Bundesverband Seniorentanz eV Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Bundesverband Seniorentanz eV Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Bundesverband Seniorentanz eV Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8<br />
<strong>Prüfungsordnung</strong><br />
zum Erwerb des Zertifikats zur Tanzleiterin/zum Tanzleiter für Tanzen im<br />
Sitzen des <strong>B<strong>und</strong>esverband</strong>es <strong>Seniorentanz</strong> e.V.<br />
1.0 Prüfungsausschuss<br />
Der B<strong>und</strong>esvorstand ernennt den Prüfungsausschuss. Jede Prüfung<br />
wird von zwei Prüfenden bewertet, die den Prüfungsausschuss bilden.<br />
2.0 Zulassung zur Prüfung<br />
Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag des Prüflings über<br />
die Zulassung zur Prüfung.<br />
Die Zulassung kann nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen<br />
erfüllt sind:<br />
• Teilnahme am Gr<strong>und</strong>lehrgang des BVST e.V.<br />
• Nachweis über die geforderte Praxis<br />
• Bericht über die Tätigkeit in einer eigenen Gruppe<br />
• Schriftliche Ausarbeitung eines St<strong>und</strong>enbildes zu einem<br />
selbst gewählten Thema<br />
Alle Unterlagen müssen spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin<br />
in 2-facher Ausfertigung in der Geschäftsstelle des BVST e.V.<br />
vorliegen.<br />
3.0 Bewertung der Prüfungsleistungen<br />
Alle Leistungen werden von zwei Prüferinnen/Prüfern bewertet.<br />
Die Bewertung erfolgt nach vorgegebenen Kriterien.<br />
3.1 Schriftliche Prüfung<br />
• Tätigkeitsbericht:<br />
- Erfahrungen mit der eigenen Gruppe<br />
- Umgang mit gruppendynamischen Prozessen<br />
- Öffentlichkeitsarbeit<br />
- Weiterbildung<br />
• St<strong>und</strong>enbild:<br />
- Gestaltung einer St<strong>und</strong>e zu einem selbst gewählten Thema,<br />
Auswahl der Tänze aus den Broschüren des BVST e.V.<br />
<strong>B<strong>und</strong>esverband</strong> <strong>Seniorentanz</strong> e.V. 2009