Nr. 22 - in Gottmadingen
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Seite 8 Gottmad<strong>in</strong>gen aktuell Freitag, 3. Juni 2011<br />
Gesplittete Abwassergebühr II<br />
Im ersten Teil über die gesplittete Abwassergebühr haben wir Sie <strong>in</strong>formiert, dass alle Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Baden-Württemberg aufgefordert<br />
s<strong>in</strong>d, künftig getrennte Schmutz- und Regenwassergebührenanteile zu ermitteln und zu veranlagen.<br />
Dies bedeutet, dass Sie künftig auf Ihrem Abwassergebührenbescheid e<strong>in</strong>e Gebühr wie bisher für die Schmutzwasserentsorgung f<strong>in</strong>den<br />
und zusätzlich e<strong>in</strong>e Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung. Die Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung wird also auf<br />
jeden Fall ger<strong>in</strong>ger als der derzeitige Satz von 2,25 Euro/Kubikmeter bezogener Frischwassermenge. Neu h<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e Gebühr<br />
nach Quadratmeter versiegelter Fläche, die für jedes Grundstück separat zu ermitteln ist.<br />
Noch e<strong>in</strong>mal ausdrücklich klargestellt ist, dass durch diese geänderte Gebührenberechnung ke<strong>in</strong>e Gebührenerhöhung erfolgt, sondern<br />
nur die Kosten der Abwasserentsorgung anders auf die Abwassergebührenzahler verteilt wird. Kaum Auswirkungen wird die<br />
neue getrennte Abwassergebühr auf E<strong>in</strong>- und Zwei-Familienhäuser haben. Per Saldo werden die Eigentümer dieser Grundstücke e<strong>in</strong>e<br />
ähnlich hohe Gesamtgebühr bezahlen wie bisher. Günstiger können die Gebühren für Bewohner <strong>in</strong> Mehrfamilienhäusern werden,<br />
wenn e<strong>in</strong> relativ hoher Frischwasserbezug mit e<strong>in</strong>er relativ ger<strong>in</strong>gen versiegelten Fläche korrespondiert. Teurer kann es für Grundstücke<br />
werden, bei denen der Frischwasserverbrauch relativ ger<strong>in</strong>g ist, die versiegelten Flächen jedoch sehr hoch. Regelmäßig handelt es<br />
sich dabei beispielsweise um gewerbliche Grundstücke oder öffentliche Flächen, wie Schulen, Hallen, usw.<br />
Alle Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr f<strong>in</strong>den Sie jetzt auch direkt auf unserer Homepage www.gottmad<strong>in</strong>gen.de. Wir<br />
haben dort auch verschiedene Dokumente zum Download bereit gestellt. Weiter liegt <strong>in</strong> beiden Rathäusern e<strong>in</strong>e kompakte Informationsbroschüre<br />
(Flyer) zur gesplitteten Abwassergebühr aus. Diesen Flyer erhalten alle Grundstückseigentümer zusätzlich mit den<br />
Selbstauskunftsbögen ab 15. Juli 2011 zugesandt.<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr<br />
Was zählt zur »öffentlichen Abwasserbeseitigungse<strong>in</strong>richtung«?<br />
Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Geme<strong>in</strong>de Gottmad<strong>in</strong>gen selbst oder <strong>in</strong> ihrem Auftrag betriebenen Anlagen,<br />
die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und E<strong>in</strong>leiten von Regen- und Schmutzwasser dienen. Hierzu zählen Regen-, Schmutz- und<br />
Mischwasserleitungen und -kanäle, die Sonderbauwerke (Pumpwerke, Stauraumkanäle, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken)<br />
sowie die Kläranlage. Bachläufe, Vorfluter und <strong>in</strong> der Regel auch Straßenseitengräben gehören nicht zur öffentlichen Kanalisation.<br />
Wie wird bei der E<strong>in</strong>führung der getrennten Abwassergebühr vorgegangen?<br />
Die Geme<strong>in</strong>de hat aus Luftbildern die Dach- und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen.<br />
Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen,<br />
den die Gebührenpflichtigen (Grundstückeigentümer) ab 15. Juli 2011 zugeschickt bekommen und überprüfen müssen.<br />
In diesem Bogen muss angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich <strong>in</strong> die öffentliche Abwasserbeseitigungse<strong>in</strong>richtung<br />
