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Presseinformation - Neue Seite 2

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Was ist die "Landeselternschaft"<br />

Ein Großteil der 3600 Grundschulen in NRW sind Mitglied in der Landeselternschaft. Leider<br />

aber noch nicht alle. Die Landeselternschaft Grundschulen NW e.V. ist der einzige in NRW<br />

bestehende Elternverband, der speziell die Interessen der Grundschuleltern vertritt. Als vom<br />

Kultusminister anerkannter Verband ist sie mitwirkungsberechtigt im Sinne des<br />

Schulmitwirkungsgesetzes § 16. Damit ist die Landeselternschaft berechtigt, zu allen<br />

wichtigen schulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen.<br />

Grundlage unserer Arbeit ist das im Grundgesetz und die der Landesverfassung festgelegte<br />

Recht der Eltern, die schulische Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen. In der Schule<br />

geschieht dies in verschiedenen Mitwirkungsorganen. Dort unterstützen wir die Eltern bei der<br />

Wahrnehmung ihrer Interessen. Durch Informationsveranstaltungen, Info-Hefte, Referate und<br />

Einzelgespräche setzen wir uns für Grundschuleltern ein und helfen ihnen, mit der Institution<br />

Schule besser umgehen zu können.<br />

Über die einzelne Schule hinaus in Gemeinde, Regierungsbezirk und gegenüber dem<br />

Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) ist Elternmitwirkung nur über anerkannte<br />

Elternverbände möglich. Die Landeselternschaft setzt sich seit Jahren für mehr<br />

Mitbestimmungsrechte der Eltern in den Kommunen ein. So fordern wir, Stadt- oder<br />

Kreisschulpflegschaften ins Schulmitwirkungsgesetz aufzunehmen. Auf unsere Anregung hin<br />

haben sich in den letzten Jahren viele dieser freiwilligen Zusammenschlüsse gebildet.<br />

Die Landeselternschaft bringt die Anliegen von Eltern auf allen Ebenen der Schulverwaltung<br />

zur Geltung. Durch Stellungnahmen nimmt sie Einfluss auf Lehrpläne, Erlasse und<br />

pädagogische Konzepte des MSW. Schulische Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung<br />

trägt sie den Parteien, dem Landtag und der Ministerin für Schule und Weiterbildung vor, so<br />

z.B. die Notwendigkeit der Verbesserung des Programms "Geld statt Stellen", für die<br />

Grundschulen. Die Arbeit geschieht parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell<br />

unabhängig.<br />

Mitglied in der Landeselternschaft kann der/die Vorsitzende/er oder ein anderes Mitglied der<br />

Schulpflegschaft sein. Damit wird die Bindung an die gesetzliche Elternvertretung der<br />

einzelnen Grundschulen deutlich. Darüber hinaus steht allen an der Grundschule interessierten<br />

Personen die fördernde Mitgliedschaft offen.<br />

Viele Grundschulen in NRW sind bereits in der Landeselternschaft vertreten, aber zu<br />

viele sind auch noch nicht Mitglied. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, ändern Sie<br />

diesen Zustand. Kommen Sie in die Landeselternschaft Grundschulen und stärken Sie<br />

damit die Position der Eltern und der Lobby für Schulkinder in der Landespolitik.

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