MITTEILUNGSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft - Wonfurt
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Theres - 2- Nr. 1/10<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
• Durch das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Gesetzes zur Ausführung<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007<br />
(GVBl Nr. 13/2007, S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts<br />
ein fakultatives Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen<br />
Wi<strong>der</strong>spruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.<br />
• Alternative 1: Die Wi<strong>der</strong>spruchseinlegung und Klageerhebung<br />
in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />
Alternative 2: [Soweit die Behörde für die elektronische<br />
Wi<strong>der</strong>sprucheinlegung den Zugang eröffnet hat.]<br />
Ein in elektronischer Form eingelegter Wi<strong>der</strong>spruch<br />
muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im<br />
Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Die Klageerhebung<br />
in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist<br />
unzulässig.<br />
• Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht<br />
seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />
Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
Fällige Steuern und Gebühren<br />
für das 1. Kalen<strong>der</strong>vierteljahr 2010<br />
Für das 1. Quartal 2010 sind am 15.02.2010 folgende Steuern<br />
und Gebühren fällig:<br />
- Müllgebühren<br />
- Grundsteuer A + B<br />
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen<br />
Ebenso die Abrechnung <strong>der</strong> Verbrauchsgebühren (Wasser<br />
und Kanal) für 2010.<br />
Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, sind die fälligen<br />
Steuern und Gebühren auf eines <strong>der</strong> Gemeindekonten zu<br />
überweisen. Im Falle <strong>der</strong> Nichtzahlung unterliegen die fälligen<br />
Steuern und Gebühren <strong>der</strong> Zwangsbeitreibung.<br />
Wir weisen bei dieser Gelegenheit auf das praktische und<br />
kostensparende Bankeinzugsverfahren hin. Einzugsermächtigungen<br />
können bei allen Bankinstituten und bei <strong>der</strong> VG Theres<br />
abgegeben werden.<br />
H i n w e i s zu Abrechnungsbescheiden<br />
Aufrechnung von Guthaben<br />
Wir weisen hiermit darauf hin, dass ermittelte Guthaben (mit<br />
Fälligkeit 15.02.2010 lt. Abrechnungsbescheide für das Jahr<br />
2009) in Einzelfällen mit an<strong>der</strong>en For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeinde<br />
(z.B.: Müll-, Kanal- o<strong>der</strong> Wassergebühren) aufgerechnet werden.<br />
D. h. eine tatsächliche Auszahlung des Guthabens erfolgt<br />
in diesem Falle nicht. Die Aufrechnung erfolgt auch bei unterschiedlichen<br />
Abgabearten, wie z.B.: Guthaben bei den Kanalgebühren<br />
– Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Müllgebühren / Guthabenverrechnung<br />
bei den Müllgebühren. Der fällige Betrag (z. B:<br />
Müllgebühr) vermin<strong>der</strong>t sich um die Guthabenhöhe (z.B.:<br />
Kanalgebühren).<br />
Reinigungskraft für das<br />
Verwaltungsgebäude Obertheres<br />
Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres sucht im Auftrag einer<br />
Reinigungsfirma ab sofort eine Reinigungskraft für die Reinigung<br />
des Verwaltungsgebäudes Obertheres im Rahmen einer<br />
geringfügigen Beschäftigung.<br />
Die Reinigungsarbeiten sollen voraussichtlich an 3 Tagen nach<br />
Dienstschluß (ca. ab 18.00 Uhr o<strong>der</strong> später) durchgeführt werden.<br />
Die Beschäftigung erfolgt durch eine Reinigungsfirma.<br />
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, bitten wir Sie,<br />
sich bis spätestens 05.02.2010 schriftlich bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
Theres, Rathausstraße 3, 97531 Theres zu<br />
bewerben.<br />
Theres, den 12. Januar 2010<br />
R e i s, Bürgermeister und<br />
GemVorsitzen<strong>der</strong><br />
Sprechtage <strong>der</strong> Deutschen<br />
Rentenversicherung<br />
Beratung nur nach Terminvereinbarung<br />
Die Deutsche Rentenversicherung hält im VG-Gebäude – Sitzungssaal<br />
– (2. Obergeschoss, Zi. 300) - ,<br />
Rathausstraße 3, Obertheres, Theres<br />
am<br />
Montag, 22.02.2010, ab 8.20 Uhr<br />
einen Sprechtag ab.<br />
Ab sofort werden Beratungstermine durch die VG-Theres, Zimmer<br />
Nr. 102, Frau Biermann o<strong>der</strong> telefonisch unter <strong>der</strong><br />
Nr. 09521/9234-23, vergeben.<br />
Voraussichtliche Sprechtage 2010:<br />
Montag, 12.04.2010, Dienstag, 13.07.2010, Montag,<br />
18.10.2010, Dienstag, 21.12.2010.<br />
Vereinsfeste rechtzeitig anmelden<br />
Bald beginnt wie<strong>der</strong> die Zeit <strong>der</strong> Vereinsfeste bzw. –veranstaltungen,<br />
für die vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättenrecht<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Wir bitten die entsprechenden Anträge mindestens 2 Wochen<br />
vor <strong>der</strong> Veranstaltung einzureichen, damit die Veranstaltung<br />
ordnungsgemäß abgehalten werden kann. Ansprechpartner<br />
bei <strong>der</strong> VG Theres sind Frau Kamm o<strong>der</strong> Herr Stark (Tel.<br />
09521/9234-0).<br />
Veranstaltungen und Vergnügungen<br />
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das <strong>der</strong><br />
Gemeinde unter Angabe <strong>der</strong> Art, des Orts und <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
und <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zuzulassenden Teilnehmer spätestens<br />
eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1.<br />
LStVG). Entsprechende Formulare finden Sie auf <strong>der</strong> Internetseite<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde unter „Bürgerservice-Formulare<br />
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung“.<br />
Neue Vereinsvorstände bitte in <strong>der</strong> VG<br />
Theres melden<br />
Die Gemeinde Theres und die Gemeinde <strong>Wonfurt</strong> bitten die<br />
Vereine die Ergebnisse von Neuwahlen schriftlich mitzuteilen,<br />
damit immer die aktuellen Ansprechpartner im Rathaus<br />
bekannt sind.<br />
Die Meldung ist auch per E-Mail möglich: vg@vg.theres.de<br />
Vielen Dank!<br />
Abfallkalen<strong>der</strong> des Landkreises<br />
Haßberge<br />
Auch in diesem Jahr hat <strong>der</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises<br />
Haßberge wie<strong>der</strong> einen Abfallkalen<strong>der</strong> erstellt. Bereits<br />
zum siebten Mal erscheint dieser praktische und äußerst informelle<br />
Kalen<strong>der</strong> individuell für jede Gemeinde. Auf 38 Seiten finden<br />
Sie hier neben Impressionen aus dem Landkreis umfassenden<br />
Hinweise und Auskünfte hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Abfallentsorgung. Der Kalen<strong>der</strong> sollte Ihnen bereits zugegangen<br />
sein. Sollten Sie versehentlich keinen erhalten haben, so<br />
können Sie bei <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinde diesen nachfor<strong>der</strong>n<br />
(09521/9234-13). Weitere Informationen rund um das Thema<br />
Abfallentsorgung finden Sie auch im Internet unter<br />
www.abfallwirtschaft-hassberge.de o<strong>der</strong> www.awhas.de.