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offenen Brief in dieser Sache - HLI-Schweiz

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HerrnBundesratDidier Burkhalter (persönlich)Eidgenössisches Departement des Innern EDIGeneralsekretariat GS-EDISchwanengasse 2CH-3003 BernZug, 30. November 2010Offener <strong>Brief</strong> zum Thema flächendeckende ideologisierte Sexualerziehungauf der Grundlage des Entwurfs Nationales HIV&STI- Programm 2011-2017Sehr geehrter Herr Bundesrat BurkhalterDanke dass Sie sich die Zeit nehmen, uns anzuhören, <strong>in</strong>dem Sie selber unseren <strong>Brief</strong> lesen und nicht nure<strong>in</strong>em für die Bearbeitung der Post bestimmten Beamten zuweisen. Wir schätzen Sie als e<strong>in</strong>en Mann undBundesrat, der sich sehr gründlich und sachbezogen mit se<strong>in</strong>en Dossiers ause<strong>in</strong>andersetzt und durchause<strong>in</strong> direktes Interesse hat, auch Stimmen aus der Bevölkerung anzuhören. Da der Bundesrat aber so vieleDossiers zum Studieren und Genehmigen hat, wäre es gut möglich, dass er sich mit e<strong>in</strong>zelnen Aspektengar nicht tiefer ause<strong>in</strong>andersetzen kann. Das könnte <strong>in</strong>sbesondere dann der Fall se<strong>in</strong>, wenn dieVerwaltung ganz starke Eigen<strong>in</strong>teressen verfolgt und tunlichst vermeidet, auf „unangenehme“ Detailsh<strong>in</strong>zuweisen. Von e<strong>in</strong>em solchen Fall berichten wir Ihnen zusammenfassend. Falls Sie die Details<strong>in</strong>teressiert, können Sie gern im Anhang weiterlesen.Zusammenfassung und unsere ForderungenDas BAG hat mit der Pädagogischen Hochschule der Zentralschweiz (PHZ) bereits im Jahr 2006 e<strong>in</strong>enVertrag geschlossen, welcher unter anderem als Leistungsauftrag enthält, Curricula für e<strong>in</strong>eflächendeckende obligatorische Sexualerziehung auf allen Schulstufen zu entwicklen. Idee ist, dieseMusterlehrpläne gleich dem Projekt Lehrplan-21 „aufzupfropfen“. Dieser Vertrag hat überhaupt erstermöglicht, dass e<strong>in</strong> Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik an der dortigen Fachhochschule aufgebautwurde. Im Jahr 2008 wurde bereits e<strong>in</strong> Folgevertrag abgeschlossen, der den Schreibenden als im Rahmender BÖG erworbene Kopie vorliegt. In diesem Vertrag steht unter anderem:„Sexualerziehung wird an <strong>Schweiz</strong>er Schulen auf der Grundlage e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>sam getragenenVerständnisses für Sexualpädagogik flächendeckend implementiert.“ 1Angefragt nach den Rechtsgrundlagen für diesen Vertrag erhielten wir aus dem BAG folgende Antwort:„Schon <strong>in</strong> der aktuell gültigen HIV/Aids-Strategie des Bundes - vom Bundesrat im November 2003verabschiedet und im Juni 2008 bestätigt und verlängert - heisst es im Ziel 4 wörtlich:“’Alle Volks-, BerufsundMittelschulen haben die HIV-Prävention stufengerecht und verb<strong>in</strong>dlich <strong>in</strong> ihr Curriculum <strong>in</strong>tegriert.’ Daunter Bildungsfachleuten Konsens herrscht, dass die HIV-Prävention nicht für sich alle<strong>in</strong>e stehen kann,sondern <strong>in</strong> den Rahmen der Sexualerziehung gehört, heisst es im Entwurf des neuen Programms: ‚E<strong>in</strong>estufengerechte Sexualerziehung ist verb<strong>in</strong>dlich <strong>in</strong> die Lehrpläne der obligatorischen undnachobligatorischen Schulen aller Kantone <strong>in</strong>tegriert.’ “ 2Genau an diesem Punkt weitet das BAG se<strong>in</strong>e Kompetenzen völlig ungehörig aus und dazu noch ohnesich auf genügende rechtliche Grundlagen berufen zu können. Noch schlimmer wird es dann, wenn dieganze <strong>Sache</strong> auf e<strong>in</strong>em „geme<strong>in</strong>sam getragenen Verständnis für Sexualpädagogik Anhang A.) flächendeckendimplementiert“ werden soll und gegen Kantonskompetenzen verstösst. Dieses geme<strong>in</strong>same Verständniswird e<strong>in</strong>erseits im Entwurf zum Nationalen Programm HIV& STI 2011-2017 3 (Entwurf HIV&STI-Programm2011-2017) aufgebaut, <strong>in</strong>dem Referenzen zu NGO-Deklarationen (wie zum Beispiel International PlannedParenthood Federation: Sexuelle Rechte, e<strong>in</strong>e IPPF-Erklärung, London, Oktober 2008, im Folgenden IPPF


