MITTEILUNGSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft - Wonfurt
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Theres - 8- Nr. 1/10<br />
4. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />
VwGO - vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686) wird die sofortige<br />
Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet mit <strong>der</strong> Folge,<br />
dass Wi<strong>der</strong>spruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende<br />
Wirkung haben.<br />
G r ü n d e:<br />
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen<br />
nach § 41 FlurbG ist für das Verfahren aufgestellt und festgestellt.<br />
Der Plan sieht umfangreiche Baumaßnahmen (Wege,<br />
Gräben, Rückhaltebecken) vor. Der Wegebau erfolgt zum<br />
Großteil auf vorhandenen Trassen. Der Rebbestand wird größtmöglich<br />
erhalten bleiben. Eine großflächige Beseitigung des<br />
Rebbestandes ist nicht vorgesehen. Die vorhandenen Trassen<br />
sind jedoch für einen ordnungsgemäß ausgebauten Wirtschaftsweg<br />
zu schmal und müssen daher verbreitert werden.<br />
Außerdem ist für das Baugeschehen (Arbeitsbereich <strong>der</strong> Baufirma)<br />
eine Arbeitsbreite notwendig. Diese Gesamtbreite ist<br />
durch vorstehende Anordnung erfasst.<br />
Durch den vorgezogenen Ausbau <strong>der</strong> gemeinschaftlichen und<br />
öffentlichen Anlagen soll erreicht werden, dass die Teilnehmer<br />
frühzeitig die neu gebauten Wege nutzen können. Zudem liefert<br />
die Regelung <strong>der</strong> Vorflut geordnete Abflussverhältnisse. Die<br />
Teilnehmer sollen schon zur Besitzeinweisung die neuen Wege<br />
nutzen können.<br />
Die Arbeiten müssen auch vor <strong>der</strong> Abmarkung <strong>der</strong> neuen<br />
Grundstücke und <strong>der</strong> Neuzuteilung durchgeführt werden, da<br />
wegen des Wegebaus und <strong>der</strong> damit verbundenen Erdbewegungen<br />
eine vorausgehende Abmarkung so beeinträchtigt<br />
würde, dass sie wie<strong>der</strong>holt durchgeführt werden müsste. Der<br />
erhebliche Aufwand hierfür wäre nicht gerechtfertigt. Er ist vielmehr<br />
ein Grund dafür, dass die Arbeiten vor Ausführung des<br />
Flurbereinigungsplanes durchgeführt werden müssen.<br />
Das Gebot <strong>der</strong> Räumung <strong>der</strong> Grundstücksteile und <strong>der</strong> Entzug<br />
von Besitz und Nutzung an ihnen sind somit aus dringenden<br />
Gründen vor <strong>der</strong> Ausführung des Flurbereinigungsplanes erfor<strong>der</strong>lich<br />
(§ 36 Abs. 1 FlurbG).<br />
Das Interesse <strong>der</strong> Beteiligten, aber auch das öffentliche Interesse<br />
am optimalen Einsatz öffentlicher Mittel gebietet es, den<br />
sofortigen Vollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anzuordnen.<br />
Der verzögerungsfreie Eintritt des Besitz- und Nutzungswechsels<br />
zu dem in <strong>der</strong> Verfügung genannten Zeitpunkt<br />
ermöglicht es, die verfahrensbedingt anstehenden Beeinträchtigungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e Ertragseinbußen, durch Entfernung<br />
von Kulturpflanzen, in tragbaren Grenzen zu halten.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach<br />
dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch<br />
erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong><br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,<br />
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, zu erheben.<br />
Es wird gebeten, den Wi<strong>der</strong>spruch zu begründen.<br />
Würzburg, den 23.12.2009<br />
Der Vorsitzende des Vorstandes<br />
<strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />
Flurbereinigung Falkenstein 3<br />
Peter Doneis<br />
Baudirektor<br />
Die Deutsche Rentenversicherung<br />
informiert<br />
Neues Jahr – neue Vortragstermine<br />
Pünktlich mit dem neuen Jahr bietet die Deutsche Rentenversicherung<br />
Nordbayern wie<strong>der</strong> zahlreiche Vorträge aktuellen Themen<br />
an.<br />
In vielen Beratungsstellen in ganz Franken informieren Experten<br />
über Altersvorsorgen und Rentenansprüche. Sie beantworten<br />
in verschiedenen Vorträgen Fragen wie „Wie wirkt sich<br />
Arbeitslosigkeit auf meine Rente aus?“, „Berufsunfähig – was<br />
wäre wenn?“ o<strong>der</strong> „Rente und Steuern – Was muss ich wissen?“<br />
Komplexe Themen und komplizierte Gesetze verständlich<br />
erklären – ein kostenloser Service <strong>der</strong> Auskunfts- und Bera-<br />
tungsstellen <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung.<br />
Unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de findet<br />
man in <strong>der</strong> Rubrik Beratung, die Termine <strong>der</strong> Vorträge und<br />
Seminare. Die Anmeldung kann per E-Mail o<strong>der</strong> telefonisch<br />
erfolgen.<br />
Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen<br />
o<strong>der</strong> am kostenlosen Bürgertelefon unter<br />
0800/1000 480 18.<br />
Fundamt:<br />
Gefunden wurde:<br />
1 Mädchenmütze „pink“ mit Schmetterlingsmotiv in Horhausen,<br />
Steinsäckerstraße/Kreuzstraße<br />
1 Herrenfahrrad silber – Fundort: Sportgelände Untertheres<br />
Termine <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzungen<br />
Die nächsten Gemein<strong>der</strong>atssitzungen finden voraussichtlich an<br />
folgenden Terminen statt:<br />
Gemeinde Theres: 08. Februar 2010<br />
Gemeinde <strong>Wonfurt</strong>: 22. Februar 2010<br />
Bürgermeister-Sprechstunden<br />
in den Gemeindeteilen<br />
Die Bürgermeister-Sprechstunden in den<br />
Gemeindeteilen finden wie folgt statt:<br />
Gemeinde <strong>Wonfurt</strong>: jeweils donnerstags<br />
16.30 - 18.00 Uhr in <strong>Wonfurt</strong><br />
18.00 - 18.30 Uhr in Steinsfeld<br />
18.30 - 19.00 Uhr in Dampfach.<br />
Gemeinde Theres: jeweils nur am 1. Donnerstag<br />
im Monat<br />
17.00 Uhr in Buch<br />
17.30 Uhr in Untertheres<br />
im Bürgerhaus<br />
18.00 Uhr in Horhausen.<br />
In Obertheres zu den üblichen Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
Theres<br />
Mo.-Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Die. 8.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 –<br />
17.30 Uhr.<br />
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am<br />
Donnerstag, 25. Februar 2010<br />
Annahmeschluss: Dienstag, 17. Januar 2010 um 12.00 Uhr