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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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Die Geschichte vonHoffmans GärtenWer ist eigentlich „Hoffman“?Genau wissen wir das nicht.Wir wissen jedoch, dass er ein talentierterZeichner war. Denn sein Skizzenbuch habenwir auf einem der Dachböden entdeckt.Herr Hoffman muss hier gelebt haben, dennfünf Skizzen sind eindeutig dem Grundstückund der nahen Umgebung zuzuordnen.Zum Beispiel ist ein Torbogen der Anlage zuerkennen oder die Gärten der Nachbarschaft.Mit seiner fließenden Handschrift hat er unsauch kleine Momentaufnahmen imgeschriebenen Wort hinterlassen.Herr Hoffman wusste, wie schön es sich hier wohnt.Das spürt man auf jeder Seite. So werdenseine Impressionen zu unseren Visionen.Sein Erleben zu unserem Ziel.InhaltsverzeichnisDas Vorwort – GRK-Holding AG 3I. Das angebotene Objekt im Überblick 4II. Übernahme der Prospektverantwortung 6III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 8IV. Angaben über die Vermögensanlage 12V. Der Standort Leipzig 20VI. Die Lage 28VII. Das Objekt 34VIII. Grundrisse 40IX. Die Baubeschreibung 52X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle 60XI. Rechtliche Verhältnisse 62XII. Steuerliche Verhältnisse 66XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten 74Teil 2 - Kaufvertragsangebot 77Teil 2 - Teilungserklärung 89


Das VorwortDie Renaissance der WohnimmobilienUngeachtet der ab 2012 sinkenden Bevölkerung wirddie Wohnraumnachfrage mittelfristig weiter wachsen,insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsräumen.Ursachen hierfür sind der steigende Wohnflächenbedarfpro Einwohner und die zunehmende Zahl derSinglehaushalte. Zudem blieb die Neubautätigkeit imBereich Wohnimmobilien weit hinter dem Bedarfzurück. So wird sich die Nachfrage zunehmend aufden vorhandenen Wohnungsbestand konzentrieren,d. h. auf die Erhaltung und Modernisierung des Altbaubestandes.Ein deutliches Indiz für die Attraktivitätdes deutschen Wohnimmobilienmarktes ist sicherlich,dass ausländische Investoren in den vergangenendrei Jahren über 25 Mrd. Euro für Investitionenin deutsche Wohnimmobilien ausgegeben haben.Auf Erfolgskurs: Das neue LeipzigDank umfassender Investitionen verfügt die traditionsreicheUniversitäts- und Messestadt heute über einehochmoderne Infrastruktur und zählt zu den attraktivstenWirtschaftsstandorten in Deutsch land. Unternehmenwie Porsche, BMW, DHL und Quelle habendas Potenzial der sächsischen Metropole frühVorworterkannt und mit ihren großflächigen Gewerbeansiedlungenbereits viele Tausend neuer Arbeitsplätzegeschaffen. Dass sich der Flughafen Leipzig/Halle zueinem internationalen Drehkreuz im Luftverkehrentwickelt und die Leipziger Messe wieder Weltranggenießt, sind zwei weitere Belege für den spürbarenAufwärtstrend, von dem die ganze Metropolregionprofitiert.Wohnklassiker in grüner LageMit dem Denkmal-Sanierungsprojekt „HoffmansGärten“ im Leipziger Stadtteil Mockau entsteht einattraktives Wohnungsangebot, das den Traum vielerMenschen erfüllt: Citynahes Wohnen unweit desArbeitsplatzes in einem lebenswerten, von Grüngeprägtem Umfeld. Nach der Sanierung werden dieWohnklassiker für fast jeden Flächenbedarf die passendeLösung bieten – von der Zwei-Zimmer-Wohnungmit Loggia bis zum Familiendomizil mit vierZimmern und Balkon. Dank Sonder-AfA gemäß § 7i /§10 f EStG ist der Immobilienerwerb in dieser gutenLage für Kapitalanleger wie für Eigennutzer auch insteuerlicher Hinsicht attraktiv.Der Zeitpunkt ist überaus günstigWer jetzt in Leipzig Wohneigentum erwirbt, kanngleichzeitig von günstigen Kaufpreisen undimmer noch historisch niedrigen Zinsen profitieren.Ein Anstieg der Zinsen, der Kaufpreise unddamit auch der Mieten ist zu erwarten. Diesmacht den Immobilienerwerb in „Hoffmans Gärten“zu einer perspektivisch sinnvollen Entscheidung– auch als Baustein der privaten Altersvorsorge.Ob Sie hier als Eigennutzer später mietfreiden Ruhestand genießen oder sich als Kapitalanlegereine zusätzliche „Immobilienrente“ sichernmöchten: Mit langjähriger Erfahrung und individuellerBetreuung begleiten wir Sie bei derUmsetzung Ihrer Ziele.Das vorliegende Exposé informiert Sie über alleDetails unseres Angebotes. Sprechen Sie uns an,wenn Sie Fragen haben oder ein persönlichesInformationsgespräch wünschen.Oktober 2007GRK-Holding AG3


ProspektherausgeberGartenhöfe GmbHEin Unternehmen derGRK-Holding AGPrinz-Eugen-Str. 3104277 LeipzigFon 0341 / 22 22 - 610Fax 0341 / 22 22 - 622www.grk-holding.com„… und ich genoss die Verführungdes Lavendel.“(aus Hoffmans Skizzenbuch)II. Übernahme der Prospektverantwortungumgewandelt. Für den Inhalt dieses Prospektes trägtbekannt sind. Der Prospektherausgeber überprüftProspektherausgeber, Vertragspartner und Objektgesellschaftdes vorgesehenen Kaufvertrags überder Prospektherausgeber die Verantwortung. DerKauf und Sanierung einer Eigentumswohnung ist dieGeschäftsführer des Prospektherausgebers ist zu -auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des Investorsim Rahmen seiner individuellen GegebenheitenFirma Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277gleich dinglich uneingeschränkt zeichnungsberechtigtwirtschaftlich sinnvoll ist.für das Objekt. Der Prospekt informiert den InvestorEs sind nur die bis zum ProspekterstellungszeitpunktLeipzig. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregisterdes Amtsgerichts Leipzig unter der HR-NummerHRB 23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet.nach Überzeugung des Prospektherausgebers wahrheitsgemäß,sorgfältig und vollständig über alleUmstände, die für die Entscheidung des Investorsbekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgebend.Planungs- und Berechnungsgrundlagen stehenDas Stammkapital beläuft sich auf 25.000 Euro.über die angebotene Investition von wesentlicherAlleiniger Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht,Bedeutung sind oder sein können.unter dem Vorbehalt der jederzeit möglichen Veränderung.Die derzeitige Bau-, Verwaltungs- undgeb. am 04.10.1967, von den Bestimmungen des § 181Finanzverwaltungspraxis sowie Rechtsprechung kannBGB befreit. Alleingesellschafterin der GartenhöfeDa durch den Prospekt ein komplexer Sachverhaltsich verändern. Eine Haftung für den Eintritt vonGmbH ist die Firma GRK Holding AG, Prinz-Eugen-beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dassKosten-, Ertrags- und Steuerprognosen sowie für dieStraße 31, 04277 Leipzig, zugleich Initiatorin diesesgleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnenzukünftige Entwicklung der Finanzierungs- undProspekts.Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. DerBewirtschaftungskosten kann nicht übernommenProspektherausgeber steht für die wahrheitsgemäßeVorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am 21.08.1965und Herr Torsten Kracht, geb. am 04.10.1967, beideund vollständige Beantwortung entsprechender Frageninteressierten Investoren bzw. deren Beraternwerden. Eventuell im Prospekt enthaltene Illustrationenund Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,Entwürfe und Muster zu verstehen und nichtjederzeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortungalleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungendes § 181 BGB befreit. Das Stammkapital beläuftsich auf 1.000.000 EUR. Die Handelsregisternummerkann für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenenzusätzlichen EDV-Berechnungen bzw. überals wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung.Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführungkann hiervon abweichen.lautet HRB 22568 (Amtsgericht Leipzig). Die GRK-HoldingAG wurde am 29.11.1995 in Rechtsform einerGmbH gegründet und am 02.06.2006 in eine AGden Prospekt hinausgehenden Zusicherungen übernommenwerden, da diese vom Prospektherausgebernicht geprüft wurden bzw. diesem i. d. R. nicht6 II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick


Die Realisierung von Planungen steht unter demVorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens derentsprechenden Behörden. Gültigkeit haben ausschließlichdie notariell beurkundeten Verträge.Die Namensnennung der gesetzlichen Vertreterder Gesellschaften erfolgt ausschließlich zur Informationder Vertretungsverhältnisse.Eine persönliche Vertrauenswerbung mit dengenannten Personen wird damit nicht bezweckt.Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichendeAngaben darf und kann nur der Prospektherausgebermachen. Dritte, insbesondere mit demVertrieb und der Vermittlung befasste Personen,sind hierzu nicht befugt.II. Übernahme der Prospektverantwortung ÜberblickDer Prospekt besteht aus zwei Teilen.Da auch die abzuschließenden Verträge Veränderungenin sachlicher und rechtlicher Hinsichtunterliegen können, besitzen nur die letztendlichenwechselseitig abgeschlossenen Verträge Gültigkeit.Die im Exposé enthaltenen Angaben undAngebote sind demnach unverbindlich.Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlichgeschützt. Prospektaufbau und –inhalt orientierensich am IDW-S-4-Standard der Wirtschaftsprüfer(Stand 18.05.2006). Der Prospektherausgeberver-sichert, dass er nach bestem Wissen undGewissen über alle für die Anlageentscheidungwesentlichen Umstände im Prospekt vollständigund richtig aufgeklärt hat. Trotz gewissenhafterPrüfungen und sorgfältiger Erarbeitungen könnenIrrtümer jedoch nicht ausgeschlossen werden.Der Prospekt wurde im Oktober 2007 erstelltund herausgegeben.GRK Holding AGSteffen Göpel und Torsten Kracht7


„Vor meinen Augen färbtesich die Wiese grün“(aus Hoffmans Skizzenbuch)III. Wesentliche Risiken der VermögensanlageDie Teilungserklärung ist bislang noch nicht imdurch Insolvenz kann die Sanierungs- und Modernisierungsleistungdaher vom Verkäufer nicht mehrNachfolgend werden die wesentlichen mit der Investitionin die Vermögensanlage verbundenen RisikenGrundbuch vollzogen worden. Ohne eine derartigeeingefordert werden. Für den Käufer besteht diedargestellt.Teilungserklärung ist der Verkäufer nicht in der Lage,Gefahr, die Modernisierungsarbeiten selbst fertigdem Käufer Wohnungseigentum zu verschaffen. Diestellen lassen zu müssen, sowie die Gefahr, wegenRisiken im Zusammenhang mit demErwerb der VermögensanlageTeilungserklärung ist in Teil 2 dieses Prospekts abgedruckt.Die Abgeschlossenheitsbescheinigung derzuständigen Baubehörden liegt bereits vor. SollteDer Eigentumsübergang des Gesamtobjektes istdie Teilungserklärung nicht vollzogen werden, kanndes geringeren Schlussauftragsvolumens einen möglichenhöheren Aufwand tätigen zu müssen als prospektiertund höhere Finanzierungskosten aufbringenzu müssen.noch nicht vollzogen. Der notarielle Kaufvertrag verpflichtetden derzeitigen Eigentümer zur Eigentumsverschaffung.Risiken aus der tatsächlichen Situationdes Objektesden Erwerbern kein Wohnungseigentum verschafftwerden. Die Erfüllung der Kaufverträge wird damitfür die Objektgesellschaft unmöglich. Aus der Rückabwicklungeines Kaufvertrages könnten für denDie Gebäude wurden in den 50er Jahren des letztenJahrhunderts als Wohngebäude errichtet. DasZum derzeitigen Rechtszustand ist die Objektgesellschaftnicht imstande, in KaufverträgenErwerber Kosten entstehen (Vorfälligkeitsentschädigungenfür die finanzierende Bank, Notarkosten).Vorhandensein umweltgefährdender Belastungendie Eigentumsverschaffung an Nacherwerberdes Grund und Bodens ist dem Verkäufer nichtsicherzustellen. Aus der Rückabwicklung einesBei den prospektierten Wohnungen handelt es sichKaufvertrages könnten für den Erwerberum ein noch umfassend zu sanierendes und zubekannt. Sollten dennoch Bodenverunreinigungenvorhanden sein, so tritt der Verkäufer hierfürmodernisierendes Gebäude. Der Erwerber kauftKosten entstehen (Vorfälligkeitsentschädigungenfür die finanzierende Bank).nicht ein. Evlt. entstehende Kosten für eine Mängelbeseitigungmüsste der Erwerber tragen.keine fertige Immobilie, sondern neben der Altbausubstanzund dem anteiligen Grund und Boden denAnspruch auf eine umfassende Sanierung undModernisierung. Bei einem Ausfall des Verkäufers8 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Bei den Gebäuden handelt es sich um gebrauchteImmobilien. Bei gebrauchten Immobilien könnenunter Umständen auch von Sachverständigen nichterkennbare Mängel vorhanden sein. Gewährleistungsansprüchebezüglich dieser Mängel bestehentypischerweise nicht und sind nach der Vertragsgestaltungauch nicht vorgesehen. Eventuelle Kosteneiner Mängelbeseitigung trägt der Erwerber.Risiken aus wirtschaftlicher SichtBeim Kauf einer Wohnung entstehen für denErwerber regelmäßig folgende Kosten:– Kaufpreis des anteiligen Grundstücks und derWohnung einschl. Sanierungsleistungen– Notarkosten, Gerichtskosten– Grunderwerbsteuer– Fremd- und Eigenkapitalverzinsung einschl.Finanzierungsnebenkosten (z. B. Disagio)Bei dem prospektierten Gesamtaufwand für denErwerb einer Eigentumswohnung können sich fürden Erwerber folgende Risikopotenziale ergeben:Der Gesamtinvestitionsaufwand kann grundsätzlichdurch eine verlängerte Bauzeit (Überschreitung desZinsaufwandes) sowie bei Ausfall des Verkäufers(erhöhter Aufwand für die Fertigstellung derModernisierungsmaßnahmen) steigen. Es bestehtdas latente Risiko, dass die vorgesehene BauzeitIII. Wesentliche Risiken der Vermögensanlageüberschritten wird und der Verkäufer vor Fertigstellungder Modernisierung ausfällt. Dies kann wegender Überschreitung des geplanten Zeitaufwandessowie evtl. höheren Fertigstellungsaufwandes zueiner Überschreitung des geplanten Ge-samtinvestitionsaufwandesführen. Zur grundsätzlichen Werterhaltungder Bausubstanz bedarf eine Immobilieregelmäßiger Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten.Bei Vernachlässigung dieser werterhaltendenMaßnahmen kann dies zu einem Wertverfallder Wohnung führen, was bei Vermietungdauerhaften Leerstand und Mietausfall zur Folgehätte.Bei einem zu hohen Kaufpreis für die Immobilieinfolge Überbewertung kann dies dazu führen,dass der ursprünglich bezahlte Kaufpreis bei einemspäteren Verkauf nicht mehr erlöst werden kann.Die Finanzierung des Kaufpreises sowie der Nebenkostenobliegt ausschließlich dem Erwerber. EinRisikopotenzial bei der Fremdmittelbeschaffungdes Erwerbers ergibt sich unter Um ständen ausunzureichender persönlicher Bonität des Kreditnehmersund damit einhergehenden schlechterenKreditkonditionen. Daneben besteht das Risiko,dass nach Ablauf einer evtl. vereinbarten Zinsbindungsfristein höherer Zins vereinbart werdenmuss. Schließlich ist auf ein mögliches Disagio hinzuweisen.Das Disagio erhöht als Zinsvorauszahlungden aufzunehmenden Kreditbetrag, der dannüber den kreditfinanzierten Kaufpreisteil hinausgeht.Risiken aus der Nutzung desInvestitionsobjektesDie wirtschaftliche Nutzung des Investitionsobjektesist durch folgende Einnahmen und Ausgabengekennzeichnet:– evtl. einzunehmende Mieten (bei Selbstnutzung:ersparter Mietaufwand)– Tilgung– nicht umlagefähige Nebenkosten (bei Selbstnutzung:umlagefähige Nebenkosten)– ZinsaufwandDie tatsächlichen Mieteinnahmen können hinterden vom Erwerber eingeplanten bzw. erwartetenMieten zurückbleiben. Dies kann z. B. daraufzurückzuführen sein, dass das Mietniveau entsprechendden Marktgegebenheiten sinkt und von denMietern eine Mietanpassung nach unten verlangtwird.9„... besonnen atmete der Tag ...“(aus Hoffmans Skizzenbuch)


Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen können steigen(höhere Standards, höhere Umlagen, steigenderAnleger ist nicht vorgesehen. Soweit mit Baumaßnahmenvor rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertragesüber Wohnungseigentum begonnen wird,Bedarf).Im Ergebnis kann die Bedienung des Kapitaldienstesmit Eigenmitteln ansteigen oder überhaupterforderlich werden. Diese Risiken gelten nicht fürfließen diese Baumaßnahmen nicht in die Bemessungsgrundlagenach §§ 7i EStG bzw. 10f EStG ein.Für Anleger, die die Eigentumswohnung erst nachBeginn der Baumaßnahmen erwerben, kommen dieEigennutzer. Für Eigennutzer besteht jedoch das Risiko,dass die Betriebskosten durch allgemeine Kostensteigerunghöher als kalkuliert ausfallen.Daneben kann auch der Leerstand einer Wohnung zueinem Ausbleiben von Mieteinnahmen führen – ggf. Risiken aus steuerrechtlicher Sichterhöhten Absetzungen bzw. der Sonderausgabenabzugnicht oder nicht in der angegebenen Höhe zumZuge.bedingt durch die lange Bauzeit auf Grund der GrößeModernisierungskosten (§§ 7i und 10f EStG)Die vom Initiator vorgenommene Aufteilung desdes Gesamtobjekts ebenso wie die Zahlungsunfähigkeitoder die Zahlungsunwilligkeit des Mieters selbst.Die in der Kaufpreisliste (vgl. Prospekt S. 14. ff.) ausgewiesenenModernisierungskosten werden seitensKaufpreises auf die Kategorien Grundstücksanteil,Schließlich können auch auf Grund be rechtigter oderder zuständigen Gemeindebehörde nicht oder nichtunberechtigter Mängelrügen Mietminderungenin voller Höhe in die Bemessungsgrundlage für dieerhöhten Absetzungen nach § 7i EStG (Kapitalanleger)bzw. für den Sonderausgabenabzug nach § 10fAnteil Altbausubstanz und Modernisierungs-/ Herstellungskosten,die in diesem Prospekt (Kaufpreisliste)abgedruckt ist, kann durch eine spätere Außenprüfungder Finanzverwaltung eventuell korrigiertEStG (Eigennutzer) einbezogen. In der Regel wird diewerden. Damit könnte sich für Kapitalanleger dieBemessungsgrundlage der erhöhten Absetzungendurch den Mieter geltend gemacht und auch durchgeführtwerden. Diese Verringerung der Mieteinnahmenführt entweder zu einer endgültigen Mietminderungoder, falls die Mieten vom Mieter nachgezahltwerden, zu einer vorübergehend geringerengemäß § 7i EStG (Modernisierungskosten) zugunstenMieteinnahme.notwendige endgültige Bescheinigung der zuständigenGemeindebehörde über die begünstigten Maßnahmenerst nach Abschluss der Baumaßnahmenerteilt.der Bemessungsgrundlage der Normalabschreibungengemäß § 7 Abs. 4 EStG (Altbausubstanz) verringern,sodass sich das Abschreibungsvolumen in denersten 12 Jahren (Begünstigungszeitraum) gegenüberden Prospektangaben verringert. Während beimEs kann daher auch keine endgültige Aussage darübergetroffen werden, ob die erhöhten Absetzungenbzw. der Sonderausgabenabzug eintreten undKapitalanleger das Abschreibungsvolumen in dieAuf der Ausgabenseite können sich die nicht umlagefähigenNebenkosten auf Grund allgemeiner Kostensteigerungenerhöhen und so zu einer für den Anlegerverringerten Nettoeinnahme führen. Durch Leerstandkönnen die auf einen Mieter umlegbarenBetriebskosten vom Eigentümer zu tragen sein. Diewenn ja, in welcher Höhe. Ein Ausgleich der aus diesemRisiko evtl. entstehenden Nachteile für denJahre nach Ablauf des Begünstigungszeitraumes verschobenwird, reduziert sich der Sonderausgabenabzugbeim Eigennutzer endgültig.10 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Insbesondere besteht seitens der Dachgeschosswohnungendas Risiko, dass die Finanzverwaltung entgegender Bescheinigung der zuständigen Sanierungsbehördeeinen Neubau annimmt. Das hat zur Folge,dass Abschreibungen gem. §§ 7i EStG (Kapitalanleger)bzw. 10f EStG (Eigennutzer) nicht gewährt werden.Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Modernisierungskostenund Neubau wird auf das Kapitel„Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.Beschränkung des Verlustausgleichs(§ 15b EStG)Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanleger inder Anfangsphase durch die Inanspruchnahme dererhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG und durch dieAufnahme einer Fremdfinanzierung negative Einkünfteerzielt, die für die Dauer der Verlustphasehöher sind als 10% des von ihm eingesetzten Eigenkapitals.Wird vom Initiator eine modellhafte Gestaltung„Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfendie Verluste nach § 15b EStG weder mit anderen Einkünftenaus Vermietung und Verpachtung noch mitEinkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichenwerden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogenwerden. Die Verluste mindern die positivenEinkünfte, die in den folgenden WirtschaftsjahrenIII. Wesentliche Risiken der Vermögensanlageaus der Vermietung dieser Eigentumswohnungerzielt werden. Nach der Gesetzesbegründung zum§ 15b EStG sowie einem vorliegenden Schreiben desBundesministe-riums für Finanzen zählt das vorliegendeAngebot des Initiators nicht als Steuerstundungsmodell,weil keine modellhafte Gestaltungvorliegt.Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann vor,wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer Eigentumswohnungmittels eines vorgefertigten Konzeptseine oder mehrere Nebenleistungen zum Zweck derErzielung steuerlicher Vorteile angeboten werden.Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlichauf den Erwerb von Eigentumswohnungen ohneNebenleistungen. Das Angebot zum Beitritt in dieMietenpool-GbR stellt keine Nebenleistung dar, wiekein zusätzliches Entgelt anfällt (weiterhin wird aufdas Kapitel 12 „Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen).Risiken im Rahmen der Veräußerungder ImmobilieDer Erwerb einer Immobilie sollte grundsätzlichlangfristiger Natur sein. Bei einer etwaigen Veräußerungkurze Zeit nach dem Erwerb der Immobilie istes nicht ausgeschlossen, dass eine Wertsteigerungnicht eintritt, sodass aus dem Verkauf der Eigentumswohnungkein Gewinn erzielt werden kann. Beieiner etwaigen Fremdfinanzierung durch den Anlegerbesteht außerdem das Risiko, dass das Darlehennicht vollständig abgelöst werden kann und darüberhinaus eine Vorfälligkeitsentschädigung an diefinanzierende Bank geleistet werden muss. Zu densteuerlichen Folgen einer kurzfristigen Veräußerungwird auf das Kapitel „Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.Maximales RisikoDas maximale Risiko für den Erwerber umfasstdie Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen andie finanzierenden Banken, falls es aus den obenbeschriebenen Gründen zu keiner Eigentumsübertragungkommt. Denkbare Risiken können auchgehäuft auftreten, was bei hoher Fremdfinanzierungim Extremfall zu einem Vermögensausfall des Investorsführen kann.11


Nach der Revitalisierung werden die solidegebauten und gut erhaltenen Architekturklassikerhohe Wohnqualität in einem zauberhaftengärtnerischen Ambiente bieten.IV. Angaben über die VermögensanlageBeschreibung des ObjektesEs handelt sich um eine Wohnanlage aus den 50erKostensteigerungs- und Baurisiken trägt hierbei dieJahren in der <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>, 107, 109, 111 und <strong>113</strong>Die Baumaßnahmen werden mit der Denkmalschutzbehördeabgestimmt. Der Käufer wird die derzeit imVerkäuferin. Alle Zahlungen des Erwerbers erfolgenin 04279 Leipzig. Die Anlage umfasst mit den vonunter Beachtung der Regularien der Makler- undGrundbuch in Abteilung III eingetragene Grundschuldnicht übernehmen. Der Bauträger wird imBauträgerverordnung (MaBV). So ist sichergestellt,dass der Erwerber lediglich Zahlungen leistet, diediesem Prospekt dargestellten Wohnungen insgesamt180 Wohneinheiten in der <strong>Essener</strong> (96 Wohneinheiten)und der angrenzenden FriedrichshafenerRahmen der Realisierung des Projektes ggf. Dienstbarkeitenzur Eintragung bringen. Seitens der Stadtdurch Baumaßnahmen werthaltig unterlegt sindStraße (84 Wohneinheiten). Der bauliche Zustand istLeipzig existieren Planungen, die <strong>Essener</strong> Straße als(Zahlung gemäß Baufortschritt).altersgemäß, die geplanten SanierungsmaßnahmenNach Übergabe sollen die einzelnen Wohnungentragen dem Rechnung. Hinsichtlich der konkretenTeil des Vorhabens “Mittleren Ring Leipzig” auszubauen.Maßnahmen wird auf die Bau- und Ausstattungsbeschreibungverwiesen, die der Teilungserklärung alsAnlage VI beigefügt ist. Die Anlage steht unterWesentliche Grundlagendes steuerlichen Konzeptsvon der GRK Hausverwaltungs GmbH Leipzig, verwaltetwerden. Eine gute Verwaltung trägt maßgeblichdazu bei, dass eine Immobilie – und besonderseine qualitativ hochwertige Immobilie – langfristigDenkmalschutz.ihren Wert erhält bzw. steigert. Die Verwaltung istDie wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzeptswerden gesondert im Abschnitt „SteuerlicheVerhältnisse“ dargestellt.nicht nur für Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmenzuständig, sondern trägt entscheidend dazuVertrag und Vertragspartnerbei, dass die Eigentümergemeinschaft ihre letztendlichgleich gelagerten Interessen auch gemeinsam inDer Erwerber schließt einen Kaufvertrag ab, derden Eigentümerversammlungen durchsetzt.Der verantwortungsvolle Umgang mit der Instandhaltungsrücklagezur Sicherstellung erforderlicherModernisierungs- und Sanierungspflichten der Verkäuferin,der Gartenhöfe GmbH als Vertragspartnerindes Käufers, umfasst. Im Ergebnis verpflichtetInstandsetzungen am Gemeinschaftseigentum,sich die Objektgesellschaft zur Übergabe einerz. B. dem Dach oder der Fassade, ist eine weitere,ganz wesentliche Aufgabe für die Verwaltungschlüsselfertig sanierten und modernisierten Wohnung.Sämtlicheder Immobilie.12 IV. Angaben über die Vermögensanlage


ObjektDas Wohnensemble „Hoffmans Gärten“ wurde inden 1950er Jahren errichtet. Es handelt sich um freistehende,viergeschossige Gebäude inkl. Dachgeschossmit einer Deckenhöhe von ca. 2,70 m. Die ausZiegelmauerwerk in traditioneller Bauweise erstelltenGebäude sind typisch für ihren Zweck und denZeitpunkt ihrer Errichtung. Die vorhandenen Dachgeschosseeignen sich auf Grund der Dachneigungund in ihrem Flächenangebot sehr gut für die Herrichtung.Die Häuser sind komplett unterkellert.Nach Fertigstellung und gemäß den vorliegendenPlänen wird die gesamte Wohnanlage <strong>Essener</strong> Strasse96 Wohneinheiten sowie ca. 79 Außenstellplätzenumfassen, die nach und nach in drei Bauabschnittensaniert und modernisiert bzw. hergestellt werden.Im 1. Bauabschnitt befinden sich 32 Wohnungen und28 Stellplätze. Die Wohneinheiten weisen eineGröße zwischen 53 qm und 107 qm Wohnfläche auf.Die Gesellschaft beabsichtigt, den gesamten Kom-IV. Angaben über die Vermögensanlageplex umfassend zu sanieren und zu modernisierenund an Kapitalanleger bzw. Eigennutzer zu veräußern.Die gesamte Liegenschaft steht unter Denkmalschutz.Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, dieerhöhten Absetzungen bei denkmalgeschütztenGebäuden gem. § 7i EStG (Kapitalanleger) bzw. dieSteuerbegünstigung gem. § 10f EStG (Eigennutzer)in Anspruch zu nehmen.Die Baugenehmigung liegt vor. Die Bezugsfertigkeitist für den 31.12.2008 geplant.Die geplanten exklusiven Wohneigentumseinheitensind für Investoren geeignet, die die Wohnungenlangfristig vermieten oder selbst beziehen wollen.Diese Investoren erwerben eine individuelle Kapitalanleger-Eigentumswohnung,die eine langfristige,werthaltige Chance zur Vermögensbildung bzw.Altersversorgung bietet. Hierfür ist es erforderlich,dass die Erwerber die im Prospekt dargestellten Risikenkennen und vor dem Hintergrund ihrer eigenen,individuellen Situation einschätzen können.Es wird daher empfohlen, in jedem Falle individuellenRat durch kompetente Fachleute einzuholen,bevor das Engagement realisiert wird. Die Einzelfinanzierungdes jeweiligen Kaufpreises ist ausschließlichAngelegenheit des einzelnen Käufers. UnabdingbareVoraussetzung für die Inanspruchnahmeder erhöhten Absetzungen gemäß § 7i EStG bzw.der Steuerbegünstigungen gemäß § 10f EStG ist,dass erst nach Abschluss des Kaufvertrages durchden potenziellen Käufer mit den Baumaßnahmenbegonnen wird. Baumaßnahmen, die vorher durchgeführtwerden, sind bei Vermietung nur noch imRahmen der 2,0%igen linearen Abschreibung steuerlichbegünstigt.Abnahme und Verwaltung des Sondereigentumsobliegen dem Käufer und können freihändig an eineFachfirma vergeben werden.13


Kaufpreisliste<strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong> - 109 / BA I.WE- Ein- Lage Anzahl Wohnfläche Stell- Nr. Gesamt- Grundstücks- Anteil Modernisierungs-/Nr. gang Zimmer qm platz kaufpreis anteil Altbausubstanz SanierungskostenEUR EUR EUR anteilig / EUR26 <strong>105</strong> EG 3 67,43 ASP 55 127.443 11.632 16.801 99.01027 <strong>105</strong> EG 3 66,82 ASP 56 126.290 11.526 16.649 98.11528 <strong>105</strong> 1.OG 3 69,07 ASP 57 130.542 11.915 17.209 101.41829 <strong>105</strong> 1.OG 3 67,12 ASP 58 126.857 11.578 16.724 98.55530 <strong>105</strong> 2.OG 3 67,66 ASP 59 127.877 11.671 16.858 99.34831 <strong>105</strong> 2.OG 3 67,16 ASP 60 126.933 11.585 16.734 98.61432 <strong>105</strong> DG 2 64,92 122.699 11.199 16.175 95.32520 107 EG 2 67,33 ASP 49 127.253 11.614 16.776 98.86321 107 EG 3 73,97 ASP 50 139.803 12.760 18.430 108.61322 107 1.OG 2 67,87 ASP 51 128.274 11.708 16.910 99.65623 107 1.OG 3 73,58 ASP 52 139.066 12.693 18.333 108.04024 107 2.OG 2 67,82 ASP 53 128.180 11.699 16.898 99.58325 107 2.OG/DG 4 106,62 ASP 54 201.511 18.392 26.565 156.55414 109 EG 2 52,97 100.<strong>113</strong> 9.137 13.198 77.77815 109 EG 4 80,76 ASP 45 152.636 13.931 20.122 118.58316 109 1.OG 2 54,22 102.475 9.353 13.509 79.61317 109 1.OG 4 81,80 ASP 46 154.601 14.110 20.381 120.11018 109 2.OG/DG 3 90,99 ASP 47 171.971 15.696 22.671 133.60419 109 2.OG 4 80,75 ASP 48 152.617 13.929 20.120 118.56814 IV. Angaben über die Vermögensanlage