2 von 9Sexuelle Rechte 2008 genannt) 4 geschaffen werden, welche zum Teil unserem Recht widersprechen, esum<strong>in</strong>terpretieren und diesem quasi den Status von verb<strong>in</strong>dlichem Völkerrecht e<strong>in</strong>geräumt wird, genannt aufAnhang B.)gleicher Stufe wie die UNO-Menschenrechtskonvention etc.Wenn das BAG und das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Mehrheit von HomosexuellenundGender-Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g Aktivist<strong>in</strong>nen und Aktivisten dom<strong>in</strong>iert wird, welche e<strong>in</strong>en Diversity-Ansatzwählen, <strong>in</strong>dem behauptet wird, jede sexuelle Orientierung sei gleichwertig (der Bund hat immerh<strong>in</strong> noche<strong>in</strong>e verfassungsmässige Pflicht, die Familie, bestehend aus Frau-Mann und K<strong>in</strong>dern zu schützen und zubevorzugen), wenn vorgeschlagen wird, K<strong>in</strong>der ab 4 Jahren sexuell zu stimulieren, wenn den Eltern undK<strong>in</strong>dern e<strong>in</strong> Dispensationsrecht vom Sexualunterricht rundweg und unter höchst fadensche<strong>in</strong>igenBegründungen abgesprochen wird Anhang D.) , wenn dieses geme<strong>in</strong>same Verständnis von Sexualpädagogikvorwiegend darauf angelegt ist, K<strong>in</strong>der und Jugendliche sexuell zu stimulieren und <strong>in</strong> ihrer männlichen oderweiblichen Identität zu verunsichern (Gender-Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g), dann verwechseln e<strong>in</strong>ige Beamte des BAGihre an sich seriöse und wichtige Arbeit mit politischer Agitation unter Missbrauch ihrer Stellung. Wirfordern:1.) Verträge ohne ausreichende rechtliche Grundlagen durch das BAG wie denjenigen mit der PHZseien sofort zu künden und künftig nicht mehr abzuschliessen2.) Sämtliche Referenzen an die IPPF-Deklaration seien aus dem Nationalen Programm HIV-STI2011-2017 zu entfernen Anhang B.) .3.) Sämtliche Aussagen, welche e<strong>in</strong>e flächendeckende Sexualerziehung mit ideologischen und zumTeil rechts- und verfassungswidrigen Vorgaben fordern oder e<strong>in</strong>e Vorbereitung darauf oder welcheim Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Legitimation für e<strong>in</strong>e solche schaffen wollen, s<strong>in</strong>d aus dem NationalenProgramm HIV-STI 2011-2017 zu entfernen.4.) Es sei e<strong>in</strong>e Version e<strong>in</strong>es Nationalen Programms HIV-STI 2011-2017 zu beschliessen, welcheunser Recht und unsere Verfassung 100% respektieren und den Vorrang und die wirksamste Artder HIV & STI-Prävention an erster Stelle fördern: Treue und Enthaltsamkeit 5 , wie das z.B. <strong>in</strong>Uganda erfolgreich angewandt wurde. Auf die Versagerquoten der Kondome soll ausdrücklichh<strong>in</strong>gewiesen werden. Sie bieten nach wie vor ke<strong>in</strong>en 100% verlässlichen Schutz vor AIDS undsexuell übertragbaren Krankheiten. Wer nicht Treue und Enthaltsamkeit leben will und Kondomeverwendet, nimmt e<strong>in</strong> gewisses Risiko <strong>in</strong> Kauf, sich oder andere anzustecken. 65.) Sexualerziehungsprogramme, welche unter dem Deckmantel von sexuellen Rechten daherkommenund letztlich nichts anderes als e<strong>in</strong>e möglichst frühzeitige sexuelle Stimulation bezwecken, müssenabgebrochen werden 7 .6.) Verknüpfungen mit Homosexuellenorganisationen und weiteren NGO’s wie PLANes seien zubeenden. Jedenfalls nicht so zu pflegen, dass diese durch Verträge des Bundes subventioniertwerden und massgebliche staatliche Beiträge erhalten.Sehr geehrter Herr Bundesrat Burkhalter, im Anhang f<strong>in</strong>den Sie ausführlichere Begründungen zu unserenAussagen. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere Vorschläge und Begründungen ernsthaft prüfen und s<strong>in</strong>dIhnen dankbar, wenn Sie uns allenfalls Ihre persönlichen Gedanken dazu mitteilen.Mit freundlichen GrüssenHuman Life International (<strong>HLI</strong>) <strong>Schweiz</strong>Pfr. Dr. theol. Roland GrafPräsident a.i.Christoph Keel-AltenhoferSekretärKopie zur Kenntnis an alle Mitglieder des Bundesrats sowie an die Bundeskanzler<strong>in</strong>


