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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode<br />

Anhörung<br />

gem. § 173 der Geschäftsordnung <strong>für</strong> den Bayerischen Landtag<br />

zum Thema:<br />

27. 09. 2007<br />

Wortprotokoll<br />

Vom Redner nicht autorisiert<br />

Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz (BayKiBiG)<br />

<strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

82. Sitzung<br />

Donnerstag, 27. September 2007, 09.20 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

Den Vorsitz führt Abg. Joachim Wahnschaffe (SPD)<br />

Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung <strong>und</strong> der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.<br />

landtag.de – Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht<br />

zur Verfügung.


2<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Expertenverzeichnis . ...................... 3<br />

Fragenkatalog . ........................... 5<br />

Anlagenverzeichnis . ....................... 10<br />

Anhörung zum Thema<br />

Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz<br />

(BayKiBiG) ......................... 11


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Expertenverzeichnis<br />

Kommunale Spitzenverbände in Bayern<br />

Bayerischer Städtetag<br />

Herr Reiner Prölß<br />

(Stadtrat Nürnberg)<br />

Prannerstr. 7<br />

80333 München<br />

Bayerischer Landkreistag<br />

Herr Dr. Klaus Schulenburg<br />

Kardinal-Döpfner-Str. 8<br />

80333 München<br />

AWO-Landesverband Bayern<br />

Referent<br />

Herr Joachim Feichtl<br />

Edelsbergerstr. 10<br />

80686 München<br />

Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />

bayerischer Kindertageseinrichtungen e. V. (ABK)<br />

1. Vorsitzender<br />

Herr Horst Fleck<br />

Virchowstraße 16<br />

85521 Ottobrunn<br />

Paritätischer Wohlfahrtsverband Bayern e. V.<br />

Bezirksverband Oberbayern<br />

Herr Andreas Görres<br />

Düsseldorfer Str. 22<br />

80804 München<br />

Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband<br />

(BLLV) e. V.<br />

Forum „Kindertagesstätten“<br />

Frau Sigrid Hepting<br />

Bavariaring 37<br />

80336 München<br />

Caritas-Kindergarten Irschenberg<br />

Leitung<br />

Frau Anita Leikert<br />

Miesbacher Str. 19<br />

83737 Irschenberg<br />

Bayerisches Rotes Kreuz<br />

Landesverband Bayern<br />

Herr Hans Schrödinger<br />

Volkart Str. 83<br />

80636 München<br />

Bayerischer Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> Tagespflege <strong>für</strong> Kinder e. V.<br />

Herr Diakon Ludwig Selzam<br />

Vestnertorgraben 1<br />

90408 Nürnberg<br />

Bayerischer Landesverband kath. Tageseinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Kinder e. V.<br />

Geschäftsführerin<br />

Frau Gabriele Stengel<br />

Herr Professor Dr. Dr. Peter Beer<br />

Maistraße 5<br />

80337 München<br />

Freie Universität Bozen<br />

Fakultät <strong>für</strong> Bildungswissenschaften<br />

Herr Professor Dr. Dr. Wassilios Fthenakis<br />

Dantestr. 4<br />

39042 Brixen<br />

ITALIEN<br />

Zentrum <strong>für</strong> kindliche Mehrsprachigkeit e. V.<br />

– ZKM e. V.<br />

Frau Anna Maria Grimm<br />

Bergmannstr. 46<br />

80339 München<br />

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />

e. V.<br />

Herr Norbert Rühle<br />

Herr Rechtsanwalt Arne Schwemer (GAST)<br />

Ruckäckerweg 31<br />

93055 Regensburg<br />

Gewerkschaft Erziehung <strong>und</strong> Wissenschaft GEW<br />

Bayern<br />

Sprecherin<br />

Frau Jutta Materna<br />

Schwanthalerstr. 64<br />

80336 München<br />

Deutscher Familienverband – DFV<br />

Ortsverein München <strong>und</strong> Umland<br />

Frau Sabine Engel<br />

Ungererstr. 42<br />

80802 München<br />

Elternverein der Horte Bayerns e. V.<br />

Vorsitzende<br />

Frau Gertraud Moderegger-Rifesser<br />

Kurt-Eisner-Str. 4<br />

81735 München<br />

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.<br />

Referentin <strong>für</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

Frau Tanja Strack<br />

Max-Joseph-Str. 5<br />

80333 München<br />

3


4<br />

Deutsches Jugendinstitut e. V.<br />

Abteilung Kinder <strong>und</strong> Kinderbetreuung<br />

Frau Dr. Regine Schelle<br />

Nockherstr. 2<br />

81541 München<br />

Katholische Erziehergemeinschaft (KEG)<br />

<strong>Sozial</strong>pädagogische Referentin<br />

Frau Birgit Stoppelkamp<br />

Herzogspitalstraße 13/IV<br />

80331 München<br />

Kinderwelt Grasbrunn<br />

Haus <strong>für</strong> Kinder<br />

Geschäftsleitende Beamtin der Gemeinde Grasbrunn<br />

Frau Evelyn Leibfarth<br />

Birkenstraße 10<br />

85630 Grasbrunn<br />

Gemeinde Gröbenzell<br />

Bürgermeister<br />

Herr Dieter Rubenbauer<br />

Rathausstr. 4<br />

82194 Gröbenzell<br />

Stadt Nürnberg,<br />

Referat <strong>für</strong> Jugend, Familie <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>es<br />

<strong>Sozial</strong>referent Stadt Nürnberg<br />

Herr Stadtrat Reiner Prölß<br />

(Vertreter Bayer. Städtetag)<br />

Hauptmarkt 18<br />

90403 Nürnberg<br />

Institut <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>e <strong>und</strong> Kulturelle Arbeit (ISKA)<br />

pgGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Herr Dipl.-Psych. Günter Krauß<br />

Gostenhofer Hauptstr. 61<br />

90443 Nürnberg<br />

Firma MEKRA Lang GmbH & Co. KG<br />

Leiterin der PR & Marketing Abteilung<br />

Frau Elisabeth Döbler-Scholl<br />

Buchheimer Str. 4<br />

91465 Ergersheim<br />

Stadtjugendamt Erlangen<br />

Leiterin des Stadtjugendamtes Erlangen<br />

Frau Edeltraud Höllerer<br />

Rathausplatz 1<br />

91052 Erlangen<br />

Herr Stephan Mahlert<br />

Flurgrenzstr. 31a<br />

82205 Gilching<br />

Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />

Gemeinde Hafenlohr<br />

Bürgermeister<br />

Herr Alfred Ritter<br />

Hauptstr. 29<br />

97840 Hafenlohr<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Landratsamt Regensburg<br />

Kreisjugendamt<br />

Frau Petra Grimm<br />

Altmühlstraße 3<br />

93059 Regensburg<br />

Stadt Germering<br />

Herr Bruno Didrichsons<br />

Planegger Straße 9<br />

82110 Germering<br />

Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün<br />

Frau Ines Strobel<br />

Kirchweg 10<br />

95179 Geroldsgrün<br />

Landeshauptstadt München<br />

<strong>Sozial</strong>referat/Stadtjugendamt<br />

Abteilung Kindertagesbetreuung<br />

Abteilungsleiterin<br />

Frau Dr. Susanne Herrmann<br />

St.-Martin-Straße 34a<br />

81541 München<br />

Schul- <strong>und</strong> Kulturreferat, Fachabteilung 5<br />

Frau Dr. Eleonore Hartl-Grötsch<br />

Neuhauser Str. 39<br />

80331 München<br />

ver.di Landesbezirk Bayern<br />

Herr Peter Erlbeck<br />

Schwanthalerst. 64<br />

80336 München<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong><br />

<strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

Leiterin Abt. VI Familie <strong>und</strong> Jugend<br />

Frau MDirig Johanna Huber<br />

Redner ohne Einladung als Experten<br />

Elterninitiative Ehingen<br />

Frau Bianka Bauer<br />

Ohne Verband:<br />

Dipl. Soz. Päd<br />

Frau Silvia Kottek<br />

Kita St. Jakobus<br />

Frau Monika Woitun<br />

Quiddestr. 35<br />

81735 München<br />

Bayerischer Gemeindetag übersandte ein Statement<br />

<strong>Sozial</strong>referent<br />

Herr Gerhard Dix<br />

Dreschstr. 8<br />

80805 München


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Fragenkatalog<br />

Fragenteil der CSU Fraktion:<br />

1. Welche positiven Entwicklungen <strong>und</strong> Erfahrungen<br />

sind seit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs-<br />

<strong>und</strong> -betreuungsgesetzes festzustellen?<br />

2. Welche Erfahrungen wurden insbesondere mit der<br />

qualifizierten Bedarfsplanung gemacht? Wurde<br />

erstmals durch die Gemeinde eine genaue Analyse<br />

des örtlichen Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> der Tagespflege durchgeführt?<br />

Führte die Bedarfsplanung zu konkreten Ausbauplänen?<br />

Wird seitens der Gemeinde akzeptiert,<br />

dass nach dem BayKiBiG wie dem SGB VIII auch<br />

eine Trägervielfalt vorgeschrieben ist, wenn Eltern<br />

dies wünschen?<br />

3. Welche negativen Entwicklungen werden festgestellt,<br />

insbesondere, in welchen Bereichen wird<br />

das Gesetz nicht richtig angewendet? In welchen<br />

Bereichen besteht noch Beratungsbedarf?<br />

4. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine<br />

Änderung beim Buchungsverhalten der Eltern<br />

feststellen? Eltern haben nun schon zum zweiten<br />

Mal gebucht, hat sich bereits eine gewisse Routine<br />

eingestellt?<br />

5. Wie haben sich die Öffnungszeiten in den Einrichtungen<br />

entwickelt?<br />

6. Wie hat sich die Bereitschaft seit Inkrafttreten des<br />

BayKiBiG entwickelt, Kinder mit (drohender) Behinderung,<br />

unter drei Jahren oder Schulkinder in<br />

die Kindergärten aufzunehmen?<br />

7. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan bewertet<br />

<strong>und</strong> wie wird er in der Praxis umgesetzt?<br />

Inwieweit wird der Plan in den Kommunen diskutiert?<br />

Hat der Plan den Trägern <strong>und</strong> dem pädagogischen<br />

Personal die Argumentation erleichtert,<br />

bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung<br />

von den Gemeinden finanziert zu bekommen?<br />

8. Wie wirkt sich die Umstellung des Finanzierungssystems<br />

aus? In welchem Umfang haben sich die<br />

großen freigemeinnützigen Träger aus der Finanzierung<br />

ihrer Einrichtungen zurückgezogen? Inwieweit<br />

wird die Bereitschaft der Gemeinden eingeschätzt<br />

Defizitverträge (Kooperationsvereinbarung)<br />

abzuschließen, führten diese ggf. zu einer<br />

höheren kommunalen Förderung?<br />

9. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Gastkinderregelung<br />

gemacht worden? Inwieweit <strong>und</strong><br />

mit welchem Inhalt wurden Kooperationen zwischen<br />

den Gemeinden beschlossen?<br />

10. Wie kann die Arbeit der Integrationskindergärten<br />

(integrative Gruppen <strong>und</strong> Einzelintegration) unter-<br />

stützt werden? Was empfehlen Sie, um das Verfahren,<br />

unterschieden nach sozialhilferechtlichem<br />

Verfahren <strong>und</strong> Abrechnungsverfahren nach BayKi-<br />

BiG, zu optimieren? Wie wird die Kooperationsbereitschaft<br />

der Bezirke bewertet?<br />

11. Welche Entwicklungstendenzen bei Kindertageseinrichtungen<br />

im ländlichen Raum sind bemerkbar?<br />

Konnte das Angebot weiter differenziert werden,<br />

wurden weitere Maßnahmen der Vernetzung<br />

zwischen den Einrichtungen ergriffen? Inwieweit<br />

wurden nun auch Spielgruppen in die Förderung<br />

einbezogen?<br />

12. Welche Maßnahmen haben die Träger ergriffen,<br />

um das pädagogische Personal weitgehend von<br />

Verwaltungsarbeiten zu entlasten? Welche Maßnahmen<br />

zur Sicherung der Trägerqualität wurden<br />

eingeleitet?<br />

13. Inwieweit hat das BayKiBiG zum Ausbau der Tagespflege<br />

beigetragen? Welche Erfahrungen haben<br />

Sie zur Großtagespflege gewonnen? Inwieweit<br />

nehmen pädagogische Kräfte die Möglichkeit<br />

wahr, in Kindertageseinrichtungen Randzeitenbetreuung<br />

zu übernehmen?<br />

14. Wie wird die Beratung <strong>und</strong> Information durch die<br />

Landratsämter, die Regierungen <strong>und</strong> das Bayerische<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen bewertet? Welche weitergehenden<br />

Beratungsangebote oder auch Fortbildungsangebote<br />

zum BayKiBiG <strong>und</strong> v.a. auch zu<br />

welchen Regelungsbereichen des BayKiBiG würden<br />

Sie sich wünschen?<br />

15. Wie hat sich die Personalplanung verändert? Wurden<br />

Trägerverbünde gebildet, um einen Pool von<br />

Springerkräften zu bilden oder Personal trägerübergreifend<br />

einsetzen zu können? Inwieweit machen<br />

die Träger Gebrauch von den arbeitsrechtlichen<br />

Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu flexibilisieren<br />

(Jahresarbeitszeitmodelle, Modelle nach dem<br />

Teilzeitbeschäftigungsgesetz)?<br />

16. Wie beurteilen Sie das Instrument des Anstellungsschlüssels<br />

als Hilfsmittel <strong>für</strong> die Personalplanung?<br />

Worin sehen sie die Gründe, weshalb zahlreiche<br />

Gemeinden bzw. Träger nicht den empfohlenen<br />

Anstellungsschlüssel anstreben, vielmehr<br />

eine Vielzahl von Einrichtungen Anstellungsschlüssel<br />

am Rande der Förderfähigkeit aufweisen?<br />

17. Welche Weiterentwicklungen der pädagogischen<br />

Rahmenbedingungen halten Sie <strong>für</strong> besonders<br />

dringend?<br />

18. Wie beurteilen Sie die Kooperation vor Ort von<br />

Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule? Hat sich in diesem<br />

Bereich in den letzten zwei Jahren eine Ver-<br />

5


6<br />

besserung ergeben? Können Sie gelungene Beispiele<br />

<strong>für</strong> Kooperation benennen?<br />

19. Welche Erfahrungen, Anregungen haben Sie zu<br />

den Vorkursen <strong>für</strong> Migrantenkinder in Kooperation<br />

des Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />

Fragenteil der SPD-Fraktion<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Wie beurteilen Sie einen Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle<br />

Kinder auf Ganztagsbetreuung vom 1. Geburtstag<br />

bis zum Schuleintritt?<br />

1.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf<br />

das Betreuungsangebot im ländlichen Raum aus?<br />

2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />

2.1. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />

nach zwei Jahren Praxis- Erfahrung beurteilt?<br />

2.2. Ist es möglich den BEP unter den derzeitigen Rahmenbedingungen<br />

des BayKiBiG in der Praxis umzusetzen?<br />

Wie müssten diese verändert werden,<br />

damit eine Umsetzung des BEP besser erfolgen<br />

kann? Wie müsste das Erzieher / Kind Verhältnis<br />

sein, wie groß sollten die Gruppen sein?<br />

2.2.1. Welche Qualifizierung sollten Erzieher / Leitung<br />

vorweisen? Reichen Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

aus?<br />

2.3. Wird die Weiterentwicklung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans<br />

<strong>für</strong> unter 3-jährige <strong>und</strong> über 6-jährige<br />

<strong>für</strong> notwendig erachtet? Ist die Weiterentwicklung<br />

<strong>für</strong> über 6-jährige insbesondere unter dem<br />

Aspekt der Zusammenarbeit von Kindergarten<br />

<strong>und</strong> Schule erforderlich?<br />

3. Ausbildung / Erzieher<br />

3.1. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die<br />

Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher,<br />

insbesondere auf die Möglichkeiten der Vor<strong>und</strong><br />

Nachbereitung, der Umsetzung des Erziehungs-<br />

<strong>und</strong> Bildungsplans, der Gestaltung des<br />

pädagogischen Alltags <strong>und</strong> der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />

aus?<br />

3.2. Welche Ausbildungs-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskonzepte<br />

<strong>für</strong> die Erzieherinnen werden im Hinblick<br />

auf die Einführung eines neuen Kindertagesstättengesetzes<br />

mit neuem Finanzierungskonzept sowie<br />

dem Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan <strong>für</strong> notwendig<br />

gehalten?<br />

3.3. Welche Änderungen in der Ausbildungskonzeption<br />

<strong>für</strong> Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>schullehrerinnen<br />

<strong>und</strong> –lehrer muss es geben, um<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen<br />

Kindertagesstätten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule zu gewährleisten?<br />

3.4. Wie hat sich der Verwaltungsaufwand seit Einführung<br />

des BayKiBiG in den Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

entwickelt?<br />

4. Finanzierung<br />

4.1. Wie wirkt sich die kindbezogene Finanzierung auf<br />

die Kinderbetreuungseinrichtung <strong>und</strong> insbesondere<br />

die Umsetzung des BEP auf Personalplanung<br />

<strong>und</strong> -ausstattung aus?<br />

4.2. Lassen die Rahmenbedingungen, die sich aus der<br />

kindbezogenen Förderung ergeben, eine optimale<br />

Umsetzung des BEP zu? Wo liegen die Hauptprobleme?<br />

4.3. Welche pädagogischen Auswirkungen haben die<br />

Gewichtungsfaktoren bei der kindbezogenen Förderung<br />

auf die Gruppenarbeit in Kindertagesstätten?<br />

4.4. Sind im Hinblick auf die Gewichtungsfaktoren die<br />

Finanzierung <strong>und</strong> die daraus resultierenden Rahmenbedingungen<br />

insbesondere in Kinderkrippen,<br />

Horten <strong>und</strong> integrativen Betreuungseinrichtungen<br />

ausreichend? Reicht der Faktor 4,5 <strong>für</strong> behinderte<br />

Kinder in ihren Einrichtungen aus, um die Rahmenbedingungen<br />

von integrativen Gruppen (15<br />

Kinder zusätzliche Heilpädagogische Kraft) zu halten,<br />

bzw. zu verbessern? Bietet die Regelung Anreize<br />

mehr integrative Einrichtungen zu schaffen?<br />

4.4.1. Welche Erfahrungen liegen vor beim Genehmigungsverfahren<br />

<strong>für</strong> neu beantragte integrative Kindergärten-<br />

gruppen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Einzelintegration. In<br />

welcher Weise beteiligen sich die Bezirke an der<br />

Finanzierung?<br />

4.5. Wird das BayKiBiG <strong>und</strong> die kindbezogene Förderung<br />

Kindern gerecht, die mehr Aufmerksamkeit<br />

als andere benötigen (Entwicklungsverzögerung,<br />

ADHS, Verhaltensauffälligkeit…). Halten Sie die<br />

neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die<br />

Gewichtungsfaktoren, diesbezüglich <strong>für</strong> praxisgerecht<br />

<strong>und</strong> ausreichend?<br />

4.6. Ist die derzeitige Finanzierung ausreichend <strong>für</strong> die<br />

Ausstattung <strong>und</strong> die Qualifizierung des Personals?<br />

4.7. Glauben Sie, dass durch das neue Gesetz Verfügungszeiten<br />

genügend abgesichert sind?<br />

4.8. Gehen Sie davon aus, dass das neue Gesetz Auswirkungen<br />

auf die Arbeitsverträge der in Kindertagesstätten<br />

Beschäftigten hat? Zeigen Sie die Entwicklung<br />

anhand von Beispielen auf.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

4.9. Was ist Ihrer Meinung nach an gesetzlichen <strong>und</strong><br />

anderen Maßnahmen notwendig, damit mehr<br />

Männer in Kindertagesstätten arbeiten?<br />

4.10. Ist die Finanzierung der Sprachförderung von Kindern<br />

mit Sprachdefiziten nach dem BayKiBiG ausreichend?<br />

5. Gastkinderregelung / Elternrechte<br />

5.1. Gewährleistet das neue Kindertagesstättengesetz<br />

das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern auf eine<br />

freie Wahl der pädagogischen Ausrichtung der Betreuungseinrichtung<br />

<strong>und</strong> des Ortes der Betreuungseinrichtung?<br />

Wie schätzen Sie die Gastkinderregelung<br />

aus Sicht der Kommune ein?<br />

5.2. Ist die vorgesehene Gastkinderregelung ausreichend<br />

<strong>und</strong> berücksichtigt sie ausreichend die Bedürfnisse<br />

von Familien, insbesondere die Vereinbarkeit<br />

von Familie <strong>und</strong> Beruf?<br />

5.3. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Rechte der<br />

Eltern im neuen Gesetz ausreichend abgesichert<br />

sind?<br />

5.4. Welche Probleme ergeben sich aus der Anwendung<br />

der Gastkinderregelung <strong>für</strong> die Gemeinden?<br />

6. Zusammenarbeit Gr<strong>und</strong>schule – Kindergarten<br />

6.1. Hat sich seit Einführung des BayKiBiG die Zusammenarbeit<br />

von Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> Kindergarten verbessert?<br />

Was wäre zu tun, um weitere Verbesserungen<br />

zu erreichen?<br />

6.2. Sind der BEP <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>schullehrplan aufeinander<br />

abgestimmt?<br />

6.3. Welche Erfahrungen gibt es mit der Kooperation<br />

zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule, bei der<br />

Gestaltung des Übergangs?<br />

7. Begleitung / Supervision<br />

Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die<br />

Möglichkeit der unterstützenden Begleitung bei<br />

der Umsetzung des BEP´s, insbesondere bei der<br />

Qualitätssicherung <strong>und</strong> Supervision <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter, aus?<br />

8. Verschiedenes<br />

8.1. Wie bewerten Sie den im Gesetz vorgesehenen<br />

Stellenwert der Tagespflege?<br />

8.2. Wie schätzen Sie die Stärkung der Kommunen in<br />

Sachen Bedarfsfestlegung ein? Sehen Sie die Gefahr,<br />

dass der Bedarf nicht ausreichend gedeckt<br />

wird, da hier verschiedene Interessen der Kommu-<br />

nen kollidieren – z. B. die Kommune ist Finanzier<br />

<strong>und</strong> Auftraggeber?<br />

8.3. Wie bewerten Sie die durchgeführten Bedarfsfestlegungen<br />

der Kommunen? Erfolgt die Bedarfsplanung<br />

hinreichend exakt <strong>und</strong> bildet sie den tatsächlichen<br />

Bedarf vor Ort ab?<br />

Fragenteil Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

1. Offene Fragen zum BayKiBiG<br />

1.1. Welches sind Ihrer Ansicht nach die drei dringendsten<br />

Veränderungsbedarfe am BayKiBiG?<br />

1.2. Wo werden mittelfristig die größten Probleme auftauchen?<br />

1.3. Welche Probleme sehen Sie langfristig?<br />

1.4. Sind diese Schwierigkeiten „Geburtswehen“, die<br />

lediglich mit der Einführung des BayKiBiG zusammenhängen<br />

verb<strong>und</strong>en oder Fehlern im System<br />

geschuldet?<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

2.1. Inwieweit kann das BayKiBiG in seiner aktuell gültigen<br />

Form die Gr<strong>und</strong>sätze mehr Fördergerechtigkeit<br />

<strong>für</strong> die Träger, mehr pädagogische Qualität <strong>für</strong><br />

die Kinder, verbesserte Vereinbarkeit von Familie<br />

<strong>und</strong> Beruf <strong>für</strong> die Eltern einlösen?<br />

2.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Bezuschussung<br />

auf die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />

aus? Welche Vor- bzw. Nachteile sehen<br />

Sie?<br />

3. Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />

3.1. Lassen die Rahmenbedingungen eine f<strong>und</strong>ierte<br />

Umsetzung des BEP zu?<br />

3.2. Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?<br />

3.3. Wie kann die Einhaltung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele<br />

nach dem BEP gewährleistet werden?<br />

4. Finanzierung<br />

4.1. Wie wirkt sich das Gebot der Kostenneutralität bei<br />

der Umsetzung der kindbezogenen Förderung auf<br />

die Qualität der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungseinrichtungen<br />

aus?<br />

4.2. Gewichtungsfaktoren<br />

4.2.1. Halten Sie das Finanzierungsmodell über Gewichtungsfaktoren<br />

<strong>für</strong> sinnvoll?<br />

7


8<br />

4.2.2.Was sind Stärken, was sind Schwächen?<br />

4.2.3. Welche konkreten Veränderungsbedarfe sehen<br />

Sie?<br />

4.2.4. Sind <strong>für</strong> alle Kinder, die besondere Zuwendung<br />

benötigen,Gewichtungsfaktoreninausreichendem<br />

Maße eingeplant?<br />

4.2.5. Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internationalem<br />

Niveau gewährleistet werden?<br />

4.3. Basiswert<br />

4.3.1. Ist der Basiswert ausreichend ausgestattet? (auch<br />

im Hinblick auf Verfügungszeiten, Krankheits- <strong>und</strong><br />

Urlaubsvertretungen, Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung pädagogischer<br />

Angebote, Umsetzung des BEP, Elternarbeit,<br />

Verwaltungsaufgaben)<br />

4.3.2.Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internat<br />

ionalem Niveau gewährleistet werden?<br />

4.4. Buchungsmodell<br />

4.4.1. Ist das Buchungsmodell in der gültigen Fassung<br />

praktikabel?<br />

4.4.2. Welches sind die Folgen in den Einrichtungen <strong>für</strong><br />

pädagogisches Personal <strong>und</strong> Träger?<br />

4.4.3.Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />

4.5. Situation des Personals<br />

4.5.1. Wie hat sich die Situation des pädagogischen Personals<br />

in den Einrichtungen durch das BayKiBiG<br />

verändert (in Bezug auf Sicherheit des Anstellungsverhältnisses,<br />

zu leistender Arbeitsumfang,<br />

Planbarkeit, Gehalt)?<br />

4.5.2. Welche Änderungen im BayKiBiG sind notwendig,<br />

um <strong>für</strong> das Personal sichere Arbeitsbedingungen<br />

<strong>und</strong> das Anbieten von hochqualitativen pädagogischen<br />

Angeboten zu ermöglichen?<br />

4.6. Betreuungsschlüssel<br />

4.6.1. Halten Sie den empfohlenen Betreuungsschlüssel<br />

von 12,5:1 <strong>für</strong> ausreichend um international konkurrenzfähige<br />

Kinderbildung <strong>und</strong> -betreuung zu<br />

gewährleisten?<br />

4.6.2. Halten Sie den <strong>für</strong> U3 per Gewichtungsfaktor erhöhten<br />

Betreuungsschlüssel <strong>für</strong> ausreichend um<br />

international konkurrenzfähige Kinderbildung <strong>und</strong><br />

-betreuung zu gewährleisten?<br />

4.6.3. Welche Betreuungsschlüssel wären Ihrer Ansicht<br />

nach <strong>für</strong><br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

4.6.3.1. KiTas<br />

4.6.3.2. Krippen<br />

4.6.3.3. Horte<br />

4.6.3.4. Tagespflege<br />

notwendig um qualitativ hochwertige pädagogische<br />

Arbeit anbieten zu können?<br />

4.7. Integration von Kindern mit Behinderung<br />

4.7.1. Können alle Kinder mit Behinderung angemessen<br />

gefördert werden?<br />

4.7.2.Ist Integration möglich?<br />

4.7.3. Wie ist die Aufteilung der Leistungen <strong>und</strong> Kosten<br />

zwischen Kommunen <strong>und</strong> Bezirken verbindlich zu<br />

regeln?<br />

4.7.4.Wo sehen Sie Verbesserungsbedarfe?<br />

4.8. Sprachförderung<br />

4.8.1. Sind die im BayKiBiG vorgegebenen Rahmenbedingungen<br />

ausreichend um Sprachförderung <strong>für</strong><br />

alle Kinder, die diese benötigen, zu gewährleisten?<br />

4.8.2.Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />

4.9. Landkindergartenregelung<br />

4.9.1. Besteht bezüglich der Landkindergartenregelung<br />

Änderungsbedarf?<br />

4.9.2. Welches sind die Probleme in Zusammenhang mit<br />

der Landkindergartenregelung?<br />

4.9.3. Wie können diese Ihrer Ansicht nach gelöst werden?<br />

5. Bedarfsplanung<br />

5.1. Wie bewerten Sie die geltende Regelung zur Bedarfsplanung<br />

in Bezug auf<br />

5.1.1. Bedarfsdeckung des Angebotes insbesondere im<br />

Bereich U3 <strong>und</strong> Horte, wobei die Öffnungszeit zu<br />

berücksichtigen ist?<br />

5.1.2. die Rolle der Tagespflege <strong>und</strong> der altersgeöffneten<br />

Einrichtungen auch unter Qualitätsgesichtspunkten?<br />

5.1.3. Welche Stellung sollte der Tagespflege zukommen?<br />

5.1.4. Welche Probleme entstehen durch die Altersöffnung<br />

bestehender Einrichtungen?


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

5.2. Gastkinderregelung<br />

5.2.1. Kollidiert die Gastkinderregelung in ihrer jetzigen<br />

Ausgestaltung mit dem b<strong>und</strong>esgesetzlich festgeschriebenen<br />

Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern in<br />

Bezug auf pädagogisches Konzept <strong>und</strong> Betreuungszeit?<br />

5.2.2. Handhaben die Kommunen Bayerns die Ausgestaltung<br />

der Gastkinderregelung unterschiedlich?<br />

5.2.3. Wenn ja, wie können diese Probleme Ihrer Ansicht<br />

nach gelöst werden?<br />

6. Qualität des Angebotes in Horten<br />

6.1. Welche Problemstellungen gibt es im Zusammenhang<br />

mit Öffnungszeiten <strong>und</strong> Buchungsmodell?<br />

6.2. Sind ausreichend Ressourcen vorhanden, um<br />

hochwertige pädagogische Angebote machen zu<br />

können?<br />

6.3. Ist der Betreuungsschlüssel ausreichend?<br />

6.4. Was müsste sich aus ihrer Sicht ändern?<br />

7. Betriebskindertagesstätten<br />

7.1. Inwieweit befördert oder behindert das BaykiBiG<br />

das Entstehen von betrieblichen Bildungs- <strong>und</strong><br />

Betreuungsangeboten?<br />

7.2. Was müsste sich aus Ihrer Sicht ändern?<br />

8. Early Excellence Center<br />

Bietet das BayKiBiG Rahmenbedingungen, innerhalb<br />

derer der Aufbau von Early Excellence Centern<br />

befördert wird? Welche Probleme gibt es?<br />

9. Elternmitbestimmung<br />

9.1. Sind die Elternbeiräte ausreichend gesetzlich verankert?<br />

9.2. Ist Mitsprache <strong>und</strong> Mitbestimmung der Eltern unter<br />

den gesetzlichen Gegebenheiten in zufrieden<br />

stellendem Maße möglich?<br />

9.3. Ist Elternarbeit im notwendigen, ausreichenden,<br />

zufrieden stellenden oder gutem Maße möglich?<br />

10. Übergang Kita Gr<strong>und</strong>schule<br />

10.1. Bietet das BayKiBiG in der aktuell gültigen Fassung<br />

die Rahmenbedingungen um eine enge Zusammenarbeit<br />

zwischen KiTa <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule zu<br />

gewährleisten?<br />

10.2. Wo sehen Sie Handlungsbedarfe?<br />

11. Informationspolitik<br />

11.1. Wie bewerten Sie die Praxis der Staatsregierung,<br />

zentrale Informationen zur Ausgestaltung des Bay-<br />

KiBiG in unregelmäßigen Abständen <strong>und</strong> unstrukturierter<br />

Weise an die Einrichtungen zu schicken<br />

11.2. <strong>und</strong> dies nur an registrierte Einrichtungen?<br />

9


10<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1<br />

Stellungnahme<br />

Bayerischer Landkreistag .................... 53<br />

Anlage 2<br />

Stellungnahme<br />

AWO-Landesverband Bayern ................. 57<br />

Anlage 3<br />

Stellungnahme<br />

Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />

bayerischer Kindertageseinrihtungen e. V. (ABK) . 65<br />

Anlage 4<br />

Stellungnahme<br />

Paritätischer Wohlfahrtsverband Bayern e. V.<br />

Bezirksverband Oberbayern ................. 77<br />

Anlage 5<br />

Stellungnahme<br />

Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband<br />

(BLLV) e. V. – Forum „Kindertagesstätten“ ....... 81<br />

Anlage 6<br />

Stellungnahme<br />

Caritas-Kindergarten Irschenberg ............. 103<br />

Anlage 7<br />

Stellungnahme<br />

Bayerisches Rotes Kreuz<br />

Landesverband Bayern ..................... 105<br />

Anlage 8<br />

Stellungnahme<br />

Bayerischer Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> Tagespflege <strong>für</strong> Kinder e. V. . . . 113<br />

Anlage 9<br />

Stellungnahme<br />

Bayerischer Landesverband kath. Tageseinrichttungen<br />

<strong>für</strong> Kinder e. V. ...................... 115<br />

Anlage 10<br />

Stellungnahme<br />

Zentrum <strong>für</strong> kindliche Mehrsprachigkeit e. V.<br />

ZKM e. V. ................................ 123<br />

Anlage 11<br />

Stellungnahme<br />

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />

e. V. ............................... 125<br />

Anlage 12<br />

Stellungnahme<br />

Deutscher Familienverband – DFV<br />

Ortsverein München <strong>und</strong> Umland ............. 127<br />

Anlage 13<br />

Stellungnahme<br />

Elternverein der Horte Bayerns e. V. ........... 131<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Anlage 14<br />

Stellungnahme<br />

Forschungsverb<strong>und</strong> Deutsches Jugendinstitut<br />

Universität Dortm<strong>und</strong> ....................... 133<br />

Anlage 15<br />

Stellungnahme<br />

Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) ....... 151<br />

Anlage 16<br />

Stellungnahme<br />

Kinderwelt Grasbrunn – Haus <strong>für</strong> Kinder ........ 155<br />

Anlage 17<br />

Stellungnahme<br />

Gemeinde Gröbenzell ...................... 163<br />

Anlage 18<br />

Stellungnahme<br />

Institut <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>e <strong>und</strong> Kulturelle Arbeit (ISKA) . . . 167<br />

Anlage 19<br />

Stellungnahme<br />

MEKRA Lang GmbH & Co. KG ............... 169<br />

Anlage 20a<br />

Stellungnahme<br />

Stephan Mahlert .......................... 171<br />

Anlage 20b<br />

Stellungnahme<br />

Stephan Mahlert ........................... 175<br />

Anlage 20c<br />

Stellungnahme<br />

Stephan Mahlert ........................... 201<br />

Anlage 21<br />

Stellungnahme<br />

Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />

Gemeinde Hafenlohr ....................... 235<br />

Anlage 22<br />

Stellungnahme<br />

Landratsamt Regensburg – Kreisjugendamt ..... 241<br />

Anlage 23<br />

Stellungnahme<br />

Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün .... 249<br />

Anlage 24<br />

Stellungnahme<br />

ver.di Landesbezirk Bayern .................. 251<br />

Anlage 25<br />

Umfrage<br />

Bayerischer Gemeindetag ................... 253<br />

Anlage 26<br />

Nachgereichte Stellungnahme<br />

B<strong>und</strong>esverband Evangelischer Erzieherinnen <strong>und</strong><br />

<strong>Sozial</strong>pädagoginnen e.V. Landesgruppe Bayern . 263


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Guten<br />

Morgen, meine Damen <strong>und</strong> Herren, ich darf Sie im Bayerischen<br />

Landtag herzlich willkommen heißen. Mein<br />

Kollege Unterländer <strong>und</strong> ich – <strong>und</strong> natürlich auch die<br />

übrigen <strong>Ausschuss</strong>kollegen – freuen sich, dass diese<br />

Anhörung bei Ihnen auf so regen Zuspruch gestoßen<br />

ist.<br />

Ich darf mich vorab da<strong>für</strong> bedanken, dass Sie unserer<br />

Bitte, uns Ihre Stellungnahmen vorab schriftlich zu schicken,<br />

so rege entsprochen haben. Bis heute Morgen, 9<br />

Uhr, waren – glaube ich – 22 Stellungnahmen eingegangen.<br />

Ich weiß nicht, ob draußen noch genügend Exemplare<br />

ausliegen. Sie brauchen jedoch nicht besorgt<br />

zu sein, diese nicht in aller Ruhe nachlesen zu können.<br />

Wir sichern Ihnen zu, dass alle Statements dem Protokoll<br />

der heutigen Anhörung als Anlage beigefügt <strong>und</strong> an<br />

Sie versandt werden, sofern Sie sich in eine Liste eintragen,<br />

die vorne ausliegt. Teilen Sie uns bitte mit, wohin<br />

wir das Protokoll schicken sollen. Wenn Sie also nur<br />

Ihren Namen eintragen <strong>und</strong> diesen noch dazu nicht leserlich<br />

schreiben, wird es schwierig werden. Also seien<br />

Sie bitte so nett <strong>und</strong> schreiben Sie Ihren Namen <strong>und</strong> Ihre<br />

Adresse deutlich. Dies wäre sehr hilfreich.<br />

Zum technischen Ablauf darf ich Folgendes sagen: Wir<br />

haben uns vorab – auch mit Blick auf die schriftlichen<br />

Stellungnahmen – darauf verständigt, die heutige Anhörung<br />

zeitlich zu befristen. Ich nehme an, dies ist auch in<br />

Ihrem Interesse. Ich bitte Sie, sich darauf einzurichten,<br />

dass wir diese Anhörung gegen 14 Uhr beenden. Also<br />

lautet unsere herzliche Bitte: Fassen Sie Ihre mündlichen<br />

Statements so, dass auch diejenigen, die nach Ihnen an<br />

der Reihe sind, noch Gelegenheit haben, sich zu<br />

äußern.<br />

Außerdem darf ich Sie bitten, dass Sie, wenn Sie aufgerufen<br />

werden, Ihren Namen <strong>und</strong> – wenn möglich – auch<br />

die Institution, die Sie vertreten, nennen. Denn wir führen<br />

heute ein Wortprotokoll; das heißt, alle Ihre Äußerungen<br />

werden im Protokoll festgehalten. Wenn Sie namentlich<br />

erscheinen wollen, müssten Sie bitte auch Ihren Namen<br />

nennen.<br />

Nun zur Sache: Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> -<br />

betreuungsgesetz, abgekürzt BayKiBiG, ist so kontrovers<br />

wie kaum ein anderes Gesetz, das wir im Bayerischen<br />

Landtag verabschiedet haben, in der Öffentlichkeit,<br />

aber auch im Landtag diskutiert worden. Das zeigt<br />

sich schon daran, dass wir im Vorfeld dieses Gesetzes<br />

zwei Anhörungen durchgeführt haben. Viele von Ihnen<br />

haben an diesen Anhörungen teilgenommen.<br />

Am 1. August 2005 hat dieses Gesetz das Licht der Welt<br />

erblickt; das heißt, es ist in Kraft getreten. Scharf gestellt<br />

wurde es allerdings erst am 1. September 2006. Seither<br />

ist es der Rahmen <strong>für</strong> die Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />

von Kindern in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> -<br />

tagespflege. Das wissen Sie alle. Aber <strong>für</strong> diejenigen,<br />

die heute als Zuhörer anwesend sind, darf ich es nochmals<br />

erwähnen.<br />

Heute wollen wir mit Ihnen gemeinsam eine erste Bilanz<br />

ziehen. Die Lektüre der schriftlichen Stellungnahmen<br />

verspricht eine kontroverse Diskussion, wie nicht anders<br />

zu erwarten war. Wir würden Ihnen vonseiten des <strong>Ausschuss</strong>es<br />

vorschlagen, dass wir den umfangreichen<br />

Fragenkatalog, den wir Ihnen zugesandt haben, heute<br />

nicht einzeln abarbeiten. Das haben Sie dankenswerterweise<br />

teilweise ja schon in Ihren schriftlichen Stellungnahmen<br />

gemacht. Vielmehr würden wir die Diskussion<br />

gerne in zwei große Blöcke unterteilen <strong>und</strong> uns im ersten<br />

Teil mit den Schwachstellen, Defiziten <strong>und</strong> Stärken<br />

dieses Gesetzes befassen. Im zweiten Teil würden wir<br />

uns gerne der Zukunft zuwenden. Ich gehe davon aus,<br />

dass Änderungsbedarf besteht. Dass auch die CSU<br />

einen Änderungsbedarf sieht, konnte man heute in einer<br />

großen Zeitung nachlesen. Deshalb sollten wir auch ein<br />

bisschen zukunftsorientiert diskutieren <strong>und</strong> nicht ausschließlich<br />

in der Vergangenheit verharren. Wir sollten<br />

versuchen, den Blick in die Zukunft zu richten in der<br />

Hoffnung, das Bestmögliche <strong>für</strong> die Erziehung unserer<br />

Kinder zu erreichen.<br />

Das BayKiBiG steht in folgendem Rahmen: Wie Sie<br />

wissen, hat der B<strong>und</strong> – auch wenn dies verfassungsrechtlich<br />

so natürlich nicht in Ordnung ist – gemeinsam<br />

mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung mit sehr<br />

hohen Zielsetzungen, vor allen Dingen <strong>für</strong> die Kinder<br />

unter drei Jahren, getroffen <strong>und</strong> ist auch bereit, sich finanziell<br />

zu beteiligen. Das muss man im Hinterkopf behalten.<br />

Dann gibt es noch b<strong>und</strong>esgesetzliche Regelungen<br />

– sei es das HAG, sei es das SGB VIII oder seien<br />

es andere einschlägige Bestimmungen –, die gewisse<br />

Vorgaben enthalten, die durch Landesrecht nicht außer<br />

Kraft gesetzt werden können. Das muss man im Hinterkopf<br />

behalten.<br />

Zur Technik ist Folgendes zu sagen: Ich hoffe, Sie haben<br />

alle ein Mikrophon in der Nähe. Wenn nicht, so müssten<br />

Sie sich so platzieren, dass Sie an ein Mikrophon<br />

kommen. Dieses Mikrophon drücken Sie bitte. Der<br />

Computer entscheidet dann, wann Sie dran sind. Die<br />

Reihenfolge der Worterteilungen ist also keine Willkür<br />

meinerseits, sondern wird ausschließlich vom Computer<br />

bestimmt. Ich darf Sie nun bitten, Ihre Wortmeldungen<br />

vorzunehmen.<br />

Abg. Joachim Unterländer (CSU): Erlauben Sie mir –<br />

auch im Sinne des Aufwärmens der Diskussion – einige<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Bemerkungen zur Bestandsaufnahme<br />

sowie zu den Ausführungen, die Kollege Wahnschaffe in<br />

seiner Einführung gemacht hat. Ich denke, wir müssen<br />

uns bei der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> der Bewertung des<br />

Gesetzes über die Ziele, die mit den Gesetzesberatungen<br />

verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> waren, im Klaren sein, nämlich<br />

eine Lösung zu finden, wie aufgr<strong>und</strong> der demografischen<br />

Entwicklung der Rückgang an Kindern aufgefangen<br />

werden kann, ohne dass Einrichtungen nicht<br />

mehr existieren können. Wir müssen sehen, dass es<br />

dringend erforderlich war, eine Förderung – <strong>und</strong> das ist<br />

mit diesem Gesetz erreicht worden – <strong>für</strong> alle Betreuungsformen<br />

von null bis zwölf Jahren erstmals zu erreichen.<br />

Wir müssen sehen, dass mit diesem Gesetz auch<br />

das Ziel verb<strong>und</strong>en war <strong>und</strong> ist, die Qualität in den Ein-<br />

11


12<br />

richtungen zu sichern <strong>und</strong> auszubauen sowie insgesamt<br />

den Bedarf, der vorhanden ist, nachfragegerecht abzudecken.<br />

Dies ist ein Prozess, der ins Laufen kommt.<br />

Allein <strong>für</strong> die unter Dreijährigen sind die staatlichen<br />

Haushaltsmittel um 90 %, die Zahl der betreuten Kinder<br />

um 70 % <strong>und</strong> der Versorgungsgrad um 77 % erhöht<br />

worden. Dass es weiteren Handlungsbedarf gibt, ist<br />

klar.<br />

Wenn man die Bestandsaufnahme sieht, dann gehört in<br />

diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan allgemein begrüßt <strong>und</strong><br />

unterstützt wird. Ohne dass die wertvolle pädagogische<br />

Arbeit der Einrichtungen in der Vergangenheit damit<br />

klein geredet werden soll, mache ich darauf aufmerksam,<br />

dass dieser Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan auch flächendeckend<br />

eingeführt werden konnte.<br />

Die Öffnungszeiten sind erweitert worden. Ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot ist in 62 % aller Gemeinden erreicht<br />

worden, wie auch die Umfrage des Bayerischen Gemeindetags<br />

ergeben hat.<br />

Fast 90 % der Gemeinden haben eine Bedarfsplanung<br />

durchgeführt. Diese Bedarfsplanung ist aus unserer<br />

Sicht – <strong>und</strong> dies ist auch das Ziel des Gesetzes – der<br />

Schlüssel da<strong>für</strong>, dass Plätze bedarfsgerecht angeboten<br />

werden können. Ich denke, wir sollten an dieser Stelle<br />

aber auch an die Kommunen appellieren, dies auch entsprechend<br />

den Wünschen <strong>und</strong> Vorstellungen der Eltern<br />

zu tun. Zum Beispiel lässt sich das Thema „Gastkinderregelung“,<br />

das eines der wesentlichen <strong>und</strong> problematischen<br />

ist, was den Vollzug anbelangt, auch in den Griff<br />

bekommen, wenn man eine gemeinsame Bedarfsplanung<br />

zwischen den Kommunen durchführt, wie es in<br />

vielen Fällen schon praktiziert worden ist. Wir ermuntern<br />

die Kommunen, diese positiven Beispiele aufzugreifen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des erhöhten Gewichtungsfaktors ist die Integration<br />

von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong> besser<br />

<strong>und</strong> intensiver möglich geworden. Ich weiß nicht, ob es<br />

schon bekannt ist, dass es dank der Initiative der Staatsministerin<br />

<strong>und</strong> des Ministeriums mithilfe eines R<strong>und</strong>en<br />

Tisches gelungen ist, gemeinsam mit den Einrichtungsträgern<br />

<strong>und</strong> den Kostenträgern zu einer Lösung bei den<br />

Integrationskindergärten zu kommen. Dies ist höchste<br />

Zeit geworden. Wir wissen, dass der Faktor 4,5 alleine<br />

nicht ausreichend ist. Vielmehr waren das „plus x“ <strong>und</strong><br />

der Faktor 1 im Rahmen der Eingliederungshilfe zwingend<br />

erforderlich. Hier ist mit dem Abschluss der Rahmenleistungsvereinbarung<br />

der richtige Weg erreicht<br />

worden.<br />

Was den Verwaltungsaufwand anbelangt, so wissen wir,<br />

dass im ersten Jahr viele Probleme aufgetaucht sind,<br />

die im zweiten Jahr – wie die Einrichtungen uns zum Teil<br />

sagen – nicht mehr in dieser Weise vorhanden sind.<br />

Nichtsdestotrotz müssen wir hier genau hinsehen. Außerdem<br />

müssen wir natürlich sehen, dass Probleme<br />

hinsichtlich der Rahmenbedingungen – Sie haben dies<br />

ja schon angesprochen – weiterentwickelt <strong>und</strong> verbessert<br />

werden können.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Insgesamt bietet dieses Gesetz – auf die Perspektiven<br />

gehen wir in einem zweiten Block ein – eine große<br />

Chance zu Flexibilität, wenn die Rahmenbedingungen<br />

stimmen. Wir sind der Meinung, dass man mit diesem<br />

Gesetz in den Einrichtungen arbeiten kann. Die Flexibilität<br />

im Interesse der Eltern sowie die Konzentration der<br />

Zuständigkeit in den Kommunen sind zwei wichtige Ansatzpunkte.<br />

Wir laden Sie dazu ein, dieses Gesetz als Chance <strong>und</strong><br />

nicht als Bedrohung zu sehen. Die Öffnung bringt natürlich<br />

eine Umstellung mit verschiedenen Umstellungsproblemen<br />

mit sich. Aber diese sollten wir gemeinsam<br />

lösen. Es ist <strong>für</strong> uns wichtig, dass diese Anhörung dazu<br />

genutzt wird. Wir werden Ihre Erkenntnisse in unsere<br />

weiteren Beratungen einbeziehen.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Jetzt<br />

sollen vor allen Dingen Sie das Wort erhalten. Ich habe<br />

die erste Wortmeldung.<br />

Frau Bianka Bauer (Elterninitiative Ehingen): Mein<br />

Name ist Bianka Bauer. Ich komme aus dem kleinen Ort<br />

Ehingen im Landkreis Ansbach. Ich bin selbst Mutter<br />

von drei Kindern. In dem Kindergarten, in dem mein<br />

jüngstes Kind untergebracht ist, damit ich arbeiten<br />

gehen kann, konnte ich feststellen, dass sich die Zustände<br />

<strong>für</strong> mein Kind <strong>und</strong> die Kinder, die dort in den Kindergarten<br />

gehen, deutlich verschlechtert haben. Ich<br />

habe an Familienministerin Christa Stewens einen Brief<br />

geschrieben. Zu Ihrem Verständnis würde ich diesen<br />

gerne kurz vorlesen, weil er genau die Kritikpunkte enthält,<br />

um die es hier geht:<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren der Regierung, sehr<br />

verehrte Frau Stewens,<br />

Ich als Mutter einer Tochter, die halbtags den Ehinger<br />

Kindergarten in unserer Nähe besucht, wende mich<br />

heute an Sie, um auf die verheerenden Auswirkungen<br />

des neuen Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetzes<br />

hinzuweisen <strong>und</strong> eine sofortige Überarbeitung<br />

zu fordern. Als Mutter <strong>und</strong> Gründerin der Ehinger<br />

Elterninitiative habe ich festgestellt, dass sich seit zwei<br />

Jahren die Bedingungen <strong>für</strong> mein Kind <strong>und</strong> die anderen<br />

Kindergartenkinder deutlich verschlechtert haben. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> habe ich eine Elterninitiative ins Leben<br />

gerufen <strong>und</strong> vorerst nur 31 Kindergärten – 220 haben<br />

wir in Mittelfranken – die Möglichkeit angeboten, sich an<br />

dieser Aktion zu beteiligen. Das Interesse der Eltern war<br />

riesig <strong>und</strong> die Freude der Leiterinnen groß, dass dieses<br />

leidige Thema endlich angepackt wird. Gerade die<br />

mehrgruppigen Kindergärten auf dem Land haben massive<br />

Probleme, <strong>und</strong> einige davon kämpfen sogar ums<br />

Überleben.<br />

Alle 31 Kindergärten haben die Eltern über die jetzige<br />

Lage informiert <strong>und</strong> auf die Entwicklungen <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

des neuen Gesetzes hingewiesen. Alle befragten<br />

Eltern sprachen sich gegen Personaleinsparungen,<br />

gegen ein ständig sinkendes Bildungsniveau <strong>und</strong> gegen<br />

fehlenden sozialen Umgang mit- <strong>und</strong> untereinander aus.<br />

Somit haben wir in acht Wochen – in einer sehr kurzen


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Zeit – 1262 Unterschriften gesammelt, die sich gegen<br />

eine Aufbewahrungsstätte – <strong>und</strong> dahin entwickelt sich<br />

der Kindergarten in den nächsten Jahren, wenn das<br />

Gesetz nicht überarbeitet wird – ausgesprochen haben.<br />

Ich muss Ihnen sagen, so haben wir uns das als Eltern<br />

unserer Kinder nicht vorgestellt.<br />

Wir, die Eltern der Kinder, die den Kindergarten besuchen,<br />

fordern aus diesem Gr<strong>und</strong> ganz klar eine sofortige<br />

Überarbeitung des bestehenden Kindergartengesetzes<br />

<strong>und</strong> eine Korrektur der bereits entstandenen Auswirkungen.<br />

Es kann nicht sein, dass uns vorgeschrieben<br />

wird, wie unsere Kinder sein müssen, damit sie in ein<br />

finanzielles Raster oder in irgendwelche finanziellen Vorstellungen<br />

passen. Ich finde, die Pläne sind unausgereift.<br />

Es ist nicht viel Platz <strong>für</strong> Kinder mit Lern- <strong>und</strong> Verhaltensstörungen<br />

oder -schwierigkeiten vorgesehen,<br />

geschweige denn – <strong>und</strong> der Anteil derer ist auch sehr<br />

groß – die Kinder von alleinerziehenden Eltern, die<br />

darauf angewiesen sind, einen vernünftigen Kindergartenplatz<br />

zu bekommen oder einen Platz <strong>für</strong> Hausaufgabenbetreuung,<br />

die wirklich auch stattfindet.<br />

Die wichtigsten Kritikpunkte am bayerischen Kindergartengesetz<br />

haben wir zusammengefasst:<br />

Erstens. Wir fordern die Möglichkeit einer längerfristigen<br />

Planung <strong>und</strong> die Sicherstellung der Finanzierung.<br />

Die Kindergartenplätze müssen sehr früh gebucht<br />

werden, um das künftige Kindergartenjahr planen <strong>und</strong><br />

finanzieren zu können. Die Eltern wissen oft nicht, wann<br />

sie einen Platz brauchen <strong>und</strong> wie viele St<strong>und</strong>en sie benötigen.<br />

Zweitens. Wir fordern eine h<strong>und</strong>ertprozentige Abdeckung<br />

der Kosten <strong>und</strong> nicht die Option der Abhängigkeit,<br />

wie viel eine Kommune in der Lage oder bereit ist<br />

zu investieren.<br />

Zahlreiche Elternversammlungen, Kirchenvorstandssitzungen,<br />

Gemeinderatssitzungen usw. sind notwendig,<br />

weil jedes Jahr aufs Neue die Finanzierung der Einrichtung<br />

verhandelt werden muss. Der Verwaltungsaufwand<br />

steigt ins Unermessliche <strong>und</strong> ist eigentlich auch unnötig.<br />

Drittens. Wir fordern auch auf dem Land ganztägige Öffnungszeiten<br />

der Einrichtungen <strong>und</strong> ein Betreuungsangebot,<br />

das vom Kleinkind bis zum Schulkind reicht. Außerdem<br />

müssen die längere Öffnungszeit <strong>und</strong> das Betreuungsangebot<br />

dieser Altersstufen zusätzlich in der<br />

Finanzierung berücksichtigt werden.<br />

Die Eltern wissen nie genau, ob der Kindergarten auch<br />

im nächsten Kindergartenjahr noch die gleichen Öffnungszeiten<br />

hat <strong>und</strong> das gleiche Betreuungsangebot<br />

anbieten bzw. halten kann. Berufstätige <strong>und</strong> alleinerziehende<br />

Mütter können demzufolge nicht vorausschauend<br />

ihre Zukunft planen <strong>und</strong> bangen um ihren Arbeitsplatz.<br />

Viertens. Wir fordern mehr Personal, um ausreichende<br />

Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsarbeit erwarten zu können.<br />

Der Kindergarten kann nur bedingt den Bildungsplan<br />

umsetzen, da Kleingruppenarbeit bei geringem Personalaufwand<br />

nicht mehr möglich ist. Wie soll sich die<br />

Pisa-Studie je verbessern, wenn schon im Kleinkindalter<br />

angefangen wird, an der Bildung zu sparen?<br />

Fünftens. Wir fordern, den Basiswert um mindestens<br />

30 % heraufzusetzen. Mit dem neuen Gesetz wurden<br />

Kosten von Staat <strong>und</strong> Kommune auf die Eltern abgewälzt.<br />

(Abg. Joachim Unterländer (CSU): Das ist doch<br />

überhaupt nicht wahr! Das stimmt doch nicht!)<br />

Die Eltern müssen vielerorts höhere Beiträge zahlen, um<br />

halbwegs die Lücken des Gesetzes zu schließen.<br />

(Abg. Joachim Unterländer (CSU): So ein Unsinn!)<br />

Lassen Sie mich bitte zu Ende lesen. Danke!<br />

Der festgelegte Basiswert ist viel zu niedrig angesetzt.<br />

Den Trägern wurden sämtliche Risiken – Krankheitsrisiko,<br />

Wechsel der Kinderzahlen in der Gemeinde – auferlegt,<br />

ohne durch die verbesserte Förderung auch die<br />

wirtschaftlichen Möglichkeiten zu schaffen.<br />

Sechstens. Wir fordern einen höheren Finanzierungsfaktor<br />

<strong>für</strong> Kinder bis zum zweiten Lebensjahr.<br />

In den Kleinkindgruppen – Alter: ein bis drei Jahre –<br />

muss unbedingt noch mehr berücksichtigt werden, ob<br />

die Kinder erst ein oder zwei Jahre alt sind. Warum?<br />

Einjährige Kinder brauchen wesentlich mehr Zuwendung<br />

<strong>und</strong> Pflege durch die Erzieherin. Dies fängt schon<br />

innerhalb der Bringzeiten früh am Morgen an.<br />

Siebtens. Wir fordern, dass jede Gemeinde <strong>und</strong> der<br />

Staat verpflichtet werden, den Zuschuss zu zahlen,<br />

auch wenn die Einrichtung außerhalb der Gemeindegrenzen<br />

liegt.<br />

Die Gastkindregelung schränkt uns Eltern gerade auf<br />

dem Lande sehr ein. Überall wird Wettbewerb propagiert.<br />

Gute Kindergärten sind auf die Kinderzahlen aus<br />

ihrem Ort beschränkt. Wie sollen Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit<br />

gefördert werden, wenn vielleicht gerade<br />

der Kindergarten in ihrem Ort aufgr<strong>und</strong> geringer Kinderzahlen<br />

nur noch vormittags öffnet.<br />

Achtens. Wir fordern eine zusätzliche Erzieherin oder<br />

Verwaltungskraft, die sich mit den Aufgaben der Kindergartenleiterin<br />

befasst.<br />

Die Leiterinnen der Kindergärten sind zum großen Teil<br />

damit beschäftigt, den Verwaltungsaufgaben nachzukommen<br />

anstatt ihre Kompetenz den Kindern zu<br />

widmen. Das muss aufhören. Diese Arbeiten muss<br />

jemand anderes erledigen. Wir wollen keine Aufbewahrungsstätte,<br />

sondern pädagogisch wertvolle <strong>und</strong> soziale<br />

13


14<br />

Bildungsarbeit <strong>für</strong> unsere Kinder. Denn unsere Kinder<br />

sind unser größtes Gut, nicht nur vor den Wahlen.<br />

Wir hoffen zum Reagieren ermutigt <strong>und</strong> zum Kämpfen<br />

angeregt zu haben. Es wäre schön, wenn wir der Presse,<br />

die uns begleitet, über einen positiven Ausgang berichten<br />

könnten. Im Interesse unserer Kinder grüßen wir<br />

aus dem Landkreis Ansbach.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Frau<br />

Bauer, darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen.<br />

Frau Bianka Bauer (Elterninitiative Ehingen): Ja, ich<br />

möchte nur noch kurz abschließend etwas sagen. Ich<br />

habe diesen Brief an sechs Abgeordnete verschickt. Wir<br />

hoffen <strong>und</strong> warten natürlich auf eine Reaktion Ihrerseits.<br />

Der Ehinger Kindergarten hat massive Probleme, den<br />

Bildungsplan mit wenig Personal umzusetzen. Wie Sie<br />

sehen konnten, sind uns von den 31 Kindergärten<br />

26 Kommentare zugeschickt worden, die unaufgefordert<br />

geschrieben wurden. Diese kann ich gerne dalassen.<br />

Was dort geschrieben steht, beweist ganz klar,<br />

dass es nicht nur unserem Kindergarten so geht <strong>und</strong> vor<br />

allen Dingen, dass die anderen auch Probleme haben.<br />

Für mich wäre ganz wichtig, dass schnell etwas passiert.<br />

Denn auch ich dulde <strong>für</strong> mein Kind keinen Platz in<br />

der zweiten Reihe. Ich denke, dies tut auch kein anderer.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Das war<br />

ziemlich viel auf einmal. Ich darf nur eine Bitte an Sie alle<br />

richten. Wir haben zu dieser Anhörung Experten eingeladen.<br />

Ich bitte um Verständnis da<strong>für</strong>, dass wir diese bei<br />

den Wortmeldungen vorrangig berücksichtigen. Ich<br />

weiß, dass noch andere Besucher anwesend sind, die<br />

gerne etwas sagen möchten. Aber wir haben hier bestimmte<br />

Regularien. Ich bitte darum, diese zu beachten.<br />

Abg. Renate Dodell (CSU): Ich verzichte zugunsten<br />

von Experten auf meinen Wortbeitrag.<br />

SV Reiner Prölß (Bayerischer Städtetag/Stadtrat Nürnberg):<br />

Mein Name ist Reiner Prölß. Ich bin berufsmäßiger<br />

Stadtrat <strong>für</strong> Jugend, Familie <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>es der Stadt<br />

Nürnberg <strong>und</strong> in dieser Eigenschaft auch Mitglied des<br />

<strong>Sozial</strong>ausschusses des Bayerischen Städtetags. Aus<br />

Sicht einer Großstadt wie Nürnberg hat sich das Bayerische<br />

Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz bewährt,<br />

wobei ich die Beobachtung mache, dass offensichtlich<br />

proportional zur Größe der Städte die Akzeptanz größer<br />

ist. Ich will auch deutlich sagen, dass die Frage der Veränderung<br />

von Trägerlandschaften, die man gelegentlich<br />

hört, bei uns nicht zutrifft. Wir haben eine große, bunte<br />

<strong>und</strong> vielfältige Trägerlandschaft. Diese hat sich auch<br />

durch das BayKiBiG nicht verändert.<br />

Wir stellen fest, dass die Diskussion um die Umsetzung<br />

des BayKiBiG in der Öffentlichkeit <strong>und</strong> Fachöffentlichkeit<br />

durchaus einen gewissen Schub erreicht hat, was<br />

den weiteren Ausbau anbelangt. Ich sage aber auch an<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

dieser Stelle mit etwas Sorge, dass mit der gut gemeinten<br />

Verwaltungsvereinbarung <strong>für</strong> die Investitionskosten<br />

bezüglich des Ausbaus der unter Dreijährigenbetreuung<br />

momentan die Gefahr besteht, dass die Prozesse,<br />

die angeleiert wurden, stoppen bzw. so lange<br />

stoppen, bis die entsprechenden Bestimmungen auf<br />

Landesebene geregelt werden. Meine Bitte wäre, was<br />

die Investitionskostenförderung anbelangt, möglichst<br />

rasch <strong>und</strong> zügig deutlich zu machen, dass Baumaßnahmen,<br />

die jetzt begonnen werden können oder in Planung<br />

sind, keine förderschädlichen Auswirkungen<br />

haben, bis die Ausführung in Bayern geregelt ist.<br />

Bei der Bedarfsplanung stelle ich fest, dass diese sicherlich<br />

in den Großstädten kein Problem darstellt, dass<br />

es aber hinsichtlich der Frage der Planungen in kleineren<br />

Bereichen durchaus zu Schwierigkeiten kommt. Deswegen<br />

sollte noch einmal nachgedacht werden, inwieweit<br />

Bedarfsplanungsstandards vorgegeben werden<br />

können. Bezüglich des immer wieder diskutierten Verwaltungsaufwands<br />

muss man sagen, dass dieser natürlich<br />

<strong>für</strong> die einzelnen Kindertageseinrichtungen wie auch<br />

<strong>für</strong> die Jugendämter wesentlich größer ist. Diesem Verwaltungsaufwand<br />

steht aber auch die Frage der Gerechtigkeit<br />

gegenüber. Ich möchte daher etwas salopp<br />

sagen, dass dieses Mehr an Verwaltungsaufwand der<br />

Preis <strong>für</strong> mehr Gerechtigkeit ist. Ich gehe davon aus,<br />

dass gewisse Routinen eintreten werden, sodass dies<br />

auch vertretbar ist.<br />

Die Gastkinderregelung ist nach unseren Beobachtungen<br />

furchtbar bürokratisch <strong>und</strong> bedarf dringend einer<br />

Nachbesserung. Allerdings haben wir in Nürnberg es so<br />

geregelt, dass wir im Rahmen der Städteachse mit den<br />

Städten Erlangen, Fürth, Schwabach <strong>und</strong> mit etlichen<br />

Gemeinden im Umkreis sozusagen auf die gegenseitige<br />

Verrechnung verzichten <strong>und</strong> dies entsprechend deutlich<br />

machen.<br />

Bei den Buchungszeiten zeichnet sich der Trend bei uns<br />

ab, dass nach anfänglichem Zögern die Buchungszeiten<br />

zunehmen.<br />

Einige Anmerkungen zur Frage der pädagogischen<br />

Qualität: Dies ist einer der Punkte, die auch die Großstädte<br />

betreffen. Der Personalschlüssel, der Migranten,<br />

die Öffnungszeiten <strong>und</strong> auch den Integrationsfaktor berücksichtigt,<br />

wurde durch das<br />

BayKiBiG in Nürnberg bei den kommunalen Einrichtungen,<br />

aber auch bei den meisten Einrichtungen der<br />

freien Träger wesentlich verbessert. Allerdings will ich an<br />

dieser Stelle deutlich sagen, dass man über manche<br />

dieser Gewichtungsfaktoren intensiver diskutieren sollte,<br />

insbesondere wenn es um die U3-Gewichtungsfaktoren<br />

<strong>und</strong> das Problem der Integration geht. Auch die Formel<br />

4,5 plus x, die jetzt als Kompromiss gef<strong>und</strong>en wurde, ist<br />

letztendlich nicht optimal, höchstens suboptimal, weil<br />

viele auch den Gang zur Eingliederungshilfe infrage<br />

stellen <strong>und</strong> weil insgesamt die Zugangsvoraussetzungen<br />

noch einmal auf das Tablett kommen müssen.<br />

Der Bayerische Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) hat<br />

fachlich gesehen durchaus zu einem Diskurs <strong>und</strong> zu


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

einer Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen<br />

Trägern <strong>und</strong> Fachdiensten in Nürnberg geführt. An<br />

dieser Stelle muss allerdings angemerkt werden, dass<br />

bei der Umsetzung dieses differenzierten Plans der örtliche<br />

Träger der Jugendhilfe natürlich gewisser Strukturen<br />

<strong>und</strong> Fachlichkeiten bedarf, die in Zukunft noch viel<br />

mehr an personeller Qualität, an Beratungsqualität, an<br />

Koordination <strong>und</strong> Kommunikationsqualität erfordern. Insofern<br />

ist dies natürlich auch <strong>für</strong> die Kommunen eine<br />

immense Belastung. Man muss daher auch einmal darüber<br />

nachdenken, inwieweit hier eine entsprechende<br />

Unterstützung erfolgen könnte.<br />

Insbesondere fällt auf, dass aus dem BEP natürlich auch<br />

noch abzuleiten ist, dass wir verstärkt über Konzepte<br />

<strong>und</strong> Ansätze der Krippenpädagogik nachdenken<br />

müssen. Nachdem verkündet wurde, dass es keine<br />

Ganztagsgr<strong>und</strong>schule in Bayern geben soll, sollte auch<br />

intensiv über die Frage des Zusammenspiels von Schule<br />

<strong>und</strong> Hort im Sinne einer integrierten Ganztagesbildung,<br />

die die Mittagsbetreuung mit einbezieht, nachgedacht<br />

werden. Ich bin der Meinung, dass Jugendhilfe gerade<br />

in Gr<strong>und</strong>schulen – <strong>und</strong> der Standort ist letztendlich auch<br />

der Hort – eine viel wichtigere Rolle spielen muss, auch<br />

wenn dann Ganztagesschulen kommen. Denn letztendlich<br />

öffnet Jugendhilfe auch die Systeme zu individuellen<br />

allgemeinen Förderangeboten mit anderen Handlungsfeldern<br />

der Jugendhilfe.<br />

Wenn wir über die Qualität nachdenken, beispielsweise<br />

im Bereich der sprachlichen Qualifizierung, der naturwissenschaftlich-technischen<br />

Bildung oder der musisch-kulturellen<br />

Bildung, dann darf das nicht so angelegt<br />

sein, dass sozusagen der Doktor mit seinem Köfferchen<br />

eingeflogen wird <strong>und</strong> dass dann à la St<strong>und</strong>enplan<br />

in einer curricularen Form praktiziert wird. Vielmehr ist<br />

das A <strong>und</strong> O darauf zu legen, dass die entsprechenden<br />

Fachkräfte in den Einrichtungen qualifiziert werden.<br />

Wenn wir weiterhin wollen, was ja auch fachlich immer<br />

wieder diskutiert wird, dass sich Kindertageseinrichtungen<br />

als Orte <strong>für</strong> Familien bis hin zu Familienzentren<br />

entwickeln, dann muss man, denke ich, diesen Ansprüchen<br />

letztendlich auch fördertechnisch gerecht<br />

werden.<br />

An diesem Punkt komme ich zum pädagogischen Personal.<br />

Ich finde, man muss in diesem Zusammenhang<br />

intensiver über das Fachkräftegebot, das heißt zwei<br />

Fachkräfte, nachdenken. Man muss über die Qualifikationsebenen<br />

nachdenken, das heißt, dass größere Einrichtungen<br />

auch Leitungen mit Fachhochschulniveau<br />

haben sollten, bei denen – <strong>und</strong> das ist auch ein Dilemma<br />

der Finanzierung – die Leitungs-, Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeit<br />

stärker berücksichtigt werden.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass mit den bereitgestellten<br />

Mitteln der empfohlene Faktor 1:10 nicht finanzierbar<br />

ist. Das heißt, wenn wir Qualität mit dem Faktor 1:10<br />

wollen, wie es formuliert ist, dann muss an diesem Punkt<br />

nachgebessert <strong>und</strong> nachgelegt werden.<br />

Ich möchte auch deutlich machen, dass wir uns intensiver<br />

um die Ausbildung des Fachpersonals kümmern<br />

müssen. Die Ausbildung der Erzieherinnen <strong>und</strong> leider<br />

ganz wenigen Erzieher ist unzulänglich. Die Ausbildungssituation<br />

<strong>und</strong> Ausbildungszeit stehen in keinem<br />

Verhältnis dazu, was letztendlich an Qualifikation herauskommt.<br />

Ich denke, hier ist aufgr<strong>und</strong> des Bologna-<br />

Prozesses <strong>und</strong> der Veränderung zur Bachelor- <strong>und</strong> Masterausbildung<br />

eine intensive Beschäftigung in der<br />

nächsten Zeit angesagt.<br />

Das Thema „Kinderpflegerinnen“ muss an dieser Stelle<br />

ebenfalls angedacht werden. Ich denke, es muss eine<br />

Offensive der Weiterqualifizierung von Kinderpflegerinnen<br />

zu Erzieherinnen stattfinden. Denn ich bin der<br />

Meinung, dass wir auch in den Krippen – <strong>und</strong> hier muss<br />

man beobachten wie sich das Elterngeld auf die Situation<br />

<strong>und</strong> Entwicklung in den Krippen auswirkt – künftig<br />

mehr pädagogisches Personal benötigen, weil es auch<br />

hier darum geht, Lernen <strong>und</strong> Bildung von Anfang zu ermöglichen.<br />

Gerade im Krippenalter ist die Zusammenarbeit<br />

mit Eltern im Sinne von Stärkung der Erziehungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Erziehungssicherheit notwendig.<br />

Fazit: Ich glaube, dass der Weg des BayKiBiG <strong>und</strong> des<br />

BEP ein Weg in die richtige Richtung war <strong>und</strong> dass es in<br />

der Tat jetzt sinnvoll ist, innezuhalten <strong>und</strong> zu sehen, wo<br />

Nachbesserungen erforderlich sind.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr Prölß,<br />

wenn ich das richtig verstehe, vertreten Sie heute den<br />

Bayerischen Städtetag. Darum gestatten Sie mir zwei<br />

Nachfragen. Zum einen haben Sie von der Gastkinderregelung<br />

im Raum Nürnberg gesprochen. Sie haben<br />

von größeren Städten, mit denen Sie eine Kooperation<br />

haben, gesprochen. Wie sieht denn das im Nürnberger<br />

Umland aus, also im Verhältnis zu den kleineren Gemeinden?<br />

Vielleicht können Sie dazu kurz etwas sagen.<br />

Dann haben Sie den Faktor 1:10 angesprochen <strong>und</strong> formuliert,<br />

dieser müsse nachgebessert werden. Nun sieht<br />

die Finanzierung im Augenblick eine hälftige Finanzierung<br />

zwischen Kommune <strong>und</strong> Staat vor. Bedeuten Ihre<br />

Ausführungen, dass Sie heute ein Petitum <strong>für</strong> eine Ausweitung<br />

dieser Finanzierung abgeben wollen mit der<br />

Folge, dass der Staat <strong>und</strong> die Kommunen sich finanziell<br />

verstärkt einbringen müssen, oder wie darf ich das verstehen?<br />

SV Reiner Prölß (Bayerischer Städtetag/Stadtrat Nürnberg):<br />

Wenn die Bayerische Staatsregierung <strong>und</strong> der<br />

Freistaat einen Schlüssel von 1:10 empfehlen, dann bin<br />

ich der Meinung, dass die Mittel, die erforderlich sind,<br />

um diesen Schlüssel erreichen zu können, letztendlich<br />

auch seitens des Staates finanziert werden müssen.<br />

Dies möchte ich ausdrücklich betonen. Denn ansonsten<br />

stellt sich natürlich die Frage, inwieweit Empfehlungen<br />

<strong>und</strong> Vorgaben auch konnexitätsverträglich sind. Man<br />

kann sicherlich über bestimmte Fragen der Modalitäten<br />

diskutieren. Aber ich denke, dass die Zeche bezahlt<br />

werden muss, wenn man solche Empfehlungen gibt<br />

<strong>und</strong> wenn die Anforderungen da sind.<br />

15


16<br />

Der zweite Punkt ist folgender: Wir werden heute Nachmittag<br />

dem Jugendhilfeausschuss in Nürnberg – deswegen<br />

muss ich auch bis spätestens 13 Uhr gehen – ein<br />

Konzept vorlegen, wonach wir in den Stadtteilen mit besonderem<br />

Entwicklungsbedarf anhand von <strong>Sozial</strong>indikatoren<br />

genau diesen Schlüssel von 1:10 durchziehen<br />

wollen. Das heißt aber auch, dass wir hier in kommunale<br />

Leistung eintreten. Wir haben in Nürnberg ungefähr ein<br />

Drittel der Kindertageseinrichtungen in kommunaler<br />

Trägerschaft. Momentan liegt der Schlüssel im Durchschnitt<br />

bei ungefähr 1:11,1 bis 11,2. Dies heißt natürlich<br />

auch, wenn kleinere freie Träger, die sich mit dem Bay-<br />

KiBiG sowieso härter tun, diesen umsetzen wollen, dann<br />

brauchen sie zusätzliche Förderung, sofern sie in diesen<br />

Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf sind.<br />

Hier muss also entsprechend aufgebessert werden.<br />

Zur Frage bezüglich der Gastkinderregelung: Die genannten<br />

vier großen Städte <strong>und</strong> einige der umliegenden<br />

Gemeinden haben vereinbart, dass wir keine gegenseitige<br />

Berechnung vornehmen, sondern statistisch beobachten<br />

<strong>und</strong> uns dann zusammensetzen, weil sich das<br />

ungefähr egalisiert. Wenn es um Gemeinden geht, die<br />

weiter draußen liegen, so ist dies von unserem Jugendamt<br />

aus keine Schwierigkeit. Wir erleben aber zunehmend,<br />

dass es <strong>für</strong> Umlandgemeinden, von denen<br />

Kinder in Nürnberg untergebracht werden sollen,<br />

schwierig wird <strong>und</strong> mit sehr viel Aufwand verb<strong>und</strong>en ist,<br />

die Gelder <strong>und</strong> Mittel letztendlich zu bekommen. Auch<br />

in dem Fall sollte man noch einmal überlegen, ob man<br />

eine schlauere Lösung findet.<br />

SVe Birgit Stoppelkamp (Katholische Erziehergemeinschaft):<br />

Herr Unterländer, Sie haben vorhin die Qualität<br />

<strong>und</strong> vor allen Dingen den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />

so hervorgehoben. Da habe ich mich gleich aufgerufen<br />

gefühlt, etwas dazu zu sagen. Ich denke, alle pädagogischen<br />

Fachkräfte <strong>und</strong> Ergänzungskräfte in den Einrichtungen<br />

begrüßen den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan.<br />

Allerdings steht die Frage im Raum, inwieweit er<br />

umzusetzen ist oder inwieweit man ihn umsetzen kann.<br />

Mein Vorredner hat gerade die Ausbildung angesprochen.<br />

Ich denke, diesbezüglich brauche ich nicht mehr<br />

nachzuhaken. Für uns wäre es noch einmal interessant<br />

nachzufragen, wie es denn mit der Personalsituation in<br />

den Einrichtungen, insbesondere mit der Vorbereitungszeit<br />

ausschaut. Wie kann das Personal letzten Endes<br />

den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umsetzen?<br />

Die weitere Frage, die sich stellt <strong>und</strong> die <strong>für</strong> meine Begriffe<br />

im Moment desaströs ist, ist, dass der Beruf, den<br />

wir aufwerten wollen, aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG zum Teilzeitjob<br />

wird. Eine Umfrage der Katholischen Erziehergemeinschaft<br />

hat ergeben, dass die Frauen zu einem<br />

St<strong>und</strong>enmaß von durchschnittlich ungefähr 33 Wochenst<strong>und</strong>en<br />

angestellt sind, also nicht mehr vollzeitbeschäftigt<br />

sind, egal ob es sich um 38,5 oder 40 St<strong>und</strong>en handelt.<br />

In der Folge verändert sich auch jedes Jahr das<br />

Anstellungsverhältnis. Das heißt, der Berufsstand ist<br />

konfrontiert mit jährlichen Änderungskündigungen, mit<br />

einer unglaublichen Unsicherheit, soll aber gleichzeitig<br />

in den Einrichtungen Sicherheit vermitteln <strong>und</strong> natürlich<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umsetzen. Da frage<br />

ich mich: Wie soll das funktionieren? Wie soll das gelingen?<br />

Insofern die dringende Forderung: Wir brauchen eine<br />

Personalkostensäule – wie auch immer diese geartet<br />

sein mag –, um eine Sicherheit <strong>für</strong> die Träger herzustellen<br />

<strong>und</strong> um die Personalkosten aufzufangen. Es besteht<br />

also die dringende Forderung, die Personalkosten<br />

durch eine gesonderte Säule abzufangen, um ein gesichertes<br />

Arbeitsverhältnis <strong>und</strong> eine vernünftige Umsetzung<br />

– zumindest von der Voraussetzung her – im Hinblick<br />

auf den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan zu gewährleisten.<br />

Abg. Joachim Unterländer (CSU): Frau Stoppelkamp,<br />

Sie haben von dieser Umfrage mit den 33 Wochenst<strong>und</strong>en<br />

im Schnitt gesprochen. Haben Sie auch Erkenntnisse,<br />

wie lange die Arbeitszeiten vor Einführung<br />

des BayKiBiG gewesen sind? Meines Wissens ist es so,<br />

dass bei den Erzieherinnen sehr häufig unabhängig von<br />

der Rechtslage Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse gegeben<br />

<strong>und</strong> zum Teil auch gewünscht sind.<br />

SVe Birgit Stoppelkamp (Katholische Erziehergemeinschaft):<br />

Danke der Nachfrage. Wir haben in dieser Umfrage<br />

natürlich den Betreuungszeitraum vor <strong>und</strong> nach<br />

der Einführung des Finanzierungsmodells in Relation<br />

zueinander gesetzt. Denn wir wollten wissen, ob sich<br />

etwas verändert hat oder ob man einfach mit einer bestimmten<br />

Sichtweise an das Ganze herangeht. Wir<br />

hatten hier folglich keinen blinden Fleck. Die Anstellungsverhältnisse<br />

haben sich verschlechtert <strong>und</strong> verändert;<br />

das heißt, die Bedingungen sind im Zeitraum<br />

2006/2007 verglichen mit 2005/2006 schlechter geworden.<br />

SVe Gabriele Stengel (Bayerischer Landesverband katholischer<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder e.V.): Mein<br />

Name ist Gabriele Stengel. Ich vertrete den Bayerischen<br />

Landesverband katholischer Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />

Kinder <strong>und</strong> den Landes-Caritasverband. Ich möchte auf<br />

unsere ausführliche Stellungnahme hinweisen. Ich muss<br />

diese jetzt nicht zitieren. Ich möchte nur auf ein paar<br />

Punkte aufmerksam machen.<br />

Herr Unterländer, auch ich möchte anknüpfen an das,<br />

was Sie zuerst gesagt haben, nämlich dass Sie Flexibilität<br />

wollten. Dies ist natürlich auch <strong>für</strong> uns aus Trägersicht<br />

sehr wichtig. Auch wir wollen Flexibilität. Aber Sie<br />

sagten auch: „… wenn die Rahmenbedingungen<br />

stimmen.“ Wir müssen jetzt feststellen, dass die Rahmenbedingungen<br />

nicht stimmen.<br />

Auch unser Verband hat eine Befragung durchgeführt.<br />

Wir haben von über 2000 Einrichtungen einen Rücklauf<br />

von 25 % erhalten. Das ist sehr viel. Vier von fünf Einrichtungen<br />

haben angegeben, sie hätten keine Planungssicherheit.<br />

Dies ist genau der Punkt, den wir bereits<br />

im Vorfeld immer angemahnt haben <strong>und</strong> der sich<br />

jetzt auch bestätigt hat.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Sie wissen alle, die katholische Kirche ist auch ein Flächenanbieter.<br />

Wir wollen auch auf den Dörfern <strong>für</strong> die<br />

Einrichtungen unsere Infrastruktur erhalten. Ich denke,<br />

dies ist auch ganz in Ihrem Sinn. Aber Sie wissen auch,<br />

dass diese Einrichtungen in einer ganz besonders<br />

starken Art <strong>und</strong> Weise den Schwankungen ausgesetzt<br />

sind. Da sie diesen starken Schwankungen ausgesetzt<br />

sind, die diese Einrichtungen aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe in<br />

einem ganz besonderen Maße treffen, ist nicht nur die<br />

Existenz der Einrichtungen bedroht. Vielmehr mussten<br />

wir auch schon Einrichtungen schließen. Es schrieben<br />

uns auch Träger bei der Befragung, dass sie die Trägerschaften<br />

abgeben werden, wenn das so weitergeht.<br />

Folglich muss man wirklich davor warnen, wie es mit<br />

der Existenz dieser Einrichtungen weitergeht, wenn<br />

diese Entwicklung sich fortsetzt.<br />

Neben der Existenz ist aber auch die Qualität in den Einrichtungen<br />

sehr gefährdet. Denn wir haben hier einen<br />

Anstellungsschlüssel von 1:12,5 insgesamt. Mit diesem<br />

Anstellungsschlüssel können wir den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />

nicht so umsetzen wie wir denken, dass<br />

wir ihn umsetzen sollten <strong>und</strong> auch gerne möchten. Vielmehr<br />

sind aufgr<strong>und</strong> dieser Situation auch die ländlichen<br />

Einrichtungen sehr in der Qualität gefährdet. Wir wissen,<br />

das Personal – darauf hat auch die KEG hingewiesen –<br />

tut das Bestmögliche. Dennoch kann man hier sagen,<br />

dass die Qualität, insbesondere im ländlichen Raum,<br />

besonders gefährdet ist, weil uns hier die Flexibilität<br />

fehlt. Diese ist dort nicht gegeben. Der Basiswert reicht<br />

nicht aus, um diese Bedingungen entsprechend abzusichern.<br />

Ich möchte nur noch einen Satz sagen. Es ist auch das<br />

Thema „Qualifizierung des pädagogischen Personals“<br />

angesprochen worden. Auch wir denken, dass wir gut<br />

qualifiziertes Personal brauchen. Es gibt jetzt auch die<br />

neuen Bachelorstudiengänge, die wir unterstützen. Aber<br />

können die Träger dann die Absolventen dieser Bachelorstudiengänge<br />

auch anstellen? Das ist unsere große<br />

Sorge.<br />

Noch ein Hinweis: 87 % unserer Einrichtungen haben<br />

uns eine starke Zunahme desVerwaltungsaufwandes<br />

mitgeteilt.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich kann<br />

Ihnen eine Nachfrage nicht ersparen. Herr Prölß hat <strong>für</strong><br />

die großen Städte gesprochen <strong>und</strong> ausgeführt, dass es<br />

dort unter dem Strich Gewinner, insbesondere bei<br />

großen Einrichtungen, gibt. Sie haben gerade die Landkindergärten<br />

angesprochen. Hierzu ist mir eine Umfrage<br />

zugegangen, die in der Diözese Würzburg durchgeführt<br />

worden ist. Darin ist besonders darauf hingewiesen<br />

worden, dass die jetzige Regelung im BayKiBiG zwar<br />

sagt, wir fördern die Landkindergärten mit diesem besonderen<br />

Schlüssel, diese sich in der Praxis aber gegenteilig<br />

auswirkt. Können Sie dazu noch etwas sagen,<br />

wenn Sie das auch so sehen?<br />

SVe Gabriele Stengel (Bayerischer Landesverband katholischer<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder e.V.): Die Landkindergartenregelung<br />

kann dieses Problem aus zwei<br />

Gründen nicht in diesem Maße lösen. Einmal handelt es<br />

sich um einen Verwaltungsmehraufwand. Denn ich<br />

muss ja immer prüfen, ob ich die Landkindergartenregelung<br />

oder das normale Förderrecht mit den Gewichtungsfaktoren<br />

anwende. Bei der Landkindergartenregelung<br />

kann ich zwar von einer fiktiven Zahl von 22 Kindern<br />

ausgehen. Da<strong>für</strong> habe ich aber keine Gewichtungsfaktoren,<br />

die ich in Anrechnung bringen kann.<br />

Auch in einem Großteil der ländlichen Kindergärten befinden<br />

sich Kinder unter drei Jahren oder behinderte<br />

Kinder. Hier hätten wir dann auch den Anspruch auf den<br />

Gewichtungsfaktor. Nachdem die Gewichtungsfaktoren<br />

nicht zum Tragen kommen, ist die Landkindergartenregelung<br />

<strong>für</strong> diese Einrichtungen keine besonders große<br />

Hilfe.<br />

Einen anderen Punkt im ländlichen Raum stellt natürlich<br />

auch die Verhandlung mit den Kommunen bezüglich der<br />

Gastkinderregelung dar, die das Ganze noch erschwert.<br />

Gleiches gilt <strong>für</strong> den schleppenden Verwaltungsvollzug.<br />

Denn die Jugendämter führen den Verwaltungsvollzug<br />

ganz unterschiedlich durch. Dies erschwert den ländlichen<br />

Einrichtungen auch noch einmal ihre Existenz.<br />

Abg. Renate Dodell (CSU): Frau Stengel, ich hätte eine<br />

Nachfrage. Mich würde aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen vor<br />

Ort interessieren, in welchem Umfang Sie als Trägerverb<strong>und</strong><br />

die Möglichkeit wahrnehmen <strong>und</strong> ausschöpfen,<br />

Ihre Kindergartenleiterinnen auf die veränderten Leitungsaufgaben<br />

vorzubereiten <strong>und</strong> sie mit der entsprechenden<br />

Weiterbildung begleitend zu unterstützen, zum<br />

Beispiel hinsichtlich der Frage „Handhabung von Buchungszeiten<br />

<strong>und</strong> Personalplanung“. Inwieweit sind Sie<br />

auf Ihre Leiterinnen zugegangen <strong>und</strong> haben sie in diesen<br />

Fragen gebildet <strong>und</strong> unterstützt, damit diese die Möglichkeit<br />

ausschöpfen können, die Buchungszeiten mit<br />

den Eltern auf ein halbes oder ein Jahr festzulegen <strong>und</strong><br />

damit eine erleichterte Personalplanung zu ermöglichen?<br />

Abg. Hermann Imhof (CSU): ich habe mich schon vor<br />

längerer Zeit gemeldet, aber wahrscheinlich ist das nicht<br />

registriert worden.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Das wird<br />

hier alles registriert. Der Computer unterschlägt nichts.<br />

Das müssten Sie eigentlich wissen.<br />

Abg. Hermann Imhof (CSU): Ich habe konkrete Nachfragen<br />

zu den Ausführungen von Herrn Prölß <strong>und</strong> auch<br />

von Frau Stengel. Ich bin dankbar da<strong>für</strong>, dass wir hier<br />

hinsichtlich der Frage „Wohin mündet dieses Gesetz in<br />

Richtung Qualität <strong>und</strong> Bedarfsgerechtigkeit?“ hellwach<br />

zuhören dürfen. Ich sage es ganz konkret: Ich bin heute<br />

als Abgeordneter hier, um wach hinzuhören, wo Sie Unzufriedenheiten<br />

feststellen.<br />

Herr Prölß, mich würde interessieren, worauf Sie diese<br />

Steigerungen der Buchungszeiten zurückführen. Sie<br />

hatten dies in Ihrem Beitrag ja erwähnt. Sie hatten auch<br />

erwähnt, dass der Personalschlüssel in Nürnberg verbessert<br />

worden ist. Worauf kann man dies zurückführen?<br />

17


18<br />

Liebe Frau Stengel, ich würde gerne differenzierter<br />

wissen, worauf der Verwaltungsaufwand beruht. Bitte<br />

stellen Sie uns diesen differenzierter dar. Ich kenne Sie<br />

als Pädagogin. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass es<br />

nicht darum gehen kann, das als Verwaltungsaufwand<br />

zu bezeichnen, was die Dokumentation der Kinder betrifft.<br />

Sie meinen sicher andere Dinge. Diese hätte ich<br />

gerne an dieser Stelle nochmals erfahren. Denn der<br />

pauschale Vorwurf, der Verwaltungsaufwand sei erhöht,<br />

ist mir zu wenig.<br />

Dann würde ich aufgr<strong>und</strong> meiner Erfahrungen in der Diözese<br />

Bamberg ganz klar Folgendes dazu sagen: Hier in<br />

Nürnberg – Herr Vorsitzender, das muss ich einfach<br />

sagen – sehe ich auch manchmal, wenn ich mit Erzieherinnen<br />

– <strong>und</strong> zwar mit vielen – im Gespräch bin, dass<br />

diese sich ein Stück weit alleingelassen fühlen, weil eine<br />

Overhead-Diözese sie im Management nicht ausreichend<br />

unterstützt. Deswegen hätte ich schon gerne<br />

eine differenzierte Aussage.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr Kollege<br />

Imhof, Sie bringen mich jetzt etwas in Schwierigkeiten,<br />

weil Sie auch eine Nachfrage an Herrn Prölß gestellt<br />

haben. Können wir uns darauf verständigen, dass<br />

wir jetzt erst einmal die Nachfragen von Ihnen <strong>und</strong> Frau<br />

Dodell an Frau Stengel abarbeiten? Ich nehme an, Herr<br />

Prölß wird sich im Laufe des Vormittags sicher nochmals<br />

zu Wort melden. Wenn Sie diese Frage bitte registrieren.<br />

Ich werde das später noch einmal aufrufen,<br />

damit wir die anderen Wortmeldungen nicht zu sehr in<br />

den Hintergr<strong>und</strong> drängen.<br />

SVe Gabriele Stengel (Bayerischer Landesverband katholischer<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder e.V.): Frau<br />

Dodell, ich antworte gerne auf Ihre Frage. Denn wir qualifizieren<br />

Leiterinnen schon sehr lange <strong>und</strong> nicht erst seit<br />

der Einführung des neuen Gesetzes. Vielmehr haben wir<br />

auch im kirchlichen Bereich eine sogenannte Selbstverpflichtung.<br />

Das heißt, bei uns kann nur Leiterin werden,<br />

wer einen sogenannten Qualifizierungskurs absolviert<br />

hat. Dieser Kurs ist landesweit mit allen Diözesen abgestimmt.<br />

Wir haben ein gleiches Konzept, sodass einer<br />

Leiterin die gleichen Kursinhalte vermittelt werden <strong>und</strong><br />

zwar von Würzburg bis Lindau. Hierbei handelt es sich<br />

um Kurse bestehend aus vier Wochenblöcken. Diese<br />

schließen ab mit der sogenannten qualifizierten Leiterin.<br />

Selbstverständlich ist der Bereich der Betriebswirtschaft<br />

ein ganz wichtiger Kursblock im Rahmen dieses Qualifizierungsangebotes.<br />

Was die Buchungszeiten anbelangt, so haben wir im<br />

kirchlichen Bereich eine ganz besondere Software entwickelt,<br />

nämlich Adebis. Dies ist dem Ministerium bekannt.<br />

Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass<br />

dennoch Verwaltungsmehraufwand <strong>für</strong> die Leitungen<br />

besteht. Denn ich muss diese ganzen Daten ja auch einpflegen.<br />

Natürlich sollen wir auch Dokumentationen erstellen.<br />

Aber dies betrifft den pädagogischen Bereich.<br />

Wir hoffen, dass aufgr<strong>und</strong> des verwaltungstechnischen<br />

Aufwands überhaupt noch Zeit da<strong>für</strong> bleibt, die Elternbefragungen<br />

qualitativ durchzuführen, qualitativ auszu-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

werten <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Pädagogik zu verwenden <strong>und</strong> nicht<br />

<strong>für</strong> einen verwaltungstechnischen Mehraufwand zu benutzen.<br />

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass wir innerhalb<br />

unserer kirchlichen Strukturen auch sehr viel Ehrenamtlichkeit<br />

haben, was Sie sicherlich wissen. Ehrenamtliche<br />

Kräfte sind mit diesem Verwaltungsaufwand<br />

überfordert, sodass wir hier zusätzliche Kräfte benötigen<br />

würden, die diese Verwaltungsaufgaben durchführen.<br />

Nur stellt sich dann die Frage, wer finanziert<br />

diese zusätzlichen Kräfte?<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich darf<br />

Sie alle in diesem Zusammenhang darauf hinweisen,<br />

dass auch eine „Zwischenbilanz BayKiBiG“ des Deutschen<br />

Jugendinstitutes ausliegt. Darin findet sich auch<br />

eine Aussage zur Qualifizierung des pädagogischen<br />

Personals in Bayern, die ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit<br />

anempfehle.<br />

SV Bürgermeister Alfred Ritter (Gemeinde Hafenlohr):<br />

Bürgermeister Ritter, aus Hafenlohr, einer kleiner Landgemeinde<br />

mit 1800 Einwohnern bei Marktheidenfeld.<br />

Die Gemeinde Hafenlohr hat einen Kindergarten mit<br />

zwei Gruppen <strong>und</strong> eine Kinderkrippe. Diese Kinderkrippe<br />

ist entstanden, weil wir eine Gruppe mangels<br />

Kinder auflösen mussten. Unser Problem ist, dass wir<br />

mit der Gastkinderregelung nicht zurecht- kommen. Wir<br />

liegen neben der Stadt Marktheidenfeld, einem Mittelzentrum.<br />

Die Stadt Marktheidenfeld hat einen Waldkindergarten<br />

anerkannt. Nun gehen Kinder in den Waldkindergarten,<br />

<strong>und</strong> wir sollen das mitfinanzieren. Dabei tun<br />

wir uns schwer, auch deshalb, weil die Stadt umgekehrt,<br />

wenn ein Kind nach Hafenlohr in den Gemeindekindergarten<br />

kommt, nichts zahlen muss. Ich sehe darin eine<br />

ungleiche Behandlung. Dies war das Eine.<br />

Zum Zweiten: Herr Unterländer, Sie haben vorhin von<br />

einer Bedrohung gesprochen. Ich sehe hier eine Bedrohung<br />

des ländlichen Raumes. Je mehr Kinder in die Mittelzentren<br />

weggehen, desto mehr an Qualität verlieren<br />

wir. Die Vorrednerin hat es gesagt. Die Strukturen brechen<br />

weg. Das beginnt im Kindergarten <strong>und</strong> endet in<br />

der Schule. Ich glaube, hier ist die Politik gefordert, darüber<br />

nachzudenken, ob es das wirklich sein kann, dass<br />

man den ländlichen Raum über dieses Gesetz schwächt.<br />

Das ist meine Meinung dazu.<br />

Als Bürgermeister erhält man ja oft Broschüren, denen<br />

zufolge der ländliche Raum gestärkt werden muss. Und<br />

dann kommen solche Gesetze, bei denen wir im ländlichen<br />

Raum das Nachsehen haben. Das möchte ich<br />

ganz deutlich machen. Junge Familien kommen nur<br />

dann in einen Ort, wenn es auch Angebote gibt, speziell<br />

Kindergarten <strong>und</strong> Schule.<br />

SVe Ines Strobel (Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün):<br />

Mein Name ist Ines Strobel. Ich bin Erzieherin<br />

<strong>und</strong> Leiterin einer dreigruppigen Tageseinrichtung<br />

in Hochfranken <strong>und</strong> vertrete heute auch meine Kolleginnen<br />

in den Dekanaten Naila <strong>und</strong> Münchberg. Ich


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

habe immer wieder den Eindruck, dass die politischen<br />

Entscheidungsträger keine Erfahrungen mit der Komplexität<br />

der Bildungs-, Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsprozesse<br />

in den Tageseinrichtungen haben. Deshalb<br />

möchte ich Ihnen eine kurze Schilderung einer Tagessequenz<br />

aus einer Tageseinrichtung in Bayern geben.<br />

Für Bildungsarbeit muss es Vorüberlegungen geben,<br />

beispielsweise <strong>für</strong> die Freispielzeit unter Berücksichtigung<br />

des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans. Meine sind<br />

wie folgt:<br />

– Sibel (3,5 Jahre): Sismik-Bogen zur Sprachstandserhebung<br />

durchführen<br />

– Beobachtung der Interaktion in der Gruppe als Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Planung weiterer zukünftiger Bildungsangebote<br />

mit Sebastian, Daniel <strong>und</strong> Stefan<br />

– Angebot der Wiederholung der naturwissenschaftlichen<br />

Experimente mit Feuer vom Vortag <strong>für</strong> die Vorschulkinder<br />

im Sinne der Ko-Konstruktion (Eine Weiterentwicklung<br />

ist geplant.)<br />

– Beobachtung von Steven in Bezug auf die Handigkeit<br />

– Gestaltung eines Fensterschmucks zur Förderung<br />

der ästhetischen, kreativen <strong>und</strong> feinmotorischen Fähigkeiten<br />

– Konzentrationsförderung mit anderen weiteren Kindern<br />

– Ein Kind, von Behinderung bedroht, ist in die Kleingruppen<br />

zu integrieren.<br />

Morgens um 8.30 Uhr in einem bayerischen Kindergarten:<br />

– 25Kinder sind anwesend.<br />

– Alter:2,5 bis sechs Jahre<br />

– Freispielzeit,das heißt, die Kinder wählen in der Regel<br />

ihr Spielmaterial <strong>und</strong> ihren Spielplatz im Gruppenraum<br />

selbst aus.<br />

– anwesend:die Leiterin – Erzieherin – <strong>und</strong> die Ergänzungskraft<br />

Ich fördere die Konzentration von Tobias <strong>und</strong> Stefanie<br />

mit Minilük. Zur selben Zeit beobachte ich Antonia, die<br />

sich Geometriematerial wählt <strong>und</strong> es umgehend aber<br />

wieder wegräumt. Eine Mutter steht in der Tür <strong>und</strong><br />

möchte die Buchungszeit kurzfristig zum nächsten<br />

Monat ändern. Ich verlasse den Gruppenraum, begleite<br />

sie ins Büro <strong>und</strong> erläutere Kosten, Fristen, Modalitäten<br />

<strong>und</strong> lasse die Buchungsänderung unterschreiben.<br />

Die Kinderpflegerin hat den weinenden Adrian auf den<br />

Beinen <strong>und</strong> tröstet ihn. Kerim, nicht deutschsprachig,<br />

beginnt zu weinen, nässt ein <strong>und</strong> steht in einer Pfütze.<br />

Die Kinderpflegerin wechselt die Wäsche. Ich verlasse<br />

den Gruppenraum, um Reinigungsmittel zu holen, be-<br />

gegne einer Mutter <strong>und</strong> erinnere diese an die noch ausstehenden<br />

Elternbeiträge <strong>für</strong> die vergangenen zwei<br />

Monate. Julian, 2,5 Jahre, wirft die Bügelperlen herunter.<br />

Die Kinderpflegerin ermuntert die anderen Kinder zu<br />

helfen. Drei der zukünftigen Schulanfänger möchten –<br />

wie vereinbart – die Experimente wiederholen.<br />

Das Telefon läutet. Ich verlasse den Gruppenraum. Am<br />

Apparat ist eine Mutter, die mir mitteilt, dass ihre Kinder<br />

in der vergangenen Nacht kaum geschlafen haben. Vereinbarung:<br />

Elterngespräch am Nachmittag.<br />

Zurück im Gruppenraum: Anton, 4,2 Jahre, zerstört im<br />

Vorbeigehen die Holzbahnanlage, worauf sich die Kindergruppe<br />

lautstark beschwert, was mich veranlasst,<br />

die Kinder bei der Problemlösung zu beobachten <strong>und</strong><br />

zu unterstützen. Emma möchte die Puppe angezogen<br />

haben; die Kinderpflegerin hilft ihr, es selbst zu tun. Ich<br />

gebe Hilfestellung beim Gestalten des Fensterschmucks.<br />

Das Telefon läutet. Ich verlasse den Gruppenraum. Das<br />

Landratsamt bittet um Mitteilung der Anzahl der schulpflichtigen<br />

Kinder <strong>für</strong> 2008/2009. Der Fachdienst der<br />

Frühförderung kommt ins Haus, Übergabe der betreffenden<br />

Kinder, kurzes Gespräch wegen Terminplanung,<br />

kurzer Austausch zum beobachteten Entwicklungsverlauf<br />

<strong>und</strong> so weiter <strong>und</strong> so weiter. Dazwischen fällt noch<br />

die Teekanne auf dem Tisch um <strong>und</strong> die Personalstelle<br />

in der Gesamtkirchenverwaltung fragt nach der Krankmeldung<br />

einer Mitarbeiterin.<br />

Statt meiner Beobachtung notiere ich in meiner Reflexion<br />

nur noch spontane Wahrnehmungen. Ich konnte<br />

Bildungsangebote, Experimente <strong>und</strong> den Sismikbogen<br />

nicht oder nur zum Teil realisieren. Ein kontinuierliches<br />

<strong>und</strong> professionelles Begleiten <strong>und</strong> Unterstützen der<br />

Kinder in den Interaktions- <strong>und</strong> Bildungsprozessen in<br />

der Einrichtung in Verbindung mit einem k<strong>und</strong>enorientierten<br />

Handeln, wie es von einem Dienstleistungsunternehmen<br />

wie einer Kita gefordert wird, ist mit der derzeitigen<br />

personellen Ausstattung nicht zu bewältigen. Die<br />

Grenzen einer weiteren Prozessoptimierung sind meiner<br />

Ansicht nach <strong>und</strong> der meiner Kolleginnen erreicht.<br />

Ich muss in Bezug auf die Qualifikation, in Bezug auf<br />

Managementaufgaben auch sagen: Ich habe eine Weiterbildung<br />

zur Fachwirtin im <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen<br />

absolviert, bin Betriebswirtin (IHK) <strong>und</strong> weiß<br />

nicht, wie ich die pädagogische Arbeit zu 100 % <strong>und</strong> die<br />

Managementaufgaben zu 100 % bewältigen soll. Und<br />

meinen Kolleginnen geht es nicht anders. Wenn die politischen<br />

Entscheidungsträger Interesse an einer realen<br />

Umsetzung des BEP haben, muss eine entsprechende<br />

Anzahl qualifizierten Personals zur Verfügung stehen, –<br />

mindestens 1:10– , <strong>und</strong> die Freistellung der Leiterin <strong>für</strong><br />

diese Managementaufgaben, die nicht nur Verwaltungsaufgaben<br />

sind, geregelt <strong>und</strong> gewährleistet sein.<br />

In einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums<br />

<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

19


20<br />

schreibt Herr Dunkl im Auftrag von Frau Staatsministerin<br />

Stewens:<br />

„Mit dem Basiswert von 768,71 Euro lässt sich ein<br />

gewichteter Anstellungsschlüssel zwischen 1:10,4<br />

bis 1:10,8 finanzieren. Dies setzt voraus, dass die<br />

Förderung nach dem BayKiBiG ausschließlich <strong>für</strong><br />

das pädagogische Personal verwendet wird. Im<br />

Übrigen haben die Gemeinden die Verpflichtung,<br />

Betriebskosten auszugleichen.“<br />

In der Realität wird die Förderung als Gesamtbudget <strong>für</strong><br />

Personal- wie auch Betriebskosten eingesetzt. Da die<br />

Betriebskosten als Fixkosten – Heizung, Strom usw. –<br />

feststehen, besteht nur die Möglichkeit, im Bereich des<br />

Personals zu konsolidieren, was im Rahmen des Bay-<br />

KiBiG in unserem Bereich auch umgesetzt wird; das<br />

heißt, der Anstellungsschlüssel bewegt sich in vielen<br />

Einrichtungen bis zur Grenze 1:12,5. Ich habe mich in<br />

der Gesamtkirchenverwaltung Hof k<strong>und</strong>ig gemacht. Die<br />

Gesamtkirchenverwaltung Hof betreut auf dem Land<br />

<strong>und</strong> im Stadtbereich Hof fünf Dekanate.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Können<br />

Sie den Schlüssel noch einmal wiederholen. Ich habe<br />

ihn aus akustischen Gründen nicht verstanden.<br />

SVe Ines Strobel (Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün):<br />

Es geht an die Grenze von 1:12,5.<br />

Im Sinne einer Chancengleichheit <strong>und</strong> Gleichbehandlung<br />

fordere ich daher Sie als politische Entscheidungsträger<br />

auf, allgemeingültig abzuklären, <strong>für</strong> welche Kosten<br />

der Basiswert eingesetzt werden muss, welche Kosten<br />

mit dem Basiswert zu decken sind <strong>und</strong> wie Finanzierungslücken<br />

zu schließen sind.<br />

SV Norbert Rühle (Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />

e.V.): Mein Name ist Norbert Rühle. Ich<br />

vertrete die Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten.<br />

Ich möchte Stellung nehmen zu den Erfahrungen<br />

mit der Gastkinderregelung, von der wir in unseren Kindergärten<br />

ganz stark betroffen sind. Wir haben die Erfahrung<br />

gemacht, dass die Gastkinderregelung weitgehend<br />

ins Leere läuft. Wir haben in unseren Einrichtungen<br />

von Juli bis September eine Unfrage gemacht, wie die<br />

Gastkinderregelung gehandhabt wird. Dabei hat sich<br />

herausgestellt, dass über die Bedarfsplanung - Art. 7<br />

BayKiBiG – lediglich 18 % der Gastkinderplätze gefördert<br />

werden. 41 % werden über Art. 23 BayKiBiG gefördert,<br />

wobei über die Hälfte davon jeweils mit hohen Zuzahlungen<br />

der Eltern verb<strong>und</strong>en sind. Gar keine Anerkennung<br />

– weder bei der Bedarfsanerkennung noch bei<br />

der Bedarfsfeststellung – gab es <strong>für</strong> 41 % der Gastkinderplätze,<br />

die jetzt nicht in die Übergangsregelung reinfallen.<br />

Das heißt, dies sind alles Plätze, die jetzt von Kindern<br />

neu belegt wurden.<br />

Wir beobachten, dass das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht stark<br />

beschnitten worden ist. Die Elternrechte sind stark beschnitten<br />

worden. In der Umsetzung werden die kommunalen<br />

Rechte sehr stark überbetont. Die Chancen-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

gleichheit von Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber den Kommunen<br />

hat sich sehr stark verschlechtert.<br />

Wir stellen leider fest, dass in der Praxis oft sehr viel<br />

Willkür stattfindet. Es findet eine Einschüchterungspraxis<br />

den Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber statt, wo man<br />

versucht, Gastkinderanträge möglichst ins Leere laufen<br />

zu lassen. Das geht so weit, dass Eltern auf absurde<br />

Weise unter Druck gesetzt werden, ihre Anträge wieder<br />

zurückzunehmen.<br />

Wir stellen fest, dass es in den einzelnen Gemeinden<br />

sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In einigen Gemeinden<br />

funktioniert es ganz gut. In anderen Gemeinden<br />

funktioniert es überhaupt nicht. Wir haben den Eindruck,<br />

jeder macht, wie er kann <strong>und</strong> wie er will.<br />

Wir haben sehr viele Anträge über Art. 23 Abs. 4 Bay-<br />

KiBiG, wo die Eltern pauschal zu 50 % Zuzahlung verpflichtet<br />

werden, ohne die finanziellen Verhältnisse der<br />

Eltern vorher zu klären. Die Bescheide werden in der<br />

Regel jährlich befristet; das heißt, der Verwaltungsaufwand<br />

<strong>für</strong> die Träger, aber auch <strong>für</strong> die Eltern ist enorm.<br />

Viele Träger sind noch damit beschäftigt, ihre Anträge<br />

vom letzten Jahr auf- <strong>und</strong> abzuarbeiten <strong>und</strong> müssen<br />

jetzt schon die neuen Anträge <strong>für</strong> das laufende Kindergartenjahr<br />

stellen. Wir arbeiten zurzeit folglich in zwei<br />

Jahrgängen.<br />

Man muss sehen, dass der Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> Ehrenamtliche<br />

in dem Bereich kaum zu stemmen ist; das<br />

heißt, diesen in seiner Freizeit zu erledigen, was in unseren<br />

Kindergärten die Regel ist.<br />

Wir stellen fest, dass es sehr viele Klagen vor den Verwaltungsgerichten<br />

gibt. Meines Erachtens ist das Ziel,<br />

mit der Gastkinderregelung eine Regelung zu schaffen,<br />

die den Klageaufwand minimiert, zunächst nicht erreicht<br />

worden. Nach unserer Erfahrung sind die Klagen eher<br />

angestiegen.<br />

Was man im Hinterkopf behalten muss, ist, dass die<br />

Übergangsregelung 2008 ausläuft. Das heißt, die ganzen<br />

Probleme, die jetzt aufgetreten sind, betreffen lediglich<br />

die neuen Kinder, die jetzt in die Einrichtung gekommen<br />

sind. Wenn die Übergangsregelung wegfällt, müssen <strong>für</strong><br />

25 000 bis 30 000 Gastkinder die ganzen Gastkindverhältnisse<br />

neu geregelt werden. Die ganz große Antragsflut<br />

wird folglich erst 2008 kommen.<br />

Ich möchte kurz das Wort an unseren Kollegen<br />

Schwemer abgeben, der Ihnen einen kurzen Überblick<br />

geben kann, wie die Situation bei den Klagen vor den<br />

Verwaltungsgerichten momentan aussieht.<br />

SV Arne Schwemer (Internat. Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />

e. V.): Mein Name ist Rechtsanwalt<br />

Schwemer. Ich bin Rechtsanwalt <strong>und</strong> Fachanwalt <strong>für</strong><br />

Verwaltungsrecht in München, berate seit mehreren<br />

Jahren große freie Trägerverbände im Rahmen des Bay-<br />

KiBiG genauso wie auch Einrichtungsträger, Eltern <strong>und</strong>


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Kommunen. Mir ist also die Sicht aller am Verfahren Beteiligten<br />

bestens bekannt.<br />

Ganz kurz: Ich meine, dass das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />

im Hinblick auf die pädagogische Ausrichtung der Betreuungseinrichtungen<br />

oftmals leider dort aufhört, wo<br />

die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung außerhalb<br />

der Aufenthaltsgemeinde erfolgen soll. Das stellt<br />

meiner Ansicht nach einen Verstoß gegen das b<strong>und</strong>esrechtlich<br />

garantierte Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht aus § 5<br />

SGB VIII dar, das räumlich nicht beschränkt ist. Es gibt<br />

kein Territorialprinzip im Rahmen der Jugendhilfe in der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Das hat das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />

mehrfach festgestellt. Das sagen auch<br />

alle b<strong>und</strong>esrechtlichen Kommentare.<br />

Der Landesgesetzgeber kann das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />

auch räumlich nicht einschränken, wenn er die<br />

Planung auf die Kommunen überträgt. Das ist in<br />

§ 69 Abs. 5 SGB VIII eindeutig <strong>und</strong> klipp <strong>und</strong> klar festgelegt.<br />

