Presseinformation - Neue Seite 2
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Das Erziehungskonzept unserer Schule<br />
Schulmitwirkung Ansprechpartner<br />
aktuelle<br />
schulpolitische<br />
Themen<br />
Schul - Kompass<br />
Grundschule Extertal - Bösingfeld<br />
zu<br />
Förderverein OGS<br />
Landeselternschaft Grundschulen NW e.V.<br />
Herausgeber:<br />
Förderverein<br />
Förderverein<br />
der<br />
der<br />
Grundschule<br />
Grundschule<br />
Extertal-Bösingfeld<br />
Extertal-Bösingfeld<br />
e.V.<br />
e.V.<br />
Redaktion:<br />
Winfried Laux, Laux; Meiersfelder Str. 5, 5; 32699 Extertal<br />
11. Jahrgang / 1. Auflage: 125 Exemplare<br />
91Jahrgang / 1. Auflage: 125<br />
Ausgabedatum: August 2009<br />
Ausgabedatum: August 2007<br />
I n f o r m a t i o n e n<br />
Erlasse<br />
Verordnungen<br />
Richtlinien
Die erste<br />
Spardose<br />
mit der<br />
Ihre Kinder<br />
bezahlen<br />
können.<br />
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />
Das VR Prima Konto begleitet die Kleinsten von Geburt an.<br />
Es wächst im wahrsten Sinne des Wortes mit.<br />
Zu Beginn werden hier in aller Regel Geldgeschenke von<br />
Verwandten eingezahlt. Im nächsten Schritt lernen die Kinder<br />
verantwortungsvoll mit ihrem Geld umzugehen.<br />
Gerne informieren wir Sie im Detail über die vielen Vorteile<br />
des VR Prima Kontos. Sprechen Sie einfach persönlich<br />
mit Ihrem Berater, rufen Sie an (05262/ 4008-0)<br />
oder gehen Sie online: www.vb-badsalzuflen.de<br />
V R<br />
Prima<br />
Konto!<br />
Wir machen den Weg frei.<br />
Volksbank Extertal<br />
Zweigniederlassung der Volksbank Bad Salzuflen eG
Vorwort<br />
Liebe Eltern,<br />
Ihr Kind ist jetzt in die Grundschule Bösingfeld aufgenommen worden. Als kommissarische<br />
Schulleiterin möchte ich Sie hiermit herzlich begrüßen und zur Zusammenarbeit mit der<br />
Schule ermuntern.<br />
Ihr Kind steht im Zentrum aller Erziehungs- und Bildungsarbeit in unserer Schule. Diese<br />
Bemühungen können nur optimal gelingen, wenn eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen<br />
Elternhaus und Schule besteht.<br />
Dieser Schulkompass, der dankenswerterweise vom Förderverein unserer Schule unter der<br />
Federführung von Herrn Winfried Laux entworfen und gestaltet wurde, möchte Ihnen in<br />
vielen Belangen Orientierungshilfen anbieten.<br />
Durch Ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit im „Förderverein der Grundschule Bösingfeld e. V.“<br />
und Ihre Mitwirkung in der Schulpflegschaft und den anderen Mitwirkungsorganen unserer<br />
Schule helfen Sie aktiv mit, die gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsziele zu<br />
verwirklichen.<br />
Unser Dank gilt allen Sponsoren, die die Arbeit des Fördervereins bislang unterstützt haben<br />
und ihre Zeit und Arbeitskraft zum Wohle unserer Schule immer wieder zur Verfügung<br />
gestellt haben.<br />
Zum Schluss wünsche ich Ihrem Kind und Ihnen einen glücklichen und erfolgreichen Verlauf<br />
der Grundschulzeit und hoffe auf gute Zusammenarbeit.<br />
Extertal, im August 2009<br />
2008-08-06<br />
gez. Sigrid Schwarzer<br />
(Konrektorin und kommissarische Schulleiterin)
Förderverein<br />
Grundschule Extertal-Bösingfeld e.V.<br />
Hummerbrucher Str. 9<br />
32699 Extertal<br />
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,<br />
zur Mithilfe bei der Lösung der ständig wachsenden Probleme im Bildungswesen<br />
werden von den Eltern mehr Kenntnisse, Entscheidungsfähigkeit und Engagement als bisher<br />
verlangt. Sie sind aufgerufen, die Möglichkeiten der Mitarbeit verantwortungsvoll<br />
wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass in den Organen der elterlichen Mitwirkung der<br />
Erziehungswille aller Beteiligten Eltern angemessen repräsentiert wird.<br />
Häufig jedoch schrecken Eltern – aus z.T. verständlichen Gründen – vor der Übernahme<br />
von Verantwortung in den Klassen- und Schulpflegschaften zurück. Sie stehen manchmal<br />
hilflos den vielfachen und ständigen Veränderungen im Bereich des Bildungswesens gegenüber.<br />
Unterstützung und Hilfestellung will hier der Förderverein mit dieser Informationsbroschüre<br />
geben. Für alle, die nun ein wenig hinter die Kulissen blicken möchten, haben wir<br />
diesen „Schul-Kompass“ erstellt.<br />
Im einzelnen beinhaltet er Informationen zum täglichen Schulalltag, zu den<br />
verschiedenen Mitwirkungsorganen, der Landeselternschaft Grundschulen NW e.V., dem<br />
Förderverein unserer Schule sowie dem Betreuungsangebot.<br />
Weiter finden Sie hier auch das Erziehungskonzept unserer Schule. Dieses Konzept<br />
bildet die Grundlage für das Schulprogramm der Grundschule Extertal-Bösingfeld.<br />
Einige Pressemeldungen aus dem Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
sollen Ihnen abschließend die Themen näher bringen, die im letzten Schuljahr diskutiert<br />
wurden.<br />
Mit Rücksicht auf den Umfang dieser Broschüre konnten wir die einzelnen<br />
Themenbereiche natürlich nur anreißen. Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir<br />
Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />
An dieser Stelle möchte ich noch ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren<br />
richten, ohne deren Unterstützung dieser „Schul-Kompass“ sicherlich nicht möglich<br />
gewesen wäre.<br />
Abschließend wünsche ich Ihren Kindern eine erfolgreiche und glückliche Zeit an<br />
unserer Schule.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Winfried Laux<br />
Mitglied im Landesverband Schulischer Fördervereine NRW e.V.
Grundschule Extertal-Bösingfeld<br />
Ansprechpartner:<br />
Kommissarische<br />
Schulleiterin: Schwarzer, Sigrid Tel.: 7 57<br />
Schul-Sekretariat: Kuhfuß, Stefanie Tel.: 0 52 62 – 22 82<br />
Hausmeister: Hetmeier, Joachim<br />
Schulpflegschaft: Stiller, Martina Tel.: 99 24 51<br />
Förderverein: Winfried Laux Tel.: 01 70 / 8 76 27 41<br />
winfriedlaux@web.de<br />
Unterrichtszeiten:<br />
1. Stunde: 08.00 bis 08.45 Uhr<br />
2. Stunde: 08.45 bis 09.35 Uhr<br />
3. Stunde: 10.00 bis 10.45 Uhr<br />
4. Stunde: 10.50 bis 11.35 Uhr<br />
5. Stunde: 11.45 bis 12.30 Uhr<br />
6. Stunde: 12.35 bis 13.20 Uhr<br />
Getränke in der Schule:<br />
Wir können Ihren Kindern Milch, Vanillemilch und Kakao in 0,25 l Gebinden anbieten,<br />
sowie diverse Säfte und Mineralwasser. Die Bestellungen erfolgen wochenweise jeweils für<br />
die kommende Woche. Einzelheiten besprechen Sie bitte mit Ihrer/Ihrem Klassenlehrer/in.<br />
Rundruf:<br />
In wichtigen Fällen können Informationen durch einen Klassen-Rundruf weitergegeben<br />
werden. Zu diesem Zweck werden Sie im Verlauf der ersten Klassenpflegschaftssitzung<br />
einen Rundruf-Plan (Telefon-Kette) erstellen.
Wenn Ihr Kind krank ist:<br />
informieren Sie die/den Klassenlehrer/in sofort<br />
– telefonisch vor 08.00 Uhr<br />
– schriftlich unter Angabe des Grundes<br />
(bitte, wenn möglich, keine telefonischen Krankmeldung im Sekretariat vornehmen)<br />
Beispiel:<br />
Entschuldigung<br />
Meine Tochter / mein Sohn .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .<br />
kann ab dem . .. .. .. .. .. .. vorerst nicht am Unterricht<br />
teilnehmen, weil .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .<br />
Umfang und Inhalt der Hausaufgaben sind im Schulgesetz und einem Erlass geregelt.<br />
(BASS 12-31 Nr. 1).
Leistungsbewertung:<br />
In der Klasse 1 werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne die Ver-<br />
wendung von Noten beschrieben. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern<br />
auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet.<br />
In den Klassen 1 und 2 sind kurze schriftliche Übungen zulässig, um den individuellen<br />
Lernfortschritt festzustellen.<br />
Zeugnisse:<br />
In den Klassen 1 und 2 erhalten die SchülerInnen jeweils zum Ende des Schuljahres ihre<br />
Zeugnisse. Diese Zeugnisse enthalten einen Bericht über die Entwicklung im Arbeits- und<br />
Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.<br />
In den Versetzungszeugnissen in die Klasse 3 werden neben den Textaussagen auch<br />
Zensuren erteilt.<br />
Schulbücher:<br />
Die Eltern sind verpflichtet einen bestimmten Anteil für die Schulbücher ihrer Kinder<br />
selbst zu zahlen. In der Schulkonferenz wird beschlossen, welche Lernmittel grund-<br />
sätzlich angeschafft werden und welche Lernmittel von den Eltern gekauft werden.<br />
Die Eltern sollten dafür Sorge tragen, dass die Kinder die Bücher, die sie nur leihweise<br />
erhalten, besonders sorgsam behandeln.<br />
Gesetzliche Unfallversicherung:<br />
Jeder Schüler ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallschutz er-<br />
streckt sich auf die Unterrichtszeit, alle Schulveranstaltungen sowie den direkten<br />
Schulweg. Jeder Unfall,der einem Schüler auf dem Schulweg passiert, sollte sofort der<br />
Schule gemeldet werden. Diese wickelt die Unfallmeldung ab. Dort erfahren Sie auch,<br />
wer der für die Schule zuständige Versicherungsträger ist.<br />
Schulfest:<br />
Alle vier Jahre findet ein Schulfest statt (das nächste ist für das Schuljahr 2003/2004<br />
geplant). So kommt jedes Kind im Laufe seiner Grundschulzeit in den Genuss dieses<br />
Festes. Das Schulfest steht jeweils unter einem bestimmten Motto und wird von Lehrern,<br />
Eltern und Schülern gemeinsam vorbereitet.