3 von 9AnhangChronologie• „Das Bundesamt für Gesundheit BAG, Sektion Prävention und Promotion, hat 2006 mit e<strong>in</strong>emVertrag die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz PHZ beauftragt, das nationaleKompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule aufzubauen. Dieses verfolgt das Ziel,Sexualpädagogik schweizweit <strong>in</strong> den Lehrplänen der Volksschule zu verankern, <strong>in</strong> die Aus- undWeiterbildung von Lehrpersonen zu <strong>in</strong>tegrieren und Schulen via Medienzentren und Internet-Plattformen Unterlagen und Medienempfehlungen zur Verfügung zu stellen.Strategisch basiert das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule auf dem NationalenHIV/Aids Programm 2004 - 2010, im Besonderen auf Ziel 4 "Prävention <strong>in</strong> Schulen". 8• Als „rechtlichte Grundlage“ beruft sich das BAG auf Ziel 4 des Nationalen HIV&STI-Programms 2004-2008 9 , welches wörtlich lautet: "Alle Volks-, Berufs- und Mittelschulen haben die HIV-Präventionstufengerecht und verb<strong>in</strong>dlich <strong>in</strong> ihr Curriculum <strong>in</strong>tegriert." (Seite 64) Mit der Schutzbehauptung, dassdies nur im Rahmen e<strong>in</strong>er umfassenden Sexualerziehung möglich sei, hat das BAG se<strong>in</strong>eursprüngliche Kompetenz zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten massiv ausgedehnt aufdie Erarbeitung e<strong>in</strong>er flächendeckenden obligatorischen Sexualerziehung vom K<strong>in</strong>dergarten bis zurBerufsschule. Dazu ist im Entwurf des Nationalen HIV&STI-Programm 2011-2017 10 u.a. formuliert:"E<strong>in</strong>e stufengerechte Sexualerziehung ist verb<strong>in</strong>dlich <strong>in</strong> die Lehrpläne der obligatorischen undnachobligatorischen Schulen aller Kantone <strong>in</strong>tegriert." (Seite 62)“Das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule der PHZ (Pädagogische HochschuleZentralschweiz) etabliert zusammen mit PLANeS Standards für die Sexualerziehung an denSchulen.“ (Seite 101)“Sexualerziehung <strong>in</strong> den Schulen: Die kantonalen Behörden stellen die E<strong>in</strong>führung und Umsetzungder Sexualerziehung <strong>in</strong> den Schulen sicher. Sie gewährleisten e<strong>in</strong>e stufengerechte Integration derThematik <strong>in</strong> die Lehrpläne und def<strong>in</strong>ieren <strong>in</strong> Absprache mit Fachleuten Qualitätskriterien für dieSexualerziehung <strong>in</strong> den Schulen.“ (Seite 114) Wer etabliert jetzt def<strong>in</strong>itiv die Standards: Das BAG,das PHZ, PLANeS oder die kantonalen Behörden…??• Im Vertrag zwischen BAG und Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ heisst es u.a. unterdem Titel „Zielsetzung und Wirkung des Vertrags (outcome)“: „Sexualerziehung wird an <strong>Schweiz</strong>erSchulen auf der Grundlage e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>sam getragenen Verständnisses von Sexualpädagogikflächendeckend implementiert. Das Kompetenzzentrum erarbeitet dazu Grundlagen und arbeitet mitSchlüssel-Institutionen und Schlüssel-Personen <strong>in</strong> allen Sprachregionen zusammen.“ 11• Das BAG hatte bereits den ursprünglichen Vertrag mit dem „KompetenzzentrumSexualpädagogik und Schule“ ohne ausreichende rechtliche Grundlagen abgeschlossen. Nunsollen diese Grundlagen praktisch im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> geschaffen werden und durch denBundesrat legitimiert werden, <strong>in</strong>dem das Papier vom Bundesrat abgesegnet unddurchgewunken werden soll und zwar noch vor Jahresende 2010.A.) „Geme<strong>in</strong>sam getragenes Verständnis von Sexualpädagogik“Wie sieht dieses geme<strong>in</strong>sam getragene Verständnis von Sexualpädagogik aus? Dazu hat dasKompetenzzentrum Sexualpädagogik, welches wohlverstanden vorwiegend am Subventionstropf des BAGund <strong>in</strong> dessen Auftrag arbeitet, e<strong>in</strong> Grundlagenpapier 12 erarbeitet (im Folgenden Grundlagenpapier - PHZ2008) genannt. Dar<strong>in</strong> wird ziemlich genau aufgezeigt, wie dieses „Verständnis“ aussehen könnte.Da wird an ziemlich prom<strong>in</strong>enter Stelle Folgendes auf S. 20 unter dem Titel „Ethische Konzeption“festgehalten::„Darstellung der Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten“.„Kapitel 4.2 Kernthemen schulischer Sexualerziehung“ auf S.40 me<strong>in</strong>t:


