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MITTEILUNGSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft - Wonfurt

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Theres - 8- Nr. 1/10<br />

4. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />

VwGO - vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686) wird die sofortige<br />

Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet mit <strong>der</strong> Folge,<br />

dass Wi<strong>der</strong>spruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende<br />

Wirkung haben.<br />

G r ü n d e:<br />

Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen<br />

nach § 41 FlurbG ist für das Verfahren aufgestellt und festgestellt.<br />

Der Plan sieht umfangreiche Baumaßnahmen (Wege,<br />

Gräben, Rückhaltebecken) vor. Der Wegebau erfolgt zum<br />

Großteil auf vorhandenen Trassen. Der Rebbestand wird größtmöglich<br />

erhalten bleiben. Eine großflächige Beseitigung des<br />

Rebbestandes ist nicht vorgesehen. Die vorhandenen Trassen<br />

sind jedoch für einen ordnungsgemäß ausgebauten Wirtschaftsweg<br />

zu schmal und müssen daher verbreitert werden.<br />

Außerdem ist für das Baugeschehen (Arbeitsbereich <strong>der</strong> Baufirma)<br />

eine Arbeitsbreite notwendig. Diese Gesamtbreite ist<br />

durch vorstehende Anordnung erfasst.<br />

Durch den vorgezogenen Ausbau <strong>der</strong> gemeinschaftlichen und<br />

öffentlichen Anlagen soll erreicht werden, dass die Teilnehmer<br />

frühzeitig die neu gebauten Wege nutzen können. Zudem liefert<br />

die Regelung <strong>der</strong> Vorflut geordnete Abflussverhältnisse. Die<br />

Teilnehmer sollen schon zur Besitzeinweisung die neuen Wege<br />

nutzen können.<br />

Die Arbeiten müssen auch vor <strong>der</strong> Abmarkung <strong>der</strong> neuen<br />

Grundstücke und <strong>der</strong> Neuzuteilung durchgeführt werden, da<br />

wegen des Wegebaus und <strong>der</strong> damit verbundenen Erdbewegungen<br />

eine vorausgehende Abmarkung so beeinträchtigt<br />

würde, dass sie wie<strong>der</strong>holt durchgeführt werden müsste. Der<br />

erhebliche Aufwand hierfür wäre nicht gerechtfertigt. Er ist vielmehr<br />

ein Grund dafür, dass die Arbeiten vor Ausführung des<br />

Flurbereinigungsplanes durchgeführt werden müssen.<br />

Das Gebot <strong>der</strong> Räumung <strong>der</strong> Grundstücksteile und <strong>der</strong> Entzug<br />

von Besitz und Nutzung an ihnen sind somit aus dringenden<br />

Gründen vor <strong>der</strong> Ausführung des Flurbereinigungsplanes erfor<strong>der</strong>lich<br />

(§ 36 Abs. 1 FlurbG).<br />

Das Interesse <strong>der</strong> Beteiligten, aber auch das öffentliche Interesse<br />

am optimalen Einsatz öffentlicher Mittel gebietet es, den<br />

sofortigen Vollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anzuordnen.<br />

Der verzögerungsfreie Eintritt des Besitz- und Nutzungswechsels<br />

zu dem in <strong>der</strong> Verfügung genannten Zeitpunkt<br />

ermöglicht es, die verfahrensbedingt anstehenden Beeinträchtigungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Ertragseinbußen, durch Entfernung<br />

von Kulturpflanzen, in tragbaren Grenzen zu halten.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach<br />

dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch<br />

erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong><br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,<br />

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, zu erheben.<br />

Es wird gebeten, den Wi<strong>der</strong>spruch zu begründen.<br />

Würzburg, den 23.12.2009<br />

Der Vorsitzende des Vorstandes<br />

<strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />

Flurbereinigung Falkenstein 3<br />

Peter Doneis<br />

Baudirektor<br />

Die Deutsche Rentenversicherung<br />

informiert<br />

Neues Jahr – neue Vortragstermine<br />

Pünktlich mit dem neuen Jahr bietet die Deutsche Rentenversicherung<br />

Nordbayern wie<strong>der</strong> zahlreiche Vorträge aktuellen Themen<br />

an.<br />

In vielen Beratungsstellen in ganz Franken informieren Experten<br />

über Altersvorsorgen und Rentenansprüche. Sie beantworten<br />

in verschiedenen Vorträgen Fragen wie „Wie wirkt sich<br />

Arbeitslosigkeit auf meine Rente aus?“, „Berufsunfähig – was<br />

wäre wenn?“ o<strong>der</strong> „Rente und Steuern – Was muss ich wissen?“<br />

Komplexe Themen und komplizierte Gesetze verständlich<br />

erklären – ein kostenloser Service <strong>der</strong> Auskunfts- und Bera-<br />

tungsstellen <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung.<br />

Unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de findet<br />

man in <strong>der</strong> Rubrik Beratung, die Termine <strong>der</strong> Vorträge und<br />

Seminare. Die Anmeldung kann per E-Mail o<strong>der</strong> telefonisch<br />

erfolgen.<br />

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

o<strong>der</strong> am kostenlosen Bürgertelefon unter<br />

0800/1000 480 18.<br />

Fundamt:<br />

Gefunden wurde:<br />

1 Mädchenmütze „pink“ mit Schmetterlingsmotiv in Horhausen,<br />

Steinsäckerstraße/Kreuzstraße<br />

1 Herrenfahrrad silber – Fundort: Sportgelände Untertheres<br />

Termine <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzungen<br />

Die nächsten Gemein<strong>der</strong>atssitzungen finden voraussichtlich an<br />

folgenden Terminen statt:<br />

Gemeinde Theres: 08. Februar 2010<br />

Gemeinde <strong>Wonfurt</strong>: 22. Februar 2010<br />

Bürgermeister-Sprechstunden<br />

in den Gemeindeteilen<br />

Die Bürgermeister-Sprechstunden in den<br />

Gemeindeteilen finden wie folgt statt:<br />

Gemeinde <strong>Wonfurt</strong>: jeweils donnerstags<br />

16.30 - 18.00 Uhr in <strong>Wonfurt</strong><br />

18.00 - 18.30 Uhr in Steinsfeld<br />

18.30 - 19.00 Uhr in Dampfach.<br />

Gemeinde Theres: jeweils nur am 1. Donnerstag<br />

im Monat<br />

17.00 Uhr in Buch<br />

17.30 Uhr in Untertheres<br />

im Bürgerhaus<br />

18.00 Uhr in Horhausen.<br />

In Obertheres zu den üblichen Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

Theres<br />

Mo.-Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Die. 8.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 –<br />

17.30 Uhr.<br />

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am<br />

Donnerstag, 25. Februar 2010<br />

Annahmeschluss: Dienstag, 17. Januar 2010 um 12.00 Uhr

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