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Tagesordnung der Hauptversammlung am 25 ... - Regenbogen AG

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REGENBOGEN <strong>AG</strong><br />

Laboe<br />

ISIN: DE0008009564 - Wertpapier-Kenn-Nummer 800 956-<br />

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,<br />

durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15. Juli 2003 haben wir alle<br />

Aktionäre zur ordentlichen <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>der</strong><br />

eingeladen.<br />

REGENBOGEN <strong>AG</strong>, Laboe,<br />

<strong>am</strong> Montag, dem <strong>25</strong>. August 2003, 11:00 Uhr,<br />

in das Klubhaus des Golf-Clubs Kitzeberg e. V.<br />

Wildgarten 1, 24226 Heikendorf<br />

Der Einlass zu unserer ordentlichen <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> beginnt ab 10:15 Uhr.<br />

Wir möchten die Einladung auf diesem Wege wie<strong>der</strong>holen und geben Ihnen nachstehend die<br />

<strong>Tagesordnung</strong> bekannt.<br />

T<strong>AG</strong>ESORDNUNG<br />

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2002 und des Lageberichts<br />

für das Geschäftsjahr 2002 mit dem Bericht des Aufsichtsrats<br />

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen <strong>der</strong> Gesellschaft, Börn 4-8, 24235 Laboe,<br />

und im Internet unter http://www.regenbogen-ag.de eingesehen werden. Auf Anfrage werden<br />

diese Unterlagen, die im übrigen auch während <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> ausliegen werden,<br />

jedem Aktionär kostenlos übersandt.<br />

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2002 in Höhe<br />

von € 212.206,83 wie folgt zu verwenden:<br />

a) Gewinnvortrag auf neue Rechnung € 212.206,83<br />

Summe Bilanzgewinn € 212.206,83<br />

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.<br />

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.


5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HTU Hanseatische Treuhand-Union GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, H<strong>am</strong>burg, zum Abschlussprüfer <strong>der</strong> Gesellschaft für das<br />

Geschäftsjahr 2003 zu wählen.<br />

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs.1<br />

Nr. 8 AktG<br />

Durch <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong>sbeschluss vom 23.08.2002 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis<br />

zum 23.02.2004 eigene Aktien bis zu einem Anteil <strong>am</strong> Grundkapital, <strong>der</strong> zehn vom Hun<strong>der</strong>t nicht<br />

übersteigen darf, zu erwerben. Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> dem Aktionärswohl verpflichteten<br />

Unternehmensführung stellt die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ein stabilisierendes<br />

Element im Rahmen <strong>der</strong> Unternehmensführung dar. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />

Aktien soll daher erneuert werden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> vor, folgenden Beschluss zu<br />

fassen:<br />

a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 24. Februar 2005<br />

eigene Aktien in einem Volumen von bis zu zehn vom Hun<strong>der</strong>t des <strong>der</strong>zeitigen Grundkapitals zu<br />

an<strong>der</strong>en Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz o<strong>der</strong> in<br />

Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb darf über die Börse o<strong>der</strong> mittels eines an alle Aktionäre<br />

gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf <strong>der</strong><br />

Erwerbspreis den durchschnittlichen Schlusskurs <strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong> REGENBOGEN <strong>AG</strong> an <strong>der</strong><br />

Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils fünf dem Erwerb vorangegangenen Börsentagen um<br />

nicht mehr als zehn vom Hun<strong>der</strong>t über- o<strong>der</strong> unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot<br />

darf <strong>der</strong> Angebotspreis den durchschnittlichen Schlusskurs <strong>der</strong> REGENBOGEN <strong>AG</strong> Aktien an<br />

<strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf <strong>der</strong> endgültigen Entscheidung über das<br />

Kaufangebot vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als zehn vom Hun<strong>der</strong>t über- o<strong>der</strong><br />

unterschreiten.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen<br />

Aktien in an<strong>der</strong>er Weise als über die Börse o<strong>der</strong> durch ein Angebot an alle Aktionäre zu<br />

veräußern, soweit diese Aktien zu einem Preis veräußert o<strong>der</strong> für eine Gegenleistung übertragen<br />

werden, <strong>der</strong> bzw. die den Börsenkurs von Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft gleicher Ausstattung zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Veräußerung bzw. Übertragung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher<br />