<strong>Essener</strong> Str. 111 - <strong>113</strong> / BA I.WE- Ein- Lage Anzahl Wohnfläche Stell- Nr. Gesamt- Grundstücks- Anteil Modernisierungs-/Nr. gang Zimmer qm platz kaufpreis anteil Altbausubstanz SanierungskostenEUR EUR EUR anteilig / EUR08 111 EG 3 73,98 ASP 39 139.823 12.762 18.433 108.62809 111 EG 2 67,27 ASP 40 127.140 11.604 16.761 98.77510 111 1.OG 3 73,94 ASP 41 139.747 12.755 18.423 108.56911 111 1.OG 2 67,64 ASP 42 127.840 11.668 16.853 99.31912 111 2.OG/DG 4 106,25 ASP 43 200.812 18.328 26.473 156.01<strong>113</strong> 111 2.OG 2 67,60 ASP 44 127.764 11.661 16.843 99.26001 <strong>113</strong> EG 3 67,02 126.668 11.561 16.699 98.40802 <strong>113</strong> EG 3 67,21 ASP 33 127.027 11.594 16.746 98.68703 <strong>113</strong> 1.OG 3 67,43 ASP 34 127.443 11.632 16.801 99.01004 <strong>113</strong> 1.OG 3 68,62 ASP 35 129.691 11.837 17.097 100.75705 <strong>113</strong> 2.OG 3 67,12 ASP 36 126.857 11.578 16.724 98.55506 <strong>113</strong> 2.OG 3 67,67 ASP 37 127.897 11.673 16.861 99.36307 <strong>113</strong> DG 2 65,06 ASP 38 122.963 11.223 16.210 95.530Die Stellplätze sind obligatorisch (keine Wahlleistung) und jeweils fest zugeordnet.Kaufpreis ohne Stellplatz.Gebühr SE-Verwaltung 12,00 EUR zzgl. 19% USt./Monat/Einheit.Gebühr WEG-Verwaltung 17,00 EUR zzgl. 19% USt./Monat/Einheit.Instandhaltungsrücklage beträgt 0,25 EUR/m 2 /Monat.Bezugsfertigkeit: 31.12.2008Fertigstellung: 30.04.2009IV. Angaben über die Vermögensanlage15


16 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Individuelle BeratungJedes vermögensbildende finanzielle Engagementbirgt Chancen und Risiken. Dies gilt auch für Investitionenin Immobilien. Im Kapitel „Wesentliche Risikender Vermögensanlage“ werden Fallstellungenbeschrieben, die gegen die Chance einer nachhaltigprofitablen Immobilieninvestition abzuwägen sind.Naturgemäß können an dieser Stelle nicht sämtlicherelevanten Fragestellungen behandelt werden. Eshandelt sich somit um keine abschließende Darstellung,die eine sorgfältige, individuelle Analyse derVerhältnisse bei jedem einzelnen Investor ersetzenkann.Eine kompetente Einzelfallberatung ist unerlässlich,um die Entscheidung für die Investition in dasObjekt vorzubereiten und zu unterlegen. Hierbei giltes zu berücksichtigen, dass die denkbaren Risikenauch gehäuft auftreten können, was bei entsprechendhoher Fremdfinanzierung im Extremfall auchzu einem Vermögensverfall des Investors führenkann, wenn die Mieteinnahmen aus der Immobiliedie Ausgaben nicht mehr decken können.IV. Angaben über die VermögensanlageKaufpreisDer Kaufpreis ist ein Festpreis und wird sowohl fürdie Sondereigentumseinheit nebst Miteigentumsanteilals auch für den Pkw-Stellplatz im Außenbereichgesondert ausgewiesen. Des Weiteren erfolgt eineUntergliederung bei der Sondereigentumseinheitauf den Anteil an Grund und Boden, auf den Anteilan der Altbausubstanz sowie auf den Anteil für dieInstandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten.Die steuerliche Anerkennung der Aufteilung wirdvom Verkäufer nicht garantiert. Der Verkäufer wirdjedoch den Erwerber durch eine sachgerechte Auskunftserteilunggegenüber der Finanzverwaltungunterstützen.Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für dievertragsgemäße Herstellung, insbesondere Anschlusskostenfür Ver- und Entsorgungsleitungen, AnliegerundErschließungskosten. Im Kaufpreis enthaltensind die Kosten der Projektierung, des Marketingsund des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auchdie Innenprovision in Höhe von 13,5 % des Kaufpreises(zzgl. MwSt), die der Veräußerer bezahlt.Nicht Bestandteil des Kaufpreises sind sämtlicheGebühren (z. B. Grundbuch), Steuern (z. B. fürGrunderwerb) und Kosten im Zusammenhang mitdem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages(z. B. Notar), die Kosten der Finanzierung des Kaufpreisesdurch den Käufer (z. B. BankbearbeitungsundSchätzkosten), Darlehens- und eventuelle Bereitstellungs-und/oder Zwischenfinanzierungszinsen,Grundschuldbestellungen etc. sowie Mehrkosten fürSonderwunscharbeiten. Diese Kosten trägt der Käuferselbst und gesondert.Grundvoraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreisesist die Absendung einer notariellen Bestätigung,dass die Auflassungsvormerkung für den Käufer imGrundbuch eingetragen ist, alle zur Rechtswirksamkeitund zum Vollzug des Vertrages erforderlichenGenehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklärungenvorliegen und die Freistellung des Vertragsgegenstandesvon allen Grundbuchlasten, die nichtübernommen werden, gesichert ist. Zudem muss dieBaugenehmigung erteilt worden sein. In diesemletztgenannten Fall müssen nach Eingang der Bestätigungbeim Käufer mindestens 14 Tage vergangensein, bevor die Fälligkeit eintritt.17


„Den ganzen Tag lang glücklich sein,ach wie lieb ich dich –mein umgrüntes Heim“(aus Hoffmans Skizzenbuch)Die Kaufpreiszahlung erfolgt in Raten in AnlehnungSondereigentumsverwaltungan die Vorschriften der MaBV.Der Verwalter wurde für die Dauer von drei Jahrenlt. Teilungserklärung bestellt. In die Gemeinschaftsordnungtritt der einzelne Erwerber rechtlich ohneBei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsenin gesetzlicher Höhe zu entrichten.Der Erwerber kann auf Wunsch die Firma GKR HausverwaltungsGmbH auch mit der Sondereigentumsverwaltungbeauftragen, wenn er nicht der Mietpool-GbRbeitritt. Ein Muster des Verwaltervertrageswird auf Wunsch ausgehändigt.Der Käufer übernimmt keine grundbuchlichen Belastungen,die nicht zur Ver- oder Entsorgung derImmobilie oder als Wegerechtssicherung erforderlichweitere Erklärung ein, sobald er Wohnungseigentümerwird, wirtschaftlich kraft Kaufvertrag mit Übergangvon Besitz, Nutzen und Lasten – ohne dass esweiterer Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.Mietpool-GbR-Vertrag/Vereinbarung über Mietenverwaltungsind.Hausverwaltungsvertrag für dasGemeinschaftseigentumRechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischenden einzelnen Wohnungseigentümern einerseits unddem WEG-Verwalter andererseits.Die Gartenhöfe GmbH bietet den Käufern den Beitrittzu einer Mietpool- GbR an. Die Geschäftsführungder Mietpool-GbR wird von der Firma GKRHausverwaltungs GmbH wahrgenommen. Mit demNach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegtEintritt in die Mietpool-GbR ist die Verwaltung desdie Verwaltung des GemeinschaftseigentumsSondereigentums verbunden. Der Eintritt in dieeinem Verwalter. Der Verkäufer hat dazu lt.Der WEG-Verwalter sorgt für die rechtzeitige Erstellungdes Wirtschaftsplanes und die ordnungsgemäßeMietpool-GbR erfolgt mit Besitz-, Nutzen- undInstandhaltung des Gemeinschaftseigentums. DieLastenwechsel auf den Investor. Eine Kündigung isteinzelnen Aufgaben und Befugnisse sowie Rechteerstmals mit einer Frist von drei Monaten zumder im Teil 2 des Prospektes abgedruckten Teilungserklärungdie Firma GRK HausverwaltungsGmbH Leipzig zum ersten Verwalter31.12.2012 möglich.bestellt, beauftragt und bevollmächtigt.und Pflichten ergeben sich aus der Teilungserklärung,der Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung.Die Hausverwaltung verwaltet demnach die von derMit dem Beitritt bietet sich dem Käufer die Möglichkeit,das Einnahmeausfallrisiko durch einen denkbarenLeerstand durch die Solidargemeinschaft derWohnungseigentümergemeinschaft zu bildendeMietpool-Gesellschafter tragen zu lassen. Im Gegenzugträgt der Erwerber die EinnahmeausfallrisikenInstandhaltungsrücklage und beruft die WEG-Versammlungenein. Eine Umlage der Verwalterkostender anderen Gesellschafter mit.und Instandhaltungsrücklage auf die Mieter ist nichtmöglich.18 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Gepoolt werden die nachfolgenden aufgeführtenErträge und Aufwendungen:Erträge:– Mieteinnahmen– Betriebs- und Heizkosten– Guthaben aus Wohngeldabrechnungen(Investor ist zum Ausgleich der Nachzahlung ausWohngeldabrechnung verpflichtet)Aufwendungen:– Betriebs- und Heizkosten– Zahlungen Hausgelder an WEG-Verwalter– Überweisungen der Grundsteuer gem. Abgabenbescheid– Begleichung der Reparaturaufwendungen imSondereigentum– Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausstehendenForderungen– Verwaltergebühren– Kontoführungsgebühren– MaklergebührenDer Mietpoolverwalter übernimmt u. a. folgendeAufgaben:– Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlichder Übergabe und der Abgabe derWohnungen;IV. Angaben über die Vermögensanlage– Überwachung des Mieteingangs;– Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautionen,Bankbürgschaften oder ähnlichen Sicherheiten;– Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;– Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nachder Heizkostenverordnung für den Wärmedienstund Abrechnung der Kosten mit den Mietern;– pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffendenBewirtschaftungskosten und Annuitätennach vorheriger Prüfung;– Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Gerätenfür die ordnungsgemäße Bewirtschaftung unddie Ausstattung des Hausmeisters;– im Rahmen der technischen Verwaltung wird dielaufende Überwachung des baulichen Zustandesund für notwendige Reparaturmaßnahmen, derAbschluss von Wartungsverträgen und die Aufstellungperiodischer Instandhaltungspläne entsprechendden Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaftvorgenommen.Zur Bewirtschaftung des Mietpools ist der Verwalterberechtigt, das Konto des Mietpools bis zu einer halbenJahresnettomieteinnahme aller beteiligten Wohnungenzu überziehen. Kommt der Investor seinenZahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerechtnach, werden die fälligen Beträge (monatliche Zahlungenam 3. Kalendertag des Monats im Voraus,Zahlungen nach Aufforderungen der Mietpoolverwaltungmit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datumauf dem Aufforderungsschreiben) ohne nochmaligeMahnung mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzverzinst. Sofern der Investor nicht an der jährlichenvom WEG- Verwalter einberufenen Eigentümerversammlungteilnimmt, ist der Mietpoolverwalterermächtigt, den Eigentümer zu vertreten und insofernsein Stimmrecht auszuüben bzw. mit der Vertretungdes Investors einen Anwalt seiner Wahl zubevollmächtigen.Weiterveräußerung der ImmobilieIm Falle einer Weiterveräußerung der Vermögensanlagedurch den Erwerber (z. B. durch Verkauf, Schenkungetc.) entstehen Nebenkosten wie z. B. Notariatsgebühren,Kosten der Löschung von Eintragungen imGrundbuch, ggf. Maklerkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädigungsleistungenan die finanzierende Bank.Die Entscheidung zur Übertragung wird vom Anlegergetroffen.19„Vor meinen Augen färbtesich die Wiese grün“(aus Hoffmans Skizzenbuch)


V. Leipzig – Motor einer dynamischen MetropolregionDie Stadt Leipzig ist eines der sechs Zentren in derMetropolregion Sachsendreieck – eine der ältestenAussichtsreicheWachstumsperspektivenIndustrieregionen der Welt. Sie ist heute mitMit einer hohen Qualität in der Vorschul- und Schulbildungsowie der Berufsausbildung bietet die Regionbereits heute Unternehmen einen großen PoolDie Region Leipzig gilt als aufstrebender Wirtschaftsstandortim Herzen Europas. Die Feri Rating &an hochqualifizierten und motivierten Fachkräften.Abstand die wirtschaftlich stärkste Region der ostdeutschenBundesländer.Research GmbH bewertet die Wirtschaftskraft derDer Anteil der Beschäftigten mit HochschulabschlussStadt für die kommenden zehn Jahre mit „B+“. Dasist in der Region Sachsendreieck vergleichsweise sehrDie Metropolregion Sachsendreieck kann sich inbedeutet, die Stadt hat ein überdurchschnittlichesBezug auf die Fläche oder die Einwohnerzahl mithoch. Etwa sechs Prozent aller Beschäftigten arbeitenin der Forschung und Entwicklung. Das liegtInvestitionspotenzial beziehungsweise ein unterdurchschnittlichesInvestitionsrisiko. Leipzig liegtdeutlich über dem gesamtdeutschen Schnitt.den anderen starken Regionen in Deutschland messen.Gegenüber diesen Regionen hat sie jedoch zweihinsichtlich der Wirtschaftskraft im GesamtrankingBesonderheiten:1. Als einzige deutsche Metropolregion liegt dasSachsendreieck vollständig in Ostdeutschland undverfügt über zwei Grenzen nach Osteuropa, nachPolen und Tschechien.2. Anders als in anderen Metropolregionen, wo eineder 67 bewerteten deutschen Städte auf Rang 12und ist unter den ostdeutschen Städten führend.Rund 70 Prozent der Unternehmen Leipzigs bewertenihre Stadt als sehr wirtschaftsfreundlich. Damitliegt Leipzig im Vergleich mit 50 anderen deutschenGroßstädten auf Rang sechs, wie eine Umfrage desInstituts Soziale Marktwirtschaft in ZusammenarbeitLeipziger Unternehmen sind mit der Wirtschaftsfreundlichkeitihrer Stadt sehr zufriedenDie Top Ten Positivantworten zuraus 50 Städten Wirtschaftsfreundlichkeit1 Hamm 74,42 Münster 73,23 Kiel 70,8sehr große und dominierende Stadt den Kern bildetund auf das Umland ausstrahlt, existieren inder Region Sachsendreieck mit Leipzig/Halle, Dresdensowie Chemnitz/Zwickau und Jena mehreregleichwertige Regionalzentren mit jeweils rundeiner Mio. Einwohnern und sehr unterschiedlichenProfilen.mit der IW Consult GmbH herausfand . Die Kaufkraftin Leipzig liegt mit 14.547 Euro je Einwohner überdem sächsischen Durchschnitt von 13.936 Euro. Insgesamtstieg die Kaufkraft in Leipzig in den vergangenensechs Jahren um 8,2 Prozent. Dieser positiveWachstumstrend wird sich laut GfK-Kaufkraftstudieweiter fortsetzen.4 Aachen 70,55 Karlsruhe 70,46 Leipzig 69,57 Hamburg 68,28 Saarbrücken 68,19 Chemnitz 65,610 Mannheim 65,5Quelle: IW Consult, 200620 V. Der Standort Leipzig


Enormes BevölkerungswachstumWanderten die Menschen ab Ende der 90er Jahreaus vielen ostdeutschen Städten ab, setzte in Leipzigbereits ein rückläufiger Trend ein. Heute leben fast507.000 Menschen in Leipzig. Vor allem jüngereMenschen leben in der Stadt: Etwa ein Drittel sindzwischen 20 und 40 Jahren. Es wird erwartet, dassdie Einwohnerzahl der Stadt im Zeitraum bis 2027auf 533.000 Einwohner steigt. Im Einzugsgebiet von40 Kilometern leben etwa 1,5 Millionen Menschenund im Umkreis von 100 Kilometern rund 6,8 MillionenMenschen.V. Der Standort LeipzigBedeutender FinanzplatzLeipzig ist der bedeutendste Finanzplatz in Mitteldeutschland.Das Potenzial des Standortes war denBankern schon relativ früh klar. Denn Investitionbraucht Kapital. Und weil der Finanzbedarf in Leipzigund der Region sehr hoch ist, hat sich in Leipzigeine sehr vielfältige und ausgewogene Struktur aufdem Finanzdienstleistungsmarkt entwickelt. In derStadt sind 58 Kreditinstitute vertreten. 48 Versicherungenhaben hier ihren Sitz. Fast 1.400 Anwälte,zahlreiche Notare sowie Richter an Amts-, Finanz-,Arbeits-, Sozialgericht, Sächsischem Verfassungsgerichtshof,Landgericht sowie 5. Strafsenat, Bundesgerichtshofund Bundesverwaltungsgericht sind hieransässig.Europäische MessemetropoleDie Messe Leipzig ist in ihrer über 800-jährigenGeschichte eine der ältesten der Welt. Gleichzeitiggilt sie als eine der jüngsten und modernsten: 1996wurde das neue Messegelände nördlich des StadtteilsLeipzig-Mockau eröffnet. Erfolgreiche Messethemensind in Leipzig unter anderem Auto undMobilität, Buch und neue Medien, Bauen und Denkmalpflege,Umwelt, Medizin und Konsumgüter. ImWettbewerb europäischer Messen ist sie eine festeGröße geworden mit führenden Veranstaltungenwie der Auto Mobil International oder der LeipzigerBuchmesse. Über 22.000 Aussteller und mehr als 1,3Millionen Besucher zählte die Messe Leipzig im vergangenenJahr.21


Der künftige City-Tunnel Leipzig der Bahn ist die neueVerkehrsader für eine ganze Region. Er schließt dieLücke auf der Nord-Süd-Achse zwischen den historischgewachsenen Kopfbahnhöfen Hauptbahnhof undBayerischer Bahnhof und sorgt für schnellere Direktverbindungenvon und zur Innenstadt aus den benachbartenWirtschaftsregionen und Naherholungsgebieten.Das „Weltunternehmen“ LeipzigViele internationale Unternehmen haben dasPotenzial Leipzigs bereits erkannt:• DHLDHL baut am Flughafen Leipzig/Halle eines der dreiweltweiten Luftfracht-Drehkreuze neben Hongkongund Wilmington. Ab 2008 sollen die Frachtfliegerihren neuen Heimathafen in Betrieb nehmen. Beivoller Auslastung will DHL jede Nacht 2.000 TonnenFracht von und nach Europa, Asien und Nordamerikaverteilen. Das Unternehmen schafft durch die Ansiedlungbis 2012 unmittelbar 3.500 Arbeitsplätze undweitere 7.000 bei Zulieferern.„Das ist ein Standort, der das nötigeWachstum von DHL für die Zukunftermöglichen und dem Unternehmen langfristigePlanungssicherheit geben kann.“(Dr. Klaus Zumwinkel,Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post World Net)V. Der Standort Leipzig• AMAZONDer Onlinehändler Amazon.de hat im August 2006mit einem 70.000 Quadratmeter großen Umschlagzentrumein neues Logistikzentrum in Leipzig eröffnet.In den kommenden drei Jahren sollen bis zu 400feste Arbeitsplätze entstehen. Einschließlich Saisonkräftenkann sich diese Zahl verdoppeln.„Wir freuen uns, mit unseren neuenMitarbeitern nun auch in Leipzig sicherzustellen,dass unsere Kunden den bestenund schnellsten Service bei ihren Bestellungenerhalten.“(Paul Niewerth, Geschäftsführer Amazon LogistikGmbH)• QUELLEDas Versandhaus Quelle wickelt in Leipzig mehr als95 Prozent seiner gesamten Versandleistung imBereich paketfähiger Haushaltswaren ab. Damit istder Leipziger Standort das logistische Rückgrat desVersandhändlers. Im Jahresdurchschnitt sind rund1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Versandzentrumbeschäftigt. Der Quelle-Standort Leipzig isteiner der größten gewerblichen Arbeitgeber in derRegion.„Wir wollen unsere klare Spitzenpositionin den Ländern Mittel-Osteuropas weiterausbauen. Dabei wird das Versandzentruminnerhalb unserer Europalogistikdie zentrale Rolle spielen“(Andreas Pötzsch, Leiter Versand Quelle GmbH)• SIEMENS AG und DEUTSCHE TELEKOM AGDie Siemens AG ist mit den Bereichen Entwicklung,Fertigung, Vertrieb und Service in Leipzig präsentund einer der größten industriellen Arbeitgeber dermitteldeutschen Region. Leipzig verfügt heute übereines der leistungsfähigsten Kommunikationsnetze inDeutschland. Das Telefonnetz T-Net/T-Net ISDN ist inund um Leipzig voll digitalisiert. Über die die T-DSL-Technologie und T-ISDN sind Videokonferenzen undE-Commerce via Telefonanschluss möglich.23


• PORSCHE AGVielseitiger MedienstandortAuch die Porsche AG entschied sich bei der Suchenach einem Produktionsstandort für Leipzig undDie rund 1.700 Medienunternehmen in Leipzig bildeneinen der wichtigsten Wirtschaftszweige dereröffnete hier 2002 für mehr als 127 Millionen EuroStadt. Etwa 20 Prozent der Beschäftigten sind in derein hoch modernes Werk. Im Vorfeld hatte LeipzigLeipziger Medienbranche tätig.Im Juli 2000 eröffnete der MDR in Leipzig mit etwamit 16 anderen Standorten konkurriert. Das Unternehmenhat insgesamt 800 Arbeitsplätze geschaffen.1.000 Mitarbeitern eine der modernsten, komplett„Leipzig war und ist die beste Wahl,die wir treffen konnten“(Dr. Wendelin Wedeking, Vorstandsvorsitzender der PorscheAG)digitalisierten Sendezentralen Europas. Seit 2003 istdie Unternehmensgruppe KINOWELT in Leipzig ansässig.Sie befasst sich mit der Verbreitung von Filmenim Kino und auf DVD und deckt dabei dasEine lange Tradition verbindet Leipzig mit demDruck- und Verlagswesen: Der Börsenverein desDeutschen Buchhandels wurde 1825 in Leipziggesamte Filmspektrum vom Blockbuster bis zum• BMWGenrefilm ab.gegründet. Die Stadt zählt heute 83 Verlage, darunterbekannte Namen wie das Bibliographische Institut& Brockhaus, der Verlag für die Frau, EditionIn einem europaweiten Wettbewerb hat sich LeipzigPeters ebenso wie der Ernst-Klett-SchulbuchverlagLeipzig oder der Faber & Faber Verlag.gegen 250 andere Standorte mit der Ansiedlungsentscheidungfür das neue Automobilwerk vonZukunftstechnologie BiotechLeipzig setzt auf die Zukunftstechnologie Biotech.Heute haben mehr als ein Viertel der im FreistaatBMW durchgesetzt. Auf dem Leipziger Werksgeländevon BMW arbeiten inzwischen rund 4.100 Menschen.Die Zahl der Beschäftigten soll auf 5.500 steigen.Sachsen ansässigen Biotechnologie-Unternehmen„Ohne den StandortDeutschland zu verlassen,bietet Leipzig die ideale Basis für eineMarkterweiterung nach Osteuropa.“(Norbert Reithofer, Vorstand BMW AG)ihren Sitz in Leipzig. Durch den Bau der BIO CITY hatLeipzig ein Signal für das Wachstum dieser Zukunftstechnologiein der Region gesetzt und beste Rahmenbedingungenfür die Ansiedlung weiterer Biotech-Unternehmenund Dienstleister geschaffen.24 V. Der Standort Leipzig


Energiestandort Nr. 1Leipzig ist Energiestandort Nr. 1 in den neuen Bundesländern.Zahlreiche Unternehmen, Versorger undDienstleister des gesamten Energiesektors und derEnergietechnik sind in der Stadt und der Regiontätig. So hat beispielsweise Deutschlands zweitgrößterErdgasimporteur, die Verbundnetz Gas AG, ihrenFirmensitz in Leipzig. Zudem ist Leipzig – nebenFrankfurt am Main – Handelsplatz für Strom inDeutschland.Tourismus-RekordNicht allein wegen der zahlreichen Ansiedlungennamhafter Unternehmen, der ausgezeichnet ausgebautenInfrastruktur und der vielen Messen undKongresse zählt Leipzig heute zu den lebendigstenund zukunftsträchtigsten Städten Deutschlands. DieStadt bietet viele Sehenswürdigkeiten, zahlreicheMuseen und unterschiedlichste kulturelle Angebotesowie viele Grün- und Wasserflächen zur Erholung.2006 war für den Leipziger Tourismus ein Rekordjahr.Fast eine Million Besucher haben die Stadtbesucht.V. Der Standort LeipzigDynamischer Immobilienmarktmit PotenzialDer Leipziger Immobilienmarkt verzeichnete im Jahr2006 eine außergewöhnlich hohe Nachfragedynamik.Mit Grundstücks- und Immobilienverkäufen imGesamtwert von rund 1,66 Milliarden Euro lag dasTransaktionsvolumen um etwa 60 Prozent über demVorjahreswert. Die hohe Nachfrage ist insbesondereauf das Kaufinteresse internationaler Investorenzurückzuführen. Der Messestadt wird seitens derImmobilieninvestoren im internationalen Standortvergleicheine ausgesprochen positive und nachhaltigeMarktperformance zugesprochen.Im Segment Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagenverteilte sich der Umsatz auf das gesamte Stadtgebiet.Dabei setzte sich das seit 2004 beobachteteNachfragewachstum fort. Mit rund 375 MillionenEuro wurde 2006 etwa 40 Prozent mehr in Mehrfamilienhäuserund Wohnanlagen investiert als 2005.Dabei entfiel das höchste Interesse auf sanierte undunsanierte Objekte. Die restlichen Käufe betrafenteilsanierte Gebäude oder Neubauten. Die Mietenvon sanierten Altbauten aus der Gründerzeit undneuen Wohnungen in guten und sehr guten Lagender Stadt werden nach Meinung der Experten in denkommenden Jahren steigen. Auch die Preise fürHäuser und Eigentumswohnungen, die dem heutigenAnspruch an Lage und Qualität entsprechen,werden in den kommenden Jahren steigen.Die Feri Rating & Research GmbH bewertet in ihremImmobilienmarkt Rating Leipzig den Markt für Neubaumietwohnungen,Altbaumietwohnungen undEigentumswohnungen mit „B“. Damit bescheinigtFeri diesen Segmenten für die kommenden Jahre bis2016 ein „überdurchschnittliches Investitionspotenzial“und ein „unterdurchschnittlichesInvestitionsrisiko“.25


Schlüsselindustrie im FreistaatSachsen lockt große AutobauerEin Bundeslandlockt StudentenIn den vergangenen 15 Jahren hat sichdie Automobilbranche zur Schlüsselindustriein Sachsen entwickelt. Weltweittätige Konzerne wie Volkswagen,Porsche und BMW errichteten Pkw-Standorte im Freistaat.Der Stuttgarter SportwagenherstellerPorsche startete 2002 seine Produktionam Standort Leipzig. Seither wird hierder sportliche Geländewagen Cayennemontiert. Im Dezember 2006 folgte dasCayenne-Modell der zweiten Generation.Auch der Supersportwagen Carrera GTwurde bis zum Frühjahr 2006 in limitierterSerie in Leipzig produziert.Künftig rollt am einzigen ostdeutschenPorsche-Standort neben dem Cayenneder Viersitzer Panamera vom Band.Zu den bisher 400 Arbeitsplätzen kommen600 hinzu.Forschung im Verbund: Nicht nur Biotechnologieund Maschinenbau boomenan den sächsischen HochschulenSeit 2005 produziert BMW die 3er-Reihe in Leipzig, wo die MünchnerBMW AG damals rund 1,3 MilliardenEuro investierte. Seit 2007 wird in Leipzigauch ein dreitüriges Modell der 1er-Reihe montiert. Damit wird die Höchstauslastungvon 650 Fahrzeugen pro Tag– die so genannte Kammlinie – erreicht.Aktuell arbeiten auf dem Werksgeländemehr als 5100 Beschäftigte, davon rund2300 direkt bei BMW.Mit mehr als 100.000 Studierenden verfügt Sachsenüber die am stärksten frequentierte Wissenschafts-Infrastruktur der neuen Bundesländer: Jeder zweiteHochschüler Mitteldeutschlands hat seine akademischeWahlheimat im Freistaat gefunden. (...)Die Standorte Dresden und Leipzig sind mit aktuell39 000 bzw. 35 000 Studierenden die gewichtigstenZentren der sächsischen Hochschullandschaft.(LOGO: HANDELSBLATT)3/2007Entwicklung einesIndustrie-Standortes(...) Die Innenstadt ist lebendiger dennje, die Bevölkerung hat 2006 die Grenzevon einer halben Million überschritten,Leipzig ist erneut zu einem wirtschaftlichenKristallisationspunktgeworden und gilt nun als eine dererfolgreichsten Städte in den neuenBundesländern.3/2007Leipzig im Spiegel der Presse ...Tourismusbranche im Aufwind4/2007Sächsisches Gastgewerbe vermeldet Besucherrekord –Der Anteil ausländischer Gäste steigtRekord im sächsischen Gastgewerbe:und Leipzig. (...) Nach Leipzig kommenSechs Millionen Gäste und 15,9 Millio-traditionell zahlreiche Besucher zu Messenund Tagungen.nen Übernachtungen in gewerblichenBeherbergungsbetrieben wurden für2006 gemeldet. (...) Zugpferd ist dabeinach wie vor der Städtetourismus: Diemeisten Besucher reisten nach Dresden3/200726 V. Der Standort Leipzig


5/2007Agents (Bearbeiter der Expresssendungen im Verteilzentrum). (...)Die Anzahl der Beschäftigten wird ständig erhöht, zum Start imder nun 1000 DHL-Mitarbeiter sind Ramp Agents und OperationsDer 57-jährige Wolfgang Haase aus Schkeuditz hat vom Engagementdes Logistikunternehmens profitiert. (...) Mehr als die Hälftekommenden Jahr sollen es 2000, bis 2012 insgesamt 3500 sein. Weitere7000 Jobs sollen im Umfeld des Flughafens entstehen. (...)DHL stellt 1000. Mitarbeiterin Schkeuditz einDie Post-Express-Tochter DHL hat den 1000. Mitarbeiter für ihrLuftfrachtdrehkreuz auf dem Flughafen Leipzig/Halle eingestellt.LEBENSQUALITÄTLeipzig ist die beste deutsche Stadt EuropasLeipzig gehört einer EU-weiten Umfrage nach zu den drei lebenswertestenGroßstädten in Europa. Über 95 Prozent der befragtenBürger gaben an, gerne in der sächsischen Metropole zu leben. Wiedie Europäische Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte,gaben nur die Menschen im niederländischen Groningen und impolnischen Krakau der Lebensqualität in ihrer Stadt bessere Noten.Leipzig hängte bei der Umfrage in 75 Städten der 27 EU-Ländersowie Kroatien und der Türkei auch die übrigen sechs deutschenStädte Berlin, Dortmund, Essen, Hamburg, München und Frankfurt/Oderab.7/200727Vom Investmentboom in Deutschland profitieren auch die neuen BundesländerDas Kapital entdeckt den Osten… jede gute Nachricht spricht für sichIn Ostdeutschland tätige Investment-Beraterhaben derzeit gut zu tun. „2006 hat sichdas Transaktionsvolumen für Asset-Dealsallein in den ostdeutschen InvestmentmärktenDresden, Leipzig, Magdeburg,Rostock und Berlin im Vergleich zum Vorjahrum zwei Drittel erhöht“, sagt WulffAengevelt, Chef des gleichnamigen DüsseldorferBeratungsunternehmens. (...)3/2007Renaissance der InnenstadtLeipzigs Immobilienmarkt stabilisiert sich und locktwieder Investoren an ...(...) Auf dem Wohnungsmarkt kaufen Anlegermit Steuerspar-Absichten Eigentumswohnungenmit Sonderabschreibung in Denkmälernoder Sanierungsgebieten. (...) Projektentwickler,Investoren und Selbstnutzer in Leipzig setzennicht nur auf Steuereffekte und günstigenBaugrund, sondern auch auf eine wachsendeWirtschaftskraft der Stadt – dokumentiertdurch Groß-Ansiedlungen wie die von BMW,Porsche und DHL. Das bringt Stabilität undsichert die Rendite.1-2/2007V. Der Standort Leipzig


33183181920232171734v.l. Hauptbahnhof, Alte Nicolaischule, Neues Rathaus, Rosental221. Hauptbahnhof19. Zentralstadion2. Schwanenteich20. Festwiese91076115122343. Opernhaus4. Augustusplatz5. Neues Gewandhaus6. MDR-Hochhaus7. Universitäten8. BG Geschäftsstelle21. Arena Leipzig22. Zoologischer Garten23. Rosental24. Naturschutzgebiet LeipzigerRatsholz25. Völkerschlachtdenkmal13828141516269. Bildermuseum10. Altes Rathaus11. Neues Rathaus12. Johannapark13. Bundesverwaltungsgericht26. Russische Gedächtniskirche27. Deutsche Bücherei28. Botanischer Garten29. Medien-Center/Media-City30. MDR-Sendezentrum2930242714. Clara-Zetkin-Park15. Bayerischer Bahnhof16. Rennbahn Scheibenholz3217. Die Nonne18. Elsterbecken (Weiße Elster)2531. Kleinmessegelände32. Altes Messegelände33. Flughafen Halle/Leipzig34. „Hoffmans Gärten“,<strong>Essener</strong> Straße28 VI. Die Lage1