Es gibt mehrere Gastkinderregelungen, die das im<br />

BayKiBiG auffangen sollen. Diese sind zum Teil auch<br />

vernünftig <strong>und</strong> richtig <strong>und</strong> gut. Wir beobachten jedoch<br />

die Rechtsprechung seit einem Jahr. 80 % aller Fälle,<br />

die die Verwaltungsgerichte in den letzten 12 Monaten<br />

entschieden haben, gingen ausschließlich um die Gastkinderregelung.<br />

Es zeigt sich, dass die Gastkinderregelung<br />

in Teilen doch nicht ganz das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />

auffangen kann.<br />

Ich will das ganz kurz darstellen: Bei der örtlichen Bedarfsplanung<br />

gibt es eine Gastkinderregelung nach<br />

Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayKiBiG. Diese setzt aber voraus,<br />

dass die Nachfrage, der Bedarf, der dort <strong>für</strong> eine Betreuung<br />

in einer anderen Gemeinde planerisch bewältigt<br />

werden soll, so erheblich ist, dass ich ihn quasi zwingend<br />

mit einer Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit<br />

in der Bedarfsplanung als Gemeinde berücksichtigen<br />

muss. Das setzt voraus, dass es mehrere Kinder sind,<br />

die in einer Nachbargemeinde oder woanders eine Einrichtung<br />

besuchen. Die Gerichte haben bisher entschieden,<br />

dass es sich bei drei bis fünf Kindern jeweils<br />

um einen Einzelfall handelt. Selbst bei kleinen Gemeinden,<br />

die im Altersbereich von drei bis sechs Jahren<br />

nur 100 bis 150 Kinder in einer Gemeinde haben, reichen<br />

drei bis fünf Kinder nicht aus, um das Planungsermessen<br />

so zu beschränken, dass die Gemeinde diese<br />

Kinder in die örtliche Bedarfsplanung als bedarfsnotwendig<br />

aufnehmen müsste. Das bedeutet deswegen zu<br />

Recht – dies entspricht auch der Rechtsprechung des<br />

B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts <strong>und</strong> der bayerischen Verwaltungsgerichte<br />

-, dass ich als Gemeinde Einzelfälle<br />

planerisch nicht in der örtlichen Bedarfsplanung berücksichtigen<br />

muss. Einzelfälle gehören eben auch nicht<br />

in eine Planung, die notwendigerweise grobmaschig<br />

ist.<br />

Dann gibt es Einzelfallregelungen nach Art. 23 Abs. 1<br />

BayKiBiG. Danach sind Plätze auswärts zu fördern,<br />

wenn vor Ort kein ausreichendes Betreuungsangebot<br />

vorhanden ist. Das kann man qualitativ auslegen. Dies<br />

sagen auch die Verwaltungsgerichte; das heißt, wenn<br />

die qualitativ gewünschte Montessori- oder Waldorfpä-<br />

dagogik nicht vorhanden ist. Das Problem ist nur, dass<br />

in Art. 23 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 BayKiBiG Ausschlussgründe genannt<br />

sind. Diese Ausschlussgründe greifen unabhängig<br />

davon, ob das gewünschte Angebot vorhanden ist oder<br />

nicht. Diese sagen einfach, wenn vor Ort beispielsweise<br />

ein freier Platz von sechs St<strong>und</strong>en nachgewiesen<br />

werden kann, dann ist der Anspruch nach Art. 23 Abs. 1<br />

BayKiBiG immer ausgeschlossen, auch wenn die Eltern<br />

möglicherweise ein anderes Angebot wünschen, das es<br />

vor Ort nicht gibt. Dies bedeutet, dass das Wunsch- <strong>und</strong><br />

Wahlrecht dann ausgeschlossen wird. Dass Klagen in<br />

diesem Fall in den letzten fünf Monaten erfolgreich<br />

waren, lag ausschließlich daran, dass die Gemeinden<br />

keine örtlichen Bedarfsplanungen durchgeführt hatten<br />

oder dass die örtlichen Bedarfsplanungen nicht ordnungsgemäß<br />

waren. Dies wird sich aber demnächst<br />

ändern, weil natürlich alle in diesem Prozess lernen <strong>und</strong><br />

Anfangsfehler gemacht werden.<br />

Die zweite Einzelfallregelung, die Art. 23 BayKiBiG vorsieht,<br />

ist in Absatz 4 dieser Vorschrift. Danach kann bei<br />

einem zwingenden persönlichen Ausnahmegr<strong>und</strong> gefördert<br />

werden. Ein zwingender persönlicher Ausnahmegr<strong>und</strong><br />

ist vom Wortlaut her sehr eng gefasst <strong>und</strong> eine<br />

hohe Hürde. Die Gesetzesbegründung sagt, dies solle<br />

§ 5 SGB VIII unterstützen. Das Verwaltungsgericht Regensburg<br />

hat entschieden, dass der Wortlaut so eng<br />

gefasst ist, dass das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht nicht darunter<br />

fallen kann. Ein zwingender persönlicher Gr<strong>und</strong><br />

ist eben ein sehr besonderer Ausnahmegr<strong>und</strong>. Die<br />

Rechtsprechung des VGH geht auch in diese Richtung.<br />

Das Ministerium hat sich in diesem Musterprozess geäußert<br />

<strong>und</strong> ist auch der Auffassung, dass § 5 SGB VIII<br />

keinen Ausnahmegr<strong>und</strong> im Sinne von Art. 23 Abs. 4<br />

BayKiBiG darstellt.<br />

Bleibt noch als letzte Einzelfallausnahmeregelung die<br />

Förderung durch die Landkreise nach Art. 7 Abs. 3 Bay-<br />

KiBiG. Hier<strong>für</strong> ist allerdings Voraussetzung, dass die<br />

Einrichtung mit ihren Plätzen dem gesamten Landkreis<br />

zugute kommt. Wir haben gerade einen Musterprozess<br />

geführt <strong>und</strong> in erster Instanz gegen einen Landkreis gewonnen,<br />

der hier heute auch vertreten ist <strong>und</strong> sicherlich<br />

etwas dazu sagen wird. Dies war natürlich ein spezieller<br />

Fall. Es war bei der Einrichtung unstreitig, dass mehr als<br />

50 % aller Gemeinden Kinder in den letzten Jahren in<br />

diese Einrichtung geschickt hatten. Das ist aber ein<br />

ganz seltener Fall. Der normale, klassische Fall sieht ja<br />

so aus, dass eine Einrichtung etwa 20 bis 50 % Gastkinder<br />

hat, die aber aus fünf bis zehn Gemeinden<br />

kommen. Dies ist folglich <strong>für</strong> den gesamten Landkreis<br />

nicht so erheblich, dass dieser dort einspringen<br />

müsste.<br />

Was ist also das Problem? Wir haben keine Möglichkeiten,<br />

um das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht tatsächlich einzeln<br />

durchzusetzen. Auf planerischer Ebene kann ich<br />

das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht einschränken. Dies sagt<br />

auch das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht. Aber nach § 5<br />

SGB VIII – im Einzelfall – kann ich dies eben nicht. Da<br />

sehe ich ein Problem. Es wäre beispielsweise möglich,<br />

entweder Art. 23 BayKiBiG im Wortlaut zu ändern, das<br />

heißt, den Wortlaut weiter zu fassen oder – wie andere<br />

21


22<br />

moderne Betreuungsgesetze in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

dies vorsehen – eine Vorschrift aufzunehmen, in der<br />

man klipp <strong>und</strong> klar darstellt, dass das Wunsch- <strong>und</strong><br />

Wahlrecht auch in räumlicher Hinsicht gesichert <strong>und</strong><br />

nicht eingeschränkt wird. Dann hätte man all diese Probleme<br />

gelöst.<br />

Ich meine, letztlich geht es hier um einen Wettstreit von<br />

mehreren Bewerbern am Markt. Es geht ja auch um Einzelfälle.<br />

Die Planung ist das eine. Darüber regle ich vielleicht<br />

90 %. Die anderen 10 % sind eben Einzelfälle.<br />

Diese lassen sich planerisch nicht bewältigen. Da muss<br />

ich dann andere Lösungen finden.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Vielen<br />

Dank <strong>für</strong> das Seminar über die Gastkinderregelung. Ich<br />

weiß nicht, ob Sie den Bayerischen Verfassungsgerichtshof<br />

schon angerufen haben. Es wäre interessant,<br />

diese Abwägung zu ziehen.<br />

Ich darf nur noch einen Hinweis geben. Sie können die<br />

schriftlichen Stellungnahmen noch nicht alle gelesen<br />

haben. Es findet sich darin auch ein origineller Vorschlag,<br />

nämlich die Kindertagesstätten mit besonderer<br />

pädagogischer Prägung, wie zum Beispiel Waldorfoder<br />

Montessori-Kindergärten, nicht über die Kommunen,<br />

sondern über die Landkreise zu finanzieren.<br />

(Zuruf: Das wäre am einfachsten!)<br />

Ich finde, das ist ein interessanter Gedanke, den man<br />

zumindest mal auf seine Praktikabilität hin untersuchen<br />

sollte. Ich <strong>für</strong>chte, er wird im Dschungel der Förderpraxis<br />

hängen bleiben.<br />

Abg. Dr. Simone Strohmayr (SPD): Bei uns hat es<br />

vorhin Verwicklungen gegeben. Wir wussten nicht so<br />

richtig, wie wir mit dieser Maschine umgehen müssen.<br />

(Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Sie als<br />

Parlamentarierin sollten langsam Erfahrung damit<br />

haben.)<br />

Ich möchte nur anmelden, dass nach mir noch Frau<br />

Ackermann mit dem gleichen Mikrophon sprechen<br />

möchte.<br />

Wenn man sich sowohl die mündlichen als auch die<br />

schriftlichen Statements anhört bzw. liest, dann komme<br />

ich zu folgendem Schluss: Die wesentlichen zwei Ziele,<br />

die dieses Gesetz erreichen wollte, nämlich der quantitative<br />

Ausbau, insbesondere der Kinderbetreuung <strong>für</strong><br />

unter Dreijährige, sowie die qualitative Verbesserung<br />

der Kinderbetreuungseinrichtungen, wurden mit diesem<br />

Gesetz nicht bewerkstelligt.<br />

Zum quantitativen Ausbau möchte ich insbesondere<br />

das richtig stellen, was Herr Unterländer vorhin gesagt<br />

hat. Mir liegen die Zahlen des Deutschen Jugendinstituts<br />

vor. Diese besagen, dass sich 36 % der Eltern von<br />

unter Dreijährigen hier in Bayern Betreuung wünschen.<br />

Nur 8,2 % der Eltern können sich diesen Wunsch ver-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

wirklichen, indem sie eine Kindertageseinrichtung<br />

finden, die ihnen einen Platz zur Verfügung stellt. Man<br />

sieht also, das Gesetz bleibt weit hinter seinen Zielen<br />

zurück. Man kann bei weitem nicht von einer Deckung<br />

sprechen. Um die b<strong>und</strong>espolitischen Vorgaben, die Sie,<br />

Herr Vorsitzender, schon angesprochen haben, zu erreichen,<br />

nämlich 35 % der Versorgung, müssten die Betreuungsplätze<br />

<strong>für</strong> unter Dreijährige in Bayern vervierfacht<br />

werden. Da bleibt wirklich noch viel Arbeit <strong>für</strong> die<br />

kommenden Jahre.<br />

Man muss sagen, in Bayern haben sich die Betreuungsangebote<br />

<strong>für</strong> unter Dreijährige in den letzten drei Jahren<br />

sicherlich verbessert. Aber der Ausbau ist fast ausschließlich<br />

über den Weg der Altersöffnung in den Kindergärten<br />

erfolgt. Auch das geht aus der Stellungnahme<br />

des Deutschen Jugendinstituts hervor. Es wurden folglich<br />

wesentlich weniger zusätzliche Krippen geschaffen<br />

als Kindergärten altersgeöffnet wurden, sodass beispielsweise<br />

auch Zweijährige jetzt in den Kindergarten<br />

mit aufgenommen werden können.<br />

Ich halte dies <strong>für</strong> äußerst bedenklich, gerade im Hinblick<br />

auf die Qualität. Wir haben dies vorhin w<strong>und</strong>erbar<br />

gehört, als uns geschildert wurde, wie ein Alltag in einem<br />

Kindergarten ausschaut, gerade wenn kleinere Kinder<br />

da sind, die auch noch der Kinderpflege bedürfen, die<br />

vielleicht noch nicht sauber sind. Dies ist einfach ein erheblicher<br />

zusätzlicher Aufwand. Die Qualität leidet letztendlich<br />

erheblich, wenn die Gruppen zu groß sind.<br />

Bayern hinkt den Vereinbarungen auf B<strong>und</strong>esebene<br />

meilenweit hinterher. Es müssen wirklich massivste Anstrengungen<br />

unternommen werden. Es müssen wesentlich<br />

mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um<br />

diese Ziele in nächster Zeit zu erreichen. So viel zum<br />

quantitativen Ausbau.<br />

Was mir noch viel wichtiger ist, ist die qualitative Verbesserung.<br />

Auch da kommen einem erhebliche Bedenken,<br />

wenn man sich die Statements anschaut. Der<br />

Gemeindetag hat in seiner Umfrage gefragt: „Hat sich<br />

die Qualität in den Einrichtungen verbessert?“ 56 % der<br />

Kommunen sagen: „Nein.“ Dies halte ich <strong>für</strong> äußerst bedenklich.<br />

Auch die Caritas äußert sich ähnlich. Hier heißt<br />

es: „Die Chancengleichheit von Kindern <strong>und</strong> ihren Familien<br />

ist in Bayern im gesamtgesellschaftlichen System<br />

nicht flächendeckend gewährleistet.“ Auch das weist<br />

darauf hin, dass wir erhebliche qualitative Probleme<br />

haben. Wenn ich die Statements zusammenfasse, so<br />

liegt die Ursache vor allen Dingen darin, dass der Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Erziehungsplan, den man sicherlich positiv<br />

bewerten kann, nicht umgesetzt werden kann, weil die<br />

Voraussetzungen vor Ort fehlen. Eine Erzieherin in bayerischen<br />

Einrichtungen hat einfach viel zu viele Kinder.<br />

Wir haben vorhin gehört, dass in vielen Einrichtungen<br />

der Schlüssel 1:12,5 die Regel ist. Das ist einfach viel zu<br />

viel. Da kann Bildungsarbeit nicht mehr verfolgt<br />

werden.<br />

In Bayern besteht auch ein erheblicher Nachholbedarf<br />

bei der Qualifizierung von pädagogischen Kräften. Auch<br />

das geht w<strong>und</strong>erbar aus der Stellungnahme des Deut-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

schen Jugendinstituts hervor, in der festgestellt wird,<br />

dass der Anteil der Beschäftigten mit Ausbildungsabschlüssen<br />

unterhalb des Erzieherinnenniveaus in Bayern<br />

von allen B<strong>und</strong>esländern am höchsten ist. Dies halte ich<br />

<strong>für</strong> sehr bedenklich. Es zeigt auf, dass hier dringend<br />

etwas getan werden muss.<br />

Die Verfügungszeiten <strong>und</strong> die Vorbereitungszeiten sind<br />

im Gesetz nicht vorgeschrieben <strong>und</strong> können teilweise<br />

von den Trägern nicht ausreichend gewährt werden,<br />

weil nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ich<br />

glaube, es ist dringend erforderlich, diese Qualitätsmerkmale<br />

endlich ins Gesetz mit aufzunehmen. Ich<br />

meine, es ist wenig hilfreich – auch wenn es erst einmal<br />

positiv bewertet werden muss <strong>und</strong> die Qualität steigern<br />

wird -, dass jetzt im Rahmen der Sprachförderung zusätzliche<br />

Sprachtrainer in die Einrichtungen geschickt<br />

werden sollen. Aber ich denke, dass es wenig nützt, auf<br />

Verwaltungsebene herumzudoktern. Es wäre aus meiner<br />

Sicht weitaus sinnvoller, zusätzliches Geld ins System<br />

zu stecken, um die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.<br />

Die weiteren Probleme dieses Gesetzes wurden alle angesprochen.<br />

Es ist ein bürokratisches Monster. Ich<br />

glaube nicht, dass sich das mit der Zeit regeln wird. Es<br />

wurde sehr schön ausgeführt, dass viel bürokratischer<br />

Aufwand bestehen bleiben wird, weil die Daten natürlich<br />

immer wieder eingepflegt werden müssen.<br />

Letztendlich glaube ich, dass die kindbezogene Förderung<br />

sich nicht bewährt hat. Die Faktoren wirken stigmatisierend.<br />

Viele Kinder sind nicht erfasst, zum Beispiel<br />

ADHS-Kinder. Die Probleme bei der Integration wurden<br />

heute angesprochen. Herr Prölß aus Nürnberg, der eigentlich<br />

mit dem Gesetz zufrieden ist, hat diese angesprochen.<br />

Aber selbst er hat festgestellt, dass die Regelungen<br />

mit dem Faktor 4,5 plus x suboptimal sind. Ich<br />

glaube, dies beschreibt das Problem w<strong>und</strong>erbar.<br />

Auch die Finanzierung der Horte <strong>und</strong> Kinderkrippen ist<br />

nicht ausreichend. Ich glaube, man kommt einfach nicht<br />

darum herum, wesentlich mehr Finanzmittel ins System<br />

zu stecken. Das <strong>Sozial</strong>ministerium – das geht aus einer<br />

Stellungnahme der KEG hervor – hat ausgerechnet,<br />

dass 70 Millionen Euro zusätzlich notwendig wären, um<br />

den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 zu gewährleisten.<br />

Ich glaube, letztendlich ist dieses Gesetz kein zukunftsfähiges<br />

Gesetz. Auf B<strong>und</strong>esebene ist der Rechtsanspruch<br />

auf einen Kinderbetreuungsplatz auch <strong>für</strong> Kinder<br />

unter drei Jahren längst beschlossen worden. Hier in<br />

Bayern ärgern wir uns noch mit der Bedarfsfeststellung,<br />

mit der Gastkinderregelung, zu der wir gerade einen<br />

w<strong>und</strong>erbaren Vortrag gehört haben, herum. Ich fand<br />

auch die Stellungnahme w<strong>und</strong>erbar, dass es andere<br />

moderne Gesetze gibt, die wesentlich offener mit diesen<br />

Problemen umgehen. Ich denke, die Mehrheitspartei<br />

sollte endlich den Mut haben, dieses Gesetz zu ändern.<br />

Es reicht auch nicht aus, wie es heute so schön in der<br />

„Süddeutschen Zeitung“ heißt – Frau Dodell hat dies<br />

gesagt -: „Doch an den kleinen Schrauben müssen wir<br />

noch justieren <strong>und</strong> nachdrehen.“ Ich glaube, Sie müssen<br />

hier Reformen an Kopf <strong>und</strong> Gliedern einleiten. Es werden<br />

sicherlich mehrere Reformen notwendig sein, um diese<br />

Probleme in den Griff zu bekommen.<br />

MDirigin. Huber (<strong>Sozial</strong>ministerium): Ich wollte auf zwei<br />

Anmerkungen eingehen. Sie haben die Untersuchung<br />

des Gemeindetags zitiert im Hinblick auf die Verbesserung<br />

der Qualität <strong>und</strong> darauf hingewiesen, dass danach<br />

56 % angemerkt hätten, die Qualität habe sich nicht<br />

verbessert. Das würde aber immerhin heißen, dass sich<br />

die Qualität bei 44 % aller Einrichtungen verbessert hat.<br />

Das ist ja immerhin auch ein großer Prozentsatz, nämlich<br />

beinahe die Hälfte.<br />

Darüber hinaus wurde gerade bei dieser Pressekonferenz<br />

auch ausgeführt, dass einige Gemeinden deswegen<br />

gesagt hätten, es habe sich nichts verbessert,<br />

weil die Einrichtungen der Meinung waren, sie wären<br />

auch schon vorher sehr gut gewesen, sodass sich hier<br />

keine deutliche Steigerung mehr verzeichnen ließe.<br />

Weiterhin wurde die Regelung der Verfügungszeiten im<br />

Gesetz angemahnt. Ich würde doch herzlich darum<br />

bitten, mir ein anderes Gesetz zu nennen, in dem die<br />

Verfügungszeiten geregelt sind <strong>und</strong> damit doch sehr,<br />

sehr weitgehend in die Trägerbefugnis eingegriffen<br />

würde. Man muss sich das auch einmal vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

des ständig beklagten Verwaltungsaufwands vorstellen,<br />

wenn man hier Vorgaben gesetzlicher Art zu Verfügungszeiten<br />

machen würde. Das ist der eine Punkt.<br />

Dann hätte ich gerne noch etwas zur gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Diskussion bezüglich der Gastkinderregelung gesagt.<br />

Ich glaube, es ist auch in der heutigen Diskussion wieder<br />

sehr deutlich geworden, wie groß hier von vorne herein<br />

der Interessenkonflikt ist. Der Herr Bürgermeister hat<br />

sich im Hinblick auf die Schwierigkeiten der kleinen Gemeinden<br />

des ländlichen Raums geäußert. Bayern ist<br />

nun einmal ein Flächenstaat <strong>und</strong> hat viele kleine Gemeinden.<br />

Uns ist es doch sehr wichtig, dass gerade die<br />

kleinen Gemeinden dazu bereit sind, das entsprechende<br />

Angebot vorzuhalten. Wenn nun hier von vorne herein<br />

eine völlige Freigabe erfolgt <strong>und</strong> die Kommunen – auch<br />

die kleinen Kommunen – jeden Platz woanders mitfinanzieren<br />

müssen, ohne dass überhaupt geprüft wird,<br />

was diese Gemeinde selbst mit allergrößten Anstrengungen<br />

anbietet, dann muss man doch diese Interessen<br />

gerecht gegeneinander abwägen. Ich denke, die Diskussion<br />

zeigt immer wieder, dass dies weitestgehend<br />

gelungen ist. Man wird hier nie alle miteinander glücklich<br />

machen. Denn der Interessenkonflikt ist einfach riesengroß.<br />

Ich denke, das Gesetz hat so viele Stellschrauben<br />

gemacht, um hier eine einigermaßen befriedigende<br />

Lösung zu finden sowohl <strong>für</strong> die Eltern als auch<br />

<strong>für</strong> die Kommunen, die in der Pflicht <strong>für</strong> den weiteren<br />

Ausbau stehen.<br />

Ein Hinweis bezüglich des Beklagens der Altersöffnung,<br />

das heißt, dass die meisten Plätze mit der Altersöffnung<br />

geschaffen wurden: Dies gehört im Übrigen genau in<br />

diesen Kontext. Kleine Gemeinden haben jetzt schon<br />

Plätze freistehen. Wir hatten im vergangenen Jahr<br />

23


24<br />

104 000 Geburten in Bayern. Vor 15 Jahren waren es<br />

noch über 130 000 Geburten. Wenn man dies mit 3,5<br />

multipliziert, dann weiß man, wie stark der Geburtenrückgang<br />

in diesem Land war <strong>und</strong> wie dieser auch in<br />

den Einrichtungen zu Buche schlägt. Ich denke, dann ist<br />

es doch sinnvoll, die Altersmischung durchzuführen.<br />

(Abg. Dr. Simone Strohmayr (SPD): Wenn man den<br />

Personalschlüssel angleicht!)<br />

Der Personalschlüssel drückt sich doch im Gewichtungsfaktor<br />

aus. Es ist doch vom Personalschlüssel her<br />

völlig egal, ob der Platz in der Krippe oder in der altersgemischten<br />

Einrichtung gefördert wird. Denn der Gewichtungsfaktor<br />

ist in jedem Fall zwei, also auch die altersgemischte<br />

Einrichtung erhält dann mehr Personal.<br />

Aber auch aus pädagogischen Gründen gibt es namhafte<br />

Träger, die schon lange vor dem BayKiBiG ausschließlich<br />

mit der Altersöffnung gearbeitet haben.<br />

(Abg. Renate Ackermann (GRÜNE): Mit ausreichend<br />

Personal!)<br />

Mit ausreichend Personal, wie gesagt, weil der Schlüssel<br />

in der altersgemischten Einrichtung derselbe ist. Aber<br />

auch aus pädagogischen Gründen ist es sehr sinnvoll,<br />

insbesondere die Übergänge zu bewältigen. Wir beklagen<br />

alle bei den Sechsjährigen, wie schwierig der<br />

Übergang vom Kindergarten in die Schule ist. Niemand<br />

denkt daran, wenn sie so sehr auf die Krippe setzen <strong>und</strong><br />

die Altersmischung ablehnen, dass sie den Kindern mit<br />

drei Jahren schon den ersten Übergang zumuten. Sie<br />

wollen das Kind unbedingt in einer eigenen Einrichtung<br />

haben. Es ist vielleicht erst seit einem oder eineinhalb<br />

Jahren in der Krippe, hat sich dort eingewöhnt <strong>und</strong> soll<br />

dann mit drei Jahren in den Kindergarten wechseln.<br />

Mir hat ein Träger gesagt – ich will hier keine Reklame<br />

machen -: „Bei uns sind die Kinder meistens vom<br />

zweiten Lebensjahr bis hin zu zwölf Jahren.“ Diese Einrichtung<br />

ist dann wirklich eine familienergänzende Einrichtung.<br />

Die Kinder werden begleitet. Hier gibt es keine<br />

zusätzlichen Übergänge mehr. In diesen Einrichtungen<br />

klappt im Übrigen auch die Vernetzung mit den anderen<br />

Bereichen w<strong>und</strong>erbar. Insbesondere sind auch die Eltern<br />

glücklich, weil sie immer nur die gleichen Einrichtungen<br />

<strong>für</strong> alle ihre Kinder haben, weil die Geschwisterkinder<br />

gleichzeitig in der Einrichtung sein können.<br />

Aus pädagogischen Gründen ist die Altersmischung auf<br />

jeden Fall sehr zu empfehlen. Kleine Kinder lernen von<br />

den großen Kindern. Auch das ist bekannt. Große Kinder<br />

lernen noch mehr, weil sie reflektieren, wenn sie den jüngeren<br />

Kindern etwas erklären.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Nur so<br />

viel: Ich glaube, wenn alles so w<strong>und</strong>erbar wäre, säßen<br />

wir heute nicht hier.<br />

Abg. Renate Ackermann (GRÜNE): Da kann ich mich<br />

gleich anschließen. Ich freue mich sehr über die heutige<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Anhörung. Es ist einfach wichtig, dass nach zwei Jahren<br />

BayKiBiG ein Resümee gezogen wird, wie es ankommt.<br />

Die Wortmeldungen, die bisher kamen, haben eindrucksvoll<br />

bestätigt, dass die Be<strong>für</strong>chtungen im Vorfeld<br />

<strong>und</strong> die Kritik nach Verabschiedung des Gesetzes tatsächlich<br />

berechtigt waren.<br />

Wir GRÜNEN haben auch zwei Studien angefertigt, in<br />

denen wir sowohl die Träger als auch die Erzieherinnen<br />

gefragt haben. Einer der Hauptkritikpunkte, die in diesen<br />

beiden Studien als Rückmeldung kamen, war die Gastkinderregelung.<br />

Wie Sie richtig ausgeführt haben, Frau<br />

Huber, ist Bayern ein Flächenland. Die Probleme zeigen<br />

sich in den Landkommunen. Dort gibt es erhebliche<br />

Probleme. Wenn es heißt, die interkommunale Zusammenarbeit<br />

wäre so wertvoll, dann muss ich sagen: Das<br />

finde ich auch. Aber diese interkommunale Zusammenarbeit<br />

ist aus der Not geboren. Das ist keine Stärke,<br />

sondern das müssen die Kommunen tun, um <strong>für</strong> ihre<br />

Kinder diese Kindergartenplätze, die dem Wunsch- <strong>und</strong><br />

Wahlrecht der Eltern entsprechen, überhaupt noch<br />

schaffen zu können.<br />

Neben der Gastkinderregelung waren auch die Gewichtungsfaktoren<br />

ein wichtiger Kritikpunkt in den Rückmeldungen.<br />

Die Gewichtungsfaktoren sind nicht treffsicher.<br />

Zum Beispiel wird Sprachförderung <strong>für</strong> Kinder gewährt,<br />

die zwei ausländische Eltern haben. Es gibt aber auch<br />

Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine ausländischen<br />

Eltern haben. Diese werden davon nicht erfasst.<br />

Ebenso wenig erfasst werden von den Gewichtungsfaktoren<br />

verhaltensauffällige Kinder, wie zum Beispiel<br />

Kinder mit dem ADHS-Syndrom, die nach Aussage von<br />

Erzieherinnen extrem aufwendig in der Betreuung sind.<br />

Diese Kinder brauchen besonders viel Zuwendung. Für<br />

sie gibt es keine Gewichtungsfaktoren, obwohl sie mittlerweile<br />

leider einen hohen Prozentsatz der Kinder ausmachen.<br />

Ebenso wenig sinnvoll ist die Gewichtung bei<br />

behinderten Kindern, weil sie zu einer viel zu frühen<br />

Stigmatisierung dieser Kinder führen muss.<br />

Ein wahnsinnig wichtiger Kritikpunkt aus Sicht der Erzieherinnen<br />

war die Arbeitsplatz- <strong>und</strong> Planungsunsicherheit.<br />

Es ist einfach so: Wenn immer wieder neu gebucht<br />

werden kann, dann werden auch immer wieder<br />

andere Kinder <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren zur Anwendung<br />

kommen. Das bedeutet dann auch, dass man mit<br />

dem Personal herauf- oder herunterfahren muss. Es gibt<br />

sehr viele Erzieherinnen, die eine Familie mit oder allein<br />

ernähren müssen. Für diese ist es eine unglaubliche Belastung,<br />

von Jahr zu Jahr darum bangen zu müssen, ob<br />

ihr Arbeitsvertrag überhaupt verlängert oder ob er, wenn<br />

er nicht verlängert wird, gekürzt wird. Das kann man den<br />

Erzieherinnen, die sehr wertvolle Arbeit leisten, nicht zumuten.<br />

Weiterhin hat sich bei unseren Studien ein großes Stadt-<br />

/Landgefälle herausgestellt. In Großstädten – <strong>und</strong> dies<br />

unterstreicht, was Herr Prölß gesagt hat – ist es einfacher.<br />

Da ist die Flexibilität viel größer. Da sind die Variationsmöglichkeiten<br />

vorhanden, aber nicht auf dem<br />

Land. Deshalb ist das Land – <strong>und</strong> wir haben ein Flä-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

chenland – der absolute Verlierer dieses Gesetzes. Wir<br />

wollen immer die Attraktivität des ländlichen Bereichs<br />

stärken. Aber mit diesem Gesetz haben wir haargenau<br />

das Gegenteil getan.<br />

Zusammenfassend kann man sagen: In diesem Gesetz<br />

<strong>und</strong> seiner Verwirklichung klaffen Theorie <strong>und</strong> Praxis<br />

massiv auseinander. Was Sie als Vorteil preisen, erweist<br />

sich in der Praxis als Nachteil. Davon betroffen sind die<br />

Eltern, die Kinder <strong>und</strong> die Erzieherinnen. Wenn ein<br />

Staatssekretär Heike mir sagt, dass die Eltern klagen<br />

sollen, wenn ich ihn auf Härtefälle hinweise, dann sage<br />

ich Ihnen, dass mit einem Gesetz, das so ausgestaltet<br />

ist, dass Eltern klagen müssen, um ihr Recht zu bekommen,<br />

unter Umständen etwas nicht stimmt. Darüber<br />

sollten Sie nach dieser Anhörung nachdenken. Es würde<br />

mich sehr freuen, wenn sich an diesem Gesetz etwas<br />

bewegen würde.<br />

(Vereinzelter Beifall)<br />

SV Andreas Görres (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

Bayern e.V., Bezirksverband Oberbayern): Mein Name<br />

ist Andreas Görres. Ich vertrete den Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />

Landesverband Bayern <strong>und</strong> damit auch<br />

eine Vielzahl von gemeinnützigen Organisationen <strong>und</strong><br />

Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen, die<br />

in Bayern an vielen Stellen <strong>für</strong> eine Pluralität des Angebots<br />

in der Kindertagesbetreuung sorgen, natürlich<br />

neben anderen auch. Ich möchte vorab bemerken, dass<br />

der Kollege Achim Feichtl von der Arbeiterwohlfahrt sich<br />

gleichzeitig mit mir melden wollte. Ich bitte, diese Meldung<br />

auch zu berücksichtigen.<br />

Es sind ja schon sehr viele gr<strong>und</strong>sätzliche Aussagen zu<br />

diesem Gesetz getroffen worden. Ich möchte an das,<br />

was heute in der „Süddeutschen Zeitung“ als Stellungnahme<br />

der CSU zu diesem Gesetz steht, anknüpfen, wo<br />

es heißt: „Wir brauchen mehr Geld <strong>für</strong> Kinder.“ Das war<br />

eine Zielsetzung des Gesetzes, die der paritätische<br />

Wohlfahrtsverband von Anfang an unterstützt hat. Wir<br />

freuen uns jetzt besonders darüber, feststellen zu<br />

können, dass es auch in der b<strong>und</strong>espolitischen Diskussion<br />

ins Bewusstsein der Bevölkerung gedrungen ist,<br />

dass wir mehr Geld <strong>für</strong> Kinder brauchen <strong>und</strong> zwar mehr<br />

Geld in der Fläche, in quantitativer Hinsicht, aber auch<br />

<strong>für</strong> Qualität <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern. Insofern<br />

haben wir von Anfang an gesagt, dass wir die kindbezogene<br />

Förderung, die das Kind in den Mittelpunkt der<br />

Förderung stellt, gr<strong>und</strong>sätzlich begrüßen. Wir unterstützen<br />

auch durchaus die Flexibilisierungsbemühungen,<br />

die dem neuen Gesetz anzumerken sind. Denn<br />

wir gehen davon aus, dass eine kindbezogene Förderung<br />

die Grenze zwischen den verschiedenen Einrichtungsformen<br />

möglichst weitgehend aufheben soll, damit<br />

die Kinder zum Beispiel die ersten Jahre ihres Lebens in<br />

einer Gemeinschaft verbringen können <strong>und</strong> nicht schon<br />

frühzeitig mit verschiedenen Einrichtungswechseln konfrontiert<br />

werden, die dann möglicherweise auch deshalb<br />

erfolgen, weil es unterschiedliche Finanzierungsformen<br />

<strong>für</strong> die unterschiedlichen Einrichtungstypen gibt.<br />

Generell sehen wir aber – ähnlich wie die CSU – bei dem<br />

neuen Gesetz noch einiges an Nachbesserungsbedarf,<br />

den ich nicht im Detail, aber an einigen Punkten erläutern<br />

will. Wir gehen immer noch davon aus, dass dem<br />

Ausbau der Betreuungsangebote auf den Stand, der<br />

derzeit verhandelt wird <strong>und</strong> im Raum steht, mit diesem<br />

Gesetz nicht nachzukommen ist. Vielmehr bedarf es<br />

dazu einiger Änderungen. Insbesondere müssen zum<br />

Beispiel die kindbezogenen Faktoren gr<strong>und</strong>sätzlich angehoben<br />

werden. Um den empfohlenen Anstellungsschlüssel<br />

von 1:10 zu erreichen, müsste der Basiswert<br />

generell angehoben werden.<br />

Wir sehen auch einen besonderen Handlungsbedarf bei<br />

den ganz kleinen Kindern, die in Krippen untergebracht<br />

sind. Da wurde in unseren Augen bei der Planung des<br />

Gesetzes nicht mit dem Ausbau gerechnet, den wir jetzt<br />

erleben <strong>und</strong> bewältigen müssen. Da wurde das Augenmerk<br />

nicht so stark auf die null bis einjährigen Kinder<br />

gelegt; sondern es wurde einfach versucht, das was wir<br />

bisher in der Krippenlandschaft hatten, mit dem zu vergleichen,<br />

was wir in der Kindertagesbetreuung in den<br />

Kindertagesstätten hatten. Dann wurde der Faktor <strong>für</strong><br />

die unter dreijährigen Kinder einfach verdoppelt. Das ist<br />

aber <strong>für</strong> die ganz kleinen Kinder in unseren Augen <strong>und</strong><br />

nach den ersten Erfahrungen laut vieler Rückmeldungen<br />

auch aus der Stadt München nicht realistisch <strong>für</strong> den<br />

erhöhten Betreuungsbedarf, den insbesondere ganz<br />

kleine Kinder benötigen.<br />

Gleiche Bildungschancen <strong>für</strong> Kinder im frühen Lebensalter<br />

setzen natürlich auch voraus, dass es gleiche Zugangsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Kinder zu den Einrichtungen<br />

gibt. Da hat der Paritätische Wohlfahrtsverband schon<br />

immer gesagt, dass die Gastkinderregelung dieser Zielsetzung<br />

des BayKiBiG überhaupt nicht gerecht wird.<br />

Dass die Zugangsvoraussetzungen in einem vereinten<br />

Europa an Gemeindegrenzen scheitern sollen, ist in<br />

meinen Augen geradezu absurd. Dass das Wunsch<strong>und</strong><br />

Wahlrecht an vielen Stellen eingegrenzt wird, ist<br />

vom Kollegen Rühle schon ausführlich erläutert<br />

worden.<br />

Es ist vorher schon mehrfach davon gesprochen<br />

worden, dass die Bedarfsplanung mittlerweile von einem<br />

Großteil der Gemeinden durchgeführt wurde. Wir als<br />

Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege haben bei der Bedarfsplanung<br />

die Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege<br />

häufig vermisst. Es war in vielen Fällen so, dass<br />

die Träger der Freien Wohlfahrtspflege nicht entsprechend<br />

berücksichtigt wurden, so wie es das Gesetz vorsieht.<br />

Auch der Subsidiaritätsgedanke war <strong>für</strong> mich in<br />

der Umsetzungspraxis, beim Ausbau von neuen Kinderbetreuungsmodellen<br />

in Bayern nicht sehr oft sichtbar,<br />

nämlich dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

von eigenen Maßnahmen absehen sollen, wenn dies ein<br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege machen kann. Wir<br />

haben in letzter Zeit sehr wohl Angebote <strong>für</strong> einzelne<br />

Einrichtungsbetriebsträgerschaften erhalten, zum Beispiel<br />

in der Landeshauptstadt München. Aber es ist<br />

noch nicht so, dass dies flächendeckend umgesetzt<br />

wurde.<br />

25


26<br />

Vorhin ist noch einmal nach einer Konkretisierung des<br />

erhöhten Verwaltungsaufwands, der von allen Seiten<br />

festgestellt wurde, gefragt worden. Ich möchte hierzu<br />

ein ganz konkretes Beispiel nennen, <strong>und</strong> zwar aus einer<br />

Public Private Partnership in München. Hier hat ein<br />

großer gemeinnütziger Träger eine Betriebsträgerschaft<br />

<strong>für</strong> ein großes Unternehmen übernommen. Die Einrichtung<br />

liegt am Stadtrand von München mit mehr als h<strong>und</strong>ert<br />

Plätzen. Von diesen h<strong>und</strong>ert Plätzen werden gerade<br />

mal vier aus dem direkten Gemeindegebiet besetzt.<br />

Obwohl schon großzügige Regelungen seitens der<br />

Stadt München getroffen wurden, gibt es dennoch eine<br />

Vielzahl von Einzelanträgen. Jedes Kind muss gesondert<br />

per Antrag abgerechnet werden. Da kann man natürlich<br />

nicht mehr von einer Verwaltungsvereinfachung<br />

sprechen, wie es das Gesetz ursprünglich beabsichtigt<br />

hatte.<br />

Wir haben immer begrüßt, dass die Eltern bedarfsgerecht<br />

buchen können. Das soll auch zu einer Flexibilität<br />

unterjährig führen. Wir als Träger unterstützen dies ausdrücklich.<br />

Wir sagen, wenn sich bei Eltern die berufliche<br />

oder private Situation verändert, dann müssen sie die<br />

Möglichkeit haben, beim Träger vorstellig werden <strong>und</strong><br />

sagen zu können: „Könnte ich nicht andere Betreuungszeiten<br />

haben, weil mein Arbeitsort sich verändert hat<br />

oder ein Geschwisterkind dazugekommen ist.“ So<br />

etwas sollte nicht jeden Tag passieren, jedoch mindestens<br />

ein bis zwei Mal unterjährig möglich sein. Aber<br />

dies führt aufgr<strong>und</strong> der Abrechnungsmodalitäten natürlich<br />

auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, der<br />

zu berücksichtigen ist <strong>und</strong> möglicherweise in der Förderung<br />

relevant werden sollte.<br />

Es ist vorhin schon einmal ausdrücklich darauf hingewiesen<br />

worden, dass das pädagogische Personal durch<br />

diese Buchungszeitflexibilisierung zu einer Flexibilisierung<br />

seiner Arbeitszeit geradezu gezwungen wird. Das<br />

muss ich aus Trägersicht bestätigen. Sehr viele Träger,<br />

wir auch, erwarten von dem Personal mehr Flexibilität;<br />

das heißt, dass dieses häufiger mit befristeten Anstellungsverträgen<br />

konfrontiert wird, in denen man sich<br />

offen hält, die Arbeitszeiten zu reduzieren, wenn sich<br />

das Buchungsverhalten deutlich ändert. Die Praxis ist<br />

aber so, dass die Buchungszeitflexibilisierung in der<br />

Regel zumindest im großstädtischen Raum zu mehr Buchungszeiten<br />

geführt hat. Dies können wir auch bestätigen.<br />

Im Moment fangen wir aufgr<strong>und</strong> des Ausbaus von<br />

Kindertagesbetreuungseinrichtungen insbesondere in<br />

München schon an, über Personalkräftemangel zu<br />

klagen. Es fällt uns schwer, geeignete Kräfte <strong>für</strong> dieses<br />

Feld zu gewinnen. Denn es ist kein Geheimnis, dass die<br />

Bezahlung <strong>für</strong> die Fachkräfte in der pädagogischen<br />

Arbeit, in der Elementarpädagogik nicht gerade positiv<br />

ist.<br />

Wenn wir also dem zusätzlichen Betreuungsbedarf b<strong>und</strong>esweit<br />

<strong>und</strong> auch in Bayern gerecht werden wollen,<br />

dann müssen wir mehr in die Ausbildung von Fachkräften,<br />

aber auch in die Bezahlung investieren <strong>und</strong> angemessene<br />

<strong>und</strong> attraktive Arbeitsplätze bieten. Dazu<br />

müssen wir auch mehr Geld in das System als Ganzes<br />

investieren. Und nun bin ich wieder am Anfang <strong>und</strong> bei<br />

dem, was die CSU fordert.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Lassen Sie mich abschließend noch zu zwei Punkten<br />

sehr kurz Stellung nehmen. Das eine ist, dass die nach<br />

zwei Jahren Verhandlungen mit den verschiedenen Kostenträgern<br />

<strong>und</strong> der Freien Wohlfahrtspflege erfolgte<br />

Einigung zur Integration in meinen Augen ein Kompromiss<br />

ist. Sie, Frau Huber, haben gesagt, es gebe verschiedene<br />

Interessen. Mir ist es in der Diskussion bezüglich<br />

der Integration leider zu selten um die Interessen<br />

der behinderten Kinder <strong>und</strong> ihrer Angehörigen gegangen<br />

<strong>und</strong> zu sehr um die finanziellen Interessen der verschiedenen<br />

Kostenträger. Wir haben jetzt eine Einigung gef<strong>und</strong>en.<br />

Ich möchte die Gelegenheit heute aber dazu<br />

nutzen, darauf hinzuweisen, dass wir diese noch nicht in<br />

der Praxis erproben konnten. Es kann also sein, dass<br />

das, was wir als Mindestanstellungsschlüssel zur Anwendung<br />

des Faktors x formuliert haben, nämlich den<br />

Anstellungsschlüssel von 1:11, in der Praxis <strong>und</strong> in einzelnen<br />

Einrichtungen nicht zum Stichtag zu erreichen<br />

ist. Ich bitte einfach um Verständnis von allen Beteiligten<br />

da<strong>für</strong>, dass wir da gegebenenfalls noch mal an der einen<br />

oder anderen Stelle nachbessern.<br />

Es zeigt sich aber auch ein Webfehler bei dem bisherigen<br />

Gesetz, nämlich dass dieses die Regelung der Integration<br />

nicht klar genug festgelegt hat. Das wird ja<br />

schon durch diesen sehr unspezifischen Faktor x deutlich<br />

ausgedrückt. Da wäre es sicher hilfreich, wenn wir<br />

<strong>für</strong> die Zukunft noch eine Präzisierung erhalten würden,<br />

die alle beteiligten Kostenträger klar zu den von ihnen zu<br />

leistenden Beiträgen verpflichtet. Auch dazu ist noch zu<br />

ergänzen, dass nach unserem Verständnis natürlich die<br />

Unterbringung in einer Einrichtung zur Integration nicht<br />

die Frühförderung <strong>für</strong> die einzelnen Kinder ausschließt.<br />

Nach dem, was ich gehört habe, ist das mittlerweile von<br />

einzelnen Bezirksverwaltungen schon anders interpretiert<br />

worden. Da wurde gesagt, es könnte keine Finanzierung<br />

<strong>für</strong> die Unterbringung in einer Integrationseinrichtung<br />

geben, wenn das Kind von einer Frühförderstätte<br />

betreut würde. Das kann ich Ihnen gerne auch<br />

belegen.<br />

(Abg. Joachim Unterländer (CSU): Nein, nein, ich<br />

habe das nicht bezweifelt.)<br />

Ein Punkt, der im Forum „<strong>Sozial</strong>es Bayern“ kürzlich diskutiert<br />

wurde <strong>und</strong> den ich bei dieser Gelegenheit noch<br />

erwähnen wollte, ist das Thema „Bürgerschaftliches Engagement“.<br />

Wir würden großen Wert darauf legen, wenn<br />

bei einer Novellierung des Gesetzes oder bei einer Neufassung<br />

von einzelnen Durchführungsverordnungen<br />

bürgerschaftliches Engagement in Kindertagesbetreuungseinrichtungen<br />

dergestalt ermöglicht würde, dass<br />

engagierte Eltern, Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in den Einrichtungen<br />

vor Ort auch tätig sein können, zum Beispiel<br />

ihr Spezialwissen dort einbringen können. Dies sollte<br />

nicht förderschädlich sein, sondern möglicherweise bei<br />

der Förderung auch angemessen berücksichtigt werden.<br />

Über andere Mittel sollte es auch eine Unterstützung<br />

dieses bürgerschaftlichen Engagements <strong>und</strong> Schulung<br />

<strong>für</strong> die Menschen geben, die sich in diesem wichtigen<br />

Bereich engagieren wollen.<br />

Abg. Joachim Unterländer (CSU): Ich habe zwei Nachfragen:<br />

Erstens. Herr Görres, Sie hatten eingangs darauf


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

hingewiesen, dass die freigemeinnützigen Träger bei<br />

den Bedarfsfeststellungen in der Regel nicht einbezogen<br />

seien, obwohl ein Rechtsanspruch bestünde. Gehe ich<br />

recht in der Annahme, dass Sie diesen Rechtsanspruch<br />

mit dem SGB VIII begründen? In dem Zusammenhang<br />

habe ich auch die Frage, wie dies idealtypisch aus Ihrer<br />

Sicht aussehen sollte <strong>und</strong> wie die Einbeziehung der freigemeinnützigen<br />

Träger erfolgen könnte.<br />

Zweitens. Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie<br />

hier ganz offen sagen würden, welche Bezirke diese<br />

Ausführungen getroffen haben, dass eine Förderung im<br />

Rahmen der Frühförderung nicht mehr möglich ist, wenn<br />

eine Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe in<br />

Integrationskindergärten erfolgt. Ich halte es wirklich <strong>für</strong><br />

wichtig, dass man dies transparent macht, weil es so<br />

nicht sein darf.<br />

SV Andreas Görres (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

Bayern e.V., Bezirksverband Oberbayern): Herr Unterländer,<br />

bezüglich Ihrer ersten Frage habe ich mich auf<br />

Art. 4 BayKiBiG bezogen, in dem es heißt:<br />

(3) Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen<br />

geeigneter Weise wie von einem kommunalen<br />

Träger auch von freigemeinnützigen Trägern<br />

betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen<br />

werden können, sollen die Gemeinden <strong>und</strong> Träger<br />

der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen<br />

absehen.<br />

Dies setzt im Gr<strong>und</strong>e auch voraus, dass die Träger überhaupt<br />

wissen, dass eine Bedarfserhebung durchgeführt<br />

wird <strong>und</strong> aufgefordert werden, ihre Wartelisten vorzulegen.<br />

Ich wollte nicht sagen, dass das nirgendwo passiert<br />

ist. Mir ist aber immer wieder von Trägern mitgeteilt<br />

worden, dass eine Bedarfserhebung in deren Gemeinde<br />

oder Gebiet durchgeführt worden ist <strong>und</strong> sie dies nur<br />

von Eltern erfahren haben.<br />

Den zweiten Punkt würde ich gerne an Herrn Selzam<br />

weitergeben. Dieser kann das konkreter beantworten.<br />

SV Joachim Feichtl (AWO-Landesverband Bayern):<br />

Mein Name ist Joachim Feichtl, Arbeiterwohlfahrt-Landesverband<br />

Bayern. Die AWO-Stellungnahme lag vorher<br />

nicht aus. Da hat es eine kleine Schwierigkeit gegeben.<br />

Aber mittlerweile liegt die Stellungnahme auch vor. Ich<br />

bitte, diese zu Protokoll zu nehmen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist <strong>für</strong> uns erfreulich, dass Bewegung in<br />

die Diskussion hineinkommt, das Gesetz zu ändern.<br />

Viele Beiträge gehen jetzt in diese Richtung. Ich erinnere<br />

mich an die Anhörung, die vor drei Jahren im Oktober<br />

2004 stattgef<strong>und</strong>en hat. Wir haben damals schon<br />

gesagt, welche Eckpunkte dringend erforderlich sind. In<br />

dem weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige<br />

Änderungsvorschläge nicht aufgenommen. Ich<br />

möchte jetzt im Einzelnen zu den Schwachstellen, Defiziten<br />

<strong>und</strong> auch Stärken dieses Gesetzes kurz Stellung<br />

nehmen.<br />

Vielleicht die Stärken vorneweg. Der quantitative Ausbau<br />

ist wirklich erheblich. Bayern ist nicht mehr Schlusslicht.<br />

Der quantitative Ausbau ist trotz der demografischen<br />

Entwicklung entstanden. Sogar Leuchttürme wie Unterfranken,<br />

die Überkapazitäten mit unter Dreijährigen aufgefüllt<br />

haben, haben aus quantitativen Gesichtspunkten<br />

erfreuliche Entwicklungen.<br />

Mein Vorredner hat schon von Webfehlern im Gesetz<br />

gesprochen. Ich möchte zunächst auf folgenden Punkt<br />

hinweisen: Im 11. Kinder- <strong>und</strong> Jugendbericht wird als<br />

Motto <strong>für</strong> die Jugendhilfe „Ausgaben sollen den Aufgaben<br />

folgen“ genannt. In dieser Richtung lese ich auch<br />

den „SZ“-Artikel, dass man zur Verbesserung von Qualität<br />

durchaus bereit ist, mehr Geld in die Hand zu<br />

nehmen. Wir hatten das BayKiBiG vor zweieinhalb<br />

Jahren ein Spargesetz genannt. Wenn nun mehr Geld in<br />

die Hand genommen wird, entweder paritätisch von<br />

Kommune <strong>und</strong> Land oder eben einseitig vom Land,<br />

dann ist es sicher vernünftig, wenn dieses zur Förderung<br />

der Qualität in den Einrichtungen verwendet wird.<br />

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, <strong>für</strong> das Aufwachsen<br />

der Kinder in öffentlicher Verantwortung in qualitativ<br />

guten Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Jetzt ist das<br />

Problem des Gesetzes aber, dass es weder der Legislative<br />

noch dem beauftragten Fachministerium Steuerungsrechte<br />

in die Hand gegeben hat, diese Qualität in<br />

Kindertageseinrichtungen zu sichern. Die AWO fordert<br />

deswegen, die Qualitätsstandards überhaupt zu verbessern<br />

<strong>und</strong> auch zu sichern.<br />

Damit es nicht beim allgemeinen Beschreiben bleibt,<br />

möchte ich auch ganz konkrete Hinweise geben. Zunächst<br />

erlauben Sie mir ein konkretes Beispiel aus<br />

einem schwäbischen Landkreis. Dort hatte das Landratsamt<br />

eingeladen. Ähnlich wie hier war das Landratsamt<br />

auf dem Podium vertreten. Vor der Vertreterin<br />

des Landratsamtes lagen drei Stapel von Konzeptionen.<br />

Sie sagte auch: „Das sind die Guten, die Mittleren <strong>und</strong><br />

die Schlechten.“ Die anwesenden Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen<br />

wurden aufgefordert, in einem<br />

Zeitraum von vier bis sechs Wochen die Konzeptionen<br />

nachzubessern <strong>und</strong> in die Konzeptionen die Begrifflichkeiten<br />

aus der Ausführungsverordnung BayKiBiG hineinzuschreiben,<br />

die aber dann nicht exakt zitiert gewesen<br />

ist. Zu diesem Zweck wurde auch eine Checkliste<br />

ausgegeben. Dies führte dazu, dass unter großen<br />

Zeitdruck – das war alles im Juni – die Leiterinnen dieser<br />

Aufforderung auch nachgekommen sind. Ich frage: Ist<br />

die Qualität dadurch wirklich in den Kindertageseinrichtungen<br />

gesteigert worden?<br />

Die Arbeiterwohlfahrt fordert ganz konkret die Verbesserung<br />

des Anstellungsschlüssels, der auch durch die<br />

Erhöhung des Basiswertes finanziert werden muss. Es<br />

ist durch die Untersuchung des <strong>Sozial</strong>ministeriums ja<br />

deutlich geworden, dass viele <strong>und</strong> zu viele Einrichtungen<br />

sich bei einem Anstellungsschlüssel von 1:12 bis 1:12,5<br />

bewegen. Dies ist aus unserer Sicht unverantwortlich.<br />

Die Abgrenzung zur Gefährdung des Kindeswohls sollte<br />

deutlich angehoben werden. Wir schlagen einen Mindestanstellungsschlüssel<br />

von 1:11,5 vor. Dementsprechend<br />

müsste auch der empfohlene Anstellungs-<br />

27


28<br />

schlüssel, der derzeit noch im Gesetz mit 1:10 steht, auf<br />

1:9 angehoben werden.<br />

Weitere Aspekte zum Thema „Weiterentwicklung der<br />

Qualität in Kindertageseinrichtungen“: Wir führen schon<br />

seit Jahren die Debatte an <strong>und</strong> fordern einen Gewichtungsfaktor<br />

<strong>für</strong> Risikokinder. Es sind hier schon mehrfach<br />

die ADHS-Kinder genannt worden. Aber es handelt<br />

sich nicht nur um diese. Es handelt sich um Kinder, die<br />

Störungen der Sinneswahrnehmung haben, in der Motorik,<br />

Sensomotorik, im <strong>Sozial</strong>verhalten, in der Bewegungsplanung,<br />

Sprachentwicklung <strong>und</strong> im emotionalen<br />

Bereich. Aber ich möchte auch das Thema „Kinderarmut“<br />

hier ansprechen oder Kinder, die Allergien haben,<br />

chronische Erkrankungen, sogar Kinder mit überdurchschnittlichen<br />

Fähigkeiten – sogenannte hochbegabte<br />

Kinder. Diese erfordern eine besondere <strong>und</strong> erhöhte pädagogische<br />

Betreuung. Diese ist durch das Gesetz nicht<br />

vorgesehen, da es nur zwischen Regelkindern <strong>und</strong> Kindern<br />

mit Behinderung unterscheidet. Wie lange es gedauert<br />

hat, bis man überhaupt <strong>für</strong> die Kinder mit Behinderungen<br />

eine noch außerhalb des Gesetzes stehende<br />

Regelung gef<strong>und</strong>en hat, die im Moment noch nicht<br />

einmal daraufhin geprüft ist, ob sie zukunftstauglich<br />

oder praxistauglich ist, hat mein Vorredner schon angeführt.<br />

Ebenso hat mein Vorredner angeführt – <strong>und</strong> auch die<br />

Arbeiterwohlfahrt sieht dies als dringend erforderlich<br />

an -, den Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> die Betreuung der unter<br />

Einjährigen zu erhöhen.<br />

Eines hatte ich noch vergessen: Für die Einführung eines<br />

Gewichtungsfaktors „Risikokinder“ schlagen wir 1:1,5<br />

vor.<br />

Zur Einführung eines erhöhten Gewichtungsfaktors <strong>für</strong><br />

die Betreuung der unter Einjährigen: Es ist so, dass es<br />

einen qualitativ wesentlichen Unterschied in der Betreuung<br />

der Kinder macht, ob ein Kind zweieinhalb Jahre<br />

ist <strong>und</strong> in den Kindergarten aufgenommen wird oder ob<br />

es sich um ein unter einjähriges Kind handelt. Dieser<br />

erhöhte Betreuungsaufwand muss <strong>für</strong> den Träger refinanziert<br />

werden. Es kann nicht sein, dass nur zwei- bis<br />

dreijährige Kinder als Zählkinder zum Auffüllen von Kindern,<br />

die aufgr<strong>und</strong> demografischer Entwicklung nicht<br />

mehr so nachgefragt sind, genommen werden. Vielmehr<br />

muss es eine pädagogisch-konzeptionelle Überlegung<br />

sein, sich diesen Kindern zu öffnen, die weite Altersöffnung<br />

nach unten auch ernst zu nehmen. Wenn Eltern<br />

einen Bedarf haben, ihr Kind, das unter einjährig ist, in<br />

einer Kindertageseinrichtung, vielleicht in einem Kinderhaus,<br />

das die Kinder über einen längeren Zeitraum betreut,<br />

unterzubringen, so ist dies durchaus begrüßenswert.<br />

Ein Faktor von 3,0 wird hier als sinnvoll angesehen.<br />

Ein weiterer Punkt zum Thema „Qualität“: Es gibt jetzt<br />

außerhalb des Gesetzes Bestrebungen, ein Landesprogramm<br />

aufzulegen <strong>und</strong> mit erheblichen finanziellen Mitteln<br />

auszustatten. Insofern noch Folgendes zu dem,<br />

was Frau Ackermann vorhin gesagt hatte: Wir anerkennen<br />

erst einmal die Bemühungen des Freistaates,<br />

die Sprachförderung allen Kindern flächendeckend zu<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

ermöglichen <strong>und</strong> nicht nur denen, die Sprachdefizite<br />

haben. Aber wenn es sich um eine Regelleistung handelt,<br />

sollte diese auch in das Gesetz geschrieben werden<br />

bzw. entsprechend darauf hingewiesen werden.<br />

Ein weiterer Punkt zur Qualität: Leider ist im damaligen<br />

Gesetzgebungsverfahren ein wichtiges Instrument aus<br />

dem Gesetz herausgefallen. Das ist die Dokumentation.<br />

Die Dokumentation der Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsprozesse<br />

von Kindern ist ein geeignetes Instrument, auch<br />

der Selbstevaluation, <strong>und</strong> dient der kontinuierlichen Verbesserung<br />

der Qualität in Kindertageseinrichtungen. Ich<br />

nenne mal als Schlagwort „Doku statt Deko“. Das geistert<br />

momentan in der pädagogischen Praxis so herum.<br />

Das beschreibt vielleicht in etwa die Richtung, in die es<br />

eben gehen könnte. Wir fordern die Wiederaufnahme<br />

der Verpflichtung zur Dokumentation in das Gesetz.<br />

Hier müsste in der Diskussion auch noch deutlich gemacht<br />

werden, dass es sich nicht um eine Dokumentation<br />

handelt, wie wir sie aus dem Pflegebereich der Altenhilfe<br />

kennen. Das ist etwas völlig anderes. Es geht<br />

nicht um den Minutentakt in der Altenhilfe, sondern um<br />

die Förderung des reflektierenden Verhaltens <strong>und</strong> der<br />

Verbesserung der pädagogischen Qualität in der Einrichtung.<br />

Der letzte Punkt zur Verbesserung der Qualität wäre bei<br />

mir folgender: Die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele im Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Erziehungsplan sind hier gelobt worden.<br />

Aber es ist schon relativ absurd, einerseits in dem<br />

Gesetz eine Finanzierung <strong>für</strong> alle möglichen Kindertageseinrichtungen<br />

mit einer breiten Altersspanne zu ermöglichen,<br />

andererseits aber den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />

bei der Einschulung enden zu lassen. Hier sollte<br />

dringend der vom Staatsinstitut <strong>für</strong> Frühpädagogik <strong>für</strong><br />

Hessen entwickelte Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan nach<br />

Bayern reimportiert werden. Das wäre eine Forderung<br />

oder ein Vorschlag von uns, um endlich auch im Schulbereich<br />

einen deutlichen Anstoß in der Diskussion zu<br />

geben. Warum sollte einmal nicht die Schule vom Bereich<br />

der Kindertageseinrichtungen lernen?<br />

Frau Huber, Sie hatten vorhin kurz gefragt, wo es das<br />

denn gibt, dass Verfügungszeiten in einem Gesetz angesprochen<br />

sind. Im Schulbereich gibt es das. Dort wird<br />

wesentliche Arbeitszeit zuhause geleistet <strong>und</strong> steht den<br />

Lehrkräften auch als Vorbereitung <strong>für</strong> den Unterricht zur<br />

Verfügung. Nur im Kita-Bereich ist es eben anders beschrieben.<br />

Aber ich spreche jetzt nicht <strong>für</strong> die Festlegung<br />

von bestimmten Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeiten.<br />

Es muss jedoch klar sein, dass die pädagogische Qualität<br />

in den Einrichtungen gewährleistet sein muss. Das<br />

sind die Forderungen zum Thema „Qualität“.<br />

Aber was nutzt eine Forderung nach einer Qualitätsbeschreibung,<br />

wenn nicht auch die Finanzierung funktioniert.<br />

Wie sieht die Finanzierung momentan aus? Das<br />

BayKiBiG, so sehen wir es, fördert soziale Ungerechtigkeit.<br />

Der Zugang zu frühkindlicher Bildung ist von der<br />

finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig. Wir<br />

haben vorhin die sehr langen Ausführungen zum Thema<br />

„Gastkinder“ gehört. Bedenken Sie hierzu bitte folgende<br />

Situation: Wir beobachten, dass Eltern ärmerer Kinder


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

eher dazu neigen, kurz zu buchen. Reichere Eltern<br />

können es sich leisten, länger zu buchen. Ärmere Eltern<br />

neigen auch dazu, ihr Kind möglichst früh zur Einschulung<br />

anzumelden. Sie sparen sich dann ein ganzes Jahr<br />

Kita-Beiträge. Reichere Eltern haben durchaus die Möglichkeit,<br />

lange zu buchen. Sie zahlen den erforderlichen<br />

Beitrag <strong>und</strong> nutzen die Freizeit- <strong>und</strong> kulturellen Möglichkeiten,<br />

die es parallel zu den Kindertageseinrichtungen<br />

noch gibt wie Musikschulen, Begegnung mit Pferden<br />

usw. Das ist eine Ungerechtigkeit. Frühkindliche Bildung<br />

müsste kostenfrei sein. Wir sagen, Bildung muss <strong>für</strong> alle<br />

Kinder kostenfrei sein. Daher fordern wir beitragsfreie<br />

Kindertageseinrichtungen – jetzt kommt der Einschub,<br />

weil ich weiß, dass man nicht von null auf dreih<strong>und</strong>ert<br />

beschleunigen kann -, zumindest in den letzten drei<br />

Jahren vor der Einschulung.<br />

Zur Finanzierung gibt es natürlich auch Eckpunkte <strong>und</strong><br />

Knackpunkte, die an dieser Stelle noch genannt werden<br />

müssen. Die Einführung der kindbezogenen Förderung<br />

in Verbindung mit der Buchungsmöglichkeit der Eltern<br />

fördert noch keine Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Kinder.<br />

Von mir ist hierzu das Beispiel der ärmeren <strong>und</strong> reicheren<br />

Eltern angeführt worden. Aber es gibt auch einen Punkt,<br />

der sich zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern<br />

bewegt. Für die freien Träger, die in Personalunion<br />

sowohl Aufsichtsbehörde als auch Träger eigener Einrichtungen<br />

sind, wird es möglicherweise in den Kommunen,<br />

in denen es Schw<strong>und</strong> gibt, in denen nicht zugewandert<br />

wird, durchaus zu Schwierigkeiten kommen.<br />

Mein Vorredner hat das Thema „Subsidiarität“ angesprochen.<br />

Im Moment befinden wir uns in Zeiten des<br />

quantitativen Ausbaus. Da mag dieses Thema nicht so<br />

virulent sein. Aber das BayKiBiG soll ja zukunftsfähig<br />

<strong>und</strong> länger als fünf oder zehn Jahre gültig sein. Die Aushebelung<br />

des Subsidiaritätsprinzips – sei es nun im Planungsbereich,<br />

wie mein Vorredner gesagt hat, oder in<br />

anderen Bereichen – ist deutlich erkennbar. Das Subsidiaritätsprinzip<br />

wird ja auch de facto ausgehebelt. Die<br />

erforderliche Änderung im BayKiBiG, die wir sehen, ist,<br />

dass die Rolle der Kreisjugendämter <strong>für</strong> das Thema<br />

„Bedarfsplanung <strong>und</strong> Bedarfsanerkennung“, also Verwaltung,<br />

Kita-Aufsicht <strong>und</strong> Jugendhilfeausschuss, eindeutig<br />

definiert werden muss, damit es, zum Beispiel<br />

bei auslaufender Übergangsregelung, nicht zu Interessenskollisionen<br />

mit den Kommunen kommt, die die<br />

eigene Kita lieber erhalten wollen.<br />

Der erste Bereich war „Qualität“, der zweite „Finanzierung“.<br />

Der dritte Bereich betrifft das Thema „Gastkinder“.<br />

Der vierte Bereich wird das Thema „Verwaltungsaufwand“<br />

betreffen.<br />

Zum Thema der 25 000 bis 30 000 Gastkinder: Herr<br />

Rühle hat schon auf die zahlreichen Klagen vor dem<br />

Verwaltungsgericht hingewiesen. Wir haben eine hervorragende<br />

Bewertung der rechtlichen Situation bekommen.<br />

Auch Herr Prölß hat interessant dargestellt,<br />

wie sich die sogenannten SENF-Bereiche, also Schwabach,<br />

Erlangen, Nürnberg <strong>und</strong> Fürth darauf geeinigt<br />

haben, die Gastkinderregelung vollständig auszuhebeln.<br />

Das ist eine vollständige Aushebelung der rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lage, weil die Kommunen sich darauf geeinigt<br />

haben, nur statistisch zu beobachten <strong>und</strong> nicht zu be-<br />

werten oder sich gegenseitig kleinlich vorzurechnen,<br />

wie viel von den 768,71 Euro <strong>für</strong> einen vierstündigen<br />

Platz im Jahr zurückgefordert werden.<br />

Die AWO fordert, Art. 23 BayKiBiG – Gastkinder – komplett<br />

zu streichen <strong>und</strong> an einer geeigneten Stelle neu<br />

einzufügen:<br />

Eltern wählen einen Kita-Platz <strong>für</strong> ihr Kind. Die beteiligten<br />

Gemeinden regeln unter sich die finanzielle<br />

Beteiligung.<br />

Wir fordern ganz deutlich eine Stärkung des Wunsch<strong>und</strong><br />

Wahlrechts der Eltern. Wir fordern auch, dass die<br />

Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf ohne Hindernisse<br />

ermöglicht wird. Ich nenne an dieser Stelle nur folgendes<br />

Beispiel, von dem wir vorhin gesprochen haben <strong>und</strong> das<br />

mittlerweile öffentlich geworden ist. Vor den Toren Münchens<br />

hat die Firma „Infinion“ 120 Kinderbetreuungsplätze.<br />

108 Kinder kommen nicht aus der Gemeinde<br />

Neubiberg. Der Verwaltungsaufwand ist immens. Sie<br />

können natürlich sagen, dass es sich um einen Einzelfall<br />

handelt, weil es nicht überall so große Betriebskindertagesstätten<br />

gibt. Das mag schon sein. Wir betrachten es<br />

aber als einen Webfehler des Gesetzes, das Engagement<br />

von Firmen, Betriebskindertagesstättenplätze mit<br />

zu schaffen <strong>und</strong> zu finanzieren, so zu behindern.<br />

Der dritte Punkt ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-<br />

Platz. Diesbezüglich wird das Jahr 2013 genannt. Auch<br />

das muss gesetzlich geregelt werden. Wir meinen, dies<br />

muss an geeigneter Stelle auch in das BayKiBiG hineingeschrieben<br />

werden.<br />

Der vierte <strong>und</strong> letzte Punkt betrifft das leidige Thema<br />

des Verwaltungsaufwands. Hier geht es ja immer mehr<br />

um die Umsetzung eines Gesetzes <strong>und</strong> nicht so sehr<br />

darum, was in dem Gesetz drinsteht. Fragt man Herrn<br />

Dunkl, so bekommt man Antworten, wie etwas ganz<br />

einfach <strong>und</strong> pragmatisch zu handhaben ist. Wenn man<br />

schaut, was von den Kommunen an Verwaltung in der<br />

Umsetzung des BayKiBiG erf<strong>und</strong>en wird <strong>und</strong> unterschiedlichst<br />

erf<strong>und</strong>en wird, kann man über deutsche<br />

Gründlichkeit nur staunen <strong>und</strong> darüber, was alles regelbar<br />

erscheint.<br />

Die Arbeiterwohlfahrt fordert die Reduzierung der überbordenden<br />

Verwaltungsaufgaben bei Leistungsträgern<br />

<strong>und</strong> Leistungserbringern. Vorhin ist gefragt worden –<br />

<strong>und</strong> ich möchte dem auch gerne nachkommen -, was<br />

denn nun eigentlich die Verwaltungsaufgaben bei Trägern<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen sind. Ich will Ihnen die Aufstellung<br />

geben, die auch schon bei der Anhörung im April<br />

2005 vorgelegen ist. Es handelt sich um folgende Aufgaben:<br />

– Finanzmonitoring<br />

Natürlich muss geschaut werden, wie viel Geld eingeht,<br />

wie hoch der staatliche Anspruch ist, wie<br />

hoch der kommunale Anspruch ist.<br />

– Buchung, Umbuchung, Controlling<br />

Je bedarfsgerechter ein Angebot ist, desto häufiger<br />

29


30<br />

können Eltern auch innerhalb eines Jahres umbuchen.<br />

Das erfordert <strong>und</strong> zieht Verwaltungsaufwand<br />

nach sich.<br />

– Personalmanagement<br />

Laufende Anpassung von Dienstplänen <strong>und</strong> auch<br />

von Arbeitsverträgen. Die Arbeitsverträge sind mittlerweile<br />

Sockelarbeitsverträge, die hinsichtlich der<br />

eingetragenen Zeit um 20 % unterschritten oder<br />

überschritten werden können. Es sind auf alle Fälle<br />

Teilzeitarbeitsverträge. Das ist eine Alternative<br />

- möglicherweise die einzig mögliche <strong>und</strong> sinnvolle<br />

Alternative – zur Befristung von Arbeitsverträgen.<br />

Wenn wir das nicht wollen, müssen wir Sockelarbeitsverträge<br />

haben. Das heißt aber auch, dass<br />

diese laufend angepasst werden müssen, weil die<br />

Arbeitszeit vom Buchungsverhalten der Eltern abhängig<br />

ist.<br />

– Organisation der Interessen von Eltern <strong>und</strong> Kindern<br />

in Abhängigkeit zur Finanzierung<br />

Das ist der Punkt, den ich eben schon angesprochen<br />

habe. Es muss sehr wohl austariert werden,<br />

wer welche Interessen hat <strong>und</strong> wie sich das auf die<br />

Finanzierung auswirkt. Kann ich mein Angebot bedarfsgerecht<br />

<strong>für</strong> die Elterninteressen <strong>und</strong> Kinderwünsche<br />

öffnen oder muss ich dann mit finanziellen<br />

Einbußen rechnen, weil ich nicht mehr ein kompaktes<br />

Angebot mit drei Buchungszeiten habe, die<br />

vorgegeben werden?<br />

– Mittler <strong>und</strong> Vermittler zwischen Kommune <strong>und</strong><br />

Eltern sein<br />

Das betrifft das große Thema „Gastkinderregelung“.<br />

– Veränderte Kontrakte, Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarungen<br />

mit den Kommunen<br />

Darüber haben wir überhaupt noch nicht gesprochen.<br />

Es handelt sich um die Defizitverträge, in<br />

denen ursprünglich – viele sind gekündigt – vereinbart<br />

war, welche Qualität zusätzlich finanziert wird,<br />

weil sie ins Gesetz nicht aufgenommen wurde. Das<br />

betrifft zum Beispiel die Fortbildung von pädagogischen<br />

Fachkräften. Es betrifft zum Beispiel die<br />

Regelung des Mittagessens <strong>für</strong> Kinder.<br />

– Mehr Abstimmungsbedarf mit den Eltern durch<br />

Stärkung der Mitbestimmungsrechte<br />

Hier sind dem Elternbeirat – wohlgemerkt nicht<br />

allen Eltern – über Art. 14 BayKiBiG erhebliche<br />

Rechte eingeräumt worden. Diese Rechte müssen<br />

gepflegt, umgesetzt <strong>und</strong> beachtet werden. Dies erfordert<br />

auch Verwaltungsaufwand.<br />

Es gibt den Vorwurf, dass die Träger Verwaltungsaufgaben<br />

unsachgemäß an die Einrichtungen delegieren<br />

würden. Dem möchte ich entgegnen: Es gibt verschiedene<br />

Aufgaben, die nur <strong>und</strong> ausschließlich in den Einrichtungen<br />

erledigt werden können wie Buchungsberatung<br />

der Eltern, Eingabe von konkreter Buchung oder<br />

geänderten Buchungsst<strong>und</strong>en, Dokumentation des Zugangs<br />

oder Wegzugs von Kindern, Anpassung der<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Dienstpläne <strong>und</strong> der Einsatzplanung etc. etc. Wir<br />

könnten hier einige Dinge aufführen, die mit der Einführung<br />

des Gesetzes natürlich in den Einrichtungen geleistet<br />

werden müssen.<br />

Wir hoffen sehr, dass durch die Expertenanhörung <strong>und</strong><br />

auch durch die Signale, die es mittlerweile gibt, die Bewegung<br />

im System dazu genutzt wird, dass das Gesetz<br />

an entscheidenden Stellen, an entscheidenden Stellschrauben<br />

geändert wird.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr<br />

Feichtl, ich habe drei Nachfragen. Herr Imhof, Frau<br />

Dodell <strong>und</strong> ich haben Nachfragen.<br />

Abg. Hermann Imhof (CSU): Herr Feichtl, ganz konkret<br />

zu Ihren Ausführungen: Als der Gesetzgeber seinerzeit<br />

den Gewichtungsfaktor 4,5 festgelegt hat, hat er dies<br />

natürlich nicht willkürlich getan. Können Sie mir sagen,<br />

wie wir objektiv <strong>und</strong> ohne enormen Verwaltungsaufwand,<br />

den Sie ja beklagen, Kriterien festlegen können<br />

– Sie nannten ja mit Recht ges<strong>und</strong>heitliche Einschränkungen,<br />

ADHS, Entwicklungsverzögerungen -, um den<br />

Kindern, aber auch den pädagogischen Fachkräften<br />

<strong>und</strong> den Eltern in der Einrichtung gerecht zu werden?<br />

Die Ausführungen zum Thema „Chancengleichheit“<br />

sind mir schon ein bisschen allzu pauschal gewesen –<br />

Stichwort: Arme haben keine Möglichkeit länger zu<br />

buchen. Darauf muss ich Ihnen antworten: Arme haben<br />

im Sinne von Teilhabe schon die Chance über die Jugendhilfe.<br />

Diese bekommen dort nämlich finanziell bis<br />

zu 100 % ersetzt.<br />

Ein Drittes. Ihre Forderung nach Trägerautonomie beinhaltet<br />

natürlich auch die Selbstverantwortung. Wenn Sie<br />

die Frage stellen „Wie kommen wir mit Verfügungszeiten,<br />

also den sogenannten Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeiten,<br />

zurecht?“, könnte ich Ihnen etliche Beispiele,<br />

auch aus meiner Heimatstadt, nennen, wie zum Beispiel<br />

die Einrichtungen MIKRO oder MOMO in Nürnberg.<br />

Diese befähigen ihre Mitarbeiter wirklich, ein Dienstplanmanagement<br />

mit allen dazugehörigen Fragen gut<br />

zu bewältigen. Das hängt auch mit der Autonomie der<br />

Träger zusammen, also mit der Frage der Selbstverantwortung.<br />

Abg. Renate Dodell (CSU): Ich habe mich <strong>für</strong> ein Statement<br />

gemeldet. Die Nachfragen hat Kollege Imhof gestellt.<br />

Ich warte gerne, bis ich dran bin.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Dann<br />

würde ich Sie bitten, gleich wieder zu drücken, damit<br />

Sie wieder in den Kreislauf kommen.<br />

Herr Feichtl, Sie haben davon gesprochen, dass es<br />

Eltern <strong>und</strong> damit auch Kinder gibt, die darunter leiden,<br />

dass sie nicht alle Angebote von Kindergärten wahrnehmen<br />

können, weil es an den finanziellen Ressourcen<br />

mangelt. Frau Stengel, das ist auch eine Frage an Sie,<br />

weil ich aus der Stellungnahme der Caritas zitieren will,


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

die ja auf einem ganz breiten Umfrageergebnis basiert.<br />

Darin steht der Satz:<br />

Es besteht die Gefahr ungleicher Teilhabe an Bildung<br />

<strong>für</strong> Kinder aus bildungsfernen <strong>und</strong> kinderreichen<br />

Familien.<br />

Diese These wird untermauert mit folgender Erfahrung,<br />

die hier wiedergegeben wird <strong>und</strong> die Herr Imhof abfragen<br />

wollte:<br />

Das Auffangen von familiären Notlagen wird erschwert,<br />

da einige Jugendämter lediglich die Übernahme<br />

des Elternbeitrags <strong>für</strong> die Mindestbuchungszeit<br />

gewähren, ohne die Problemlagen der Familien<br />

zu beachten.<br />

Dies würde sich ja mit Ihrer Aussage decken, die Sie<br />

vorhin getätigt haben. Frage: Ist das auch Ihre Erfahrung<br />

oder haben Sie anderweitige Erfahrungen?<br />

Als Zweites wollte ich Folgendes nachfragen: Sie haben<br />

das Beispiel „Infineon“ in München genannt. Ich kenne<br />

andere Beispiele aus meiner Region Regensburg, wo<br />

sich eine Vielzahl von Firmen – man muss inzwischen<br />

wirklich von Vielzahl sprechen – da<strong>für</strong> entschieden hat,<br />

Betriebskindergärten oder Betriebskrippen einzurichten<br />

<strong>und</strong> das Problem der Gastkinderregelung dadurch zu<br />

umschiffen, indem sie selbst den kommunalen Anteil<br />

übernehmen <strong>und</strong> damit natürlich Kommunen entlasten.<br />

Aber meine Nachfrage hat ergeben, dass die Bereitschaft<br />

von Firmen, solche Betriebskindergärten oder –<br />

krippen zu gründen, noch größer wäre, wenn sie mit<br />

dem Problem der Gastkinderregelung überhaupt nicht<br />

konfrontiert wären. Frage: Deckt sich das auch mit Ihren<br />

Erfahrungen?<br />

SV Joachim Feichtl (AWO-Landesverband Bayern):<br />

Wenn Herr Imhof einverstanden ist, würde ich gerne mit<br />

der zweiten Frage in Verbindung mit Ihrer Frage beginnen.<br />

Diese betrifft das Thema „Arme Kinder – Verbesserung<br />

der Chancengleichheit“. Es ist völlig richtig,<br />

auf die Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe hinzuweisen.<br />

Das ist völlig korrekt. Nur würde ich sagen,<br />

dass es auch hier unterschiedliche Bedingungen gibt.<br />

Es ist richtig, dass im Zuge von Hartz IV Kosten <strong>für</strong> die<br />

Kindertagesbetreuung von der wirtschaftlichen Jugendhilfe<br />

übernommen werden. Das ist völlig korrekt. Unser<br />

Ansatz geht weiter. Wir sagen: Es gibt an dieser Grenze<br />

auch Eltern, die so exakt mit ihren Euros im Portemonnaie<br />

rechnen müssen, dass sie ganz knapp kalkulieren<br />

<strong>und</strong> sagen: „Dies ist das Minimum, was unser Kind<br />

braucht, <strong>und</strong> das ist das Maximum, was wir uns leisten<br />

können.“ Dies ist eine soziale <strong>und</strong> strukturelle Ungerechtigkeit<br />

des Gesetzes. Hier gibt es Eltern, die den<br />

Geldbeutel aufmachen <strong>und</strong> <strong>für</strong> die es kein Problem ist,<br />

den Kita-Beitrag zu bezahlen. Ich möchte noch eines<br />

ergänzen. Diese Eltern werden ihre Wunscheinrichtung<br />

in der Nachbargemeinde oder noch weiter weg auch<br />

buchen können, wenn die Heimatgemeinde 50 % des<br />

kommunalen Beitrags von ihnen zurückfordert. Auch<br />

das wird diese Familie nicht ruinieren. Um diese Ungleichbehandlung<br />

geht es. Deswegen ist unsere Forde-<br />

rung, dass Bildung <strong>für</strong> alle Kinder kostenfrei sein muss<br />

<strong>und</strong> zwar nicht erst mit dem Beginn der Schule. Das ist<br />

der eine Punkt.<br />

Herr Wahnschaffe, wir machen auch die Beobachtung,<br />

dass die wirtschaftliche Jugendhilfe knausert, dass sie<br />

vier St<strong>und</strong>en als ausreichend ansieht. Dies kann nicht<br />

der Weg sein. Sondern ist die Mindestbuchungszeit, um<br />

den anspruchsvollen Bildungszielen im Bildungs- <strong>und</strong><br />

Erziehungsplan bzw. in der Ausführungsverordnung<br />

überhaupt gerecht werden zu können.<br />

Zu den Ausführungen von Herrn Imhof, dass der Gewichtungsfaktor<br />

4,5 im Gesetzgebungsverfahren nicht<br />

willkürlich festgelegt worden sei: Herr Günter Krauß vom<br />

ISKA-Institut ist hier im Raum. Er hat bestätigt, dass der<br />

Faktor 4,5 damals in der Modellkommission „Finanzierung<br />

Kindergärten/Horte“ willkürlich in die Diskussion<br />

hineingegeben worden ist. Dieser Faktor 4,5 war anschließend<br />

wie betoniert. Hinter diese Zahl konnte man<br />

nicht mehr zurückgehen. Nach großen <strong>und</strong> mühsamen<br />

Verhandlungen wurde das im Gesetzestext noch insofern<br />

verändert, dass ein plus x dazugefügt worden ist.<br />

Die Folge davon sehen wir jetzt, nämlich eine jahrelange<br />

Diskussion, um das zu definieren.<br />

Herr Imhof, was Sie fordern, macht es schwierig. Es<br />

handelt sich um eine heterogene Gruppe. Es wäre so<br />

schön einfach, wenn alle einen Bescheid nach § 53<br />

SGB XII hätten. Das ist schwierig bei der Gruppe, die<br />

ich beschrieben habe <strong>und</strong> die das IFP, namentlich Toni<br />

Mayr, mit ca. 20 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen<br />

wissenschaftlich erforscht hat. Denn es handelt<br />

sich um eine heterogene Gruppe. Aber ich halte es <strong>für</strong><br />

durchaus lohnend, sinnvoll <strong>und</strong> denkbar, dass die Experten<br />

sich hier zu einer Lösung durchringen bzw. eine<br />

Lösung finden, die nicht in einem Gutachterstreit endet.<br />

Vielmehr müssen wir klare Bedingungen festlegen, um<br />

die Zielgruppe der sogenannten Risikokinder oder<br />

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf näher <strong>und</strong> zweifelsfrei<br />

zu beschreiben.<br />

Herr Imhof, der nächste <strong>und</strong> letzte Punkt von Ihnen<br />

beruht meines Erachtens auf einem Missverständnis<br />

zum Thema „Verfügungszeiten“. Es ist nicht so, dass<br />

die AWO bzw. ihre Einrichtungen mit dem Thema „Verfügungszeiten“<br />

nicht zurande kämen. Es war nur ein<br />

Hinweis auf die unterschiedliche gesetzliche Situation<br />

zum einen beim Berufsstand der Erzieherinnen <strong>und</strong> zum<br />

anderen beim Berufsstand der Lehrkräfte. Ich weiß<br />

nicht, ob die Antwort <strong>für</strong> Sie ausreichend war.<br />

Abg. Sylvia Stierstorfer (CSU): Es ist natürlich so, dass<br />

gerade das, was die Buchungszeiten betrifft, eine kommunale<br />

Entscheidung ist. Aber Folgendes ist ganz interessant:<br />

Es gibt ja eine repräsentative Umfrage des Bayerischen<br />

Gemeindetages. Hier wird genau festgestellt,<br />

dass die Be<strong>für</strong>chtung nicht eingetroffen ist, dass Eltern<br />

ihre Kinder aus Kostengründen früher aus der Tagesstätte<br />

abholen würden. Über 56 % der Gemeinden<br />

nahmen an dieser Umfrage teil. Tatsache ist, dass viele<br />

Eltern ihre Kleinen jetzt sogar länger in der Tagesbetreuung<br />

oder in der Tagesstätte betreuen lassen.<br />

31


32<br />

Ich habe auch konkrete Zahlen. In der Oberpfalz entschieden<br />

sich die Eltern in 75 % aller Gemeinden <strong>für</strong><br />

längere Buchungszeiten. Durch das Bayerische Kinderbildungs-<br />

<strong>und</strong> -betreuungsgesetz sind zudem in 69 %<br />

aller Gemeinden neue Betreuungsplätze <strong>für</strong> Kinder unter<br />

drei Jahren <strong>und</strong> <strong>für</strong> Schulkinder entstanden. 62 % der<br />

Gemeinden geben an, dass die Öffnungszeiten ihrer<br />

Kindertageseinrichtungen durch das neue Gesetz flexibler<br />

geworden sind.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Das war<br />

ein Beitrag <strong>und</strong> keine Frage.<br />

Abg. Sylvia Stierstorfer (CSU): Das war ein Beitrag.<br />

SV Diakon Ludwig Selzam (Bayerischer Landesverband<br />

Evangelischer Tageseinrichtungen <strong>und</strong> Tagespflege<br />

<strong>für</strong> Kinder e.V.): Ich darf mich vorstellen. Mein<br />

Name ist Ludwig Selzam. Ich bin Geschäftsführer des<br />

Bayerischen Landesverbandes Evangelischer Tageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> Tagespflege <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> vertrete<br />

hiermit die evangelischen Einrichtungen in kirchlicher<br />

<strong>und</strong> diakonischer Trägerschaft. Ich bin derzeit Vorsitzender<br />

des Fachausschusses „Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />

Kinder“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien<br />

Wohlfahrtspflege in Bayern.<br />

Zunächst einmal ist sicher zu begrüßen, dass wir nun<br />

ein Gesetz haben, das alle Altersgruppen mit einbindet.<br />

Es ist auch zu begrüßen, dass hier eine Sicherstellungsverpflichtung<br />

<strong>für</strong> die Gemeinden zur Sicherstellung des<br />

Bedarfs <strong>für</strong> alle Altersgruppen festgelegt ist, wenn gleich<br />

wir dann in der Umsetzung auf erhebliche Schwierigkeiten<br />

stoßen, wenn es um Subsidiaritätsfragen geht,<br />

wenn es um Fragen der Bedarfsplanung geht. Ich will<br />

nicht alles, was heute schon gesagt worden ist, noch<br />

einmal wiederholen.<br />

Klar ist auch, dass die gesetzliche Finanzierung schon<br />

früher nicht ausgereicht hat <strong>und</strong> auch jetzt nicht ausreicht,<br />

um den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zu<br />

finanzieren. Es sind Elternbeiträge – bislang jedenfalls –<br />

<strong>und</strong> weitere kommunale Beteiligungen notwendig. Wenn<br />

hier das Wort „Defizitvereinbarung“ fällt, dann bekomme<br />

ich ein bisschen Bauchschmerzen. Denn es geht nicht<br />

um ein Defizit. Vielmehr ist in der Struktur mit angelegt,<br />

dass das Gesetz nur einen Teil der Kosten mit trägt. Das<br />

heißt, hier sind weitere kommunale Mittel strukturell notwendig.<br />

Das haben wir ja auch in vielen Gemeinden.<br />

Zur Anmerkung, dass die Öffnungszeiten besser geworden<br />

sind: Wie gesagt, in der Umfrage des Gemeindetags<br />

heißt es, dass sie flexibler geworden sind. Natürlich.<br />

Das Gesetz schreibt ja vor, dass wir nicht nur eine<br />

Öffnungszeit <strong>für</strong> einen Ganztagesplatz haben, sondern<br />

staffeln müssen. Das ist ja auch gemacht worden. Da ist<br />

Flexibilität passiert.<br />

Was auch passiert ist: Wir haben ein ganz, ganz großes<br />

Engagement der freien Träger <strong>und</strong> der Mitarbeiter in den<br />

Einrichtungen. Es ist unglaublich, wie diese versuchen,<br />

sich inhaltlich, aber auch strukturell einzubringen.<br />

Gerade anfangs war in vielen Einrichtungen zu beo-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

bachten, dass diese die Gelegenheit nutzten <strong>und</strong> sogar<br />

ihre Öffnungszeit verlängerten. Wir haben jetzt die ersten<br />

Einrichtungen, die ihre Öffnungszeit wieder kürzen<br />

müssen. Ich habe vorhin mit einer Kindergartenleiterin,<br />

die hier im Raum ist, gesprochen, bei der dies konkret<br />

der Fall ist. Wenn es nur zwei bis drei Kinder gibt, <strong>für</strong> die<br />

am Nachmittag Betreuungsbedarf besteht, dann ist dies<br />

in einer ein- bis zweigruppigen Einrichtung auf dem<br />

Lande nicht zu leisten. Wir stellen fest, dass wir gerade<br />

da die Schwierigkeit haben, diese Bemühungen in Richtung<br />

struktureller Qualitätssteigerung aufrecht zu erhalten.<br />

Ein zweites Beispiel sind die Schließtage. Viele Einrichtungen<br />

haben die Schließtage reduziert. Diese müssen<br />

jetzt wieder mehr Schließtage machen, um nicht das<br />

Risiko einzugehen, dass sie den Mindestanstellungsschlüssel<br />

nicht erfüllen aufgr<strong>und</strong> von Fehlzeiten. Da gibt<br />

es ganz betriebswirtschaftliche Überlegungen. Da<br />

haben wir im Gesetz einen Steuerungsmechanismus in<br />

Bezug auf den wir einmal schauen müssen, wie wir ihn<br />

verändern können, damit so etwas nicht passiert. Von<br />

daher glaube ich, dass es zum einen sehr wohl Veränderungsbedarf<br />

innerhalb der Struktur des Gesetzes<br />

gibt, weil ich keine andere Möglichkeit sehe, zum anderen<br />

aber auch durchaus auf dem Verwaltungswege.<br />

Zunächst noch weiter zu den strukturellen Dingen im<br />

Gesetz: Die Gastkinderregelung wurde genannt. Hierzu<br />

muss ich keine umfangreichen Ausführungen machen.<br />

Wir haben von Anfang an gesagt, dass dem Wunsch<strong>und</strong><br />

Wahlrecht der Eltern über die kommunalen Grenzen<br />

hinweg zu entsprechen ist. Letztendlich führt dies <strong>für</strong><br />

die einzelne Kommune auch nicht zu Mehrkosten, sondern<br />

es verteilt sich.<br />

Wir brauchen Nachbesserung im Bereich der Verwaltung.<br />

Es wurden vorhin die vielen, vielen Gemeinden,<br />

die zuständig sind, angesprochen. Im Gesetz ist ja<br />

strukturell verankert, dass der freie Träger den Antrag<br />

bei der Gemeinde stellt, aus der das Kind kommt. Das<br />

heißt, wenn sie Kinder aus 20 Gemeinden haben,<br />

müssen sie 20 Anträge stellen. Vorher müssen sie<br />

schauen, dass der Bedarf zwanzig Mal anerkannt ist,<br />

dass sie zwanzig Mal eine Abschlagszahlung erhalten,<br />

dass sie zwanzig Mal die Abrechnung bekommen.<br />

Wenn man Verwaltungsvereinfachung will, dann muss<br />

es hier ganz klar eine andere Regelung geben, nämlich:<br />

Zuständig <strong>für</strong> den Antrag bei freien Trägern ist die<br />

Gemeinde, in der die Tageseinrichtung ist.<br />

Wir brauchen dann auch, um Bürgermeister Ritter zu<br />

schützen, eine Regelung, wie Kommunen untereinander<br />

den Ausgleich zu erstatten haben. Aber das sollen die<br />

Kommunen untereinander machen. Das muss sicher<br />

auch gesetzlich geregelt werden, um da keinen erneuten<br />

Verwaltungsaufwand zu schaffen. Wir haben den Verwaltungsaufwand<br />

im Moment. Er lastet auf den Trägern<br />

<strong>und</strong> kostet enorm viel Zeit. Das ist strukturell, Herr Imhof,<br />

<strong>und</strong> keine Sache, die auf dem Verwaltungsweg geändert<br />

werden kann.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Zum Strukturellen gehört auch noch der Bereich der Finanzierung.<br />

Dieser hat sehr viel mit Qualität zu tun. Herr<br />

Unterländer, Sie haben vorhin die Ziele noch einmal genannt.<br />

Sie haben gesagt: „Wir haben das Ziel ‚bessere<br />

Bildung’, wir haben das Ziel ‚Vereinbarkeit von Familie<br />

<strong>und</strong> Beruf’.“ Das war in der Gesetzesbegründung auch<br />

so genannt. Wenn man bessere Bildung will, dann ist<br />

ganz klar, dass dieser Mindestanstellungsschlüssel<br />

nicht ausreicht. Das geht nicht. Was heißt denn Bildung?<br />

Kompetenzstärkung der Kinder. Ich muss den Tagesablauf,<br />

der heute schon einmal so eindrücklich im Stenogrammstil<br />

geschildert wurde, nicht noch einmal wiederholen.<br />

Dokumentation, Elternarbeit, dies sind alles<br />

Zeiten - - Vorhin wurden die Verfügungszeiten genannt.<br />

Auch dieses Wort löst bei mir Unbehagen aus, weil es ja<br />

nicht darum geht, dass Erzieherinnen Verfügung <strong>für</strong> sich<br />

bekommen, sondern darum, dass es außer der direkten<br />

Arbeit mit dem Kind noch andere Arbeit gibt, die notwendig<br />

<strong>für</strong> die Bildung ist. Elternarbeit ist sehr, sehr notwendig.<br />

Wenn man Bildung will – <strong>und</strong> ich glaube, dass man das<br />

will -, dann muss strukturell mehr Geld in die Hand genommen<br />

werden. Herzlichen Dank auch, dass Sie das<br />

gestern so deutlich geäußert haben.<br />

Die Frage der unter Zweijährigen war am Anfang nicht<br />

berücksichtigt. Auch hier unterstreiche ich noch einmal,<br />

dass dies mit dem Faktor 2,0, das heißt mit der Personalintensität,<br />

so nicht geleistet werden kann. Bei den<br />

unter Zweijährigen brauchen wir eine stärkere Personalintensität.<br />

Gerade angesichts des Ausbaus, der jetzt auf<br />

uns zukommt, muss man noch einmal darüber nachdenken,<br />

was notwendig ist <strong>und</strong> wie hoch dann der<br />

Faktor sein muss. 2,0 reicht nicht.<br />

Zur Integration von Kindern mit Behinderung: Ich bin<br />

sehr froh, dass wir diese Vereinbarungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

jetzt geschafft haben. Wir haben zwei Jahre miteinander<br />

verhandelt. Daran sehen Sie schon, wie<br />

schwierig dies aus struktureller Sicht ist. Für mich ist<br />

klar geworden, dass bei einer Überprüfung des Gesetzes<br />

noch einmal auf Formulierungen zu achten ist.<br />

Denn gerade der Gesetzesaufbau im SGB XIII ist ein anderer<br />

als im BayKiBiG. Das hat uns an viele, viele<br />

Grenzen geführt, wo die Bezirke gesagt haben, dies sei<br />

nicht ihre Sache. Da hat es viel Übersetzungsbedarf gegeben.<br />

Hier wird man noch einmal strukturell schauen<br />

müssen.<br />

Das andere ist die Forderung nach einer stärkeren strukturellen<br />

Absicherung dieses zusätzlichen Faktors x,<br />

damit wir nicht zu diesen Verhandlungen kommen. Ich<br />

hoffe, dass die Empfehlungen ein ganzes Stück weiterhelfen<br />

werden. Aber wie gesagt: Wir haben noch keine<br />

Erfahrung.<br />

Zum Weltkindertag hatten wir den Abschluss eines Projektes<br />

zum Thema „Migration“, nämlich „Vielfalt leben –<br />

Fre<strong>und</strong>e finden über Grenzen“. Dazu hatten wir in ganz<br />

Bayern Multiplikatoreneinrichtungen, die noch einmal<br />

ganz genau hingeschaut haben, wie die Integration von<br />

Migrantenkindern funktioniert. Wir haben am 20. Sep-<br />

tember 2007 in Schweinfurt einen großen Abschluss<br />

gemacht. Hierzu liegt eine Pressemeldung von uns<br />

hinten aus. Deutlich wurde: In Schweinfurt hat Integration<br />

sehr, sehr gut funktioniert, weil zusätzliche Elternarbeit<br />

möglich war. Diese war aber nicht aufgr<strong>und</strong> der<br />

strukturellen Bedingungen des BayKiBiG möglich. Diese<br />

war möglich, weil die Kommune noch einmal zusätzlich<br />

eine Stelle <strong>für</strong> Elternarbeit gezahlt hat. Daraufhin konnte<br />

ein Elterntreff eingerichtet werden. Was hier passiert ist,<br />

war dann wirklich nachhaltig. Wenn man Integration will,<br />

reicht an dieser Stelle der Faktor 1,2 nicht, zumal dieser<br />

auch nur <strong>für</strong> Sprachförderung ist.<br />

Ich möchte auch noch einmal die Sicherung der wirtschaftlichen<br />

Jugendhilfe betonen. Es ist nämlich ein<br />

ganz großes Problem, dass Kinder nur vier bis fünf<br />

St<strong>und</strong>en die Einrichtung besuchen können, weil die<br />

wirtschaftliche Jugendhilfe begrenzt ist. Hier brauchen<br />

wir eine gesetzliche Regelung. Es darf nicht sein, dass<br />

irgendein Kind die Betreuungszeit, die es braucht, nicht<br />

in Anspruch nehmen kann. Im Moment haben wir diese<br />

Situation noch. Dies ist sehr, sehr unbefriedigend. Man<br />

versucht teilweise, so etwas mit Spendenaktionen aufzufangen.<br />

Aber das kann strukturell natürlich nicht der<br />

Weg sein.<br />

Zur Landkinderregelung wurde heute auch schon einmal<br />

etwas gesagt. Dies wird gr<strong>und</strong>sätzlich auch von uns begrüßt.<br />

Hier wird an Beispielen deutlich, dass man noch<br />

einmal überlegen muss, die konkreten zusätzlichen Förderfaktoren,<br />

die in der Landkinderregelung keine Berücksichtigung<br />

finden, Berücksichtigung finden zu<br />

lassen. Eine Einrichtung hatte am 16. September beispielsweise<br />

16 Kinder <strong>und</strong> hat mehr Geld erhalten als im<br />

Februar, als sie 21 Kinder hatte. Bei den 21 Kindern<br />

waren unter dreijährige Kinder dabei. Damit ist die<br />

durchschnittliche Buchungszeit um eine St<strong>und</strong>e zurückgegangen.<br />

Deswegen war mit 21 Kindern plötzlich weniger<br />

Geld da als mit 16 Kindern. Das sind Dinge, bei<br />

denen man noch einmal nachsteuern muss. Soweit zum<br />

strukturellen Veränderungsbedarf.<br />

Zum Thema „Verwaltungsvollzug“: Hier geht es auch<br />

noch einmal um die Integration. Zum einen haben wir<br />

die Erfahrung gemacht, dass die Genehmigungen nach<br />

§ 53 SGB XII oft sehr, sehr lange dauern. Das Kind<br />

konnte den Platz im September nicht wahrnehmen oder<br />

nicht in der Form, in der es ihn gebraucht hätte. Denn<br />

wenn der Bescheid erst im Februar da ist, gibt es auch<br />

erst dann die Zuschüsse. Wer trägt das finanzielle<br />

Risiko? Da muss noch etwas passieren, damit die Verwaltung<br />

schneller funktioniert.<br />

Das andere war vorhin die Frage nach dem Ausschluss<br />

von Frühförderung <strong>und</strong> Fachdiensten in integrativen<br />

Einrichtungen. Das betrifft nicht die Bezirke, sondern<br />

die Landkreise. Hier gibt es – Herr Schulenburg wird<br />

dies bestätigen – ein Schreiben von ihm vom August<br />

2007, in dem er an die Landkreise schreibt: Keine Doppelförderung,<br />

das schließt sich aus.<br />

(SV Dr. Klaus Schulenburg: Das stimmt so nicht!)<br />

33


34<br />

Wir haben das bei uns inzwischen rechtlich prüfen<br />

lassen <strong>und</strong> sind rechtlich klar zu dem Schluss gekommen,<br />

dass das eine Falschaussage ist <strong>und</strong> so nicht<br />

sein kann. Sie müssten dazu bereits ein Schreiben von<br />

der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrt erhalten<br />

haben oder zumindest in den nächsten Tagen<br />

erhalten. Das ist natürlich etwas, das strukturell nicht<br />

sein kann. Das ist im Sinne unserer Kinder eigentlich<br />

nicht hinnehmbar. Das sind zwei völlig unterschiedliche<br />

Leistungen.<br />

Ein weiterer, letzter Veränderungsbedarf: Ich habe dies<br />

auch noch einmal schriftlich erwähnt. Es handelt sich<br />

um eine Veränderung bei den Abschlagszahlungen. Hier<br />

müsste man darüber nachdenken, wie man das noch<br />

besser <strong>und</strong> verlässlicher tun kann. Ein Beispiel: Eine<br />

Verwaltungsangestellte, die die Verwaltung <strong>für</strong> 39 Einrichtungen<br />

macht, hat zum Stichtag 01.09. 7,5 Millionen<br />

Euro <strong>für</strong> diese 39 Einrichtungen beantragt. Ausbezahlt<br />

wurden 7,2 Millionen Euro. Nun gibt es im Laufe des<br />

Jahres ständig Veränderungen. Es waren dann wesentlich<br />

mehr Kinder da. Die Endabrechnung ergab 7,9 Millionen<br />

Euro, sodass der Träger über das Jahr hin mit<br />

700 000 Euro in Vorleistung gehen musste. Ich muss<br />

sagen: Respekt vor dieser Verwaltungsleiterin, die es<br />

schafft, das Personal trotzdem zu zahlen. Diese kann<br />

gut wirtschaften. Aber das kann ja nicht die Lösung<br />

sein. Um dieses Risiko abzumindern, muss man noch<br />

weitere Lösungen finden.<br />

SVe Sigrid Hepting (Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband<br />

e.V., Forum „Kindertagesstätten“): Ich<br />

möchte mich <strong>für</strong> die Möglichkeit bedanken, hier sprechen<br />

zu dürfen. Wir sind uns ja schon öfters begegnet<br />

seit dem Gesetzgebungsprozess, auch in der Modellkommission.<br />

Ich höre heute auch von Trägerseite Feststellungen,<br />

die von unserer Seite als Vermutung, als Be<strong>für</strong>chtung<br />

im Gesetzgebungsprozess geäußert worden<br />

sind. Ich möchte nicht unsere vergangenen Stellungnahmen,<br />

die immer noch stimmen, hernehmen. Vielmehr<br />

habe ich mich hingesetzt <strong>und</strong> eine sehr umfangreiche<br />

Stellungnahme zu Ihren Fragen geschrieben.<br />

Danke <strong>für</strong> den anregenden Fragenkatalog. Jetzt will ich<br />

nur diejenigen Fragen herausgreifen <strong>und</strong> vertiefen, die<br />

noch nicht vorgekommen sind.<br />

Ich kann mich Vielem, Vielem anschließen, zum Beispiel<br />

hinsichtlich der Öffnungszeiten. Es stimmt. Die Öffnungszeiten<br />

haben zugenommen. Dies ist im Sinne der<br />

Eltern auch durchaus zu begrüßen. Im Schulbereich<br />

läuft es so, dass es auch die Möglichkeit einer Kantine<br />

gibt, wenn aus einer Halbtagsschule eine Ganztagsschule<br />

wird. Im Kindergartenbereich läuft es ganz<br />

anders. Viele Einrichtungen wurden <strong>für</strong> Vormittagsgruppen<br />

gebaut, das heißt ohne Küche, kein Mehrzweckraum,<br />

zwei Gruppenräume, ein Nebenraum. Jetzt<br />

haben wir die Altersöffnung. Von den Räumlichkeiten<br />

her besteht überhaupt keine Möglichkeit, eine Binnendifferenzierung<br />

vorzunehmen.<br />

Herr Dunkl hat schon einmal vorgeschlagen, wir sollten<br />

die Kinder doch auf dem Flur spielen lassen <strong>und</strong> dort<br />

Ecken einrichten. Das kann man leider nicht. Denn wir<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

müssen nicht nur das BayKiBiG, sondern auch die<br />

Brandschutzbestimmungen einhalten. Danach dürfen<br />

keinerlei geschlossene <strong>und</strong> brennbare Materialien im<br />

Flur stehen. Zudem – <strong>und</strong> da spreche ich aus eigener<br />

Erfahrung – kommt die Lebensmittelüberwachung ins<br />

Haus. Diese möchte, dass die Nahrungsmittel entsprechend<br />

zubereitet <strong>und</strong> dann auch Proben genommen<br />

<strong>und</strong> zehn Tage aufgehoben werden usw. Dies sind zusätzliche<br />

Arbeiten, die überhaupt nicht bedacht worden<br />

sind.<br />

Dann muss der Gruppenraum öfters umgeräumt werden.<br />

Wenn wir Mittagessen anbieten, müssen sich die Kinder<br />

zum Essen irgendwo hinsetzen können. Zum Spielen<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> Angebote <strong>für</strong> kleinere Gruppen sah der Gruppenraum<br />

vorher vielleicht ganz anders aus.<br />

Zudem brauchen wir die Möglichkeit, dass die kleinen<br />

Kinder schlafen können. Dass wir Kinder auf den Bauteppich<br />

legen <strong>und</strong> dass bei einer weiten Altersöffnung<br />

daneben Schulaufgaben mit älteren Kindern gemacht<br />

werden, sehen wir als nicht pädagogisch wertvoll an.<br />

Auch glaube ich nicht, dass Kleine schlafen können,<br />

wenn die Großen daneben so interessante Sachen<br />

machen wie in Hefte schreiben.<br />

Wir sind also von den Räumlichkeiten her nicht wirklich<br />

auf eine Altersöffnung <strong>und</strong> längere Öffnungszeiten vorbereitet.<br />

Die Zeit, die Erzieherinnen im Kindergarten herumturnen<br />

<strong>und</strong> Möbel verschieben, entgeht den Kindern.<br />

Zum Zweiten muss ganz klar sein, dass es zulasten der<br />

Verfügungszeiten gegangen ist, wenn die Öffnungszeiten<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig auch Teilzeitverträge zugenommen<br />

haben. Das ist völlig klar <strong>und</strong> eine Schlussfolgerung,<br />

<strong>für</strong> die man keine Statistik hernehmen muss.<br />

Ich möchte das am Beispiel der Leitung aufmachen.<br />

Früher hatte ich als Kindertagesstättenleitung einer eingruppigen<br />

Einrichtung einen Arbeitsvertrag von<br />

38,5 St<strong>und</strong>en. Die Kinder waren sechs St<strong>und</strong>en in der<br />

Einrichtung. Diese haben wir auch voll bekommen. Ich<br />

hatte zehn St<strong>und</strong>en Verfügungszeit, zwei mehr als meine<br />

Kolleginnen <strong>für</strong> Leitungstätigkeit. Die Leitungstätigkeit<br />

hat heute durch den Verwaltungsaufwand immens zugenommen.<br />

Gleichzeitig ist aber die Verfügungszeit der<br />

Leitungen zurückgegangen.<br />

Ich möchte ein bisschen näher darauf eingehen, was<br />

diese Frau zu leisten hat. Diese sieht nämlich ganz<br />

genau am Anstellungsschlüssel, ob sie Personal reduzieren<br />

oder noch eine Vierst<strong>und</strong>enkraft bzw. Fünfst<strong>und</strong>enkraft<br />

einstellen muss. Was das <strong>für</strong> eine seelische<br />

Belastung ist, vor allem wenn es um Reduzierungen<br />

geht, können Sie sich vorstellen. Diejenige, die <strong>für</strong> das<br />

Personal verantwortlich ist, die das Personal führt, die<br />

mit dem Personal plant, die auch den Rahmen plant,<br />

also die Bildungsarbeit über längere Zeit hinaus planen<br />

möchte, sitzt am Computer <strong>und</strong> sieht sofort, wo sie reduzieren<br />

muss <strong>und</strong> wem sie das beibringen muss. Das<br />

grenzt an Selbstkasteiung.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Ich möchte darauf hinweisen, dass mit der Teilzeitbeschäftigung<br />

natürlich auch der Verdienst zurückgeht.<br />

Dies hat Herr Görres dankenswerterweise angesprochen.<br />

Ich habe die Arbeitsbedingungen in der Großtagespflege<br />

verglichen mit den Arbeitsbedingungen in<br />

der Kindertagesstätte <strong>und</strong> in der Krippe. Das können<br />

Sie in meiner umfangreichen Stellungnahme sehen.<br />

Dieser Vergleich macht deutlich, dass selbst eine Erzieherin<br />

mit einem vollen Arbeitsvertrag je nach steuerlichem<br />

Abzug unter Umständen weniger verdient als<br />

eine Tagesmutter, die eine Großtagespflege anbietet.<br />

Eine Erzieherin ist nicht ausgenommen von normalen<br />

weiblichen Schicksalen <strong>und</strong> bleibt ihr Leben lang verheiratet<br />

usw. Vielmehr kann es auch passieren, dass ihr der<br />

Mann wegläuft.<br />

(Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Dazu<br />

findet heute allerdings keine Anhörung statt.)<br />

Ja, genau. Das ist auch besser so. Ich will mich jetzt<br />

Frau Pauli nicht anschließen.<br />

(Heiterkeit)<br />

Dennoch ist es sehr bedenklich, dass wiederum Frauen<br />

stark von Armut betroffen sein werden, genauso deren<br />

Kinder, also Kinder von Erzieherinnen, die an der wichtigsten<br />

Stelle in der Gesellschaft arbeiten. Schaut man<br />

sich die Rente an, die diese Frauen zu erwarten haben,<br />

kann man sagen: Wer in der Kindertagesstätte arbeitet,<br />

läuft Gefahr, in die Armutsfalle zu geraten.<br />

(Vereinzelter Beifall)<br />

Dann möchte ich noch die Flexibilität hinsichtlich der<br />

Altersöffnung ansprechen. Große Einrichtungen, wie sie<br />

vor allem in Städten möglich sind, können in ihren Kindertagesstätten<br />

natürlich Kleingruppen mit Kleinkindern<br />

bilden. Von der Möglichkeit, unter Dreijährige in die Regelgruppe<br />

zu integrieren, machen vor allen Dingen Kindertagesstätten<br />

im ländlichen Raum Gebrauch, weil<br />

diese viel stärker von dem demoskopischen Wandel bedroht<br />

sind. Diese tun das entgegen ihrer pädagogischen<br />

Überzeugung.<br />

Sie haben heute die unter Zweijährigen angesprochen.<br />

Aber ich möchte die unter Dreijährigen einschließen. Ich<br />

glaube nicht, dass es einen Sinn hat, unter Dreijährige in<br />

Großgruppen zu integrieren. Es geht sogar so weit, dass<br />

die Konkurrenz im ländlichen Raum so groß ist, dass<br />

von drei Einrichtungen jede ein bis zwei unter Dreijährige<br />

aufnimmt, anstatt sich zusammenzutun <strong>und</strong> eine<br />

Kleingruppe zu bilden, wie es den unter Dreijährigen<br />

entsprechen würde. Stattdessen schnappt sich jeder<br />

diese Kinder, <strong>für</strong> die die Bedingungen sehr schlecht<br />

sind. Ich bezweifle sehr, dass es unter den Bedingungen<br />

– hierzu möchte ich eine Expertin zitieren, die das Staatsinstitut<br />

<strong>für</strong> Frühpädagogik leitet – möglich ist, „die Signale<br />

eines Kindes wahrzunehmen, diese richtig zu interpretieren<br />

<strong>und</strong> prompt sowie angemessen darauf zu<br />

reagieren <strong>und</strong> gleichzeitig sein Bedürfnis nach Selbstregulation<br />

