Bundesverband Seniorentanz eV Ausbildungs- und Prüfungsordnung
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3.2 Praktische Prüfung<br />
• 2 Tanzansagen mit Nachbesprechung (aus den 10 Pflichttänzen<br />
des Gr<strong>und</strong>lehrgangs oder aus den TiS-Broschüren des BVST e.V.)<br />
3.3 Mündliche Prüfung<br />
• Besprechen des St<strong>und</strong>enbildes mit Begründung<br />
• Stellungnahme zu den eigenen Tanzvermittlungen<br />
• Beantworten von Fragen zu <strong>Ausbildungs</strong>inhalten<br />
3.4 Wiederholung der Prüfung<br />
Reichen bei einem Prüfungsteil die Leistungen nicht aus,<br />
so kann dieser Teil wiederholt werden.<br />
Die praktische Prüfung kann frühestens nach 6 Monaten<br />
wiederholt werden.<br />
4.0 Geltungsdauer des Zertifikats<br />
Das Zertifikat gilt 3 Jahre. Es kann durch eine Tanzansage beim Besuch<br />
einer Weiterbildung für Tanzen im Sitzen des <strong>B<strong>und</strong>esverband</strong>es <strong>Seniorentanz</strong><br />
e.V. um 3 Kalenderjahre – anschließend an das abgelaufene<br />
Datum – verlängert werden.<br />
Tanzleiterinnen/Tanzleiter, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,<br />
ein gültiges Zertifikat besitzen <strong>und</strong> dieses bereits zweimal<br />
verlängert haben, bekommen auf Antrag ein unbefristetes Zertifikat.<br />
Anmerkung:<br />
Das Zertifikat berechtigt nicht<br />
zur Durchführung von <strong>Ausbildungs</strong>lehrgängen.<br />
Die <strong>Prüfungsordnung</strong> tritt ab sofort in Kraft.<br />
Bremen, 23. Mai 2009<br />
<strong>B<strong>und</strong>esverband</strong> <strong>Seniorentanz</strong> e.V. 2009 9