4 von 9„Sexuelle Orientierungen und Identität – Sexuelle Vielfalt/Diversität, Heterosexualität, Homosexualität,Bisexualität, Transsexualität, Intersexualität, Transgender, Akzeptanz für unterschiedliche sexuelleOrientierungen, Erkennen und Verstehen von Diversität, Antidiskrim<strong>in</strong>ierung“Die Bundesverfassung und auch das Gleichstellungsgesetz oder auch das Partnerschaftsgesetz sprechenlediglich von e<strong>in</strong>er Nicht -Diskrim<strong>in</strong>ierung und e<strong>in</strong>er Gleichstellung von Mann und Frau. Daraus kannke<strong>in</strong>eswegs auf e<strong>in</strong>e "Gleichwertigkeit aller sexuellen Orientierungen" geschlossen werden. Es gibt auchansonsten frappante Unterschiede <strong>in</strong> den verschiedenen sexuellen Orientierungen: Nur e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dungzwischen Mann und Frau br<strong>in</strong>gt K<strong>in</strong>der hervor. Homosexuell aktive Menschen, verfügen alle<strong>in</strong> ausGründen, welche nicht diskrim<strong>in</strong>atorischer Art s<strong>in</strong>d, über e<strong>in</strong>e wesentlich schlechtere Gesundheit alsheterosexuelle. Es ist richtig: Niemand soll wegen se<strong>in</strong>er sexuellen Orientierung diskrim<strong>in</strong>iert werden. Aberdeswegen ist es völlig <strong>in</strong>adäquat und falsch, von Gleichwertigkeit der sexuellen Orientierungen zusprechen. Vielmehr sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Orientierungen und Praktikenausgezeigt werden. Die Homosexuellenlobby hat im Sexualunterricht nichts für die Verbreitung ihrer falschverstandenen Anti-Diskrim<strong>in</strong>ierungsbemühungen zu suchen, welche vorwiegend auf e<strong>in</strong>er Animation zuund e<strong>in</strong>er Akzeptanz von homosexuellen Praktiken beruhen.Bezeichnend ist hierbei auch die Referenz an Gender-Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g. Diese Theorie will das Geschlechtvon der genetischen Prägung entkoppeln und frei wählbar machen. Sie behauptet, Geschlecht sei ledigliche<strong>in</strong>e kulturelle oder soziale Zuordnung. Diese unbegründete und umstrittene Theorie ohnewissenschaftliche Evidenz als Grundlage für die Sexualerziehung zu nehmen, führt höchstens zu e<strong>in</strong>ertotalen Verunsicherung der Heranwachsenden und Abwertung der jeweiligen Geschlechter, nicht aberzu mehr Sicherheit <strong>in</strong> der Entwicklung der eigenen geschlechtlichen Identität.Für das Rahmenkonzept stützt sich das Grundlagenpapier-PHZ 2008 auf e<strong>in</strong> IPPF-Dokument 13 ab, <strong>in</strong>demerklärt wird:S.7: „Seven Essential Components of Comprehensive Sexuality Education1. Gender difference between gender and sex; explor<strong>in</strong>g gender roles and attributes; understand<strong>in</strong>gperceptions of mascul<strong>in</strong>ity and fem<strong>in</strong><strong>in</strong>ity with<strong>in</strong> the family and across the life cycle; societys chang<strong>in</strong>gnorms and values; manifestations and consequences of gender bias, stereotypes and <strong>in</strong>equality (<strong>in</strong>clud<strong>in</strong>gself-stigmatisation).“Auch das e<strong>in</strong> typisches Beispiel für Gender-Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g.“Wie das e<strong>in</strong>heitliche „Verständnis“ wirklich aussieht, ist dann sehr plastisch aufgezeigt imGrundlagenpapier-PHZ 2008:4. Leitideen zu Inhalten und Form schulischer Sexualerziehung4.1. K<strong>in</strong>der, Jugendliche und SexualitätDie psychosexuelle Entwicklung von K<strong>in</strong>dern von 4-5 Jahren wird folgendermassen beschrieben:S. 35 / 36„Selbststimulation (orgasmusähnliche Reaktionen)Entdecken von Körperregionen als Quelle neuer Lustgefühle:• Bewusstes, wiederholtes Manipulieren von Körperstellen, auch der GenitalienSpielerisches Erkunden von Geschlechterrollen:• Rollenspiele (Vater-Mutter- Spiele, Familien mit zwei Müttern/Vätern, e<strong>in</strong>em Elternteil, Verliebt se<strong>in</strong>,Geschlechtsverkehr)• Doktorspiele (Erkunden des anderen Körpers, Befriedigung der natürlichen Neugier)“Wenn dann auf diese „Bedürfnisse“ altersgerecht und zudem noch unter dem Titel „Sozialerziehung“e<strong>in</strong>gegangen werden soll, dann ist das nichts anderes als Verletzung der Intimsphäre von K<strong>in</strong>dern undderen Eltern, sexuelle Stimulation unter Verkennung jeglicher entwicklungspsychologischer Ansätze.Ausserdem auch hier wieder mit ganz starker Referenz an die nicht evidenzbasierte Gender-Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g-Theorie.