„Über‘n Garten in die Lüfte,spür ich blumig zarte Düfte,oh mein Mockau, du bist mein“(aus Hoffmans Skizzenbuch)Ein lebenswertes grünes WohnumfeldHoher Wohn- und FreizeitwertAm Objektstandort <strong>Essener</strong> Straße/FriedrichshafenerDurch diese weitläufige Grünoase, zwischen 1752dorfer Park, der im Jahre 1800 zu einem Landschaftsgartenim englischen Stil umgestaltet wurde, gehörtStraße kann man schon vom Fenster oder Balkon ausund 1755 als Rittergutspark angelegt, führt unterder noch aus dieser Zeit stammende Teich mit Inseldas grüne Umfeld genießen: Der Blick fällt auf dieanderem ein 23 Kilometer langer, gut beschilderterund Tempel sowie das ab 1998 sanierte Schloss, mitschönen Außenanlagen mit altem Baumbestanddem das 1893 abgerissene einstige HerrenhausRad- und Wanderweg. Auf diesem lässt sich in beliebigenEtappen, am Flüsschen Parthe entlang, dieersetzt wurde. Eine Bogenbrücke über die Parthesowie auf die rückwärtigen, üppig begrünten Gärten.Wer aktive Naherholung sucht, findet sie direktund eine Kastanienallee, an deren Endpunkt einstvor der Tür. In unmittelbarer Nachbarschaft an derParthenaue erkunden – eine ursprüngliche Auenlandschaftmit Wäldern, Sumpfwiesen und Feldern.ein Mausoleum lag, sind ebenfalls Relikte derursprünglichen Parkgestaltung.Friedrichshafener Straße befindet sich die traditionsreicheKleingartenanlage „Nordstern e.V.“, die imZu den heutigen Sehenswürdigkeiten im Abtnaun-Jahr 2008 ihr einhundertjähriges Bestehen feiert.Die nächste öffentliche Grünanlage ist derAbtnaundorfer Park, den man die Kleingartenanlagen„Parthenaue“ und „Mockau Mitte“ entlang flanierend,über die verkehrsberuhigte Beuthstraße in8 bis 10 Minuten erreicht. Mit dem Rad sind es nur 3Minuten.30 VI. Die Lage


Vielfältige FreizeitmöglichkeitenSport und Spaß im VereinDer Mockauer SV Lok Nordost bietet kleinen undgroßen Leichtathleten eine sportliche Heimat undführt für aktive Volleyball- und Fußball-Fans jeweilseine eigene Abteilung. Beim TuS Leipzig-Mockaue.V. wird schon seit Mitte der 1920er Jahre HandballZu jeder Jahreszeit attraktivgroß geschrieben, Abteilungen für Badminton, Tennis,Volleyball und Turnen ergänzen das Vereinsangebot.Wer gerne das Tanzbein schwingt, ist im 1.Ebenfalls fußläufig bequem erreichbar sind dasFreibad Sommerfeld und die unter NaturfreundenLeipziger Rock n’ Roll-Club „Alpha 69“ e.V. gut aufgehoben,der von der Sportjugend Sachsen für seinesehr beliebte Alternative – der auch als „Naturbadvorbildliche Jugendarbeit ausgezeichnet wurde. VonNordost“ bekannte Baggersee.Angeboten für „Tanzminis“ ab vier Jahren überIm direkten Objektumfeld findet sich darüber hinausdiverse Show-Dance Kurse bis zum Fitness&Dance-die Stadtteilbibliothek und der Kletterturm Mockau.Angebot für Tanzsportfreunde ohne Altersbegrenzung– der bunteDieser Anziehungspunkt für Jung und Alt, ein ausgedienterWasserturm, bietet für Kinder ab 7 Jahrenattraktive Programme an der Kletterwand. Auchausgewachsene Kletterer finden sich hier gerne zumTraining ein.VI. Die LageTrainingsplan dieses Vereins bietet für jeden etwas.Auch das Tanzcentrum in der <strong>Essener</strong> Straße ist beiHobbytänzern eine beliebte Adresse. Neben Tanzkursenfinden hier auch Tanzpartys und ähnlicheVeranstaltungen statt.Ideal für vergnügliche AusflügeDank der zentrumsnahen Lage und guten Verkehrsanbindungvon Mockau liegen auch die Freizeitangebotein der Leipziger City und im weiteren Umfeldin komfortabler Nähe, vom Gewandhaus über denZoologischen Garten bis zur Sachsen-Therme. Überdie A14 und die neue A38 ist sogar der südlich vonLeipzig liegende „Belantis“ Vergnügungspark, Ostdeutschlandsgrößter Freizeitpark, in kürzester Zeiterreichbar.31


Naturnahe Lage mit urbaner InfrastrukturGut versorgt, bestens angebundenPluspunkt MobilitätDieser richtungweisende Service trägt dazu bei, dassIn Mockau-Nord bleibt kaum ein Wunsch offen:Neben einem Taxistand bietet die HaltestelleZu Fuß gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten für„Mockau Post“ auch Zustiegsmöglichkeiten in dasMobilität in Leipzig auch künftig ein wertvolles Allgemeingutbleibt. Mit dem nahen Autobahn-den täglichen Bedarf bietet – neben vielen anderenEinkaufsmöglichkeiten des Facheinzelhandels –effiziente städtische Bus- und Straßenbahn-Verkehrsnetz.So gelangt man in kürzester Zeit ins Herz derAnschluss „Leizpig Nordost“ zur A14 ist die Objektlagefür Urlaubsreisen per Pkw ebenso ideal wie fürdirekt „um die Ecke“ das Mockau-Center, in demMetropole Leipzig oder startet vom HauptbahnhofAußendienst-Tätigkeiten. Auch für den täglichenbequem zu umweltbewussten und preisgünstigenWeg zum Arbeitsplatz bietet die verkehrstechnischeauch wichtige Dienstleistungen (Apotheke/Ärztehaus,Versicherungsanbieter uvm.) zu findenAnbindung von Mockau optimale Voraussetzungen,sind. Der Standort dieses Stadtteil-Centers – nach derFernreisen per Schiene. – Als besonders fortschrittlichenService für Personen, die in ihrer MobilitätWende das erste seiner Art in Leipzig – ist auch alseingeschränkt sind (z. B. aus Altersgründen, durchdie Anfahrt möglichst kurz zu halten. Einfache Rechnung:Jede pro Tag gesparte Minute Anfahrtszeit„Mockauer Post“ bekannt, da sich gegenüber frühersonstige körperliche Beeinträchtigungen) bieten diezum Arbeitsplatz bedeutet jährlich viele Stundenein größeres Postamt befand.Leipziger Verkehrs Betriebe (LVB) einen kostenlosenmehr Freizeit –für eigene Hobbies oder im Kreis derBegleitdienst an.Familie.Für den wöchentlichen Großeinkauf bietet sich derSachsenpark an der nahe gelegenen Leipziger Messean. Zur guten Infrastruktur des Objektumfeldesgehören Kindertagesstätten und viele schulischeEinrichtungen – von der Grundschule bis zur Berufschule.32 VI. Die Lage


81097435216Eingebettet in ein grünes Umfeld vereint die Lage des Stadtteils Mockau wesentliche Vorzüge: Naturnahe Wohnqualität, unmittelbare Nähe zur City und schnellenZugang in die Peripherie der Metropole Leipzig sowie zur Kleingartenanlage Nordstern und Abtnaundorfer Park.VI. Die Lage331. <strong>Essener</strong> Straße2. Friedrichshafener Straße3. Mockau-Center/Stadtteilbibliothek/Nahverkehrsanschluss4. Kletterturm Mockau5. Kleingartenanlage „Parthenaue“6. Kleingartenanlage „Mockau Mitte“7. Naturbad Nordost (Baggersee)8. Sachsen-Therme9. Neue Messe10. Autobahn A14<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>-<strong>113</strong>


VII. Das Objekt – Leben in „Hoffmans Gärten“<strong>Junge</strong> Architekturklassiker mit CharmeBei den Objekten in der <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> bis <strong>113</strong>Kennzeichnend für die neo-klassizistische AnmutungDas bei der Errichtung der Gebäude geschaffenehandelt es sich um dreigeschossige Wohnhäuser, dieder Wohnhäuser ist die klare Formensprache mitAngebot an familienfreundlich proportionierten1953 in solider Bauausführung erstellt wurden undgeraden Linien und ausbalancierten Formen, wie sieWohnungen mit klaren Grundrissen darf auch nachmit ihrer gut erhaltenen Bausubstanz für eineinsbesondere in der Symmetrie der Fassaden und inheutigen Maßstäben als fortschrittlich gelten.anspruchsvolle Modernisierung prädestiniert sind.der Gesamtkomposition zum Ausdruck kommt.Die drei komplett unterkellerten Gebäude sind TeilAnsprechend gegliedert werden die AußenfassadenIn Einzelfällen werden die Wohnungsgrundrisse imdurch markante Standerker, vorgesetzte Balkone,Zuge der Sanierung auf heutige Raumbedürfnisseeines denkmalgeschützten Ensembles auf der Nordseiteder <strong>Essener</strong> Straße, das sich als geschlosseneneGesimse und weitere Zierelemenente aus Sandstein,hin optimiert. Ziel der umfassenden Revitalisierungarchitektonische Einheit bis zur FriedrichshafenerStuck und Naturstein.ist es, den über die Jahre etwas verblassten stillenStraße fortsetzt.Zauber dieser Architekturklassiker zu neuem Lebenzu er-wecken. So werden in enger Abstimmung mitden Denkmalbehörden alle stilgebenden Elementeder Fassadengestaltung sorgsam restauriert oderoriginalgetreu neu hergestellt. Im Zusammenhangmit dem Ausbau der Dachgeschosse und der Sanierungder Dachstühle erhalten die Dächer eine neuestilgerechte Eindeckung, die zum Einbau vorgesehenenneuen Isolier-Holzfenster entsprechen demhistorischen Vorbild.Ansicht Rückfassade mit den Eingängen <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong> - <strong>113</strong>34 VII. Das Objekt


TschernyschewskistraßeVII. Das ObjektFahrradstellplätzeSpielplatz<strong>Essener</strong> StraßeGrillplatzFahrradstellplätze35PKW-StellplätzeKopernikusstraße


Hier kann man des Sommers die Sonne genießenoder unter großen alten Bäumen ein schattigesPlätzchen finden. Neben einem Grillplatz sind auchWestansicht, im Vordergrund: <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>eine Spielfläche für Kinder sowie die Fahrradstellplätzein die Gartenlandschaft integriert. Seitlichangeordnet befinden sich die gepflasterten Kfz-Um das vorhandene Wohnflächenangebot zusätzlichabgeschirmt. Zwei von den Wohngebäudenaufzuwerten, werden die Balkone zur üppig grüneneingefasste romantische Torbögen eröffnen denStellplatzflächen mit Zufahrt über die Kopernikusbzw.Tschernyschewskistraße.Zugang in die Gartenidylle auf der rückwärtigenGebäudeseite, wo die Bewohner von der Privatheitund Abgeschlossenheit einer großzügigen GrünoaseUmfassende technischeModernisierungGartenseite hin durch weitere große Wohnbalkoneergänzt. So werden einige der Eigentumswohnungengleich über zwei Freisitze mit Blick ins Grüne verfügen.empfangen werden.Wie die Sanierung der Außenfassaden erfolgt auchIdyllisch eingebettet ins Gründie Innensanierung mit größter Sorgfalt und hohemQualitätsanspruch. Sämtliche Putzflächen werdenPrägend für das stimmungsvolle Wohnambiente istüberprüft und bei Bedarf fachgerecht ausgebessertdie eingewachsene Lage der Wohnhäuser aufoder erneuert. Arbeiten wie die Erneuerung derdem weitläufigen Grundstück.Innenfensterbänke oder die farbliche Gestaltung derZur <strong>Essener</strong> Straße hin sind die Gebäudemit ihren schön gestalteten Außenanlagen durchTreppenhäuser werden entsprechend den denkmalpflegerischenAuflagen vorgenommen.überwiegend alten Baumbestand36 VII. Das Objekt


Vorhandene Wohnungseingangs- und -innentüren,die nicht neuwertig aufgearbeitet werden können,werden durch Nachbauten nach historischem Vorbildersetzt. Die Sanierung der Fußböden umfasst einenHöhenausgleich und eine zusätzliche Trittschalldämmung.Danach wird in den Wohnräumen ein Echtholzparkettaus Eiche verlegt. In den Bädern,Duschen und Küchen kommen hochwertige Fliesenzum Einsatz. Optional wird in den Küchen auch Echtholz-Parkettverlegt.Darüber hinaus wird insbesondere durch die Modernisierungder Haustechnik gewährleistet, dass dieEigentumswohnungen nach der Sanierung zeitgemäßenWohnkomfort bieten. Hierzu gehört die kompletteErneuerung der Sanitär- und Elektroinstallationensowie der Einbau einer videogestütztenWechselsprech- und Türöffneranlange und modernerTelekommunikationsanschlüsse. Außerdem erhaltendie Gebäude eine effiziente, zeit- und witterungsgesteuerteGasheizungsanlage mit zentraler Wärmeerzeugungund Warmwasseraufbereitung. So werdenUmweltbelastungen wie Wohnnebenkosten auf eindenkbar niedriges Niveau reduziert.VII. Das ObjektEin vielseitiges, attraktivesWohnungsangebotOb Sie gerne unter dem Dach wohnen oder ebenerdig– ob Sie ein geräumiges Single-Appartementsuchen oder beim Immobilienerwerb für eine mehrköpfigeFamilie planen: Die vielfältige Auswahl anEigentumswohnungen in „Hoffmans Gärten“ bietetmit Flächen von ca. 53 bis 107 m 2 für fast jedenWohnraumbedarf die passende Lösung.Sie lieben das Leben auf zwei Etagen? Selbst diesenWunsch können Sie sich hier mit einer der originellenzweigeschossigen Maisonette-Wohnungen im 3.Ober-geschoss/Dachgeschoss erfüllen.Dank der gradlinigen Grundrisse präsentiert sichjedes der Eigentumsdomizile als attraktive lichteWohnwelt mit großzügiger Raumwirkung. Die Klarheitder Grundrisse strahlt Modernität aus und bietetfür jeden Einrichtungsstil ein stimmiges Ambiente.Die Wohnbalkone und Loggien erweitern denLebensraum ins Freie und laden nicht nur sonntagszum Frühstück ein. Auch zur lauschigen Gartenoasehinter dem Haus sind es nur wenige Schritte.Ob Sie aus dem Fenster schauen oder auf den Balkontreten – Ihr Blick schweift in Baumwipfel undGartenlandschaften. Dieses naturnahe Wohnerlebnisist ein Vorzug der angebotenen Wohnungen, der –zu jeder Jahreszeit neu – Lebensqualität und liebenswertePerspektiven bietet.37


38 VII. Das Objekt


Bauliche HighlightsBalkoneNicht nur die Aufarbeitung von bereits bestehendenBalkonen, sondern auch die Anbringung neuer Balkonanlagenbzw. die Errichtung von Loggien undTerrassen (EG und DG) steigert die Attraktivität desObjektes. Zusätzlich wird auf jedem Balkon eine Balkonleuchteinstalliert.TreppenhausDie Visitenkarte eines Hauses. Originale Wohnungseingangstüren,aufgearbeitet nach den Maßgabendes Denkmalschutzes, und elegante Treppenläufersind in unseren Objekten ebenso zu finden wie stilvolleLeuchten. Auch die Briefkastenanlage wird entwederin Messing oder Holz ausgeführt, je nach demCharakter des Hauses.BäderDie mit hochwertigen Keramikfliesen gestaltetenBäder sind ein beliebtes Highlight. Sanitärkeramik inMarkenqualität und verchromte Accessoires – demVolumen der Wohnungsgröße angepasst – rundenden ästhetischen Rahmen von Badkultur ab.VII. Das ObjektWohnräumeWir verlegen ganz bewusst Parkett, den zeitlosenund wertbeständigen Naturboden. Neben der zeitlosenSchönheit der Hölzer verbreitet der ParkettfußbodenWärme und Behaglichkeit.HaustechnikIn allen Wohn- und Schlafräumen werden Anschlüssefür Telefon und Fernseh-/Radio-Empfang konzipiert.Deutsche Markenfabrikate bei der Auswahl derSteckdosen und Schalter und videogestützte Wechselsprechanlagenmit Eingangsüberwachung spiegelnden hohen technischen Standard wider.WohnungsmixDie Wohnungsgrößen sind so strukturiert, dass heutigenWohnbedürfnissen mit modernen RaumprogrammenRechnung getragen wird. Dabei fühlensich Singles ebenso angesprochen wie Familien mitKindern.AußenanlagenDie Außenanlagen sind geprägt von Grünflächen mitstandortgerechter Bepflanzung. Wo immer es diegärtnerische Gestaltung zulässt, werden mit einerReihe von Extras (Grillplatz, Sandkasten, Mobiliar)attraktive Ruheinseln geschaffen. Nicht nur neuangelegte Wege aus Steinpflaster, sondern auch Pollerleuchtenmit Dämmerungsschalter und Bewegungsmelderergänzen das komfortable Ambiente.Oberirdische Stellplätze gehören ebenso wie überdachteFahrrad-Abstellplätze zu den großzügigenAußenanlagen.39„So sehr lieb ich dieses Sein,hier geh ich durch, hier ist mein Heim“(aus Hoffmans Skizzenbuch)


Die Grundrissbeispiele können mitfortschreitender Planung Veränderungenunterworfen sein, die sich auch in derTeilungserklärung niederschlagen können.VIII. GrundrisseBeispiel: 1. Obergeschoss<strong>Essener</strong> Straße 111Wohnung 11 1. OGZimmer 2Wohnfläche 64,22 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 67,64 m 2Schnitt40 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisselinks: 2. OGrechts: DGBeispiel: Maisonette 2. Obergeschoss und Dachgeschoss<strong>Essener</strong> StraßeWohnung 18 2. OG/DGZimmer 3Wohnfläche 87,57 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 90,99 m 2Schnitt41


<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>Gesamtübersicht<strong>Essener</strong> Straße 107 <strong>Essener</strong> Straße 10942 VIII. Grundrisse


Kellergeschoss<strong>Essener</strong> Straße 111VIII. Grundrisse<strong>Essener</strong> Straße <strong>113</strong>43


Eingang <strong>105</strong>Gesamtübersicht26 27<strong>Essener</strong> Straße 107<strong>Essener</strong> Straße 109Wohnung 21 EGZimmer 2 Zimmer 3Wohnfläche 63,91 m 2 Wohnfläche 70,55 m 2Wohnung 14 EGZimmer 2Wohnfläche 49,55 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 73,97 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 52,97 m 2Eingang 10720 21 14<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>Wohnung 20 EGWohnung 26 EG Wohnung 27 EGZimmer 3 Zimmer 3Wohnfläche 64,01 m 2 Wohnfläche 63,40 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )44 VIII. GrundrisseEingang 109


Eingang 109Erdgeschoss<strong>Essener</strong> Straße 111Wohnung 15 EG Wohnung 8 EGWohnung 9 EGWfl. gesamt 80,76 m 2 Wfl. gesamt 73,98 m 2Zimmer 4 Zimmer 3Zimmer 2Wohnfläche 77,34 m 2 Wohnfläche 70,56 m 2Wohnfläche 63,85 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 67,27 m 2Eingang 11115 8 9VIII. GrundrisseEingang <strong>113</strong>1 2<strong>Essener</strong> Straße <strong>113</strong>Wohnung 1 EG Wohnung 2 EGWfl. gesamt 67,02 m 2Zimmer 3 Zimmer 3Wohnfläche 63,60 m 2 Wohnfläche 63,79 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 67,21 m 245


Gesamtübersicht28 29<strong>Essener</strong> Straße 107<strong>Essener</strong> Straße 109Wohnung 23 1. OGZimmer 2Zimmer 3Wohnfläche 64,45 m 2Wohnfläche 70,16 m 2Wohnung 16 1. OGZimmer 2Wohnfläche 49,48 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 4,74 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 73,58 m 2(Wfl. Balkon real 9,48 m 2 )Wfl. gesamt 54,22 m 222 23 16<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>Wohnung 22 1. OGWohnung 28 1. OG Wohnung 29 1. OGZimmer 3 Zimmer 3Wohnfläche 64,33 m 2 Wohnfläche 63,70 m 2+ Wfl. Balkon ant. 4,74 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 9,48 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )46 VIII. Grundrisse


1. Obergeschoss<strong>Essener</strong> Straße 111Wohnung 17 1. OG Wohnung 10 1. OGWohnung 11 1. OGWfl. gesamt 81,80 m 2 Wfl. gesamt 73,94 m 2Zimmer 4 Zimmer 3Zimmer 2Wohnfläche 77,05 m 2 Wohnfläche 70,52 m 2Wohnfläche 64,22 m 2+ Wfl. Balkon ant. 4,75 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 9,50 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 67,64 m 217 10 11VIII. Grundrisse3 4<strong>Essener</strong> Straße <strong>113</strong>Wohnung 3 1. OG Wohnung 4 1. OGWfl. gesamt 67,43 m 2Zimmer 3 Zimmer 3Wohnfläche 64,01 m 2 Wohnfläche 63,88 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 4,74 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 9,48 m 2 )Wfl. gesamt 68,62 m 247


Gesamtübersicht30 31<strong>Essener</strong> Straße 107<strong>Essener</strong> Straße 109Wohnung 25 2. OG/DGZimmer 2Zimmer 4Wohnfläche 64,40 m 2Wohnfläche 99,94 m 2Wohnung 18 2. OG/DGZimmer 3Wohnfläche 87,57 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 6,68 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 13,36 m 2 )Wfl. gesamt 106,62 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 90,99 m 224 25 18<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>Wohnung 24 2. OGWohnung 30 2. OG Wohnung 31 2. OGZimmer 3 Zimmer 3Wohnfläche 64,24 m 2 Wohnfläche 63,74 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )48 VIII. Grundrisse


2. Obergeschoss<strong>Essener</strong> Straße 111Wohnung 19 2. OG Wohnung 12 2. OG/DGWohnung 13 2. OGWfl. gesamt 80,75 m 2 Wfl. gesamt 106,25 m 2Zimmer 4 Zimmer 4Zimmer 2Wohnfläche 77,33 m 2 Wohnfläche 99,57 m 2Wohnfläche 64,18 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 6,68 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 13,36 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 67,60 m 219 12 13VIII. Grundrisse5 6<strong>Essener</strong> Straße <strong>113</strong>Wohnung 5 2. OGWohnung 6 2. OGWfl. gesamt 67,12 m 2Zimmer 3Zimmer 3Wohnfläche 63,70 m 2Wohnfläche 64,25 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 67,67 m 249


32<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>Wohnung 32 DGZimmer 2Wohnfläche 61,92 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,00 m 2(Wfl. Balkon real 6,00 m 2 )Gesamtübersicht<strong>Essener</strong> Straße 107<strong>Essener</strong> Straße 109Wohnung 25 2. OG/DGZimmer 4Wohnfläche 99,94 m 2Zimmer 3Wohnfläche 87,57 m 2Wfl. gesamt 64,92 m 2 Wohnung 18 2. OG/DG+ Wfl. Balkon ant. 6,68 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,42 m 2(Wfl. Balkon real 13,36 m 2 )Wfl. gesamt 106,6 m 2(Wfl. Balkon real 6,84 m 2 )Wfl. gesamt 90,99 m 225 1850 VIII. Grundrisse


Dachgeschoss<strong>Essener</strong> Straße 1117Wohnung 12 2. OG/DGZimmer 4Wohnfläche 99,57 m 2+ Wfl. Balkon ant. 6,68 m 2(Wfl. Balkon real 13,36 m 2 )12VIII. Grundrisse<strong>Essener</strong> Straße <strong>113</strong>Wohnung 7 DGZimmer 2Wohnfläche 62,06 m 2+ Wfl. Balkon ant. 3,00 m 2(Wfl. Balkon real 6,00 m 2 )Wfl. gesamt 65,06 m 251


52 IX. Die Baubeschreibung


IX. Die BaubeschreibungVorbemerkungDie geplante Sanierung soll zum einen den heutigenZur zusätzlichen Sicherung der fachgerechten Ausführungdieser Leistungen wird der SachverständigeKomfortbedürfnissen, Raumprogrammen und Wohnwünschengerecht werden, andererseits soll die bauhistorischeVergangenheit, die sich in aufwendigendie gesamten Holzschutz- und Schädlingsbefallsbeseitigungenbaubegleitend prüfen und beratend überwachen.und handwerklich anspruchsvollen Details manifestiert,erhalten und ablesbar bleiben.Beräumung / Abbruch / EntsorgungNach der Beräumung und fachgerechten Entsorgungaller im Gebäude verbliebenen losen GegenständeDurch historisch und bautechnisch bedingte Gegebenheitensowie die häufig sehr detaillierten Forderungendes Denkmalschutzes können trotz der hohenund Möbel erfolgen der Abbruch, Ausbau und dieEntsorgung von nicht mehr benötigten Bauteilen,Ausstattungsstandards und der angestrebten Sanierungsqualitätin Teilbereichen die heute geltendenNormen für Neubauten nicht immer erreicht werden.Vor Beginn der Sanierung des Gebäudes wird dieEinbauten und Wohnungseinrichtungen. Die gesamtenvorhandenen Elektro-, Heiz- und Sanitärinstallationenwerden ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt.gesamte Bausubstanz durch einen SachverständigenSoweit erforderlich werden Bauteile, die wieder imbeurteilt, was sowohl eine Bestandserfassung alsGebäude verwendet werden sollen, sachgerechtsichergestellt und eingelagert.auch die Untersuchung aller Mauerwerks- und Holzbauteileauf Schädlings- und Pilzbefall einschließt.Darauf aufbauend wird ein entsprechendes Gutachtenerstellt, in dem alle erforderlichen Maßnahmenzum Austausch der entsprechend befallenen bzw.beschädigten Bauteile beschrieben werden.IX. Die BaubeschreibungKeller / GrundmauernDie Sanierung des Kellers beinhaltet die Trockenlegungder gesamten Fläche mittels Vertikalsperrung anden Außenwänden sowie Horizontalsperrung an denAußen- und Innenwänden durch die jeweils geeignetenVerfahren. Nach Abschluss der Trockenlegung undder erforderlichen Verfüllarbeiten erfolgt die Wiederherstellungvon Gehweg und Straße einschließlich derauflagenfreien Abnahme gegenüber der Behörde.Sämtliche gemauerten Kellerwände werden vom Putzbefreit, sandgestrahlt und gereinigt. Das Mauerwerkwird gegebenenfalls saniert und wenn erforderlichzusätzlich verfugt. Je nach Zustand wird der vorhandeneKlinkerkellerboden aufgearbeitet oder wennnötig entfernt und durch neues Pflaster ersetzt. DieKellertreppe wird ebenfalls aufgearbeitet, repariertund gegebenenfalls mit einem Fliesenbelag versehen.Die einzelnen Kellerräume werden durch Abtrennungenaus dem System „Käuferle“ (oder gleichwertig)gemäß Planung hergestellt. Zum Heizraum und Hausanschlussraumwerden jeweils T 30-Stahltüren eingebaut.Alle sich im Keller befindenden Grundleitungenwerden mittels Kamerabefahrung untersucht und fallserforderlich saniert oder erneuert.53


DachSoweit die vorhandenen Bauteile des DachstuhlsAlle am Gebäude befindlichen Entwässerungen undDie vorhandene Dacheindeckung wird komplett entferntund nach den Vorgaben des Denkmalschutzessanierungsfähig sind, werden sie zur weiteren dauerhaftenNutzung überarbeitet und behandelt. Dererneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage derAbdichtungen aus Blech werden denkmalschutzgerecht,jedoch meist aus Titanzink hergestellt. Diesumfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen,Dachstuhl wird nach den Regeln der Zimmermannskunst,den Planungsunterlagen und entsprechendBaupläne. Dies beinhaltet die Neueindeckung inklusivealler erforderlichen Teilleistungen wie Lattung,Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnenden Anforderungen des Denkmalschutzes saniert.etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse undErneuerungen bzw. Ergänzungen des DachstuhlsDampfsperre, Ziegel- und Deckungsart, Verblechungen,Wärmedämmungen, Dachdurchführungen,erfolgen durch Bauteile, die einen vorbeugendenKamin- und Entlüftungsanschlüsse, Abdichtung derErker erfolgt ebenfalls nach den Auflagen des Denkmalschutzes.Holzschutz erhalten und den Vorschriften fürAnwendungen im Innenbereich entsprechen.Dachterrassen und deren Einfassungen, Einbau vonDachflächenfenstern, Herstellung von Dachausstie-Außenputz / Fassadegen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrinnenund Fallrohren etc. All diese Arbeiten werdenDie Fassade des Gebäudes wird gemäß den Vorgabendes Denkmalschutzamtes durch Reinigung,Reparaturen, Neuverfugung und WiederherstellungFür den Ausbau des Dachgeschosses wird der Dachstuhlgemäß den statischen Erfordernissen dimensioniertund gegebenenfalls statisch verstärkt. Zwischenden Sparren wird eine hochwertige, den heutigender originalen Stuckelemente entsprechend vorhandenerAnsichten überarbeitet bzw. neu hergestellt.DIN-Berechnungen entsprechende Wärmedämmunggemäß den einschlägigen Richtlinien und DIN-Vorschriftenausgeführt. Als Dachflächenfenster kommenMarkenfenster wie Velux, Roto oder gleichwertigzum Einsatz, die als normale BelichtungsfensterAusbesserungen bestehender Schäden erfolgen imoder als Ausstiegsfenster (gegebenenfalls für denund Dampfbremse (gemäß Herstellervorschrift) eingebracht.zweiten Rettungsweg) Verwendung finden. WennRahmen der denkmalpflegerischen Auflagen. Vorhandenerund nicht tragfähiger Außenputz wirderforderlich erfolgt der Einbau einer RWA-Öffnungabgeschlagen und neu aufgebracht. Restaurierungim Treppenhauskopf als Rauchabzugsanlage gemäßSächsBO.und Sanierung von Sand- bzw. Natursteinteilen werdennach den Vorgaben des Architekten und desDenkmalschutzes vorgenommen. Nicht sanierungsfähigeoder fehlende Schmuck- und Stuckelementewerden entsprechend den denkmalpflegerischenAuflagen ergänzt bzw. erneuert.54 IX. Die Baubeschreibung


InnenputzIn sämtlichen Räumen des Gebäudes wird eine Überprüfungder vorhandenen Putze auf ihre Verwendbarkeitvorgenommen. Wenn erforderlich werdenHohlstellen oder ganze Flächen abgeschlagen undmit den entsprechenden Putzarten (Kalkgips, Kalkzement,Sanierputz etc.) neu hergestellt. Gegebenenfallserfolgt das Spachteln der Flächen. Zu erhaltendeDeckenflächen werden fachmännisch überarbeitetund glatt gespachtelt.MalerarbeitenIn den Wohnräumen werden sämtliche Wandflächennach den entsprechenden Vorarbeiten (Putzarbeiten,Spachtel- und Grundierungsarbeiten) mit Raufasertapetetapeziert und zweimal deckend mit waschfesterInnendispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Deckenwerden nach erfolgter Vorbereitung gespachteltund deckend gestrichen.Für das Treppenhaus wird nach entsprechendenBefunduntersuchungen in Abstimmung mit demDenkmalschutz ein Farbkonzept erarbeitet und fachgerechtumgesetzt.Der Fassadenanstrich erfolgt nach historischem Vorbildund Festlegungen des Denkmalschutzes.IX. Die BaubeschreibungFensterSofern der Denkmalschutz nicht ausdrücklich dieAufarbeitung und Reparatur der vorhandenen Holzkastenfensterfordert, werden diese aus dem Gebäudeentfernt und entsorgt. In Abstimmung mit demDenkmalschutzamtwerden neue Holzfensterentsprechenddem historischenVorbild ausgewähltund eingebaut.Die Festlegungder jeweiligen Fenstergliederung, Profilierungund der farblichen Endbehandlung erfolgt nach denVorgaben des Denkmalschutzes. Es kommen Fensterder Schallschutzklasse II entsprechend DIN <strong>105</strong>5 fürWindlasten, DIN <strong>105</strong>5 für Horizontallasten sowie DIN18056 für Vertikallasten zum Einsatz. Sollten demkeine funktionellen und bautechnischen Gründe entgegenstehen,erhalten alle Fenster mit Ausnahmeder Dachflächenfenster und Oberlichter Dreh-Kipp-Beschläge.Die Treppenhausfenster werden fachmännischgemäß den Auflagen des Denkmalschutzamtes aufgearbeitet,neu verglast und farblich gestaltet. SämtlicheKellerfenster werden in Abstimmung mit demReferat für Denkmalschutz erneuert.InnenfensterbänkeDie Innenfensterbänke werden entweder aus Marmor(Jura oder Carrera) oder entsprechend dem historischenBestand und den Forderungen des Denkmalschutzesaus profiliertem Holz gefertigt und eingebaut.Stahlbau- undSchlosserarbeitenGemäß den statischen Vorgaben erfolgtgegebenenfalls der Einbau von Stahlträgernzur Verstärkung der Konstruktion im Dachstuhl-und Deckenbereich. Das gilt ebenfalls für dasUmsetzen der geplanten Grundrissvarianten in deneinzelnen Geschossen. Die hofseitige Balkonanlagewird in einer verzinkten Stahlkonstruktion hergestellt.Diese wird entsprechend den Planungsunterlagenund in Abstimmung mit dem Denkmalschutzerrichtet und gegebenenfalls farblich gestaltet. Weiterhinerfolgt die schlossermäßige Aufarbeitungbzw. Ergänzung von vorhandenen sowie notwendigenGeländern und Handläufen. Die Lieferung undder Einbau einer Briefkastenanlage im Treppenhauserfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem ReferatDenkmalschutz. Für das gesamte Gebäude wird eineSchließanlage installiert.55


