Theres - 2- Nr. 1/10 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: • Durch das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Gesetzes zur Ausführung <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Nr. 13/2007, S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Wi<strong>der</strong>spruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. • Alternative 1: Die Wi<strong>der</strong>spruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Alternative 2: [Soweit die Behörde für die elektronische Wi<strong>der</strong>sprucheinlegung den Zugang eröffnet hat.] Ein in elektronischer Form eingelegter Wi<strong>der</strong>spruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. • Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Fällige Steuern und Gebühren für das 1. Kalen<strong>der</strong>vierteljahr 2010 Für das 1. Quartal 2010 sind am 15.02.2010 folgende Steuern und Gebühren fällig: - Müllgebühren - Grundsteuer A + B - Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Ebenso die Abrechnung <strong>der</strong> Verbrauchsgebühren (Wasser und Kanal) für 2010. Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, sind die fälligen Steuern und Gebühren auf eines <strong>der</strong> Gemeindekonten zu überweisen. Im Falle <strong>der</strong> Nichtzahlung unterliegen die fälligen Steuern und Gebühren <strong>der</strong> Zwangsbeitreibung. Wir weisen bei dieser Gelegenheit auf das praktische und kostensparende Bankeinzugsverfahren hin. Einzugsermächtigungen können bei allen Bankinstituten und bei <strong>der</strong> VG Theres abgegeben werden. H i n w e i s zu Abrechnungsbescheiden Aufrechnung von Guthaben Wir weisen hiermit darauf hin, dass ermittelte Guthaben (mit Fälligkeit 15.02.2010 lt. Abrechnungsbescheide für das Jahr 2009) in Einzelfällen mit an<strong>der</strong>en For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeinde (z.B.: Müll-, Kanal- o<strong>der</strong> Wassergebühren) aufgerechnet werden. D. h. eine tatsächliche Auszahlung des Guthabens erfolgt in diesem Falle nicht. Die Aufrechnung erfolgt auch bei unterschiedlichen Abgabearten, wie z.B.: Guthaben bei den Kanalgebühren – Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Müllgebühren / Guthabenverrechnung bei den Müllgebühren. Der fällige Betrag (z. B: Müllgebühr) vermin<strong>der</strong>t sich um die Guthabenhöhe (z.B.: Kanalgebühren). Reinigungskraft für das Verwaltungsgebäude Obertheres Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres sucht im Auftrag einer Reinigungsfirma ab sofort eine Reinigungskraft für die Reinigung des Verwaltungsgebäudes Obertheres im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die Reinigungsarbeiten sollen voraussichtlich an 3 Tagen nach Dienstschluß (ca. ab 18.00 Uhr o<strong>der</strong> später) durchgeführt werden. Die Beschäftigung erfolgt durch eine Reinigungsfirma. Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, bitten wir Sie, sich bis spätestens 05.02.2010 schriftlich bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Theres, Rathausstraße 3, 97531 Theres zu bewerben. Theres, den 12. Januar 2010 R e i s, Bürgermeister und GemVorsitzen<strong>der</strong> Sprechtage <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung Beratung nur nach Terminvereinbarung Die Deutsche Rentenversicherung hält im VG-Gebäude – Sitzungssaal – (2. Obergeschoss, Zi. 300) - , Rathausstraße 3, Obertheres, Theres am Montag, 22.02.2010, ab 8.20 Uhr einen Sprechtag ab. Ab sofort werden Beratungstermine durch die VG-Theres, Zimmer Nr. 102, Frau Biermann o<strong>der</strong> telefonisch unter <strong>der</strong> Nr. 09521/9234-23, vergeben. Voraussichtliche Sprechtage 2010: Montag, 12.04.2010, Dienstag, 13.07.2010, Montag, 18.10.2010, Dienstag, 21.12.2010. Vereinsfeste rechtzeitig anmelden Bald beginnt wie<strong>der</strong> die Zeit <strong>der</strong> Vereinsfeste bzw. –veranstaltungen, für die vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättenrecht erfor<strong>der</strong>lich sind. Wir bitten die entsprechenden Anträge mindestens 2 Wochen vor <strong>der</strong> Veranstaltung einzureichen, damit die Veranstaltung ordnungsgemäß abgehalten werden kann. Ansprechpartner bei <strong>der</strong> VG Theres sind Frau Kamm o<strong>der</strong> Herr Stark (Tel. 09521/9234-0). Veranstaltungen und Vergnügungen Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das <strong>der</strong> Gemeinde unter Angabe <strong>der</strong> Art, des Orts und <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Veranstaltung und <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1. LStVG). Entsprechende Formulare finden Sie auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde unter „Bürgerservice-Formulare - Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung“. Neue Vereinsvorstände bitte in <strong>der</strong> VG Theres melden Die Gemeinde Theres und die Gemeinde <strong>Wonfurt</strong> bitten die Vereine die Ergebnisse von Neuwahlen schriftlich mitzuteilen, damit immer die aktuellen Ansprechpartner im Rathaus bekannt sind. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich: vg@vg.theres.de Vielen Dank! Abfallkalen<strong>der</strong> des Landkreises Haßberge Auch in diesem Jahr hat <strong>der</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge wie<strong>der</strong> einen Abfallkalen<strong>der</strong> erstellt. Bereits zum siebten Mal erscheint dieser praktische und äußerst informelle Kalen<strong>der</strong> individuell für jede Gemeinde. Auf 38 Seiten finden Sie hier neben Impressionen aus dem Landkreis umfassenden Hinweise und Auskünfte hinsichtlich <strong>der</strong> Abfallentsorgung. Der Kalen<strong>der</strong> sollte Ihnen bereits zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keinen erhalten haben, so können Sie bei <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinde diesen nachfor<strong>der</strong>n (09521/9234-13). Weitere Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung finden Sie auch im Internet unter www.abfallwirtschaft-hassberge.de o<strong>der</strong> www.awhas.de.
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