MITTEILUNGSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft - Wonfurt
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Theres - 7- Nr. 1/10<br />
Planfeststellungsverfahren für den<br />
Ausbau <strong>der</strong> Fahrrinne des Mains in den<br />
Stauhaltungen<br />
Wipfeld (Main-km 316,12 bis Main-km 323,68), Garstadt<br />
(Main-km 323,68 bis Main-km 331,96) und Schweinfurt<br />
(Main-km 331,96 bis Main-km 345,29), für den Ausbau des<br />
oberen Vorhafens <strong>der</strong> Schleuse Garstadt (Main-km 323,70<br />
bis Main-km 324,19) und für den Abbruch und Neubau <strong>der</strong><br />
Fußgängerbrücke Untereuerheim (Main-km 343,74)<br />
Wasser und Schifffahrtsdirektion Süd, Wörthstraße 19,<br />
97082 Würzburg<br />
Telefon: 0931 4105-393 o<strong>der</strong> P-143.3-Ma/102-392 (juristisch)<br />
06021 312-312 (technisch)<br />
Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
des Bundes), vertreten durch das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dieses vertreten durch<br />
das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Hockstraße 10,<br />
63743 Aschaffenburg, beabsichtigt den Ausbau des Mains in<br />
den oben genannten Stauhaltungen durchzuführen.<br />
Das Bauvorhaben betrifft die Stadt Schweinfurt und die<br />
Gemeinden Wipfeld (<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Schwanfeld),<br />
Waigolshausen, Röthlein, Gochsheim, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld,<br />
Grettstadt, Gädheim (<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres),<br />
Schonungen und Sennfeld.<br />
Die Planunterlagen lagen in <strong>der</strong> VG Theres aus – Einwendungen<br />
können bis spätestens 11.02.2010 erhoben werden.<br />
Informationen hierzu erhalten Sie bei <strong>der</strong> VG Theres - Frau Ruff.<br />
Beschluss <strong>der</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong><br />
LBG Franken und Oberbayern:<br />
Neuer Beitragsmaßstab mit Härtefallregelung,<br />
Senkung <strong>der</strong> Umlage für 2009 und 300 Millionen<br />
Euro Bundesmittel<br />
Mit <strong>der</strong> Umlage 2009 - einzuheben 2010 - wird <strong>der</strong> LBG-Beitrag<br />
nach einem neuen Beitragsmaßstab erhoben, dem “Arbeitsbedarf”.<br />
Da die damit verbundene stärkere Berücksichtigung des<br />
Unfallrisikos zu Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Berechnung führt, wird<br />
<strong>der</strong> Beitrag für viele unserer Versicherten, die Unternehmen mit<br />
einem niedrigen Unfallrisiko bewirtschaften, günstiger. Für<br />
an<strong>der</strong>e mit entsprechend höherem Unfallrisiko wird <strong>der</strong> Beitrag<br />
steigen. Zur Abfe<strong>der</strong>ung von Beitragsverwerfungen, die durch<br />
die Einführung des neuen Beitragsmaßstabes entstehen können,<br />
wird eine Härtefallregelung eingeführt.<br />
Erfreulich: Durch die im Vorjahr durchgeführte Abfindungsaktion<br />
für Kleinrenten in <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />
(LUV) konnte die Umlage gegenüber dem Vorjahr von<br />
knapp 120 Millionen Euro auf rund 111,9 Millionen Euro<br />
gesenkt werden. Ebenfalls positiv: Der Bundesmittelanteil für<br />
die LBG Franken und Oberbayern liegt 2010 bei rund 53,3 Millionen<br />
Euro.<br />
Da über die Grundbeiträge künftig auch die Aufwendungen für<br />
die Unfallverhütung abgedeckt werden, hat die Selbstverwaltung<br />
<strong>der</strong> LBG Franken und Oberbayern beschlossen, die<br />
Grundbeiträge für die Umlage 2009 von 65 Euro auf 75 Euro für<br />
Unternehmen ohne Bundesmittelanspruch und von 85 Euro auf<br />
100 Euro für Unternehmen mit Bundesmittelanspruch anzuheben.<br />
Weitere Informationen im persönlichen Beratungsgespräch -<br />
Telefon: 0921 603-0; 089 45480-0; o<strong>der</strong> 0931 8004-0 o<strong>der</strong> im<br />
Internet unter www.fob.lsv.de (im Bereich Aktuelles).<br />
Im Winter besser nicht aufs Dach!<br />
Auch wenn die Hersteller von Photovoltaikanlagen lange<br />
Garantien geben - es kommt doch immer wie<strong>der</strong> vor, dass<br />
Landwirte für Reparaturarbeiten aufs Dach müssen. Gerade im<br />
Winter kann das überaus gefährlich sein. Reduzieren Sie solche<br />
Arbeiten bei Schnee und Eisglätte deshalb auf das absolut<br />
Unvermeidliche und treffen Sie gegebenenfalls Vorsorgemaßnahmen,<br />
die sie zuverlässig vor einem Absturz schützen.<br />
Das Säubern verschneiter Photovoltaikplatten um eine höhere<br />
