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NEUE MOBILITÄT - Bundesverband eMobilität e.V.

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politik & ElEktroMoBilität - BEstEuErunG von diEnst-fahrrädErn<br />

BEM fordert Neuregelung<br />

bei der Besteuerung von<br />

Dienst-Fahrrädern<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>eMobilität</strong> setzt sich für die Verbreitung<br />

einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuen Mobilität<br />

ein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Umstellung<br />

auf Elektromobilität insbesondere auch eine intelligente<br />

Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Einsatz<br />

von Zweirädern als Alternative zum Automobil berücksichtigt.<br />

»In der Vergangenheit wurde deutlich, dass einige unserer<br />

Mitgliedsunternehmen gewillt sind, Elektrofahrräder als<br />

Dienstfahrzeuge für ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen,<br />

hiervon jedoch aufgrund der derzeitigen steuerlichen<br />

Regelung für die Überlassung von Nicht-Kraftfahrzeugen<br />

von Unternehmen an deren Mitarbeiter absehen. Da diese<br />

Regelung die Verbreitung von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeuge<br />

behindert, unterstützen wir die Initiative unseres<br />

Mitgliedsunternehmens LeaseRad zur Neuregelung der Besteuerung<br />

von Dienst-Fahrrädern«, so BEM-Marketingvorstand<br />

Christian Heep.<br />

Seit Einführung der sogenannten 1%-Regel existiert für<br />

Kraftfahrzeuge eine eindeutige und praktikable Regelung<br />

der Versteuerung des privaten Nutzungsanteils von Dienstwagen.<br />

Plant ein Unternehmen die Überlassung von Fahrrädern<br />

oder Pedelecs, die keine Kraftfahrzeuge sind, so<br />

setzt die Finanzverwaltung die gesamte Leasingrate als zu<br />

versteuernden Sachbezugswert gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG<br />

an. Diese Handhabung mag zwar mit dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes<br />

vereinbar sein, stellt aber eine klare<br />

Benachteiligung des Verkehrsmittels Fahrrad dar. Beim Pkw<br />

wird durch die 1%-Regel ohne weiteren Nachweis ein Privatnutzungsanteil<br />

von 30 bis 35% unterstellt. Der Ansatz der<br />

vollständigen Leasingrate zzgl. Nebenkosten beim Fahrrad<br />

würde einem Privatnutzungsanteil von 100% entsprechen.<br />

Da ein Dienstfahrrad zu einem großen Teil für dienstliche<br />

Fahrten genutzt werden kann und soll, ist eine die pauschale<br />

Unterstellung einer 100% privaten Nutzung unseres Erachtens<br />

nicht angemessen. Vielmehr sollte schon aus Gleichbehandlungsgründen<br />

der gleiche 30 bis 35%-Privatnutzungs-<br />

anteil wie beim Pkw unterstellt angesetzt werden werden,<br />

der ebenso für die als Kraftfahrzeug geltenden S-Pedelecs<br />

zur Anwendung kommt.<br />

»In einem Brief an die zuständigen Abteilungsleiter des Bundesministeriums<br />

der Finanzen, des Bundesministeriums für<br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie an das Bundesministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

haben wir jetzt gemeinsam mit LeaseRad auf die Problematik<br />

aufmerksam gemacht und angeregt, von der Regelung des §<br />

8 Abs. 2 Satz 8 EStG Gebrauch zu machen und gemeinsam<br />

mit den Landesfinanzministerien eine bundeseinheitliche<br />

Festsetzung des Sachbezuges eines Fahrrades/Pedelecs<br />

vorzunehmen. Eine Festsetzung auf 1% des auf volle hundert<br />

Euro abgerundeten Bruttolistenpreises halten wir vor<br />

dem Hintergrund der Gleichbehandlung der Verkehrsträger<br />

für dringend notwendig. Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit,<br />

durch eine 0%-Besteuerung von privat genutzten<br />

Dienst-Fahrrädern/Pedelecs, einen Marktanreiz für Unternehmen<br />

zu schaffen und ein aktives Zeichen zur Förderung<br />

alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten zu setzen«, erklärt<br />

