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tive und Teilrevision RPG - Gewerbeverband des Kantons Luzern

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GEWERBE LUZERN, Juni 2010<br />

Wirtschaftspolitik<br />

Interview mit Charles Buser, Direktor bauenschweiz<br />

Nein zu Landschaftsinitia<strong>tive</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>RPG</strong><br />

Charles Buser, Direktor von bauenschweiz, der Dachorganisation<br />

der Schweizer Bauwirtschaft, äussert sich in einem Interview zu<br />

Zusammenhängen <strong>und</strong> Hintergründen <strong>und</strong> legt Argumente auf<br />

den Tisch, weshalb die Landschaftsinitia<strong>tive</strong> nicht der richtige<br />

Weg zur Korrektur der Raumplanungsgesetzgebung ist <strong>und</strong><br />

warum auch der Gegenvorschlag <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esrates nicht genügt.<br />

* In seinem Referat anlässlich<br />

der Plenarversammlung<br />

der <strong>Luzern</strong>er Bauwirtschaftskonferenz<br />

sprach<br />

der Direktor von bauenschweiz,<br />

Charles Buser, zu<br />

folgenden Punkten: Bauhandwerkerpfandrecht,<br />

Beschaffungsrecht, Raumplanungsgesetz,<br />

Revision<br />

Mehrwertsteuergesetz,<br />

KBOB-Werkverträge <strong>und</strong><br />

Zahlungsfristen.<br />

Charles Buser*. (Foto: z.V.g.)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse der im Frühjahr 2009<br />

abgeschlossenen Vernehmlassung zu einem<br />

neuen Raumentwicklungsgesetz REG verzichtete<br />

der B<strong>und</strong>esrat auf eine Totalrevision <strong>und</strong><br />

legt dem Parlament nun eine <strong>Teilrevision</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>RPG</strong> vor, als indirekten Gegenvorschlag zur<br />

Landschaftsinitia<strong>tive</strong>. Wir haben die Gelegenheit<br />

<strong>des</strong> Auftritts von Charles Buser, Direktor<br />

von bauenschweiz, als Referent anlässlich der<br />

Plenarversammlung der <strong>Luzern</strong>er Bauwirtschaftskonferenz<br />

von Ende April im Zentrum<br />

Gersag, Emmenbrücke, genutzt, um ihm ein<br />

paar Fragen zur Landschaftsinitia<strong>tive</strong> <strong>und</strong> zum<br />

Gegenvorschalg <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esrates zu stellen.<br />

Charles Buser, können Sie kurz aufzeigen,<br />

worum es bei der Landschaftsinitia<strong>tive</strong><br />

im Wesentlichen geht?<br />

Während bis anhin gr<strong>und</strong>sätzlich die Kantone<br />

für die Raumplanung zuständig sind, sollen neu<br />

Kantone <strong>und</strong> B<strong>und</strong> gemeinsam auf den haushäl-<br />

8<br />

terischen Umgang mit dem Boden verpflichtet<br />

werden. Die Trennung <strong>des</strong> Baugebiets vom<br />

Nichtbaugebiet <strong>und</strong> der Schutz <strong>des</strong> Kulturlan<strong>des</strong><br />

sollen explizit als Verfassungsziele erwähnt werden.<br />

Der B<strong>und</strong> hätte namentlich Bestimmungen<br />

für eine hochwertige Siedlungsentwicklung<br />

nach innen <strong>und</strong> zur Begrenzung <strong>des</strong> Bauens im<br />

Nichtbaugebiet zu erlassen. Und in die Übergangsbestimmungen<br />

der B<strong>und</strong>esverfassung soll<br />

eine 20 Jahre ab Annahme der Initia<strong>tive</strong> dauernde<br />

Begrenzung der Gesamtfläche der Bau -<br />

zonen aufgenommen werden. Bauzonenerweiterungen<br />

wären dann nur noch möglich, wenn<br />

sie mit Rückzonungen an anderen Orten kompensiert<br />

würden. Ausgenommen von dieser<br />

Restriktion wären lediglich vom B<strong>und</strong>esrat anerkannte<br />

Härtefälle.<br />

Weshalb erachten Sie diesen Weg als<br />

untauglich?<br />

Die Initia<strong>tive</strong> ist gar nicht umsetzbar. Insbesondere<br />

in den dynamischen Agglomerationen der<br />

Grosszentren vermögen nämlich in vielen<br />

Gemeinden die aktuell vorhandenen Bauzonen<br />

die zu erwartende Nachfrage nicht zu decken.<br />

Notwendige Zonenerweiterungen müssten<br />

unter dem Regime der Initia<strong>tive</strong> durch Rückzonungen<br />

an anderen Orten kompensiert werden.<br />

Sollen also – ein willkürliches Beispiel – notwendige<br />

Bauzonenerweiterungen im Metropolitanraum<br />

Zürich nur noch vorgenommen werden<br />

dürfen, wenn dafür kleine ländliche Gemeinden<br />

im Alpenraum die Bauzonen verkleinern? Abgesehen<br />

davon, dass dies schon vom ges<strong>und</strong>en<br />

Menschenverstand her reine Theorie ist, gibt es<br />

auch keine tauglichen Instrumente für einen<br />

derartigen Abtausch. Die Initia<strong>tive</strong> behindert so<br />

neue Einzonungen an raumplanerisch sinnvollen<br />

Orten: konkret in Städten oder Agglomerationen<br />

mit guter Anbindung an den öffentlichen<br />

Verkehr. Dann wird eben an peripheren<br />

Lagen gebaut, wo noch Baulandreserven verfügbar<br />

sind. Dies wiederum untergräbt die guten<br />

Absichten der Initianten, weil dadurch die Zersiedelung<br />

weiter fortschreitet. Auch ist die Kompetenzverschiebung<br />

von den Kantonen hin zum<br />

B<strong>und</strong> ein Misstrauensvotum gegenüber den<br />

Kantonen. Kantone <strong>und</strong> Gemeinden sind nämlich<br />

mit ihren eigenen, von Kanton zu Kanton<br />

hinsichtlich Topographie, Besiedlungsformen<br />

<strong>und</strong> Baustilen verschiedenen Räumen viel besser<br />

vertraut als «B<strong>und</strong>esbern» <strong>und</strong> müssen <strong>des</strong>halb<br />

die Hauptverantwortlichen der Raumplanung

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