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Vertrag AOK / BKK / IKK (pdf) - Wuhletal gGmbH

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§11Rechnungslegung(1) Die Rechnungslegung erfolgt nach den Ma ggaben des § 302 SGB V. Es gelten dieRichtlinien der Spitzenverbande der Krankenkassen Ober Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrensmit den sonstigen Leistungserbringern nach § 302 Abs. 2 SGB V in derjeweils geltenden Fassung.(2) Die Rechnungen Ober die ausgefuhrten Leistungen sind nach Abschluss der soziotherapeutischenBehandlung bei der leistungspflichtigen Krankenkasse einzureichen. Der Abrechnungsind beizufugen• der Leistungsnachweis gem. § 11 a (6)• ggf. Leistungszusagen der Krankenkassen im Original.Abgerechnet werden dOrfen nur genehmigte, tatsachlich erbrachte und dokumentierteLeistungen.(3) Die Bezahlung vertragsgerna g erstellter Rechnungen erfolgt innerhalb von 4 Wochennach Eingang bei der leistungspflichtigen Krankenkasse. Bei Zahlung durch Uberweisunggilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Zeit dem Geldinstitut erteiltwurde.(4) Auf jeder Rechnung ist die Krankenversichertennummer und das von der Vergabestellevergebene Institutionskennzeichen (IK) anzugeben.(5) Ubertragt der Leistungserbringer die Abrechnung einer Abrechnungsstelle, so gilt§ 11 a (10).(6) Sofern die Rechnungslegung einer Abrechnungsstelle gema g Abs. 5 ubertragen werdensoil, ist der Auftragnehmer unter besonderer BerOcksichtigung der von ihm getroffenentechnischen und organisatorischen Ma g nahmen zur Sicherstellung der Ma ggaben dieses<strong>Vertrag</strong>es und des § 6 Abs. 1 BDSG durch den Leistungserbringer auszuwahlen. EineVereinbarung Ober Datenschutz und Datensicherung beim Auftragnehmer (Abrechnungsstelle)ist mit dem Auftragnehmer zu schlie gen und den Krankenkassenverbandenvorzulegen.(7) Es gilt § 11 a (8).10

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