Förderverein<br />
Grundschule Extertal-Bösingfeld e.V<br />
Hummerbrucher Str.9<br />
32699 Extertal<br />
Förderverein<br />
E xtertal-Bösingfeld e.V.<br />
Grundschule<br />
Der Förderverein der Grundschule Extertal-Bösingfeld stellt sich vor:<br />
Der Förderverein der Grundschule Extertal-Bösingfeld wurde am 13. 5. 1996 aus der<br />
Notwendigkeit heraus, einen Träger für das Angebot der „verlässlichen Halbtagsschule“ zu<br />
finden, gegründet. Von Anfang an beschränkte sich der Verein in seinem Wirken jedoch nicht nur<br />
auf die Wahrnehmung dieser Trägerschaft, sondern setzte sich weitere Ziele.<br />
Der Förderverein der Grundschule Extertal-Bösingfeld möchte helfen, unsere Schule zu einem<br />
angenehmen Lebensraum für unsere Kinder zu machen. Hier sollen sie nicht nur den Schulstoff<br />
lernen, sondern auch in einer freundlichen Atmosphäre zu selbstbewussten Individuen heranreifen.<br />
Die Mitglieder des Fördervereins der Grundschule Extertal-Bösingfeld sind der Meinung das<br />
dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn alle an Schule beteiligten gemeinsam daran arbeiten.<br />
Wir wollen es eben nicht nur den „Anderen“ überlassen, sondern uns einbringen und somit<br />
Einfluss nehmen.<br />
In den letzten Schuljahren konnten wir so einiges auf den Weg bringen. Genannt sei hier die<br />
Errichtung des Computerraumes, die Renovierung des Pavillions, die Installation und Erweiterung<br />
der Kletterwand in der Turnhalle, die Versorgung der Schulklassen mit Pausenspielzeug, die<br />
Durchführung von 1. Hilfe-Kursen im Rahmen der Fahrrad-Ausbildung sowie die Anschaffung<br />
mehrerer Außen-Spielgeräte …<br />
Neben der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Lernen an unserer Schule,<br />
wollen wir uns aber auch weiterhin mit der Optimierung im Detail beschäftigen. Hier benötigen<br />
wir Ihre Anregungen und Hinweise – Also, werden auch Sie Mitglied im Förderverein unserer<br />
Schule. Ihre Mitarbeit ist angesichts der schulpolitischen Entwicklungen auf Bundes-, Landesaber<br />
auch auf gemeindlicher Ebene wichtiger denn je.<br />
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 12,50 EUR im Jahr.<br />
Wichtig: Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, erhalten Sie natürlich auf Wunsch eine<br />
Spendenquittung.<br />
Ansprechpartner: Winfried Laux, Tel.: 01 70-8 76 27 41<br />
Philipp Schmidt-Rhaesa, Tel.: 99 65 20 - Katrin Kiene, Tel.: 99 30 99
Jedes Mitglied ist uns wichtig!<br />
Als Förderverein einer Grundschule müssen wir ständig darum bemüht sein neue<br />
Mitglieder zu gewinnen. In der Regel verlassen unsere Schülerinnen und Schüler die<br />
Schule nach 4 Jahren und damit meistens auch deren Eltern, unsere Mitglieder. Aus<br />
diesem Grund möchten wir hier darauf hinweisen, dass Sie auch Mitglied im<br />
Förderverein der Grundschule Bösingfeld sein können, wenn Sie kein schulpflichtiges<br />
Kind an unserer Schule haben.<br />
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,50 EUR im Jahr.<br />
Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, erhalten Sie natürlich auf Wunsch eine<br />
Spendenquittung.<br />
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Beitrittserklärung<br />
Ich unterstütze die Ziele des „Förderverein Grundschule Extertal-Bösingfeld e.V.“ und<br />
erkläre hiermit meinen Beitritt.<br />
Name:<br />
Straße<br />
Plz./Ort:<br />
Telefon/Fax:<br />
Datum:<br />
Unterschrift:<br />
........................................................................................................................................<br />
Einzugsermächtigung<br />
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Mitgliedsbeitrag in Höhe von EUR<br />
12,50 durch den Förderverein der Grundschule Extertal-Bösingfeld von meinem<br />
Konto abgebucht wird.<br />
Name : _________________________<br />
Kontonummer : _________________________<br />
Institut : _________________________<br />
Bankleitzahl : _________________________<br />
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Schulpflegschaft der Grundschule Extertal-Bösingfeld<br />
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Schuljahres 2009/2010<br />
Martina Stiller; Telefon 0 52 62 – 99 24 51<br />
Mitgliedsbeitrag zur Landeselternschaft Grundschulen NW e.V. (LEGS NW e.V.)<br />
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im August 2009<br />
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Sparkasse Lemgo.<br />
Gut für die Menschen.<br />
Gut für die Region.<br />
s Sparkasse<br />
Lemgo<br />
Die Sparkassen engagieren sich dort, wo sie gebraucht<br />
werden - in der Region. Kein anderes Kreditinstitut tut<br />
so viel Gutes für die Menschen, Unternehmen und<br />
Institutionen. bwww.sparkasse-lemgo.de
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(Schuljahr 2009 / 2010)<br />
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Verlässlicher Verlässlicher Schulvormittag Schulvormittag Offene Ganztagsschule Offene Ganztagsschule (OGS) (OGS)<br />
1. Betreuung 1. von Betreuung 7.30 bis von zum 7.30 Ende bis der zum Ende der 1. Betreuung 1. von Betreuung 7.30 bis von 16.30 67.30<br />
Uhr bis (freitags 16.30 Uhr bis (freitags bis<br />
6.Schulstunde 6.Schulstunde<br />
15 Uhr) 15 Uhr)<br />
2. Betreuung 2. während Betreuung der während Schulwochen der Schulwochen 2. Betreuung 2. ganzjährig, Betreuung bis ganzjährig, auf 3 Wochen bis auf wäh- 3 Wochen wäh-<br />
3. Personal 3. ohne Personal eine pädagogische ohne eine pädagogische AufgabenstelAufgabenstelrend der Sommerferien rend der Sommerferien u. jeweils 1 u. Woche jeweils in 1 Woche in<br />
lunglung den Oster-, Herbst- den Oster-, u. Winterferien Herbst- u. Winterferien<br />
4. Angebote 4. vorwiegend Angebote vorwiegend spielerisch und spielerisch freizeit- und freizeit- 3. Betreuung 3. im Betreuung Rahmen im einer Rahmen pädagogischen einer pädagogischen<br />
orientiertorientiert Aufgabenstellung Aufgabenstellung<br />
4. Bildung, 4. Erziehung Bildung, und Erziehung Betreuung und als Betreuung integrierals<br />
integriertes<br />
Konzept tes zwischen Konzept Schule zwischen und AWO Schule und AWO<br />
5. Hausaufgabenbetreuung<br />
5. Hausaufgabenbetreuung<br />
6. Lernorientierte 6. Lernorientierte Angebote und Angebote Fördermaßnah- und Fördermaßnahmen<br />
in der Gruppe men in der Gruppe<br />
7. Neigungsangebote 7. Neigungsangebote (z.B.: Sport) (z.B.: und Freizeitges- Sport) und Freizeitgestaltung<br />
in Zusammenarbeit taltung in Zusammenarbeit mit Kooperations- mit Kooperationspartnern<br />
(z.B. partnern Sport-, (z.B. Musik-, Sport-, Freizeitangebote)<br />
Musik-, Freizeitangebote)<br />
8. Mittagessen 8. Mittagessen<br />
9. organisatorische, 9. organisatorische, inhaltliche und inhaltliche fachliche und Abfachliche<br />
Abstimmung<br />
zwischen stimmung Schule zwischen und OGS Schule und OGS<br />
10. Beteiligung 10. Beteiligung der OGS in der schulischen OGS in schulischen Gremien Gremien
Für die Betreuung der Kinder sind eine vorherige Anmeldung und der Abschluss eines<br />
Betreuungsvertrages erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über das Schulsekretariat.<br />
Das für jedes Kind zu zahlende Betreuungsentgelt für den „Verlässlichen Schulvormittag“<br />
beträgt 462,- Euro für das Schuljahr. Es ist in 11 Teilraten zu je 42,- € zu zahlen.<br />
Das für jedes Kind zu zahlende Betreuungsentgelt für die „Offene Ganztagsschule“ richtet<br />
sich nach der von der Gemeinde Bösingfeld festgesetzten Beitragsstaffelung und ist abhängig<br />
vom Familieneinkommen.<br />
Stand: Februar 2008
Was ist die "Landeselternschaft"<br />
Ein Großteil der 3600 Grundschulen in NRW sind Mitglied in der Landeselternschaft. Leider<br />
aber noch nicht alle. Die Landeselternschaft Grundschulen NW e.V. ist der einzige in NRW<br />
bestehende Elternverband, der speziell die Interessen der Grundschuleltern vertritt. Als vom<br />
Kultusminister anerkannter Verband ist sie mitwirkungsberechtigt im Sinne des<br />
Schulmitwirkungsgesetzes § 16. Damit ist die Landeselternschaft berechtigt, zu allen<br />
wichtigen schulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen.<br />
Grundlage unserer Arbeit ist das im Grundgesetz und die der Landesverfassung festgelegte<br />
Recht der Eltern, die schulische Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen. In der Schule<br />
geschieht dies in verschiedenen Mitwirkungsorganen. Dort unterstützen wir die Eltern bei der<br />
Wahrnehmung ihrer Interessen. Durch Informationsveranstaltungen, Info-Hefte, Referate und<br />
Einzelgespräche setzen wir uns für Grundschuleltern ein und helfen ihnen, mit der Institution<br />
Schule besser umgehen zu können.<br />
Über die einzelne Schule hinaus in Gemeinde, Regierungsbezirk und gegenüber dem<br />
Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) ist Elternmitwirkung nur über anerkannte<br />
Elternverbände möglich. Die Landeselternschaft setzt sich seit Jahren für mehr<br />
Mitbestimmungsrechte der Eltern in den Kommunen ein. So fordern wir, Stadt- oder<br />
Kreisschulpflegschaften ins Schulmitwirkungsgesetz aufzunehmen. Auf unsere Anregung hin<br />
haben sich in den letzten Jahren viele dieser freiwilligen Zusammenschlüsse gebildet.<br />
Die Landeselternschaft bringt die Anliegen von Eltern auf allen Ebenen der Schulverwaltung<br />
zur Geltung. Durch Stellungnahmen nimmt sie Einfluss auf Lehrpläne, Erlasse und<br />
pädagogische Konzepte des MSW. Schulische Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung<br />
trägt sie den Parteien, dem Landtag und der Ministerin für Schule und Weiterbildung vor, so<br />
z.B. die Notwendigkeit der Verbesserung des Programms "Geld statt Stellen", für die<br />
Grundschulen. Die Arbeit geschieht parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell<br />
unabhängig.<br />
Mitglied in der Landeselternschaft kann der/die Vorsitzende/er oder ein anderes Mitglied der<br />
Schulpflegschaft sein. Damit wird die Bindung an die gesetzliche Elternvertretung der<br />
einzelnen Grundschulen deutlich. Darüber hinaus steht allen an der Grundschule interessierten<br />
Personen die fördernde Mitgliedschaft offen.<br />
Viele Grundschulen in NRW sind bereits in der Landeselternschaft vertreten, aber zu<br />
viele sind auch noch nicht Mitglied. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, ändern Sie<br />
diesen Zustand. Kommen Sie in die Landeselternschaft Grundschulen und stärken Sie<br />
damit die Position der Eltern und der Lobby für Schulkinder in der Landespolitik.
