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MITTEILUNGSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft - Wonfurt

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Theres - 2- Nr. 1/10<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

• Durch das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Gesetzes zur Ausführung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007<br />

(GVBl Nr. 13/2007, S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts<br />

ein fakultatives Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />

eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen<br />

Wi<strong>der</strong>spruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.<br />

• Alternative 1: Die Wi<strong>der</strong>spruchseinlegung und Klageerhebung<br />

in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />

Alternative 2: [Soweit die Behörde für die elektronische<br />

Wi<strong>der</strong>sprucheinlegung den Zugang eröffnet hat.]<br />

Ein in elektronischer Form eingelegter Wi<strong>der</strong>spruch<br />

muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im<br />

Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Die Klageerhebung<br />

in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist<br />

unzulässig.<br />

• Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht<br />

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />

Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

Fällige Steuern und Gebühren<br />

für das 1. Kalen<strong>der</strong>vierteljahr 2010<br />

Für das 1. Quartal 2010 sind am 15.02.2010 folgende Steuern<br />

und Gebühren fällig:<br />

- Müllgebühren<br />

- Grundsteuer A + B<br />

- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen<br />

Ebenso die Abrechnung <strong>der</strong> Verbrauchsgebühren (Wasser<br />

und Kanal) für 2010.<br />

Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, sind die fälligen<br />

Steuern und Gebühren auf eines <strong>der</strong> Gemeindekonten zu<br />

überweisen. Im Falle <strong>der</strong> Nichtzahlung unterliegen die fälligen<br />

Steuern und Gebühren <strong>der</strong> Zwangsbeitreibung.<br />

Wir weisen bei dieser Gelegenheit auf das praktische und<br />

kostensparende Bankeinzugsverfahren hin. Einzugsermächtigungen<br />

können bei allen Bankinstituten und bei <strong>der</strong> VG Theres<br />

abgegeben werden.<br />

H i n w e i s zu Abrechnungsbescheiden<br />

Aufrechnung von Guthaben<br />

Wir weisen hiermit darauf hin, dass ermittelte Guthaben (mit<br />

Fälligkeit 15.02.2010 lt. Abrechnungsbescheide für das Jahr<br />

2009) in Einzelfällen mit an<strong>der</strong>en For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

(z.B.: Müll-, Kanal- o<strong>der</strong> Wassergebühren) aufgerechnet werden.<br />

D. h. eine tatsächliche Auszahlung des Guthabens erfolgt<br />

in diesem Falle nicht. Die Aufrechnung erfolgt auch bei unterschiedlichen<br />

Abgabearten, wie z.B.: Guthaben bei den Kanalgebühren<br />

– Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Müllgebühren / Guthabenverrechnung<br />

bei den Müllgebühren. Der fällige Betrag (z. B:<br />

Müllgebühr) vermin<strong>der</strong>t sich um die Guthabenhöhe (z.B.:<br />

Kanalgebühren).<br />

Reinigungskraft für das<br />

Verwaltungsgebäude Obertheres<br />

Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres sucht im Auftrag einer<br />

Reinigungsfirma ab sofort eine Reinigungskraft für die Reinigung<br />

des Verwaltungsgebäudes Obertheres im Rahmen einer<br />

geringfügigen Beschäftigung.<br />

Die Reinigungsarbeiten sollen voraussichtlich an 3 Tagen nach<br />

Dienstschluß (ca. ab 18.00 Uhr o<strong>der</strong> später) durchgeführt werden.<br />

Die Beschäftigung erfolgt durch eine Reinigungsfirma.<br />

Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, bitten wir Sie,<br />

sich bis spätestens 05.02.2010 schriftlich bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

Theres, Rathausstraße 3, 97531 Theres zu<br />

bewerben.<br />

Theres, den 12. Januar 2010<br />

R e i s, Bürgermeister und<br />

GemVorsitzen<strong>der</strong><br />

Sprechtage <strong>der</strong> Deutschen<br />

Rentenversicherung<br />

Beratung nur nach Terminvereinbarung<br />

Die Deutsche Rentenversicherung hält im VG-Gebäude – Sitzungssaal<br />

– (2. Obergeschoss, Zi. 300) - ,<br />

Rathausstraße 3, Obertheres, Theres<br />

am<br />

Montag, 22.02.2010, ab 8.20 Uhr<br />

einen Sprechtag ab.<br />

Ab sofort werden Beratungstermine durch die VG-Theres, Zimmer<br />

Nr. 102, Frau Biermann o<strong>der</strong> telefonisch unter <strong>der</strong><br />

Nr. 09521/9234-23, vergeben.<br />

Voraussichtliche Sprechtage 2010:<br />

Montag, 12.04.2010, Dienstag, 13.07.2010, Montag,<br />

18.10.2010, Dienstag, 21.12.2010.<br />

Vereinsfeste rechtzeitig anmelden<br />

Bald beginnt wie<strong>der</strong> die Zeit <strong>der</strong> Vereinsfeste bzw. –veranstaltungen,<br />

für die vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättenrecht<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Wir bitten die entsprechenden Anträge mindestens 2 Wochen<br />

vor <strong>der</strong> Veranstaltung einzureichen, damit die Veranstaltung<br />

ordnungsgemäß abgehalten werden kann. Ansprechpartner<br />

bei <strong>der</strong> VG Theres sind Frau Kamm o<strong>der</strong> Herr Stark (Tel.<br />

09521/9234-0).<br />

Veranstaltungen und Vergnügungen<br />

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das <strong>der</strong><br />

Gemeinde unter Angabe <strong>der</strong> Art, des Orts und <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

und <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zuzulassenden Teilnehmer spätestens<br />

eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1.<br />

LStVG). Entsprechende Formulare finden Sie auf <strong>der</strong> Internetseite<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde unter „Bürgerservice-Formulare<br />

- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung“.<br />

Neue Vereinsvorstände bitte in <strong>der</strong> VG<br />

Theres melden<br />

Die Gemeinde Theres und die Gemeinde <strong>Wonfurt</strong> bitten die<br />

Vereine die Ergebnisse von Neuwahlen schriftlich mitzuteilen,<br />

damit immer die aktuellen Ansprechpartner im Rathaus<br />

bekannt sind.<br />

Die Meldung ist auch per E-Mail möglich: vg@vg.theres.de<br />

Vielen Dank!<br />

Abfallkalen<strong>der</strong> des Landkreises<br />

Haßberge<br />

Auch in diesem Jahr hat <strong>der</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises<br />

Haßberge wie<strong>der</strong> einen Abfallkalen<strong>der</strong> erstellt. Bereits<br />

zum siebten Mal erscheint dieser praktische und äußerst informelle<br />

Kalen<strong>der</strong> individuell für jede Gemeinde. Auf 38 Seiten finden<br />

Sie hier neben Impressionen aus dem Landkreis umfassenden<br />

Hinweise und Auskünfte hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Abfallentsorgung. Der Kalen<strong>der</strong> sollte Ihnen bereits zugegangen<br />

sein. Sollten Sie versehentlich keinen erhalten haben, so<br />

können Sie bei <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinde diesen nachfor<strong>der</strong>n<br />

(09521/9234-13). Weitere Informationen rund um das Thema<br />

Abfallentsorgung finden Sie auch im Internet unter<br />

www.abfallwirtschaft-hassberge.de o<strong>der</strong> www.awhas.de.

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