(zum Beispiel Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Die Flächenerfassungsbögen s<strong>in</strong>d nach Überprüfung auszufüllen, zu unterschreiben<br />
und portofrei zurückzusenden.<br />
Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten versiegelten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und<br />
Niederschlagswasserbeseitigung, neu kalkuliert und die Gebührenbescheide verschickt.<br />
Wie werden die Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong> das Projekt e<strong>in</strong>bezogen?<br />
Auf dem Luftbild kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist.<br />
Deshalb erhält jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise der e<strong>in</strong>gesetzte Verwalter oder Nutzer e<strong>in</strong>e schematisierte Darstellung<br />
aller auf se<strong>in</strong>em Grundstück erkannten Flächen im Farbdruck mit der Bitte, das E<strong>in</strong>leitverhalten anzugeben. Dazu ist nichts weiter erforderlich,<br />
als an der entsprechenden Stelle e<strong>in</strong> Kreuz <strong>in</strong> dem dafür vorgesehenen Kästchen zu setzen. Weitere Details dazu werden <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Merkblatt mitgeteilt, das jedem Schreiben beigefügt wird. Die Grundstücksabbildung ist dann mit diesen Angaben und der Unterschrift<br />
an die Geme<strong>in</strong>de Gottmad<strong>in</strong>gen zurück zu senden. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt e<strong>in</strong> Briefumschlag bei. Der Erfolg<br />
des Projektes hängt wesentlich von der schnellen und korrekten Mitwirkung aller Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger ab.<br />
Wie ist das weitere Verfahren?<br />
Nach Rücksendung des Erfassungsblattes (<strong>in</strong>nerhalb von 2 Wochen) werden die Daten erfasst, ausgewertet und die Gebühren getrennt<br />
nach Regen- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter se<strong>in</strong> wird, kann erst errechnet<br />
werden, wenn die Größe aller im Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>in</strong> die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist.<br />
Wie können sich die Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>in</strong>formieren oder Fragen stellen?<br />
Vor dem Versand der Selbstauskunftsunterlagen ab 15. Juli 2011 werden vier Bürger<strong>in</strong>formationsveranstaltungen durchgeführt. Die<br />
Term<strong>in</strong>e können Sie dem Term<strong>in</strong>-Fahrplan auf Seite 9 entnehmen.<br />
Nach dem Versand der Unterlagen haben die angeschriebenen Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e kostenfreie Hotl<strong>in</strong>e-Nummer<br />
anzurufen, die auf den Schreiben angegeben ist. Auskunft erteilen dann die Mitarbeiter des von der Geme<strong>in</strong>de mit der<br />
Flächenermittlung beauftragten Ingenieurbüros WTE Betriebsgesellschaft. Es handelt sich hierbei um Mitarbeiter, die bereits seit<br />
vielen Jahren Luftbilder ausgewertet und auch Selbstauskunftsunterlagen erstellt haben. Sie werden später ebenfalls die Angaben<br />
der Gebührenpflichtigen aus den Erfassungsblättern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Datenbank übernehmen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus wird auch Gelegenheit bestehen, diesbezügliche Fragen den Mitarbeitern dieses Ingenieurbüros direkt zu stellen. Ab<br />
dem 19. Juli 2011 ist für vier Tage e<strong>in</strong> mobiles Informationsbüro an verschiedenen Standorten besetzt. Die Uhrzeiten und Standorte<br />
des mobilen Informationsbüros können Sie ebenfalls dem Term<strong>in</strong>-Fahrplan entnehmen.<br />
Können falsche Angaben der Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger festgestellt werden?<br />
Die Geme<strong>in</strong>de wird anhand masch<strong>in</strong>ell erstellter Übersichten große Abweichungen zwischen der aus dem Luftbild ermittelten versie-