NEUE MOBILITÄT - Bundesverband eMobilität e.V.
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politik & ElEktroMoBilität - BEstEuErunG von diEnst-fahrrädErn<br />
BEM fordert Neuregelung<br />
bei der Besteuerung von<br />
Dienst-Fahrrädern<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>eMobilität</strong> setzt sich für die Verbreitung<br />
einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuen Mobilität<br />
ein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Umstellung<br />
auf Elektromobilität insbesondere auch eine intelligente<br />
Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Einsatz<br />
von Zweirädern als Alternative zum Automobil berücksichtigt.<br />
»In der Vergangenheit wurde deutlich, dass einige unserer<br />
Mitgliedsunternehmen gewillt sind, Elektrofahrräder als<br />
Dienstfahrzeuge für ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen,<br />
hiervon jedoch aufgrund der derzeitigen steuerlichen<br />
Regelung für die Überlassung von Nicht-Kraftfahrzeugen<br />
von Unternehmen an deren Mitarbeiter absehen. Da diese<br />
Regelung die Verbreitung von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeuge<br />
behindert, unterstützen wir die Initiative unseres<br />
Mitgliedsunternehmens LeaseRad zur Neuregelung der Besteuerung<br />
von Dienst-Fahrrädern«, so BEM-Marketingvorstand<br />
Christian Heep.<br />
Seit Einführung der sogenannten 1%-Regel existiert für<br />
Kraftfahrzeuge eine eindeutige und praktikable Regelung<br />
der Versteuerung des privaten Nutzungsanteils von Dienstwagen.<br />
Plant ein Unternehmen die Überlassung von Fahrrädern<br />
oder Pedelecs, die keine Kraftfahrzeuge sind, so<br />
setzt die Finanzverwaltung die gesamte Leasingrate als zu<br />
versteuernden Sachbezugswert gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG<br />
an. Diese Handhabung mag zwar mit dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes<br />
vereinbar sein, stellt aber eine klare<br />
Benachteiligung des Verkehrsmittels Fahrrad dar. Beim Pkw<br />
wird durch die 1%-Regel ohne weiteren Nachweis ein Privatnutzungsanteil<br />
von 30 bis 35% unterstellt. Der Ansatz der<br />
vollständigen Leasingrate zzgl. Nebenkosten beim Fahrrad<br />
würde einem Privatnutzungsanteil von 100% entsprechen.<br />
Da ein Dienstfahrrad zu einem großen Teil für dienstliche<br />
Fahrten genutzt werden kann und soll, ist eine die pauschale<br />
Unterstellung einer 100% privaten Nutzung unseres Erachtens<br />
nicht angemessen. Vielmehr sollte schon aus Gleichbehandlungsgründen<br />
der gleiche 30 bis 35%-Privatnutzungs-<br />
anteil wie beim Pkw unterstellt angesetzt werden werden,<br />
der ebenso für die als Kraftfahrzeug geltenden S-Pedelecs<br />
zur Anwendung kommt.<br />
»In einem Brief an die zuständigen Abteilungsleiter des Bundesministeriums<br />
der Finanzen, des Bundesministeriums für<br />
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie an das Bundesministerium<br />
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
haben wir jetzt gemeinsam mit LeaseRad auf die Problematik<br />
aufmerksam gemacht und angeregt, von der Regelung des §<br />
8 Abs. 2 Satz 8 EStG Gebrauch zu machen und gemeinsam<br />
mit den Landesfinanzministerien eine bundeseinheitliche<br />
Festsetzung des Sachbezuges eines Fahrrades/Pedelecs<br />
vorzunehmen. Eine Festsetzung auf 1% des auf volle hundert<br />
Euro abgerundeten Bruttolistenpreises halten wir vor<br />
dem Hintergrund der Gleichbehandlung der Verkehrsträger<br />
für dringend notwendig. Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit,<br />
durch eine 0%-Besteuerung von privat genutzten<br />
