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Gut älter werden in Babenhausen

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Vorsorgevollmacht<br />

Mit e<strong>in</strong>er Vorsorgevollmacht wird<br />

e<strong>in</strong>e Person des Vertrauens bemächtigt,<br />

stellvertretend für e<strong>in</strong>en<br />

zu handeln, falls dies aus Krankheitsgründen<br />

oder schwerer Pflegebedürftigkeit<br />

selbst nicht mehr<br />

möglich ist. Die Vorsorgevollmacht<br />

kann sich dabei auf unterschiedliche<br />

Bereiche beziehen: f<strong>in</strong>anzielle<br />

Angelegenheiten, Verlegung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> Pflegeheim, aber auch auf ganz <strong>in</strong>dividuelle, persönliche Angelegenheiten.<br />

Die Vorsorge vollmacht sollte notariell beglaubigt <strong>werden</strong>, um ihr<br />

Durch setzungs kraft zu verleihen. E<strong>in</strong>e notarielle Beglaubigung ist aber nur<br />

juristisch erforderlich, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von<br />

Grundstücken oder um Bankgeschäfte geht. Von Zeit zu Zeit sollte dieses<br />

Dokument überprüft <strong>werden</strong>, ob die getroffenen Aussagen noch aktuell s<strong>in</strong>d.<br />

Das weitere Bestehen sollte durch die Unterschrift e<strong>in</strong>es Zeugen mit aktuellem<br />

Datum bestätigt <strong>werden</strong>. Da e<strong>in</strong>e Vorsorgevollmacht ganz auf den<br />

e<strong>in</strong>zelnen zugeschnitten ist, steht e<strong>in</strong> großer Gestaltungsspielraum e<strong>in</strong>em<br />

zur Verfügung.<br />

Betreuungsverfügung<br />

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln können und ke<strong>in</strong>e<br />

Vorsorge vollmacht getroffen haben, kann die Bestellung e<strong>in</strong>es „Betreuers“<br />

für Sie notwendig <strong>werden</strong>. Zuständig ist das Vormundschaftsgericht. Um<br />

dies zu verh<strong>in</strong>dern, dass e<strong>in</strong>e fremde Person Ihre Angelegenheit regelt, sollten<br />

Sie <strong>in</strong> gesunden Tagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Betreuungs verfügung festhalten, welche<br />

Personen Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten später regeln sollen. Die<br />

Betreuungsverfügung muss <strong>in</strong> schriftlicher Form vorliegen. Sie kann mit e<strong>in</strong>er<br />

Vorsorgevollmacht verbunden <strong>werden</strong>.<br />

Mit e<strong>in</strong>er Betreuungsverfügung können Angelegenheiten <strong>in</strong> den folgenden<br />

Bereichen geregelt <strong>werden</strong>:<br />

• Zustimmung zu ärztlichen Heilbehandlungen und E<strong>in</strong>griffen<br />

• wie Sie im Falle der Pflegebedürftigkeit versorgt <strong>werden</strong> wollen<br />

• wann Sie e<strong>in</strong>en Heimplatz wahrnehmen wollen<br />

• Wohnungsauflösung bei Heime<strong>in</strong>zug<br />

• Abschluss e<strong>in</strong>es Heimvertrags<br />

• Bankgeschäfte und Vermögensverhältnisse<br />

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