Grundrissänderungen /DachgeschossausbauAlle vorgesehenen Grundrissänderungen gemäß denSanitärinstallationenDie Sanitärinstallationen werden komplett neu eingebautentsprechend den Planungsunterlagen sowiePlanungsunterlagen werden durch Abbruch nichtden erforderlichen Anschlüssen an das öffentlichemehr benötigter Wände einschließlich aller statischDie Wohnungen 12,18 und 25 werden über 2 Wohnetagengeführt, die mit einer innenliegenden Wendeltreppeverbunden sind.erforderlichen Maßnahmen und durch die Herstellungneuer Wände durch konventionelle Mauern Heizungsinstallationoder Trockenbau umgesetzt. Gegebenenfalls werdenEs erfolgt der Einbau einer modernen zeit- unddie Türöffnungsmaße zum Einbau neuer Innentürenwitterungsgesteuerten Heizungsanlage mit zentralerVersorgungsnetz. Sämtliche Abwasserleitungen werdenaus Gussrohrleitungen bzw. HT-Kunststoffrohrengemäß den technischen Vorschriften schallgedämmteingebaut. Alle Kaltwasser-, WarmwasserundZirkulationsleitungen werden entsprechend denangepasst. Wo es sich durch statisch notwendigeWärmeerzeugung und Warmwasseraufbereitung –Vorgaben des Architekten aus CU, Kunststoff odergasgefeuert, Fabrikat Viessmann oder gleichwertig.Unterzüge erforderlich macht, werden Unterhangdecken(Trockenbau) eingezogen. In Bädern undIn das Objekt <strong>Essener</strong> Straße 109 wird ein zentralerEdelstahl einschließlich Wärmedämmung laut Wärmeschutzverordnungin das Gebäude eingebaut. DieHeizungskessel installiert, von dem aus die HäuserKüchen erhalten analog zu den PlanungsunterlagenKüchen erfolgt grundsätzlich der Einbau von Unterhangdecken.Bestehende oder neu zu errichtendeWohnungstrennwände werden schallhemmend ausgebildet.<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>, <strong>Essener</strong> Straße 107, <strong>Essener</strong> Straße111 und die <strong>Essener</strong> Straße <strong>113</strong> mitversorgt werden.Der für die Installation der neuen HeizanlageAbflussleitungen sowie Warm- und Kaltwasseranschlüssesowie gegebenenfalls Waschmaschinenanschlüsse.Um eine wohnungsbezogene Verbrauchserfassungzu garantieren, werden für alle EinheitenDer Ausbau des Dachgeschosses entsprechend denPlanungsunterlagen wird unter Berücksichtigungnotwendige Schornstein wird durch den fachgerechtenEinzug von Edelstahlrohren saniert. Alle Heizleitungenbzw. Heizkörperverrohrungen werden ineigene Kalt- und Warmwasserzählstellen mit separatenAbsperreinrichtungen eingerichtet. AllgemeineWasserentnahmestellen, z.B. im Keller oder Garten,aller erforderlichen DIN-Normen und bauordnungsrechtlichenAnforderungen sowie der Vorgaben deswerden ebenfalls mit eigenen Zählvorrichtungenausgestattet.Denkmalschutzes vorgenommen. Der gesamte Ausbauerfolgt in moderner Trockenbauweise (SystemKupfer oder Kunststoff ausgeführt und grundsätzlichunter Putz oder im Fußboden verlegt. Die Raumheizflächenwerden aufgrund einer Wärmebedarfsberechnungermittelt und in Form von Ventilheizkörpernin Kompaktform ausgeführt. In den Bädern„Knauf“, „Rigips“ oder gleichwertig) unter Zugrundelegenaller Wärmeschutz-, Schallschutz- und DIN-erfolgt der Einbau von Handtuchheizkörpern. DerRichtlinien. Die Ausstattung ergibt sich analog derWärmemengenverbrauch wird wohnungsweise mitbeschriebenen Wohnungseinheiten.Hilfe entsprechender Messeinrichtungen erfasst.56 IX. Die Baubeschreibung


SanitärobjekteSämtliche neu im Gebäude zu installierenden Sanitärobjektewerden entsprechend den Planungsunterlageneingebaut. Alle WCs werden in Vorwandmontageinstalliert. Als Sanitärobjekte kommen nachfolgendeMarkenfabrikate zur Anwendung: WCs,Waschbecken und Wannen der Firma Keramag, Kaldeweioder gleichwertig. Die Armaturen werden inverchromter Ausführung, Modell „Eurodisc“ vonGrohe oder gleichwertig, montiert.ElektroinstallationDas gesamte Gebäude erhält komplett neue Elektroinstallationenentsprechend den Vorschriften derVDE in Anlehnung an den Ausstattungsgrad II. DieNeuverlegung aller Licht- und Stromleitungen in denWohnungen und dem Treppenhaus erfolgt unterPutz einschließlich des Einbaus von Schalter- undSteckdosenmaterial des Herstellers Busch/Jäger, TypDuro 2000 SI oder vergleichbar. Im Keller wird dieInstallation auf Putz sowie der Einbau einer ausreichendenAnzahl von Steckdosen, Schaltern undLeuchten vorgenommen. Es erfolgt der Anschlussvon Geräten und technischen Anlagen, die neu indas Gebäude installiert werden bzw. deren Funktionenerforderlich sind. Das Gebäude wird mit einerVideo- und Wechselsprechanlage sowie mit Leuchtkörpern(Berliner Leuchten) im gesamten Treppen-IX. Die Baubeschreibunghaus in Abstimmung mit dem Architekten und demDenkmalschutzamt ausgestattet. In jeder Wohnungwird neben der Eingangstür ein Monitor mit Wechselsprecheinrichtungund Türöffner installiert. Weiterhinwird ein Leerrohrnetz inklusive Verkabelungfür den Anschluss an das Telefon- und Kabelnetzeingebaut. Für alle Wohn- und Schlafräume werdenTV- und Telefonanschlüsse eingerichtet. SämtlicheBalkone und Dachterrassen erhalten jeweils eineSteckdose sowie eine von innen zu schaltendeAußenlampe nach Vorgabe des Architekten und inAbstimmung mit dem Denkmalschutz. Die Haus- undAußenleuchten werden in Abstimmung mit demArchitekten und dem Denkmalschutz montiert undüber Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelderbetätigt. Alle Gemeinschaftseinrichtungen erhaltenseparate Zählvorrichtungen.Bodenbeläge / FliesenlegerarbeitenDie Fußböden haben im Bestand einen Zementestrichauf Massivdecken, die mittels einem Nivellierspachteleinen Höhenausgleich und eine zusätzlicheTrittschalldämmung bekommen.Darauf wird in allen Räumen außer Bad, WC, Duscheund Küchen Echtholzparkett aus Eiche, Stärke mindestens8 mm einschließlich Sockelleisten, verlegt.In Bädern, WCs und Duschräumen werden nach notwendigenVorleistungen wie Wandabdichtungenund systemorientierte Abdichtarbeiten unterDuschen und Badewannen die Böden und Wändeentsprechend den jeweiligen räumlichen Gegebenheitenund nach Vorgaben des Architekten mit Fliesenausgestattet. Dies beinhaltet auch die Herstellungaller notwendigen dauerelastischen Wartungsfugen.Zum Einsatz kommen Fliesen der Serie „Bahianegro“ und „Bahia almendra“, Bordüren „Bahianegro“ (Ausstellungspreis ca. 50,00 a/m 2 inkl. MwSt.).Die Küche erhält im Arbeitsbereich einen Wandspiegelvon ca. 60 cm Höhe aus Fliesen Fabrikat „Avila-Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00 a/m 2 inkl. MwSt.).Der Küchenfußboden wird nach Durchführung allererforderlichen Vorarbeiten mit keramischen Fliesen,Fabrikat „Avila-Arena“ (Ausstellungspreis ca.35,00 a/m 2 inkl. MwSt.) sowie Sockelfliesen belegt.57


Außen- und InnentürenTreppenhausDie bestehenden Wohnungseingangstüren werdenDas Treppenhaus wird entsprechend dem Befund imDie bestehenden Gebäudeaußentüren werden fachmännischund nach den Vorgaben des ReferatesPutz ausgebessert bzw. bei Bedarf neu verputzt undDenkmalschutz aufgearbeitet bzw. entsprechendganzflächig gespachtelt. Die Gestaltung der Deckennach Möglichkeit gemäß den Auflagen des Bauordnungsamtesbzw. des Referates Denkmalschutz aufgearbeitet,neu verglast und mit Lippendichtungen,und Wände erfolgt nach einem zu erstellenden Farbkonzeptunter Berücksichtigung der Vorgaben desdem historischen Vorbild als neue Türen nachgefertigt.Die Hauseingangstür wird mit einem elektrischenTüröffnungssystem versehen.Denkmalschutzes. Der Fliesenbelag im Hauseingangsbereichist nach Möglichkeit zu erhalten undZylinderschlössern und neuen Drückergarnituren versehen.Sollten teilweise die Türen nicht aufarbeitungsfähigoder nicht mehr vorhanden sein, so werdensie entsprechend dem historischen Vorbild alsentsprechend zu ergänzen. Sollte er nicht mehrerhaltungsfähig sein, werden nach Bemusterung mitdem Denkmalschutz passende neue Fliesen gelegt.neue Türen nachgefertigt. Die Wohnungseingangstürenim Dachgeschoss werden gemäß den bauordnungsrechtlichenVorschriften sowie den Vorgabendes Denkmalschutzes passend zu den anderen Wohnungseingangstürennachgebaut.Treppenläufe und Podeste werden mit einem geketteltenTeppichläufer (ca. 1 m breit) belegt und durchMessingschienen befestigt.Sofern Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Einheitennoch vorhanden und aufarbeitungswürdigAußenanlagen, Hofflächensind, werden diese fachgerecht aufgearbeitet undrestauriert bzw. fehlende Türen entsprechend denDie Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächenplander Baugenehmigung sowie den Auflagen deshistorischen Vorbildern nachgebaut. Bei EinbauDenkmalschutzes ausgeführt. Alle Pflasterflächenneuer Innentüren werden diese als Röhrenspantürenin Weiß mit angedeuteter Kassettenprofilierungwerden nach Bemusterung durch den Denkmalschutzund nach Vorgabe des Architekten aus Betonsteinpflastereinschließlich Borden hergestellt. Die(Fabrikat Kilsgard oder gleichwertig) und zeitgemäßenBeschlägen ausgeführt.Außenbeleuchtung erfolgt durch Pollerleuchten, dieüber einen Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelderbetätigt werden.58 IX. Die Baubeschreibung


Planung / Projektsteuerung /NebenkostenBei einer derartigen Baumaßnahme fallen nebenden allgemein üblichen Planungs- und Architektenhonorarensowie Baugenehmigungsgebühren weitereKosten an. Das betrifft unter anderem verschiedeneAbnahme- und Prüfgebühren (Brandschutz, Statiketc.), die von den jeweiligen Prüfern bzw. Ämternerhoben werden.Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses(Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasseranschluss)und die eventuelle Erneuerung eines Gasversorgungsanschlussesfallen zusätzliche Kosten an.Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfertigenÜbergabe des Objektes sind im Festpreisenthalten.IX. Die BaubeschreibungAusführungsvorschriften nach DINSoweit dies im Rahmen einer denkmalgerechtenKomplettsanierung möglich ist, werden bei allendurchzuführenden Modernisierungs-, Instandsetzungs-,Aus- und Umbauarbeiten die jeweiligenDIN-Vorschriften der neuesten Fassung eingehaltenund berücksichtigt sowie alle darin aufgeführtenund erwähnten weiteren DIN-Vorschriften und Richtlinienumgesetzt.Hinweise / VorbehalteEs wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen,dass sich der Liefer- und Leistungsumfangausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungenbezieht. In den Prospektplänen dargestellte Einrichtungsgegenstände,Möbel, Küchen, Waschmaschinenetc. sind nur Gestaltungsbeispiele und nicht im Lieferumfangenthalten.Darüber hinaus können dargestellte Grundrisse mitfortschreitender Planung Veränderungen unterworfensein, die sich auch in der Teilungserklärung entsprechendniederschlagen.Sinngemäß gilt dies auch für die abgebildetenAußenansichten des Objektes: Hier kann es aufGrund von planungstechnischen Änderungen oderAuflagen durch die Genehmigungsbehörde noch zugestalterischen und technischen Abweichungenkommen.59


X. Die baubegleitende QualitätskontrolleQualitätssicherung durch den Bauträger und denAls zusätzliches Instrument der QualitätssicherungTÜV als Partner der externen Qualitätskontrolledient die Bauabnahme des Gemeinschaftseigentumsdurch einen unabhängigen Dritten – den TÜV NordMPA. Das nach akribischer Prüfung erteilte TÜV-Ein Architektenteam mit ausgewiesenen Altbauspezialistenbietet Gewähr für die Umsetzung derPrüfsiegel bietet die Gewissheit, dass die hohenGRK-Qualitätsvorgaben auch aus der Sicht neutralerSpezialisten erfüllt sind.hohen GRK-Standards am Bauobjekt. Die fachmännischeBauüberwachung stellt sicher, dass die Bauausführungder Baubeschreibung dieses Prospektesentspricht und sowohl die einschlägigen technischenDie Abnahme des Sondereigentums erfolgt durchVorschriften als auch die vertraglich gefasstenVorgaben einhält.den jeweiligen Käufer, der hierfür gerne einen Sachverständigenseiner Wahl hinzuziehen kann.Zusätzlich erfolgt die Abnahme des Sondereigentumsdurch den TÜV unabhängig von der Abnahmedes Eigentümers.Die GRK-Holding AG wurde ISO 9001 zertifiziert.60 X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle


X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle61


XI. Rechtliche VerhältnisseAllgemeinesKaufvertragliche RegelungenDie Veräußerung einzelner Wohneinheiten erfolgtDer Kauf- und Bauträgervertrag kommt durch einDer Erwerb einer Wohnung im Objekt „<strong>Essener</strong> Straße“erfordert den Abschluss eines Kaufvertrages mitgemäß der notariell beurkundeten Teilungserklärung,UR N 1575/2007 M der Notarin Martina Möller,Angebot des Käufers an die Objektgesellschaft GartenhöfeGmbH und Annahme dieses AngebotesLeipzig. Der Erwerber schließt durch Abgabe desdurch die Objektgesellschaft zustande. Der Erwerberder Verkäuferin und Bauträgerin, der ObjektgesellschaftGartenhöfe GmbH, der auf einer Teilungserklärungbasiert. Zudem tritt der Käufer in einen nochKaufvertragsangebots an die Gartenhöfe GmbH –bzw. Investor schuldet als Gegenleistung den Kaufpreis.das diese annimmt – einen Kauf- bzw. Bauträgervertragüber WEG-Eigentum ab.Der vom Käufer zu entrichtende Kaufpreis wirdfällig, wennabzuschließenden Wohnungseigentums-Verwaltungsvertragein. Die Verkäuferin hat das Objekt vom Voreigentümererworben. Die Objektgesellschaft GartenhöfeGmbH wird gemäß notariell beurkundetemKaufvertrag vom 09.02.2007 mit dem derzeitigena) die Auflassungsvormerkung für den Käufer imNoch-Eigentümer (UR-Nr. 320/2007 M der NotarinDer Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreisesnach den Regularien der Makler- und Bauträgerverordnung.Grundbuch eingetragen ist,Martina Möller, Leipzig) Eigentümerin des betroffenenGrundbesitzes und der aufstehenden Gebäude.b) alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug desDer Eigentumsverschaffungsanspruch wird gemäßDie Verkäuferin verpflichtet sich, das Kaufobjekt entsprechendden kaufvertraglichen Verpflichtungen zuVertrages etwa erforderlichen Genehmigungenden notariellen Kaufvertragsregelungen durch eineerrichten und Eigentum und Besitz auf den Käufer zuEigentumsübertragungsvormerkung in Abteilung IIübertragen. Bau- und Ausstattungsbeschreibung sindund das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrechtnach SächsDSchG vorliegen,des Grundbuchs gesichert. Das Gesamtarealmit einer Größe von 6.370 qm ist mitin der Teilungserklärung im Teil 2 des Prospektes geregelt.c) die Freistellung des Vertragsgegenstandes voneinem Gebäudekomplex aus den 50er Jahrenbebaut, der als Wohnraum genutztallen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvormerkungdes Käufers im Rang vorgehen oderwurde. Die Liegenschaft ist im Grundbuchgleichstehen und die nicht übernommen werdenvon Mockau (Amtsgericht Leipzig) Blattsollen, gesichert ist, und zwar für den Fall, dass86, Flurstück 568 verzeichnet.das Bauvorhaben nicht vollendet wird.62 XI. Rechtliche Verhältnisse


Der Kaufpreis ist in folgenden Raten zu zahlen:1. Rate =30% – bei Vorliegen der GrundvoraussetzungenDer danach verbleibenden Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren Ratenzu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden Vom-Hundert-Sätzendes Gesamtkaufpreises fest:28,0% – nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten5,6% – für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen2,1% – für die Rohinstallation der Heizungsanlagen2,1% – für die Rohinstallation der Sanitäranlagen2,1% – für die Rohinstallation der Elektroanlagen7,0% – für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung4,2% – für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten2,1% – für den Estrich2,8% – für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich8,4% – nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe2,1% – für die Fassadenarbeiten2,5% – nach vollständiger FertigstellungXI. Rechtliche VerhältnisseSoweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufgeführtenLeistungen nicht anfallen, wird der jeweiligeVom-Hundert-Satz anteilig auf die übrigen Ratenverteilt. Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zuerrechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungenwird mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlungfällig.Besitz, Nutzen und Lasten gehen mit Abnahme derWohneinheit auf den Erwerber über. Mit Besitzübergangtritt der Erwerber in sämtliche Verpflichtungenein, die sich für ihn aus der Gemeinschaftsordnungund Teilungserklärung ergeben.Hinsichtlich der aufgeführten Regelungen aus demKaufvertrag, der Gewährleistungsansprüche desErwerbers und anderer Regelungen wird auf das imProspekt Teil II abgedruckte Kaufvertragsangebot verwiesen.Der Rücktritt vom Vertrag ist entsprechendden gesetzlichen Regelungen möglich. Für den Fallder Inanspruchnahme wird auf das besondere Schriftformerfordernisentsprechend IX „Rücktritt“ lt. Kaufvertragsangebot,abgedruckt im Teil II des Prospektes,verwiesen.63


TeilungserklärungDie Teilungserklärung ist im Teil II des ProspektesAngaben zum Prospektherausgeber,Verkäufer und VertragspartnerDie Unternehmensgruppe GRK ist seit vielen Jahrenals Projektinitiator, Bauträger und Finanzdienstleistervon Wohnimmobilien-Projekten für gewerblichemit Ausnahme der Grundrisse und Lagepläne abgedruckt.Grundrisse und Lagepläne werden aufProspektherausgeber, Vertragspartner und Objektgesellschaftdes vorgesehenen Kaufvertrags überund institutionelle Anleger sowie für PrivatkundenKauf und Sanierung einer Eigentumswohnung ist dieWunsch des Erwerbers/Investors dem Teil II des Prospektesbeigelegt.Firma Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277Mietpool-GbR / Verwaltung desGemeinschafts- und SondereigentumsLeipzig. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregisterdes Amtsgerichts Leipzig unter der HR-NummerHRB 23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet.tätig. Ein Hauptschwerpunkt ist die Sanierung denkmalgeschützterWohnimmobilien. Die kaufmännischeProjektleitung wird von Herrn Torsten Kracht,postalisch erreichbar über Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig, wahrgenommen. DieEs wird auf die Ausführungen im Prospekt Seite 18technische Projektleitung obliegt Herrn RolandDas Stammkapital beläuft sich auf 25.000 Euro. AlleinigerGeschäftsführer ist Herr Torsten Kracht, geb.und 19 sowie auf den in der Teilungserklärung vereinbartenMietpool-GbR-Vertrag, abgedruckt im TeilMeißner, postalisch ebenfalls erreichbar über GartenhöfeGmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig.II des Prospektes, verwiesen.am 04.10.1967. Alleingesellschafterin ist die GRK-HoldingAG. Sie ist zugleich Initiatorin dieses Prosepekts.Beendigung der VermögensanlageDie projektverantwortlichen Mitarbeiter der UnternehmensgruppeTorsten Kracht und Roland Meißnerverfügen über langjährige Berufserfahrungen mitDer Erwerber kann durch Weiterverkauf des ObjektsDie Koordination des Vorhabens obliegt der GRK-Immobilienprojekten.Holding AG, Prinz-Eugen-Straße 31, 04277 Leipzig.bzw. Schenkung oder Vererbung oder ggf. Rückabwicklungdes Kaufvertrags die VermögensanlageVorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am21.08.1965 und Herr Torsten Kracht, geb. amDie technische Bauabnahme des Gemeinschaftseigentumserfolgt durch den TÜV.beenden. Es wird auf die vorstehenden Ausführungenzu den steuerlichen Verhältnissen und zu den04.10.1967. Das Stammkapital beläuft sich auf1.000.000 EUR. Die Handelsregisternummer lautetDie Planung obliegt dem Architekturbüro Homuth,wesentlichen Risiken der Vermögensanlage verwiesen.Die Höhe eines Veräußerungserlöses hängt abHRB 22568 (Amtsgericht Leipzig). Die GRK-HoldingLeipzig.AG wurde am 29.11.1995 in Rechtsform einer GmbHu.a. vom Zustand der Immobilie, den Marktverhältnissenund dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessender Verkauf stattfinden soll.gegründet und am 02.06.2006 in eine AG umgewandelt.64 XI. Rechtliche Verhältnisse


Die Unternehmen Gartenhöfe GmbH und GRK-HoldingAG sind personell und organisatorisch miteinanderverflochten. Die GRK-Holding AG hält 100 %der Gesellschaftsanteile der Gartenhöfe GmbH.Die Objektverwaltung soll der GRK HausverwaltungsGmbH Leipzig (Handelsregisternummer HRB 15104/Amtsgericht Leipzig, erstmalige Eintragung am09.11.1998), übertragen werden. Geschäftsführer derGesellschaft ist Herr Svend-Gunnar Kirmes, geb. am19.11.1949. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.Herr Steffen Göpel ist an den Unternehmen GRK-Holding AG und GRK Hausverwaltungs GmbH Leipzigbeteiligt.XI. Rechtliche Verhältnisse65


XII. Steuerliche VerhältnisseDas Angebot richtet sich an Investoren, die die zumodernisierenden WohnungseigentumseinheitenImmobilienerwerb zurFremdvermietungVoraussetzungen für die Anerkennung der Einkünfteaus Vermietung und Verpachtungnebst Außenstellplätzen zum Zweck der langfristigenVermietung bzw. Selbstnutzung erwerben wollen.Es gelten unterschiedliche steuerrechtlicheDer Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zurSolche Umstände führen nur dann zur Nichtanerkennungder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,wenn für den Zeitraum der Nutzung keinGrundsätze für den Erwerb der Immobilie und derenFremdvermietung ist nur dann einkommensteuerlichÜberschuss erzielt worden ist.Nutzung einerseits für den Investor als Vermieter (z.Erwirbt ein Investor eine Eigentumswohnung, ohnerelevant, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehennachhaltig Überschüsse zu erzielen (nachfolgend„Einkunftserzielungsabsicht“ genannt).entschieden zu haben, ob er die Wohnung dauerhaftvermieten oder selbst nutzen will, spricht diesebenfalls gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. DieEinkunftserzielungsabsicht beginnt dann in derB. Einkunftserzielung, Abgrenzung zum gewerblichenGrundstückshandel, private Veräußerungsgeschäfte)und andererseits für den Investor als Selbstnutzer(z. B. Sonderausgabenabzug, Veräußerungen).Diese werden im Nachfolgenden getrennt dargestellt.Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeitwird grundsätzlich vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsichtausgegangen (BMF-Schreiben vom08.10.2004, BStBl. I S. 933).Regel durch den Entschluss des Investors zur dauerhaftenVermietung, erkennbar durch Inserate oderBei einer späteren etwaigen Schenkung der Eigentumswohnunggelten für die Investoren unabhängigEinschaltung eines Maklers.von der Nutzung die gleichen steuerrechtlichenDieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondereSolange der Investor sich ernsthaft bemüht, dieGrundsätze. Diese werden im Anschluss übergreifenderläutert.Umstände gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeitsprechen. Solche Umstände könnenWohnung zu vermieten – also auch bei längeremz. B. sein: der Abschluss von Zeitmietverträgen, deroder vorübergehendem Leerstand – ist von einerAbschluss einer kurzfristigen FremdfinanzierungEinkunftserzielungsabsicht auszugehen.oder die Veräußerung bzw. die Selbstnutzung derImmobilie innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in derDarüber hinaus ist für die Einkunftserzielungsabsichtund die Anerkennung von Werbungskosten dieRegel innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung.Höhe des erzielten Mietzinses maßgeblich.66 XII. Steuerliche Verhältnisse


Wird ein Mietzins von mehr als 75 % der ortsüblichenMarktmiete vereinbart, ist von einer Einkunftserzielungsabsichtauszugehen.Wird ein Mietzins von weniger als 75 % und mehrals 56 % der ortsüblichen Marktmiete vereinbart, istdie Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Überschussprognosezu prüfen. Die Werbungskosten sindin voller Höhe abziehbar, wenn für die Dauer derVermögensnutzung ein Überschuss erzielt wird. Wirdfür die Dauer der Vermögensnutzung kein Überschusserzielt, wird in Höhe der Differenz zwischendem vereinbarten Mietzins und der ortsüblichenMarktmiete eine unentgeltliche Vermietung angenommenmit der Folge, dass die Werbungskosten inHöhe dieses Anteils nicht abziehbar sind.Wird ein Mietzins von weniger als 56 % der ortsüblichenMarktmiete vereinbart, wird in Höhe der Differenzzur ortsüblichen Marktmiete ohne weitere Prüfungeine unentgeltliche Vermietung angenommenmit der Folge, dass die auf den unentgeltlichen Teilentfallenden Werbungskosten nicht abziehbar sind.Den Investor trifft in jedem Fall die objektive Beweislastüber das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht.Deshalb sollte sich jeder Investor eine Überschussprognosedurch einen Steuerberater erstellenXII. Steuerliche Verhältnisselassen. Dadurch kann das Risiko der späteren Nichtanerkennungder Einkünfte bei einer nicht von vornhereinbeabsichtigten späteren Eigennutzung oderVeräußerung gemindert werden.Die Überschussprognose ist für die Dauer der voraussichtlichenVermögensnutzung zu erstellen: bei einerbefristeten Vermietung für die Dauer der Befristung,bei einer langfristigen Vermietung für die Dauer von30 Jahren. Bei der Ermittlung des Überschusses ist vonden Ergebnissen auszugehen, wie sie sich aus den einkommensteuerrechtlichenVorschriften ergeben werden.Private Veräußerungsgewinne sind nicht in diePrognose einzubeziehen. Erhöhte oder degressiveAbschreibungen sind nur bei befristeter Vermietunganzusetzen.EinkunftsermittlungIst die Vermietung der Eigentumswohnung durchden Investor auf Dauer angelegt und wird für dieDauer der Vermögensnutzung ein Überschuss erzielt,sind die Ergebnisse den Einkünften aus Vermietungund Verpachtung gem. § 21 EStG zuzurechnen undunterliegen der Einkommensbesteuerung.Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung undVerpachtung erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG alsÜberschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§ 9 EStG). Zu den Einnahmen sind u. a.der Mietzins und etwaige Zinsen aus der Instandhaltungsrücklagezu rechnen. Zu den Werbungskostensind u.a. Abschreibungen auf Anschaffungs- bzw.Herstellungskosten, Finanzierungskosten, Verwaltungskostenfür das Sondereigentum und für dasGemeinschaftseigentum, Instandhaltungskosten,sonstige nicht auf den Mieter umlegbare Betriebskosten,Notar- und Gerichtskosten für die Grundschuldbestellungzu rechnen.Die Bildung der Instandhaltungsrücklage durch Einzahlungauf das Verwalterkonto zählt nicht zu densofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern erstderen späterer tatsächlicher Verbrauch.Instandsetzungskosten, die in den ersten drei Jahrennach der Anschaffung der Eigentumswohnung anfallenund 15 % der Anschaffungskosten übersteigen,sind anschaffungsnahe Herstellungskosten und nachden gleichen Grundsätzen wie die Anschaffungskostenabzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). NachAblauf der drei Jahre sind anfallende Instandsetzungskostennach den Grundsätzen des BMF-Schrei-67


Kosten (Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer)sind im gleichen Verhältnis auf Grund undAltbausubstanz bzw. auf die begünstigten Modernisierungskostenüberprüft, können sich gegebenenfallszwischen den im Kaufvertrag genanntenbens vom 18.07.2003 (BStBl. I, S. 386) in Anschaffungskosten,Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungenabzugrenzen. In die Abgrenzung sindBoden sowie Altbausubstanz etc. aufzuteilen.Erhaltungsaufwendungen, die jährlich üblicherweiseModernisierungskosten und den steuerlich begünstigtenAufwendungen Abweichungen ergeben.anfallen, nicht mit einzubeziehen.Seitens der Finanzverwaltung wird insbesondereDie Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz werdengem. § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG jährlich in Höhe vongeprüft, ob durch die Modernisierungsmaßnahmen2,0 % beginnend mit dem Übergang von NutzenEin im Rahmen der Finanzierung der Eigentumswohnunggeleistetes Damnum bzw. Disagio ist gem. §11und Lasten abgeschrieben.kein anderes Wirtschaftsgut oder kein Neubau entsteht.Entsteht durch die Modernisierungsmaßnahmenein anderes Wirtschaftsgut oder ein Neubau, istAbs. 2 Satz 4 EStG in Höhe von 5 % der Darlehenssummeals Werbungskosten sofort abzugsfähig,Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf diedie Inanspruchnahme von erhöhten AbsetzungenModernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmengem. § 7i EStG ausgeschlossen.wenn ein Zinsfestschreibungszeitraum von mindestensfünf Jahren vereinbart wird.eines Denkmals entfällt, kann eine erhöhte Abschreibungin Höhe von 9 % p.a. in den ersten acht JahrenNach den Verwaltungsanweisungen kannZu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnungund in Höhe von 7 % p.a. im neunten bis zwölften– ein anderes Wirtschaftsgut entstehen, wenn dassind der Kaufpreis, die Notar- und GerichtskostenJahr alternativ zur linearen Abschreibung von 2,0 %in Anspruch genommen werden (§ 7i EStG).bisherige Wirtschaftsgut so tiefgreifend umgestaltetwird, dass die eingefügten neuen Teile derGesamtsache das Gepräge geben;Die Abschreibung erfolgt ab dem Jahr, in dem die– ein Neubau entstehen, wenn mehr als die HälfteSanierungsarbeiten abgeschlossen werden (in derder tragenden Gebäudeteile ersetzt werden.Für Baumaßnahmen am Dachgeschoss werden dieseauf den Eigentumserwerb und die Grunderwerbsteuerzu rechnen. Die Anschaffungskosten sind im notariellenKaufvertrag aufgeteilt für die Eigentumswohnungauf Grundstücksanteil, Altbausubstanz, Modernisierungskostenund Küche sowie für den Außenstellplatzauf Grundstücksanteil und Herstellungskostenanteil.Grundsätze gesondert geprüft (BMF-Schreiben vomRegel identisch mit dem Nutzen- und Lastenwechsel),und in den elf darauf folgenden Jahren. Voraussetzungist darüber hinaus, dass mit den durchzuführendenSanierungsarbeiten erst nach Abschluss desnotariellen Kaufvertrages begonnen wird und eine10.07.1996, BStBl V , S. 689). Durch die Einzelbetrachtungbesteht insbesondere das Risiko, dass dieentsprechende Bescheinigung der zuständigenFinanzverwaltung – entgegen einer zu erteilendenDie vorgenannte Aufteilung beruht auf einer wohnungsspezifischenBaukostenzuweisung. Die Aufteilungwird vom Verkäufer nicht garantiert und stehtGemeindebehörde vorliegt. Da das Finanzamt in derBescheinigung für Maßnahmen gem. §§ 7h, 7i bzw.unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch dieRegel die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die10f/EStG – einen Neubau annimmt.Finanzverwaltung. Die vom Käufer zu tragenden68 XII. Steuerliche Verhältnisse


