tive und Teilrevision RPG - Gewerbeverband des Kantons Luzern
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GEWERBE LUZERN, Juni 2010<br />
Wirtschaftspolitik<br />
Interview mit Charles Buser, Direktor bauenschweiz<br />
Nein zu Landschaftsinitia<strong>tive</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>RPG</strong><br />
Charles Buser, Direktor von bauenschweiz, der Dachorganisation<br />
der Schweizer Bauwirtschaft, äussert sich in einem Interview zu<br />
Zusammenhängen <strong>und</strong> Hintergründen <strong>und</strong> legt Argumente auf<br />
den Tisch, weshalb die Landschaftsinitia<strong>tive</strong> nicht der richtige<br />
Weg zur Korrektur der Raumplanungsgesetzgebung ist <strong>und</strong><br />
warum auch der Gegenvorschlag <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esrates nicht genügt.<br />
* In seinem Referat anlässlich<br />
der Plenarversammlung<br />
der <strong>Luzern</strong>er Bauwirtschaftskonferenz<br />
sprach<br />
der Direktor von bauenschweiz,<br />
Charles Buser, zu<br />
folgenden Punkten: Bauhandwerkerpfandrecht,<br />
Beschaffungsrecht, Raumplanungsgesetz,<br />
Revision<br />
Mehrwertsteuergesetz,<br />
KBOB-Werkverträge <strong>und</strong><br />
Zahlungsfristen.<br />
Charles Buser*. (Foto: z.V.g.)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse der im Frühjahr 2009<br />
abgeschlossenen Vernehmlassung zu einem<br />
neuen Raumentwicklungsgesetz REG verzichtete<br />
der B<strong>und</strong>esrat auf eine Totalrevision <strong>und</strong><br />
legt dem Parlament nun eine <strong>Teilrevision</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>RPG</strong> vor, als indirekten Gegenvorschlag zur<br />
Landschaftsinitia<strong>tive</strong>. Wir haben die Gelegenheit<br />
<strong>des</strong> Auftritts von Charles Buser, Direktor<br />
von bauenschweiz, als Referent anlässlich der<br />
Plenarversammlung der <strong>Luzern</strong>er Bauwirtschaftskonferenz<br />
von Ende April im Zentrum<br />
Gersag, Emmenbrücke, genutzt, um ihm ein<br />
paar Fragen zur Landschaftsinitia<strong>tive</strong> <strong>und</strong> zum<br />
Gegenvorschalg <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esrates zu stellen.<br />
Charles Buser, können Sie kurz aufzeigen,<br />
worum es bei der Landschaftsinitia<strong>tive</strong><br />
im Wesentlichen geht?<br />
Während bis anhin gr<strong>und</strong>sätzlich die Kantone<br />
für die Raumplanung zuständig sind, sollen neu<br />
Kantone <strong>und</strong> B<strong>und</strong> gemeinsam auf den haushäl-<br />
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terischen Umgang mit dem Boden verpflichtet<br />
werden. Die Trennung <strong>des</strong> Baugebiets vom<br />
Nichtbaugebiet <strong>und</strong> der Schutz <strong>des</strong> Kulturlan<strong>des</strong><br />
sollen explizit als Verfassungsziele erwähnt werden.<br />
Der B<strong>und</strong> hätte namentlich Bestimmungen<br />
für eine hochwertige Siedlungsentwicklung<br />
nach innen <strong>und</strong> zur Begrenzung <strong>des</strong> Bauens im<br />
Nichtbaugebiet zu erlassen. Und in die Übergangsbestimmungen<br />
der B<strong>und</strong>esverfassung soll<br />
eine 20 Jahre ab Annahme der Initia<strong>tive</strong> dauernde<br />
Begrenzung der Gesamtfläche der Bau -<br />
zonen aufgenommen werden. Bauzonenerweiterungen<br />
wären dann nur noch möglich, wenn<br />
sie mit Rückzonungen an anderen Orten kompensiert<br />
würden. Ausgenommen von dieser<br />
Restriktion wären lediglich vom B<strong>und</strong>esrat anerkannte<br />
Härtefälle.<br />
Weshalb erachten Sie diesen Weg als<br />
untauglich?<br />
Die Initia<strong>tive</strong> ist gar nicht umsetzbar. Insbesondere<br />
in den dynamischen Agglomerationen der<br />
Grosszentren vermögen nämlich in vielen<br />
Gemeinden die aktuell vorhandenen Bauzonen<br />
die zu erwartende Nachfrage nicht zu decken.<br />
Notwendige Zonenerweiterungen müssten<br />
unter dem Regime der Initia<strong>tive</strong> durch Rückzonungen<br />
an anderen Orten kompensiert werden.<br />
Sollen also – ein willkürliches Beispiel – notwendige<br />
Bauzonenerweiterungen im Metropolitanraum<br />
Zürich nur noch vorgenommen werden<br />
dürfen, wenn dafür kleine ländliche Gemeinden<br />
im Alpenraum die Bauzonen verkleinern? Abgesehen<br />
davon, dass dies schon vom ges<strong>und</strong>en<br />
Menschenverstand her reine Theorie ist, gibt es<br />
auch keine tauglichen Instrumente für einen<br />
derartigen Abtausch. Die Initia<strong>tive</strong> behindert so<br />
neue Einzonungen an raumplanerisch sinnvollen<br />
Orten: konkret in Städten oder Agglomerationen<br />
mit guter Anbindung an den öffentlichen<br />
Verkehr. Dann wird eben an peripheren<br />
Lagen gebaut, wo noch Baulandreserven verfügbar<br />
sind. Dies wiederum untergräbt die guten<br />
Absichten der Initianten, weil dadurch die Zersiedelung<br />
weiter fortschreitet. Auch ist die Kompetenzverschiebung<br />
von den Kantonen hin zum<br />
B<strong>und</strong> ein Misstrauensvotum gegenüber den<br />
Kantonen. Kantone <strong>und</strong> Gemeinden sind nämlich<br />
mit ihren eigenen, von Kanton zu Kanton<br />
hinsichtlich Topographie, Besiedlungsformen<br />
<strong>und</strong> Baustilen verschiedenen Räumen viel besser<br />
vertraut als «B<strong>und</strong>esbern» <strong>und</strong> müssen <strong>des</strong>halb<br />
die Hauptverantwortlichen der Raumplanung