Stromausbeute zu erzielen gehört nicht zu den unaufschiebbaren<br />
Arbeiten!<br />
Bedenken Sie: Ein Absturz aus großer Höhe endet fast immer<br />
mit schlimmen Folgen, zum Beispiel mit komplizierten Wirbelsäulenbrüchen<br />
und manchmal sogar tödlich. Die Sicherheitsbrater<br />
<strong>der</strong> LBG Franken und Oberbayern warnen eindringlich<br />
davor, generell bei Dacharbeiten “am falschen Ende zu sparen”<br />
und betonen ausdrücklich, wie wichtig eine passende<br />
Absturzsicherung ist. Zum Beispiel leistet eine Hubarbeitsbühne,<br />
die es mit Auslegern von bis zu 24 Metern gibt, und die<br />
stunden- o<strong>der</strong> tageweise ausgeliehen werden kann, hier gute<br />
Dienste. Wenn kleinere, kurzfristig durchzuführende Arbeiten<br />
auf dem Dach anfallen, raten die Sicherheitsexperten zum<br />
Einsatz eines Anseilschutzsystems als kostengünstige, zuverlässige<br />
und schnelle Sicherungsmaßnahme gegen Absturz.<br />
Ausführliche Informationen zum sicheren Arbeiten auf dem<br />
Dach stehen zum kostenlosen Download auf <strong>der</strong> Homepage<br />
<strong>der</strong> LSV-Träger Franken und Oberbayern unter www,fob.lsv.de<br />
(im Bereich “Aktuelles”) zur Verfügung o<strong>der</strong> können kostenlos<br />
unter den Telefonnummern 0921/603- 350; 089/454 80 500 und<br />
0931/8004 225 im Dienstleistungszentrum Prävention <strong>der</strong> LBG<br />
Franken und Oberbayern angefor<strong>der</strong>t werden. Unter diesen<br />
Service-Nummern stehen auch die LBG-Sicherheitsberater für<br />
ein persönliches Gespräch zur Verfügung.<br />
Flurbereinigung Falkenstein 3<br />
Gemeinde Donnersdorf<br />
Landkreis Schweinfurt<br />
Bekanntmachung und Anordnung<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Falkenstein<br />
3 erlässt gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung<br />
des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) folgende<br />
vorläufige Anordnung<br />
1. Den Beteiligten in <strong>der</strong> Weinbergslage Falkenstein wird ab<br />
dem 15. März 2010 Besitz und Nutzung von Grundstücksteilen<br />
(Entzugsflächen) entzogen. Der Teilnehmergemeinschaft<br />
Flurbereinigung Falkenstein 3 werden Besitz und<br />
Nutzung <strong>der</strong> Entzugsflächen zugewiesen. Die Abgrenzungen<br />
<strong>der</strong> Entzugsflächen (Abgrenzung Baufeld) sind in einer<br />
Karte parzellenscharf in Rot dargestellt. Die Karte im Maßstab<br />
1:1.000 liegt mit dem Text <strong>der</strong> vorläufigen Anordnung<br />
in <strong>der</strong> Zeit vom 08.02.2010 bis 08.04.2010 in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
Theres, Rathausstr. 3, in 97531 Theres,<br />
während <strong>der</strong> allgemeinen Dienststunden aus und kann dort<br />
eingesehen werden. Die Abgrenzungen <strong>der</strong> Entzugsflächen<br />
sind auch in <strong>der</strong> Örtlichkeit mit roter Farbe markiert und<br />
werden auf Anfrage den Beteiligten erläutert.<br />
Hinweis:<br />
Die in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres ausliegende<br />
Karte mit <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Entzugsflächen liegt gleichzeitig<br />
im Rathaus in Donnersdorf aus. Zusätzlich hängt ein<br />
Exemplar im Aushangkasten des Weinbauvereins Donnersdorf<br />
an <strong>der</strong> Kelterstation.<br />
2. Bis zum o. g. Zeitpunkt sind <strong>der</strong> auf o. g. Entzugflächen<br />
befindliche Bewuchs (Bäume, Sträucher, Rebstöcke usw.)<br />
sowie an<strong>der</strong>e für den Wegebau bestehenden Hin<strong>der</strong>nisse<br />
(z. B. Drahtrahmen, Stickel) von den Beteiligten zu entfernen.<br />
Bei Nichteinhaltung des Räumungstermins wird die<br />
Räumung auf Kosten <strong>der</strong> Beteiligten von <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />
durchgeführt.<br />
Hinweis:<br />
Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Wege können die Reben und <strong>der</strong><br />
Drahtrahmen wie<strong>der</strong> bis zum Weg ergänzt werden. Dabei<br />
ist die Verankerung des Drahtrahmens mindestens 2,0 m<br />
von <strong>der</strong> neuen Fahrbahndecke zu setzen.<br />
3. Eine über die o. g. Entzugsflächen hinaus gehende Räumung<br />
o<strong>der</strong> Beseitigung von Hecken, Feldgehölzen, Bäumen<br />
sind aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes<br />
ausdrücklich untersagt. Dieser Bewuchs darf nicht<br />
entfernt werden. Bei Zuwi<strong>der</strong>handlungen werden Ersatzpflanzungen<br />
auf Kosten des Verursachers angeordnet.