Heep. »Wir sind sicher, dass eine solche Festsetzung des<br />

eindeutigen Sachbezugswertes die Attraktivität des Einsatzes<br />

von Fahrrädern/Pedelecs in Firmen, Verwaltungen und<br />

Organisationen deutlich erhöht. Damit wäre ein einfacher,<br />

kostengünstiger und sehr wirkungsvoller Schritt in Richtung<br />

der umwelt-, verkehrs- und gesundheitspolitischen Ziele der<br />

Bundesregierung möglich.«<br />

bundesverband <strong>eMobilität</strong> e.V.<br />

www.bem-ev.de<br />

intelligent versichert<br />

Spezieller Versicherungsschutz für eFahrzeuge<br />

Mitarbeiter von Segway Deutschland<br />

Die Zurich Bezirksdirektion Detlev Knoll bietet Versicherungslösungen<br />

für jede Art der elektrischen Fortbewegung<br />

im Privat- und Firmenbereich. Detlev Knoll erzählt im Interview<br />

mehr zu den Besonderheiten es deutschlandweit einmaligen<br />

Versicherungspakets.<br />

Seit wann versichern Sie Elektrofahrzeuge?<br />

Vor etwa 5 Jahren fiel der Startschuss zu unserem Versicherungspaket<br />

in Zusammenarbeit mit Reinhold Eder, dem<br />

Geschäftsführer der Firma Segway Deutschland. Durch die<br />

langjährige Zusammenarbeit mit der Zurich Gruppe Deutschland<br />

konnte ein deutschlandweit einmaliges, flexibles und<br />

leistungsstarkes Versicherungspaket entwickelt werden.<br />

Worin unterscheidet sich ihr Versicherungspaket von anderen?<br />

Herzstück des eFahrzeugs ist der Akku, der bei einem Pkw<br />

etwa ein Drittel des Gesamtfahrzeugwertes ausmachen<br />

kann. Zwar wird der Akku bisher über die Kaskoversicherung<br />

abgedeckt, doch sind dabei die versicherten Gefahren eingeschränkt.<br />

Mit dem Zurich Baustein »Elektro Plus« haben<br />

Fahrer von eAutos jetzt erstmals die Möglichkeit, den teuren<br />

Akku rundum abzusichern und ihn so auch vor den finanziellen<br />

Folgen von Bedienfehlern zu schützen. Wird der Akku<br />

beispielsweise im Winter bei Frost nicht regelmäßig voll<br />

aufgeladen, kann es zum Ladeschaden kommen. Für Kunden<br />

mit einer Vollkaskoversicherung gilt dabei zusätzlich:<br />

ErstE flottEn - zuriCh vErsiChErunG<br />

Schäden innerhalb dieser Deckung am Akku haben keinerlei<br />

Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt, dieser bleibt<br />

unverändert.<br />

Und das gilt auch für Elektro-Zweiräder?<br />

Zurich bietet auch Fahrern von elektronischen Zweirädern<br />

mit amtlichen Kennzeichen ab April einen eigenständigen<br />

Absicherungsbaustein, der den Akku des Fahrzeugs risikogerecht<br />

abdeckt. Mit »Elektro-Kasko« können Kunden frei<br />

wählen, ob Sie den Akku ihres Elektro-Zweirads Kasko versichern<br />

möchten. Wer den Akku zusätzlich gegen Bedienfehler<br />

absichern will, kann auch hier auf »Elektro-Plus« aufrüsten<br />

und fährt damit rundum sicher.<br />

Verschiedene Hersteller verkaufen Elektroautos ohne Akku,<br />

bieten diesen aber separat gegen eine monatliche leasing-<br />

Rate an. Wie handhaben Sie diese Fälle?<br />

Eigentümer des Akkus ist in diesen Fällen der Fahrzeughersteller,<br />

welcher auch die Risiken einer Beschädigung trägt.<br />

Um den Käufer finanziell zu entlasten, können Pkw-Fahrer<br />

mit Leasingakku diesen bei der Zurich nun aus dem Versicherungsschutz<br />

ausschließen und erhalten dadurch einen<br />

Nachlass auf ihren Beitrag.<br />

Detlev Knoll // Zurich Versicherung // Bezirksdirektion<br />

www.zurich.de/knoll<br />

68 Neue Mobilität AuSgABe 08 Juli 2012 AuSgABe 08 Juli 2012<br />

Neue Mobilität 69

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