Nach der im Prospekt abgedruckten Baubeschreibungund der Umsetzung solcher Projekte in derjüngsten Vergangenheit geht der Projektinitiatornicht von der Entstehung eines anderen Wirtschaftsgutsoder eines Neubaus aus. Eine Garantie kannjedoch hierfür nicht übernommen werden.Nicht in Anspruch genommene erhöhte Abschreibungenkönnen in späteren Veranlagungsräumennicht nachgeholt werden.Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung undgewerblichem Grundstückshandel Investoren, diemehrere Immobilien besitzen oder erwerben undmit dem vorliegenden Angebot eine weitere Eigentumswohnungzum Zweck der Vermietung anschaffen,sollten bei einer späteren etwaigen Veräußerungdarauf achten, dass sie die Grenzen der privatenVermögensverwaltung nicht überschreiten.Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung wirdüberschritten, wenn innerhalb eines kurzen Zeitraumsnach der Anschaffung bzw. Herstellung, inder Regel in einem Zeitraum von fünf Jahren, mehrals drei Objekte veräußert werden (nachfolgend„Drei-Objekte-Grenze“ genannt). Objekte i. S. der„Drei-Objekte-Grenze“ sind Grundstücke jeglicherArt. Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsartdes einzelnen Objektes kommt es nicht an.XII. Steuerliche VerhältnisseJedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbstständignutzbar und veräußerbar ist, stellt einObjekt i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“ dar, auchwenn mehrere Eigentumswohnungen nach Vertragsabschlussbaulich zu einem Objekt zusammengefasstwerden.Auch ein im Teileigentum stehender Garagenstellplatzstellt ein selbständiges Objekt dar, wenn diesernicht im Zusammenhang mit dem Verkauf einerWohnung veräußert wird.Als Objekte i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“ zählenauch Grundstücksveräußerungen, die innerhalb einesZeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffungbzw. Herstellung erfolgen, wenn besondere Umständedarauf schließen lassen, dass zum Zeitpunkt derAnschaffung oder Herstellung eine Veräußerungsabsichtvorgelegen hat.Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.Die seitens der Finanzverwaltung (BMF-Schreibenvom 24.02.2004, BStBl. I, S. 434) und der Rechtsprechungaufgestellten Grundsätze zur Abgrenzungzwischen privater Vermögensverwaltung undgewerblichem Grundstückshandel, insbesondere zur„Drei-Objekte-Grenze“ sind kompliziert und unübersichtlich.Deshalb sollten Investoren, die beabsichtigen,ihre Eigentumswohnung zu veräußern, vor Verwirklichungdes Rechtsgeschäfts einen Steuerberaterbeurteilen lassen, ob die Grenzen der privaten Vermögensverwaltungeingehalten oder überschrittenwerden.Werden die Grenzen der privaten Vermögensverwaltungüberschritten, hat das zur Folge, dass seitensdes Investors mit dem Entschluss zur Einkunftserzielungein gewerbliches Unternehmen im Umfang desi. S. der „Drei-Objekte-Grenze“ veräußerten Grundbesitzesbegründet wird. Die Einkünfte unterliegendann nicht nur der Einkommensteuer, sondern auchder Gewerbesteuer.Nur bebaute Objekte, die über einen längeren Zeitraumvon mindestens zehn Jahren vermietet wordensind, gehören nicht zu Objekten i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“.Bei solchen Objekten rechnet auch dieVeräußerung noch zur privaten Vermögensverwaltung.GrundstücksveräußerungenEin Gewinn aus der Veräußerung von Grundstückenim Privatvermögen, u.a. Eigentumswohnungen,bleibt einkommensteuerfrei, wenn die Veräußerungnach Ablauf einer zehnjährigen Haltefrist (Spekulationsfristi. S. des § 23 Abs. 1 EStG) erfolgt. Die Frist69


Verlustverrechnungbeginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages zu laufen.Erfolgt hingegen die GrundstücksveräußerungInvestoren, die die Eigentumswohnung zum Zweckder langfristigen Vermietung erwerben, können inHöhe des Verlustrücktrages ist im Antrag anzugeben.Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanlegerin der Anfangsphase durch die Inanspruchnahmeder erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG und durchinnerhalb der Zehnjahresfrist, so werden entstehendeVeräußerungsgewinne als „Einkünfte aus privatenVeräußerungsgeschäften“ besteuert (§ 23 EStG).die Aufnahme einer Fremdfinanzierung negativeEinkünfte erzielt, die für die Dauer der VerlustphaseDer Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ermittelt sichden ersten Jahren Verluste auf Grund der Inanspruchnahmeerhöhter Abschreibungen auf Modernisierungskostenoder einer höheren Fremdfinanzierungerzielen. Verluste, die im Jahr der Entstehungnicht mit anderen Einkünften aus Vermietung undhöher sind als 10 % des von ihm eingesetzten Eigenkapitals.grundsätzlich als Differenz zwischen dem Veräußerungspreisund den Anschaffungs- und Herstellungskostenabzüglich etwaiger Veräußerungskosten (§ 23Verpachtung oder mit anderen Einkunftsarten ausgeglichenwerden, können gem. § 10d EStG bis zueinem Betrag von EUR 511.500/bei Ehegatten bis zuWird vom Projektinitiator eine modellhafte Gestaltung„Steuerstundungsmodell “ angeboten, dürfeneinem Betrag von EUR 1.023.000 in das vorangegangeneKalenderjahr zurückgetragen werden (§ 10ddie Verluste nach § 15b EStG weder mit anderen Einkünftenaus Vermietung und Verpachtung noch mitAbs. 3 S. 1 EStG). Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenmindern sich um in Anspruch genommeneAbschreibungen (lineare, degressive und erhöhte).Abs. 1 S. 1 EStG).Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichenDie Gewinne aus privaten VeräußerungsgeschäftenNicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nichtwerden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogenwerden. Die Verluste mindern die positivenbleiben steuerfrei, soweit der erzielte Gesamtgewinnnach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen worden sind,Einkünfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahrenaus diesen Geschäften nicht mehr als EUR 512,00sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bisaus der Vermietung dieser Eigentumswohnungbeträgt.zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.erzielt werden.EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.Die Verluste aus privaten VeräußerungsgeschäftenEUR) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % desNach der Gesetzesbegründung zum § 15b EStG sowiedürfen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsartennicht ausgeglichen werden. Die Verluste1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei zusammen veranlagtenEhegatten übersteigenden Gesamtbetragesmindern nach Maßgabe des § 10d EStG die positivender Einkünfte abzuziehen.eines vorliegenden BMF-Schreibens zählt das vorliegendeAngebot des Projektinitiators nicht als Steuerstundungsmodell,weil keine modellhafte Gestaltungvorliegt. Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dannEinkünfte, die der Investor im unmittelbar vorangegangenenKalenderjahr oder in den folgendenvor, wenn neben dem Angebot zum Erwerb einerEigentumswohnung mittels vorgefertigtem KonzeptKalenderjahren aus privaten Veräußerungsgeschäftenerzielt hat oder erzielt.Auf Antrag des Investors gegenüber dem zuständigenWohnsitzfinanzamt kann von dem Verlustrücktragganz oder teilweise abgesehen werden. Dieeine oder mehrere Nebenleistungen mit zusätzlich70 XII. Steuerliche Verhältnisse


vereinbartem Entgelt zum Zweck der Erzielung steuerlicherVorteile angeboten werden.Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlichauf den Erwerb von Eigentumswohnungen. DasAngebot zum Beitritt in die Mietpool-GbR stellt keinezusätzlichen Nebenleistungen dar, wie kein zusätzlichesEntgelt und keine Vorauszahlung für ein Jahranfällt.Andere SteuerbelastungenDie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung –sofern die Grenzen der privaten Vermögensverwaltungnicht überschritten werden und ein gewerblicherGrundstückshandel nicht angenommen wird –unterliegen nicht der Gewerbesteuer.Die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung vonGrundstücken und Grundstücksteilen sind nach § 4Nr. 12a UStG von der Umsatzsteuer befreit.XII. Steuerliche VerhältnisseImmobilienerwerb zur EigennutzungSonderausgabenabzugInvestoren, die eine denkmalgeschützte oder ineinem Entwicklungsgebiet gelegene Eigentumswohnungmit dem Ziel der Eigennutzung erwerben, könnenModernisierungskosten im Kalenderjahr desAbschlusses der Sanierungsmaßnahmen und in denneun darauf folgenden Jahren jeweils bis zu 9 %wie Sonderausgaben abziehen (§ 10f EStG).Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgabe ist,dass alle Erfordernisse des § 7i EStG erfüllt sind. Eswird insofern auf die Ausführungen zum § 7i EStG(A.2. „Einkunftsermittlung“) verwiesen. Der Sonderausgabenabzugwird nur insoweit gewährt, wie indem jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eigenenWohnzwecken genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2EStG). Grundlage für die Aufteilung der Anschaffungskostenin Modernisierungskosten und in andereKosten sind die Angaben des Bauträgers im Kaufvertragsangebot.Diese stehen unter dem Vorbehaltder Anerkennung durch die Finanzverwaltung. Insofernwird ebenfalls auf die Ausführungen zu §§ 7i,7h EStG (A.2. „Einkunftsermittlung“) verwiesen.Die Steuervergünstigung nach § 10f Einkommensteuergesetzkann nur einmal gewährt werden.Bei Ehegatten können diese insgesamt für zweiObjekte in Anspruch genommen werden.GrundstücksveräußerungenEin Gewinn aus der Veräußerung von Grundstückenim Privatvermögen, u.a. Eigentumswohnungen,bleibt auch innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfristeinkommensteuerfrei (vgl. hierzu die Ausführungenzu A. 3. „Private Veräußerungsgeschäfte“),wenn das Grundstück im Zeitraum zwischenAnschaffung und Veräußerung ausschließlich oderim Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenenJahren zu eigenen Wohnzweckengenutzt wird.Die Voraussetzungen der Nutzung zu eigenenWohnzwecken innerhalb der oben genannten Fristensind u.a. nicht erfüllt bei kurzfristiger Vermietung,bei Vermietung an Kinder und andere Angehörige,bei Nutzung von Teilen der Wohnung alsArbeitszimmer. Bei der Ausnahme zur Besteuerungvon privaten Veräußerungsgeschäften kommt es alsostets auf die ausschließliche Nutzung zu eigenenWohnzwecken an.Für den Fall, dass die ausschließliche Nutzung zueigenen Wohnzwecken innerhalb der oben genann-71


ten Fristen nicht erfüllt ist, wird auf die RechtsfolgenDer Antrag auf Eintragung eines Freibetrages mussErbschaftsteuer/Schenkungsteuerzu A.3. „Private Veräußerungsgeschäfte“ verwiesen.Der Übergang eines Grundstücks auf Grund einesGemeinsame Vorschriften fürImmobilienerwerberallerdings alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungdes Investors enthalten, sodass auch positiveund negative Einkünfte aus anderen Objekten zuberücksichtigen sind.Erbfalls oder einer Schenkung unter Lebendenunterliegt gem. § 1 ErbStG der Steuerpflicht. DieBewertung des Grundbesitzes für die Erbschaft- undEinkommensteuervorauszahlung/Eintragung einesSchenkungsteuer erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 ErbStGFreibetrages auf der LohnsteuerkarteGrunderwerbsteuerfür Wohnungseigentum nach dem Ertragswertverfahrengem. § 93 i.V. mit § 78 ff. Bewertungsgesetz.Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste oderEntsprechend dem Grunderwerbsteuergesetz unterliegtder Erwerb von inländischen Grundstücken derNach diesen Vorschriften wird für die Bewertungbebauter Grundstücke der Ertragswert angesetzt.der Sonderausgabenabzug können bereits im Einkommensteuer-und Vorauszahlungsverfahren (§ 37Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreisesauf Grund und Boden, Altbausubstanz undSanierungskosten sowie Außenstellplatz, soweit dasDieser bestimmt sich nach dem 12,5-fachen der zumBundesland seine Kompetenz zur Bestimmung desBesteuerungszeitraum vereinbarten Jahresmiete,EStG) oder in Form eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte(§ 39a Abs. 1 EStG) berücksichtigt werden.Steuersatzes nicht ausgeübt hat.vermindert um die Wertminderung wegen Alters(0,5 % pro vollendetes Jahr ab Bezugsfertigkeit,Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume, die nachGrundsteuerhöchstens jedoch insgesamt 25 %).Auf den Grundbesitz der Eigentumswohnung istder Fertigstellung oder der Anschaffung der Immobiliebeginnen. Der Freibetrag auf der LohnsteuerkarteGrundsteuer zu entrichten. Die Grundsteuer ist vonkann mit Wirkung ab dem der Antragstellung folgendenMonat eingetragen werden.der Höhe des Einheitswertes der Eigentumswohnung,der Steuermesszahl (z. Z. 2,6 v. T. für dieBei Antragstellung bis zum 31.01. tritt Rückwirkungersten 38.346,89 EUR des Einheitswertes und darüberhinaus 3,5 v. T. des Einheitswertes) und vomHebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängig. Derauf den 01.01. des Kalenderjahres ein. Deshalb empfiehltes sich, den Antrag bis spätestens zum 31.01.In Erbschaftsfällen sind nach Auffassung der Finanzverwaltungvon dem oben beschriebenen Grundbesitzwertder Immobilie die Verbindlichkeiten abzuziehen.Soweit die Verbindlichkeiten den Grundbesitzwertübersteigen, führt dies zu einer Reduzierungdes übrigen steuerpflichtigen Nachlassvermögens.eines Kalenderjahres zu stellen. Nach dem 30.11. kannein Antrag für das laufende Jahr nicht mehr gestelltHebesatz der Stadt Leipzig beträgt z. Zt. für Grundstücke(Grundsteuer B) 500 %. Kapitalanleger könnendie Grundsteuer auf die Mieter umlegen.Die Finanzverwaltung sieht in der Zuwendung eineswerden.Grundstücks bei gleichzeitiger anteiliger Schulden-72 XII. Steuerliche Verhältnisse


übernahme durch den Beschenkten eine so genannte„gemischte Schenkung“ (BMF-Schreiben vom09.11.1989, BStBl. I 1989, 445). Der Steuerwert derSchenkung ist abhängig von der Höhe des Grundbesitzwertesdes Grundstücks und dem Verhältnis dervorhandenen Schulden zur Höhe des Grundstücksverkehrswertes.Er entspricht im Höchstfall nahezu demanteiligen Grundbesitzwert, nämlich dann, wenn nurgeringe Schulden übernommen werden müssen. DerSteuerwert mindert sich entsprechend der Höhe derzu übernehmenden Schulden.Danach wird die Erbschaft- oder Schenkungsteuerdurch die Miete, die Höhe der Verbindlichkeiten unddas Alter des Gebäudes im Zeitpunkt der Besteuerungsowie durch sonstige Guthaben und Beteiligungenbeeinflusst. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuerist ferner von möglichen Freibeträgenund der Höhe der Steuersätze in den unterschiedlichenSteuerklassen abhängig.XII. Steuerliche VerhältnisseSchlussbemerkungDie steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidungzum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlichnur unter Berücksichtigung der individuellenRahmenbedingungen des jeweiligen Investors ableiten.Zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen derInvestitionsentscheidung wird daher durch einenpotenziellen Investor üblicherweise der Rat einer mitseinen persönlichen Verhältnissen vertrauten Personeingeholt. Mit diesem Berater des Investors werdenin der Regel auch später anstehende Entscheidungen,wie eine Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungenan veränderte Marktstrukturen odereine Veräußerung der Immobilie und die sich darausergebenden steuerlichen Konsequenzen, besprochen.Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigenden derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, derRechtsprechung und der Äußerungen der Finanzverwaltungund der Literatur. Es besteht allerdings dieMöglichkeit, dass sich in der Investitions- bzw. Nutzungsphasedie steuerlichen Rahmenbedingungen,insbesondere die Steuergesetze, die Rechtsprechung,die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und dieSteuersätze – unter Umständen auch kurzfristig –ändern.Diese Änderungen können positive oder negativeAuswirkungen auf das steuerliche Ergebnis desGesellschafters haben.Auf Grund der möglichen Änderung von steuerlichenRahmenbedingungen stehen die dargestelltensteuerlichen Folgen unter dem Vorbehalt der Anerkennungdurch die Finanzverwaltung, sodass insoweitkeine Haftung übernommen werden kann.73


XIII. Referenzen Außenansichten74 XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten


InnenansichtenXIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten75


Inhaltsverzeichnis1. Kaufvertrag2. TeilungserklärungTeil A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3Urkundenrolle Nummer 1575/2007 M . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15Teil B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4I. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4(1) Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4(2) Teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4II. Verkauf / Beitritt zum Mietpool . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5III. Bauverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5IV. Kaufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15II. Aufteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16III. Verhältnis der Eigentümer untereinander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16IV. Grundbucherklärungen, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16V. Vollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16VI. Verwalterbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16VIII. Verweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17V. Kaufpreisfälligkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7VI. Abnahme / Besitzübergang / Eintritt in die Eigentümergemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8VII. Erschließungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9IX. Rücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Anlage I Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Anlage II Gemeinschaftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Anlage III Lageplan (auf Anfrage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Anlage IV Aufteilungsplan (auf Anfrage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Anlage V Sondernutzungsplan (auf Anfrage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Anlage VI Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Anlage VII Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft zur Wohnanlage <strong>Essener</strong> Str.mit Anlage (Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“) . . . . . . . . . . 27X. Grundbuchvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9(1) Auflassungsvormerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9(2) Lastenfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10(3) Auflassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Vereinbarung über Mietenverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Objektmerkblatt für den Erwerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32XI. Finanzierungsmitwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10XII. Abwicklung, Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11XIII. Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13I. Einzugsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33II. Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Urkundenrolle Nummer 1720/07 M . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34XIV. Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Teil C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14I. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35II. Nachtrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35III. Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35(1) Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14(2) Abschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Prospektherausgeber: Gartenhöfe GmbH · Ein Unternehmen der GRK-Holding AG · Prinz-Eugen-Str. 31 · 04277 Leipzig · Fon 0341 / 22 22 - 610 · Fax 0341 / 22 22 - 622 · www.grk-holding.com


Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WEUrkundenrolle NummerAngebot zum Abschluss eines BauträgervertragesHeute, am __________________________erschien/en vor mir,Notar inin meiner Geschäftsstelle in1.Frau ______________________________________________________________________,geboren am _______________________________________________________________,wohnhaft in _______________________________________________________________,ausgewiesen durch _________________________________________________________,ausgestellt am ___________________ von ______________________________________,2.Herr _______________________________________________________________________,geboren am _______________________________________________________________,wohnhaft in _______________________________________________________________,ausgewiesen durch _________________________________________________________,ausgestellt am ___________________ von _____________________________________.Der beurkundende Notar konnte das Grundbuch des Vertragsgegenstandes nicht einsehen. Auf diedamit verbundenen Risiken wurde hingewiesen. Die Erschienenen entbinden den Notar von seinerPflicht zur Grundbucheinsicht und befreien ihn von jeglicher diesbezüglicher Haftung. Sie batengleichwohl um sofortige Beurkundung.Der Notar befragte nach einer Vorbefassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Diese wurde verneint.Teil II: Vertragswerk1. KaufvertragDer Notar erläuterte, dass gemäß § 17 Abs. 2a BeurkG dem Anbieter ausreichend Gelegenheit gegebenwerden soll, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen, was bei Grundstücksgeschäftenim Regelfall dadurch geschehen soll, dass dem Anbieter der beabsichtigte Text desRechtsgeschäftes zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird. Der Anbietererklärte dazu, dass ihm der Angebotstext im Entwurf und der Text der nachstehend näher bezeichnetenTeilungserklärung samt Aufteilungsplan seit ______________ vorliegt, er weitere Zeit zur Auseinandersetzungnicht benötigt und er auf der Beurkundung zum heutigen Termin besteht.Auf Ansuchen der/des Erschienenen beurkunde ich ihren/seinen Erklärungen entsprechend folgendesAngebot zum Abschluss eines BauträgervertragesTeil AI.Frau ____________________________________ undHerr ____________________________________– nachstehend (mehrere auch gemeinsam) „Käufer“ genannt –macht/machen hiermit derGartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,– im folgenden „Verkäufer“ genannt –das nachfolgende übertragbare Angebot zum Abschluss des in Teil B. aufgeführten Bauträgerkaufvertrages.77


1. KaufvertragII.Teil BAn das Angebot hält sich der Käufer bis zum _________________ unwiderruflich gebunden.I. VorbemerkungNach Ablauf der Frist erlischt lediglich die Bindung an das Angebot, nicht jedoch das Angebot, dasin stets widerruflicher Weise fortbesteht.Der Widerruf ist schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Bis zum Zugang der Widerrufserklärungbeim Verkäufer kann das Angebot noch angenommen werden.Zur Wirksamkeit der Annahme genügt deren Erklärung, unter Berücksichtigung der nachstehendaufgeführten Bedingungen, zu notariellem Protokoll, ohne dass es des Zugangs der Annahmeerklärungbeim Anbietenden bedarf. Der Notar, vor dem die Annahme erklärt wird, wird jedoch gebeten,dem Anbietenden eine Ausfertigung der Annahmeerklärung zu übersenden.In der Annahmeerklärung muss der Verkäufer allen gemäß dem in nachstehendem Teil B. niedergelegtenKaufvertragstext von ihm zu erteilenden Vollmachten und abzugebenden einseitigen Erklärungen,insbesondere Grundbuchanträgen und Eintragungsbewilligungen, beitreten bzw. diese alsauch in seinem Namen abgegeben bestätigen.III.Mit dem Vollzug des Vertrages wird der die Annahme beurkundende Notar (Notarinnen AntjeBeyer oder Martina Möller mit Amtssitz in Leipzig) beauftragt. Alle im nachfolgenden Teil B für denNotar erteilten Vollmachten gelten ausschließlich für diesen, dessen Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger.(1) GrundbesitzDer Verkäufer hat den folgenden, im Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mockau eingetragenenGrundbesitz:<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>, 107, 109, 111 und <strong>113</strong>, Gebäude und Freifläche Flurstück 586 in Größe von 6.370qm, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Mockau Blatt 86,erworben.Dieser Grundbesitz wird nach Angabe des Eigentümers nach Vollzug der Eigentumsumschreibungwie folgt belastet sein:Abteilung II: lastenfreiAbteilung III: 9.290.000,– E Grundschuld ohne Brief für dieEurohypo Aktiengesellschaft;davon ein Teilbetrag in Höhe von 1.860.000,– E vollstreckbar,Gesamthaft: Blätter 3064, 51, 52 und 86 von Mockau;Das Grundstück ist mit fünf unter Denkmalschutz stehenden Mehrfamilienhäusern bebaut.Auf dem Grundstück befindet sich ein öffentlicher Gehweg.Die Baugenehmigung für die beabsichtigte Sanierung ist nach Versicherung des Eigentümers erteilt.(2) Teilunga)Mit Urkunde vom 16.08.2007 der Notarin Martina Möller, URNr. 1575/07 M, der auch die Baubschreibungals Anlage VI beigefügt ist, sowie dem Nachtrag vom 17.09.2007, URNr. 1720/07 M der NotarinMartina Möller (URNr. 1575/07 M und 1720/07 M der Notarin Martina Möller - nachfolgend "Teilungserklärung"),hat der Verkäufer die vorbezeichneten Grundstücke samt den zu sanierenden undmodernisierenden Mehrfamilienhäusern nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.78 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


Grundlage der Teilung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 22.08.2007, Aktenzeichen63.40-AB/2007-033-GS des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege, Abteilung Ost/Baurecht derStadt Leipzig samt dem dazugehörigen gesiegelten Aufteilungsplan vom 22.08.2007, Reg.-Nr. 63.40-AB/2007-033-GS des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig.Die Teilungserklärung ist im Grundbuch noch nicht vollzogen.b)Die Beteiligten verweisen auf die Teilungserklärung mit allen Anlagen, die hier in beglaubigterAbschrift vorliegt. Sie machen damit den Inhalt dieser Urkunde zum Inhalt ihrer heute beurkundetenErklärungen. Der Inhalt der Verweisungsurkunde ist ihnen bekannt, Pläne wurden ihnen zurDurchsicht vorgelegt und von ihnen genehmigt. Die Beteiligten verzichten auf das Vorlesen und dasBeiheften zur heutigen Urkunde.c)Mit der Teilungserklärung wird u.a. folgendes Wohnungs-/Teileigentum gebildet:________/1000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. ______im _______-geschoss des Hauses _______________________ und dem dazugehörigen mit der gleichenNummer versehenen Keller im Kellergeschoss.- Der Wohnung Nr. *** ist dabei das Sondernutzungsrecht an dem im Aufteilungsplan mit SNR ***bezeichneten Pkw-Stellplatz zugeordnet.II. Verkauf / Beitritt zum Mietpool1.Die Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig (Verkäufer)verkauft hiermit an die/den dies annehmende/n_________________________________________________(Käufer)zum Eigentum / zum Miteigentum zu je 1/2das in Abschnitt I.2.c) näher bezeichnete Wohnungs-/Teileigentum mit allen zugehörigen Rechtenund den damit verbundenen Pflichten, sämtlichen Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör einschließlichder nach Abschnitt III. noch zu erbringenden Bauleistung – nachstehend auch „Vertragsgegenstand“genannt.Teil II: Vertragswerk1. Kaufvertrag2.Der Verkäufer hat mit dem Verwalter der Wohnanlage einen Mietpool in Form einer Gesellschaftbürgerlichen Rechts gegründet. Eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages dieser Mietpoolgesellschaftsamt Anlage (Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“ – Anlage desGesellschaftsvertrages – sowie Objektmerkblatt für den Erwerber und Erläuterungen zur Funktionsweisedes Mietpools) ist der Teilungserklärung als Anlage VII beigefügt.Nach § 1 Ziffer 3. in Verbindung mit § 4 dieses Gesellschaftsvertrages kann der Käufer dieser Mietpoolgesellschaftdurch Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, der GRK HausverwaltungGmbH, beitreten. Mit Beitritt zum Mietpool wird zwischen dem Mietpoolverwalter(geschäftsführender Gesellschafter) und dem Poolmitglied die dem Gesellschaftsvertrag als Anlagebeigefügte Vereinbarung über Mietenverwaltung geschlossen.Dazu erklärt der Käufer gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter der Mietpoolgesellschaft:“Hiermit wird, bedingt durch Annahme des Angebots auf Abschluss des Bauträgervertrages durchden Verkäufer, der Beitritt zur Mietpoolgesellschaft erklärt”.III. Bauverpflichtung1.Der Verkäufer verpflichtet sich, die Wohnanlage und insbesondere das vertragsgegenständlicheWohnungseigentum entsprechend der in der Teilungserklärung niedergelegten Baubeschreibungund den Bauplänen, die dem Aufteilungsplan entsprechen, herzustellen und auszustatten. Dabeiwird auf die weitgehende Erhaltung der Altbausubstanz Wert gelegt.Bei Zweifeln über die zu erbringenden Leistungen geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor.Soweit Leistungenin der Baubeschreibung nicht im Detail beschrieben sind, ist der Verkäufer ermächtigt, denInhalt der Leistungen nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Darstellung der Umgebung desKaufobjektes oder angrenzender Bereiche ist nur insoweit verbindlich, als sie den Gesamtcharakterder Bebauung und die Baubebauungsdichte beschreibt.2.Der Verkäufer hat die Leistungen nach den Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei unterBeachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften und unter Verwendung normgerechter Baustoffe zuerbringen, soweit sich aus der Baubeschreibung und den nachstehenden Bestimmungen nichtsanderes ergibt.79


1. KaufvertragAbweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten sind oderwenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer zumutbarsind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des Käufersbetreffen oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen sind, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßenGebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Abweichungen dürfenGüte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht mindern. Hinsichtlich derWohn- und Nutzflächen sind die sich aus den Einzeichnungen in den Plänen ergebenden Flächengrößen,errechnet nach der II. BerechnungsVO i.d.F. der WohnFlVO, maßgebend. Balkone und Terrassensind dabei mit 50 % berücksichtigt. Für Abweichungen haftet der Verkäufer nur dann, wennsie nicht durch Sonderwünsche des Käufers veranlasst sind und soweit sie von der vorgenannten Flächengrößemehr als drei vom Hundert nach unten abweichen.3.Um dem Flair und dem Charakter des Gebäudes gerecht zu werden, wird die vorhandene Gebäudesubstanzund Gebäudeausstattung soweit wie möglich erhalten bleiben. Dabei wird von den Vertragsbeteiligtenbewusst hingenommen, dass durch die in der Baubeschreibung vorgesehene Erhaltung undAufarbeitung vorhandener Bau- und Gebäudeteile nicht Komfort, Qualität und Funktionalität einesNeubaus erreicht wird. Insoweit werden auch Abweichungen von der DIN-Norm zwingend und ausdrücklichvon den Vertragsbeteiligten akzeptiert.Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten wird klargestellt, dass sich die zu erbringenden Leistungenauf diejenigen beschränken, die in der o.g. Baubeschreibung aufgeführt sind.6.Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand bis spätestens ___________________ bezugsfertigund bis spätestens ______________________ vollständig fertig zu stellen.Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt werden, hat sieder Verkäufer zu geeigneter Zeit unverzüglich zu erbringen. Die Abnahme des Vertragsgegenstandesbei Bezugsfertigkeitwird dadurch nicht berührt. Behinderungen bei der Herstellung des Vertragsgegenstandesaus Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, Streik, Ausführungvon Sonderwünschen, verlängern die Herstellungsfrist um die Dauer der Behinderung.IV. Kaufpreis1.Der Kaufpreis beträgt _____________________ E,– in Worten: ___________________________________________________ Euro –.Hiervon entfallen auf– das Grundstück ____________________ E,– die Altbausubstanz ____________________ E,– Bauleistung / nachträgliche Sanierungsleistungen ____________________ E,(–PKW-Stellplatz ____________________ E).4.Für Einbauten und Ausstattung des Vertragsgegenstandes ist allein die Baubeschreibung maßgebend,die Vorrang vor Plänen und Zeichnungen hat.2.Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch dasAmt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt.5.Ein Anspruch auf Übernahme von Sonderwünschen besteht nicht.Eigenleistungen des Käufers sind vor Besitzübergang nur nach Genehmigung des Verkäufers und inAbstimmung mit diesem zulässig; Gleiches gilt für Arbeiten durch vom Käufer beauftragte Dritte.Der Käufer darf die Baustelle auf eigene Gefahr betreten, um sich vom Bautenstand zu überzeugenund sich über die Ausführung seiner genehmigten Sonderwünsche zu informieren. Er hat dabei dieAnweisungen der Bauleitung zu beachten.Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist unddas Finanzamt jederzeit eine andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seineErfüllungsgehilfen haften für diese Aufteilung.3.Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten desVerkäufers.4.Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.80 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


V. Kaufpreisfälligkeit1.Erste Grundvoraussetzung für die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreiszahlungen ist die Bestätigung durchden vollzugsbeauftragten Notar, dassa)die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nur nach den in Abschnitt I genannten Belastungenund eventuell solchen weiteren Belastungen, die vom Käufer zu übernehmen sind (z. B.Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechte, etwaige Dienstbarkeiten), am Vertragsgegenstand imGrundbuch eingetragen ist,b)alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungenund das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht nach SächsDSchG vorliegen,c)die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvormerkungdes Käufers im Rang vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen,gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.Die Freistellung des Vertragsgegenstandes von Grundpfandrechten ist gesichert, wenn eine Freistellungsverpflichtungdes jeweiligen Gläubigers mit dem Inhalt vorliegt, dass die nicht zu übernehmendenGrundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendetwird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nachZahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssummedurch den Käufer; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubigervorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zumanteiligen Wert des Vertragsgegenstandes zurückzu- zahlen. Diese Erklärung muss dem Käufer ausgehändigtwerden.Der vollzugsbeauftragte Notar wird beauftragt, die Bestätigung dem Käufer mit einfachem Brief andie letzte ihm vom Käufer bekannt gegebene Anschrift zu versenden; der Verkäufer erhält eineAbschrift.2.Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigungerteilt worden ist, was der Verkäufer bereits im Teil B Abs. I der Urkunde bestätigt hat.Teil II: Vertragswerk1. Kaufvertrag3.Der Kaufpreis ist in folgenden Raten zu zahlen:1. Rate 30% – bei Vorliegen der GrundvoraussetzungenDer danach verbleibende Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiterenRaten zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgendenVom-Hundert-Sätzen des Gesamtkaufpreises fest:– 28% – nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten– 5,6% – für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen– 2,1% – für die Rohinstallation der Heizungsanlagen– 2,1% – für die Rohinstallation der Sanitäranlagen– 2,1% – für die Rohinstallation der Elektroanlagen– 7,0% – für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung– 4,2% – für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten– 2,1% – für den Estrich– 2,8% – für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich– 8,4% – nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe– 2,1% – für die Fassadenarbeiten– 3,5% – nach vollständiger Fertigstellung.Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufgeführten Leistungen nicht anfallen, wird derjeweilige VomHundert-Satz anteilig auf die übrigen Raten verteilt. Der gemäß dem Ratenplan derMaBV zu errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird mit den Grundvoraussetzungenzur Zahlung fällig.4.Die jeweiligen Raten gemäß vorstehender Nr. 3 sind innerhalb von vierzehn Tagen fällig, nachdema)die Mitteilung des vollzugsbeauftragten Notars über das Vorliegen der von ihm zu prüfenden Fälligkeitsvoraussetzungendem Käufer zugegangen oder beim Zustellungspostamt hinterlegt ist,b)die Bestätigung des Verkäufers nach vorstehender Ziffer 2 dem Käufer zugegangen ist,c)der Verkäufer den Käufer schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat und dieser Zahlungsaufforderung81


