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MITTEILUNGSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft - Wonfurt

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Theres - 7- Nr. 1/10<br />

Planfeststellungsverfahren für den<br />

Ausbau <strong>der</strong> Fahrrinne des Mains in den<br />

Stauhaltungen<br />

Wipfeld (Main-km 316,12 bis Main-km 323,68), Garstadt<br />

(Main-km 323,68 bis Main-km 331,96) und Schweinfurt<br />

(Main-km 331,96 bis Main-km 345,29), für den Ausbau des<br />

oberen Vorhafens <strong>der</strong> Schleuse Garstadt (Main-km 323,70<br />

bis Main-km 324,19) und für den Abbruch und Neubau <strong>der</strong><br />

Fußgängerbrücke Untereuerheim (Main-km 343,74)<br />

Wasser und Schifffahrtsdirektion Süd, Wörthstraße 19,<br />

97082 Würzburg<br />

Telefon: 0931 4105-393 o<strong>der</strong> P-143.3-Ma/102-392 (juristisch)<br />

06021 312-312 (technisch)<br />

Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

des Bundes), vertreten durch das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dieses vertreten durch<br />

das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg, Hockstraße 10,<br />

63743 Aschaffenburg, beabsichtigt den Ausbau des Mains in<br />

den oben genannten Stauhaltungen durchzuführen.<br />

Das Bauvorhaben betrifft die Stadt Schweinfurt und die<br />

Gemeinden Wipfeld (<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Schwanfeld),<br />

Waigolshausen, Röthlein, Gochsheim, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld,<br />

Grettstadt, Gädheim (<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres),<br />

Schonungen und Sennfeld.<br />

Die Planunterlagen lagen in <strong>der</strong> VG Theres aus – Einwendungen<br />

können bis spätestens 11.02.2010 erhoben werden.<br />

Informationen hierzu erhalten Sie bei <strong>der</strong> VG Theres - Frau Ruff.<br />

Beschluss <strong>der</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong><br />

LBG Franken und Oberbayern:<br />

Neuer Beitragsmaßstab mit Härtefallregelung,<br />

Senkung <strong>der</strong> Umlage für 2009 und 300 Millionen<br />

Euro Bundesmittel<br />

Mit <strong>der</strong> Umlage 2009 - einzuheben 2010 - wird <strong>der</strong> LBG-Beitrag<br />

nach einem neuen Beitragsmaßstab erhoben, dem “Arbeitsbedarf”.<br />

Da die damit verbundene stärkere Berücksichtigung des<br />

Unfallrisikos zu Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Berechnung führt, wird<br />

<strong>der</strong> Beitrag für viele unserer Versicherten, die Unternehmen mit<br />

einem niedrigen Unfallrisiko bewirtschaften, günstiger. Für<br />

an<strong>der</strong>e mit entsprechend höherem Unfallrisiko wird <strong>der</strong> Beitrag<br />

steigen. Zur Abfe<strong>der</strong>ung von Beitragsverwerfungen, die durch<br />

die Einführung des neuen Beitragsmaßstabes entstehen können,<br />

wird eine Härtefallregelung eingeführt.<br />

Erfreulich: Durch die im Vorjahr durchgeführte Abfindungsaktion<br />

für Kleinrenten in <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

(LUV) konnte die Umlage gegenüber dem Vorjahr von<br />

knapp 120 Millionen Euro auf rund 111,9 Millionen Euro<br />

gesenkt werden. Ebenfalls positiv: Der Bundesmittelanteil für<br />

die LBG Franken und Oberbayern liegt 2010 bei rund 53,3 Millionen<br />

Euro.<br />

Da über die Grundbeiträge künftig auch die Aufwendungen für<br />

die Unfallverhütung abgedeckt werden, hat die Selbstverwaltung<br />

<strong>der</strong> LBG Franken und Oberbayern beschlossen, die<br />

Grundbeiträge für die Umlage 2009 von 65 Euro auf 75 Euro für<br />

Unternehmen ohne Bundesmittelanspruch und von 85 Euro auf<br />

100 Euro für Unternehmen mit Bundesmittelanspruch anzuheben.<br />

Weitere Informationen im persönlichen Beratungsgespräch -<br />

Telefon: 0921 603-0; 089 45480-0; o<strong>der</strong> 0931 8004-0 o<strong>der</strong> im<br />