<strong>und</strong> Selbstbestimmung zu respektieren“. Ich<br />

zitiere noch mal Frau Dr. Fabienne Becker-Stoll, die<br />

sagt: „Sichere Erzieherinnen-Kind-Bindungen entstehen<br />

in Kindergruppen, in denen die Gruppenatmosphäre<br />

durch ein empathisches Erzieherinnenverhalten bestimmt<br />

wird, das gruppenbezogen ausgerichtet ist <strong>und</strong><br />

die Dynamik in der Gruppensituation reguliert.“ Dieses<br />

Erzieherinnenverhalten, also dieses empathische Erzieherinnenverhalten,<br />

bildet sich besonders in kleinen stabilen<br />

Gruppen. Das brauchen die unter Dreijährigen. Wir<br />

können hier nicht von kleinen stabilen Gruppen sprechen,<br />

die uns zur Verfügung stehen <strong>und</strong> auch nicht von<br />

irgendeiner sicheren Perspektive, die Erzieherinnen<br />

hätten.<br />

Dann möchte ich auf die Gewichtungsfaktoren eingehen.<br />

Es ist tatsächlich ein Problem, dass nicht alle<br />

Kinder <strong>für</strong> alles einen Gewichtungsfaktor bekommen.<br />

Ich halte die Gewichtungsfaktoren <strong>für</strong> ungerecht. Man<br />

macht sie nicht gerechter, indem man neue schafft. Vielmehr<br />

sollte – das wurde auch schon angesprochen – der<br />

Anstellungsschlüssel zurückgehen. Wenn eine Personalkraft<br />

<strong>für</strong> acht Kinder zwischen drei bis sechs Jahren<br />

zuständig wäre, könnten die Gewichtungsfaktoren einfach<br />

entfallen, weil man allen Bedingungen gerecht<br />

werden könnte. Lediglich <strong>für</strong> Integration bräuchten wir<br />

dann noch Gewichtungsfaktoren. Für alle anderen Voraussetzungen<br />

bräuchten wir keine mehr, sei es, dass<br />

ein Kind nicht deutsch kann, in der Sprachentwicklung<br />

zurück ist oder die Mutter des Kindes Krebs bekommen<br />

hat, die Oma gestorben ist, ein Geschwisterchen geboren<br />

wurde, das Kind in die Schule geht oder zwei<br />

Jahre alt ist, wobei diese Altersgruppe andere Bedingungen<br />

braucht. Ich glaube, wir sollten davon wegkommen,<br />

Kinder in diese Kategorien zu stecken. Vielmehr<br />

haben alle Kinder ein Recht auf Integration, <strong>und</strong><br />

jedes Kind ist anders. Deshalb brauchen wir einen besseren<br />

Anstellungsschlüssel.<br />

Allerdings bildet der Anstellungsschlüssel nicht ab, wie<br />

viel Personal <strong>für</strong> die Kinder in der Gruppe zur Verfügung<br />

steht. Das ist schlecht. Denn wenn die Verfügungszeiten<br />

zurückgehen, müssen Dokumentation, Beobachtung,<br />

Elterngespräche <strong>und</strong> alles, was in einer Vorbereitungszeit<br />

oder der sogenannten Verfügungszeit getan wird,<br />

während der Zeit, in der Kinder da sind, getan werden.<br />

Es werden zum Teil Kinderpflegerinnen – das habe ich<br />

auf den Seiten des Ministeriums im Internet-Chat nachlesen<br />

dürfen – vier Wochen in der Gruppe alleine gelassen,<br />

ohne dass jemand krank ist, sondern weil die<br />

Leitung die Daten einpflegen muss. Da frage ich mich:<br />

Wie soll hier noch irgendein Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziel<br />

umgesetzt werden? Wie soll da Qualität erreicht<br />

werden? Dies ist schlichtweg nicht möglich.<br />

Hier schließe ich an die erste Rednerin an. Es besteht<br />

die Gefahr, dass wir unter diesen Bedingungen zu Aufbewahrungsstätten<br />

werden. Das kann es nicht sein,<br />

auch wenn es sich nur um vier Wochen handelt. Es darf<br />

keinen Tag passieren.<br />

Genauso verhält es sich, wenn eine Kollegin die Sprachförderung<br />

macht <strong>und</strong> mit sechs Kindern aus der Gruppe<br />

geht. Dann sind immer noch 19 Kinder da, die auch ein<br />

Recht auf Bildung haben, die auch ein Recht haben in-<br />

35


36<br />

dividuell gesehen zu werden, die noch kein Schulkind,<br />

sondern drei Jahre alt sind <strong>und</strong> einen Nachholbedarf in<br />

ihrer Entwicklung haben, weil sie aus einer bildungsfernen<br />

Familie stammen. Dem können wir dann nicht<br />

gerecht werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann man sage, dass die Qualität, die Sie<br />

angesprochen haben <strong>und</strong> von der die Gemeinden in<br />

ihrer Umfrage berichtet haben, dem hohen Einsatz der<br />

Träger, der Eltern <strong>und</strong> des Personals geschuldet ist.<br />

Keine einzige Erzieherin <strong>und</strong> keine Kinderpflegerin<br />

wollen, dass ihre Einrichtung schlecht dasteht oder<br />

wollen, dass es den Kindern <strong>und</strong> den Eltern schlecht<br />

geht. Diese sind heute ja auch gezwungen, wirklich gut<br />

zu sein, sonst kommen die Eltern nämlich nicht, sondern<br />

gehen zur Nachbareinrichtung. Die Qualität, die<br />

bisher erreicht wurde, ist meistens deren Einsatz – oft<br />

über die Arbeitszeit hinaus – geschuldet. Die Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Kinderpflegerinnen opfern sich auf <strong>und</strong><br />

stellen jetzt, nachdem sie die Hoffnung hatten, dass sie<br />

einen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan haben, mit dem sie<br />

gerne arbeiten würden, fest, dass sie es nicht können.<br />

Stellen Sie sich den Frust vor. Ich habe die Bedingungen<br />

geschildert. Sie können den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />

unter diesen Rahmenbedingungen nicht umsetzen.<br />

Sie brauchen bitte ein Hoffnungssignal von Ihnen. Ich<br />

höre, da ist etwas in Planung, damit sie das dürfen <strong>und</strong><br />

ihnen die dazugehörigen Rahmenbedingungen zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Denn wir haben jetzt einen quantitativen Ausbau erlebt,<br />

der weitergehen wird bei dem Bedarf <strong>für</strong> die unter Dreijährigen.<br />

Ich be<strong>für</strong>chte sehr stark, dass die Qualitätsoffensive<br />

lediglich in Empfehlungen stecken bleibt <strong>und</strong> in<br />

Broschüren <strong>für</strong> Eltern, die sozusagen denken, wir wären<br />

eine Dienstleistungseinrichtung <strong>für</strong> die Bildungs- <strong>und</strong><br />

Erziehungsziele des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans, zu<br />

der sie gehen <strong>und</strong> sagen könnten: „Bekomme ich bitte<br />

auch naturwissenschaftlich-technische Bildung. Wo ist<br />

das?“<br />

Die Erzieherinnen stehen vor Ort unter einem massiven<br />

Druck. Ich bitte Sie dringend, diesen Druck herauszunehmen<br />

<strong>und</strong> deren Arbeitsplätze <strong>und</strong> -zeiten zu sichern<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> Krankheitsvertretung zu sorgen. In der Großtagespflege<br />

haben wir sofort Krankheitsvertretung. Eine<br />

Erzieherin, die wesentlich mehr Kinder zu betreuen hat,<br />

erhält erst nach vier Wochen eine Vertretung.<br />

Ich schieße jetzt <strong>und</strong> bitte Sie, wenn Sie sich eingehender<br />

mit unserer Stellungnahme beschäftigen<br />

möchten, diese nachzulesen.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich darf<br />

Sie nochmals an meine Eingangsbitte erinnern, sich bei<br />

Ihrer Wortmeldung möglichst kurz zu fassen. Ich darf<br />

Ihnen sagen, wir haben jetzt noch knapp zwei St<strong>und</strong>en<br />

Zeit. Aber ich habe noch 17 Wortmeldungen abzuarbeiten.<br />

SV Hans Schrödinger (Bayerisches Rotes Kreuz):<br />

Schrödinger, Bayerisches Rotes Kreuz. Meine Wortmeldung<br />

ist gleich erledigt. Ich halte nichts davon, Positi-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

onen, die ich teile, neu formuliert zu wiederholen. Von<br />

daher kann ich mich gr<strong>und</strong>sätzlich dem, was die Kollegen<br />

von der Freien Wohlfahrtspflege ausgeführt haben,<br />

anschließen.<br />

SVe Elisabeth Döbler-Scholl (Firma MEKRA Lang<br />

GmbH & Co. KG): Elisabeth Döbler-Scholl ist mein Name<br />

von der Firma MEKRA Lang in Ergersheim. Wir haben<br />

einen Betriebskindergarten, der mittlerweile allerdings<br />

als gemeinnützige Einrichtung allen offen steht. Ich<br />

möchte zu einigen Dingen Stellung nahmen. Herr Feichtl<br />

hat gesagt, er stelle fest, dass wohlhabende Eltern ihre<br />

Kinder länger in die Einrichtung geben als Familien, die<br />

weniger Einkommen haben. Hier können wir genau das<br />

Gegenteil feststellen. Wohlhabende Eltern holen ihre<br />

Kinder in der Regel mittags ab. Unsere Schichtarbeiterinnen<br />

sind froh, wenn ihre Kinder den ganzen Tag untergebracht<br />

werden können.<br />

Wir haben einen Anstellungsschlüssel von 1:8. Ich<br />

denke, daraus geht jetzt schon hervor, wie stark das Engagement<br />

des Unternehmens ist. Was uns dann allerdings<br />

schon sehr nervt, ist, dass wir mit der Gastkinderregelung<br />

immer noch zu tun haben. Das führt zum Beispiel<br />

dazu, dass eine Mutter, die in einer Nachbargemeinde<br />

keinen Krippenplatz bekommen hat, ihr Kind bei<br />

uns eingewöhnt hat. Nach acht Wochen war ein Krippenplatz<br />

frei. Dann fand man es zumutbar, dass sie ihr<br />

Kind in eine andere Krippe gibt.<br />

Wir bekommen den Bedarf in der Regel nur <strong>für</strong> ein Jahr<br />

anerkannt. Das heißt, der Verwaltungsaufwand ist bei<br />

uns sehr hoch. Kurz gesagt: Die Gastkinderregelung ist<br />

<strong>für</strong> uns eine große Belastung. Diese hätten wir gerne<br />

anders geregelt, vielleicht landkreisweit. Wir würden<br />

auch an den Bayerischen Städtetag appellieren, sich in<br />

dieser Richtung ein bisschen mehr zu bewegen.<br />

Noch eine Sache: Es wurde angesprochen, dass man<br />

den Unternehmen vielleicht zumuten könnte, die Beiträge<br />

zu übernehmen. Ich denke, da ist dann wirklich<br />

die Grenze auch bei uns erreicht. Die Einkommensteuer<br />

zum Beispiel, die die Eltern in ihren Heimatgemeinden<br />

einbringen können, wird ja auch nicht der Gemeinde, in<br />

der der Betriebskindergarten ist, zugeschlagen. Also,<br />

diesen Einwand verstehe ich nicht.<br />

Die Förderung <strong>für</strong> Kinder unter zwei Jahren halte ich<br />

auch <strong>für</strong> nicht angemessen. Wir haben jetzt zwei acht<br />

Monate alte Kinder. Diese benötigen doch sehr viel Betreuung<br />

<strong>und</strong> müssen praktisch ständig auf dem Arm<br />

sein. Ich denke, da<strong>für</strong> wäre schon noch ein höherer<br />

Faktor nötig.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich habe<br />

mich vorhin zu diesen Betriebskindergärten geäußert.<br />

Ich habe das nicht so verstanden wissen wollen, dass<br />

das den Unternehmen zugemutet werden soll. Ich sage<br />

nur: Viele Unternehmen leisten einen eigenen Beitrag,<br />

um die Probleme der Gastkinderregelung, wie Sie sie<br />

geschildert haben, zu umgehen. Das ist natürlich sehr<br />

zu begrüßen. Aber das dürfte nicht die Regel sein. Denn


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

damit gibt es eine gewisse Privilegierung, die andere<br />

nicht haben.<br />

SVe Elisabeth Döbler-Scholl (Firma MEKRA Lang<br />

GmbH & Co. KG): Wir haben auch ein Problem bei einer<br />

Mutter, die das Kind bei uns gelassen hat. Diese wird<br />

jetzt natürlich zur Kasse gebeten. Dadurch entsteht<br />

auch eine Zweiklassengesellschaft. Die Mutter hat sich<br />

aufgr<strong>und</strong> der Qualität, die wir bieten, <strong>und</strong> auch des Anstellungsschlüssels<br />

da<strong>für</strong> entschieden, ihr Kind in der<br />

Einrichtung zu belassen. Sie zahlt jetzt eben monatlich.<br />

Ich denke, das ist auch keine gute Lösung, wenn man<br />

sagt, dass Qualität im Vordergr<strong>und</strong> stehen <strong>und</strong> das<br />

Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht Gültigkeit behalten solle.<br />

SV Bruno Didrichsons (Stadt Germering): Mein Name<br />

ist Bruno Didrichsons. Ich komme aus der großen Kreisstadt<br />

Germering am westlichen Stadtrand von München,<br />

37 000 Einwohner. Ich bin in der Stadtverwaltung<br />

zuständig <strong>für</strong> den Bereich „Jugend, Familie, <strong>Sozial</strong>es<br />

<strong>und</strong> Schulen“. Ich versuche, mich kurz zu halten.<br />

Zunächst die Punkte, die aus unserer Sicht im Rahmen<br />

des neuen Gesetzes gut erscheinen: Zum einen sind wir<br />

der Meinung, dass die kommunale Selbstverwaltung,<br />

insbesondere im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden,<br />

durch das Gesetz gestärkt wurde. Ferner ist<br />

eindeutig mehr Fördergerechtigkeit eingetreten. Ich erinnere<br />

hier an die alte Regelung mit den Sechsst<strong>und</strong>engruppen<br />

<strong>und</strong> den Ganztagesgruppen. In unserer Kommune<br />

hat sich gezeigt, dass die Öffnungszeiten sich<br />

durchgehend verlängert haben. Sie wurden auch flexibler.<br />

Das Buchungsverhalten war so, dass die Eltern<br />

im Schnitt mehr gebucht haben.<br />

Für uns ist auch positiv, dass aufgr<strong>und</strong> des neuen Gesetzes<br />

im Bereich der Krippen <strong>und</strong> Horte nun eher eine<br />

Platzteilung möglich ist. Das heißt, ich kann einen Platz<br />

in dem Sinn mit zwei Tagen <strong>und</strong> drei Tagen belegen, was<br />

zum einen dem Wunsch vieler Eltern gerade im Krippen<strong>und</strong><br />

Hortbereich entspricht, <strong>und</strong> zum anderen <strong>für</strong> die<br />

Kommunen im Bereich der Investition <strong>und</strong> der Betriebskosten<br />

eine Kostenentlastung bedeutet.<br />

Ich möchte nicht verhehlen, dass in diesem Punkt von<br />

manchen Leitungen im Vorfeld pädagogische Bedenken<br />

geäußert wurden, ob dies sinnvoll <strong>und</strong> machbar ist.<br />

Unsere zweijährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass<br />

diese Be<strong>für</strong>chtungen nicht in der Schärfe eingetreten<br />

sind. Es hat sich insgesamt bewährt, <strong>und</strong> es lässt sich<br />

gut handeln.<br />

Ein sehr positiver Punkt im neuen Gesetz war <strong>und</strong> ist,<br />

dass hier Aspekte eines Qualitätsmanagements eingeführt<br />

wurden. Ich erinnere an die Pflicht zur Erstellung<br />

eines Konzeptes. Es gab früher viele Einrichtungen, die<br />

das schlichtweg nicht hatten.<br />

Ich darf an die Elternbefragungen erinnern. Ich finde es<br />

gut, dass diese eingeführt wurden. Wir hatten diese<br />

Dinge vorher auch schon in unseren Einrichtungen eingeführt.<br />

Ich meine, die Elternbefragungen zeigen deutlich,<br />

dass sich hier etwas bewegt <strong>und</strong> dass man im<br />

Sinne einer guten Entwicklung in den Einrichtungen einiges<br />

erreichen kann, wenn man diese sinnvoll auswertet.<br />

Auch eine gute Neuerung war die Feststellung des Anstellungsschlüssels<br />

generell. Ich meine, mithilfe des Anstellungsschlüssels<br />

kann man die Einrichtungen jetzt<br />

wirklich transparent vergleichen. Das war vorher sehr<br />

schwer möglich. Dies ist wirklich ein guter Maßstab <strong>und</strong><br />

ein guter Anhaltspunkt <strong>für</strong> alle Beteiligten, um die Personalausstattung<br />

einer Einrichtung zu beurteilen. Da gab<br />

es vorher doch sehr große Unklarheiten.<br />

Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan kann im Gr<strong>und</strong>e nur<br />

begrüßt werden. Dieser ist eine sehr gute Sache. Ich<br />

meine jedoch – das wurde mehrfach schon gesagt -,<br />

dass er sich mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzen<br />

lässt.<br />

Jetzt komme ich zu einigen Punkten, bei denen es unserer<br />

Meinung nach Probleme gibt. Diese haben wir<br />

auch im Vorfeld schon gesehen <strong>und</strong> immer wieder<br />

unsere Bedenken vorgebracht. Wir sind Träger von<br />

sieben Einrichtungen, die die Kommune selbst betreibt.<br />

Es gibt weitere 12 Einrichtungen in freier Trägerschaft in<br />

unserer Gemeinde. Wir haben traditionell eine sehr gute<br />

Versorgung im Bereich der Kinderbetreuung <strong>und</strong> -förderung.<br />

Insbesondere in der Umstellungsphase gab es sehr<br />

große Verunsicherung beim Personal, die auch noch<br />

anhält. Die Gründe wurden genannt: Arbeitsverträge,<br />

Unsicherheit hinsichtlich der gebuchten Zeit usw. Diese<br />

Unruhe, diese Unzufriedenheit hält leider noch an, hat<br />

sich aber etwas gebessert, nachdem wir jetzt festgestellt<br />

haben, dass sich die Buchungszeiten nach oben<br />

<strong>und</strong> nicht nach unten entwickelt haben.<br />

Stichwort „Gastkinderregelung“: Ich meine, das ist der<br />

Punkt, der insbesondere auch <strong>für</strong> die Kommunen einen<br />

sehr hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.<br />

Das ist wirklich ein Monstrum. Ich bin auch <strong>für</strong> den Bereich<br />

„Schulen“ zuständig. Es war seinerzeit sehr hilfreich,<br />

als die Gastschulbeiträge <strong>für</strong> bestimmte Gastschulanträge<br />

abgeschafft wurden. Ich weiß nicht, ob<br />

das hier ein Weg ist. Ich habe mich hiermit nicht so ausführlich<br />

beschäftigt. Aber ich meine, man könnte zumindest<br />

in die Richtung denken, dass man hier ähnliche<br />

Wege geht, wenn die Gastkinderanzahl nicht über ein<br />

bestimmtes Quantum hinausgeht. Für Betriebskindergärten,<br />

bei denen das tatsächlich nicht möglich ist,<br />

könnte man eine Sonderregelung finden. Ich habe<br />

einmal kurz das ausgewertet, was wir bezahlen <strong>und</strong> was<br />

wir bekommen. Das hält sich in etwa die Waage. Dieser<br />

ganze Aufwand führt in dem Punkt eigentlich zu nichts.<br />

Zum Bereich „Risikokinder“ kann ich meinen Vorrednern<br />

zustimmen. Wir hatten vor dem neuen Gesetz diese Regelung<br />

in der 3. Durchführungsverordnung <strong>für</strong> zusätzliches<br />

Personal, wenn besondere Probleme in einer Einrichtung<br />

im Zuge der Struktur der Kinder, der Einwohner<br />

vorhanden waren. Ich meine, es ist hier durch diesen<br />

Faktor 1,3 ein kleiner Ausgleich <strong>für</strong> Einrichtungen ge-<br />

37


38<br />

kommen, in denen Kinder mit Sprachproblemen <strong>und</strong><br />

Migrationshintergr<strong>und</strong> sind. Aber die übrigen Faktoren<br />

im Bereich der Risikokinder, die ja auch schon genannt<br />

wurden, werden durch die neue Regelung nicht berücksichtigt.<br />

Diese Kinder müssen jetzt mit dem Schlüssel<br />

1,0 in Gruppen mit 25 Kindern gefördert werden. Das ist<br />

sehr häufig nicht oder nicht ausreichend möglich.<br />

Ein Bereich, bei dem wir im Vorfeld Probleme gesehen<br />

haben, die sich auch so eingestellt haben, waren Einrichtungen<br />

mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil<br />

an älterem Personal. Durch die neue Regelung ist die<br />

Förderung hier zurückgegangen. Früher bekam man <strong>für</strong><br />

älteres Personal eine höhere Förderung. Mit dem neuen<br />

Faktor ist das vereinheitlicht worden. Wir haben dann<br />

auch das Problem bekommen, dass Einrichtungen in<br />

freier Trägerschaft, die hier Mindereinnahmen zu verzeichnen<br />

hatten, sich unmittelbar an den Träger <strong>und</strong> die<br />

Kommune gewandt <strong>und</strong> um Ausgleich gebeten haben.<br />

Das ist dann schon eine Sache, wo die kreisangehörigen<br />

Gemeinden mehr als früher gefordert werden.<br />

Noch eine Anmerkung zum Bereich „Schulkindergärten“:<br />

Das war ein Punkt, den wir im Vorfeld öfters<br />

eingebracht haben. Wir haben immer darum gebeten,<br />

dass es hier möglich sein sollte, einen zusätzlichen<br />

Faktor einzuführen. Dieser ist dann nicht gekommen.<br />

Meines Wissens sind daraufhin sehr viele dieser Schulkindergärten<br />

abgeschafft worden. Wir haben einen<br />

Schulkindergarten <strong>und</strong> betreiben diesen auch weiter.<br />

Dankenswerterweise hat der Stadtrat beschlossen,<br />

hier<strong>für</strong> zusätzliche Mittel bereitzustellen. Wir finden es<br />

schade, dass es hier keinen Weg gegeben hat. Gerade<br />

im Hinblick auf die neue Entwicklung hin zu einer frühen<br />

Einschulung ist der Bedarf an dieser Förderung eigentlich<br />

enorm angestiegen, weil wir jetzt eine sehr große<br />

Anzahl an Rückstellern haben. Ich kann nur von unserer<br />

Einrichtung sprechen. Diese arbeitet hervorragend. Wir<br />

haben eine Erfolgsquote von an die 100 %; das heißt,<br />

fast alle Kinder, die diese Einrichtung besucht haben,<br />

können nachher die Regelschule besuchen. Die Alternative<br />

zu einer solchen Betreuungsform sind Integrationsgruppen<br />

oder HPTs. Ich meine, dass diese letztendlich<br />

<strong>für</strong> den Staat <strong>und</strong> die Kommunen zum einen teurer<br />

sind. Zum anderen erreichen diese Einrichtungen viele<br />

Eltern sicher nicht. Es ist ein sehr langwieriges Antragsverfahren<br />

mit Genehmigungen von verschiedensten<br />

Stellen notwendig. Ich glaube, viele Eltern haben auch<br />

Angst vor einer Stigmatisierung ihrer Kinder <strong>und</strong> denken:<br />

„Wenn ich diese Genehmigung bekomme, habe ich es<br />

amtlich, dass mein Kind behindert oder von Behinderung<br />

bedroht ist.“ Dies war vorher nicht der Fall.<br />

Noch einen Hinweis zur Zusammenarbeit zwischen Hort<br />

<strong>und</strong> Schule <strong>und</strong> zur Aufnahme des Hortes in die Regelungen<br />

des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes: Ich meine,<br />

dies wäre notwendig <strong>und</strong> wünschenswert. Wir würden<br />

uns auch eine noch bessere Zusammenarbeit der Horte<br />

mit den Schulen wünschen. Wir sind hier im Gespräch.<br />

Leider gestaltet sich das nicht ganz so, wie wir uns dies<br />

wünschen. Wenn wir <strong>für</strong> diese Zusammenarbeit werben,<br />

wird uns von den Schulen gesagt: „Ja, was sollen wir<br />

noch alles machen. Wir haben hier<strong>für</strong> keine St<strong>und</strong>en.“<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Ich bin nicht Experte <strong>für</strong> die Lehrerst<strong>und</strong>en. Aber ich<br />

meine, es wäre doch zu überlegen, dass man im Bereich<br />

der Schulen <strong>und</strong> Lehrkräfte darüber nachdenkt,<br />

Kooperationsst<strong>und</strong>en zur Verfügung zu stellen, wenn<br />

Horte sich in oder an Schulen befinden.<br />

Zum Anstellungsschlüssel insgesamt: Wir fahren einen<br />

Anstellungsschlüsselkorridor von 1:10,0 bis 1:10,5. Aus<br />

der Praxis kann ich sagen, dass das mit Sicherheit kein<br />

Luxusanstellungsschlüssel ist. Ich meine, man muss<br />

wirklich darüber nachdenken, hier Verbesserungen<br />

durchzuführen. Das wird ja erfreulicherweise auch gemacht.<br />

Aber ich möchte doch da<strong>für</strong> appellieren, dass<br />

diese Regelungen nicht zulasten der Kommunen gehen,<br />

sondern der Freistaat seiner Verpflichtung nachkommt.<br />

Ich denke, die Kommunen sind wirklich ausreichend<br />

damit belastet, zukünftig diese zusätzlichen Plätze zur<br />

Verfügung zu stellen. Für einen verbesserten Personalschlüssel<br />

sollte wirklich der Freistaat einspringen.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr Didrichsons,<br />

darf ich noch auf eine Bemerkung zurückkommen,<br />

die Sie bezüglich der Gastkinderregelung gemacht<br />

haben? Sie vertreten hier eine Stadtrandgemeinde. Sie<br />

haben, wie andere auch, die Schwierigkeiten der Gastkinderregelung<br />

dargestellt. Nun ist die jetzige Regelung<br />

im Gesetz nicht zuletzt auf Wunsch der kommunalen<br />

Spitzenverbände so zustande gekommen. Könnten Sie<br />

sich aus der Sicht Ihrer Kommune eine andere Gastkinderregelung<br />

vorstellen?<br />

SV Bruno Didrichsons (Stadt Germering): Die Auffassung,<br />

die ich jetzt hier darlege, ist meine Erfahrung aus<br />

der Praxis. Diese Forderung ist politisch vom Stadtrat<br />

nicht abgesichert.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD):Gut, dann<br />

wollen wir es dabei belassen.<br />

SVe Tanja Strack (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft<br />

e. V.): Ich wollte auch noch das Thema „Gastkinderregelung“<br />

ansprechen. Wir haben dazu schon<br />

Verschiedenstes gehört, insbesondere was die betriebliche<br />

Kinderbetreuung betrifft. Ich kann Frau Döbler-<br />

Scholl nur darin zustimmen, dass das gerade <strong>für</strong> kleine<br />

<strong>und</strong> mittlere Unternehmen schwierig ist, die sich wirklich<br />

vermehrt in diesem Bereich engagieren wollen, weil<br />

die Unternehmen viel stärker mit dem Problem konfrontiert<br />

sind, dass sie enorm viele Mitarbeiter aus anderen<br />

Gemeinden haben. Dadurch multipliziert sich das Problem.<br />

Herr Wahnschaffe, Sie hatten vorhin danach gefragt, ob<br />

aus unserer Sicht Unternehmen davon abgeschreckt<br />

werden, sich in der Kinderbetreuung zu betätigen. Das<br />

ist nach unserer Erfahrung tatsächlich der Fall. Den Unternehmen<br />

fehlt da einfach die Planungssicherheit. Wir<br />

hatten ein Kooperationsprojekt, das sich explizit mit der<br />

Beratung der Firmen in diesem Bereich befasst hat.<br />

Dabei kam immer wieder zur Sprache, wenn es um die<br />

Zahl der Plätze ging, die geplant werden sollten, dass<br />

die Firmen dann eher wieder abspringen. Sie sagen, das


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

sei zu viel Aufwand, <strong>und</strong> das könnten sie nicht bewältigen.<br />

Als Zweites wollte ich noch das Thema „Bedarfsdeckung“<br />

ansprechen. Wir sind da jetzt einen ganzen<br />

Schritt weitergekommen. Es wird viel gemacht beim<br />

Krippenausbau. Man muss auf jeden Fall bei den Kindergärten<br />

weitermachen <strong>und</strong> das Ganztagsangebot<br />

verstärken. Auch im Hortbereich muss man deutlich aktiver<br />

werden, weil da das Angebot nach wie vor sehr<br />

gering ist. Für Eltern, die berufstätig sind, ist es einfach<br />

sehr, sehr wichtig, dass die Übergänge gesichert sind.<br />

Es nützt niemandem etwas, wenn er zwar sein Kind in<br />

der Krippe hat, aber nachher im Kindergarten wieder vor<br />

dem Problem steht, dass er nur eine vierstündige Betreuung<br />

zur Verfügung hat.<br />

Ich möchte noch einen Randaspekt zu diesem Punkt<br />

erwähnen, der <strong>für</strong> die Eltern aber doch sehr, sehr wichtig<br />

ist. Das ist das Thema „Ferienbetreuung“. Gerade in<br />

den Ferien müssen die Eltern einen Spagat zwischen<br />

Arbeit <strong>und</strong> Betreuung machen, weil nach wie vor viele<br />

Einrichtungen schließen. Wir haben in diesem Sommer<br />

in Regensburg die Erfahrung gemacht, dass das Kinderferienbetreuungsprogramm,<br />

das wir selbst gemeinsam<br />

mit Regensburger Firmen angeboten haben,<br />

unheimlich gut angenommen wurde. Die Eltern haben<br />

uns immer wieder bestätigt, dass der Kraftakt, den sie in<br />

den langen Sommerferien bewältigen müssen, wahnsinnig<br />

anstrengend <strong>und</strong> kaum zu bewältigen ist. Die<br />

Eltern müssen tatsächlich eine Art Urlaubssplitting vornehmen,<br />

damit die Betreuung in den Ferien gewährleistet<br />

ist. Diesen Punkt sollte man in der ganzen Diskussion,<br />

auch bei der Bedarfsdeckung, noch stärker betonen,<br />

dass also eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung<br />

über das ganze Jahr hinweg gewährleistet sein muss.<br />

SVe Gertraud Moderegger-Rifesser (Elternverein der<br />

Horte Bayerns e. V.): Als Vorsitzende des Elternvereins<br />

der Horte Bayerns e. V. bedanke ich mich herzlich <strong>für</strong><br />

die Einladung <strong>und</strong> die Möglichkeit, hier zu sprechen.<br />

Das Thema „Horte“ ist meines Erachtens hier noch viel<br />

zu wenig angesprochen worden. Es mag sein, dass sich<br />

die Öffnungszeiten in den Kindergärten verbessert<br />

haben. An den Horten haben sie sich definitiv verschlechtert.<br />

Alle Horte, die unmittelbar an eine Schule<br />

angegliedert sind, machen jetzt keine Frühöffnung mehr.<br />

Jeder weiß, dass wir die „verlässliche Halbtagsschule“<br />

nicht haben. Bei Horten, bei denen Kindergärten dabei<br />

sind, springen die Kindergärten ein <strong>und</strong> nehmen die<br />

Kinder in der ersten St<strong>und</strong>e. Ich kenne eine Einrichtung,<br />

an der <strong>für</strong> die Frühöffnung im Kindergarten neun Kinder<br />

angemeldet sind <strong>und</strong> de facto mehr als 30 Kinder da<br />

sind. Diese zusätzlichen Kinder kommen aus dem Hort<br />

<strong>und</strong> werden stillschweigend aufgenommen, weil der<br />

Hort keine Frühöffnung mehr hat. Für diese Kinder bekommt<br />

die Einrichtung aber keinen einzigen Euro an Zuschuss.<br />

Die jammern natürlich über diesen wahnsinnigen<br />

Aufwand, der hier betrieben wird <strong>und</strong> den sie auffangen.<br />

Die Kinder waren aber zum Teil schon in dem<br />

Kindergarten, <strong>und</strong> deswegen dürfen sie da weiter hingehen.<br />

Mehrfach wurde das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern<br />

angesprochen. Dieses Recht ist gerade durch die Gastkinderregelung<br />

im Hortbereich extrem beschnitten<br />

worden. Auf dem Land gibt es des Öfteren keinen Hort.<br />

Dann nehmen die Eltern ihre Kinder dorthin mit, wo sie<br />

ihre Arbeitsstätte haben. In der Schule ist es überhaupt<br />

kein Problem, die Gastkinderregelung durchzubekommen;<br />

in dem dazugehörigen Hort ist das dann aber<br />

oftmals so gut wie nicht möglich. Das krasseste Beispiel,<br />

das uns zugetragen wurde, stammt aus einer sehr<br />

kleinen Gemeinde in der Nähe von Augsburg. Die Mutter<br />

wollte ihr Kind in einen Hort in Augsburg tun. Sie hat<br />

eine Ablehnung bekommen mit der Begründung, sie<br />

habe am Vormittag <strong>für</strong> sechs St<strong>und</strong>en einen Platz im<br />

Kindergarten <strong>für</strong> das Kind, deswegen werde die Gastkinderregelung<br />

nicht genehmigt. Wenn das solche<br />

Blüten treibt, muss da mit Sicherheit nachgebessert<br />

werden.<br />

Bei der Gastkinderregelung an Horten fällt immer wieder<br />

auf, dass die Gemeinden, wo der Antrag gestellt wird,<br />

zwar keine Einwände dagegen haben, dass die Kinder<br />

in eine andere Einrichtung gehen, aber nichts zahlen<br />

wollen. Eine Befragung, die der Elternverein der Horte<br />

Bayerns e. V. durchgeführt hat in einem Bereich, wo<br />

extrem mit Gastkindern gearbeitet wird, hat ergeben,<br />

dass 40 % der Eltern mehr als 300 Euro <strong>für</strong> einen Hortplatz<br />

zahlen, weil sie alles bezahlen müssen: Sie müssen<br />

den Teil der Kommune, den Teil des Landes Bayern <strong>und</strong><br />

ihren eigenen Teil bezahlen. Das kann’s nicht sein. An<br />

den Horten gibt es mit der Gastkinderregelung immense<br />

Probleme.<br />

Im Hortbereich beobachtet man eines immer wieder; ich<br />

hoffe, dass sich das mit der Eingewöhnung in das Buchungsmodell<br />

irgendwann gibt: Wenn die Mutter einen<br />

Platz <strong>für</strong> ein Kind von mittags bis Ende der Hortzeit benötigt<br />

– das wären im Extremfall sechs St<strong>und</strong>en –, sagt<br />

der Hort: Es tut mir sehr leid, aber damit ich meine Bezuschussung<br />

bekomme, habe ich nur noch drei St<strong>und</strong>en<br />

frei. Die Mutter darf also nur drei St<strong>und</strong>en buchen,<br />

obwohl sie sechs St<strong>und</strong>en brauchen würde. Das ist an<br />

Horten verstärkt zu beobachten <strong>und</strong> hilft den Eltern gar<br />

nichts; denn die restlichen drei St<strong>und</strong>en steht das Kind<br />

auf der Straße.<br />

Mir ist im Fragebogen die Frage aufgefallen, ob denn<br />

die Bedarfsdeckung ausreichend ist. Ich halte diese<br />

Frage <strong>für</strong> den Hortbereich <strong>für</strong> leicht zynisch.<br />

Sie haben eingangs angeregt, wir sollten die Stärken<br />

<strong>und</strong> die Schwächen des BayKiBiG aufzählen. Die ganz<br />

große Stärke des BayKiBiG liegt darin, dass es endlich<br />

ein Gesetz <strong>für</strong> Kinder von 0 bis 14 Jahren gibt. Das ist<br />

andererseits die Schwäche des BayKiBiG. Herr Unterländer,<br />

Sie wissen ganz genau, was ich meine.<br />

Dann wurde immer wieder die demografische Entwicklung<br />

angeführt. Das ist jetzt meine ganz private Meinung:<br />

Warum kommt man immer wieder mit der demografischen<br />

Entwicklung? Man muss sich doch überlegen:<br />

Was will ich? Will ich mehr Kinder, oder will ich<br />

die Plätze wegen der demografischen Entwicklung ab-<br />

39


40<br />

bauen? Es gibt da nur ein Entweder–oder. Ich bin schon<br />

der Meinung, dass wir uns eher <strong>für</strong> das „oder“ <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />

das Geld entscheiden sollten.<br />

SVe Jutta Materna (GEW Bayern): Ich spreche <strong>für</strong> die<br />

Gewerkschaft Erziehung <strong>und</strong> Wissenschaft. Ihnen liegt<br />

jetzt keine schriftliche Stellungnahme vor; das habe ich<br />

leider im Vorfeld versäumt. Ich bin heute zum ersten Mal<br />

bei einer solchen Anhörung. Ich bin ganz überrascht<br />

davon, wie sehr hier ins Detail gegangen wird, was ich<br />

<strong>für</strong> gut <strong>und</strong> richtig finde. Ich erspare Ihnen das aber in<br />

meinem Beitrag, weil schon sehr viele Argumente vorgetragen<br />

wurden.<br />

In der Praktikabilität lässt dieses Gesetz sehr zu wünschen<br />

übrig. Alle Bedenken, die wir schon in der Zeit der<br />

Entstehung des Gesetzes geäußert haben, haben sich<br />

in der Realität bestätigt. Die Redebeiträge haben gezeigt,<br />

dass in der Fachöffentlichkeit einhellig die Meinung<br />

herrscht, dieses Gesetz fördere nicht die Bildungsqualität.<br />

Das möchten wir als Bildungsgewerkschaft<br />

unterstreichen.<br />

Warum ist das so? – Um einen gerechten Zugang zu<br />

Bildung, auch zukunftsweisend, <strong>für</strong> die Kinder, deren<br />

Zahl immer weiter zurückgeht, möglich zu machen,<br />

bräuchte man eine Kindertagesbetreuung, die allen Bevölkerungsgruppierungen<br />

die Hürden, um Kinder an Bildung<br />

teilhaben zu lassen, aus dem Weg räumt. So, wie<br />

das Gesetz jetzt aussieht, ist das Gegenteil der Fall.<br />

Man wollte mehr Fördergerechtigkeit. Mittlerweile hängt<br />

es vom zufälligen Kassenstand der Kommunen ab, wie<br />

die Qualität in den Einrichtungen ausschaut, ob man<br />

sich Verfügungszeiten leisten kann, ob man sich eine<br />

personelle Ausstattung leisten kann, die den Bedürfnissen<br />

der Kinder entspricht. Es wird ums Geld gestritten,<br />

aber es wird nicht beim Bemühen angesetzt,<br />

Stigmatisierungen zurückzufahren. So wäre es eine<br />

Selbstverständlichkeit, Kinder mit Sprachschwierigkeiten<br />

oder Verhaltensauffälligkeiten ins Boot zu holen,<br />

ohne ihnen vorher attestieren zu müssen: Du bist ein<br />

ganz besonderes Kind, mit dir müssen wir erst einen<br />

erhöhten Verwaltungsaufwand betreiben.<br />

Dazu brauchen wir natürlich ohnehin einen wesentlich<br />

besseren Anstellungsschlüssel als das, was auch hier<br />

diskutiert wird. Stellen sie sich ein Kind von unter<br />

drei Jahren in einer sozialen Gruppe vor, welche die Personenanzahl<br />

von zehn überschreitet. Würden Sie ihr<br />

Kind in eine Gruppe geben, in der es mehr als zehn<br />

Kinder gibt plus zwei Erwachsene, die das Kind am<br />

Anfang überhaupt nicht kennt? Dieses Kind wird sich<br />

nur an höchstens zwei Personen halten können. Das ist<br />

doch keine zukunftsweisende pädagogische Form!<br />

Ich möchte noch einen Vergleich mit Zwergschulen<br />

ziehen. Stellen Sie sich eine Zwergschule vor, deren Existenz<br />

davon abhängt, wie viele Kinder pro Jahr angemeldet<br />

werden <strong>und</strong> die Werbung betreiben müsste, um<br />

die Klassen voll zu halten, damit die Lehrer nicht abgebaut<br />

werden. Wo bleibt denn da die Bildungsqualität?<br />

So etwas wäre unvorstellbar.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Wir sollen diesen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umsetzen<br />

<strong>und</strong> wollen das auch, weil er sehr hoch angesiedelt<br />

ist. Da<strong>für</strong> bräuchte man durchgängig mindestens<br />

30 St<strong>und</strong>en Zeit pro Woche, in der die Kinder als Gruppe<br />

kreativ <strong>und</strong> schöpferisch ihre eigene Bildungsarbeit tätigen<br />

können. Wie will man das unter den bereits sehr<br />

deutlich ausgeführten Umständen bewerkstelligen?<br />

Frau Hepting hat es ganz deutlich gemacht: Der Alltag in<br />

der Kindertagesstätte ist nicht so, dass wir die gewünschte<br />

Qualität sichern können. Es muss sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

etwas ändern. Wir von der GEW plädieren <strong>für</strong><br />

den kostenfreien Zugang zu Kindertageseinrichtungen.<br />

Wenn man allein den Verwaltungsaufwand einsparen<br />

würde, den diese neue Regelung mit sich bringt, könnte<br />

man das vielleicht mit einer geringen Erhöhung der Bezuschussung<br />

schaffen. Wir fordern einen kostenfreien<br />

Zugang <strong>für</strong> alle Kinder im Vorschulbereich <strong>und</strong> selbstverständlich<br />

eine Sprachförderung <strong>für</strong> alle Kinder in<br />

einer Gruppe. Die Förderung soll nicht so geschehen,<br />

wie es derzeit der Fall ist, dass man nämlich Kinder herauspickt,<br />

an die zuständige Gr<strong>und</strong>schule karrt <strong>und</strong> sie<br />

dort von extra Sprachtherapeuten behandeln lässt.<br />

Würde man das Personal in der Kindertageseinrichtung<br />

aufstocken, hätte man einen wesentlich besseren<br />

Erfolg.<br />

Wir halten dieses Medikament „BayKiBiG“, das auf den<br />

Markt gekommen ist, <strong>für</strong> nicht ausreichend getestet <strong>und</strong><br />

sogar <strong>für</strong> schädlich, da es Nebenwirkungen entfaltet,<br />

die nicht mehr zu „handeln“ sind.<br />

SVe Dr. Susanne Herrmann (<strong>Sozial</strong>referat/Stadtjugendamt<br />

München): Es ist sehr viel gesagt worden. Ich<br />

freue mich, dass die Aussagen dieses Expertengremiums<br />

sehr homogen sind, <strong>und</strong> hoffe, dass sie Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die Kinder<br />

unter drei Jahren beschränken, weil das auch der Bereich<br />

ist, den wir in unserer Abteilung vorrangig versorgen.<br />

Ich freue mich außerordentlich, dass jetzt, zumindest<br />

seit einem Jahr, die gesellschaftliche Anerkennung<br />

da ist; denn das haben die Eltern schon immer<br />

gefordert. Ich möchte dazu ganz klar sagen – das zeigt<br />

auch die DJI-Studie –, dass die Eltern knapp das<br />

buchen, was sie wirklich brauchen. Es gibt keine Eltern,<br />

die ihre Kinder abschieben wollen, im Gegenteil: Man<br />

will die Kinder aus bestimmten Gründen – dazu komme<br />

ich noch – in die Einrichtung geben, <strong>und</strong> das sollte honoriert<br />

werden.<br />

Es hängt nicht nur von der Berufstätigkeit der Eltern ab<br />

– da stimmen unsere Erfahrungen mit der DJI-Studie<br />

überein –, ob sie die Kinder versorgen lassen wollen.<br />

Auch die nicht berufstätigen Mütter haben genauso den<br />

Wunsch – das macht ein paar Prozent aus –, ihre Kinder<br />

versorgen zu lassen. In der Gesellschaft besteht also<br />

der Wunsch, zum einen den Kindern soziale Kontakte<br />

zu ermöglichen <strong>und</strong> zum anderen die frühkindliche Bildung<br />

wahrzunehmen.<br />

Bei den Kindern unter drei Jahren muss man in Bezug<br />

auf die frühkindliche Bildung einfach die Defizite des


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Gesetzes sehen. Es ist schon einige Male angesprochen<br />

worden, dass der Faktor <strong>für</strong> die Kinder unter drei Jahren<br />

nicht ausreicht; das wurde noch spezifiziert, ob das Kind<br />

unter einem Jahr oder unter zwei Jahren ist. Schauen<br />

Sie sich das Spezielle bei den Kinder unter drei oder<br />

unter zwei Jahren an: Es geht nicht nur darum, mehr<br />

Erzieherinnen zu haben, sondern auch darum, dass die<br />

Kinder bekannte Erzieherinnen oder Betreuungskräfte in<br />

ihrem Umfeld wollen. Das heißt, dass Vertretungen nicht<br />

so einfach möglich sind. Es ist notwendig, dass in der<br />

Nähe der Kindern bekannte <strong>und</strong> gewohnte Erzieherinnen<br />

sind, an die sie eine Bindung haben. Das ist mit<br />

einem solchen Schlüssel nicht leistbar.<br />

Der Migrationsfaktor gibt <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />

nichts her; denn der doppelte Faktor ist höher als der<br />

Migrationsfaktor. Für Kinder unter drei Jahren ist natürlich<br />

eine Sprachförderung notwendig, völlig unabhängig<br />

davon – was hier schon angesprochen wurde –, ob das<br />

Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong> sein müssen oder<br />

nicht. Dieser Faktor kommt wegen der Spezialität des<br />

BayKiBiG <strong>für</strong> sämtliche Kinder unter drei Jahren gar<br />

nicht zur Anwendung. Das Gleiche gilt bei dem Faktor<br />

4,5. Auch hier haben wir nicht „mal 4,5“ wie bei den<br />

Kinder ab drei Jahren, sondern wir haben nur den 4,5fachen<br />

Faktor. Auch hier kommt also dieser Faktor <strong>für</strong><br />

die Kinder unter drei Jahren nur zur Hälfte zum Tragen.<br />

Völlig außer Betracht – auch das ist schon angesprochen<br />

worden – bleiben die sonstigen Risikokinder. Ich<br />

denke vor allem an die Hilfeplan-Kinder. Unsere Erfahrung<br />

ist, dass wir in jeder Gruppe ungefähr ein Hilfeplan-<br />

Kind in den Kinderkrippen haben, wo ganz besondere<br />

Pädagogik, Nähe <strong>und</strong> Fürsorge nicht nur den Kindern<br />

gegenüber, sondern auch gegenüber den Eltern erforderlich<br />

ist, um diese Kinder vernünftig zu versorgen.<br />

Ich habe gerade vergessen, zu den Kindern unter<br />

einem Jahr zu sagen: Wir haben eine Abfrage gemacht,<br />

wie der Bedarf ist. Er ist nicht zurückgegangen, auch<br />

nicht mit der Einführung des Elterngeldes, zumindest<br />

nicht in der Großstadt München. Zehn Prozent der<br />

Kinder in den Krippen sind unter einem Jahr. Das heißt,<br />

wir haben ein Kind oder zwei Kinder unter einem Jahr in<br />

jeder Krippengruppe. Das wollte ich nachschicken zu<br />

dem, was ich vorher schon zu den Kleinen gesagt<br />

habe.<br />

Ein Problem ist noch nicht angesprochen worden, das<br />

ich sehe, nämlich die Marktöffnung auf den privaten<br />

Sektor. Ich möchte ausdrücklich sagen: Ich begrüße es<br />

sehr, dass es die Möglichkeit gibt, sich im privaten Bereich<br />

zu engagieren. Wir haben aber noch keinen Markt.<br />

Es wird lange dauern, bis wir einen echten Markt in der<br />

Versorgung der Kinder unter drei Jahren haben. Das bedeutet,<br />

die normalen Marktregularien – die Eltern gehen<br />

nicht in schlechte Kinderkrippen – greifen noch nicht in<br />

diesem Bereich. Das heißt, es gibt Träger – das sind<br />

selbstverständlich nicht alle, <strong>und</strong> das sind nicht die meisten<br />

–, die nur Geld verdienen wollen. Da macht es uns<br />

zu schaffen, dass wir keine allgemeinen Standards<br />

haben, zum Beispiel <strong>für</strong> Betriebserlaubnisse, Raumgrößen,<br />

Gruppengrößen etc. Wir sind bayernweit noch<br />

nicht so weit gekommen, uns solche Standards gemeinsam<br />

zu überlegen. In der Stadt München gibt es<br />

schon die ersten Pleiten von privaten Trägern, die mit<br />

sehr viel Arbeit <strong>und</strong> vor allem natürlich mit großen Problemen<br />

<strong>für</strong> die Eltern <strong>und</strong> Kinder verb<strong>und</strong>en sind, die<br />

aufgr<strong>und</strong> der Mangelversorgung keine Möglichkeit<br />

haben, sehr schnell neue Plätze zu finden.<br />

Ich möchte hier noch eine Sorge vortragen; das ist<br />

schon angeklungen, nämlich die Öffnung der Kindergärten<br />

<strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren. Ich begrüße ausdrücklich<br />

altersgemischte Konzepte; denn das ist die<br />

Zukunft der Kindertagesbetreuung. Ich sehe aber sehr,<br />

sehr pessimistisch die Auffüllung von Kindergärten mit<br />

Unter-Dreijährigen. Zwar haben wir – da haben Sie recht,<br />

Frau Huber – dann einen anderen Faktor, aber die<br />

Raumgrößen, die Einrichtungen, die Räumlichkeiten<br />

<strong>und</strong> vor allem die Gruppengrößen sind darauf nicht eingestellt.<br />

Das ist das Problem. Wenn wir altersgemischte<br />

Öffnungen machen, dann nur mit Konzepten, die das<br />

pädagogisch untermauern <strong>und</strong> die all dem Rechnung<br />

tragen. Bevor Sie mich fragen, wer den besseren Anstellungsschlüssel<br />

finanzieren soll, sage ich gleich: Wir<br />

als Kommune sind natürlich der Meinung, dass das vom<br />

Freistaat kommen müsste. Ich sehe – <strong>und</strong> das wurde<br />

hier auch angesprochen – das ganz große Problem,<br />

dass man sich vom Finanzvolumen der Kommunen abhängig<br />

macht oder auch von der politischen oder gesellschaftlichen<br />

Ausrichtung, wo man gerade Geld investiert.<br />

Wir sollten zu einer bayernweit einheitlichen Versorgung<br />

der Kinder kommen.<br />

Es wurde noch etwas hinsichtlich der Planungsunsicherheiten<br />

angesprochen durch Buchungszeiten, wie<br />

viel Personal befristete Verträge erhält etc. Wir als großer<br />

Träger haben den Vorteil, dass wir nicht zu betriebsbedingten<br />

Kündigungen kommen müssen. Ich möchte<br />

aber auch hier noch einmal die Sicht auf die Kinder<br />

lenken. Es geht nicht nur darum, ob eine Erzieherin<br />

einen Arbeitsplatz verliert beziehungsweise St<strong>und</strong>en reduzieren<br />

muss, sondern es geht darum, dass die Kinder<br />

gerade in der sensiblen Phase von unter drei Jahren mit<br />

neuem Betreuungspersonal konfrontiert werden. Es<br />

wurden Bindungen aufgebaut, <strong>und</strong> die Erzieherinnen<br />

sind dann vielleicht nicht mehr so lange da oder gar<br />

nicht mehr da. Das ist nicht nur etwas, das kleinere<br />

Träger trifft, sondern es ist aus der Sicht der Kinder eine<br />

Problematik, wenn der Personalstand in den Einrichtungen<br />

jährlich oder halbjährlich wechselt.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Bitte gestatten<br />

Sie mir eine kurze Bemerkung zum Thema Finanzierung:<br />

Durch die Verwaltungsvereinbarung haben<br />

wir nun die Situation, dass der B<strong>und</strong>, der nicht zuständig<br />

ist, jetzt etwas dazu gibt, nämlich vier Milliarden. Nun<br />

reden wir hier von Bildung. Wer ist eigentlich in Bayern<br />

<strong>für</strong> Bildung zuständig? Diese Frage gebe ich an Sie<br />

weiter. – Nun fahren wir in der Rednerliste fort.<br />

SV Dieter Rubenbauer (Gemeinde Gröbenzell): Ich bin<br />

erster Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell, ebenso<br />

wie die Gemeinde Germering im westlichen Speckgürtel<br />

Münchens gelegen. Wir haben etwa 20 000 Einwohner<br />

41


42<br />

<strong>und</strong> eine sehr vielfältige Kinderbetreuungslandschaft<br />

mit einer Vielzahl von freien Trägern, ob das nun eine<br />

Elternvereinigung ist, die einen Integrationskindergarten<br />

betreibt oder ein Waldorfverein, der einen Kindergarten<br />

betreibt. Insofern haben wir mit sämtlichen Spezialitäten<br />

des BayKiBiG relativ reichhaltige Erfahrungen gemacht.<br />

Im Vorfeld der Umsetzung des Gesetzes haben wir uns<br />

deshalb frühzeitig mit allen Trägern zusammengetan<br />

<strong>und</strong> miteinander einige Vereinbarungen getroffen, die<br />

uns heute sehr zugutekommen. So ist es Eltern in manch<br />

anderen Gemeinden möglich, unter dem Kindergartenjahr<br />

eine Umbuchung vorzunehmen, zum Beispiel von<br />

sieben bis acht St<strong>und</strong>en auf vier bis fünf St<strong>und</strong>en. Wir<br />

hingegen haben vereinbart, dass das jeweils nur in besonderen<br />

Fällen möglich ist, zum Beispiel wenn sich die<br />

familiäre oder berufliche Situation entscheidend ändert.<br />

Unsere Erfahrung ist allerdings, dass die Buchungszeiten<br />

stabil sind. Wir stellen sogar fest, dass die Eltern<br />

nach einem Monat, wenn wir eine Umbuchung zulassen,<br />

etwas mehr buchen wollen, wo man normalerweise in<br />

die höhere Buchungskategorie rutscht.<br />

In den gemeindlichen Kindertagesstätten, die wir betreiben,<br />

verbleiben etwa 90 % der Kinder zum Mittagessen.<br />

Das ist eine neue Realität, die wir vor kurzer Zeit<br />

noch nicht hatten. Da ist die Flexibilität des BayKiBiG<br />

gleichzeitig ein Hemmschuh; denn wenn man die pädagogische<br />

Ausrichtung in den Vordergr<strong>und</strong> stellt, dann<br />

müsste es nach dem Mittagessen eine Ruhezeit geben,<br />

<strong>und</strong> in der Zeit kann keine Abholung durch die Eltern<br />

erfolgen. Da bekommen wir dann von unserer Kommunalaufsicht<br />

ein Schreiben, in dem es heißt, ihr müsst<br />

aber in dem Kindergarten auch diese oder jene Buchungszeit<br />

anbieten, die durch das Gr<strong>und</strong>ruhen nach<br />

dem Mittagessen eigentlich ausgeschlossen ist. Das<br />

heißt, wir vereinbaren mit den Eltern Kernzeiten, <strong>und</strong><br />

dann muss das Kind entweder sehr viel früher gebracht<br />

oder entsprechend später abgeholt werden. Da ist eine<br />

kleine Diskrepanz im Gesetz drin.<br />

Wir als Gemeinde Gröbenzell, so behaupte ich, haben<br />

unsere Hausaufgaben gemacht. Wir bieten vor Ort genügend<br />

Kindergartenplätze an. Insofern kann ich einer<br />

Aussetzung der Gastkinderregelung relativ wenig abgewinnen.<br />

Wir haben mit einem Millionenaufwand unsere<br />

Kindertagesstätten erstellt. Diejenigen, die ihre Hausaufgaben<br />

vielleicht nicht so gemacht haben, würden<br />

davon profitieren, dass sie ihre Kinder weiterhin bei uns<br />

betreuen lassen können <strong>für</strong> wenig bis gar keine Kostenbeteiligung.<br />

Der Vertreter der AWO hat eine Verwaltungsvereinfachung<br />

dergestalt vorgeschlagen, dass die<br />

Gemeinden das mit der jeweiligen Nachbargemeinde<br />

selbst ausmachen sollen. Ich möchte mir gar nicht vorstellen,<br />

was <strong>für</strong> Folgen das <strong>für</strong> die Gemeinden hätte,<br />

wenn die Gemeinden die Gastkinderbetreuungsverhältnisse<br />

jeweils am Grünen Tisch aushandeln müssten,<br />

zum Beispiel mit der großen Landeshauptstadt München<br />

oder mit einer kleinen Gemeinde aus dem westlichen<br />

Teil unseres Landkreises. Das ist vollkommen<br />

unpraktikabel, <strong>und</strong> ich bitte, davon Abstand zu<br />

nehmen.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Gestatten<br />

Sie eine Zwischenfrage? – Beim Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilferecht<br />

haben wir aber doch diese Regelung.<br />

SV Dieter Rubenbauer (Gemeinde Gröbenzell): Das ist<br />

richtig. Wenn ich aber jedes Gastkinderverhältnis <strong>für</strong><br />

jeden Hortplatz, den es in einem Landschulheim gibt,<br />

wo es noch eine spezielle Form des Hortes gibt, mit der<br />

jeweiligen Sitzgemeinde auszuhandeln habe, ist das<br />

nicht praktikabel. Ich rede nicht von Pauschalsätzen,<br />

sondern es ist vorgeschlagen worden, man soll das<br />

aushandeln. Dann muss ich meine Verwaltung aufblähen<br />

<strong>und</strong> brauche wesentlich mehr Personal.<br />

Die Gastkinderregelung ist insgesamt sehr problematisch,<br />

weil wir zum Beispiel mit unserer Waldorfeinrichtung<br />

in Gröbenzell 50 Plätze in der ersten R<strong>und</strong>e anerkannt<br />

haben. Wir können aber nachweisen, dass seit<br />

des Beginns der Einrichtung davon nur etwa 35 Plätze<br />

von Gröbenzeller Kindern belegt sind. Mit welchem<br />

Recht sollte ich also in Zukunft nochmals 50 Plätze anerkennen?<br />

Ich bekomme die Gemeinden, die rings um<br />

uns herum sind, <strong>und</strong> auch die Landeshauptstadt München<br />

nicht dazu, dass sie in unserer Einrichtung vor Ort<br />

Plätze anerkennen. Das hat eine Unsicherheit <strong>für</strong> die<br />

Träger zur Folge. Herr Vorsitzender, Sie haben vorhin<br />

meinen Vorschlag im Gremium k<strong>und</strong>getan, dass man<br />

vielleicht Einrichtungen mit einer besonderen pädagogischen<br />

Ausrichtung auf die Landkreisebene hebt <strong>und</strong><br />

diese Einrichtungen über die Kreisumlage betreibt. Das<br />

wäre <strong>für</strong> uns als Sitzgemeinde gewiss eine erhebliche<br />

Vereinfachung, <strong>für</strong> die Träger erst recht.<br />

Ich habe noch eine Bitte zum Thema Vorbereitungszeit<br />

<strong>und</strong> Verfügungszeit des Personals. Ebenso wie Germering<br />

haben wir einen Anstellungsschlüssel in einem Korridor<br />

von 10,0 bis 10,5 festgelegt <strong>und</strong> kommen zur Erkenntnis,<br />

dass das bestimmt kein Luxus ist. Das ist aber<br />

eine relativ gute Ausstattung. Nichtsdestoweniger wäre<br />

es vonnöten, dass man außerhalb des BayKiBiG in irgendeiner<br />

Form zu einer Fördermöglichkeit der Vorbereitungszeiten<br />

finden <strong>und</strong> dort eine verbindliche Regelung<br />

festschreiben könnte.<br />

SV Günter Krauß (ISKA pgGmbH): Ich nehme aus drei<br />

sehr unterschiedlichen Perspektiven Stellung. Die eine<br />

Perspektive: Von 1999 bis 2004 habe ich das Bayerische<br />

<strong>Sozial</strong>ministerium bei der Entwicklung der kindbezogenen<br />

Förderung beraten, <strong>und</strong> sehr viele der<br />

Gr<strong>und</strong>lagen sind später ins BayKiBiG eingeflossen.<br />

Die zweite Perspektive ist die, dass ich seit dem letzten<br />

Jahr die Landeshauptstadt München dabei berate, wiederum<br />

die kommunale KiTa-Finanzierung zu reformieren.<br />

Ich denke also gewissermaßen auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Landesgesetzgebung in den kommunalen Bereich<br />

weiter. Es ist sehr interessant, was hier an Konzepten<br />

gerade am Entstehen ist.<br />

Die dritte Perspektive ist die, dass wir selbst zwei, demnächst<br />

drei Einrichtungen in Nürnberg betreiben <strong>und</strong><br />

damit sozusagen als Endverbraucher in Selbsterfahrung<br />

die von uns in anderer Funktion mitgestalteten Systeme


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

erleben. Es ist durchaus interessant, aus diesen verschiedenen<br />

Perspektiven die gleiche Fragestellung<br />

manchmal unterschiedlich zu beantworten.<br />

Mir fällt aus der Gesamtsystemsicht am BayKiBiG auf,<br />

dass das Thema der Fördergerechtigkeit einen ganz<br />

großen Sprung nach vorn getan hat. Die Förderung verläuft<br />

jetzt nicht nur nach sehr eingängigen <strong>und</strong> transparenten<br />

Kriterien, sondern nun wird auch noch eine Disparität<br />

nivelliert, die in dem alten System gewachsen<br />

war <strong>und</strong> niemandem richtig aufgefallen war, nämlich<br />

eine durchaus schichtspezifische Disparität: In den bayerischen<br />

Kindertageseinrichtungen gab es in sozialen<br />

Brennpunkten mehr Kinder mit längerer Zeit als Kinder<br />

in Einrichtungen in typischen Mittelschichtregionen.<br />

Dieser Effekt hat gerade in den Großstädten eine ganz<br />

große Rolle gespielt. Sie hatten regelmäßig die<br />

schlechten Anstellungsschlüssel in den Brennpunktsstadtvierteln,<br />

<strong>und</strong> sie hatten den guten Anstellungsschlüssel<br />

in den Stadtvierteln, in denen eine größere<br />

Lobbyarbeit <strong>für</strong> diese Einrichtungen betrieben wurde.<br />

Diese Entwicklung novelliert sich mit dem BayKiBiG.<br />

Das geschieht sehr still, da werden leider keine Schlagzeilen<br />

produziert; es werden leider keine Elterninitiativen<br />

dann sagen: Schaut her, was hier passiert. Das geschieht<br />

im Stillen. Man sieht ein paar Highlights, wenn<br />

man darüber nachdenkt, was es bedeutet, dass große<br />

Träger, zum Beispiel die Stadt Nürnberg <strong>und</strong> die Stadt<br />

München als Träger, die sehr stark in benachteiligten<br />

Regionen tätig sind, ganz erheblich Erzieherinnen einstellen.<br />

In der Stadt Nürnberg wurden, so glaube ich,<br />

um die 60 Erzieherinnen neu eingestellt. Frau Hartl-<br />

Grötsch wird vielleicht später noch die Zahlen von München<br />

sagen. Das heißt, hier finden Qualitätsverbesserungen<br />

statt, die sich auf eine ganz andere Art <strong>und</strong> Weise<br />

äußern, wie es in dieser Anhörung bisher im Raum<br />

stand. Das sind Qualitätsverbesserungen an einer Stelle,<br />

wo man sagen muss: Hier wird etwas nachgeholt. Das<br />

hätte man vielleicht vorher auch tun können, aber es ist<br />

ganz wichtig, dass hier ein Ausgleich stattfindet, der<br />

sehr wenig öffentlichkeitsrelevant ist. Das führt zu einer<br />

ganz erheblich besseren Fördergerechtigkeit.<br />

Das kann man übrigens auch ganz stark an der Entwicklung<br />

des Anteils an Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

in den Einrichtungen beobachten. Eine Art Systemkrankheit<br />

fast aller Kindertageseinrichtungssysteme,<br />

nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland,<br />

ist es, dass es in aller Regel Einrichtungen mit<br />

einem ganz geringen Anteil von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

in unmittelbarer Nachbarschaft zu Einrichtungen<br />

gibt, die einen Anteil von 60 bis 90 % von Kindern<br />

mit Migrationshintergr<strong>und</strong> haben. Dieser Entwicklung<br />

steuert das BayKiBiG ganz erheblich entgegen. Ich<br />

sehe mit großer Freude, dass sich diese große Spanne<br />

gerade in den großen Städten sehr stark nivelliert.<br />

Das weist über dieses Thema hinaus: Was sollen denn<br />

diese Faktoren eigentlich? Ich erlebe immer wieder in<br />

Fachdiskussionen an dieser Stelle: Man muss einen<br />

Faktor definieren, damit man mehr Geld bekommt, <strong>für</strong><br />

bestimmte Kindertypen oder wo<strong>für</strong> auch immer. Diese<br />

Faktoren sind aber in erster Linie ein Instrument der Integration.<br />

Man greift also steuernd in das System mit<br />

dem sehr plumpen Mittel der Ökonomie ein <strong>und</strong> nimmt<br />

eine Bevölkerungsgruppe, die vielleicht ansonsten<br />

etwas benachteiligt wäre, stärker in den Fokus. Genau<br />

das hat bei den Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong> funktioniert,<br />

<strong>und</strong> genau so sollte man die Debatte weiterführen.<br />

Deswegen ist es aus meiner Sicht auch falsch, Kindergruppen,<br />

die überall vorkommen <strong>und</strong> bei denen keine<br />

Gefahr der Ausgrenzung besteht, jetzt da hineinzunehmen.<br />

Es ist zwar tausendmal gerechtfertigt, mehr<br />

Geld <strong>für</strong> Kinder mit einem besonderen Förderbedarf<br />

haben zu wollen, aber bitte nicht über den Faktor, sondern<br />

über eine Erhöhung des Basiswerts. Das ist ein<br />

ganz wichtiger Unterschied. Damit wären Sie an dieser<br />

Stelle auch das Thema der Verwaltung los. Wenn man<br />

darauf reagieren möchte, dass wir eine gesellschaftliche<br />

Entwicklung haben, in der es mehr Problemkinder gibt,<br />

dann muss man das mit den Mitteln des Basiswerts tun;<br />

dann muss der Anstellungsschlüssel insgesamt verbessert<br />

werden. Bitte nicht mit einem Faktor; denn mit<br />

jedem Faktor haben Sie wieder ein Verwaltungselement!<br />

Ich bin sehr angetan von den Möglichkeiten, die sich<br />

jetzt durch das BayKiBiG auf kommunaler Ebene ergeben.<br />

In München hat sich eine ganz spannende Fachdiskussion<br />

zu dem Thema entwickelt, welche Akzente<br />

man als Landeshauptstadt München setzen möchte,<br />

um das BayKiBiG jetzt kommunalpolitisch zu ergänzen.<br />

Ein Beispiel sei genannt: Es gab eine sehr spannende<br />

Diskussion zum Thema der kompensatorischen Bildung.<br />

Ich habe vorhin schon gesagt, dass das BayKiBiG<br />

gewachsene Disparitäten nivelliert. Jetzt ist in der Diskussion,<br />

das Ganze in die andere Richtung zu schieben<br />

<strong>und</strong> zu sagen: Wir reagieren jetzt auf die uns mit der<br />

Pisa- <strong>und</strong> der OECD-Studie x-mal um die Ohren gehauene<br />

Disparität im Bildungswesen <strong>und</strong> investieren<br />

speziell in Krippen <strong>und</strong> Kindergärten in Problemzonen,<br />

von denen man weiß, dass hier bildungspolitischer<br />

Handlungsbedarf besteht. Das ist ein Gedanke, der jetzt<br />

in der Diskussion ist. Man weiß nicht, wie er in der weiteren<br />

Beschlussfassung eine Rolle spielen wird. Ich<br />

möchte nur andeuten, dass es sehr gut möglich ist, auf<br />

das BayKiBiG als Gr<strong>und</strong>lage weitere Dinge draufzusetzen.<br />

Das ist übrigens eine Diskussion, die man auch<br />

auf Landesebene führen könnte.<br />

Die dritte Perspektive, zwar die kleinste, aber <strong>für</strong> mich<br />

persönlich eine sehr wichtige: Für mich ist es sehr<br />

wichtig, wie sich das BayKiBiG <strong>für</strong> mich als Träger entwickelt.<br />

Wir betreiben schon seit über zehn Jahren eine<br />

Einrichtung in Nürnberg-Gostenhofen. Eine zweite<br />

haben wir gerade während der Vorbereitung des Bay-<br />

KiBiG neu gebaut in Kooperation mit einer Firma. In der<br />

Vorplanungszeit war <strong>für</strong> mich die größte Planungsunsicherheit,<br />

ob das BayKiBiG beziehungsweise die kindbezogene<br />

Förderung nicht im letzten Moment wieder<br />

abgebogen wird. Die größte Planungsunsicherheit, in<br />

der ich mich im Moment befinde, ist die Überlegung,<br />

43


44<br />

dass womöglich eine Umsteuerung in diese Richtung<br />

käme.<br />

Ich habe es als absoluten Befreiungsschlag empf<strong>und</strong>en,<br />

dass ich als Träger nun die Ärmel aufkrempeln <strong>und</strong><br />

sagen kann: Jetzt mache ich mit diesen sehr einfachen<br />

Vorgaben der Finanzierung eine Einrichtung vor Ort so,<br />

wie wir sie uns vorstellen, wie wir sie <strong>für</strong> qualitativ gut<br />

halten. Das ist uns mit den Instrumenten, die uns das<br />

BayKiBiG vorgibt, absolut gelungen. Ich kann jeden nur<br />

einladen, unsere Einrichtung zu besuchen, um zu sehen,<br />

wie wir diese Dinge regeln bei absoluter Ruhe <strong>für</strong> das<br />

Personal <strong>und</strong> einer Minimierung des Verwaltungsaufwandes.<br />

Wir haben nicht den Ehrgeiz, Verwaltungsaufwand<br />

abzuspecken, wie das offensichtlich sehr viele<br />

Träger tun, sondern wir lassen den Verwaltungsaufwand,<br />

der nötig ist, laufen. Eltern können bei uns zu<br />

jedem Zeitpunkt <strong>und</strong> tatsächlich täglich Änderungen<br />

vornehmen. „Täglich“ heißt, dass eine Änderung der<br />

Buchungszeit im Folgemonat zum Tragen kommt. Wenn<br />

eine Familie aber sagt, ab morgen brauchen wir eine<br />

andere Zeit, dann realisieren wir diese Zeit. Wir haben<br />

kein Problem damit, weder in pädagogischer noch in<br />

verwaltungstechnischer noch in sonstiger Hinsicht. Das<br />

lässt sich ganz einfach regulieren.<br />

Andere Dinge – damit komme ich zu Tendenzen, die ich<br />

durchaus mit Sorge betrachte – lassen sich nicht so einfach<br />

regulieren. Gerade aus der Perspektive einer betriebsnahen<br />

Kindergarteneinrichtung, die wir jetzt auch<br />

betreiben, ist es absolut misslich, wenn man sich mit<br />

mehreren Gemeinden über die Finanzierung auseinandersetzen<br />

muss. Da gibt es durchaus viele Gutwillige,<br />

auch viele, die das in ihrem Rahmen vernünftig betreiben,<br />

aber das multipliziert einfach den Vorgang. Es<br />

ist nicht nur erforderlich, die Datei <strong>und</strong> die Papiervorgänge<br />

abzuschicken, sondern man muss auch telefonieren,<br />

man hat Irrtümer, Eltern ziehen ihre Bewerbung<br />

zurück, man hat einen Riesenaufwand, die Eltern<br />

müssen irgendwo vorsprechen, man muss das kommunizieren,<br />

man hat mit x Leuten zu tun, <strong>und</strong> es gibt Missverständnisse.<br />

Hier entsteht eine Unmenge an kleinteiliger<br />

Arbeit. Das ließe sich mit einer anderen Systemkonstruktion,<br />

indem man die Gastkindergeschichte<br />

anders regelt, beheben. Hier sehe ich aus meiner Sicht<br />

den größten Handlungsbedarf: Die Gastkindergeschichte<br />

muss entscheidend geändert werden.<br />

Was man aus meiner Sicht auch tun sollte <strong>und</strong> könnte,<br />

wäre eine Anhebung des Mindestanstellungsschlüssels,<br />

also eine Verbesserung. In Kenntnis der alten Berechnungen<br />

sage ich, auch mit 1 : 11,5 müsste das durchaus<br />

möglich sein.<br />

Aufwendige Verwaltungsfolgen entstehen durch einen<br />

ganz harmlos aussehenden Absatz eines Paragraphen<br />

in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG, durch<br />

§ 17 Absatz 4. Da wird von der Logik des Anstellungsschlüssels<br />

abgewichen <strong>und</strong> auf eine Anwesenheit des<br />

Personals rekurriert. Ich will das jetzt nicht zu sehr ausweiten;<br />

das ist eine sehr kniffelige Geschichte. Es entstehen<br />

an dieser Stelle ganz erhebliche <strong>und</strong> ganz missliche<br />

Verwaltungsfolgen in der Abrechnungstechnik. Die<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

könnte man sich sparen, wenn man konsequent beim<br />

Anstellungsschlüssel bliebe <strong>und</strong> die Anwesenheit aus<br />

dem Spiel ließe. Ich weiß, dass Be<strong>für</strong>chtungen vorhanden<br />

sind, dass dann irgendwelche Missbräuche<br />

stattfinden, aber ich glaube, den Aufwand, den man hier<br />

verursacht, der bis hinein in diffizile Softwareprobleme<br />

geht, könnte man aus meiner Sicht sehr einfach durch<br />

eine kleine Korrektur regulieren.<br />

Aus meiner Sicht wäre es auch sinnvoll, in einem<br />

weiteren Schritt zu überlegen, wie man mit Schließtagen<br />

umgeht. Das ist ein Problem, das alle Einrichtungen<br />

haben. Bisher werden bis zu 30 Schließtage zugestanden.<br />

Es gibt viele Einrichtungen – wir gehören<br />

dazu –, die das nicht in Anspruch nehmen, sondern die<br />

sagen, wir wollen im Interesse der Familien keinen einzigen<br />

Schließtag. Das halten wir auch durch, aber nur<br />

um den Preis von sehr vielen finanziellen Verrenkungen.<br />

Es ist sehr, sehr schwer, das durchzuhalten. Es wäre<br />

schön, wenn das honoriert würde. Das kostet aber mehr<br />

Geld. Das kann man auf keinen Fall durch irgendwelche<br />

internen Umschichtungen abdecken.<br />

Beim Faktor 4,5 plus x sei noch einmal daran erinnert,<br />

dass das eine missliche Geschichte ist, die sich aus der<br />

Modellzeit nahtlos in die jetzigen Jahre fortgepflanzt hat.<br />

Es ist schon damals nicht gelungen, einen festen Faktor<br />

zu formulieren, was das Beste wäre, auch wenn das<br />

viele Brüche produzieren würde. Wenn man denn, wie<br />

es im Moment der Fall ist, eine Kostenerstattung machen<br />

möchte, dann doch bitte nicht durch eine Umrechnung<br />

der Kostenerstattung in einen Faktor! Dann sollte man<br />

so ehrlich sein zu sagen: Wir machen einen Systembruch<br />

<strong>und</strong> machen eine Kostenerstattung <strong>für</strong> eine Kraft,<br />

anstatt das durch eine Regelung von 4,5 plus x durch<br />

sehr umständliche Mechanismen hereinzurechnen. Da<br />

wären viel einfachere Mechanismen denkbar.<br />

Man sollte darüber nachdenken, ob die Kernzeitregelung<br />

sinnvoll ist, mit der man im Moment antritt <strong>und</strong> die<br />

es erlaubt, eine Mindestbuchungszeit bei vier bis fünf<br />

St<strong>und</strong>en anzusetzen. Das stellt eigentlich eine Brüskierung<br />

der Einrichtungen dar, die das nicht tun, die im Interesse<br />

der Flexibilität jede Buchungszeit zulassen. Auf<br />

diese Weise wird ein nur rechentechnisch zum Tragen<br />

kommender Unterschied honoriert. Das ist eine sehr differenzierte<br />

Angelegenheit. Vielleicht sollte man darüber<br />

bei Bedarf in einem anderen Kontext diskutieren.<br />

Fazit: Mit dem BayKiBiG ist ein Schritt in die richtige<br />

Richtung getan worden. Viele Dinge sind passiert, die in<br />

die richtige Richtung gehen. Die genannten Punkte –<br />

viele von denen sind auch in anderen Statements heute<br />

schon angesprochen worden – sollten berücksichtigt<br />

werden.<br />

SVe Dr. Eleonore Hartl-Grötsch (Landeshauptstadt<br />

München – Schul- <strong>und</strong> Kulturreferat): Ich komme von<br />

der Landeshauptstadt München <strong>und</strong> bin im Schulreferat<br />

<strong>für</strong> die Kindertageseinrichtungen zuständig. Das sind<br />

r<strong>und</strong> 390 Kindergärten <strong>und</strong> Horte in eigener Trägerschaft<br />

der Landeshauptstadt München. Dann gibt es noch<br />

20 Kooperationseinrichtungen – das sind Einrichtungen


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82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

mit Krippe, Kindergarten <strong>und</strong> Hort unter einem Dach –<br />

<strong>und</strong> 300 Einrichtungen von freigemeinnützigen Trägern,<br />

<strong>für</strong> die die Landeshauptstadt München als Aufsichtsbehörde<br />

<strong>und</strong> zuschussgebende Stelle zuständig ist.<br />

Ich möchte zu einigen Punkten, die heute schon diskutiert<br />

wurden, Stellung nehmen. Ich möchte den weiteren<br />

Aspekt in die Diskussionsr<strong>und</strong>e bringen, dass die Umsetzung<br />

des BayKiBiG weitere Folgen ausgelöst hat, die<br />

nicht dem Gesetz zuzuschreiben sind, die aber jetzt innerhalb<br />

des Zeitraums abgewickelt werden müssen. Ich<br />

nenne hier einmal die Einführung der EDV in den Kindergärten<br />

<strong>und</strong> den Horten. Vor vier oder fünf Jahren war es<br />

im Kindergartenbereich noch keineswegs selbstverständlich,<br />

dass irgendwelche Buchungen oder Verwaltungsarbeiten<br />

am PC abgewickelt wurden, jedenfalls<br />

nicht flächendeckend, vielleicht punktuell.<br />

So hat uns die Einführung des BayKiBiG dazu gezwungen,<br />

die Verwaltung in Kindertagesstätten neu zu<br />

strukturieren. In den Kindertageseinrichtungen wurde<br />

bis dato viel zu wenig auf Logistik <strong>und</strong> Verwaltung Wert<br />

gelegt; die Erzieherinnen wurden <strong>für</strong> Verwaltungsarbeiten<br />

missbraucht, auch jetzt. Keiner Lehrerin in der<br />

Gr<strong>und</strong>schule käme es in den Sinn, sich in das Schulsekretariat<br />

zu setzen <strong>und</strong> abgemeldete Kinder in Strichlisten<br />

zu erfassen oder irgendwelche Bestelllisten auszufüllen.<br />

Es käme auch keinem Arzt in den Sinn, Verwaltungstätigkeiten<br />

selbst zu erledigen, die er delegieren<br />

kann. Wenn wir das von den Erzieherinnen verlangen<br />

<strong>und</strong> dazu noch von Vorbereitungszeit oder Verfügungszeit<br />

sprechen, dann wirft das ein schräges Licht auf das<br />

Ganze.<br />

Wir müssen neu darüber diskutieren, was wir innerhalb<br />

der Verfügungszeit brauchen, was da hinein gehört. Da<br />

ist zum einen die Verwaltungstätigkeit, die nichts mit der<br />

Elternarbeit an sich zu tun hat. Allenfalls sucht man <strong>für</strong><br />

Gespräche mit den Eltern irgendwelche Unterlagen<br />

heraus. Dann hat man die Vorbereitungszeit im Zusammenhang<br />

mit den Kindern, <strong>und</strong> dann natürlich ein erweitertes<br />

Angebot, wenn es um Elternberatung <strong>und</strong> Elternarbeit<br />

geht.<br />

Auch hier hat uns das BayKiBiG einen Weg aufgezeigt<br />

mit Unterstützung der Elternbefragung, dass nicht die<br />

Beschwerdemacht der Einzelnen über das Wohl der<br />

Einrichtung bestimmt, sondern dass es immer noch<br />

eine Mehrheitsmeinung gibt. Die Elternbefragung hat<br />

nämlich dazu beigetragen, dass ein breites Bild von<br />

allen Eltern erstellt wird, dass innerhalb einer Einrichtung<br />

endlich darüber diskutiert werden kann, was viele<br />

wollen. Damit kann nicht mehr ein einzelner Beschwerdeführer<br />

etwas umsetzen, weil er zufällig in einer sprechenden<br />

Position ist. Das hat auch dazu verholfen, dass<br />

die Eltern, die etwas wollen, ihre Meinung still <strong>und</strong> unerkannt<br />

abgeben können. Deshalb empfinde ich das als<br />

sehr gutes Instrument.<br />

Zu den Gebühren <strong>und</strong> den Nutzungszeiten: Wir beobachten<br />

in München seit der Einführung der Buchungsst<strong>und</strong>en<br />

eine ganz deutliche Nutzung der Buchungszeit<br />

von vier bis sechs St<strong>und</strong>en von den einkommensstarken<br />

Gruppen. Eltern, die es sich leisten können, gönnen sich<br />

auch Zeit mit ihrem Kind <strong>und</strong> nutzen vier bis sechs<br />

St<strong>und</strong>en in einer Einrichtung. Eltern, die wenig Einkommen<br />

haben <strong>und</strong> oftmals noch zu einer einkommensschwachen<br />

Gruppe gehören – viele St<strong>und</strong>en zu<br />

arbeiten, bedeutet nicht automatisch, reich zu sein –,<br />

brauchen lange Öffnungszeiten.<br />

Wir haben das genau aufgedröselt; bei 42 000 Gebührenbescheiden<br />

bekommt man da schon einen Überblick.<br />

In der Buchungskategorie von über neun St<strong>und</strong>en<br />

– in München können die Einrichtungen bis zu elf<br />

St<strong>und</strong>en genutzt werden – haben wir gerade einmal<br />

28 Eltern von über 40 000, die als Vollzahler in der Einkommensgruppe<br />

von über 60 000 Euro anrechenbares<br />

Einkommen pro Jahr erscheinen. Hier scheint ein enger<br />

Zusammenhang zwischen Wohlstand der Eltern <strong>und</strong><br />

Nutzung der Einrichtungen zu bestehen. Wir gönnen in<br />

München allen Kindern, deren Eltern ein schwaches<br />

Einkommen haben, eine lange Nutzungszeit in unseren<br />

Einrichtungen, weil wir die als qualitativ sehr wertvoll<br />

betrachten.<br />

Ich sage noch etwas zu den Buchungs- <strong>und</strong> Kernzeiten.<br />

Je geringer der Anstellungsschlüssel ist – wenn er sich<br />

in Richtung 12,5 bewegt –, um so stärker muss ein<br />

Träger sein Augenmerk darauf richten, dass möglichst<br />

viele Kinder gleichzeitig anwesend sind. Das heißt, er<br />

muss eine Kernzeit vorgeben. Das mag vielleicht nicht<br />

eltern- <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>lich ausschauen, aber bei<br />

einem Anstellungsschlüssel in der Nähe von 12,5, also<br />

zwischen 11 <strong>und</strong> 12,5, ist eine Kernzeit nahezu zwingend<br />

erforderlich, weil man ansonsten die Anwesenheiten<br />

mit der dünnen Personaldecke nicht abdecken<br />

könnte.<br />

In München hat die Einführung des BayKiBiG im Kindergarten-<br />

<strong>und</strong> Hortbereich in über 90 Einrichtungen zu<br />

einer Nachbesserung, zu St<strong>und</strong>enaufstockungen geführt.<br />

Wir hatten hier vorher blinde Flecke. Die Einrichtungen,<br />

die zehn St<strong>und</strong>en bei 15 Schließtagen pro Jahr<br />

offen hatten – wechselseitiges Besuchsrecht der Eltern<br />

in diesen Schließtagen –, kamen vorher mit dem Personal<br />

nicht gut hin. Sie kommen auch jetzt mit dem Anstellungsschlüssel,<br />

der im Moment im Durchschnitt<br />

10,6 beträgt, nicht hin. Das reicht uns nicht aus.<br />

Wir haben ausgerechnet, die Streichung eines Schließtags<br />

würde uns in eigener Trägerschaft pro Jahr 22 Planstellen<br />

kosten. Das ist eine einfache Rechnung.<br />

30 Schließtage sind etwas mehr als ein Zwölftel, also<br />

ein bisschen mehr als acht Prozent, schätzungsweise<br />

neun Prozent. Das würde eine Serienschließung kosten.<br />

Da brauche ich keine Einzelerhebung zu machen, es<br />

genügt, wenn ich die Tage umlege. Wenn wir den Eltern<br />

das Angebot machen wollen, ist das der Preis da<strong>für</strong>.<br />

Ich sage noch etwas zu den Gewichtungsfaktoren <strong>und</strong><br />

den Folgen. Wir haben in München ein sehr gutes Verhältnis<br />

– das behaupte ich einmal – zu den freien Trägern,<br />

weil die freien Träger die Verantwortung als Ganzes<br />

mittragen. Dennoch ist Fakt, dass sich durch die Einführung<br />

des Gewichtungsfaktors 1,3 bei den Kindern nicht<br />

45


46<br />

deutschsprachiger Herkunft das Aufnahmeverhalten bei<br />

vielen, vielen Trägern urplötzlich geändert hat. Diese<br />

Kinder erscheinen zumindest in der Statistik jetzt häufiger<br />

als vorher. Ich kann das drehen <strong>und</strong> wenden wie<br />

ich will, Fakt ist: Die Einführung des Faktors 1,3 hat in<br />

München zu einer erheblich besseren Durchmischung<br />

der unterschiedlichen Bevölkerungsbereiche geführt.<br />

Ich gebe ihnen ein Beispiel: Wir wollten vor drei Jahren<br />

an einem EU-Projekt teilnehmen. Es hieß, da<strong>für</strong> brauche<br />

man ungefähr zwei Drittel ausländische Kinder <strong>und</strong> ungefähr<br />

ein Drittel deutsche Kinder. Unsere städtischen<br />

Einrichtungen haben sich sehr bemüht <strong>und</strong> sich darum<br />

beworben. Einrichtungen wurden abgelehnt, weil sie<br />

98 % ausländische <strong>und</strong> 2 % deutsche Kinder hatten.<br />

Die Nachbareinrichtung hat sich auch beworben. Da<br />

war es genau umgekehrt. Das hat sich nun ausgeglichen,<br />

<strong>und</strong> darüber bin ich sehr froh.<br />

Noch etwas zum BayKiBiG: Das hat die verschiedenen<br />

Ebenen miteinander ins Gespräch gebracht. Wenn<br />

jemand heute sagt, er verstehe die Verwaltung r<strong>und</strong> um<br />

das BayKiBiG nicht, dann stelle ich die Frage: Wurde<br />

denn die Verwaltung r<strong>und</strong> um das Bayerische Kindergartengesetz<br />

verstanden? Wussten denn Träger <strong>und</strong><br />

Einrichtungsleitungen vorher wirklich, wo<strong>für</strong> sie welches<br />

Geld bekamen? Für mich ist Tatsache, dass die jetzt am<br />

Kind orientierte Bezuschussung das Kind in den Mittelpunkt<br />

stellt. Natürlich wollen wir die Kinder nicht mit einzelnen<br />

Belastungsfaktoren stigmatisieren. Mir fällt aber<br />

auch nichts Besseres ein, wie wir mehr Gerechtigkeit ins<br />

System reinbringen würden, wenn wir nicht die Dinge<br />

so, wie sie sind, beim Namen nennen. Wir leben in einer<br />

Zeit, in der man Dinge gerne umschreibt <strong>und</strong> nicht stigmatisieren<br />

möchte. Gleichzeitig brauchen wir aber, um<br />

in den Kindergärten konkret Abhilfe zu schaffen, eine<br />

klare Sprache. Wir alle miteinander müssen den Mut<br />

haben, die Fakten auch klarer zu benennen, vorausgesetzt,<br />

wir wissen, um welche Fakten es sich handelt.<br />

SVe Sabine Engel (Deutscher Familienverband): Ich<br />

möchte hier die Position der Eltern darlegen. Seit zwei<br />

Jahren sind wir an dem BayKiBiG mit dran. Unsere<br />

Hauptkritikpunkte sind die Wunsch- <strong>und</strong> Wahlfreiheit<br />

der Eltern – wir sagen nicht „Recht“, sondern „Freiheit“<br />

– <strong>und</strong> die Beitragsentwicklung, Buchungszeiten <strong>und</strong> die<br />

Gruppenstärke.<br />

Ich möchte jetzt nicht auf die Wunsch- <strong>und</strong> Wahlfreiheit,<br />

die natürlich mit der Gastkinderregelung zusammenhängt,<br />

nicht näher eingehen, weil dazu schon genügend<br />

gesagt worden ist. Es gibt noch einige andere Einschränkungen<br />

der Wunsch- <strong>und</strong> Wahlfreiheit, <strong>und</strong> zwar<br />

im Zusammenwirken mit den Buchungszeiten <strong>und</strong> dem<br />

Anstellungsschlüssel. Wenn Eltern im Laufe des Jahres<br />

ihre Buchungszeiten erhöhen möchten, hat eine Kindertagesstätte,<br />

die, wie Frau Stewens so schön sagt, auf<br />

Kante fährt, keine Möglichkeit, eine höhere Buchungszeit<br />

zu bieten. Da fällt der Wunsch der Eltern einfach<br />

hinten runter. Uns sind auch Fälle bekannt, dass Eltern<br />

von Kindertagesstätten gebeten wurden – das war in<br />

kleineren Orten um München –, ihr Kind <strong>für</strong> einen Monat<br />

abzumelden, damit der Anstellungsschlüssel einge-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

halten werden kann. Das kann sich natürlich nicht jeder<br />

leisten, sondern das können sich nur Eltern leisten, die<br />

ihre Kinder privat betreuen lassen können.<br />

Hier wurde überhaupt noch nicht auf die Beitragsentwicklung<br />

<strong>für</strong> die Eltern eingegangen. Die Beiträge haben<br />

sich sehr erhöht, teilweise sogar bis um 40 %. Der<br />

Zwang zur zehnprozentigen Erhöhung zwischen den<br />

einzelnen Buchungen führt zu hohen Buchungszeiten,<br />

vielleicht nicht bei den städtischen Trägern, aber bei den<br />

freien Trägern. Ich selbst arbeite <strong>für</strong> einen freien Träger,<br />

der einen viergruppigen Kindergarten hat. Da gibt es<br />

teilweise Erhöhungen bis zu 40 %. Das hängt auch mit<br />

der Nutzung der Buchungszeit zusammen, dem Anstellungsschlüssel,<br />

der drohenden Zuschusskürzung bei<br />

Verfehlung des Anstellungsschlüssels, mit den fehlenden<br />

Zuschüsse bei der Krankheitsvertretung <strong>und</strong> mit<br />

der Planungsunsicherheit durch die St<strong>und</strong>enbuchung.<br />

Dadurch entsteht die Erhöhung der Elternbeiträge. Das<br />

hatten wir von Anfang an be<strong>für</strong>chtet.<br />

Ich freue mich, dass die Erzieher <strong>und</strong> Träger <strong>für</strong> die<br />

Eltern sehr viel fordern, aber Kinder <strong>und</strong> Eltern sind das<br />

letzte Glied in der Kette. Von daher bin ich dankbar <strong>für</strong><br />

alle Forderungen, die Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher, Träger<br />

<strong>und</strong> Gewerkschaften <strong>für</strong> die Eltern erheben.<br />

Das BayKiBiG verhindert auch eine Verbesserung der<br />

Gruppenstärke. Zwar steht bei der Finanzierung das<br />

Kind im Vordergr<strong>und</strong>, aber das BayKiBiG verhindert aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Finanzierung eine Verminderung der Gruppenstärke.<br />

Wir sind auch der Meinung, dass das BayKiBiG die<br />

Zweiklassengesellschaft in der Kinderbetreuung fördert.<br />

Eltern, die viel Geld haben, können sich eine bessere<br />

Betreuungs- <strong>und</strong> Bildungszeit leisten <strong>und</strong> Eltern mit weniger<br />

Geld eben weniger. Die Bildung hört im Kindergarten<br />

aber nicht nach vier St<strong>und</strong>en Kernzeit auf; die<br />

Bildung geht weiter. Da müssten einige Veränderungen<br />

sein.<br />

Das BayKiBiG ist in unseren Augen nicht unbedingt ein<br />

familienfre<strong>und</strong>liches Gesetz. Wir sind der Meinung, dass<br />

die Gastkinderregelung <strong>und</strong> Buchungszeiten Eltern<br />

daran hindern, auf Veränderungen im persönlichen<br />

Umfeld sofort zu reagieren. Das Gesetz erschwert nach<br />

unserer Meinung die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong><br />

Beruf. Wir fordern vom Gesetzgeber, das BayKiBiG auf<br />

Familienverträglichkeit zu prüfen <strong>und</strong> Änderungen vorzunehmen.<br />

Wir fordern auch, die Finanzierung der Kindertagesstätten<br />

so zu sichern, dass diese ihren Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Erziehungsauftrag erfüllen können, das<br />

heißt: Erhöhung des Förderbeitrags <strong>und</strong> eine Übernahme<br />

von Betriebskosten.<br />

Frau Stewens hat vor 14 Tagen eine Pressekonferenz in<br />

einer Kindertagesstätte gegeben, die einen Anstellungsschlüssel<br />

von 9,x hat. Da sind 18 Kinder in einer Gruppe.<br />

Bei der Frage, wie sie das schaffen, kam heraus, dass<br />

sie einen Defizitausgleich haben. Es ist ganz wichtig,<br />

dass bei Kindertagesstätten Betriebskosten übernommen<br />

werden.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Die Gastkinderregelung ist zu streichen. Die Wunsch<strong>und</strong><br />

Wahlfreiheit der Eltern ist auszubauen. Das kostet<br />

natürlich alles viel mehr Geld. Wir fordern trotzdem weiterhin<br />

den Ausbau der Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder von<br />

0 bis 3 Jahren <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Schulkinder.<br />

SV Horst Fleck (Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />

bayerischer Kindertageseinrichtungen): Einen<br />

Kompromiss zu schließen zwischen dem Qualitätsanspruch<br />

einer frühen Bildung <strong>und</strong> der vom bayerischen<br />

Bürger mehrheitlich gewollten Konnexität ist wahrlich<br />

ein Drahtseilakt höchster Güte. Wir als Landeselternverband<br />

akzeptieren das neue KiTa-Gesetz als diesen<br />

Kompromiss. Naturgemäß sind bei allen Beteiligten<br />

Wünsche offen geblieben, so auch bei uns Eltern als<br />

zahlende K<strong>und</strong>en. Wir haben jetzt zwei Jahre Klagemauer<br />

gespielt mit dem Ergebnis, dass sich über drei<br />

Viertel der bei uns in dieser Zeit eingegangenen Beschwerden<br />

bei näherer Betrachtung als Missverständnisse<br />

herausgestellt haben, teilweise aus Unwissenheit,<br />

teilweise aber auch durch absichtliche Fehlinterpretationen.<br />

Wir haben auch festgestellt, dass in den Begründungen<br />

<strong>für</strong> Beitragserhöhungen teilweise Missbrauch getrieben<br />

wurde. In fast allen Fällen hatte eine Beitragserhöhung<br />

nichts mit dem BayKiBiG oder mit der Neufinanzierung<br />

zu tun. Selbst die Landeshauptstadt München musste<br />

diese Begründung, die zunächst in eine Pressemitteilung<br />

hineingerutscht war, wieder zurücknehmen.<br />

Die Auswertung der restlichen aufgetretenen Probleme<br />

steht heute hier zur Diskussion. Wir haben versucht,<br />

diese weitestgehend über den ausgelegten Fragebogen<br />

zu beantworten. Ich möchte einige positive Merkmale<br />

nennen, auch vonseiten der Eltern, damit Sie sehen,<br />

dass wir nicht nur destruktiv arbeiten. Wir haben die<br />

Verstärkung des Angebotes an Krippen- <strong>und</strong> Hortplätzen<br />

festgestellt. Wir haben flexiblere Öffnungszeiten<br />

beobachtet; wir haben eine erhebliche Steigerung des<br />

Angebots <strong>für</strong> behinderte oder von Behinderung bedrohter<br />

Kinder festgestellt, <strong>und</strong> die Öffnung der Einrichtung<br />

<strong>für</strong> Unter-Dreijährige <strong>und</strong> Schulkinder hat sich sehr<br />

positiv ausgewirkt. Ich möchte an dieser Stelle betonen,<br />

dass das eine wesentliche Leistung des Fachpersonals<br />

war. Ich möchte mich auch im Namen der Elternschaft<br />

ganz herzlich <strong>für</strong> diese enorme Leistung bedanken, die<br />

das Fachpersonal im Rahmen dieser Umstellung erbracht<br />

hat.<br />

Als wichtige Probleme aus Elternsicht sind nur noch drei<br />

geblieben. Ich möchte doch noch einmal den Anstellungsschlüssel<br />

nennen, damit Sie sehen, dass sich auch<br />

Eltern damit beschäftigen, obwohl das nicht unser<br />

Thema ist. Ich will noch einmal die Mindestbuchungszeit<br />

<strong>für</strong> Horte ansprechen <strong>und</strong> die Würdigung der Elternarbeit.<br />

Zum Anstellungsschlüssel: Wir sehen an unseren Kinder<br />

deutlich, dass eine sinnvolle Pädagogik unter Ausnutzung<br />

unter der allzu oft praktizierten Maximalgrenze von<br />

1:12,5 unmöglich ist. Wir schließen uns daher der Forderung<br />

nach einer Änderung des zulässigen Anstel-<br />

lungsschlüssels von 1:12,5 auf 1:10 an. Als Kaufmann<br />

würde ich sagen: Ich fordere 1:8, um 1:10 am Ende zu<br />

erreichen. Gleichzeitig fordern wir, in der AV die Empfehlung<br />

1:8 aufzunehmen.<br />

Zur Mindestbuchungszeit <strong>für</strong> Horte ist zu sagen, dass<br />

Schüler in der Regel den Hort deutlich unter vier St<strong>und</strong>en<br />

täglich besuchen, sodass die 20 St<strong>und</strong>en nicht zu halten<br />

sind. Hier fordern wir eine flexiblere Lösung in der AV<br />

zum BayKiBiG.<br />

Zur Elternarbeit selbst: Sofern es um ein pädagogisches<br />

Konzept, die jährliche Befragung <strong>und</strong> die Verwendung<br />

einer Elternkasse geht, hat sich die Elternarbeit natürlich<br />

wesentlich verbessert. In einigen praktischen Alltagsfragen<br />

ist jedoch eher ein Rückschritt zu beobachten.<br />

Beispiele finden sich in unserem Antwortbogen. Das<br />

Anhörungsrecht wurde leider fortgesetzt wie bisher in<br />

Artikel 12 BayKiBiG. Daher wird Elternarbeit immer<br />

dann versagen, wenn zwischen den Erziehungspartnern<br />

Konflikte entstehen. So haben wir das festgestellt. Ich<br />

beobachte die Szene nun schon seit über 33 Jahren.<br />

Wir beantragen eine stimmberechtigte Beteiligung des<br />

Elternbeirats an wichtigen Entscheidungen gemäß Artikel<br />

14 BayKiBiG. Wir beantragen weiterhin eine gesicherte<br />

finanzielle Würdigung der Elternbeiratsarbeit im<br />

Sinne einer Portokasse, oder wie immer man so etwas<br />

nennen will.<br />

Unsere Position zu weiteren Themen wie Gastkinder,<br />

Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern, Übergang vom Kindergarten<br />

zur Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> so weiter bitte ich, dem<br />

Antwortbogen zu entnehmen. Hier ist heute sehr viel<br />

gesagt worden. Meinen Dank an Herrn Feichtl <strong>für</strong> den<br />

Nullkostenvorschlag; Sie haben heute Vormittag einen<br />

R<strong>und</strong>umschlag <strong>für</strong> Eltern gemacht. Herzlichen Dank!<br />

Wir meinen, dass so etwas vielleicht ab dem fünften Lebensjahr<br />

anzudenken wäre. Wir Eltern fragen uns auch<br />

immer, ob die Kosten <strong>für</strong> die ganzen Berechnungen<br />

nicht dadurch ausgeglichen werden könnten, indem<br />

man die Berechnungsgeschichten einfach wegfallen<br />

lässt.<br />

Einen BEP von 0 bis 14 haben wir schon des Öfteren<br />

beantragt. Hier ist Gott sei Dank Bewegung zu spüren.<br />

An die Landespolitik <strong>und</strong> die Bayerische Staatsregierung<br />

habe ich die Bitte, sich ungeachtet der im Gesetz<br />

nicht gesicherten Zielvorstellungen – so etwas wird man<br />

auch nie erreichen – <strong>für</strong> eine bestmögliche Weiterentwicklung<br />

der Kinderbildung <strong>und</strong> –betreuung einzusetzen.<br />

Als Maßstab nenne ich 50 % männliche Erzieher<br />

in diesem Berufszweig; dann haben wir das Ziel erreicht.<br />

SVe Silvia Kottek: Ich bin <strong>Sozial</strong>pädagogin <strong>und</strong> Familientherapeutin.<br />

Ich bin Expertin in der praktischen Arbeit<br />

mit Kindern <strong>und</strong> in der Elternarbeit <strong>und</strong> vertrete hier sozusagen<br />

die Arbeit suchenden hochqualifizierten Fachkräfte.<br />

Ich möchte mich kurz halten, weil ich nicht zu<br />

den totalen Experten gehöre. Ich möchte mich auf ein<br />

Zitat von Frau Strohmayr beziehen in einem Bericht darüber,<br />

dass auf die Sprachförderung viel Gewicht gelegt<br />

47


48<br />

wird. Da hieß es, dass mit 25 Kindern gezielte Sprachförderung<br />

nicht möglich ist.<br />

Meiner Meinung nach ist mit 25 Kindern nur sehr wenig<br />

möglich. Es geht nicht nur darum, den Schlüssel zu erhöhen,<br />

sondern auch darum, die Gruppen zu verkleinern.<br />

Ich habe bisher ausschließlich in kleinen Gruppen<br />

mit höchstens 15 Kindern gearbeitet, im heilpädagogischen<br />

Bereich mit Gruppen von sieben bis neun Kindern.<br />

Die kleinen Gruppen schaffen einen guten Rahmen<br />

da<strong>für</strong>, dass man gut arbeiten kann. Den Bildungsplan<br />

gibt es seit einiger Zeit. Vorher wurde in kleinen Gruppen<br />

schon so intensiv gearbeitet. Die Betreuerinnen in den<br />

Regelkindergärten – – Das geht einfach nicht mit den<br />

Kindern. Wenn jetzt ein Schlüssel von 1:10 gefordert<br />

wird, dann wage ich zu behaupten, dass das nicht viel<br />

nützt, wenn nicht gleichzeitig die Gruppen verkleinert<br />

werden. Ich fordere sozusagen einen Schlüssel von<br />

3:15.<br />

SV Monika Woitun: Ich leite eine Kindertageseinrichtung<br />

in katholischer Trägerschaft im Münchner Osten<br />

mit vier Gruppen. Ich möchte nur kurz drei Praxisbeispiele<br />

erwähnen, weil schon ganz viel angesprochen<br />

worden ist.<br />

Das BayKiBiG hat unser Berufsbild in der Gesellschaft<br />

kaum verändert. Wir haben bei der Einführung gedacht,<br />

dass sich endlich etwas bewegt. Für uns als Erzieher<br />

hat sich aber nicht viel verändert. Ich denke dabei an<br />

das, was Frau Hepting vorher geäußert hat: Wo bleibt<br />

die längst überfällige leistungsgerechte Bezahlung <strong>für</strong><br />

uns? Eine Leitungsfunktion könnte mit der Ebene des<br />

mittleren Managements verglichen werden <strong>und</strong> bedeutet<br />

wirklich harte Arbeit. Es gibt viele männliche Kollegen,<br />

die <strong>für</strong> diesen Beruf zwar geeignet wären, ihn<br />

aber nicht ergreifen, weil es bei unserem Gehalt<br />

schlichtweg unmöglich ist, eine Familie zu ernähren. Ich<br />

nenne Ihnen eine Zahl: Ich verdiene bei Lohnsteuerklasse<br />

V netto 1500 Euro in einer viergruppigen Einrichtung.<br />

Zum Thema Ausbildung: Unsere Ausbildung finde ich<br />

sehr gut. Wer sich engagiert <strong>und</strong> sich darum bemüht,<br />

sich weiterzubilden, hat viele Chancen. Wir haben die<br />

Chancen genützt, die der Landesverband der Caritas<br />

bietet. Wir haben in unserer Einrichtung ein Qualitätsmanagement<br />

<strong>für</strong> katholische KiTas gemacht, haben die<br />

qualifizierte Leiterinnenbildung, <strong>und</strong> trotzdem ist es offiziell<br />

nicht möglich, zum Beispiel eine Freistellung der<br />

Leitung in dieser Einrichtung zu bekommen. Was hilft<br />

unsere gute Ausbildung, wenn die Rahmenbedingungen<br />

nicht stimmen? Wir sollten uns nicht nur Gedanken über<br />

eine gute Ausbildung machen, sondern auch darüber,<br />

woher das pädagogische Personal in Zukunft kommen<br />

soll. Wir müssen jetzt schon Zeitarbeitsfirmen einschalten,<br />

um Krankheitshilfen einzustellen, wenn die so<br />

genannte Fehldatendatei ab vier Wochen greift. Dann<br />

gibt es keine Möglichkeit mehr, eine pädagogische Kraft<br />

daraufhin auszusuchen, ob sie ausreichend qualifiziert<br />

ist, sondern wir müssen einfach den Bedarf decken.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Ich nenne ein Beispiel <strong>für</strong> die erhöhten Verwaltungsaufgaben.<br />

Telweise werden wir zu einer Behörde umfunktioniert.<br />

Ich muss alle Pässe der Eltern mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

kopieren. Der eine Teil der Eltern bringt mir<br />

abgelaufene Pässe; der andere bringt gar keine Pässe;<br />

wieder andere bringen einen ungültigen Pass oder einen<br />

Pass von jemand ganz anderem. Zwar wurde im „Newsletter“<br />

mitgeteilt, dass es inzwischen ausreicht niederzuschreiben,<br />

dass ich keinen Pass von den Eltern bekommen<br />

habe; trotzdem ist das ein erhöhter Verwaltungsaufwand.<br />

Ansonsten gibt es sehr wohl auch Schwierigkeiten mit<br />

der Kooperation von Schule <strong>und</strong> Sprachförderung.<br />

Diese St<strong>und</strong>en sind hier noch nicht angesprochen<br />

worden. Es ist schwierig, die Umsetzung eines Gesetzes<br />

zu organisieren, wenn es von zwei unterschiedlichen<br />

Ministerien gehandhabt wird. Die Schule untersteht dem<br />

Bildungsministerium <strong>und</strong> wir dem <strong>Sozial</strong>ministerium.<br />

Abg. Renate Dodell (CSU): Ich freue mich sehr, dass<br />

sich sehr viele der eingeladenen Experten sehr differenziert<br />

mit der Entwicklung des BayKiBiG auseinandersetzen<br />

<strong>und</strong> dass nicht alles nur negativ beurteilt wird,<br />

sondern dass auch sehr viele positive Aspekte aufgezeigt<br />

wurden. Wir werden das sehr ernst nehmen <strong>und</strong><br />

sorgfältig auswerten.<br />

Mir fällt auch in dieser Anhörung auf, dass die Handhabung<br />

vor Ort, in den unterschiedlichen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Kommunen, nach wie vor sehr unterschiedlich ist.<br />

Aus unserer Sicht hat das Gesetz auch dazu geführt,<br />

dass das Thema „Kinder“, <strong>und</strong> zwar nicht nur die Betreuung,<br />

sondern auch die Bildung <strong>und</strong> Erziehung im<br />

frühkindlichen Alter, in vielen gesellschaftlichen <strong>und</strong> politischen<br />

Gruppierungen generell nun sehr viel stärker im<br />

Blickpunkt steht. So wurde sehr eindrucksvoll geschildert,<br />

dass sich Kommunen sehr ernsthaft mit der<br />

Situation der Familien in der Gemeinde auseinandersetzen<br />

<strong>und</strong> auseinandersetzen müssen. Wir haben gute<br />

Beispiele gehört, <strong>und</strong> auch das finde ich sehr positiv.<br />

Es wurde mehrfach aus dem Artikel in der heutigen SZ,<br />

Stichwort Stellschrauben, zitiert. Ich will das in Relation<br />

zu den hier geforderten Gesetzesänderungen setzen.<br />

Das Gesetz ist jetzt gerade erst ein Jahr in der Praxis.<br />

Der Zeitraum ist <strong>für</strong> viele Erfahrungen vielleicht einfach<br />

noch zu kurz. Ich bin mir auch dessen sicher, dass sich<br />

manches nach mehr Erfahrung <strong>und</strong> mehr Erfahrungsaustausch<br />

noch einspielen wird. Uns ist völlig klar, dass<br />

solch ein neues Gesetz am Anfang allen Beteiligten viel<br />

Mühe macht. Es gibt aus unserer Sicht aber ganz viele<br />

ermutigende Beispiele. Solche Beispiele müssen in der<br />

Fläche noch mehr werden. Hinsichtlich einer Gesetzesänderung<br />

würde ich eher zur Vorsicht raten. Wir sehen<br />

dazu im Augenblick keine Notwendigkeiten. Es gilt,<br />

andere Möglichkeiten auszuschöpfen, einiges zu glätten<br />

<strong>und</strong> Stellschrauben zu drehen. Ich will aus der ganzen<br />

Fülle nur ein Beispiel herausgreifen. Eine bessere Hilfestellung<br />

bei der Bedarfsplanung in einigen Gemeinden<br />

wäre da <strong>und</strong> dort schon hilfreich.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Wir als CSU-Fraktion wollen <strong>und</strong> werden Schritte in die<br />

richtige Richtung tun. Erste <strong>und</strong> Oberste Priorität hat bei<br />

uns die Verbesserung der Qualität. Qualität stützt sich<br />

zum einen auf die Inhalte <strong>und</strong> deren Umsetzung. Auch<br />

hier brauchen wir Zeit <strong>für</strong> einen Bewusstseinswandel; es<br />

bedarf eines neuen Bildungsverständnisses von Anfang<br />

an. Qualität stützt sich auch auf die Zahl des Personals<br />

<strong>und</strong> dessen Qualifizierung. Priorität hat <strong>für</strong> uns eine<br />

Qualitätsverbesserung <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern<br />

unter zwei <strong>und</strong> drei Jahren. Es gibt unterschiedliche<br />

Auffassungen, wie das geschehen könnte. Damit werden<br />

wir uns auseinandersetzen müssen. Mit einem Schnellschuss<br />

ist niemandem gedient, sondern man muss sich<br />

damit sorgfältig auseinandersetzen. Mehr Personal<br />

würde aber auch bedeuten – das sage ich ganz deutlich<br />

–, dass das dann eine gemeinsame Verantwortung von<br />

Staat <strong>und</strong> Kommune wäre.<br />

In diesem Zusammenhang liegt uns auch sehr daran,<br />

die Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung des Personals mit<br />

hoher Priorität zu versehen. Wir haben dazu schon im<br />

Februar dieses Jahres Landtagsbeschlüsse gefasst. Wir<br />

werden dieses Thema noch stärker in unseren Fokus<br />

nehmen müssen, weil viele der Beteiligten noch nicht<br />

verinnerlicht haben, dass der hohe Anspruch an die<br />

Qualität der Betreuung von Kindern in diesem Alter hohe<br />

Anforderungen an die Qualifikation bedeutet. Meine<br />

Bürgermeister vor Ort werfen mir vor, dass ich studierte<br />

Erzieherinnen wollte. Ja, ich will sie in einigen Bereichen,<br />

weil das notwendig ist. Daran müssen wir arbeiten.<br />

Die Sprachförderung ist uns ganz wichtig. Wir haben<br />

gefordert, die Sprachförderung <strong>für</strong> alle Kinder zu intensivieren<br />

