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Informations-Mappe Soziotherapie - AWO Landesverband Bayern

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Behandlungskonzept:<br />

� Der soziotherapeutische Leistungserbringer erstellt in Zusammenarbeit mit<br />

dem verordnenden Arzt und dem Patienten den individuellen<br />

soziotherapeutischen Behandlungsplan.<br />

� Im Rahmen der <strong>Soziotherapie</strong> werden alle ärztlichen Behandlungen und<br />

ärztlich verordneten Leistungen koordiniert und die Motivation des<br />

Patienten zur Behandlung gefördert.<br />

� <strong>Soziotherapie</strong> findet unter anderem auch im sozialen Umfeld des Patienten<br />

statt. Mit praktischen Übungen soll eine Verbesserung der Motivation, der<br />

Ausdauer und Belastbarkeit erreicht werden. Familienangehörige und<br />

Freunde werden einbezogen.<br />

� Soziotherapeutische Leistungen beinhalten auch themenzentrierte<br />

Gruppenangebote für die Patienten.<br />

� Eine fortlaufende Dokumentation zu Art und Umfang der Maßnahmen wird<br />

durch den soziotherapeutischen Leistungserbringer erbracht. (Dies<br />

schließt die regelmäßige Berichterstattung an den verordnenden Arzt und<br />

die Krankenkasse ein.)<br />

� Der verordnende Arzt, der Patient und der soziotherapeutische<br />

Leistungserbringer stimmen sich mindestens zweimonatlich sowie vor und<br />

nach den ersten fünf (Probe-) Stunden und ebenso vor jeder<br />

Folgeverordnung miteinander ab.<br />

Verordnung von <strong>Soziotherapie</strong>:<br />

� Die Verordnung ist abhängig vom individuellen Bedarf des Patienten.<br />

� <strong>Soziotherapie</strong> kann von Fachärzten mit der Gebietsbezeichnung<br />

Psychiatrie oder Nervenheilkunde verordnet werden, die sich eine<br />

entsprechende Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

haben ausstellen lassen.<br />

� Alle anderen niedergelassenen Ärzte können bis zu 3 Stunden<br />

<strong>Soziotherapie</strong> verordnen, wenn dadurch die Überprüfung der Indikation<br />

durch einen zur generellen Verordnung von <strong>Soziotherapie</strong> befugten Arzt<br />

ermöglicht wird.<br />

� Eine Verordnung umfasst maximal 30 Therapiestunden. Die ersten fünf<br />

Stunden sind Probestunden.<br />

� Insgesamt können höchstens 120 Stunden <strong>Soziotherapie</strong> je Krankheitsfall<br />

(innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren) verordnet werden.<br />

� Die Verordnung und der soziotherapeutische Behandlungsplan werden der<br />

Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt.<br />

� Den Therapieerfolg stellt der verordnende Arzt fest.<br />

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in <strong>Bayern</strong> / 10.06 5

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