Internet unter www.fob.lsv.de (im Bereich Aktuelles).<br />

Im Winter besser nicht aufs Dach!<br />

Auch wenn die Hersteller von Photovoltaikanlagen lange<br />

Garantien geben - es kommt doch immer wie<strong>der</strong> vor, dass<br />

Landwirte für Reparaturarbeiten aufs Dach müssen. Gerade im<br />

Winter kann das überaus gefährlich sein. Reduzieren Sie solche<br />

Arbeiten bei Schnee und Eisglätte deshalb auf das absolut<br />

Unvermeidliche und treffen Sie gegebenenfalls Vorsorgemaßnahmen,<br />

die sie zuverlässig vor einem Absturz schützen.<br />

Das Säubern verschneiter Photovoltaikplatten um eine höhere<br />

Stromausbeute zu erzielen gehört nicht zu den unaufschiebbaren<br />

Arbeiten!<br />

Bedenken Sie: Ein Absturz aus großer Höhe endet fast immer<br />

mit schlimmen Folgen, zum Beispiel mit komplizierten Wirbelsäulenbrüchen<br />

und manchmal sogar tödlich. Die Sicherheitsbrater<br />

<strong>der</strong> LBG Franken und Oberbayern warnen eindringlich<br />

davor, generell bei Dacharbeiten “am falschen Ende zu sparen”<br />

und betonen ausdrücklich, wie wichtig eine passende<br />

Absturzsicherung ist. Zum Beispiel leistet eine Hubarbeitsbühne,<br />

die es mit Auslegern von bis zu 24 Metern gibt, und die<br />

stunden- o<strong>der</strong> tageweise ausgeliehen werden kann, hier gute<br />

Dienste. Wenn kleinere, kurzfristig durchzuführende Arbeiten<br />

auf dem Dach anfallen, raten die Sicherheitsexperten zum<br />

Einsatz eines Anseilschutzsystems als kostengünstige, zuverlässige<br />

und schnelle Sicherungsmaßnahme gegen Absturz.<br />

Ausführliche Informationen zum sicheren Arbeiten auf dem<br />

Dach stehen zum kostenlosen Download auf <strong>der</strong> Homepage<br />

<strong>der</strong> LSV-Träger Franken und Oberbayern unter www,fob.lsv.de<br />

(im Bereich “Aktuelles”) zur Verfügung o<strong>der</strong> können kostenlos<br />

unter den Telefonnummern 0921/603- 350; 089/454 80 500 und<br />

0931/8004 225 im Dienstleistungszentrum Prävention <strong>der</strong> LBG<br />

Franken und Oberbayern angefor<strong>der</strong>t werden. Unter diesen<br />

Service-Nummern stehen auch die LBG-Sicherheitsberater für<br />

ein persönliches Gespräch zur Verfügung.<br />

Flurbereinigung Falkenstein 3<br />

Gemeinde Donnersdorf<br />

Landkreis Schweinfurt<br />

Bekanntmachung und Anordnung<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Falkenstein<br />

3 erlässt gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung<br />

des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) folgende<br />

vorläufige Anordnung<br />

1. Den Beteiligten in <strong>der</strong> Weinbergslage Falkenstein wird ab<br />

dem 15. März 2010 Besitz und Nutzung von Grundstücksteilen<br />

(Entzugsflächen) entzogen. Der Teilnehmergemeinschaft<br />

Flurbereinigung Falkenstein 3 werden Besitz und<br />

Nutzung <strong>der</strong> Entzugsflächen zugewiesen. Die Abgrenzungen<br />

<strong>der</strong> Entzugsflächen (Abgrenzung Baufeld) sind in einer<br />

Karte parzellenscharf in Rot dargestellt. Die Karte im Maßstab<br />

1:1.000 liegt mit dem Text <strong>der</strong> vorläufigen Anordnung<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom 08.02.2010 bis 08.04.2010 in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

Theres, Rathausstr. 3, in 97531 Theres,<br />

während <strong>der</strong> allgemeinen Dienststunden aus und kann dort<br />

eingesehen werden. Die Abgrenzungen <strong>der</strong> Entzugsflächen<br />

sind auch in <strong>der</strong> Örtlichkeit mit roter Farbe markiert und<br />

werden auf Anfrage den Beteiligten erläutert.<br />

Hinweis:<br />

Die in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres ausliegende<br />

Karte mit <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Entzugsflächen liegt gleichzeitig<br />

im Rathaus in Donnersdorf aus. Zusätzlich hängt ein<br />

Exemplar im Aushangkasten des Weinbauvereins Donnersdorf<br />

an <strong>der</strong> Kelterstation.<br />

2. Bis zum o. g. Zeitpunkt sind <strong>der</strong> auf o. g. Entzugflächen<br />

befindliche Bewuchs (Bäume, Sträucher, Rebstöcke usw.)<br />

sowie an<strong>der</strong>e für den Wegebau bestehenden Hin<strong>der</strong>nisse<br />

(z. B. Drahtrahmen, Stickel) von den Beteiligten zu entfernen.<br />

Bei Nichteinhaltung des Räumungstermins wird die<br />

Räumung auf Kosten <strong>der</strong> Beteiligten von <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />

durchgeführt.<br />

Hinweis:<br />

Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Wege können die Reben und <strong>der</strong><br />

Drahtrahmen wie<strong>der</strong> bis zum Weg ergänzt werden. Dabei<br />

ist die Verankerung des Drahtrahmens mindestens 2,0 m<br />

von <strong>der</strong> neuen Fahrbahndecke zu setzen.<br />

3. Eine über die o. g. Entzugsflächen hinaus gehende Räumung<br />

o<strong>der</strong> Beseitigung von Hecken, Feldgehölzen, Bäumen<br />

sind aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes<br />

ausdrücklich untersagt. Dieser Bewuchs darf nicht<br />

entfernt werden. Bei Zuwi<strong>der</strong>handlungen werden Ersatzpflanzungen<br />

auf Kosten des Verursachers angeordnet.

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