Landeselternschaft Grundschulen NW e.V.<br />
Beim Schulministerium anerkannter Elternverband<br />
• Gegründet wurde de die Landeselternschaft Grundschulen 1986 in Düsseldorf.<br />
Landeselternschaft Grundlage unserer Arbeit Grundschulen ist das im Grundgesetz NW e.V. und Verfassung des Landes NRW<br />
festgelegte Recht der Eltern, die schulische Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen.<br />
Beim • Schulministerium Die Landeselternschaft anerkannter ist parteipolitisch, Elternverband weltanschaulich und konfessionell<br />
unabhängig.<br />
• Gegründet Sie ist der einzige wurde de vom die Schulministerium Landeselternschaft anerkannte Grundschulen Elternverband, 1986 in Düsseldorf. der ausschließlich<br />
die Grundlage Interessen unserer von Grundschuleltern Arbeit ist das im Grundgesetz wahrnimmt. und Verfassung des Landes NRW<br />
• Die festgelegte Landeselternschaft Recht der Eltern, vertritt die die. schulische Interessen Bildung der Eltern ihrer von Kinder Grundschülern mitzubestimmen. auf<br />
• Landesebene, Die Landeselternschaft z.B. gegenüber ist parteipolitisch, dem Schulministerium, weltanschaulich dem Landtag, und konfessionell den Parteien.<br />
• Die unabhängig. Landeselternschaft ist nach § 16 Schulmitwirkungsgesetz berechtigt, sich bei allen<br />
• schulischen Sie ist der einzige Angelegenheiten vom Schulministerium von allgemeiner anerkannte und grundsätzlicher Elternverband, Bedeutung der ausschließlich zu<br />
die beteiligen. Interessen So wurde von Grundschuleltern sie beteiligt bei wahrnimmt. der Umsetzung der betreuten Grundschule von<br />
• Die 8.00 Landeselternschaft bis 13.00 Uhr, an der vertritt Veränderung die. Interessen des Mitwirkungsgesetzes der Eltern von Grundschülern im Sinne der auf Eltern,<br />
Landesebene, an der Veränderung z.B. gegenüber der Ausbildungsverordnung dem Schulministerium, und dem vieles Landtag, mehr. den Parteien.<br />
• Die Landeselternschaft ist nach für die § 16 Grundschulen Schulmitwirkungsgesetz Mitglied in der berechtigt, Arbeitsgemeinschaft sich bei allen<br />
schulischen der Elternverbände Angelegenheiten in NRW von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung zu<br />
• beteiligen. Die Landeselternschaft So wurde sie berät beteiligt die bei Klassen der Umsetzung /Schulpflegschaften der betreuten bei ihrer Grundschule von<br />
8.00 Mitwirkungsarbeit.<br />
bis 13.00 Uhr, an der Veränderung des Mitwirkungsgesetzes im Sinne der Eltern,<br />
• an Die der Landeselternschaft Veränderung der unterstützt Ausbildungsverordnung die Klassen /Schulpflegschaften und vieles mehr. durch<br />
• Die Informationsschriften Landeselternschaft bei ist ihrer für die Arbeit. Grundschulen Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft<br />
• der Die Elternverbände Landeselternschaft in NRW informiert ihrer Mitglieder durch ein eigenes „Mitgliederinfo“<br />
• Die Landeselternschaft finanziert berät die Klassen ihre Arbeit /Schulpflegschaften aus freiwilligen Mitgliedsbeiträge bei ihrer der<br />
Elternschaft, Mitwirkungsarbeit. da das Schulministerium – anders als in den anderen Bundesländern<br />
• keine Die Landeselternschaft finanziellen Mittel unterstützt für die gesetzliche die Klassen Mitwirkungsarbeit /Schulpflegschaften der Elternverbände durch zur<br />
Verfügung Informationsschriften stellt. bei ihrer Arbeit.<br />
• Die Landeselternschaft erhält informiert keinerlei ihrer Zuwendungen Mitglieder durch von ein dritter eigenes Stelle, „Mitgliederinfo“<br />
was ihre<br />
• Arbeit Die Landeselternschaft erschwert, aber ihrer finanziert Unabhängigkeit ihre Arbeit aus zugute freiwilligen kommt. Mitgliedsbeiträge der<br />
• Elternschaft, Die Landeselternschaft da das Schulministerium ist als gemeinnütziger – anders Verband als in den anerkannt. anderen Bundesländern<br />
• keine Sämtliche finanziellen Vorstandmitglieder Mittel für die arbeiten gesetzliche ehrenamtlich. Mitwirkungsarbeit der Elternverbände zur<br />
Verfügung stellt.<br />
• Die Landeselternschaft erhält keinerlei Zuwendungen von dritter Stelle, was ihre<br />
Landeselternschaft<br />
Arbeit erschwert,<br />
Geschäftsstelle:<br />
aber ihrer Unabhängigkeit zugute kommt.<br />
Landeselternschaft • Die Landeselternschaft Geschäftstelle: ist als gemeinnütziger Verband anerkannt.<br />
• Sämtliche Vorstandmitglieder arbeiten ehrenamtlich.<br />
Geschäftsstelle Frau Birgit Völxen, Keilstraße 37, 44879 Bochum<br />
Geschäftsstelle : Frau Ingrid Söhlke, Althoffweg 7, 33378 Rheda-Wiedenbrück<br />
Telefon: 02 34 / 5 88 25 45 · e-mail: info@landeselternschaft-nrw.de<br />
Tel.: 05242/403318, Fax: 05242/403319,<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@landeselternschaft.de<br />
erreichbar: Landeselternschaft Bankverbindung: Dienstag Postbank Geschäftstelle:<br />
08.00 Essen, – Konto-Nr.: 12.00 Uhr 7385438, BLZ: 360 100 43<br />
Bank für Sozialwirtschaft Mittwoch (BfS) 14.00 , Konto-Nr.:8154400, – 18.00 Uhr BLZ 370 205 00<br />
Geschäftsstelle : Frau Ingrid Söhlke, Althoffweg 7, 33378 Rheda-Wiedenbrück<br />
Donnerstag 08.00 –<br />
12.00 Uhr<br />
Tel.: 05242/403318, Fax: 05242/403319,<br />
E-Mail: Vorsitzender geschaeftsstelle@landeselternschaft.de<br />
Landeselternschaft NRW:<br />
Bank Bankverbindung: für Sozialwirtschaft Postbank (BfS), Essen, Kto.-Nr.: Konto-Nr.: 8 154 7385438, 400, BLZ: BLZ: 370 360 205 100 0043<br />
Bank Martin für Depenbrock. Sozialwirtschaft E-Mail: (BfS) martin.depenbrock@landeselternschaft.de<br />
, Konto-Nr.:8154400, BLZ 370 205 00<br />
Vorsitzender Landeselternschaft NRW:<br />
Martin Depenbrock. E-Mail: martin.depenbrock@landeselternschaft.de
Elternmitwirkung an den Schulen - Informationskanäle<br />
Das Schulgesetz regelt das Mitspracherecht der Eltern in der Schule. Es sieht verschiedene Mitwirkungsgremien<br />
vor:<br />
die Klassenpflegschaft siehe § 73 Schulgesetz<br />
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte wird zu Beginn eines jeden Schuljahres<br />
der/die Klassenpflegschaftsvorsitzende und sein/ihr Stellvertreter gewählt. Der Gesetzestext sieht eine<br />
Beteiligung der Pflegschaft an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse vor, darunter fallen u. a.<br />
Beratungen über Art und Umfang der Hausaufgaben, Durchführung von Leistungsüberprüfungen, Einrichtung<br />
freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregung zur Einführung von<br />
Lehrmitteln, Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten, die Auswahl der Unterrichtsinhalte im Rahmen der<br />
Lehrplanrichtlinien, aber auch praktische Hilfen, wie die Begleitung bei Schulausflügen, das Organisieren von<br />
Klassenfesten ...<br />
Die Sitzungen der Klassenpflegschaft finden in der Regel zwei Mal (bei Bedarf auch häufiger) im Schuljahr statt<br />
und werden unter Berücksichtigung einer angemessenen Ladungsfrist vom Klassenpflegschaftsvorsitzenden<br />
einberufen. An den Sitzungen der Klassenpflegschaft nimmt der Klassenlehrer mit beratender Stimme teil.<br />
die Schulpflegschaft siehe § 72 Schulgesetz<br />
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft. Nach der Wahl der<br />
Klassenpflegschaftsvorsitzenden wählen diese den Schulpflegschaftsvorsitzenden. Die Schulpflegschaft vertritt<br />
die Interessen der Eltern in der Schule über die Klassenebene hinaus. Nach dem Gesetzestext soll sie die<br />
Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule fördern. Auch die Schulpflegschaft tagt in der<br />
Regel zwei Mal im Jahr.<br />
die Schulkonferenz siehe § 66 Schulgesetz<br />
Sie ist das oberste Beschluss fassende Organ der Schule. Die Zahl der Mitglieder der Schulkonferenz richtet sich<br />
nach der Anzahl der Schüler. In der Primarstufe setzen sich die Mitglieder zu gleichen Teilen aus Eltern und<br />
Lehrern zusammen. An den weiterführenden Schulen sind auch die Schüler Mitglieder der Schulkonferenz. Die<br />
Mitglieder werden entsprechend ihrer Zugehörigkeit in der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft oder dem<br />
Schülerrat gewählt. Die Schulkonferenz hat eine Vielzahl von Aufgaben, die im Schulmitwirkungsgesetz<br />
aufgeführt werden. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter. Er hat die Verhandlungsführung, kann<br />
Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Er hat jedoch kein Stimmrecht, lediglich bei Stimmengleichheit gibt<br />
seine Stimme den Ausschlag.<br />
die Klassenkonferenz siehe § 71 Schulgesetz<br />
Die Klassenkonferenz besteht aus allen Lehrkräften der Klasse. Der/die Vorsitzende der Klassenpflegschaft und<br />
ein/eine weitere Elternvertreter/in für die Klassenkonferenz nehmen mit beratender Stimme teil. Die<br />
Klassenkonferenz entscheidet u. a. über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse, ohne die<br />
Elternvertreter über Versetzungen und die Empfehlung über die am besten geeignete weiterführende Schule<br />
sowie über Ordnungsmaßnahmen.<br />
die Fachkonferenz siehe § 70 Schulgesetz<br />
Die Schulkonferenz hat Fachkonferenzen einzurichten, wenn mindestens zwei Lehrer in einem Fach an einer<br />
Schule unterrichten. Die Fachkonferenz besteht aus allen Lehrer/innen, die das Fach unterrichten und zwei<br />
Elternvertreter/innen mit beratender Stimme. Die Fachkonferenz entscheidet über Grundsätze zur<br />
fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit sowie zur Leistungsbewertung, Anregungen an die<br />
Lehrerkonferenz zur Einführung und Anschaffung von Lernmitteln, sowie Vorschläge für Sammlungen,
Den genauen Gesetzestext des Schulgesetzes können Sie als Mitwirkungsberechtigte/r, ebenso wie alle Texte,<br />
die die Schule betreffen, an ihrer Schule einsehen und/oder ausleihen. Die zur Erfüllung notwendigen Einrichtungen<br />
(z.B. Schreibdienst, Papier, Kopierer) werden den Mitwirkungsgremien von der Schule zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Lernspiele<br />
Lockerleicht lernen durch Malen und Üben! Egal ob es um<br />
Wörter geht um die ersten Rechenschritte, Rechtschreibung oder<br />
die ersten englischen Wörter geht – die neuen Logli-Blocks enthalten<br />
eine Fülle an lustigen Rätseln und Übungen, die Kinder schnell<br />
zu motivierenden Erfolgserlebnissen führen. So wird Rechnen- und<br />
Englischlernen kinderleicht.<br />
Inh. Maria Noth<br />
Mittelstraße 25<br />
32699 Extertal<br />
Tel.: 0 52 62/31 67
Das Erziehungskonzept der Grundschule Bösingfeld<br />
Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die pädagogischen Rahmenbedingungen sind in<br />
unserer Zeit vielfältigen Einflüssen ausgesetzt.<br />
Schnell ändern sich pädagogisch-wissenschaftliche<br />
Ergebnisse, die gesellschaftlichen Einflüsse und<br />
direkte politische Entscheidungsprozesse verändern<br />
die Schule. Schule benötigt einerseits Kontinuität in<br />
der Vermittlung grundsätzlicher ethischer Werte,<br />
andererseits muss eine ständige konstruktive<br />
Veränderung in der Erziehungs- und Ausbildungsarbeit<br />
gewollt werden - gemeinsam von allen an der<br />
Erziehung Beteiligten. Ein erzieherisches Gesamtkonzept<br />
muss also offen und ständig »innerbetrieblich«<br />
diskussionsfähig bleiben, auf der Basis<br />
fester Grundwerte.<br />
Das erzieherische Gesamtkonzept<br />
Die Grundlagen<br />
Bei der Bearbeitung des Themas »Gewalt in der<br />
Schule« wurde deutlich, dass dieses Thema nicht<br />
isoliert zu betrachten, sondern nur im Rahmen eines<br />
erzieherischen Gesamtkonzeptes zu sehen ist.<br />
Dieses Gesamtkonzept von Erziehung, akzeptiert<br />
von Eltern und Lehrern unserer Schule, muss auf<br />
einem Grundkonsens aller an der Erziehung<br />
Beteiligten basieren und aufgebaut werden. Dazu<br />
gehört die Akzeptanz bestimmter ethischer<br />
Grundwerte allgemeiner Art als Fundament der<br />
Erziehung, so wie in der Landesverfassung<br />
Nordrhein- Westfalen, Artikel 7, verankert: »Ehrfurcht<br />
vor Gott, Achtung vor der Würde des<br />
Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln<br />
zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die<br />
Jugend soll erzogen werden im Geiste der<br />
Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit,<br />
zu Duldsamkeit und zur Achtung vor der<br />
Überzeugung des Anderen, zur Verantwortung für<br />
die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in<br />
Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft<br />
und zur Friedensgesinnung«. Dieser Artikel 7 der<br />
Landesverfassung wird als so wichtig erachtet, dass<br />
er wiederum in § 1 des 1. Gesetzes zur Ordnung des<br />
Schulwesens im Lande Nordrhein- Westfalen in<br />
Erscheinung tritt. Darum wird im Schulordnungsgesetz<br />
die gravierende Schlussfolgerung<br />
gezogen § 1 Abs. 6. »Erzieher kann nur sein, wer in<br />
diesem Geiste sein Amt ausübt«. Daraus folgt aber<br />
auch: Das gemeinsame Ziel der Erziehung muss<br />
sein, im Einklang zu stehen mit der Landesverfassung<br />
und den obersten Zielen der Erziehung.<br />
Als diese obersten ethischen Grundwerte von<br />
Erziehung lassen sich benennen:<br />
1. Achtung vor sich selbst und anderen<br />
2. Hilfsbereitschaft<br />
3. Toleranz<br />
4. Friedfertigkeit<br />
5. Verantwortung vor dem eigenen Gewissen<br />
6. Ehrlichkeit<br />
Diese Werte wollen wir als primäre<br />
erzieherische Grundwerte betrachten. Sie sollen<br />
Ausgangspunkt und Ziel unserer erzieherischen<br />
Arbeit sein. Zusätzlich lassen sich sekundäre<br />
Erziehungswerte festmachen, die im Laufe<br />
kindlicher Entwicklung und Erziehung zu<br />
diesen primären Grundwerten führen können.<br />
Dazu benennen wir- Die Kritikfähigkeit, die<br />
aber auch die Bereitschaft beinhalten soll, sich<br />
kritisieren zu lassen. In diesem Sinne soll<br />
Durchsetzungsvermögen als der Wille verstanden<br />
werden, mit den Mitteln der Überzeugung<br />
und der Gewaltlosigkeit als richtig und gut<br />
erkannte Ziele unter ganzem Einsatz durchzusetzen<br />
(Standhaftigkeit und Zivilcourage).<br />
Konfliktbewältigung kann dann nur heißen, sich<br />
friedfertig und kompromissbereit mit anderen<br />
auseinanderzusetzen. Zu den sekundären<br />
Erziehungswerten gehörig erkennen wir aber<br />
auch: Ordnung, Zuverlässigkeit, Gehorsam und<br />
Sauberkeit. Um Missverständnissen vorzubeugen,<br />
wollen wir sie wie folgt verstanden<br />
wissen: Ordnung und Zuverlässigkeit sind<br />
Voraussetzungen sinnvollen Handelns und<br />
funktionalen Arbeitens. Auf keinen Fall sollen<br />
sie als Selbstzweck verstanden werden. So soll<br />
auch Gehorsam heißen, sich auf andere<br />
einzulassen und zu handeln, ohne die<br />
Verbindlichkeit von allgemein gültigen Regeln<br />
und Anweisungen in Frage zu stellen. Weiter<br />
soll es aber auch heißen, auf andere zu hören,<br />
sie als Individuum zu akzeptieren und dann erst<br />
in eigener freiheitlicher Entscheidung zu<br />
handeln.<br />
An dieser Stelle soll ein Wort zum Begriff der<br />
Freiheit, bezogen auf den einzelnen Schüler, gesagt<br />
werden. Natürlich findet die Freiheit des Schülers
immer dort ihre Grenzen, wo die Freiheit des<br />
anderen Schülers, auch des Lehrers, beginnt. Mit<br />
Freiheit muss der Einzelne verantwortlich umgehen<br />
können. Einem Schüler, der die Folgen seines<br />
Handelns weder rational noch moralisch<br />
überschauen kann, kann keine Freiheit zugestanden<br />
werden. Diesem Freiheit zuzugestehen heißt,<br />
verantwortungslos in der Erziehung zu handeln. Die<br />
Folgen richtig verstandener Freiheit sind<br />
praktizierte Rücksicht, Verantwortung, Friedfertigkeit<br />
und Toleranz gegenüber dem Nächsten.<br />
Freiheit bedeutet, Rechte und Pflichten zu haben.<br />
Vor diesem Hintergrund sind Schul- und Klassenordnungen<br />
im Erziehungskonzept der Schule<br />
verankert. Alle diese aufgezeigten Primär- und<br />
Sekundärgrundsätze sollen den Schüler zu<br />
Eigenverantwortung führen. Diese Anforderungen<br />
an den Grad der Eigenverantwortlichkeit des<br />
Grundschulkindes in all' seinen Entscheidungen<br />
und Handlungen müssen sich zunächst in einem<br />
entwicklungsbedingten bescheidenen Rahmen<br />
halten. Gerade hier in der Grundschule, in<br />
Verbindung mit Erziehung, bedeutet »grundlegend«<br />
das keimhafte, sich langsam anbahnende Gewinnen<br />
von Grundsätzen und Haltungen, an denen der<br />
Mensch ein Leben lang zu arbeiten hat. Und so<br />
spielen gerade die vielen kleinen Sekundärgrundsätze<br />
in der Erziehungsarbeit der Grundschule<br />
wahrscheinlich zunächst eine größere Rolle als die<br />
oben genannten Primärgrundsätze. So können Sorgfalt<br />
und überlegtes Handeln sicher einmal zur<br />
Gewissenhaftigkeit führen. So können Kooperations-<br />
und Hilfsbereitschaft und davor Einordnungsvermögen<br />
die Vorstufen sein zu allgemeiner<br />
Sozialkompetenz und Achtung vor sich selbst und<br />
anderen.<br />
So kann Gehorsam im oben aufgezeigtem Sinne die<br />
Voraussetzung für späteres mündiges Handeln nach<br />
sittlichen Maßstäben sein. So kann geduldiges Ausharren<br />
bis »man drankommt« eine Vorübung für<br />
Ausdauer und Selbstbeherrschung sein. Auch, und<br />
vor allen Dingen in der Grundschule, müssen die an<br />
Werten und Normen gewonnenen Maßstäbe der<br />
Erziehung zugrundeliegen. Der Kollegin, dem<br />
Kollegen, soll im Rahmen des demokratischen<br />
Grundkonsenses die Möglichkeit und die Freiheit<br />
gegeben sein, ein persönliches, aus dem Gesamtkonzept<br />
hervorgehendes, mit den Eltern abgesprochenes<br />
Erziehungskonzept zu verwirklichen.<br />
Das Schul- und Klassenklima im Gesamtkonzept<br />
– Das Schulklima<br />
Lehrerkollegium<br />
Für ein positives Schulklima ist es unabdingbar,<br />
dass das gesamte Kollegium intensiv<br />
zusammenarbeitet. Die Verwirklichung gemeinsamer<br />
Erziehungsgrundsätze muss ständig überdacht<br />
und abgestimmt werden.<br />
Unterrichtsstile, -methoden und -materialien<br />
werden gemeinsam erarbeitet. Offenheit innerhalb<br />
des Kollegiums ist erforderlich.<br />
– Das Klassenklima<br />
Rituale und Verhaltensweisen<br />
Ein Kind braucht Sicherheit, um sich wohlzufühlen.<br />
Diese Sicherheit verleihen u.a. ganz bestimmte<br />
Rituale und Verhaltensweisen, die lange eingeübt<br />
werden müssen und von Klasse zu Klasse<br />
verschieden sind. Die Kinder müssen wissen, was<br />
sie am Vormittag erwartet. Das verleiht Sicherheit<br />
und innere Ruhe. Zu den Ritualen gehören z.B. ein<br />
ganz bestimmter Anfang des Tages (Erzählkreis,<br />
Lied, Gebet, Vorstellen des Tagesplanes usw.).<br />
Zu den Verhaltensregeln zählt die mit den Schülern<br />
zusammen erarbeitete Klassenordnung.<br />
Das Kind braucht Regeln, um zu wissen, woran es<br />
ist. Die Regeln zeigen dem Kind außerdem, dass es<br />
nicht allein ist, sondern mit anderen auskommen<br />
muss. Ein Akzeptieren und Einhalten der Klassenregeln<br />
beugt der Gewalt vor. Gemeinsam erarbeitete<br />
Klassenregeln stärken auch das »Wir-Gefühl«<br />
einer Klasse. Ebenso ist der Aufbau und die Entwicklung<br />
einer Gesprächskultur in der Klasse von<br />
Bedeutung. Wichtig ist ebenfalls die Würdigung<br />
jedes einzelnen Kindes bezüglich seiner Tätigkeiten<br />
und Fähigkeiten sowie die sofortige Verstärkung<br />
und Gutheißung eines positiven Verhaltens anderen<br />
Kindern und auch Sachen gegenüber.<br />
Äußere Gegebenheiten<br />
a) Gestaltung und Pflege des Schulgebäudes<br />
Um das »Wir-Gefühl« unserer Schüler zu stärken,<br />
ist es sicher notwendig, Arbeiten der Schüler, sei es<br />
aus dem Kunst- oder Sachunterricht o.a.,<br />
auszustellen und zu zeigen.
) Gestaltung des Schulhofes<br />
Schüler müssen in den Pausen etwas zu tun haben,<br />
was ihnen Spaß macht. Sie müssen laufen, springen<br />
und sich austoben können. Sie brauchen viel Platz.<br />
Sinnvoll sind die verschiedenen ausgemalten Hüpfspiele,<br />
die von Zeit zu Zeit erneuert werden<br />
müssen. Zusätzlich sind Basketballgestelle angeschafft<br />
worden. Aber auch der Pausenbetrieb bedarf<br />
einer ordnenden Regelung.<br />
Die Schüler werden an wöchentl. Aufräumaktionen<br />
auf dem Schulhof beteiligt.<br />
Unsere Schulordnung<br />
1. Regeln zum Unterrichtsbeginn:<br />
Nach dem Gong geht ihr sofort in euren<br />
Klassenraum .<br />
Im Treppenhaus und auf den Fluren<br />
sollt ihr leise sein und nicht toben.<br />
Der Krach bleibt draußen auf dem Hof.<br />
An den Treppengeländern dürft ihr<br />
nicht turnen oder rutschen.<br />
Eure Jacken hängt ihr ordentlich an die<br />
Garderobe. Sie dürfen nicht auf dem<br />
Boden oder auf den Heizkörpern liegen.<br />
Im Klassenraum setzt ihr euch leise auf<br />
euren Platz.<br />
Die Klassentür bleibt offen, bis eure Lehrkraft<br />
kommt.<br />
2.Regeln für die Pause.<br />
Achtet zu Beginn der Pause darauf, ob Herr<br />
Hetmeier den gelben oder den lila oder den<br />
schwarzen Klotz aufgehängt hat. So wisst<br />
ihr, ob und welche Spielsachen ihr mit in<br />
die Pause nehmen könnt.<br />
Getränke dürfen nicht mit nach draußen.<br />
Bepflanzte Beet und Böschungen dürft ihr<br />
nicht betreten.<br />
Auf Bänken, Tischen, Stangen, Dächern,<br />
Zäunen, Treppen, Ketten oder Lichtschächten<br />
dürft ihr nicht klettern oder<br />
turnen.<br />
In der Pausenhalle dürft ihr nicht toben oder<br />
schlindern.<br />
Während der beiden großen Pausen dürft<br />
ihr euch nicht in den Schulgebäuden<br />
aufhalten.<br />
Achtet auf Ordnung und Sauberkeit auf<br />
dem Schulhof. Werft Abfall in die Mülleimer<br />
und sammelt Müll, der herum<br />
liegt, auf.<br />
Während des Schultages dürft ihr das<br />
Schulgelände auf keinen Fall verlassen.<br />
Klassenraumgestaltung<br />
Der Klassenraum soll den Kindern Geborgenheit<br />
vermitteln. Entscheidend für das Sich-Wohlfühlen<br />
und für die Stärkung des »Wir-Gefühls« ist die<br />
Gestaltung des Klassenraumes durch Einteilung,<br />
z.B. in Ruhezonen, Leseecken u.a., durch Schülerarbeiten,<br />
durch Ausstellen mitgebrachter Gegenstände<br />
oder Ausstellungen zum Thema des<br />
Unterrichts. Wichtig zum Sich-Wohlfühlen sind<br />
ebenso eine bestimmte Raumgröße und der Zustand<br />
des Mobiliars. Die Sitzordnung sollte von den<br />
Kindern, soweit es möglich, mitbestimmt werden.<br />
Klassenfeste u.a<br />
Das »Wir- Gefühl« einer Klassen wird nicht zuletzt<br />
durch Klassenfeste gestärkt, zu denen jeder auf<br />
seine Weise etwas beitragen kann. Die Eltern<br />
sollten hier in der Planung, Gestaltung und Durchführung<br />
mit einbezogen werden. Unterrichtsgänge,<br />
Wandertage und Klassenfahrten tragen in besonderem<br />
Maße zum guten Klassenklima bei und<br />
sollten daher regelmäßig durchgeführt werden.<br />
In den Jahren ohne Schulfest findet ein Spiel- und<br />
Sportfest für alle Klassen statt, an dem sich die<br />
Eltern beteiligen können.<br />
Unterrichtsgestaltung auf der Grundlage des<br />
Gesamtkonzeptes<br />
Gedanken zur Unterrichtsführung<br />
In gelöster Atmosphäre und ohne Zeitdruck wird<br />
Unterricht so kleinschrittig durchgeführt, dass bei<br />
den Schülern möglichst keine Überforderung<br />
entstehen kann. Der Unterricht verlangt die<br />
Flexibilität des Lehrers, um auf jeden Schüler in der<br />
jeweiligen Situation angemessen reagieren zu<br />
können. Unterricht wird, wo immer möglich, durch<br />
Handlungsorientierung, innere Differenzierung und
partnerschaftliche Arbeitsformen gekennzeichnet,<br />
damit alle Schüler, besonders aber die leistungsschwachen,<br />
oft Möglichkeiten zu Leistungserfolgen<br />
haben. Im Unterricht werden »Ventile« geschaffen,<br />
durch die die Schüler angestaute Emotionen und<br />
Erlebnisse abbauen können. Einmal könnten feste<br />
Gesprächskreise eingeplant sein, ferner nach Bedarf<br />
spontane Äußerungsmöglichkeiten geschaffen<br />
werden. Auch Musik und Bewegung sind geeignet,<br />
