Merkblatt Verbundausbildung
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Die Zuwendung wird in der Regel je zur Hälfte bis zum 30.11.im Jahr der Bewilligung undim Folgejahr ausgezahlt.Die Auszahlung der Zuwendung wird von einem Nachweis der besetzten Ausbildungsplätzeabhängig gemacht. Vor Auszahlung des Betrages hat der Zuwendungsempfänger derBewilligungsbehörde durch Vorlage der Ausbildungsverträge (mit Eintragungsvermerk bzw.Eintragungsbestätigung der Kammer), die Zahl der Ausbildungsplätze nachzuweisen.6.4VerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis ist nach den Vorschriften der Europäischen Union und des LandesNordrhein-Westfalen der Bewilligungsbehörde vorzulegen.4