Börsenkurs im Sinne <strong>der</strong> vorstehenden Regelung gilt <strong>der</strong> durchschnittliche Schlusskurs <strong>der</strong><br />

Aktien <strong>der</strong> REGENBOGEN <strong>AG</strong> an <strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse während <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Veräußerung <strong>der</strong> eigenen Aktien vorangehenden letzten fünf Börsentage.<br />

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrates ohne weiteren <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong>sbeschluss einzuziehen. Die Ermächtigung<br />

zur Einziehung kann ganz o<strong>der</strong> in Teilen ausgeübt werden.“<br />

b) Die Ermächtigung <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> vom 23.08.2002 zum Erwerb eigener Aktien wird,<br />

soweit die Ermächtigung sich auf den Erwerb und nicht die Veräußerung bzw. Wie<strong>der</strong>ausgabe<br />

<strong>der</strong> eigenen Aktien bezieht, aufgehoben.<br />

Zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet <strong>der</strong> Vorstand gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5<br />

i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG wie folgt Bericht:<br />

Die Veräußerung nach dem Erwerb <strong>der</strong> eigenen Aktien soll auch, sofern nicht <strong>der</strong> Weg <strong>der</strong><br />

Veräußerung über die Börse gewählt wird, unter Ausschluss des Bezugsrechts <strong>der</strong> Aktionäre<br />

erfolgen können. Dies ist für den Fall vorgesehen, dass die Gesellschaft die Aktien Dritten im<br />

2


3<br />

Rahmen von strategischen Partnerschaften, Unternehmenszus<strong>am</strong>menschlüssen o<strong>der</strong> bei<br />

Erwerb von Unternehmen o<strong>der</strong> Beteiligungen daran anbietet.<br />

Der d<strong>am</strong>it verbundene Bezugsrechtsausschluss wird wie folgt begründet:<br />

Die Gesellschaft soll auch in <strong>der</strong> Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als<br />

Gegenleistung im Rahmen <strong>der</strong> Weitergabe an strategische Investoren, von<br />

Unternehmenszus<strong>am</strong>menschlüssen o<strong>der</strong> beim Erwerb von Unternehmen o<strong>der</strong><br />

Unternehmensbeteiligungen gewähren zu können. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum<br />

Erwerb von Unternehmen o<strong>der</strong> Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu<br />

können. Zudem bietet die Hingabe von Aktien gegen Sacheinlage an strategische Investoren die<br />

Möglichkeit, die Gesellschaft dauerhaft abzusichern. Die Veräußerer <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Beteiligungen können durch die Gewährung von Aktien an die Gesellschaft enger gebunden<br />

werden.<br />

Die Ermächtigung, die erworbenen Aktien auch in an<strong>der</strong>er Weise als über die Börse zu<br />

veräußern, stellt gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG innerhalb <strong>der</strong> dort gezogenen Grenzen einen<br />

ausdrücklich als sachlich gerechtfertigt zugelassenen Bezugsrechtsausschluss dar.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e werden die bezugsberechtigten Aktionäre nicht unangemessen benachteiligt, weil<br />

die Veräußerung zu einem börsennahen Kurs erfolgt und somit <strong>der</strong> Gesellschaft ein<br />

angemessener Gegenwert aus <strong>der</strong> Veräußerung <strong>der</strong> Aktien zufließt.<br />

Konkrete Pläne für die Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehen nicht.<br />

7. Beschlussfassung über eine Satzungsän<strong>der</strong>ung über Bekanntmachungen <strong>der</strong><br />

Gesellschaft<br />

Das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität<br />

vom <strong>25</strong>. Juli 2002 (TransPuG) bestimmt mit Wirkung vom 01.01.2003, dass Bekanntmachungen<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen haben. Die Satzung soll im § 3<br />

<strong>der</strong> neuen Gesetzeslage angepasst werden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:<br />