6 von 9S. 29 : „Alle Menschen haben das Recht, frei und verantwortungsbewusst über Reproduktion undFamilienbildung zu entscheiden, e<strong>in</strong>schliesslich des Rechts, darüber zu bestimmen, ob sie biologischeoder Adoptivk<strong>in</strong>der haben möchten oder nicht. Alle Menschen haben Anspruch auf alle sicheren,effektiven, akzeptablen und f<strong>in</strong>anzierbaren Methoden der Fruchtbarkeitsregelung sowie aufReproduktionstechnologien und Behandlungen.“Unseres Wissens besteht e<strong>in</strong> solcher Anspruch <strong>in</strong> der Grundversicherung der Krankenkasse bisher nicht…Auch im Grundlagenpapier - PHZ 2008 f<strong>in</strong>den sich Referenzen an IPPF-Papiere:Def<strong>in</strong>itionen wie die folgenden s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>seitiger Ansatz, welche lediglich Rechte für e<strong>in</strong> (frühzeitiges)Ausleben der eigenen Sexualität e<strong>in</strong>fordert, aber nichts von Verantwortung und Verpflichtung gegenüberder eigenen Gesundheit sowie derjenigen der Partners und allfälliger Nachkommen be<strong>in</strong>halten. Sie s<strong>in</strong>dklar abzulehnen: "Sexualerziehung als rechtebasierter Ansatz stattet junge Menschen mit grundlegendemWissen und den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die sie benötigen, um ihre Sexualität bzw. dieFreude daran, sowohl physisch, psychisch wie auch emotional zu erfahren. Sexualerziehung soll jungenMenschen helfen, korrekte Informationen zu erhalten, Lebensfähigkeiten zu entwickeln und positiveE<strong>in</strong>stellungen und Werte wachsen zu lassen" (IPPF European Network, 2006a, S. 9) zitiert <strong>in</strong>Grundlagenpapier-PHZ 2008 S.8. Dieser Begriff wird an <strong>dieser</strong> Stelle noch im Konjunktiv e<strong>in</strong>geführt. AufS. 10 wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hervorgehobenen Kästchen dann bereits vorgeschlagen, den Begriff"Sexualerziehung" <strong>in</strong>klusive Verweis auf die IPPF-Def<strong>in</strong>ition als offiziellen Begriff "für die fachlicheUmsetzung von Themen<strong>in</strong>halten zu Sexualität und Partnerschaft <strong>in</strong> der Schule" zu verwenden mitexplizitem Verweis auf die IPPF. Abgesehen davon ist es blauäugig, die Def<strong>in</strong>ition der Organisation IPPFzu übernehmen. IPPF ist der Auffassung, dass jedes K<strong>in</strong>d ab 10 Jahren den freien Zugang zu Abtreibungund Verhütungsmitteln haben sollte, notfalls auch gegen den Willen und die Ueberzeugung der Eltern.Formuliert wird dieses Ziel im IPPF-Youth Manifest aus dem Jahr 1998 15 beispielsweise folgendermassen:„Goal 3Young people must be able to have pleasure and confidence <strong>in</strong> relationships and all aspects of sexuality.Young people must be supported by laws that allow them to act freely <strong>in</strong> the way they choose to live theirlives.Obstacles that make young people uncomfortable about themselves, their bodies and their relationshipsmust be removed.Young people must be encouraged to know their own sexual rights and to respect the rights of others.Young people's sexuality should have a positive image <strong>in</strong> society.Society must recognize the right of all young people to enjoy sex and to express their sexuality <strong>in</strong> the waythat they choose“ .Zu "Young people" wird explizit angegeben, dass damit K<strong>in</strong>der ab 10 Jahren geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d. Das geht esalso nicht mehr um Sexualerziehung sondern um e<strong>in</strong>e Sexualisierung von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichengegen den Willen der Eltern und ohne deren Wissen und E<strong>in</strong>willigung, <strong>in</strong>dem ihnen schrankenlos und <strong>in</strong>sehr frühem Lebensalter Verhütungsmittel angeboten werden.Unseres Erachtens widersprechen zahlreiche Punkte unserem aktuell gültigen Recht. Referenzen aufsolche Papiere, zudem noch unter der Vorgabe von „Grundrechten“, höhlen ganz klar unsereRechtsordnung aus. Es ist unverständlich, wie solchen deklamatorischen und unverb<strong>in</strong>dlichen Papieren e<strong>in</strong>Rechtsstatus wie etwa der UNO-Menschenrechtskonvention e<strong>in</strong>geräumt wird.C.) Kantonale Kompetenzen werden ausgehebeltGrundlagenpapier – PHZ 2008, S.21:„Auf kantonaler Ebene existieren bereits verschiedentlich Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien zur schulischenSexualerziehung (z.B. Verordnungen, Kreisschreiben), die Formen und Inhalte des betreffendenUnterrichts festlegen. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb ihrer jeweiligen Kantone für die nachfolgend beschriebenenFunktionstragenden verb<strong>in</strong>dlich. Im Zuge e<strong>in</strong>er schweizweiten Harmonisierung der Sexualerziehung wärees erforderlich, sie entsprechend zu modifizieren.“Den Autoren ist zwar die kantonale Schulhoheit bewusst, sie wollen diese aber schlichtweg abschaffen,hier reden sie verharmlosend von „modifizieren“.Die Vorgabe für die Kantone wird im Entwurf HIV&STI-Programm 2011-2017 folgendermassen formuliert:


7 von 9„13.3 Ziele, Massnahmen und Zuständigkeiten <strong>in</strong> der Interventionsachse 1S.101E<strong>in</strong>e stufengerechte Sexualerziehung ist verb<strong>in</strong>dlich <strong>in</strong> die Lehrpläne der obligatorischen undnachobligatorischen Schulen aller Kantone <strong>in</strong>tegriert Sie vermittelt Aufklärung, verankert Wissen übersexuelle Gesundheit und wirkt der Stigmatisierung von HIV und anderen STI entgegen. Sie behandeltwertfrei verschiedene Ausrichtungen der sexuellen Identität und erleichtert so Jugendlichen, ihre eigene zuf<strong>in</strong>den. Sexualpädagogik wird verb<strong>in</strong>dlich an den pädagogischen Hochschulen sowie an denFachhochschulen für Sozialen Arbeit und für Sozialpädagogik unterrichtet. Den Jugendlichen stehenanonyme Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.“S.114„Sexualerziehung <strong>in</strong> den Schulen: Die kantonalen Behörden stellen die E<strong>in</strong>führung und Umsetzung derSexualerziehung <strong>in</strong> den Schulen sicher. Sie gewährleisten e<strong>in</strong>e stufengerechte Integration derThematik <strong>in</strong> die Lehrpläne und def<strong>in</strong>ieren - <strong>in</strong> Absprache mit Fachleuten - Qualitätskriterien für dieSexualerziehung <strong>in</strong> den Schulen.“Da tritt also das BAG bzw. der Bund <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geradezu gebieterischen Art und Weise an die Kantone heranund fordert von diesen D<strong>in</strong>gen, welche im besten Fall <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kooperationsmodus angegangen werdenkönnen. Die Souveränität der Kantone wird jedenfalls missachtet.Der Fairness halber kann auch noch folgendes Zitat angeführt werden:S.6„Da der Bund den Kantonen und verschiedenen Akteuren jedoch nicht vorschreiben kann, welcheInterventionen sie auszuführen haben, s<strong>in</strong>d die im NHSP 2011-2017 def<strong>in</strong>ierten Ziele nur für dieBundesverwaltung verpflichtend. Für die Kantone und die Akteure ausserhalb der Bundesverwaltungstellen die e<strong>in</strong>zelnen Ziele Empfehlungen dar.“Der Begriff Empfehlung ist allerd<strong>in</strong>gs nichts anderes als e<strong>in</strong>e Verharmlosung der zentralistischen Absichtendes BAG, nämlich der Absicht, die Sexualerziehung nach eigenem Gusto flächendeckend e<strong>in</strong>zuführen undzu kontrollieren.D.) Den Eltern und K<strong>in</strong>dern wird jegliches Dispensrecht verwehrtUnter dem Vorwand e<strong>in</strong>es Rechts auf Bildung für alle, zusammengefasst unter dem Stichwort „Sexualrights“ sollen alle Jugendlichen mit Zwangssexualerziehung „beglückt“ werden. Mittels e<strong>in</strong>em solchen,selbstkonstruierten Recht soll die Dispensationsmöglichkeit von Eltern und Jugendlichen ausgehebeltwerden. Das Widerspricht <strong>in</strong> mehrfacher H<strong>in</strong>sicht geltendem Recht. Es sei hier u.a. an das Recht derReligions- und Gewissensfreiheit er<strong>in</strong>nert.Im Orig<strong>in</strong>alton tönt das so:S. 57, Entwurf HIV&STI-Programm 2011-2017:„So ist die Sexualerziehung weder national legitimiert noch <strong>in</strong> allen Kantonen verb<strong>in</strong>dlich <strong>in</strong> den Lehrplänenverankert - was den gleichberechtigten Zugang aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen zum entsprechendenWissen beh<strong>in</strong>dert“Der Entwurf HIV&STI-Programm 2011-2017 me<strong>in</strong>t zu der Ausstandsmöglichkeit von Jugendlichen selberauf S. 56:„Dieses Pr<strong>in</strong>zip [geme<strong>in</strong>t ist das Pr<strong>in</strong>zip des Informed consens, Anm. Schreibende] kann jedoch im Bereichder kollektiven Präventionsmassnahmen - etwa der Sexualerziehung oder der Sensiblisierungskampagnenaufgebrochen werden. Beispielsweise ist nicht zulässig, dass sich K<strong>in</strong>der auf das Pr<strong>in</strong>zip des <strong>in</strong>formedconsent berufen um sich vom obligatorischen Sexualunterricht dispensieren zu lassen.“Das Grundlagenpapier-PHZ 2008 me<strong>in</strong>t zum Dispensationsrecht der Eltern auf S. 30:„Abschliessend noch e<strong>in</strong> Wort zu der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Kantonen bestehenden Möglichkeit der Eltern, ihre K<strong>in</strong>dervon der schulischen Sexualerziehung dispensieren zu lassen: Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der genanntenÜberlegungen zur sexuellen Sozialisation (vgl. Kap 4.1) und mit Blick auf das Recht der K<strong>in</strong>der,unabhängig von Geschlecht und Herkunft e<strong>in</strong>e alters-entsprechende Sexualerziehung und die Kenntnisentsprechender Grund- und Menschenrechte zu erwerben, ist e<strong>in</strong>e Dispensationsmöglichkeit nichtangezeigt (vgl. Kap. 3.5, S. 17). Aus fachlichen und bildungspolitischen Überlegungen ist diese


