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Download (3,14 MB) - Aktion Psychisch Kranke e.V.

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Mit diesem Bausteinkonzept soll nicht gesagt werden, daß man ohne Einrichtungenauskommt, die alle Hilfearten unter einem Dach vereinen. Je schwerer dieBehinderungen, um so leichter werden Behinderte durch solche Komplexität vonHilfeangeboten überfordert. Doch werden bisher wohl mehr Behinderteunterfordert.Administrative und politische Probleme des komplementären BereichsDie derzeitige Finanzierung von stationären komplementären Einrichtungen hatantirehabilitative Aspekte. Die Richtlinien der Liga der Freien Wohlfahrtsverbändeberücksichtigen bei der Gestaltung von Pflegesätzen nur Personal für diegrundpflegerische Versorgung. Die Schlüsselzahlen für sozio-therapeu-tischesPersonal sind ungenügend.Heime mit differenzierterem rehabilitativen Anspruch haben die Möglichkeit,Sonderpflegesätze zu beantragen. Doch die meisten Einrichtungen bevorzugenden Richtsatz der Liga, da sie dann nicht die Kosten offenlegen müssen wie bei derBeantragung eines Sonderpflegesatzes.Die Stufung nach Pflegesatzgruppen als Anreiz zur Aufnahme auch schwererBehinderter führt dazu, daß das Heim für rehabilitative Fortschritte mit einerVerminderung des Pflegesatzes ,,bestraft" wird, es sei denn, es unterschlägt demKostenträger die Besserung.Bei der Finanzierung durch Tagessätze steht man sich um so besser, je geringerder Durchgang ist. Bei psychiatrischen <strong>Kranke</strong>nhäusern mit zu wenig Betten ist derAufnahmedruck von außen ein gewisses Korrektiv gegenüber der Gefahr, daßPatienten länger als erforderlich stationär behandelt werden. Bei Heimen ohneAufnahmezwang entfällt dieser kompensatorische Mechanismus.Wenn Einrichtungsträger und Kostenträger nicht voneinander unabhängig sind,besteht eine erhebliche Gefahr, daß Einrichtungsinteressen über Rehabilitationsinteressendominieren. Ich denke u. a. an die verbreitete Praxis derRentenversicherungsträger, z. B. Alkoholiker (wann weitere Gruppen?) ohneRücksicht auf ihren Wohnort in entfernte freie Behandlungsplätze eigener Einrichtungeneinzuweisen (FINZEN).Mit Hilfe des BSHG können nur Einzelfallhilfen, insbesondere stationäre, bezahltwerden, nicht aber oft angemessenere und langfristig billigere ambulante Hilfen,die derzeit schwierig (stellenbezogen) zu finanzieren sind. Dies ist einer derGründe, warum ambulante Nachsorge inklusive ambulanter lebenspraktischerHilfen sowie Freizeitangebote im Vergleich zum stationären komplementärenBereich so unterentwickelt sind. Dem Kostenträger stationärer Hilfen müßte esermöglicht werden, Kosten einzusparen durch offene Hilfen und mobilepsychiatrische Hauspflege (vgl. <strong>Kranke</strong>nkassen).Bei aller Anerkennung des sozialen Fortschritts durch das BSHG bleibt eineentscheidende Benachteiligung von (psychisch) Behinderten gegenüber (psychisch)<strong>Kranke</strong>n. Während das Lebensrisiko der Krankheit durch die gesetzli-49

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