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Gut älter werden in Babenhausen

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Die häusliche Krankenpflege muss von Ihrem Arzt verordnet <strong>werden</strong><br />

und dementsprechend muss e<strong>in</strong> Antrag bei der zuständigen Krankenkasse<br />

e<strong>in</strong>gereicht <strong>werden</strong>.<br />

Häusliche Krankenpflege wird bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall dann<br />

gewährt<br />

• wenn im Krankheitsfall stationäre Behandlung geboten, aber nicht aus<br />

führbar ist<br />

• wenn durch häusliche Krankenpflege e<strong>in</strong> Krankenhaus aufenthalt vermieden<br />

<strong>werden</strong> kann<br />

• oder verkürzt <strong>werden</strong> kann.<br />

3. Pflegeversicherung<br />

Pflegebedürftig kann jeder<br />

<strong>werden</strong> - im hohen Alter, aber<br />

auch bereits <strong>in</strong> jungen Jahren.<br />

Die Leistungen der Pflegeversicherung<br />

sollen dem Pflegebedürftigen<br />

e<strong>in</strong> möglichst<br />

selbstständiges und selbstbestimmtes<br />

Leben ermöglichen.<br />

Die Träger der Pflegeversicherung s<strong>in</strong>d die Pflegekassen, die bei den<br />

gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden. Sie nehmen Ihre Aufgaben<br />

jedoch <strong>in</strong> eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahr. Alle gesetzlich<br />

krankenversicherten Personen s<strong>in</strong>d von Gesetzes wegen <strong>in</strong> der sozialen<br />

Pflegeversicherung versichert. Privat Versicherte müssen e<strong>in</strong>en<br />

entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen.<br />

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