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lagebericht<br />
Der Finanzerfolg zeigte im Berichtsjahr einen Anstieg<br />
von 17,29 Mio. EUR auf 21,59 Mio. EUR. Dieser<br />
Zuwachs um 4,30 Mio. EUR resultierte zum einen aus<br />
einer Erhöhung der Ertragspositionen um 10,25 Mio.<br />
EUR und zum anderen aus einer Erhöhung der Aufwandspositionen<br />
um 5,95 Mio. EUR.<br />
Das Ergebnis der gewöhnlichen <strong>Gesch</strong>äftstätigkeit<br />
(EGT) stieg im Berichtsjahr auf 89,26 Mio. EUR und lag<br />
damit um 17,96 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Diese<br />
Steigerung resultierte sowohl aus einem um 13,66<br />
Mio. EUR angestiegenen Betriebserfolg als auch aus<br />
einem um 4,30 Mio. EUR verbesserten Finanzerfolg.<br />
Der EGT-Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist in erster<br />
Linie auf die verbesserte Ertragslage aus der den<br />
Stromlieferungen der Illwerke zugrunde liegenden<br />
Jahreskostenabrechnung zurückzuführen. Aber<br />
auch die höheren Erträge aus der Gewinnabführung<br />
der Vorarlberger Kraftwerke AG trugen zum ausgewiesenen<br />
Ergebniszuwachs bei. Nach derzeitiger<br />
Einschätzung gehen wir auch künftig von einer ansteigenden<br />
Ertragssituation aus.<br />
14<br />
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhten<br />
sich gegenüber dem Vorjahr um 2,51 Mio. EUR<br />
auf 15,70 Mio. EUR. Die Illwerke sind im Rahmen<br />
der Gruppenbesteuerung Gruppenträger, wobei ein<br />
Großteil der Tochtergesellschaften als Gruppenmitglieder<br />
in die Gruppe miteinbezogen sind. Für alle in<br />
die Gruppenbesteuerung einbezogenen Gesellschaften<br />
belief sich die Körperschaftsteuerbelastung für 2007<br />
in Summe auf 31,70 Mio. EUR bzw. nach Berücksichtigung<br />
von aperiodischen Steuern auf 34,71 Mio. EUR.<br />
Davon verblieb nach Abzug der gegenseitigen Steuerverrechnungen<br />
zwischen den involvierten Gruppenmitgliedern<br />
bei den Illwerken unmittelbar eine Körperschaftsteuerbelastung<br />
von 15,70 Mio. EUR.<br />
Nach Abzug dieser Ertragsteuern ergab sich ein<br />
Jahresüberschuss von 73,56 Mio. EUR. Aufgrund des<br />
Ablaufs steuerlicher Bindungsfristen waren unversteuerte<br />
Rücklagen im Ausmaß von 1,65 Mio. EUR<br />
aufzulösen. In der Folge wurden 56,19 Mio. EUR den<br />
Gewinnrücklagen zugewiesen, sodass ein Bilanzgewinn<br />
von 19,02 Mio. EUR ausgewiesen wird, der für<br />
Ausschüttungszwecke zur Verfügung steht.