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Bürger- und Vereinsgemeinschaft Meschenich e. V. Satzung der ...

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Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V.<strong>Satzung</strong><strong>der</strong>Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V.Erstausgabe: November 1980Überarbeitete Ausgabe: April 1998Entwurf neue Ausgabe: Januar 2010


InhaltsangabeSeite§ 1 Name <strong>und</strong> Sitz 3§ 2 Zweck 3§ 3 Geschäftsjahr 4§ 4 Mitgliedschaft 4§ 5 Einnahmen 5§ 6 Organe <strong>der</strong> Gemeinschaft 5§ 7 Mitglie<strong>der</strong>versammlung 5§ 8 Vorstand 7§ 9 Aufgaben des Vorstandes 7§10 Schlussbemerkung 8


<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V.§ 1 Name <strong>und</strong> SitzDie Gemeinschaft führt den Namen:Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e.V. (Kurzform: BVM) <strong>und</strong> hat ihrenSitz in 50997 Köln – <strong>Meschenich</strong>.Die Gemeinschaft wurde im Jahre 1959 als die <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong>gegründet <strong>und</strong> wurde im Jahre 1980 unter <strong>der</strong> Registernummer: 8037 in das Vereinsregisterdes Amtgerichtes zu Köln eingetragen.Das Finanzamt Köln-Süd hat die BVM als Personenvereinigung im Sinne des § 44 aEStG anerkannt, zuletzt mit Bescheinigung vom 08.11.2007, Steuernummer219/5880/0653, gültig bis zunächst 31.12.2010.Die <strong>Satzung</strong> wurde erstmalig auf Antrag <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom 16. Oktober1997 überarbeitet, abgeän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> ergänzt. Aufgr<strong>und</strong> eines neuerlichen Antrages <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung erfolgte eine erneute Überarbeitung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung.§ 2 ZweckDie oben benannte Gemeinschaft verfolgt ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - <strong>der</strong> Abgabenordnung.Zweck <strong>der</strong> Gemeinschaft ist:- Unterstützung von gemeinnützigen Zwecken, wie För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendpflege,Pflege des Liedgutes <strong>und</strong> des Chorgesanges, Pflege kultureller Zwecke <strong>und</strong> Errichtungvon Naturschutzgebieten.- För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Altenhilfe, wie Durchführung <strong>und</strong> Gestaltungvon Seniorenfesten, Goldhochzeiten, Ehrungen älterer Bürger.- För<strong>der</strong>ung des Brauchtums <strong>und</strong> <strong>der</strong> Heimatpflege, wie Durchführung <strong>und</strong> Gestaltungdes Martinszuges, des Karnevalszuges, sowie Unterstützung <strong>der</strong> amOrt ansässigen Vereine <strong>und</strong> Verbände, die gemeinnützig tätig sind o<strong>der</strong> gleichesatzungsmäßige Ziele verfolgen o<strong>der</strong> auch sich sozialen Problemen widmen.Der <strong>Satzung</strong>szweck wird verwirklicht durch:- aktive <strong>und</strong> inaktive Mithilfe.- finanzielle Unterstützung <strong>und</strong> mitplanen<strong>der</strong> Beratung.- Unterstützung bei <strong>der</strong> Anmietung von Veranstaltungsräumen.


len, Wünsche <strong>und</strong> Anregungen vorzutragen.Der Jahresbeitrag wird nach Erfor<strong>der</strong>nis von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung festgelegt<strong>und</strong> ist zu Beginn des jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahres, in <strong>der</strong> Regel unbar mittels Einzugsermächtigungo<strong>der</strong> Dauerauftrag zu zahlen. Barzahlungen sollten wegen des erhöhtenAufwandes nur noch in begründeten Ausnahmefällen als Bring-Schuld beim jeweiligenKassierer zu Jahresbeginn erfolgen.Anfallende Stornokosten für Beitragseinzug, die die BVM nicht zu vertreten hat, sindvom Mitglied zu ersetzen.Die Mitgliedschaft erlischt:- durch erklärten Austritt, <strong>der</strong> zum Ende eines Kalen<strong>der</strong>jahres mit einer Fristvon 3 Monaten zuvor schriftlich an den Vorstand erfolgen muss. Dieses giltauch für den Verantwortlichen bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen.- durch Tod- bei juristischen Personen durch Verlust <strong>der</strong> Rechtsfähigkeit- durch Ausschluss.Ausschlussgründe sind:- grober Verstoß gegen die <strong>Satzung</strong> o<strong>der</strong> gefasste Beschlüsse,- durch nachgewiesenes, das Ansehen <strong>der</strong> Gemeinschaft schädigendesVerhalten,- Nichterfüllung <strong>der</strong> Beitragspflicht.Der Vorstand befindet über den Ausschluss, dieser kann jedoch nach Anhörungvon <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung rückgängig gemacht werden.Mit <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft erlischt jeglicher Anspruch <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>gegenüber <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V.§ 5 EinnahmenDie Einnahmen, die sich u.a. aus Beiträgen <strong>und</strong> Spenden, sowie öffentlichen Zuschüssenzusammensetzen, werden ausschließlich für die unter Punkt 2 aufgeführtenZwecke verwendet.§ 6 Organe <strong>der</strong> GemeinschaftDie Organe <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V. sind:


- die Mitglie<strong>der</strong>versammlung- <strong>der</strong> Vorstand§ 7 Mitglie<strong>der</strong>versammlungDie Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist übergeordnetes Organ <strong>der</strong> Gemeinschaft. Alle Mitglie<strong>der</strong><strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V., auch mit ermäßigtemBeitrag nach § 4 (Familienmitglie<strong>der</strong>), haben ein Stimmrecht in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.Vereinigungen können ihr Stimmrecht höchstens durch zwei anwesendeVertreter ausüben. Bei mehr als 100 Mitglie<strong>der</strong>n einer Vereinigung ist ein dritterstimmberechtigter Vertreter zugelassen. Die stimmberechtigten Vertreter sind vor <strong>der</strong>entsprechenden Abstimmung dem Geschäftsführer <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong><strong>Meschenich</strong> e. V zu benennen. Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong><strong>Meschenich</strong> e.V. sind ebenfalls stimmberechtigt.Die Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ergeben sich aus <strong>der</strong> laufenden Geschäftslage<strong>der</strong> „Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V", liegen aber beson<strong>der</strong>sin <strong>der</strong> Beschlussfassung über die von <strong>der</strong> Gemeinschaft zu verrichtenden Aufgaben.Gegen die Beschlüsse <strong>und</strong> Entscheidungen einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ein Einspruchnicht möglich.Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist mindestens einmal im laufenden Geschäftsjahr einzuberufen.Bei nur einmaliger Einberufung im Jahr hat die Versammlung den Charaktereiner JahreshauptversammlungDer Mitglie<strong>der</strong>versammlung als Jahreshauptversammlung obliegen- die Entgegennahme des Jahresberichtes <strong>der</strong>/des Vorsitzenden- <strong>der</strong> Kassenbericht <strong>der</strong>/des Kassiererin/Kassierers- <strong>der</strong> Prüfungsbericht <strong>der</strong> Kassenprüfer(innen)- die Entlastung des Vorstandes- die Beschlussfassung über eventuelle <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen- die Wahl des Vorstandes ( Amtszeit 2 Jahre)- die Bestellung von 2 Kassenprüfern(innen), die nicht dem Vorstand angehören- die Festsetzung des Jahresbeitrages bei Notwendigkeit- Anträge aller Art.Zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist (von <strong>der</strong>)/vom Vorsitzenden <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong><strong>Meschenich</strong> e.V. mindestens eine Woche vor dem Termin <strong>der</strong> Versammlungunter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung schriftlich einzuladen.Auf schriftlichen Antrag von zehn Prozent <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> einfachen Mehrheitdes Vorstandes ist die/<strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong>e. V. verpflichtet, innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlungeinzuberufen. Dazu ist mindestens eine Woche vorher schriftlich einzuladen.


Anträge auf Ergänzung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung sind mindestens vier Tagevor <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung dem Vorstand <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong><strong>Meschenich</strong> e. V. schriftlich mitzuteilenAnträge die später o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Versammlung eingehen sind zugelassen, wennZweidrittel <strong>der</strong> anwesenden Stimmberechtigten zustimmen.Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestensFünfzehn <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> anwesend sind.Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> gefasst. BeiStimmengleichheit entscheidet die/<strong>der</strong> jeweilige Vorsitzende <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong><strong>Meschenich</strong> e.V. Alle Beschlüsse werden im Versammlungsprotokollnie<strong>der</strong>geschrieben, welches (von <strong>der</strong>)/vom Vorsitzenden <strong>und</strong> einem weiterenVereinsmitglied zu unterzeichnen ist.Das Protokoll wird in <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung verlesen. SchwerwiegendeBeschlüsse ( z.B. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> o<strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> Gemeinschaft ) bedürfengr<strong>und</strong>sätzlich einer Zweidrittel Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigtenMitglie<strong>der</strong>.§8 VorstandDer Vorstand besteht aus mindestens sechs Mitglie<strong>der</strong>n, die für zwei Jahre gewähltwerden <strong>und</strong> zwar mit Stimmenmehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Wie<strong>der</strong>wahlensind zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied während des laufenden Geschäftsjahresaus, so ist innerhalb eines Monats eine amtsbezogene Neuwahl durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlungvorzunehmen.Der Vorstand besteht aus:<strong>der</strong>/dem 1. Vorsitzenden<strong>der</strong>/dem 2.Vorsitzenden<strong>der</strong>/dem 1.Geschäftsführer(in)<strong>der</strong>/dem 2. Geschäftsführer(in)<strong>der</strong>/dem 1. Kassierer(in)<strong>der</strong>/dem 2. Kassierer(in)als geschäftsführen<strong>der</strong> Vorstand,<strong>und</strong> mit den Beisitzern/Beisitzerinnen ( mindestens zwei)als erweiterter VorstandDie 1. <strong>und</strong> 2. Vorsitzenden vertreten die Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong>e.V. gerichtlich <strong>und</strong> außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.Ohne Wahlabstimmung sind die evtl. im Ort direkt gewählten politischen Mandatsträger<strong>und</strong> <strong>der</strong>/die jeweilige Schulleiter(in) <strong>der</strong> örtlichen Gr<strong>und</strong>schule Beisitzer im Vor-