<strong>und</strong> eine Sprachstands– <strong>und</strong> –entwicklungsdiagnose<br />

generell einzuführen. Wir wollen, dass Kinder<br />

ohne Migrationshintergr<strong>und</strong>, die Probleme haben, gesondert<br />

gefördert werden. Wir wollen auch ein Sprachtraining<br />

<strong>für</strong> alle Kinder, <strong>für</strong> Eltern <strong>und</strong> Erzieher betreiben<br />

mit entsprechend qualifiziertem Personal. Das wäre ein<br />

erster wichtiger Schritt hin zur Verbesserung des Personalschlüssels.<br />

Hier sehen wir eine gemeinsame Verantwortung<br />

von Staat <strong>und</strong> Kommunen. Der Freistaat Bayern<br />

hat durch Sondermittel aus dem Programm 20:20, die<br />

wir als Fraktion <strong>für</strong> diese Qualitätsverbesserung eingefordert<br />

<strong>und</strong> auch erreicht haben, einen wichtigen Schritt<br />

getan.<br />

Wenn wir das Kind im Mittelpunkt sehen, was unser gemeinsames<br />

Anliegen ist – deshalb ist der Anstellungsschlüssel<br />

schon Elternsache, weil sie natürlich auch<br />

Anwälte der Kinder sind –, müssen wir Brüche in der<br />

Bildungsbiografie von Kindern vermeiden. Deshalb wird<br />

es unsere Aufgabe sein, den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />

weiterzuentwickeln. Ich sehe gute Chancen da<strong>für</strong><br />

– ich habe mir das einen Tag lang in Hessen sehr genau<br />

angeschaut –, dass wir mit einem Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />

<strong>für</strong> das Alter von 0 bis 12 einen guten Schritt<br />

in die richtige Richtung tun. – Insgesamt freue ich mich<br />

darüber, dass hier so viele positive Rückmeldungen gekommen<br />

sind.<br />

SV Prof. Dr. Dr. Wassilios Fthenakis (Freie Universität<br />

Bozen): Dass ein Jahr nach dem In-Kraft-treten ein<br />

Gesetz zur Diskussion gestellt wird, zeugt von der Bereitschaft<br />

zur Weiterentwicklung <strong>und</strong>, wenn es sein<br />

muss, auch zur Korrektur.<br />

Man muss das Gesetz unter zwei Perspektiven reflektieren.<br />

Die eine ist die regulierende Perspektive, die<br />

da<strong>für</strong> sorgt, dass ein Bildungssystem gut funktioniert.<br />

Dazu habe ich heute eine Fülle von Anregungen <strong>und</strong><br />

Beiträgen gehört, die exakt in diese Richtung gehen.<br />

Der Beitrag von Frau Dodell hat die zweite Perspektive<br />

angedeutet, die ein Gesetz im Auge behalten muss,<br />

nämlich die Frage, inwieweit eine gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

nicht nur zur Regulierung <strong>und</strong> zu Verwaltung führt, sondern<br />

auch dazu beiträgt, dass dieser Bildungsbereich<br />

weiterentwickelt wird. Ich möchte meine Ausführungen<br />

auf diesen zweiten Aspekt beschränken, weil das, was<br />

schon gesagt wurde, nicht von jedem wiederholt werden<br />

muss.<br />

Das Land Bayern war seit Anfang der 70er Jahre dadurch<br />

an der Spitze der Bewegung, dass es wie kaum<br />

ein anderes Land den vorschulischen Bereich dem Bildungsbereich<br />

zugeordnet hat. Ich meine das jetzt nicht<br />

in administrativer Hinsicht, sondern das Gesetz war von<br />

Anfang an ein Bildungsgesetz. Sie knüpfen an diese<br />

schöne Tradition an, <strong>und</strong> ich möchte Sie dazu ermuntern,<br />

diese Tradition weiterzuführen.<br />

Das Land Bayern war das erste Land in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland, das einen Bildungsplan initiiert hat,<br />

um nicht nur eine gesetzliche, sondern gleichzeitig eine<br />

konzeptionelle Gr<strong>und</strong>lage da<strong>für</strong> zu liefern, dass das politische<br />

Ziel der höchsten Bildungsqualität <strong>für</strong> die Kinder<br />

in allen Einrichtungen erreicht wird. Ich denke, dass wir<br />

uns alle miteinander daran messen lassen müssen, inwieweit<br />

wir dieses Ziel erreichen <strong>und</strong> wo noch Verbesserungs-<br />

<strong>und</strong> Optimierungsbedarf besteht.<br />

Der Bildungsplan in Bayern war im Gr<strong>und</strong>e genommen<br />

lange Zeit der Orientierungsplan <strong>für</strong> andere Länder. Wir<br />

dürfen dabei aber nicht übersehen, dass inzwischen<br />

auch andere B<strong>und</strong>esländer erhebliche Anstrengungen<br />

eingeleitet haben, die uns ein bisschen zurücklassen,<br />

was die konzeptionelle Gr<strong>und</strong>lage dieser Instrumente<br />

betrifft. Frau Dodell hat auf den hessischen Bildungsplan<br />

hingewiesen. Man kann auch auf den Bildungsplan<br />

in Thüringen hinweisen.<br />

Die Zeit, in der wir Bildungspläne <strong>für</strong> eine Stufe des Bildungssystems<br />

entwickelt haben, gehört unwiderruflich<br />

der Vergangenheit an. Wir müssen dazu übergehen, Bildungspläne<br />

zu entwerfen, die institutionenübergreifender<br />

Natur sind <strong>und</strong> die lernorientiert sind. Wenn heute<br />

das Hauptziel der Bildung darin besteht, kindliche Entwicklung<br />

zu stärken <strong>und</strong> die kindlichen Kompetenzen zu<br />

fördern, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass<br />

dies nicht allein in Bildungsinstitutionen erfolgt, sondern<br />

auch an anderen Lernorten. Moderne Bildungspläne integrieren<br />

diese Beiträge in einen Gesamtbildungsplan,<br />

damit dann auch eine sinnvolle Kooperation zwischen<br />

der Institution Familie <strong>und</strong> den anderen Bildungsorten<br />

zustande kommt. Die weitere Entwicklung muss also in<br />

49


50<br />

die Richtung hin zu institutionenübergreifenden Bildungsplänen<br />

gehen <strong>und</strong> nicht in die Richtung hin zu solchen,<br />

welche die Struktur des Systems mit neuer Qualität<br />

verstärken.<br />

Insbesondere beunruhigt mich die Entwicklung, die generell<br />

in der B<strong>und</strong>esrepublik, nicht in Bayern, eingeleitet<br />

wurde <strong>und</strong> die mich an den Ausbau der außerschulischen<br />

Betreuung durch die frühere B<strong>und</strong>esregierung<br />

erinnert. Man setzt sehr schnell auf strukturelle Entwicklungen,<br />

verfolgt aber nicht gleichzeitig <strong>und</strong> nicht mit<br />

dem gleichen Engagement die Frage nach der Qualität<br />

dessen, was dort vermittelt wird. Man beantwortet nicht<br />

gleichzeitig die Frage, wie die Qualifizierung dieser<br />

Fachkräfte erfolgen muss, damit sie bereits zu Beginn<br />

dieses Ausbaus zur Verfügung stehen. Ich denke, dass<br />

wir hier nicht mit der nötigen Sensibilität handeln. Es ist<br />

geboten, speziell bei den Unter-Dreijährigen die höchste<br />

Stufe an Qualität mit den am besten ausgebildeten Pädagogen<br />

bereitzustellen. Wir können der Verantwortung<br />

den Kindern dieses Staates gegenüber nicht anders gerecht<br />

werden.<br />

Das Bildungssystem ist in der B<strong>und</strong>esrepublik so wie in<br />

manchen anderen Ländern auch aufgebaut. Es ist im<br />

Gr<strong>und</strong>e genommen ein sequenzielles System, das ein<br />

Hochhaus darstellt, bei dessen Entstehung unterschiedliche<br />

Architekten beschäftigt wurden <strong>und</strong> nicht auch <strong>für</strong><br />

Treppen in den Stockwerken Sorge getragen wurde,<br />

damit Kommunikation erfolgt. Die Erziehung eines<br />

Kindes im Kindergarten unterliegt völlig anderen theoretischen<br />

<strong>und</strong> philosophischen Gr<strong>und</strong>lagen als die Erziehung<br />

des Kindes in der Gr<strong>und</strong>schule. Das Ergebnis ist,<br />

dass wir die Kinder von einer Philosophie in die andere<br />

werfen. Da<strong>für</strong> gibt es heute keine fachliche Begründung.<br />

Es gibt eine historische Rechtfertigung, die sich daraus<br />

ableitet, dass sich die Bildungsinstitutionen geschichtlich<br />

unterschiedlich entwickelt haben. Wenn man diesen<br />

institutionellen Denkansatz weiterverfolgt, neigt man<br />

dazu, auch diese Unterschiede zu betonen, damit sie<br />

ihre Existenzberechtigung im System haben.<br />

Dies hat sich <strong>für</strong> die B<strong>und</strong>esrepublik als das größte Hindernis<br />

da<strong>für</strong> erwiesen, Konsistenz in den Bildungsverlauf<br />

zu bringen, <strong>und</strong> dies erzeugt hohe Kosten, die momentan<br />

durch zahlreiche empirische Studien aus der<br />

Bildungsforschung belegt werden.<br />

Die Verlierer der Übergänge sind die jüngeren Kinder,<br />

Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kinder aus bildungsfernen<br />

Familien. Die Bildungsforschung bestätigt<br />

noch einen zweiten Bef<strong>und</strong>: Diese Gruppen lassen sich<br />

bereits identifizieren, wenn die Kinder die Familie verlassen<br />

<strong>und</strong> in eine Bildungsinstitution gehen, in die<br />

Krippe oder in den Kindergarten. Bei Beobachtung der<br />

darauf folgenden Übergänge stellt sich heraus, dass es<br />

keine Veränderungen gibt. Es sind immer wieder dieselben<br />

Kinder, die Verlierer des Übergangs sind.<br />

Wir wissen aus der Forschung: Ein nicht gut bewältigter<br />

Übergang hat zur Folge, dass beim nächsten Übergang<br />

die Effekte weiter verstärkt werden. Wer schon Probleme<br />

beim Übergang vom Kindergarten in die Gr<strong>und</strong>-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

schule hat, hat noch größere Probleme beim Übergang<br />

von der Gr<strong>und</strong>schule in die weiterführenden Schulen.<br />

Wenn man dieses Bildungssystem so belässt, bedeutet<br />

das heute nachweislich, dass man damit einen aktiven<br />

Beitrag zur Erhöhung des Risikos bei Kindern der genannten<br />

Gruppen leistet. Wir sollten darüber nachdenken,<br />

wo es konkrete Ansätze gibt, um das zu verändern.<br />

Ein weiterer Punkt ist die pädagogische Qualität. Alle<br />

Studien attestieren der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland –<br />

nicht Bayern, sondern der ganzen B<strong>und</strong>esrepublik –,<br />

dass wir keine angemessenen strukturellen Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Bildung unserer Kinder bieten, obwohl<br />

wir zu den reichsten Ländern zählen. Wir investieren in<br />

diesen Bereich nicht einmal die Hälfte dessen, was die<br />

OECD empfiehlt, viermal weniger als die Schweden,<br />

etwa 50 % weniger als die Franzosen.<br />

Es ist höchste Zeit, sich diesem Thema politisch zu<br />

stellen, weil es um die Zukunft von immer weniger werdenden<br />

Kindern geht. Wir sollten dabei die Vorteile, die<br />

anderen Chancen des demografischen Faktors systematisch<br />

nutzen, um hier die Investitionen mit der Zeit zu<br />

erhöhen, anstatt zu reduzieren. Dies ist eine politische<br />

Herausforderung. Wir sollten dabei auch bedenken,<br />

dass strukturelle Merkmale allein keine hohe Bildungsqualität<br />

garantieren. Gruppengröße, Personalschlüssel<br />

etc. sind wichtig, aber sie allein garantieren noch keine<br />

hohe Bildungsqualität. Der Schlüssel zu einer hohen Bildungsqualität<br />

ist die Moderierung der Interaktion von<br />

Fachkraft <strong>und</strong> Kind, die Befähigung der Fachkraft, die<br />

Bildungsprozesse, die zwischen Kindern laufen, als<br />

solche zu identifizieren, nicht zu unterbrechen, sondern<br />

zu stärken. Da<strong>für</strong> braucht sie eine andere Qualifizierung.<br />

Wir wissen heute, dass in der Gruppe an einem Tag<br />

etwa 1000 Interaktionen dieser Art stattfinden. Unsere<br />

Fachkräfte müssen in die Lage versetzt werden, diese<br />

1000 Interaktionen systematisch zur Stärkung der Bildungsqualität<br />

zu nutzen. Da<strong>für</strong> brauchen sie eine andere<br />

Kompetenz.<br />

Deswegen plädiere ich da<strong>für</strong>, ein umfassendes Professionalisierungsprogramm<br />

<strong>für</strong> die Fachkräfte in diesem<br />

Land aufzulegen <strong>und</strong> die Fortbildungsmittel massiv aufzustocken,<br />

damit die Verantwortlichen in diesem Bereich<br />

diese Aufgabe angemessen wahrnehmen können.<br />

Wir werden nicht um die Frage umhinkommen: Wie viel<br />

sind uns unsere Kinder in diesem Land wert? Wir brauchen<br />

eine öffentliche Debatte darüber, damit manche<br />

Bevölkerungsschichten da<strong>für</strong> sensibilisiert werden, wie<br />

notwendig <strong>für</strong> die Zukunft des Landes, auch <strong>für</strong> die Zukunft<br />

eines jeden Kindes es ist, dass wir uns gesamtgesellschaftlich<br />

<strong>für</strong> die Belange dieser Kinder einsetzen.<br />

Das ist nicht nur allein eine Frage der Bildungspolitik der<br />

Ministerien <strong>und</strong> des Landtags, sondern eine gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe. Es ist höchste Zeit, diese als<br />

solche zu präsentieren <strong>und</strong> auch die anderen Bereiche<br />

der Gesellschaft in diese Verantwortung einzubeziehen.<br />

Wir wollen, dass das hochgesteckte Ziel einer hohen<br />

Bildungsqualität <strong>für</strong> alle Kinder in diesem Land gesichert<br />

wird.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Im engeren Sinne muss sich auch ein Gesetz hinterfragen<br />

lassen – <strong>und</strong> das ist der Sinn der Begegnung –,<br />

inwieweit es solche Entwicklungen begünstigt, ignoriert<br />

oder gar verhindert. Das ist die Herausforderung.<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Meine<br />

Damen <strong>und</strong> Herren, dann sind wir am Ende dieser Anhörung.<br />

Ich möchte hier kein Resümee ziehen, weil die<br />

Vorträge sehr komplex waren <strong>und</strong> die große Breite an<br />

Meldungen auch eine große Meinungsvielfalt widergespiegelt<br />

hat. Ich darf mich bei Ihnen <strong>für</strong> die rege Beteiligung<br />

bedanken. Ich glaube, alle Meinungsäußerungen<br />

haben gezeigt – Herr Prof. Fthenakis hat das sehr schön<br />

dargestellt –, dass es darum gehen muss, immer weniger<br />

Kindern eine höchstmögliche Förderung angedeihen<br />

zu lassen.<br />

Es gibt im politischen Raum unterschiedliche Vorstellungen<br />

darüber, welche Wege wir dazu beschreiten<br />

können oder müssen. Eines ist aber heute doch deutlich<br />

geworden, <strong>und</strong> deswegen appelliere ich an die CSU,<br />

nicht von vornherein zu sagen, wir verschließen uns jetzt<br />

einer Reform des Gesetzes <strong>und</strong> verschieben sie auf<br />

später: An einer Reihe von Punkten ist heute klar geworden,<br />

wo aus der Sicht der Fachleute Reformbedarf<br />

besteht. Ich brauche sie jetzt nicht im Einzelnen noch<br />

einmal zu benennen. Sie haben die Schwächen sehr<br />

deutlich zum Ausdruck gebracht, auch die Stärken des<br />

Gesetzes. Wir müssen auf diesem Weg weitergehen.<br />

Eines aber ist ganz wichtig. Wir haben jetzt drei Anhörungen<br />

durchgeführt. Eine Fülle von Anregungen ist gesammelt<br />

worden, die nach Möglichkeiten nicht in den<br />

Protokollen verschwinden, sondern in der praktischen<br />

Politik Widerhall finden sollten. Dazu sind alle hier im<br />

Landtag vertretenen Fraktionen aufgerufen. Ich will das<br />

<strong>für</strong> die SPD-Fraktion nicht noch eigens sagen. Frau Dr.<br />

Strohmayr hat das schon klar gemacht. Wir werden an<br />

dem Thema weiterarbeiten. Sie können dann aus der<br />

weiteren Arbeit in dieser Legislaturperiode ersehen, in<br />

welche Richtung der Bayerische Landtag geht. Ich<br />

hoffe, dass wir uns allgemein zugunsten <strong>und</strong> zum Nutzen<br />

der Kinder fortbewegen.<br />

In diesem Sinne: Herzlichen Dank <strong>für</strong> Ihre Teilnahme <strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> Ihre Beiträge! Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.<br />

(Schluss der Sitzung)<br />

51


Herrn Vorsitzenden<br />

des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- u. <strong>Familienpolitik</strong><br />

im Bayerischen Landtag<br />

Herrn Joachim Wahnschaffe, MdL<br />

Maximilianeum<br />

81627 München<br />

Postfachadresse<br />

Postfach 34 02 63<br />

80099 München<br />

Telefon:<br />

Vermittlung<br />

(089) 28 66 15-0<br />

Telefax:<br />

(089) 28 28 21<br />

Internet <strong>und</strong> e-mail-Adressen:<br />

www.bay-landkreistag.de<br />

info@bay-landkreistag.de<br />

Anlage 1<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

BAYERISCHER<br />

LANDKREISTAG<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

21. September 2007<br />

AZ. V-423-0/br<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im<br />

Bayerischen Landtag am Donnerstag, 27. September 2007, zum Thema „Bayerisches<br />

Kinderbetreuungs– <strong>und</strong> –bildungsgesetz“<br />

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wahnschaffe,<br />

wir danken Ihnen <strong>für</strong> die Einladung zu oben genannter Anhörung zum Thema „Bayerisches<br />

Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz“ (BayKiBiG), an der <strong>für</strong> den Bayerischen<br />

Landkreistag (Geschäftsstelle) der Unterzeichner teilnehmen wird. Da die Anhörung<br />

voraussichtlich auf breites Interesse der Verbände <strong>und</strong> Experten stoßen wird, erlauben<br />

wir uns bereits im Vorfeld – wenn auch sehr kurzfristig – Stellung zu nehmen.<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>fragen beim Bayerischen Landkreistag hat<br />

sich in seiner Sitzung am 20. September 2007 da<strong>für</strong> ausgesprochen, die Stellungnahme<br />

des Verbandes losgelöst vom Fragekatalog der Landtagsfraktionen zu beantworten, da<br />

die Landkreise in ihrer Rolle als örtlicher Träger der Jugendhilfe bzw. die Landratsämter<br />

in ihrer Rolle als Fachaufsicht <strong>für</strong> Kindertageseinrichtungen von einer ganzen Reihe von<br />

Fragen nur mittelbar betroffen sind.<br />

Aus der spezifischen Sicht der Landkreise kann die Umsetzung des BayKiBiG als anfänglich<br />

außerordentlich schwierig, mittlerweile aber als in der landesweiten Perspektive<br />

weitgehend unproblematisch eingeschätzt werden. Letzteres gilt insbesondere dann,<br />

wenn die kreisangehörigen Gemeinden ihre örtliche Planungsverantwortung sowie ihren<br />

Sicherstellungsauftrag ernst nehmen sowie das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern anerkennen.<br />

Neben dem sicherlich erhöhten Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Gemeinden – der sich allerdings aus den Zielsetzungen des BayKiBiG zwangläufig<br />

ergibt – wird der Vollzug des BayKiBiG weiterhin durch die mit den Neuregelungen<br />

geschaffenen Rechtsunsicherheiten belastet, die durch verschiedentlich geänderte<br />

<strong>und</strong> auch widersprüchliche Rechtsauslegung durch die Aufsichtsbehörden zusätzlich<br />

verschärft wurden. Die Kindergartenaufsichten bei den Landratsämtern sind durch im<br />

Vorfeld nicht oder nicht rechtzeitig abgestimmte Verlautbarungen der Aufsichtsbehör-<br />

Hausadresse:<br />

Kardinal-Döpfner-Str. 8<br />

80333 München


54<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

den zu konkreten Rechtsfragen vor Ort wiederholt in die Kritik geraten, ohne da<strong>für</strong> die<br />

Verantwortung zu tragen.<br />

Die örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG stellt sich in den Landkreisen sehr<br />

unterschiedlich dar. Während in vielen Landkreisen die kreisangehörigen Gemeinden<br />

zum Teil selbstständig, zum Teil mit Unterstützung des Landkreises ihre örtliche Bedarfsplanung<br />

sehr frühzeitig auf den Weg gebracht haben, werden aus anderen Landkreisen<br />

zum Teil erhebliche Probleme berichtet. Insbesondere kleinere Gemeinden in<br />

ländlichen Regionen haben Schwierigkeiten, die Trägervielfalt <strong>und</strong> das Wunsch- <strong>und</strong><br />

Wahlrecht der Eltern anzuerkennen <strong>und</strong> bei der Bedarfsplanung entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Erschwerend kommt <strong>für</strong> Gemeinden mit kleineren Einrichtungen hinzu,<br />

dass diese weitgehend überfordert sind, den sich zum Teil sehr schnell ändernden Bedürfnissen<br />

der Eltern gerecht zu werden.<br />

Auch insgesamt zeigen sich bei der Umsetzung des BayKiBiG in ländlichen Regionen<br />

größere Defizite als in Landkreisen, die an größere Städte angrenzen. Das im BayKiBiG<br />

angelegte höhere Maß an Flexibilität bei den Öffnungszeiten stellt gerade kleinere Einrichtungen<br />

vor nahezu unlösbare Probleme. Dies führt u.a. dazu, dass die Öffnungszeiten<br />

nicht in der Weise wie vorgesehen flexibilisiert werden. Auch die Personalentwicklung<br />

<strong>und</strong> Planungssicherheit leidet bei kleinen Einrichtungen dadurch zwangsläufig.<br />

Um eine ausreichende Organisation aufrecht zu erhalten, ist daher ein erhöhter finanzieller<br />

Aufwand zu leisten, der von dem <strong>für</strong> den ländlichen Raum zu niedrig angesetzten<br />

Basiswert im Art. 21 Abs. 3 BayKiBiG nicht aufgefangen wird. Auch die Gewichtungsfaktoren<br />

nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG werden der Größe der Einrichtungen in ländlichen<br />

Regionen <strong>und</strong> der Altersmischung der Kinder nicht ausreichend gerecht. Zudem<br />

fallen Kinder, die mehr Aufmerksamkeit als andere benötigen, aber nicht den priviligierten<br />

Gruppen des Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG zugeordnet werden können, durchs Raster.<br />

Da auch die zeitlichen Ressourcen des Personals (Verfügungszeiten) weniger geworden<br />

sind, bestehen gerade <strong>für</strong> kleinere Einrichtungen erhebliche Probleme, auffällige<br />

Kinder in stärkerem Maße zu betreuen. Aus den vorgenannten Gründen leidet auch<br />

die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bemühungen der kleineren Gemeinden,<br />

„ihren Kindergarten“ zu erhalten, nicht ausreichend honoriert werden. Im Finanzierungssystem<br />

kommen kleinere Einrichtungen in ländlichen Regionen <strong>und</strong> ihre Bildungsarbeit<br />

zu kurz.<br />

Die Bereitschaft, seit In-Kraft-Treten des BayKiBiG Kinder mit (drohender) Behinderung<br />

in Kindergärten aufzunehmen, ist nach den uns vorliegenden Hinweisen gleich geblieben<br />

oder hat sich verbessert. Als problematisch wird eingeschätzt, dass dabei der Einzelintegration<br />

ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als der Gruppenintegration. Das<br />

Verfahren zur Genehmigung des erhöhten Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Kinder mit Behinderung<br />

bzw. drohender Behinderung wird als zu verwaltungsaufwändig eingeschätzt. Das<br />

Abstellen auf den teilstationären Eingliederungshilfebescheid des Bezirks hat in der<br />

ersten Umsetzungsphase des BayKiBiG zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit <strong>und</strong><br />

so auch Frustration vor Ort geführt. Es sollte in Erwägung gezogen werden, das Verfahren<br />

im Wege der Delegation der Erteilung des teilstationären Eingliederungsbescheides<br />

(in einigen Bezirken bereits Praxis) sowie der Bereitstellung der Mittel <strong>für</strong> Eingliederungshilfemaßnahmen<br />

in Kindertageseinrichtungen auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe<br />

zu bündeln.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Der höhere Stellenwert in der Tagespflege durch das BayKiBiG ist generell als positiv<br />

einzuschätzen. Durch die Qualifizierung <strong>und</strong> jugendamtlichen Kontrollinstrumente ist die<br />

Aufwertung der Kindertagespflege als ein gleichwertiges Angebot in der Kinderbetreuung<br />

vollzogen. Die Tagespflege komplettiert das Kinderbetreuungsangebot im Land als<br />

qualitativ aufgewertete <strong>und</strong> sehr flexible Ergänzung des Kinderbetreuungsangebotes <strong>für</strong><br />

Kinder jeder Altersklasse <strong>und</strong> als sehr familiennahe, familienähnliche Betreuungsform,<br />

vor allem <strong>für</strong> unter Dreijährige. Als problematisch <strong>für</strong> die Jugendämter in ländlichen Regionen<br />

stellen sich allerdings die überzogenen Anforderungen der Qualifizierung nach<br />

dem BayKiBiG dar. Aus verschiedenen Landkreisen wird berichtet, dass aufgr<strong>und</strong> der<br />

erhöhten Qualifizierungs-Anforderungen in Verbindung mit den Vorstößen auf B<strong>und</strong>esebene,<br />

die Tagespflege als einkommensteuer- <strong>und</strong> sozialversicherungspflichtig zu behandeln,<br />

die Bereitschaft der Tagesmütter zur Übernahme entsprechender Pflegeverhältnisse<br />

drastisch gesunken ist. Für Großtagespflegestellen wird in ländlichen Regionen<br />

ein eher geringer Bedarf gemeldet. Die Randzeitenbetreuung durch die Tagespflege<br />

wird zwar vom Gr<strong>und</strong>satz her positiv eingeschätzt, jedoch wird auf die problematische<br />

Finanzierung nach der geltenden Rechtslage verwiesen. Eltern können sich in<br />

seltenen Fällen zwei Elternbeiträge einmal <strong>für</strong> die Kindertagespflege <strong>und</strong> zum anderen<br />

<strong>für</strong> die Tagespflege leisten. Insoweit verw<strong>und</strong>ert es nicht, wenn in ländlichen Regionen<br />

eine Randzeitenbetreuung eher die Ausnahme darstellt.<br />

Im Zusammenhang mit der Tagespflege regen wir von Seiten der Kreisjugendämter als<br />

weitergehenden Vorschlag an, auf die Betriebs- <strong>und</strong> Pflegeerlaubnis nach Art. 9 BayKi-<br />

BiG <strong>für</strong> Tagespflegeangebote in solchen Fällen zu verzichten, in denen sie von freien<br />

Trägern erbracht werden, die mit dem Jugendamt bereits zu anderen Leistungen Vereinbarungen<br />

getroffen haben. Einer gesonderten Erlaubnis i.S.d. § 43 SGB VIII bedarf<br />

es in diesen Fällen nicht, weshalb der damit verb<strong>und</strong>ene Verwaltungsaufwand entbehrlich<br />

ist.<br />

Trotz der zwischenzeitlich weitgehend eingetretenen Routine beim Vollzug des BayKi-<br />

BiG <strong>und</strong> der Klärung offener Rechtsfragen durch die Rechtsprechung ist als Gesamtfazit<br />

festzuhalten, dass die Kindertagesbetreuung im ländlichen Raum vom BayKiBiG weit<br />

weniger profitiert als in städtischen Regionen. Sollte der Gesetzgeber eine Anpassung<br />

des BayKiBiG in Erwägung ziehen, wäre nach Auffassung des Bayerischen Landkreistags<br />

darauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Für entsprechende Vorschläge zu<br />

Detailregelungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

gez. Dr. Schulenburg<br />

55


AWO Landesverband Bayern<br />

AWO-Stellungnahme<br />

zur Anhörung<br />

des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

am Donnerstag, den 27. September 2007<br />

zum Thema „BayKiBiG“<br />

Anlage 2<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Die bayerische Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert seit der ersten Anhörung im SoPo<br />

am 14.10.2004 1 eine deutliche Korrektur des BayKiBiG.<br />

Eine Änderung der gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage bei den Themen Finanzierung, Qualität,<br />

Gastkinder <strong>und</strong> Verwaltungsaufwand ist dringend erforderlich.<br />

1. Finanzierung<br />

Das BayKiBiG fördert soziale Ungerechtigkeit: Der Zugang zu (früh)kindlicher Bildung<br />

ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig.<br />

Die AWO fordert:<br />

Bildung muss <strong>für</strong> (alle) Kinder kostenfrei sein. Daher fordern wir beitragsfreie<br />

Kindertageseinrichtungen – zumindest in den letzten drei Jahren vor der Einschulung.<br />

2. Qualität<br />

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, <strong>für</strong> das Aufwachsen der Kinder in öffentlicher Verantwortung<br />

in qualitativ guten Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Freistaat Bayern<br />

<strong>und</strong> Fachministerium haben bislang gemäß BayKiBiG keinerlei Steuerungsrechte,<br />

um Qualität in Kindertageseinrichtungen zu sichern.<br />

Die AWO fordert:<br />

Qualitätsstandards verbessern <strong>und</strong> sichern.<br />

1 1. Anhörung zum Thema „Kindertagesstätten“ im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong> am 14.10.2004<br />

� AWO-Stellungnahme „40 Fragen – 40 Antworten“ vom 04.10.2004<br />

� AWO-Stellungnahme „Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung“ vom 13.10.2004<br />

� AWO-Stellungnahme zu dem Entwurf eines bayer. Kindertagesstättengesetzes (Stand 23.09.2004) vom 20.10.2004<br />

2. Anhörung von Expertinnen <strong>und</strong> Experten im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong> am 14.04.2005 zum Gesetzentwurf vom 19.01.2005<br />

� AWO-Stellungnahme vom 14.04.2005<br />

3. AWO-Stellungnahme zur Ausführungsverordnung BayKiBiGV vom 11.08.2005<br />

4. AWO kommentiert Schreiben der Staatsministerin Christa Stewens vom 16.08.2005 an alle bayer. Kindertageseinrichtungen am 16.09.2005<br />

5. AWO-Pressemitteilungen:<br />

� 11.08.2005 „BayKiBiG – AWO fordert Nachbesserungen“<br />

� 28.06.2006 „Ein Jahr BayKiBiG – Spargesetz zu Lasten von Kindern, Eltern <strong>und</strong> Erzieherinnen“<br />

� 29.06.2007 „BayKiBiG muss dringend renoviert <strong>und</strong> modernisiert werden“


58<br />

3. Gastkinder<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Das BayKiBiG ermöglicht es den Kommunen, die Nachfrage von Eltern zur Kindertagesbetreuung<br />

abzuwehren, einzuschränken bzw. unzureichende Betreuungsangeboten<br />

zu decken.<br />

Die AWO fordert:<br />

� Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern deutlich stärken,<br />

� Vereinbarkeit Familie <strong>und</strong> Beruf ohne Hindernisse ermöglichen,<br />

� Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (ab 2013) gesetzlich garantieren.<br />

4. Verwaltungsaufwand<br />

Mit Einführung des BayKiBiG wurde der Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Umsetzung der<br />

kindbezogenen Förderung den Kommunen, Trägern <strong>und</strong> Einrichtungen aufgebürdet.<br />

Die AWO fordert:<br />

Reduzierung der überbordenden Verwaltungsaufgaben bei Leistungsträgern<br />

<strong>und</strong> Leistungserbringern.<br />

Zu 1. Finanzierung<br />

Die Einführung der kindbezogenen Förderung in Verbindung mit der Buchungsmöglichkeit<br />

der Eltern fördert noch keine Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Kinder.<br />

Der Zugang zu Bildung in Kindertageseinrichtungen ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />

der Eltern abhängig:<br />

� Ärmere Eltern buchen <strong>für</strong> ihre Kinder (insbesondere im Hort) zu geringe<br />

Nutzungszeiten, um den Elternbeitrag so gering als möglich zu halten. Ebenso<br />

wird aus finanziellen Gründen die Früheinschulung der Kinder angestrebt.<br />

� Reichere Eltern buchen lange Nutzungszeiten <strong>und</strong> ermöglichen ihren<br />

Kindern zusätzlich die Teilnahme an Parallelangeboten im Freizeit- <strong>und</strong><br />

Bildungsbereich.<br />

Eine Mitfinanzierung von bis zu 50% des Förderanteils der Kommune<br />

(Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG).bei der Wahl einer Wunscheinrichtung ist <strong>für</strong><br />

reichere Eltern durchaus leistbar.<br />

Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />

Art 5 Abs. 1 streichen: „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“<br />

Art. 19 Ziffer 4 streichen: Staffelung der Elternbeiträge<br />

Art. 23 Abs. 4 Satz 2 streichen<br />

Es gibt keine Fördergerechtigkeit zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Freie Träger schultern allein das unternehmerische Risiko. Kommunale Träger sind<br />

dem gegenüber als Teil der öffentlichen Hand im Vorteil. Die Arbeitsbedingungen in<br />

kommunalen Kindertageseinrichtungen sind häufig besser als bei Kindertageseinrichtungen<br />

in freier Trägerschaft: Leiterinnen werden freigestellt, freie Plätze werden<br />

nicht belegt, maximale Schließzeiten werden vereinbart, Öffnungszeiten werden nicht<br />

bedarfsorientiert erweitert etc.<br />

Die Kommune hat in ihrer Doppelfunktion zum einen als Planungsverantwortliche<br />

<strong>und</strong> zum anderen als Träger von eigenen Einrichtungen deutliche Wettbewerbsvorteile<br />

gegenüber freien Trägern.<br />

Das BayKiBiG erweiterte die Befugnisse der Kommunen enorm. Zusätzlich haben<br />

kommunale Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen in den letzten 15 Jahren<br />

deutlich zugenommen. Deren Anteil gegenüber den freien Trägern hat ca. ein Drittel<br />

erreicht.<br />

Das Subsidiaritätsprinzip (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) ist in der Praxis de facto ausgehebelt<br />

<strong>und</strong> Eltern- bzw. Bürgerrechte wurden eingeschränkt.<br />

Bei einem Rückgang von Kinderzahlen <strong>und</strong> dem erforderlichen Abbau von Plätzen<br />

kommt es zwangsläufig zu einer Interessenkollision der Kommune in ihrer Rolle als<br />

Planungsverantwortliche sowie als Träger von eigenen Einrichtungen.<br />

Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />

Bei Bedarfsplanung <strong>und</strong> Bedarfanerkennung muss die Rolle von Kreisjugendämtern<br />

(Verwaltung Kita-Aufsicht <strong>und</strong> Jugendhilfeausschuss) eindeutig definiert werden,<br />

damit es bei Auslaufen der Übergangsregelung nicht zur Interessenskollision bei den<br />

Kommunen führt, die die eigene Kita erhalten möchten.<br />

Zu 2. Qualität<br />

Neben den Verpflichtungen, die pädagogische Konzeption in geeigneter Weise zu<br />

veröffentlichen, sowie jährlich eine Elternbefragung durchzuführen (Art. 19 Ziffer 2)<br />

gibt es <strong>für</strong> Kindertageseinrichtungen keine weiteren verpflichtenden Maßnahmen, die<br />

Qualität der pädagogischen Arbeit zu sichern. Diese Vorgaben allein sind absolut<br />

ungenügend. Freistaat Bayern <strong>und</strong> zuständiges Fachministerium haben darüber hinaus<br />

aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG keinerlei Einfluss auf die Qualität der bayerischen Kindertageseinrichtungen,<br />

da in dem Gesetz keine Steuerungsrechte definiert wurden.<br />

Die Legislative trägt jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich die Verantwortung da<strong>für</strong>, die Chancengleichheit<br />

<strong>und</strong> Bildungsqualität aller Kinder in Bayern zu sichern (siehe AWO-<br />

Forderung „Beitragsfreiheit“).<br />

Seit Inkrafttreten des BayKiBiG wird immer deutlicher, wie unterschiedlich die Qualität<br />

der Kitas als Bildungseinrichtungen in den Kommunen gefördert wird.<br />

Leistungsverträge (sog. Defizitverträge), in denen präzise Qualitätsstandards mit den<br />

freien Trägern vereinbart waren, wurden in diesem Zeitraum von vielen Kommunen<br />

59


60<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

gekündigt. Rahmenbedingungen der Strukturqualität wurden abgesenkt, z.B. <strong>für</strong> die<br />

Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Ausbildungsvergütung von<br />

Praktikantinnen oder <strong>für</strong> die Bereitstellung eines Mittagessens <strong>für</strong> die Kinder.<br />

Die Qualität der Kindertagesbetreuung ist von der Kassenlage oder Einsichtsfähigkeit<br />

der jeweiligen bayerischen Kommune <strong>und</strong> ihrem Gemeinderat mehr den je abhängig<br />

geworden. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des dreifachen volkswirtschaftlichen Gewinns bei<br />

Investitionen in Bildung ist eine rückläufige Entwicklung in verschiedenen Kommunen<br />

skandalös.<br />

Die AWO fordert verlässliche Rahmenbedingungen, um die Qualität der Kindertagesbetreuung<br />

zu verbessern <strong>und</strong> Leistungsanreize zu schaffen.<br />

Die AWO fordert zur Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen:<br />

� die Verbesserung des Anstellungsschlüssels, der durch die Erhöhung<br />

des Basiswerts finanziert wird.<br />

� die Einführung eines Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Risikokinder 2<br />

� die Einführung eines erhöhten Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> die Betreuung der<br />

unter- Einjährigen. 3<br />

Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />

§ 17 Abs. 1 AVBayKiBiG: Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,5 (statt 1:12,5) <strong>und</strong><br />

ein empfohlener Anstellungsschlüssel von 1:9 (statt 1:10).<br />

Art. 21 Abs. 5 neu: „1,5 <strong>für</strong> sog. Risikokinder“<br />

Art. 21 Abs. 5 neu: „3,0 <strong>für</strong> Kinder unter einem Jahr“<br />

Zur Sprachförderung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen wird derzeit ein Landesprogramm<br />

vorbereitet.<br />

Die AWO anerkennt die Bemühung des Freistaats, die Sprachförderung aller<br />

Kinder flächendeckend zu verbessern.<br />

Die AWO fordert, die Sprachförderung als zusätzliche Regelleistung in das<br />

BayKiBiG aufzunehmen.<br />

2 Risikokinder sind keine behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder im Sinne von § 53 SGB XII, haben jedoch einen deutlich<br />

erhöhten Förderbedarf gegenüber den sog. Regelkindern. Zu den Kindern mit (überprüfbarem) erhöhtem Förderbedarf zählen Kinder mit<br />

Störungen<br />

� Der Sinneswahrnehmung,<br />

� der Aufmerksamkeit, Konzentration (ADHS),<br />

� der Motorik <strong>und</strong> Sensormotorik,<br />

� im <strong>Sozial</strong>verhalten,<br />

� der Bewegungsplanung,<br />

� der Sprachentwicklung <strong>und</strong> Lautbildung,<br />

� im emotionalen Bereich,<br />

sowie Kinder<br />

� aus armen <strong>und</strong> benachteiligenden Lebensverhältnissen <strong>und</strong> Wohngebieten,<br />

� mit Allergien <strong>und</strong> chronischen Erkrankungen,<br />

� mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten („hochbegabte Kinder“).<br />

Die genannten Kinder benötigen eine zusätzliche, gezielte pädagogische Förderung, damit sie in ihrer momentanen Lebenssituation unterstützt<br />

werden <strong>und</strong> den späteren Eintritt in die Schule <strong>und</strong> ihre Entwicklung gut bewältigen. Es geht um eine Verbesserung der Lebenschancen <strong>für</strong> diese<br />

Kinder.<br />

3 Der Betreuungsaufwand ist bei Kindern unter einem Jahr deutlich höher als bei Kindern z.B. mit knapp drei Jahren,


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Erforderliche Änderungen im BayKiBiG:<br />

Art. 12 Satz 2 ändern: „sowie <strong>für</strong> alle Kinder ist Sprachförderung sicherzustellen“.<br />

(statt : „ sowie <strong>für</strong> Kinder mit sonstigem Sprachförderbedarf ist eine besondere<br />

Sprachförderung sicherzustellen.“)<br />

Art. 12 Satz 3 neu: „hierzu werden Kita-Fachberatung sog. Sprachtrainer über Landesmittel<br />

gefördert“.<br />

§ 5 AV BayKiBiG ist entsprechend anzupassen.<br />

Die Dokumentation der Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsprozesse von Kindern ist ein geeignetes<br />

Instrument der Selbstevaluation <strong>und</strong> dient der kontinuierlichen Verbesserung<br />

der Qualität in Kindertageseinrichtungen („Doku statt Deko“).<br />

Die AWO fordert die (Wieder-)Aufnahme der Verpflichtung zur Dokumentation<br />

in das Gesetz.<br />

Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />

§ 1 Abs. 2 Satz 2 AVBayKiBiG neu: „es begleitet, beobachtet <strong>und</strong> dokumentiert sie in<br />

ihrem Entwicklungsverlauf“ (statt: „ es begleitet <strong>und</strong> beobachtet sie in ihrem Entwicklungsverlauf.“)<br />

Art. 13 Abs. 2 Satz 2 neu: „Der Entwicklungsverlauf des Kindes ist zu dokumentieren.“<br />

(statt: „Der Entwicklungsverlauf des Kindes ist zu beachten.“)<br />

Es ist kaum nachvollziehbar, dass das BayKiBiG zum einen die Finanzierung von<br />

allen Kindertageseinrichtungen also auch der Kinderhäuser <strong>und</strong> Horte <strong>für</strong> Schulkinder<br />

beschreibt <strong>und</strong> zum anderen sich maßgeblich auf die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele<br />

im BayBEP abstützt, der jedoch nur bis zur Einschulung gilt.<br />

Die AWO fordert die Fortschreibung des BayBEP <strong>für</strong> die Altersgruppe der<br />

Gr<strong>und</strong>schulkinder <strong>und</strong> die Orientierung des Gr<strong>und</strong>schullehrplans an den Inhalten<br />

des BayBEP. Der Hessische Bildungsplan, der vom Staatsinstitut <strong>für</strong> Frühpädagogik<br />

<strong>für</strong> 0-10jährige verfasst wurde, könnte wieder nach Bayern reimportiert<br />

werden.<br />

Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />

§ 14 Abs. 2 AVBayKiBiG ist entsprechend anzupassen.<br />

61


62<br />

Zu 3. Gastkinder<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Das BayKiBiG erschwert die – politisch gewollte – Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf.<br />

Durch das BayKiBiG wird das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern 4 massiv eingeschränkt.<br />

Die AWO fordert die Stärkung des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechts der Eltern <strong>und</strong> die<br />

Aufnahme des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz (im Hinblick auf 2013) in<br />

das Gesetz.<br />

Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />

Art. 7: Beteiligungsrechte von Eltern <strong>und</strong> Trägern bei der örtlichen Bedarfsplanung<br />

definieren.<br />

Art. 23 „Gastkinderregelung“ streichen <strong>und</strong> an geeigneter Stelle Art. neu einfügen: „<br />

Eltern wählen einen Kitaplatz <strong>für</strong> ihr Kind. Die beteiligten Gemeinden regeln unter<br />

sich die finanzielle Beteiligung.“<br />

Örtliche Bedarfsplanung führt in den Kommunen, die eigene kommunale Einrichtungen<br />

betreiben, immer zu einer Interessenkollision. Der Gr<strong>und</strong>satz der Subsidiarität<br />

(Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) führt in der Praxis in der Regel nicht dazu, dass kommunale<br />

Plätze zuerst abgebaut werden 5 . In den Gemeinden, in denen es keine eigenen<br />

kommunalen Einrichtungen gibt, ist beobachtbar, dass die Übernahme der Kosten<br />

von Gastkindern in aller Regel kein Problem darstellt.<br />

Die Gastkinderregelung konterkariert das politische Versprechen, der <strong>Familienpolitik</strong><br />

in Bayern oberste Priorität einzuräumen. Die Gastkinderregelung ist kinder- <strong>und</strong> familienfeindlich<br />

6 .<br />

Eltern, Kinder <strong>und</strong> freie Träger wurden mit der Einführung des BayKiBiG in ihren<br />

Rechten <strong>und</strong> Möglichkeiten erheblich geschwächt. 7<br />

4 Aus der Gesetzesbegründug zu Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG (sog. Härteklausel) vom 19.01.2005:<br />

„Die Härtefallklausel füllt das elterliche Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht aus. Inhalt <strong>und</strong> Grenzen sind in Übereinstimmung mit § 5 SGB VIII zu bestimmen.<br />

§ 5 Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (B<strong>und</strong>esgesetz SGB VIII) „Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht“<br />

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten verschiedener Träger zu wählen <strong>und</strong> Wünsche<br />

hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.<br />

(2) Der Wahl <strong>und</strong> den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verb<strong>und</strong>en ist…“<br />

5 Ein wichtiger Aspekt ist die erforderliche Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, das zunehmend ausgehöhlt wird. Als Indiz hier<strong>für</strong> kann angeführt<br />

werden, dass der Anteil der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Bayern am Gesamtangebot in den letzten 10 Jahren kontinuierlich stieg.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch die in anderen Bereichen relevante Frage berechtigt: Wie nimmt der Kostenträger die Kontrolle der eigenen<br />

(kommunalen) Einrichtungen wahr“<br />

Interessenkollisionen dieser Art sind am ehesten durch weitgehende <strong>und</strong> konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips vermeidbar. (aus:<br />

AWO-Stellungnahme Anhörung im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong> am 14.10.2004)<br />

6 Ministerpräsident Edm<strong>und</strong> Stoiber erklärt noch in seiner Regierungserklärung am 06. November 2003 im Hinblick auf ein künftiges Kindertagesstättengesetz:<br />

„… Wir wollen mehr <strong>und</strong> bessere Möglichkeiten <strong>für</strong> die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf. Oberster Gr<strong>und</strong>satz ist die Wahlfreiheit<br />

der Eltern.“<br />

7 Mit dem Konnexitätsprinzip, dem die bayerischen Bürger bei der Landtagswahl im September 2003 zugestimmt haben, mit dem vereinbarten<br />

Konsultationsverfahren, mit dem kommunalen Entlassungsgesetz im sozialen Bereich (AEG) sowie mit der Gastkinderregelung im BayKiBiG<br />

wurden die Kommunen in einer Weise gestärkt, wie dies bislang nicht der Fall war.<br />

„In einem 6stufigen, exakt festgelegten Konsultationsverfahren, das mehrere Monate in Anspruch nahm, wurden zwischen dem Bayerischen<br />

<strong>Sozial</strong>ministerium <strong>und</strong> den kommunalen Spitzenverbänden die Eckpunkte <strong>für</strong> ein neues bayerisches Kita-Gesetz festgelegt. Diese Eckpunkte<br />

bildeten die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Beschluss des Kabinetts am 20.09.2004.<br />

Der Freien Wohlfahrtspflege <strong>und</strong> anderen gesellschaftlichen Gruppierungen wird hingegen nur eine knapp 4wöchige Anhörungsfrist eingeräumt“.<br />

(aus: AWO-Stellungnahme Anhörung sozialpolitischer <strong>Ausschuss</strong> 14.10.2004)


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Zu 4. Verwaltungsaufwand<br />

Die Verwaltungsaufgaben bei Trägern <strong>und</strong> Einrichtungen haben mit Einführung des<br />

BayKiBiG enorm zugenommen.<br />

� Finanzmonitoring,<br />

� Buchung, Umbuchung, Controlling<br />

� Personalmanagement (laufende Anpassung von Dienstplänen, Arbeitsverträgen),<br />

� Organisation der Interessen von Eltern <strong>und</strong> Kindern in Abhängigkeit zur Finanzierung,<br />

� Mittler <strong>und</strong> Vermittler zwischen Kommune <strong>und</strong> Eltern (Gastkinderregelung),<br />

� veränderte Kontrakte (Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarungen) mit den<br />

Kommunen,<br />

� mehr Abstimmungsbedarf mit den Eltern durch Stärkung der Mitbestimmungsrechte.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Träger <strong>für</strong> die Leistung dieser Verwaltungsaufgaben<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich keine Refinanzierung erhalten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG entstehen neue Verwaltungsaufgaben, die ausschließlich<br />

(durch die Leitungen) in den Einrichtungen erledigt werden müssen: Buchungsberatung<br />

der Eltern, Eingabe von konkreter Buchung oder geänderten Buchungsst<strong>und</strong>en,<br />

Dokumentation des Zugangs oder Wegzugs von Kindern, Anpassung der Dienstpläne<br />

<strong>und</strong> der Einsatzplanung etc..<br />

Die AWO fordert, dass der Verwaltungsaufwand bayernweit vereinheitlicht wird<br />

(verschiedene Kommunen verlangen unterschiedlichste Leistungen von Trägern<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen) <strong>und</strong> deutlich reduziert wird. 8<br />

8 Im Vorblatt des Gesetzentwurfes (Seite 2) vom 19.01.2005 steht hierzu u.a. „Das BayKiBiG zeichnet sich dadurch aus, dass es …. die rechtlichen<br />

Vorgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung durch die Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen dereguliert.“<br />

Und auf Seite 8 des o.g. Vorblattes (III Kostenauswirkungen auf die Träger):<br />

„Für die Träger insgesamt führt das BayKiBiG zu keinen Mehrbelastungen, da der Wechsel des Fördersystems nur einen anderen Modus <strong>für</strong> die<br />

Ausreichung der staatlichen Mittel darstellt, die Umsetzung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele mit den vorhanden Ressourcen erfolgen kann <strong>und</strong><br />

die Teilnahme an den diesbezüglichen Fortbildungsveranstaltungen kostenlos ist“.<br />

63


A rbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />

B ayerischer<br />

K indertageseinrichtungen e.V.<br />

Stellungnahme<br />

zum<br />

Fragenkatalog der Landtagsfraktionen<br />

anlässlich der Anhörung<br />

des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

am 27. September 2007<br />

im Bayerischen Landtag<br />

zum<br />

BayKiBiG<br />

(Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz)<br />

Anlage 3<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Registergericht München Nr.: VR 17516 Kto. Nr. 10349470, BLZ 702 501 50 Kreissparkasse München<br />

Starnberg<br />

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Horst Helmut Fleck Heike Maas Irmengard Kurzeder Ingeborg Ruml Claudia Finkel Helmut Wordel<br />

Virchowstraße 16 Salmeringer Weg 2 Heidenreichstraße 8 Grandlstraße 59 Stephanskirchner Straße 12 Holzwiesenstraße 31 b<br />

85521 Ottobrunn 83139 Söchtenau 81735 München 81245 München 81735 München 81737 München<br />

Tel. 089 609 6408 Auto 0175 1665001 Tel. 08053 798106 Tel. 089 68890957 Tel. 089 884514 Tel. 089 686887 Tel. 089 95 6469<br />

Tfx. 089 608 56607 Tfx. 08053 799547 Tfx. 089 89691089 Tfx. 089 686873<br />

Eltern.Kindergarten.Bayern@t-online.de h.maas@maas-projekt.de irmi.kurzeder@t-online.de sis.ruml@t-online.de claudia_finkel@web.de wordel@gate.fogra.org


66<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

Erläuterung<br />

Gr<strong>und</strong>lage der folgenden Stellungnahme ist der vom <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag bereitgestellte Fragenkatalog der Landtagsfraktionen. Zur<br />

Beantwortung kommen nur die Fragen, die die Eltern unmittelbar ansprechen <strong>und</strong> somit aus Sicht<br />

unseres Kita-Landeselternverbandes zweifelsfrei zu beantworten sind. Sowohl die Gliederung nach<br />

Landtagsfraktionen wie auch die Nummerierung wurde im folgenden beibehalten.<br />

Fragenteil der CSU Fraktion:<br />

1. Welche positiven Entwicklungen <strong>und</strong> Erfahrungen sind seit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -<br />

betreuungsgesetzes festzustellen?<br />

- Verstärkung des Angebotes an Krippen- <strong>und</strong> Hortplätzen<br />

- flexiblere Öffnungszeiten<br />

- erhebliche Steigerung des Angebotes <strong>für</strong> behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder<br />

- Öffnung der Einrichtungen <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder<br />

2. Welche Erfahrungen wurden insbesondere mit der qualifizierten Bedarfsplanung gemacht? Wurde erstmals durch die<br />

Gemeinde eine genaue Analyse des örtlichen Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der Tagespflege<br />

durchgeführt? Führte die Bedarfsplanung zu konkreten Ausbauplänen? Wird seitens der Gemeinde akzeptiert, dass<br />

nach dem BayKiBiG wie dem SGB VIII auch eine Trägervielfalt vorgeschrieben ist, wenn Eltern dies wünschen?<br />

Eine nachteilige Änderung gegenüber der bisherigen Trägervielfalt ist von Elternseite nicht zu<br />

����������������������������������������������������������������������������������������<br />

Gemeindehomepage einer Münchner Umlandgemeinde werden nur die kommunalen, jedoch<br />

keine weiteren Kitas anderer Träger aufgeführt.<br />

Nach Art. 14 BayKiBiG ist der Elternbeirat bedauerlicherweise nicht in die Bedarfsplanung<br />

einbezogen. Entsprechend kann diese Frage von Elternseite nicht näher beantwortet werden.<br />

3. Welche negativen Entwicklungen werden festgestellt, insbesondere, in welchen Bereichen wird das Gesetz nicht<br />

richtig angewendet? In welchen Bereichen besteht noch Beratungsbedarf?<br />

In vielen Fällen wird von Trägerseite die Einrichtung eines Elternbeirates als nicht mehr<br />

erforderlich erachtet, da sein Zustandekommen nicht mehr förderrelevant ist.<br />

4. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine Änderung beim Buchungsverhalten der Eltern feststellen? Eltern<br />

haben nun schon zum zweiten Mal gebucht, hat sich bereits eine gewisse Routine eingestellt?<br />

Von Eltern wird lediglich des öfteren eine zu kleinliche Behandlung der Buchungszeiten in<br />

situationsbedingten Abweichungen bei Bring- oder Holzeiten festgestellt. Insgesamt scheint das<br />

Buchungszeitverfahren eher von Trägern kompliziert behandelt zu werden als von Elternseite.<br />

5. Wie haben sich die Öffnungszeiten in den Einrichtungen entwickelt?<br />

Aus Elternsicht hat sich die Situation mit erhöhtem Angebot längerer Öffnungszeiten positiv<br />

entwickelt. Manche Träger haben jedoch das Gesetz dahingehend ausgelegt, nunmehr Abgabe-<br />

<strong>und</strong> Abholzeiten <strong>für</strong> die Kinder in bis zu 5-Minuten-Schritten vorzuschreiben <strong>und</strong> bei<br />

Überschreitung die Buchungszeit <strong>für</strong> den Rest des Jahres um entsprechend eine St<strong>und</strong>e zu<br />

erhöhen. Eine verbesserte Kommentierung des Gesetzes erscheint dringend geboten.<br />

6. Wie hat sich die Bereitschaft seit Inkrafttreten des BayKiBiG entwickelt, Kinder mit (drohender) Behinderung, unter<br />

drei Jahren oder Schulkinder in die Kindergärten aufzunehmen?<br />

Während unter dem früheren BayKiG die Aufnahme solcher Kinder eine Ausnahme war, hat sich<br />

die Einführung von Förderfaktoren in diesem Fall bestens bewährt. Die Zahlen sind sprunghaft<br />

gestiegen <strong>und</strong> in manchen Fällen mussten wir von ABK-Seite auf den Aufnahme-Grenzwert<br />

hinweisen. Trotzdem ist dieses Thema <strong>für</strong> viele Einrichtungen Neuland. Der Beratungsbedarf ist<br />

hier sehr hoch, Informationen dazu aber nicht leicht zu bekommen.<br />

7. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan bewertet <strong>und</strong> wie wird er in der Praxis umgesetzt? Inwieweit wird der<br />

Plan in den Kommunen diskutiert? Hat der Plan den Trägern <strong>und</strong> dem pädagogischen Personal die Argumentation<br />

erleichtert, bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung von den Gemeinden finanziert zu bekommen?<br />

Unsere Kita-Landeselternschaft, vor allem die Elternvertretungen aus den beiden Bereichen<br />

Krippe <strong>und</strong> Kindergarten, haben diesen Schritt der bayerischen Staatsregierung zur


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

Beschreibung des Bildungsansatzes im Bereich der Frühpädagogik von Beginn an begrüßt. Im<br />

Hinblick auf das neue BayKiBiG war dies ein unerlässlicher Schritt zur Sicherstellung von<br />

pädagogischen Qualitätsmerkmalen, die zwar vielfach auch bisher geleistet worden waren,<br />

jedoch in Zukunft aus verschiedenen Gründen nicht mehr sichergestellt gewesen wären (z.B.<br />

große Unterschiede in der Wertung von Kitas vor dem Hintergr<strong>und</strong> des neuen Konnexität-<br />

Ansatzes).<br />

Wiederholt stellen wir den Antrag auf Ergänzung der AVBayKiBiG <strong>für</strong> eine ��������������<br />

�������������, förderrelevanter ������������� auf der Basis des BayBEP einschließlich der<br />

hierzu erforderlichen Rahmenbedingungen (siehe auch CSU-Antrag 15/6331 v. 26.09.06). Unser<br />

Vorschlag zur Sicherstellung über Rückkoppelung aus der Basis: Bildung eines Qualitätszirkels<br />

����������������������������������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������������������������������������������������<br />

Der BayBEP als Argumentationshilfe <strong>für</strong> eine Verbesserung von Rahmenbedingungen ist aus<br />

Elternsicht bisher nur ansatzweise erkennbar. Vor allem Kinder unter 3 Jahren sind, von der<br />

landesweiten Bedarfsdeckung bis zur Ausstattung der Einrichtung, immer noch viel zu sehr<br />

benachteiligt.<br />

�������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

(Kontakt: Angelika Simeth, Tel. 089-233 22479).<br />

8. Wie wirkt sich die Umstellung des Finanzierungssystems aus? In welchem Umfang haben sich die großen<br />

freigemeinnützigen Träger aus der Finanzierung ihrer Einrichtungen zurückgezogen? Inwieweit wird die<br />

Bereitschaft der Gemeinden eingeschätzt Defizitverträge (Kooperationsvereinbarung) abzuschließen, führten diese<br />

ggf. zu einer höheren kommunalen Förderung?<br />

Für Eltern wurde <strong>und</strong> wird bisher fälschlicher weise immer wieder die Neufinanzierung als<br />

Begründung <strong>für</strong> Beitragserhöhungen genannt. Dies legt aus Elternsicht den Rückschluß nahe,<br />

dass die neue Finanzierungspraxis eher gewinnorientierte Denkanstöße vermittelt oder aber nur<br />

schleppend in die Gänge kommt. Ein Beispiel seltsamer Interpretationen des BayKiBiG:<br />

kommunale Einrichtungen geben ihr pädagogisches Konzept nur gegen eine Schutzgebühr an<br />

��������������������������������������������������������������������������������<br />

9. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Gastkinderregelung gemacht worden? Inwieweit <strong>und</strong> mit welchem Inhalt<br />

wurden Kooperationen zwischen den Gemeinden beschlossen?<br />

Bisher gute Einzelbeispiele werden landesweit nur schleppend umgesetzt. Wir rechnen eher mit<br />

��������������������������������������������������������������������������������������������<br />

ohne Aufnahme einer verpflichtenden Regelung in der AVBayKiBiG. Nach Aussage von Frau<br />

����������������������������������������������������������������������������������������������<br />

die Gastkinderregelung.<br />

Unser ����������-Korrekturantrag zu BayKiBiG Art. 23 (3): ��������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������������������.<br />

10. Wie kann die Arbeit der Integrationskindergärten (integrative Gruppen <strong>und</strong> Einzelintegration) unterstützt werden?<br />

Was empfehlen Sie, um das Verfahren, unterschieden nach sozialhilferechtlichem Verfahren <strong>und</strong><br />

Abrechnungsverfahren nach BayKiBiG, zu optimieren? Wie wird die Kooperationsbereitschaft der Bezirke bewertet?<br />

Trägerspezifische Fragestellung<br />

11. Welche Entwicklungstendenzen bei Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum sind bemerkbar? Konnte das<br />

Angebot weiter differenziert werden, wurden weitere Maßnahmen der Vernetzung zwischen den Einrichtungen<br />

ergriffen? Inwieweit wurden nun auch Spielgruppen in die Förderung einbezogen?<br />

Trägerspezifische Fragestellung<br />

12. Welche Maßnahmen haben die Träger ergriffen, um das pädagogische Personal weitgehend von Verwaltungsarbeiten<br />

zu entlasten? Welche Maßnahmen zur Sicherung der Trägerqualität wurden eingeleitet?<br />

������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������������<br />

13. Inwieweit hat das BayKiBiG zum Ausbau der Tagespflege beigetragen? Welche Erfahrungen haben Sie zur<br />

Großtagespflege gewonnen? Inwieweit nehmen pädagogische Kräfte die Möglichkeit wahr, in<br />

Kindertageseinrichtungen Randzeitenbetreuung zu übernehmen?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

67


68<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

14. Wie wird die Beratung <strong>und</strong> Information durch die Landratsämter, die Regierungen <strong>und</strong> das Bayerische<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen bewertet? Welche weitergehenden<br />

Beratungsangebote oder auch Fortbildungsangebote zum BayKiBiG <strong>und</strong> v.a. auch zu welchen Regelungsbereichen<br />

des BayKiBiG würden Sie sich wünschen?<br />

Neben der, erfreulicherweise bereits in Arbeit befindlichen Kurzfassung des Bildungs- <strong>und</strong><br />

Erziehungsplanes (als Pflichtlektüre <strong>für</strong>Träger wie Eltern) wäre eine zentrale Beratungsstelle,<br />

��������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������������<br />

bereinigter Form als Sammelband bereit zu stellen.<br />

�������������������������������������������������������������������������������<br />

Ausbildungsetat von 20 % erreicht werden. Dieser Anteil lag 2004 unter 1 % (Dr. D. v. Derschau,<br />

München).<br />

15. Wie hat sich die Personalplanung verändert? Wurden Trägerverbünde gebildet, um einen Pool von Springerkräften<br />

zu bilden oder Personal trägerübergreifend einsetzen zu können? Inwieweit machen die Träger Gebrauch von den<br />

arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu flexibilisieren (Jahresarbeitszeitmodelle, Modelle nach dem<br />

Teilzeitbeschäftigungsgesetz)?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

16. Wie beurteilen Sie das Instrument des Anstellungsschlüssels als Hilfsmittel <strong>für</strong> die Personalplanung? Worin sehen<br />

sie die Gründe, weshalb zahlreiche Gemeinden bzw. Träger nicht den empfohlenen Anstellungsschlüssel anstreben,<br />

vielmehr eine Vielzahl von Einrichtungen Anstellungsschlüssel am Rande der Förderfähigkeit aufweisen?<br />

Der Anstellungsschlüssel ist u.E. ein geeignetes Bemessungs- <strong>und</strong> Kontrollinstrument. Vor dem<br />

vielzitierten Sparzwang der Kommunen hatten wir jedoch von Beginn an die volle Ausschöpfung<br />

dieses Grenzwertes erwartet <strong>und</strong> sie ist vielfach eingetreten. Für die Chance einer sinnvollen<br />

Pädagogik nach BayBEP lautet unsere Forderung: Änderung der Vorgabe in der AVBayKiBiG:<br />

������������������������<br />

17. Welche Weiterentwicklungen der pädagogischen Rahmenbedingungen halten Sie <strong>für</strong> besonders dringend?<br />

� Änderung des Mindest-Anstellungsschlüssels in: 1:10<br />

� Entlastung des pädagogischen Fachpersonals über die Beistellung einer Teilzeit-<br />

Buchhaltungskraft <strong>für</strong> das Buchungs- <strong>und</strong> Abrechnungsverfahren<br />

18. Wie beurteilen Sie die Kooperation vor Ort von Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule? Hat sich in diesem Bereich in den<br />

letzten zwei Jahren eine Verbesserung ergeben? Können Sie gelungene Beispiele <strong>für</strong> Kooperation benennen?<br />

Eine Verbesserung ist ist aus Elternsicht kaum erkennbar, da die Bemühungen aus der Kita von<br />

der Schule nur selten erwidert werden. Selbstverständlich von hervorragenden Beispielen dank<br />

freiwilliger Leistung persönlich interessierter Lehrkräfte abgesehen. Hilfreich wäre eine<br />

���������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

festgelegten St<strong>und</strong>enkontingentes <strong>für</strong> Lehrer <strong>für</strong> die Kommunikation zwischen den beiden<br />

Bildungsbereichen. Die bisher üblichen Bekanntmachungen des Staatsministeriums <strong>für</strong><br />

������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������<br />

einzubinden. Der gemeinsame Auftrag der Schule <strong>und</strong> des Hortes zur Bildung <strong>und</strong> Erziehung<br />

von Kindern erfordert eine enge Zusammenarbeit <strong>und</strong> Absprache beider Lebensbereiche. Diese<br />

���������������������������������������������������������������<br />

19. Welche Erfahrungen, Anregungen haben Sie zu den Vorkursen <strong>für</strong> Migrantenkinder in Kooperation des<br />

Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

Fragenteil der SPD-Fraktion<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Wie beurteilen Sie einen Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle Kinder auf Ganztagsbetreuung vom 1. Geburtstag bis zum<br />

Schuleintritt?


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

Dieser Rechtsanspruch wäre insofern zu begüßen, als familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitgeber<br />

solange eine Ausnahme bleiben werden, solange Arbeitnehmer ohne Familie der<br />

Gewinnmaximierung dienlicher sind als Väter <strong>und</strong> Mütter.<br />

1.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf das Betreuungsangebot im ländlichen Raum aus?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />

2.1. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) nach zwei Jahren Praxis- Erfahrung beurteilt?<br />

Im Hinblick auf das neue BayKiBiG war der BayBEP ein unerlässlicher Schritt zur<br />

Sicherstellung von pädagogischen Qualitätsmerkmalen, die zwar in der Regel auch bisher<br />

geleistet worden waren, jedoch in Zukunft aus verschiedenen Gründen nicht mehr<br />

sichergestellt gewesen wären (z.B. Zunahme Schwieriger Kinder, große Unterschiede in der<br />

kommunalen Wertung von Kitas vor dem Hintergr<strong>und</strong> des neuen Konnexität-Ansatzes).<br />

Der BayBEP als Argumentationshilfe <strong>für</strong> eine Verbesserung von Rahmenbedingungen ist<br />

aus Elternsicht bisher nur ansatzweise erkennbar. Vor allem Kinder unter 3 Jahren sind, von<br />

der landesweiten Bedarfsdeckung bis zur Ausstattung der Einrichtung, immer noch viel zu<br />

sehr benachteiligt.<br />

Hinweis: im <strong>Sozial</strong>referat der LH München liegt ein detailiert ausgearbeitetes<br />

Krippenkonzept auf (Kontakt: Angelika Simeth, Tel. 089-233 22479).<br />

2.2. Ist es möglich den BEP unter den derzeitigen Rahmenbedingungen des BayKiBiG in der Praxis umzusetzen?<br />

Wie müssten diese verändert werden, damit eine Umsetzung des BEP besser erfolgen kann? Wie müsste das<br />

Erzieher / Kind Verhältnis sein, wie groß sollten die Gruppen sein?<br />

Eine sinnvolle Pädagogik war bereits vor dem neuen BayKiBiG nur noch unter persönlichem<br />

Höchsteinsatz der Kita-Fachkräfte möglich. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer deutlichen Zunahme<br />

����������������������������������������������������������������������������������������<br />

(Konnexität) usw. stellt das Gesetz langfristig nur mangelhafte Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die<br />

������������������������������������������������������<br />

Unsere Forderung: <strong>für</strong> maximal je 10 Buchungszeitst<strong>und</strong>en der angemeldeten Kinder ist<br />

jeweils mindestens eine Arbeitsst<strong>und</strong>e des pädagogischen Personals anzusetzen<br />

(Anstellungsschlüssel von 1 : 10) bei gleichzeitiger Empfehlung eines Anstellungsschlüssels<br />

von 1 : 8.<br />

2.2.1. Welche Qualifizierung sollten Erzieher / Leitung vorweisen? Reichen Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

aus?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

2.3. Wird die Weiterentwicklung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans <strong>für</strong> unter 3-jährige <strong>und</strong> über 6-jährige <strong>für</strong><br />

notwendig erachtet? Ist die Weiterentwicklung <strong>für</strong> über 6-jährige insbesondere unter dem Aspekt der<br />

Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Schule erforderlich?<br />

Anträge hierzu wurden von uns vor zwei Jahren in der BEP-Kommission gestellt. Nach<br />

unserem Kenntnisstand ist das IFP bereits mit beiden Themen beauftragt.<br />

3. Ausbildung / Erzieher<br />

3.1. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher,<br />

insbesondere auf die Möglichkeiten der Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung, der Umsetzung des Erziehungs- <strong>und</strong><br />

Bildungsplans, der Gestaltung des pädagogischen Alltags <strong>und</strong> der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />

aus?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

3.2. Welche Ausbildungs-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskonzepte <strong>für</strong> die Erzieherinnen werden im Hinblick auf die<br />

Einführung eines neuen Kindertagesstättengesetzes mit neuem Finanzierungskonzept sowie dem Bildungs- <strong>und</strong><br />

Erziehungsplan <strong>für</strong> notwendig gehalten?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

69


70<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

3.3. Welche Änderungen in der Ausbildungskonzeption <strong>für</strong> Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher <strong>und</strong> der<br />

����������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������������������<br />

Schul- / Kita-personalspezifische Fragestellung<br />

3.4. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�����������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4. ������������<br />

4.1. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.2. ��������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.3. ����������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.4. ��������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

��������������������������������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.4.1. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

���� �����������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.6. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.7. ������������������������������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.8. ����������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�������������������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.9. �������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������<br />

Verbesserung beruflicher Perspektiven <strong>und</strong> Angleich der Bezahlung an europäisches<br />

Niveau.<br />

4.10. ���������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

�� ���������������������������������<br />

���� �������������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������<br />

Bisher gute Einzelbeispiele werden landesweit viel zu langsam umgesetzt. Wir rechnen<br />

�������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������<br />

Unser ������������������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

den Eltern gewünschte Angebot in der Aufenthaltsgemeinde nicht anbieten kann, dessen<br />

Bedarf jedoch vom überörtlichen Träger durch verbindliche Anmeldungen nachgewiesen<br />

������������.<br />

5.2. Ist die vorgesehene Gastkinderregelung ausreichend <strong>und</strong> berücksichtigt sie ausreichend die Bedürfnisse von<br />

Familien, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf?<br />

Bedürfnisse der Familien werden nur dort berücksichtigt, wo Bürgermeister <strong>und</strong><br />

Gemeinderäte Familien als Zukunftspotential ernst nehmen. Ebenso unterliegen<br />

Arbeitgeber diesem Zufallsprinzip.<br />

5.3. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Rechte der Eltern im neuen Gesetz ausreichend abgesichert sind?<br />

Ja, sofern es um das pädagogische Konzept, die jährliche Befragung <strong>und</strong> die Verwendung<br />

�����������������������������������������������������������������������������������������������<br />

zu beobachten.<br />

Beispiel 1: Art. 14 (4) BayKiBiG: Eine Elternbeirats-Beratung zur Höhe der Elternbeiträge ist<br />

auch künftig ohne Haushalts-Einsicht nicht möglich. Diese wird unter Berufung auf Art. 14<br />

���������������������������������������������������������������������������������������<br />

folgendem Zusatz im BayKiBiG Art. 14 (4) oder entsprechend in der AVBayKiBiG<br />

klargestellt werden: ��������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������<br />

Beispiel 2: Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer verstärkten Familienorientierung (BayBEP) sollte von<br />

���������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Konnexität ist ein funktionierender Elternbeirat mit Einflussmöglichkeit ein unverzichtbares<br />

�����������������������������������������������������������������������������������<br />

bisher im Art. 12 BayKiG wird Elternarbeit immer dann versagen, wenn es zwischen den<br />

�����������������������������������������<br />

Darüber hinaus beantragt die ABK eine Ergänzung der AVBayKiBiG mit der Benennung der<br />

����������������������������� als ����������������������� bei Kita - Anhörungen in<br />

Landesausschüssen des StMAS (siehe auch ABK-Ministergespräch vom 16.05.02 /<br />

����������������������������������������������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������<br />

�������: Als eine spezifische Zielvorgabe zur Qualitätssicherung in Einrichtungen <strong>für</strong> kleine<br />

Kinder benennt bereits 2002 die Europäische Kommission in ihrem Pflichtenkatalog die<br />

����������������������������������������������������������������� zwischen<br />

Einrichtungen <strong>und</strong>�����������������������������������<br />

5.4. Welche Probleme ergeben sich aus der Anwendung der Gastkinderregelung <strong>für</strong> die Gemeinden?<br />

Trägerspezifische Fragestellung<br />

6. �����������������������������������������<br />

6.1. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Was wäre zu tun, um weitere Verbesserungen zu erreichen?<br />

Eine Verbesserung ist ist aus Elternsicht kaum erkennbar, da die Bemühungen aus der Kita<br />

von der Schule nur selten erwidert werden. Selbstverständlich von hervorragenden<br />

Beispielen dank freiwilliger Leistung persönlich interessierter Lehrkräfte abgesehen.<br />

Hilfreich wäre eine verpflichtende Behandlung des Übergangsthemas in der Aus-, Fort- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung der Lehrkräfte.<br />

6.2. Sind der BEP <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>schullehrplan aufeinander abgestimmt?<br />

���������������������������������������������������������������������������������������<br />

konzeptionell mitgearbeitet. Problem ist, dass <strong>für</strong> Lehrkräfte weder ein Zeitkontingent noch<br />

in der Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung diese Zusammenarbeit verpflichtend vorgegeben ist.<br />

6.3. ���������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

des Übergangs?<br />

Personalspezifische Fragestellung<br />

71


72<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

7. Begleitung / Supervision<br />

Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die Möglichkeit der unterstützenden Begleitung bei der Umsetzung<br />

des BEP´s, insbesondere bei der Qualitätssicherung <strong>und</strong> Supervision <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, aus?<br />

Personalspezifische Fragestellung<br />

8. Verschiedenes<br />

8.1. Wie bewerten Sie den im Gesetz vorgesehenen Stellenwert der Tagespflege?<br />

Die neue Förderung der Tagespflege schließt in flexibler Weise Lücken überall dort, wo kein<br />

Platzangebot in Kindertageseinrichtungen besteht. Die Qualität eines Kindergartens als<br />

Bildungseinrichtung wird jedoch in einer Tagespflege unter 8 Kindern keinesfalls<br />

sichergestellt sein.<br />

8.2. Wie schätzen Sie die Stärkung der Kommunen in Sachen Bedarfsfestlegung ein? Sehen Sie die Gefahr, dass der<br />

������������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Kommune ist Finanzier <strong>und</strong> Auftraggeber?<br />

Nach unseren Beobachtungen wird hier noch vielfach mit großer Unsicherheit<br />

experimentiert, beispielsweise Eltern 2-Jahresbuchungen nahegelegt, um die<br />

Planungssicherheit des Trägers zu erhöhen. Als eigentliches Problem sehen wir nicht die<br />

Konnexität, sondern vielmehr die immer noch vorherrschende Meinung in so manchem<br />

��������������������������������������������������������������������������������<br />

Kompetenzen-Gr<strong>und</strong>steinlegung <strong>für</strong> das weitere Leben nichts zu tun.<br />

8.3. Wie bewerten Sie die durchgeführten Bedarfsfestlegungen der Kommunen? Erfolgt die Bedarfsplanung<br />

hinreichend exakt <strong>und</strong> bildet sie den tatsächlichen Bedarf vor Ort ab?<br />

Zur Beantwortung dieser Frage liegen uns zu wenig Erfahrungswerte vor. Das vielfach<br />

be<strong>für</strong>chtete Chaos ist jedoch ausgeblieben.<br />

�����������������������������������������<br />

1. Offene Fragen zum BayKiBiG<br />

1.1. Welches sind Ihrer Ansicht nach die drei dringendsten Veränderungsbedarfe am BayKiBiG?<br />

- Änderung des Anstellungsschlüssels in 1 : 10 (mit Empfehlung 1 : 8)<br />

- Aufhebung der Mindestbuchung von 20 St<strong>und</strong>en pro Woche <strong>für</strong> Hortkinder<br />

��������������������������������������������������������������������������������������<br />

1.2. Wo werden mittelfristig die größten Probleme auftauchen?<br />

In dem Erhalt kleiner Einrichtungen <strong>und</strong> von Einrichtungen mit besonderer pädagogischer<br />

Ausrichtung.<br />

1.3. Welche Probleme sehen Sie langfristig?<br />

Die flächendeckende Sicherstellung der im BayBEP vorgelegten Qualitätsstandards<br />

(Konnexität, Zeit- <strong>und</strong> Personalmangel in den Aufsichtsbehörden, fehlende Rückkoppelung<br />

aus der Basis, ....).<br />

1.4. ��������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

verb<strong>und</strong>en oder Fehlern im System geschuldet?<br />

Den größten Aufwand zieht bisher die Umstellung auf Neufinanzierung (Software-Schulung<br />

usw. ) sowie die Konzept-Pflicht einschließlich jährlicher Elternbefragung nach sich. Trotz<br />

ausreichend technischer Unterstützung schlagen wir die zeitweise Beistellung einer<br />

Buchhaltungskraft <strong>für</strong> sinnvoll, um die pädagogische Fachkraft wieder vermehrt der Arbeit<br />

am Kind zuzuführen.<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

2.1. Inwieweit kann das BayKiBiG in seiner aktuell gültigen Form die Gr<strong>und</strong>sätze mehr Fördergerechtigkeit <strong>für</strong> die<br />

Träger, mehr pädagogische Qualität <strong>für</strong> die Kinder, verbesserte Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf <strong>für</strong> die<br />

Eltern einlösen?


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

Einige wichtige Zielvorstellungen <strong>für</strong> die Schaffung dieser Merkmale entziehen sich einer<br />

gesetzlichen Regelung. Wir fordern die Landesregierung auf, sich dessen ungeachtet <strong>für</strong> die<br />

Weiterentwicklung der Kinderbildung- <strong>und</strong> betreuung einzusetzen (siehe unsere<br />

Einzelforderungen).<br />

2.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Bezuschussung auf die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes aus?<br />

Welche Vor- bzw. Nachteile sehen Sie?<br />

Personalspezifische Fragestellung<br />

3. Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />

3.1. Lassen die Rahmenbedingungen eine f<strong>und</strong>ierte Umsetzung des BEP zu?<br />

3.2. Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?<br />

3.3. Wie kann die Einhaltung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele nach dem BEP gewährleistet werden?<br />

Personalspezifische Fragestellungen<br />

4. Finanzierung<br />

4.1. Wie wirkt sich das Gebot der Kostenneutralität bei der Umsetzung der kindbezogenen Förderung auf die<br />

Qualität der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungseinrichtungen aus?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.2. Gewichtungsfaktoren<br />

4.2.1. Halten Sie das Finanzierungsmodell über Gewichtungsfaktoren <strong>für</strong> sinnvoll?<br />

4.2.2. Was sind Stärken, was sind Schwächen?<br />

4.2.3. Welche konkreten Veränderungsbedarfe sehen Sie?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

4.2.4. Sind <strong>für</strong> alle Kinder, die besondere Zuwendung benötigen, Gewichtungsfaktoren in ausreichendem Maße<br />

eingeplant?<br />

�����������������������������������������������������������������������������������������<br />

4.2.5. Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internationalem Niveau gewährleistet werden?<br />

Die personelle Ausstattung entspricht europäischem Niveau. Das Problem wird sein,<br />

ausreichend Personal sicherzustellen ohne gesellschaftspolitische Aufwertung der<br />

���������������������������������������������<br />

4.3. Basiswert<br />

4.3.1. Ist der Basiswert ausreichend ausgestattet? (auch im Hinblick auf Verfügungszeiten, Krankheits- <strong>und</strong><br />

Urlaubsvertretungen, Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung pädagogischer Angebote, Umsetzung des BEP, Elternarbeit,<br />

Verwaltungsaufgaben)<br />

Über das Kita-Gesamtbudget gerechnet ist hier gegenüber der alten Finanzierung kein<br />

Mangel nachvollziehbar.<br />

4.3.2. Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internationalem Niveau gewährleistet werden?<br />

Qualifizierte Antwort nur über das IFP möglich<br />

4.4. Buchungsmodell<br />

4.4.1. Ist das Buchungsmodell in der gültigen Fassung praktikabel?<br />

4.4.2. Welches sind die Folgen in den Einrichtungen <strong>für</strong> pädagogisches Personal <strong>und</strong> Träger?<br />

4.4.3. Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

4.5. Situation des Personals<br />

4.5.1. Wie hat sich die Situation des pädagogischen Personals in den Einrichtungen durch das BayKiBiG<br />

verändert (in Bezug auf Sicherheit des Anstellungsverhältnisses, zu leistender Arbeitsumfang, Planbarkeit,<br />

Gehalt)?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

4.5.2. Welche Änderungen im BayKiBiG sind notwendig, um <strong>für</strong> das Personal sichere Arbeitsbedingungen <strong>und</strong><br />

das Anbieten von hochqualitativen pädagogischen Angeboten zu ermöglichen?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

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74<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

4.6. Betreuungsschlüssel<br />

4.6.1. Halten Sie den empfohlenen Betreuungsschlüssel von 12,5:1 <strong>für</strong> ausreichend um international<br />

konkurrenzfähige Kinderbildung <strong>und</strong> -betreuung zu gewährleisten?<br />

Der Anstellungsschlüssel ist durchaus ein geeignetes Bemessungs- <strong>und</strong><br />

Kontrollinstrument. Vor dem vielzitierten Sparzwang der Kommunen hatten wir jedoch von<br />

Beginn an die volle Ausschöpfung dieses Grenzwertes erwartet. Für die Chance einer<br />

sinnvollen Pädagogik nach BayBEP lautet unsere Forderung: Änderung der Vorgabe in der<br />

AVBayKiBiG: 1:12,5 in den Wert 1:10.<br />

4.6.2. Halten Sie den <strong>für</strong> U3 per Gewichtungsfaktor erhöhten Betreuungsschlüssel <strong>für</strong> ausreichend um<br />

international konkurrenzfähige Kinderbildung <strong>und</strong> -betreuung zu gewährleisten?<br />

Für eine qualifizierte Aussage ist vermutlich der Erfahrungszeitraum noch zu kurz.<br />

4.6.3. Welche Betreuungsschlüssel wären Ihrer Ansicht nach <strong>für</strong><br />

4.6.3.1. KiTas<br />

4.6.3.2. Krippen<br />

4.6.3.3. Horte<br />

4.6.3.4. Tagespflege<br />

notwendig um qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit anbieten zu können?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />

4.7. Integration von Kindern mit Behinderung<br />

4.7.1. Können alle Kinder mit Behinderung angemessen gefördert werden?<br />

4.7.2. Ist Integration möglich?<br />

4.7.3. Wie ist die Aufteilung der Leistungen <strong>und</strong> Kosten zwischen Kommunen <strong>und</strong> Bezirken verbindlich zu<br />

regeln?<br />

4.7.4. Wo sehen Sie Verbesserungsbedarfe?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

4.8. Sprachförderung<br />

4.8.1. Sind die im BayKiBiG vorgegebenen Rahmenbedingungen ausreichend um Sprachförderung <strong>für</strong> alle<br />

Kinder, die diese benötigen, zu gewährleisten?<br />

4.8.2. Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

4.9. Landkindergartenregelung<br />

4.9.1. Besteht bezüglich der Landkindergartenregelung Änderungsbedarf?<br />

4.9.2. Welches sind die Probleme in Zusammenhang mit der Landkindergartenregelung?<br />

4.9.3. Wie können diese Ihrer Ansicht nach gelöst werden?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

5. Bedarfsplanung<br />

5.1. Wie bewerten Sie die geltende Regelung zur Bedarfsplanung in Bezug auf<br />

5.1.1. Bedarfsdeckung des Angebotes insbesondere im Bereich U3 <strong>und</strong> Horte, wobei die Öffnungszeit zu<br />

berücksichtigen ist?<br />

5.1.2. die Rolle der Tagespflege <strong>und</strong> der altersgeöffneten Einrichtungen auch unter Qualitätsgesichtspunkten?<br />

5.1.3. Welche Stellung sollte der Tagespflege zukommen?<br />

5.1.4. Welche Probleme entstehen durch die Altersöffnung bestehender Einrichtungen?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

5.2. Gastkinderregelung<br />

5.2.1. Kollidiert die Gastkinderregelung in ihrer jetzigen Ausgestaltung mit dem b<strong>und</strong>esgesetzlich<br />

festgeschriebenen Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern in Bezug auf pädagogisches Konzept <strong>und</strong><br />

Betreuungszeit?<br />

Bisher gute Einzelbeispiele werden landesweit nur schleppend umgesetzt. Wir rechnen<br />

�����������������������������������������������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������������������������������������<br />

5.2.2. Handhaben die Kommunen Bayerns die Ausgestaltung der Gastkinderregelung unterschiedlich?<br />

Ja, je nach familienpoltischer Einstellung des Gemeinderates.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

5.2.3. Wenn ja, wie können diese Probleme Ihrer Ansicht nach gelöst werden?<br />

Unser ����������-Korrekturantrag zu BayKiBiG Art. 23 (3): ����������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������������������������������������������<br />

�������������������������.<br />

6. Qualität des Angebotes in Horten<br />

6.1. Welche Problemstellungen gibt es im Zusammenhang mit Öffnungszeiten <strong>und</strong> Buchungsmodell?<br />

Schüler besuchen den Hort in der Regel deutlich unter 4 St<strong>und</strong>en täglich<br />

(Verbandsaktivitäten usw.).<br />

6.2. Sind ausreichend Ressourcen vorhanden, um hochwertige pädagogische Angebote machen zu können?<br />

6.3. Ist der Betreuungsschlüssel ausreichend?<br />

Personalspezifische Fragestellung<br />

6.4. Was müsste sich aus ihrer Sicht ändern?<br />

Aufhebung der Mindestbuchung von 20 St<strong>und</strong>en pro Woche <strong>für</strong> Hortkinder<br />

7. Betriebskindertagesstätten<br />

7.1. Inwieweit befördert oder behindert das BayKiBiG das Entstehen von betrieblichen Bildungs- <strong>und</strong><br />

Betreuungsangeboten?<br />

Aus unserer Sicht birgt das neue BayKiBiG hier<strong>für</strong> keine Veränderungen.<br />

7.2. Was müsste sich aus Ihrer Sicht ändern?<br />

8. Early Excellence Center<br />

Bietet das BayKiBiG Rahmenbedingungen, innerhalb derer der Aufbau von Early Excellence Centern befördert<br />

wird? Welche Probleme gibt es?<br />

Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />

9. Elternmitbestimmung<br />

9.1. Sind die Elternbeiräte ausreichend gesetzlich verankert?<br />

Ja, sofern es um das pädagogische Konzept, die jährliche Befragung <strong>und</strong> die Verwendung<br />

�����������������������������������������������������������������������������������������������<br />

zu beobachten.<br />

Beispiel 1: Art. 14 (4) BayKiBiG: Eine Elternbeirats-Beratung zur Höhe der Elternbeiträge ist<br />

auch künftig ohne Haushalts-Einsicht nicht möglich. Diese wird unter Berufung auf Art. 14<br />

���������������������������������������������������������������������������������������<br />

folgendem Zusatz im BayKiBiG Art. 14 (4) oder entsprechend in der AVBayKiBiG<br />

klargestellt werden: ��������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������<br />

Beispiel 2: Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer verstärkten Familienorientierung (BayBEP) sollte von<br />

���������������������������������������������������������������������������������������������<br />

Konnexität ist ein funktionierender Elternbeirat mit Einflussmöglichkeit ein unverzichtbares<br />

�����������������������������������������������������������������������������������<br />

bisher im Art. 12 BayKiG wird Elternarbeit immer dann versagen, wenn es zwischen den<br />

�����������������������������������������<br />

Darüber hinaus beantragt die ABK eine Ergänzung der AVBayKiBiG mit der Benennung der<br />

����������������������������� als ����������������������� bei Kita - Anhörungen in<br />

Landesausschüssen des StMAS (siehe auch ABK-Ministergespräch vom 16.05.02 /<br />

11.11.03 sowie MinRat Dunkl vom 28.01.03). Langjährig bewährte Beispiele finden sich in<br />

anderen B<strong>und</strong>esländern, z.B. Rheinland-Pfalz.<br />

�������: Als eine spezifische Zielvorgabe zur Qualitätssicherung in Einrichtungen <strong>für</strong> kleine<br />

Kinder benennt bereits 2002 die Europäische Kommission in ihrem Pflichtenkatalog die<br />

����������������������������������������������������������������� zwischen<br />

Einrichtungen <strong>und</strong>�����������������������������������������������������������������������<br />

Fällen wird von Trägerseite die Einrichtung eines Elternbeirates als nicht mehr erforderlich<br />

erachtet, da sein Zustandekommen nicht mehr förderrelevant ist.<br />

75


76<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />

9.2. Ist Mitsprache <strong>und</strong> Mitbestimmung der Eltern unter den gesetzlichen Gegebenheiten in zufrieden stellendem<br />

Maße möglich?<br />

Anhörung ist keine Mitbestimmung, als unveränderter Rechtsstatus des EB (wie Art. 12<br />

BayKiG).<br />

9.3. Ist Elternarbeit im notwendigen, ausreichenden, zufrieden stellenden oder gutem Maße möglich?<br />

Bedingt, solange keine Konfliktsituation eintritt.<br />

10. Übergang Kita Gr<strong>und</strong>schule<br />

10.1. Bietet das BayKiBiG in der aktuell gültigen Fassung die Rahmenbedingungen um eine enge Zusammenarbeit<br />

zwischen KiTa <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule zu gewährleisten?<br />

Im BayBEP sind sehr gute Lösungsansätze <strong>für</strong> die Schnittstelle Kindergarten / Schule<br />

vorgegeben. An Wissen <strong>und</strong> Zeit, oft auch an Einsicht, fehlt es hierzu jedoch auf der<br />

Schulseite.<br />

10.2. Wo sehen Sie Handlungsbedarfe?<br />

Änderung der ASchO bzw. der Lehrpläne <strong>für</strong> die ersten Gr<strong>und</strong>schulklassen.<br />

11. Informationspolitik<br />

11.1. Wie bewerten Sie die Praxis der Staatsregierung, zentrale Informationen zur Ausgestaltung des BayKiBiG in<br />

unregelmäßigen Abständen <strong>und</strong> unstrukturierter Weise an die Einrichtungen zu schicken<br />

�������������������������������������������������������������������������������������������������<br />

��������������������������������������������������������������������������������������������<br />

als Sammelband bereit zu stellen.<br />

11.2. <strong>und</strong> dies nur an registrierte Einrichtungen?<br />

Diese Praxis ist uns unbekannt.<br />

Ottobrunn, 26. September 2007<br />

��������������������������������������<br />

����������������������������������<br />

������������������������������������<br />

E-Mail: Eltern.Kindergarten.Bayern@t-online.de


ANDREAS GÖRRES<br />

Anlage 4<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Landesverband Bayern<br />

Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert deutliche Nachbesserungen<br />

beim BayKiBiG München, 25.09.07<br />

Stellungnahme des PARITÄTISCHEN zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> am Donnerstag, den 27. September 2007 zum<br />

Thema „BayKiBiG“<br />

Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern wird die Bayerische<br />

Staatsregierung im Rahmen der Landtagsanhörung am 27.09.07 auffordern, gr<strong>und</strong>legende<br />

Änderungen am Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz (Bay-<br />

KiBiG) vorzunehmen. In der seit dem 01.08.2005 vorliegenden Form konnte das Gesetz<br />

zuwenig Akzeptanz bei der Umsetzung unter den vom PARITÄTISCHEN vertretenden<br />

Trägern von Kindertageseinrichtungen finden.<br />

Öffnung <strong>für</strong> verschiedene Altersgruppen<br />

Die einheitliche gesetzliche Regelung zur Förderung aller Altersgruppen bis zehn<br />

Jahren in Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder findet gr<strong>und</strong>sätzlich die Zustimmung des<br />

PARITÄTISCHEN, weil damit die Notwendigkeit des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Kinder unter drei <strong>und</strong> über sechs Jahren anerkannt wurde <strong>und</strong> die bisherige<br />

Mangelsituation beseitigt werden soll.<br />

Auch das Bestreben der Bayerischen Staatsregierung, die Aufwendungen <strong>für</strong> die frühe<br />

Bildung von Kindern <strong>und</strong> zur Unterstützung ihrer Familien zu erhöhen, wird vom<br />

Paritätischen Wohlfahrtsverband ausdrücklich gewürdigt.<br />

Ausbau der Betreuungsangebote<br />

Das BayKiBiG kann jedoch der b<strong>und</strong>espolitischen Zielsetzung eines zügigen Ausbaus<br />

der Betreuungsangebote <strong>für</strong> unter Dreijährige <strong>und</strong> dem <strong>für</strong> 2013 geplanten<br />

Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nur gerecht werden, wenn auch der<br />

Freistaat Bayern mehr Geld als bisher zur Verfügung stellt <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Änderungen<br />

am Gesetzestext vornimmt. Auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der demographischen<br />

Entwicklung ist es unabdingbar, dass das Angebot der Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />

weiter flexibilisiert <strong>und</strong> ausgebaut werden muss. Die gr<strong>und</strong>sätzliche Kostenfreiheit<br />

der Kindertagesbetreuung wird diesen Erfordernissen eher gerecht, als der bereits<br />

als "Herdprämie" bezeichnete Vorschlag eines Betreuungsgeldes <strong>für</strong> die Eltern, die<br />

ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Einrichtung geben wollen.<br />

Frühe Bildungschancen<br />

Alle Kinder müssen den gleichen Zugang zur Bildung erhalten. Der Bayerische Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) ist gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet, Bildungsprozesse in<br />

der Elementarpädagogik zu begleiten. Das BayKiBiG wird dem hohen Bildungsanspruch<br />

des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes aber nicht gerecht, weil die personellen<br />

Voraussetzungen da<strong>für</strong> in den Kindertageseinrichtungen mit der bisherigen Finanzierung<br />

nicht leistbar sind (z. B. Mindestanstellungsschlüssel 1:12.5, Kinder unter einem<br />

Jahr) <strong>und</strong> der BEP auf die Bildung <strong>und</strong> Erziehung von 3-6 jährigen Kindern fokussiert<br />

ist.


78<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Kindbezogene Förderung<br />

Das BayKiBiG schreibt als Fördersystematik die so genannte kindbezogene Förderung<br />

fest. Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten nicht mehr pauschal pro Gruppe,<br />

sondern je nach Anwesenheitszeit der einzelnen Kinder gefördert werden. Die<br />

kindbezogene Finanzierung ist gr<strong>und</strong>sätzlich dazu geeignet, die Gerechtigkeit <strong>und</strong><br />

die Zielgenauigkeit der Förderung zu erhöhen. Die ersten Auswirkungen dieser Fördersystematik<br />

haben aber auch zu einer Fülle von zusätzlichen Verwaltungsvorschriften<br />

(z. B. 60 Newsletter) <strong>und</strong> zusätzlichen Verwaltungsabläufen geführt. Einzelne<br />

Träger müssen <strong>für</strong> bis zu einem Drittel aller von Ihnen betreuten Kindern jeweils einzelne<br />

Jahresabrechnungen an Dutzende verschiedene Gemeindeverwaltungen stellen.<br />

Verwaltungsaufwand<br />

Die Verwaltungsaufgaben bei Trägern <strong>und</strong> Einrichtungen haben mit Einführung des<br />

BayKiBiG enorm zugenommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Träger <strong>für</strong> die<br />

Verwaltungsaufgaben gr<strong>und</strong>sätzlich keine direkte Förderung erhalten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG sind neue <strong>und</strong> zusätzliche Verwaltungsaufgaben entstanden,<br />

die ausschließlich in den Einrichtungen erbracht werden müssen. Der Verwaltungsaufwand<br />

ist bayernweit zu vereinheitlichten <strong>und</strong> deutlich zu reduzieren, um dem Anspruch<br />

der Input-Steuerung gerecht zu werden <strong>und</strong> mehr Mittel <strong>für</strong> die direkte<br />

Betreuung der Kinder zu gewährleisten.<br />

Beteiligung an der Bedarfsplanung<br />

Nachbesserungsbedarf sieht die PARITÄTISCHE weiterhin bei der Sicherstellung<br />

<strong>und</strong> Planung aller Betreuungsangebote <strong>für</strong> Kinder, die mit dem BayKiBiG allein in die<br />

Entscheidungsbefugnis der Kommunen gelegt wurden. Die gesetzlich festgelegte<br />

Beteiligung der Wohlfahrtsverbände an der Bedarfsplanung <strong>für</strong> Kindertagesstätten<br />

vor Ort wurde bisher nur unzureichend realisiert. Die einseitige Bevorzugung der<br />

Kommunen hat die politisch gewollte Vielfalt des Angebotes <strong>für</strong> Eltern <strong>und</strong> Kinder<br />

reduziert. Das elterliche Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht wird vom Bayrischen Gemeindetag<br />

als ein "Hauptproblem" bezeichnet <strong>und</strong> die der in Artikel 4 unter Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

formulierte Subsidiaritätsgedanke: "Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen<br />

geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen<br />

Trägern betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können,<br />

sollen die Gemeinden <strong>und</strong> die Träger der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen<br />

absehen.", findet in der politischen Praxis vor Ort keine Aufmerksamkeit. Es<br />

widerspricht dem Prinzip der kindbezogenen Förderung, wenn die Finanzierung auf<br />

von der Gemeinde als bedarfsnotwendig festgestellte Plätze reduziert wird.<br />

Gastkinderregelung<br />

Bisher konnten Eltern wählen, in welche Einrichtung sie ihr Kind geben wollten. Dies<br />

bedeutete auch eine Wahlmöglichkeit unter verschiedenen pädagogischen <strong>und</strong> wertorientierten<br />

Angeboten, wie z.B. konfessionelle Kindertagesstätten oder Einrichtungen<br />

mit Waldorf-Pädagogik. Das hat sich mit dem BayKiBiG gr<strong>und</strong>legend geändert.<br />

Dadurch wird Zielsetzung der Bayerischen Staatsregierung, die Vereinbarkeit von<br />

Familie <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit zu verbessern, permanent konterkariert. Eltern können<br />

nicht mehr ohne Zustimmung ihrer Wohnsitzgemeinde einen Platz in einer betriebsnahen<br />

Betreuungseinrichtung am Arbeitsplatz eines Elternteils erhalten, wenn dieser<br />

sich außerhalb der Wohnsitzgemeinde befindet:


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Der PARITÄTISCHE fordert daher erneut, dass <strong>für</strong> die finanzielle Förderung aller<br />

Plätze in einer Kindertagesstätte jeweils der örtliche Träger zuständig ist <strong>und</strong> die<br />

Kommunen die Erstattung der Betreuungskosten <strong>für</strong> Kinder aus den Nachbargemeinden<br />

untereinander regeln.<br />

Integration<br />

Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes war absehbar, dass der vorgesehene<br />

Erhöhungsfaktor zur Integration von behinderten Kindern nicht ausreicht, um den<br />

erreichten qualitativen Standard zu halten. Hier waren zweijährige zähe Verhandlungen<br />

mit den verschiedenen Kostenträgern erforderlich, damit die gesetzlich gewünschten<br />

Integrationsaufgaben von den Trägern wahrgenommen werden konnten<br />

<strong>und</strong> Kinder mit Behinderungen nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden<br />

mussten. Die Leidtragenden waren neben vielen Kindern mit Behinderungen <strong>und</strong><br />

deren Eltern auch die freien Träger, die zwei Jahre mit einer rechtlich ungeklärten<br />

Situation <strong>und</strong> mit finanziellen Unwägbarkeiten zu leben hatten.<br />

Pädagogisches Personal<br />

Der vom Gesetzgeber gewünschte Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten <strong>für</strong> unter<br />

Dreijährige <strong>und</strong> der <strong>für</strong> 2013 geplante Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

ist nur mit einer Qualifizierungsoffensive <strong>für</strong> das pädagogische Personal, der Schaffung<br />

von weiteren Ausbildungsmöglichkeiten <strong>und</strong> höherwertigen Ausbildungsabschlüssen<br />

zu begegnen. Dazu sind aber auch die Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> die Bezahlung<br />

der Fachkräfte spürbar zu verbessern. Die Umsetzung von qualitativen<br />

Standards in der Elementarpädagogik, wie sie der BEP formuliert, ist nur durch eine<br />

Verbesserung des kindbezogenen Anstellungsschlüssels in allen Einrichtungen der<br />

Kindertagesbetreuung zu erreichen.<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

Die flächendeckende Implementierung des Bürgerschaftlichen Engagements in Kindertagesbetreuungseinrichtungen<br />

ist anzustreben. Dazu muss es dem Personenkreis<br />

engagierter Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern ermöglicht werden, Ihre Kompetenzen auch<br />

direkt in den Einrichtungen mit den Kindern einzubringen, ohne dabei die Aufgaben<br />

des hauptberuflichen Personals zu übernehmen. Bürgerschaftliches Engagement in<br />

der Kindertagesbetreuung ist zu fördern <strong>und</strong> zu belohnen, die Ehrenamtlichen sind<br />

<strong>für</strong> besondere Aufgaben in den Einrichtungen bei Bedarf angemessen <strong>und</strong> unentgeltlich<br />

zu schulen.<br />

79


Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband (BLLV) e. V.<br />

Forum „Kindertagesstätten“<br />

Stellungnahme<br />

des Forum Kindertagesstätten im BLLV<br />

anlässlich der Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong><br />

<strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

am Donnerstag, den 27. September 2007<br />

zum Thema „BayKiBiG“<br />

Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband e. V. � Bavariaring 37 � 80336 München<br />

Tel. 089 721001-0 � Fax 089 7250324 � www.bllv.de<br />

Anlage 5<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Sigrid Hepting im August 2007


82<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Forderungen<br />

� Eine dem Bindungsbedürfnis <strong>und</strong> Alter der Kinder entsprechende<br />

Personal:Kind-Relation, beginnend mit 1:8 im Kindergarten <strong>und</strong> 3-5:10<br />

in der Krippe<br />

� Abschaffung der Gewichtungsfaktoren, außer <strong>für</strong> die Integration<br />

� Ausreichende Räumlichkeiten <strong>für</strong> Kleingruppenarbeit / Mittagsschlaf<br />

/Mahlzeiten/ Hausaufgaben (mehrere zusätzliche kleine Räume)<br />

� Eine Kernzeit von mind. sechs St<strong>und</strong>en<br />

� 2/3 Arbeitszeit am Kind; 1/3 Vorbereitungszeit <strong>für</strong> Beobachtung,<br />

Dokumentation, Elterngespräche, Teamgespräche, externe <strong>und</strong> interne<br />

Fortbildung gegeben ist<br />

� Teilweise Freistellung der Leitung (zur Vorbereitung von<br />

Teambesprechungen, Verwaltungstätigkeiten; <strong>für</strong> Vernetzung <strong>und</strong><br />

Zusammenarbeit mit der Schule oder Institutionen der<br />

Jugendhilfe/<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen/Beratungsstellen) / ab 4 Gruppen<br />

Freistellung<br />

� Umwandlung der Erzieherinnenausbildung durch die Aufnahme eines<br />

Bachelor-/Master-Studienganges in das Hochschulrahmengesetz <strong>und</strong><br />

berufsbegleitende Weiterqualifizierung der im Beruf stehenden<br />

Erzieherinnen<br />

� Krankheitsvertretung ab einer Woche<br />

� Je nach Alter der Kinder entsprechende Zusatzqualifikation des<br />

Personals<br />

� Sichere Arbeitsplätze <strong>und</strong> -zeiten<br />

Seite 2


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Vorbemerkung<br />

Seite 3<br />

Seit dem Jahr 2000 hatten wir Gelegenheit am Gesetzgebungsprozess mitzuwirken <strong>und</strong> zu<br />

dessen Evaluation beizutragen. Dies erfolgte zeitweilig mit einem Sitz in der örtlichen<br />

Modellkommission in Landsberg/Lech, in der Modellkommission, über Stellungnahmen zum<br />

Gesetz, zur Ausführungsverordnung, zum Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan, sowie mit<br />

zwei Anhörungen/schriftlichen Stellungnahmen im <strong>Sozial</strong>ausschuss des Bayerischen Landtages.<br />

Das als ergebnisoffen titulierte Beratungsverfahren zum Gesetz ließ die Experten <strong>und</strong><br />

Expertinnen, Vertreter/innen der Träger, der Eltern, des Personals <strong>und</strong> der Wissenschaft hoffen,<br />

dass ihre Einwände jedenfalls teilweise gehört <strong>und</strong> entsprechende Maßnahmen <strong>und</strong> Änderungen<br />

ergriffen <strong>und</strong> eingearbeitet werden würden. Das von allen Beteiligten gezeigte hohe<br />

Engagement, Kenntnisreichtum <strong>und</strong> Fähigkeiten blieben leider wirkungslos. Lediglich die<br />

Belange der Kommunen fanden mit der Gastkinderregelung Berücksichtigung.<br />

Zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes muss festgestellt werden, dass sich die Vorhersagen,<br />

Bedenken <strong>und</strong> Be<strong>für</strong>chtungen sämtlich bewahrheiteten <strong>und</strong> z. T. noch von der Realität<br />

übertroffen werden.<br />

Dass nach wie vor in Kindertagesstätten gute Arbeit geleistet wird, dass die Kinder gerne in ihre<br />

Einrichtung gehen <strong>und</strong> Eltern ihre Kinder dort gerne abgeben, ist ausschließlich der Motivation,<br />

dem weit bis ins Privatleben hineinreichenden aufopfernden Tätigkeit <strong>und</strong> ein bis zur<br />

Selbstausbeutung betriebenen hohen Engagement des Personals <strong>und</strong> der Anpassungsfähigkeit<br />

der Kinder geschuldet. In keinem Berufsfeld findet sich eine derart hohe Berufsbindung, wie bei<br />

Erzieherinnen (aus: Mitarbeiterinnen in Kitas zu Veränderungswünschen im Berufsfeld <strong>und</strong><br />

Erwartungen an einen Berufsverband, Befragung des BLLV Februar 2004, von Dr. Gerhard<br />

Hüfner <strong>und</strong> Sigrid Hepting)<br />

Beim Ausbau qualitativer Gesichtspunkte hauptsächlich auf die Belastbarkeit der vornehmlich<br />

weiblichen Beschäftigen zu setzen, ist schlichtweg nicht mehr legitim.<br />

Zum wiederholten Mal ist die Landesregierung gefragt die im Nachfolgenden beschriebenen<br />

Veränderungen herbeizuführen <strong>und</strong> die frühkindliche Bildung, sowie die Ausbildung der im<br />

Berufsfeld Tätigen auf internationales Niveau anzuheben <strong>und</strong> ihrem Auftrag, fern aller Lippenbekenntnisse,<br />

gerecht zu werden. Es ist schon allzu viel Zeit vergangen.<br />

83


84<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

1. Zur positiven Entwicklungen seit Einführung des BayKiBiG<br />

Zu Frage 1 der CSU-Fraktion<br />

Seite 4<br />

Große Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong>, langen<br />

Öffnungszeiten <strong>und</strong> einer breiten Altersmischung sowie solche, die bis zu 30 Kindern in einer<br />

Gruppe betreuten, konnten durch den Anstellungsschlüssel <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren ihren<br />

Personalstand aufstocken.<br />

Die Bereitschaft der Kommunen Plätze <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder anzubieten hat<br />

sich durch die Finanzierungsmöglichkeiten über die Landesmittel erhöht.<br />

Im Zuge des Erhalts von Arbeitsplätzen <strong>und</strong> Einrichtungen ist der Anteil der Plätze <strong>für</strong> Kinder<br />

unter drei Jahren in Kindergärten <strong>und</strong> Horten gestiegen, allerdings unter Bedingungen, die<br />

aus entwicklungspsychologischer Sicht, fragwürdig sind. Die Öffnungszeiten wurden<br />

ausgedehnt; attraktive Bildungs- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten werden am Nachmittag, bei Horten<br />

am frühen Abend angeboten, um die Existenz der Einrichtungen zu sichern.<br />

Die Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule wurde ins öffentliche Bewusstsein<br />

gerückt <strong>und</strong> mancherorts intensiviert.<br />

Durch die Einführung des Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes wurde der Aspekt<br />

der frühkindlichen Bildung betont <strong>und</strong> löste eine breite öffentliche Diskussion aus, die bis<br />

heute andauert. Dabei spielen v. a. Prozess- Struktur- <strong>und</strong> Personalqualität eine große Rolle.<br />

Forderungen nach einer altersadäquaten Personal-Kind-Relation, konstanten Beziehungen,<br />

einer universitären Ausbildung des Personals in Kindertagesstätten,<br />

Forschungseinrichtungen etc. werden in Tageszeitungen, Studien, Fachveröffentlichungen<br />

<strong>und</strong> –diskussionen gestellt.<br />

2. Zur negativen Entwicklungen/Beratungsbedarf<br />

Zu Frage 2 <strong>und</strong> 3 der CSU-Fraktion<br />

Die negativen Entwicklungen (s. u.) sind nicht auf eine falsche Anwendung des Gesetzes<br />

zurück zu führen, sondern auf die Beratungsresistenz des Gesetzgebers, der umfassend<br />

informiert wurde: in zwei Anhörungen (Oktober 2004/April 2005) <strong>und</strong> in der Modelkommission,<br />

sowie den Auswertungen des Institutes <strong>für</strong> soziale <strong>und</strong> kulturelle Arbeit (ISKA)<br />

an den Modellstandorten Landsberg/Lech <strong>und</strong> Bayreuth <strong>und</strong> den Auswertungen nach der<br />

Modellphase zum BEP (Erprobung des Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans/-<br />

Wissenschaftliche Begleitung/Sitzung der Fachkommission am 13.12.04/ Handout zu:<br />

Überblick über die wissenschaftlich begleitete Erprobung im Kindergartenjahr 2003/04 <strong>und</strong><br />

deren Auswertung, Eva Reichert Garschhammer), der Personalbefragung des BLLV am<br />

Modellstandort Landsberg im Oktober 2004 <strong>und</strong> der SPD-Fraktion im Februar 2007 sowie<br />

der Stellungnahme des BLLV zum Entwurf der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen<br />

Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetzes (BayKiBiGV) vom 11.08.2005


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

3. Zur Änderung beim Buchungsverhalten der Eltern /Routine<br />

Zu Frage 4 der CSU-Fraktion<br />

Beim Umgang mit den Buchungszeiten hat sich sowohl auf Seiten des Personals, wie auf<br />

Seiten der Eltern eine gewisse Routine eingestellt. Die Eltern buchen von sich aus länger. In<br />

ländlichen Regionen <strong>und</strong> außerhalb von Ballungsräumen wird versucht Eltern zu längeren<br />

Buchungszeiten zu überreden <strong>und</strong> zusätzliche Angebote in die Randzeiten zu legen, damit<br />

das Personal gehalten werden kann. Der Verwaltungsaufwand ist bei den Neueinschreibungen<br />

im März/April <strong>und</strong> zu Beginn des Kindergartenjahres, wo es häufig zu<br />

Umbuchungen kommt, jedoch immer noch sehr hoch. Je bedarfsgerechter <strong>und</strong> flexibler ein<br />

Träger auf die Bedürfnisse der Eltern eingeht, umso höher ist der Verwaltungsaufwand.<br />

3.1 Zur Erweiterung der Öffnungszeiten<br />

Zu Frage 5 der CSU Fraktion<br />

Seite 5<br />

Zwar wurden die Öffnungszeiten erweitert, entsprechende Räumlichkeiten, z.B.<br />

Vergrößerung <strong>und</strong> Ausstattung der Küche <strong>und</strong> Essräume oder Ruheräume/Mittagsschlaf<br />

kamen nicht hinzu. Dies betrifft vor allem ältere Einrichtungen <strong>und</strong> kleine Einrichtungen, die<br />

baulich auf eine vier- bis sechsstündige tägliche Betreuungszeit hin errichtet worden waren.<br />