1. Kaufvertragzum Nachweis des zu Grunde liegenden Baufortschrittes eine Bautenstandsbescheinigung des Bauleitersbeigefügt hat; in der Zahlungsaufforderung ist anzugeben, aus welchen Vom-Hundert-Sätzendes Ratenplanes der MaBV sich die jeweils eingeforderte Rate zusammensetzt.5.Die Zahlungen haben schuldbefreiend auf das vom Gläubiger der nicht übernommenen Grundpfandrechteim Zusammenhang mit der Lastenfreistellungserklärung benannte Konto (EurohypoAG, Konto-Nr. 807 815 1006, BLZ 502 103 00) in dem insoweit benannten Umfang zu erfolgen,ansonsten auf das vom Verkäufer benannte Objektkonto. Der Verkäufer hat seinen Kaufpreisanspruchin voller Höhe an diesen Gläubiger abgetreten; trotz Abtretung steht ihm ein Anspruch aufLeistung an den Gläubiger zu. Er ist insbesondere berechtigt, Zwangsvollstreckung im eigenenNamen mit dem Ziel der Zahlung an den Gläubiger zu betreiben.6.Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der einzelnen Raten nicht, kommt er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGBohne Mahnung in Verzug. Er muss dann die jeweiligen Raten mit dem gesetzlichen Verzugszins verzinsen.VI. Abnahme / Besitzübergang / Eintritt in die Eigentümergemeinschaft1.Die Vertragsteile verpflichten sich gegenseitig zur Abnahme nach bezugsfertiger Herstellung des Vertragsgegenstandes.Dies gilt für Gemeinschaftseigentum nur, soweit es ausschließlich im Bereich desSondereigentums des Käufers liegt oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen ist. Sonstiges Gemeinschaftseigentumist nach vollständiger Fertigstellung von der zukünftigen Eigentümergemeinschaft,bestehend aus sämtlichen Käufern der Wohnanlage, abzunehmen, gegebenenfalls durch einengemeinsamen Vertreter. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die erst nach bezugsfertiger Herstellungzu erbringen sind, werden nach Fertigstellung abgenommen.Teilabnahmen einzelner Gewerke finden nicht statt, es sei denn, eine Teilabnahme ist wegen einerEigenleis-tung des Käufers erforderlich. Für den Fall, dass der Käufer bei der Abnahme des sonstigenGemeinschaftseigentums nicht persönlich erscheint oder sich durch einen von ihm schriftlichBevollmächtigten vertreten lässt, beauftragt und bevollmächtigt er bereits jetzt den Verwalter derWohnanlage zu seiner Vertretung.2.Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzungen und Lasten, insbesondere auch die laufenden Steuern undöffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterungsowie die Verkehrssicherungspflicht des Vertragsgegenstandes von dem Zeitpunkt an über, abdem dieser den Vertrags-gegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benutzen darf. Der Verkäuferist zur Übergabe verpflichtet, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesemZeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet.3.Der Käufer tritt vom Tage des Besitzüberganges an in sämtliche Verpflichtungen ein, die sich für ihnaus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ergeben. Bezüglich der schuldrechtlichenVerpflichtungen verpflichtet er sich, diese einem eventuellen Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtungebenfalls aufzuerlegen.Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab BesitzübergabeS t i m m r e c h t s v o l l m a c h tfür die Eigentümerversammlung.Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz hat bis zur Besitzübergabe der Verkäufer, ab diesem Zeitpunktder Käufer zu zahlen.Bei der Abnahme findet eine gemeinsame Besichtigung des Vertragsgegenstandes statt, über dieeine vom Verkäufer und Käufer zu unterzeichnende Niederschrift angefertigt wird. Hierin sind alleMängel und ausstehenden Leistungen aufzunehmen, auch soweit hierüber Streit besteht.Der Abnahmetermin ist dem Käufer mindestens 14 Tage im voraus schriftlich mitzuteilen. Erscheintder Käufer zu diesem Termin nicht, obwohl der Vertragsgegenstand abnahmefähig ist, so gilt derVertragsgegenstand nach einer weiteren vom Verkäufer schriftlich zu setzenden Frist von mindestenszwölf Tagen als abgenommen, sofern innerhalb der Nachfrist keine förmliche Abnahmezustande kommt. Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer den Vertragsgegenstand schon vor derÜbergabe ohne Zustimmung des Verkäufers bezieht.VII. ErschließungskostenDer Verkäufer trägt alle Kosten für Erschließungs-, Versorgungs- und Abwasseranlagen, die bisheute vollständig errichtet sind oder anlässlich der Durchführung des vorliegenden Bauvorhabensvorgesehen sind, und zwar im Zeitpunkt der Genehmigung des Bauplanes bzw. der Entstehung desBaurechts nach dem Anzeigeverfahren der Landesbauordnung. Dies umfasst die Kosten für Hausanschlüssesowie ggf. die Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Etwaige Rückerstattungenvon Vorausleistungen stehen ebenfalls dem Verkäufer zu. Alle sonstigen Erschließungskostenim Sinne des Baugesetzbuches und nach Landesrecht und kommunalem Satzungsrecht trägtder Käufer.82 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 ·<strong>113</strong>/WE


VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln1.Dem Käufer ist die Lage des Grundstückes und der derzeitige Zustand des daraufstehenden Gebäudesund der Außenanlage sowie die Grundrisse nach eingehender Besichtigung hinreichend genugbekannt.Gebäudeteile, für die der Verkäufer nach dem sich aus der Baubeschreibung und den Bauplänenergebenden Leistungsumfang keine Arbeiten schuldet, werden in dem derzeitigen, dem Käuferbekannten gebrauchten Zustand erworben. Eine Haftung des Verkäufers wegen der Größe und derBodenbeschaffenheit des Grundstücks und der nach der Baubeschreibung unverändert bleibendenAltbausubstanz wird ausgeschlossen mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung für Grundstücksmängel,wegen denen das Gebäude dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, oder wenndie Beschaffenheit des Grundstücks zu Sachmängeln am Bauwerk führt.Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. Für Mängel der vom Verkäufergemäß Abschnitt III. dieser Urkunde in Verbindung mit der in Bezug genommenen Baubeschreibungund den Bauplänen geschuldeten Arbeiten gelten die Bestimmungen des BürgerlichenGesetzbuchs über den Werkvertrag.Für Mängel an Sachen, die keine Bauleistungen sind, gilt Kaufvertragsrecht.Garantien für besondere Eigenschaften werden durch den Verkäufer nicht übernommen.Die vorbezeichneten Mängelansprüche verjähren nach dem Werkvertragsrecht im Allgemeinen infünf Jahren, nach dem Kaufrecht im Allgemeinen in zwei Jahren.Mängelrechte des Käufers für Sonderwünsche bestehen gegenüber dem Verkäufer nicht, es seidenn, dieser hat die Sonderwünsche selbst ausgeführt. Hieran ändert sich durch die Aufnahme einesdiese Leistungen betreffenden Mangels im Übergabeprotokoll nichts.Die Beteiligten sind darüber einig, dass die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Vertragsgegenstandesdurch den Käufer beginnen. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums, das nicht vom Käuferallein abzunehmen ist, beginnen die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.2.Sicherungshalber tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten Architekten, Bauhandwerker,Zulieferer und alle sonst mit dem Bau befassten Dritten zustehenden Ansprüche auf Nacherfüllung,Selbstvornahme und Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen mangelhafter Lei-Teil II: Vertragswerk1. Kaufvertragstungen an den Käufer ab. Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer werden von der Abtretungnicht berührt; insbesondere können sie auch ohne vorherige Geltendmachung der Ansprüchegegen die Dritten geltend gemacht werden. Die Abtretungen werden erst wirksam, wenn der Verkäufermit seinen entsprechenden Verpflichtungen in Verzug ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderungmit angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder die Ansprüche gegen den Verkäufernicht mehr bestehen. Der Verkäufer bleibt berechtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen aufeigene Kosten durchzusetzen.3.Der Verkäufer hat dem Käufer den Vertragsgegenstand frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungenzu beschaffen, soweit sie nicht der Kaufpreisfinanzierung des Käufers dienen oder aufgrundheutiger Urkunde zur Eintragung gelangen oder vom Käufer aufgrund heutiger Urkunde übernommenwerden. Baulasten und im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Käuferübernommen; solche sind dem Verkäufer nicht bekannt. Der Verkäufer versichert, dass er Eintragungenin das Baulastenverzeichnis nicht veranlasst hat. Die Beteiligten wurden auf die Möglichkeit hingewiesen,das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen.4.Miet- und Pachtverhältnisse am Vertragsgegenstand bestehen nach Angabe des Verkäufers nicht.IX. RücktrittSoweit der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutretenoder Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen, wird dieses Recht insoweitbeschränkt, dass die entsprechenden Erklärungen dem Käufer durch eingeschriebenen Brief übermitteltwerden müssen und erst dann abgegeben werden dürfen, wenn vom Käufer eventuellbereits gezahlte Kaufpreisteile zurückgezahlt oder bei der vollzugsbeauftragten Notarin hinterlegtsind oder Bürgschaft eines im Inland zum Geschäfts-betrieb befugten Kreditinstitutes darüber vorliegt.X. Grundbuchvollzug(1) AuflassungsvormerkungDer Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zur Sicherung des in Abschnitt II begründetenAnspruchs auf Übertragung des Eigentums eine Vormerkung nach § 883 BGB zugunsten des Käufersin das Grundbuch des Vertragsgegenstandes einzutragen.83


1. KaufvertragDer Käufer bewilligt und beantragt, die Vormerkung Zug um Zug mit Eigentumsübergang auf ihnwieder zu löschen, vorausgesetzt, dass ohne seine Zustimmung Zwischeneintragungen nicht erfolgtsind.Der Käufer ermächtigt ferner den vollziehenden Notar, die Löschungserklärungen für diese Vormerkungabzugeben. Dem Grundbuchamt gegenüber ist diese Vollmacht unbeschränkt. Im Innenverhältniswird der Notar jedoch angewiesen, von dieser Ermächtigung nur Gebrauch zu machen,sofern der Käufer oder der Verkäufer die Rückabwicklung dieses Vertrages wegen Leistungsstörungenbetreiben und die jeweils andere Vertragspartei auf entsprechende schriftliche Anfrage desNotars dem nicht binnen eines Monats ab Absendung der Anfrage schriftlich widersprochen hatund die Rückzahlung bereits gezahlter Kaufpreisteile durch Bürgschaft eines im Inland zumGeschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes oder Hinterlegung auf Notar-anderkonto gesichert ist.Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Eintragung einer Auflassungsvormerkung amVertragsgegenstand erst erfolgen kann, nachdem die Teilungserklärung im Grundbuch vollzogenund somit die Grundbücher für das Wohnungs-/Teileigentum angelegt sind.(2) LastenfreistellungAllen zur Lastenfreistellung erforderlichen Löschungs- und Freigabeerklärungen stimmen die Vertragsteilezu und beantragen deren Vollzug im Grundbuch; soweit Eigenberechtigung vorliegt,bewilligen sie die Löschung.(3) AuflassungDie Einigung über den Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes auf den Käufer (Auflassung)ist zu erklären, wenn der Vertragsgegenstand vollständig fertiggestellt und übergeben ist und dergeschuldete Kaufpreis bezahlt ist.Der Käufer kann die Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstandverlangen, wenn das Unvermögen des Verkäufers zur Fertigstellung der Baumaßnahme feststeht,Zug um Zug gegen Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Kaufpreisteils.XI. Finanzierungsmitwirkung2.Der Käufer beabsichtigt, zur Bezahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten Darlehen beiKredit-instituten aufzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich demgemäß, bei der Bestellung vollstreckbarerGrundpfandrechte schon vor Eigentumsumschreibung als derzeitiger Eigentümer desKaufgegenstandes mitzuwirken, wenn die Bestellung vor dem die Annahme beurkundenden Notarerfolgt und in den Bestellungsurkunden die nachstehend unter Ziffer 4a), b), c) und d) getroffenenBestimmungen wiedergegeben werden. Über den üblichen Inhalt von banküblichen Grundschuldurkundenhat der beurkundende Notar im Rahmen der heutigen Beurkundung ausführlich belehrt. Erhat insbesondere auf Folgendes hingewiesen:a)Die Grundschuld mit Grundschuldzinsen und sonstigen Nebenleistungen dient der Sicherung desden Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitutes am Kaufgegenstand und wird als Belastung (Pfandrecht)im Grundbuch eingetragen. Zusätzlich wird im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellungein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Kreditinstitut abgegeben, durch welches auch das sonstigeVermögen des Käufers außerhalb des Kaufgegenstandes in die Sicherung des Kreditinstituteseinbezogen wird. Sowohl hinsichtlich des mit der Grundschuld belasteten Kaufgegenstandes alsauch hinsichtlich des sonstigen Vermögens des Käufers (Darlehensnehmers) wird die Unterwerfungunter die sofortige Zwangsvollstreckung erklärt, welche es dem Kreditinstitut ermöglicht, dieZwangsvollstreckungsmaßnahmen sowohl in den Kaufgegenstand als auch in das sonstige Vermögendes Käufers aus der notariellen Urkunde, also ohne vorhergehende Durchführung eines Mahnverfahrensoder gerichtlichen Prozesses, zu betreiben. Der Darlehensnehmer kann sich dagegendurch eine Vollstreckungsgegenklage wehren.b)Grundschuld und Schuldanerkenntnis schaffen jederzeit durchsetzbare Ansprüche des Kreditinstitutes,die unabhängig von der Darlehensaufnahme bestehen und erheblich über den Nennbetrag derGrundschuld hinausgehen, vor allem wegen der Grundschuldzinsen. Aus diesem Grund ist eine Sicherungsvereinbarungmit dem Kreditinstitut erforderlich (auch Zweckbestimmungserklärung genannt),die der Darlehensnehmer im Rahmen des Abschlusses des Darlehensvertrages von dem Kreditinstitutregelmäßig erhält. Ob und inwieweit das Kreditinstitut aus der Grundschuldurkunde vorgehen darf,wird durch die Sicherungsvereinbarung festgelegt, da diese regelt, welche Ansprüche des Kreditinstitutesdurch die Grundschuld und die weiteren Sicherheiten abgesichert werden. Es empfiehlt sichdaher, den Inhalt der Sicherungsvereinbarung stets zu überprüfen.1.Die Beschaffung der zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Darlehen ist ausschließlichSache des Käufers. Der Verkäufer wird die dazu erforderlichen technischen Unterlagen zur Verfügungstellen und entsprechend den nachstehenden Vereinbarungen mitwirken. Eine Finanzierungsberatungdurch den Verkäufer ist nicht erfolgt und wird nicht geschuldet.3.Der Notar hat dem Käufer die persönliche Mitwirkung bei der Errichtung der notariellen Urkundenüber die vom Darlehensgeber des Käufers gewünschten Grundpfandrechte empfohlen. BesondereUmstände können es jedoch im Einzelfall notwendig werden lassen, dass der Käufer die für dieGrundpfandrechtsbestellung erforderlichen Erklärungen nicht persönlich vor dem vollziehenden84 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


Notar abgeben kann oder will. Für diese Fälle erteilt er Belastungsvollmacht gemäß nachstehendemAbschnitt XII Ziffer 4, von der intern nur Gebrauch gemacht werden soll, wenn eine schriftlicheBeauftragung durch den Käufer vorliegt.4.In der/den Bestellungsurkunde/n müssen die folgenden, von den Beteiligten bereits jetzt getroffenenVereinbarungen wiedergegeben werden:a)SicherungsabredeSolange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, darf der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundpfandrechtnur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkungauf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Sollte das Grundpfandrecht zurückzugewährensein, so kann nur seine Löschung verlangt werden, nicht Abtretung oder Verzicht. Alleweiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalboder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedemFall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer alsneuen Sicherungsgeber.b)ZahlungsanweisungSoweit der Kaufpreis nicht zur Freistellung des Kaufgegenstandes von eingetragenen Belastungenzu verwenden ist, sind Zahlungen gemäß a) bis zur Höhe des Kaufpreises auf das Konto des Verkäuferszu leisten.c) Persönliche Zahlungspflichten, KostenDer Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung keinerlei persönlicheZahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigenFolgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen.d)Fortbestand der GrundschuldDas bestellte Grundpfandrecht soll nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben.Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, die mit ihm zu tun haben, werden hiermit mitWirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall aber ab Eigentumsumschreibung, auf denKäufer übertragen. Die entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.Teil II: Vertragswerk1. Kaufvertrag5.Die Beteiligten wurden von dem beurkundenden Notar hingewiesen, dass eine Belastung des Vertrags-gegenstandeszugunsten der Finanzierungsgläubiger erst möglich ist, wenn die Grundbücherfür den Vertragsgegenstand angelegt sind.XII. Abwicklung, Vollmachten1.Die Vertragsteile beauftragen und ermächtigen den vollziehenden Notar, Anträge aus dieser Urkundeinsgesamt oder einzeln zu stellen, einzuschränken, ganz oder teilweise zurückzunehmen und Erklärungenin dieser Urkunde zu ändern, klarzustellen und zu ergänzen, soweit dies zur Durchführung desVertrages erforderlich ist.Soweit in dieser Urkunde nichts anderes vereinbart ist, beauftragen die Vertragsteile unter gleichzeitigerAntragstellung den Notar, Genehmigungen, Negativzeugnisse sowie alle zum Vollzug dieserUrkunde erforderlichen Unterlagen einzuholen.Genehmigungen – auch von Vertragsteilen oder sonstigen Personen – gelten mit dem Eingang beidem Notar den Beteiligten als zugegangen und sind somit wirksam, soweit nicht nachstehend anderesgeregelt ist.Versagende, bedingte oder mit Auflagen versehene behördliche Bescheide sind den Beteiligtenselbst zuzustellen. Der Notar ist zu ihrer Empfangnahme nicht berechtigt. Ihm ist eine Abschriftzuzustellen.2.Der Käufer erteilt dem Verkäufer Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten, inseinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB folgende Rechtsgeschäfteund Rechtshandlungen vorzunehmen:2.1.den Vertragsgegenstand nach Vollzug der Teilungserklärung im Grundbuch in grundbuchmäßigerForm zu bezeichnen und die Auflassungserklärung für den Vertragsgegenstand abzugeben undentgegenzunehmen, überhaupt alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchamtlichen Vollzugdieser Urkunde erforderlich oder zweckmäßig sind;2.2.die Belastung des Vertragsgegenstandes mit Dienstbarkeiten vorzunehmen (z.B. Versorgungsleitun-85


1. Kaufvertraggen, Abwasserkanäle, Antennenanlagen, Abstandsflächen), wobei die Vollmacht auch das Rechtumfasst, mit der Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers hinter solche Lasten im Rang zurückzutreten.Vorstehendes gilt sinngemäß für Baulasten;2.3.die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zur URNr. 1575/07 M der Notarin Martina Möllervom 16.08.2007 und etwaige Nachträge hierzu beliebig zu ändern und zu ergänzen sowie sämtlichein diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt,Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.Der Käufer erklärt unwiderruflich seine Zustimmunga)zur Zusammenlegung, weiteren Aufteilung oder räumlichen Veränderung von anderen Wohnungs-/Teil-eigentumseinheiten,b)zu baulichen Veränderungen, auch soweit sie außerhalb des Sondereigentums sichtbar sind oder dasgemeinschaftliche Eigentum betreffen, wenn diese baulichen Veränderungen die Sicherheit desgemeinschaftlichen Eigentums und das kaufgegenständliche Wohnungs-/Teileigentum nicht beeinträchtigen,c)zur Bestellung und Zuordnung von Nebenräumen, die noch im Gemeinschaftseigentum stehen, alsSondernutzungsrechte zu einzelnen Wohnungseigentumseinheiten.d)Größe und Anzahl der Wohnungen zu ändern, und im Sondereigentum stehende Nutzflächen zuWohnflächen bzw. Wohnflächen zu Nutzflächen sowie im Sondereigentum stehende Flächen inGemeinschaftseigentum und in Gemeinschaftseigentum stehende Flächen in Sondereigentum umzuwandelnsowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungengegenüber dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.Im Außenverhältnis ist diese Vollmacht uneingeschränkt; im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigteinsofern beschränkt, dass Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfangdes Sondereigentums des Käufers sowie der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teile desGemeinschaftseigentums nicht beeinträchtigen dürfen und der Umfang des gemeinschaftlichgenutzten Gemeinschaftseigentums nicht unzumutbar beeinträchtigt werden darf.Kosten dürfen dem Käufer durch etwaige Änderungen nicht entstehen. Die Vollmacht erlischt,wenn sämtliche Wohnungs- und Teileigentumseinheiten im vertragsgegenständlichen Anwesen vomVerkäufer verkauft sind und diese Käufer sämtlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind,jedoch frühestens mit Vollzug sämtlicher aufgrund dieser Vollmacht etwa erklärten Änderungen dervorgenannten Teilungserklärung im Grundbuch.2.4.Die vorstehenden Vollmachten gelten auch für die Gesamtrechtsnachfolger der Vollmachtgeber,sind unwiderruflich und erlöschen mit Eigentumsumschreibung auf den Käufer, mit Ausnahme derVollmacht nach 2.3., die wie dort niedergelegt erlischt.3.Ergänzend bevollmächtigen beide Vertragsparteien die NotariatsangestelltenFrau Carola Matthes, Frau Sabine Vahrenhold und Frau Silke Theuerkorn,im Hause des vollziehenden Notars, und zwar jede für sich allein, die Auflassung und alle sonstigenzur Durchführung des Vertrages und ggf. seiner Rückabwicklung erforderlichen Erklärungen, auchAbänderungen und Ergänzungen, abzugeben und entgegenzunehmen.4.Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer – bei mehreren Käufern jeden einzeln – und alle Vertragsbeteiligtenbevollmächtigen die vorstehend benannten Notariatsangestellten – wiederum jeweilsjeden einzeln – den Kaufgegenstand mit Grundpfandrechten (auch in vollstreckbarer Form gemäß §800 ZPO) in beliebiger Höhe zu belasten und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen undzweckmäßigen Erklärungen Gericht und Gläubiger gegenüber abzugeben, einschließlich der Verpfändungder Auflassungsvormerkung, und die Vollmachtgeber bei allen dazu erforderlichenRechtshandlungen zu vertreten. Diese Vollmacht gilt nur dann, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkundedie in Abschnitt XI Ziffer 4a), b), c) und d) getroffenen Bestimmungen wiedergegebenwerden. Die Vollmacht gilt auch für den Abschluss von Sicherungsverein-barungen imUmfang der Vereinbarungen unter vorgenanntem a).Mehrere Käufer bevollmächtigen sich untereinander und jeder Käufer bevollmächtigt die vorbezeichnetenNotariatsangestellten – je einzeln – mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, für jedenKäufer im Zusammenhang mit der Bestellung der vorstehenden Grundpfandrechte auch persönlicheSchuldhafterklärungen (Schuldanerkenntnisse) mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckungabzugeben und mit der Auflassungsvormerkung des Käufers im Rang hinter diese Grundpfandrechtezurückzutreten oder entsprechende Rangbestimmungen vorzunehmen.Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich und für deren Gesamtrechtsnachfolgerhandeln und sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht endet sechs Monate nachUmschreibung des Eigentums im Grundbuch.5.Sämtliche vorstehenden Vollmachten sind dem Grundbuchamt gegenüber nicht beschränkt undunabhängig vom Vorliegen etwa erforderlicher Genehmigungen. Sie können nur bei der Amtsstelledes vollziehenden Notars oder dessen Sozius ausgeübt werden. Die bevollmächtigten Notarangestelltenhandeln ausschließlich auf deren Weisung und werden, soweit gesetzlich möglich, von jederpersönlichen Haftung freigestellt. Ein Auftrag ist mit dieser Vollmacht nicht verbunden.86 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


XIII. Schlussbestimmungena)Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielleBeurkundung vorgeschrieben ist.b)Soweit eine Vereinbarung dieses Vertrages rechtsunwirksam ist oder wird, wird die Gültigkeit derübrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Die ungültige Vereinbarung ist durch eine rechtsgültigeBestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsteile bei Abschluss des Vertrages entsprichtoder möglichst nahekommt.c)Der aufgrund heutiger Urkunde begründete Anspruch auf Verschaffung des Eigentums und dinglicherRechte verjährt in 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ebenso der Kaufpreisanspruchdes Verkäufers.d)Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes seinem Sonderrechtsnachfolgeralle noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzuerlegen und ihn mitWeitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen, dass Sonderrechtsnachfolger die in diesemVertrag vorgesehenen Vollmachten ebenfalls erteilen.e)Der Verkäufer stellt ausdrücklich fest, dass er keine Haftung für die Richtigkeit von steuerlichen undrechtlichen Auskünften sowie für Finanzierungsberechnungen im Zusammenhang mit den Vorverhandlungenzu diesem Vertrag übernimmt. Die Beteiligten sind darüber einig, dass eine Prüfungder steuerlichen Folgen dieses Vertrages in jeder Hinsicht ( sowohl hinsichtlich steuerlicher Nachteile,als auch hinsichtlich möglicher Steuervergünstigungen) ausschließlich ihnen selbst obliegt. DieBeteiligten erklären, dass der Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen keinerlei steuerliche Beratungdurchgeführt haben. Somit wird seitens des Verkäufers auch keinerlei Haftung für steuerlicheFolgen dieses Vertrages für den Käufer übernommen. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten stehenausschließlich dem Käufer zu. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für das Eintreten der vom Käufererwarteten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.f)Soweit in dieser Urkunde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, giltdies nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchenbleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ver-Teil II: Vertragswerk1. Kaufvertragkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.g)Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.Zurückbehaltungsrechte können nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.h)Nach Hinweis des Notars auf das Widerrufsrecht bei verbundenen Verbraucherverträgen erklärendie Vertragsteile, dass der Verkäufer dem Käufer kein Darlehen zum Erwerb des Vertragsgegenstandesgewährt und der Darlehensgeber des Käufers den Erwerb nicht über die Darlehensgewährunghinaus durch Zusammenwirken mit dem Verkäufer fördert.XIV. HinweiseDie Vertragsteile wurden vom Notar auf Folgendes hingewiesen:1)der Vertrag ist nur bei vollständiger und richtiger Beurkundung aller Vereinbarungen wirksam;2)die Vertragsteile haften gesamtschuldnerisch für Grunderwerbsteuern und Gebühren. Der Vertragsgegenstandhaftet für rückständige Steuern, Abgaben und öffentliche Lasten;3)der Rechtsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch. Hierzu müssen vorliegen:a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;b) alle erforderlichen Genehmigungen;c) Vorkaufrechtsverzichtserklärungen.4)Die Zahlung des Kaufpreises vor lastenfreiem Eigentumsübergang und die Eigentumsübertragungvor vollständiger Kaufpreiszahlung können mit Gefahren verbunden sein. Die Vertragsteile belassenes bei der in der Makler- und Bauträgerverordnung vorgesehenen Zahlungsweise nach Baufortschritt.5)Dieser Vertrag unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung.87


1. Kaufvertrag6)Eine steuerliche Beratung durch den Notar erfolgte nicht.zwei beglaubigte Abschriften– für den Globalgläubiger des Verkäufers– für Finanzierungsgläubiger des KäufersTeil C(1) Kostenzwei Ausfertigungen– eine ausgestellt auf das Amtsgericht, Grundbuchamt, des Vertragsgegenstandes,– eine ausgestellt auf die Notarinnen Antje Beyer und Martina Möller mit Amtssitz in Leipzig.Die Kosten dieser Urkunde, der Annahmeerklärung, der Auflassung, des Vollzuges des Vertragesund die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.Die Kosten der Freistellung des Vertragsgegenstandes von vom Käufer nicht übernommenen Belastungenträgt der Verkäufer.Diese Niederschrift wurde der/dem/den Erschienenenvom Notar vorgelesen, von ihr/ihm/ihnen genehmigt undvon ihr/ihm/ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgtunterschrieben:(2) AbschriftenVon dieser Urkunde erhalten unmittelbar– der Verkäufer eine Ausfertigung– der Käufer eine beglaubigte Abschrift– die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt eine einfache Abschrift (mit Veräußerungsanzeige)– im Falle des Beitritts des Käufers zum Mietpool – die GRK Hausverwaltung GmbH (Geschäftsanschrift:04288 Leipzig-Liebertwolkwitz, Muldentalstraße 53) eine Ausfertigung.Die Notarinnen Antje Beyer und Martina Möller in Leipzig, Springerstr. 9, 04<strong>105</strong> Leipzig als vollzugsbeauftragteNotare erhalten:vier einfache Abschriften– für die Stadt, Gutachterausschuss– für die Akten der vollziehenden Notarin– für die Stadt, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege– für die Berner Group GmbH88 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WEUrkundenrolle Nummer 1575/2007 MHeute, am sechzehnten August zweitausendsieben– 16. 08. 2007 –erschien vor mir,Antje Beyer,Notarin in Leipzig,amtlich bestellte Vertreterin der Notarin Martina Möller,in meiner Geschäftsstelle in 04<strong>105</strong> Leipzig, Springerstr. 9Frau Kathrin Lathan,geboren am 16. 10. 1977,geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,mir von Person bekannt,hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 14.08.2007, URNr. 1569/07 Mder Notarin Martina Möller in Leipzig, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in beglaubigterAbschrift beigefügt wird, für dieGartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.Auf Ansuchen beurkunde ich den Erklärungen der Erschienenen gemäß was folgt:Teil II: Vertragswerk2. TeilungserklärungI. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen1.Die Gartenhöfe GmbH (nachstehend auch „der Eigentümer“ genannt) wird Eigentümer des folgendenGrundbesitzes:<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>, 107, 109, 111 und <strong>113</strong>, Gebäude und Freifläche Flurstück 586 in Größe von 6.370qm, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Mockau Blatt 86.Dieser Grundbesitz wird nach Angabe des Eigentümers nach Vollzug der Eigentumsumschreibungwie folgt belastet sein:Abteilung II: lastenfreiAbteilung III: 9.290.000,– E Grundschuld ohne Brief für dieEurohypo Aktiengesellschaft;davon ein Teilbetrag in Höhe von 1.860.000,– E vollstreckbar,Gesamthaft: Blätter 3064, 51, 52 und 86 von Mockau;2.Das Grundstück ist mit fünf denkmalgeschützten Mehrfamilienwohnhäusern bebaut.3.Die Mehrfamilienwohnhäuser werden gemäß der dieser Urkunde als Anlage VI. beigefügten Baubeschreibungsaniert und modernisiert und nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.Grundlage der Teilung sind der dieser Urkunde als Anlage III beigefügte Lageplan und die als AnlageIV. beigefügten Baupläne (Aufteilungsplan).Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt bisher nicht vor. Der Eigentümer versichert, dass die zurErteilung der Baugenehmigung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung eingereichten Pläne dendieser Urkunde als Anlage IV. beigefügten Plänen entsprechen. Die Baugenehmigung ist bereitserteilt.4.Der Eigentümer hat mit der GRK Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig-Liebertwolkwitz, eingetragenim Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104, Geschäftsanschrift: 04288Leipzig-Liebertwolkwitz, Muldentalstr. 53, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit dem Namen89


