Gut älter werden in Babenhausen
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4. Grundsicherung<br />
„Hilfe zum Lebensunterhalt“ als monatliche unterstützende Sozialhilfeleistung<br />
steht jedem Bürger zu, der se<strong>in</strong>en notwendigen Lebensunterhalt<br />
nicht mehr aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann. Schulden<br />
<strong>werden</strong> dabei aber nicht berücksichtigt. Bei dieser Form der Sozialhilfe<br />
wird im Regelfall auch geprüft, ob etwa unterhaltspflichtige Angehörige<br />
den Antragsteller unterstützen können.<br />
Hilfen <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen<br />
Besondere Notlagen erfordern oft auch e<strong>in</strong>en erhöhten f<strong>in</strong>anziellen Aufwand.<br />
Sozialhilfe leistungen <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen kommen vor<br />
allem <strong>in</strong> Betracht als E<strong>in</strong>gliederungs hilfe für Beh<strong>in</strong>derte, als Hilfe bei<br />
Krankheit für nicht krankenversicherte Personen oder als ergänzende<br />
Hilfe zur Pflege, wenn die Leistung der Pflegekasse nicht ausreicht. Die<br />
Leistungen der Sozialhilfe s<strong>in</strong>d abhängig von E<strong>in</strong>kommen und Vermögen.<br />
Für die Entscheidung über die Sozialhilfeleistung ist je nach Hilfeart<br />
das Landratsamt Kreis Darmstadt-Dieburg zuständig.<br />
Kontaktadresse:<br />
Kreishaus Dieburg<br />
Alb<strong>in</strong>istraße 23, 64807 Dieburg<br />
Tel.: 06071 / 88 1-11 71<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo: 8:00 - 12:00 Uhr • Mi: 14:00 - 17:00 Uhr • Fr: 8:00 - 12:00 Uhr<br />
5. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,<br />
Patienten verfügung<br />
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, im Falle von Krankheit und<br />
Betreuungs bedürftigkeit nicht mehr im vollem Umfang für die eigene<br />
Belange handlungsfähig zu se<strong>in</strong>. Damit Sie sicher se<strong>in</strong> können, dass<br />
Ihre D<strong>in</strong>ge weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> ihrem S<strong>in</strong>ne geregelt <strong>werden</strong>, sollten Sie dafür<br />
<strong>in</strong> gesunden Tagen sorgen. Es gibt drei Arten von Vollmachten bzw.<br />
Verfügungen:<br />
• Vorsorgevollmacht • Betreuungsverfügung • Patientenverfügung<br />
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