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Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> <strong>an</strong> <strong>Bundeswasserstraßen</strong>Bis dato bilden meist die im jeweiligen St<strong>an</strong>dard-Datenbogen ben<strong>an</strong>nten Erhaltungsziele sowiedie zugehörigen Gebietsbeschreibungen die maßgebende Grundlage. Die vorliegendenDaten sind auf Aktualität, Vollständigkeit und Plausibilität in Abstimmung mit der zuständigenFachbehörde zu prüfen. Sollten die vorh<strong>an</strong>denen Daten und Informationen für eine hinreichendeKonkretisierung der Erhaltungsziele nicht ausreichen, sind spezielle Erfassungenund Erhebungen zu den als Erhaltungsziel eingestuften Lebensräumen und Arten erforderlich.Hierzu gehören z.B. Kartierungen der Lebensraumtypen, faunistische Gutachten, Kartierungenvon Habitatstrukturen sowie von charakteristischen Arten der Lebensräume usw.6.3 Erheblichkeitsschwelle6.3.1 Günstiger Erhaltungszust<strong>an</strong>d als PrüfungsmaßstabDie Erheblichkeit einer Beeinträchtigung ist die entscheidende Schwelle für die Zulassungsfähigkeiteines Vorhabens (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Mit der Be<strong>an</strong>twortung der Frage, ab welchemAusmaß einer Beeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n, dass ein Vorhabenzu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes gemessen <strong>an</strong> seinenErhaltungszielen führt, hat sich das BVerwG in seinem Urteil <strong>zur</strong> Westumfahrung Halle ausführlichausein<strong>an</strong>dergesetzt 42 .D<strong>an</strong>ach ist festzuhalten, dass nicht jede Überschreitung einer Bagatellgrenze oder jede <strong>an</strong>derweitigenicht auszuschließende Beeinträchtigung bereits zu einer Unverträglichkeit des Vorhabensführt. Das BVerwG führt in dem Urteil <strong>zur</strong> Westumfahrung Halle zunächst <strong>an</strong>, dassgrundsätzlich jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich ist 43 . Ob ein Vorhaben zu„erheblichen Beeinträchtigungen“ führen k<strong>an</strong>n, ist d<strong>an</strong>ach vorr<strong>an</strong>gig eine naturschutzfachlicheFragestellung, die <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der Umstände des jeweiligen Einzelfalls be<strong>an</strong>twortet werden muss.Mit Blick auf die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten stellt allein der günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>dder geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriteriumdar. 44Bei der Bewertung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung ist daher zu fragen, ob sicher ist,dass ein günstiger Erhaltungszust<strong>an</strong>d trotz Durchführung des Vorhabens stabil 45 bleiben wird.Der Begriff der Stabilität beinhaltet die Wiederherstellbarkeit im Sinne der Fähigkeit, nacheiner Störung wieder zum ursprünglichen Gleichgewicht <strong>zur</strong>ückzukehren 46 . Bleibt der Erhaltungszust<strong>an</strong>d(einschließlich seiner Wiederherstellungsmöglichkeiten) stabil, so ist auch beieinem aktuell ungünstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d davon auszugehen, dass die Aussichten, ihn inZukunft zu verbessern, gegeben sind.Beim günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d einer vom Erhaltungsziel des Natura 2000-Gebietes umfasstenTier- oder Pfl<strong>an</strong>zenart geht es um ihr Verbreitungsgebiet und ihre Populationsgröße;in beiden Bereichen soll l<strong>an</strong>gfristig gesehen eine Qualitätseinbuße vermieden werden. Stressfaktoren,die von einem Vorhaben ausgehen, dürfen die artspezifische Populationsdynamikkeinesfalls so weit stören, dass die Art nicht mehr „ein lebensfähiges Element des natürlichen42 BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20/05 - Westumfahrung Halle43 BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 – 9 A 20/05, Rn. 41 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 07.09.2004 – C-127/02 – Slg.2004 I-7405, Rn. 48 f, 61 - Herzmuschelfischerei44 BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 – 9 A 20/05, Rn. 4345 Stabilität wird hier in Bezug auf die Auswirkungen eines zu prüfenden Eingriffs definiert. Sie ist gegeben, wenn die maßgeblichenRahmenbedingungen (z.B. St<strong>an</strong>dortparameter) für die Funktion des Gebiets in Bezug auf den Schutzzweck invollem Umf<strong>an</strong>g erhalten bleiben.46 BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05, Rn. 4325

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