Ventilfunktion zu übernehmen.<br />
Eine wichtige Möglichkeit neben dem gebundenen<br />
Unterricht stellen die offenen Unterrichtsformen<br />
dar, da sie den Schülern z.B. im Rahmen der<br />
Freiarbeit, der Wochenplanung oder der Projektplanung<br />
vielfältige Möglichkeiten zur Individualisierung<br />
des Lernens bieten.<br />
Gedanken zum Führungsstil<br />
Der Lehrer strebt einen kooperativen Führungsstil<br />
an und nimmt sich selbst, so oft wie möglich, aus<br />
der Führungsrolle zurück. Der Lehrer muss jedoch<br />
notwendige Grenzen setzen und begründen. Er<br />
delegiert, wo immer es sich anbietet, Verantwortung<br />
an Schüler und beteiligt sie an der<br />
Führung. Wichtig ist die Berechenbarkeit des Verhaltens<br />
und der Reaktionen des Lehrers.<br />
Gedanken zur Leistungsbewertung<br />
Zu den Pflichten jedes Lehrers gehört die<br />
Leistungsbewertung. Sie erfolgt sachlich,<br />
wohlwollend und ermutigend, niemals<br />
diffamierend.<br />
Eine Hinführung der Schüler zur realistischen<br />
Selbsteinschätzung ist notwendig. Die Stärkung des<br />
Selbstwertgefühls aller Schüler ist anzustreben. Der<br />
Lehrer setzt realistische, in absehbarer Zeit von den<br />
Schülern erreichbare Ziele. Für den Schüler werden<br />
gegebenenfalls individuelle Konzepte zur Problernbewältigung<br />
entwickelt, wobei die Beteiligung der<br />
Eltern erwünscht ist. Daraus ergibt sich die<br />
Notwendigkeit, individueller Lernzielkontrollen,<br />
um persönliche Fortschritte sichtbar zu machen.<br />
Behandlung von »Sonderfällen«<br />
Schüler mit besonderen Problemen benötigen<br />
besonderes Lehrerverhalten. Ihnen werden Regeln<br />
mit »Brücken« und »Krücken« angeboten, die<br />
ihnen helfen, die allgemein-gültigen Regeln<br />
schrittweise zu akzeptieren. Der Lehrer wirbt in der<br />
Klasse durch ein offenes Gespräch mit den<br />
Schülern um Verständnis für solche Maßnahmen<br />
bei einzelnen Problemschülern, damit das gesunde<br />
Gerechtigkeitsempfinden der Schüler nicht neue<br />
Aggressionen aufsteigen lässt.<br />
In Extremfällen kann nur noch Hilfe von Außen<br />
eingeschaltet werden, da der Lehrer sonst<br />
überfordert würde. Die Umsetzung eines besonders<br />
auffälligen Schülers in eine Parallelklasse kann in<br />
Ausnahmesituationen auch als schulorganisatorische<br />
Maßnahme greifen (siehe »Ordnungs-<br />
Maßnahmen« § 53 Schulgesetz).<br />
Schulorganisation<br />
Die ausgewogene Klassenbildung sollte durch<br />
gründliche Vorüberlegungen angestrebt werden.<br />
Die Häufung von Problemfällen in einer Klasse<br />
könnte eventuell vermieden werden, wenn vor der<br />
Klassenbildung (soweit rechtlich möglich),<br />
Vorinformationen, z.B. vom Kindergarten, eingeholt<br />
werden.<br />
Das kooperative Netz im Gesamtkonzept<br />
Schule - Eltern<br />
Vorrangig gilt es, etwaige Hemmschwellen<br />
zwischen Schule und Elternhaus abzubauen, die ein<br />
sinnvolles Zusammenarbeiten verlangsamen bzw.<br />
sogar verhindern können. Zunächst können hier<br />
vertrauensbildende Maßnahmen helfen, wie<br />
a) Der anonyme Kummerkasten wird zu allen<br />
Pflegschaftssitzungen (Schul- u. Klassenpflegschaft)<br />
eingeführt. Der Postkasten im<br />
Hauptgebäude dient als Kummerkasten für die<br />
Schulpflegschaft. Für die Klassenpflegschaften<br />
wird ein Behälter in der Klasse aufgestellt. Im<br />
Vorfeld von Sitzungen werden die Beiträge aus<br />
dem Kummerkasten gesichert, um eine<br />
Vorbereitung auf Fragen und Anregungen zu<br />
gewährleisten. Für die Klassenpflegschaften sind<br />
das der 1. und 2. Vorsitzende sowie der<br />
Klassenlehrer.<br />
b) Regelmäßige Elterngespräche und Hospitationen<br />
– auch ohne konkreten Anlass –.<br />
c) Hausbesuche im Elternhaus sind pädagogisch<br />
wünschenswert und sollten gefördert werden.<br />
Sie geschehen im gegenseitigen Einverständnis mit<br />
den Erziehungsberechtigten. Dazu öffnet sich die<br />
Schule mehr als bisher für die Eltern.<br />
a) durch Präsentation von Arbeitsergebnissen aus<br />
allen möglichen Unterrichtsvorhaben,
) durch Vorführungen am Nachmittag, hierbei<br />
bieten sich die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaften<br />
an,<br />
c) durch Klassen- und Schulfeste, durch sportliche<br />
Veranstaltungen, etwa im Rahmen des Spiel- und<br />
Sportfestes.<br />
d) durch Bastelnachmittage zu jahreszeitlichen<br />
Festen<br />
Zusammenarbeit von Kindergärten –<br />
Grundschule – weiterführende Schulen<br />
Die seit langem bestehende gute Zusammenarbeit<br />
mit den Kindergärten, der Haupt- und Realschule<br />
gewährleisten eine sinnvolle Vorstellung unseres<br />
Gesamtkonzeptes. Das Gymnasium erhält ebenfalls<br />
ein Erziehungskonzept. Darüber hinaus kann<br />
bereits bei den einführenden Elternabenden für<br />
unsere Lernanfänger dieses Konzept erläutert<br />
werden.<br />
Vorstellung unseres Gesamtkonzeptes bei außerschulischen<br />
Gremien<br />
Im Sinne des Erlasses »Öffnung von Schulen« ist<br />
es sinnvoll und sicher auch notwendig, unsere<br />
Grundgedanken von Erziehung sogenannten<br />
»Multiplikator-Gremien« vorzustellen. Vorstellbar<br />
wären: der Schulausschuss der Gemeinde Extertal,<br />
die Volkshochschule, die Kirchen mit ihren<br />
Vorständen, JuKulEx .... Das Schulamt für den<br />
Kreis Lippe müsste als vorgesetzte Behörde<br />
unsererseits benachrichtigt werden.<br />
Hilfen von außen<br />
Bei der Umsetzung unseres Erziehungskonzeptes<br />
werden wir durchaus einmal Hilfe benötigen oder<br />
für Betroffene Hilfestellung vermitteln müssen.<br />
Hier sind unsere Ansprechpartner: Die Erziehungs-<br />
und Familienberatungsstellen, der schulpsychologischen<br />
Dienst, Herr Grollich als Psychoanalytiker,<br />
die verschiedenen Arten von Sonderschulen<br />
und die verschiedenen Ärzte. Der<br />
Förderverein unserer Schule könnte ebenfalls Hilfe<br />
leisten.<br />
Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesamtkonzept<br />
In jedem Fall müssen die Eltern bei Fehlverhalten<br />
ihrer Kinder sofort benachrichtigt werden. Der<br />
konkrete Fall wird sofort besprochen. Vorrangig ist<br />
der Versuch einer gemeinsamen Lösung. Erwogen<br />
werden kann der Ausschluss von<br />
Pausenaufenthalten, Sport- oder Schwimmstunden,<br />
musischen Festen, Freiarbeit oder bestimmten<br />
Unterrichtsgängen, unter der Voraussetzung, dass<br />
in diesem Bereich Fehlverhalten auftrat.<br />
Das Kind muss eine Beziehung zum Verstoß<br />
herstellen und nachvollziehen können. Darüber<br />
hinaus kann Schülerfehlverhalten zum Anwenden<br />
einer nachmittäglichen sogenannten »sozialen<br />
Stunde« führen. Hierbei kann unter Aufsicht des<br />
Hausmeisters und von Raumpflegerinnen gearbeitet<br />
werden, eventuell angerichteter Schaden wieder<br />
gutgemacht werden.<br />
Bei Verstößen gegen die Klassen- oder<br />
Schulordnung sollen die relevanten Regelsätze als<br />
»Übungsaufgaben« abgeschrieben oder in Form<br />
eines Aufsatzes formuliert werden.<br />
Gewaltprävention und Gewaltabwehr im<br />
Rahmen unseres Erziehungskonzeptes<br />
Was können wir tun, um Gewalt erst gar nicht<br />
aufkommen zu lassen?<br />
Gewalt schon im Vorfeld zu verhindern bedeutet,<br />
dass Menschen von frühester Kindheit an zu<br />
gewaltfreiem Verhalten erzogen werden.<br />
Für eine positive Entwicklung der Kinder sollten<br />
Wertvorstellungen und Erziehungsziele der Schule<br />
und des Elternhauses vor allem in<br />
Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbriefen und<br />
auch bei Elternstammtischen diskutiert werden. Ein<br />
einheitliches, gemeinsames Konzept ist das Ziel.<br />
Wie begegnen wir stattfindender Gewalt?<br />
Da bei Gewalttätigkeiten nicht zwischen<br />
»kontrolliertem Kräftemessen« und bedrohlichen<br />
Handgreiflichkeiten unterschieden werden kann,<br />
werden in der Schule keine Rangeleien geduldet.<br />
Wenn sich ein Kind bereits bedrängt fühlt, handelt<br />
es sich um eine »Grenzverletzung«. Dabei müssen<br />
individuelle Grenzen akzeptiert werden. Es darf<br />
keinesfalls weggeschaut werden. Bei Streitereien<br />
muss sich die Aufsichtsperson Zeit nehmen, um<br />
den Konflikt aufzuarbeiten. Gegebenenfalls kann<br />
der Streit auch zu Beginn der nächsten Stunde<br />
geklärt werden. Wichtig dabei ist, immer wieder die<br />
Nähe zu den Kindern herzustellen. Sowohl Täter<br />
als auch Opfer dürfen mit ihren Erlebnissen nicht<br />
allein gelassen werden.
Die erste<br />
Spardose<br />
mit der<br />
Ihre Kinder<br />
bezahlen<br />
können.<br />
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />
Das VR Prima Konto begleitet die Kleinsten von Geburt an.<br />
Es wächst im wahrsten Sinne des Wortes mit.<br />
Zu Beginn werden hier in aller Regel Geldgeschenke von<br />
Verwandten eingezahlt. Im nächsten Schritt lernen die Kinder<br />
verantwortungsvoll mit ihrem Geld umzugehen.<br />
Gerne informieren wir Sie im Detail über die vielen Vorteile<br />
des VR Prima Kontos. Sprechen Sie einfach persönlich<br />
mit Ihrem Berater, rufen Sie an (05262/ 4008-0)<br />
oder gehen Sie online: www.vb-badsalzuflen.de<br />
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Englisch ab Klasse 1: Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter<br />
beim frühen Sprachenlernen<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:<br />
Düsseldorf, 20. Oktober 2008. Schulministerin Barbara Sommer hat heute auf dem<br />
Grundschultag des Lehrerverbands VBE ein neues Internet-Portal eröffnet, mit dem Lehrer<br />
die Möglichkeit erhalten, sich durch Video-Sequenzen gute Beispiele für Englischunterricht<br />
in der Grundschule anzusehen. „Mit dieser neuen Fortbildungsplattform können sich Leh-<br />
rerinnen und Lehrer in zentralen Bereichen des Faches individuell weiterqualifizieren. Sie<br />
leistet damit einen nützlichen Beitrag zur Fort- und Weiterbildung unserer Lehrkräfte“, er-<br />
klärte die Schulministerin in Dortmund.<br />
Seit 2003 wird in Nordrhein-Westfalen Englisch als zweistündiges obligatorisches Fach in<br />
den Klassen 3 und 4 unterrichtet. Mit dem laufenden Schuljahr 2008/09 wird der Beginn<br />
des Fremdsprachenunterrichts auf die zweite Hälfte des ersten Schuljahrs vorgezogen.<br />
Barbara Sommer: „Damit zählt Nordrhein-Westfalen zu den Vorreitern in Deutschland.<br />
Heutzutage gehören Sprachkenntnisse zu den wichtigsten Schlüsselqualifikationen über-<br />
haupt. Der frühe Beginn ist eine große Chance, die Entwicklung einer Mehrsprachigkeit zu<br />
unterstützen.“<br />
Der Unterricht in der Grundschule ist überwiegend kommunikativ ausgerichtet. Er ermög-<br />
licht ein Fremdsprachenlernen, das sich an den Bedürfnissen und Entwicklungen der<br />
Grundschulkinder orientiert. Barbara Sommer: „Der Englischunterricht in der Grundschule<br />
nutzt die besonderen Potenziale der jungen Schüler. Dazu gehören die Unbefangenheit,<br />
mit der sie <strong>Neue</strong>m begegnen, ihre Freude am spielerischen Umgang mit Sprache, ihre<br />
Spontaneität und ihre hohe Bereitschaft zum Imitationslernen. Das alles zusammen bildet<br />
einen ausgesprochen fruchtbaren Boden für den Lernerfolg.“
- 2 -<br />
Eine im Auftrag des Schulministeriums über zwei Jahre durchgeführte Evaluation befasste<br />
sich mit Rahmenbedingungen, Praktiken und Ergebnissen des Englischunterrichts an den<br />
Grundschulen. Die Studie bescheinigt dem Englischunterricht an den nordrhein-<br />
westfälischen Grundschulen einen guten Start. „Auffallend ist vor allem die hohe Motivati-<br />
on, mit der fast alle Schülerinnen und Schüler am Englischunterricht teilnehmen, und zwar<br />
unabhängig von Leistungsstand, Geschlecht oder Herkunftssprache. Wir wollen mit dem<br />
Englischunterricht in der Grundschule ein stabiles und nachhaltiges Fundament für weite-<br />
res Sprachenlernen schaffen“, betonte die Schulministerin.