Sie weisen weder eine den Hygiene- <strong>und</strong> Lebensmittelbestimmungen gerechte Küche auf,<br />

noch sind sie mit z. B. zwei Gruppenräumen <strong>und</strong> einem Gruppennebenraum mit<br />

ausreichenden Ruhemöglichkeiten ausgestattet. Für die gemeinsame Mittagsmahlzeit <strong>und</strong><br />

einer Ruhephase <strong>für</strong> die jüngeren Kinder werden täglich massive Auf- <strong>und</strong> Umräumaktivitäten<br />

in Kauf genommen, deren Zeitaufwand <strong>für</strong> die eigentliche pädagogische Arbeit<br />

verloren geht. Für die Kinder führen längere Buchungszeiten oftmals zu einem Gruppen- <strong>und</strong><br />

Bezugspersonenwechsel, da sie u. U. aus ihrer Stammgruppe in die Mittagsgruppe wechseln<br />

müssen <strong>und</strong> noch einmal am Nachmittag in die Gruppe, deren Kinder lange da bleiben, bzw.<br />

erst am Nachmittag kommen. Je kleiner eine Einrichtung <strong>und</strong> je weniger Kinder im<br />

Einzugsgebiet vorhanden sind, desto massiver besteht dieses Problem. Große Einrichtungen<br />

können Bezugssysteme leichter an den Buchungszeiten der Eltern ausrichten.<br />

Je nach zeitlicher Auslastung einer Einrichtung, die stark vom aktuellen Buchungsverhalten<br />

der Eltern abhängt, müssen Dienstpläne immer wieder neu angepasst werden. Zum einen<br />

erfordert dies einen zeitlichen Mehraufwand <strong>für</strong> Leitungskräfte, zum anderen muss sich das<br />

Personal äußerst flexibel zeigen <strong>und</strong> die persönliche Lebensgestaltung immer wieder den<br />

Erfordernissen der Arbeitsstelle anpassen. Die Einhaltung von Arbeitspausen ist kaum noch<br />

möglich. Kommt es zu krankheitsbedingten Ausfällen, so ist es besonders schwierig die<br />

Nachmittagsst<strong>und</strong>en abzudecken.<br />

4. Zu Gewichtungsfaktoren<br />

Zu den Fragen<br />

4, 6, 10 <strong>und</strong> 19 der CSU Fraktion;<br />

4.3 bis 4.5, 4.8 <strong>und</strong> 4.10 der SPD Fraktion;<br />

4.2, 4.7, 4.8, 5.1.4 <strong>und</strong> 6 Bündnis 90/Die Grünen<br />

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4.1 Kinder mit (drohender) Behinderung<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Die Aufnahme von Kindern mit (drohender) Behinderung gestaltet sich durch den massiven<br />

Mehraufwand <strong>für</strong> die Antragsstellung/Leistungsbeschreibung beim Bezirk als äußerst<br />

schwierig. Zudem benötigt das Genehmigungsverfahren so viel Zeit, dass den Eltern dieser<br />

Kinder keine verlässlichen Zusagen gemacht werden können. Ausreichendes Personal kann<br />

ohne Genehmigung nicht einfach vorgehalten werden. Die Unsicherheit bezüglich der<br />

Genehmigung lässt Träger eher vor dieser Entscheidung zurückschrecken. Zudem ist die<br />

Kooperationsbereitschaft der Bezirke sehr mangelhaft.<br />

Seite 6<br />

Bis der Nachweis über „Störungsbilder“, z.B. Entwicklungsverzögerungen im motorischen<br />

<strong>und</strong> sprachlichen Bereich, der Verhaltensauffälligkeiten, emotionaler Störungen, ADHS <strong>und</strong><br />

Wahrnehmungsdefizite, erbracht ist, vergeht viel Zeit: Zeit, um Eltern mit den Beobachtungen<br />

des Fachpersonals vertraut zu machen, Wartezeit auf die diagnostische Abklärung, Zeit <strong>für</strong><br />

die Antragstellung <strong>und</strong> Bewilligung von Integration. Oft hat ein Kind das Schulalter bereits<br />

erreicht bis diese Vorgänge abgeschlossen sind.<br />

Trotz der massiven Schwierigkeiten hat sich das Angebot an integrativen Plätzen nur<br />

marginal erweitert. Dies ist dem ganz besonders intensiven Einsatz von Kommunen <strong>und</strong><br />

Tagesstättenleitungen zu verdanken.<br />

Ein Gewichtungsfaktor von 4,5 <strong>für</strong> behinderte Kinder reicht bei weitem nicht aus um den<br />

derzeitigen Standard zu halten. Berechnungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege<br />

sehen einen Faktor von 6 als realistisch an.<br />

4.2 Kinder aus Familien mit Migrationshintergr<strong>und</strong> / Vorkurse<br />

Dass der Integration von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong> ein besonderer Stellenwert<br />

beigemessen wird, ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen. Vor allem Kindertagesstätten in Stadt- <strong>und</strong><br />

Ortsteilen mit einem hohen Migrantenanteil profitieren davon.<br />

Vorkurse werden dort angeboten, wo sich aus der Anzahl der betroffenen Kinder Kleingruppen<br />

bilden lassen. Schwierigkeiten bereitet jedoch das Bringen <strong>und</strong> Abholen der Kinder<br />

in <strong>und</strong> von der Schule/andere Einrichtung. Fällt diese Aufgabe der Lehrerin zu, so wird dies<br />

nicht auf ihre St<strong>und</strong>entafel angerechnet. Wird eine Fachkraft damit betraut, fehlt sie in der<br />

Einrichtung, die Personal:Kind-Relation verschlechtert sich. Bei krankheitsbedingten<br />

Personalausfällen ist der Bring- <strong>und</strong> Holservice nicht zu leisten. Übernehmen die Eltern<br />

selbst diese Aufgabe, so setzt dies voraus, dass sie zu dieser Zeit nicht arbeiten, keinen<br />

Säugling zu betreuen haben, etc.<br />

4.3 Kinder unter 3 Jahren/Schulkinder in Kindergärten<br />

Trotz massiver pädagogischer Bedenken werden vor allem unter 3Jährige in Kindergärten<br />

aufgenommen, oftmals durch Druck von Seiten des Trägers, der dadurch die Auslastung der<br />

Einrichtung sichert. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass in den meisten Einrichtungen die<br />

Räumlichkeiten, Einrichtung <strong>und</strong> das Spielmaterial da<strong>für</strong> völlig ungeeignet sind.<br />

Ergonomische <strong>und</strong> sicherheitsrelevante Gesichtspunkte, z.B. Spielmaterial, das weder<br />

geschluckt noch abgelutscht werden sollte, bleiben völlig unberücksichtigt. Dringend


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

erforderlich wäre eine verpflichtende Fortbildung derjenigen Teams, die mit einer erweiterten<br />

Altersmischung arbeiten. Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinderpflegerinnen werden in ihrer Ausbildung<br />

nicht ausreichend <strong>für</strong> ihre pädagogische Tätigkeit mit Kleinkinder/Säuglingen <strong>und</strong> Schulkindern<br />

ausgebildet. Eine Umsetzung des BEP ist unter den Bedingungen einer breiten<br />

Altersmischung schlichtweg unmöglich.<br />

Derart große Unterschiede in der Entwicklung existieren in den späteren Lebensjahren nicht<br />

mehr, wie sie die Lebensalter von 0 -12 Jahren aufweisen.<br />

Der Aufwand an Pflege <strong>und</strong> die sehr enge Bindung, die Kleinkinder <strong>und</strong> Säuglinge als<br />

unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong> ihre Selbstbildungsprozesse benötigen, ist auch bei der im<br />

Modell vorgesehen Reduzierung der Berechnung von 25 Kindern um jeweils einen Platz in<br />

keiner Weise zu leisten. Die Pflege dieser Kinder erfordert nachgewiesener Maßen so viel<br />

Zeit, dass den Anforderungen, die Kinder zwischen drei <strong>und</strong> sechs Jahren an das<br />

Fachpersonal stellen, nicht zuletzt zur Vorbereitung auf die Schule, nur in völlig<br />

unzureichender Weise nachgekommen werden kann. (weitere Ausführungen s. unsere<br />

Stellungnahme vom 14. April 2005 anlässlich der Anhörung im <strong>Sozial</strong>ausschuss des<br />

Bayerischen Landtages). Ausführungen zu Bindung <strong>und</strong> Lernen in der frühen Kindheit, wie<br />

sie im nächsten Punkt (4.4) angeführt werden, gelten <strong>für</strong> Kleinkinder in Kindergartengruppen<br />

ebenso. Allerdings sind die negativen Auswirken als weitaus stärker anzusehen.<br />

4.4 Kinderkrippen<br />

Waren vor Einführung des BayKiBiG eine Erzieherin <strong>und</strong> eine Kinderpflegerin <strong>für</strong> 12<br />

Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder zuständig, so ist es heute möglich, dass bis zu 20 Kinder zu<br />

unterschiedlichen Zeiten von diesen gefördert <strong>und</strong> gepflegt werden müssen. Dabei beträgt<br />

deren Arbeitstag meist acht St<strong>und</strong>en, den sie mit den Kindern zubringen. Verfügungszeiten<br />

sind massiv gekürzt worden oder entfallen vollständig. Elterngespräche, Vorbereitung der<br />

Arbeit, Konzepterstellung, Vernetzungstätigkeiten, etc. müssen in der Freizeit oder während<br />

der Anwesenheit der Kinder durchgeführt werden.<br />

Kindern unter diesen Bedingungen eine sichere Bindung <strong>und</strong> eine konstante Kindergruppe<br />

zu ermöglichen, sowie ihre Fähigkeiten individuell <strong>und</strong> angemessen zu fördern, kann nicht<br />

erwartet werden.<br />

Dass unter diesen Umständen das Fachpersonal in der Lage ist<br />

� „die Signale des Kindes wahrzunehmen“<br />

� „richtig zu interpretieren <strong>und</strong>“<br />

� „prompt sowie“<br />

� „angemessen darauf zu reagieren <strong>und</strong> gleichzeitig“<br />

� „sein Bedürfnis nach Selbstregulation <strong>und</strong> Selbstbestimmung zu respektieren“<br />

muss bezweifelt werden. (Mary Ainsworth aus „Früheste Kindheit: Schutz- <strong>und</strong><br />

Risikofaktoren <strong>für</strong> die Entwicklung“ von Fabienne Becker-Stoll in „Zukunftshandbuch<br />

Kindertagesstätten“, Hrsg. Hildegrad Rieder-Aigner)<br />

Fabienne Becker-Stoll schreibt in demselben Fachbeitrag: „Sichere ErzierIn-Kind-Bindungen<br />

entstehen in Kindergruppen, in denen die Gruppenatmosphäre durch ein emphatisches<br />

ErziehrInnenverhalten bestimmt wird, das gruppenbezogen ausgerichtet ist <strong>und</strong> die die<br />

Seite 7<br />

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88<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Dynamik der Gruppensituation reguliert. Dieses ErzieherInnenverhalten bildet sich<br />

besonders in kleinen <strong>und</strong> stabilen Gruppen.“<br />

Die kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogene Förderung sowie der viel zu geringe Basiswert nehmen<br />

in Kauf, dass die wichtigsten Gr<strong>und</strong>bedürfnisse von Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern unbeachtet<br />

bleiben müssen. Dies wird Auswirkungen auf die persönliche Bildungsbiographie, die<br />

Fähigkeit ein Leben lang zu lernen, die Verdienstmöglichkeiten eines jeden Kindes haben<br />

<strong>und</strong> den Staat steuerlich belasten, anstatt Steuereinnahmen zu generieren, denn: „Die<br />

Qualität des emotionalen Umfeldes <strong>und</strong> der Grad der frühkindlichen geistigen Förderung<br />

beeinflussen die späteren intellektuellen <strong>und</strong> sozioemotionalen Fähigkeiten.“ (ebd.)<br />

Die Bedingungen <strong>für</strong> Eltern, Kinder <strong>und</strong> Personal in Tagespflege oder Großtagespflege sind<br />

hier weitaus besser <strong>und</strong> <strong>für</strong> Kinderkrippen wünschenswert (s. u.).<br />

4.5 Schulkinder<br />

Die Mindestbuchungszeit von 20 St<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Schulkinder in Horten ist nicht einfach zu<br />

erreichen. Ein früherer, als vom St<strong>und</strong>enplan vorgesehener, Unterrichtsschluss kommt<br />

häufiger vor durch Hitzefrei, Lehrerausfall, etc., so dass die Kinder oft länger in der<br />

Einrichtung sind, als über die gebuchten Zeiten abgedeckt ist. Der St<strong>und</strong>enplan ist immer<br />

erst zum neuen Schuljahr bekannt, ebenso Trainingszeiten bei Sportvereinen, privater<br />

Musikunterricht u. Ä. So kommt es im September immer wieder zu Umbuchungen. Wie oben<br />

beschrieben, ist ein Einfluss auf die Buchungszeiten möglich, indem attraktive Spiel- <strong>und</strong><br />

Freizeitangebote nach der Hausaufgabenzeit am frühen Abend angeboten werden. In<br />

einigen Einrichtungen wird dies praktiziert.<br />

4.6 Zu ausreichenden Gewichtungsfaktoren<br />

Seite 8<br />

Gegen eine weitere Ausdifferenzierung der Gewichtungsfaktoren nach bestimmten<br />

Auffälligkeiten, z.B. Sprachdefizite, Verdacht auf ADHS, aggressives Verhalten, derzeitige<br />

Krise in der Familie, Kinder aus armen Verhältnissen (zur Wahrung der Bildungsgerechtigkeit),<br />

spricht der damit verb<strong>und</strong>ene hohe Verwaltungsaufwand. Gewichtungsfaktoren<br />

können den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder <strong>und</strong> ihrer Unterschiedlichkeit nicht gerecht<br />

werden: Jedes Kind, auch das Regelkind, hat einen Bedarf an individueller Zuwendung,<br />

Beobachtung <strong>und</strong> Entwicklungsbegleitung. Schließlich können Kinder <strong>und</strong> ihre Familien<br />

durch z.B. die Geburt eines Geschwisterchens, die Trennung der Eltern, den Tod eines<br />

Familienmitgliedes, Arbeitslosigkeit etc. in Krisen geraten, die nicht mit Gewichtungsfaktoren<br />

erfasst werden können <strong>und</strong> dennoch besonderer Beachtung bedürfen.<br />

Würde der Personal:Kind-Schlüssel im Kindergarten angehoben, sodass eine Fachkraft <strong>und</strong><br />

eine Kinderpflegerin z.B. 15 Kinder von drei bis sechs Jahren im Kindergarten <strong>und</strong> 6 bis 10<br />

Kinder in der Krippe in ihrer Entwicklung zu begleiten <strong>und</strong> anzuregen hätten, könnten<br />

Gewichtungsfaktoren, außer der <strong>für</strong> die Integration behinderter Kinder, vollständig entfallen.<br />

Kleinere Gruppen, bzw. ein besserer Personal:Kind-Schlüssel würde anerkennen, dass jedes<br />

Kind besonders ist <strong>und</strong> ein Recht hat seiner Bezugsperson in der Kindertagesstätte<br />

„aufzufallen“. Der Integrationsgedanke sollte sich deshalb auf jedes Kind beziehen, sei es


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

von Armut betroffen, traurig, unausgeschlafen, unruhig, schüchtern, leicht ablenkbar,<br />

eifersüchtig, lernbegierig, hochbegabt, aus dem Ausland, klein, ein Schulkind, etc.<br />

(s. Schlussbemerkung).<br />

5. Zum Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />

Zu den Fragen:<br />

4, 7 <strong>und</strong> 17 der CSU-Fraktion<br />

2 <strong>und</strong> 4.2 der SPD-Fraktion<br />

2.2 <strong>und</strong> 3 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Der Bayerische Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird von der Praxis als sehr, hilfreich,<br />

anregend <strong>und</strong> positiv bewertet. Seine Umsetzung jedoch hängt jedoch unmittelbar von den<br />

Rahmenbedingungen ab:<br />

Erforderliche Rahmenbedingungen sind:<br />

� der Anstellungsschlüssel beträgt weniger als 1:10 /Erzieherin:Kind-Relation 1:8 im<br />

Kindergarten<br />

� ausreichende Räumlichkeiten (mehrere zusätzliche kleine Räume)<br />

� eine Kernzeit von mind. sechs St<strong>und</strong>en<br />

� Zeit <strong>für</strong> Beobachtung, Dokumentation, Elterngespräche, Teamgespräche, externe <strong>und</strong><br />

interne Fortbildung gegeben ist (2/3 Arbeitszeit am Kind; 1/3 Verfügungszeit)<br />

� teilweise Freistellung der Leitung (zur Vorbereitung von Teambesprechungen,<br />

Verwaltungstätigkeiten; <strong>für</strong> Vernetzung <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit der Schule oder<br />

Institutionen der Jugendhilfe/<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen/Beratungsstellen)<br />

� Krankheitsvertretung ist gesichert<br />

� bei einer breiten Altersmischung kann eine Binnendifferenzierung vorgenommen<br />

werden (Räume!)<br />

� je nach Alter der Kinder entsprechende Zusatzqualifikation des Personal<br />

� dass das Personal über sichere Arbeitsplätze <strong>und</strong> -zeiten verfügt<br />

� dass das Team „eingespielt“ ist <strong>und</strong> wenig fluktuiert<br />

� ein Raum <strong>für</strong> Teambesprechungen/Vorbereitung der Arbeit, Elterngespräche,<br />

Mitarbeitergespräche <strong>und</strong> Leitungstätigkeiten zur Verfügung steht<br />

� ein PC zur Dokumentation, zur Internetrecherche, zur Medienpädagogik etc,<br />

<strong>für</strong> das Personal zur Verfügung steht.<br />

Diese Bedingungen sind eine absolute Ausnahme. Vereinzelt schaffen finanziell<br />

prosperierende Gemeinden diese Bedingungen (z.B. Eching am Ammersee). Allerdings<br />

hängt dies auch vom Verhandlungsgeschick <strong>und</strong> Einsatz der Leitung <strong>und</strong> der Qualität der<br />

Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister ab. Meist hat sich diese über Jahre erst gebildet<br />

<strong>und</strong> weist eine hohe Verantwortungsbereitschaft <strong>und</strong> personelle Konstanz auf beiden Seiten<br />

auf.<br />

Die Umsetzung des BEP ist nicht möglich:<br />

� Bei einem Anstellungsschlüssel von 1:12,5<br />

� Bei einer breiten Altersmischung<br />

� Bei einer Kernzeit von vier St<strong>und</strong>en<br />

� Bei herkömmlichen Räumlichkeiten (Spielräume auf dem Flur zu schaffen, wie des<br />

Öfteren vorgeschlagen, ist wegen brandschutzrechtlicher Vorgaben schlichtweg<br />

untersagt.)<br />

Seite 9<br />

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90<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Seite 10<br />

� Bei Krankheit einer Kollegin<br />

� Bei unzureichenden oder nicht vorhandenen Verfügungszeiten <strong>für</strong> Gruppenpersonal <strong>und</strong><br />

Leitungstätigkeiten, wie sie derzeit existieren<br />

� Bei einer geringen Verfügungszeit der Leitung, die z.B. deshalb vom Gruppendienst<br />

fernbleiben muss, weil Verwaltungstätigkeiten zu erledigen sind, oder Termine<br />

wahrgenommen werden müssen<br />

� Bei mangelnden internen <strong>und</strong> externen Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

<strong>und</strong> -zeiten<br />

� Bei Personalfluktuation <strong>und</strong> Arbeitsplatzunsicherheit<br />

Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan hat die Argumentation <strong>für</strong> bessere Rahmenbedingungen<br />

gegenüber den Kommunen keinesfalls erleichtert: Da<strong>für</strong> zu sorgen ist Aufgabe des<br />

Gesetzgebers, der die Umsetzung im BayKiBiG vorschreibt (Konnexitätsprinzip).<br />

Eine Weiterentwicklung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans ist äußerst wünschenswert,<br />

besonders was die Spezifizierung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele <strong>und</strong> Kompetenzen <strong>für</strong><br />

entsprechende Alters-, bzw. Entwicklungsstufen anbelangt.<br />

Unter dem Aspekt der Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> gleitender<br />

Übergänge (Transitionen) wäre eine Weiterführung des Blindungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes bis<br />

ins 4. Schuljahr <strong>für</strong> alle am Bildungsprozess Beteiligten mehr als sinnvoll.<br />

6. Zu Kindertagesstätten im ländlichen Raum<br />

Zu den Fragen<br />

4 <strong>und</strong> 11 der CSU-Fraktion<br />

1.2 der SPD-Fraktion<br />

Das Angebot von Kindertagesstätten im ländlichen Raum wurde hinsichtlich der Öffnungszeiten<br />

<strong>und</strong> Altersmischung, wie oben beschrieben, weiter differenziert. Statt einer Vernetzung<br />

stellen wir eher eine höhere Konkurrenz fest: Aus Angst eine Gruppe schließen zu müssen,<br />

werden in allen Einrichtungen z.B. unter 3Jährige aufgenommen, (zu den Problemen dazu:<br />

s. 4.3) anstatt das Angebot der einzelnen Einrichtungen zu differenzieren, eine Krippengruppe<br />

zu eröffnen, Kindergartenkinder abzugeben <strong>und</strong> Personal zu denselben Bedingungen<br />

zu übernehmen.<br />

In ländlichen Regionen <strong>und</strong> außerhalb von Ballungsräumen wird versucht Eltern zu längeren<br />

Buchungszeiten zu überreden <strong>und</strong> zusätzliche Angebote in die Randzeiten zu legen, damit<br />

das Personal gehalten werden kann.<br />

Einzelne Gruppen <strong>und</strong> kleine Einrichtungen mit einem besonderen Angebot, die bisher von<br />

Kindern anderer Gemeinden besucht werden konnten mussten schließen oder sind von<br />

Schließung bedroht. Dies ist zum einen dem geringen Basiswert geschuldet, der zur<br />

Kostendeckung einen Anstellungsschlüssel von 12,5, bzw. 25 Kinder benötigt. Bei der<br />

gruppenbezogenen Förderung reichten 15 Kinder zur Personalkostenfinanzierung aus; es<br />

fehlten lediglich die entsprechenden Elternbeiträge. Der höhere Geburtenrückgang in<br />

ländlichen Regionen trägt zu dieser Entwicklung bei. Die Chance der Finanzierung über<br />

Gewichtungsfaktoren ist gering, da z.B. Migrantenfamilien zahlreicher in Ballungsräumen<br />

anzutreffen sind <strong>und</strong> Schulkinder auf die Betreuung am Schulstandort angewiesen sind.<br />

Lediglich die Aufnahme unter 3Jähriger kann die Finanzierung kurzfristig sichern, wobei der<br />

Bedarf an ländlichen Standorten meist so gering ist, dass diese in die Großgruppe integriert


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

werden müssen. Zu den Entwicklungsrisiken <strong>für</strong> diese Altersstufe bei einer derartigen<br />

Unterbringung s. unter Punkt 4.<br />

Einrichtungen mit einem besonderen pädagogischen Angebot müssen wegen der Gastkinderregelung<br />

auf Kinder verzichten.<br />

7. Zum Verwaltungsaufwand<br />

Zu den Fragen<br />

4 <strong>und</strong> 12 der CSU-Fraktion<br />

3.4 der SPD-Fraktion<br />

Das ausgewiesene Ziel der Verwaltungsvereinfachung bei den Behörden führte zur<br />

Verlagerung dieser Tätigkeiten auf den Träger <strong>und</strong> die Kommunen. Meist wurden die<br />

Verwaltungsarbeiten den Leitungen übertragen. Leider wurden die aus der Verwaltungsvereinfachung<br />

eingesparten Steuermittel nicht in den Basiswert eingerechnet. Personalkosten<br />

<strong>für</strong> Verwaltungskräfte sind im Basiswert nicht vorgesehen.<br />

Seite 11<br />

Der Verwaltungsaufwand ist bei den Neueinschreibungen im März/April <strong>und</strong> zu Beginn des<br />

Kindergartenjahres, wo es häufig zu Umbuchungen kommt, sehr hoch. Im Hort führen<br />

Änderungen des St<strong>und</strong>enplans, der Trainingszeiten bei Vereinen, des Privatunterrichts oder<br />

neue Interessen der Kinder sowohl im September, als auch unterm Jahr zu Umbuchungen.<br />

Dabei führt jede Umbuchung zu einer Veränderung des Anstellungsschlüssels. Liegt dieser,<br />

wie in den meisten Einrichtungen üblich, bei 1:12,5 , so hat dies nicht nur Folgen <strong>für</strong> die<br />

Arbeitszeit der Angestellten, sondern auch auf die Dienstplangestaltung. Wird weniger<br />

gebucht als vorgesehen, müssen Arbeitszeiten gekürzt werden. Diese Kürzungen werden in<br />

der Regel zu Lasten der Verfügungszeiten vorgenommen, so dass z.B. Besprechungszeiten<br />

verringert werden, oder Vorbereitungszeit wegfällt. Wird mehr gebucht, als vorgesehen <strong>und</strong><br />

geplant war, müssen St<strong>und</strong>en heraufgesetzt, oder Personal st<strong>und</strong>enweise <strong>und</strong> u. U. befristet<br />

eingestellt werden.<br />

Meist müssen zusätzliche Listen, wie tatsächliche Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten der Kinder,<br />

Anmeldung zum Mittagessen, tatsächliche Teilnahme am Essen, Abmeldung eines Essens<br />

bei Abwesenheit/Krankheit eines Kindes, etc. geführt werden.<br />

Wird Einzelintegration oder die Aufnahme mehrer Kinder mit (drohender) Behinderung<br />

angestrebt, müssen ein Leistungsbeschreibung formuliert <strong>und</strong>, bei Zustandekommen einer<br />

Leistungsvereinbarung, Förderpläne <strong>und</strong> Entwicklungsberichte verfasst werden.<br />

Dieses zusätzliche Arbeitsaufkommen führte nicht zu einer Ausweitung der Verfügungszeiten.<br />

In einigen Fällen wurden diese sogar verkürzt. (45% der Leitungen (33) bei der<br />

Befragung des BLLV „Erzieherinnen zur kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogenen Finanzierung“ am<br />

Modellstandort Landsberg im Oktober 2004; 36,1% der Leitungen bei der Befragung der<br />

SPD-Fraktion „Auf den Anfang kommt es an“ im Februar 2007)<br />

Die Erledigung der Verwaltungsarbeiten geht in den meisten Fällen zu Lasten der Arbeit in<br />

der Gruppe. So müssen die Kolleginnen in der Leitungsgruppe in arbeitsintensiven Zeiten oft<br />

alleine in der Gruppe arbeiten. (Zu den Auswirkungen auf die Umsetzungsmöglichkeiten des<br />

BEP s. Punkt 5.) Zu einem erheblichen Mehraufwand führen dabei nicht funktionierende PC-<br />

Programme, oder solche, die auf Besonderheiten, z.B. den Hort, nicht zugeschnitten sind.<br />

91


92<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Wenn Maßnahmen zur Sicherung der Trägerqualität eingeleitet wurden, so erfolgte dies<br />

schon vor Einführung des BayKiBiG, vor ca. sechs Jahren, als die Qualitätsdiskussion von<br />

Seiten des Staatsministeriums eröffnet worden ist, bspw. beim Caritasverband.<br />

8. Zur Tagespflege/Großtagespflege<br />

Zu den Fragen:<br />

13 der CSU Fraktion<br />

8.1 der SPD Fraktion<br />

5.1.2 <strong>und</strong> 5.1.3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Das BayKiBiG hat maßgeblich zum Ausbau der Tagespflege beigetragen. Vielerorts<br />

kümmern sich Vereine oder Kommunen um die Vermittlung von Tagespflegestellen <strong>und</strong><br />

Unterstützung von Großtagespflegestellen.<br />

Gerade Großtagespflegestellen sind auf den ersten Blick eine <strong>für</strong> Eltern, Kinder <strong>und</strong><br />

Fachpersonal attraktive Alternative zur Kinderkrippe oder zum Kindergarten:<br />

Großtagespflege Krippe Kindergarten<br />

Der Betreuungsschlüssel<br />

beträgt<br />

1: max. 5<br />

Die Raumgröße<br />

(Gruppenraum/Nebenraum)<br />

wird mit 5,5 qm pro Kind<br />

festgelegt<br />

Bis 8 Kinder: keine<br />

Ausbildung nötig<br />

Ab dem 9. Kind muss eine<br />

Fachkraft mitarbeiten<br />

Es muss ein Arbeitsplatz<br />

mit 6-8 qm <strong>für</strong> die<br />

Tagesmutter ausgewiesen<br />

werden<br />

Für Krankheitsvertretung ist<br />

gesorgt/besteht die Pflicht<br />

von Seiten der Kommune<br />

Qualifizierungsmaßnahme<br />

vor Aufnahme von ca. 100<br />

Std.<br />

Betreuungsschlüssel: 1:6,<br />

wobei 20 Kinder zu unterschiedlichen<br />

Zeiten die Krippe/Gruppe besuchen<br />

können.<br />

(Der Anstellungs-schlüssel bildet nicht die<br />

tatsächliche Personal:Kind-Relation ab)<br />

Betreuungsschlüssel<br />

ca. 1:12,5/1:10,<br />

wobei durch<br />

unterschiedliche<br />

Nutzungszeiten eine<br />

Erzieherin/Kinderpfle<br />

gerin <strong>für</strong> mehr als 12<br />

bis 13 Kinder<br />

zuständig sein kann<br />

Keine Vorgaben mehr Keine Vorgaben<br />

Mind. 50 % der Arbeitszeit muss von einer<br />

Fachkraft ausgeübt werden<br />

Keine Vorgaben mehr<br />

(ehemaliges<br />

Leitungszimmer/Besprechungszimmer<br />

wird oft als Nebenraum genutzt)<br />

Krankheitsvertretung nach vier Wochen<br />

Pflicht<br />

s. Krippe<br />

s. Krippe<br />

s. Krippe<br />

Gesamtdauer der Berufsausbildung: 5 s. Krippe<br />

Jahre<br />

Ausbildungsdauer Ergänzungskraft: 2<br />

Jahre<br />

Keine gesetzliche Pflicht s. Krippe<br />

Fortbildungspflicht von 15<br />

Std./Jahr<br />

Fortbildungszuschüsse Keine gesetzliche Pflicht/ je nach Träger<br />

unterschiedlich<br />

s. Krippe<br />

Qualifizierungszuschlag Keine gesetzliche Pflicht/ Ist unüblich s. Krippe<br />

BEP ist Gr<strong>und</strong>lage der BEP ist Gr<strong>und</strong>lage der Arbeit<br />

s. Krippe<br />

Arbeit,<br />

Keine Fortbildungspflicht<br />

Seite 12


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Fortbildungsverpflichtung<br />

dazu<br />

Teilweise Zuschüsse zur<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Zuschüsse zur<br />

Krankenversicherung,<br />

wenn keine<br />

Familienversicherung<br />

vorhanden<br />

Zuschüsse zur<br />

Altersvorsorge<br />

Zuschuss zu Mietkosten<br />

(Stadt München) von 800 �<br />

je Tagespflegeperson<br />

Steuerfreier Verdienst<br />

(Öffentliche Gelder):<br />

Stadt München bei 5<br />

Kindern <strong>und</strong><br />

durchschnittlicher<br />

Betreuung/Tag von 6<br />

St<strong>und</strong>en (exkl. Miete,<br />

Versicherungen,<br />

Fortbildungszuschüsse,<br />

etc.):<br />

� 1451, 55<br />

Musterberechnung<br />

StmAS bei ganztägiger<br />

Betreuung von drei Kindern<br />

(inkl.):<br />

� 1665,50<br />

Unsicherer Arbeitsplatz, da<br />

Auflösung, wenn Bedarf<br />

über Kindertagesstätten<br />

gedeckt ist<br />

Muss privat erbracht werden s. Krippe<br />

Wird vom Arbeitgeber vom Bruttolohn<br />

abgezogen<br />

s. Krippe<br />

Gesetzlich rentenversichert s. Krippe<br />

In der Bezuschussung nicht enthalten<br />

erbringen der Träger/Eltern<br />

Zu versteuerndes Bruttogehalt einer<br />

Erzieherin bei Vollbeschäftigung:<br />

TVÖD Entgeltgruppe 8, Stufe 4 (nach 6<br />

Jahren in der Einrichtung): � 2330.-<br />

Minus 1/3 Steueraufkommen <strong>und</strong><br />

Abgaben:� 1553,34<br />

Minus _ Steueraufkommen <strong>und</strong> Abgaben:<br />

� 1156.-<br />

TVÖD Entgeltgruppe 8, Stufe 1 (Nach<br />

Arbeitsstellenwechsel/Beginn der<br />

Berufstätigkeit): � 1926.-<br />

Minus 1/3 Steueraufkommen <strong>und</strong><br />

Abgaben: � 1284.-<br />

Minus _ Steueraufkommen <strong>und</strong> Abgaben:<br />

� 963.-<br />

Relativ sicherer Arbeitsplatz, wenn nicht<br />

wegen Gruppenschließung<br />

betriebsbedingt gekündigt werden muss<br />

s. Krippe<br />

s. Krippe<br />

s. Krippe<br />

Seite 13<br />

Bei der Gegenüberstellung wird deutlich, wie mangelhaft die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Kinder<br />

<strong>und</strong> Personal in institutionellen Betreuungsformen sind. Trotz einer langen Ausbildungszeit,<br />

der weitaus größeren Arbeitsbelastung <strong>und</strong> gestiegenen Erwartungen/Anforderungen an<br />

professionelle Kindertagesbetreuung kann die Verdienstmöglichkeit <strong>für</strong> Kinderpflegerinnen<br />

<strong>und</strong> Erzieherinnen unter das Niveau einer Tagesmutter fallen.<br />

Die Gleichstellung von Tagespflege mit institutioneller Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung <strong>und</strong><br />

die oben beschriebenen sehr günstigen Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Verdienstmöglichkeiten<br />

führen zu einer massiven Entprofessionalisierung des Berufsstandes der sozialpädagogischen<br />

Berufe. Dies mag der Gr<strong>und</strong> da<strong>für</strong> sein, dass Erzieherinnen oder Ergänzungskräfte<br />

Kinder nicht in Randzeiten in Tagespflege in ihrer Einrichtung betreuen. Sie ziehen andere<br />

Nebenverdienstmöglichkeiten vor.<br />

Tagespflege <strong>und</strong> Großtagespflege werden nur dort finanziert <strong>und</strong> angeboten, wo der Bedarf<br />

an Krippen- Kindergraten- <strong>und</strong> Hortplätzen nicht gedeckt werden kann. Sobald eine<br />

Bedarfdeckung über die institutionalisierte Kindertagesbetreuung gegeben ist, muss diese<br />

93


94<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

wieder aufgegeben werden. In vielen Orten wird Großtagespflege deshalb eine<br />

vorübergehende Randerscheinung bleiben.<br />

9. Beratung <strong>und</strong> Information durch die Landratsämter, die Regierungen <strong>und</strong> das<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

Zu den Fragen<br />

14 der CSU-Fraktion<br />

11 Bündnis 90/Die Grünen<br />

Seite 14<br />

Die Beratungsqualität der Landratsämter, sowie deren Informationsstand erweist sich als<br />

äußerst unterschiedlich. Freie Träger/Elterninitiativen müssen, vor allem in den Großstädten,<br />

des Öfteren die Erfahrung machen, dass lediglich die kommunalen Einrichtungen beraten<br />

<strong>und</strong> informiert werden.<br />

Der in losen Zeitabständen versendete Newsletter des StmAS reicht als Information bei<br />

weitem nicht aus. Zudem haben nur registrierte Einrichtungen Zugang. Eine Informationspolitik,<br />

die alle Einrichtungen erreichen soll, ist dies nicht.<br />

10. Zur Personalplanung, Arbeitsbedingungen, Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Zu den Fragen<br />

15, 16 <strong>und</strong> 17 der CSU-Fraktion<br />

bis 3.3 <strong>und</strong> 4.6 bis 4.9 der SPD-Fraktion<br />

4.3.1 <strong>und</strong> 4.5.1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

10.1 Personalplanung/Ausgestaltung der Arbeitsverträge<br />

Die Personalplanung ist wesentlich diffiziler geworden: wurden unter den früheren<br />

Bestimmungen die tatsächlichen Personalkosten bezuschusst, so erfolgt dies heute<br />

pauschal kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogen über den Basiswert <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren.<br />

Werden die Kinder <strong>für</strong> das neue Kindergartenjahr aufgenommen <strong>und</strong> mit den entsprechenden<br />

Nutzungszeiten <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren in die Datei eingepflegt, wird über die<br />

Veränderungen des Anstellungsschlüssels sofort deutlich, ob Personal eingestellt/ausgestellt<br />

werden muss, oder St<strong>und</strong>en heraufgesetzt/gekürzt werden müssen. Dies führt zu einer<br />

erheblichen emotionalen Belastung derer, die diese Eingaben vornimmt, meist der Leitung.<br />

Verlassen Kinder im Laufe des Jahres den Kindergarten, z.B. durch Umzug, werden<br />

Umbuchungen vorgenommen, vollendet ein unter 3Jähriges sein 3. Lebensjahr, so hat dies<br />

unmittelbare finanzielle Folgen <strong>für</strong> den Träger <strong>und</strong> dies schlägt sich wiederum in der<br />

Arbeitzeit des Personals nieder. (Dass das pädagogische Personal dennoch eine<br />

partnerschaftliche Haltung den Eltern gegenüber einnimmt, die auf den ersten Blick<br />

verantwortlich <strong>für</strong> die Buchungen sind, ist dessen Professionalität zu danken.) Die Personalplanung<br />

kann ausschließlich nur über den Anstellungsschlüssel vorgenommen werden <strong>und</strong><br />

ist deshalb nicht als Hilfsmittel anzusehen.<br />

In einer Vielzahl von Einrichtungen wird der Anstellungsschlüssel bis zur Grenze der<br />

Förderschädlichkeit ausgedehnt, weil anders z.B. älteres Fachpersonal <strong>und</strong> ein Midestmaß<br />

an Verfügungszeiten nicht zu finanzieren ist.<br />

Personalplanung in Kindertagesstätten gleicht heute der Just-in-Time-Produktion von<br />

Autoherstellern: je mehr Autos/Kind/Gewichtungsfaktor/Zeit nachgefragt werden, desto mehr<br />

Arbeiter/pädagogisches Personal wird benötigt. Flexible Arbeitszeitmodelle <strong>und</strong> Arbeits-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Seite 15<br />

verträge sind deshalb unabdingbar. Heute sind flexible Teilzeitverträge <strong>für</strong> das pädagogische<br />

Personal die Regel. Neueinstellungen werden größtenteils nur noch befristet vorgenommen.<br />

So waren im August 2007 13 von 17 Stellen im Umkreis von 200km um Landsberg/Lech in<br />

der Jobbörse der Arbeitsagentur Teilzeitstellen von 20 bis 34 St<strong>und</strong>en. Eine der vier<br />

Vollzeitstellen beinhaltete bei 40 Wochenst<strong>und</strong>en die Arbeit am Vormittag im Kindergarten<br />

<strong>und</strong> am Nachmittag im Hort. 15 Stellen waren auf einen Monat bis 1 Jahr befristet, zur Hälfte<br />

ohne Übernahmemöglichkeit. Um vom Teilzeitverdienst leben zu können braucht eine<br />

Pädagogin einen solventen Lebenspartner. Die Anstellung in einer Kindertagesstätte wird <strong>für</strong><br />

diese, sollte sie Kinder haben, geschieden werden oder der Partner von Arbeitslosigkeit<br />

betroffen werden, zur Armutsfalle.<br />

Diese Form der Personalplanung <strong>und</strong> des Personaleinsatzes wird weder dem<br />

Bildungsauftrag, noch der Professionalität des Personals gerecht: Bildungsprozesse sind vor<br />

allem Anderen soziale Prozesse. Lernen erfolgt im Dialog mit der Umwelt <strong>und</strong> Mitmenschen<br />

<strong>und</strong> benötigt, je mehr, desto jünger die Kinder sind, verlässliche Beziehungen zu Gleichaltrigen<br />

<strong>und</strong> zu wahrnehmenden, fragenden, unterstützenden, freilassenden <strong>und</strong> anregenden<br />

Erwachsenen. Damit diese so gearteten Beziehungen zu Kindern aufzunehmen <strong>und</strong><br />

anzubieten in der Lage sind, benötigen sie unabdingbar Sicherheit, Verlässlichkeit, auch in<br />

finanzieller Hinsicht, <strong>und</strong> die Möglichkeit diese dauerhaft gestalten zu können. Das BayKiBiG<br />

lässt dies, wie oben beschrieben, jedoch nicht zu. Die Erwartungen von Öffentlichkeit,<br />

Lehrer/innen <strong>und</strong> Eltern, die mit der Einführung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes <strong>und</strong> den<br />

Pressemitteilungen aus dem StmAS geschürt worden sind, üben einen massiven Druck auf<br />

die in den bayerischen Kindertagesstätten Tätigen aus. Dieser Druck, der einher geht mit<br />

einer systematischen Entprofessionalisierung des Berufsstandes, wirkt sich unmittelbar<br />

negativ auf die Attraktivität des Berufs <strong>Sozial</strong>pädagoge/in, Erzieher/in <strong>und</strong> Kinderpfleger/in<br />

aus: Wer nicht angewiesen ist auf einen ausreichenden Verdienst wird diese Berufe als<br />

Hobby ausführen können. Zukunftsperspektiven <strong>und</strong> persönliche Absicherung liegen in<br />

anderen Berufsfeldern.<br />

Zur Vertretung bei Krankheit oder Urlaub wurden keine Pools gebildet. So kann es<br />

vorkommen, dass eine pädagogische Kraft über vier Wochen alleine bis zu 25 Kinder<br />

betreut. In einer solchen Situation ist lediglich Betreuung durch stringentes Gruppenmanagement<br />

möglich. Die individuellen Bedürfnisse der Kinder müssen außer acht bleiben,<br />

an die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes ist schlichtweg nicht zu denken.<br />

10.2 Verfügungszeiten<br />

Die Ausdehnung der Öffnungszeiten erfolgte in den meisten Fällen zu Lasten der<br />

Verfügungszeiten. Die Verwirklichung des Gr<strong>und</strong>satzes der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong><br />

Beruf geht zu Lasten der Vorbereitung der Bildungsarbeit, der Absprachen im Gruppenteam,<br />

der Entwicklungsdokumentation, Teamgespräche, der Möglichkeit Aufgaben der Zusammenarbeit<br />

<strong>und</strong> Vernetzung mit anderen Institutionen, etc. nachkommen zu können <strong>und</strong> der<br />

Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Viele Kinderpflegerinnen/Ergänzungskräfte müssen<br />

auf Verfügungszeit ganz verzichten. In unserer Befragung am Modellstandort Landsberg<br />

2004 (s. o.) <strong>und</strong> in der Befragung der SPD-Fraktion vom Februar diesen Jahres wird dies<br />

deutlich. Eine Internetrecherche bei der Arbeitsagentur bestätigt diese Aussage: Die<br />

gleichzeitige Erweiterung der Öffnungszeiten <strong>und</strong> die Zunahme von Teilzeitverträgen lassen<br />

ebenso den Schluss zu, dass die Verfügungszeiten abgenommen haben müssen. Dies ist<br />

95


96<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

keinesfalls einem unverantwortlichen oder raffgierigen Umgang der Kommunen oder Träger<br />

mit den öffentlichen Geldern geschuldet, sondern ausschließlich deren Mangelfinanzierung.<br />

Seite 16<br />

Die Staatsausgaben <strong>für</strong> den Bereich der Kindertagesbetreuung sind nur unwesentlich<br />

gestiegen. Das fast gleiche Budget, das vor Einführung des BayKiBiG <strong>für</strong> Kindergärten zur<br />

Verfügung stand, müssen sich nun die Anbieter von Krippen, Kindergärten, Horten <strong>und</strong><br />

Tagesspflege teilen. Die Erweiterung des Platzangebotes <strong>für</strong> unter 3-Jährige von 2,8 % im<br />

Jahr 2002 auf fast 7 % 2007 ging zu Lasten der Qualität in allen Bereichen der Kindertagesbetreuung.<br />

Lediglich die Tagespflege, das unprofessionelle Angebot, konnte profitieren.<br />

Der quantitative Ausbau ging zu Lasten der Qualität der elementaren <strong>und</strong> außerschulischen<br />

Bildungseinrichtungen. Dass gleichzeitig die Anforderungen an die Arbeit in den Kindertagesstätten<br />

durch die Einführung des Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans per<br />

Gesetz gestiegen sind, erscheint schlichtweg zynisch.<br />

10.3 Aus- Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Zwar werden vom Staatsinstitut <strong>für</strong> Frühpädagogik Fortbildungen zum Bildungs- <strong>und</strong><br />

Erziehungsplan angeboten, <strong>und</strong> in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium gemeinsame<br />

Fortbildungen mit Lehrer/innen zum Übergang Kindergarten-Gr<strong>und</strong>schule, diese reichen<br />

jedoch bei weitem nicht aus, dem Bildungsverständnis des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />

<strong>und</strong> der Aufgabe der Gestaltung des Überganges gerecht zu werden: Zum einen können viel<br />

zu wenig Leitungen von den Fortbildungen profitieren <strong>und</strong> zum anderen fehlt die Zeit diese in<br />

internen Schulungen im Team zu implementieren. Hinzu kommen die oben erwähnten<br />

systemimmanenten Schwierigkeiten. Es wurde lediglich ein Anfang gemacht. Für eine auf<br />

Kontinuität angelegte Implementierung sind das derzeitige Finanzierungssystem <strong>und</strong> das<br />

Ausbildungsniveau der Erzieherinnen nicht geeignet.<br />

Dringend erforderlich sind folgende Schritte:<br />

� Umwandlung der Erzieherinnenausbildung durch die Aufnahme eines Bachelor-<br />

Studienganges in das Hochschulrahmengesetz<br />

� Erweiterung des Studienganges zum Master-Abschluss<br />

� Gemeinsame Ausbildungsmodule mit Lehrer/innen<br />

� Anerkennung der Ausbildung an Fachakademien <strong>und</strong> Fachschulen der bisher Tätigen<br />

als Gr<strong>und</strong>module im modularen Ausbildungssystem<br />

� Höherqualifizierung der bisher Tätigen durch die Vergabe von Credits <strong>für</strong> Fort- <strong>und</strong><br />

Weiterbildungen an Fachakademien, Hochschulen <strong>und</strong> Weiterbildungseinrichtungen,<br />

die zu einem Bachelor führen


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Begründung:<br />

Die Anforderungen an die pädagogische Arbeit mit Kindern sind sehr hoch. Im Hinblick auf<br />

die Altersspanne von 0-12 Jahren beziehen diese sich auf ein außerordentlich hohes <strong>und</strong><br />

breites Entwicklungsspektrum.<br />

Frühe Bildung (Pflege, Zuwendung, Beziehung) ist aufwendig <strong>und</strong> kostet Zeit. Individuelle<br />

Förderung <strong>und</strong> Bildung <strong>und</strong> zugleich ein Ausgleich von sozialen, geschlechtlichen,<br />

ethnischen <strong>und</strong> körperlichen Benachteiligungen ist zwingend in vorschulischen <strong>und</strong><br />

schulergänzenden Einrichtungen zu leisten.<br />

Die zunehmende Individualisierung der Lebensverhältnisse, die wachsende Heterogenität<br />

der Klientel, ökonomische <strong>und</strong> Beziehungsbrüche in den Familien, erfordern inhaltliche <strong>und</strong><br />

strukturelle Veränderungen, der die bisherige Ausbildung nicht gerecht werden kann.<br />

Seite 17<br />

Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, deren Beratung auch hinsichtlich der<br />

Erziehungskompetenz wird in Zukunft immer stärker nachgefragt werden <strong>und</strong> hier bedarf es<br />

dringend der gesellschaftlichen <strong>und</strong> fachlichen Aufwertung des Erzieherberufes.<br />

Die Kooperation von Jugendhilfe <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule, die von Erzieherinnen mit den universitär<br />

ausgebildeten Gr<strong>und</strong>schullehrerinnen, erfordert eine Gleichwertigkeit in der partnerschaftlichen<br />

Zusammenarbeit der beiden Bildungsbereiche.<br />

Die Angleichung der Erzieherinnenausbildung auf europäisches Niveau garantiert die<br />

Konkurrenzfähigkeit des elementaren Bildungsbereichs <strong>und</strong> die freie berufliche Entfaltung im<br />

europäischen Ausland <strong>für</strong> Erzieherinnen.<br />

Der Bedarf an Erzieherinnen, durch die Überalterung der im Beruf stehenden <strong>und</strong> den<br />

geplanten Ausbau von Horten, anderen schulergänzenden Einrichtungen <strong>und</strong> besonders der<br />

Kinderkrippen, wird steigen.<br />

Die Konkurrenzfähigkeit von Erzieherinnen mit den universitär oder fachhochschul-<br />

Ausgebildeten sozialpädagogischen Fachkräfte in der Jugend- <strong>und</strong> Behindertenarbeit sowie<br />

im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung ist zu verbessern.<br />

Durch die Gleichstellung der Frauenberufe kann dem Gleichstellungsauftrag der EU <strong>für</strong> alle<br />

gesellschaftlichen Bereiche <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene gesellschaftliche <strong>und</strong> ökonomische<br />

Aufwertung eines Arbeitsfeldes, das alle weiteren Bildungs- <strong>und</strong> Entwicklungswege zugr<strong>und</strong>e<br />

legt, entsprochen werden.<br />

Die Öffnung <strong>und</strong> Flexibilisierung der bisherigen Ausbildung, die in der Sackgasse endet, hin<br />

zu mehr Aufstiegschancen in andere soziale Berufsfelder oder in Forschung <strong>und</strong> Lehre<br />

eröffnet Erzieherinnen die Chance zu lebenslangem Lernen.<br />

Qualitätsmanagement <strong>und</strong> Effektivität werden zunehmend auch von den Einrichtungen der<br />

öffentlichen <strong>und</strong> privaten Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe gefordert. Da<strong>für</strong> ist die zweijährige<br />

schulische Ausbildung der Erzieherinnen bei weitem nicht ausreichend.<br />

97


98<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Seite 18<br />

„Man schätzt bei einer Ausbildungskapazität von etwa 10.000 Absolventen pro Jahr, was als<br />

sehr hoch anzusehen ist, eine Transformationszeit von 40 Jahren“ (gerechnet <strong>für</strong> die<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland; aus „Bildung neu konzeptualisiert; zu (längst) fälligen Reform<br />

der frühkindlichen Bildung“ von Wassilios E. Fthenakis in „Kinder in besten Händen:<br />

frühkindliche Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Erziehung in Deutschland, Hrsg.: Christine Henry-<br />

Huthmacher; Konrad Adenauer Stiftung, August 2007)<br />

11. Kooperation Kindergarten-Gr<strong>und</strong>schule<br />

Zu den Fragen<br />

17 <strong>und</strong> 18 der CSU-Fraktion<br />

6 der SPD-Fraktion<br />

10 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Die Zusammenarbeit Kindergarten-Gr<strong>und</strong>schule ist zum wiederholten Male ins Bewusstsein<br />

gerückt worden. Diese bedient sich ähnlicher Formen wie in den 80iger Jahren, z.B.<br />

gegenseitige Hospitation/Besuche, persönlicher Austausch, gemeinsame Veranstaltungen.<br />

Es wird erwartet, dass Erzieherinnen <strong>und</strong> Lehrerinnen sich über die in den Bereichen<br />

unterschiedlichen Bildungsphilosophien <strong>und</strong> Lernkulturen austauschen <strong>und</strong> ihr Handeln bei<br />

der Gestaltung des Übergangs anpassen.<br />

Wie oben beschrieben stehen beiden Professionen kaum ausreichende Zeiten zur<br />

Verfügung, in denen sich die gemeinsamen Aktivitäten planen <strong>und</strong> durchführen lassen.<br />

Strukturelle Probleme verhindern vielerorts eine kontinuierliche Zusammenarbeit: Eltern<br />

richten sich beider Wahl ihres Kindergartens nicht nach dem Schulsprengel <strong>und</strong> so sehen<br />

sich viele Fachkräfte mit der Tatsache konfrontiert u. U. mit drei Schulen zusammen arbeiten<br />

zu müssen. Gleichzeitig müssen Schulen mit einer Vielzahl von Einrichtungen kooperieren.<br />

Dies gelingt, je nach ehrenamtlichem Engagement von Lehrer/innen <strong>und</strong> Erzieher/innen mit<br />

der einen Schule/Kindertagesstätte/Schule besser oder schlechter. Außerdem sind<br />

Motivation <strong>und</strong> Engagement nachgewiesenermaßen abhängig von der Zufriedenheit, der<br />

Wertschätzung <strong>für</strong> die Tätigkeit <strong>und</strong> dem Gefühl Handlungsspielräume zu besitzen <strong>und</strong> damit<br />

derzeit äußerst labil.<br />

Ein gemeinsames Verständnis kindlicher Entwicklung <strong>und</strong> altersspezifische Lerndispositionen<br />

von Elementar- <strong>und</strong> Primarbereich fehlen gänzlich. Die Unterschiede bei der<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Zugangsvoraussetzung <strong>für</strong> den Erzieherinnen- <strong>und</strong> Lehrerberuf <strong>und</strong> bei der<br />

Bezahlung <strong>für</strong> die Tätigkeit sorgen <strong>für</strong> Missverständnisse, Vorbehalte <strong>und</strong> behindern die<br />

Kommunikation auf gleicher Augenhöhe. Die Zuordnung zu unterschiedlichen Ministerien<br />

verhindert den gemeinsamen Blick auf die Lernbiographien der Kinder. Sich geradezu<br />

widersprechende Modellversuche <strong>und</strong> Verordnungen sind die Folge. Ein gemeinsamer<br />

neurowissenschaftlicher <strong>und</strong> entwicklungspsychologischer Blick auf die gesamte Kinder- <strong>und</strong><br />

Jugendzeit <strong>und</strong> die Entwicklung eines übergreifenden Curriculums ist unmöglich, gibt es<br />

doch nur drei Lehrstühle <strong>für</strong> Elementarpädagogik. Eine verbindlich festgelegte Arbeitszeit <strong>für</strong><br />

den Austausch, <strong>für</strong> gegenseitige Hospitation <strong>und</strong> Mitarbeit, <strong>für</strong> die Entwicklung<br />

übergreifender Konzepte, die Zusammenarbeit mit den Eltern, <strong>für</strong> Beobachtung <strong>und</strong><br />

Dokumentation individueller Bildungsprozesse fehlt auf Seiten der Gr<strong>und</strong>schule genauso wie<br />

auf Seiten der Kindertageseinrichtungen vollständig. Bildungspläne <strong>und</strong> Kooperationsverordnungen<br />

bleiben, solange keine strukturelle Verbindlichkeit <strong>und</strong> Verbindung geschaffen<br />

wird, im Bereich der „Wolkenkuckucksheime“. Die Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen müssen in


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Seite 19<br />

die Entwicklung von übergreifenden Curricula <strong>und</strong> Kooperationsformen einbezogen werden,<br />

damit tragfähige Ansätze, gegenseitiges Verständnis <strong>und</strong> ein gemeinsames Vorgehen<br />

überhaupt erst entstehen. Der Weg zu einer kontinuierlichen <strong>und</strong> <strong>für</strong> alle Seiten verlässlichen<br />

Zusammenarbeit, vor allem zum Wohl der Kinder, ist noch lang.<br />

Ein gemeinsames Gr<strong>und</strong>studium von Lehrerinnen <strong>und</strong> Kindertagesstätten-Pädagoginnen,<br />

sowie ein gemeinsames Bildungsverständnis, das sich in einem weiterführenden<br />

Bildungsplan äußert <strong>und</strong> an entwicklungspsychologischen sowie den Erkenntnissen der<br />

Hirnforschung <strong>und</strong> Neurologie ausrichtet; ein gemeinsames Ressort, das tragfähige<br />

Strukturen, <strong>und</strong> Rahmenvorgaben schafft, könnte der bisherigen systemimmanenten<br />

Beliebigkeit Abhilfe schaffen.<br />

12. Weitere Veränderungsbedarfe <strong>für</strong> mehr Qualität <strong>und</strong> eine<br />

entwicklungsangemessene Pädagogik<br />

Zu den Fragen<br />

17 der CSU-Fraktion<br />

4.6 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

In den elementaren Bildungseinrichtungen werden die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Chancen unserer<br />

Gesellschaft in der Zukunft gelegt.<br />

Armut, drohender sozialer Abstieg <strong>und</strong> Migration bedeuten in Bayern Bildungsarmut.<br />

Chancengleichheit fängt schon mit der Geburt an. Was im frühen Kindesalter versäumt wird,<br />

kann weder in der Gr<strong>und</strong>- noch in der Hauptschule aufgefangen <strong>und</strong> nachgeholt werden.<br />

Deshalb müssen Veränderungen an der marktorientierten kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogenen<br />

Finanzierung vorgenommen werden <strong>und</strong> dem quantitativen Ausbau eine Qualitätsoffensive<br />

folgen. Diese kann nicht kostenneutral erfolgen, sonder erfordert den Mut des Gesetzgebers<br />

in Zusammenarbeit mit dem B<strong>und</strong> <strong>für</strong> eine da<strong>für</strong> notwendige Finanzierung zu sorgen.<br />

12.1 Umressortierung zum Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht <strong>und</strong> Kultus<br />

In Kindertageseinrichtungen wird die Trias Bildung/Erziehung/Betreuung umgesetzt. Dabei<br />

ist diese nicht in Einzelaufgaben zu trennen: Betreuungssituationen sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

geprägt von dialogischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsprozessen. Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

sind aus diesem Gr<strong>und</strong> per se Bildungsinstitutionen <strong>und</strong> als solche<br />

gleichbedeutend mit der Schule.<br />

Die bisherige Zuordnung dieses Bereiches zum <strong>Sozial</strong>ministerium betont den Betreuungsaspekt<br />

<strong>und</strong> wird der Bedeutung der Bildung von Anfang an nicht gerecht. Von allen<br />

Bildungseinrichtungen ist die elementare Bildungsstufe die entscheidende <strong>für</strong> alle weiteren<br />

Entwicklungen <strong>und</strong> Lernschritte im Leben eines Menschen. Um den Bildungsaspekt<br />

institutioneller Kindertagesbereuung ins Gesamtsystem zu integrieren, müssen<br />

Kindertagesstätten dem Kultusministerium als Elementarstufe eingegliedert werden.<br />

12.2 vom Anstellungsschlüssel zur Personal:Kind-Relation<br />

Die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele des BayKiBiG <strong>und</strong> der zugr<strong>und</strong>e liegende Bildungs- <strong>und</strong><br />

Erziehungsplan werfen per se die Frage auf, ob der im Gesetz empfohlene<br />

Anstellungsschlüssel von 1:10 (maximal 1:12,5), <strong>für</strong> die Umsetzung ausreicht. Schon in der<br />

99


100<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Erprobungsphase wurde deutlich, dass dies nicht der Fall ist. „Bildung erfordert individuelle<br />

Förderung, wahrnehmende Beobachtung <strong>und</strong> zwischenmenschliche Beziehungen.<br />

Großgruppen erschweren Bindung <strong>und</strong> Bildung“ (Markus Kotte im „Zukunftshandbuch<br />

Kindertagesseinrichtungen“ Hrsg. Hildegard Rieder-Aigner, Walhalla Fachverlag).<br />

Anstellungsschlüssel, Betreuungs- <strong>und</strong> Personalschlüssel sind lediglich rechnerische<br />

Maßeinheiten von Personalstellen zur Anzahl der angemeldeten Kinder <strong>und</strong> gebuchten<br />

St<strong>und</strong>en. Sie bilden nicht die tatsächliche Betreuungssituation ab, d.h. wie viel Personal <strong>für</strong><br />

die Kinder anwesend <strong>und</strong> verfügbar ist.<br />

Seite 20<br />

Dies kann nur die Erzieherin:Kind-Relation. Diese ist meist höher, als der Schlüssel<br />

vermuten lässt. Werden doch die Kolleginnen, vor allem unter den derzeitigen Bedingungen,<br />

häufig krank, müssen mit Eltern sprechen, Telefonate erledigen, mit Kleingruppen arbeiten,<br />

Verwaltungsarbeiten erledigen oder die Vertretung in der Nachbargruppe übernehmen. Über<br />

Gewichtungsfaktoren soll den Bedürfnissen bestimmter Altersstufen oder Besonderheiten<br />

Rechnung getragen werden. Allerdings sind diese, was das Alter der Kinder betrifft (unter<br />

drei <strong>und</strong> Schulkinder), sehr grob.<br />

Der weltweit größte Verband von Fachkräften des frühpädagogischen Bereichs, The National<br />

Association for the Education of Young Children (NAEYC), hat Richtlinien zur<br />

Erzieherin:Kind-Relation <strong>und</strong> Gruppengröße entwickelt. Diese wurden von der US-Regierung<br />

modifiziert <strong>und</strong> als Standards (hier: Zieldefinitionen) übernommen <strong>und</strong> von einigen Staaten<br />

als Rechtsvorschrift eingeführt.<br />

US-Amerikanische Standards:<br />

Alter Erz.-Kind-Rel. Gruppengröße<br />

0-12 Monate 1:3 6<br />

13-30 Monate 1:4 8<br />

31-35 Monate 1:5 10<br />

3 Jahre 1:7 14<br />

4-5 Jahre 1:8 16<br />

6-8 Jahre 1:10 20<br />

9-12 Jahre 1:12 24<br />

(Quelle, Marcus Kotte, s.o.)<br />

Wolfgang Tietze hatte in seiner Studie „Wie gut sind unsere Kindergärten“ schon 1998 auf<br />

dem Zusammenhang von Struktur- <strong>und</strong> Prozessqualität (Aktivitäten, deren Dauer, Häufigkeit,<br />

Intensität zwischen dem Personal <strong>und</strong> den Kindern) hingewiesen. Als entscheidender<br />

Indikator <strong>für</strong> Qualität sollten in Zukunft die Personal-Kind-Relationen gemessen werden.<br />

12.3 Beitragsfreiheit<br />

In Analogie zu allen weiteren Stufen im Bildungssystem ist der Besuch einer<br />

Kindertagesstätte gr<strong>und</strong>sätzlich beitragsfrei zu stellen. Jedes Kind hat dasselbe Recht auf<br />

Bildung <strong>und</strong> auf gleiche Chancen, unabhängig vom elterlichen Einkommen <strong>und</strong> als Ausgleich<br />

zu einigen einkommensabhängigen familienpolitischen Leistungen wie dem Elterngeld.<br />

Immerhin werden 23 % der Kosten über Gebühren <strong>und</strong> damit überwiegend von den Eltern<br />

finanziert. (Im OECD-Durchschnitt sind dies nur 12 %.)


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Seite 21<br />

Das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen ist schwierig, da sich vorgezogene<br />

Einschulung <strong>und</strong> auch Rückstellungen erst zum Ende des Kindergartenjahres entscheiden.<br />

Ein erster Schritt in diese Richtung wäre ein von den Eltern frei wählbares Bildungsjahr <strong>für</strong><br />

Kinder von 0 bis 6 Jahren. Kindern aus benachteiligten Familien wird so die Möglichkeit<br />

eröffnet an Bildungsangeboten teilzuhaben, zu denen sie, z.B. aus Unkenntnis über<br />

<strong>Sozial</strong>leistungen, sonst keinen Zugang haben. Zudem hätte das Fachpersonal in<br />

Kindertagesstätten Zugang zu belastenden Familienverhältnissen. Über diese Form der<br />

sozialen Kontrolle könnte Kindesmisshandlung <strong>und</strong> Missbrauch z. B. durch das Einschalten<br />

der entsprechenden Stellen wie Jugendämter <strong>und</strong> Kinderärzte frühzeitig zum Schutz der<br />

Kinder Einhalt geboten werden.<br />

Das beitragsfreie Bildungsjahr wäre ein wichtiger familienpolitischer Beitrag, denn er trüge<br />

den vielfältigen Anforderungen, Belastungen <strong>und</strong> Problemen, denen sich Väter <strong>und</strong> Mütter in<br />

zunehmendem Maße ausgesetzt sehen, Rechnung. Wird dieses Angebot vor dem letzten<br />

Kindergartenjahr in Anspruch genommen, so besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass<br />

Kinder im Bildungssystem verbleiben.<br />

12.4 Kostenverteilung<br />

Die Kosten <strong>für</strong> das sozialpädagogische Fach- <strong>und</strong> Ergänzungspersonal sind zu 100 % vom<br />

Bildungshaushalt zu tragen. Elternbeiträge können lediglich <strong>für</strong> Sachmittel, wie Spiel- <strong>und</strong><br />

Gestaltungsmaterial <strong>und</strong> <strong>für</strong> Mahlzeiten erhoben werden. Die kommunale Förderung trägt<br />

lediglich den Sachaufwand.<br />

101


102<br />

Quellen:<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Aus dem Internet die Seiten<br />

der Arbeitsagentur,<br />

des Staatsministeriums <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Frauen <strong>und</strong> Familien,<br />

der Gemeinde Ottobrunn,<br />

der Gemeinde Ismaning,<br />

der Stadt München<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend (Hrsg.) „Auf den Anfang kommt es an;<br />

Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder in Deutschland“, Beltz<br />

Verlag 2003<br />

Bertelsmann Stiftung; „Jedes Kind zählt – Bildungsgerechtigkeit <strong>für</strong> alle Kinder als zukunftsweisende Aufgabe<br />

einer vorsorgenden Gesellschaftspolitik“; erstellt von Dr. Uta Meier-Gräwe, Gütersloh 2006<br />

Seite 22<br />

Christine Henry-Huthmacher, (Hrsg.) „Kinder in besten Händen; frühkindliche Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Erziehung<br />

in Deutschland“, Konrad-Adenauer-Stiftung, August 2007)<br />

Fabienne Becker-Stoll „Früheste Kindheit: Schutz- <strong>und</strong> Risikofaktoren <strong>für</strong> die Entwicklung“ in „Zukunftshandbuch<br />

Kindertagesstätten“, Hrsg. Hildegrad Rieder-Aigner, Walhalla Fachverlag<br />

Mary Ainsworth ebd.<br />

Dr. Gerhard Hüfner <strong>und</strong> Sigrid Hepting „Erzieherinnen zur kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogenen Finanzierung“ am<br />

Modellstandort Landsberg“ Befragung des Forum Kindertagesstätten im BLLV, Oktober 2004;<br />

Dr. Gerhard Hüfner <strong>und</strong> Sigrid Hepting „Mitarbeiterinnen in Kitas zu Veränderungswünschen im<br />

Berufsfeld <strong>und</strong> Erwartungen an einen Berufsverband“, Befragung des Forum Kindertagesstätten im<br />

BLLV Februar 2004<br />

Markus Kotte in „Zukunftshandbuch Kindertagesseinrichtungen“ Hrsg. Hildegard Rieder-Aigner,<br />

Walhalla Fachverlag<br />

Wolfgang Tietze, Hrsg.: „Wie gut sind unsere Kindergärten? : eine Untersuchung zur pädagogischen<br />

Qualität in deutschen Kindergärten“, Neuwied; Berlin 1998<br />

BayernSPD Landtagsfraktion „Auf den Anfang kommt es an“, Institut <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>planung, Jugend- <strong>und</strong><br />

Altenhilfe, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>forschung <strong>und</strong> Statistik (SAGS) im Februar 2007<br />

Eigene Gesprächsnotizen, unveröffentlichte Protokolle von Träger- <strong>und</strong> Leitungskonferenzen auf<br />

regionaler Ebene


Anita Leikert<br />

Caritas Kindergarten Irschenberg<br />

Statement zur Anhörung zum BayKiBiG<br />

am 27. 09. 07 im Bayerischen Landtag<br />

Vorstellung der Einrichtung:<br />

Der Caritas Kindergarten in Irschenberg hat 75 Regelplätze.<br />

Die tatsächlich belegten Plätze reduzieren sich durch<br />

die 10 aufgenommenen<br />

Integrationskinder, die in diesem Jahr aus 5 verschiedenen<br />

Gemeinden kommen.<br />

Unsere Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht. Wir haben<br />

an 3 Nachmittagen geöffnet. An diesen Nachmittagen<br />

gibt es verschiedene feste Angebote. Die Integrationskinder<br />

werden durch 2 zusätzliche Fachkräfte betreut.<br />

Auch wenn die Finanzierung insgesamt gerechter geregelt<br />

ist, gibt es in der Praxis sehr viele Beispiele, wo<br />

dringend nachgebessert werden muss. Zu folgenden<br />

Stichpunkten möchte ich Stellung nehmen:<br />

Qualität<br />

Qualität, <strong>für</strong> die ich als Leitung in dieser Einrichtung stehe,<br />

wird drastisch eingeschränkt, durch die Kürzung der<br />

Finanzen, sowohl von den Gemeinden, als auch durch<br />

den Bezirk.<br />

Qualität ist in Zukunft nur zu halten, wenn es eine verlässliche<br />

Finanzierung gibt.<br />

Risiko durch Integration<br />

Bisher ist den Gemeinden völlig freigestellt, sich, über<br />

den gesetzlich festgeschriebenen Faktor hinaus, finanziell<br />

zu beteiligen.<br />

Zudem steigt das Risiko der Einrichtung <strong>und</strong> des Trägers<br />

mit jedem Integrationskind um das 5fache an.<br />

Wenn nur ein Integrationskind ausfällt, sinkt die Gesamtförderung<br />

um 7 000 bis 10 000 �.<br />

Anlage 6<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Das Entgeld des Bezirks errechnet sich nach den Buchungszeiten<br />

des Integrationskindes. Wie soll die Förderung<br />

nach den Buchungszeiten gestaltet werden? Es<br />

ist unmöglich, zu sagen, dieses Integrationskind erhält<br />

eine Fördereinheit, oder die Mutter ein Elterngespräch<br />

weniger, als ein anderes Kind <strong>und</strong> deren Eltern.<br />

Skandalöse Faktorberechnung<br />

Diese derzeitige Berechnung des Faktors x halten wir<br />

<strong>für</strong> nicht legal.<br />

Je höher die Buchungszeiten der Regelkinder, desto geringer<br />

ist Faktor x <strong>für</strong> die Integrationskinder.<br />

Eine Mischung von Regelkindern <strong>und</strong> Integrationskindern<br />

wirkt sich derzeit benachteiligend in der Finanzierung<br />

aus.<br />

Denn bei der Berechung des Faktors x wird immer die<br />

Buchungszeit der Kinder insgesamt mit einbezogen. - =<br />

Buchungszeitfaktor<br />

So wird jeder Kindergarten bestraft, der bedarfsorientiert<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlich handelt.<br />

Die Berechnung des Faktors x ist <strong>für</strong> die Praxis ein fast<br />

unmögliches Prozedere, wenn ständige neue Tabellen<br />

herausgegeben werden, die letzte im Newsletter 59, bei<br />

der die Umsetzung unklar ist <strong>und</strong> st<strong>und</strong>enlang dauert.<br />

Insgesamt ist die Vorgehensweise zwischen Bezirk <strong>und</strong><br />

Regierung uneinheitlich. Die Verwaltung in der Praxis<br />

wird dadurch extrem belastet.<br />

Integrationskindergärten werden bestraft, obwohl sie<br />

der Gesellschaft viele Millionen Euro sparen <strong>und</strong> die<br />

Kinder optimaler fördern, als jede spätere Einrichtung<br />

das könnte.<br />

Keine Planungssicherheit<br />

Das heißt: Die Gemeinden eines Gast - Integrationskindes<br />

sparen auf Kosten des Trägers. Und zum Schaden<br />

des Kindergartens. Wenn kein Defizitvertrag vorhanden


104<br />

ist, bleibt dieses gesamt beim Träger. Der Träger kann<br />

<strong>und</strong> wird in diesen Fällen Festanstellungen möglichst<br />

lange vermeiden. Die Planungssicherheit ist <strong>für</strong> den Träger<br />

ein Problem.<br />

Für das Personal heißt das, es ist keine Arbeitsplatzsicherheit<br />

vorhanden.<br />

Da sich die Arbeitsst<strong>und</strong>en des gesamten Personals<br />

nach den Buchungszeiten richten, ändern sich auch<br />

jährlich die Dauer der Arbeitszeiten der Mitarbeiter.<br />

Besonders die Landkindergärten sind hier betroffen. Oft<br />

ist den Eltern der Kindergarten nicht wert genug. Mütter<br />

sind hier teilweise zu Hause <strong>und</strong> schicken die Kinder nur<br />

1 bis 2 Jahre <strong>und</strong> mit weniger St<strong>und</strong>en in den Kindergarten.<br />

Die Landkinder haben also nicht die gleichen Voraussetzungen<br />

zur Bildung wie Stadtkinder.<br />

Es ist kein W<strong>und</strong>er, dass Erzieherinnen inzwischen<br />

schwer zu finden sind. Dass sich immer weniger Menschen<br />

<strong>für</strong> diesen Beruf entscheiden wird sich in einigen<br />

Jahren gravierend bemerkbar machen.<br />

Personal<br />

Für eine gute Bildung in unserem Land brauchen wir<br />

sehr gut ausgebildetes <strong>und</strong> erfahrenes Personal. Es<br />

reicht nicht, Betreuungsplätze <strong>für</strong> Kinder unter 3 Jahren<br />

bereitzustellen, das Personal muss <strong>für</strong> diese spezielle<br />

Aufgabenstellung auch ausgebildet sein, sonst werden<br />

wir die Folgen in einigen Jahren teuer bezahlen. In vielen<br />

wirklich ernst zu nehmenden Studien können wir deutlich<br />

lesen, dass sich Verhaltensauffälligkeiten, Suchtgefahr,<br />

psychische, emotionale Störungen nur vermeiden<br />

lassen, wenn wir genügend <strong>und</strong> gut ausgebildetes Personal<br />

haben.<br />

Statt dessen stehen Leitungen unter dem extremen<br />

Druck, jüngeres Personal finden <strong>und</strong> einarbeiten zu<br />

müssen, um die Kosten im Rahmen zu halten.<br />

Gestiegener Verwaltungsaufwand<br />

Freistellung der Leitungen<br />

Der Verwaltungsaufwand vor allem in Integrationskindergärten<br />

ist immens gestiegen.<br />

Hier einige Beispiele: Verhandlungen mit der Gemeinde<br />

<strong>und</strong> den Gastkind Gemeinden, Bewilligungsanträge<br />

beim Landratsamt, Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong> Entgeldverhandlungen<br />

beim Bezirk, Rechnungsstellungen,<br />

Fachdienstverträge aushandeln <strong>und</strong> schließen.<br />

Haarsträubend ist, dass die gesamte Verwaltungstätigkeit<br />

der Leitung in den Erzieher – Kind- Schlüssel mit<br />

einfließen, da auch in Integrationskindergärten keine<br />

Freistellung der Leitung vorgesehen ist.<br />

Hier ist dringender Handlungsbedarf.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Folgende Änderungen sind aus Sicht der Praxis<br />

nötig:<br />

�� Die bisherige Faktorberechnung muss geändert<br />

werden. Es kann nicht sein, dass hohe Buchungszeiten<br />

der Regelkinder zu einem niedrigeren Faktor<br />

x führen.<br />

�� Der Faktor x, den die Gemeinden zahlen muss mit<br />

einem kleinen Spielraum festgelegt werden.<br />

�� Die Förderung <strong>und</strong> Bildung der behinderten <strong>und</strong><br />

von Behinderung bedrohten Kinder darf nicht vom<br />

Wohlwollen der Gemeinden, des Bürgermeisters<br />

abhängen.<br />

�� Einrichtungen mit Integrationsgruppen <strong>und</strong> die Einzelintegration<br />

dürfen nicht gleich finanziert werden.<br />

Der höhere Personalaufwand in integrativen Einrichtungen<br />

muss viel stärker mit berücksichtiget<br />

werden.<br />

�� Bei allen Leitungen müssen Verwaltungsst<strong>und</strong>en<br />

aus dem Anstellungsschlüssel herausgenommen<br />

werden, weil sie nicht, wie im Gesetz gedacht, der<br />

Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Erziehung dienen.<br />

�� Es ist diskriminierend, dass ältere Mitarbeiterinnen<br />

zum Risiko <strong>für</strong> die Einrichtung werden, weil sie zu<br />

teuer sind.<br />

�� Bildung darf nicht weiterhin auf Sparflamme gekocht<br />

werden.<br />

�� Der Anstellungsschlüssel muss über den Basiswert<br />

bei 1: 10 gesichert werden, oder noch besser wie<br />

bei den Tagesmüttern bei 1: 8.<br />

�� Bildung in frühem Kindesalter muss zur Staatssache<br />

werden<br />

�� Deshalb halte ich die Umresortierung ins Kultusministerium<br />

<strong>für</strong> dringend erforderlich, zumindest muss<br />

eine bessere Vernetzung von früher Bildung <strong>und</strong><br />

schulischer Bildung sichergestellt werden.<br />

�� Kindergartenplätze müssen zur Entlastung der<br />

Familien kostenfrei sein.<br />

�� Bessere Ausbildung des Erzieherpersonal <strong>und</strong> damit<br />

bessere Entlohnung. Denn das ist immer noch<br />

die günstigste Variante, um zu höherer Bildung in<br />

unserem Lande zu kommen.<br />

�� Das Zuschusssystem <strong>für</strong> Landkindergärten, nicht<br />

nur <strong>für</strong> eingruppige Einrichtungen, muss dringend<br />

geändert werden, durch Erhöhung des Basiswertes,<br />

da sonst wegen der rückläufigen Kinderzahlen <strong>und</strong><br />

Buchungszeiten die Planungssicherheit <strong>für</strong> die Einrichtung<br />

völlig verloren geht. Dies bedeutet eine Benachteiligung<br />

der Landbevölkerung.<br />

Die bayerische Regierung, die von der Bevölkerung<br />

mehrheitlich gewählt wurde, hat die Verantwortung, jetzt<br />

Missstände auszuräumen <strong>und</strong> zu ändern.<br />

Sie muss sich auf ihr C = christlich; ihr S = sozial; besinnen,<br />

<strong>und</strong> zum Wohle der Gesellschaft jetzt handeln.


Bayerisches Rotes Kreuz<br />

Landesgeschäftsstelle<br />

Ina- Laura Weber<br />

Team Kindertagesbetreuung<br />

Stellungnahme zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag am<br />

Donnerstag, 27. September 2007<br />

Anlage 7<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Die nachfolgende Stellungnahme ist anhand einer Befragung der Träger <strong>und</strong><br />

Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes erarbeitet worden. Im<br />

Anhang finden Sie eine differenzierte Auswertung einzelner Fragen des vorgelegten<br />

Fragenkatalogs. Diese folgt ihm aber nicht unmittelbar <strong>und</strong> es besteht kein Anspruch<br />

auf Vollständigkeit.<br />

Einige Punkte vorweg:<br />

zum Thema „BayKiBiG“<br />

1. Qualität: Mit Sicherheit ist durch das BayKiBiG erreicht worden, dass Eltern<br />

nunmehr entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen Betreuungszeiten<br />

buchen können, sofern die Träger diese Flexibilität im Sinne einer<br />

K<strong>und</strong>enorientierung zugestehen. Doch in der Konsequenz geht die Flexibilität<br />

zu Lasten der Mitarbeiterinnen. Der Träger gibt – aus seiner Sicht verständlich<br />

<strong>und</strong> begründbar – die Planungsunsicherheit durch befristete<br />

Teilzeitarbeitsverträge mit Dehnklauseln an die Mitarbeiterinnen weiter. Dies<br />

führt zu erhöhter Belastung der Mitarbeiter, zu größerer Unzufriedenheit, mehr<br />

Fluktuation des Personals <strong>und</strong> dadurch häufiger wechselnden<br />

Bezugspersonen <strong>für</strong> die Kinder <strong>und</strong> hat somit Auswirkungen auf die Qualität<br />

der Arbeit in den Einrichtungen.<br />

2. Verwaltungsaufwand: Es lässt sich deutlich erkennen, dass sich <strong>für</strong> die<br />

Träger wie auch die Einrichtungen der Verwaltungsaufwand seit Einführung<br />

des BayKiBiG deutlich erhöht hat <strong>und</strong> daran wird auch eine gewisse Routine<br />

nichts ändern. Wo es bisher z.B. <strong>für</strong> eine Einrichtung einen Ansprechpartner<br />

bzgl. der Personalkostenendabrechnung gab, gibt es jetzt 7 Ansprechpartner<br />

<strong>und</strong> 14 Anträge als kfa <strong>und</strong> kfr. Dazu kommen die Gastkinderanträge <strong>und</strong> die<br />

damit verb<strong>und</strong>enen finanziellen Risiken. Nicht selten werden Anträge erst<br />

innerhalb des laufenden Kitajahres anerkannt oder abgelehnt.<br />

3. Gastkinder: Eine restriktive Bedarfsanerkennung nur innerhalb eigener<br />

Gemeindegrenzen <strong>und</strong> keine ausreichende Einbindung der freien Träger in<br />

das Planungsverfahren führen in leider immer noch zu vielen Fällen zu<br />

Ablehnungen von Gastkinderanträgen, zu langwierigen Verhandlungen <strong>und</strong><br />

letztendlich zu juristischen Klagen. Kinder müssen Einrichtungen verlassen<br />

oder können nicht aufgenommen werden, was zu einer Belastung der Träger,<br />

der Einrichtungen, der Eltern <strong>und</strong> vor allem der Kinder führt.


106<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

4. Finanzierung: Unter anderem führen die in den Punkten 1-3 aufgeführten<br />

Unzulänglichkeiten zu einer erheblichen Planungsunsicherheit <strong>für</strong> Träger <strong>und</strong><br />

Einrichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass Defizitvereinbarungen<br />

gekündigt oder mit Klauseln (z.B. einem bestimmten Anstellungsschlüssel)<br />

versehen werden. Ohne eine ausreichende, gesicherte finanzielle Ausstattung<br />

ist die Qualität in unseren Einrichtungen nicht aufrecht zu halten, oder gar<br />

weiter auszubauen <strong>und</strong> eine qualifizierte Umsetzung des BayBEP <strong>und</strong> der<br />

Hortrichtlinien sehen wir dadurch gefährdet.<br />

Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre veranlassen uns als Bayerisches Rotes<br />

Kreuz eine Nachbesserung des Bayerischen Kinder- Bildungs- <strong>und</strong><br />

Betreuungsgesetzes besonders in folgenden Punkten anzuregen:<br />

� entsprechend dem unterschiedlichen Aufwand aufgr<strong>und</strong> des Alters eine<br />

Differenzierung des Gewichtungsfaktors, nicht einfach nur den<br />

zweifachen Faktor <strong>für</strong> Kinder unter 3<br />

� Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungsqualität <strong>für</strong> alle Kinder (Chancengleichheit)<br />

<strong>und</strong> kein finanzielles Risiko <strong>für</strong> Träger, wenn Kinder mit besonderen<br />

Bedürfnissen aufgenommen werden (erhöhten Faktor <strong>für</strong> diese Kinder)<br />

� Berücksichtigung aller Kinder die zweisprachig aufwachsen oder einer<br />

Sprachförderung bedürfen, nicht nur von Kinder mit beiden Elternteilen<br />

nichtdeutschsprachiger Herkunft<br />

� Veränderung der Gastkinderregelung, so dass Eltern tatsächlich<br />

wählen können, welche Einrichtung ihr Kind besucht<br />

� Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf (Wunsch <strong>und</strong>-<br />

Wahlrecht)<br />

� Erhöhung des Basiswertes <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en die Verbesserung des<br />

Anstellungsschlüssels auf 1:10<br />

Im Zuge der, auch durch das Forum <strong>Sozial</strong>e Bayern angestrebten Deregulierung <strong>und</strong><br />

Entbürokratisierung erscheint hier eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes<br />

dringend geboten.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

1. Hat sich der Verwaltungsaufwand seit Einführung des BayKiBiG in den<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. beim Träger verändert?<br />

Der Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen wie auch beim Träger hat seit der<br />

Einführung des BayKiBiG zugenommen.<br />

Beim Träger:<br />

Insbesondere zu Beginn <strong>und</strong> am Ende eines Bildungsjahres.<br />

Früher machte man eine Personalkostenendabrechnung gegenüber dem<br />

zuständigen Jugendamt, aufgr<strong>und</strong> deren die Abschlagszahlungen <strong>für</strong> das nächste<br />

Jahr berechnet wurden.<br />

Jetzt gibt es eine kfa <strong>und</strong> eine kfr jeweils an das Jugendamt <strong>und</strong> die zuständigen<br />

Kommunen, diese sowohl elektronisch wie auch als Ausdruck.<br />

Beispiel: Früher 3 Anträge an 2 Ansprechpartner, jetzt 31 Anträge an 12<br />

Ansprechpartner.<br />

Beispiel Gastkinder: Antragstellung durch den Träger, Bescheide oft nur <strong>für</strong> 1 Jahr<br />

gültig, im Folgejahr erneuter Antrag.<br />

In den Einrichtungen:<br />

Um Abrechnungen zu ermöglichen, müssen Daten <strong>und</strong> Buchungen eingestellt,<br />

umgestellt, kontrolliert werden. Die Personalplanung ist aufwändiger geworden <strong>und</strong><br />

Buchungsgespräche mit den Eltern benötigen viel Zeit <strong>und</strong> Erklärungsarbeit.<br />

Beispiel Hortbuchung: verschiedene Buchungen von Schul- <strong>und</strong> Ferienzeit sind ein<br />

großer Aufwand<br />

2. Werden das BayKiBiG <strong>und</strong> die kindbezogene Förderung den Kindern gerecht,<br />

die mehr Aufmerksamkeit als andere benötigen (Entwicklungsverzögerungen,<br />

ADHS, Verhaltensauffälligkeiten,…)?<br />

Kinder mit einem erhöhtem Förderbedarf werden nicht mit einem erhöhten Faktor<br />

berücksichtigt, es sei denn es liegt ihnen ein Eingliederungshilfebescheid des<br />

zuständigen <strong>Sozial</strong>hilfeträgers vor. Eine intensivere Förderung der Kinder ist<br />

dadurch oft nicht gegeben. Unstrittig ist jedoch, dass diese Kinder einen erhöhten<br />

Betreuungsaufwand haben.<br />

Gleichzeit beobachten wir eine steigende Anzahl der Kinder, die eine spezielle<br />

Förderung benötigen.<br />

Viele Kinder „laufen“ in den Einrichtungen mit, ohne eine spezielle Förderung<br />

bekommen zu können. Dies geht zu Lasten der betroffenen Kinder, der anderen<br />

Kinder <strong>und</strong> der Mitarbeiter. Diesen Kindern kann man ohne einen erhöhten Faktor<br />

oder eine Senkung des Anstellungsschlüssels nicht gerecht werden.<br />

3. Halten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die<br />

Gewichtungsfaktoren diesbezüglich (s. Ziff 2.) <strong>für</strong> praxisgerecht <strong>und</strong><br />

ausreichend?<br />

Faktor 1,3 <strong>für</strong> Migrantenkinder:<br />

Die Gewichtungsfaktoren decken nur einen sehr geringen Teil der Kinder mit<br />

erhöhtem Förderbedarf ab. In einigen Einrichtungen werden beispielsweise sehr<br />

viele zweisprachige Kinder betreut, die zum größten Teil besondere<br />

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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Sprachförderung benötigen. Diese sind in den Gewichtungsfaktoren gar nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Faktor 2,0 <strong>für</strong> Kinder unter Drei:<br />

Hierbei ist nicht genügend berücksichtigt, dass Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren<br />

eine intensivere Betreuung <strong>und</strong> Aufmerksamkeit benötigen als Kinder zwischen 2<br />

<strong>und</strong> 3 Jahren. Der Faktor steht in keinem Verhältnis zum Aufwand <strong>und</strong> sollte noch<br />

weiter gestaffelt werden.<br />

4. Wie hat sich die Bereitschaft der Kitas entwickelt, Kinder mit (drohender)<br />

Behinderung, unter drei Jahren oder Schulkinder in Kindergärten<br />

aufzunehmen?<br />

Generell muss zwischen echter Bereitschaft <strong>und</strong> der finanziellen Absicherung durch<br />

einen höheren Gewichtungsfaktor unterschieden werden.<br />

Integration:<br />

Die Bereitschaft war stets vorhanden, ist jedoch mit den neuen Regelungen nur<br />

unter größeren Schwierigkeiten <strong>und</strong> mit zusätzlichem Engagement des Personals<br />

möglich. Die ungeklärte Situation im Bereich der Integration hat in den letzten zwei<br />

Jahren zu großen Unsicherheiten bei Trägern, Personal <strong>und</strong> Eltern geführt.<br />

Wir hoffen durch die seit diesem Jahr bestehende einheitliche Regelung <strong>für</strong> die<br />

Finanzierung die Aufnahme <strong>und</strong> Integration von behinderten oder von Behinderung<br />

bedrohten Kindern zu vereinfachen <strong>und</strong> weiter zu verstärken.<br />

Unter drei/ Schulkinder:<br />

Die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren oder Schulkindern hat sich in den<br />

vergangenen zwei Jahren erhöht. Gründe da<strong>für</strong> sind oft rückläufige Kinderzahlen in<br />

den Einrichtungen, nicht ausreichende Buchungsst<strong>und</strong>en, um das Personal weiter<br />

zu beschäftigen oder die Einrichtung „am Leben“ zu halten.<br />

Eine große Gefahr <strong>für</strong> die Qualität der Arbeit sehen wir allerdings dann, wenn die<br />

Einrichtung sich vorher nicht intensiv mit der Erweiterung ihres Angebotes<br />

auseinander setzt <strong>und</strong> sich darauf vorbereitet (Konzeption, Ausstattung,<br />

Qualifikation des Personals, etc.). Eine reine Erweiterung des Angebotes aufgr<strong>und</strong><br />

finanzieller Schwierigkeiten ist nicht zielführend.<br />

5. Ist das Buchungsmodell in der gültigen Fassung praktikabel? Bitte nennen<br />

Sie Beispiele oder evt. Verbesserungsvorschläge.<br />

Ein Vorteil liegt sicherlich bei den Eltern, die flexiblere Zeiten nach ihren<br />

Bedürfnissen buchen können. Ein Nachteil liegt bei den Erzieherinnen <strong>und</strong> in der<br />

Arbeit mit den Kindern, da es durch die verschiedenen Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten<br />

immer wieder im Tagesablauf zu empfindlichen Störungen kommt.<br />

Erschwerend ist auch, dass es bis heute noch keine schriftlichen mehrsprachigen<br />

Erklärungen gibt, die das Buchungsmodell den Eltern vorstellen. Auch die<br />

aufwändigen Verträge müssen den ausländisch sprechenden Eltern zeitaufwendig<br />

<strong>und</strong> mit durch das Personal organisierten Dolmetschern erklärt werden.<br />

Generell wird festgestellt, dass es einen erhöhten Verwaltungsaufwand gibt <strong>und</strong> es<br />

einer intensiven Aufklärung der Eltern bedarf. Das Buchungsmodell ist <strong>für</strong> viele<br />

Eltern nicht einfach verständlich.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

6. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine Änderung beim<br />

Buchungsverhalten der Eltern feststellen?<br />

Generell lässt sich feststellen, dass sich das Buchungsverhalten der Eltern<br />

weitgehend geändert hat. In vielen Fällen wird berichtet, dass Eltern exakter planen,<br />

genauer kalkulieren <strong>und</strong> oft die günstigste Variante wählen.<br />

Oft wird zu Beginn eine geringere Buchungszeiten gewählt <strong>und</strong> es Bedarf<br />

Aufklärungsarbeit, um den Eltern bewusst zu machen, dass ihre Flexibilität dadurch<br />

eingeschränkt wird.<br />

Buchungen werden häufig nach den Kosten nicht nach dem Bedarf gemacht. Der<br />

Kostenfaktor tritt in den Vordergr<strong>und</strong>, die Förderung <strong>und</strong> Bildung in den Hintergr<strong>und</strong>.<br />

In einzelnen Einrichtungen werden aber auch höhere Buchungen verzeichnet.<br />

Fazit: Zeiten werden knapper bemessen <strong>und</strong> im direkten Gegensatz dazu würden<br />

viele Eltern gerne die max. St<strong>und</strong>en buchen, um sich Flexibilität zu kaufen.<br />

7. Was empfehlen Sie, um das Abrechnungsverfahren (kfa- <strong>und</strong> kfr-Dateien) zu<br />

optimieren?<br />

Anregung:<br />

Die Kinderliste sollte alphabetisch sortierbar sein oder es sollten die verbleibenden<br />

Kinder aus dem Vorjahr ins Folgejahr kopierbar sein.<br />

8. Haben Sie im letzen KiTa-Jahr Schwierigkeiten mit der „Gastkinderregelung“<br />

gehabt?<br />

Eine restriktive Bedarfsanerkennung nur innerhalb eigener Gemeindegrenzen, keine<br />

ausreichende Einbindung der freien Träger in das Planungsverfahren führen in<br />

leider immer noch zu vielen Fällen zu Ablehnungen von Gastkinderanträgen, zu<br />

langwierigen Verhandlungen <strong>und</strong> juristischen Klagen. Kinder müssen Einrichtungen<br />

verlassen oder können nicht aufgenommen werden, was zu einer Belastung der<br />

Träger, der Einrichtungen (bis hin zur Gefährdung des Bestandes), der Eltern <strong>und</strong><br />

nicht zuletzt der Kinder führt.<br />

Die Probleme treten sowohl im städtischen <strong>und</strong> hier in besonderem Maße bei<br />

betriebsnahen Einrichtungen, als auch im ländlichen Bereich auf.<br />

Durch Abklärung, ob eine Förderung erfolgt, bereits vor Aufnahme des Kindes <strong>und</strong><br />

durch die Antragsstellung an viele zuständige Gemeinden <strong>für</strong> eine Einrichtung, da<br />

der Antrag immer an die Gemeinde zu stellen ist, aus der das jeweilige Kind kommt,<br />

entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die freien Träger.<br />

Die Entscheidung ob einem Antrag zugestimmt wird oder nicht, wird durch die<br />

Kommunen oft nicht aufgr<strong>und</strong> des Bedarfs der Eltern (Ort, pädagogische/<br />

wertorientierte Ausrichtung, Öffnungszeiten), sondern der finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit entschieden. Das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern ist dadurch<br />

erheblich eingeschränkt.<br />

9. Hatte oder hat das neue Gesetz Auswirkungen auf die Arbeitsverträge oder<br />

Beschäftigungsverhältnisse der in Kindertageseinrichtungen Beschäftigten<br />

(Vertragsgestaltung, Befristung, Arbeitszeit, etc.)? Zeigen Sie die Entwicklung<br />

anhand von Beispielen auf.<br />

Die Erfahrungen zeigen, dass es im Bereich der Kindertageseinrichtungen seit<br />

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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Einführung des BayKiBiG vermehrt befristete Arbeitsverträge gibt. Darüber hinaus<br />

handelt es sich oft um Dehnungsverträge, die den Buchungsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der<br />

Kinderanzahl sofort angepasst werden können. Die Zahl der Teilzeitkräfte in den<br />

Einrichtungen ist gestiegen.<br />

Bei Vollzeitkräften werden St<strong>und</strong>enreduzierung vorgenommen oder Teilzeitkräfte<br />

eingestellt, um somit flexibler handeln zu können.<br />

Einige Einrichtungen berichten auch von einer Zunahme des Personals aufgr<strong>und</strong><br />

von guten Buchungszeiten <strong>und</strong> Kinderzahlen (Gewichtungsfaktoren). Dies erhöht <strong>für</strong><br />

diesen, meist begrenzten Zeitraum die Arbeitsqualität in der Einrichtung.<br />

Gründe <strong>für</strong> die Veränderung:<br />

- Schwankungen in den Kinderzahlen <strong>und</strong> Buchungszeiten bedürfen flexibler<br />

Arbeitsverträge<br />

- Keine Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum<br />

Auswirkungen:<br />

- Unzufriedenheit/ Belastung bei den Mitarbeitern<br />

- Personalwechsel, Wechseln von Bezugspersonen<br />

- Kurzfristige Bekanntgabe der St<strong>und</strong>enanzahl <strong>für</strong> den nächsten Monat �<br />

sinkende Motivation<br />

- Mehr Aufwand in der Personalplanung<br />

10. Glauben Sie, dass durch das neue Gesetz Verfügungszeiten genügend<br />

abgesichert sind?<br />

Nein, die Verfügungszeiten sind mit dem neuen Gesetz nicht hinreichend<br />

abgesichert. Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte stehen oft im Vordergr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

überlagern fachliche Belange, sodass vieles dem Zufall oder einzelnen Trägern<br />

bzw. Mitarbeitern/innen überlassen bleibt.<br />

Es handelt sich oft um individuelle Lösungen der Einrichtungen, die von den<br />

Öffnungs- <strong>und</strong> Buchungszeiten sowie des Anstellungsschlüssels abhängen.<br />

11. Reichen die Qualifizierungen/ Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen aus?<br />

Aufgr<strong>und</strong> der finanziellen Unsicherheiten gehen die Anmeldungen der Fortbildungen<br />

zurück, obwohl der Bedarf <strong>und</strong> die Bereitschaft der Mitarbeiter vorhanden ist, sich<br />

weiter zu qualifizieren.<br />

12. Wie beurteilen Sie die Kooperation vor Ort von Kindergarten <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>schule, bzw. von Hort <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule? Hat sich hier in den letzten<br />

zwei Jahren eine Veränderung (besser oder schlechter) ergeben? Können Sie<br />

Beispiele <strong>für</strong> eine gelungene Kooperation nennen?<br />

In vielen Einrichtungen hat sich die Kooperation verbessert oder ist intensiver<br />

geworden. Selten wird als Gr<strong>und</strong> da<strong>für</strong> das BayKiBiG gesehen, sondern nach wie<br />

vor das persönliche Engagement der einzelnen Personen in Schule <strong>und</strong><br />

Kindertageseinrichtung. Zeitliche Engpässe, weite Wege, Kooperation mit mehreren<br />

Schulen (teilweise bis zu 10 Stück) erschweren eine intensive Kooperation.<br />

In vielen Bereichen besteht eine gelungen Kooperation, ein intensiver Austausch<br />

<strong>und</strong> dadurch ein wachsendes gegenseitiges Vertrauen.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

13. Welche Erfahrungen bzw. Anregungen haben Sie zu den Vorkursen <strong>für</strong><br />

Migrantenkinder in Kooperation des Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />

Die vorgeschriebenen Vorkurse bieten eine Möglichkeit mit den Gr<strong>und</strong>schulen in<br />

Kontakt zu treten. Erfahrungen zeigen, dass dort, wo es bereits eine gelungene<br />

Kooperation gibt, auch die Vorkurse gelingen. In den anderen Fällen gestaltet sich<br />

auch das eher schwierig.<br />

Nach wie vor liegen die Schwierigkeiten in folgenden Punkten:<br />

- Gr<strong>und</strong>schule betreut Migrantenkinder im Vorkurs nur, wenn sie erhebliche<br />

Probleme in der dt. Sprache haben, „leichtere Fälle“ werden wegen<br />

Personenmangels nicht betreut. Oftmals können die Schulen nur sehr wenige<br />

Kinder aufnehmen, nur die mit den größten Defiziten� das Programm sollte<br />

<strong>für</strong> alle Kinder mit Sprachdefiziten angeboten werden.<br />

- Kein gegenseitiger Austausch bzw. Rückmeldung<br />

- Bringen <strong>und</strong> Holen zur Schule ist problematisch (Berufstätige Eltern erleben<br />

Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber, Transport Elternhaus- Schule-<br />

Unterbrechung Arbeitszeit-Transport Schule- Kindergarten).<br />

- Lehrer sollten mehr Zeit bekommen, um die Kinder in den Kindergärten zu<br />

betreuen. (Fahrtzeiten von der Schule zum Kindergarten gehen von der<br />

Unterrichtszeit ab!)<br />

14. Ist es möglich den BEP unter den derzeitigen Rahmenbedingungen des<br />

BayKiBiG in der Praxis umzusetzen? Wie müssten diese verändert werden,<br />

damit eine Umsetzung des BEP erfolgen kann?<br />

Zur Umsetzung qualifizierter Bildungsprozesse, wie sie durch den BEP vorgesehen<br />

sind, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen.<br />

Um die wesentlichen Punkte des BEP umzusetzen braucht es<br />

- einen verbesserten Anstellungsschlüssel (empfohlener Anstellungsschlüssel<br />

von 1:10 sollte zum Mindestanstellungsschlüssel werden)<br />

- geregelte Verfügungszeiten<br />

- festgelegte Kernzeiten<br />

- qualifiziertes Personal<br />

Einrichtungen berichten, dass der BEP die Arbeit in den Einrichtung bereichert hat,<br />

es jedoch Verständnisschwierigkeiten bei manchen Mitarbeitern gibt. Eine einfacher<br />

geschriebene Version <strong>für</strong> diese Mitarbeiter <strong>und</strong> auch <strong>für</strong> Eltern wäre sinnvoll.<br />

111


Diakon Ludwig Selzam<br />

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Anlage 8<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

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114<br />

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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

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Vorbemerkung<br />

Stellungnahme <strong>für</strong> die Landtagsanhörung<br />

im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong><br />

zur Umsetzung des BayKiBiG am 27. September 2007<br />

Anlage 9<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Seit dem 1. September 2006 ist das BayKiBiG einschließlich eines neuen Finanzierungskonzeptes<br />

der kindbezogenen Förderung, auch <strong>für</strong> bestehende Einrichtungen, in Kraft getreten.<br />

Seit diesem Zeitpunkt können Erfahrungen gesammelt <strong>und</strong> festgestellt werden, ob<br />

die von uns im Vorfeld beschriebenen Be<strong>für</strong>chtungen sich bestätigen <strong>und</strong> inwieweit neue<br />

Fragen <strong>und</strong> Probleme auftreten.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Fragen <strong>und</strong> Problemanzeigen beruhen seitens des<br />

Bayerischen Landesverbandes katholischer Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder auf schriftliche<br />

<strong>und</strong> mündliche Mitgliederbefragungen <strong>und</strong> aus Rückmeldungen von den 7 bayerischen<br />

(Erz-)Diözesen.<br />

Mit 2.690 katholischen Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder sind fast 50 % der Einrichtungen in<br />

der Trägerschaft der katholischen Kirche. R<strong>und</strong> 175.000 Kinder besuchen eine katholische<br />

Kindertagesstätte, über 18.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter sind darin<br />

beschäftigt.<br />

Die Entwicklung des neuen Gesetzes einschließlich Finanzierung wurde von uns ständig<br />

kritisch begleitet. Handlungsleitend <strong>für</strong> unsere Einschätzung <strong>und</strong> Bewertung im Rahmen<br />

dieser Begleitung war stets das Wohl des Kindes <strong>und</strong> seiner Familie. Eine hohe Qualität<br />

der Bildung <strong>und</strong> Erziehung, das Recht jeden Kindes auf Bildung <strong>und</strong> Orientierung von Anfang<br />

an ist <strong>für</strong> die Zukunft eines Landes eine wichtige Ressource. Die Förderung aller<br />

Kinder <strong>und</strong> die Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung von Familien ist eine unerlässliche <strong>und</strong><br />

gesamtgesellschaftliche Aufgabe.<br />

Diese Ziele sind nach unserer Einschätzung nur dann zu erreichen, wenn alle Anstrengungen<br />

unternommen werden, die Bedingungen, unter denen entsprechende<br />

Bildungsprozesse organisiert <strong>und</strong> allen Kindern zugänglich gemacht, optimiert werden.<br />

Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass der Erfolg einer guten Bildung, Erziehung <strong>und</strong><br />

Betreuung in Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder von guten Rahmenbedingungen abhängt.<br />

Dies sind in erster Linie kleinere Gruppen beziehungsweise ein günstiger Betreuer-Kind-<br />

Schlüssel <strong>und</strong> ein gutes Qualifikationsniveau der Erzieher/innen.<br />

In unserer Bewertung kommen wir zusammenfassend zu der Einschätzung, dass diese<br />

Ziele durch das BayKiBiG nur dann erreicht werden können, wenn der Anstellungsschlüssel<br />

deutlich verbessert <strong>und</strong> der Basiswert entsprechend erhöht wird, damit ein<br />

günstigerer Kind-Erzieher-Schlüssel <strong>und</strong> gut qualifiziertes pädagogisches Personal<br />

finanziert werden kann.


