Informations-Mappe Soziotherapie - AWO Landesverband Bayern
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Behandlungskonzept:<br />
� Der soziotherapeutische Leistungserbringer erstellt in Zusammenarbeit mit<br />
dem verordnenden Arzt und dem Patienten den individuellen<br />
soziotherapeutischen Behandlungsplan.<br />
� Im Rahmen der <strong>Soziotherapie</strong> werden alle ärztlichen Behandlungen und<br />
ärztlich verordneten Leistungen koordiniert und die Motivation des<br />
Patienten zur Behandlung gefördert.<br />
� <strong>Soziotherapie</strong> findet unter anderem auch im sozialen Umfeld des Patienten<br />
statt. Mit praktischen Übungen soll eine Verbesserung der Motivation, der<br />
Ausdauer und Belastbarkeit erreicht werden. Familienangehörige und<br />
Freunde werden einbezogen.<br />
� Soziotherapeutische Leistungen beinhalten auch themenzentrierte<br />
Gruppenangebote für die Patienten.<br />
� Eine fortlaufende Dokumentation zu Art und Umfang der Maßnahmen wird<br />
durch den soziotherapeutischen Leistungserbringer erbracht. (Dies<br />
schließt die regelmäßige Berichterstattung an den verordnenden Arzt und<br />
die Krankenkasse ein.)<br />
� Der verordnende Arzt, der Patient und der soziotherapeutische<br />
Leistungserbringer stimmen sich mindestens zweimonatlich sowie vor und<br />
nach den ersten fünf (Probe-) Stunden und ebenso vor jeder<br />
Folgeverordnung miteinander ab.<br />
Verordnung von <strong>Soziotherapie</strong>:<br />
� Die Verordnung ist abhängig vom individuellen Bedarf des Patienten.<br />
� <strong>Soziotherapie</strong> kann von Fachärzten mit der Gebietsbezeichnung<br />
Psychiatrie oder Nervenheilkunde verordnet werden, die sich eine<br />
entsprechende Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
haben ausstellen lassen.<br />
� Alle anderen niedergelassenen Ärzte können bis zu 3 Stunden<br />
<strong>Soziotherapie</strong> verordnen, wenn dadurch die Überprüfung der Indikation<br />
durch einen zur generellen Verordnung von <strong>Soziotherapie</strong> befugten Arzt<br />
ermöglicht wird.<br />
� Eine Verordnung umfasst maximal 30 Therapiestunden. Die ersten fünf<br />
Stunden sind Probestunden.<br />
� Insgesamt können höchstens 120 Stunden <strong>Soziotherapie</strong> je Krankheitsfall<br />
(innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren) verordnet werden.<br />
� Die Verordnung und der soziotherapeutische Behandlungsplan werden der<br />
Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt.<br />
� Den Therapieerfolg stellt der verordnende Arzt fest.<br />
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in <strong>Bayern</strong> / 10.06 5