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Mehr Transparenz bei der Erteilung von Hausaufgaben<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:<br />
Düsseldorf, 27. März 2009. Schulministerin Barbara Sommer unterstützt<br />
Forderungen der Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, die<br />
heute eine Entlastung der Schülerinnen und Schüler durch eine bessere Abstimmung<br />
der Hausaufgaben gefordert hatte. „Es ist die Aufgabe der Lehrer einer Klasse, sich<br />
untereinander abzustimmen, um die Belastungen der Schüler zu begrenzen. Wichtig<br />
ist, dass die Vergabe von Hausaufgaben und die zu erwartende Dauer für deren<br />
Erledigung in den Schulen für alle transparent gestaltet werden“, erklärte Barbara<br />
Sommer.<br />
Der von der Landeselternschaft vorgeschlagene Weg, den notwendigen Zeitrahmen<br />
einer Hausaufgabe in das Klassenbuch einzutragen, könne dabei eine sehr sinnvolle<br />
Unterstützung sein. Barbara Sommer: „Diese Idee finde ich hervorragend. Die Lehrer<br />
können dann besser erkennen, wie groß die zeitliche Belastung ihrer Schüler bereits<br />
ist. Ein Fachlehrer in der fünften oder sechsten Stunde sieht zudem, ob er für sein<br />
Fach überhaupt noch Hausaufgaben aufgeben kann oder ob das Zeitkontingent<br />
schon ausgeschöpft ist. Die Schülerinnen und Schüler können die an sie gestellten<br />
Anforderungen leichter nachvollziehen. Und auch die Eltern können dann genau<br />
sehen, ob die Belastungen ihrer Kinder zu groß sind.“<br />
Die Schulministerin verwies darauf, dass es bereits klare Regelungen dazu gebe, wie<br />
viel Zeit Hausaufgaben in Anspruch nehmen dürfen. Sie dürfen in den Klassen 5 und<br />
6 höchstens 90 Minuten dauern, danach höchstens 120 Minuten. An Tagen mit<br />
Nachmittagsunterricht (mehr als sechs Unterrichtsstunden) gelten noch striktere
Grenzen, hier dürfen in Fächern, die auch am Folgetag auf dem Stundenplan stehen,<br />
keine Hausaufgaben aufgegeben werden. Barbara Sommer: „Sinn, Ausmaß und<br />
Verteilung von Hausaufgaben sollen mit den Schülerinnen und Schülern und in den<br />
Klassenpflegschaftsversammlungen sowie in Einzelberatungen mit Eltern erörtert<br />
werden. Bereits jetzt ist festgelegt, dass der Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit<br />
den Fachlehrkräften das Ausmaß der Hausaufgaben zu beobachten und<br />
gegebenenfalls für einen Ausgleich zu sorgen hat. Wenn es in diesem<br />
Zusammenhang Probleme an Schulen gibt, sollten Eltern und Schüler in der<br />
Klassen- oder Schulkonferenz diese Thematik offen ansprechen.“<br />
Regelmäßige Gespräche über Hausaufgaben innerhalb der Schulen bezeichnete die<br />
Ministerin als notwendige Vorraussetzung für das Gelingen einer guten Bildung:<br />
„Hausaufgaben sind notwendig. Wissenschaftliche Studien zeigen aber, dass man<br />
dieses Mittel sehr gezielt einsetzen muss, um die gewünschten Erfolge zu erzielen.<br />
Nur dann sind Hausaufgaben pädagogisch sinnvoll.“
Nordrhein-Westfalen finanziert 202.700 Plätze in<br />
offenen Ganztagsschulen<br />
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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Generationen,<br />
Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen teilen mit:<br />
Düsseldorf, 14.05.2009. Die Landesregierung hat sich im Jahr 2005 das Ziel<br />
gesetzt, die Zahl der Plätze an der offenen Ganztagsschule im Primarbereich von<br />
71.000 auf mehr als 200.000 zu erhöhen. Dieses Ziel wird zum 1. August 2009<br />
erreicht. Bereits zum 1. Februar 2006 wurde die Qualität der offenen<br />
Ganztagsschulen durch die Verdoppelung der Lehrerstellenanteile und der<br />
Fördersätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbessert. Dadurch<br />
stieg die Nachfrage in so hohem Maße, dass das Land im Schuljahr 2009/2010<br />
insgesamt 202.700 Plätze in offenen Ganztagsschulen finanzieren wird. Diese Zahl<br />
gaben das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für<br />
Generationen, Familie, Frauen und Integration heute im Rahmen der landesweiten<br />
OGS-Messe in Hamm vor mehr als 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />
bekannt.<br />
85 Prozent aller Grundschulen haben ein Ganztagsangebot in Form der offenen<br />
Ganztagsschule. Insgesamt gibt es zum 1. August 2009 rund 2.960 offene<br />
Ganztagsschulen im Primarbereich, davon etwa 240 offene Ganztagsförderschulen.<br />
Darüber hinaus nutzen die meisten offenen Ganztagsschulen die Möglichkeiten einer<br />
zusätzlichen Betreuungspauschale für Angebote zur Übermittagbetreuung, nach 16<br />
Uhr, in den Ferien oder zur Intensivierung besonderer Förderangebote. Rund 525<br />
Grundschulen verfügen über eine Übermittagbetreuung aus dem Programm der<br />
„Schule von acht bis eins“, davon rund 175 Schulen auch über ein Ganztagsangebot<br />
aus dem Programm „Dreizehn Plus“.
Schulministerin Barbara Sommer: „Wir haben mit diesem Ausbau auf die Nachfrage<br />
von Eltern reagiert, die mit unserem verlässlichen Ganztagsangebot Beruf und<br />
Familie leichter vereinbaren können. Auch die Kinder profitieren von den<br />
umfangreichen Bildungsangeboten, die die Schulen ihnen in Zusammenarbeit mit<br />
vielen Partnern aus Jugendhilfe, Kultur und Sport bieten. Deshalb ist Ganztag auch<br />
eine zentrale Aufgabe der regionalen Bildungsnetzwerke, die Land und Kommunen<br />
zurzeit aufbauen.“<br />
Jugendminister Armin Laschet: „Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit haben ihren<br />
jeweils eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. In der Ganztagsschule verändert<br />
sich nicht nur die Schule. Jugendhilfe und Jugendarbeit, Kultur und Sport entdecken<br />
im Arbeitsfeld Ganztagsschule neue Formen der Ansprache, Beteiligung und<br />
Förderung von Kindern. Ganztagsschulen haben neue Formen der Verständigung<br />
aller Partner über gemeinsame Bildungsziele entstehen lassen.“<br />
Die Landesregierung setzt den Ausbau des Ganztags im Primarbereich jetzt in der<br />
Sekundarstufe I fort. Nach den Hauptschulen werden nun Realschulen und<br />
Gymnasien zu Ganztagsschulen ausgebaut. 161 Schulen sind schon auf dem Weg.<br />
Bewerbungen für die noch offenen 55 Plätze können jederzeit eingereicht werden.<br />
Zum 1. August 2010 verfügen dann rund 1.050 Schulen der Sekundarstufe I über<br />
einen gebunden Ganztagsbetrieb. Alle anderen Schulen der Sekundarstufe I haben<br />
eine pädagogische Übermittagbetreuung. Damit finden Eltern, die verlässliche<br />
Ganztagsangebote im Primarbereich schätzen gelernt haben, auch in den<br />
weiterführenden Schulen ein flexibles und bedarfsgerechtes Angebot.<br />
Mit den neuen Regelungen vom 24. April 2009 können jetzt auch alle gebundenen<br />
Ganztagsschulen von den Erfahrungen der offenen Ganztagsschulen profitieren.<br />
Über das Programm „Geld oder Stelle“ können sie je nach Schulgröße an Stelle von<br />
Lehrerstellen über Barmittel in Höhe von 60.000 bis 120.000 EUR verfügen, um die<br />
Mitwirkung außerschulischer Partner zu finanzieren.<br />
Weitere Informationen: www.schulministerium.nrw.de (dort unter Ganztag) sowie<br />
www.ganztag.nrw.de.
Schulministerin Barbara Sommer zeichnet<br />
53 „Bewegungsfreudige Schulen" aus<br />
<strong>Presseinformation</strong><br />
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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen teilt mit:<br />
Düsseldorf, 8. Juni 2009. Schulministerin Barbara Sommer und Vertreter der Träger<br />
der Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule“ haben heute in Düsseldorf 53<br />
„Bewegungsfreudige Schulen" ausgezeichnet. Mit dieser Landesauszeichnung, die<br />
nach 2004 und 2006 in diesem Jahr bereits zum dritten Mal vergeben wurde, werden<br />
Schulen mit einem besonders bewegungsfreudigen und sportfreundlichen Profil<br />
prämiert. Bei der feierlichen Abschlussveranstaltung erhielten 19 Schulen als<br />
Hauptpreisträger das Gütesiegel „Bewegungsfreudige Schule NRW 2008" und einen<br />
Scheck in Höhe von 1.500 Euro. Weitere 34 Schulen erhielten eine Urkunde des<br />
Landes Nordrhein-Westfalen und einen Scheck über 500 Euro. Zusätzlich erhielten 6<br />
Schulen, die sich trotz noch nicht optimaler personeller und materieller<br />
Voraussetzungen für Bewegung, Spiel und Sport auf der Grundlage ihres<br />
Schulprogramms im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv um die bewegungsfreudige<br />
Gestaltung ihres Schullebens bemühen, einen Sonderpreis ebenfalls in Höhe von<br />
500 €.<br />
„Ich gratuliere den Preisträgerschulen und freue mich über ihr großes Engagement.<br />
Mit ihrem bewegungsfreudigen Schulprofil sind sie Vorbilder in der<br />
Schulsportentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Viele weitere Schulen befinden sich<br />
auf einem Erfolg versprechenden Weg hin zu einer bewegungsfreudigen Schule.<br />
Diese Auszeichnung hilft, weitere Schulen zu motivieren. Und sie ermöglicht es den<br />
interessierten Schulen sich fortlaufend der Qualität ihres<br />
Schulentwicklungsprozesses zu vergewissern“, betont Schulministerin Barbara<br />
Sommer.