8 von 9Handhabung daher nicht s<strong>in</strong>nvoll und sollte im Zuge der angestrebten Harmonisierung der kantonalenRahmenrichtl<strong>in</strong>ien bei der anstehenden Neukonzeptionierung der schweizweiten Verankerung schulischerSexualerziehung mit Blick auf das Recht des K<strong>in</strong>des neu geregelt werden.“S.20„Das <strong>in</strong> diesem Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er Unterrichtsdispensation öfters angeführte Recht aufReligionsfreiheit kommt nach dem Gesagten nicht zum Tragen, da die pluralistische Vielfalt der Lebensstiledie Glaubensfreiheit une<strong>in</strong>geschränkt garantiert. Dieses Recht kann jedoch nicht als Argument gegengeltende Rechtsnormen zum Schutz der physischen, psychischen und sexuellen Integrität von K<strong>in</strong>dern undJugendlichen herangezogen werden.“Es gibt durchaus andere Gründe, mit denen e<strong>in</strong>e Dispensation begründet werden kann als dieReligionsfreiheit: Zum Beispiel das Recht auf Körperliche und Psychische Integrität der K<strong>in</strong>der, dasErsterziehungsrecht der Eltern, das Recht der Eltern, ihre K<strong>in</strong>der vor schädlichen E<strong>in</strong>flüssen wie aktiverFrühsexualisierung oder Tramatisierung fernzuhalten…Es sollen hier klar noch e<strong>in</strong>ige Menschenrechte angeführt werden, welche das Recht auf e<strong>in</strong>eDispensationsmöglichkeit unterstreichen:- Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, 10.12.1948, Artikel 16 Absatz 3: "Die Familie ist die natürlicheGrunde<strong>in</strong>heit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."- UNO- Pakt II, , Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Abgeschlossen <strong>in</strong> New Yorkam 16. Dezember 1966, von der Bundesversammlung genehmigt am 13. Dezember 1991, <strong>Schweiz</strong>erischeBeitrittsurkunde h<strong>in</strong>terlegt am 18. Juni 1992, <strong>in</strong> Kraft getreten für die <strong>Schweiz</strong> am 18. September 1992.Artikel 18, Absatz 4: "Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls desVormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Uebere<strong>in</strong>stimmungmit ihren eigenen Ueberzeugungen sicherzustellen."Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, 10.12.1948, Artikel 26 Absatz 3: "Die Eltern haben e<strong>in</strong>vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren K<strong>in</strong>dern zuteil werden soll."Uebere<strong>in</strong>kommen über die Rechte des K<strong>in</strong>des, Abgeschlossen <strong>in</strong> New York am 20. November 1989 Vonder <strong>Schweiz</strong>erischen Bundesversammlung genehmigt am 13. Dezember 1996, Ratifikationsurkunde durchdie <strong>Schweiz</strong> h<strong>in</strong>terlegt am 24. Februar 1997, <strong>in</strong> Kraft getreten für die <strong>Schweiz</strong> am 26. Mrz 1997Artikel 18, Absatz 1: "Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung desGrundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile geme<strong>in</strong>sam für die Erziehung und Entwicklung desK<strong>in</strong>des verantwortlich s<strong>in</strong>d. Fr die Erziehung und Entwicklung des K<strong>in</strong>des s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Elternoder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des K<strong>in</strong>des ihr Grundanliegen.“1 Vertrag zwischen der <strong>Schweiz</strong>erischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bernim Folgenden bezeichnet mit Vertragsgeber und dem BeauftragtenPädagogische Hochschule Zentralschweiz PHZ, Zentralstrasse18, 6003 LuzernProf: Dr .Willi Stadelmann, Direktor, im Folgenden bezeichnet als Vertragsnehmer,Titel: Fortführung des Kompetenzzentrums Sexualpädagogik und SchuleDauer, Beg<strong>in</strong>n 1.12.2008, Ende 30.06.2011Hierbei handelt es sich wohlverstanden bereits um e<strong>in</strong>en Folgevertrag!unterzeichnet am 20.11.08 von Frau Dr. Andrea Arz de Falco, Vizedirektor<strong>in</strong> und Mitglied der Geschäftsleitung BAG und Dr. WilliStadelmann, Direktor der PHZ. Luzern am 2.12.2008, Vertrag erhalten via BOeG2 zitiert aus e<strong>in</strong>er Mail vom 20. September 2010 von Roger Staub, Chef Abteilung Prävention & Promotion, BAG3 Nationales HIV&STI-Programm 2011-2017, Dritter Draft vom 23.07.2010http://www.bag.adm<strong>in</strong>.ch/themen/lebensmittel/04921/<strong>in</strong>dex.html?lang=fr&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1ae2IZn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCJeH13gWym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCUZ,s-(besucht am 12.11.2010)4 International Planned Parenthood Federation: Sexuelle Rechte, e<strong>in</strong>e IPPF-Erklärung, London, Oktober 2008Deutsche Version: http://www.ippf.org/NR/rdonlyres/49E80704-61E5-455E-AF59-306FF3E1F96E/0/SexualRightsGerman.pdfEnglische Version: http://www.ippf.org/NR/rdonlyres/9E4D697C-1C7D-4EF6-AA2A-6D4D0A13A108/0/SexualRightsIPPFdeclaration.pdfbeide besucht am 24.11.20105 Efficacy of a Theory-Based Abst<strong>in</strong>ence-Only Intervention Over 24 Months, A Randomized Controlled Trial With YoungAdolescents, John B. Jemmott III, PhD; Loretta S. Jemmott, PhD, RN; Geoffrey T. Fong, PhD


