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cedawschattenbericht<br />
1 Convention on the Elimination of all<br />
Forms of Discrimination against<br />
Women<br />
2 Tertinegg, Karin: Die UN-Frauenkonvention<br />
und ihre Umsetzung in Österreich.<br />
Diplomarbeit. Graz 2000<br />
16 an.<strong>schläge</strong>märz <strong>2007</strong><br />
Wo viel Licht, …<br />
Eine Delegation der österreichischen Bundesregierung präsentierte <strong>An</strong>fang des Jahres<br />
den 6. Staatenbericht vor dem CEDAW-Komitee in New York. Vertreterinnen<br />
österreichischer NGOs reisten mit einem Schattenbericht an. Von Paula Bolyos<br />
CEDAW 1 wurde 1979 von der<br />
Generalversammlung der Vereinten<br />
Nationen als erstes<br />
rechtlich bindendes Instrument<br />
zur Durchsetzung von Frauenrechten<br />
angenommen. Ausgearbeitet<br />
wurde es von der Kommission zur<br />
rechtlichen Stellung der Frauen (Commission<br />
on the Status of Women, CSW).<br />
Österreich ratifizierte die Konvention im<br />
Jahr 1982. CEDAW bedeutet nicht nur<br />
eine rechtliche Gleichstellung von Frauen,<br />
sie sichert darüber hinaus Frauen<br />
die Möglichkeit zu, ihre Menschenrechte<br />
auch wahrnehmen zu können. Die<br />
Bestimmungen der Konvention sind allerdings<br />
nicht „self-executing“, sie werden<br />
erst durch den Erlass von Durchführungsgesetzen<br />
im betreffenden<br />
Land wirksam. 2 Die Konvention ist in<br />
sechs Teile gegliedert: In den Artikeln 1-<br />
6 wurden Definitionen und Aufgaben<br />
der Mitgliedsstaaten festgelegt, die Artikel<br />
7-9 beschäftigen sich mit dem politischen<br />
und öffentlichen Leben von<br />
Frauen, Artikel 10-14 beinhalten Gleichheitsgarantien<br />
in sozialen und wirtschaftlichen<br />
Bereichen, Artikel 15 und 16<br />
beziehen sich vor allem auf die Gleich-<br />
stellung im Recht, Artikel 17-22 bestimmen<br />
Kontrollmechanismen und Artikel<br />
23-30 regeln formale <strong>An</strong>gelegenheiten.<br />
Wer. Zur Überprüfung der Umsetzung<br />
von CEDAW werden alle vier Jahre 23<br />
Expertinnen nach den Vor<strong>schläge</strong>n der<br />
Mitgliedsländer gewählt, die drei Wochen<br />
pro Jahr tagen. Sie sind für die Begutachtung<br />
der Länderberichte zuständig<br />
und können nach der Prüfung der<br />
Länder – die für jedes Land alle vier Jahre<br />
stattfindet – „Concluding Comments“<br />
zum Fortschritt eines jeden Landes<br />
erstellen. Außerdem geben sie die<br />
„General Recommendations“ ab, die<br />
Leitlinien für die Umsetzung der Konvention<br />
beinhalten. Zwar ist laut Juristin<br />
Karin Tertinegg die Rechtsnatur der<br />
Empfehlungen unklar, jedoch „stellen sie<br />
einflussreiche Interpretationen der Bestimmungen<br />
der Konvention dar“. So<br />
legten die Empfehlungen 1992 beispielsweise<br />
Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung<br />
im Sinne von CEDAW fest.<br />
Worüber. Vertreterinnen österreichischer<br />
NGOs haben in diesem Jahr, wie auch<br />
bereits im Jahr 2000, einen Schattenbe-<br />
Foto: Paula Bolyos<br />
richt erarbeitet, der diesmal die Periode<br />
von 2000 bis 2006 umfasst. Im Bericht<br />
wird zunächst Bezug auf einzelne Empfehlungen<br />
genommen, wie beispielsweise<br />
die Recommendation 226 zur<br />
stärkeren Zusammenarbeit mit NGOs<br />
oder die Recommendations 227 und 229<br />
zur Situation von Migrantinnen durch<br />
das Fremdenrecht. Danach werden einzelne<br />
Artikel der Konvention abgearbeitet<br />
und die Probleme und Unzulänglichkeiten<br />
bei der Umsetzung durch die<br />
österreichische Bundesregierung benannt<br />
sowie Empfehlungen abgegeben.<br />
Themen sind neben vielen anderen<br />
Gewalt gegen Frauen, Frauenhandel<br />
und die Unterfinanzierung von Opferschutzeinrichtungen,Benachteiligungen<br />
von Frauen im Erziehungs- und Bildungswesen<br />
und die Situation von<br />
Frauen in ländlichen Gebieten.<br />
Drei Vertreterinnen von NGOs –<br />
Rosa Logar, u. a. Geschäftsführerin der<br />
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt,<br />
Rosy Weiss vom Frauenzirkel Austria,<br />
und ich selbst, Paula Bolyos, ebenfalls<br />
Mitarbeiterin der Wiener Interventionsstelle<br />
– präsentierten am Tag vor<br />
der Staatenprüfung den Schattenbe-