Handbuch Schulen in Vorarlberg 2011/12 - Landesschulrat für ...
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selbe breitgefächerte Lernangebot und werden <strong>in</strong>dividuell <strong>in</strong> ihrem Lernfortschritt<br />
unterstützt.<br />
Im Zeugnis erfolgt <strong>in</strong> diesen Unterrichtsgegenständen e<strong>in</strong>e Beurteilung<br />
nach dem „Lehrplan der Allgeme<strong>in</strong>bildenden höheren Schule“ oder nach<br />
dem „Lehrplan der Hauptschule“.<br />
Schüler/<strong>in</strong>nen, die von der Volksschule die AHS-Reife zugesprochen erhalten,<br />
müssen <strong>in</strong> der 1. Klasse der Mittelschule nach dem „Lehrplan der<br />
Allgeme<strong>in</strong>bildenden höheren Schule“ beurteilt werden. Nur mit Zustimmung<br />
der Eltern ist e<strong>in</strong>e Beurteilung nach dem „Lehrplan der Hauptschule“<br />
möglich.<br />
In den Folgejahren ist sowohl e<strong>in</strong>e Beurteilung nach dem „Lehrplan der<br />
Hauptschule“ als auch e<strong>in</strong>e Beurteilung nach dem „Lehrplan der Allgeme<strong>in</strong>bildenden<br />
höheren Schule“ möglich. E<strong>in</strong> Wechsel <strong>in</strong> der Beurteilung<br />
im Zeugnis ist erst nach e<strong>in</strong>em Beratungsgespräch bzw. e<strong>in</strong>er frühzeitigen<br />
Information der Erziehungsberechtigten durch die Lehrer/<strong>in</strong>nen möglich.<br />
Standortbezogenes Förderkonzept<br />
Jede <strong>Vorarlberg</strong>er Mittelschule hat e<strong>in</strong> eigenes, speziell auf die Schule<br />
abgestimmtes, standortbezogenes Förderkonzept, welches auf die <strong>in</strong>dividuelle<br />
Förderung der Schüler/<strong>in</strong>nen abzielt.<br />
Förderung me<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>erseits die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale<br />
aller Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler. Andererseits soll durch Förderung<br />
Lernversagen möglichst verh<strong>in</strong>dert werden.<br />
H<strong>in</strong>weise Weiterbesuch der Schule <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em freiwilligen 10. Schuljahr<br />
(§ 19 SchPflG)<br />
Schüler/<strong>in</strong>nen, die ihre allgeme<strong>in</strong>e Schulpflicht im 9. Schuljahr durch den<br />
Weiterbesuch e<strong>in</strong>er Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule erfüllt<br />
haben, ohne dadurch das Lehrziel der betreffenden Schulart erreicht zu<br />
haben, s<strong>in</strong>d berechtigt, <strong>in</strong> dem der Beendigung folgenden Schuljahr die<br />
Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule weiter zu besuchen.<br />
Schüler/<strong>in</strong>nen, die nach Erfüllung ihrer allgeme<strong>in</strong>en Schulpflicht die<br />
Polytechnische Schule noch nicht besucht haben, s<strong>in</strong>d ohne Rücksicht<br />
darauf, ob sie das Lehrziel der Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule<br />
erreicht haben, berechtigt, die Polytechnische Schule <strong>in</strong> dem der Beendigung<br />
ihrer allgeme<strong>in</strong>en Schulpflicht unmittelbar folgenden Schuljahr zu<br />
besuchen.<br />
<strong>Schulen</strong> mit ganztägig verschränkter Schulform <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er oder<br />
mehreren Klassen<br />
VMS Bludenz<br />
VMS Höchst<br />
VMS Hohenems-Herrenried<br />
VMS Wolfurt<br />
Anfragen richten Sie bitte an den Landeskoord<strong>in</strong>ator der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Mittelschule<br />
Bezirksschul<strong>in</strong>spektor Christian Kompatscher<br />
E-Mail: christian.kompatscher@lsr-vbg.gv.at<br />
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