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Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> <strong>an</strong> <strong>Bundeswasserstraßen</strong>eine Entscheidung ermöglichen, ob ein Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen einesNatura 2000-Gebietes führen k<strong>an</strong>n. Auf dieser Grundlage und ggf. auf Grund sonstiger Informationen(z.B. der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge) hat die Pl<strong>an</strong>feststellungsbehördedie <strong>FFH</strong>-Verträglichkeit zu prüfen und ggf. innerhalb eines Pl<strong>an</strong>feststellungsbeschlussesförmlich festzustellen.Die vom TdV vorzulegenden Unterlagen werden nachfolgend als <strong>FFH</strong>-Voruntersuchung bzw.<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung bezeichnet, um sie von der Prüfung durch die Pl<strong>an</strong>feststellungsbehörde,ob das Vorhaben <strong>FFH</strong>-verträglich ist, zu unterscheiden.Tab. 1: AufgabenverteilungUnterlage Bearbeiter Anlass<strong>FFH</strong>-VerträglichkeitseinschätzungBfGÜbergeordnete Pl<strong>an</strong>ung / Bundesverkehrswegepl<strong>an</strong><strong>FFH</strong>-Voruntersuchung TdV/BfG/ externe GutachterErmittlung des voraussichtlichen Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs<strong>zur</strong> Vorbereitung des Pl<strong>an</strong>-<strong>FFH</strong>-VerträglichkeitsuntersuchungfeststellungsverfahrensErstellung der Unterlagen des TdV <strong>zur</strong>Vorbereitung des Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahrens<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>TdV/BfG/ externe GutachterPl<strong>an</strong>feststellungsbehördeDurchführung des Pl<strong>an</strong>feststellungsverfahren4.3 Verfahren bei AbschnittsbildungBei dem Aus- und Neubau einer Bundeswasserstraße versteht m<strong>an</strong> unter einem Vorhabendiejenigen Baumaßnahmen, die einen sinnvoll funktionsfähigen Bereich der Wasserstraße miteigener Verkehrsbedeutung betreffen. Ein Pl<strong>an</strong>feststellungsabschnitt umfasst den Bereicheines Vorhabens oder Teile davon. Bei einem in mehrere Abschnitte geteilten Vorhaben istdie <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> für den jeweils <strong>zur</strong> Genehmigung <strong>an</strong>stehenden Abschnitt durchzuführen.Im Zulassungsverfahren für den be<strong>an</strong>tragten Abschnitt muss aber bezüglich desGesamtvorhabens sichergestellt sein, dass in den Folgeabschnitten keine unüberwindbarenHindernisse hinsichtlich der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeit bestehen. Demnach ist bereits im Verfahrenfür den ersten Pl<strong>an</strong>ungsabschnitt eine Abschätzung erforderlich, ob im weiteren Verlauf eineerhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten bestehen könnte und ob ggf. die Voraussetzungenfür eine Ausnahme nach § 34 Abs. 3, 4 BNatSchG bestehen. Hierbei sind insbesondereKumulationseffekte zu berücksichtigen, die sich im Folgeabschnitt bzw. im Zusammenwirkenmehrerer Pl<strong>an</strong>ungsabschnitte ergeben können.4.4 Berücksichtigung von <strong>FFH</strong>-Untersuchungsergebnissen aus vorgelagertenVerfahrenLiegen Untersuchungen aus vorgelagerten Verfahren (<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitseinschätzung imRahmen der Bundesverkehrswegepl<strong>an</strong>ung, <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> im Rahmen einesRaumordnungsverfahrens) vor, so sind diese als Informationsgrundlage zu berücksichtigen.Zu beachten ist hierbei, dass aufgrund der unterschiedlichen Betrachtungsmaßstäbe Detaillierungsgradund Untersuchungstiefe der Informationen für eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>11

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