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März 2007 (PDF) - An.schläge

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cedawschattenbericht<br />

1 Convention on the Elimination of all<br />

Forms of Discrimination against<br />

Women<br />

2 Tertinegg, Karin: Die UN-Frauenkonvention<br />

und ihre Umsetzung in Österreich.<br />

Diplomarbeit. Graz 2000<br />

16 an.<strong>schläge</strong>märz <strong>2007</strong><br />

Wo viel Licht, …<br />

Eine Delegation der österreichischen Bundesregierung präsentierte <strong>An</strong>fang des Jahres<br />

den 6. Staatenbericht vor dem CEDAW-Komitee in New York. Vertreterinnen<br />

österreichischer NGOs reisten mit einem Schattenbericht an. Von Paula Bolyos<br />

CEDAW 1 wurde 1979 von der<br />

Generalversammlung der Vereinten<br />

Nationen als erstes<br />

rechtlich bindendes Instrument<br />

zur Durchsetzung von Frauenrechten<br />

angenommen. Ausgearbeitet<br />

wurde es von der Kommission zur<br />

rechtlichen Stellung der Frauen (Commission<br />

on the Status of Women, CSW).<br />

Österreich ratifizierte die Konvention im<br />

Jahr 1982. CEDAW bedeutet nicht nur<br />

eine rechtliche Gleichstellung von Frauen,<br />

sie sichert darüber hinaus Frauen<br />

die Möglichkeit zu, ihre Menschenrechte<br />

auch wahrnehmen zu können. Die<br />

Bestimmungen der Konvention sind allerdings<br />

nicht „self-executing“, sie werden<br />

erst durch den Erlass von Durchführungsgesetzen<br />

im betreffenden<br />

Land wirksam. 2 Die Konvention ist in<br />

sechs Teile gegliedert: In den Artikeln 1-<br />

6 wurden Definitionen und Aufgaben<br />

der Mitgliedsstaaten festgelegt, die Artikel<br />

7-9 beschäftigen sich mit dem politischen<br />

und öffentlichen Leben von<br />

Frauen, Artikel 10-14 beinhalten Gleichheitsgarantien<br />

in sozialen und wirtschaftlichen<br />

Bereichen, Artikel 15 und 16<br />

beziehen sich vor allem auf die Gleich-<br />

stellung im Recht, Artikel 17-22 bestimmen<br />

Kontrollmechanismen und Artikel<br />

23-30 regeln formale <strong>An</strong>gelegenheiten.<br />

Wer. Zur Überprüfung der Umsetzung<br />

von CEDAW werden alle vier Jahre 23<br />

Expertinnen nach den Vor<strong>schläge</strong>n der<br />

Mitgliedsländer gewählt, die drei Wochen<br />

pro Jahr tagen. Sie sind für die Begutachtung<br />

der Länderberichte zuständig<br />

und können nach der Prüfung der<br />

Länder – die für jedes Land alle vier Jahre<br />

stattfindet – „Concluding Comments“<br />

zum Fortschritt eines jeden Landes<br />

erstellen. Außerdem geben sie die<br />

„General Recommendations“ ab, die<br />

Leitlinien für die Umsetzung der Konvention<br />

beinhalten. Zwar ist laut Juristin<br />

Karin Tertinegg die Rechtsnatur der<br />

Empfehlungen unklar, jedoch „stellen sie<br />

einflussreiche Interpretationen der Bestimmungen<br />

der Konvention dar“. So<br />

legten die Empfehlungen 1992 beispielsweise<br />

Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung<br />

im Sinne von CEDAW fest.<br />

Worüber. Vertreterinnen österreichischer<br />

NGOs haben in diesem Jahr, wie auch<br />

bereits im Jahr 2000, einen Schattenbe-<br />

Foto: Paula Bolyos<br />

richt erarbeitet, der diesmal die Periode<br />

von 2000 bis 2006 umfasst. Im Bericht<br />

wird zunächst Bezug auf einzelne Empfehlungen<br />

genommen, wie beispielsweise<br />

die Recommendation 226 zur<br />

stärkeren Zusammenarbeit mit NGOs<br />

oder die Recommendations 227 und 229<br />

zur Situation von Migrantinnen durch<br />

das Fremdenrecht. Danach werden einzelne<br />

Artikel der Konvention abgearbeitet<br />

und die Probleme und Unzulänglichkeiten<br />

bei der Umsetzung durch die<br />

österreichische Bundesregierung benannt<br />

sowie Empfehlungen abgegeben.<br />

Themen sind neben vielen anderen<br />

Gewalt gegen Frauen, Frauenhandel<br />

und die Unterfinanzierung von Opferschutzeinrichtungen,Benachteiligungen<br />

von Frauen im Erziehungs- und Bildungswesen<br />

und die Situation von<br />

Frauen in ländlichen Gebieten.<br />

Drei Vertreterinnen von NGOs –<br />

Rosa Logar, u. a. Geschäftsführerin der<br />

Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt,<br />

Rosy Weiss vom Frauenzirkel Austria,<br />

und ich selbst, Paula Bolyos, ebenfalls<br />

Mitarbeiterin der Wiener Interventionsstelle<br />

– präsentierten am Tag vor<br />

der Staatenprüfung den Schattenbe-

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