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Presseinformation - Neue Seite 2

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) durch Vorführungen am Nachmittag, hierbei<br />

bieten sich die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaften<br />

an,<br />

c) durch Klassen- und Schulfeste, durch sportliche<br />

Veranstaltungen, etwa im Rahmen des Spiel- und<br />

Sportfestes.<br />

d) durch Bastelnachmittage zu jahreszeitlichen<br />

Festen<br />

Zusammenarbeit von Kindergärten –<br />

Grundschule – weiterführende Schulen<br />

Die seit langem bestehende gute Zusammenarbeit<br />

mit den Kindergärten, der Haupt- und Realschule<br />

gewährleisten eine sinnvolle Vorstellung unseres<br />

Gesamtkonzeptes. Das Gymnasium erhält ebenfalls<br />

ein Erziehungskonzept. Darüber hinaus kann<br />

bereits bei den einführenden Elternabenden für<br />

unsere Lernanfänger dieses Konzept erläutert<br />

werden.<br />

Vorstellung unseres Gesamtkonzeptes bei außerschulischen<br />

Gremien<br />

Im Sinne des Erlasses »Öffnung von Schulen« ist<br />

es sinnvoll und sicher auch notwendig, unsere<br />

Grundgedanken von Erziehung sogenannten<br />

»Multiplikator-Gremien« vorzustellen. Vorstellbar<br />

wären: der Schulausschuss der Gemeinde Extertal,<br />

die Volkshochschule, die Kirchen mit ihren<br />

Vorständen, JuKulEx .... Das Schulamt für den<br />

Kreis Lippe müsste als vorgesetzte Behörde<br />

unsererseits benachrichtigt werden.<br />

Hilfen von außen<br />

Bei der Umsetzung unseres Erziehungskonzeptes<br />

werden wir durchaus einmal Hilfe benötigen oder<br />

für Betroffene Hilfestellung vermitteln müssen.<br />

Hier sind unsere Ansprechpartner: Die Erziehungs-<br />

und Familienberatungsstellen, der schulpsychologischen<br />

Dienst, Herr Grollich als Psychoanalytiker,<br />

die verschiedenen Arten von Sonderschulen<br />

und die verschiedenen Ärzte. Der<br />

Förderverein unserer Schule könnte ebenfalls Hilfe<br />

leisten.<br />

Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesamtkonzept<br />

In jedem Fall müssen die Eltern bei Fehlverhalten<br />

ihrer Kinder sofort benachrichtigt werden. Der<br />

konkrete Fall wird sofort besprochen. Vorrangig ist<br />

der Versuch einer gemeinsamen Lösung. Erwogen<br />

werden kann der Ausschluss von<br />

Pausenaufenthalten, Sport- oder Schwimmstunden,<br />

musischen Festen, Freiarbeit oder bestimmten<br />

Unterrichtsgängen, unter der Voraussetzung, dass<br />

in diesem Bereich Fehlverhalten auftrat.<br />

Das Kind muss eine Beziehung zum Verstoß<br />

herstellen und nachvollziehen können. Darüber<br />

hinaus kann Schülerfehlverhalten zum Anwenden<br />

einer nachmittäglichen sogenannten »sozialen<br />

Stunde« führen. Hierbei kann unter Aufsicht des<br />

Hausmeisters und von Raumpflegerinnen gearbeitet<br />

werden, eventuell angerichteter Schaden wieder<br />

gutgemacht werden.<br />

Bei Verstößen gegen die Klassen- oder<br />

Schulordnung sollen die relevanten Regelsätze als<br />

»Übungsaufgaben« abgeschrieben oder in Form<br />

eines Aufsatzes formuliert werden.<br />

Gewaltprävention und Gewaltabwehr im<br />

Rahmen unseres Erziehungskonzeptes<br />

Was können wir tun, um Gewalt erst gar nicht<br />

aufkommen zu lassen?<br />

Gewalt schon im Vorfeld zu verhindern bedeutet,<br />

dass Menschen von frühester Kindheit an zu<br />

gewaltfreiem Verhalten erzogen werden.<br />

Für eine positive Entwicklung der Kinder sollten<br />

Wertvorstellungen und Erziehungsziele der Schule<br />

und des Elternhauses vor allem in<br />

Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbriefen und<br />

auch bei Elternstammtischen diskutiert werden. Ein<br />

einheitliches, gemeinsames Konzept ist das Ziel.<br />

Wie begegnen wir stattfindender Gewalt?<br />

Da bei Gewalttätigkeiten nicht zwischen<br />

»kontrolliertem Kräftemessen« und bedrohlichen<br />

Handgreiflichkeiten unterschieden werden kann,<br />

werden in der Schule keine Rangeleien geduldet.<br />

Wenn sich ein Kind bereits bedrängt fühlt, handelt<br />

es sich um eine »Grenzverletzung«. Dabei müssen<br />

individuelle Grenzen akzeptiert werden. Es darf<br />

keinesfalls weggeschaut werden. Bei Streitereien<br />

muss sich die Aufsichtsperson Zeit nehmen, um<br />

den Konflikt aufzuarbeiten. Gegebenenfalls kann<br />

der Streit auch zu Beginn der nächsten Stunde<br />

geklärt werden. Wichtig dabei ist, immer wieder die<br />

Nähe zu den Kindern herzustellen. Sowohl Täter<br />

als auch Opfer dürfen mit ihren Erlebnissen nicht<br />

allein gelassen werden.

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