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Amtliche Bekanntmachungen - Retzstadt

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Zellingen - 11 - Nr. 32/13<strong>Amtliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong>5. Rechnungsgenehmigung Verwaltungsgemeinschaft Zellingen,Kostenaufstellung 2012 für Frau Melanie Herbst;Beratung und BeschlussfassungSachverhalt:In der 8. Sitzung des Gemeinderates vom 16.05.2013 wurdehierzu bereits schon einmal beraten. Der damals gefassteBeschluss - Antrag der Abrechnung der Kosten für Frau MelanieHerbst über die Verwaltungskostenumlage - wurde an dieVerwaltungsgemeinschaft weitergegeben.Hierzu liegt ein Schreiben von Herrn Dr. Gsell vor. Demnachist eine Abrechnung über die Verwaltungskostenumlage nichtmöglich.Diskussionsverlauf:Das Gremium betont, dass es für die Gemeinde insbesonderewichtig ist, dass die Kostenaufstellung nach Aufwandfür die einzelnen Projekte nachvollziehbar ist. Es schlägt vor,dass Frau Herbst hierzu im Arbeitsbericht unter Bemerkungenjeweils ein Stichwort einfügt, für was die Stunden geleistet wurden.In Bezug zu den laufenden bzw. künftigen Kosten wurde FrauHerbst am Montag dieser Woche angewiesen, die bisher fürdie Gemeinde geleisteten Stunden aufzulisten und aufzuschlüsseln.Die Detailaufstellung soll dabei nicht nur taggenausondern auch zuordenbar zu den einzelnen Projekten sein.Ebenso weist das Gremium darauf hin, dass in der 8. Sitzungdes Gemeinderates des Weiteren beschlossen wurde, dassAufträge an Frau Herbst für die Gemeinde Himmelstadt ausschließlichdurch den Bürgermeister vergeben werden können.Beschluss:Der Gemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung an dieVerwaltungsgemeinschaft Zellingen für Frau Melanie Herbst inHöhe von 6.750,61 EUR im Nachhinein zu. Die überplanmäßigenKosten in Höhe von 5.471,50 EUR werden durch Minderausgabenfür die Verwaltungskosten des Zweckverbandesabgedeckt.Abstimmungsergebnis: 9 : 36. Informationen des 1. BürgermeistersSachverhalt:a) Sondernutzung von gemeindeeigenen Flächen imBereich Brückenstraße 2 in Himmelstadt durch Fa. MaxlBäckDer 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass die Umbaumaßnahmenvor der Fa. Maxl Bäck baurechtlich nicht genehmigungspflichtigwaren. Eine Sondernutzungsgenehmigung ist von derVerwaltung erteilt worden.Jedoch ist jetzt eine Beschlussfassung zur weiteren Nutzungsgenehmigungnotwendig, zur Klärung ob hierfür eine Gebührverlangt werden sollte.Das Gremium weist darauf hin, dass die Ausführung derUmbaumaßnahmen jedoch nicht der Genehmigung entsprach.Zudem sollte gewerberechtlich geprüft werden, ob für das StraßencaféToiletten vorgehalten werden müssen.Da der ehemalige Grünstreifen noch im Rahmen der Dorferneuerungangelegt wurde, ist geklärt worden, dass aufgrund desgeringen Umfanges keine Rückforderungen zu erwarten sind.Zudem sind die von den Gemeindearbeitern vorgenommenArbeiten (Bepflanzung) dem Betreiber in Rechnung gestelltworden.Es wird vorgeschlagen auf eine Nutzungsgebühr zugunsteneiner jährlichen Spende für die Himmelstadter Senioren zu verzichten.Der Gemeinderat stimmt zu, der Fa. Maxl Bäck mitzuteilen,dass keine Nutzungsgebühr erhoben, jedoch stattdessen einejährliche Spende zugunsten der Himmelstadter Senioren imRahmen der Seniorenfeier erbeten wird.Abstimmungsergebnis: o. A.7. Kurze AnfragenSachverhalt:a) Sachstand Umleitungsstrecke zur B 27 Verkehrsentwicklungin HimmelstadtEs wird festgestellt, dass mehr Verkehr über die Brückenstraßeabfließt. Die Geschwindigkeit beträgt häufig mehr als 50 Stundenkilometer.Die Mehrheit liegt nach Angaben des Landratsamtesim Bereich von 55 - 57 km/h und ist noch tolerierbar.Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass das Straßenbauamteine Teilung des Verkehrs auch über die Brückenstraße will.Das Gremium stellt weiterhin fest, dass die Randsteine in derS-Kurve bereits stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. HerrFranz wird diese Thematik bei einem Gespräch am Montagnoch einmal ansprechen.Abstimmungsergebnis: o. A.b) Sitzgruppe FriedhofsbergDas Gremium stellt fest, dass der Tisch der ehemaligen Sitzgruppeam Friedhofsberg noch nicht abtransportiert wurde.Die Gemeindearbeiter sind bereits beauftragt worden. Es wirdgebeten, den Auftrag als dringend vorzuziehen.Abstimmungsergebnis: o. A.Nichtöffentliche Sitzung:Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat nochnicht zur Genehmigung vor.Sprechstunden im Rathaus HimmelstadtIn der Urlaubszeit finden folgende Sprechstunden in Himmelstadtnicht statt:Sprechstunden der VGem:Vom Mittwoch 21.8. bis Donnerstag 29.8.Sprechstunden des Bürgermeisters:Dienstag 13.8. bis einschließlich 23.8.Die Geschäftsstelle in Zellingen steht Ihnen zu den üblichenÖffnungszeiten für Ihre Anliegen, insbesondere Ausweisfragen,zur Verfügung.Gemeinde HimmelstadtObstbäumeauf den gemeindlichen GrundstückenDie jährliche Obstbaumversteigerung wird ab diesem Jahrnicht mehr durchgeführt.Auf den gemeindlichen Grundstücken befinden sich insgesamt74 Obstbäume (45 x Apfel; 9 x Birne; 9 x Zwetschge; 11 x Nuß).Flur-Nr. Lage/ Standort Baumnummer Anzahl Obstsorte8077/1 Grundschule 154 1 BirneGrundschule 155 156 2 ZwetschgeGrundschule 158-160-161 3 Apfel652 Spielplatz am Main 1 6 6 Apfel959 Nähe Weinlehrpfad 13 1 Birne15 16 17 19 21 22 7 Apfel23 2420 1 Birne959 Vor dem Biergarten 38 1 Zwetschge30 40 41 42 43 44 8 Apfel45 46959 Dreschhalle 75 76 2 Apfel3123 Reißnergarben(Sternbergsweg)unterer Abschnitt3123 Reißnergarben(Sternbergsweg)oberer Abschnitt99 100 101 103 105 11 Apfel108 109 111 112 114 115102 104 107 110 113 5 Birne106 1 Nuß116 129 132 133 6 Zwetschge130 131 2 Apfel134 152 9 Nuß8206 Giebel 6 Apfel1 Birne1 Nuß

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