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Vertrag AOK / BKK / IKK (pdf) - Wuhletal gGmbH

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(6) Der Versicherte hat die Abgabe der verordneten Leistungen am Tag der Leistungserbringungdurch Unterschrift auf dem Leistungsnachweis (Anlage 2) zu bestatigen. Quittierungenim Voraus oder nachtraglich sind unzulassig.1st der Versicherte nicht in der Lage, den Leistungsnachweis selbst zu unterschreiben,kann die Unterschrift durch einen Vertretungsberechtigten erfolgen. Hieraber ist die Krankenkassein der Abrechnung schriftlich zu unterrichten. Kann die Unterschrift im Ausnahmefallweder durch den Versicherten noch durch einen Vertretungsberechtigten erbrachtwerden, bleibt das Unterschriftsfeld auf dem Leistungsnachweis frei. Der Therapeut gibtauf dem Leistungsnachweis, ggf. auf einer Anlage zum Leistungsnachweis, die Grandehierfar an. Eine Unterschrift far den Versicherten durch den Leistungserbringer oder seineMitarbeiter ist ausgeschlossen.(7) In der Abrechnung ist der in der vereinbarten Vergutungsliste festgelegte 7-stelligeSchlassel "Leistungserbringergruppe" anzugeben.(8) Bei Differenzen bzw. begrundeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Krankenkassedem Leistungserbringer die eingereichten Unterlagen oder die Datensatze zur Frulungbzw. Korrektur zuruckgeben.Beanstandungen massen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang schriftlichgeltend gemacht werden. Rackforderungen konnen - auch ohne Einverstandnis des Zugelassenen- mit der nachsten Abrechnung verrechnet werden.(9) Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der yolkstandigen Abrechnungsunterlagen bei den von den Krankenkassen benannten Stellen, BeiZahlung durch Uberweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieserZeit dem Geldinstitut erteilt wurde.(10) Ubertragt ein Leistungserbringer die Abrechnung einer Abrechnungsstelle, so hat der Leistungserbringerdie Krankenkassenverbande unverzuglich schriftlich hieruber zu informieren.Der Beginn und das Ende des Auftragsverhaltnisses, der Name der beauftragten Abrechnungsstelleund das Institutionskennzeichen, unter dem die Abrechnungsstelle dieRechnungslegung vornimmt, ist mitzuteilen. Das Abrechnungszentrum ist verpflichtet, sichebenfalls gemall Abs. 2 zum maschinellen Datenaustausch anzumelden. Abrechnungs-13

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