116<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Dies benötigen die Träger, um ein flächendeckendes <strong>und</strong> qualitativ hochwertiges Angebot,<br />

auch im ländlichen Raum, anbieten zu können. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass<br />

die Bildungsqualität durch die Deregulierung <strong>und</strong> Verlagerung auf die Kommunen nicht<br />

von deren Willkür <strong>und</strong> Finanzkraft abhängen darf.<br />

Problemanzeigen <strong>und</strong> Nachbesserungsbedarf zum BayKiBiG<br />

Werfen wir einen systemischen Blick auf das gesamtgesellschaftliche System von Kindertageseinrichtungen,<br />

dann wird offensichtlich, welche Wechselwirkung die einzelnen<br />

Systeme <strong>und</strong> deren Personenkreis auf die Bedeutung <strong>und</strong> Auswirkung von Bildung, Erziehung<br />

<strong>und</strong> Betreuung <strong>für</strong> alle Kinder <strong>und</strong> deren Familien im Kontext des BayKiBiG hat.<br />

System der Auswirkungen des BayKiBiG<br />

A) Auswirkungen auf Familien in B) Auswirkungen auf Kinder in<br />

Bayern<br />

Bayern<br />

C) Auswirkungen auf katholische D) Auswirkungen auf<br />

Träger<br />

pädagogisches Personal<br />

A) Auswirkungen auf Familien in Bayern<br />

1. Forderung<br />

Bildungsqualität <strong>für</strong> alle Kinder durch Erhöhung des Basiswertes<br />

<strong>und</strong> Verbesserung des Anstellungsschlüssels sicherstellen<br />

Um weiterhin eine qualitative Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen gewährleisten<br />

zu können, ist die Erhöhung des Basiswertes in Verbindung mit dem Anstellungsschlüssel<br />

dringend notwendig.<br />

Begründung<br />

Geringere Spielräume <strong>für</strong> familienfre<strong>und</strong>liche <strong>und</strong> sozialverträgliche Lösungen insbesondere<br />

<strong>für</strong> Kinder aus belasteten Familien<br />

Es besteht die Gefahr ungleicher Teilhabe an Bildung <strong>für</strong> Kinder aus bildungsfernen <strong>und</strong><br />

kinderreichen Familien.<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder müssen aufgr<strong>und</strong> ihrer Niedrigschwelligkeit in der Lage<br />

sein, familiäre Notlagen aufzufangen – beispielsweise durch das Gewähren eines Geschwisterrabattes<br />

oder des Angebotes einer längeren Betreuungszeit <strong>für</strong> Kinder aus belasteten<br />

Familien.<br />

Das Auffangen von familiären Notlagen wird erschwert, da einige Jugendämter lediglich<br />

die Übernahme des Elternbeitrages <strong>für</strong> die Mindestbuchungszeit gewähren, ohne die<br />

Problemlagen der Familien zu beachten. Die Verantwortung der Jugendämter bezüglich<br />

der wirtschaftlichen Jugendhilfe muss hier gewährleistet werden, damit auch Kindern aus<br />

sozialschwachen Familien eine längere Betreuungszeit gewährt wird.<br />

Aus der OECD-Studie kann belegt werden, dass Kinder aus bildungsfernen Familien<br />

geringere Bildungschancen haben. Dies kann weiterhin auch zu einer Chancenungleichheit<br />

<strong>für</strong> kinderreiche Familien führen, da es den Einrichtungen finanziell erschwert wird,<br />

z. B. eine Geschwisterermäßigung anzubieten, denn insbesondere Familien mit mehreren<br />

Kindern brauchen in jeder Form Entlastung <strong>und</strong> Unterstützung.<br />

Höhere Elternbeiträge führen (insbesondere in strukturschwachen Regionen) zu<br />

niedrigeren Buchungszeiten.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

2. Forderung<br />

Änderung der Gastkinderregelung <strong>und</strong> Beteiligung der Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege an der Bedarfsplanung<br />

Die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf muss verbessert werden, insbesondere durch die<br />

Veränderung der „Gastkinderregelung“. Ein Auswahlkriterium <strong>für</strong> Familien muss dabei eine<br />

werteorientierte Erziehung sein.<br />

Die Bedarfsfeststellung darf nicht nach der Finanzlage der Kommunen erfolgen. Es wird<br />

vorgeschlagen, dass bei der Bedarfsfeststellung die anerkannten Träger der Freien Wohlfahrtspflege,<br />

die hierbei über große Erfahrung verfügen, beteiligt werden.<br />

Begründung<br />

Das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes <strong>für</strong> Familien wird nicht eingelöst<br />

Familien mit Kindern wird es erschwert, eine Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf<br />

herzustellen, da die „Gastkinderregelung“ dem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Familien<br />

gegenübersteht.<br />

In einer Multioptionsgesellschaft werden außerdem verbindliche Werte verstärkt notwendig,<br />

um Gewissheit <strong>und</strong> Sicherheit in der Lebensplanung von Familien gewährleisten<br />

zu können. Eine werteorientierte Erziehung wird als Auswahlkriterium von den Kommunen<br />

nicht anerkannt.<br />

Die Bedarfsfeststellung erfolgt allein durch die Entscheidung der jeweiligen Kommunen.<br />

Die Gastkinderregelung kann zu einer Benachteiligung an gleicher Bildungsteilhabe der<br />

Kinder im ländlichen Raum führen, da eine wohnortnahe Infrastruktur <strong>für</strong> Familien nötig ist,<br />

um flächendeckend allen Kindern gleiche Bildungschancen anzubieten.<br />

B) Auswirkungen auf Kinder in Bayern<br />

1. Forderung<br />

Ermöglichung von Integration <strong>für</strong> behinderte bzw. von<br />

Behinderung bedrohte Kinder<br />

� Ausreichende finanzielle Absicherung der Einrichtungen <strong>für</strong> die Aufnahme behinderter<br />

Kinder seitens der Bezirke durch eine einheitliche Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarung.<br />

� Anerkennung des Faktors + x von den Kommunen laut Berechnungen des StMAS.<br />

Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen darf nicht mit einem<br />

finanziellen Risiko <strong>für</strong> die Träger verb<strong>und</strong>en sein.<br />

� Die Kostenübernahme <strong>für</strong> Frühförderung ist auch beim Besuch einer Kindertageseinrichtung<br />

fortzuführen.<br />

Begründung<br />

� Es gibt weiterhin keine Absicherung seitens der Bezirke durch die einheitliche Umsetzung<br />

einer landesweiten Rahmenleistungsvereinbarung.<br />

� Die Anerkennung des Faktors + x aufgr<strong>und</strong> des Newsletter 59 erfordert <strong>für</strong> die Träger<br />

Neuverhandlungen mit den Kommunen.<br />

117


118<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

� Die parallele Gewährung von Frühförder- <strong>und</strong> Eingliederungshilfeleistungen im Bereich<br />

von Integration müssen weiterhin möglich sein, da es sich um unterschiedliche<br />

Leistungen im Bereich von Integration handelt, die einander ergänzen <strong>und</strong> nicht ersetzen.<br />

2. Forderung<br />

Landesweit die Bildungsqualität erhalten <strong>und</strong> weiterentwickeln<br />

Zum Erhalt der Bildungsqualität <strong>und</strong> deren Weiterentwicklung müssen auch ausreichende<br />

Ressourcen an Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeit zur Sicherung des Bildungsniveaus geschaffen<br />

werden. Dies kann durch eine generelle Anhebung des Basiswertes erreicht<br />

werden, damit eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels auf 1:10 als Mindestanstellungsschlüssel<br />

erfolgen kann.<br />

Begründung<br />

Unterschiedliche Entwicklung der Bildungsqualität in der Stadt <strong>und</strong> auf dem Land<br />

Die Verbesserung des Anstellungsschlüssels ist die Gr<strong>und</strong>voraussetzung, um die<br />

Bildungsqualität in allen Regionen, insbesondere im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten<br />

<strong>und</strong> weiterzuentwickeln, damit Bildungschancen <strong>für</strong> alle Kinder gesichert werden können.<br />

Es wird eine Benachteiligung der Bildungsqualität im ländlichen Raum be<strong>für</strong>chtet, da die<br />

Bildungsqualität durch zum Beispiel knappe Ressourcen in der Verfügungszeit, kurze<br />

Buchungszeiten <strong>und</strong> weiter zurückgehende Kinderzahlen (demografische Entwicklung) gefährdet<br />

ist. Darüber hinaus ist es im ländlichen Bereich ungleich schwerer mit den<br />

Schwankungen in der Belegungs- <strong>und</strong> Buchungszeit umzugehen, da dies große finanzielle<br />

Auswirkungen hat.<br />

Im ländlichen Bereich ist in den Einrichtungen die Altersspanne der Kinder größer, was<br />

Auswirkungen auf die konzeptionelle Weiterentwicklung <strong>und</strong> qualitative Bildung hat, denen<br />

Rechnung getragen werden muss.<br />

3. Forderung<br />

Gleichbehandlung im Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />

Eine Gleichbehandlung in der Anerkennung des Gewichtungsfaktors 2,0 in der Krippe <strong>und</strong><br />

in der Kindertageseinrichtung – d. h., die Gewährung bis zum Ende des<br />

Kindergartenjahres ist erforderlich.<br />

Begründung<br />

Gleichwertige Betreuungsqualität <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />

Dem Betreuungsmehraufwand in der altersgemischten Gruppe als auch in der Krippe<br />

muss Rechnung getragen werden, weil die Qualität der Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />

<strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren in beiden Institutionen gesichert sein muss. Aus der frühkindlichen<br />

Entwicklungsforschung besteht Konsens darüber, dass insbesondere in den ersten<br />

Lebensjahren der Beziehungsqualität eine sehr große Bedeutung zukommt, die im Gewichtungsfaktor<br />

Berücksichtigung finden muss.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

4. Forderung<br />

Eine Existenzsicherung <strong>für</strong> Horte durch Neuregelung ist notwendig<br />

Die Existenz der Horte ist zukünftig abzusichern, um die Bildungs-, Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsqualität<br />

nicht zu gefährden. Eine Neuregelung <strong>für</strong> Horte ist in Abstimmung mit<br />

dem Kultusministerium dahingehend erforderlich, als schulische Bildung <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

vernetzt werden müssen.<br />

Begründung<br />

Qualitative Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung von Schulkindern<br />

Die Finanzierungsregelung <strong>für</strong> Horte ist existenzgefährdend. Der Verwaltungsvollzug des<br />

BayKiBiG ist <strong>für</strong> Horte in dieser Form nicht realisierbar.<br />

Schulkinder brauchen flexible Entwicklungsräume, die ihrem Alter entsprechen <strong>und</strong> ihre<br />

gesamte Entwicklung fördern <strong>und</strong> dahingehend unterstützen, damit sie zu demokratischen<br />

Mitgliedern dieser Gesellschaft heranwachsen können.<br />

C) Auswirkungen auf katholische Träger<br />

1. Forderung<br />

Träger brauchen Planungssicherheit<br />

� Der Basiswert muss erhöht werden, bei gleichzeitiger Verbesserung des Mindestanstellungsschlüssels<br />

auf 1 : 10.<br />

� Ein standardisierter Verwaltungsvollzug ist von allen Jugendämter zu gewährleisten.<br />

� Verbindliche Kriterien <strong>für</strong> die Bedarfserhebung <strong>und</strong> Beteiligung der freien Träger sind<br />

erforderlich, um eine quantitative <strong>und</strong> qualitative Bedarfsplanung zu ermöglichen.<br />

� Der durch das BayKiBiG verursachte erhebliche Verwaltungsmehraufwand muss in<br />

der Finanzierung Berücksichtigung finden.<br />

Begründungen<br />

Bereitstellung ausreichender finanzielle Ressourcen zur Umsetzung des Bildungs-,<br />

Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsauftrages<br />

� Die finanzielle Absicherung, unabhängig von der Größe der Einrichtung muss gewährleistet<br />

werden. Insbesondere kleine Einrichtungen brauchen existentielle Absicherung.<br />

� Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen kann nicht mit einem<br />

finanziellen Risiko <strong>für</strong> die Träger verb<strong>und</strong>en sein.<br />

� Gleichzeitig ist <strong>für</strong> die Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft die<br />

finanzielle Absicherung <strong>für</strong> die Personalplanung <strong>und</strong> -bereitstellung zu gewährleisten.<br />

Fehl- <strong>und</strong> Krankheitszeiten des pädagogischen Personals müssen derzeit vom<br />

Träger finanziert <strong>und</strong> durch Personal- <strong>und</strong> Dienstplangestaltung ausgeglichen<br />

werden.<br />

� Der Verwaltungsvollzug durch die Jugendämter ist aufgr<strong>und</strong> der Deregulierung sehr<br />

uneinheitlich.<br />

� Durch die Deregulierung sind die Kommunen in der Lage, die Erhebung <strong>und</strong> die<br />

Deckung des Bedarfs zu steuern. Das Subsidiaritätsprinzip ist dadurch gefährdet.<br />

119


120<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

� Insbesondere durch das Buchungsverfahren, die Gastkinderregelung, die Bedarfsanerkennung<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Verhandlungen mit verschiedenen Kostenträgern<br />

haben die Träger einen erheblich erhöhten Verwaltungsmehraufwand.<br />

D) Auswirkungen auf pädagogisches Personal<br />

1. Forderung<br />

Weiterentwicklung der KITA ist erforderlich, um im internationalen Vergleich<br />

mithalten zu können<br />

Im Vergleich mit anderen OECD Ländern ist eine noch verstärktere Investition in Bildung<br />

notwendig. Zahlen belegen, dass das kindliche Wohlergehen maßgeblich von der Teilhabe<br />

an frühkindlicher Bildung abhängt. Der Wert von Bildung muss <strong>für</strong> alle Kinder im gesamtgesellschaftlichen<br />

System Anerkennung finden <strong>und</strong> diesem Rechnung getragen werden,<br />

um das zukünftige Bildungspotential unserer Gesellschaft zu sichern.<br />

Begründung<br />

Hohe Anforderungen im frühkindlichen Bereich erfordern qualifiziertes<br />

pädagogisches Personal<br />

Aufgabe von Kindertageseinrichtungen ist es, die fragmentierte Lebenswelt von Kindern<br />

<strong>und</strong> ihren Familien aufgr<strong>und</strong> einer unterschiedlichen Herkunft <strong>und</strong> multioptionalen<br />

Rahmenbedingungen als Bildungsort in einen inneren Zusammenhang zu bringen <strong>und</strong><br />

eventuelle Bildungsnachteile auszugleichen. Um diese Anforderungen in Form einer<br />

qualitativen Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung zu gewährleisten, ist ausreichendes <strong>und</strong><br />

qualifiziertes Personal erforderlich.<br />

2. Forderung<br />

Qualifizierung des pädagogischen Personals sicherstellen<br />

Die Qualifizierung des pädagogischen Personals durch ein qualifiziertes <strong>und</strong> abgestimmtes<br />

Konzept von Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung muss verbessert werden.<br />

Es müssen ausreichende Rahmenbedingungen in der Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung -geschaffen<br />

werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse unter anderem aus der Transitionsforschung<br />

<strong>und</strong> der frühkindlichen Bildung <strong>und</strong> Entwicklung umzusetzen.<br />

Dabei sollte die Bildung multiprofessioneller Teams (Einbeziehen von z. B. Heilpädagogen,<br />

Sprachtherapeuten, Absolventen von Bachelor-Studiengängen) berücksichtigt<br />

werden (vgl. Positionierung des BayLVkTK zur Ausbildung, Mitglieder-Info 3/06, S. 31).<br />

Um Bildung <strong>für</strong> alle Kinder zu gewährleisten, braucht es einheitliche Standards in einem<br />

transparentem Gesamtkonzept, die verbindlich umgesetzt werden.<br />

Begründung<br />

Auftrag der Sicherung von Bildungs- <strong>und</strong> betreuungsqualität<br />

Für die Umsetzung des BayBEP sind bessere Rahmenbedingungen erforderlich! Eine<br />

geringe Verfügungszeit kann entsprechend eine Gefährdung <strong>für</strong> die Qualität in der<br />

Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung der Kinder nach sich ziehen.<br />

Die Kooperation mit der Gr<strong>und</strong>schule ist zu verstärken <strong>und</strong> die Übergänge sind zu verbessern<br />

– beispielsweise durch Abstimmung der Philosophie des BEP <strong>und</strong> des Lehrplans<br />

<strong>für</strong> die Gr<strong>und</strong>schule.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Ein vermehrter Fortbildungsbedarf, insbesondere <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern mit erhöhtem<br />

Förderbedarf <strong>und</strong> zur Umsetzung des BEP ist erforderlich.<br />

Mindeststandards <strong>für</strong> Konzeptionen <strong>und</strong> bildungsspezifische Schwerpunkte (Integration,<br />

unter dreijährige Kinder, Schulkinder, Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong>, Sprachförderung<br />

<strong>für</strong> alle Kinder) müssen entwickelt <strong>und</strong> deren Umsetzung finanziell abgesichert werden.<br />

3. Forderung<br />

Verbesserung der Rahmenbedingungen <strong>für</strong> das Berufsfeld der<br />

pädagogischen Mitarbeiterinnen erforderlich<br />

Hohe Anforderungen in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der weitere geplante Ausbau<br />

machen es erforderlich, dass das Berufsfeld des pädagogischen Personals <strong>für</strong> die Zukunft<br />

attraktiver werden muss. Dazu gehören verbesserte Rahmenbedingungen, wie angemessene<br />

Verfügungszeiten, verbesserte Bedingungen im Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsbereich<br />

sowie sichere <strong>und</strong> verlässliche Arbeitsbedingungen.<br />

Begründung<br />

Unsichere Rahmenbedingungen vermehren Belastungen der pädagogischen Mitarbeiter/innen<br />

Unsichere Arbeitsbedingungen aufgr<strong>und</strong> befristeter Arbeitsverhältnisse, geringe Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> ältere Mitarbeiterinnen sowie verschlechterte Rahmenbedingungen<br />

vermehren die Belastungen <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen im pädagogischen Berufsfeld.<br />

Eine schwindende Attraktivität der Zukunftsperspektiven des Berufsfeldes ist die Folge.<br />

Zusammenfassung:<br />

Die Chancengleichheit von Kindern <strong>und</strong> ihren Familien ist in Bayern im gesamtgesellschaftlichen<br />

System nicht flächendeckend gewährleistet.<br />

Eine hohe Bildungs-, Erziehungs-, <strong>und</strong> Betreuungsqualität ist <strong>für</strong> alle Kinder in<br />

Bayern flächendeckend zu gewährleisten. Für die Umsetzung des BayBEP <strong>und</strong> der<br />

da<strong>für</strong> erforderlichen Rahmenbedingungen sind von allen Beteiligten (Staat, Bezirke<br />

<strong>und</strong> Kommunen) die tatsächlich nötigen Ressourcen vor Ort zur Verfügung zu<br />

stellen. Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Kinder <strong>und</strong> Familien in Bayern muss hergestellt<br />

werden.<br />

Wir fordern mehr finanzielle Mittel, damit ein Mindestanstellungsschlüssel in Höhe<br />

von 1:10 verbindlich festgeschrieben werden kann <strong>und</strong> die Erhöhung des Basiswertes.<br />

Die Bayerische Staatsregierung ist aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

zur konzeptionellen <strong>und</strong> qualitativen Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />

Kinder in Bayern zu schaffen.<br />

München, den 25.09.07<br />

Prälat Karl-Heinz Zerrle Gabriele Stengel<br />

Landescaritasdirektor Geschäftsführerin<br />

1. Vorsitzender<br />

121


Zentrum <strong>für</strong> kindliche Mehrsprachigkeit e. V. (ZKM)<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag<br />

am Donnerstag, 27. September 2007 zum Thema<br />

„BayKiBiG“<br />

Statement des Zentrums <strong>für</strong> kindliche<br />

Mehrsprachigkeit e.V. (ZKM)<br />

Bergmannstr. 46, 80339 München, Tel 089-50 80 88 23,<br />

Fax 089-50 80 88 19<br />

Verfasst von: Dr. Edgardis Garlin (Vorstandsmitglied<br />

ZKM, Programmleitung KIKUS-Sprachförderung) <strong>und</strong><br />

Anna-Maria Grimm (Mitglied ZKM, Dipl. <strong>Sozial</strong>pädagogin,<br />

<strong>Sozial</strong>therapeutin (STR), Leitung KITZ Gubestraße<br />

– Arbeiterwohlfahrt)<br />

Wir danken dem <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> die Einladung, zu dem<br />

Thema als Gesprächspartner teilzunehmen, <strong>und</strong> hoffen,<br />

mit unseren Erfahrungen <strong>und</strong> Kompetenzen zur Beantwortung<br />

der Fragen beitragen zu können.<br />

Das ZKM ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit<br />

2002 mit dem KIKUS-Programm aktiv <strong>für</strong> die Sprachförderung<br />

Deutsch (+ Erstsprachen) von Kindern im Vor<strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>schulalter einsetzt (das KIKUS-Programm<br />

selbst gibt es seit 1998). Der Schwerpunkt unserer Arbeit<br />

liegt dabei auf der Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung von pädagogischen<br />

Fachkräften <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schullehrkräften. Die<br />

Anbindung an Kinderbetreuungseinrichtungen in München<br />

<strong>und</strong> dem Umland (bisher ca. 70) ist dabei konzeptionell<br />

sehr eng. Einzigartig ist das Programm in der Einbeziehung<br />

der Erstsprachen der Kinder durch eine angeleitete<br />

Eltern-Kind-Zusammenarbeit.<br />

Weiterhin führen wir deutschlandweit Fortbildungen im<br />

Bereich Sprachförderung durch; dadurch sind wir kontinuierlich<br />

mit pädagogischen Fachkräften in Bayern <strong>und</strong><br />

anderen B<strong>und</strong>esländern im Gespräch. Das ZKM steht<br />

darüber hinaus Eltern <strong>und</strong> Multiplikatoren in allen Fragen<br />

r<strong>und</strong> um die kindliche Mehrsprachigkeit zur Verfügung.<br />

Anlage 10<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Das ZKM wurde <strong>für</strong> seine Arbeit bereits mehrfach ausgezeichnet.<br />

Darüber hinaus waren wir an der Erarbeitung<br />

des Nationalen Integrationsplans in der Arbeitsgruppe<br />

2 „Von Anfang an deutsche Sprache fördern“<br />

aktiv beteiligt.<br />

In dieser Kompetenz möchten wir zu ausgewählten<br />

Punkten des Fragenkatallogs Stellung nehmen, nämlich<br />

1. Sind die im BayKiBiG vorgegebenen Rahmenbedingungen<br />

ausreichend, um Sprachförderung<br />

<strong>für</strong> alle Kinder, die diese benötigen, zu gewährleisten?<br />

2. Welche Erfahrungen gibt es in Bezug auf die<br />

Vorkurse <strong>für</strong> Migrantenkinder in der Kooperation<br />

des Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />

3. WelcheÄnderungen in der Ausbildungskonzeption<br />

<strong>für</strong> Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher <strong>und</strong> der<br />

Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte sollte es geben, um eine<br />

partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gewährleisten?<br />

Zu Punkt 1)<br />

Die vorgegebenen Rahmenbedingungen sind nicht ausreichend,<br />

um die Sprachförderung <strong>für</strong> alle bedürftigen<br />

Kinder zu gewährleisten, denn<br />

– dervorgegebene Faktor von 1,3 ist zu niedrig angesetzt;<br />

er deckt den Handlungsbedarf nicht ab.<br />

– auchviele Kinder mit dem Deutschen als Erstsprache<br />

haben heute einen erhöhten Sprachförderbedarf, was<br />

kaum berücksichtigt wird.<br />

– bei den Krippenkindern findet die Sprachförderung<br />

mit dem Faktor 2,0 keinerlei Berücksichtigung. Eine<br />

Schulung des Krippenpersonals in Bezug auf dieses<br />

Thema ist u.E. unerlässlich.


124<br />

Zu Punkt 2)<br />

Wir haben mit pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schullehrkräften sehr viele Gespräche<br />

<strong>und</strong> Diskussionen zum Thema Vorkurse<br />

(Deutsch 160) im Allgemeinen <strong>und</strong> zur Kooperation zwischen<br />

Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule im Speziellen geführt.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten:<br />

– Die durch die Vorkurse vorgegebene Sprachförderung<br />

im letzten Jahr vor der Einschulung setzt viel zu<br />

spät an. Die Differenz in der Sprachkompetenz der<br />

Kinder kann nicht innerhalb eines Jahres aufgeholt<br />

werden. Eine spielerische, aber systematische <strong>und</strong><br />

kompetente (!) Förderung ab dem Alter von 3 Jahren<br />

wäre bei gleicher St<strong>und</strong>enzahl wesentlich effektiver,<br />

denn: Spracherwerb braucht Zeit. Nur so kann man<br />

zu einer Chancengleichheit zum Zeitpunkt der Einschulung<br />

kommen.<br />

– SowohlErzieher/innen als auch Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte<br />

fühlen sich häufig durch die Aufgabe der Sprachförderung<br />

überfordert. Beide Seiten klagen über eigene<br />

fehlende Kompetenzen in Bezug auf das Deutsche<br />

als Zweitsprache (DaZ) mit noch nicht alphabetisierten<br />

Kindern. Materialschulungen gibt es zwar, aber an<br />

Kompetenzschulungen fehlt es. Eine gute Sprachförderung<br />

setzt ein hohes Maß an sprachlicher Bewusstheit<br />

auf Seiten der Förderkräfte voraus. Wenn diese<br />

nicht gegeben ist, beschränkt sich die Sprachförderung<br />

häufig auf ein Wortschatztraining – das ist zu wenig.<br />

– Die Kooperation zwischen Kindertagesstätten <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>schulen hat sich durch das BayKiBiG gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

verbessert, weil es sie vorher systematisch<br />

gar nicht gab (von engagierten Ausnahmen abgesehen).<br />

Es gibt mehr <strong>Sozial</strong>arbeit <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>schule<br />

hat im Vorfeld mehr Wissen über die Kinder, die sie im<br />

nächsten Schuljahr aufnimmt. Im Gegenzug lernen<br />

die Kinder das Umfeld Schule schon vor der Einschulung<br />

kennen. Hier geraten dann allerdings die deutschsprachigen<br />

Kinder ohne Sprachförderbedarf ins Hintertreffen.<br />

– InBezug auf die Inhalte <strong>und</strong> die Organisation der Vorkurse<br />

in der Kooperation beider Seiten sprechen die<br />

Fachkräfte noch von erheblichem Verbesserungsbedarf.<br />

In manchen Fällen funktioniert die Zusammenarbeit<br />

sehr gut, in vielen Fällen nicht. Gründe:<br />

• Die Organisation der Beförderung (Weg vom Kindergarten<br />

in die Schule <strong>und</strong> zurück) ist häufig sehr<br />

schwierig.<br />

• DieVorkurse in den Schulen liegen oft zu ungünstigen<br />

Zeiten.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

• DieGruppen der Vorkurse in den Schulen sind zu<br />

groß.<br />

• Viele Erzieher/innen beklagen, dass Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte<br />

die Kooperation „bestimmen“ <strong>und</strong> somit<br />

von einer echten Zusammenarbeit nicht die Rede<br />

sein kann. Konkrete Absprachen über Sprachförderkonzepte,<br />

-inhalte <strong>und</strong> –materialien fehlen.<br />

• Durch den im BayKiBiG festgelegten Buchungsschlüssel<br />

fehlen Verfügungszeiten auf Seiten der<br />

Erzieher/innen, was den Austausch erheblich erschwert,<br />

wenn nicht unmöglich macht.<br />

– Die gängigen Testverfahren (z.B. SISMIK) können<br />

nicht professionell durchgeführt <strong>und</strong> ausgewertet<br />

werden.<br />

– BisherigeAngebote der Gr<strong>und</strong>schulen <strong>für</strong> Kinder mit<br />

Sprachförderbedarf werden zu Gunsten der Vorkurse<br />

eingestellt.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen<br />

Erzieher/innen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schullehrkräften zu gewährleisten,<br />

wäre (mindestens) im Bereich der Vermittlung des<br />

Deutschen als Zweitsprache eine Vereinheitlichung in<br />

der Aus- oder Weiterbildung anzustreben. Denn – wie<br />

bereits erwähnt – sehen sich beide Seiten mit den gleichen<br />

Schwierigkeiten konfrontiert <strong>und</strong> fühlen sich häufig<br />

überfordert. Spracherwerb ist ein kontinuierlicher Prozess,<br />

den es kontinuierlich zu beobachten <strong>und</strong> zu unterstützen<br />

gilt. Der Sprachförderbedarf ist keinesfalls mit<br />

dem Schuleintritt abgeschlossen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist erforderlich,<br />

– diepädagogischen Kompetenzen beider Seiten anzugleichen<br />

– <strong>für</strong>den bewussten Umgang mit Sprache zu sensibilisieren;<br />

Wissen über Sprache aufzubauen (Wenn jemand<br />

eine Sprache spricht, bedeutet dies nicht automatisch,<br />

dass er sie auch vermitteln kann)<br />

– dasWechselverhältnis zwische Theorie <strong>und</strong> Praxis zu<br />

verbessern (Reflexion)<br />

– <strong>für</strong>Qualitätssicherung zu sorgen<br />

– inBezug auf Sprachstandserhebungsverfahren (Tests)<br />

zu schulen<br />

– regelmäßigeWeiterbidungen anzubieten


Internationale Vereinigung der Waldorfkindergäerten e. V.<br />

Arbeitskreis der Einrichtungen mit besonderer<br />

Pädagogik<br />

(Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten)<br />

Stellungnahme<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Familienpolitik</strong><br />

am 27.09.2007<br />

Gastkinderregelung läuft ins Leere<br />

Landkreise <strong>und</strong> Gemeinden erkennen<br />

Gastkinderanträge meist nicht an<br />

A. Bedarfsanerkennung<br />

Umfrage unter Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten<br />

(Juli – September 2007)<br />

Belegte Gastkindplätze ohne Übergangsregelung:<br />

a. Anerkennung durch die Gemeinden<br />

nach Art. 7 Abs. 2: 13 %<br />

b. Anerkennung durch die Landkreise<br />

nach Art. 7 Abs. 3: 5%<br />

c. Anerkennung durch die Gemeinden<br />

nach Art. 23 Abs. 1: 13 %<br />

d. Anerkennung durch die Gemeinden<br />

nach Art. 23 Abs. 4: 28 %<br />

� davon mit Zuzahlung der Eltern 50 %<br />

e. Keine Anerkennung: 41 %<br />

B. Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />

Anlage 11<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Die Elternrechte sind stark beschnitten, das Wunsch-<br />

Und Wahlrecht ist weitgehend ausgehebelt.<br />

Die kommunalen Rechte sind überbetont.<br />

Das Gesetz ist in der Umsetzung zu kommunallastig.<br />

Keine Chancengleichheit von Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber<br />

den Kommunen.<br />

C. Anwendung der Gastkinderregelung<br />

Häufig findet Willkür der Kommunen gegenüber den Eltern<br />

statt.<br />

Einschüchterungspraxis gegenüber den Eltern <strong>und</strong> Trägern.<br />

Absurde Praxis (Kontrolle der Mülltonnen, um Aufenthalt<br />

der Kinder festzustellen; Drohungen; Nötigung zur<br />

Rücknahme von Gastkindanträgen; Intimste Details der<br />

Eltern in öffentlichen Gemeinderatssitzungen).<br />

Unterschiedliche Handhabung bei der Umsetzung des<br />

Gesetzes in den Gemeinden (häufig Kompetenzprobleme<br />

in den Gemeinden, Jeder macht wie er „kann“<br />

oder „will“).<br />

Viele pauschale 50 % Zuzahlungen der Eltern bei Art. 23<br />

Abs. 4, ohne Prüfung der finanziellen Verhältnisse der<br />

Eltern.<br />

Die Bescheide werden meist jährlich befristet � Verwaltungsaufwand<br />

Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die ehrenamtlichen kaum zu<br />

erledigen.<br />

Viele Klagen vor den Verwaltungsgerichten.


126<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Mehr Personal in den Einrichtungen? � Ja – aber keine<br />

Erzieherinnen, sondern Verwaltungskräfte, um die<br />

Antragsflut abzuarbeiten<br />

Verwaltungsaufwand wurde minimiert? � Ja – im <strong>Sozial</strong>ministerium!<br />

D. Übergangsregelung<br />

Oben dargestellte Probleme sind keine Umstellungsprobleme.<br />

Wenn die Übergangsregeklung am 31.8.2008 entfällt,<br />

kommen bis zu 30.000 Gastkinder, die dann neu ausgehandelt<br />

werden müssen.<br />

Die große Antragsflut kommt also 2008/2009 erst<br />

noch.<br />

� Sündenböcke sind die Träger<br />

� Leidtragende sind die Kinder <strong>und</strong> Eltern<br />

___________________________<br />

Arbeitskreis der Einrichtungen mit besonderer Pädagogik<br />

Im Arbeitskreis haben sich die bayerischen Träger von<br />

Einrichtungen mit besonderer pädagogischer Ausrichtung<br />

(Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Wald-Kindertagesstätten)<br />

zusammengeschlossen.<br />

Kontaktadresse:<br />

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />

Landesregion Bayern<br />

Norbert Rühle<br />

Ruckäckerweg 31<br />

93055 Regensburg<br />

0941-706 700<br />

0170-80 24 652<br />

norbert.ruehle@t-online.de


Anlage 12<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

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128<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

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129


Gertraud Moderegger-Rifesser<br />

Elternverein der Horte Bayerns e. V.<br />

Expertenanhörung im Bayerischen Landtag zum<br />

BayKiBiG<br />

<strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

Donnerstag 27.09.2007<br />

Stellungnahme des EVHB e.V.<br />

Elternverein der Horte Bayerns<br />

Bereits vor Verabschiedung des BayKiBiG, also noch in<br />

der Erprobungsphase, wiesen wir auf verschiedene<br />

Punkte im Gesetz hin, die einer Nachbesserung – um<br />

nicht zum Nachteil der Eltern zu gereichen – bedürfen.<br />

Heute nun sind alle unsere Be<strong>für</strong>chtungen eingetreten.<br />

Um auf den uns vorgelegten Fragenkatalog zu reagieren<br />

ist aus Elternsicht ganz global zu sagen:<br />

Obwohl in allen Kommentaren immer wieder gesagt<br />

<strong>und</strong> geschrieben wird, dass das BayKiBiG gerade <strong>für</strong><br />

die Eltern in Kraft getreten <strong>und</strong> dadurch <strong>für</strong> die Eltern es<br />

besser wird, scheint es sich dabei nur um „Lippenbekenntnisse“<br />

zu handeln.<br />

Denn aus Sicht des Hortbereiches findet in der uns vorgelegten<br />

Fragestellung nur die Partei der Grünen 5 Fragen<br />

zum Hort, insgesamt 17 Fragen die im ureigensten<br />

Interesse der Eltern liegen. Bei der CSU oder der SPD<br />

findet sich zu dem Thema überhaupt keine Frage.<br />

Aus Sicht von uns Eltern kommen die Fragen die zu diesem<br />

Komplex tatsächlich Eltern betreffen zu Kurz – <strong>für</strong><br />

den Hortbereich so gut wie überhaupt nicht.<br />

Wenn man sich „den Spaß“ erlaubt <strong>und</strong> dies prozentual<br />

umrechnet sieht es folgendermaßen aus:<br />

CSU<br />

19 Fragen<br />

3 Elternfragen<br />

15,78 % 0 den Hort betreffend<br />

Anlage 13<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

SPD<br />

32 Fragen<br />

4 Elternfragen<br />

12,50 % 0 den Hort betreffend<br />

Grüne<br />

56 Fragen<br />

17 Elternfragen<br />

36,95 % 5 den Hort betreffend 8,92 %<br />

Was vorher problemlos ging schafft mit dem neuen Gesetz<br />

Unsicherheit sowohl auf Seiten der Erzieherinnen<br />

als auch auf Seiten der Eltern.<br />

Für den Hortbereich sei anzumerken:<br />

a) dieÖffnungszeiten haben sich stark verschlechtert<br />

– vielerorts fehlt die „Frühöffnung“<br />

b) DasWunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht wird durch das BayKi-<br />

BiG unterlaufen, bedingt durch die Gastkinderregelung<br />

c) DieKommunen behandeln die Gastkinderregelung<br />

sehr unterschiedlich – grassestes Beispiel: ein<br />

Hortplatz in Nähe der Arbeit war gewünscht, Antrag<br />

abgelehnt weil Kindergarten-Vormittagplatz zur<br />

Verfügung stünde!<br />

Zudem kommt noch, dass nun Kommunen dem<br />

Antrag bedingt zustimmen, die anfallenden Kosten<br />

jedoch nicht übernehmen – die Eltern bleiben an<br />

den Kosten hängen.<br />

d) VereinbarkeitFamilie <strong>und</strong> Beruf sind nicht gegeben<br />

e) DieRechte der Eltern sind im neuen BayKiBiG verankert,<br />

jedoch nicht ausreichend abgesichert<br />

f) Das Buchungsmodell <strong>und</strong> damit zusammenhängend<br />

die Bezuschussung ist aus Elternsicht nicht<br />

praktikabel – denn wir Eltern werden mehr oder weniger<br />

gezwungen die Zeiten zu buchen, die die Ein-


132<br />

richtung gerade frei hat <strong>und</strong> nicht die die wir benötigen.<br />

(z.B. der Wunsch nach einem Platz <strong>für</strong> 6<br />

St<strong>und</strong>en wird ausgesprochen, dem kann nicht<br />

stattgegeben werden weil nur 3 St<strong>und</strong>en frei sonst<br />

würde man die Bezuschussung riskieren)<br />

g) Integrationsowie eine angemessene Förderung bei<br />

Behinderung ist mit dem derzeit praktizierten<br />

Schlüssel nicht mehr möglich<br />

h) Essind nicht ausreichend Ressourcen vorhanden<br />

um hochwertige pädagogische Angebote im Hort<br />

machen zu können<br />

i) DieFrage nach einer Bedarfsdeckung im Hortbereich<br />

hört sich doch recht zynisch an, denn es sind<br />

Bayernweit viel zu wenig Plätze vorhanden.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

O-Ton einer Leiterin einer katholischen Einrichtung<br />

„Jetzt sind wir schon eine soziale Einrichtung <strong>und</strong> dann<br />

legt man uns solche Fesseln an“ zur Thematik Buchungszeiten.<br />

Praxisbeispiel aus einer Einrichtung in freier Trägerschaft<br />

Unabhängig von der Buchungszeit können die Kinder<br />

gebracht <strong>und</strong> abgeholt werden, wie es den Eltern beliebt<br />

– als Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten werden immer die gebuchten<br />

Zeiten eingetragen! Um den Schlüssel nicht zu<br />

gefährden. Jede Einrichtung handhabt das etwas anders<br />

– die „schlaueren“ kommen gut zurecht – die ehrlichen<br />

schaffen sich Verwaltungsaufwand <strong>und</strong> Nachteile!


Anlage 14<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Zwischenbilanz BayKiBiG – Einige Hintergr<strong>und</strong>daten aus<br />

der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfestatistik<br />

1. Inanspruchnahme über alle Altersjahrgänge<br />

2. Betreuung unter Dreijähriger<br />

3. Qualifizierung des pädagogischen Personals in<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

4. Betreuungszeiten<br />

5. Flexibilisierung des Personaleinsatzes<br />

Birgit Riedel 24.09.2007


134<br />

1. Inanspruchnahme über alle Altersstufen<br />

Inanspruchnahme öffentlicher Kindertagesbetreuung in den B<strong>und</strong>esländern 2006 (Einrichtungen <strong>und</strong> Kindertagespflege); in Prozent des Altersjahrgangs<br />

Inanspruchnahme in Prozent<br />

B<strong>und</strong>esland 0-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Baden-Württ. 1,4 5,5 19,1 89,7 96,2 95,3<br />

Bayern 1,8 5,4 17,1 70,4 91,3 92,6<br />

Berlin 5,2 37,6 72,1 86,4 91,0 87,9<br />

Brandenburg 7,9 43,4 68,7 90,4 91,5 92,0<br />

Bremen 1,4 7,1 19,2 67,5 91,3 94,9<br />

Hamburg 5,7 21,2 37,0 74,0 87,6 74,4<br />

Hessen 1,4 6,9 18,7 80,7 93,0 92,5<br />

Mecklenburg-Vorp. 8,2 43,7 76,2 89,5 91,9 93,7<br />

Niedersachsen 0,6 3,1 11,4 60,1 86,2 90,8<br />

NRW 1,5 4,6 13,2 68,6 91,7 90,5<br />

Rheinland-Pfalz 1,1 3,7 22,9 89,6 96,3 95,3<br />

Saarland 1,1 5,7 23,8 89,2 96,0 96,6<br />

Sachsen 3,8 33,9 63,1 90,1 93,4 94,7<br />

Sachsen-Anhalt 8,9 57,4 85,0 88,3 92,7 92,5<br />

Schleswig-Holstein 1,2 4,8 16,1 65,5 88,0 88,4<br />

Thüringen 3,4 30,0 80,0 93,6 96,1 94,9<br />

Neue Länder (o. BE) 6,0 40,4 72,6 90,4 93,2 93,7<br />

Westliche Länder (o.<br />

BE) 1,5 5,4 16,7 74,0 91,9 91,9<br />

Deutschland<br />

2,3 11,6 26,6 76,7 92,0 92,0


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

� Auch wenn heute der Blick vorrangig auf die unter Dreijährigen gerichtet wird, verdient gerade die Altersgruppe der<br />

Dreijährigen Beachtung, bei denen die Inanspruchnahme sehr unterschiedlich ausfällt. In Bayern liegt die Inanspruchnahme<br />

öffentlicher Kindertagesbetreuung bei den 3 bis 4-Jährigen mit 70% unter dem Durchschnitt der westlichen B<strong>und</strong>esländer.<br />

Es ist zu vermuten, dass viele Kinder nach wie vor nicht mit dem dritten Geburtstag, sondern erst mit Beginn eines neuen<br />

Kindergartenjahres einen Platz erhalten.<br />

135


136<br />

2. Betreuung unter Dreijähriger<br />

Inanspruchnahme öffentlicher Kindertagesbetreuung <strong>für</strong> unter Dreijährige 2006, Bayern (Einrichtungen <strong>und</strong> Kindertagespflege);<br />

absolut <strong>und</strong> in Prozent des Altersjahrgangs<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Kinder in<br />

Tagespflege<br />

Kinder in<br />

Einrichtungen<br />

Kinder in<br />

Einrichtungen oder<br />

Tagespflege<br />

Alter der<br />

Kinder<br />

436<br />

absolut<br />

0-1 1.945 1.509<br />

1-2 6.021 4.667 1.354<br />

2-3 19.342 18.115 1.227<br />

3.017<br />

Insgesamt 0 -3 27.308 24.291<br />

0,4<br />

In Prozent des Altersjahrgangs<br />

1,2<br />

0-1 1,8 1,4<br />

1,1<br />

1-2 5,4 4,2<br />

0,9<br />

2-3 17,1 16,0<br />

Insgesamt 0 -3 8,2 7,3<br />

*Kinder unter 3 Jahren insgesamt: 332.754


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Inanspruchnahme öffentlicher Kindertagesbetreuung <strong>für</strong> unter Dreijährige insgesamt 2006, alle B<strong>und</strong>esländer (Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Kindertagespflege); absolut <strong>und</strong> in Prozent<br />

Inanspruchnahme absolut Inanspruchnahme in Prozent<br />

Kinder in<br />

Tagespflege<br />

Kinder in<br />

Einrichtungen<br />

Kinder in<br />

Einrichtungen<br />

oder<br />

Tagespflege<br />

Kinder in<br />

Tagespflege<br />

Kinder in<br />

Einrichtungen<br />

B<strong>und</strong>esland Kinder in<br />

Einrichtungen<br />

oder<br />

Tagespflege<br />

Baden-Württ. 25.605 21.193 4.412 8,8 7,3 1,5<br />

Bayern 27.308 24.291 3.017 8,2 7,3 0,9<br />

Berlin 32.445 29.437 3.008 37,9 34,4 3,5<br />

Brandenburg 22.488 19.902 2.586 40,5 35,8 4,7<br />

Bremen 1.488 1.198 290 9,2 7,4 1,8<br />

Hamburg 9.798 7.705 2.093 21,1 16,6 4,5<br />

Hessen 14.602 12.515 2.087 9,0 7,7 1,3<br />

Mecklenburg-Vorp. 16.507 12.960 3.547 43,1 33,9 9,3<br />

Niedersachsen 10.750 9.406 1.344 5,1 4,5 0,6<br />

NRW 30.710 24.925 5.785 6,5 5,3 1,2<br />

Rheinland-Pfalz 9.567 8.949 618 9,4 8,8 0,6<br />

Saarland 2.335 2.253 82 10,2 9,9 0,4<br />

Sachsen 32.795 30.632 2.163 33,5 31,3 2,2<br />

Sachsen-Anhalt 25.735 25.568 167 50,2 49,9 0,3<br />

Schleswig-Holstein 5.504 4.263 1.241 7,6 5,9 1,7<br />

Thüringen 19.268 18.697 571 37,9 36,8 1,1<br />

Östliche Länder (o.<br />

BE) 116.793 107.759 9.034 39,7 36,7 3,1<br />

Westliche Länder (o.<br />

BE) 137.667 116.698 20.969 8,0 6,8 1,2<br />

Deutschland 286.905 253.894 33.011 13,6 12,1 1,6<br />

137


138<br />

Veränderungen der Inanspruchnahme 2002 – 2006 (Westliche B<strong>und</strong>esländer; absolut <strong>und</strong> in Prozent)*<br />

Zuwachs<br />

(ger<strong>und</strong>et)<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Genutzte Plätze 2006<br />

(Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Tagespflege)<br />

B<strong>und</strong>esland Vorhandene Plätze 2002<br />

(Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Tagespflege**)<br />

Abs. In % Abs. In % Abs.<br />

Baden-Württ. 10.339 3,3 25.605 8,8 15.300<br />

Bayern 11.084 3,1 27.308 8,2 16.200<br />

Bremen 1.877 11,0 1.488 9,2 -400<br />

Hamburg 6.542 14,1 9.798 21,1 3.200<br />

Hessen 8.012 4,7 14.602 9,0 6.600<br />

Niedersachsen 7.638 3,3 10.750 5,1 3.100<br />

NRW 15.430 3,0 30.710 6,5 15.300<br />

Rheinland-Pf. 4.067 3,7 9.567 9,4 5.500<br />

Saarland 1.428 5,8 2.335 10,2 900<br />

Schleswig-H. 2.883 3,6 5.504 7,6 2.600<br />

Westliche<br />

Länder (o.<br />

BE) 69.298 3,7 137.667 8,0 68.300<br />

* Eine strikte Vergleichbarkeit ist aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Bezugsgrößen nicht gegeben.<br />

** Die Tagespflege wurde analog zur TAG-Modellrechnung auf 1% geschätzt.<br />

� Bayern hat in den letzten drei Jahren die Plätze <strong>für</strong> unter Dreijährige ausgeweitet. Um allerdings die Vorgaben des TAG zu<br />

erfüllen (Plätze <strong>für</strong> 17% der unter Dreijährigen), müsste das derzeitige Angebot verdoppelt werden.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach Art der Einrichtung, Bayern 2006 (absolut <strong>und</strong> in Prozent)<br />

absolut In Prozent<br />

2.133 8,8<br />

6.611 27,2<br />

990 4,1<br />

5.646 23,2<br />

8.911 36,7<br />

Einrichtungen mit Kindern von 0-3<br />

Jahren „Krippe“<br />

Einrichtungen mit Kindern von 3-7<br />

Jahren „Kindergarten“<br />

Einrichtungen mit alterseinheitlichen<br />

Gruppen<br />

Einrichtungen mit altersgemischten<br />

Gruppen<br />

Einrichtungen mit altersgemischten <strong>und</strong><br />

alterseinheitlichen Gruppen<br />

Kinder insgesamt 24.291 100,0<br />

� Der Platzausbau ist hauptsächlich auf dem Weg über die Aufnahme Zweijähriger in den Kindergarten realisiert worden.<br />

� Mehr als ein Viertel (27,2%) der öffentlich betreuten Zweijährigen besuchen einen Kindergarten.<br />

� Die Bedeutung von reinen Krippeneinrichtungen ist gering. Unter dreijährige Kinder werden häufiger in Tagespflege betreut als<br />

in einer Kinderkrippe.<br />

139


140<br />

Verteilung der unter dreijährigen Kinder nach Einrichtungsarten (alle B<strong>und</strong>esländer; in Prozent)<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

B<strong>und</strong>esland Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen Insge-<br />

mit Kindern von mit Kindern von mit alterseinheit- mit<br />

mit beiden samt<br />

0-3 Jahren 3-7 Jahren lichen Gruppen altersgemisch- Gruppenarten<br />

„Krippe“ „Kindergarten“<br />

ten Gruppen<br />

Baden-Württ. 11,6 39,6 9,2 13,1 26,4 100<br />

Bayern 8,8 27,2 4,1 23,2 36,7 100<br />

Berlin 1,0 7,5 10,1 36,8 44,6 100<br />

Brandenburg 0,9 3,1 44,2 17,1 34,7 100<br />

Bremen 8,3 21,4 15,3 29,7 25,3 100<br />

Hamburg 2,7 4,4 12,4 33,0 47,6 100<br />

Hessen 12,3 25,9 12,1 18,9 30,8 100<br />

Mecklenburg-Vor. 0,1 1,8 66,1 4,7 27,3 100<br />

Niedersachsen 4,7 30,3 12,8 15,5 36,6 100<br />

NRW 3,9 31,7 4,1 16,1 44,2 100<br />

Rheinland-Pfalz 4,1 48,6 9,1 7,9 30,3 100<br />

Saarland 4,5 33,3 15,3 6,8 40,0 100<br />

Sachsen 2,1 3,5 62,0 3,3 29,1 100<br />

Sachsen-Anhalt 5,2 2,3 52,7 10,4 29,4 100<br />

Schleswig-H. 1,5 36,4 9,9 12,3 39,9 100<br />

Thüringen 2,2 15,6 42,8 4,6 34,8 100<br />

Östliche Länder<br />

(o. BE) 2,4 5,0 53,7 7,9 31,0 100<br />

Westliche Länder<br />

(o. BE) 7,2 31,1 8,1 17,6 36,0 100<br />

Deutschland 4,4 17,3 27,7 15,7 34,9 100


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Betreuungswünsche in den ersten drei Lebensjahren <strong>und</strong> daraus resultierender Platzbedarf nach B<strong>und</strong>esländern<br />

Land Betreuungswünsche <strong>für</strong> unter Dreijährige*<br />

Errechneter<br />

Platzbedarf<br />

2013***<br />

(ger<strong>und</strong>et)<br />

zusammen Erwartbar<br />

umgesetzte<br />

Wünsche**<br />

In<br />

Tagespflege<br />

In<br />

Einrichtungen<br />

Schleswig-H. 27 19 46 39 27.300<br />

Hamburg 36 14 50 43 19.000<br />

Niedersachsen 28 11 39 34 65.000<br />

Bremen 41 8 49 42 7.000<br />

NRW 26 11 37 32 144.000<br />

Hessen 29 13 42 36 52.300<br />

Rheinland-Pf. 28 8 36 31 30.800<br />

Baden-Württ. 30 9 39 34 97.500<br />

Bayern 27 9 36 31 100.500<br />

Saarland 32 7 39 33 7.600<br />

Berlin 44 10 54 47 37.100<br />

Brandenburg 44 11 55 48 25.000<br />

Mecklenburg-<br />

59 15 74 64 25.000<br />

Vorp.<br />

Sachsen 47 5 52 45 42.000<br />

Sachsen-Anh. 65 5 70 60 31.300<br />

Thüringen 59 1 60 51 29.300<br />

Östl. Länder 50 8 57 50 189.500<br />

Westl. Länder 28 11 39 33 550.500<br />

Deutschland 30 10 41 35 740.000<br />

141


142<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

* nach Ergebnissen der DJI-Kinderbetreuungsstudie<br />

** zwischen Wünschen <strong>und</strong> Umsetzung lässt sich gr<strong>und</strong>sätzlich eine Differenz feststellen; hier wurde auf Basis der Ergebnisse<br />

der DJI-Kinderbetreuungsstudie geschätzt, dass bei den unter Dreijährigen 86% der Betreuungswünsche bei vorhandenem<br />

Angebot umgesetzt würden.<br />

*** auf Basis der prognostizierten Zahl unter Dreijähriger im Jahr 2013<br />

Legt man die Betreuungswünsche der DJI-Kinderbetreuungsstudie zugr<strong>und</strong>e, ergibt sich <strong>für</strong> Bayern ein Gesamtbedarf an gut<br />

100.000 Betreuungsplätzen <strong>für</strong> unter Dreijährige, davon wird ein Viertel in Kindertagespflege gewünscht.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

3. Qualifizierung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen<br />

Anteil von sozialpädagogischen Akademiker/-innen <strong>und</strong> Erzieher/-innen am pädagogischen Personal* nach B<strong>und</strong>esländern 2006 (in<br />

Prozent)**<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Statistiken der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe – Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Kinder<br />

in Tageseinrichtungen 2006 <strong>und</strong> 2002, eigene Berechnungen<br />

143<br />

* Mit einbezogen sind auch die gruppenübergreifend <strong>und</strong> in der Betreuung behinderter Kinder eingesetzten Beschäftigten.<br />

** Die Prozentwerte beziehen sich auf die Summe beider Ausbildungskategorien


144<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

� Deutlich wird ein Nachholbedarf bei der Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in Bayern. Der Anteil der Beschäftigten<br />

mit Ausbildungsabschlüssen unterhalb des Erzieher/-innenniveaus ist in Bayern von allen B<strong>und</strong>esländern am höchsten.<br />

� Dabei lässt sich ausschließen, dass dieser Effekt auf einen höheren Einsatz von Zweit- oder Ergänzungskräften<br />

zurückzuführen ist; das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Gruppenleitungen <strong>und</strong> Zweitkräften liegt in Bayern im Durchschnitt<br />

der westlichen B<strong>und</strong>esländer.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

4. Betreuungszeiten<br />

Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach täglicher Betreuungszeit <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esländern (Angaben absolut <strong>und</strong> in<br />

Prozent)<br />

B<strong>und</strong>esland Betreuungszeit (Kinder absolut) Betreuungszeit (Verteilung in %)<br />

Vor- <strong>und</strong><br />

Vor- <strong>und</strong><br />

mehr als 5<br />

Nachmittag<br />

mehr als 5<br />

Nachmittag<br />

Kinder bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne<br />

insgesamt St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr. St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr.<br />

Baden-Württemberg 21.193 6.524 6.818 4.968 2.883 30,8 32,2 23,4 13,6<br />

Bayern 24.291 9.267 8.108 6.340 576 38,1 33,4 26,1 2,4<br />

Berlin 29.437 4.175 8.651 16.611 0 14,2 29,4 56,4 0,0<br />

Brandenburg 19.902 1.311 6.278 12.297 16 6,6 31,5 61,8 0,1<br />

Bremen 1.198 436 302 436 24 36,4 25,2 36,4 2,0<br />

Hamburg 7.705 961 2.615 4.129 0 12,5 33,9 53,6 0,0<br />

Hessen 12.515 3.943 3.625 4.654 293 31,5 29,0 37,2 2,3<br />

Mecklenburg-Vorpommern 12.960 1.551 4.466 6.937 6 12,0 34,5 53,5 0,0<br />

Niedersachsen 9.406 4.604 2.071 2.668 63 48,9 22,0 28,4 0,7<br />

Nordrhein-Westfalen 24.925 6.479 4.868 11.171 2.407 26,0 19,5 44,8 9,7<br />

Rheinland-Pfalz 8.949 2.448 2.320 2.664 1.517 27,4 25,9 29,8 17,0<br />

Saarland 2.253 466 783 859 145 20,7 34,8 38,1 6,4<br />

Sachsen 30.632 4.041 6.923 19.646 22 13,2 22,6 64,1 0,1<br />

Sachsen-Anhalt 25.568 11.064 975 13.513 16 43,3 3,8 52,9 0,1<br />

Schleswig-Holstein 4.263 2.231 821 1.207 4 52,3 19,3 28,3 0,1<br />

Thüringen 18.697 2.284 965 15.436 12 12,2 5,2 82,6 0,1<br />

Neue Länder (ohne Berlin) 107.759 20.251 19.607 67.829 72 18,8 18,2 62,9 0,1<br />

Früheres B<strong>und</strong>esgebiet (ohne<br />

Berlin) 116.698 37.359 32.331 39.096 7.912 32,0 27,7 33,5 6,8<br />

145<br />

Deutschland 253.894 61.785 60.589 123.536 7.984 24,3 23,9 48,7 3,1


146<br />

Nichtschulkinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach täglicher Betreuungszeit <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esländern (Angaben absolut <strong>und</strong><br />

in Prozent)<br />

B<strong>und</strong>esland Betreuungszeit (Kinder absolut) Betreuungszeit (Verteilung in %)<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Vor- <strong>und</strong><br />

Vor- <strong>und</strong><br />

mehr als 5<br />

Nachmittag<br />

mehr als 5<br />

Nachmittag<br />

Kinder bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne<br />

insgesamt St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr<br />

Baden-Württemberg 344.763 42.716 146.346 25.020 130.681 12,4 42,4 7,3 37,9<br />

Bayern 366.085 127.615 151.884 72.602 13.984 34,9 41,5 19,8 3,8<br />

Berlin 76.062 6.764 25.224 44.068 6 8,9 33,2 57,9 0,0<br />

Brandenburg 62.368 4.678 28.053 29.588 49 7,5 45,0 47,4 0,1<br />

Bremen 16.645 6.318 6.640 3.652 35 38,0 39,9 21,9 0,2<br />

Hamburg 38.882 19.731 6.157 12.988 6 50,7 15,8 33,4 0,0<br />

Hessen 183.410 76.697 44.942 46.160 15.611 41,8 24,5 25,2 8,5<br />

Mecklenburg-Vorpommern 42.885 4.528 16.590 21.744 23 10,6 38,7 50,7 0,1<br />

Niedersachsen 230.541 176.754 28.901 22.753 2.133 76,7 12,5 9,9 0,9<br />

Nordrhein-Westfalen 519.358 99.726 136.392 118.552 164.688 19,2 26,3 22,8 31,7<br />

Rheinland-Pfalz 127.115 26.133 40.074 25.001 35.907 20,6 31,5 19,7 28,2<br />

Saarland 28.642 7.425 11.466 4.531 5.220 25,9 40,0 15,8 18,2<br />

Sachsen 108.637 13.044 25.614 69.946 33 12,0 23,6 64,4 0,0<br />

Sachsen-Anhalt 59.428 24.078 2.267 33.033 50 40,5 3,8 55,6 0,1<br />

Schleswig-Holstein 80.220 53.306 16.955 9.874 85 66,4 21,1 12,3 0,1<br />

Thüringen 59.103 4.568 2.309 52.198 28 7,7 3,9 88,3 0,0<br />

Neue Länder (ohne Berlin) 332.421 50.896 74.833 206.509 183 15,3 22,5 62,1 0,1<br />

Früheres B<strong>und</strong>esgebiet (ohne Berlin) 1.935.661 636.421 589.757 341.133 368.350 32,9 30,5 17,6 19,0<br />

Deutschland 2.344.144 694.081 689.814 591.710 368.539 29,6 29,4 25,2 15,7


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

� Bei den unter Dreijährigen liegen in Bayern die Betreuungszeiten niedriger als im Durchschnitt der westlichen B<strong>und</strong>esländer.<br />

So wird in Bayern nur ein Viertel (26,1%) der unter Dreijährigen, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, mehr als 7 St<strong>und</strong>en<br />

täglich betreut, im Durchschnitt der westlichen B<strong>und</strong>esländer dagegen ein Drittel (33,5%).<br />

� Anders stellt sich dies bei den Kindergartenkindern dar: Hier sind im Vergleich der westlichen B<strong>und</strong>esländer die<br />

Betreuungszeiten in Bayern überdurchschnittlich hoch. Der höchste Anteil (41,5%) entfällt dabei auf Betreuungszeiten zwischen<br />

5 <strong>und</strong> 7 St<strong>und</strong>en; mehr als 7 St<strong>und</strong>en wird immerhin jedes fünfte Kind betreut (19,8%). Nur noch eine geringe Rolle spielt die<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachmittagsbetreuung mit Mittagsschließung (3,8%).<br />

� In diesem Bereich dürften sich gegenüber der letzten Erhebung die stärksten Veränderungen ergeben haben: Ende 2002<br />

wurden noch 30,5% der Plätze <strong>für</strong> Kindergartenkinder in Bayern als Vor- <strong>und</strong> Nachmittagsplätze ohne Mittagessen angeboten.<br />

147


148<br />

5. Flexibilisierung des Personaleinsatzes<br />

Pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen nach Beschäftigungsumfang <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esländern (in Prozent)<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Nebenberuflich<br />

Tätige (unter<br />

20 St<strong>und</strong>en)<br />

Teilzeittätige<br />

unter 21<br />

St<strong>und</strong>en<br />

Teilzeittätige<br />

21 bis unter<br />

32 St<strong>und</strong>en<br />

Teilzeittätige<br />

32 bis unter<br />

38,5 St<strong>und</strong>en<br />

Vollzeittätige<br />

(38,5 <strong>und</strong> mehr<br />

St<strong>und</strong>en)<br />

B<strong>und</strong>esland Insgesamt<br />

Baden-Württemberg 46.355 52,3 6,4 18,4 17,1 5,8<br />

Bayern 44.792 51,9 12,0 22,5 11,7 1,9<br />

Berlin 15.987 34,6 30,2 24,3 9,4 1,5<br />

Brandenburg 12.530 15,7 42,8 33,7 6,4 1,4<br />

Bremen 3.329 32,1 17,7 32,6 13,3 4,4<br />

Hamburg 8.281 31,3 10,8 30,5 15,6 11,8<br />

Hessen 30.019 34,7 9,9 35,7 15,8 3,9<br />

Mecklenburg-Vorpommern 8.068 20,0 28,9 42,4 7,4 1,3<br />

Niedersachsen 30.597 21,0 17,0 50,8 8,2 2,9<br />

Nordrhein-Westfalen 73.957 58,9 9,1 16,2 11,4 4,3<br />

Rheinland-Pfalz 19.444 47,9 4,3 32,0 14,3 1,4<br />

Saarland 4.110 45,3 6,6 36,0 11,4 0,7<br />

Sachsen 20.941 18,8 36,8 37,8 5,6 0,9<br />

Sachsen-Anhalt 12.820 12,2 22,2 55,8 9,1 0,6<br />

Schleswig-Holstein 11.230 25,9 13,0 39,4 12,5 9,2<br />

Thüringen 10.311 25,1 41,4 25,9 7,4 0,2<br />

Neue Länder (ohne Berlin) 64.670 18,1 34,8 39,3 7,0 0,9<br />

Früheres B<strong>und</strong>esgebiet<br />

(ohne Berlin) 272.114 46,2 10,0 26,7 13,0 4,1<br />

Deutschland 352.771 40,5 15,5 28,9 11,7 3,4


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

� Hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs des pädagogischen Personals ist seit Jahrzehnten ein Trend zu mehr Teilzeittätigkeit<br />

festzustellen. Im Ländervergleich zeigt sich, dass Bayern mit 51,9% noch einen relativ hohen Anteil an Vollzeitstellen aufweist.<br />

Nur in drei B<strong>und</strong>esländern insgesamt arbeitet mehr als die Hälfte des Personals in Vollzeit.<br />

� Da das Finanzierungskonzept der kindbezogenen Förderung erst mit 1. September 2006 auch <strong>für</strong> die bestehenden<br />

Einrichtungen in Kraft getreten ist, können hier noch keine Aussagen über mögliche Auswirkungen auf die Art der<br />

Beschäftigung getroffen werden.<br />

149


Anlage 15<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />

Stellungnahme anlässlich der Anhörung des sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong>es<br />

am 27.09.2007 zum BayKiBiG im Bayerischen Landtag<br />

Ausbildung:<br />

Gesellschaftliche Anforderungen <strong>und</strong> die Implementierung des Bayerischen Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Erziehungsplans (BEP) erfordern eine Weiterentwicklung von Aus-, Fort- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung <strong>für</strong> sozialpädagogische Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte. Die KEG begrüßt<br />

ausdrücklich die innovativen Entwicklungen der ErzieherInnenausbildung an den<br />

Fachakademien <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>pädagogik. Die Weiterqualifizierungsmöglichkeit von<br />

ErzieherInnen durch die neuen Bachelorstudiengänge an den Fachhochschulen in<br />

Bayern ist ein entscheidender weiterer Schritt. Diese neuen Anforderungen bedürfen<br />

einer intensiveren Anleitung <strong>und</strong> Auseinandersetzung in den Praxisstellen.<br />

Die KEG fordert dringend die Funktionsstelle Praxisanleitung. Sie muss<br />

entsprechend den Herausforderungen ausgestattet sein. Verfügungszeit,<br />

Fortbildungstage, Kooperation mit anderen Ausbildungsstellen usw. müssen<br />

gewährleistet sein.<br />

Es bedarf einer einheitlichen Regelung im Hinblick auf die Fortbildungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> sozialpädagogische Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte. Der Umfang als auch die<br />

Inhalte der Fortbildungen sind sorgfältig zu prüfen. Wir fordern daher ein<br />

umfassendes Qualitätsmanagement im Bereich der staatlich anerkannten<br />

Fortbildungsträger <strong>und</strong> -inhalte.<br />

Die KEG fordert daher eine Akkreditierung der staatlich anerkannten<br />

Fortbildungsträger.<br />

Gesetzgebung:<br />

Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz (BayKiBiG) bezieht sich im<br />

Artikel 21 Absatz 5 auf die unterschiedliche Förderung der unter 3jährigen<br />

entsprechend der Einrichtungsart. Seit Beginn des Betreuungsjahres 2007/08 ist es,<br />

im Einverständnis mit der Kommune, möglich, dass die unter 3jährigen den<br />

Förderfaktor 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres, unabhängig der<br />

Betreuungseinrichtung, auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres behalten<br />

können.<br />

Die KEG fordert aus Gründen der Rechtssicherheit <strong>und</strong> Gleichheit in ganz<br />

Bayern, eine gesetzliche Festschreibung des Förderfaktors 2,0 <strong>für</strong> alle unter<br />

3jährigen unabhängig von der Betreuungseinrichtung im Artikel 21 Absatz 5.<br />

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152<br />

Finanzierung:<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />

Die kindbezogene Finanzierung sorgt <strong>für</strong> große Unsicherheit in den Einrichtungen.<br />

Der Verwaltungsaufwand ist <strong>für</strong> die Träger <strong>und</strong> LeiterInnen erheblich gestiegen. In<br />

einer Umfrage zur Verfügungszeit der KEG (durchgeführt von April bis Juli 2007)<br />

gaben die LeiterInnen an, dass 30% ihrer Verfügungszeit die Verwaltungsarbeit in<br />

Anspruch nimmt. Selbst die ErzieherInnen gaben an, dass sie mit mehr als 13% ihrer<br />

Verfügungszeit mit Verwaltungstätigkeit belastet sind. Verwaltungstätigkeit ist die<br />

primäre Aufgabe der Träger, so ließ jüngst <strong>Sozial</strong>ministerin Stewens verlauten.<br />

Die KEG fordert eine klare Zuweisung der Verwaltungstätigkeit auf Trägerebene<br />

<strong>und</strong> eine Vereinfachung der Verwaltung.<br />

Während führende Nationen wie Frankreich 0,7%, Dänemark 0,8% <strong>und</strong> Norwegen<br />

1,0% ihres Bruttosozialprodukts in den Elementarbereich investieren liegen die<br />

Investitionen in Deutschland in Höhe von 0,5% des Bruttosozialprodukts (BSP).<br />

Deutschland ist somit weit von der OECD-Empfehlung in Höhe von 1,0% des<br />

Bruttosozialprodukts entfernt. Eine Anfrage zu diesem Thema bei der bayerischen<br />

<strong>Sozial</strong>ministerin ergab, dass Bayern im Jahr 2005 nicht einmal 0,2% des<br />

Bruttoinlandprodukts <strong>für</strong> die frühkindliche Kinderbetreuung ausgegeben hat. Alleine<br />

um den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 zu erreichen, müsste Bayern 70<br />

Mio. Euro jährlich zusätzlich investieren.<br />

Die KEG fordert daher die Erhöhung des Investitionsvolumens in die<br />

frühkindliche Bildung. Die KEG fordert die Erhöhung des Basiswerts.<br />

Zur Umsetzung des bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans sind bessere<br />

Rahmenbedingungen, wie etwa die Festschreibung der Verfügungszeit, notwendig.<br />

Laut der KEG-Umfrage gaben die Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte an, im Betreuungsjahr<br />

2006/07 im Schnitt 4,06 St<strong>und</strong>en pro Woche zur Verfügung zu haben. Im Kita-Jahr<br />

2005/06 gaben sie an durchschnittlich 4,36 St<strong>und</strong>en/Woche Verfügungszeit zu<br />

haben. 16,5% der Befragten hatten im Jahr 2006/07 keine Verfügungszeit im<br />

Gegensatz dazu hatten im Betreuungsjahr 2005/06 17,3% keine Verfügungszeit.<br />

Demgegenüber steht die Aussage des bayerischen <strong>Sozial</strong>ministeriums, das<br />

angegeben hat im Basiswert eine durchschnittliche Verfügungszeit von 5,6<br />

St<strong>und</strong>en/Woche/pädagogischer Kraft einberechnet zu haben.<br />

Die KEG fordert zur Umsetzung <strong>und</strong> Implementierung des bayerischen<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans eine Festschreibung der Verfügungszeit in<br />

Höhe von 30% der Arbeitszeit der sozialpädagogischen Kräfte.<br />

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />

Tagespflegepersonen bereichern die Betreuungslandschaft. Sie sind in der Lage, im<br />

Gegensatz zu Kindertagesstätten, weitaus flexibler reagieren zu können.<br />

Tagespflegepersonen können keinesfalls staatlich anerkannte Einrichtungen<br />

ersetzen.<br />

Die KEG fordert eine bessere Qualifizierung <strong>und</strong> Überprüfung von<br />

Tagespflegepersonen. Wir fordern die Möglichkeit der Verzahnung mit den<br />

Tagesstätten.<br />

Die kindbezogene Förderung bringt große, wenigstens jährliche,<br />

Buchungsschwankung mit sich. Dies führt zu unsicheren Anstellungsverhältnissen<br />

<strong>und</strong> Änderungsverträgen in den Einrichtungen. Die KEG-Umfrage hat ergeben, dass<br />

der Beruf der sozialpädagogischen Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskraft zum<br />

Teilzeitarbeitsplatz geworden ist. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit betrug<br />

32,43 St<strong>und</strong>en im Kita-Jahr 2005/06; im Gegensatz dazu betrug die durchschnittliche<br />

Wochenarbeitszeit im Kita-Jahr 2006/07 32,28 St<strong>und</strong>en. Der Trend, das<br />

sozialpädagogische Personal nur <strong>für</strong> die Arbeit am Kind einzustellen <strong>und</strong> keine oder<br />

geringe Verfügungszeiten zu gewähren, hält an. In Ermangelung von Defizitverträgen<br />

der freien <strong>und</strong> freigemeinnützigen Träger verschärft sich die Situation vor Ort. Viele<br />

Träger sind institutionell nicht in der Lage, sich <strong>für</strong> krankheitsbedingte Ausfälle des<br />

Personals abzusichern. Ein weiterer Umstand, der dazu beiträgt keine<br />

Verfügungszeit zu gewähren.<br />

Die KEG fordert eine gesicherte Finanzierung des sozialpädagogischen<br />

Personals in den Einrichtungen. Sie benötigen dazu eine gesonderte<br />

Personalkostenerstattung.<br />

Bayerischer Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP):<br />

104 Einrichtungen in Bayern haben den BEP erprobt. Viele dieser Einrichtungen sind<br />

heute federführend in der Umsetzung <strong>und</strong> werden als vorbildhaft bezeichnet. Das<br />

Engagement des sozialpädagogischen Personals in diesen <strong>und</strong> vielen anderen<br />

Einrichtungen ist besonders zu würdigen. Ein Großteil der Erprobungseinrichtungen<br />

wird von Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräften anderer Einrichtungen konsultiert, um direkt<br />

aus den Praxiserfahrungen der KollegInnen lernen zu können. Diese Bereitschaft <strong>und</strong><br />

der zusätzliche Aufwand werden bisher nicht finanziert. Konsultationseinrichtungen<br />

brauchen wissenschaftliche Begleitung, vor allem im Sinne der Etablierung von best<br />

practice-Beispielen.<br />

Die KEG fordert die Etablierung von 25 Konsultationskindertagesstätten<br />

spätestens zum Jahresbeginn 2009 in Bayern. Eine gesicherte Finanzierung<br />

des zusätzlichen Arbeitsaufwands im Rahmen eines Projektes ist hierzu<br />

zwingend notwendig. Die KEG spricht sich <strong>für</strong> eine lang- bzw. mittelfristige<br />

Etablierung aus.<br />

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153


154<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />

Die Einrichtungen brauchen Unterstützung in Form von bayernweiten<br />

Fortbildungskampagnen <strong>für</strong> alle sozialpädagogischen Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte.<br />

Die KEG begrüßt die bayernweiten Kampagnen des bayerischen <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />

zu den Themenbereichen Sprache <strong>und</strong> zur Kooperation zwischen Kindertagesstätte<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule. Diese Kampagnen müssen von Experten ausgewertet <strong>und</strong> <strong>für</strong> alle<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

Die KEG fordert bayernweite Kampagnen zur Implementierung des BEP <strong>für</strong> alle<br />

sozialpädagogischen Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte <strong>und</strong> eine Auswertung der<br />

durchgeführten Kampagnen.<br />

Der BEP wird von der KEG als Gewinn <strong>für</strong> die pädagogische Arbeit gewertet. Er<br />

muss jedoch weiter fortgeschrieben werden <strong>und</strong> sollte sich stets auf den neuesten<br />

Stand der Forschung befinden.<br />

Die KEG fordert eine Fortschreibung der Bildungsinhalte des BEP vor allem in<br />

der Altersspanne 0 – 3 Jahre <strong>und</strong> 6 – 10 Jahre. Die KEG fordert zudem eine<br />

fortschreitende Evaluierung der Implementierung des BEP in den<br />

Einrichtungen durch ein unabhängiges Institut.<br />

Für die Umsetzung des BEP, gerade in den Schnittstellenbereichen bedarf es im<br />

Sinne der Resilienzförderung besonderer Zeitressourcen.<br />

Die KEG fordert die verstärkte Zusammenarbeit des <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong><br />

Kultusministeriums. Die KEG fordert des Weiteren Anrechnungsst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> die<br />

Lehrkräfte <strong>und</strong> Verfügungszeit <strong>für</strong> die ErzieherInnen zur Wahrnehmung der<br />

Kooperation.<br />

München im September 2007<br />

Jürgen Pache Brigitte Netta<br />

Landesvorsitzender stellv. Landesvorsitzende


Gemeinde Grasbrunn<br />

Grasbrunn � Neukeferloh � Harthausen � Keferloh � Möschenfeld<br />

Gesprächspartnerin:<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong><br />

<strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

im Bayerischen Landtag<br />

Evelyn Leibfarth, Geschäftsleitende Beamtin<br />

am Donnerstag, 27.09.2007<br />

zum Thema „BayKiBiG“<br />

Ansprechpartnerin <strong>für</strong> folgende kommunale Kindertageseinrichtungen:<br />

- Kinderwelt Grasbrunn (Haus <strong>für</strong> Kinder)<br />

- Kindergarten Honigblume Grasbrunn (Regelkindergarten)<br />

- Kindergarten Harthausen (Integrationskindergarten)<br />

Anlage 16<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Postanschrift Dienstgebäude Parteiverkehr Bankverbindungen:<br />

Postfach 31 Neukeferloh Rathaus Neukeferloh Kreissparkasse Neukeferloh (BLZ 702 501 50) 270 320 187<br />

Neukeferloh Lerchenstraße 1 Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr Raiffeisenbank Zorneding, (BLZ 701 696 19) 900 800<br />

85630 Grasbrunn Telefon (089) 46 10 02–0 Di. 16.00 – 19.00 Uhr Raiffeisenbank Zorneding, (BLZ 701 696 19) 1200 550<br />

www.grasbrunn.de Telefax (089) 46 10 02 33 Mittwoch kein Parteiverkehr Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 309 33 – 802


156<br />

Die Gemeinde Grasbrunn (Landkreis München) zählt<br />

über 6.000 Einwohner <strong>und</strong> versteht sich als moderne<br />

Gemeinde im Grünen – leistungsfähig <strong>und</strong> liebenswert.<br />

Auf Basis einer hohen Steuerkraft <strong>und</strong> soliden Haushaltslage<br />

wird seit 2002 sehr stark in die bildende Betreuung<br />

investiert. Die Gebühren sind sozial verträglich<br />

gestaltet.<br />

Neben dem kontinuierlichen Ausbau an Betreuungsplätzen<br />

wird Wert darauf gelegt, die Qualität <strong>und</strong> Vielfalt<br />

der pädagogischen Angebote weiterzuentwickeln. Die<br />

Einrichtungen, insbesondere die Kindertageseinrichtungen,<br />

die Volksschule Neukeferloh <strong>und</strong> die Gemeindebücherei<br />

sind vernetzt <strong>und</strong> haben gemeinsam neue<br />

Wege in der ganzheitlichen Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Förderung<br />

der Kinder eingeschlagen. Mit der Volksschule<br />

Neukeferloh <strong>und</strong> der Kinderwelt Grasbrunn gibt es zwei<br />

Modelleinrichtungen in der Gemeinde. Die Bücherei<br />

wurde 2006 <strong>für</strong> die herausragende Leseförderung von<br />

Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen unter die zehn besten Büchereien<br />

im Freistaat Bayern nominiert.<br />

In der Gemeinde gibt es den Kath. Kindergarten St.<br />

Christophorus mit 75 Betreuungsplätzen. In kommunaler<br />

Trägerschaft werden drei Kindertageseinrichtungen<br />

in den Gemeindeteilen Grasbrunn, Harthausen<br />

<strong>und</strong> Neukeferloh betrieben:<br />

– KindergartenHonigblume Grasbrunn mit 75 Betreuungsplätzen<br />

(Regelkindergarten)<br />

– Kindergarten Harthausen mit 65 Betreuungsplätzen<br />

(Kindergarten mit Schwerpunkt Integration (derzeit<br />

sechs Betreuungsplätze <strong>und</strong> Montessoripädagogik)<br />

– KinderweltGrasbrunn (Haus <strong>für</strong> Kinder mit 257 Betreuungsplätzen<br />

in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten<br />

<strong>und</strong> Hort an der Schule sowie einer Schülermittagsbetreuung<br />

mit weiteren 70 Plätzen)<br />

2006 hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum<br />

München eine Bedarfsermittlung erstellt. Im b<strong>und</strong>esweiten<br />

Vergleich zeigt die Gemeinde Grasbrunn bereits<br />

jetzt einen deutlich höheren Versorgungsgrad, insbesondere<br />

im Krippen- <strong>und</strong> Hortbereich.<br />

Derzeit wohnen 888 Kinder im Alter von 1 bis 11 Jahren<br />

in der Gemeinde Grasbrunn.<br />

Im Betreuungsjahr 2007/2008 gibt es in der Gemeinde<br />

insgesamt 542 Betreuungsplätze (davon werden neun<br />

auswärtige Kinder im Rahmen der Gastkinderregelung<br />

betreut).<br />

Sechs Kinder, die in der Gemeinde Grasbrunn wohnen,<br />

besuchen als Gastkinder Kindertageseinrichtungen in<br />

den umliegenden Kommunen.<br />

In den letzten fünf Jahren wurden im Durchschnitt jährlich<br />

r<strong>und</strong> 75 Betreuungsplätze neu geschaffen. Weitere<br />

Krippenplätze sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

im Gemeindeteil Harthausen mit staatlichen Zuschüssen<br />

verwirklicht werden. Die Gemeinde Grasbrunn hofft<br />

auf eine zeitnahe Unterstützung. Aufgr<strong>und</strong> gesellschaftlicher<br />

Veränderungen geht die Gemeinde Grasbrunn außerdem<br />

von einem steigenden Bedarf in der Ganztagesbetreuung<br />

von Schülern/innen der Volksschule Neukeferloh<br />

aus.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> bringt die Gemeinde Grasbrunn<br />

sehr gern ihre bisherigen Erfahrungen <strong>und</strong> Anregungen<br />

bei der Weiterentwicklung des BayKiBiG ein.<br />

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen<br />

(Art. 1 bis 4 BayKiBiG)<br />

1. Mindestbuchungszeit von durchschnittlich 20<br />

St<strong>und</strong>en pro Woche<br />

Die Mindestbuchungszeit von durchschnittlich 20 St<strong>und</strong>en<br />

pro Woche ist <strong>für</strong> Eltern von Hortkindern nicht immer<br />

nachvollziehbar. Insbesondere wenn der Unterricht<br />

an der Schule später endet, Angebote in örtlichen Vereinen,<br />

an der Musikschule / Volkshochschule,<br />

in Arbeitsgemeinschaften an der Schule wahrgenommen<br />

werden sollen oder die Eltern bewusst eine gemeinsame<br />

Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten,<br />

lässt sich eine Mindestbuchungszeit von durchschnittlich<br />

20 St<strong>und</strong>en pro Wochen teilweise schwer umsetzen.<br />

Dabei soll die Kindertageseinrichtung gerade eine<br />

familienergänzende <strong>und</strong> keine familienersetzende Funktion<br />

wahrnehmen.<br />

siehe Frage 6.1 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen<br />

2. Träger von Kindertageseinrichtungen<br />

Die Umstellung des Finanzierungssystems hat zu einem<br />

höheren Defizit beim kirchlichen Träger geführt. Da die<br />

Gemeinde Grasbrunn bereit war, einen höheren Zuschuss<br />

zu gewähren, konnte eine Gebührenerhöhung<br />

vermieden werden. So wurde sichergestellt,<br />

dass die Gebühren <strong>für</strong> alle Kindertageseinrichtungen im<br />

Gemeindegebiet annähernd gleich niedrig geblieben<br />

sind. Auch sonst unterstützt die Gemeinde Grasbrunn<br />

den kirchlichen Träger (z. B. gemeinsames Anmeldeverfahren,<br />

regelmäßiger Erfahrungsaustausch).<br />

siehe Frage 8 der CSU-Fraktion zur Finanzierung freigemeinnütziger<br />

Träger<br />

2. Teil: Sicherstellung <strong>und</strong> Planung<br />

(Art. 5 bis 8 BayKiBiG)<br />

Positiv wird in der Gemeinde Grasbrunn die im BayKi-<br />

BiG verankerte Bedarfsplanung gesehen. Sie wurde in<br />

der Gemeinde Grasbrunn im Jahr 2006 durch den Äußeren<br />

Planungsverband München durchgeführt. Das<br />

Gutachten ist eine wertvolle Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die mittelfristige<br />

Bedarfseinschätzung <strong>und</strong> Basis <strong>für</strong> konkrete Ausbaupläne.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

Das BayKiBiG betont die Trägervielfalt. Damit werden<br />

automatisch unterschiedliche Träger mit unterschiedlichen<br />

pädagogischen Ausrichtungen gleichgesetzt.<br />

Anregung:<br />

Sinnvoller wäre es <strong>für</strong> die Kommunen, allein auf eine<br />

Vielfalt in der bildenden Betreuung abzuzielen. Unerheblich<br />

sollte sein, wer diese Pluralität sicherstellt. Im<br />

Hinblick auf das Elternwahlrecht <strong>und</strong> die Gastkinderregelung<br />

würde durch eine Modifizierung der bisherigen<br />

Regelung eine stärkere Planungssicherheit erwachsen,<br />

zumal sich in kleineren Gemeinden nicht alle pädagogischen<br />

Richtungen <strong>und</strong> Elternwünsche umsetzen lassen.<br />

siehe Frage 2 der CSU-Fraktion zur Bedarfsplanung <strong>und</strong><br />

Trägervielfalt<br />

siehe Fragen 8.1 bis 8.3 der SPD-Fraktion zur Bedarfsfestlegung<br />

4. Teil: Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit<br />

(Art. 10 bis 17 BayKiBiG)<br />

1. Bayerischer Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />

Positiv werden die im BayKiBiG verbindlich festgeschriebenen<br />

Bildungsinhalte, die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Konzeption<br />

<strong>und</strong> die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen<br />

sind, beurteilt. Entsprechendes gilt <strong>für</strong><br />

die verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />

Der BEP bietet im Bereich Kindergarten eine gute Möglichkeiten,<br />

wie flächendeckend eine gemeinsame Basis<br />

in der pädagogischen Arbeit <strong>und</strong> damit eine Chancengleichheit<br />

in der bildenden Betreuung verwirklicht werden<br />

kann.<br />

Siehe Frage 1 der CSU-Fraktion zu den positiven Erfahrungen<br />

mit dem BayKiBiG<br />

Der BEP ist in die Fortschreibung der Konzeptionen eingeflossen,<br />

die auch im Gemeinderat der Gemeinde<br />

Grasbrunn intensiv beraten wurden. Das pädagogische<br />

Personal wurde entsprechend geschult <strong>und</strong> wird regelmäßig<br />

durch Mentoren fachlich begleitet, die Bildungsinhalte<br />

weiterzuentwickeln <strong>und</strong> in der täglichen Arbeit<br />

umzusetzen. Die Inhalte des BEP wurden den Eltern in<br />

den gut besuchten Elternabenden erläutert <strong>und</strong> anhand<br />

von Beispielen verdeutlicht.<br />

Neben den Konzeptionen hat die Gemeinde Grasbrunn<br />

bisher schwerpunktmäßig die Zusammenarbeit mit der<br />

Gr<strong>und</strong>schule ausgebaut (z. B. Vorbereitung <strong>und</strong> Begleitung<br />

des Schulübertritts, Abstimmung der Hausaufgaben,<br />

gegenseitige Hospitationen <strong>und</strong> Erfahrungsaustausch,<br />

Kooperationsbeauftragte Schule), die Kleingruppen-/Projektarbeit<br />

gestärkt sowie die Sprachförderung<br />

(z. B. Vorkurs Deutsch, Würzburger Sprachmodell)<br />

vertieft.<br />

In der Gemeinde Grasbrunn wurden die entsprechenden<br />

Rahmenbedingungen vom Träger geschaffen <strong>und</strong> finan-<br />

157<br />

ziert (z. B. zusätzliche Frühförderung <strong>und</strong> heilpädagogische<br />

Förderung der Integrationskinder, Praktikanten/<br />

innen, Finanzierung Supervision <strong>und</strong> Coaching, zusätzliche<br />

Ausstattung <strong>und</strong> Materialien).<br />

Siehe Frage 7 der CSU-Fraktion zur Bewertung <strong>und</strong><br />

Umsetzung des BEP in der Praxis<br />

Eine Weiterentwicklung des BEP <strong>für</strong> den Bereich Kinderkrippe<br />

<strong>und</strong> Hort wird <strong>für</strong> notwendig erachtet, da sich<br />

die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit schwerpunktmäßig<br />

auf den Bereich Kindergarten bezieht.<br />

Siehe Frage 2.3 der SPD-Fraktion zur Weiterentwicklung<br />

BEP<br />

Um sinnvoll Projekte durchführen zu können (einschließlich<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung sowie Dokumentation),<br />

müsste der Personalschlüssel erhöht werden. Ideal<br />

wäre eine pädagogische Fachkraft <strong>und</strong> eine pädagogische<br />

Ergänzungskraft <strong>für</strong> die Kleingruppe (max. 15<br />

Kinder). Für die Restgruppe (bis zu 10 Kinder) wäre eine<br />

weitere pädagogische Fachkraft ideal. Nur durch Praktikanten/innen,<br />

das Freiwillige <strong>Sozial</strong>e Jahr (werden ausschließlich<br />

vom Träger finanziert) <strong>und</strong> durch zusätzliches<br />

Engagement der Mitarbeiter/innen können derzeit viele<br />

Projekte durchgeführt werden.<br />

Den zunehmenden Beratungsbedarf <strong>für</strong> Elterngespräche<br />

berücksichtigt das BayKiBiG leider nicht. Anzuraten<br />

wäre aus Sicht der Gemeinde Grasbrunn, externe<br />

Beratungsstellen stärker an die Kindertageseinrichtungen<br />

anzubinden (z. B. Hebammen, Frühförderstellen,<br />

Psychologen, Erziehungsberatungsstellen). Entsprechende<br />

Angebote wurden <strong>und</strong> werden bereits verwirklicht,<br />

finanziell aber ausschließlich durch die Gemeinde<br />

Grasbrunn getragen.<br />

In der Finanzierung müssten die Freistellung <strong>für</strong> die Leitung,<br />

die stv. Leitung <strong>und</strong> die Vorbereitungsst<strong>und</strong>en <strong>für</strong><br />

das pädagogische Personal festgeschrieben <strong>und</strong> bei<br />

der Finanzierung berücksichtigt werden. Die empfohlene<br />

Freistellung <strong>für</strong> die Leitung hat noch nie ausgereicht,<br />

um die Verwaltungsarbeiten zu erledigen. Durch das<br />

BayKiBiG hat sich die Situation verschlechtert. In der<br />

Leitungsgruppe sind nach Erfahrungen der Gemeinde<br />

Grasbrunn drei Kräfte zwingend erforderlich.<br />

Nachteilig bei größeren Einrichtungen (z. B. Haus <strong>für</strong><br />

Kinder) ist, dass freigestellte <strong>und</strong> teilfreigestellte Leitungen<br />

sowie hauswirtschaftliche Fachkräfte (z. B. Köche/Köchinnen,<br />

Hauswirtschafter/innen) nicht finanziert<br />

werden. Pädagogische Ergänzungskräfte würden gefördert<br />

werden, sind <strong>für</strong> diese Aufgaben aber nicht die<br />

ideale Personalbesetzung.<br />

Bei einem Haus <strong>für</strong> Kinder ist ein zusätzlicher Personalbedarf<br />

<strong>für</strong> die Koordination der verschiedenen Bereiche<br />

notwendig. Eine Förderung erfolgt hier<strong>für</strong> nicht. Nicht<br />

gefördert werden außerdem Supervision, Coaching sowie<br />

kollegiale Beratungstätigkeiten (z. B. Hospitationen<br />

in anderen Gruppen oder der Gr<strong>und</strong>schule).


158<br />

Anregung:<br />

Förderung einer teil-/freigestellten Leitung, Stv. Leitung,<br />

den hauswirtschaftlichen Kräften sowie angemessene<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungsst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> die päd. Fach-/Ergänzungskräfte<br />

Siehe Frage 2 der SPD-Fraktion zum BEP <strong>und</strong> den Rahmenbedingungen<br />

Siehe Frage 7 der SPD-Fraktion zur Begleitung / Supervision<br />

Siehe Fragen 3.1 bis 3.3 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />

Grünen<br />

2. Ausreichendes <strong>und</strong> qualifiziertes Personal<br />

Aus Sicht der Gemeinde Grasbrunn sind ausreichend<br />

Ressourcen im Hort vorhanden,<br />

um hochwertige pädagogische Angebote unterbreiten<br />

zu können. Durch den geringeren Buchungsbedarf im<br />

Hort würden gr<strong>und</strong>sätzlich Teilzeitkräfte ausreichen, die<br />

allerdings am Arbeitsmarkt nicht bzw. kaum zu finden<br />

sind.<br />

Um qualifizierte Vollbeschäftigte einstellen zu können<br />

<strong>und</strong> einen flexiblen, wirtschaftlichen Personaleinsatz sicher<br />

zu stellen, waren in Grasbrunn organisatorische<br />

Änderungen („Haus <strong>für</strong> Kinder“ anstelle von drei eigenständigen<br />

Kindertageseinrichtungen) erforderlich. Die<br />

Mitarbeiter/innen übernehmen außerdem verstärkt Projektarbeit<br />

in allen Altersgruppen bzw. <strong>für</strong> das gesamte<br />

Haus, kümmern sich intensiv um die Zusammenarbeit<br />

mit der Volksschule Neukeferloh, erledigen administrative<br />

Aufgaben <strong>und</strong> decken Randzeiten (Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten<br />

<strong>für</strong> Krippen-, Kindergarten- <strong>und</strong> Hortkinder)<br />

ab. Ferner werden zweimal jährlich Wochenendfreizeiten<br />

mit den Kindern angeboten.<br />

Schwerpunkt der Tätigkeit im Hort ist die Hausaufgabenbetreuung,<br />

die vorwiegend von den pädagogischen<br />

Fachkräften (staatlich anerkannten Erzieher/innen)<br />

wahrgenommen wird. Hieraus ergibt sich, dass die sonstigen<br />

pädagogischen Angebote (finden z. T. parallel<br />

statt) verstärkt von den pädagogischen Ergänzungskräften<br />

(staatlich geprüfte Kinderpfleger/innen) durchgeführt<br />

werden müssen (z. B. Basteln, Spielen, Lesen<br />

mit den Kindern). Ohne entsprechende Zusatzqualifizierung<br />

der Mitarbeiter/innen (bisher allein vom Träger zu<br />

finanzieren) sind solche Angebote nicht zu verwirklichen.<br />

Siehe Frage 6.2 bis 6.4 der Fraktion Bündnis 90 / Die<br />

Grünen<br />

Der Träger hat das pädagogische Personal soweit wie<br />

möglich von Verwaltungsarbeiten entlastet, indem sich<br />

zwei Sachbearbeiter/innen im Rathaus um die Verwaltung<br />

(z. B. Beratung bei der Anmeldung, Organisation<br />

von Informationsveranstaltungen <strong>und</strong> Herausgabe von<br />

Publikationen, Zusagen, Abrechnung der Gebühren <strong>und</strong><br />

Zuschüsse) kümmern. Durch ein einheitliches Anmeldeformular<br />

müssen sich die Eltern nur einmal anmelden<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

<strong>und</strong> legen eine Reihenfolge fest, in welche Einrichtung<br />

sie aufgenommen werden möchten.<br />

Um die Verwaltungsaufgaben entsprechend BayKiBiG<br />

überhaupt abwickeln zu können, war die Einführung einer<br />

Software <strong>für</strong> die Verwaltung der Kindertageseinrichtungen<br />

erforderlich. Diese Kosten hatte allein der Träger<br />

zu zahlen. Insgesamt zeigt sich, dass durch das BayKi-<br />

BiG der Verwaltungsaufwand in den Kindertageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> beim Träger zugenommen hat.<br />

Siehe Frage 12 der CSU-Fraktion zu den Verwaltungsarbeiten<br />

Siehe Frage 3.4 der SPD-Fraktion zum Verwaltungsaufwand<br />

Die Personalplanung <strong>und</strong> das Personalmanagement hat<br />

sich mit Einführung des BayKiBiG sehr stark verändert,<br />

da sich Fehlzeiten (z. B. längerer Urlaub, Arbeitsunfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Fortbildungen) ggf. auf den Personalschlüssel<br />

<strong>und</strong> die Betriebskostenförderung auswirken. Dies erfordert<br />

eine regelmäßige Koordination zwischen Mitarbeiter/innen,<br />

der Leitung der Kindertageseinrichtung <strong>und</strong><br />

dem Träger.<br />

Um Personalengpässe aufzufangen, hat die Gemeinde<br />

Grasbrunn zwei Springer/innen eingestellt <strong>und</strong> arbeitet<br />

verstärkt mit Personalvermittlungsagenturen zusammen.<br />

Modelle, die Arbeitszeit zu flexibilisieren (z. B. Jobsharing)<br />

haben sich nicht bewährt. Im Rahmen der Bindungserfahrung<br />

sollten die Kinder möglichst von konstanten<br />

Bezugspersonen betreut werden, was mit Teilzeitmodellen<br />

schwieriger möglich ist.<br />

Der Personalschlüssel ist als Hilfsmittel <strong>für</strong> die Personalplanung<br />

geeignet. Ohne zusätzliche Software ist die Berechnung<br />

allerdings sehr zeitaufwendig.<br />

Der empfohlene Personalschlüssel ist aufgr<strong>und</strong> der angestrebten<br />

Buchungsflexibilität teilweise schwierig zu<br />

verwirklichen, vor allem wenn im Laufe des Betreuungsjahres<br />

Personalveränderungen stattfinden oder längerfristige<br />

Fehlzeiten vorhanden sein sollten.<br />

Die Buchungsflexibilität führt außerdem dazu, dass der<br />

Träger gezwungen ist, verstärkt befristete Arbeitsverträge<br />

abzuschließen.<br />

Die Betreuungsst<strong>und</strong>en sind zu Beginn geringer als am<br />

Ende eines Betreuungsjahres, da die Eltern im Laufe<br />

des Betreuungsjahres mehr St<strong>und</strong>en buchen. Die Buchungsflexibilität<br />

der Eltern darf aus Gründen der Personal<strong>für</strong>sorge<br />

aber nicht zu Lasten der Mitarbeiter/innen<br />

gehen, indem zu Beginn des Betreuungsjahres weniger<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> am Ende max. St<strong>und</strong>en zu leisten sind.<br />

Unterjährig ist die Personalgewinnung noch schwieriger<br />

als zu Beginn des Betreuungsjahres. Staatlich anerkannten<br />

Erzieher/innen <strong>und</strong> staatlich geprüften Kinderpfleger/innen<br />

sind bereits jetzt Mangelberufe <strong>und</strong> qualifizierte<br />

Kräfte werden im Großraum München händeringend<br />

gesucht. Große Schwierigkeiten bereitet zudem


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

der TVöD, da erfahrene Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte<br />

seltener ihren Arbeitgeber wechseln.<br />

Die Gemeinde Grasbrunn beschäftigt aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

zwei Springer/innen <strong>und</strong> investiert verstärkt in die Ausbildung,<br />

um dem empfohlenen Anstellungsschlüssel<br />

möglichst nahe zu kommen.<br />

Anregung:<br />

Die Fachakademien sollten angehalten werden, ihre<br />

Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Derzeit bestehen<br />

Wartezeiten zwischen 6 bis 8 Semestern <strong>für</strong> qualifizierte<br />

Bewerber/innen.<br />

Siehe Frage 15 bis 17 der CSU-Fraktion zur Veränderung<br />

der Personalplanung, zum Anstellungsschlüssel<br />

<strong>und</strong> zur Weiterentwicklung der pädagogischen Rahmenbedingungen<br />

Siehe Fragenkomplex 4.3 <strong>und</strong> 4.5 der Fraktion Bündnis<br />

90/Die Grünen zum Basiswert <strong>und</strong> zur Situation Personal<br />

Wenn kostendeckend gearbeitet werden soll, reduzieren<br />

sich die Möglichkeiten der Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung erheblich,<br />

obwohl die Umsetzung des BEP eine stärkere<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung notwendig machen würde.<br />

Fortbildungen wirken sich ebenfalls auf den Anstellungsschlüssel<br />

aus, obwohl der BEP ausdrücklich Qualifizierungsmaßnahmen<br />

vorsieht. Hier ist ein Widerspruch<br />

zwischen BEP <strong>und</strong> BayKiBiG festzustellen. Im Extremfall<br />

kann sich bei gleichzeitiger Erkrankung <strong>und</strong> längerer<br />

Qualifizierung die Förderung anteilig reduzieren, sofern<br />

keine Ersatzkraft gef<strong>und</strong>en werden kann.<br />

Siehe Frage 3.1 der SPD-Fraktion zur Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung,<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Siehe Fragenkomplex 4 der SPD-Fraktion zur Finanzierung<br />

3. Integrative Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit<br />

Im Kindergarten Harthausen wurde frühzeitig eine Einzelintegration<br />

<strong>und</strong> später eine Integrationsgruppe verwirklicht.<br />

Dieses Engagement besteht ungeachtet der<br />

gesetzlichen Änderungen mit dem BayKiBiG <strong>für</strong> die Gemeinde<br />

Grasbrunn fort, da in der Integration von behinderten<br />

<strong>und</strong> von Behinderung bedrohten Kindern eine<br />

wichtige soziale Aufgabe gesehen wird.<br />

Die Aufnahme von Integrationskindern hat sich durch<br />

das BayKiBiG insofern erschwert, da man nunmehr Kinder<br />

aus anderen Gemeinden nur noch mit Einverständnis<br />

der Heimatgemeinde aufnehmen kann (Gastkinderregelung).<br />

Eine kostendeckende Betreuung, Bildung <strong>und</strong> Förderung<br />

ist mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 nicht<br />

möglich, da über diesen Gewichtungsfaktur nur die Reduzierung<br />

der Gruppenstärke finanziert werden kann.<br />

Nicht abgedeckt sind die Kosten <strong>für</strong> die in den meisten<br />

Fällen zwingend notwendige Frühförderung <strong>und</strong> heilpä-<br />

159<br />

dagogische Einzelförderung. Hinzu kommt, dass die<br />

Förderung auf max. 50 St<strong>und</strong>en im Betreuungsjahr <strong>und</strong><br />

40 2 / Betreuungsst<strong>und</strong>e begrenzt ist. Die zeitliche Begrenzung<br />

reicht nicht aus, um eine nachhaltige Förderung<br />

zu erreichen. Für 40 2 / Betreuungsst<strong>und</strong>e konnte<br />

die Gemeinde bisher keinen Anbieter finden <strong>und</strong> muss<br />

das Defizit selber tragen. Es besteht die Gefahr, dass<br />

Träger, die diese Zusatzkosten nicht schultern können,<br />

eine geringere Bereitschaft zeigen könnten, Integrationskinder<br />

aufzunehmen.<br />

Anregung:<br />

Die Obergrenzen <strong>für</strong> die nach dem BEP <strong>und</strong> aus pädagogischen<br />

Gründen sinnvolle Frühförderung <strong>und</strong> heilpädagogische<br />

Einzelförderung sollte überdacht werden.<br />

Siehe Frage 6 CSU-Fraktion zur Bereitschaft Integrationskinder<br />

aufzunehmen<br />

Die Vereinbarung <strong>für</strong> die Anerkennung der Integration<br />

wird mit dem Bezirk verhandelt <strong>und</strong> abgeschlossen. Die<br />

Abrechnung erfolgt über das Landratsamt. Beide Partner<br />

waren sehr kompetent <strong>und</strong> kooperativ. Jedoch entsteht<br />

durch dieses Verfahren <strong>für</strong> alle Beteiligten ein zusätzlicher<br />

Verwaltungs- <strong>und</strong> Abstimmungsaufwand.<br />

Anregung:<br />

Die Zuständigkeit sollte nochmals überdacht werden.<br />

Positiv wird von der Gemeinde Grasbrunn gesehen,<br />

dass eine Erhöhung des Förderfaktors möglich ist, um<br />

die örtlichen Rahmenbedingungen bei der Integration<br />

abbilden zu können.<br />

Im Betreuungsjahr hatte die Gemeinde Grasbrunn z. B.:<br />

einen Förderfaktor von 7,61.<br />

Der Förderfaktor 4,5 + x ist im voraus <strong>für</strong> das Betreuungsjahr<br />

zu beantragen <strong>und</strong> wird durch eine Vereinbarung<br />

festgeschrieben. Das BayKiBiG sieht eine Flexibilität<br />

in der Betreuung vor, so dass sich zu Lasten des<br />

Trägers Verschiebungen ergeben können (z. B. Wegzug<br />

von Integrationskindern im Betreuungsjahr).<br />

Siehe Frage 10 der CSU-Fraktion zur Unterstützung der<br />

Integrationskindergärten<br />

Siehe Frage 4.4.1 der SPD-Fraktion zum Genehmigungsverfahren<br />

Siehe Fragen 4,7 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

4. Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen<br />

mit den Eltern<br />

Leider gibt es aus Sicht der Eltern, der Einrichtung <strong>und</strong><br />

dem Träger im BayKiBiG keine klaren Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Elternarbeit (z. B. <strong>für</strong> die Elternbeiratswahl, Anzahl der<br />

mind. / max. zu wählenden Elternbeiräte, Festlegung<br />

der Mitwirkungsbereiche). In der Praxis halten sich die<br />

Kindertageseinrichtungen an das alte Kindergartengesetz<br />

<strong>und</strong> entsprechende Durchführungsverordnungen,<br />

was dem BayKiBiG widerspricht.


