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Vorarlberger Arbeitsmarkt J

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Arbeitslosenquote nach nationaler Definition<br />

Bei dieser Berechnungsart der Arbeitslosenquote wird der Bestand arbeitsloser Personen d.h. der<br />

beim <strong>Arbeitsmarkt</strong>service als arbeitslos registrierten, nicht erwerbstätigen Personen mit dem<br />

Arbeitskräftepotential in Beziehung gesetzt.<br />

vorgem.<br />

Arbeitslose<br />

ALQNAT =<br />

⋅100<br />

Unselbständige<br />

Beschäftigunsverhältnisse<br />

+ vorgem.<br />

Arbeitslose<br />

Arbeitslosenquote nach EU-Definition (Labour Force Konzept - LFK)<br />

Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen nach LFK an der Erwerbsbevölkerung nach<br />

LFK.<br />

Arbeitslose<br />

nach LFK<br />

ALQ LFK<br />

=<br />

Erwerbstätige<br />

nach LFK<br />

Arbeitslosenquote nach Lebensunterhaltskonzept (LUK)<br />

+<br />

Arbeitslose<br />

nach LFK<br />

Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen nach LUK an der Erwerbsbevölkerung nach<br />

LUK.<br />

Arbeitslose<br />

nach LUK<br />

ALQ LUK<br />

=<br />

Erwerbstätige<br />

nach LUK<br />

Erwerbsbevölkerung / Erwerbspersonen<br />

+<br />

Arbeitslose<br />

nach LUK<br />

⋅100<br />

⋅100<br />

Die Erwerbsbevölkerung ist die Summe der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen.<br />

Damit sind also alle Personen gemeint, die am Erwerbsleben teilnehmen oder dies anstreben.<br />

Erwerbstätige<br />

Nach dem Labour-Force-Konzept gilt eine Person dann als erwerbstätig, wenn sie in der<br />

Referenzwoche mindestens eine Stunde als UnselbständigeR, SelbständigeR oder MithelfendeR<br />

gearbeitet hat. Hat er/sie aufgrund von Urlaub, Krankheit etc. nicht gearbeitet, geht aber<br />

normalerweise einer Arbeit nach, gilt er/sie ebenfalls als erwerbstätig. Personen in Elternkarenz und<br />

KinderbetreuungsgeldbezieherInnen mit aufrechtem Dienstverhältnis sowie Lehrlinge zählen<br />

ebenfalls zu den Erwerbstätigen.<br />

Als erwerbstätig nach dem Lebensunterhaltskonzept zählen Personen, mit einer wöchentlichen<br />

Normalarbeitszeit von mind. 12 Stunden, die sich auf die Frage nach der Teilnahme am Erwerbsleben<br />

als erwerbstätig bezeichnet haben, sowie Präsenz-, Zivildiener und KarenzurlauberInnen.

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