stand <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V.§ 9 Aufgaben des VorstandesDer Vorstand führt die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung aus <strong>und</strong> kann Beschlüssefassen, die nicht zu den Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung gehören.Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorstandist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglie<strong>der</strong> anwesend sind. BeiStimmengleichheit entscheidet die Stimme <strong>der</strong>/des Vorsitzenden.Dem Vorstand obliegen die Leitung <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong>e. V., sowie die Verwaltung <strong>der</strong> Einnahmen.Die/<strong>der</strong> Vorsitzende o<strong>der</strong> sein(e) Stellvertreter(in) beruft die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<strong>und</strong> die Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes bzw. des erweiterten Vorstandesein. Die notwendigen Vorbereitungen sind zuvor zu treffen, die Tagesordnung istfestzulegen.Die/<strong>der</strong> Geschäftsführer(in) hat über jede Mitglie<strong>der</strong>versammlung ein Protokoll zuführen <strong>und</strong> zeichnet für den geschäftsgeb<strong>und</strong>enen Briefverkehr verantwortlich. Sie/erhat ferner dafür zu sorgen, dass Einladungen den Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes o<strong>der</strong><strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher zugehen.Die/<strong>der</strong> Kassierer(in) hat alle Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben nach den anerkannten Regeln<strong>der</strong> Buchführung zu erfassen. Diese Buchführung muss stets so vervollständigtsein, dass <strong>der</strong> Kassenbestand je<strong>der</strong>zeit durch die Kassenprüfer feststellbar ist.Die Tätigkeit <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> ist ehrenamtlich. Auslagen <strong>und</strong> Kosten werdenerstattet. Der Vorstand kann Arbeitsausschüsse berufen, die spezielle Aufgaben desVorstandes im Sinne <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e.V. zu erfüllenhaben. Die Ausschüsse sind dem Vorstand gegenüber voll verantwortlich.Die Kassenprüfer überprüfen die Kassenverwaltung <strong>der</strong>/des Kassiererin/Kassiererseinmal im Jahr <strong>und</strong> berichten darüber in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.§ 10 SchlussbemerkungEine Auflösung <strong>der</strong> Bürger- <strong>und</strong> <strong>Vereinsgemeinschaft</strong> <strong>Meschenich</strong> e. V. kann nur ineiner zu diesem Zweck beson<strong>der</strong>s einberufenen Mitglie<strong>der</strong>versammlung erfolgen <strong>und</strong>zwar durch Beschlussfassung mit zweidrittel Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>.Bei Auflösung <strong>der</strong> Gemeinschaft o<strong>der</strong> bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wirddas Vermögen <strong>der</strong> BVM <strong>der</strong> Vereinigung „Soziales <strong>Meschenich</strong> e.V. “ übertragen, diees wie<strong>der</strong>um unmittelbar <strong>und</strong> ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige o<strong>der</strong> kirchlicheZwecke im Stadtteil Köln - <strong>Meschenich</strong> zu verwenden hat. Liegen die rechtlichenVoraussetzungen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Übertragung des Vermögens beim Empfängernicht vor, so soll das Vermögen an die Kin<strong>der</strong>krebsklinik in Köln, AmsterdamerStraße übertragen werden. Die unter Punkt 8 ohne Wahlabstimmung zum Vorstand


gehörenden Beisitzer sind für diese einzuleitenden Maßnahmen verantwortlich.Die <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung wurde von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 15.03.2010genehmigt <strong>und</strong> beschlossen.Köln, den 15.03.2010

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