160<br />

Da im Zuge des BayKiBiG zunehmend Kinderhäuser<br />

gebaut werden, kann bei größeren Einrichtungen nicht<br />

auf altes Recht zurückgegriffen werden.<br />

Siehe Frage 5.3 der SPD-Fraktion zur Elternarbeit<br />

Siehe Fragenkomplex 9 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />

Grünen<br />

Die Wahlfreiheit wird von manchen Eltern missverstanden,<br />

indem sie den Pädagoginnen detaillierte Vorgaben<br />

<strong>für</strong> die pädagogische Arbeit geben. Im BEP wird von<br />

einem situationsorientierten pädagogischen Ansatz <strong>und</strong><br />

einer ganzheitlichen Förderung ausgegangen. Die Eltern<br />

stellen sich teilweise konkrete terminierte Bildungsinhalte<br />

vor, die sich nicht mit den individuellen Entwicklungsphasen<br />

der Kinder decken. Dadurch entsteht ein<br />

erhöhter Bedarf an Elternarbeit.<br />

Siehe auch Frage 9 CSU-Fraktion zu Erfahrungen mit<br />

Gastkinderregelung<br />

5. Zusammenarbeit mit der Gr<strong>und</strong>schule<br />

In der Gemeinde Grasbrunn gibt es eine Kooperation<br />

zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule sowie zwischen<br />

Hort <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule.<br />

Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut <strong>und</strong> wird in<br />

der Gemeinde Grasbrunn weiter ausgebaut. Es gibt regelmäßige<br />

Treffen der Leitungen mit der Rektorin der<br />

Gr<strong>und</strong>schule. Auch zwischen den Pädagogen/innen<br />

<strong>und</strong> Lehrern/innen finden regelmäßige Besprechungen<br />

(z. B. Hausaufgabenbetreuung im Hort) sowie Hospitationen<br />

statt.<br />

Ferner gibt es eine Kooperationsbeauftragte Schule. Sie<br />

ist schwerpunktmäßig <strong>für</strong> die Kleingruppenarbeit bzw.<br />

Schulung der Mitarbeiter/innen verantwortlich ist. Sie<br />

sorgt außerdem da<strong>für</strong>, die Kinder auf den Übertritt in die<br />

Gr<strong>und</strong>schule vorzubereiten <strong>und</strong> zu unterstützen. In enger<br />

Abstimmung mit der Gr<strong>und</strong>schule koordiniert sie<br />

auch den Vorkurs Deutsch.<br />

Im jeweiligen Betreuungsjahr gibt es <strong>für</strong> alle Kindergartenkinder,<br />

die in die Schule übertreten, drei Besuche in<br />

der Gr<strong>und</strong>schule. In der Gemeinde Grasbrunn wurde ein<br />

Arbeitskreis Kooperation Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> Kindergarten<br />

eingerichtet, der sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch<br />

trifft.<br />

Siehe Frage 18 der CSU-Fraktion zur Kooperation Kindergarten<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />

Siehe Fragen 6.1 bis 6.3 der SPD-Fraktion zur Zusammenarbeit<br />

Gr<strong>und</strong>schule – Kindergarten<br />

Siehe Fragenkomplex 10 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />

Grünen<br />

Kinder, die am Vorkurs Deutsch teilnehmen, machen erkennbar<br />

Fortschritte. Je besser die Eltern in die Sprachförderung<br />

eingeb<strong>und</strong>en werden können, um so größer<br />

ist dabei der Lernerfolg.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Die Gemeinde Grasbrunn ist eine Flächengemeinde. Eltern<br />

haben zum Teil Schwierigkeiten <strong>für</strong> eine St<strong>und</strong>e<br />

zum Vorkurs Deutsch an die Gr<strong>und</strong>schule zu fahren (Organisation<br />

<strong>und</strong> Kosten). Sind nur wenige Migrantenkinder<br />

zu betreuen, sollte die Förderung in der jeweiligen<br />

Kindertageseinrichtung stattfinden. Hier fehlt die Finanzierung<br />

einer zusätzlichen Kraft,<br />

es sei denn der Träger finanziert dies aus eigenen Finanzmitteln.<br />

Anregung:<br />

Der Vorkurs Deutsch sollte auch <strong>für</strong> Kinder der 1. Gr<strong>und</strong>schulklasse<br />

fortgesetzt werden können, wenn weiterhin<br />

eine zusätzliche Sprachförderung benötigt wird.<br />

Damit ein regelmäßiges Üben gewährleistet ist, sollte<br />

der Unterricht insgesamt vier St<strong>und</strong>en/wöchentlich (bisher<br />

zwei St<strong>und</strong>en/wöchentlich) angeboten werden. Ideal<br />

wäre es, wenn max. eine St<strong>und</strong>e pro Tag geübt wird.<br />

Siehe Frage 19 der CSU-Fraktion zum Vorkurs <strong>für</strong> Migrantenkinder<br />

Siehe Fragenkomplex 4.8 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />

Grünen<br />

5. Teil Förderung (Art. 18 bis 26 BayKiBiG)<br />

1. Betriebskostenförderung <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren<br />

In der Gemeinde Grasbrunn gab es vor der Einführung<br />

des BayKiBiG eine höhere Flexibilität, die Kinder zu<br />

bringen <strong>und</strong> abzuholen. Die Eltern empfinden die Buchungszeiten<br />

nicht als Verbesserung ihrer Flexibilität.<br />

Die kindbezogene Förderung führt zu einem wesentlich<br />

höheren Verwaltungsaufwand in der Kindertageseinrichtung<br />

<strong>und</strong> beim Träger. Hinzu kommen Investitionen<br />

in der Software-Beschaffung, um die Kindergartenverwaltung<br />

<strong>und</strong> Abrechnung der Zuschüsse überhaupt erledigen<br />

zu können. Diese Kosten sind bisher allein vom<br />

Träger zu zahlen.<br />

Die Festlegung der Buchungszeiten im voraus steht im<br />

Widerspruch zu einer Flexibilisierung der Arbeitswelt.<br />

Eltern sind häufig in der Rechtfertigungsposition gegenüber<br />

Arbeitgeber <strong>und</strong> Kindertageseinrichtung, wenn Sie<br />

ihr Kind zu einem anderen Zeitpunkt als gebucht abholen.<br />

Die Randbereiche bei den Öffnungszeiten können personell<br />

schwierig kostendeckend abgedeckt werden. Es<br />

sind z. T. nur wenige Kinder in der Einrichtung <strong>und</strong> es<br />

würde eine Kraft ausreichen. Aus Fürsorgegründen dem<br />

Personal gegenüber sind aber zwei Kräfte erforderlich.<br />

Siehe Frage 3 CSU-Fraktion zum Beratungsbedarf<br />

Gravierende Veränderungen gegenüber der bisherigen<br />

Belegung sind in der Gemeinde Grasbrunn nicht festzustellen.<br />

Durch flexiblere Buchungsmöglichkeiten werden<br />

zu Beginn des Betreuungsjahres geringere Buchungsst<strong>und</strong>en<br />

beantragt. Nach entsprechender Eingewöh-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

nung werden im Laufe des Betreuungsjahres die St<strong>und</strong>en<br />

kontinuierlich erhöht. Dies führt allerdings zu einem<br />

steigenden Personalbedarf im Laufe des Betreuungsjahres.<br />

Siehe Frage 4 CSU-Fraktion zum Buchungsverhalten<br />

In der Kinderwelt Grasbrunn hat das BayKiBiG ab dem<br />

Betreuungsjahr 2006/2007 zu<br />

einer Erweiterung der Öffnungszeit in Randbereichen<br />

um täglich eine St<strong>und</strong>e geführt. Die Öffnungszeiten im<br />

Regelkindergarten <strong>und</strong> Integrationskindergarten blieben<br />

unverändert.<br />

Siehe Frage 5 CSU-Fraktion zu den Öffnungszeiten<br />

Ohne ergänzende Informationen (R<strong>und</strong>schreiben des<br />

Staatministeriums, Auskünfte des Bezirks <strong>und</strong> des<br />

Landratsamtes) wäre eine Beantragung <strong>und</strong> Abrechnung<br />

der Zuschüsse allein auf Basis des BayKiBiG nicht<br />

möglich.<br />

Siehe Frage 14 der CSU-Fraktion zur Beratung <strong>und</strong> Information<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse der Bindungsforschung be<strong>für</strong>wortet<br />

die Gemeinde Grasbrunn keinen Rechtsanspruch<br />

auf einen Ganztagesplatz ab dem 1. Lebensjahr. Unabhängig<br />

hiervon ist derzeit keine kostendeckende Finanzierung<br />

erkennbar. Alternativ sollten Modelle entwickelt<br />

werden, Familien bei der Förderung <strong>und</strong> Betreuung der<br />

Kinder stärker zu unterstützen (insbesondere Beratung<br />

<strong>und</strong> Finanzierung)<br />

Derzeit beobachtet die Gemeinde Grasbrunn den Trend,<br />

Kindergartenkinder spätestens ab 2,5 Jahren <strong>für</strong> den<br />

Kindergarten anzumelden. Dadurch soll die Eingewöhnungsphase<br />

vor Beendigung der Elternzeit (3. Geburtstag)<br />

abgeschlossen sein. Für die Träger erhöht sich dadurch<br />

die Planungsunsicherheit, welche Kinder unterjährig<br />

mit 2,5 bis 3 Jahren <strong>für</strong> den Kindergarten angemeldet<br />

werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass<br />

jüngere Kinder eine erhöhte pädagogische Betreuung<br />

benötigen.<br />

161<br />

Siehe Frage 1.1 der SPD-Fraktion zum Rechtsanspruch<br />

auf Betreuungsplatz ab 1. Jahr<br />

Der Gewichtungsfaktor von 2,0 <strong>für</strong> 2 bis 3jährige Kinder<br />

reicht <strong>für</strong> eine pädagogische Betreuung <strong>und</strong> Förderung<br />

aus. Für Kinder unter 2 Jahren wäre ein höherer Gewichtungsfaktor<br />

sinnvoll.<br />

Der Gewichtungsfaktor von 1,2 <strong>für</strong> Hortkinder reicht <strong>für</strong><br />

eine pädagogische Betreuung <strong>und</strong> Förderung aus. Bei<br />

Verhaltensauffälligkeiten <strong>und</strong> Lernschwierigkeiten wäre<br />

ein höherer Gewichtungsfaktor sinnvoll.<br />

Siehe Frage 4.4 der SPD-Fraktion zum Gewichtungsfaktor<br />

Siehe Fragenkomplex der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

2. Gastkinderreglung<br />

Es besteht im BayKiBiG ein gewisser Widerspruch, vor<br />

Ort Betreuungsplätze zu schaffen <strong>und</strong> gleichzeitig eine<br />

Trägervielfalt zu gewährleisten. Insbesondere kleinere<br />

Gemeinden können die vielfältigen Wünsche der Eltern<br />

nicht verwirklichen.<br />

Mit Sorge sieht die Gemeinde Grasbrunn, dass Eltern<br />

zunehmend bereit sind, auch den Gerichtsweg zu beschreiten,<br />

um ihre Elternwünsche <strong>und</strong> individuellen pädagogischen<br />

Vorstellungen im Rahmen der Gastkinderregelung<br />

(z. B. Elterninitiativen) durchzusetzen.<br />

Siehe Frage 9 CSU-Fraktion zu Erfahrungen mit Gastkinderregelung<br />

Anregung:<br />

Es sollte eine volle Kostenbeteiligung überlegt werden,<br />

wenn die Heimatgemeinde den Gastkinderantrag ablehnt<br />

<strong>und</strong> die Eltern im Rahmen ihrer Wahlfreiheit die<br />

Gastkinderregelung nutzen wollen.<br />

Siehe Fragen 5.1, 5.2 <strong>und</strong> 5.4 zur Gastkindregelung


Gemeinde<br />

Gröbenzell<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag<br />

am Donnerstag, 27. September 2007 zum Thema<br />

„BayKiBiG“<br />

1. Sachstandsdarstellung <strong>für</strong> die Kinderbetreuungseinrichtung<br />

innerhalb der Gemeinde Gröbenzell<br />

Gröbenzell, vor den Toren Münchens gelegen, bietet<br />

mit ca. 35 Krippen-, 570 Kindergarten- <strong>und</strong> nahezu<br />

150 Hortplätzen <strong>für</strong> junge Familien optimale<br />

Rahmenbedingungen Familie <strong>und</strong> Beruf optimal<br />

miteinander zu verbinden. Deshalb war es der Gemeinde<br />

ein großes Anliegen, rechtzeitig mit allen<br />

Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen zusammen<br />

die Umsetzung des neuen BayKiBiG‘s anzugehen.<br />

Hierzu fanden frühzeitig rege Austausche<br />

mit allen vor Ort tätigen Trägern (Katholische Kirchenstiftung,<br />

Evangelische Zachäus-Gemeinde,<br />

Arbeiterwohlfahrt Bezirk Oberbayern, Elternvereinigung<br />

„Villa Kunterbunt“ <strong>und</strong> Waldorfverein) statt. In<br />

diesen Rahmengesprächen konnten wir vor Ort die<br />

Kinderbetreuungslandschaft entsprechend den<br />

Wünschen der Eltern so gestalten, dass ein ausgewogenes<br />

Miteinander der Interessen von Eltern,<br />

Trägern <strong>und</strong> Gemeinde möglich wurde. Entscheidend<br />

war, dass das BayKiBiG mit seinen Rahmenbedingungen<br />

es ermöglicht, den neuen Bildungs<strong>und</strong><br />

Erziehungsplan <strong>für</strong> die Kindertagesstätten optimal<br />

umzusetzen. Entsprechend wurde der Anstellungsschlüssel<br />

in den Einrichtungen auf einem<br />

Korridor von 1 : 10,0 bis 1 : 10,5 vom Gemeinderat<br />

festgesetzt. Dieser Korridor stellt die Untergrenze<br />

mit dem Wert 1 : 10,0 dar bis zu welchem die Gemeinde<br />

Gröbenzell sich an der Personalkostenförderung<br />

beteiligt. Bessere Anstellungsschlüssel<br />

können im Ausnahmefall möglich sein, bedürfen jedoch<br />

der Zustimmung der kommunalen Gremien,<br />

damit weiterhin die Förderung erfolgt.<br />

In Gröbenzell gibt es drei Integrationsgruppen mit<br />

insgesamt 15 Integrationsplätzen – damit nimmt die<br />

Anlage 17<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck<br />

hinsichtlich der Anzahl der Plätze einen Spitzenplatz<br />

ein. Dazu wurde auch die Möglichkeit von<br />

Einzelintegrationsplätzen in den Einrichtungen geschaffen,<br />

so dass in der Spitze bis zu maximal 17<br />

Integrationskinder gleichzeitig in Gröbenzeller Einrichtungen<br />

betreut werden.<br />

Mit dem Waldorfkindergarten wird auch eine Sonderform<br />

der Pädagogik seit ca. 15 Jahren innerhalb<br />

der Gemeinde angeboten. Viele Eltern aus den umliegenden<br />

Gemeinden haben in der Vergangenheit<br />

<strong>und</strong> auch nach dem Inkrafttreten des BayKiBiG’s<br />

dieses mit 50 Plätzen reichhaltig bemessene Angebot<br />

angenommen.<br />

2. Umsetzung des BayKiBiG<br />

Die Gestaltung der Umsetzung des BayKiBiG’s liegt<br />

logischerweise vor allem in Trägerhand bzw. in den<br />

Einrichtungen. Einige Träger haben den Start des<br />

BayKiBiG’s hinsichtlich der finanziellen Bindungen<br />

zum 1. September 2006 dazu genutzt, die eigenen<br />

Defizitdeckungszusagen gegenüber ihren örtlichen<br />

Trägern zu verändern. Daraus resultierten teilweise<br />

starke Gebührensteigerungen, die jedoch mit der<br />

Ausgestaltung des Gesetzes in keinem Zusammenhang<br />

stehen. Seitens der Eltern ist dies jedoch vorbehaltlos<br />

akzeptiert worden. Mit dem Personal der<br />

gemeindlichen Kindereinrichtungen (eine Kinderkrippe<br />

<strong>und</strong> drei Kindergärten) wurden frühzeitig Gespräche<br />

geführt <strong>und</strong> die reibungslose Umsetzung<br />

des BayKiBiG’s war <strong>für</strong> alle Beteiligten eine Herzensangelegenheit.<br />

Hinsichtlich der Altersöffung<br />

die das BayKiBiG vorgibt, konnte die Gemeinde<br />

Gröbenzell in einem Kindergarten bereits mit dem<br />

Beginn der Kindergartenjahres 2005/2006 diesbezüglich<br />

Erfahrung sammeln, dass dort eine altersgemischte<br />

Gruppe, in der Kinder zwischen1½Jahren<br />

<strong>und</strong> dem Schuleintritt betreut werden, eingerichtet<br />

wurde. Entsprechend dem später geltenden<br />

Schlüssel von 1 : 2 (Kindergartenkind/Krippenkind)<br />

wurden hier Kindergartenplätze in Krippenplätze


164<br />

umgewandelt. Von diesen Erfahrungen haben wir<br />

insofern profitiert, als wir in dem jetzt begonnenen<br />

Kindergartenjahr eine zweite solche Mischgruppe<br />

haben einrichten können.<br />

Mit der Nachbargemeinde Puchheim, in der es eine<br />

Montessori-Einrichtung gibt, konnte die Gemeinde<br />

Gröbenzell eine wechselweise Anerkennung von<br />

Plätzen vereinbaren, so dass <strong>für</strong> Gröbenzell acht<br />

Plätze in der Puchheimer Montessori-Einrichtung<br />

zur Verfügung stehen, bzw. in dortigen Integrationseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Gemeinde Puchheim im<br />

Gegenzug acht Plätze in der Gröbenzeller Waldorfeinrichtung<br />

anerkannt hat. Leider war es nicht<br />

möglich, mit anderen Gemeinden zu einer solchen<br />

Zusammenarbeit zu gelangen, so dass die Betreuung<br />

der Kinder aus diesen Gemeinden im Waldorfkindergarten<br />

aufgr<strong>und</strong> der Gastkindregelung, also<br />

mit einer Einzelfallbetrachtung erfolgt.<br />

Die Anerkennung der in Gröbenzell vorhandenen<br />

Plätze in den Kindereinrichtungen wurde <strong>für</strong> die<br />

Dauer von drei Jahren vorgenommen, so dass zum<br />

31. August 2008 eine Neubewertung zu erfolgen<br />

hat. Wir planen hierzu dies wiederum <strong>für</strong> die Dauer<br />

von drei Jahren vorzunehmen. Als Gr<strong>und</strong>lage dazu<br />

dient uns die Geburtsstatistik <strong>für</strong> Gröbenzell sowie<br />

sicherlich auch das Anmeldeverhalten der Eltern in<br />

den einzelnen Einrichtungen. Besonders hinsichtlich<br />

der Waldorfeinrichtung ergibt sich hier die Problematik,<br />

dass von den 50 vorhandenen Plätzen<br />

seit etwa 10 Jahren dauerhaft nur 30 – 35 Plätze<br />

durch Gröbenzeller Kinder belegt sind <strong>und</strong> wir uns<br />

so gezwungen sehen, mit der neuen Bedarfsplanung<br />

2008 bis 2011 die von uns anerkannte Zahl<br />

der Kinderbetreuungsplätze im Waldorfkindergarten<br />

zu verringern.<br />

Besonders bei der Betreuung der jüngsten Gröbenzellerinnen<br />

<strong>und</strong> Gröbenzeller stellt sich <strong>für</strong> uns eine<br />

flexible Handhabung der Tageselternbetreuungsverhältnisse<br />

als vorteilhaft dar. Neben einem sich<br />

ständig verändernden Bedarf an Krippenplätzen,<br />

gibt ein Betreuungsverhältnis bei einer Tagesmutter<br />

oder einem Tagesvater der Gemeinde Gröbenzell<br />

die Möglichkeit, schnell <strong>und</strong> unkompliziert auf den<br />

Bedarf der Eltern <strong>und</strong> Kinder zu reagieren. Für den<br />

Landkreis Fürstenfeldbruck ist hier<strong>für</strong> der Tageselternservice<br />

in der Stadt Germering zuständig, der<br />

den Eltern, nachdem die Gemeinde Gröbenzell die<br />

Notwendigkeit der Betreuung anerkannt hat, einen<br />

Betreuungsplatz bei Tageseltern vermittelt.<br />

3. Verbesserungsvorschlägezur Handhabung des<br />

Gesetzes<br />

Trotz eines vergleichsweise „guten“ Anstellungsschlüssels<br />

wäre es <strong>für</strong> das Personal in den Kindereinrichtungen<br />

hilfreich, wenn die früher üblichen –<br />

jedoch nie gesetzlich verankerten – Vorbereitungszeiten<br />

der Erzieherinnen in gleich welcher Form<br />

außerhalb des Anstellungsschlüssels berücksichtigt<br />

werden könnten. Nur so ist eine optimale kindge-<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

rechte Betreuung <strong>und</strong> ein Gestalten der Angebote<br />

sowie die Absprachen der Teams möglich. Hierzu<br />

wäre es angebracht, wenn eine solche Regelung,<br />

die Vorbereitungszeiten ohne Anrechnung auf den<br />

Anstellungsschlüssel berücksichtigt, im BayKiBiG<br />

verankert werden könnten.<br />

Besonders <strong>für</strong> spezielle Formen der Pädagogik, wie<br />

Waldorf oder Montessori, die in der Vergangenheit<br />

stets einen überörtlichen Charakter hinsichtlich der<br />

Herkunft der Kinder besessen haben, wäre es vorteilhaft,<br />

wenn auf einfachen Antrag hin die Verantwortung<br />

von der jeweiligen Sitzgemeinde auf den<br />

Landkreis überginge <strong>und</strong> diese Einrichtung als<br />

überörtliche Einrichtungen, die sich dann aus der<br />

Kreisumlage aller Kommunen des Landkreises finanzieren,<br />

anerkannt würde. Dieser Vorschlag ergibt<br />

sich aus der Problemstellung, dass wenn auch<br />

nur eine einzige Kommune im Landkreis die Anerkennung<br />

von Plätzen in der jeweiligen Einrichtung<br />

einer anderen Gemeinde verweigert, einzig <strong>und</strong> allein<br />

über die Gastkinderregelung ein Betreuungsverhältnis<br />

in den Einrichtung zu Stande kommen<br />

wird, da die meisten Kommunen vor der Verpflichtung,<br />

die sich aus der Anerkennung von Plätzen<br />

hinsichtlich der Investitionstätigkeit ergeben, zurückschrecken.<br />

In unserem Fall (Landkreis Fürstenfeldbruck)<br />

vertritt unsere Nachbargemeinde Olching<br />

die Auffassung, dass sie durch die Pluralität ihres<br />

Angebotes (z. B. durch eine Montessori-Einrichtung)<br />

keine Notwendigkeit sieht, Plätze in einer<br />

Gröbenzeller Waldorfeinrichtung anzuerkennen,<br />

obwohl nachweislich seit vielen Jahren immer wieder<br />

Olchinger Kinder in unserem Kindergarten mit<br />

betreut werden. Durch ein Anheben eines solchen<br />

überörtlich tätigen Kindergartens auf die Landkreisebene<br />

könnte dem Problem entgegengewirkt<br />

werden <strong>und</strong> den Trägern der Einrichtung, vor allem<br />

hinsichtlich der Anerkennung der Plätze <strong>und</strong> der<br />

daraus resultierenden Zusagen <strong>für</strong> Investitionstätigkeiten,<br />

mehr Sicherheit gegeben werden.<br />

Die beiden in Gröbenzell eingeführten altersgemischten<br />

Gruppen stellen vor allem hinsichtlich des<br />

auch in unserem Bereich langsam einsetzenden<br />

demographischen Wandels eine guten Ausblick in<br />

die Zukunft dar. Für die Einrichtungen jedoch ist es<br />

teilweise ein schwieriges Arbeiten, ist doch ein großer<br />

Teil des Personals auf den Kindergartenbereich<br />

spezialisiert <strong>und</strong> hat im Krippenbereich seit der eigenen<br />

Ausbildungszeit kaum gearbeitet. Auch kann<br />

eine solche Gruppe logischerweise von der Anzahl<br />

der dort betreuten Kinder nicht mehr mit einer regulären<br />

Gruppe eines Kindergartens, in die in der Regel<br />

immer noch 25 Kinder gehen werden, verglichen<br />

werden. Vor allem die freien Träger in der Gemeinde<br />

Gröbenzell haben <strong>für</strong> sich selbst festgelegt, dass<br />

die Kinder beim Eintritt in ihre Einrichtung mindestens<br />

drei Jahre alt sein müssen. In Wirklichkeit hat<br />

sich die Betreuungslandschaft <strong>und</strong> der Bedarf der<br />

Eltern jedoch dahingehend verändert, dass in der<br />

Regel bereits heute 2 ½ jährige Kinder st<strong>und</strong>enweise<br />

in den Kinderbetreuungseinrichtungen betreut<br />

werden <strong>und</strong> so das Eintrittsalter in den Kindergar-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

ten abgesenkt wurde. Für uns als kommunaler Träger,<br />

der eine solche Restriktion selbstverständlich<br />

nicht vorgeben wird, bedeutet dies, dass die überwiegende<br />

Mehrzahl der neu in den Kindergarten<br />

kommenden Kinder unter 3 Jahren alt ist. Entsprechend<br />

intensiver muss die Beschäftigung mit den<br />

Kindern dort erfolgen, um die Umsetzung des BEP<br />

zu garantieren. Hierzu könnte über die Ausführungsbestimmungen<br />

des BayKiBiG erreicht werden,<br />

dass generell eine Verpflichtung aller Träger zu<br />

altersgemischten Gruppen oder einer Öffnung des<br />

Eintrittsalters zu 2 ½ Jahren hin verpflichtend ist.<br />

Besonders bei der Betreuung der Kleinkinder zeigt<br />

sich, dass einzig die Tageselternplätze mit der durch<br />

die gewonnenen Flexibilität als Puffer wirken. Häufig<br />

haben Eltern auch während des dreijährigen Erziehungsurlaubs<br />

die Möglichkeit oder den Wunsch,<br />

einige St<strong>und</strong>en in der Woche berufstätig zu sein.<br />

Die Kinderbetreuung <strong>für</strong> ein solches beispielsweise<br />

10- oder 12-St<strong>und</strong>en-Arbeitsverhältnis kann jedoch<br />

165<br />

nicht in einer Krippeneinrichtung erfolgen, da Krippen<br />

ebenso wie Kindergärten an die mindestens<br />

vierstündige Besuchszeit (damit 20 St<strong>und</strong>en pro<br />

Woche) geb<strong>und</strong>en sind. Die berufliche Realität der<br />

Eltern seht jedoch häufig so aus, dass sie Betreuung<br />

nur an gewissen Tagen benötigen <strong>und</strong> auch<br />

dort nur wenige St<strong>und</strong>en. Hierzu gilt es selbstverständlich<br />

die Balance in einer Krippeneinrichtung<br />

zu finden zwischen dem festen Gefüge einer Gruppe,<br />

das sich herausbilden muss, um den Kindern<br />

die nötige Sicherheit <strong>und</strong> den Mut zum Lernen <strong>und</strong><br />

Erleben zu geben <strong>und</strong> andererseits dem Betreuungsbedarf<br />

der Eltern. Jedoch ist mittelfristig davon<br />

auszugehen, dass durch die in der Regel wenigen<br />

zur Verfügung stehenden Krippenplätze diese<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich voll ausgebucht sein werden, dem<br />

tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern jedoch<br />

nicht nachgekommen werden kann.<br />

Dieter Rubenbauer<br />

1. Bürgermeister


Anlage 18<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

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168<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

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Mekra Lang GmbH & Co KG<br />

i.V. Elisabeth Döbler-Scholl<br />

Head of Marketing and PR<br />

Buchheimer Str. 4<br />

91465 Ergersheim<br />

Zu den Fragen 2. <strong>und</strong> 9. der CSU Fraktion <strong>und</strong> 5.2 sowie<br />

5.3 der SPD-Fraktion<br />

Mit der eigenen Gemeinde Ergersheim gibt es keine<br />

Schwierigkeiten, obwohl uns selbst keine qualifizierte<br />

Bedarfsplanung vorliegt. Da wir als größter Arbeitgeber<br />

in einem Flächenlandkreis aber auch Kinder aus<br />

anderen Gemeinden in unserer Einrichtung haben, erleben<br />

wir immer wieder, dass Eltern, die unser zweisprachiges<br />

Montessori-Konzept <strong>und</strong> unsere großzügigen<br />

Öffnungszeiten (von 5.30 bis 18.00 Uhr täglich,<br />

auch in den Ferienzeiten) wählen, von den jeweiligen<br />

Heimatgemeinden zur Kasse gebeten werden oder der<br />

Bedarf nicht anerkannt wird. Diese Entwicklung ist<br />

mehr als ärgerlich <strong>und</strong> fördert gleichzeitig eine 2-Klassengesellschaft<br />

bei der Kinderbetreuung, weil sich<br />

nicht jede Familie eine Zuzahlung von bis zu 50% des<br />

Förderbeitrags leisten kann.<br />

So haben wir es z.B. erlebt, dass ein Kind (1 Jahr alt),<br />

bei uns in die Krippe eingewöhnt wurde, weil am Heimatort<br />

kein Krippenplatz vorhanden war <strong>und</strong> nach 8<br />

Wochen dann (weil dann ein Krippenplatz frei wurde) in<br />

die Krippe des Heimatortes „umgewöhnt“ werden<br />

sollte. Die Gemeinde Rothenburg o.d.Tauber befand<br />

dies als absolut „zumutbar“, wo das Kindeswohl dabei<br />

bleibt, das laut Gesetzestext im Vordergr<strong>und</strong> stehen<br />

sollte, darf jeder <strong>für</strong> sich selbst beantworten.<br />

Ein weiteres Problem stellt sich, wenn Kinder, die in<br />

unserer Einrichtung als Krippenkinder aufgenommen<br />

werden <strong>und</strong> sich in der Gemeinschaft eingelebt haben,<br />

mit Vollendung des 3. Lebensjahres (oder zum folgenden<br />

Kindergarten-Jahresende) in eine andere Ein-<br />

Anlage 19<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

richtung wechseln sollen, weil <strong>für</strong> Kinder im Kindergartenalter<br />

in der Heimatgemeinde noch Plätze frei sind.<br />

Auch hier stehen Elternwille <strong>und</strong> Kindeswohl kaum an<br />

erster Stelle.<br />

Natürlich versuchen Gemeinden, ihre eigenen Kindergärten<br />

zu halten (z.T. auch weil unkündbare Verträge<br />

bei Erzieherinnen bestehen), doch darf gefragt werden,<br />

inwieweit der qualitative Anspruch der Landesregierung<br />

(<strong>und</strong> der Eltern!) damit erfüllt wird.<br />

Die Bedürfnisse von Familien, insbesondere bei der<br />

Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> Familie werden somit sicherlich<br />

nicht ausreichend berücksichtigt. Die Rechte<br />

der Eltern, die eigentlich gestärkt werden sollten, sehen<br />

wir damit als nicht genügend abgesichert an.<br />

Den größten Handlungsbedarf sehen wir daher bei der<br />

Gastkinderregelung.<br />

Es sollte den Eltern möglich sein, wenigstens innerhalb<br />

eines Landkreises oder in einem Umkreis von ca. 30<br />

km die Kindertagesstätte/den Kindergarten zu wählen,<br />

die/der den eigenen pädagogischen Wünschen <strong>und</strong><br />

Vorstellungen am Besten entspricht.<br />

Wir wären sehr dankbar, wenn in diesem Bereich entsprechend<br />

auf die Gemeinden <strong>und</strong> Träger eingewirkt<br />

werden würde.<br />

Elisabeth Döbler-Scholl<br />

i.V. von Susanne Lang, Geschäftsführerin MEKRA Lang<br />

GmbH & Co. KG


Stephan Mahlert – Flurgrenzstr. 31a – 82205 Gilching<br />

-Statement zum Fragenkatalog BayKiBiG -<br />

Gilching, den 22.09.2007<br />

Anlage 20a<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> des Bayer. Landtags zum<br />

Thema BayKiBiG am 27.09.2007<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

als Privatperson <strong>und</strong> als selbständiger Unternehmer habe ich mich in mehreren Gemeinden<br />

intensiv mit den Auswirkungen des BayKiBiG befasst.<br />

Der Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung einer zusammenhängenden Übersicht über die<br />

Kinderbetreuung in den jeweiligen Gemeinden <strong>und</strong> deren Finanzierung. Hierzu wurden<br />

umfassende Analysen erarbeitet (z.B <strong>für</strong> die Kigas in Gilching mit 19.000 Einwohnern <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />

alle Einrichtungen – von Krippe bis Hort- in Pöcking mit 5.600 Einwohnern. Die Studien<br />

liegen diesem Schreiben bei.<br />

Aus dieser Erfahrung nehme ich zu folgenden Fragen wie folgt Stellung:<br />

Stephan Mahlert<br />

Flurgrenzstr. 31a<br />

82205 Gilching<br />

Tel. 0172-8321919<br />

Fax. 08105-7799-41<br />

Zu 1 <strong>und</strong> 2 CSU, 8.3 SPD.<br />

Durch die Erstellung der Analysen (z.B <strong>für</strong> Gilching mit 19.000 Einwohnern <strong>und</strong> Pöcking mit<br />

5.600 Einwohnern) konnte ich beobachten, wie das BayKiBiG die Gemeinden, Gemeinderäte<br />

<strong>und</strong> Betreuungsinstitutionen gezwungen bzw. aufgefordert hat<br />

- sich mit der Kinderbetreuungssituation im Gesamten <strong>und</strong> durchgängig zu befassen<br />

(von der Geburt bis hin zum Jugendhaus),<br />

- Lücken in der Betreuung zu erkennen,<br />

- fehlende Bedarfe zu decken, bzw. auf den Weg zu bringen,<br />

- zukunftsweisende Konzepte zu erarbeiten,<br />

- Qualität der Betreuung nicht nur an der Anzahl der Betreuer festzumachen,<br />

- Kinderbetreuung nicht mehr zu verwalten, sondern zu managen/gestalten,<br />

- einen politischen Willen zu formulieren (z.B. bis hin zu einer Orientierung an einem<br />

anzustrebenden Anstellungsschlüssel von 1:8).<br />

Die konkrete Bedarfsplanung wurde auf Seiten der Kigas durchgeführt. Für<br />

Tagespflegebedarf, Kinderkrippen, Mittags- <strong>und</strong> Hortbetreuung sowie weiterführende


172<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Jugendbetreuung ist eine Bedarfsplanung noch nicht ausgereift, um die Zusammenhänge<br />

darzustellen.<br />

Die konkrete Bedarfsanalyse lässt sich auch nur aus einer umfassenden Analyse der<br />

demographischen Zahlen <strong>und</strong> der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung ableiten,<br />

aufgeteilt nach<br />

- Kindern gem. BayKiBiG – Migrationskinder,Regelkinder etc.,<br />

- den bestehenden Betreuungseinrichtungen – von Gemeinde Kiga, kirchl.-<br />

Einrichtungen, externen Trägern, Montessorihäuser etc.,<br />

- den geplanten Aktivitäten der Gemeinden (z.B. Gilchinger Bauvorhaben <strong>für</strong> ca. 1.500<br />

Personen, Erweiterung/Neubau der Schulen, Planungen zur Ganztagsschule usw.)<br />

ableiten.<br />

Die qualifizierte „gesamtheitliche“ Bedarfsplanung kann deutlich verbessert werden.<br />

Verwaltungstaugliche Werkzeuge bzw. qualifizierte Unterstützung von den Landratsämtern<br />

ist hierzu nötig; bzw. der Mut der Gemeindeverwaltungen Unterstützung zu einer<br />

„gesamtheitlichen Analyse“ anzufordern oder zu beauftragen.<br />

Im Rahmen der BayKiBiG-Analyse <strong>und</strong> der nachfolgenden Diskussionen, wurden z.B. in<br />

Gilching in 2006/2007<br />

- die Krippenplätze um 26 erweitert (zusammen mit einem priv. Träger),<br />

- 50 weitere Mittagsbetreuungsplätze geschaffen (im Einvernehmen mit den<br />

Gr<strong>und</strong>schulen),<br />

- eine Vorschul-Kiga Gruppe gesichert (zusammen mit einem priv. Träger),<br />

- der Beschluß zum Ausbau der Hortplätze gefasst.<br />

Gemeinden, wie z.B. Pöcking, die bereits vor dem Inkrafttreten des BayKiBiG die<br />

Kinderbetreuung (vom 1.Geburtstag bis zur Hortbetreuung) als Gesamtes betrachtet haben,<br />

können die zusätzlichen Möglichkeiten des Gesetzes nutzen, Ihre Betreuungssituation zu<br />

verbessern (siehe hierzu die Ergebnisse der Analyse).<br />

Zu 4 CSU.<br />

Anfängliche Defizite in der Anwendung der Buchungszeiten <strong>und</strong> deren Auswirkungen auf die<br />

jeweilige Betreuungssituation <strong>und</strong> Finanzierung einzelner Kigas (in Gilching), führten zu<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Solidaritätsbuchungen. Während der Gilchinger Analyse wurde die<br />

durchschnittliche Buchungszeit im Zeitraum der Bedarfsanalyse im Mai 2006 bis zum<br />

September 2007 um 0,5 Std./Tag pro Kind nach unten korrigiert <strong>und</strong> ist seitdem konstant.<br />

Die durchschnittliche ungewichtete Buchungszeit pro Kind/Tag beträgt z.B. in Gilching 6,54<br />

Std., in Pöcking 5,6 Std. (siehe hierzu die beiden Studien).<br />

Zu 5 CSU.<br />

Die Öffnungszeiten haben sich deutlich nach oben verändert.<br />

Neue Angebote haben in Gilching zu einer Verlängerung der Öffnungszeiten um insg. 25,5<br />

Std. der 5 GemeindeKigas geführt (2005 im Vergleich zu 2006).<br />

Zu 6 CSU.<br />

Es wird intensiver darüber nachgedacht (Gemeindeverwaltung mit den Einrichtungen), in<br />

welcher Einrichtung (wenn mehrere vorhanden) die Betreuung am sinnvollsten erscheint <strong>und</strong><br />

wie diese dauerhaft gesichert finanziert werden kann.<br />

Zu 8 CSU u. 4.6 SPD.<br />

Vielen Gemeinden ist die derzeitige IST- Finanzierungssituation nicht bekannt.<br />

Sowohl in der Gemeinde Gilching, als auch in Pöcking ist das Gesamtdefizit (alte Regelung<br />

vs.BayKIBiG) nahezu identisch. Allerdings gibt es große Unterschiede <strong>für</strong> einzelne<br />

Einrichtungen.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

durchgeführt haben, verlieren aufgr<strong>und</strong> der geringeren Buchungszeiten einerseits an<br />

Einnahmen, andererseits an Förderung (siehe hierzu detailliert in den jeweiligen Analysen).<br />

Die Bereitschaft, Defizitverträge einzugehen wurde in Pöcking <strong>und</strong> in Gilching genutzt.<br />

Durch eine genaue Analyse wurde z.B. in Gilching eine dauerhaft bessere Finanzierung<br />

einer Krippenbetreuung errechnet, als wenn die Gemeinde mit einem reduzierten Angebot<br />

selber als Träger fungiert hätte.<br />

Zu 14 CSU u. SPD 3.2.<br />

Ein Grossteil der Leitungen der Einrichtungen sind mit der Anwendung der zusätzlichen<br />

„neuen“ Werkzeugen überfordert. Zum Einen lag <strong>und</strong> liegt der Schwerpunkt Ihrer Aufgaben<br />

in der Kinderbetreuung, mit wenig Spielraum <strong>für</strong> administrative Aufgaben, zum Anderen sind<br />

die EDV-Gr<strong>und</strong>kenntnisse nicht ausreichend. Der Umgang mit den<br />

Finanzierungswerkzeugen muss geübt <strong>und</strong> verstanden werden, bevor Entscheidungen<br />

getroffen werden. (Fehler beim Ausfüllen führen schnell zu Personalfehlplanungen;<br />

eingeführte 4 Augenkontrolle ist somit doppelte Arbeit, bei der Leitung <strong>und</strong> in der<br />

Verwaltung)<br />

Wie bereits angeführt sollte den Verwaltungen das Angebot einer gemeindebezogenen<br />

Analyse der Gesamtbetreuungssituation angeboten werden, in deren Rahmen auch die<br />

Leitungen lernen das BayKiBiG als „positives“ <strong>und</strong> „sehr nützliches“ Steuerungs- <strong>und</strong><br />

Kontrollinstrument zu verwenden. Auf diese Weise werden auch die Verwaltungen in die<br />

Lage des dienstleistungsorientierten „Managen“ versetzt <strong>und</strong> effiziente Prozesse angeregt.<br />

Zu 15 CSU.<br />

Die Personalplanung erfolgt buchungszeitorientierter. Allerdings ist die Flexibilität bei<br />

Gemeindeeinrichtungen, bei denen die Gemeinde der Träger ist, eingeschränkt. Neue<br />

Arbeitszeitflexibilisierungen sind <strong>für</strong> die Verwaltungen leider ein ungeschriebenes Blatt <strong>und</strong><br />

Bedürfen einer Erklärung an konkreten Beispielen. Eine Poolbildung von Personal<br />

übergreifend scheitert leider meistens an der über Jahre aufgebauten Konkurrenzsituation<br />

einzelner Einrichtungen <strong>und</strong> dem Willen einzelner Betreuer.<br />

Externe Träger, die verschiedenste Betreuungssparten (Krippe, Mittagsbetreuung, Kiga etc.)<br />

in einer Gemeinde betreuen, sind hier wesentlich bedarfsorientierter <strong>und</strong> können auch<br />

kurzfristige Bedarfe anbieten <strong>und</strong> unterschiedlichste Erfahrungen der Mitarbeiter in den<br />

Erziehungsplan einfließen lassen.<br />

Zu 16 CSU.<br />

Der Anstellungsschlüssel ist ein gutes Instrument, einen Überblick über die Kind-<br />

Betreuerverhältnisse zu bekommen; jedoch bedarf es einer detaillierten Betrachtung der<br />

Einrichtung. Bei bestimmten Verhältnissen von Migrationskindern, unter 3-jährigen <strong>und</strong><br />

Regelkindern kann z.B. ein Anstellungsschlüssel von 1:9 nicht ausreichend sein, eine<br />

qualitative Betreuung sicherzustellen <strong>und</strong> auch die Finanzierung zu gewährleisten (siehe<br />

hierzu auch beispielhaft die beiden Analysen).<br />

Zu 1.1 SPD.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein „visionäres Ziel“, deren konsequente<br />

Weiterverfolgung wünschenswert ist. Das BayKiBiG ist ein erster Baustein in diese Richtung,<br />

indem zum ersten Mal eine Klammer <strong>für</strong> Betreuungsmöglichkeiten mit deren<br />

Finanzierungsmöglichkeiten vom 1.Lebensjahr bis in die Jugend gebildet wird.<br />

3 -Statement zum Fragenkatalog BayKiBiG - Stephan Mahlert<br />

173


174<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Allerdings macht ein Ausbau der Krippenplätze mit Rechtsanspruch <strong>und</strong> weiterführend im<br />

Kiga nur dann Sinn, wenn dieser bis in Hortplätze, bzw. Ganztagsschulangebote<br />

weitergeführt wird. Vielen Gespräche mit Eltern (aller sozialen Schichten) zeigten, dass diese<br />

eine durchgehende Betreuung von Anfang an wollen bzw. benötigen.<br />

Zu 3.1,. 3.4 u. 4.7 SPD.<br />

Wenn die Werkzeuge des BaykiBiG ausreichend in deren Anwendung erklärt werden,<br />

reduziert sich sogar der Aufwand <strong>für</strong> die Leitung einer Einrichtung. In Absprach mit den<br />

Verwaltungen reduziert sich der Aufwand in Einrichtungen mit der Gemeinde als Träger auf<br />

wenige Arbeitsprozesse, die nicht am Kind erbracht werden.<br />

Ein scheinbarer Nachteil der Aufgabe von Verwendungszeiten kann schnell ins Positive<br />

umschlagen:<br />

- Einsatzzeiten werden flexibler geplant <strong>und</strong> genutzt;<br />

- Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungen werden mehr <strong>und</strong> mehr in der Einrichtung erbracht;<br />

- Historisch bedingte „Zwänge“ (ungeschriebene Gesetze einer Einrichtung) einzelner<br />

Betreuer, werden neutral dargestellt <strong>und</strong> führen zu positiven Ergebnissen <strong>für</strong> alle<br />

Betreuer<br />

Da genauere Anwendungsbeispiele personenbezogen sind, können diese gerne auf Anfrage<br />

<strong>und</strong> bei Einverständnis gegeben werden.<br />

Voraussetzung ist jedoch eine detaillierte Analyse jeder Einrichtung, um kompetente<br />

Aussagen geben zu können. Verwaltungstaugliche Werkzeuge bzw. qualifizierte<br />

Unterstützung von den Landratsämtern ist hierzu nötig; bzw. der Mut der<br />

Gemeindeverwaltungen, Unterstützung zu einer „gesamtheitlichen Analyse“ anzufordern<br />

oder zu beauftragen.<br />

Zu 4.8 SPD<br />

Neue Arbeitsverträge können flexibler gestaltet werden. Z. B. kann ein bestimmter Pool von<br />

Betreuern abhängig von der jeweiligen Bedarfsplanung rechtzeitig geplant werden.<br />

Unterstützt durch eine langfristige Planung (3-5 Jahresprognose aus gesicherten<br />

demographischen Untersuchungen) werden Kontingentverträge möglich.<br />

Wenn z.B. eine Erzieherin durch fehlende Buchungszeitst<strong>und</strong>en am Nachmittag EINE<br />

Randst<strong>und</strong>e weder als Verfügungszeit noch in der Betreuung am Kind erbringen kann,<br />

können diese St<strong>und</strong>en bei sich ändernden Buchungszeiten kurzfristig oder im nächsten<br />

Betreuungsjahr mit anderen Betreuungsst<strong>und</strong>en nachgeholt werden.<br />

Auch hier gilt, weitere konkrete Beispiele sind personenbezogen <strong>und</strong> können bei Nachfrage<br />

<strong>und</strong> Einverständnis des Trägers <strong>und</strong> der Person gegeben werden.


Analyse<br />

KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Dokumentversion 3.1 vom 26.11.2006<br />

1. Revision Vs. 2.0 vom 3.02.2007<br />

2. Revision Vs. 3.0 vom 19.02.2007<br />

STEPHAN MAHLERT, FLURGRENZSTR. 31A, 82205 GILCHING<br />

TEL. 0172-8321919; E-MAIL: SML@MUC-CONSULTING.DE<br />

Anlage 20b<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten


176<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Allgemeines<br />

1.1 Zweck des Dokumentes<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Die Auftragsanalyse beinhaltet die Dokumentation der Ist-Aufnahme <strong>und</strong> beschreibt die Abhängigkeiten der<br />

erfassten Rahmendaten bei der Umsetzung auf das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz<br />

(BayKiBiG) sowie durch diese identifizierten Chancen <strong>und</strong> ihr Risikopotential.<br />

1.2 Informationen zum Dokument<br />

Ablage: C://Analyse KiGa Gemeinde Gilching BayKiBiG Vs. 3.1<br />

Autor(en): Stephan Mahlert Tel.: 0172-8321919<br />

Flurgrenzstr. 31a<br />

82205 Gilching<br />

Mail :sml@muc-consulting.de<br />

Kosten: werden vom Autor persönlich getragen<br />

freigegeben am: 26.11.06/ 1. Rev. am 03.02.2007<br />

1.3 Verteiler<br />

Name, Vorname Stellenbez. Postanschrift, E-Mail<br />

Amon, Stefan Geschäftsleitung<br />

1.4 Abkürzungen <strong>und</strong> Definitionen<br />

Abkürzungen / Glossar<br />

Abkürzung Bedeutung<br />

KiGa Kindergarten<br />

Rathausstr. 2<br />

82205 Gilching<br />

BayKiBiG Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz mit Ausführungsverordnung<br />

KiKr Kinderkrippe


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

2 Ziel <strong>und</strong> Umfang der Analyse<br />

Hintergr<strong>und</strong><br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

177<br />

Stephan Mahlert<br />

Aus dem Vorwort des BayKiBiG von Frau Christa Stewens (Bayerische Staatsministerin <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen) ergibt sich die Aufgabenstellung: „Es ist ein Gesetz <strong>für</strong> unsere Kinder <strong>und</strong><br />

Familien, denn es stärkt den Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen sowie die Vereinbarkeit von Familie<br />

<strong>und</strong> Erwerbstätigkeit. ...es ist aber auch die Antwort auf die demographische Entwicklung. Bis 2009 ....wird<br />

die Geburtenzahl in Bayern auf rd. 105.000 sinken....r<strong>und</strong> 3.800 Gruppen <strong>und</strong> bis zu 8.900 Arbeitsplätze<br />

gehen unwiederbringlich verloren....“ Die staatlichen Zuschüsse orientieren sich jetzt nicht mehr nach Anzahl<br />

der Gruppen, sondern nach dem individuellen Betreuungsbedarf des Kindes. Die Finanzmittel sollen so noch<br />

effektiver eingesetzt werden. „Ein verlässlicher <strong>und</strong> bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung ist<br />

jedoch nur gemeinsam mit den Kommunen möglich. Planungs- <strong>und</strong> Finanzierungsverantwortung wurden<br />

deshalb in ihre Hand gelegt;..“<br />

Ziel<br />

Die Analyse soll aufzeigen, welche Auswirkungen diese Umstellung auf Gilching- eine der kinderreichsten<br />

Gemeinden Bayerns – sowie deren zukünftig notwendigen Parameter hat.<br />

Die Ergebnisse sollen der Verwaltung <strong>und</strong> dem Gemeinderat als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> zukünftiges Handeln dienen.<br />

Mit Hilfe der errechneten Parameter lässt sich jede Form bestehender <strong>und</strong> zukünftiger Kinderbetreuung mit<br />

den jeweiligen finanziellen Abhängigkeiten darstellen.<br />

Gegenstand der Untersuchung<br />

In der Gemeinde Gilching gibt es 8 Kindergärten mit insgesamt 590 genehmigten Betreuungsplätzen (2005)<br />

<strong>und</strong> eine Kinderkrippe mit 12 genehmigten Betreuungsplätzen. Davon befinden sich 377 Betreuungsplätze in<br />

durch die Gemeinde betriebenen Kindereinrichtungen.<br />

In die Analyse gehen die Zahlen <strong>und</strong> Faktoren der durch die Gemeinde betriebenen Kindereinrichtungen ein<br />

• Kindergarten an der Waldstrasse<br />

• Kindergarten Geisenbrunn<br />

• Kindergarten Wichtelhaus (Rathausstrasse)<br />

• Montessori Kindergarten (Schulstrasse)<br />

• Kindergarten „Kinderfarm“ (Frauenwiesenweg)<br />

• Kinderkrippe im kath. Kindergarten (Schergenamtsweg)<br />

Nicht Gegenstand der Untersuchung<br />

Nicht Gegenstand der Untersuchung sind die Einrichtungen des<br />

• B.I.V. Kindergartens (Melchior-Fanger-Str.)<br />

• Kindergartens St. Johannes (ev.) (Karolingerstr.)<br />

• Kindergartens St. Sebastian (kath.) (Schergenamtsweg)<br />

• Kindergartens Peterchens Mondfahrt<br />

Auf eine detaillierte Erläuterung des sehr umfangreichen Gesetzes wird verzichtet. Die Analyse erfolgt Anhand<br />

der Fakten <strong>und</strong> der daraus sich ergebenden Ergebnissen.


178<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Zum Inkrafttreten des BayKiBiG bestehende Kindergarten- <strong>und</strong> Hortgruppen wurden bis zum 31. August<br />

2006 wie bisher personalkostenbezogen gefördert. Die Umstellung auf die kindbezogene Förderung erfolgte<br />

zum 1. September 2006 (Betreuungsjahr 2006/2007).<br />

Plätze in bei Inkrafttreten des BayKiBiG anerkannten Kindergärten werden bis zum 31. August 2008 zur<br />

Begründung des Anspruchs auf die kindbezogene Förderung als bedarfsnotwendig fingiert.<br />

Für Kinder in Kindergärten mit einem faktischen, überörtlichen Einzugsbereich (Stichtag: 1. September 2005)<br />

ist sichergestellt, dass Kinder bis zum Schuleintritt im bisherigen Kindergarten verbleiben können <strong>und</strong> die<br />

Gemeinde, die insoweit wie bisher finanziert. Das bedeutet, dass spätestens ab dem 1. September 2008<br />

(Betreuungsjahr 2007/2008) die Förderung gemäß des BayKiBiG greift.<br />

Mit Hilfe der nachfolgenden Ist-Analyse werden die finanziellen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die<br />

Einrichtungen der durch die Gemeinde betriebenen Kindereinrichtungen aufgezeigt. Hierzu werden die Ist-<br />

Zahlen (Stand Oktober/November 2006) herangezogen <strong>und</strong> eine Gegenüberstellung gemäß BayKiBiG <strong>für</strong><br />

das Betreuungsjahr 2006/2007 simuliert <strong>und</strong> durchgeführt.<br />

Hauptsächlich gilt es, folgenden Änderungen bzw. Anforderungen gerecht zu werden:<br />

• Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen<br />

Fördersystems, sondern von der demographischen Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung<br />

abhängig.<br />

• Die Anpassung der bestehenden Ausgaben (Personal- <strong>und</strong> Sachausgaben) an die neue gesetzliche<br />

Förderung bedarf Erfahrungswerte, um die Qualität der Kinderbetreuung optimal zu gestalten.<br />

• Auch die Einnahmenseite wird sich verändern (Gebühren <strong>und</strong> Förderbetrag des Landes) <strong>und</strong> ist abhängig<br />

von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren jährlichen Schwankungen.<br />

• Die Fördermittel zur Einzelintegration von behinderten oder von einer Behinderung bedrohter Kinder<br />

erfolgt anhand eines festen Faktors. Mögliche höhere Faktoren müssen neu bestimmt werden. Auch hier<br />

bedarf es Erfahrungswerte.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

179<br />

Stephan Mahlert<br />

3 Auftragsbezogene Ist-Aufnahme <strong>und</strong> Ist-Analyse der relevanten Daten <strong>für</strong> die<br />

Effizienzbetrachtung<br />

In Kapitel 3.1 <strong>und</strong> 3.2 werden hautsächlich die Fakten dargestellt, eine Analyse bzw. die Bewertung erfolgt<br />

im Kapitel 3.3.<br />

3.1 Allgemeine Rahmendaten<br />

Die allgemeinen Rahmendaten sollen einen Überblick über den Untersuchungsgegenstand geben.<br />

3.1.1 Allg. Kennzahlen <strong>und</strong> demographische Größen<br />

Gemäß der Untersuchung der Firma StratCon hat Gilching folgenden Bevölkerungsanteil von Kindern im<br />

Kindergartenalter von 3-6 Jahren: Abb. 1.<br />

Anzahl Kinder<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-50<br />

-100<br />

494<br />

Anzahl KiGa-Kinder (3-6 Jahre)<br />

in Gilching gem. Bevölkerungsstatistik<br />

Dr. Gottwald<br />

451<br />

-43<br />

448<br />

-46<br />

440<br />

-54<br />

436<br />

-58<br />

in 2006 in 2007 in 2010 in 2015 in 2020<br />

vgl. zu 2006<br />

Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />

Bevölkerungsstatistik (3-6<br />

Jahre)<br />

Die Entwicklung der KiGa-Kinder in den nächsten Jahren entwickelt sich nach einem Einbruch in 2007 konstant.<br />

Der Einbruch kommt zum Einen durch die vorgezogene Einschulungsaltersgrenze zustande, zum<br />

Anderen durch tatsächlich weniger Geburten im Jahr 2003 (146), in 2002 waren es noch 174.


180<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Für eine spätere, detaillierte Betrachtung der KiGa´s <strong>und</strong> einer Berechnung nach dem neuen BayKiBiG ist<br />

die Verteilung der betreuten Kinder auf die einzelnen Gemeindekindergärten notwendig.<br />

Abb. 2 zeigt die Gesamtverteilung der Kinder auf die KiGa´s,<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

-20<br />

KIGA Kinderfarm<br />

100<br />

89<br />

-11,60<br />

KIGA Montessori<br />

65<br />

59<br />

-12,70<br />

KIGAGeisenbrunn<br />

50<br />

40<br />

5,80<br />

KIGAWaldstrasse<br />

100<br />

91<br />

-4,20<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

50<br />

46<br />

1,80<br />

Abb. 3 zeigt die Verteilung nach Art der betreuten Kinder:<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

0<br />

14<br />

33<br />

41<br />

50<br />

68<br />

4 3<br />

68<br />

41<br />

4<br />

5<br />

KIKR kath. KiGA<br />

12<br />

14<br />

-2,00<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />

Anzahl Kinder<br />

Anzahl Kinder je Katgorie: insgesamt 339 Kinder<br />

14<br />

12<br />

4<br />

9<br />

5<br />

Anzahl Kinderbetreuungsplätze<br />

Anzahl Kinder<br />

in Gemeinde- KiGa 2006<br />

tatsächliche Anzahl freie<br />

plätze nach BayKiBiG<br />

+ = freie Plätze<br />

- = Überbelegung<br />

KiGA<br />

Regelkinder<br />

KIGA<br />

Migrationskinder<br />

KIGA<br />

Integrationskinder<br />

KIGR<br />

unter 3 Jahre<br />

KIGA<br />

unter 3 Jahre


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

181<br />

Stephan Mahlert<br />

Die Art der Kinder ist <strong>für</strong> die spätere Berechnung des Zuschusses <strong>und</strong> der nach Gesetzt tatsächlich in Anspruch<br />

genommenen KiGa-Plätzen (siehe Abb. 2) notwendig:<br />

- Regelkinder werden mit dem Faktor 1,0 gewertet<br />

- Migrationskinder mit dem Faktor 1,3<br />

- Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0<br />

- Integrationkinder mit dem Faktor 4,5 oder im Einzelfall höher<br />

Die verbleibenden 3-6 jährigen Kinder (495 – 327= 168 Kinder) , die nicht in den Gemeindekindergärten<br />

betreut werden, werden in den anderen oben aufgeführten Institutionen betreut, außerhalb der Gemeinde<br />

Gilching oder zu Hause (eine detaillierte Aufteilung in Zahlen liegt nicht vor). Die Gastkindregelung des Bay-<br />

KiBiG bleibt unberücksichtigt.<br />

Mit dem BayKiBiG können erstmals auch Kinder unter 3 Jahren in den KiGa´s betreut werden. Die Anzahl<br />

der unter 3-jährigen (2-jährige, die im Verlauf des Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden können) entwickelt<br />

sich ebenfalls konstant: Abb. 4:<br />

Anzahl Kinder<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

143<br />

Anzahl KiGa-Kinder (2 Jahre)<br />

in Gilching gem. Bevölkerungsstatistik<br />

Dr. Gottwald<br />

146<br />

3<br />

153<br />

10<br />

146<br />

3<br />

148<br />

in 2006 in 2007 in 2010 in 2015 in 2020<br />

5<br />

Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />

Bevölkerungsstatistik (2<br />

Jahre)<br />

vgl. zu 2006<br />

Die Anzahl der Kinder, die potentiell <strong>für</strong> eine KiKr in Frage kommen (1 <strong>und</strong> 2 Jahre alt), sind in Abb. 5 aufgeführt.<br />

Die Gemeinde Gilching betreibt derzeit eine KiKr im kath. KiGa mit 12 Plätzen.<br />

AnzahlKinder<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Anzahl potentieller KiKr-Kinder (1-2 Jahre)<br />

in Gilching gem. Bevölkerungsstatistik<br />

293<br />

304<br />

11<br />

309<br />

16<br />

Dr. Gottwald<br />

295<br />

2<br />

301<br />

in 2006 in 2007 in 2010 in 2015 in 2020<br />

8<br />

Anzahl potentieller KiKr-<br />

Kinder gem.<br />

Bevölkerungsstatistik (1-2<br />

Jahre)<br />

vgl. zu 2006


182<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Eine weitere Kennzahl <strong>für</strong> die spätere Betrachtung ist die Entwicklung der Öffnungszeiten der KiGas/KiKr<br />

vom Betreuungsjahr 2005/2006 nach 2006/2007 (Abb. 6):<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

35,0<br />

35,0<br />

38,5<br />

32,5<br />

43,5<br />

32,5<br />

38,5<br />

32,5<br />

36,5<br />

32,5<br />

37,0<br />

32,5<br />

0 10 20 30 40 50<br />

St<strong>und</strong>en<br />

Im neuen Gesetz wird nach Fachkräften <strong>und</strong> Ergänzungskräften unterschieden.<br />

Ein Überblick über die Anzahl der Betreuer gibt Abb. 7:<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

9,7<br />

KIGA Kinderfarm<br />

4,7<br />

5<br />

7,53<br />

KIGAMontessori<br />

4,53<br />

3<br />

5<br />

KIGAGeisenbrunn<br />

2<br />

3<br />

KIGAWaldstrasse<br />

8,6<br />

4<br />

4,6<br />

5<br />

KIGAWichtelhaus<br />

2<br />

3<br />

3<br />

KIKR kath. KiGA<br />

2<br />

1<br />

Wochenöffnugszeit/Std.<br />

2006<br />

Wochenöffnungszeit/Std.<br />

2005<br />

Anzahl Stellen<br />

Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte<br />

(normiert auf 38,5 Std./Woche)<br />

Anzahl Stellen<br />

Fachkräfte<br />

(normiert auf 38,5 Std./Woche)<br />

Anzahl Stellen<br />

Ergänzungskräfte<br />

(normiert auf 38,5 Std./Woche)


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

183<br />

Stephan Mahlert<br />

Auch die durchschnittlichen Buchungszeiten der Kinder sind <strong>für</strong> die spätere Berechnung von ausschlaggebender<br />

Bedeutung. Abb. 8 zeigt die gebuchten Zeiten, Stand Oktober/November 2006.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, je länger die Buchung, desto höher die Förderung. Die ungewichteten St<strong>und</strong>en entsprechen<br />

den durchschnittlichen Nettobuchungen pro Kind am Tag.<br />

Buchungsst<strong>und</strong>en<br />

3.1.2 Die finanzielle Situation gemäß Haushaltsplan 2006<br />

In Abb. 9 ist das derzeitige im Haushaltsplan 2006 ausgewiesene Defizit in Höhe von 977.300,- Euro<br />

verteilt auf die Gemeinde-KiGa´s/KiKr dargestellt:<br />

-234.950 €<br />

14,0<br />

12,0<br />

10,0<br />

8,0<br />

6,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

0,0<br />

KIGA Kinderfarm<br />

-210.250 €<br />

-213.050 €<br />

6,55<br />

8,19<br />

KIGA Montessori<br />

5,83<br />

7,67<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

7,30<br />

8,06<br />

KIGA Waldstrasse<br />

Haushaltsplan 2006<br />

Gesamtdefizit 977.300,- Euro<br />

-146.900 €<br />

6,78<br />

7,74<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

-125.450 €<br />

-46.700 €<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

-250.000 € -200.000 € -150.000 € -100.000 € -50.000 € 0 €<br />

6,35<br />

6,67<br />

KIKR kath. KiGA<br />

6,43<br />

12,86<br />

Buchungszeiten<br />

ungewichtet/Std./Kind/Tag<br />

Buchungszeiten<br />

gewichtet/Std./Kind/Tag<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

6,54<br />

8,53<br />

Gilching Durchschnitt


184<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Die Einnahmen gemäß Haushaltsplan 2006 ergeben sich aus den Gebühren <strong>und</strong> Pflegesätzen <strong>für</strong> Integrationsgruppen<br />

<strong>und</strong> dem Personalkostenzuschuss (Abb. 10 <strong>und</strong> 11):<br />

Abb. 10<br />

Abb. 11<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

50.000 €<br />

99.000 €<br />

98.000 €<br />

183.000 €<br />

186.000 €<br />

206.500 €<br />

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000<br />

0€<br />

Gilching gesamt<br />

0 100.00<br />

0<br />

200.00<br />

0<br />

25.000 € 25.000<br />

39.000 €<br />

36.000 €<br />

300.00<br />

0<br />

822.500 €<br />

400.00<br />

0<br />

500.00<br />

0<br />

600.00<br />

0<br />

700.00<br />

0<br />

800.00 900.00<br />

0 0<br />

Einnahmen gem. Haushaltsplan 2006<br />

78.000 €<br />

89.000 €<br />

81.500 €<br />

50.000 €<br />

60.000<br />

62.000<br />

Gilching gesamt<br />

100.000 €<br />

0 100.00<br />

0<br />

200.00<br />

0<br />

300.00<br />

0<br />

105.000<br />

97.000<br />

125.000<br />

150.000 €<br />

822.500 €<br />

400.00<br />

0<br />

500.00<br />

0<br />

600.00<br />

0<br />

700.00<br />

0<br />

200.000 €<br />

800.00 900.00<br />

0 0<br />

250.000 €<br />

Gesamteinnahmen aus<br />

Gebühren,<br />

Pflegesatz <strong>und</strong><br />

Personalkostenzuschuß<br />

Summe aus<br />

Gebühren <strong>und</strong> Pflegesatz<br />

Personalkostenzuschuß<br />

alte Regelung


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Die Ausgaben ergeben sich aus den allgemeinen Kosten <strong>und</strong> den Personalkosten (Abb. 12):<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

105.400,00<br />

Ausgaben<br />

(Personalkosten <strong>und</strong> allg. Kosten)<br />

224.450,00<br />

244.900,00<br />

396.250,00<br />

417.950,00<br />

419.000,00<br />

0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 € 200.000 € 250.000 € 300.000 € 350.000 € 400.000 € 450.000 €<br />

Gesamtausgaben<br />

1.807.950 €<br />

Gilching gesamt Gesamtausgaben<br />

0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000<br />

185<br />

Stephan Mahlert


186<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Die Personalkosten betragen ca. 66% der Gesamtausgaben (Abb. 13):<br />

450.000,00<br />

400.000,00<br />

350.000,00<br />

300.000,00<br />

250.000,00<br />

200.000,00<br />

150.000,00<br />

100.000,00<br />

50.000,00<br />

0,00<br />

419.000,00<br />

302.000,00<br />

KIGA<br />

Kinderfarm<br />

Kosten<br />

Anteil der Personalkosten (lila) an den Gesamtkosten (blau)<br />

396.250,00<br />

264.500,00<br />

KIGA<br />

Montessori<br />

2.000.000,00<br />

1.500.000,00<br />

1.000.000,00<br />

500.000,00<br />

0,00<br />

244.900,00<br />

145.000,00<br />

KIGA<br />

Geisenbrunn<br />

417.950,00<br />

271.000,00<br />

KIGA<br />

Waldstrasse<br />

ca. 66% der Gesamtausgaben sind<br />

Personalkosten<br />

1.807.950<br />

1.190.500<br />

Gilching gesamt<br />

Gesamtausgaben<br />

Vergütung netto<br />

gesamt/Jahr<br />

224.450,00<br />

146.000,00<br />

KIGA<br />

Wichtelhaus<br />

105.400,00<br />

62.000,00<br />

KIKR kath.<br />

KiGA<br />

Stephan Mahlert


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

187<br />

Stephan Mahlert<br />

3.2 Gegenüberstellung Haushaltsplan 2006 (Altberechnung) mit Abrechnung gemäß<br />

BayKiBiG<br />

Im folgenden werden die aktuellen Zahlen (Stand Oktober/November 2006) <strong>für</strong> die Berechnung gemäß Bay-<br />

KiBiG herangezogen <strong>und</strong> mit den Werten des Haushaltsplans 2006 verglichen.<br />

Um eine valide Vergleichbarkeit mit dem statischen Haushaltsplan herbeizuführen, werden in folgenden<br />

Berechnungen die Ausgaben als konstant angenommen.<br />

Für eine Aufstellung des Haushaltplans im Betreuungsjahr 2007/2008 ist - aus der Betrachtung der Haushaltsplan-Durchschnittswerte<br />

der letzten 3-Jahre - mit einer Gesamtkostensteigerung von ca. 5% zu rec hnen.<br />

Hierzu bedarf es allerdings einer genaueren Betrachtung der Arbeitsverträge <strong>und</strong> der individuellen Situation<br />

der Betreuer. Auch die sonstigen Ausgaben wie Reparaturen, Heizkosten, Anschaffungen etc. sind als<br />

konstant angenommen; auch hier zeigt der 3-Jahresplan leicht steigende Kosten.<br />

3.2.1 Gesamtüberschuß/-defizit<br />

Berechnet man den Überschuß bzw. das Defizit mit neuer Gebührensatzung (21.03.2006) <strong>und</strong> der Förderung<br />

gemäß BayKiBiG, ergibt sich folgende Situation (Abb. 14) .<br />

Abb. 14<br />

Gesamtzu-/überschuß in Euro<br />

Vergleich HP2006 mit Abrechnung gem. BayKiBiG<br />

-950.976 €<br />

-977.300 €<br />

26.323,72 €<br />

Differenz<br />

nach BayKiBiG<br />

ohne BayKiBiG HP 2006<br />

Verteilt auf die einzelnen Gemeinde-KiGas sieht dieses wie folgt aus (Abb. 15):<br />

KIGA Waldstrasse<br />

39.088,17 €<br />

Zu-/Überschuß je KIGA im Vergleich zu HP2006 mit neuer<br />

Gebührensatzung <strong>und</strong> Förderung nach BayKiBiG<br />

KIKR kath. KiGA<br />

9.419,33 €<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

3.473,18 €<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

2.997,25 €<br />

KIGA Kinderfarm<br />

17.193,68 €<br />

KIGA Montessori<br />

-45.847,89 €<br />

KIGA Kinderfarm<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIKR kath. KiGA


188<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Allerdings Bedarf es einer genaueren Betrachtung des Zustandekommens einzelnen Größen, um die Abhängigkeiten,<br />

Chancen <strong>und</strong> Risiken aufzuzeigen.<br />

3.2.2 Einnahmen<br />

3.2.2.1 Gebühren<br />

Wie bereits erwähnt besteht eine Abhängig von den jeweiligen Buchungszeiten <strong>und</strong> den Betreuungsgraden<br />

jedes einzelnen Kindes. Die Gebühreneinnahmen (Zahlungen der Eltern) haben sich demnach im Vergleich<br />

zu den alten Gebührensatzungen geändert (Abb. 16) <strong>und</strong> (Abb. 17). Der Anteil an Geschwisterkindern, die<br />

reduzierte Gebühren zahlen ist nicht berücksichtigt (liegen nicht vor).<br />

Abb. 16<br />

450.000 €<br />

400.000 €<br />

350.000 €<br />

300.000 €<br />

250.000 €<br />

200.000 €<br />

150.000 €<br />

100.000 €<br />

50.000 €<br />

0 €<br />

KIGA Kinderfarm<br />

81.500,00<br />

94.721,00<br />

76.054,00<br />

Gebühreneinnahmen HP2006 vs. BayKiBiG mit Satzung vom 26.07.2005 <strong>und</strong> 21.03.2006<br />

89.000,00<br />

KIGA Montessori<br />

60.456,00<br />

54.516,00<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

36.000,00<br />

44.220,00<br />

39.160,00<br />

KIGA Waldstrasse<br />

78.000,00<br />

97.999,00<br />

88.066,00<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

39.000,00<br />

48.444,00<br />

43.164,00<br />

KIKR kath. KiGA<br />

25.000,00<br />

36.410,00<br />

39.270,00<br />

348.500,00<br />

382.250,00<br />

340.230,00<br />

Gebühren gemäß Haushaltsplan 2006<br />

Gebühren neu mit<br />

Gebührensatzung vom 21.03.2006<br />

Gebühren neu mit<br />

Gebührensatzung vom 26.07.2005<br />

Gebühren Mehr-/Mindereinnahmen<br />

mit<br />

BayKiBiG(Gebührensatzung 21.3.2006)<br />

40.000,00<br />

30.000,00<br />

20.000,00<br />

10.000,00<br />

0,00<br />

33.750 €<br />

Gilching gesamt


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Abb. 17<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

9.444,00 €<br />

KIGA Waldstrasse<br />

19.999,00 €<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Gebühren Mehr-/Mindereinnahmen<br />

mit BayKiBiG <strong>und</strong> Gebührensatzung vom 21.3.2006<br />

KIKR kath. KiGA<br />

11.410,00 €<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

8.220,00 €<br />

KIGA Kinderfarm<br />

13.221,00 €<br />

KIGA Montessori<br />

-28.544,00 €<br />

KIGA Kinderfarm<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIKR kath. KiGA<br />

189<br />

Stephan Mahlert<br />

Ferner ist anzuführen, das alle Kinder im Durchschnitt länger als 20Std./Woche im KiGa/KiKr gebucht sind.<br />

Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass „...die überwiegende Zahl der Kinder .....die Kindertageseinrichtung<br />

durchschnittlich mindestes 20 St<strong>und</strong>en pro Woche besucht; bei Kindern unter 3 Jahren ist insbesondere<br />

in der Eingewöhnungsphase eine Unterschreitung bis zu einer Grenze von 10 St<strong>und</strong>en zulässig."<br />

Die mangelnde Anwendungserklärung des Gesetzgebers bei der Bedarfserfassung im Mai, führte bei den<br />

Kiga’s <strong>und</strong> den Eltern zu größerer Unsicherheit, Solidaritätsbuchungen <strong>und</strong> Sicherheitsdenken. Aus der ersten<br />

Voraberhebung der potentiellen Buchungszeiten im Mai bis zur derzeitigen Buchung haben schon erste<br />

Korrekturen stattgef<strong>und</strong>en.<br />

3.2.2.2 Förderung des Landes<br />

Die Höhe der Förderung des Landes ist abhängig von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> Ihrem Betreuungsaufwand<br />

<strong>und</strong> somit direkt vom Angebot der KiGas/KiKr mit Ihrer Ausgestaltung <strong>und</strong> Umsetzung des<br />

„Pädagogischen Konzeptes“ <strong>und</strong> der daraus resultierenden Nachfrage. Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen Fördersystems, sondern von der demographischen<br />

Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung abhängig.<br />

Der Förderbetrag ersetzt damit die bisherige Personalkostenförderung. In Abb. 18 ist der Vergleich mit einer<br />

Abrechung durch das BayKiBiG <strong>und</strong> dem Haushaltsplan 2006 dargestellt; in Abb. 19 die Verteilung auf die<br />

einzelnen KiGa´s/KiKr.


190<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Abb. 18<br />

570.000 €<br />

470.000 €<br />

370.000 €<br />

270.000 €<br />

170.000 €<br />

70.000 €<br />

-30.000 €<br />

Abb. 19<br />

Euro<br />

140.000 €<br />

120.000 €<br />

100.000 €<br />

80.000 €<br />

60.000 €<br />

40.000 €<br />

20.000 €<br />

0€<br />

-20.000 €<br />

-40.000 €<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Alte Förderung (Personalkostenzuschuß)<br />

vs. BayKiBiG<br />

474.000,00<br />

474.723,72<br />

723,72<br />

Gilching gesamt<br />

79.120,62<br />

Personalkostenzuschuß<br />

alte Regelung<br />

Förderung gemäß<br />

BayKiBiG<br />

Land<br />

Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />

Überschuß -/Defizit<br />

Pers.kostenzuschuß alt<br />

vs. Förderung neu<br />

+ = mehr<br />

- = weniger<br />

durch Förderung neu<br />

Gilching Durchschnitt<br />

Förderung Alt (Personalkostenzuschuß) vs.<br />

BayKiBiG<br />

125.000,00<br />

KIGA Kinderfarm<br />

128.422,68<br />

3.422,68<br />

KIGA Montessori<br />

97.000,00<br />

79.696,11<br />

-17.303,89<br />

62.000,00<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

56.777,25<br />

-5.222,75<br />

KIGAWaldstrasse<br />

105.000,00<br />

124.089,17<br />

19.089,17<br />

60.000,00<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

54.029,18<br />

-5.970,82<br />

25.000,00<br />

KIKRkath.KiGA<br />

31.709,33<br />

6.709,33<br />

Personalkostenzuschuß<br />

alte Regelung<br />

Förderung gemäß<br />

BayKiBiG<br />

Land<br />

Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />

Überschuß-/Defizit<br />

Pers.kostenzuschuß alt<br />

vs. Förderung neu<br />

+ = mehr<br />

- = weniger<br />

durch Förderung neu<br />

Stephan Mahlert<br />

Das Defizit im Montessori-KiGa lässt sich erklären durch die nicht auf jeden Einzelfall anwendbare „ausreichende“<br />

Förderung des Landes <strong>für</strong> Integrationskinder mit dem Faktor 4,5. Es muss geprüft werden, ob hier<br />

nicht höhere Sätze beantragt werden können.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

191<br />

Stephan Mahlert<br />

Die Förderbeiträge kommen überwiegend durch die Buchungszeiten zustande (siehe Abb. 8), sowie durch<br />

einen ausgeprägten Mix über alle Betreuungskategorien (Regelkind bis Integrationskind). (Abb. 20):<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

Durchschnittliche Buchungszeiten<br />

6,00<br />

6,27<br />

5,80<br />

5,75<br />

5,84<br />

6,43<br />

7,00<br />

6,44<br />

6,78<br />

6,50<br />

6,67<br />

6,20<br />

6,56<br />

7,25<br />

7,75<br />

7,00<br />

7,27<br />

0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00<br />

St<strong>und</strong>en/Tag<br />

KIGR<br />

unter 3 Jahre<br />

KIGA<br />

Integrationskinder<br />

KIGA<br />

Migrationskinder<br />

KIGA<br />

unter 3 Jahre<br />

KiGA<br />

Regelkinder<br />

Die Auswirkungen von z.B. niedrigeren Buchungszeiten, weniger Kindern etc. wird exemplarisch in Kapitel<br />

3.3. betrachtet.<br />

3.2.3 Ausgaben/Kosten<br />

In Abb. 12 ist die Gesamtkostenverteilung auf die KiGa´s/KiKr ersichtlich.<br />

3.2.3.1 Allg. Kosten<br />

Wie bereits unter 3.2 aufgeführt, werden die allgemeinen Ausgaben/Kosten als konstant angenommen. Die<br />

ca. 5%-tige Steigerung innerhalb 3 Jahren ist in die Berechnung 2006 gemäß BayKiBiG nicht mit eingerec hnet,<br />

jedoch in den Folgejahren im Haushaltsplan zu berücksichtigen (Abb. 21):<br />

160.000,00<br />

140.000,00<br />

120.000,00<br />

100.000,00<br />

80.000,00<br />

60.000,00<br />

40.000,00<br />

20.000,00<br />

0,00<br />

KIGAKinderfarm<br />

117.000,00<br />

KIGAMontessori<br />

131.750,00<br />

KIGAGeisenbrunn<br />

allg. Kosten<br />

Haushaltsplan 2006<br />

99.900,00<br />

KIGAWaldstrasse<br />

146.950,00<br />

KIGAWichtelhaus<br />

78.450,00<br />

KIKRkath.KiGA<br />

43.400,00<br />

allg. Kosten


192<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

3.2.3.2 Personalkosten<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben ist in Abb. 13 <strong>und</strong> Abb. 22 mit der Verteilung auf<br />

die Gemeindeeinrichtungen dargestellt.<br />

Abb. 22<br />

450.000,00<br />

400.000,00<br />

350.000,00<br />

300.000,00<br />

250.000,00<br />

200.000,00<br />

150.000,00<br />

100.000,00<br />

50.000,00<br />

0,00<br />

KIGA Kinderfarm<br />

302.000,00<br />

419.000,00<br />

KIGA Montessori<br />

264.500,00<br />

396.250,00<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

Vergütung <strong>und</strong> allg. Kosten<br />

145.000,00<br />

244.900,00<br />

KIGAWaldstrasse<br />

271.000,00<br />

417.950,00<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

146.000,00<br />

224.450,00<br />

62.000,00<br />

KIKR kath. KiGA<br />

105.400,00<br />

Vergütung netto<br />

gesamt/Jahr<br />

Gesamtausgaben<br />

Die indirekte Personalförderung des BayKiBiG ergibt sich aus bestimmten Verhältnissen von gewichteten<br />

Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren Betreuungsaufwand <strong>und</strong> somit am errechneten Bedarf an Fach- <strong>und</strong><br />

Ergänzungskräften.<br />

Das BayKiBiG unterscheidet nach Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräften (Abb. 7 <strong>und</strong> Abb. 23).<br />

Abb. 23<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

KIGAKinderfarm<br />

4,7<br />

5<br />

KIGAMontessori<br />

4,53<br />

3<br />

KIGAGeisenbrunn<br />

Anzahl Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte<br />

normiert auf 38,5 Std./Woche - Stellen<br />

2<br />

3<br />

KIGAWaldstrasse<br />

4<br />

4,6<br />

KIGAWichtelhaus<br />

2<br />

3<br />

KIKR kath. KiGA<br />

2<br />

1<br />

Anzahl Stellen<br />

Fachkräfte<br />

(normiert auf 38,5 Std./Woche)<br />

Anzahl Stellen<br />

Ergänzungskräfte<br />

(normiert auf 38,5 Std./Woche)


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Die durchschnittlichen Arbeitszeiten, normiert aus 38,5 Std./Woche – Stellen, sind in Abb. 24 dargestellt:<br />

50,00<br />

45,00<br />

40,00<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

KIGA Kinderfarm<br />

38,51<br />

38,50<br />

37<br />

38,51<br />

KIGA Montessori<br />

38,52<br />

38,50<br />

36,5<br />

38,51<br />

KIGAGeisenbrunn<br />

38,50<br />

38,50<br />

38,5<br />

38,5<br />

38,50<br />

38,70<br />

KIGA Waldstrasse<br />

43,50<br />

38,60<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

38,50<br />

38,50<br />

38,50<br />

38,50<br />

KIKR kath. KiGA<br />

38,50<br />

38,50<br />

35,00<br />

38,50<br />

Die durchschnittlichen Personalkosten pro Betreuer stellen sich wie folgt dar (Abb. 24a):<br />

40.000,00<br />

35.000,00<br />

30.000,00<br />

25.000,00<br />

20.000,00<br />

15.000,00<br />

10.000,00<br />

5.000,00<br />

0,00<br />

KIGA Kinderfarm<br />

Durchschnittliche Vergütung netto<br />

je Betreuerstelle (38,5 Std./Woche) pro Jahr<br />

31.134,02 €<br />

KIGA Montessori<br />

35.126,16 €<br />

(Fach- u. Ergänzungskräfte)<br />

KIGAGeisenbrunn<br />

29.000,00 €<br />

KIGA Waldstrasse<br />

31.511,63 €<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

193<br />

Stephan Mahlert<br />

Durchschnittliche<br />

Wochenarbseitszeit/<br />

Fachkraft<br />

Durchschnittliche<br />

Wochenarbseitszeit/<br />

Ergänzungskraft<br />

Wochenöffnugszeit/Std.<br />

2006<br />

Durchschnittliche<br />

Wochenarbseitszeit/<br />

Betreuer (Fach- u. Erg.Kraft<br />

29.200,00 €<br />

KIKR kath. KiGA<br />

20.666,67 €


194<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Der Qualifizierungsschlüssel nach BayKiBiG definiert sich wie folgt: Mindestens 50% der erforderlichen<br />

Arbeitszeit (ausgehend vom Mindestanstellungsschlüssel 1:12,5; siehe unten) des pädagogischem Pers onals<br />

ist von pädagogischem Fachkräften zu leisten. In andern Worten: Die Betreuung von 50% der gewicht eten<br />

Buchungszeitst<strong>und</strong>en (der Kinder) müssen durch Fachkräfte geleistet werden. Päd. Fachkräfte sind im<br />

Regelfall <strong>Sozial</strong>pädagoge/in, Erzieher/in; nicht mehr Berufspraktikannt/in.<br />

Die Ist-Situation ist in Abb. 25 ersichtlich. Zum derzeitigen Stand haben alle Kindergärten den Qualifizierungsschlüssel<br />

erfüllt:<br />

200,00<br />

180,00<br />

160,00<br />

140,00<br />

120,00<br />

100,00<br />

80,00<br />

60,00<br />

40,00<br />

20,00<br />

0,00<br />

KIGA Kinderfarm<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Waldstrasse<br />

Qualifizierungsschlüssel<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIKRkath.KiGA<br />

Fachkräfte<br />

in geleisteten Wochenst<strong>und</strong>en<br />

Rechnerische Mindestzeit<br />

Fachkräfte/Woche<br />

50%-Wert<br />

Gemäß Gesetz könnte die übrige Betreuungszeit durch Ergänzungskräfte erbracht werden. Die zur Verfügung<br />

stehende Betreuungszeit durch die Fachkräfte erhöht (gemäß Definition Qualität im Sinne des BayKi-<br />

BiG) einerseits die Qualität <strong>und</strong> ermöglicht andererseits die Aufnahme weiterer Kinder (Personalvorhaltung,<br />

um durch weitere Aufnahme von Kindern den Qualifizierungsschlüssel zu erfüllen). Auch eine vernünftige<br />

Vorbereitungszeit ist einzuplanen, zumal die Leitung einer Einrichtung eine Fachkraft zu sein hat, die immer<br />

mehr administrative Aufgaben erfüllen muss).<br />

Rein rechnerisch könnten noch folgende Kinder aufgenommen werden, ohne den Qualifizierungsschlüssel<br />

zu gefährden (Abb. 26):<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

Qualifizierungsschlüssel<br />

50% der gewichteten Buchungszeiten durch Fachkräfte<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätlich durch Fachkräfte betreut werden könnten<br />

15,65<br />

KIGAKinderfarm<br />

12,52<br />

11,27<br />

KIGAMontessori<br />

30,57<br />

24,46<br />

22,01<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

3,68<br />

2,94<br />

2,65<br />

3,85<br />

KIGAWaldstrasse<br />

3,08<br />

2,77<br />

4,59<br />

KIGAWichtelhaus<br />

3,67<br />

3,30<br />

12,02<br />

KIKR kath. KiGA<br />

9,61<br />

8,65<br />

+/- Kinder<br />

bei Mindestschlüssel 1:12,5<br />

+/- Kinder<br />

bei empfohlenen<br />

Schlüssel 1:10<br />

+/- Kinder<br />

bei empfohlenen<br />

Schlüssel 1:9


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

195<br />

Stephan Mahlert<br />

Der ca. 40%-tige Personalkostenzuschuss aus der alten Förderung entspricht mit derzeitigem Buchungsverhalten<br />

nahezu dem nach neuer Berechnung gemäß BayKiBiG (Abb. 18).<br />

Das BayKiBiG schreibt ferner einen Mindestanstellungsschlüssel von 1:12,5 vor, was soviel bedeutet,<br />

dass auf 12,5 Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en (gewichtet) eine Betreuungskraftst<strong>und</strong>e (Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />

kommen muss. Zur Arbeitszeit des pädagogischen Personals gehören die Zeiten der pädagogischen<br />

Arbeit mit den Kindern sowie angemessene Verfügungszeiten. Diese St<strong>und</strong>e ist somit indirekt gefördert.<br />

Abb. 27 zeigt die gesetzliche Mindesterfüllung (1:12,5) der Gemeindeeinrichtungen:<br />

12,50<br />

10,50<br />

8,50<br />

6,50<br />

4,50<br />

2,50<br />

0,50<br />

-1,50<br />

KIGAKinderfarm<br />

9,76<br />

KIGAMontessori<br />

Anstellungsschlüssel<br />

mind. 1:12,5<br />

7,80<br />

KIGAGeisenbrunn<br />

8,37<br />

KIGAWaldstrasse<br />

10,61<br />

KIGAWichtelhaus<br />

7,97 7,79<br />

KIKRkath.KiGA<br />

Der Anstellungsschlüssel aller Einrichtungen ist 8,75 im Durchschnitt.<br />

Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlicher Mindesterfüllung<br />

mit den bestehenden Betreuern noch betreut werden können (Abb. 28):<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA<br />

Wichtelhaus<br />

KIGA<br />

Waldstrasse<br />

KIGA<br />

Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA<br />

Kinderfarm<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätzlich durch<br />

Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />

-5,00 5,00 15,00 25,00 35,00 45,00<br />

+/- Kinder<br />

bei Mindestschlüssel 1:12,5


196<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Der Gesetzgeber empfiehlt den Faktor 1:10 (<strong>für</strong> 10 gewichtete Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en eine Betreuerst<strong>und</strong>e),<br />

um den Betreuern mehr Zeit zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes zu geben, Verfügungszeiten<br />

realisieren zu können, bzw. weniger Kinder (kleinere Gruppen) zur Betreuung zu ermöglichen.<br />

Das ist die Definition von Qualität im Sinne des Gesetzgebers. Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder<br />

(gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlich empfohlenen Anstellungsschlüssel mit den bestehenden<br />

Betreuern noch betreut werden können (Abb. 29):<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätzlich durch<br />

Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

-10,00 -5,00 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00<br />

+/- Kinder<br />

bei empfohlenen<br />

Schlüssel 1:10<br />

Nach letzten Erkenntnissen aus den Pilotgemeinden wird eine deutlich bessere Qualität bei einem Faktor 1:9<br />

(auf 9 gewichtete Kinderbuchungszeits<strong>und</strong>en kommt eine Betreuerst<strong>und</strong>e) erreicht. Daraus ergibt sich dann<br />

die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die mit den bestehenden Betreuern noch betreut werden können<br />

(Abb. 30): Gemäß Abb. 27 liegen nahezu alle Gemeinde-KiGas beim Faktor 1:9.<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätzlich durch<br />

Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

-15,00 -10,00 -5,00 0,00 5,00 10,00 15,00<br />

+/- Kinder<br />

bei<br />

Schlüssel 1:9


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

3.3 Ergebnisse, Modellierungen <strong>und</strong> Schwankungsfaktoren<br />

197<br />

Stephan Mahlert<br />

Mit den oben dargestellten <strong>und</strong> errechneten Größen, lässt sich jede zukünftige Variante abbilden, Abhängigkeiten<br />

ermitteln, Finanzierungen <strong>und</strong> Planungen durchführen. Nach der Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

wir dies exemplarisch dargestellt.<br />

3.3.1 Ergebnisse <strong>und</strong> generelle Aussagen aus 3.1 <strong>und</strong> 3.2<br />

- In den Gemeinde KiGas mit Krippe werden derzeit 339 Kinder betreut<br />

- Jedes Kindergartenkind in Gilching bekommt einen KiGa – Platz<br />

- Jedes Kind wird im Schnitt 6,54 Std./Tag im Kindergarten betreut<br />

- Das Defizit i.H. v. -970.300 EURO gem. Haushaltsplan 2006 reduziert sich durch die Abrechung nach<br />

dem BayKiBiG (-953.616,28 Euro) um ca. 23.500 EURO<br />

- Die Gebühreneinnahmen mit der neuen Gebührensatzung vom 21.03.2006 im Vergleich zur alten<br />

Regelung erhöhen sich um ca. 11% (ca. + 39.500 EURO), zum Haushaltsplan 2006 um 31.100 Euro<br />

- Mit einem Anstellungsschlüssel von 1:9 erfüllen nahezu alle Gemeinde-KiGas die höchste gemäß<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen definierte Qualität<br />

- Das Personal ist ausgelastet, einige KiGas sind beim Faktor 1:9 sogar unterbesetzt<br />

- Die Angebotszeiten (Öffnungszeiten) <strong>und</strong> das Angebot der KiGas haben sich im Betreuungsjahr<br />

2006/2007 um 25,5 St<strong>und</strong>en/Woche zum Vorjahr erhöht<br />

- Die hohen Buchungszeiten ermöglichen nicht nur höhere Gebühreneinnahmen, sondern sorgen <strong>für</strong><br />

ein zum Personalkostenzuschuss der alten Regelung (474.000 Euro) gleichen Förderbeitrag nach<br />

BayKiBiG 474.723,72 Euro<br />

- Die Personalkosten haben einen großen Anteil an den Gesamtkosten (ca. 66%)<br />

-AbBetreuungsjahr 2007/2008 sind voraussichtlich ca. 40-50 Kinder (3-6 Jahre) weniger zu<br />

betreuen<br />

- Die Anzahl der potentiellen KiKR-Kinder (1-3 Jahre) bleibt konstant<br />

- Jedes KiGa/KiKr-Kind in Gilching wird durch die Gemeinde bezuschusst (Abb. 31)<br />

Abb. 31<br />

3.000,00<br />

2.500,00<br />

2.000,00<br />

1.500,00<br />

1.000,00<br />

500,00<br />

0,00<br />

2.525,32€<br />

2.491,49 €<br />

Zuschuß (Defizit) pro Kind<br />

Haushaltsplan 2006<br />

BayKiBiG<br />

- Bei einer Betrachtung des Defizits aus betriebswirtschaftlicher Sicht, werden nicht nur die 50% Fördereinnahmen<br />

durch das LRA-Starnberg betrachtet, sondern auch die möglichen 50%-<br />

Förderausgaben der Gemeinde an die jeweilige Einrichtung (Bilanzierung der Kindergärten)<br />

(Abb. 32):


198<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

Abb. 33<br />

-130.554<br />

-110.861<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Betriebswirtschaftliche Betrachtung<br />

Gesamtdefizit 510.010,35- Euro<br />

-90.123<br />

-84.627<br />

-71.421<br />

-14.991<br />

KIKR kath. KiGA<br />

KIGA Wichtelhaus<br />

KIGA Waldstrasse<br />

KIGA Geisenbrunn<br />

KIGA Montessori<br />

KIGA Kinderfarm<br />

-140.000 -120.000 -100.000 -80.000 -60.000 -40.000 -20.000 0<br />

Zu-/Überschuß<br />

BWL-Sicht<br />

Stephan Mahlert<br />

zzgl. Anteil Gemeinde<br />

BayKiBi 2006<br />

- Der Faktor-Unterschied (von 1:12,5 zu 1:10 <strong>und</strong> 1:9 mit gewichteten Buchungszeiten der Kinder)<br />

bewertet an der Qualität gemäß Gesetz lässt sich in Kosten wie folgt ausdrücken (Abb. 33): d.h.,<br />

das vorhandene Gesamtdefizit lässt sich bei rein gesetzlicher Mindesterfüllung (1:12,5), gesetzlich<br />

empfohlenem Faktor 1:10 <strong>und</strong> Erfahrungsgemäß „Bester Qualität“ mit Faktor 1:9, um den jeweiligen<br />

Betrag reduzieren. Die Summen basieren auf den Kosten aus dem durch das Gesetz nicht geförderten<br />

Personalüberhang.<br />

350.000,00<br />

300.000,00<br />

250.000,00<br />

200.000,00<br />

150.000,00<br />

100.000,00<br />

50.000,00<br />

0,00<br />

-50.000,00<br />

Faktorunterschied in Euro/Jahr<br />

über alle Gemeinde-Einrichtungen<br />

Anteil der zu finanzierenden Summe mit vorhandenem Personalschlüssel am Gesamtdefizit<br />

-849,15<br />

113.564,74<br />

319.509,73<br />

1:9 1:10 1:12,5<br />

In anderen Worten: „Mit Erfüllung der „Besten Qualität“, besteht kein Personalüberhang mehr, der es<br />

erlaubt zusätzliche Kinder in der „Besten Qualität “ aufzunehmen. Das Gesamtdefizit bleibt davon<br />

unberührt.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

3.3.2 Demographische <strong>und</strong> verhaltensabhängige Entwicklung<br />

199<br />

Stephan Mahlert<br />

Durch die sinkenden Kinderzahlen im Betreuungsjahr 2007 (voraussichtlich ca. 40-50 Kinder (3-6 Jahre)),<br />

bietet das BayKiBiG die Chance, zusätzliche qualitativ hochwertige Angebote anzubieten, bzw. bestehende<br />

Bedarfe abzudecken.<br />

50 Kinder weniger bedeuten gemäß BayKiBiG, der derzeitigen Gebührensatzung, Personalkosten <strong>und</strong><br />

dem bestehendem Personalschlüssel<br />

- ca. 56.000 Euro weniger Gebühreneinnahmen<br />

- mit gleich bleibendem Personalschlüssel ca. 70.000 Euro weniger Förderung<br />

- ca. 11.500 Betreuerst<strong>und</strong>en/Jahr des Personals, dass anders eingesetzt werden kann<br />

- gleich bleibende Allgemeinkosten<br />

- gleich bleibende Personalkosten bei gleichem Personalschlüssel; das entspricht ca. 170.000 Euro<br />

Personalkostenanteil am Gesamtdefizit<br />

jährliche Gesamtdefizit erhöht sich um ca. 126.000 Euro auf ca. 1.080.000 Euro bei einer<br />

Abrechnung nach BayKiBiG.<br />

Bei gleich bleibend hoher Betreuungsqualität können die „freien Personalressourcen“ z.B.<br />

o mittelfristig eingespart werden<br />

o in zusätzliche Angebote aufgehen, wie z.B. der Krippenbetreuung <strong>und</strong> Aufnahme von unter<br />

3-jährigen Kindern im KiGa, die im laufendem Betreuungsjahr 3 Jahre alt werden<br />

o Betreuungsbedarfe decken, die mit weniger als 4 Std./Tag oder 20 Std./Woche Buchungszeiten<br />

gewünscht werden<br />

o usw.<br />

Aus den obigen Ergebnissen folgt also zwingend, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die vorhandenen,<br />

freiwerdende Personalressourcen bedarfsgerecht einzusetzen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bedeutet jedes weiterführende Angebot eine Reduktion des Defizits, bzw. eine optimale<br />

Auslastung des Personals.<br />

Aus den Ergebnissen der Analyse lassen sich jetzt die verschiedensten Möglichkeiten an den Bedarfen<br />

oder Ereignissen analysieren.<br />

3.3.2.1 Bebauung der Glatze<br />

Die Gemeinde Gilching plant die „Glatze“ in den nächsten Jahren, gemäß der Ergebnisse des städt ebaulichen<br />

Wettbewerbes, zu bebauen. Erste grobe Hochrechnungen ergeben in der Endausbaustufe ca.<br />

1500 zusätzliche Personen in Gilching. Daraus lassen sich gemäß der sehr genauen Bevölkerungsentwicklungsanalyse<br />

der Firma StratCon ca. 40-50 zusätzliche KiGa-Kinder ableiten.<br />

Wie wir unter 3.3.2 gelernt haben, kompensiert das langfristig (abhängig vom Umsetzungszeitplan der<br />

Glatzenbebauung) das derzeit entstehende zusätzliche Defizit aus dem Rückgang der KiGa-Kinder Anzahl.<br />

Die 40-50 Kinder weniger im Betreuungsjahr 2007/2008 werden genau um die Anzahl mit der Bebauung<br />

der Glatze wieder wachsen.<br />

Im ersten Augenschein besteht also keine Notwendigkeit, einen neuen zusätzlichen Kindergarten zu planen.<br />

Das Defizit aus weniger Gebühreneinnahmen <strong>und</strong> weniger Förderbeiträgen reduziert jedoch nicht<br />

die Personalkosten <strong>und</strong> erhöht die verfügbaren Personleinsatzst<strong>und</strong>en. Es sollte jedoch rechtzeitig darüber<br />

nachgedacht werden, wie <strong>und</strong> wo die zusätzlichen Kinder im Laufe der Bebauung betreut werden<br />

können.<br />

Folglich sollte nach kurzfristigeren Chancen/Methoden gesucht werden, mit dem vorhandenen „Beste<br />

Qualität“ Ansatz die freiwerdenden Personalressourcen in zusätzliche Angebote umzuwandeln.


200<br />

Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />

BayKiBiG<br />

3.3.3 Änderung der Buchungs- <strong>und</strong> Betreuungszeiten<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

November 2006<br />

Rev. 1. – Feb 2007<br />

Rev. 2 – Feb 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

Derzeit beträgt die durchschnittliche Buchungszeit eines Kindes in den Gemeindeeinrichtungen ungewichtet<br />

6,54 St<strong>und</strong>en am Tag, bzw. 32,7 Std./Woche.<br />

Wie bereits oben erwähnt, führte die mangelnde Anwendungserklärung des Gesetzgebers bei der Bedarfserfassung<br />

im Mai, bei den Kiga’s <strong>und</strong> den Eltern zu größerer Unsicherheit, Solidaritätsbuchungen <strong>und</strong> Sicherheitsdenken.<br />

Aus der ersten Voraberhebung der potentiellen Buchungszeiten im Mai bis zur derzeitigen Buchung<br />

haben schon erste Korrekturen stattgef<strong>und</strong>en. (Bei der ersten Bedarfserhebung im Mai 2006, lag die<br />

durchschnittliche Buchungszeit pro Kind ca. 0,3 St<strong>und</strong>en höher).<br />

Um die Schwankungsbreite des Defizits aufzuzeigen hier einige Kalkulationsgrößen <strong>für</strong> die Gemeindeeinrichtungen<br />

(anhand der kalkulierten Durchschnittswerte):<br />

o 1 Std./Kind/Tag pro Woche mehr/weniger Buchungszeit bedeuten:<br />

(=der Gesamtdurchschnitt reduziert/erhöht sich um eine Buchungszeitst<strong>und</strong>e pro Kind/Tag pro Woche)<br />

• ca. +/- 147 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr<br />

• ca. +/ - 50.000 Euro Gebühreneinnahmen bei derzeit 339 Kindern<br />

• ca. +/- 1.200 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr<br />

• ca. +/- 70.000 Euro Fördereinnahmen bei derzeit 339 Kindern<br />

• ca. +/-100.000 gewichtete förderfähige Buchungszeitst<strong>und</strong>en im Jahr (11Monate)<br />

• ca. +/- 11.000 Std. Personaleinsatz im Jahr beim Faktor 1:9 (11 Monate)<br />

• usw.<br />

3.3.4 Betrachtung KiKR<br />

Gemäß Untersuchung des Jugendamtes im Landratsamt Starnberg gibt es im Kreis 144 Krippenplätze, benötigt<br />

werden weitere 449. Nach Aussagen der Gilchinger Krippenleitung gibt es eine „größere“ Warteliste.<br />

Bei derzeit 46 Kindern auf der Warteliste besteht <strong>für</strong> 17 Kinder ein akuter Bedarf (Gemeinderatsantrag vom<br />

3. November 2006). Auch die Tatsache, dass in den KiGa´s vermehrt Kinder unter 3 Jahren aufgenommen<br />

werden zeigt ein mögliches Defizit an Krippenbetreuungsplätzen.<br />

Bei der Berechnung der Finanzierungsmöglichkeiten sind folgende Alternativen zu betrachten:<br />

1. Reduzierung der Anzahl der Kinder im Kindergarten <strong>und</strong> Betreuung der Kinder im KiGa:<br />

Freie Personalressourcen werden dann zur Betreuung von Kindern herangezogen. Im KiGa<br />

selber können dann zusätzlich Kinder betreut werden, die 2 Jahre alt sind <strong>und</strong> im Laufe des<br />

Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden.<br />

2. Reduzierung der Anzahl der Kinder im Kindergarten <strong>und</strong> Betreuung der Kinder in separaten<br />

da<strong>für</strong> ausgestatteten Räumlichkeiten im KiGa oder angrenzenden Gebäuden:<br />

Im KiGa kann dann eine KiKr eingerichtet werden, die durch freie da<strong>für</strong> ausgebildete Ressourcen betreut<br />

werden können.<br />

3. Unmittelbares bedienen des bestehenden Bedarfes <strong>und</strong> weitergehender Einsatz des vorhandenen<br />

Personals in weiterführenden Angeboten. Bei Personalressourcenüberschuss der KiGas,<br />

lässt sich dieses während des Betreuungsjahres optimal mit einbeziehen.<br />

4. Jegliche weitere Mischform um den Bedarf zeitgerecht mit Angeboten zu decken<br />

Die finanziellen Modelle, Voraussetzungen <strong>und</strong> Abhängigkeiten können aus obigen Daten abgeleitet werden.<br />

Sie könnten gerne durch den Autor bei der Präsentation der Analyse im Gemeinderat aufgezeigt werden .<br />

-ENDE-


Anlage 20c<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Analyse<br />

Kinderbetreuung nach BayKiBiG<br />

Gemeinde Pöcking<br />

Dokumentversion 2.0 vom 10.08.2007<br />

STEPHAN MAHLERT, FLURGRENZSTR. 31A, 82205 GILCHING<br />

TEL. 0172-8321919; E-MAIL: SML@MUC-CONSULTING.DE


202<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Allgemeines<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

1.1 Zweck des Dokumentes<br />

Die Auftragsanalyse beinhaltet die Dokumentation der Ist-Aufnahme <strong>und</strong> beschreibt die Abhängigkeiten der<br />

erfassten Rahmendaten bei der Umsetzung auf das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz<br />

(BayKiBiG) sowie durch diese identifizierten Chancen <strong>und</strong> ihr Risikopotential.<br />

1.2 Informationen zum Dokument<br />

Ablage: C://Analyse BayKiBiG Gemeinde Pöcking Vs. 2.00<br />

Autor(en): Stephan Mahlert Tel.: 0172-8321919<br />

Flurgrenzstr. 31a<br />

82205 Gilching<br />

e-Mail :sml@muc-consulting.de<br />

Kosten: gemäß Auftrag der Gemeinde Pöcking vom 1. Juni 2007<br />

freigegeben am: 10.08.2007<br />

1.3 Verteiler<br />

Name, Vorname Stellenbez. Postanschrift, E-Mail<br />

Schnitzler, Rainer Erster Bürgermeister<br />

1.4 Abkürzungen <strong>und</strong> Definitionen<br />

Abkürzungen / Glossar<br />

Abkürzung Bedeutung<br />

KiGa Kindergarten<br />

Feldafinger Strasse 4<br />

82343 Pöcking<br />

BayKiBiG Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz mit Ausführungsverordnung<br />

KiKr Kinderkrippe<br />

BJ Betreuungsjahr<br />

LRA Landratsamt<br />

HHP Haushaltsplan<br />

FortSchritt FortSchritt ; Konduktives Förderzentrum; gemeinnützige GmbH


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

2 Ziel <strong>und</strong> Umfang der Analyse<br />

Hintergr<strong>und</strong><br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Aus dem Vorwort des BayKiBiG von Frau Christa Stewens (Bayerische Staatsministerin <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen) ergibt sich die Aufgabenstellung: „Es ist ein Gesetz <strong>für</strong> unsere Kinder <strong>und</strong><br />

Familien, .... es stärkt den Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen sowie die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong><br />

Erwerbstätigkeit. ...es ist aber auch die Antwort auf die demographische Entwicklung. Bis 2009 ....wird die<br />

Geburtenzahl in Bayern auf rd. 105.000 sinken....r<strong>und</strong> 3.800 Gruppen <strong>und</strong> bis zu 8.900 Arbeitsplätze gehen<br />

unwiederbringlich verloren....“ Die staatlichen Zuschüsse orientieren sich jetzt nicht mehr nach Anzahl der<br />

Gruppen, sondern nach dem individuellen Betreuungsbedarf des Kindes. Die Finanzmittel sollen so noch<br />

effektiver eingesetzt werden. „Ein verlässlicher <strong>und</strong> bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung ist<br />

jedoch nur gemeinsam mit den Kommunen möglich. Planungs- <strong>und</strong> Finanzierungsverantwortung wurden<br />

deshalb in ihre Hand gelegt;..“<br />

Ziel<br />

Die Analyse soll aufzeigen, welche Auswirkungen die Anwendung des BayKiBiG <strong>für</strong> Pöcking hat <strong>und</strong> wie<br />

sich notwendige Parameter/Kennzahlen ändern, bzw. entwickeln.<br />

Die Ergebnisse sollen der Verwaltung <strong>und</strong> dem Gemeinderat als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> zukünftiges Handeln dienen.<br />

Mit Hilfe der errechneten Parameter lässt sich jede Form bestehender <strong>und</strong> zukünftiger Kinderbetreuung mit<br />

den jeweiligen finanziellen Abhängigkeiten darstellen.<br />

Gegenstand der Untersuchung<br />

In der Gemeinde Pöcking gibt es derzeit 2 Kindergärten mit insgesamt 175 genehmigten Betreuungsplätzen<br />

(BJ 2006/2007), eine KinderKrippe in Niederpöcking mit einer Regelgruppe <strong>und</strong> einer Montessorigruppe mit<br />

insgesamt 25 genehmigten Betreuungsplätzen (BJ 2006/2007) <strong>und</strong> einen Hort in der Gr<strong>und</strong>schule mit derzeit<br />

55 genehmigten Plätzen.<br />

In die Analyse gehen die Zahlen <strong>und</strong> Faktoren folgender Kindereinrichtungen (Träger) ein:<br />

• Gemeinde Kindergarten (Gemeinde)<br />

• Katholischer Kindergarten St. Pius (kath. Kirche mit 80%-Defizitausgleich durch die Gemeinde)<br />

• Kinderkrippe „Pöckinger Purzler“ (FortSchritt)<br />

• Hort in der Gr<strong>und</strong>schule (FortSchritt)<br />

Nicht Gegenstand der Untersuchung<br />

Nicht Gegenstand der Untersuchung sind<br />

• private Tagesmuttereinrichtungen<br />

• sonstige Formen der Kinderbetreuung<br />

Auf eine detaillierte Erläuterung des sehr umfangreichen Gesetzes wird verzichtet. Die Analyse erfolgt Anhand<br />

der Fakten <strong>und</strong> der daraus sich ergebenden Ergebnissen.<br />

Der Gesetzestext <strong>und</strong> die dazugehörige Anwendungsverordnung ist unter http://www.stmas.bayern.de/ als<br />

Download verfügbar.<br />

203


204<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Zum Inkrafttreten des BayKiBiG bestehende Kindergarten- <strong>und</strong> Hortgruppen wurden bis zum 31. August<br />

2006 wie bisher personalkostenbezogen gefördert. Die Umstellung auf die kindbezogene Förderung erfolgte<br />

zum 1. September 2006 (Betreuungsjahr 2006/2007).<br />

Plätze in bei Inkrafttreten des BayKiBiG anerkannten Kindergärten werden bis zum 31. August 2008 zur<br />

Begründung des Anspruchs auf die kindbezogene Förderung als bedarfsnotwendig fingiert.<br />

Für Kinder in Kindergärten mit einem faktischen, überörtlichen Einzugsbereich (Stichtag: 1. September 2005)<br />

ist sichergestellt, dass Kinder bis zum Schuleintritt im bisherigen Kindergarten verbleiben können <strong>und</strong> die<br />

Gemeinde die insoweit wie bisher finanziert. Das bedeutet, dass spätestens ab dem 1. September 2008<br />

(Betreuungsjahr 2007/2008) die Förderung gemäß des BayKiBiG endgültig greift.<br />

Mit Hilfe der nachfolgenden Ist-Analyse werden u.a. die finanziellen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf<br />

die Einrichtungen <strong>und</strong> auf die Gemeinde aufgezeigt. Hierzu werden die Ist-Zahlen (Stand Juni/Juli 2007)<br />

herangezogen <strong>und</strong> eine Gegenüberstellung gemäß BayKiBiG <strong>für</strong> das Betreuungsjahr 2007/2008 simuliert<br />

<strong>und</strong> durchgeführt.<br />

Hauptsächlich gilt es, folgenden Änderungen bzw. Anforderungen gerecht zu werden:<br />

• Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen<br />

Fördersystems, sondern von der demographischen Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung<br />

abhängig.<br />

• Die Anpassung der bestehenden Ausgaben (Personal- <strong>und</strong> Sachausgaben) an die neue gesetzliche<br />

Förderung bedarf Erfahrungswerte, um die Qualität der Kinderbetreuung optimal zu gestalten.<br />

• Auch die Einnahmenseite wird sich verändern (Gebühren <strong>und</strong> Förderbetrag des Landes) <strong>und</strong> ist abhängig<br />

von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren jährlichen Schwankungen.<br />

• Die Fördermittel zur Einzelintegration von behinderten oder von einer Behinderung bedrohter Kinder<br />

erfolgt anhand eines festen Faktors. Mögliche höhere Faktoren müssen neu bestimmt werden. Auch hier<br />

bedarf es Erfahrungswerte.<br />

• Ein lückenloses Kinderbetreuungskonzept kann zukünftig ausschließlich über das BayKiBiG abgebildet<br />

werden.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

3 Auftragsbezogene Ist-Aufnahme <strong>und</strong> Ist-Analyse der relevanten Daten <strong>für</strong> die<br />

Effizienzbetrachtung<br />

In Kapitel 3.1 <strong>und</strong> 3.2 werden überwiegend die Fakten dargestellt, eine Analyse bzw. die Bewertung erfolgt<br />

im Kapitel 3.3.<br />

3.1 Allgemeine Rahmendaten<br />

Die allgemeinen Rahmendaten sollen einen Überblick über den Untersuchungsgegenstand geben.<br />

Die Gastkindregelung des BayKiBiG (Kinder, die in Pöckinger Einrichtungen betreut werden <strong>und</strong> nicht in<br />

Pöcking wohnen) wird bei der Betrachtung der allgemeinen Rahmendaten mit berücksichtigt, genauso wie<br />

die Auswirkung der Geschwisterkinder.<br />

3.1.1 Allg. Kennzahlen <strong>und</strong> demographische Größen<br />

Gemäß der Untersuchung der Firma StratCon entwickelt sich der Anteil der Kinder/Jugendlichen<br />

(1 bis 14 Jahre), die generell unter das BayKiBiG fallen, in Pöcking wie folgt: Abb. 1<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

-200<br />

-400<br />

766<br />

-5<br />

14%<br />

in 2000<br />

Anzahl Kinder (1-14 Jahre alt) gemäß<br />

Bevölkerungsstatistik<br />

Dr. Gottwald<br />

771<br />

14%<br />

in 2007<br />

748<br />

-23<br />

14%<br />

in 2010<br />

647<br />

-124<br />

12%<br />

in 2015<br />

574<br />

-197<br />

10%<br />

in 2020<br />

Anzahl Kinder 1 bis<br />

14 Jahre alt<br />

(gem.<br />

Bevölkerungsstatistik)<br />

vgl. zu 2007<br />

%-Anteil an Gesamtbevölkerung<br />

Pöcking<br />

205


206<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Für den Untersuchungsgegenstand ist der Bevölkerungsanteil von Kindern im Kindergartenalter von 3-6<br />

Jahren wichtig: Abb. 2.<br />

Anzahl Kinder (3-5 Jahre alt)<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-50<br />

-100<br />

-150<br />

Anzahl KiGa Kinder gem. Bevölkerungsstatistik<br />

Dr. Gottwald<br />

in 2000<br />

149 149<br />

0<br />

in 2007<br />

in 2010<br />

135<br />

-14<br />

in 2015<br />

114 112<br />

-35<br />

in 2020<br />

-37<br />

Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />

Bevölkerungsstatistik<br />

(3-5 Jahre)<br />

vgl. zu 2007<br />

Ohne weitere überdurchschnittlich hohe Zuzüge von Familien mit Kleinkindern <strong>und</strong> ohne steigende Geburtenraten<br />

entwickelt sich die Anzahl der KiGa-Kinder wie oben dargestellt.<br />

In den nächsten Jahren wird die Zahl der Regelkindergarten Kinder (3-5 Jahre alt) zurückgehen, trotz konstanter<br />

Geburtenraten (ca. 43 Geburten pro Jahr in 2000 bis 2007). Die konstante Anzahl der Kindergartenkinder<br />

bis 2007 kommt im wesentlichen durch die vorgezogene Einschulungsaltersgrenze zustande, sowie<br />

durch mehr Zuzüge von Familien mit Kindern (siehe hierzu auch Demographiebericht der Bertelsmannstiftung:<br />

http://www.wegweiserdemographie.de/ ).<br />

Für eine spätere, detaillierte Betrachtung der Einrichtungen <strong>und</strong> einer Berechnung nach dem neuen BayKi-<br />

BiG ist die Verteilung der betreuten Kinder auf die einzelnen Einrichtungen notwendig. Abb. 3 zeigt die Gesamtverteilung<br />

der Kinder auf die Einrichtungen:<br />

Abb. 3<br />

120,00<br />

100,00<br />

80,00<br />

60,00<br />

40,00<br />

20,00<br />

0,00<br />

-20,00<br />

-40,00<br />

100,00<br />

87,00<br />

87,00<br />

1,60<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

75,00<br />

59,00<br />

52,00<br />

2,90<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

24,00<br />

25,00<br />

16,00<br />

0,00<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

55,00<br />

80,00<br />

80,00<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

-25,00<br />

Anzahl Kinderbetreuungsplätze<br />

Anzahl Kinder<br />

in der Einrichtung<br />

(Alle Kinder)<br />

Anzahl Kinder<br />

in der Einrichtung<br />

(nur Pöckinger<br />

Kinder)<br />

tatsächliche Anzahl freie Plätze nach<br />

BayKiBiG<br />

(Alle Kinder)<br />

+ = frei<br />

- = überbelegt


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Abb. 4 zeigt die Verteilung nach Art der betreuten Kinder:<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Kiga kath. Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Aufteilung der verschiedenen Kinderarten auf die<br />

Betreuungseinrichtungen<br />

15 1<br />

47<br />

76<br />

81<br />

9 2 1<br />

4<br />

0 3 3<br />

0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00<br />

Anzahl Kinder<br />

Anzahl Kinder je Kategorie:<br />

Insgesamt befinden sich 251 Kinder in den Einrichtungen.<br />

Davon 235 Kinder aus Pöcking.<br />

KiGA<br />

Regelkinder<br />

Schulkinder<br />

KIGA<br />

Kinder unter 3 Jahre<br />

KIGA/Hort<br />

Migrationskinder<br />

KIGA<br />

Integrationskinder<br />

KIKR<br />

unter 3 Jahre<br />

KIKR<br />

Integrationskinder<br />

Stephan Mahlert<br />

Die Art der Kinder ist <strong>für</strong> die spätere Berechnung des Zuschusses <strong>und</strong> der nach Gesetzt tatsächlich in Anspruch<br />

genommenen KiGa-Plätze (siehe Abb. 3) notwendig:<br />

- Regelkinder werden mit dem Faktor 1,0 gewertet<br />

- Migrationskinder mit dem Faktor 1,3<br />

- Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0<br />

- Integrationskinder mit dem Faktor 4,5 oder im Einzelfall höher<br />

Mit dem BayKiBiG können erstmals auch Kinder unter 3 Jahren in den KiGa´s betreut werden. Die Anzahl<br />

der unter 3-jährigen (2-jährige, die im Verlauf des Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden können) entwickelt<br />

sich ebenfalls konstant: Abb. 5:<br />

Anzahl Kinder<br />

(2 Jahre alt)<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-10<br />

-20<br />

Anzahl KiGa-Kinder gem. Bevölkerungsstatistik<br />

58<br />

in 2000<br />

11<br />

47<br />

in 2007<br />

in 2010<br />

Dr. Gottwald<br />

40 37 37<br />

-7<br />

in 2015<br />

-10<br />

in 2020<br />

-10<br />

Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />

Bevölkerungsstatistik<br />

(2 Jahre)<br />

vgl. zu 2007<br />

207


208<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Die Anzahl der Kinder, die potentiell <strong>für</strong> eine KiKr in Frage kommen (1 <strong>und</strong> 2 Jahre alt), sind in Abb. 6 aufgeführt.<br />

FortSchritt betreibt derzeit eine KiKr <strong>für</strong> Pöckinger Kinder in Niederpöcking mit bisher 24 Plätzen. Davon<br />

kommen derzeit 16 Kinder aus Pöcking.<br />

Anzahl Kinder<br />

(1 <strong>und</strong> 2 Jahre alt)<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

-20<br />

-40<br />

in 2000<br />

110<br />

Anzahl potentieller KiKr-Kinder gem.<br />

Bevölkerungsstatistik<br />

Dr. Gottw ald<br />

15<br />

95<br />

in 2007<br />

80<br />

in 2010<br />

-15<br />

in 2015<br />

74 74<br />

-21<br />

in 2020<br />

-21<br />

Anzahl potentieller KiKr-<br />

Kinder gem.<br />

Bevölkerungsstatistik<br />

(1-2 Jahre)<br />

vgl. zu 2007<br />

Eine weitere Kennzahl <strong>für</strong> die spätere Betrachtung ist die Entwicklung der Öffnungszeiten der Einrichtungen<br />

vom Betreuungsjahr 2005/2006 nach 2007/2008 (Abb. 7):<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

Entwicklung der Wochenöffnungszeiten<br />

35,00<br />

35,00<br />

35,00<br />

47<br />

44,5<br />

42,5<br />

47<br />

44,5<br />

42,5<br />

42,5<br />

42,5<br />

42,5<br />

0 10 20 30 40 50<br />

Wochenst<strong>und</strong>en<br />

Voraussichtliche<br />

Wochenöffnugszeit/Std.<br />

2007/2008<br />

Wochenöffnungszeit/Std.<br />

2006/2007<br />

Wochenöffnungszeit/Std.<br />

2005/2006


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Im neuen Gesetz wird nach Fachkräften <strong>und</strong> Ergänzungskräften unterschieden.<br />

Ein Überblick über die Anzahl der Betreuer gibt Abb. 8:<br />

9,00<br />

8,00<br />

7,00<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

7,84<br />

4,31<br />

3,53<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

6,88<br />

3,00<br />

3,88<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

Anzahl Stellen<br />

(Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />

4,60<br />

1,90<br />

2,70<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

5,48<br />

3,79<br />

1,69<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

Anzahl Stellen<br />

Fach- <strong>und</strong><br />

Ergänzungskräfte<br />

(normiert auf 38,5<br />

Std./Woche)<br />

Anzahl Stellen<br />

Fachkräfte<br />

(normiert auf 38,5<br />

Std./Woche)<br />

Anzahl Stellen<br />

Ergänzungskräfte<br />

(normiert auf 38,5<br />

Std./Woche)<br />

Stephan Mahlert<br />

Auch die durchschnittlichen Buchungszeiten der Kinder sind <strong>für</strong> die spätere Berechnung von ausschlaggebender<br />

Bedeutung. Abb. 9 zeigt die gebuchten Zeiten, Stand Juni/Juli 2007.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, je länger die Buchung, desto höher die Förderung. Die ungewichteten St<strong>und</strong>en entsprechen<br />

den durchschnittlichen Nettobuchungen pro Kind am Tag.<br />

St<strong>und</strong>en<br />

14,00<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

5,80<br />

6,47<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

Durchschnittliche Buchungszeiten pro Kind/Tag<br />

6,53<br />

7,91<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

5,96<br />

12,42<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

4,35<br />

5,24<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

Buchungszeiten<br />

ungewichtet/Std./Kind/Tag<br />

Buchungszeiten<br />

gewichtet/Std./Kind/Tag<br />

9,00<br />

8,00<br />

7,00<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

5,66<br />

8,01<br />

Pöcking<br />

Durchschnitt<br />

209


210<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

3.1.2 Die finanzielle Situation gemäß Haushaltsplan 2007<br />

3.1.2.1 Gesamtdefizit gemäß Haushaltsplan 2007<br />

Stephan Mahlert<br />

In Abb. 10a ist das derzeitige im Haushaltsplan 2007 ausgewiesene Defizit in Höhe von 605.000,- Euro<br />

verteilt auf die gesamte Kinder- <strong>und</strong> Jugendeinrichtungen dargestellt, sowie deren Entwicklung der letzten<br />

Jahre. Das Defizit in 2007 entspricht ca. 2,5 % des Verwaltungshaushaltes in 2007 (24.510.100,- €).<br />

-295.524,17<br />

-303.200,00<br />

-294.200,00<br />

Defizitentwicklung gemäß Haushaltspläne<br />

-102.800,00<br />

-165.731,47<br />

-127.600,00<br />

-123.700,00<br />

-55.000,00<br />

-38.431,91<br />

-49.200,00<br />

KiHort<br />

KiKr<br />

-29.500,00<br />

FortSchritt<br />

auswertige<br />

KiGa<br />

Kath. KiGa<br />

Gemeinde<br />

KiGa<br />

Kinder Jugend<br />

Spielplätze<br />

-350.000 -300.000 -250.000 -200.000 -150.000 -100.000 -50.000 0<br />

-12.098,67<br />

-8.468,53<br />

-5.000,00<br />

-5.000,00<br />

-11.702,17<br />

-24.100,00<br />

-24.300,00<br />

HHP2005 15.02.05<br />

HHP2006 20.03.06<br />

HHP2007 17.04.07<br />

Die jeweiligen Anteile verteilt auf die Einrichtungen des Untersuchungsgegenstandes, sind in Abb. 10b ersichtlich.<br />

Das Defizit des Untersuchungsgegenstandes beträgt 575.700,- Euro.<br />

Abb. 10b<br />

-294.200,00<br />

Haushaltsplan 2007<br />

Gesamtdefizit 575.700 €<br />

-102.800,00<br />

-55.000,00<br />

-123.700,00<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Kiga kath. Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

-350.000,00 -300.000,00 -250.000,00 -200.000,00 -150.000,00 -100.000,00 -50.000,00 0,00<br />

Zu-/Überschuß<br />

aus Sicht der<br />

Gemeinde


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

3.1.2.2 Einnahmen gemäß Haushaltsplan 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Die <strong>für</strong> die weitere Bewertung notwendige Einnahmenbetrachtung gemäß Haushaltsplan 2007, ergeben sich<br />

- aus den Gebühren <strong>und</strong> Pflegesätzen <strong>für</strong> Integrationsgruppen <strong>und</strong> dem Personalkostenzuschuss<br />

(Gemeindekindergarten) Abb. 11<br />

- den Zahlungen des LRA <strong>für</strong> den 50%-Anteil des BayKiBiG-Zuschußes (kath. KiGa St. Pius, KiKr<br />

<strong>und</strong> Hort)) Abb. 12; (Anmerkung: die Fördersumme des Staates werden über die Gemeinden ausgezahlt.)<br />

Abb. 11<br />

Kiga Gemeinde<br />

Abb. 12<br />

110.000 76.500<br />

HHP 2007 Einnahmen<br />

Kiga Gemeinde 198.000,- € gesamt<br />

0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 € 200.000 € 250.000 €<br />

Hort Fortschritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

kath. Kiga St. Pius<br />

11.500<br />

Personalkostenzuschuß<br />

alte Regelung<br />

(entspricht ca. 40% der<br />

Nettolohnkosten)<br />

Einnahmen<br />

Summe aus<br />

Gebühren <strong>und</strong><br />

Pflegesatz<br />

Mittagsmahlzeiten<br />

HHP 2007 Einnahmen<br />

50 % Anteil des BayKiBiG-zuschußes<br />

(die Gemeinde zahlt den Förderbeitrag des Landes an die<br />

Einrichtungen aus)<br />

55.000 €<br />

76.000 €<br />

82.000 €<br />

50%-Anteil<br />

BayKiBiG<br />

nach HHP 2007<br />

0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000<br />

211


212<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

3.1.2.3 Ausgaben gemäß Haushaltsplan 2007<br />

Die Ausgaben (Abb. 13) ergeben sich aus<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

(Abb. 13a):<br />

- den allgemeinen Kosten (Betriebskosten, Arbeiterlöhne <strong>und</strong> Lohnnebenkosten) <strong>und</strong> den Personalkosten<br />

(Betreuer/-innen <strong>und</strong> Erziehe/-innen) (Gemeinde KiGa).<br />

(Abb. 13b aus Sicht der Gemeinde):<br />

- den Zahlungen des 50% Anteil des BayKiBiG-zuschußes (kath. KiGa St. Pius, KiKr <strong>und</strong> Hort)<br />

- den vertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss (kath. KiGa St. Pius, Hort)<br />

- den vertraglich geregelten Defizitausgleich (80%) (kath. KiGa St. Pius)<br />

(Abb. 13c aus Sicht der Gemeinde <strong>und</strong> zum Vergleich aus Sicht der kath. Kirche KiGa St. Pius):<br />

Abb. 13a:<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

232.200<br />

Gesamtausgaben<br />

(Personalkosten <strong>und</strong> allg. Kosten)<br />

260.000<br />

0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € 600.000 €<br />

allg. Kosten<br />

Vergütung netto<br />

gesamt/Jahr<br />

Die Personalkosten betragen ca. 53% der Gesamtausgaben beim Gemeinde-KiGa (<strong>für</strong> 100 Betreuungsplätze)<br />

; zum Vergleich: die Personalausgaben beim kath. KiGa betragen ca. 59% der Gesamtausgaben(<strong>für</strong> 75<br />

Betreuungsplätze)<br />

Aus Sicht der Gemeinde ist die Personalkostenbetrachtung <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die KiKr insofern nicht relevant,<br />

da die Förderung ausschließlich indirekt über den 50%-Anteil nach BayKiBiG erfolgt. Der Zuschuss ist nur<br />

noch abhängig von der Höhe der Buchungszeiten der Kinder in den Einrichtungen, deren Betreuungsgrad<br />

(Regelkind, Migrationskind etc.) <strong>und</strong> der staatlich festgesetzten Fördersumme pro Kind, die jährlich neu festgelegt<br />

wird. Ein Personalkostenvergleich <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die Krippe mit den anderen Einrichtungen kann<br />

leider nicht Durchgeführt werden aufgr<strong>und</strong> nicht vorhandener Daten.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Abb. 13b:<br />