Am Seestern 1<br />
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Sommer: „Das Buddy-Projekt<br />
1<br />
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verbessert das Sozial- und Lernklima an Schulen“<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:<br />
Düsseldorf, 27. März 2009. Schulministerin Barbara Sommer, Professorin Dr. Rita<br />
Süssmuth, Vorstandspräsidentin des buddy E.V., und Thomas Ellerbeck,<br />
Vorsitzender des Beirats der Vodafone Stiftung Deutschland, haben sich beim<br />
Besuch einer Buddy-Schule in Detmold über das Buddy-Projekt informiert.<br />
Die Hauptschule Heidenoldendorf ist eine von rund 100 Buddy-Schulen in<br />
Nordrhein-Westfalen. Die dortigen Buddys (englisch für „Kumpel“), Schülerinnen und<br />
Schüler der Schule, stellten ihre Projekte vor: Als „Lern-Buddys“ übernehmen sie<br />
Patenschaften für jüngere Mitschülerinnen und Mitschüler, im Klassenrat regeln sie<br />
eigenverantwortlich die Belange der Klasse, als „Hausaufgaben-Buddys“ helfen sie<br />
bei der Nachmittagsbetreuung im Ganztag, als Streitschlichterinnen und<br />
Streitschlichter lösen sie Konflikte.<br />
Schulministerin Barbara Sommer, Mitglied des Beirats von buddy E.V.: „Die Buddys<br />
verbessern das Sozial- und Lernklima an ihren Schulen. Die Kinder und<br />
Jugendlichen lernen, indem sie sich mit Gleichaltrigen oder wenig Älteren<br />
austauschen. Sie fördern sich gegenseitig, sind auf ähnlicher Augenhöhe und lernen<br />
dabei auch selbst. Durch das Buddy-Projekt machen wir junge Menschen stark.<br />
Diese Art der individuellen Förderung begrüße ich sehr.“<br />
Prof. Dr. Rita Süssmuth, Vorstandspräsidentin des buddy E.V.: „Durch das Buddy-<br />
Projekt haben Schüler die Möglichkeit, mit ihren bereits vorhandenen Fähigkeiten
miteinander zu lernen und Aufgaben zu lösen. Es bringt sie in die Lage, emotionales,<br />
soziales und kognitives Lernen miteinander zu verbinden. Unser Ziel ist es, den<br />
Schulen fortlaufend passende Angebote zu machen, um das Buddy-Prinzip weiter zu<br />
verankern und im Lehrerkollegium auf breitere Schultern zu verteilen.“<br />
Thomas Ellerbeck, Vorsitzender des Beirats der Vodafone Stiftung Deutschland:<br />
"Der buddY E.V. und die Vodafone Stiftung wollen Lehrer und Eltern darin<br />
unterstützen, Sozialkompetenz und Verantwortungsübernahme bei Schülern früh zu<br />
entwickeln und zu stärken. Den Schülern in ihrem Schulalltag Werte wie<br />
Rücksichtnahme und Verantwortung als Gewinn zu vermitteln, stärkt die<br />
Gesellschaft im Ganzen. Mit heute 800 teilnehmenden Schulen ist das Buddy-<br />
Projekt eines der größten Programme für soziales Lernen in Deutschland. Die<br />
positive Resonanz aus den Schulen – auch hier in Detmold und Ostwestfalen-Lippe<br />
– bestärkt uns, das Programm auszuweiten. Mittelfristig sehe ich 1000 Schulen in<br />
ganz Deutschland als Projektpartner für das Buddy-Projekt."<br />
Initiator und Hauptförderer des Buddy-Projekts ist die Vodafone Stiftung<br />
Deutschland. An den bundesweit rund 800 Buddy-Schulen will der BuddY E.V. das<br />
Buddy-Prinzip zukünftig stärker verankern, indem mehr Lehrkräfte einer Schule als<br />
Buddy-Coaches ausgebildet werden. Hierfür werden Erweiterungstrainings<br />
angeboten. Wenn mehr Schülerinnen und Schüler erreicht werden, wandelt sich das<br />
Klima einer ganzen Schule.<br />
Das Buddy-Projekt<br />
Ziel des Buddy-Projekts ist es, eine veränderte Umgangs-, Lehr- und Lernkultur in den<br />
Schulen zu entwickeln. Die sozialen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder<br />
und Jugendlichen werden gefördert. Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer lernen<br />
ein verantwortungsvolles Miteinander kennen. So trägt das Buddy-Projekt trägt dazu bei,<br />
dass Schulen mehr leisten als bloße Wissensvermittlung. Derzeit ist das Projekt offizielles<br />
Schulprogramm in Niedersachsen, Berlin, Hessen, Thüringen und Teilen Nordrhein-<br />
Westfalens an mehr als 800 Schulen. Träger ist der buddY E.V. 2009 ist das Buddy-<br />
Projekt als „Ausgewählter Ort im Land der Ideen“ ausgezeichnet worden.<br />
Die Vodafone Stiftung Deutschland fördert das Buddy-Projekt seit 1999 und hat bis<br />
2011 ihre Unterstützung zugesagt. Die Stiftung setzt sich ein für Projekte mit<br />
Bildungsbezug. Unter dem Motto „Erkennen. Fördern. Bewegen“ ist es Ziel der Stiftung,<br />
Impulse für den gesellschaftlichen Fortschritt zu geben und gesellschaftspolitische<br />
Verantwortung zu übernehmen. In ihrem Fokus stehen junge Menschen – Kinder,<br />
Jugendliche und junge Erwachsene, diejenigen, die das Land zukünftig gestalten.<br />
Mehr zum Buddy-Projekt finden Sie unter www.buddy-ev.de. Eine Liste der<br />
teilnehmenden Schulen bietet http://www.buddy-ev.de/Buddys_Bundesweit/NRW/.<br />
2
Projekt „NRW kann schwimmen!“ wird verlängert<br />
Rund 1500 Neun- bis Elfjährige lernen in den<br />
Sommerferien schwimmen<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:<br />
<strong>Presseinformation</strong><br />
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Telefon (0211) 5867-3505/06<br />
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Düsseldorf, 16. Juli 2009. Das Projekt „NRW kann schwimmen!“ wird bis 2011<br />
verlängert. Das haben das Schulministerium, verschiedene Schwimmverbände und<br />
Krankenkassen beschlossen. In diesen Sommerferien lernen rund 1500 Viert- bis<br />
Sechstklässler in 154 Kursen des Projektes schwimmen. Die Projektträger<br />
veranstalten in den nächsten zwei Jahren jeweils Schwimmkurse in den Sommer-,<br />
Herbst- und Osterferien.<br />
Im Sommer 2008 nahmen rund 1000 Neun- bis Elfjährige an den Probekursen des<br />
Projektes teil. Die Auswertung dieser Kurse belegt den Erfolg des<br />
Schwimmunterrichts. Wie in der neuen Ausgabe des Amtsblattes SCHULE NRW im<br />
Detail erläutert, erfüllte vor Kursbeginn nur etwa jedes zwanzigste Kind die<br />
Anforderungen für das „Seepferdchen“-Abzeichen des Deutschen<br />
Schwimmverbandes. Nach Kursende schafften es rund zwei Drittel. Das<br />
Seepferdchen erhält, wer vom Beckenrand springen, 25 Meter schwimmen und<br />
einen Ring aus schultertiefem Wasser heraufholen kann.<br />
„Ich freue mich sehr über diesen Erfolg“, sagt Schulministerin Barbara Sommer. „Es<br />
ist wichtig, dass Kinder Schwimmen lernen. Schwimmen können stärkt das<br />
Selbstwertgefühl. Es eröffnet den Zugang zu vielen gemeinsamen Unternehmungen<br />
mit Freunden und Familie. Außerdem ist Schwimmen sehr gesund. Deshalb haben<br />
wir beschlossen, das Projekt bis 2011 fortzusetzen. Wir werden uns weiter dafür<br />
einsetzen, dass jedes Kind in Nordrhein-Westfalen Schwimmen lernt.“<br />
Die meisten der 154 Schwimmkurse in diesen Sommerferien führt der<br />
Schwimmverband Nordrhein-Westfalen durch. Ein Kurs kostet höchstens 10 Euro
pro Kind. Er besteht aus mindestens zehn Übungseinheiten von je 45 Minuten.<br />
Maximal 10 Kinder können teilnehmen. Die übrigen Kosten tragen das<br />
Schulministerium, der Landesverband der BKK und die Unfallkasse Nordrhein-<br />
Westfalen. Sie belaufen sich auf insgesamt 180.000 Euro.<br />
Schwimmen wird in der Grundschulzeit mit 30 bis 35 Unterrichtsstunden unterrichtet.<br />
Jedes Kind sollte am Ende der Grundschule ohne fremde Hilfe schwimmen können<br />
und die Baderegeln kennen. Verschiedene Studien weisen allerdings daraufhin,<br />
dass etwa jeder vierte Fünftklässler nicht sicher schwimmen kann. Um diesem Trend<br />
entgegenzuwirken riefen das Schulministerium, der Deutsche Schwimmverband, der<br />
Schwimmverband Nordrhein-Westfalen und der LandesSportBund 2007 die Initiative<br />
„QuietschFidel! Ab jetzt für immer – Schwimmer!“ ins Leben. „NRW kann<br />
schwimmen“ ist ein Projekt dieser Initiative, das besonders die Viert- bis<br />
Sechstklässler anspricht.<br />
Mehr zu den Schwimmkursen finden Sie unter www.schulministerium.de.
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1,3 Millionen Euro für Prävention und integrierte<br />
Gesundheitsförderung in Schulen und Kitas<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen teilt mit:<br />
Düsseldorf, 1. Juli 2009. Schulministerin Barbara Sommer hat heute mit Vertretern<br />
der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, des BKK Landesverbandes NRW, der AOK<br />
Rheinland/Hamburg und der AOK Westfalen-Lippe sowie der BARMER das neue<br />
Landesprogramm „Bildung und Gesundheit“ unterzeichnet. Es ist mit insgesamt 1,3<br />
Millionen Euro ausgestattet und stellt eine Weiterentwicklung und Neuausrichtung<br />
des Ende 2007 ausgelaufenen Programms „OPUS NRW“ dar.<br />
Barbara Sommer: „Die eigene Gesundheit ist eine zentrale Bedingung, damit die<br />
Menschen ihre Persönlichkeiten und Fähigkeiten bestmöglich entfalten können.<br />
Deshalb wollen wir gemeinsam in unseren Schulen ein Umfeld schaffen, das sowohl<br />
die Leistungsfähigkeit als auch die Gesundheit fördert. Gesundheitsförderung,<br />
Schulentwicklung und Qualitätsentwicklung gehören zusammen."<br />
Verbesserungen zur Bildungsqualität, zum Gesundheitsverhalten und den<br />
Gesundheitschancen sollen durch eine adäquate Unterstützung und Förderung in<br />
den Bildungseinrichtungen vor Ort gewährleistet werden. Dabei spielen Beratung,<br />
Information und Fortbildung eine wichtige Rolle. Fördermittel werden darüber hinaus<br />
für Aufbau und die Betreuung von Netzwerken und Kooperationen sowie für die<br />
Entwicklung zeitgemäßer Fortbildungs- und Informationsmaterialien eingesetzt.<br />
Josef Micha, Sprecher der Geschäftsführung der Unfallkasse NRW: „Für die<br />
Unfallkasse NRW ist es wichtig, dass die Schulen in Nordrhein-Westfalen für die<br />
Bedeutung der Gesundheit ihrer Schüler und Lehrkräfte sensibilisiert werden - auch<br />
im Hinblick auf ihre Qualitätsentwicklung. Deshalb unterstützen wir das neue
Landesprogramms und die Bemühungen des Schulministeriums, Bildung und<br />
Gesundheit stärker zu verknüpfen."<br />
Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg: „Angesicht der<br />
Tatsache, dass immer weniger Kinder geboren werden und diese tendenziell immer<br />
früher an sogenannten Zivilisationserkrankungen leiden, ist es uns wichtig, Lehrkräfte<br />
und Erzieherinnen finanziell und durch Know-how dabei zu unterstützen, Themen<br />
wie Ernährung und Bewegung, aber auch Entspannung und verantwortlichen<br />
Umgang mit Suchtmitteln in den Schulalltag hineinzutragen und Schulen und<br />
Kindertagestätten gesundheitsförderlich zu gestalten.“<br />
Martin Litsch, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Westfalen-Lippe: „An diesem<br />
Programm liegt uns besonders die nachhaltige Gesundheitsförderung der Kinder und<br />
Jugendlichen am Herzen, die über schlechte Startbedingungen verfügen, sich zu<br />
wenig bewegen oder ungünstig ernähren.“<br />
Theo Giehler, Mitglied des Vorstandes des BKK Landesverbandes NRW:<br />
„Kindertageseinrichtungen und Schulen sind ein idealer Raum für primärpräventive<br />
Maßnahmen, um über Verantwortungspartnerschaften einen Entwicklungsprozess zu<br />
fördern, der künftig alle Bildungseinrichtungen in NRW zu einem integrierten<br />
Gesundheits- und Qualitätsmanagement befähigt.“<br />
Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER: „In der<br />
schulischen Gesundheitsförderung wird der Zusammenhang von Bildung und<br />
Gesundheit oft noch unterschätzt. Gesundheit kann der Erfolg von guter schulischer<br />
Bildung sein, ist selbst aber auch eine wichtige Voraussetzung für gute Bildung. Das<br />
neue Landesprogramm setzt genau hier an und trägt dazu bei, Gesundheit und<br />
Bildung besser miteinander zu verknüpfen."<br />
An dem neuen Landesprogramm können alle Schulen und Kitas in Nordhrein-<br />
Westfalen teilnehmen. Zunächst werden jedoch die bestehenden OPUS-Schulen<br />
berücksichtigt. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des<br />
Landesprogramms erfolgt durch die Universität Düsseldorf.<br />
Weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und zum Förderverfahren<br />
erhalten Sie unter http://www.bug-nrw.de<br />
2
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Gemeinsame Erklärung des Schulministeriums und der<br />