Der § 3 <strong>der</strong> Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

㤠3 Bekanntmachungen<br />

Die Bekanntmachungen <strong>der</strong> Gesellschaft werden im elektronischen Bundesanzeiger<br />

veröffentlicht, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas an<strong>der</strong>es bestimmt.“<br />

Teilnahmevoraussetzungen an <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

Zur Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien<br />

spätestens <strong>am</strong> 18. August 2003 bei <strong>der</strong> nachfolgend genannten Hinterlegungsstelle, <strong>der</strong><br />

Gesellschaft, bei einem deutschen Notar o<strong>der</strong> bei einer Wertpapiers<strong>am</strong>melbank während <strong>der</strong><br />

Geschäftsstunden hinterlegen und dort bis zur Beendigung <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> belassen.<br />

Die Aktien gelten auch bei einer <strong>der</strong> genannten Stellen als ordnungsgemäß hinterlegt, wenn die<br />

Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur<br />

Beendigung <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> im Sperrdepot gehalten werden.<br />

Hinterlegungsstelle: HSH Nordbank <strong>AG</strong>, H<strong>am</strong>burg.<br />

Für den Fall <strong>der</strong> Hinterlegung bei einem deutschen Notar o<strong>der</strong> bei einer Wertpapiers<strong>am</strong>melbank<br />

sind die hierfür ausgestellten Hinterlegungsbescheinigungen spätestens <strong>am</strong> 19. August 2003 bei<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft einzureichen.


Die Aktionäre, die nicht selbst an <strong>der</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> teilnehmen wollen, können ihr<br />

Stimmrecht und/o<strong>der</strong> ihre sonstigen Rechte unter entsprechen<strong>der</strong> Vollmachtserteilung durch<br />

einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut o<strong>der</strong> eine Vereinigung von Aktionären,<br />

ausüben lassen.<br />

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten <strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong>:<br />

Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag <strong>der</strong> Verwaltung zu<br />

einem bestimmten <strong>Tagesordnung</strong>spunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind<br />

ausschließlich zu richten an:<br />

<strong>Regenbogen</strong> <strong>AG</strong><br />

Investor Relations – HV 2003<br />

Börn 4 - 6<br />

24235 Laboe<br />

Telefaxnr.: 04343-422 199<br />

Anträge von Aktionären zu Punkten <strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong>, die rechtzeitig unter dieser Adresse<br />

eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen <strong>der</strong> Verwaltung werden den an<strong>der</strong>en<br />

Aktionären im Internet unter http://www.regenbogen-ag.de zugänglich gemacht. An<strong>der</strong>weitig<br />

adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.<br />

Laboe, im Juli 2003<br />

Der Vorstand<br />

Fahrthinweise: Zum Vers<strong>am</strong>mlungsraum im Golf-Club Kitzeberg e. V. gelangen Sie vom<br />

Stadtzentrum Kiel auf dem Ostufer <strong>der</strong> Förde über Ostring und B 502 in Richtung Laboe (etwa<br />

10 Kilometer). Das Klubhaus liegt dann hinter <strong>der</strong> Ortschaft Mönkeberg auf <strong>der</strong> rechten Seite.<br />

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie den Vers<strong>am</strong>mlungsort Heikendorf direkt mit den<br />

Buslinien B 100 mit Fahrtrichtung „Laboe Hafen“ o<strong>der</strong> B 101 mit Fahrtrichtung „Am Heidberg“ ab<br />

Hauptbahnhof Kiel, Haltestelle D 2, in ca. 30 Minuten. Abfahrtzeiten ab 9.00 Uhr wechselweise<br />

alle 15 Minuten.<br />

Kontakt <strong>Regenbogen</strong>:<br />

REGENBOGEN <strong>AG</strong><br />

Investor Relations<br />

Börn 4 – 8, 24235 Laboe<br />

Tel. 04343 – 42106-0, Fax 04343 – 422 119<br />

e-mail: aktien@regenbogen-ag.de – www.regenbogen-ag.de<br />

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