Vorarlberger Arbeitsmarkt J
Vorarlberger Arbeitsmarkt J
Vorarlberger Arbeitsmarkt J
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
Arbeitslosenquote nach nationaler Definition<br />
Bei dieser Berechnungsart der Arbeitslosenquote wird der Bestand arbeitsloser Personen d.h. der<br />
beim <strong>Arbeitsmarkt</strong>service als arbeitslos registrierten, nicht erwerbstätigen Personen mit dem<br />
Arbeitskräftepotential in Beziehung gesetzt.<br />
vorgem.<br />
Arbeitslose<br />
ALQNAT =<br />
⋅100<br />
Unselbständige<br />
Beschäftigunsverhältnisse<br />
+ vorgem.<br />
Arbeitslose<br />
Arbeitslosenquote nach EU-Definition (Labour Force Konzept - LFK)<br />
Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen nach LFK an der Erwerbsbevölkerung nach<br />
LFK.<br />
Arbeitslose<br />
nach LFK<br />
ALQ LFK<br />
=<br />
Erwerbstätige<br />
nach LFK<br />
Arbeitslosenquote nach Lebensunterhaltskonzept (LUK)<br />
+<br />
Arbeitslose<br />
nach LFK<br />
Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen nach LUK an der Erwerbsbevölkerung nach<br />
LUK.<br />
Arbeitslose<br />
nach LUK<br />
ALQ LUK<br />
=<br />
Erwerbstätige<br />
nach LUK<br />
Erwerbsbevölkerung / Erwerbspersonen<br />
+<br />
Arbeitslose<br />
nach LUK<br />
⋅100<br />
⋅100<br />
Die Erwerbsbevölkerung ist die Summe der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen.<br />
Damit sind also alle Personen gemeint, die am Erwerbsleben teilnehmen oder dies anstreben.<br />
Erwerbstätige<br />
Nach dem Labour-Force-Konzept gilt eine Person dann als erwerbstätig, wenn sie in der<br />
Referenzwoche mindestens eine Stunde als UnselbständigeR, SelbständigeR oder MithelfendeR<br />
gearbeitet hat. Hat er/sie aufgrund von Urlaub, Krankheit etc. nicht gearbeitet, geht aber<br />
normalerweise einer Arbeit nach, gilt er/sie ebenfalls als erwerbstätig. Personen in Elternkarenz und<br />
KinderbetreuungsgeldbezieherInnen mit aufrechtem Dienstverhältnis sowie Lehrlinge zählen<br />
ebenfalls zu den Erwerbstätigen.<br />
Als erwerbstätig nach dem Lebensunterhaltskonzept zählen Personen, mit einer wöchentlichen<br />
Normalarbeitszeit von mind. 12 Stunden, die sich auf die Frage nach der Teilnahme am Erwerbsleben<br />
als erwerbstätig bezeichnet haben, sowie Präsenz-, Zivildiener und KarenzurlauberInnen.