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Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> <strong>an</strong> <strong>Bundeswasserstraßen</strong>Zur Ermittlung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs für ein Schutzgebiet sind folgende Daten und Abschätzungenerforderlich:- Erhaltungsziele und die für sie maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile (ggf. charakteristische Arten)des Schutzgebietes - sind solche noch nicht hinreichend konkret festgelegt, sind sie mitder zuständigen Fachbehörde abzustimmen- relev<strong>an</strong>te Wirkfaktoren und Wirkungen des Vorhabens sowie maximaler Wirkraum <strong>zur</strong>Festlegung des Untersuchungsraumes- spezifische Empfindlichkeiten der Erhaltungsziele- zu berücksichtigende <strong>an</strong>dere Pläne und Projekte.Auf der Grundlage des festgelegten Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs sind alle erforderlichen Informationenzusammenzustellen. Diese umfassen die in den Kap. 6.4.4 bis 6.4.7 dargestellten Angabenund Bewertungen (siehe hierzu auch Mustergliederung <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchungin Anlage 2).6.4.4 Beschreibung des Vorhabens6.4.4.1 Technische Merkmale des VorhabensVoraussetzung für die Ermittlung der maßgeblichen Wirkfaktoren und ihrer Reichweite isteine hinreichend konkrete Beschreibung der Vorhabensmerkmale. Da die benötigten Angabenvom Grundsatz her identisch sind mit den für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung erforderlichenAngaben, wird diesbezüglich auf den <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen<strong>an</strong> <strong>Bundeswasserstraßen</strong> (BMVBS 2007), Kap. 2.4.2 verwiesen.Vorkehrungen <strong>zur</strong> Vermeidung und Minimierung können in die Vorhabensbeschreibung integriertwerden, wenn sie definitiv zu den Projektmerkmalen gehören 54 .6.4.4.2 Relev<strong>an</strong>te Wirkfaktoren und WirkungenFür die schutzgebietsbezogene Betrachtung der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung sind imGegensatz zu <strong>an</strong>deren Verfahrensinstrumenten (z.B. UVU, Eingriffsregelung) nur diejenigenWirkungen von Bedeutung, die sich auf die Erhaltungsziele des Schutzgebiets und die für siemaßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile auswirken können 55 .Die Relev<strong>an</strong>z der Wirkungen ergibt sich aus den spezifischen Betroffenheiten der Erhaltungsziele.Wurde ein Natura 2000-Gebiet z.B. für den Schutz einer einzigen Pfl<strong>an</strong>zenart gemeldet,d<strong>an</strong>n sind nur diejenigen Wirkungen zu berücksichtigen, die für diese Art und für die l<strong>an</strong>gfristigeAufrechterhaltung der für sie notwendigen st<strong>an</strong>dörtlichen Voraussetzungen entscheidendsind.Alle relev<strong>an</strong>ten, mittelbaren und unmittelbaren Wirkungen sind zu beschreiben. Dieses giltauch für Wirkungen außerhalb des Schutzgebiets, wenn sie zu Beeinträchtigungen von Lebensräumenund Arten innerhalb des Gebiets führen können. Die Beschreibung sollte nebender Art und Intensität der Wirkungen auch Angaben zu Reichweite und Dauer bzw. <strong>zur</strong> zeitlichenWiederkehr beinhalten. Ferner sind bau-, <strong>an</strong>lage- und betriebsbedingte Wirkungen zuunterscheiden.54 Vorhabensbezogene Maßnahmen <strong>zur</strong> Schadensbegrenzung werden im Anschluss <strong>an</strong> die Ermittlung und Bewertung derBeeinträchtigungen durch das Vorhaben beh<strong>an</strong>delt, da sich ihre Notwendigkeit aus den Ergebnissen der Bewertung der Beeinträchtigungenableitet.55 Zur Identifikation relev<strong>an</strong>ter Wirkprozesse siehe u.a. Rassmus et al. (2003), Sporbeck et al. (2002)29

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