9 von 9Arch Pediatr Adolesc Med. 2010;164(2):152-159. Diese Studie fasst ihre Resultate folgendermassen zusammen: „Theparticipants' mean age was 12.2 years; 53.5% were girls; and 84.4% were still enrolled at 24 months. Abst<strong>in</strong>ence-only <strong>in</strong>terventionreduced sexual <strong>in</strong>itiation (risk ratio [RR], 0.67; 95% confidence <strong>in</strong>terval [CI], 0.48-0.96). The model-estimated probability of everhav<strong>in</strong>g sexual <strong>in</strong>tercourse by the 24-month follow-up was 33.5% <strong>in</strong> the abst<strong>in</strong>ence-only <strong>in</strong>tervention and 48.5% <strong>in</strong> the control group.Fewer abst<strong>in</strong>ence-only <strong>in</strong>tervention participants (20.6%) than control participants (29.0%) reported hav<strong>in</strong>g coitus <strong>in</strong> the previous 3months dur<strong>in</strong>g the follow-up period (RR, 0.94; 95% CI, 0.90-0.99). Abst<strong>in</strong>ence-only <strong>in</strong>tervention did not affect condom use. The 8-hour (RR, 0.96; 95% CI, 0.92-1.00) and 12-hour comprehensive (RR, 0.95; 95% CI, 0.91-0.99) <strong>in</strong>terventions reduced reports ofhav<strong>in</strong>g multiple partners compared with the control group. No other differences between <strong>in</strong>terventions and controls were significant.Conclusion Theory-based abst<strong>in</strong>ence-only <strong>in</strong>terventions may have an important role <strong>in</strong> prevent<strong>in</strong>g adolescent sexual<strong>in</strong>volvement.6 Sarkar Narendra Nath, Does the Use of a Condom Involve a Risk for Contact<strong>in</strong>g Sexually Transmitted Infections, HIV/AIDS? JPublic Health 15 (2007) 121-128. (Der Artikel gibt e<strong>in</strong>e Literaturübersicht zum Thema und zieht die Schlussfolgerung, dass trotzKondomgebrauch das Risiko für sexuell übertragbare Krankheit vorhanden ist. E<strong>in</strong>e Studie gibt die Schwangerschaftsrate für 6Monate bei 901 Paaren für das Latexkondom mit 5.4% und für polyurethan mit 9.0% an. Das zeigt die Materialabhängigkeit derVersagerquote deutlich. Auf das Jahr hoch gerechnet verdoppelt sich das Risiko auf 10.8% und 18%. In der Literatur wird die Ratemit 2 bis 25% angegeben.)Murty J., Firth S., Use of Contraception by Women Seek<strong>in</strong>g Term<strong>in</strong>ation of Pregnancy. Br J Fam Plann 22 (1996) 6-8. Das BritishJournal of Family Plann<strong>in</strong>g wird seit 2000 unter dem Namen "Journal of Family Plann<strong>in</strong>g and Reproductive Health Care"weitergeführt.Shelton James.D., Ten myths and one truth about generalised HIV epidemics. The Lancet, Vol 370 December 1, 2007 1809-1811.(Summary)7 siehe Fussnote 58 Selbstdarstellung des Kompetenzzentrums Sexualpädagogik und Schule, Quelle: http://www.amorix.ch/<strong>in</strong>dex.php?id=2&lang=(besucht am 12.11.2010)9 Nationales HIV-STI Programm 2004-2008, BAG, Dezember 2003http://www.bag.adm<strong>in</strong>.ch/shop/00032/00038/<strong>in</strong>dex.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEfXx8fWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- (besucht am 12.11.2010)10 siehe Fussnote 311 siehe Fussnote 112 Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule - Grundlagen für die schweizweite Verankerung von Sexualerziehung <strong>in</strong> derSchule sowie Ueberlegungen für die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen an Hochschulen, Herausgegeben vomKompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule, Pädagogische Hochschule Zentralschweiz PHZ Hochschule Luzern,veröffentlicht am 7.11.2008, Version 4.1, Quelle:http://www.wbza.luzern.phz.ch/fileadm<strong>in</strong>/media/wbza.luzern.phz.ch/gesundheitsfoerderung/Grundlagenpapier_Sexualpaedagogik_Version_4_1_D.pdf, besucht am 20.10.201013 PPF (2006b). Framework for Comprehensive Sexuality Education. London: IPPFGefunden am 7.4.08 unter http://www.ippf.org/NR/rdonlyres/CE7711F7-C0F0-4AF5-A2D5-1E1876C24928/0/Sexuality.pdf14 Siehe Fussnote 415 IPPF-Youth Manifest aus dem Jahr 1998, http://www.ippf.org/en/Resources/Reports-reviews/ippfyouth.htm, besucht am20.10.2010)

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