kommunalen Spitzenverbände NRW über die Ergebnisse<br />
des Gesprächs „Schießstände an Schulen“<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:<br />
Düsseldorf, 9. Juni 2009. Bei einem Treffen haben heute Schulministerin Barbara<br />
Sommer und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag,<br />
Städte- und Gemeindebund) über das Thema „Schießstände in Schulen“<br />
gesprochen. Beide Partner betonten ihre Wertschätzung für die Schützen- und<br />
Schießsportvereine sowie für die Jugendarbeit und das soziale Engagement, die in<br />
diesen Vereinen ausgeübt werden.<br />
Das Gespräch fand statt, nachdem das Schulministerium eine Abfrage bei den<br />
kommunalen Schulträgern über das Vorhandensein von Schießständen in Schulen<br />
durchgeführt hatte. Die Rückmeldungen sind bis auf wenige Ausnahmen (9<br />
Kommunen) bereits erfolgt. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme ist, dass in 122<br />
Schulgebäuden Schießstände eingerichtet sind. Diese befinden sich in allen<br />
Schulformen und sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten. Die<br />
Gesprächspartner gehen nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass<br />
keine neuen Schießanlagen in Schulen errichtet werden.<br />
Zumeist sind die Schießstände in Kellern untergebracht, gelegentlich auch in<br />
Dachböden. Vielfach finden sich Schießstände unter Schul-Sporthallen, 29 weitere<br />
Schießanlagen befinden sich unter öffentlichen Sporthallen, in denen auch<br />
Schulsport betrieben wird oder auf dem Schulgrundstück, aber eindeutig getrennt<br />
von der Schule. Zur Dauer der Mietverträge liegen hier keine Informationen vor. Es<br />
ist allerdings davon auszugehen, dass vielfach längerfristige Verträge abgeschlossen<br />
wurden und der Ausbau der Schießanlagen teilweise mit erheblichen<br />
Eigenleistungen der Vereine erfolgt ist. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass der<br />
Ausbau oft mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden ist. Die Schießanlagen sind,<br />
soweit dies durch die Berichte der Schulträger erkennbar ist, jeweils gesichert und<br />
vielfach mit eigenen Eingängen versehen. Soweit Meldungen über die Art der<br />
genutzten Waffen vorliegen, handelt es sich ganz überwiegend um Luftdruckwaffen,<br />
in geringerem Umfang Kleinkaliberwaffen.<br />
Die Gesprächspartner waren sich einig, dass es weiterhin vor Ort eine hohe<br />
Transparenz darüber geben muss, wo Schießanlagen in Schulen untergebracht sind.<br />
Dies schließt die Information der Schulleitungen darüber ein, in welcher Form, zu<br />
welcher Zeit und wie häufig die Schießstände genutzt werden. Gegenüber den
Schulen sollten auch die verantwortlichen Ansprechpartner der Vereine und der<br />
Aufsichtsbehörden benannt werden. Ministerium und kommunale Spitzenverbände<br />
gehen davon aus, dass aufgrund der hohen Sensibilität von Schulgebäuden die<br />
Sicherheitsbestimmungen bei dort bestehenden Schießanlagen strikt eingehalten<br />
und überwacht werden. Hierbei muss die jeweils individuelle Gefahrenlage, die<br />
gegebenenfalls von den Schießständen und den dort gelagerten Waffen und<br />
Munition ausgehen, differenziert betrachtet werden. Im Interesse von größtmöglicher<br />
Transparenz und Sicherheit sollen in diesem Jahr sämtliche Schießanlagen in<br />
Schulen kontrolliert werden.<br />
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben zugesagt, noch in diesem<br />
Sommer an ihre Mitglieder heranzutreten. Ziel dabei ist, auf kommunaler Ebene im<br />
Gespräch mit den Beteiligten (Schulen, Schulträger, Vereine etc.) die Thematik zu<br />
erörtern und einen Konsens darüber herzustellen, ob Veränderungen vorzunehmen<br />
sind.<br />
Die Gesprächspartner stimmten darin überein, die Beratungen fortzuführen und<br />
dabei auch die Schützen- und Schießsportverbände einzubeziehen.<br />
Übersicht über Schießstände an Schulen in Nordrhein-Westfalen<br />
Regierungsbezirk Schießstände in Schulen<br />
Schießstände nicht im<br />
Schulgebäude, aber auf<br />
Schul-Grundstück oder in<br />
gemeinsamer Nutzung<br />
Arnsberg 16 6<br />
Detmold 17 9<br />
Düsseldorf 21 3<br />
Köln 38 3<br />
Münster 30 8<br />
Summe 122 29
1<br />
<strong>Presseinformation</strong><br />
Völklinger Str. 49<br />
40221 Düsseldorf<br />
Telefon (0211) 5867-3505/06<br />
Telefax (0211) 5867-3225<br />
Fünf der besten Schülerzeitungen Deutschlands<br />
kommen aus Nordrhein-Westfalen<br />
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:<br />
Düsseldorf, 28. Mai 2009. Fünf Schülerzeitungen aus Nordrhein-Westfalen gehören<br />
zu den Gewinnern des Schülerzeitungswettbewerbs der Bundesländer. Die<br />
Redakteurinnen und Redakteure der Schülerzeitungen werden am heutigen<br />
Donnerstag im Bundesrat in Berlin ausgezeichnet.<br />
• Die Zeitung „Swistolino“ der Swistbachschule Heimerzheim ist die beste<br />
deutsche Grundschulzeitung. Sie gewann den ersten Preis in der Kategorie<br />
Grundschule.<br />
• „Grimm-Kids“ der Gebrüder-Grimm-Schule in Moers errang den dritten Preis<br />
in der Kategorie Grundschule.<br />
• „Notenfrei“ der Städtischen Realschule Kleve-Kellen erhielt den dritten Preis<br />
in der Kategorie Realschule.<br />
• „KraSs“ der Düsseldorfer Alfred-Adler-Schule gewann den dritten Preis in der<br />
Kategorie Förderschule.<br />
Den Sonderpreis „Medien mit Mut“ gewann „Kogel-Street-News“ der<br />
Ganztagshauptschule Kogelhäuserstraße in Stolberg (Rheinland). Der Preis ehrt<br />
eine Schülerzeitung, die sich besonders gegen Gewalt gegenüber Minderheiten oder<br />
Andersdenkenden einsetzt. Als Partner des Wettbewerbs verleiht ihn die Amadeus<br />
Antonio Stiftung, eine Initiative gegen rechte Gewalt. „Kogel-Street-News“ gewann<br />
zudem einen zweiten Sonderpreis, den Sonderpreis für „Bürgerschaftliches<br />
Engagement“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Schulministerin Barbara Sommer: „Ich freue mich, dass wir in Nordrhein-Westfalen<br />
so viele gute Schülerzeitungen haben. Schülerzeitungen gelten zu Recht als<br />
Sprachrohr der Schülerschaft. Sie kennen die Themen der Jugendlichen, greifen ihre<br />
Fragen und Probleme auf, hinterfragen kritisch den Schulalltag. Die jungen<br />
Redakteurinnen und Redakteure der Schülerzeitungen leisten einen wichtigen<br />
Beitrag zur Schulkultur. Sie fördern die Diskussion und damit die Demokratie an<br />
unseren Schulen.“<br />
Den Schülerzeitungswettbewerb der Länder veranstalten die<br />
Kultusministerkonferenz und die Jugendpresse Deutschland. Das Motto des<br />
Wettbewerbs lautet „Kein Blatt vorm Mund“. Es gibt sechs Hauptkategorien:<br />
Grundschule, Hauptschule, Realschule/Gesamtschule (Sekundarstufe I)<br />
Gymnasium/Gesamtschule (Sekundarstufe II), Berufsbildende Schule, Förderschule.<br />
Die erstplatzierten Schulen erhalten für ihre Zeitung 1.000 Euro, die drittplatzierten je<br />
250 Euro.<br />
Als Vertreter der Kultusministerkonferenz führt in diesem Jahr Günter Winands,<br />
Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen, den Juryvorsitz. 1.800 Schülerredaktionen aus ganz Deutschland haben<br />
sich 2009 beworben.<br />
Aus den Begründungen der Jury<br />
Titel Laudatio<br />
Swistolino Swistolino, die „Taschenzeitung der Swistbachschule Heimerzheim“, ist klein, aber oho.<br />
Mit frischen Farben, übersichtlichem Layout und handlichem Format präsentiert sie<br />
Themen, die junge Leser interessieren. Vom Klassenausflug über Computertipps und<br />
Brötchentests bis hin zu Witzen ist alles da, was eine Zeitung für Grundschüler braucht.<br />
(…)<br />
Grimm-Kids (…) Auf mehr als 130 eindrucksvollen <strong>Seite</strong>n erfährt der Leser nicht nur Interessantes<br />
über das Leben in der Schule. Berichtet wird unter der Überschrift „Friedenstauben aus<br />
Moers“ auch über Ereignisse der Heimatstadt, Liebe in der Disko und eine Gruselnacht<br />
in der Zentralbibliothek. Das Redaktionsteam zieht wirklich alle Register journalistischer<br />
Ausdrucksformen und verirren kann sich in diesem dicken Heft auch niemand, denn<br />
alles ist sauber und übersichtlich strukturiert. (…)<br />
Notenfrei (…) Das Titelthema „Advent“ wird immer wieder auf lustige, altersgerechte Weise<br />
aufgegriffen. So erhält der Leser beispielsweise die Anregung, sich dieses Jahr doch<br />
einmal mit einem pinken Weihnachtsbaum zu versuchen. Überhaupt gelingt es<br />
exzellent, schulbezogene mit jugendrelevanten Themen im Allgemeinen zu verbinden.<br />
(…)<br />
KraSs (…) KraSs, das heißt: Kranke Schüler schreiben. (…) Das Besondere an KraSs ist,<br />
dass in den sehr persönlichen Berichten nicht der Therapeut die Feder führt, sondern<br />
die Schüler ihre eigene, ungefilterte Perspektive zum Ausdruck bringen. (…)<br />
2
2<br />
BW – Reformationsfest und Gründonnerstag ist schulfrei.<br />
3<br />
auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten Sonderregelungen.<br />
4<br />
auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.<br />
1<br />
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag; angegeben ist auch die Anzahl der beweglichen Ferientage. Nachträgliche Änderungen einzelner Länder sind vorbehalten.<br />
- Während die Kultusministerkonferenz die Sommerferien langfristig vereinbart, werden die übrigen Ferientermine von den Ländern selbst bestimmt. Die Länder übermitteln ihre Ferientermine<br />
dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz, das sie als Übersicht veröffentlicht.<br />
- Die Veröffentlichung erfolgt fortlaufend. Es wird daher gebeten, von Nachfragen beim Sekretariat über ggf. noch nicht vorliegende Ferientermine abzusehen. Auf den Webseiten der<br />
Schulverwaltungen der einzelnen Länder finden Sie ggf. weitergehende Ferienplanungen für das jeweilige Land.<br />
Stand: 23.04.2009<br />
Thüringen (2) 12.10. - 24.10. 19.12. - 02.01. 01.02. - 06.02. 29.03. – 09.04. - 24.06. - 04.08.<br />
Schleswig-Holstein (3) 12.10. - 24.10. 4<br />
21.12. - 06.01. - 03.04. – 17.04. - 12.07. - 21.08. 4<br />
Sachsen-Anhalt (1) 12.10. – 17.10. 21.12. – 05.01. 08.02. – 13.02. 29.03. – 09.04. 14.05. – 22.05. 24.06. - 04.08.<br />
Sachsen (1) 12.10. - 24.10. 23.12. - 02.01. 08.02. - 20.02. 01.04. – 10.04. 14.05. 28.06. - 06.08.<br />
Saarland (2) 19.10. - 31.10. 18.12. - 02.01. 15.02. - 20.02. 29.03. – 10.04. - 05.07. - 14.08.<br />
Rheinland-Pfalz (4) 12.10. - 23.10. 21.12. - 05.01. - 26.03. – 09.04. - 05.07. - 13.08.<br />
Nordrhein-Westfalen (4) 12.10. - 24.10. 24.12. - 06.01. - 27.03. – 10.04. 25.05. 15.07. - 27.08.<br />
Niedersachsen (-) 05.10. - 17.10. 23.12. - 06.01. 01.02. + 02.02. 19.03. – 06.04. 14.05. / 25.05. 24.06. - 04.08 3<br />
Mecklenburg-Vorpommern (3) 26.10. - 30.10. 21.12. – 02.01. 06.02. – 20.02. 29.03. – 07.04. 21.05. – 22.05. 12.07. - 21.08.<br />
Hessen (3) 12.10. - 24.10. 21.12. - 09.01. - 29.03. – 10.04. - 05.07. - 14.08.<br />
Hamburg (-) 12.10. - 24.10. 21.12. - 31.12. 29.01. 08.03. – 20.03. 14.05. - 22.05. 08.07. - 18.08.<br />
Bremen (1) 05.10. - 17.10. 23.12. - 06.01. 01.02. – 02.02. 19.03. – 06.04. 25.05. 24.06. - 04.08.<br />
Brandenburg (2) 19.10. - 30.10. 21.12. - 02.01. 01.02. - 06.02. 31.03. - 10.04. - 08.07. - 21.08.<br />
Berlin (-) 19.10. – 30.10. 21.12. – 02.01. 01.02. – 06.02. 31.03. – 10.04. 14.05. / 25.05. 07.07./08.07. - 21.08.<br />
Bayern (-) 02.11. – 07.11. 24.12. – 05.01. 15.02. – 20.02. 29.03. –10.04 25.05. – 05.06. 02.08. - 13.09.<br />
http://www.kmk.org/ferienkalender.html<br />
Land<br />
Herbst<br />
(in Klammern Zahl der<br />
2009<br />
beweglichen Ferientage)<br />
Baden-Württemberg (3) 26.10 – 30.10. 2<br />
23.12. – 09.01. - 06.04. – 10.04. 2<br />
25.05. – 05.06. 29.07. - 11.09.<br />
Weihnachten<br />
2009/2010<br />
Winter<br />
2010<br />
Ostern/Frühjahr<br />
2010<br />
Himmelfahrt/Pfingsten<br />
2010<br />
Sommer<br />
2010<br />
Sekretariat der Ständigen Konferenz<br />
der Kultusminister der Länder<br />
in der Bundesrepublik Deutschland<br />
Lennéstr. 6, 53113 Bonn<br />
Tel: 0228/501-609, Fax: 0228/501-777<br />
in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland 1<br />
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