Dienst-Fahrrädern/Pedelecs, einen Marktanreiz für Unternehmen<br />
zu schaffen und ein aktives Zeichen zur Förderung<br />
alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten zu setzen«, erklärt<br />
Heep. »Wir sind sicher, dass eine solche Festsetzung des<br />
eindeutigen Sachbezugswertes die Attraktivität des Einsatzes<br />
von Fahrrädern/Pedelecs in Firmen, Verwaltungen und<br />
Organisationen deutlich erhöht. Damit wäre ein einfacher,<br />
kostengünstiger und sehr wirkungsvoller Schritt in Richtung<br />
der umwelt-, verkehrs- und gesundheitspolitischen Ziele der<br />
Bundesregierung möglich.«<br />
bundesverband <strong>eMobilität</strong> e.V.<br />
www.bem-ev.de<br />
intelligent versichert<br />
Spezieller Versicherungsschutz für eFahrzeuge<br />
Mitarbeiter von Segway Deutschland<br />
Die Zurich Bezirksdirektion Detlev Knoll bietet Versicherungslösungen<br />
für jede Art der elektrischen Fortbewegung<br />
im Privat- und Firmenbereich. Detlev Knoll erzählt im Interview<br />
mehr zu den Besonderheiten es deutschlandweit einmaligen<br />
Versicherungspakets.<br />
Seit wann versichern Sie Elektrofahrzeuge?<br />
Vor etwa 5 Jahren fiel der Startschuss zu unserem Versicherungspaket<br />
in Zusammenarbeit mit Reinhold Eder, dem<br />
Geschäftsführer der Firma Segway Deutschland. Durch die<br />
langjährige Zusammenarbeit mit der Zurich Gruppe Deutschland<br />
konnte ein deutschlandweit einmaliges, flexibles und<br />
leistungsstarkes Versicherungspaket entwickelt werden.<br />
Worin unterscheidet sich ihr Versicherungspaket von anderen?<br />
Herzstück des eFahrzeugs ist der Akku, der bei einem Pkw<br />
etwa ein Drittel des Gesamtfahrzeugwertes ausmachen<br />
kann. Zwar wird der Akku bisher über die Kaskoversicherung<br />
abgedeckt, doch sind dabei die versicherten Gefahren eingeschränkt.<br />
Mit dem Zurich Baustein »Elektro Plus« haben<br />
Fahrer von eAutos jetzt erstmals die Möglichkeit, den teuren<br />
Akku rundum abzusichern und ihn so auch vor den finanziellen<br />
Folgen von Bedienfehlern zu schützen. Wird der Akku<br />
beispielsweise im Winter bei Frost nicht regelmäßig voll<br />
aufgeladen, kann es zum Ladeschaden kommen. Für Kunden<br />
mit einer Vollkaskoversicherung gilt dabei zusätzlich:<br />
ErstE flottEn - zuriCh vErsiChErunG<br />
Schäden innerhalb dieser Deckung am Akku haben keinerlei<br />
Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt, dieser bleibt<br />
unverändert.<br />
Und das gilt auch für Elektro-Zweiräder?<br />
Zurich bietet auch Fahrern von elektronischen Zweirädern<br />
mit amtlichen Kennzeichen ab April einen eigenständigen<br />
Absicherungsbaustein, der den Akku des Fahrzeugs risikogerecht<br />
abdeckt. Mit »Elektro-Kasko« können Kunden frei<br />
wählen, ob Sie den Akku ihres Elektro-Zweirads Kasko versichern<br />
möchten. Wer den Akku zusätzlich gegen Bedienfehler<br />
absichern will, kann auch hier auf »Elektro-Plus« aufrüsten<br />
und fährt damit rundum sicher.<br />
Verschiedene Hersteller verkaufen Elektroautos ohne Akku,<br />
bieten diesen aber separat gegen eine monatliche leasing-<br />
Rate an. Wie handhaben Sie diese Fälle?<br />
Eigentümer des Akkus ist in diesen Fällen der Fahrzeughersteller,<br />
welcher auch die Risiken einer Beschädigung trägt.<br />
Um den Käufer finanziell zu entlasten, können Pkw-Fahrer<br />
mit Leasingakku diesen bei der Zurich nun aus dem Versicherungsschutz<br />
ausschließen und erhalten dadurch einen<br />
Nachlass auf ihren Beitrag.<br />
Detlev Knoll // Zurich Versicherung // Bezirksdirektion<br />
www.zurich.de/knoll<br />
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