2. Teilungserklärung„Mietpoolgesellschaft <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong> Leipzig bürgerlichen Rechts“ – Mietpool – gegründet.Der Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft ist dieser Urkunde als Anlage VII. in beglaubigterAbschrift (einschließlich des dem Gesellschaftsvertrag als Anlage beigefügten Mustervertrages „Vereinbarungüber Mietenverwaltung“ – Anlage des Gesellschaftsvertrages – sowie des Objektmerkblattesfür den Erwerber und der Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools) beigefügt.Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungseigentümers zur Vermietung seinerWohnung in der aus o. g. Grundbesitz zu bildenden Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligenMietausfalls auf alle an der jeweiligen Mitpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümergleichmäßig zu verteilen.II. AufteilungDer Eigentümer teilt sein Eigentum an dem eingangs genannten Grundbesitz nach dem ungefährenVerhältnis der Wohn- bzw. Nutzfläche in Miteigentumsanteile auf und schränkt sein Miteigentum inder Weise ein, dass mit einem jeden Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum an einerbestimmten in sich abgeschlossenen Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwekkendienenden Räumen (Teileigentum) verbunden wird; und zwar erfolgt die Aufteilung so, wiesich dies aus der dieser Urkunde als Anlage I beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem eingangsgenannten Aufteilungsplan ergibt.Um Vollzugsmitteilung an die beurkundende Notarin wird gebeten.V. VollmachtDer Eigentümer bevollmächtigt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB die Notarin,für ihn alle Handlungen vorzunehmen, die zur Durchführung des Rechtsgeschäftes erforderlichoder zweckdienlich sind.Die Notarin wird insbesondere ermächtigt, die Grundbucherklärungen getrennt oder inhaltlichbeschränkt dem Grundbuchamt zum Vollzug vorzulegen, sie zu ergänzen, abzuändern und ganzoder teilweise zurückzuziehen.Entsprechende Vollmacht wird jedem Mitarbeiter der Notarin erteilt, einschließlich der Befugnis,hierzu diese Urkunde zu ändern und zu ergänzen.Die Notarin wies darauf hin, dass die Teilungserklärung dem Grundbuchamt erst nach Erteilung derAbgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt werden kann.VI. VerwalterbestellungIII. Verhältnis der Eigentümer untereinanderFür das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander gelten die Bestimmungen der §§10-29 WEGmit den Änderungen und Ergänzungen gemäß der dieser Urkunde als Anlage II beigefügtenGemeinschaftsordnung.Als erster Verwalter wird bestelltGRK Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig OT Liebertwolkwitzeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104Geschäftsanschrift: 04288 Leipzig-Liebertwolkwitz, Muldentalstr. 53,und zwar für die Dauer von drei Jahren ab Anlegung der ersten Wohnungsgrundbuchblätter.IV. Grundbucherklärungen, KostenDer Eigentümer bewilligt und beantragt in die anzulegenden Grundbücher einzutragen:a)die Aufteilung gemäß Ziffer II.,b)die als Gegenstand des Sondereigentums festgelegte Gemeinschaftsordnung gemäß Ziffer III. dieserUrkunde, einschließlich der dort unter § 2 Ziffer 6. eingeräumten Sondernutzungsrechte.VII. Kosten, Abschriften, SchlussbestimmungenDie zu dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen bleiben vorbehalten, sollenvon der Notarin eingeholt und mit Eingang bei ihr wirksam werden.Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundenen Kosten trägt der Eigentümer.90 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


Von dieser Urkunde erhalten:beglaubigte Abschrift– der Eigentümer (45 x)– der VerwalterAusfertigung– das Grundbuchamteinfache Abschrift– das Finanzamt, BewertungsstelleVIII. VerweisungAuf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisenswurde durch die beurkundende Notarin belehrt.Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von derNotarin der Erschienenen vorgelesen, Pläne zur Durchsichtvorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändigunterschrieben:Teil II: Vertragswerk2. TeilungserklärungAnlage IAuflistung der Wohnungseigentumseinheiten gemäß Ziffer II. der Teilungserklärung<strong>Essener</strong> Str. <strong>113</strong>Wohnung Nr. 129,19/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. <strong>113</strong> unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 229,28/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. <strong>113</strong> unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 329,37/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str.<strong>113</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 429,89/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str.<strong>113</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 529,24/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. <strong>113</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 629,48/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. <strong>113</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;91


2. TeilungserklärungWohnung Nr. 728,34/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 7 bezeichneten Wohnung im Dachgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. <strong>113</strong> unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Str. 111 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<strong>Essener</strong> Str. 109<strong>Essener</strong> Str. 111Wohnung Nr. 832,23/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 8 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. 111 unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 929,30/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 9 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. 111 unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1032,21/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 10 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str.111 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1129,46/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 11 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str.111 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1246,28/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 12 bezeichneten Wohnung im zweiten Ober- und Dachgeschoss des Hauses<strong>Essener</strong> Str. 111 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraumim Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1329,45/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 13 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Wohnung Nr. 1423,08/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 14 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. 109 unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1535,18/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 15 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. 109 unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1623,62/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 16 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str.109 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1735,63/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 17 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str.109 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1839,64/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 18 bezeichneten Wohnung im zweiten Ober- und Dachgeschoss des Hauses<strong>Essener</strong> Str. 109 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraumim Kellergeschoss;Wohnung Nr. 1935,17/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 19 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. 109 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;92 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


<strong>Essener</strong> Str. 107Wohnung Nr. 2029,33/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 20 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. 107 unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2132,22/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 21 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. 107 unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2229,56/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 22 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str.107 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2332,05/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der imAufteilungsplan mit Nummer 23 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. 107 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2429,54/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 24 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. 107 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2546,44/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 25 bezeichneten Wohnung im zweiten Ober- und Dachgeschoss des Hauses<strong>Essener</strong> Str. 107 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraumim Kellergeschoss;Teil II: Vertragswerk2. Teilungserklärung<strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>Wohnung Nr. 2629,37/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 26 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2729,11/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 27 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong> unddem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2830,09/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 28 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. <strong>105</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 2929,24/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 29 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. <strong>105</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 3029,47/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 30 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. <strong>105</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 3129,26/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 31 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses <strong>Essener</strong>Str. <strong>105</strong> und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;Wohnung Nr. 3228,28/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplanmit Nummer 32 bezeichneten Wohnung im Dachgeschoss des Hauses <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>93


2. Teilungserklärungund dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im KellergeschossAnlage IIGemeinschaftsordnung4.Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung bezeichneten Räume sowie diezu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügtwerden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentumberuhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinausbeeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.§ 1GrundsatzDas Verhältnis der Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentümer) untereinander bestimmtsich nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im Folgenden nicht etwas anderesbestimmt ist.Die Gemeinschaftsordnung ist Inhalt des jeweils mit den einzelnen Miteigentumsanteilen verbundenenSondereigentums. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wirkt für und gegen alle Rechtsnachfolgerder Sondereigentümer.5.Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, Teile des gemeinschaftlichenEigentums unter Ausschluss der übrigen Eigentümer allein zu nutzen. Auf Sondernutzungsrechtefinden grundsätzlich, soweit zulässig, die Bestimmungen über Sondereigentum entsprechendeAnwendung.6.Der Eigentümer beabsichtigt, die im Freiflächenplan (Anlage V. der Teilungserklärung) eingezeichneten,bauordnungsrechtlich beantragten, jedoch nicht genehmigten 28 Pkw-Stellplätze zu errichten.Ein Anspruch auf Errichtung dieser Stellplätze besteht nur in dem Umfang, wie diese genehmigtwerden.Die nachstehenden Bestimmungen zu „Wohnungseigentum“ gelten entsprechend für „Teileigentum“.§ 2Begriffsbestimmungen/Freiflächen1.Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentums-anteilan dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.2.Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudesin Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem esgehört.3.Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen derGebäude, die nicht im Sondereigentum stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehört auch dasjeweils vorhandene Verwaltungsvermögen.Folgende Sondernutzungsrechte werden eingeräumt:Der jeweilige nachbenannte Wohnungseigentümer erhält das ausschließliche Recht zur Nutzung desjeweiligen Pkw-Stellplatzes, der in dem dieser Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten Plan mitSNR gekennzeichnet ist, wie folgt:WE-Nr. 2 – SNR 33WE-Nr. 3 – SNR 34WE-Nr. 4 – SNR 35WE-Nr. 5 – SNR 36WE Nr. 6 – SNR 37WE-Nr. 7 – SNR 38WE-Nr. 8 – SNR 39WE-Nr. 9 – SNR 40WE-Nr. 10 – SNR 41WE-Nr. 11 – SNR 42WE-Nr. 12 – SNR 43WE-Nr. 13 – SNR 44WE-Nr. 15 – SNR 45WE-Nr. 17 – SNR 46WE-Nr. 18 – SNR 47WE-Nr. 19 – SNR 48WE-Nr. 20 – SNR 49WE-Nr. 21 – SNR 50WE-Nr. 22 – SNR 51WE-Nr. 23 – SNR 52WE-Nr. 24 – SNR 53WE-Nr. 25 – SNR 54WE-Nr. 26 – SNR 55WE-Nr. 27 – SNR 56WE-Nr. 28 – SNR 57WE-Nr. 29 – SNR 58WE-Nr. 30 – SNR 59WE-Nr. 31 – SNR 6094 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


§ 3Zweckbestimmung und Nutzung des Wohnungseigentums1.Alle in dieser Teilungserklärung und ihren Anlagen als Wohnungen bezeichneten Sondereigentumseinheitendienen ausschließlich Wohnzwecken. Eine andere Nutzung, insbesondere zur Ausübungeines Gewerbes oder als freiberufliche Praxis oder als Büro, ist nur mit schriftlicher Einwilligungdes Verwalters zulässig; diese kann unter Auflagen und/oder jederzeit widerruflich erteilt und darfnur aus wichtigem Grund verweigert werden.2.Das Wohnungseigentum kann ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet werden. Eine Vermietungoder Verpachtung ist dem Verwalter anzuzeigen. Im Falle der Vermietung oder Verpachtunghat der Vermieter bzw. Verpächter die Einhaltung der sich aus der Gemeinschaftsordnung ergebendenVerpflichtungen auch dem Mieter oder Pächter aufzuerlegen und dies auf Verlangen dem Verwalternachzuweisen.§ 4Übertragung des Wohnungseigentums1.Das Wohnungseigentum ist frei veräußerlich und vererblich. Insbesondere bedarf es für die Veräußerungnicht der Zustimmung des Verwalters. Die Person des Erwerbers und das Datum des Besitzübergangessind dem Verwalter jedoch unverzüglich anzuzeigen. Der Veräußerer kann die Auszahlungseines Anteils an der Instandhaltungsrücklage und an dem sonstigen Verwaltungsvermögennicht verlangen. Seine Ansprüche gehen auf den Erwerber über.2.Die aufgrund dieser Urkunde und ihrer Anlagen geschaffene Sach- und Rechtslage soll auch dann fürden Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers gelten, wenn sie nicht schon aufgrund der Eintragungim Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums dinglich wirkt. Die Wohnungseigentümer sinddaher verpflichtet, im Falle der Übertragung ihres Wohnungseigentums die Rechte und Pflichtenihrem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen zu verpflichten, dessen Nachfolger im Eigentum ingleicher Weise zu binden, damit gewähr-leistet ist, dass die jeweiligen Wohnungseigentümer in demselbenRechte- und Pflichtenverhältnis stehen.§ 5Instandhaltung und Instandsetzung des WohnungseigentumsTeil II: Vertragswerk2. Teilungserklärung1.Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu unterhalten,instand zu halten und instand zu setzen:a)die Gegenstände, die sein Sondereigentum sind und die seinem Sondernutzungsrecht unterliegenoder von ihm allein genutzt werden,b)die Wohnungseingangs-, Balkon- und Terrassentüren – einschließlich Rahmen – und die gesamtenzu den im Sondereigentum stehenden Räumen gehörenden Fenster – inklusive Behebung von Glasschäden– sowie Rollläden, Markisen, Jalousetten.Hinsichtlich der Wohnungseingangstüren, Außenfenster, Markisen etc. ist auf ein einheitliches Bildder Wohnanlage zu achten.2.Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmungder anderen Wohnungseigentümer ausgeführt werden, wenn und soweit Einwirkungen auf dasgemeinschaft-liche Eigentum oder auf fremdes Sondereigentum nicht von vornherein ausgeschlossenwerden können.3.Das Gemeinschaftseigentum ist von allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu unterhalten,instand zu halten und instand zu setzen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen dieser GemeinschaftsordnungSache eines einzelnen Wohnungseigentümers ist. Die Durchführung obliegt demVerwalter.§ 6Wiederaufbau- und WiederherstellungspflichtAufhebungsverfahren1.Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so sind alle Wohnungseigentümer untereinanderverpflichtet, den vor Eintritt des Schadens bestehenden Zustand wiederherzustellen, wenn dieKosten der Wiederherstellung durch Versicherungen oder durch sonstige Ansprüche gegen Drittevoll gedeckt sind. Anderenfalls kann Wiederherstellung des früheren Zustandes nur verlangt werden,wenn die Mittel hierfür innerhalb angemessener Frist zu zumutbaren Bedingungen aufgebrachtwerden können.95


2. Teilungserklärung2.Besteht eine Pflicht zur Wiederherstellung nicht, so ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, dieAufhebung der Gemeinschaft zu verlangen. Der Anspruch auf Aufhebung ist ausgeschlossen, wennsich einer der anderen Wohnungseigentümer oder ein Dritter bereit erklärt, das Wohnungseigentumdes die Aufhebung verlangenden Wohnungseigentümers zum Schätzwert zu übernehmen undgegen die Übernahme durch ihn keine begründeten Bedenken bestehen.der Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan gilt so lange, bis ein neuer Wirtschaftsplanbeschlossen worden ist.Die Wohnungseigentümer haben auf die im genehmigten Wirtschaftsplan ausgewiesenen Lastenund Kosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten, die am dritten Werktag eines jeden Monats zurkostenfreien Zahlung auf das Wohngeldkonto fällig sind. Zahlt ein Wohnungseigentümer diesenVorschuss bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Weiteres in Verzug.§ 7Lasten und Kosten1.Die Wohnungseigentümer haben die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, die Kosten derInstandhaltung und der Benutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen im Verhältnis der nachden Bestimmungen der zweiten BerechnungsVO in der jeweils gültigen Fassung zu ermittelndenWohn-/Nutzflächen zu tragen, soweit nichts anderes bestimmt ist.Die Gemeinschaft kann einzelne Kosten und Lasten nach dem Grund ihrer Entstehung oder der Artihrer Berechnung aufteilen, wenn und soweit der Anteil der Sondereigentümer durch Verbrauchszähleroder in sonstiger Weise einfach und zuverlässig ermittelt werden kann. Dies gilt insbesonderefür die Benutzungs- und Verbrauchsgebühren, die Kosten für Wasser und Beheizung.§ 9VersicherungenDie Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, für das Gemeinschaftseigentum folgende Versicherungenabzuschließen:– Versicherung gegen die Inanspruchnahme aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,– Gebäudebrandversicherung zum Neuwert,– Versicherung gegen Sturm- und Leitungswasserschäden.Bei der Gebäudebrandversicherung und der Versicherung gegen Sturm- und Leitungswasserschädenwird das Sonder- und Gemeinschaftseigentum als Ganzes versichert.Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Rücklagen für die Instandsetzung und Instandhaltungdes gemeinschaftlichen Eigentums zu bilden. Die Eigentümerversammlung entscheidet über dieHöhe, die Anlage und die Verwendung der Rücklagen.2.Die Wohnanlage wird mit Warmwasserzentralheizung mit Gasbefeuerung beheizt. Die Kosten derBeheizung und Warmwasserversorgung werden zu dreißig v.H. von den Wohnungseigentümern imVerhältnis ihrer beheizten Wohnflächen/Nutzflächen und zu 70% nach dem tatsächlichen, durch entsprechendeMessgeräte zu ermittelnden Verbrauch getragen. Den Wohnungseigentümern bleibt vorbehalten,eine andere, nach der Heizkostenverordnung zulässige Regelung zu beschließen. Die Heizungsanlagebefindet sich in der <strong>Essener</strong> Str. 109.§ 8Wirtschaftsplan und VorauszahlungDer Verwalter hat für jedes Wirtschaftsjahr im voraus einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der vonDie Eigentümerversammlung kann den Abschluss weiterer Versicherungen für das Gemeinschaftseigentumbeschließen.Sachversicherungen ist der Neuwert des versicherten Gegenstandes auf gleitender Basis nach Bauvollendungzugrunde zu legen; Haftpflichtversicherungen sind in angemessener Höhe abzuschließen.§ 10EigentümerversammlungAngelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach dieser Gemeinschaftsordnungdie Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassungin der Eigentümerversammlung geregelt.Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Wohnungseigentümer gefasst,soweit nicht Gesetz oder Gemeinschaftsordnung etwas anderes vorsehen.96 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


Das Stimmrecht bestimmt sich nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen. Stehtein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübtwerden.Der Verwalter ist verpflichtet, die Eigentümerversammlung einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnungeinzuberufen. Die Versammlung hat am Ort der Anlage stattzufinden.Die Einberufung erfolgt schriftlich. Die Einberufungsfrist soll, wenn nicht ein Fall besonderer Dringlichkeitvorliegt, mindestens drei Wochen nach Absendung der Einladung betragen. Den Zeitpunktder Versammlung bestimmt der Verwalter.Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung der Einladung an die dem Verwalterzuletzt genannte Anschrift jedes Wohnungseigentümers.Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteileanwesend oder vertreten ist. Vertretungsvollmachten müssen dem Verwalter schriftlich vorgelegtwerden. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat der Verwalter eine Zweitversammlung mitgleichem Gegenstand einzuberufen; diese ist in jedem Fall beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladungbesonders hinzuweisen. Diese kann mit der Ersteinladung verbunden werden (Eventualeinberufung).§ 11VerwalterÜber Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacherStimmenmehrheit. Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus §§27 und 28 WEG. Erist außerdem berechtigt und verpflichtet namens der Wohnungseigentümera)die das gemeinschaftliche Eigentum betreffenden Mängelansprüche geltend zu machen,b)die der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung dienenden Verträge und sonstigenRechtsgeschäfte abzuschließen,c)die von der Gemeinschaft beschlossenen und die unaufschiebbaren Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeitenausführen zu lassen,Teil II: Vertragswerk2. Teilungserklärungd)die gemeinschaftlichen Versicherungen abzuschließen,e)Ansprüche für die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.Die Wohnungseigentümer haben dem Verwalter auf Verlangen die zur Wahrnehmung seinerBefugnisse erforderliche Vollmacht zu erteilen.Die Vergütung des Verwalters tragen die Wohnungseigentümer zu gleichen Teilen.§ 12SchlussbestimmungenIst oder wird eine Bestimmung dieser Gemeinschaftsordnung unwirksam, so soll dadurch die Wirksamkeitim Übrigen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist alsdann, soweit gesetzlichzulässig, durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung durch wirksame, dem sachlichen Inhaltnach möglichst unveränderte Bestimmungen zu ersetzen.Im Übrigen entscheidet die Eigentümerversammlung über Änderungen dieser Gemeinschaftsordnungeinstimmig, sofern in ihr nichts anderes bestimmt ist.Anlage IIILageplanAnlage IVAufteilungsplanAnlage VSondernutzungsplan(Anlagen III-V werden auf Wunsch nachgereicht)97


2. TeilungserklärungAnlage VIBaubeschreibungBaubeschreibung – Verkauf<strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong>zusätzlich verfugt. Je nach Zustand wird der vorhandene Klinkerkellerboden aufgearbeitet oderwenn nötig entfernt und durch neues Pflaster ersetzt. Die Kellertreppe wird ebenfalls aufgearbeitet,repariert und gegebenenfalls mit einem Fliesenbelag versehen. Die einzelnen Kellerräume werdendurch Abtrennungen aus dem System „Käuferle“ (oder gleichwertig) gemäß Planung hergestellt.Zum Heizraum und Hausanschlussraum werden jeweils T 30-Stahltüren eingebaut. Alle sich imKeller befindlichen Grundleitungen werden mittels Kamerabefahrung untersucht und falls erforderlichsaniert oder erneuert.VorbemerkungDie geplante Sanierung soll zum einen den heutigen Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen undWohnwünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhistorische Vergangenheit, die sich in aufwendigenund handwerklich anspruchsvollen Details manifestiert, erhalten und ablesbar bleiben.Durch historisch und bautechnisch bedingte Gegebenheiten sowie die häufig sehr detaillierten Forderungendes Denkmalschutzes können trotz der hohen Ausstattungsstandards und der angestrebtenSanierungsqualität in Teilbereichen die heute geltenden Normen für Neubauten nicht immererreicht werden. Vor Beginn der Sanierung des Gebäudes wird die gesamte Bausubstanz durcheinen Sachverständigen beurteilt, was sowohl eine Bestandserfassung als auch die Untersuchungaller Mauerwerks- und Holzbauteile auf Schädlings- und Pilzbefall einschließt. Darauf aufbauendwird ein entsprechendes Gutachten erstellt, in dem alle erforderlichen Maßnahmen zum Austauschder entsprechend befallenen bzw. beschädigten Bauteile beschrieben werden. Zur zusätzlichenSicherung der fachgerechten Ausführung dieser Leistungen wird der Sachverständige die gesamtenHolzschutz- und Schädlingsbefallsbeseitigungen baubegleitend prüfen und beratend überwachen.Beräumung / Abbruch / EntsorgungNach der Beräumung und fachgerechten Entsorgung aller im Gebäude verbliebenen losen Gegenständeund Möbel erfolgen der Abbruch, Ausbau und die Entsorgung von nicht mehr benötigtenBauteilen, Einbauten und Wohnungseinrichtungen. Die gesamten vorhandenen Elektro-, Heiz- undSanitärinstallationen werden ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt. Soweit erforderlich werdenBauteile, die wieder im Gebäude verwendet werden sollen, sachgerecht sicher-gestellt und eingelagert.Keller / GrundmauernDie Sanierung des Kellers beinhaltet die Trockenlegung der gesamten Fläche mittels Vertikalsperrungan den Außenwänden sowie Horizontalsperrung an den Außen- und Innenwänden durch diejeweils geeigneten Verfahren. Nach Abschluss der Trockenlegung und der erforderlichen Verfüllarbeitenerfolgt die Wiederherstellung von Gehweg und Straße einschließlich der auflagenfreienAbnahme gegenüber der Behörde. Sämtliche gemauerte Kellerwände werden vom Putz befreit,sandgestrahlt und gereinigt. Das Mauerwerk wird gegebenenfalls saniert und wenn erforderlichDachSoweit die vorhandenen Bauteile des Dachstuhls sanierungsfähig sind, werden sie zur weiteren dauerhaftenNutzung überarbeitet und behandelt. Der Dachstuhl wird nach den Regeln der Zimmermannskunst,den Planungsunterlagen und entsprechend den Anforderungen des Denkmalschutzessaniert. Erneuerungen bzw. Ergänzungen des Dachstuhls erfolgen durch Bauteile, die einen vorbeugendenHolzschutz erhalten und den Vorschriften für Anwendungen im Innenbereich entsprechen.Für den Ausbau des Dachgeschosses wird der Dachstuhl gemäß den statischen Erfordernissen dimensioniertund gegebenenfalls statisch verstärkt. Zwischen den Sparren wird eine hochwertige, denheutigen DIN-Berechnungen entsprechende Wärmedämmung und Dampfbremse (gemäß Herstellervorschrift)eingebracht.Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett entfernt und nach den Vorgaben des Denkmalschutzeserneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage der Baupläne. Dies beinhaltet die Neueindeckunginklusive aller erforderlichen Teilleistungen wie Lattung, Dampfsperre, Ziegel- und Dekkungsart,Verblechungen, Wärmedämmungen, Dachdurchführungen, Kamin- und Entlüftungsanschlüsse,Abdichtung der Dachterrassen und deren Einfassungen, Einbau von Dachflächenfenstern,Herstellung von Dachausstiegen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrinnen und Fallrohrenetc. All diese Arbeiten werden gemäß der einschlägigen Richtlinien und DIN-Vorschriften ausgeführt.Als Dachflächenfenster kommen Markenfenster wie Velux, Roto oder gleichwertig zum Einsatz,die als normale Belichtungsfenster oder als Ausstiegsfenster (gegebenenfalls für den zweitenRettungsweg) Verwendung finden. Wenn erforderlich, erfolgt der Einbau einer RWA-Öffnung imTreppenhauskopf als Rauchabzugsanlage gemäß SächsBO. Alle am Gebäude befindlichen Entwässerungenund Abdichtungen aus Blech werden denkmalschutzgerecht, jedoch meist aus Titanzink hergestellt.Dies umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen, Fallrohr-bögen, liegende undhängende Dachrinnen etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse und Erker erfolgt ebenfallsnach den Auflagen des Denkmalschutzes.Außenputz / FassadeDie Fassade des Gebäudes wird gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzamtes durch Reinigung,Reparaturen, Neuverfugung und Wiederherstellung der originalen Stuckelemente entsprechend vorhandenerAnsichten überarbeitet bzw. neu hergestellt. Ausbesserungen bestehender Schäden erfol-98 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


gen im Rahmen der denkmalpflegerischen Auflagen. Vorhandener und nicht tragfähiger Außenputzwird abgeschlagen und neu aufgebracht. Restaurierung und Sanierung von Sand- bzw. Natursteinteilenwerden nach den Vorgaben des Architekten und des Denkmalschutzes vorgenommen. Nichtsanierungsfähige oder fehlende Schmuck- und Stuckelemente werden entsprechend der denkmalpflegerischenAuflagen ergänzt bzw. erneuert.InnenputzIn sämtlichen Räumen des Gebäudes wird eine Überprüfung der vorhandenen Putze auf ihre Verwendbarkeitvorgenommen. Wenn erforderlich, werden Hohlstellen oder ganze Flächen abgeschlagenund mit den entsprechenden Putzarten (Kalkgips, Kalkzement, Sanierputz etc.) neu hergestellt.Gegebenenfalls erfolgt das Spachteln der Flächen. Zu erhaltende Deckenflächen werden fachmännischüberarbeitet und glatt gespachtelt.MalerarbeitenIn den Wohnräumen werden sämtliche Wandflächen nach den entsprechenden Vorarbeiten (Putzarbeiten,Spachtel- und Grundierungsarbeiten) mit Raufasertapete tapeziert und zweimal deckend mitwaschfester Innendispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken werden nach erfolgter Vorbereitunggespachtelt und deckend gestrichen. Für das Treppenhaus wird nach entsprechenden Befunduntersuchungenin Abstimmung mit dem Denkmalschutz ein Farbkonzept erarbeitet und fachgerechtumgesetzt. Der Fassadenanstrich erfolgt nach historischem Vorbild und Festlegungen des Denkmalschutzes.FensterSofern der Denkmalschutz nicht ausdrücklich die Aufarbeitung und Reparatur der vorhandenenHolzkastenfenster fordert, werden diese aus dem Gebäude entfernt und entsorgt. In Abstimmungmit dem Denkmalschutzamt werden neue Holzfenster entsprechend dem historischen Vorbild ausgewähltund eingebaut. Die Festlegung der jeweiligen Fenstergliederung, Profilierung und der farblichenEndbehandlung erfolgt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes. Es kommen Fenster derSchallschutzklasse II entsprechend DIN <strong>105</strong>5 für Windlasten, DIN <strong>105</strong>5 für Horizontallasten sowie DIN18056 für Vertikallasten zum Einsatz. Sollten dem keine funktionellen und bautechnischen Gründeentgegenstehen, erhalten alle Fenster mit Ausnahme der Dachflächenfenster und Oberlichter Dreh-Kipp-Beschläge. Die Treppenhausfenster werden fachmännisch gemäß den Auflagen des Denkmalschutzamtesaufgearbeitet, neu verglast und farblich gestaltet. Sämtliche Kellerfenster werden inAbstimmung mit dem Referat für Denkmalschutz erneuert.InnenfensterbänkeDie Innenfensterbänke werden entweder aus Marmor (Jura oder Carrara) oder entsprechend demhistorischen Bestand und den Forderungen des Denkmalschutzes aus profiliertem Holz gefertigt undeingebaut.Teil II: Vertragswerk2. TeilungserklärungStahlbau- und SchlosserarbeitenGemäß den statischen Vorgaben erfolgt gegebenenfalls der Einbau von Stahlträgern zur Verstärkungder Konstruktion im Dachstuhl- und Deckenbereich. Das gilt ebenfalls für das Umsetzen dergeplanten Grundrissvarianten in den einzelnen Geschossen. Die hofseitige Balkonanlage wird ineiner verzinkten Stahlkonstruktion hergestellt. Diese wird entsprechend den Planungsunterlagenund in Abstimmung mit dem Denkmalschutz errichtet und gegebenenfalls farblich gestaltet. Weiterhinerfolgt die schlossermäßige Aufarbeitung bzw. Ergänzung von vorhandenen sowie notwendigenGeländern und Handläufen. Die Lieferung und der Einbau einer Briefkastenanlage im Treppenhauserfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Referat Denkmalschutz. Für das gesamte Gebäudewird eine Schließanlage installiert.Grundrissänderungen / DachgeschossausbauAlle vorgesehenen Grundrissänderungen gemäß den Planungsunterlagen werden durch Abbruchnicht mehr benötigter Wände einschließlich aller statisch erforderlichen Maßnahmen und durch dieHerstellung neuer Wände durch konventionelle Mauern oder Trockenbau umgesetzt. Gegebenenfallswerden die Türöffnungsmaße zum Einbau neuer Innentüren angepasst. Wo es sich durch statischnotwendige Unterzüge erforderlich macht, werden Unterhangdecken (Trockenbau) eingezogen.In Bädern und Küchen erfolgt grundsätzlich der Einbau von Unterhangdecken. Bestehendeoder neu zu errichtende Wohnungstrennwände werden schallhemmend ausgebildet.Der Ausbau des Dachgeschosses entsprechend den Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigungaller erforderlichen DIN-Normen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie der Vorgabendes Denkmalschutzes vorgenommen. Der gesamte Ausbau erfolgt in moderner Trockenbauweise(System „Knauf“, „Rigips“ oder gleichwertig) unter Zugrundelegen aller Wärmeschutz-, Schallschutz-und DIN-Richtlinien. Die Ausstattung ergibt sich analog der beschriebenen Wohnungseinheiten.Die Wohnungen 12, 18 und 25 werden über 2 Wohnetagen geführt, die mit einer innenliegendenWendeltreppe verbunden sind.HeizungsinstallationEs erfolgt der Einbau einer modernen zeit- und witterungsgesteuerten Heizungsanlage mit zentralerWärmeerzeugung und Warmwasseraufbereitung – gasgefeuert, Fabrikat Viessmann oder gleichwertig.In das Objekt <strong>Essener</strong> Straße 109 wird ein zentraler Heizungskessel installiert, von dem aus die Häuser<strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong>, <strong>Essener</strong> Straße 107, <strong>Essener</strong> Straße 111 und die <strong>Essener</strong> Straße <strong>113</strong> mitversorgtwerden. Der für die Installation der neuen Heizanlage notwendige Schornstein wird durch den fachgerechtenEinzug von Edelstahlrohren saniert. Alle Heizleitungen bzw. Heizkörperverrohrungenwerden in Kupfer oder Kunststoff ausgeführt und grundsätzlich unter Putz oder im Fußboden ver-99


