Einheiten im ABC – Einsatz - Feuerwehr Erfurt
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<strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschrift <strong>Einheiten</strong> <strong>im</strong> <strong>ABC</strong> – <strong>Einsatz</strong><br />
Entwurf der Projektgruppe FwDV<br />
Stand 15.1.2003<br />
Seite 22<br />
Zur Rettung von Menschenleben siehe unter „Besondere <strong>Einsatz</strong>situationen“.<br />
1.5.3.3 Ergänzende Maßnahmen<br />
Diese Maßnahmen ergänzen die Erstmaßnahmen. Erstmaßnahmen und<br />
ergänzende Maßnahmen können von <strong>ABC</strong> – <strong>Einsatz</strong>kräften getroffen werden und<br />
sind in der Regel bei allen <strong>ABC</strong> - Gefahrenlagen zuerst einzuleiten. Sie sind auch<br />
dann zu treffen, wenn Art, Eigenschaften und Menge der Gefahrstoffe noch nicht<br />
vollständig erkundet wurden.<br />
Ergänzende Maßnahmen sind z.B.:<br />
- Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben;<br />
- <strong>Einsatz</strong>kräfte schützen;<br />
- Dekontamination/Desinfektion vorbereiten ;<br />
- Brandbekämpfung vorbereiten;<br />
- Informationen über Stoff einholen;<br />
- Fachkundige Personen (Gefahrengruppe III) und sachverständige Stellen<br />
hinzuziehen, zuständige Behörden benachrichtigen.<br />
Parallel zu diesen Maßnahmen ist die Erkundung der Gefahrenlage voranzutreiben,<br />
um so früh wie möglich die speziellen Maßnahmen einzuleiten.<br />
Besteht der Verdacht, dass abfließendes Wasser (z.B. Löschwasser) mit <strong>ABC</strong> –<br />
Gefahrstoffen kontaminiert ist, so müssen Maßnahmen zur Verhinderung einer<br />
Ausbreitung (Löschwasserrückhaltung) getroffen werden.<br />
1.5.3.4 Besondere <strong>Einsatz</strong>situationen<br />
Zur Menschenrettung muss unter Umständen eine erhöhte Eigengefährdung der<br />
<strong>Einsatz</strong>kräfte in Kauf genommen werden. Nach Entscheidung des <strong>Einsatz</strong>leiters<br />
können <strong>Einsatz</strong>kräfte zunächst ohne vollständige Sonderausrüstung vorgehen. Sie<br />
sind jedoch mindestens mit Isoliergeräten als Atemschutz und Nachweisgeräten der<br />
persönlichen Sonderausrüstung auszurüsten. Zur Rettung von Menschenleben sind<br />
<strong>Einsatz</strong>kräfte zum Betreten von Bereichen der Gefahrengruppe III auch dann<br />
ermächtigt, wenn keine fachkundige Person zur Verfügung steht. Dies gilt nicht für<br />
Bereiche der Gefahrengruppe III mit besonderen Gefährdungsmerkmalen, die <strong>im</strong><br />
Teil II dieser Vorschrift gesondert aufgeführt sind.<br />
Bei der Risiko-Abwägung trägt der <strong>Einsatz</strong>leiter hier eine besondere Verantwortung.<br />
Bei der Ausbreitung luftgetragener Gefahrstoffe <strong>im</strong> Freien entscheidet der<br />
<strong>Einsatz</strong>leiter je nach Gefahrenlage, betroffene Personen unter gewissen<br />
Schutzvorkehrungen <strong>im</strong> Gefahrenbereich zu lassen oder diesen zu räumen.<br />
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen:<br />
Gefährdung durch Freisetzung giftiger Gase<br />
Freisetzung <strong>im</strong> Freien Personen <strong>im</strong> Gebäude Gefährdung außerhalb<br />
belassen<br />
größer als <strong>im</strong> Gebäude<br />
Freisetzung <strong>im</strong> Gebäude Personen aus Gebäude Gefährdung <strong>im</strong> Gebäude<br />
herausführen<br />
größer als außerhalb<br />
Gefährdung durch Explosionen<br />
Personen aus Gebäude Gefährdung <strong>im</strong> Gebäude<br />
herausführen<br />
gleich groß oder größer als