2. Teilungserklärunglegt. Die Raumheizflächen werden aufgrund einer Wärmebedarfsberechnung ermittelt und in Formvon Ventilheizkörpern in Kompaktform ausgeführt. In den Bädern erfolgt der Einbau von Handtuchheizkörpern.Der Wärmemengenverbrauch wird wohnungsweise mit Hilfe entsprechenderMesseinrichtungen erfasst.Steckdose sowie eine von innen zu schaltende Außenlampe nach Vorgabe des Architekten und inAbstimmung mit dem Denkmalschutz. Die Haus- und Außenleuchten werden in Abstimmung mitdem Architekten und dem Denkmalschutz montiert und über Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelderbetätigt. Alle Gemeinschaftseinrichtungen erhalten separate Zählvorrichtungen.SanitärinstallationenDie Sanitärinstallationen werden komplett neu eingebaut entsprechend den Planungsunterlagensowie den erforderlichen Anschlüssen an das öffentliche Versorgungsnetz. Sämtliche Abwasserleitungenwerden aus Gussrohrleitungen bzw. HT-Kunststoffrohren gemäß der technischen Vorschriftenschallgedämmt eingebaut. Alle Kaltwasser-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen werdenentsprechend den Vorgaben des Architekten aus CU, Kunststoff oder Edelstahl einschließlich Wärmedämmunglaut Wärmschutzverordnung in das Gebäude eingebaut. Die Küchen erhalten analogzu den Planungsunterlagen Abflussleitungen sowie Warm- und Kaltwasseranschlüsse sowie gegebenenfallsWaschmaschinenanschlüsse. Um eine wohnungsbezogene Verbrauchserfassung zu garantieren,werden für alle Einheiten eigene Kalt- und Warmwasserzählstellen mit separaten Absperreinrichtungeneingerichtet. Allgemeine Wasserentnahmestellen, z.B. im Keller oder Garten, werdenebenfalls mit eigenen Zählvorrichtungen ausgestattet.SanitärobjekteSämtliche neu im Gebäude zu installierenden Sanitärobjekte werden entsprechend den Planungsunterlageneingebaut. Alle WC’s werden in Vorwandmontage installiert. Als Sanitärobjekte kommennachfolgende Marken-fabrikate zur Anwendung: WC’s, Waschbecken und Wannen der Firma Keramag,Kaldewei oder gleichwertig. Die Armaturen werden in verchromter Ausführung, Model „Eurodisc“von Grohe oder gleichwertig, montiert.ElektroinstallationDas gesamte Gebäude erhält komplett neue Elektroinstallationen entsprechend den Vorschriftender VDE in Anlehnung an den Ausstattungsgrad II. Die Neuverlegung aller Licht- und Stromleitungenin den Wohnungen und dem Treppenhaus erfolgt unter Putz einschließlich des Einbaus vonSchalter- und Steckdosenmaterial des Herstellers Busch/Jäger, Typ Duro 2000 SI oder vergleichbar.Im Keller wird die Installation auf Putz sowie der Einbau einer ausreichenden Anzahl von Steckdosen,Schaltern und Leuchten vorgenommen. Es erfolgt der Anschluss von Geräten und technischenAnlagen, die neu in das Gebäude installiert werden bzw. deren Funktionen erforderlich sind. DasGebäude wird mit einer Video- und Wechselsprechanlage sowie mit Leuchtkörpern (Berliner Leuchten)im gesamten Treppenhaus in Abstimmung mit dem Architekten und dem Denkmalschutzamtausgestattet. In jeder Wohnung wird neben der Eingangstür ein Monitor mit Wechselsprecheinrichtungund Türöffner installiert. Weiterhin wird ein Leerrohrnetz inklusive Verkabelung für denAnschluss an das Telefon- und Kabelnetz eingebaut. Für alle Wohn- und Schlafräume werden TVundTelefonanschlüsse eingerichtet. Sämtliche Balkone und Dachterrassen erhalten jeweils eineBodenbeläge / FliesenlegerarbeitenDie Fußböden haben im Bestand einen Zementestrich auf Massivdecken, die mittels eines Nivellierspachtelseinen Höhenausgleich und eine zusätzliche Trittschalldämmung bekommen. Darauf wirdin allen Räumen außer Bad, WC, Dusche und Küchen Echtholzparkett aus Eiche, Stärke mindestens 8mm einschließlich Sockelleisten, verlegt. In Bädern, WC’s und Duschräumen werden nach notwendigenVorleistungen wie Wandabdichtungen und systemorientierte Abdichtarbeiten unter Duschenund Badewannen die Böden und Wände entsprechend den jeweiligen räumlichen Gegebenheitenund nach Vorgaben des Architekten mit Fliesen ausgestattet. Dies beinhaltet auch die Herstellungaller notwendigen dauerelastischen Wartungsfugen.Zum Einsatz kommen Fliesen der Serie „Bahia negro“ und „Bahia almendra“, Bordüren „Bahianegro“ (Ausstellungspreis ca. 50,00 E/m 2 incl. MwSt.). Die Küche erhält im Arbeitsbereich einen Wandspiegelvon ca. 60 cm Höhe aus Fliesen, Fabrikat „Avila-Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00 E/m 2 incl.MwSt.). Der Küchenfußboden wird nach Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten mit keramischenFliesen, Fabrikat „Avila-Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00 E/m 2 incl. MwSt.), sowie Sockelfliesenbelegt.Außen- und InnentürenDie bestehenden Gebäudeaußentüren werden fachmännisch und nach den Vorgaben des ReferatesDenkmalschutz aufgearbeitet bzw. entsprechend dem historischen Vorbild als neue Türen nachgefertigt.Die Hauseingangstür wird mit einem elektrischen Türöffnungssystem versehen. Die bestehendenWohnungseingangstüren werden nach Möglichkeit gemäß den Auflagen des Bauordnungsamtesbzw. des Referates Denkmalschutz aufgearbeitet, neu verglast und mit Lippendichtungen,Zylinderschlössern und neuen Drückergarnituren versehen. Sollten teilweise die Türen nicht aufarbeitungsfähigoder nicht mehr vorhanden sein, so werden sie entsprechend dem historischen Vorbild alsneue Türen nachgefertigt. Die Wohnungseingangstüren im Dachgeschoss werden gemäß den bauordnungsrechtlichenVorschriften sowie den Vorgaben des Denkmalschutzes passend zu den anderenWohnungseingangstüren nachgebaut.Sofern Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Einheiten noch vorhanden und aufarbeitungswürdigsind, werden diese fachgerecht aufgearbeitet und restauriert bzw. fehlende Türen entsprechend denhistorischen Vorbildern nachgebaut. Bei Einbau neuer Innentüren werden diese als Röhrenspantürenin Weiß mit angedeuteter Kassettenprofilierung (Fabrikat Kilsgard oder gleichwertig) und zeitgemäßenBeschlägen ausgeführt.100 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


TreppenhausDas Treppenhaus wird entsprechend dem Befund im Putz ausgebessert bzw. bei Bedarf neu verputztund ganzflächig gespachtelt. Die Gestaltung der Decken und Wände erfolgt nach einem zuerstellenden Farb-konzept unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes. Der Fliesenbelagim Hauseingangsbereich ist nach Möglichkeit zu erhalten und entsprechend zu ergänzen. Sollteer nicht mehr erhaltungsfähig sein, werden nach Bemusterung mit dem Denkmalschutz passendeneue Fliesen gelegt. Treppenläufe und Podeste werden mit einem gekettelten Teppichläufer (ca. 1m breit) belegt und durch Messingschienen befestigt.Außenanlagen, HofflächenDie Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächenplan der Baugenehmigung sowie den Auflagendes Denkmalschutzes ausgeführt. Alle Pflasterflächen werden nach Bemusterung durch den Denkmalschutzund nach Vorgabe des Architekten aus Betonsteinpflaster einschließlich Borden hergestellt.Die Außenbeleuchtung erfolgt durch Pollerleuchten, die über einen Dämmerungsschalter mitBewegungsmelder betätigt werden.Planung / Projektsteuerung / NebenkostenBei einer derartigen Baumaßnahme fallen neben den allgemein üblichen Planungs- und Architektenhonorarensowie Baugenehmigungsgebühren weitere Kosten an. Das betrifft unter anderem verschiedeneAbnahme- und Prüfgebühren (Brandschutz, Statik etc.), die von den jeweiligen Prüfernbzw. Ämtern erhoben werden.Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses (Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasseranschluss)und die eventuelle Erneuerung eines Gasversorgungsanschlusses fallen zusätzlicheKosten an. Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe des Objektes sind imFestpreis enthalten.Ausführungsvorschriften nach DINSoweit dies im Rahmen einer denkmalgerechten Komplettsanierung möglich ist, werden bei allendurch-zuführenden Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Aus- und Umbauarbeiten die jeweiligenDIN-Vorschriften der neuesten Fassung eingehalten und berücksichtigt sowie alle darin aufgeführtenund erwähnten weiteren DIN-Vorschriften und Richtlinien umgesetzt.Hinweise / VorbehalteEs wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Liefer- und Leistungsumfangausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungen bezieht. In den Prospektplänen dargestellteEinrichtungs-gegenstände, Möbel, Küchen, Waschmaschinen etc. sind nur Gestaltungsbeispieleund nicht im Lieferumfang enthalten.Teil II: Vertragswerk2. TeilungserklärungAnlage VIIGesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft zur Wohnanlage <strong>Essener</strong> Str. mit Anlage(Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“)Vertrag einer Mietpoolgesellschaft bürgerlichen RechtesDie GRK Hausverwaltung GmbH und die Gartenhöfe GmbH gründen eine Gesellschaft bürgerlichenRechts und vereinbaren deren Gesellschaftsvertrag wie folgt:§ 1 Rechtsform(1)Die Gesellschaft („Mietpool“) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.(2)Sie führt den Namen „Mietpoolgesellschaft <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong> Leipzig bürgerlichen Rechtes“.(3)Der Gesellschaft können die künftigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer der WohnungenWohnanlage <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong> in Leipzig beitreten.§ 2 ZweckZweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungseigentümers zur Vermietung seinerWohnung in der o.g. Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der Gesellschaftbürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer gleichmäßig zu verteilen.§ 3 GesellschafterGründungsgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sind:Die Gartenhöfe GmbH und die GRK Hausverwaltung GmbH.§ 4 Aufnahme weiterer GesellschafterDer Beitritt weiterer Gesellschafter erfolgt ohne weiteren Gesellschafterbeschluss durch Erklärungdes Beitretenden gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter. Der Beitritt ist aufschiebend,bedingt durch den Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung oder Teileigentumseinheitin dieser Anlage auf den Beitretenden.101


2. Teilungserklärung§ 5 BeginnDie Gesellschaft beginnt mit der Übergabe der ersten Wohnungseigentums- oder Teileigentumseinheitder Wohnanlage <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong> in Leipzig durch die Gartenhöfe GmbH an einen Erwerber,der Mitglied der Gesellschaft ist.§ 6 Einlagen(1)Die Gesellschafter, die zugleich (zukünftige) Wohnungseigentümer sind, – nachstehend auch „Poolmitglieder“genannt – erbringen ihre Einlage durch Einbringung der Mieteinnahmen ihrer Wohnungzur treuhänderischen Verwaltung durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.(2)Der geschäftsführende Gesellschafter, die GRK Hausverwaltung GmbH, erbringt seine Einlagedadurch, dass er seine Arbeitskraft als Mietpoolverwalter zur Verfügung stellt.Zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter und jedem Poolmitglied wird dazu durch den Beitrittdes Poolmitglieds zum Mietpool die als Anlage 1 dieser Urkunde beigefügte Vereinbarung überMietenverwaltung geschlossen.§ 7 Geschäftsführung und Vertretung(1)Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist ausschließlich derMietpoolverwalter berechtigt. Zum Mietpoolverwalter wird die GRK Hausverwaltung GmbH bestellt.(2)Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen.Zur persönlichen Verpflichtung der Gesellschafter ist der geschäftsführende Gesellschafter nichtbefugt.§ 10 Kündigung / Erbfolge(1)Die Gesellschaft kann von jedem Wohnungseigentümer auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltungeiner Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2012, gekündigt werden.(2)Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an den geschäftsführenden Gesellschafter zu erfolgen.Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf das Datum der Postaufgabe der Erklärung (Poststempel)an.(3)Eine Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigendenGesellschafters zur Folge. Die Gesellschaft wird zwischen den verbleibenden Gesellschafternfortgesetzt.(4)Weiterhin scheidet ein Wohnungseigentümer aus der Gesellschaft aus, ohne dass es einer Kündigungbedarf, wenn– die Vereinbarung über die Mietenverwaltung mit dem Mietpoolverwalter aufgrund dessen Kündigungnach Ziffer 5.2. des Vertrages über Mietenverwaltung endet;– er das Eigentum an der Wohnung, deren Mieteinnahmen zur Nutzung eingebracht wurden, verliert,im Falle der Weiterveräußerung bereits mit Nutzungsübergang auf den Erwerber.(5)Vor dem 31.12.2012 steht jedem Wohnungseigentümer ein Kündigungsrecht dann zu, wenn Mieteinnahmenvon weniger als 50 % der Gesamtwohnfläche zur Nutzung eingebracht sind.§ 8 RechnungsjahrDas Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.§ 9 GesellschafterbeschlüsseDie Beschlüsse der Gesellschafter erfolgen mit einfacher Mehrheit der in der Gesellschaft insgesamtvorhandenen Stimmen. Sofern jedoch durch diese Beschlussfassung die Rechte einzelner Gesellschafterzu deren Nachteil eingeschränkt werden, bedürfen sie deren Zustimmung. Je 1 qm Wohnflächegewähren eine Stimme. Der Mietpoolverwalter hat kein Stimmrecht.(6)Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt.§ 11 MietenverwaltungDie Poolmitglieder beauftragen den Mietpoolverwalter mit der Verwaltung des Gesellschaftervermögensentsprechend der in der Anlage beigefügten Vereinbarung über Mietenverwaltung zu dendort genannten Bedingungen.102 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


§ 12 SchriftformÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.Etwaige weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.§ 13 SchlussbestimmungenSollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sich als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag imÜbrigen wirksam.Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck derweggefallenen Bestimmung mit größtmöglicher Näherung erreicht.Leipzig, 07.08.2007________________________________________ _________________________________________Gartenhöfe GmbH GRK Hausverwaltung GmbHTeil II: Vertragswerk2. TeilungserklärungVereinbarung über MietenverwaltungZwischenName, Vorname_____________________________________________________________Straße______________________________________________________________________PLZ, Ort ____________________________________________________________________– nachfolgend Poolmitglied genannt –undGRK-Hausverwaltung GmbHMuldentalstr. 5304288 Leipzig– nachfolgend Mietpoolverwalter genannt –wird folgender Vertrag geschlossen:Das Poolmitglied hat eine Eigentumswohnung erworben. Das Poolmitglied ist dem bestehendenWEG-Verwaltungsvertrag beigetreten, was hierdurch nochmals ausdrücklich erklärt wird.Das Poolmitglied tritt diesem Mietpool bei, der das Einzelrisiko des Wohnungseigentümers für denFall eines eventuellen zeitweiligen Mietausfalls auf alle am Mietpool beteiligten Eigentümer gleichmäßigverteilt.1. MietpoolgebührDas Poolmitglied beauftragt hiermit den Mietpoolverwalter ab Wirksamkeit dieses Vertrages, dieMietverwaltung zu einem Honorar (Mietpoolgebühr) in Höhe von 12,00 EUR monatlich zuzüglichgesetzlicher Mehrwertsteuer durchzuführen.103


2. Teilungserklärung2. Verwaltungsaufgaben2.1Der Mietpoolverwalter regelt die zur Bewirtschaftung des Objekts notwendigen Zahlungsflüsse überein Treuhandkonto. Auf dieses Konto vereinnahmt der Mietpoolverwalter sämtliche Zahlungen, dieaufgrund der abgeschlossenen Mietverträge von den Mietern an die dem Mietpool angeschlossenenPoolmitglieder zu entrichten sind (Grundmiete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Schadenersatzleistungenaufgrund von Beschädigungen, Nichtrenovierung usw.).2.2Der Mietpoolverwalter entrichtet die Hausgelder, die ihm monatlich regelmäßig von dem jeweiligenPoolmitglied überwiesen werden, an die WEG- Verwaltung. Das Hausgeld beinhaltet unter anderemdie nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten für die jeweilige Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühr.2.3Der Mietpoolverwalter kalkuliert eine voraussichtliche monatliche Nettomiete pro m 2 , die sicherstellt,dass im Ergebnis jedem Poolmitglied die gleiche Nettomiete/m 2 als monatliches Vorabzufließt.Bei wesentlichen Veränderungen des Mietmarktes/der ortsüblichen Mieten, einer eventuellen höherenLeerstandsrate oder außergewöhnlichen Belastungen durch Reparaturen o.ä., ist der Mietpoolverwalterberechtigt, eine Zwischenrechnung vorzunehmen. Er ist nicht verpflichtet, den Kontokorrentrahmengem. Ziff.3.2 zunächst auszuschöpfen. Vielmehr kann eine geringere Mietausschüttungvom Mietpoolverwalter vorgenommen werden.In solchem Falle ist mit der Abrechnung des entsprechenden Gesamtjahres eine generelle Neukalkulationals Vorausschau der voraussichtlich zu erwartenden künftigen monatlichen Mietauszahlungenvorzunehmen. In der Erstvermietungszeit ist eine monatliche Anpassung der Auszahlungen durchden Mietpoolverwalter in Abhängigkeit des Gesamtvermietungsstandes vorgesehen.2.4Der Mietpoolverwalter übernimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben:a) Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Übergabe und der Abgabe derWohnungen;b) Überwachung des Mieteingangs;c) Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautionen, Bankbürgschaften oder ähnlichenSicherheiten;d) Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;e) Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienstund Abrechnung der Kosten mit den Mietern;f) pünktliche Bezahlung aller für das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitätennach vorheriger Prüfung;g) Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftungund die Ausstattung des Hausmeisters;h) im Rahmen der technischen Verwaltung wird die laufende Überwachung des baulichen Zustandesund für notwendige Reparaturmaßnahmen der Abschluss von Wartungsverträgen sowie dieAufstellung periodischer Instandhaltungspläne entsprechend den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaftvorgenommen.2.5Für die Einleitung von Maßnahmen, die einer anwaltlichen Inanspruchnahme bedürfen, sowie fürdie Kündigung eines Mietverhältnisses ist die Zustimmung des Poolmitgliedes einzuholen.Die zur Wiedervermietung von Wohnungen notwendigen Aktivitäten, wie die Beauftragung vonMaklern, werden vom Mietpoolverwalter ausgelöst. Die Maklergebühren werden dem Treuhandkontoals notwendige Auslagen der Poolmitgliedergemeinschaft belastet.3. Kontoführung/Zahlungen3.1Das Poolmitglied verpflichtet sich, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft festgesetztenHausgeldzahlungen, einschließlich der Instandhaltungsrücklage und WEG-Verwaltergebühr, an denMietpoolverwalter zu Gunsten des von ihm eingerichteten Treuhandkontos monatlich regelmäßigspätestens bis zum 3. des laufenden Monats per Einzugsermächtigung zu entrichten. Die Mieterwerden verpflichtet, ihre monatlichen Miet- und Nebenkostenzahlungen auf dieses Konto zubewirken.3.2Zur Bewirtschaftung des vom Mietpoolverwalter eingerichteten Treuhandkontos erhält der Verwalterdas Recht, das Konto des Mietpools nach Notwendigkeit bis maximal zu einer halben Jahresnettomieteinnahmealler beteiligten Wohnungen zu überziehen. Bei Kreditfälligkeit ist der Mietpoolverwalterzur Verrechnung der fälligen Beträge mit den Folgemonatsmieten berechtigt. Die Zinsenwerden vom Mietpool getragen.3.3Der Mietpoolverwalter nimmt unverzüglich nach Eingang aller das Abrechnungsjahr betreffendenEinnahmen und Ausgaben die Mietpoolabrechnung vor – spätestens zum Ende des Folgejahres. Der104 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


sich aus der Abrechnung ergebende Überschuss wird m 2 -anteilig an die Mietpoolteilnehmer ausgezahlt,sofern Beschlüsse der WEG dem nicht entgegenstehen. Eine Unterdeckung wird von den Poolmitgliedernauf Anforderung des Mietpoolverwalters innerhalb von 4 Wochen nach entsprechenderAufforderung gezahlt. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Im Rahmen monatlicher Abschlagszahlungen(Ziff. 2.3) erhalten die Poolmitglieder m 2 -anteilig eingezahlte Miet- und Nebenkostenvorauszahlungender Mieter auf deren Konto gem. Ziff. 7 überwiesen.3.4Kommt ein Mietpoolmitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht nach,werden die fälligen Beträge (monatliche Zahlungen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlungennach Aufforderungen der Mietpoolverwaltung mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datumauf dem Aufforderungsschreiben) ohne nochmalige Mahnung mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatznachverzinst. Für den Fall, dass der Mietpool selbst mit durchschnittlich höheren Kreditzinsenbelastet ist, können auf entsprechenden Nachweis auch die höheren Zinsen vom säumigen Poolmitgliedgefordert werden.3.5Der Mietpoolverwalter hat das Recht, im Interesse der Poolmitglieder insgesamt, bei besonderenUmständen (ungewöhnlich hohe Leerstandsrate, kostenintensive Reparaturen u.ä.) auch vor Ablaufdes Kalenderjahres eine Zwischenabrechnung vorzunehmen.3.6Das Poolmitglied ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Mitgliedschaft im Mietpoolbestehende Unterdeckung des Bewirtschaftungskontos m 2 -anteilig auszugleichen. Überschüssewerden anteilig ausgekehrt, sofern insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem neuen Wohnungseigentümervorgelegt wird, in der der Neueigentümer der Auszahlung zustimmt.Der Mietpoolverwalter erhält vom WEG-Verwalter die Bewirtschaftungskostenabrechnung für jedeseinzelne Poolmitglied. Insofern weist das Poolmitglied die WEG-Verwaltung an, die Bewirtschaftungskostenabrechnunggegenüber dem Mietpoolverwalter vorzunehmen. Ein sich nach dieserAbrechnung für den Eigentümer ergebendes Guthaben aus den Hausgeldzahlungen wird dem Mietpoolzugeführt. Die sich aus der WEG-Abrechnung ergebenden Nachforderungen an das Poolmitgliedsind von dem Treuhandkonto aus dem Mietpool an den WEG-Verwalter zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaftzu zahlen.4. VollmachtTeil II: Vertragswerk2. Teilungserklärung4.1Der Mietpoolverwalter wird bevollmächtigt, namens und im Auftrag der den Mietpool angeschlossenenWohnungseigentümer/Poolmitglieder ein Treuhandkonto bei einem Geldinstitut eigenerWahl zu eröffnen und zu führen.4.2Das Poolmitglied bevollmächtigt in seinem Namen und für seine Rechnung den Mietpoolverwalterdas Wohnungseigentum zu vermieten. Dabei steht es dem Mietpoolverwalter frei, die Vermietungdurch Dritte vornehmen zu lassen. Der Mietpoolverwalter wird ausdrücklich bevollmächtigt, Mietrückständevon mehr als zwei Monaten im Namen des Eigentümers und des Mietpools gerichtlichgeltend zu machen.Er ist darüber hinaus berechtigt, Mieterhöhungsverlangen geltend zu machen und alle im Zusammenhangmit der Verwaltung der Mietsache zu regelnden Fragen nach pflichtgemäßem Ermessengegenüber Personen, Gesellschaften, Behörden und den Gerichten zu vertreten. Dazu wird er auchausdrücklich bevollmächtigt, für die Prozessführung einem Rechtsanwalt seiner Wahl Auftrag undVollmacht zu erteilen.4.3Sofern das Poolmitglied nicht an der jährlichen vom WEG-Verwalter einberufenen Eigentümerversammlungteilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den Eigentümer zu vertreten und insofernsein Stimmrecht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Poolmitgliedes einen Anwalt seinerWahl zu bevollmächtigen.5. Laufzeit5.1Beide Parteien sind berechtigt, nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresendeden vorliegenden Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.5.2Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Ein wichtiger Grund liegtauch bei Vermögensverfall des Wohnungseigentümers, gegen ihn eingeleitete Zwangsvollstrekkungsmaßnahmenbzw. der drohenden Zwangsversteigerung der Wohnung vor.5.3Der Vertrag endet mit Beendigung der Tätigkeit der GRK Hausverwaltung GmbH als Mietpoolverwalterbzw. mit Ausscheiden des Poolmitglieds aus dem Mietpool.<strong>105</strong>


2. Teilungserklärung6. SchlussbestimmungenObjektmerkblatt für den ErwerberSollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so,bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gleichwohl gültig. Anstelle der unwirksamenBestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die den Willen der Parteien und insbesondere dieaus diesem Vertrag erkennbare wirtschaftliche Zielgebung möglichst genau widerspiegelt. Änderungenoder Ergänzungen dieses Vertrages erfordern die Zustimmung aller Wohnungseigentümer diesesAnwesens, die Poolmitglieder sind.Objektdaten:Verkäufer: Gartenhöfe GmbHObjekt: <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong>7.Das Poolmitglied benennt dem Mietpoolverwalter nachfolgend ein Konto, auf das die monatlichenNettomietzahlungen sowie die Nebenkostenvorauszahlungen gemäß Ziff. 3.3 überwiesen werdensollen.WEG-Verwalter: GRK Hausverwaltung GmbHMietpool-Verwalter: GRK Hausverwaltung GmbH(Sondereigentum)Wohnungseinheiten: 32Konto-Nr.: _________________________________________________________________BLZ: _______________________________________________________________________Gesamtwohnfläche: 2.295,67 qmBank: ______________________________________________________________________Kalkulation der Mietpoolausschüttung:Kontoinhaber: ______________________________________________________________Liegenschaft:kalkulierte Nettokaltmiete/m 2 Wfl.: 5,20 EMietausfallwagnis (Leer- und Rückstände): 0,20 Enicht umlagefähige Nebenkosten (z.B. Kontoführungsgebühren): 0,10 EVorauszahlung auf Mietpoolausschüttung: 4,90 EObjekt: ____________________________________________________________________Lage der Wohnung:______________________________ Wohnungs-Nr. ___________Bezüglich der Besonderheiten des Mietpools wird auf den entsprechenden Verwaltungsauftrag derGRK Hausverwaltung GmbH und auf das Merkblatt zur Funktionsweise des Mietpools verwiesen.Verwaltungskosten – nicht umlagefähig –Leipzig, denDie WEG-Verwaltungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 17,00 E zzgl. MwSt.Die Mietpool-Betreuungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 12,00 E zzgl. MwSt.________________________________________ _________________________________________Unterschrift (Poolmitglied) Unterschrift (Hausverwaltung)Die Endabrechnungen für das Gemeinschafts- und für das Sondereigentum (Mietpool) erfolgen einmaljährlich rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Guthaben werden erstattet. Unterdekkungenwerden von der GRK Hausverwaltung GmbH angefordert und vom Eigentümer getragen.106 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


I. EinzugsermächtigungZahlungsempfänger: GRK Hausverwaltung GmbHMuldentalstr. 5304288 LeipzigHiermit bevollmächtige(n) ich/wir die GRK Hausverwaltung GmbH widerruflich die von mir/uns zuentrichtende Zahlung aus dem Mietpoolverwaltungsvertrag insbesondere im Hinblick auf die– Instandhaltungsrücklage,– Mietpoolgebühren,– WEG-Gebühren,– Nachforderungen aus Mietpoolabrechnungenfür die Wohnung Nr. ______/ Adresse:______________ bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres GirokontosKonto-Nr.: _________________________________________________________________BLZ: _______________________________________________________________________Bank: ______________________________________________________________________Kontoinhaber: ______________________________________________________________durch Lastschrift einzuziehen.____________________________________________________________________________Ort, Datum, Unterschrift (en)Teil II: Vertragswerk2. TeilungserklärungII. Erläuterungen zur Funktionsweise des MietpoolsSehr geehrte Eigentümerin,sehr geehrter Eigentümer,Sie sind als Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnungsanteils Mitglied eines Mietpoolsgeworden. Sie haben die GRK Hausverwaltung GmbH beauftragt, zukünftig alle das Mietverhältnisbetreffenden Arbeiten durchzuführen. Zukünftig werden wir sämtlichen das Vertragsverhältnisbetreffenden Schriftwechsel führen, erforderliche Unterlagen verwalten, die Miet- und NebenkostenzahlungenIhres Mieters entgegennehmen und abrechnen.Durch Ihre Zugehörigkeit zum Mietpool verteilen Sie Ihr übliches Einzelrisiko als Vermieter auf alledie dem Mietpool beigetretenen Eigentümer bzw. Vermieter gleichmäßig. Mietausfälle, Reparaturendes Sondereigentums,aber auch sonstige außergewöhnliche Belastungen des Sondereigentums, werden für Siekalkulierbar. Sie erhalten eine durchgängige, gesicherte Mietausschüttung. Über das Bewirtschaftungskontodes Mietobjekts erfolgen alle Zahlungsflüsse Ihre Wohnung betreffend. Hierbei handeltes sich insbesondere um– Einnahmen der Miete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen– Mietausschüttung Eigentümer– Zahlungen Hausgelder an WEG-Verwalter– Überweisung der Grundsteuern gemäß Abgabenbescheid– Entrichtung von anfallenden Erbbauzinsen– Begleichung der Reparaturaufwendungen im Sondereigentum– Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausstehenden Forderungen– Verwaltergebühren– KontoführungsgebührenZu Ihrer Entlastung erstatten wir Ihnen die für das laufende Jahr anfallende Grundsteuer gemäßAbgabenbescheid. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie als Mietpoolteilnehmer uns denIhnen von der jeweiligen Gemeinde zugestellten Grundsteuerbescheid im Original zur Verfügungstellen. Die Grundsteuer ist als umlagefähige Position in der Jahresabrechnung mit dem Mieterumlegbar und stellt für Sie keine weitere Belastung dar. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben führenwir Mietzinserhöhungen gegenüber Ihrem Mieter durch. Die daraus resultierenden Mehreinnahmenfließen Ihrem Mietpool zu. Sie als Eigentümer partizipieren anteilig an diesen Mehreinnahmenüber die jährliche Mietpoolabrechnung.107


2. TeilungserklärungWir als Mietpoolverwalter sorgen dafür, dass die Zahlungen der Mieter regelmäßig und in vollerHöhe erfolgen. Erforderliche Mahnungen werden unmittelbar versandt. Kündigungen werdengegenüber säumigen Mietern rechtzeitig ausgesprochen, erforderliche gerichtliche Schritte erfolgengegebenenfalls durch unsere Rechtsabteilung.Urkundenrolle Nummer 1720/07 MHeute, am siebzehnten September zweitausendsieben- 17. 09. 2007 -Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (01.01. bis 31.12.) erhält jeder Mietpoolteilnehmer im Folgejahreine Gesamtmietpoolabrechnung nach dem Prinzip der Einnahmen-Ausgaben/Überschussrechnung. erschienen vor mir,Hier erfolgt unter Ausweis des Ergebnisses eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben.Das jeweilige Abrechnungsergebnis wird entsprechend der Wohnfläche sowie der Zeitdauer derZugehörigkeit zum Mietpool auf alle Mietpoolteilnehmer anteilig berechnet. Überschüsse werdenausgekehrt oder zur Rück-lagenbildung verwandt. Unterdeckungen werden angefordert oder aberauf das folgende Wirtschaftsjahr als Saldo vorgetragen.Martina Möller,Notarin in Leipzig,Veräußern Sie als Mietpoolteilnehmer vorzeitig Ihre Wohnung oder Ihren Wohnungsanteil, so erhaltenSie auch hier nach Abschluss des Wirtschaftsjahres im Folgejahr eine Mietpoolabrechnung zumZeitpunkt Ihres Austritts.Gern geben wir Ihnen weitere Erläuterungen zum Mietpoolverfahren.in meiner Geschäftsstelle in 04<strong>105</strong> Leipzig, Springerstr. 9Frau Kathrin Lathan,geboren am 16. 10. 1977,geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,mir von Person bekannt,Mit freundlichen GrüßenIhre GRK Hausverwaltung GmbHhier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 14.08.2007, URNr. 1569/07 Mder Notarin Martina Möller in Leipzig, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in beglaubigterAbschrift beigefügt wird, für dieGartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,Erläuterungsblatt zur Kenntnis genommen:eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.____________________________________________________________________________Ort, Datum, Unterschrift (en)- nachfolgend „der Eigentümer“ genannt -.Auf Ansuchen der Erschienenen beurkunde ich ihren Erklärungen entsprechend folgendenN a c h t r a gzur Teilungserklärung vom 16.08.2007, URNr. 1575/07 M der Notarin Martina Möller (nachstehend„die Vorurkunde“ genannt).108 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE


2. TeilungserklärungI. VorbemerkungDiese Urkunde ist mit der Vorurkunde zu verbinden.Die Vorurkunde lag zur heutigen Beurkundung in Urschrift vor, auf sie wird verwiesen. Die Erschieneneverzichtet auf nochmaliges Verlesen und Beifügen zu dieser Urkunde. Die Verweisungsurkundeist ihr jedoch in allen Teilen bekannt.Von dieser Urkunde erhalten das Grundbuchamt eine Ausfertigung und der Eigentümer fünfundvierzigbeglaubigte Abschriften mit beigefügter beglaubigter Abschrift der Abgeschlossenheitsbescheinigungsamt Aufteilungsplan.II. Nachtrag1.Die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu vorstehender Teilungserklärung wurde durch die StadtLeipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Abt. Ost/Baurecht mit Datum vom 22.08.2007unter dem Az. 63.40-AB/2007-033-GS erteilt.Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von derNotarin der Erschienenen vorgelesen, Pläne zur Durchsichtvorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändigunterschrieben:Die Aufteilung nach WEG erfolgt gemäß dem in der vorgenannten Abgeschlossenheitsbescheinigungin Bezug genommenen bestätigten, mit Siegel der Stadt Leipzig, Stempelaufdruck unterUnterschrift versehenen Aufteilungsplan vom 22.08.2007, Reg.-Nr. 63.40-AB/2007-033-GS.Die Erschienene erklärt somit diese Abgeschlossenheitsbescheinigung und den dort in Bezuggenommenen bestätigten Aufteilungsplan zum Gegenstand der Teilungserklärung.2.Alle in der Teilungserklärung unter Bezugnahme auf den Aufteilungsplan abgegebenen Erklärungenbeziehen sich nunmehr auf den vorbezeichneten gesiegelten Aufteilungsplan.3.Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Aufteilungsplan liegen heute in Urschrift vor, auf siewird verwiesen. Sie sind der Erschienenen vollinhaltlich bekannt. Die Erschienene verzichtet nachBelehrung über die Bedeutung dieses Verzichtes auf Verlesen, Durchsicht und Beifügen zu dieserUrkunde.III. SchlussbestimmungenIm Übrigen bleibt es bei den Bestimmungen der Vorurkunde, jedoch mit der Maßgabe, dass die inder Vor-urkunde unter Abschnitt IV. gestellten Grundbuchanträge unter Berücksichtigung der mitheutiger Urkunde vorgenommenen Änderungen gestellt werden.Teil II: Vertragswerk 109


Für Ihre Notizen110


GRKEin Projekt derGartenhöfe GmbHein Unternehmen derGRK-Holding AGPrinz-Eugen-Str. 3104277 LeipzigFon : 0341 / 22 22 610Fax : 0341 / 22 22 622info@grk-holding.comwww.grk-holding.comHOLDING ®Zeit für mehrKapitalmäßige und personelleVerflechtung besteht zwischenfolgenden Firmen:HOLDINGAGGMBHGÖPEL-CONSULTHAUSVERWALTUNGGMBH

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