Hort<br />

Fortschritt<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

kath. Kiga<br />

St. Pius<br />

Abb. 13c<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Ausgaben<br />

aus Sicht der Gemeinde nach HHP2007<br />

(ohne Anteil staatl. Förderung, die nur durchgereicht wird)<br />

(siehe Einnahmen Abb. 12b)<br />

55.000<br />

76.000<br />

82.000<br />

26.800<br />

30.000<br />

11.700<br />

0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000<br />

Kiga kath. Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

Gesamtausgaben (inkl. 50%-staatl. Förderung)<br />

aus Sicht<br />

- Kiga Gemeinde= Gemeinde<br />

- Kiga kath, Kirche= kath. Kirche<br />

296.500,00<br />

492.200,00<br />

50%-Anteil<br />

BayKiBiG<br />

Gemeinde<br />

vertragl. geregelter<br />

Betriebskostenzuschuss<br />

Schätzung HHP2007<br />

zuzüglich Rest zu<br />

Defizitausgleich<br />

(derzeit 80%)<br />

Schätzung HHP2007<br />

0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € 600.000 €<br />

Stephan Mahlert<br />

213


214<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

3.2 Gegenüberstellung Haushaltsplan 2007 (Altberechnung) mit Abrechnung gemäß<br />

BayKiBiG bei den KiGas, bzw. Entwicklung bei Hort <strong>und</strong> KiKr<br />

Im folgenden werden die aktuellen Zahlen (Stand Juni/Juli 2007) <strong>für</strong> die Berechnung gemäß BayKiBiG herangezogen<br />

<strong>und</strong> mit den Werten des Haushaltsplans 2007 verglichen.<br />

Um eine valide Vergleichbarkeit mit dem statischen Haushaltsplan herbeizuführen, werden in folgenden<br />

Berechnungen die allgemeinen Ausgaben als konstant angenommen.<br />

Auch die sonstigen Ausgaben wie Reparaturen, Heizkosten, Anschaffungen etc. sind als konstant angenommen;<br />

hier zeigt der 3-Jahresplan aufgr<strong>und</strong> der Durchschnittswerte leicht steigende Kosten.<br />

3.2.1 Gesamtüberschuss/-defizit<br />

Berechnet man den Überschuss bzw. das Defizit mit der Anwendung der neuen Gebührensatzung (KiGas<br />

19.10.2006), <strong>und</strong> der Förderung gemäß BayKiBiG (alle Einrichtungen), ergibt sich folgende Situation (Abb.<br />

14) .<br />

Abb. 14<br />

mit BayKiBiG mit Zahlen<br />

Juni/Juli 07<br />

ohne BayKiBiG nach HHP<br />

2007<br />

Differenz<br />

Gesamtzu-/überschuß in Euro<br />

Vergleich HP2007 mit Abrechnung gem. BayKiBiG<br />

-581.007 €<br />

-575.700 €<br />

1,00<br />

-5.307<br />

-700.000 -600.000 -500.000 -400.000 -300.000 -200.000 -100.000 0<br />

Das Defizit erscheint auf dem ersten Blick unerheblich, jedoch ergeben sich bei genauerer Betrachtung der<br />

einzelnen Betreuungseinrichtungen verschieden große Änderungen.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Verteilt auf die einzelnen Einrichtungen sieht dieses wie folgt aus (Abb. 15):<br />

KiKr FortSchritt;<br />

16.084,03<br />

Hort FortSchritt;<br />

-4.618,50<br />

Zu-/Übersschuß je Kiga im Vergleich<br />

BayKiBiG vs. Altberechnung<br />

bzw. HHP-Ansatz 2007<br />

Kiga kath. Kirche ;<br />

6.250,49<br />

Kiga Gemeinde;<br />

-23.023,01<br />

Kiga Gemeinde<br />

Kiga kath. Kirche<br />

KiKr FortSchritt<br />

Hort FortSchritt<br />

Stephan Mahlert<br />

Es Bedarf einer genaueren Betrachtung des Zustandekommens einzelnen Größen bei den Einnahmen <strong>und</strong><br />

Ausgaben, um die Abhängigkeiten, Chancen <strong>und</strong> Risiken aufzuzeigen.<br />

3.2.2 Einnahmen<br />

3.2.2.1 Gebühren<br />

Wie bereits erwähnt besteht eine Abhängig von den jeweiligen Buchungszeiten <strong>und</strong> den Betreuungsgraden<br />

jedes einzelnen Kindes. Die Gebühreneinnahmen (Zahlungen der Eltern) haben sich demnach im Vergleich<br />

zu den alten Gebührensatzungen geändert (Abb. 16a) <strong>und</strong> (Abb. 16b). Der Anteil an Geschwisterkindern,<br />

die reduzierte Gebühren zahlen wird <strong>für</strong> die KiGas separat betrachtet (Abb. 16c). Bei der KiKr ist die Reduzierung<br />

um 10% ab der 21. Buchungsst<strong>und</strong>e bereits bei der Darstellung berücksichtigt.<br />

Abb. 16a<br />

160.000,00<br />

140.000,00<br />

120.000,00<br />

100.000,00<br />

80.000,00<br />

60.000,00<br />

40.000,00<br />

20.000,00<br />

0,00<br />

Gebühreneinnahmen HP2007 vs. BayKiBiG mit Satzung vom 01.01.2002 <strong>und</strong> 19.10.2006 <strong>für</strong><br />

die Kigas <strong>und</strong> mit der aktuellen Gebührensatzung bei FortSchritt<br />

76.500,00<br />

64.262,00<br />

59.130,50<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

57.568,00<br />

51.568,00<br />

45.188,00<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

0,00 €<br />

-10.000,00 €<br />

-20.000,00 €<br />

Gebühren<br />

Mehr-/Mindereinnahmen<br />

Vgl. HP2007 - BayKiBiG<br />

-18.238<br />

24.312,00<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

41.760,00<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

134.068,00<br />

115.830,00<br />

104.318,50<br />

Alle Kiga<br />

Pöcking<br />

Gebühren gemäß HHP 2007<br />

bzw. errechnet<br />

Gebühren neu mit<br />

Gebührensatzung vom<br />

19.10.2006 Kigas/<br />

FortSchritt aktuell<br />

Gebühren BayKiBiG<br />

mit Gebührensatzung<br />

vom 01.01.2002 <strong>für</strong> Kigas<br />

215


216<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Abb. 16b<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Gebühren Mehr-/Mindereinnahmen<br />

mit BayKiBiG <strong>und</strong> Gebührensatzung vom 19.10.2006 Kigas gegenüber<br />

HHP 2007 bzw. errechnetem Wert aus G+V kath. Kiga<br />

( <strong>für</strong> die Einrichtungen von FortSchritt liegen keine Vergleichswerte vor)<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

-6.000,00 €<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

-12.238,00 €<br />

Stephan Mahlert<br />

Ferner ist anzuführen, das (bis auf 1 Kind: Eingewöhnungsphase KiKr) alle Kinder im Durchschnitt länger als<br />

20Std./Woche im KiGa/KiKr gebucht sind. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass „...die überwiegende<br />

Zahl der Kinder .....die Kindertageseinrichtung durchschnittlich mindestes 20 St<strong>und</strong>en pro Woche besucht;<br />

bei Kindern unter 3 Jahren ist insbesondere in der Eingewöhnungsphase eine Unterschreitung bis zu<br />

einer Grenze von 10 St<strong>und</strong>en zulässig."<br />

Abb. 16c: Die Werte sind in Abb. 16a nicht berücksichtigt, da hier Vergleichswerte fehlen; sollen jedoch ein<br />

Gefühl <strong>für</strong> die Dimension geben.<br />

0,00<br />

-500,00<br />

-1.000,00<br />

-1.500,00<br />

-2.000,00<br />

-2.500,00<br />

-3.000,00<br />

Gebührenreduzierung durch Geschwisterkinder<br />

Kiga-Kinder (Stand Juni/Juli <strong>für</strong> BJ 2007/2008)<br />

Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />

-2.437,52<br />

-524,42<br />

Gebührenreduzierung<br />

durch Geschwisterkinder


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

3.2.2.2 Förderung des Landes<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Die Höhe der Förderung des Landes ist abhängig von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> Ihrem Betreuungsaufwand<br />

<strong>und</strong> somit direkt vom Angebot der KiGas/KiKr mit Ihrer Ausgestaltung <strong>und</strong> Umsetzung des<br />

„Pädagogischen Konzeptes“ <strong>und</strong> der daraus resultierenden Nachfrage. Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen Fördersystems, sondern von der demographischen<br />

Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung abhängig.<br />

Der Förderbetrag ersetzt damit die bisherige Personalkostenförderung. In Abb. 17 ist der Vergleich mit einer<br />

Abrechung durch das BayKiBiG <strong>und</strong> dem Haushaltsplan 2007 <strong>für</strong> die KiGas dargestellt;, auch wenn die Gemeinde<br />

nicht <strong>für</strong> die Personalkosten des kath. KiGas verantwortlich ist.<br />

Abb.17<br />

200.000,00<br />

180.000,00<br />

160.000,00<br />

140.000,00<br />

120.000,00<br />

100.000,00<br />

80.000,00<br />

60.000,00<br />

40.000,00<br />

20.000,00<br />

0,00<br />

Alte Förderung (Personalkostenzuschuß) vs. BayKiBiG<br />

der Kigas<br />

180.000,00 €<br />

181.465,49 €<br />

Alle Kiga Pöcking<br />

1.465,49 €<br />

Personalkostenzuschuß<br />

alte Regelung<br />

(entspricht ca. 40% der<br />

Nettolohnkosten)<br />

Förderung gemäß<br />

BayKiBiG Gemeindeanteil<br />

Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />

Überschuß-/Defizit<br />

Pers.kostenzuschuß alt<br />

vs. Förderung neu<br />

+ = mehr<br />

- = weniger<br />

durch Förderung neu<br />

Der ca. 40%-tige Personalkostenzuschuss aus der alten Förderung entspricht mit derzeitigem Buchungsverhalten<br />

nahezu dem nach neuer Berechnung gemäß BayKiBiG. Es bedarf einer weiteren tiefer gehenden<br />

Analyse, ob es sich hier um einen Zufall handelt, oder ob weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.<br />

Abb. 18 zeigt alle Förderungen des Landes (50%-Anteil des Landes nach BayKiBiG) mit den Veränderungen<br />

bei den KiGas; Vergleichswerte <strong>für</strong> Einrichtungen von FortSchritt liegen nicht vor <strong>und</strong> zeigen lediglich<br />

den derzeitigen Anteil am Gesamtzuschuss:<br />

120.000,00<br />

100.000,00<br />

80.000,00<br />

60.000,00<br />

40.000,00<br />

20.000,00<br />

0,00<br />

-20.000,00<br />

110.000,00 €<br />

Förderung Alt (Personalkostenzuschuß) vs. BayKiBiG<br />

99.215,00 €<br />

-10.785,01 €<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

70.000,00 €<br />

82.250,49 €<br />

12.250,49 €<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

59.671,15 €<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

80.618,50 €<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

Personalkostenzuschuß<br />

alte Regelung<br />

(entspricht ca. 40% der<br />

Nettolohnkosten)<br />

Förderung gemäß<br />

BayKiBiG Gemeindeanteil<br />

Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />

Überschuß-/Defizit<br />

Pers.kostenzuschuß alt<br />

vs. Förderung neu<br />

+ = mehr<br />

- = weniger<br />

durch Förderung neu<br />

217


218<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Es wird sofort ersichtlich, das es einen Gewinner <strong>und</strong> einen Verlierer gibt. Die Bewertung erfolgt später unter<br />

Kapitel 3.3.<br />

Die Förderbeiträge kommen überwiegend durch die Buchungszeiten zustande (siehe Abb. 9), sowie durch<br />

den Mix über alle Betreuungskategorien (Regelkind bis Integrationskind). (Abb. 19):<br />

Abb. 19<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

Durchschnittliche Buchungzeiten in Std./Tag<br />

(Nettobuchungszeiten)<br />

4,75<br />

4,33<br />

5,00<br />

6,00<br />

7,00<br />

5,78<br />

6,55<br />

5,00<br />

6,33<br />

5,81<br />

9,00<br />

0 2 4 6 8 10<br />

KIKR<br />

Integrationskinder<br />

KIKR<br />

unter 3 Jahre<br />

KIGA<br />

Integrationskinder<br />

KIGA/Hort<br />

Migrationskinder<br />

KIGA<br />

Kinder unter 3 Jahre<br />

Schulkinder<br />

KiGA<br />

Regelkinder<br />

Die Auswirkungen von z.B. niedrigeren Buchungszeiten, weniger Kindern etc. wird exemplarisch in Kapitel<br />

3.3.2.2. betrachtet.<br />

3.2.3 Ausgaben/Kosten<br />

In Abb. 13a-c (siehe oben) ist die Gesamtkostenverteilung auf die Einrichtungen abgebildet .<br />

3.2.3.1 Allg. Kosten<br />

Wie bereits unter 3.2 aufgeführt, werden die allgemeinen Ausgaben/Kosten als konstant angenommen. Die<br />

leichte Steigerung innerhalb 3 Jahren ist in die Berechnung 2007 gemäß BayKiBiG nicht mit eingerechnet,<br />

jedoch in den Folgejahren im Haushaltsplan zu berücksichtigen (Abb. 20). In den allgemeinen Kosten werden<br />

alle Kosten dargestellt, die nicht direkt mit dem BayKiBiG zu tun haben. D. h. in den allg. Kosten sind die<br />

Personalnebenkosten (soweit zu zahlen, z.B. Gemeinde KiGa), Versicherungen, Arbeiterlöhne, Betriebskostenvereinbarungen<br />

(z.B. beim Hort <strong>und</strong> bei der Kirche), etc. Anders ausgedrückt sind das alle Kosten ohne<br />

die Personalnettokosten bzw. dem 50%-anteiligen BayKiBiG-Zuschuss.<br />

Abb. 20:<br />

250.000,00<br />

200.000,00<br />

150.000,00<br />

100.000,00<br />

50.000,00<br />

0,00<br />

232.200,00 €<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

Haushaltsplan nur 2007 "allg. Kosten"<br />

41.700,00 €<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

0,00 €<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

26.800,00 €<br />

Hort<br />

FortSchritt


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

3.2.3.2 Personalkosten <strong>und</strong> Arbeitszeiten<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben ist in Abb. 21a <strong>und</strong> Abb. 21b mit der Verteilung auf<br />

die beiden KiGas dargestellt, auch wenn die Gemeinde nicht <strong>für</strong> die Personalkosten des kath. KiGas direkt<br />

aufkommt. Für die KiKr <strong>und</strong> den Hort liegen diese Daten nicht vor.<br />

Abb. 21a. Das untere Bild verzerrt die Situation, da die Gemeinde im HHP die vollen Personalkosten trägt,<br />

während beim kath. KiGa nur der anteilig abgerechnete Zuschuss dargestellt wird. Um eine Vergleichbarkeit<br />

herzustellen, muss die Betrachtung aus Sicht de jeweiligen Trägers erfolgen (HHP 2007 Gemeinde KiGa,<br />

G+V des kath. KiGas) siehe Abb 21b unten.<br />

600.000,00<br />

500.000,00<br />

400.000,00<br />

300.000,00<br />

200.000,00<br />

100.000,00<br />

0,00<br />

492.200,00 €<br />

Vergütung <strong>und</strong> allg. Kosten<br />

aus Sicht Gemeinde HHP2007<br />

260.000,00 €<br />

205.700,00 €<br />

175.000,00 €<br />

Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />

Gesamtausgaben<br />

(aus Sicht der<br />

Gemeinde)<br />

Vergütung netto<br />

gesamt/Jahr<br />

Abb. 21b: hier die Darstellung aus Sicht der jeweiligen Einrichtung. Ist der Anteil der Nettopersonalkosten<br />

ca. 53% der Gesamtausgaben, beträgt dieser ca. 59% beim kath. KiGa.<br />

600.000,00<br />

500.000,00<br />

400.000,00<br />

300.000,00<br />

200.000,00<br />

100.000,00<br />

0,00<br />

492.200,00 €<br />

Vergütung <strong>und</strong> allg. Kosten<br />

aus Sicht Gemeinde HHP2007 Kiga Gemeinde<br />

aus Sicht Kiga St. Pius aus Sicht kath. Kirche<br />

260.000,00 €<br />

296.500,00 €<br />

175.000,00 €<br />

Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />

Gesamtausgaben<br />

(aus Sicht<br />

- Kiga Gemeinde= Gemeinde<br />

- Kiga kath, Kirche= kath. Kirche<br />

- KiKr <strong>und</strong> Hort= Gemeinde)<br />

Vergütung netto<br />

gesamt/Jahr<br />

Die indirekte Personalförderung des BayKiBiG ergibt sich aus bestimmten Verhältnissen von gewichteten<br />

Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren Betreuungsaufwand <strong>und</strong> somit am errechneten Bedarf an Fach- <strong>und</strong><br />

Ergänzungskräften.<br />

219


220<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Das BayKiBiG unterscheidet nach Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräften (siehe Abb. 8).<br />

Stephan Mahlert<br />

Die durchschnittlichen Arbeitszeiten, normiert aus 38,5 Std./Woche – Stellen, im Verhältnis zu den Öffnungszeiten<br />

sind in Abb. 22 dargestellt:<br />

50,00<br />

45,00<br />

40,00<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

Übersicht Öffnungszeiten <strong>und</strong> durchschnittliche Arbeitszeiten pro Stelle<br />

33,20<br />

34,00<br />

42,50<br />

33,56<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

38,50<br />

37,38<br />

47,00<br />

37,86<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

36,50<br />

26,00<br />

47,00<br />

29,50<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

29,20<br />

32,50<br />

35,00<br />

30,14<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

Durchschnittliche<br />

Wochenarbseitszeit/<br />

Fachkraft<br />

Durchschnittliche<br />

Wochenarbseitszeit/<br />

Ergänzungskraft<br />

Voraussichtliche<br />

Wochenöffnugszeit/Std.<br />

2007/2008<br />

Durchschnittliche<br />

Wochenarbseitszeit/<br />

Betreuer (Fach- u. Erg.Kraft<br />

Die durchschnittlichen Personalkosten pro Betreuer (KiGas) stellen sich wie folgt dar (Abb. 23a <strong>und</strong> b):<br />

Die Daten <strong>für</strong> die KiKr <strong>und</strong> den Hort liegen nicht vor.<br />

35.000,00<br />

30.000,00<br />

25.000,00<br />

20.000,00<br />

15.000,00<br />

10.000,00<br />

5.000,00<br />

0,00<br />

Durchschnittliche Vergütung netto<br />

je Betreuerstelle (38,5 Std./Woche) pro Jahr<br />

33.145,70 €<br />

(Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />

25.424,53 €<br />

Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />

Vergütung netto<br />

je Betreuerstelle (38,5<br />

Std./Woche)<br />

pro Jahr


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Abb. 23b<br />

20,00<br />

18,00<br />

16,00<br />

14,00<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Durchschnittliche Vergütung netto<br />

je Betreuerstelle (38,5 Std./Woche) pro Wochenst<strong>und</strong>e<br />

(Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />

19,00 €<br />

12,92 €<br />

Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />

3.2.4 Der Qualifizierungs- <strong>und</strong> Anstellungsschlüssel<br />

Vergütung netto<br />

je Betreuerstelle/<br />

Wochenst<strong>und</strong>e<br />

Stephan Mahlert<br />

Der Qualifizierungsschlüssel nach BayKiBiG definiert sich wie folgt:<br />

Mindestens 50% der erforderlichen Arbeitszeit (ausgehend vom Mindestanstellungsschlüssel 1:12,5; siehe<br />

unten) des pädagogischem Personals ist von pädagogischem Fachkräften zu leisten.<br />

In andern Worten: Die Betreuung von 50% der gewichteten Buchungszeitst<strong>und</strong>en (der Kinder) müssen durch<br />

Fachkräfte geleistet werden. Päd. Fachkräfte sind im Regelfall <strong>Sozial</strong>pädagoge/in, Erzieher/in; nicht mehr<br />

Berufspraktikannt/in.<br />

Die Ist-Situation ist in Abb. 24 ersichtlich. Zum derzeitigen Stand haben alle Einrichtungen den Qualifizierungsschlüssel<br />

deutlich erfüllt:<br />

Abb. 24<br />

180,00<br />

160,00<br />

140,00<br />

120,00<br />

100,00<br />

80,00<br />

60,00<br />

40,00<br />

20,00<br />

0,00<br />

166,00<br />

102,14<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

115,50<br />

88,48<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

Qualifizierungsschlüssel<br />

73,00<br />

58,60<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

146,00<br />

83,90<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

Fachkräfte<br />

in geleisteten Wochenst<strong>und</strong>en<br />

Rechnerische Mindestzeit<br />

Fachkräfte/Woche<br />

50%-Wert<br />

221


222<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Gemäß Gesetz könnte die übrige Betreuungszeit durch Ergänzungskräfte erbracht werden. Die zur Verfügung<br />

stehende Betreuungszeit durch die Fachkräfte erhöht (gemäß Definition Qualität im Sinne des BayKi-<br />

BiG) einerseits die Qualität <strong>und</strong> ermöglicht andererseits die Aufnahme weiterer Kinder (Personalvorhaltung,<br />

um durch weitere Aufnahme von Kindern den Qualifizierungsschlüssel zu erfüllen). Auch eine vernünftige<br />

Vorbereitungszeit ist einzuplanen, zumal die Leitung einer Einrichtung eine Fachkraft zu sein hat, die immer<br />

mehr administrative Aufgaben erfüllen muss).<br />

Rein rechnerisch könnten noch folgende Kinder zusätzlich betreut werden, ohne den Qualifizierungsschlüssel<br />

zu gefährden (Abb. 25):<br />

35,00<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

Qualifizierungsschlüssel<br />

50% der gewichteten Buchungszeiten durch Fachkräfte<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt(je KiGA), die rechnerisch zusätlich durch Fachkräfte betreut werden könnten<br />

24,66<br />

19,73<br />

15,78<br />

8,54<br />

6,83<br />

5,46<br />

Kiga Gemeinde Kiga kath.<br />

Kirche<br />

2,90<br />

2,32<br />

1,86<br />

29,61<br />

23,69<br />

18,95<br />

KiKr FortSchritt Hort FortSchritt<br />

+/- Kinder<br />

bei Mindestschlüssel 1:12,5<br />

+/- Kinder<br />

bei empfohlenen<br />

Schlüssel 1:10<br />

+/- Kinder<br />

bei<br />

Schlüssel 1:8<br />

Das BayKiBiG schreibt ferner einen Mindestanstellungsschlüssel von 1:12,5 vor, was soviel bedeutet,<br />

dass auf 12,5 Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en (gewichtet) eine Betreuungskraftst<strong>und</strong>e (Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />

kommen muss. Zur Arbeitszeit des pädagogischen Personals gehören die Zeiten der pädagogischen<br />

Arbeit mit den Kindern sowie angemessene Verfügungszeiten. Diese St<strong>und</strong>e ist somit indirekt gefördert.<br />

Abb. 26 zeigt die gesetzliche Mindesterfüllung (1:12,5) der Einrichtungen:<br />

10,20<br />

10,00<br />

9,80<br />

9,60<br />

9,40<br />

9,20<br />

9,00<br />

8,80<br />

8,60<br />

8,40<br />

8,20<br />

8,00<br />

9,32<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

Anstellungsschlüssel<br />

mind. 1:12,5 notwendig zur Erfüllung des BayKiBiG<br />

8,81 8,77<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

9,94<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

Anstellungsschlüssel<br />

mind. 1:12,5<br />

empfohlen 1:10<br />

Der Anstellungsschlüssel aller Einrichtungen ist 9,21 im Durchschnitt.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlicher Mindesterfüllung<br />

mit den bestehenden Betreuern noch betreut werden können (Abb. 27):<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />

durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

2,90<br />

8,54<br />

24,66<br />

29,61<br />

0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00<br />

+/- Kinder<br />

bei Mindestschlüssel 1:12,5<br />

Der Gesetzgeber empfiehlt den Faktor 1:10 (<strong>für</strong> 10 gewichtete Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en eine Betreuerst<strong>und</strong>e),<br />

um den Betreuern mehr Zeit zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes zu geben, Verfügungszeiten<br />

realisieren zu können, bzw. weniger Kinder (kleinere Gruppen) zur Betreuung zu ermöglichen.<br />

Das ist die Definition von Qualität im Sinne des Gesetzgebers. Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder<br />

(gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlich empfohlenen Anstellungsschlüssel mit den bestehenden<br />

Betreuern noch betreut werden können (Abb. 28):<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />

durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Kiga kath. Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

2,32<br />

6,83<br />

19,73<br />

23,69<br />

0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00<br />

+/- Kinder<br />

bei empfohlenen<br />

Schlüssel 1:10<br />

Nach letzten Erkenntnissen aus den Pilotgemeinden wird eine deutlich bessere Qualität bei einem Faktor 1:9<br />

(auf 9 gewichtete Kinderbuchungszeits<strong>und</strong>en kommt eine Betreuerst<strong>und</strong>e) erreicht. Dem Verfasser bekannte<br />

Gemeinden, die ein durchgängiges Kinderbetreuungskonzept erarbeiten planen derzeit mit einem Schlüssel<br />

von 1:8, um eine optimale Betreuungssituation jederzeit sicherstellen zu können.<br />

223


224<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die mit den bestehenden Betreuern<br />

noch betreut werden können (Abb. 29) Schlüssel 1:9<br />

Abb. 29<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />

durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Kiga kath. Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

Abb. 30 Schlüssel 1:8<br />

2,09<br />

6,15<br />

17,76<br />

21,32<br />

0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00<br />

Anzahl Kinder mit<br />

gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />

durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />

Hort FortSchritt<br />

KiKr FortSchritt<br />

Kiga kath. Kirche<br />

Kiga Gemeinde<br />

1,86<br />

5,46<br />

15,78<br />

+/- Kinder<br />

bei<br />

Schlüssel 1:9<br />

18,95<br />

0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 16,00 18,00 20,00<br />

+/- Kinder<br />

bei<br />

Schlüssel 1:8


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

3.3 Ergebnisse, Modellierungen <strong>und</strong> Schwankungsfaktoren<br />

Stephan Mahlert<br />

Mit den oben dargestellten <strong>und</strong> errechneten Größen, lässt sich jede zukünftige Variante abbilden, Abhängigkeiten<br />

ermitteln, Finanzierungen <strong>und</strong> Planungen durchführen. Nach der Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

wird dies exemplarisch dargestellt.<br />

3.3.1 Ergebnisse <strong>und</strong> generelle Aussagen aus 3.1 <strong>und</strong> 3.2<br />

Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass die Gemeinde Pöcking eine vorbildliche Basisabdeckung<br />

an Betreuungsplätzen hat, von der Betreuung ab dem 1. Lebensjahr bis zur Betreuungssituation<br />

<strong>für</strong> Kinder der 4. Gr<strong>und</strong>schulklasse ! Dennoch sind einige Faktoren im Detail zu betrachten um<br />

möglichen Entwicklungen entgegenzuwirken.<br />

• Insgesamt befinden sich 251 Kinder in den Einrichtungen. Davon 235 Kinder aus Pöcking.<br />

• Derzeit werden in den beiden KiGas der Gemeinde mit 175 möglichen Betreuungsplätzen 146<br />

Kinder betreut, davon 139 Kinder aus Pöcking, von 149 möglichen Regel-KiGa-Kindern in Pöcking.<br />

D. h. jedes KiGa-Kind in Pöcking bekommt einen KiGa-Platz.<br />

• Die Analytik des BayKiBiG spricht von 175 Regel-KiGa-plätzen; je nach Gewichtung des Betreuungsaufwandes<br />

reduziert sich die Anzahl der Plätze.<br />

• In den nächsten 3-5 Jahren wird die Zahl der Regelkindergartenkinder (3-5 Jahre alt) um ca. 25<br />

zurückgehen, trotz konstanter Geburtenraten (ca. 43 Geburten pro Jahr in 2000 bis 2007).<br />

• Die konstante Anzahl der Kindergartenkinder bis 2007 kam im wesentlichen durch die vorgezogene<br />

Einschulungsaltersgrenze zustande, zum Anderen durch mehr Zuzüge von Familien mit Kindern.<br />

• In die KiKr gehen derzeit 16 Pöckinger Kinder von 95 potentiell möglichen (Quote: 17%). Die Anzahl<br />

der potentiellen KiKR-Kinder (1-3 Jahre) nimmt in den nächsten Jahren um ca. 25-30% (15-<br />

20 Kinder) ab. Bei erhöhtem Angebot im Landkreis Starnberg zeigt sich allerdings auch eine steigende<br />

Bereuungsquote. Bis 2013 soll die b<strong>und</strong>esweite Quote bei 40% liegen.<br />

• Von den 25 Betreuungsplätzen in der KiKr werden derzeit 16 Plätze durch Pöckinger Kinder belegt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des geschlossenen Vertrages mit FortSchritt ist darauf zu achten, dass bei der Bearbeitung<br />

der Warteliste (derzeit insgesamt 10 Kinder (Stand Juni/Juli 2007) zuerst Pöckinger Kinder<br />

berücksichtigt werden. Alternativ sollte darüber nachgedacht werden, wie Kinder die im Betreuungsjahr<br />

2007/2008 3-Jahre alt werden bereits in den KiGas betreut werden können. Der kath. KiGa bietet<br />

diese Möglichkeit; der Gemeinde-KiGa bietet diese Möglichkeit derzeit nicht. Die Erfahrung in anderen<br />

Gemeinden hat gezeigt, dass zumindest die Möglichkeit <strong>für</strong> unter 3-jährige Geschwisterkinder<br />

in den KiGas pädagogisch sinnvoll/vertretbar erscheint.<br />

• Die Anzahl 2-jähriger Pöckinger, die im Betreuungsjahr 2007/2008 potentiell in die Krippe oder<br />

in den KiGa gehen könnten beträgt ca. 47.<br />

• In der/dem kombinierten Mittagsbetreuung/Hort werden derzeit 80 Kinder betreut, bei 55 genehmigten<br />

Plätzen. Die Erweiterung ist bereits in Erarbeitung.<br />

• Bei der dargestellten Bevölkerungsentwicklung ohne außerordentliche Entwicklung oder größere<br />

Eingriffe der Gemeinde (z.B. massive Ausweisung von Bauland) ist die Basis-Deckung an Betreuungsplätzen<br />

dauerhaft gegeben.<br />

• Durchschnittlich bleibt ein Kind 5,66 Std./Tag in einer Betreuungseinrichtung.<br />

• Die KiKr hat die Öffnungszeiten seit 2005 bis heute um ca. 1 Std./Tag erweitert.<br />

• Das Angebot der Öffnungszeiten hat sich von 2005 bis heute im kath. KiGa um ca. 1 Sd./Tag erweitert,<br />

im Gemeinde KiGa sind die Öffnungszeiten konstant geblieben. Die durchschnittlichen<br />

Netto-Buchungszeiten liegen dadurch mittlerweile um ca. 45Minuten/Kind am Tag höher im KiGa der<br />

kath. Kirche, im Vergleich zu 2005.. Die sich durch das BayKiBiG ergebende Bruttobuchungszeit,<br />

liegt beim KiGa der kath. Kirche um 90min/Kind am Tag höher als beim Gemeinde-KiGa.<br />

• Der Hort hält die Öffnungszeiten konstant. Durchschnittlich verbleibt ein Hortkind 4,35 Std./Tag in<br />

der Einrichtung.<br />

• Das Gesamtdefizit der Gemeinde Pöcking <strong>für</strong> alle Einrichtungen <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugend beträgt<br />

605.000€ gemäß HHP 2007. Das entspricht ca. 2,5% des Verwaltungshaushaltes <strong>und</strong> liegt<br />

damit im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig. (Der mir genannte Mittelwert liegt bei 5-<br />

15%, je nach Größe der Gemeinde).<br />

• Die KiKr, der Hort <strong>und</strong> die beiden KiGas beanspruchen vom Gesamtdefizit 575.000,- Euro.<br />

225


226<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

• Die Personalkosten betragen ca. 53% der Gesamtausgaben beim Gemeinde-KiGa; beim KiGa der<br />

kath. Kirche betragen diese 59%.<br />

• Aus Sicht der Gemeinde ist die Personalkostenbetrachtung <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die KiKr insofern nicht<br />

relevant, da die Förderung ausschließlich indirekt über den 50%-Anteil nach BayKiBiG erfolgt. Der<br />

Zuschuss ist nur noch abhängig von der Höhe der Buchungszeiten der Kinder in den Einrichtungen,<br />

deren Betreuungsgrad (Regelkind, Migrationskind etc.) <strong>und</strong> der staatlich festgesetzten Fördersumme<br />

pro Kind, die jährlich neu festgelegt wird. Ein Personalkostenvergleich <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die Krippe<br />

mit den anderen Einrichtungen kann leider, aufgr<strong>und</strong> nicht vorhandener Daten, nicht Durchgeführt<br />

werden.<br />

• Rechnet die Gemeinde alle Einrichtungen nach BayKiBiG ab, erhöht sich - bei derzeitigem Buchungsverhalten<br />

<strong>und</strong> Aufteilung der Kinder (Stand Juni/Juli), das Defizit insgesamt um ca. 5.500,-<br />

Euro.<br />

• Bei einer Einzelbetrachtung der Einrichtungen, reduziert sich das Defizit beim kath. KiGa um<br />

ca. 6.000,- Euro <strong>und</strong> bei der KiKr um 16.000,- Euro. Beim Gemeinde-KiGa erhöht sich das Defizit<br />

um ca. 23.000,- Euro <strong>und</strong> um ca. 4.500,- beim Hort.<br />

• Die Begründung liegt einerseits in den reduzierten Gebühreneinnahmen <strong>und</strong> andererseits (dazu später)<br />

am Betreuungsaufwand der Kinder (Faktorunterschiede: 1,0 <strong>für</strong> ein Regelkind bis 4,5 <strong>für</strong> ein interationskind).<br />

Sind es beim kath. KiGa ca. 6.000,- Euro weniger Gebühreneinnahmen, so sind<br />

es beim Gemeinde-KiGa ca. 12.000,- Euro. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt wie beschrieben: je länger die Buchungszeiten<br />

der Kinder, um so höher die Gebühr (siehe Buchungszeiten <strong>und</strong> Öffnungszeiten).<br />

• Unter Berücksichtigung der reduzierten Geschwisterbeiträge, reduzieren sich die Gebühreneinnahmen<br />

beim Gemeinde-KiGa um ca. weitere 2.500,- Euro auf insgesamt 14.500,- Euro <strong>und</strong> beim<br />

kath. KiGa um ca. weitere 500,- Euro auf insgesamt 6.500,- Euro.<br />

• Die Gebühreneinnahmen mit der neuen Gebührensatzung vom 19.10.2006 im Vergleich zur alten<br />

Regelung vom 1.1.2002 erhöhen sich um ca. 11% (ca. + 10.000 EURO), fallen zum Haushaltsplan<br />

2007 allerdings um ca. 17% niedriger aus (ca. -18.000 Euro)<br />

• Trotz niedrigerer Gebühreneinnahmen fällt der Personalkostenzuschuss der alten Regelung bei<br />

den KiGas (180.000,- Euro) gegen über dem Förderbeitrag nach BayKiBiG 181.500,- Euro nahezu<br />

gleich aus.<br />

• Auffällig ist, dass bei Gültigkeit der gleichen Gebührensatzung <strong>für</strong> den Gemeinde-KiGa <strong>und</strong> dem<br />

KiGa der kath. Kirche unterschiedliche Gebühren erhoben werden. Das flexiblere Buchungsangebot<br />

des Gemeinde-KiGas ist je Buchungsst<strong>und</strong>e im Vergleich 8€ günstiger. Anzumerken ist<br />

noch, dass im Gesetz zur Anrechnung der Förderkosten immer volle St<strong>und</strong>en gerechnet werden;<br />

d.h. z. B. das ein Kind das 4,2 St<strong>und</strong>en (21 Std. in der Woche) bucht im Gemeinde-KiGa 682,- Euro<br />

<strong>für</strong> 11-Monate kostet, in St. Pius 770,- Euro <strong>für</strong> 11-Monate. Die Förderung ist jedoch <strong>für</strong> beide<br />

gleich.<br />

Gemeinde-KiGa<br />

Kostensatzung neu (19.10.2006) monatlich 11 Monate<br />

bis 4,5 Std. 57,50 632,50<br />

4,5 -5,0 Std. 62,00 682,00<br />

5,0 - 5,5 Std. 66,50 731,50<br />

5,5 - 6,0 Std. 70,00 770,00<br />

6,0 - 6,5 Std. 73,00 803,00<br />

6,5 - 7,0 Std. 76,00 836,00<br />

7,0 -7,5 Std. 79,00 869,00<br />

7,5- 8,0 Std. 81,50 896,50<br />

8,0 - 8,5 Std. 84,00 924,00<br />

KiGa kath. Kirche St. Pius<br />

Kostensatzung neu (19.10.2006) monatlich 11 Monate<br />

4,0 - 5,0 70,00 770,00<br />

5,0 - 6,0 78,00 858,00<br />

6,0 - 7,0 84,00 924,00<br />

7,0 -8,0 88,00 968,00<br />

8,0 - 9,5 90,00 990,00<br />

Spielgeld 3,50 38,50


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

227<br />

Stephan Mahlert<br />

• Die höheren Buchungszeiten beim KiGa der kath. Kirche <strong>und</strong> die Aufnahme von unter 3-jährigen<br />

führen zu einer Zunahme der Förderkosten um ca. 12.000,- Euro. Der Gemeinde-KiGa ohne unter<br />

3-jährige mit konstanter Öffnungszeit erhält ein gegenüber der Altberechnung um ca. 11.000,-<br />

Euro reduzierten Förderbetrag.<br />

• Jedes KiGa/KiKr-Kind in Pöcking wird durch das Land bezuschusst (Abb. 31d)<br />

Abb. 31d<br />

-4.000,00<br />

-3.500,00<br />

-3.000,00<br />

-2.500,00<br />

-2.000,00<br />

-1.500,00<br />

-1.000,00<br />

3.000,00<br />

2.500,00<br />

2.000,00<br />

1.500,00<br />

1.000,00<br />

500,00<br />

0,00<br />

Kiga Gemeinde<br />

992,15<br />

1.140,40<br />

Kiga kath. Kirche<br />

1.096,67<br />

1.394,08<br />

KiKr FortSchritt<br />

2.486,30<br />

2.386,85<br />

Hort FortSchritt<br />

1.465,79<br />

1.007,73<br />

Pöcking Durchschnitt<br />

1.510,23<br />

1.482,26<br />

Förderung gemäß<br />

BayKiBiG Land<br />

pro Betreuungsplatz<br />

Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />

Förderung gemäß<br />

BayKiBiG Land<br />

pro Kind in der Einrichtung<br />

Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />

• Jedes KiGa/KiKr-Kind in Pöcking wird durch die Gemeinde bezuschusst, bzw. erwirtschaftet folgendes<br />

Defizit (Abb. 31d)<br />

Abb. 31d<br />

-500,00<br />

0,00<br />

-3.381,61<br />

-3.646,24<br />

-2.942,00<br />

-3.172,23<br />

-2.096,61<br />

-1.990,67<br />

-1.649,33<br />

-1.565,99<br />

-2.200,00<br />

-1.556,64<br />

-2.291,67<br />

-1.621,50<br />

-1.285,00<br />

-1.342,73<br />

-1.869,09<br />

-1.953,06<br />

-2.240,80<br />

-2.134,07<br />

-2.188,02<br />

-2.078,20<br />

Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche KiKr FortSchritt Hort FortSchritt Pöcking<br />

Durchschnitt<br />

Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />

pro Kind<br />

nach Haushaltsplan<br />

Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />

pro Kind<br />

nach BayKiBiG<br />

Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />

pro Betreuungsplatz<br />

nach Haushaltsplan<br />

Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />

pro Betreungsplatz<br />

nach BayKiBiG<br />

• Mit einem Anstellungsschlüssel von durchschnittlich 1 : 9,21 erfüllen alle Einrichtung eine gemäß<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen definierte hohe<br />

Qualität.


228<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

• Das Personal der KiGas ist gemäß BayKiBiG bei einem Faktor von 1:9 ausgelastet. Personalengpässe<br />

durch z.B. Krankheit sind nur schwer abbildbar, trotz nach Gesetz errechenbarer freier<br />

Kapazitäten zur Kinderbetreuung.<br />

• Der Faktor-Unterschied (von 1:12,5 zu 1:10 bis 1:8 mit gewichteten Buchungszeiten der Kinder)<br />

bewertet an der Qualität gemäß Gesetz lässt sich in Kosten <strong>für</strong> den Gemeinde-KiGa wie folgt ausdrücken<br />

(Abb. 32):d. h. das vorhandene Gesamtdefizit lässt sich bei rein gesetzlicher Mindesterfüllung<br />

(1:12,5), gesetzlich empfohlenem Faktor 1:10 <strong>und</strong> Erfahrungsgemäß „Bester Qualität“ mit Faktor<br />

1:8, um den jeweiligen Betrag reduzieren. Die Summen basieren im wesentlichen auf den Kosten<br />

aus dem durch das Gesetz nicht geförderten Personalüberhang. Abb. 32a:<br />

100.000,00<br />

80.000,00<br />

60.000,00<br />

40.000,00<br />

20.000,00<br />

-20.000,00<br />

-40.000,00<br />

-60.000,00<br />

Faktorunterschied in Euro/Jahr<br />

nur GemeindeKiga<br />

Anteil der zu finanzierenden Summe mit vorhandenem Personalschlüssel<br />

am Gesamtdefizit<br />

0,00<br />

-49.389,28 €<br />

-2.990,72 €<br />

20.150,83 €<br />

75.782,91 €<br />

1:8<br />

1:9<br />

1:10<br />

1:12,5<br />

In anderen Worten: Besteht der politische Wille, eine Betreuung mit der „Besten Qualität“ (Faktor<br />

1:8) anzubieten, ist mit den derzeitigen Personalkosten pro Betreuer ein weiterer Betrag i.H.v.<br />

49.389,- Euro notwendig. Das entspricht ca. 1,5 Personalstellen des Gemeinde KiGas. Um die<br />

Qualität von 1:9 zu garantieren, besteht kein Personalüberhang, der es erlaubt zusätzliche Kinder in<br />

der „Besten Qualität“ aufzunehmen. Auch hier müsste leicht aufgestockt werden.<br />

• Bei einem „politischem Willen“, im KiGa der kath. Kirche den Faktor 1:8 zu realisieren, würde die<br />

Gemeinde anteilige Kosten (derzeit 80% des Defizits), also hier zusätzliche 14.400,- Euro finanzieren.<br />

. Das entspricht ca. 1,4 Personalstellen des kath. KiGas Abb. 32b:<br />

60.000,00<br />

50.000,00<br />

40.000,00<br />

30.000,00<br />

20.000,00<br />

10.000,00<br />

0,00<br />

-10.000,00<br />

-20.000,00<br />

-30.000,00<br />

Faktorunterschied in Euro/Jahr<br />

nur Kiga kath. Kirche<br />

Anteil der zu finanzierenden Summe aus Sicht des Trägers mit<br />

vorhandenem Personalschlüssel am bei 100%-tigem Defizitausgleich<br />

-18.007,04 €<br />

857,15 €<br />

21.188,71 €<br />

52.545,30 €<br />

1:8<br />

1:9<br />

1:10<br />

1:12,5<br />

• Eine „politische Forderung“ oder „vertragliche Vereinbarung“ bei den Pöckinger-FortSchritt-<br />

Einrichtungen hätte keine direkte Auswirkung auf das Defizit (Förderkosten der Gemeinde), da die<br />

Personal-Bezuschussung ausschließlich über die Buchungszeiten <strong>und</strong> Betreuungsgrade der Kinder<br />

zustande kommt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass FortSchritt als gGmbH auf eine höhere Bezuschussung<br />

der anfallenden Personalausgaben angewiesen ist, wenn keine erhöhten Elternbeiträge<br />

erhoben werden sollen.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

• Der Unterschied zwischen einem Defizitausgleich des kath. KiGas mit 80% <strong>und</strong> 100% beträgt<br />

nach vorliegenden Unterlagen <strong>und</strong> dem voraussichtlichen Buchungszeiten <strong>für</strong> 2007/2008 (Stand Juni/Juli)<br />

insgesamt zusätzliche ca. 9.000,- Euro in 2007. Ausgehend von keiner Überschussverbuchung<br />

(Gewinnvortrag) ins Neue Buchungsjahr; bzw. deren Berücksichtigung bei den<br />

überjährigen Teilauszahlungen<br />

Abb. 33<br />

Defizitberechnung kath. Kiga aus Sicht der Gemeinde<br />

kath. Kiga<br />

St. Pius<br />

8.831,90<br />

44.159,52<br />

82.250,49<br />

117.578,10<br />

126.410,01<br />

0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 €<br />

Voraussichtliches Defizit<br />

Schätzung HHP2007<br />

aus G+V kath. Kirche<br />

50%-Anteil<br />

BayKiBiG<br />

Gemeinde<br />

Reihe4<br />

Differenz 80%zu 100%<br />

Gesamt 80%<br />

Gesamt 100%<br />

• Die Mittagsmahlzeiten werden in den KiGas aktiv angenommen. Daten <strong>für</strong> FortSchritt liegen nicht<br />

vor.<br />

Abb. 34<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

Mittagessen in den Kigas<br />

Kosten pro Essen 3,10€<br />

16.000<br />

5.161<br />

Kiga<br />

kath. Kirche<br />

11.500<br />

3.710<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

Einnahmen<br />

Mitagsmahlzeiten<br />

(gem HHP2007 bzw.<br />

G+V kath. Kirche <strong>für</strong> 2007<br />

geschätzt)<br />

Anzahl geschätzter Essen<br />

229


230<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

• Insgesamt gibt es in den 4 Betreuungseinrichtungen 16 Gastkinder <strong>und</strong> 15 Geschwisterkinder.<br />

Ein Gastkind kostet der Gemeinde im Durchschnitt 2.134,07 Euro. Die <strong>für</strong> die Gastkindregelung<br />

anzusetzenden Kosten sind durchschnittlich derzeit 1.482,26 Euro/Kind. Ohne Vereinbarungen<br />

mit den Gemeinden, in denen die Kinder leben, kann die Gemeinde „derzeit noch freiwillig“ die Kosten<br />

übernehmen. Diese Kosten fallen nur an, in denen die Gemeinde Pöcking selber der Träger ist.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die über die Gemeinde abrechnenden Träger nur Pöckinger Kinder<br />

veranschlagen. Aus der unteren Grafik geht hervor, dass derzeit die Gemeinde (Gemeinde KiGa)<br />

keine Gastkinder abrechnen muss, jedoch Vereinbarungen mit den Trägern der anderen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> den betroffenen Gemeinden treffen sollte.<br />

Abb. 35<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

11,00<br />

Kiga<br />

Gemeinde<br />

Anzahl Gast- <strong>und</strong> Geschwisterkinder<br />

7,00<br />

2,00<br />

Kiga kath.<br />

Kirche<br />

9,00<br />

2,00<br />

KiKr<br />

FortSchritt<br />

Hort<br />

FortSchritt<br />

Anzahl Gastkinder<br />

Anzahl Geschwisterkinder


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

3.3.2 Demographische <strong>und</strong> verhaltensabhängige Entwicklung<br />

3.3.2.1 Demographische Änderungen<br />

Stephan Mahlert<br />

Durch die sinkenden Kinderzahlen in den Betreuungsjahren 2007-2012 (voraussichtlich ca. 25-35 Kinder<br />

(3-5 Jahre <strong>und</strong> 15-20 KiKr-Kinder), bietet das BayKiBiG die Chance, trotz bereits breit aufgestelltem Angebot<br />

in Pöcking, zusätzliche qualitativ hochwertige zusätzliche Angebote anzubieten, bzw. bestehende<br />

Bedarfe abzudecken.<br />

35 KiGa-Kinder bzw. 20 FortSchritt-Kinder weniger bedeuten gemäß BayKiBiG, der derzeitigen<br />

Gebührensatzung, Personalkosten <strong>und</strong> dem bestehendem Personalschlüssel<br />

- ca. 28.000 Euro weniger Gebühreneinnahmen bei den KiGas<br />

- ca. 15.000 Euro weniger Gebühreneinnahmen <strong>für</strong> FortSchritt<br />

- mit gleich bleibendem Personalschlüssel ca. 44.500 Euro weniger Förderung bei den KiGas<br />

- mit gleich bleibendem Personalschlüssel ca. 34.000 Euro weniger Förderung <strong>für</strong> FortSchritt<br />

- ca. 6.000 Betreuerst<strong>und</strong>en/Jahr des KiGa-Personals, dass anders eingesetzt werden kann<br />

- gleich bleibende Allgemeinkosten<br />

- gleich bleibende Personalkosten bei gleichem Personalschlüssel; das entspricht ca. 96.000 Euro<br />

Personalkostenanteil am Gesamtdefizit<br />

Das jährliche Gesamtdefizit erhöht sich um ca. 72.500 Euro bei einer Abrechnung nach BayKiBiG <strong>für</strong><br />

die KiGas.<br />

Bei gleich bleibend hoher Betreuungsqualität können die dann „freien Personalressourcen“ bei den<br />

KiGas<br />

o mittelfristig eingespart werden<br />

o in zusätzliche Angebote aufgehen, wie z.B. der Aufnahme von unter 3-jährigen in den Ki-<br />

Gas, Erweiterung der Betreuungszeiten, Vorschul-KiGa-gruppe etc.<br />

o Betreuungsbedarfe decken, die mit weniger als 4 Std./Tag oder 20 Std./Woche Buchungszeiten<br />

gewünscht werden<br />

o usw.<br />

Aus den obigen Ergebnissen folgt also zwingend, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die vorhandenen,<br />

freiwerdende Personalressourcen bedarfsgerecht einzusetzen.<br />

Bei den Einrichtungen von FortSchritt reduziert sich aus Sicht der Gemeinde der Förderbetrag. Allerdings<br />

ist zu berücksichtigen, dass je transparenter die durchgehende Betreuung von der Krippe bis zur<br />

Betreuung der 4.-Klässler im Hort, desto höher wird der Bedarf an Betreuungsplätzen schon im frühesten<br />

Betreuungsalter. Die Entwicklung in Pöcking der letzten Jahre hat dies deutlich gezeigt.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bedeutet jedes weiterführende Angebot eine Reduktion des Defizits, bzw. eine optimale<br />

Auslastung des Personals.<br />

Aus den Ergebnissen der Analyse lassen sich die verschiedensten Möglichkeiten an den Bedarfen oder<br />

zukünftigen Ereignissen analysieren.<br />

231


232<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

3.3.2.2 Änderung der Buchungs- <strong>und</strong> Betreuungszeiten<br />

Stephan Mahlert<br />

Derzeit beträgt die durchschnittliche Buchungszeit eines Kindes in den Pöckinger Betreuungseinrichtungen<br />

ungewichtet 5,66 St<strong>und</strong>en am Tag, bzw. 28,3 Std./Woche.<br />

Um die Schwankungsbreite des Defizits aufzuzeigen hier einige Kalkulationsgrößen <strong>für</strong> die Betreuungseinrichtungen<br />

(anhand der kalkulierten Durchschnittswerte der einzelnen Einrichtungen):<br />

o 1 Std./Kind/Tag pro Woche mehr/weniger Buchungszeit bedeuten:<br />

(=der Gesamtdurchschnitt reduziert/erhöht sich um eine Buchungszeitst<strong>und</strong>e pro Kind/Tag pro Woche)<br />

• ca. +/- 127 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr beim Gemeinde KiGa<br />

• ca. +/- 134 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr beim KiGa St. Pius<br />

• ca. +/- 163 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr bei der KiKr<br />

• ca. +/- 120 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr beim Hort<br />

• ca. +/ - 30.000 Euro Gebühreneinnahmen bei derzeit 235 Pöckinger Kindern<br />

• ca. +/- 199 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr beim Gemeinde KiGa<br />

• ca. +/- 215 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr beim KiGa St. Pius<br />

• ca. +/- 654 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr bei der KiKr<br />

• ein Delta beim Hort lässt sich nicht errechnen, da weniger als 50% der Kinder nicht<br />

über 20 Std. in der Woche kommen würden <strong>und</strong> damit keine Förderung nach Bay-<br />

KiBiG möglich ist<br />

• ca. +/- 39.000 Euro Fördereinnahmen bei derzeit 155 Kindern (ohne Hortkinder)<br />

• ca. +/- 18.700 gewichtete förderfähige Buchungszeitst<strong>und</strong>en im Jahr<br />

(11Monate bei KiGas <strong>und</strong> Hort/ 12 Monate bei KiKr)<br />

• ca. +/- 8.500 Std. Personaleinsatz im Jahr beim Faktor 1:8<br />

(11Monate bei KiGas <strong>und</strong> Hort/ 12 Monate bei KiKr)<br />

• usw.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

3.3.3 Gesetzliche Bestrebungen auf garantierte Krippenplätze <strong>und</strong> Ganztagsschulen<br />

3.3.3.1 Gesetzliche Garantie auf Krippenplätze ab 2013 ?<br />

Stephan Mahlert<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung plant, die Zahl der Betreuungsplätze <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren bis 2013 b<strong>und</strong>esweit<br />

auf r<strong>und</strong> 750.000 zu verdreifachen. Ab 2010 will die Regierung damit einen Rechtsanspruch auf<br />

Kinderbetreuung vom zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung verwirklichen. Das entspricht einer Quote<br />

von ca. 40%.<br />

In Pöcking wären das dann ca. 30-35 KiKr-Kinder insgesamt bzw. 10 KiKr-Plätze mehr als zur<br />

Zeit. Die Gemeinde Pöcking arbeitet erfolgreich mit FortSchritt zusammen, die bereits im Landkreis diverse<br />

Krippeneinrichtungen betreibt. Bei regelmäßiger Absprache lässt sich sowohl <strong>für</strong> die derzeitige<br />

Betreuungssituation (siehe oben) als auch <strong>für</strong> die zukünftigen Bedarfe verträgliche Lösungen <strong>für</strong> alle Beteiligte<br />

finden.<br />

Je nach Anmeldungen bzw. Warteliste (derzeit 10 Kinder), lassen sich z. B.<br />

o die momentan noch nicht durch Pöckinger KiKr-Kinder genutzten Plätze auffüllen (derzeit 16<br />

Pöckinger Kinder bei 25 bestehenden Plätzen)<br />

o eine Verlagerung von Kindern, die im neuen Betreuungsjahr 3-Jahre alt werden auf den<br />

kath. KiGa legen, die bereits ein solches Angebot haben bzw.<br />

o im Gemeinde-KiGa unter 3-Jährige Geschwisterkinder aufnehmen um Engpässe abzufangen<br />

o mit FortSchritt zusammen die Platzkapazität erweitern<br />

o etc.<br />

Ein KiKr-Kind wird derzeit mit ca. 1.600,- Euro von der Gemeinde bezuschusst. Bleibt es nur beim Zuschuss,<br />

ohne weitere Kostenübernahme der Gemeinde Pöcking <strong>für</strong> die Betreuung, ist ein Finanzierungsvolumen<br />

von ca. 16.000,- Euro einzuplanen.<br />

3.3.3.2 Gesetzliche Garantie auf kostenloses Betreuungsjahr vor der Einschulung ?<br />

Um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung verwirklichen<br />

zu können, wird genauso darüber nachgedacht, dass letzte Betreuungsjahr vor der Einschulung<br />

kostenlos anzubieten. Das „Kostenlos“ bezieht sich hier vor Allem auf die Elterngebühren-Seite bzw. um<br />

einen „wie auch immer gearteten Zuschuss“, den die Gemeinden abwickeln <strong>und</strong> zum Teil finanzieren<br />

sollen.<br />

Die Finanzierung dieses Bestrebens ist noch nicht definiert, jedoch lassen sich einige Größen bereits<br />

heute nennen, um ein Gefühl <strong>für</strong> die zukünftige Situation zu bekommen.<br />

Allein die Elterngebühren <strong>für</strong> dieses kostenlose 3. Jahr belaufen sich (mit heutiger Gebührensatzung)<br />

:<br />

- beim Gemeinde-KiGa auf ca. 21.000,- Euro <strong>und</strong><br />

- beim Kath. KiGa auf ca. 17.000,- Euro, die über den Defizitausgleich durch die Gemeinde getragen<br />

werden müssen<br />

Betrachtet man eine Finanzierung über den Gemeindezuschuss pro Kind, mit ca. 45 Kindern in 2010<br />

im 3. Betreuungsjahr, finanziert die Gemeinde mindestens zusätzlich diesen Anteil in Höhe von (gerechnet<br />

mit dem heutigen Defizit/Kind) ca. 130.000,- Euro.<br />

233


234<br />

Analyse Kinderbetreuung<br />

nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />

3.3.3.3 Ganztagsschulenansatz der Landesregierung ?<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

August 2007<br />

Vers. 2.0<br />

Stephan Mahlert<br />

Galt bis zum Jahr 2000 in Bayern die Ganztagsschule eher als Ausnahme, die vor allem im Bereich der<br />

kirchlichen Privatschulen umgesetzt wurde, so setzt nun auch der Freistaat Bayern die Ganztagsschule<br />

zügig um. Es wird davon ausgegangen, dass die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulen <strong>und</strong> die Gymnasien die<br />

Schwerpunkte bei der Umsetzung der Ganztagsschule darstellen werden.<br />

Der jetzige durch FortSchritt betriebene Hort in der Gr<strong>und</strong>schule würde damit obsolet; bzw. kann in ein<br />

pädagogisch wertvolles Gesamtkonzept zusammen mit den Bestrebungen aufgehen.<br />

Die Gemeinde Pöcking hat momentan eine Lösung gef<strong>und</strong>en, die stark wachsende Hortbetreuung in<br />

den Räumen der Gr<strong>und</strong>schule bzw. ehemaligen Bücherei unterzubringen. Kurzfristige Auslagerungen<br />

oder neue Bautätigkeiten sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn die jetzige Platzsituation nicht<br />

ausreichend ist.<br />

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die kath. Kirche Bayern ab de Betreuungsjahr<br />

2007/208 gr<strong>und</strong>sätzlich bei freien Kapazitäten Ihrer Einrichtungen Ihr Hortangebot ausbaut.<br />

Mögliche unvorhergesehene Engpässe könnten auf diese Weise abgefangen werden.<br />

Derzeit befinden sich 80 Kinder von ca. 230-240 Pöckinger Schulkindern in der Hortbetreuung.<br />

In 2010 wird gemäß Statistik Dr. Gottwald mit ca. 210 Schulkindern gerechnet; bei der gleichen Quote<br />

entspricht das ca. 10 Kinder weniger in der Betreuung. Wird hingegen die positive Annahme der Betreuung<br />

der letzten Jahre betrachtet, ist eher mit einer Zunahme der betreuten Kinder zu rechnen.<br />

3.3.4 Zukünftige Bautätigkeiten <strong>und</strong> weitere gesellschaftliche Planungen<br />

Die Gemeinde Pöcking plant in den nächsten Jahren weitere Baufläche auszuweisen.<br />

Bis 2015 sollen ca. 30-40 Wohnhäuser entstehen. Bei heutigem Bevölkerungs-Mix entspräche das ca. 5<br />

Kinder im Betreuungsalter von 2-9 Jahren. Da es sich jedoch um Neubauten handelt ist von einer höheren<br />

Kleinkinderanzahl auszugehen <strong>und</strong> eher mit 15-20 Kindern im Betreuungsalter zu rechnen.<br />

Die Anzahl der potentiellen Kinder ist jedoch sehr ungewiss, entspricht den abnehmenden Kinderzahlen<br />

<strong>und</strong> kompensiert diese nur zum Teil (siehe Zahlen weiter oben). Da die Ausweisung im Rahmen eines<br />

städtebaulichen Wettbewerbs stattfinden soll, ist darauf zu achten die Rahmendaten als Vorgabe den<br />

Planern mitzugeben.<br />

Die unter 3.3.2.1 diskutierten Aspekte ermöglichen eine langfristige Planung der Gesamtbetreuungssituation<br />

<strong>für</strong> Pöcking in Abhängigkeit der in den nächsten Monaten/Jahren getroffenen gesetzlichen Vorgaben.<br />

Die Basisversorgung ist in Pöcking bereits sehr gut ausgeprägt <strong>und</strong> vielen Gemeinden im Landkreis<br />

voraus. So besteht z. B. die Chance, die Planung eines Mehrgenerationenhauses in Zusammenarbeit<br />

mit den örtlichen Kinder-Betreuungseinrichtungen (Gemeinde als Träger zusammen mit den Kirchen <strong>und</strong><br />

externen Dienstleistern) so auszurichten, dass zukünftige Betreuungsformen in einem kombinierten Kinderhaus<br />

stattfinden können. Dauerhaft (30-Jahres Horizont) wird sich nur bei einer „Gesamtintegrierten<br />

Betreuung“ kostengerecht <strong>für</strong> Betreiber <strong>und</strong> Nachfrager eine hohe Qualität finanzieren lassen.<br />

Unter zukünftiger, integrierter Betreuungsform ist ein durchgängiges Konzept von der Krabbelgruppe<br />

über Mutter/Kind Gruppen, Krippe, Tagesmutter, Ganztagsschule, Jugendhaus zusammen mit den Ideen<br />

eines Mehrgenerationenhauses (Soziastationen, Tagespflege, Altenbetreuung etc.) zu verstehen<br />

<strong>für</strong> alle Altersgruppen <strong>und</strong> pflegebedürftige Personen.<br />

Die finanziellen Modelle, Voraussetzungen <strong>und</strong> Abhängigkeiten können aus obigen Daten abgeleitet werden.<br />

Sie könnten gerne durch den Autor bei der Präsentation der Analyse im Gemeinderat aufgezeigt werden .<br />

-ENDE-


Bürgermeister Alfred Ritter<br />

Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />

Gemeinde Hafenlohr<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

am Donnerstag, den 27. September 2007<br />

Fragenkatalog<br />

Antworten<br />

zum Thema<br />

„BayKiBiG“<br />

Die Antworten wurden von der Verwaltungsgemeinschaft<br />

97828 Marktheidenfeld (zuständig <strong>für</strong> insgesamt<br />

14 kleinere (je 20 bis 95 Kinder) Einrichtungen, in Zusammenarbeit<br />

mit der Mitgliedsgemeinde 97828 Hafenlohr,<br />

vertr. d. deren Kindergartenleiterin zusammengestellt.<br />

Fragenteil CSU<br />

1. DieKindergärten öffnen sich zunehmend <strong>für</strong> alle<br />

Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Vor allem entstehen<br />

verstärkt Kleinkindgruppen.<br />

2.1 Hoher Bürokratischer Aufwand. Kleine Gemeinden<br />

wissen um die Bedürfnisse Ihrer Einwohner.<br />

2.2 Ja<br />

2.2 Ausbaupläne sind nicht notwendig, da in unserem<br />

Bereich vor allem im ländlichen Raum Plätze<br />

vorhanden <strong>und</strong> frei sind. Jeder Bürgermeister versucht<br />

möglichst viele Einrichtungen in seiner Gemeinde<br />

zu halten. Jede Gemeinde, teilweise auch<br />

die Ortsteile haben noch einen Kindergarten. Dadurch<br />

werden auch keine Angebote außerhalb<br />

des Gemeindegebietes anerkannt, da es sich<br />

meistens um Einzelfälle handelt, <strong>für</strong> die kein dauerhafter<br />

Bedarf festgestellt werden kann. Die kleinen<br />

örtlichen Kindergärten sind auf jedes Kind<br />

angewiesen. Wenig Einsicht herrscht dann, wenn<br />

Anlage 21<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

genügend freie Plätze im eigenen Kindergarten<br />

frei sind <strong>und</strong> die Eltern ihr Kind trotzdem in eine<br />

auswärtige Einrichtung geben. Die kleinen Einrichtungen<br />

im Ort werden dadurch noch mehr geschwächt<br />

<strong>und</strong> können mit den Einrichtungen in<br />

Kleinstädten <strong>und</strong> Mittelzentren weder in Öffnungszeiten<br />

<strong>und</strong> päd. Angebot noch in der Gebührenhöhe<br />

konkurrieren.<br />

2.3 Nicht,wenn eigener Kindergarten nicht ausgelastet<br />

<strong>und</strong> damit in seiner Existenz gefährdet ist.<br />

2. Negative Entwicklungen durch die Wahlfreiheit<br />

der Eltern entstehen <strong>für</strong> kleine Gemeinde mit nur<br />

1 bis 2 Einrichtungen.<br />

3. Keine Veränderung feststellbar. Eine gewisse<br />

Routine hat sich eingestellt.<br />

4. DieÖffnungszeiten wurden teilweise ausgedehnt.<br />

Die Mittagsbetreuung wurde selbstverständlich.<br />

Die Schließtage (Ferien) wurden reduziert.<br />

Eltern fällt es schwer <strong>für</strong> 1 Jahr im Voraus zu buchen.<br />

Sie buchen während des Jahres meist<br />

nochmals 1-2 x um, weil sich die Familiensituation<br />

geändert hat.<br />

5. DieÖffnungszeiten von 10 Std, werden von wenigen<br />

aus genützt. Die Randzeiten von 7 Uhr <strong>und</strong><br />

bis 17 Uhr werden nur vereinzelt benötigt, aber<br />

trotzdem muss Personal zur Verfügung gestellt<br />

werden. Da wir vor dem Buchungssystem schon<br />

durchgehend geöffnet hatten waren unsere Öffnungszeiten<br />

nicht soviel anders wie jetzt.<br />

6. Unsere Einrichtungen nahmen vor dem neuen<br />

Gesetzt schon Kinder mit Behinderung auf, wenn<br />

dies möglich war, genauso handhabenden wir es<br />

mit Kindern unter 3 Jahren


236<br />

7. In kleinen Schritten bemühen wir uns den BEP<br />

umzusetzen<br />

8.1 Esgibt bei der Finanzierung Gewinner <strong>und</strong> Verlierer,<br />

wobei das System allgemein als gerechter<br />

empf<strong>und</strong>en wird. Allgemein keine großen Änderungen<br />

bei der Finanzierungshöhe.<br />

8.2 Beiden Betriebskosten erfolgt nach wie vor keine<br />

Finanzierung durch die großen freigemeinnützigen<br />

Träger. Bei Investitionen (1/3) hat sich keine Änderung<br />

ergeben.<br />

8.3 Esbesteht keine Bereitschaft Defizitverträge abzuschliessen<br />

(erfolgt dann jeweils über Gemeinderatsbeschluss,<br />

wenn Gründe dies rechtfertigen).<br />

9.1 Kleine Gemeinden mit nur einer oder zwei Einrichtungen,<br />

die dem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern<br />

ausgeliefert sind, empfinden diese Regelung<br />

als Zumutung.<br />

9.2 Kooperation mit insgesamt neun Gemeinden einer<br />

Verwaltungsgemeinschaft (insg. 14 Einrichtungen<br />

im Verb<strong>und</strong>) teilweise eingeführt.<br />

10. –<br />

11.1 DieEntwicklungstendenz bei Kindertageseinrichtungen<br />

im ländlichen Raum ist dahingehend, dass<br />

weniger Angebote gemacht werden können. Das<br />

BayKiBiG ermöglicht den Eltern Ihr Kind im oder<br />

zum Ort der Arbeitsstätte betreuen zu lassen. Dadurch<br />

wird der kleine Kindergarten im ländlichen<br />

Raum noch unflexibler.<br />

11.2 Es wurden Maßnahmen zur Vernetzung ergriffen<br />

11.3 –<br />

12.1 Information <strong>und</strong> Betreuung<br />

12.2 –<br />

13. –<br />

14. Weitergehende Betreuungsangebote müssen<br />

sich verstärkt auf die Bereitstellung von guten Abrechnungsprogrammen<br />

beziehen. Der Wust an<br />

Newsletter, Ausführungsverordnungen, Schreiben<br />

des StMAS, Leitfäden muss darin vereint <strong>und</strong> vereinheitlicht<br />

sein.<br />

15.1 Die Personalplanung richtet sich nach dem Anstellungsschlüssel<br />

aus. Dadurch wird fast immer<br />

mit befristeten Arbeitsverträgen gearbeitet.<br />

15.2 Eshaben sich keine Trägerverbünde gebildet, um<br />

eine Pool von Springerkräften zu bilden.<br />

16.1 Verleitet dazu seinen Anstellungsschlüssel am<br />

Rande der Förderfähigkeit zu fahren.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

16.2 Dadie meisten Einrichtungen in unserem Bereich<br />

nur so einen ausgeglichenen Haushalt erreichen.<br />

17. Den Anstellungsschlüssel senken, damit mehr<br />

Personal eingestellt werden kann. Denn wenn<br />

man gerade so in den Anstellungsschlüssel hineinfällt<br />

<strong>und</strong> es wird nach dem Schlüssel nicht<br />

mehr Personal gebraucht ist es <strong>für</strong> die Mitarbeiter<br />

schon ein Spagat den sie vollbringen müssen.<br />

Gruppenstärken vermindern damit man leichter<br />

den verschiedenen Altersgruppe gerecht werden<br />

kann. Verfügungszeit des Personals fest schreiben.<br />

18. Wir kooperierten mit der Gr<strong>und</strong>schule hier vor Ort<br />

schon immer. Wir stellten allerdings fest, dass die<br />

Kooperation sehr Personen abhängig ist. Deshalb<br />

stellten wir nach einem Personalwechsel an der<br />

Schule eine Verbesserung der Kooperation im<br />

Sinne von gegenseitiger Anerkennung <strong>und</strong> Wahrnehmung<br />

fest. Z.B. gemeinsame Veranstaltungen<br />

wie Erntedankfest, oder gemeinsamer Besuch<br />

von kulturellen Veranstaltungen, gegenseitige Besuche<br />

von Lehrern <strong>und</strong> Erziehern in Kiga bzw.<br />

Schule.<br />

19. Da wir zu wenig Migrantenkinder haben, hat noch<br />

keines unserer Kinder an den Vorkursen teilgenommen.<br />

Fragenteil SPD<br />

1.1 Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinden<br />

die notwendigen finanziellen Mittel zugewiesen<br />

bekommen – gut.<br />

1.2 SchwächtGemeinden mit nur einer kleinen (1-3<br />

Gruppen) Kindertageseinrichtung. „2 bis 3 gruppige“<br />

Kindergärten sollten höher finanziert werden.<br />

Die Landkindergartenregelung reicht nicht<br />

aus.<br />

2.1 Eigentlich ganz gut, da nun manche Standards<br />

festgeschrieben sind. Nur die Umsetzung wird<br />

noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Da auf<br />

Gr<strong>und</strong> des neuen BayKiBiG die Zeit fehlt sich so<br />

intensiv damit auseinander zu setzen wie es nötig<br />

wäre.<br />

2.2. Gruppenstärke sollte kleiner sein, oder der Anstellungsschlüssel<br />

sollte nach unten korrigiert<br />

werden. Denn einiges scheitert an den Rahmenbedingungen,<br />

wie Räume, Verlust der Verfügungszeit<br />

.<br />

2.2.1 In Zukunft sollten Leiterinnen auf ihre Aufgaben in<br />

einer Einrichtung vorbereitet werden, so wie Personalführung,<br />

EDV Verwaltung, entweder sollte<br />

dies ein Teil der Ausbildung in der FAKS sein oder<br />

dass man Zusatzqualifikationen erwerben kann,<br />

um <strong>für</strong> eine Leiterinnentätigkeit befähigt zu werden.<br />

Aber eine Universitätsausbildung halte ich nicht<br />

<strong>für</strong> unbedingt notwendig.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

3.1 Vorallem die Kindergartenleiterinnen <strong>und</strong> Kindergartensachbearbeiter<br />

klagen über die Bürokratie,<br />

die das neue Gesetz mit sich gebracht hat. Für<br />

die Arbeit am Kind (einschl. Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung)<br />

bleibt zu wenig Zeit.<br />

3.2 Da Öffnungszeit gleich Arbeitszeit ist, ist es sehr<br />

schwierig die Vor-<strong>und</strong> Nachbereitungszeit im Alltag<br />

unterzubringen. Es sind immer Kinder da auch<br />

in den Randzeiten, die sowieso nur von einer Person<br />

abgedeckt werden. Vor-<strong>und</strong> Nachbereitungszeit,<br />

sowie Anleitergespräche können nur von<br />

dem Dienst am Kind abgezweigt werden.<br />

Bei uns ist durch die langen Öffnungszeiten ein<br />

Schichtbetrieb entstanden, <strong>und</strong> es ist immer ein<br />

großer Aufwand Fehlzeiten auszugleichen egal<br />

welcher Art.<br />

Aus finanziellen Gründen können Fortbildungsveranstaltungen<br />

vom Jugendamt nicht alle Kindergärten<br />

in einem Jahr fortbilden. Beispiel um<br />

eine Veranstaltung <strong>für</strong> die die Qualitätssicherung<br />

(BEP) durchführen zu können waren 3 Jahre nötig,<br />

um alle Kindergärten fortzubilden. Auch wenn<br />

alle Kigas den BEP als Buch vorliegen haben,<br />

reicht dies <strong>für</strong> die Umsetzung alleine nicht aus.<br />

Alle Leiterinnen sollten eine umfassende Fort-<strong>und</strong><br />

Weiterbildung in Hinblick auf die Änderungen im<br />

Kindertagesstättengesetz erhalten. Vielleicht<br />

sollten alle Jahre einmal eine Veranstaltung in dieser<br />

Richtung sein. Außerdem sollten Fortbildungen<br />

<strong>für</strong> die Umsetzung des Bildungsplanes in<br />

genügender Anzahl angeboten werden, von den<br />

Jugendämtern.<br />

3.3. In die Ausbildungskonzepte gehörten gegenseitige<br />

Hospitationen angehender Lehrer im Kiga<br />

<strong>und</strong> Erzieher in der Schule. Somit jeder erhält jeder<br />

Einblick in den Arbeitsbereich des anderen.<br />

3.4 starkzugenommen. Hat allerdings auch mit der<br />

durchaus gewünschten stärkeren Verantwortung<br />

der Gemeinden zutun.<br />

4.1 --<br />

4.2 –<br />

4.3 –<br />

4.4.1 Wir haben gute Erfahrungen mit der Einzelintegration<br />

in unseren Kindergärten gemacht. Die Zusammenarbeit<br />

funktioniert. Mit der unterfränkischen<br />

Fördersystematik sind wir zufrieden. Das<br />

neu propagierte System der bayerischen Rahmenvereinbarung<br />

lehnen wir jedoch ab.<br />

4.5 –<br />

4.6 Diederzeitige Finanzierung ist <strong>für</strong> die Ausstattung<br />

der Einrichtung nicht ausreichend. Die Gemein-<br />

4.7 –<br />

237<br />

den müssen nun Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren<br />

betreuen. Die Kindergärten sind auf die Gruppe<br />

der Klein- <strong>und</strong> Schulkinder baulich sowie mit<br />

Einrichtungsgegenständen nicht vorbereitet.<br />

4.8 Das neue Gesetz zeigt jetzt schon Auswirkung<br />

auf die Arbeitsverträge. Es werden mehr Zeitverträge<br />

geschlossen.<br />

4.9 –<br />

4.10 –<br />

5.1 DieGastkindregelung ist aus der Sicht kleiner Gemeinden<br />

mit nur einer oder zwei Einrichtungen<br />

nicht zu be<strong>für</strong>worten.<br />

5.2 Wird als ausreichend erachtet.<br />

5.3 Ja<br />

5.4 Schwächung des ländlichen Raumes<br />

Fragenteil Bündnis 90/Die Grünen<br />

1. Monatlicher Anstellungsschlüssel (Auswirkung)<br />

Aktueller Stand:<br />

Wird der monatliche Mindest-Anstellungsschlüssel<br />

1/12,5 unterschritten, wird die Förderung <strong>für</strong><br />

diesen Monat komplett gestrichen.<br />

Ein Monat Verlust der Förderung bedeutet <strong>für</strong><br />

z.B. einen Kindergarten mit ca. 90 Kindern ca.<br />

20.000 � weniger Zuschuss!!!<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Bei Unterschreitung des Anstellungsschlüssels ist nur<br />

eine anteilmäßige Kürzung der Förderung in der Höhe<br />

der überschrittenen Buchungszeiten akzeptabel.<br />

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb diese Unterschreitung<br />

entstehen könnte:<br />

– z.B. gegen Ende des Kiga-Jahres, oder aufgr<strong>und</strong> der<br />

Eintritte von Kindern, die noch keine 3 Jahre alt sind,<br />

aber bald dieses Alter erreichen. Der Träger muss vor<br />

Ort, entsprechend der jeweiligen konkreten Situation<br />

entscheiden können, ob zusätzliches Personal <strong>für</strong> kurze<br />

Zeit benötigt wird bzw. sinnvoll ist.<br />

– evtl. Übertragungsfehler bei der Eingabe der Kinder<strong>und</strong><br />

Personaldaten in das Verwaltungsprogramm oder<br />

anderer Planungsunterlagen würden sich nicht katastrophal<br />

auswirken.<br />

Jährlicher Anstellungsschlüssel<br />

Aktueller Stand:<br />

Der jährlich Anstellungsschlüssel spielt nur eine untergeordnete<br />

Rolle bei den Ferienzeiten. (Ursprünglich hatte<br />

dieser Schlüssel größere Auswirkung.)


238<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Dieser kann als Regulativ zum monatl. Anstellungsschlüssel<br />

angesetzt werden.<br />

Wenn der jährliche Anstellungsschlüssel eingehalten ist,<br />

sollten z.B. 4 Monate Überschreitung möglich sein. Begründung:<br />

Jeder Kindergarten hat die Problematik, dass<br />

zu Beginn des Kiga-Jahres wesentlich weniger Kinder<br />

im Kiga sind, als gegen Ende des Kiga-Jahres (siehe<br />

auch Punkt 5).<br />

Empfohlener Anstellungsschlüssel 1/10<br />

Um diesen Anstellungsschlüssel in die Wirklichkeit umsetzen<br />

zu können, muss entweder der Basiswert erheblich<br />

erhöht werden, oder die Eltern müssen entsprechend<br />

hohe Elternbeiträge zahlen.<br />

Welcher Elternbeitrag wird den Eltern zugemutet?<br />

Hier ist eine eindeutige politische Positionierung erforderlich.<br />

Die ggf. notwendigen erheblichen Erhöhungen<br />

dürfen das Ehrenamt nicht als „Sündenbock“<br />

erscheinen lassen.<br />

Fehlzeiten-Anstellungsschlüssel<br />

Aktueller Stand:<br />

Es werden die Fehlzeiten verschiedener Mitarbeiter als<br />

eine gesamte Fehlzeit bewertet.<br />

Zur Zeit gilt nach meinem Kenntnisstand: Sind 20 Arbeitstage<br />

(summierte Fehltage aller Mitarbeiter) überschritten,<br />

wird ab dem 21. Tag <strong>für</strong> diesen <strong>und</strong> <strong>für</strong> jeden<br />

weiteren Tag die Jahresförderung gemindert um 1/220<br />

(220 Arbeitstage im Jahr).<br />

D.h. <strong>für</strong> diese Tage bekommt der Kiga keinen<br />

Cent!!!<br />

Zudem fordern Eltern <strong>und</strong> Gemeinden, dass die Einrichtungen<br />

möglichst keine Schließtage mehr haben<br />

sollen. Kommt man dieser Forderung nach, müssen<br />

dann natürlich Überst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Urlaub während<br />

des normalten Betriebes abgebaut werden. Hier ist<br />

dann die Gefahr gross die Fehlzeitenregelung zu<br />

verletzen. Einrichtungen die zum Wohl von Familie<br />

<strong>und</strong> Beruf arbeiten werden quasi auch noch da<strong>für</strong><br />

bestraft.<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Auch hier kann nur eine Kürzung entsprechend der<br />

überschrittenen Buchungszeiten (siehe Punkt 1) vertretbar<br />

sein.<br />

Es sollte auch berücksichtigt werden, ob es sich um<br />

verschiedene Mitarbeiter handelt.<br />

Wenig Schließzeiten sollten honoriert werden.<br />

Wirtschaftliche Situation<br />

Aus organisatorischen <strong>und</strong> pädagogischen Gründen<br />

muss es möglich sein, den Dienstplan, die Öffnungszeiten,<br />

besondere Angebote <strong>und</strong> sonstige Serviceleistungen<br />

des Kindergartens über ein Kiga-Jahr entsprechend<br />

der Konzeption konstant halten zu können. Hierzu<br />

ist ein Mindestmaß an Personalst<strong>und</strong>en nötig!<br />

Jeder Kiga hat die Problematik, dass zu Beginn des<br />

Kiga-Jahres wesentlich weniger Kinder im Kiga sind<br />

(Einschulung im Sept.), als gegen Ende des Kiga-Jahres.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Eine Unterschreitung der Mindest-Personalst<strong>und</strong>en<br />

führt dazu, dass die geforderte Qualität des Erziehungs<strong>und</strong><br />

Bildungsplans auf der Strecke bleibt!<br />

Die „wirtschaftliche Situation“ muss gerade <strong>für</strong> die<br />

ersten Monate des Kiga-Jahres wesentlich verbessert<br />

werden, damit kein Personalabbau zwischenzeitlich<br />

notwendig wird.<br />

Die bisher aufgemachte Rechnung ist zu einfach: Proportionalität<br />

= benötigtes Fachpersonal / Kinder!!<br />

Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> „verhaltensauffällige <strong>und</strong><br />

schwierige Kinder“<br />

Aktueller Stand:<br />

Die Gruppe der „verhaltensauffälligen <strong>und</strong> schwierigen<br />

Kinder“ bleiben bezüglich des Gewichtungsfaktors unberücksichtigt.<br />

Gemeint sind Kinder, die aus verschiedenen<br />

Gründen wesentlich mehr Zuneigung, Anerkennung<br />

<strong>und</strong> gezielte Förderung benötigen.<br />

Änderungsvorschlag:<br />

Es muss möglich sein, in Absprache mit dem Jugendamt<br />

solche Kinder z.B. mit dem „Gewichtungsfaktor 2“<br />

zu führen oder entsprechende Zusatzzahlungen einzuführen.<br />

Elternfre<strong>und</strong>lichkeit<br />

Eltern müssen in der heutigen Zeit flexibel sein, um den<br />

Spagat zwischen Familie <strong>und</strong> Beruf zu meistern. Eltern<br />

wissen nicht Jahre vor dem „Tag X“ welche Buchungszeit<br />

sie wann benötigen. Junge Eltern sind überfordert!<br />

Der Trägerverein benötigt aber nach den Vorgaben des<br />

neuen Gesetzes genau diese Informationen, um den<br />

Personaleinsatz <strong>und</strong> die Finanzierung regelgerecht planen<br />

zu können.<br />

2.1 Meiner Meinung nach hatten die Eltern mehr Freiheiten<br />

als die Förderung noch Gruppen bezogen<br />

war. Sie konnten ihr Kind den ganzen Tag in den<br />

Kindergarten bringen ohne sich auf eine bestimmte<br />

Zeit festzulegen. Wenn der Kindergarten<br />

sich streng an die Vorgaben hält, geht den Eltern<br />

jede Flexibilität verloren, da sie nicht mehr St<strong>und</strong>en<br />

buchen können als sie tatsächlich brauchen.<br />

Die Qualität der pädagogischen Arbeit geht in sofern<br />

verloren, dass die Vorbereitungszeit nicht fest<br />

vorgeschrieben ist <strong>und</strong> somit wiederum von der<br />

Zeit der Kinder abgeht. Denn wenn Arbeitszeit,<br />

gleich Öffnungszeit ist muss die Verfügungszeit<br />

zu Vorbereiten der pädagogischen Arbeit irgendwo<br />

abgezwackt werden, also an der Zeit am<br />

Kind.<br />

4.2.1 Nein, da es auch immer mehr nicht Migrantenkinder<br />

gibt die einer sprachlichen Förderung bedürfen<br />

oder verhaltensauffällige Kinder, <strong>für</strong> diese<br />

Kinder erhält man keinen erhöhten Gewichtungsfaktor<br />

aber man braucht <strong>für</strong> die Förderung dieser<br />

Kinder mehr Zeitaufwand <strong>für</strong> Beobachtung, Förderplanerstellung<br />

usw.<br />

4.4.1 Schwer <strong>für</strong> die Eltern, da sich an der Familiensituation<br />

sich doch im laufe eines Jahres vieles än-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

dern kann. Fürs Personal fehlt die Planungssicherheit,<br />

da man nicht weis ob man im kommenden<br />

Kindergartenjahr den gleichen Personalschlüssel<br />

hat wie im laufenden Jahr. Falls die Eltern<br />

anders buchen sollten.<br />

4.4.3 Anstellungsschlüssel senken, festschreiben der<br />

Vor-<strong>und</strong> Nachbereitungszeit<br />

4.5.1 Es ist <strong>für</strong> das Personal Jahr <strong>für</strong> Jahr unsicher, ob<br />

der Arbeitsplatz erhalten bleibt, welche Arbeitszeiten<br />

sie haben, ob Vollzeit oder Teilzeit, oder<br />

St<strong>und</strong>enreduziert. Wenn die Arbeitszeiten gekürzt<br />

werden müssen, wird automatisch auch das Gehalt<br />

gekürzt.<br />

4.6.3.1 1:10<br />

4.7.1 Integration ist möglich, aber nur wenn es vielleicht<br />

1-2 Kinder mit Handycabs ,wenige unter 3 Jahren<br />

239<br />

<strong>und</strong> die überwiegende Zahl der Kinder ohne Behinderung<br />

ist. In einer Gruppe von vielleicht 20<br />

Kindern.<br />

4.8.1 Da es eine Mindestbegrenzung gibt, ist es auf<br />

dem Land so gut wie nicht möglich Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

in einen Sprachförderkurs<br />

unter zubringen. Die Sprachförderung muss dann<br />

vor Ort im Kiga durchgeführt werden.<br />

11.1 Es wäre empfehlenswert, wenn es <strong>für</strong> Kommunale<br />

Kindergärten eine Fachberatung installiert<br />

würde, die 3x im Jahr alle Leitungen einlädt um<br />

über die neusten Entwicklungen vom BAYKIBIG<br />

zu informieren, ähnlich wie andere Fachverbände<br />

die auch haben siehe Caritasverband. Für Kommunale<br />

Kindergärten ist zwar das Jugendamt zuständig,<br />

aber die Aufgaben des Jugendamtes<br />

sind so vielfältig, dass <strong>für</strong> eine solche Beratung<br />

keine Zeit bleibt.


Petra Grimm<br />

Landratsamt Regensburg<br />

Kreisjugendamt<br />

Statement zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong><br />

<strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> am Donnerstag,<br />

den 27. September 2007, zum Thema Bay-<br />

KiBiG<br />

Fragenteil der CSU-Fraktion:<br />

1. Positive Auswirkungen des BayKiBiG<br />

Seit Einführung des BayKiBiG befassen sich die<br />

Gemeinden intensiv mit dem Betreuungsbedarf der<br />

Kinder vor Ort.<br />

Es besteht mehr Kontakt zwischen den Kindertageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> den Gemeinden.<br />

Die Gemeinden haben ein sehr großes Interesse<br />

daran, dass die Einrichtungen vor Ort die Bedürfnisse<br />

der Eltern abdecken können <strong>und</strong> sind deshalb<br />

bereit, diese in vielfältiger Weise zu unterstützen.<br />

Das Betreuungsangebot <strong>für</strong> die Kinder wurde <strong>und</strong><br />

wird ausgebaut.<br />

Die Sprachförderung der Migrantenkinder wurde<br />

intensiviert. Es wurde in Einrichtungen mit vielen<br />

Migrantenkindern zusätzliches Personal angestellt.<br />

Große Einrichtungen konnten ebenfalls zusätzliches<br />

Personal anstellen.<br />

Die Einrichtungen erstellten Konzeptionen <strong>und</strong><br />

zeigen dadurch ihre Leistungen transparent nach<br />

außen auf.<br />

Die Kindertagesstätten setzen sich mit den Bedürfnissen<br />

vor Ort auseinander, passen ihre Öffnungszeiten<br />

entsprechend an <strong>und</strong> öffnen sich <strong>für</strong> Kinder<br />

anderer Altersgruppen.<br />

Das Abrechnungsverfahren ist einfacher geworden.<br />

Allerdings ist es durch die Gastkinderregelung genauso<br />

zeitintensiv wie das Personalkostenzuschussverfahren.<br />

Anlage 22<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bewerte ich das BayKiBiG als positiv.<br />

Es gibt allerdings in einzelnen Bereichen noch<br />

Nachbesserungsbedarf.<br />

2. Die Gemeinden benötigen <strong>für</strong> die Durchführung<br />

einer qualifizierten Bedarfsplanung die Unterstützung<br />

durch die übergeordneten Behörden. Es ist<br />

sehr aufwendig, wenn sich jede einzelne Gemeinde<br />

selbst um eine qualifizierte Bedarfsplanung bemühen<br />

muss, da der Vollzug des BayKiBiG in den<br />

Gemeinden ein Aufgabenbereich von vielen ist.<br />

Der vom <strong>Sozial</strong>ministerium zur Verfügung gestellte<br />

Elternfragebogen wird aus meiner Sicht <strong>für</strong> ungeeignet<br />

gehalten, da er viel zu umfangreich <strong>und</strong><br />

schlecht auszuwerten ist. Hier sollte das Ministerium<br />

einen „Profi“ beauftragen <strong>und</strong> einen Musterfragebogen<br />

mit Auswertungsprogramm <strong>für</strong> ganz<br />

Bayern erstellen.<br />

Die Bedarfsplanungen führen im Landkreis Regensburg<br />

zu konkreten Ausbauplänen.<br />

Es wird zur Zeit festgestellt, dass bei Umfragen geringere<br />

Wünsche nach Betreuungsbedarf <strong>für</strong> Kinder<br />

unter drei Jahren <strong>und</strong> Schulkinder angegeben<br />

werden als nach Eröffnung einer Einrichtung vorhanden<br />

sind.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird es von den Gemeinden akzeptiert,<br />

dass die Eltern eine Auswahlmöglichkeit zwischen<br />

verschiedenen Trägern haben. Allerdings<br />

haben die Gemeinden sehr großes Interesse daran,<br />

dass die Eltern die Einrichtungen vor Ort besuchen,<br />

die von den Gemeinden in der Regel mit großem<br />

finanziellen Aufwand betrieben bzw. unterstützt<br />

werden.<br />

3. Im Bereich der Bedarfsplanungen <strong>und</strong> der Gastkinderregelungen<br />

besteht bei den Gemeinden großer<br />

Beratungsbedarf.


242<br />

4. Von Seiten der Einrichtung wird an das Landratsamt<br />

zurückgemeldet, dass die Eltern sehr viele Umbuchungen<br />

vornehmen. Zum Teil haben Träger begonnen,<br />

Umbuchungsgebühren zu erheben bzw.<br />

Fristen <strong>für</strong> die Umbuchungen festzulegen, damit<br />

der Verwaltungsaufwand nicht ins Unermessliche<br />

steigt.<br />

5. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen haben sich<br />

verlängert.<br />

6. Die Bereitschaft der Einrichtung ist gestiegen,<br />

Kinder mit drohender Behinderung, Kinder unter<br />

drei Jahren <strong>und</strong> Schulkinder aufzunehmen. Allerdings<br />

muss festgestellt werden, dass sich die Einrichtungen<br />

im Vorfeld nicht genügend Gedanken<br />

über die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder<br />

machen. Vielfach wurden die Kinder aufgenommen,<br />

um an die erhöhte Förderung zu kommen. Hierdurch<br />

ist zur Qualitätssicherung ein erheblicher erhöhter<br />

Beratungsbedarf von Seiten der Aufsichtsbehörden<br />

entstanden.<br />

7. Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird als gut bewertet<br />

<strong>und</strong> in der Praxis auch umgesetzt. Die derzeit<br />

anlaufende Kampagne des <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />

„Dialog Bildung“ wird sehr positiv aufgenommen.<br />

Kindergartenteams können durch diese Kampagne<br />

viertägige kostenlose Fortbildungen zum Bildungs<strong>und</strong><br />

Erziehungsplan erhalten. Es besteht noch Beratungsbedarf<br />

in den Einrichtungen.<br />

Der Plan wird in den Kommunen kaum diskutiert. Er<br />

erleichtert auch die Argumentation der Träger nicht,<br />

bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung<br />

von den Gemeinden zu erhalten.<br />

Die Gemeinden müssen neben ihrem kommunalen<br />

Anteil in der Regel einen sehr hohen Anteil vom Defizit<br />

übernehmen. Deshalb sind sie sehr darauf bedacht,<br />

dass sich das Defizit im Rahmen hält. Dies<br />

ist am leichtesten durch die Senkung der Personalkosten<br />

möglich.<br />

Nach internen Auskünften des <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />

scheint der Basissatz nicht <strong>für</strong> die Finanzierung des<br />

vom <strong>Sozial</strong>ministerium empfohlenen Anstellungsschlüssels<br />

von 1:10auszureichen. Wenn die Gemeinden<br />

<strong>und</strong> die Träger einen Anstellungsschlüssel<br />

um1:10realisieren möchten, bedeutet dies einen<br />

erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand<br />

sowohl <strong>für</strong> die Träger als auch <strong>für</strong> die Gemeinden.<br />

Hier wäre eine Anpassung des Basissatzes wünschenswert.<br />

8. Bisher haben sich Träger nicht von Kindertageseinrichtungen<br />

zurückgezogen. Die Gemeinden<br />

schlossen bei uns im Landkreis Regensburg bereits<br />

vor Einführung des BayKiBiG nahezu mit jeder Einrichtung<br />

einen Defizitvertrag ab. Die Defizite haben<br />

sich zum Teil erhöht <strong>und</strong> zum Teil verringert. Es ist<br />

aber eine Tendenz erkennbar, dass sich die Defizite<br />

kleinerer Gemeinden erhöhen.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

9. Die Gastkinderregelungen führen zu einem erheblichen<br />

Verwaltungsaufwand. Die Anträge werden<br />

zum Teil in den Gemeinderatssitzungen behandelt<br />

<strong>und</strong> müssen somit auf die Tagesordnung gesetzt<br />

werden. Es müssen Bescheide erlassen, Abschlagszahlungen<br />

angewiesen <strong>und</strong> die Endabrechnung<br />

vorgenommen werden.<br />

10. Die gemeinsamen Empfehlungen zur Gewährung<br />

des Faktors 4,5 plus X bei der Betreuung behinderter<br />

Kinder in Integrativen Kindertageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung<br />

<strong>für</strong> den Leistungstyp: Teilstationäre Angebote<br />

zur Tagesbetreuung <strong>für</strong> behinderte oder von<br />

Behinderung bedrohter Kinder im Sinne des § 53<br />

SGB XII in Kindertageseinrichtungen im Sinne des<br />

Artikel 2 Abs. 1 BayKiBiG haben die Situation der<br />

integrativen Gruppen sehr verbessert. Mit diesen<br />

Regelungen können gute pädagogische Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> Integration geschaffen werden. Die Kooperationsbereitschaft<br />

mit dem Bezirk Oberpfalz ist<br />

als sehr gut zu bewerten.<br />

Bei der Einzelintegration ergeben sich vielfach Probleme,<br />

da die Träger zum Teil nicht bereit oder in<br />

der Lage sind, die Gruppenstärke zu reduzieren<br />

oder zusätzliches Personal einzustellen. Hier ist intensiver<br />

Unterstützungs- <strong>und</strong> Beratungsbedarf<br />

durch die Aufsichtsbehörden notwendig.<br />

11. Für kleinere Einrichtungen in kleinen Gemeinden ist<br />

die Sicherstellung der Finanzierung sehr schwierig.<br />

Kleinere Einrichtungen haben nur beschränkt Personal<br />

zur Verfügung. Es ist schwer, die Betreuung<br />

der Kinder in Randzeiten anzubieten, da diese nur<br />

sehr wenig Kinder benötigen. Andererseits müssen<br />

die Einrichtungen diese Randzeiten anbieten, da sie<br />

ansonsten <strong>für</strong> die Eltern noch unattraktiver werden.<br />

Es ist festzustellen, dass gerade kleinere Einrichtungen<br />

einen Spagat zwischen Öffnungszeiten,<br />

guter pädagogischer Arbeit <strong>und</strong> Finanzierbarkeit<br />

machen müssen. Zum Teil müssen gerade kleinere<br />

Gemeinden erheblich größere Defizite in Kauf<br />

nehmen, um das Angebot vor Ort weiter aufrecht<br />

erhalten zu können. Dies trifft die kleineren Gemeinden<br />

besonders hart, da diesen in der Regel<br />

weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen.<br />

Im Landkreis Regensburg wurden bisher keine<br />

Spielgruppen in die Förderung mit einbezogen.<br />

12. Als großes Problem stellt sich derzeit heraus, dass<br />

Träger, die Verwaltungsaufgaben noch mehr als<br />

früher auf die Einrichtungsleitungen übertragen.<br />

Vielfach sind die Trägervertreter mit dem neuen<br />

EDV-Verfahren überfordert. Viele Träger werden von<br />

privaten ehrenamtlichen Personen vertreten, die<br />

sich sowohl im Bereich der EDV als auch inhaltlich<br />

mit dem Abrechnungsverfahren überfordert fühlen.<br />

Deshalb übergeben sie die Verantwortung an die<br />

Leitungen, die dadurch noch wesentlich mehr Zeit<br />

als bisher im Büro verbringen. Besonders ist zu bemerken,<br />

dass alle die Gefahr der möglichen Förderkürzung<br />

auf Gr<strong>und</strong> Nichteinhaltung des Anstel-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

lungsschlüssels, des Qualifikationsschlüssels <strong>und</strong><br />

der Vierwochenfrist <strong>für</strong>chten. Diese Verantwortung<br />

möchte niemand übernehmen. Es ist von Seiten der<br />

Aufsichtsbehörden deshalb sehr wichtig, immer<br />

wieder die Träger an ihre Pflichten zu erinnern <strong>und</strong><br />

da<strong>für</strong> einzutreten, dass den Leitungen entsprechende<br />

zusätzliche Arbeitszeit zugebilligt wird,<br />

wenn diese Aufgaben der Träger übernehmen.<br />

13. Das BayKiBiG hat im Landkreis Regensburg enorm<br />

zum Ausbau der Tagespflege beigetragen. Wir<br />

setzen diesbezüglich die Vorgaben des BayKiBiG<br />

vollständig um <strong>und</strong> haben inzwischen ca. 60 Tagesmütter<br />

qualifiziert. Großtagespflege wird im Landkreis<br />

Regensburg derzeit noch nicht angeboten.<br />

Gegenwärtig ist dem Kreisjugendamt nichts bekannt,<br />

dass pädagogische Kräfte die Möglichkeit<br />

wahrnehmen, in Kindertageseinrichtungen Randzeiten<br />

zu betreuen. In der Regel ist der St<strong>und</strong>ensatz,<br />

den sie da<strong>für</strong> vom Jugendamt erhalten, zu<br />

gering.<br />

Im Bereich der Tagespflege hat sich das BayKiBiG<br />

sehr bewährt.<br />

Ein großes Problem ergibt sich zur Zeit mit der ab<br />

01.01.2008 vorgesehenen Besteuerung des Tagespflegegeldes<br />

<strong>und</strong> den damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen<br />

Regelungen.<br />

14. Die Beratungen <strong>und</strong> Informationen durch das Bayerische<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen wird als gut bewertet. Allerdings<br />

ist es sicherlich aufgr<strong>und</strong> der enormen Arbeitsbelastung<br />

im <strong>Sozial</strong>ministerium nicht immer<br />

möglich, alle Informationen fristgerecht <strong>und</strong> umfassend<br />

an alle Beteiligten weiter zu geben. Trotzdem<br />

muss herausgestellt werden, dass man bei Anrufen<br />

immer sofort kompetente Antwort erhält. Es muss<br />

anerkannt werden, unter welchem zeitlichen <strong>und</strong><br />

politischen Druck die Mitarbeiter im <strong>Sozial</strong>ministerium<br />

arbeiten müssen. Die von Seiten der Landratsämter<br />

gewünschten regelmäßigen Dienstbesprechungen<br />

werden vom <strong>Sozial</strong>ministerium angeboten.<br />

15. Die Personalplanungen haben sich derzeit noch<br />

nicht verändert. Die Trägerverbände beginnen nun<br />

darüber nachzudenken, Springerkräfte einzustellen<br />

<strong>und</strong> diese trägerübergreifend einzusetzen. Die<br />

Träger machen von den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten,<br />

die Arbeitszeit zu flexibilisieren, Gebrauch.<br />

16. Der Anstellungsschlüssel ist nur zum Teil aussagekräftig.<br />

Gerade in Krippen kann sehr schwer nachvollzogen<br />

werden, ob die genehmigte Platzzahl eingehalten<br />

wird. Wenn in Randzeiten weniger Kinder<br />

anwesend sind, können theoretisch in den Hauptzeiten<br />

diese Zeiten durch die Aufnahme von mehr<br />

Kindern als erlaubt ausgeglichen werden, ohne<br />

dass es im Anstellungsschlüssel auffällt. Hier<br />

müssen sich die Aufsichtsbehörden bei einigen wenigen<br />

Trägern bezüglich der Überprüfbarkeit der<br />

243<br />

Einhaltung der Betriebserlaubnis noch Gedanken<br />

machen.<br />

Sowohl Träger als auch Gemeinden, die einen<br />

hohen Anstellungsschlüssel haben, streben diesen<br />

aus finanziellen Gründen an.<br />

17. Kinder unter drei Jahren sollten mit mindestens<br />

dem dreifachen Gewichtungsfaktor gefördert<br />

werden.<br />

Der Anstellungsschlüssel sollte auf max. 1:10 herabgesetzt<br />

werden. Empfohlen sollten 1:8 werden.<br />

Außerdem sollte der Anteil der pädagogischen<br />

Fachkräfte erhöht werden.<br />

In Horten sollten ausschließlich pädagogische<br />

Fachkräfte (<strong>Sozial</strong>pädagogen/innen, Erzieher/innen)<br />

arbeiten.<br />

Zudem wäre es wichtig, dass jede Einrichtung einen<br />

festen Fachdienst (<strong>Sozial</strong>pädagogen, Psychologen,<br />

Heilpädagogen, etc.) abhängig von der Kinderzahl<br />

erhält, um sie bei schwierigen Kindern <strong>und</strong> Eltern<br />

konkret zu unterstützen.<br />

Der Basissatz muss soweit erhöht werden, dass der<br />

empfohlene Anstellungsschlüssel finanziert werden<br />

kann.<br />

18. Die Kooperation zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />

ist unterschiedlich. Allerdings ist festzustellen,<br />

dass sie in den letzten Jahren erheblich verbessert<br />

<strong>und</strong> intensiviert wurde. Sowohl von Seiten<br />

der Schulen als auch von Seiten der Einrichtungen<br />

besteht im Landkreis Regensburg gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

großes Interesse an der Zusammenarbeit.<br />

19. Die Erfahrungen zu den Vorkursen <strong>für</strong> Migrantenkindern<br />

sind sehr gut. Betroffene Eltern betrachten<br />

diese Kurse inzwischen als positiv. Bei Einführung<br />

der Kurse bestand bei den Eltern oftmals die Angst<br />

vor Selektierung.<br />

Allerdings wäre es wünschenswert, dass sowohl<br />

die Schulen als auch die Einrichtungen gemeinsam<br />

Fortbildungen erhalten, um Informationen zu bekommen,<br />

wie sie die Kinder fördern können. Es<br />

sollte da<strong>für</strong> ein Konzept entwickelt werden. Vielfach<br />

sind sowohl Erzieherinnen als auch Lehrkräfte mit<br />

den neuen Aufgaben überfordert <strong>und</strong> vollkommen<br />

auf sich gestellt. Im Landkreis Regensburg <strong>und</strong> in<br />

der Stadt Regensburg gibt es seit mehreren Jahren<br />

spezielle Fortbildungen <strong>für</strong> Erzieher <strong>und</strong> Lehrkräfte,<br />

die Vorkurse durchführen. Diese Kosten werden<br />

vom Landratsamt Regensburg, der Stadt Regensburg<br />

<strong>und</strong> dem Schulamt anteilmäßig bezahlt.<br />

Hierbei können auch Absprachen über die tatsächliche<br />

Umsetzung des Konzepts erfolgen. Wichtig<br />

ist, dass die Förderung in den Kindergärten <strong>und</strong> in<br />

den Schulen aufeinander angepasst ist. Hier ist<br />

noch eine inhaltliche Unterstützung erforderlich.


244<br />

Fragenteil der SPD-Fraktion<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Den Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle Kinder auf<br />

Ganztagsbetreuung vom ersten Geburtstag<br />

bis zum Schuleintritt be<strong>für</strong>worte ich, wenn<br />

die Qualität sichergestellt ist. Bei einem Gewichtungsfaktor<br />

von „2“ <strong>für</strong> Kinder unter drei<br />

Jahren <strong>und</strong> damit bei zwei Kräften <strong>für</strong> zwölf<br />

Kinder ist <strong>für</strong> mich auf Gr<strong>und</strong> der besonderen<br />

Bedürfnisse dieser kleinen Kinder die Qualität<br />

nicht gesichert.<br />

1.2 Siehe Ausführungen zu Frage 11 der CSU-<br />

Fraktion.<br />

2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />

2.1 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird nach<br />

zwei Jahren Praxiserfahrungen sehr gut beurteilt.<br />

2.2 Es ist zum Teil sehr schwierig unter den derzeitigen<br />

Rahmenbedingungen des BayKiBiG den<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umzusetzen.<br />

Das Erzieher-Kind-Verhältnis dürfte maximal 1 :<br />

10 sein <strong>und</strong> die Gruppen sollten maximal 20<br />

Kinder betragen. Bei Aufnahme von Kindern<br />

unter drei Jahren sollten maximal 15 bis 17<br />

Kinder in der Gruppe aufgenommen werden<br />

dürfen. Ebenso sollte bei Behindertenintegration<br />

die Kinderzahl reduziert werden.<br />

2.2.1<br />

Leitungen sollten einen Zusatzkurs bezüglich<br />

„Leitung“ vorweisen können. Gr<strong>und</strong>sätzlich reichen<br />

Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

aus. Die Leitungen benötigen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

vielfältigen Aufgaben mehr Zeit außerhalb ihres<br />

„Dienstes am Kind“. Bei großen Einrichtungen<br />

ab 125 Kindern sollte die Leitung freigestellt<br />

werden.<br />

2.3 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan <strong>für</strong> unter<br />

Dreijährige könnte besser ausgearbeitet<br />

werden. Die Gr<strong>und</strong>sätze sind allerdings enthalten.<br />

Eine Weiterentwicklung <strong>für</strong> über Sechsjährige,<br />

insbesondere unter dem Aspekt der<br />

Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Hort<br />

wird nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten. Hier finden<br />

bereits Kontakte statt.<br />

3. Ausbildung/Erzieher<br />

1.1 Die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong><br />

Erzieher haben sich verschlechtert. Durch die<br />

Möglichkeit der Eltern, bestimmte Öffnungszeiten<br />

nach ihrem Bedarf zu buchen, gibt es<br />

kaum noch Randzeiten, in denen weniger<br />

Kinder vorhanden sind. Dadurch hat sich die<br />

Verfügungszeit des Personals erheblich verringert.<br />

Auch kommen immer mehr zusätzliche<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Aufgaben auf das Personal zu, z. B. Zusammenarbeit<br />

Schule, Vorkurse, Elterngespräche,<br />

Dokumentation, Kooperation mit anderen<br />

Stellen, so dass es <strong>für</strong> das Personal sehr<br />

schwierig ist, in der zur Verfügung stehenden<br />

Arbeitszeit die Aufgaben zu bewältigen <strong>und</strong><br />

sich darauf vorzubereiten. In der Regel kann<br />

das Personal an den gewünschten Fortbildungsveranstaltungen<br />

teilnehmen. Außerdem<br />

steigen die Anforderungen durch die Senkung<br />

des durchschnittlichen Alters der Kinder, die Altersmischung<br />

<strong>und</strong> die Behindertenintegration.<br />

Bei Einführung des Kindergartengesetzes 1972<br />

besuchten max. 25 – 28 Kinder in der Regel im<br />

Alter von vier bis sechs Jahren die Kindergärten,<br />

weil es damals üblich war, die Kinder max. zwei<br />

Jahre in den Kindergarten zu schicken. In den<br />

letzten Jahren wurden im September die Kinder<br />

aufgenommen, die im Laufe des vorangegangenen<br />

Jahres drei Jahre alt geworden waren.<br />

Die jüngsten Kinder waren somit im September<br />

um 3,5 Jahre alt. Nun werden Kinder bereits vor<br />

ihrem dritten Geburtstag aufgenommen. Wenn<br />

die Kinder drei Jahre alt werden, werden die frei<br />

werdenden Plätze (Wegfall der Doppelzählung<br />

der Kinder unter drei Jahren bei der lt. Betriebserlaubnis<br />

zugelassenen Plätze) mit anderen<br />

Kindern wieder belegt. Dies hat zur Folge, dass<br />

die Arbeitsbelastung erheblich gestiegen ist.<br />

Es ist festzustellen, dass Einrichtungen, die besonders<br />

gute Arbeit leisten, dazu ein erhebliches<br />

zusätzliches ehrenamtliches Engagement<br />

aufbringen. Ohne dieses Engagement könnten<br />

sie diese gute Leistung nicht erbringen, an dem<br />

andere Einrichtungen messen lassen müssen.<br />

Dieses ehrenamtliche Engagement kann allerdings<br />

nicht von allen verlangt <strong>und</strong> erwartet<br />

werden.<br />

3.2 Dringend erforderlich sind Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen<br />

<strong>für</strong> Erzieherinnen im Bereich der Aufnahme<br />

von Kindern unter drei Jahren.<br />

3.3 Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte müssen derzeit mehrere<br />

Wochen Praktikum absolvieren, bevor sie ihr<br />

Studium beginnen. Einen Teil dieses Praktikums<br />

sollten Lehrkräfte in Kindertageseinrichtungen<br />

verbringen müssen. Im Bereich Regensburg<br />

gibt es diesbezüglich bereits Verhandlungen<br />

mit der Universität Regensburg. Ebenso sollten<br />

Erzieher <strong>und</strong> Erzieherinnen in ihrer Ausbildung<br />

ein Praktikum an einer Gr<strong>und</strong>schule ableisten.<br />

3.4 Nach Rückmeldung der Einrichtungsleitungen<br />

hat sich der Verwaltungs-aufwand durch Umbuchungen<br />

<strong>und</strong> vor allem das Abrechnungsverfahren<br />

erheblich erhöht.<br />

4. Finanzierung<br />

4.1 Die kindbezogene Förderung führt zu jährlichen<br />

Unsicherheiten, welches Personal zukünftig


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

noch benötigt wird. Außerdem ist festzustellen,<br />

dass zu Beginn des Bildungsjahres in der Regel<br />

weniger Kinder angemeldet sind. Erst während<br />

des Jahres wird die Kinderzahl durch neue Anmeldungen<br />

aufgestockt. Hier reagieren Träger<br />

sehr unsicher. Sie reduzieren Personal zu<br />

Beginn des Bildungsjahres <strong>und</strong> müssen es<br />

dann zum Teil aufstocken bzw. die Einrichtungen<br />

haben am Ende des Abrechnungsjahres<br />

einen sehr schlechten Anstellungsschlüssel.<br />

4.2 Bei einem Anstellungsschlüssel um 1:10ist<br />

die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />

wohl möglich.<br />

4.3 Die Gewichtungsfaktoren haben insofern Auswirkungen,<br />

dass vermehrt Anträge auf Behindertenintegration<br />

gestellt werden <strong>und</strong> Kinder<br />

unter drei Jahren in den Einrichtungen aufgenommen<br />

werden. Zum Teil ist bei der Aufnahme<br />

dieser Kinder den Einrichtungen noch nicht bewusst,<br />

welche besonderen Bedürfnisse diese<br />

Kinder haben <strong>und</strong> dass sie zum Teil diesen Bedürfnissen<br />

unter den sonstigen Rahmenbedingungen<br />

nicht gerecht werden können. Einige<br />

Träger drängen darauf, möglichst viele Einnahmen<br />

zu haben, während andere sehr verantwortungsvoll<br />

mit den Aufgaben umgehen.<br />

4.4 Für Kinderkrippen sollten <strong>für</strong> zwölf Kinder zwei<br />

Fachkräfte <strong>und</strong> eine Ergänzungskraft finanzierbar<br />

sein. Bei Horten ist ein <strong>Sozial</strong>pädagoge<br />

<strong>und</strong> eine Erzieherin erforderlich. Zur Finanzierung<br />

dieses Personalbedarfs reichen die Gewichtungsfaktoren<br />

nicht aus. Zum Teil übernehmen<br />

die Gemeinden höhere Defizite, damit<br />

den Bedürfnissen der Kinder entsprochen<br />

werden kann. Dies ist auf Dauer nicht möglich.<br />

Durch die neuen Regelungen zum Faktor X<br />

dürften die Bedürfnisse der integrativen Gruppe<br />

gut gedeckt werden können.<br />

Diese Regelungen bieten einen echten Anreiz,<br />

integrative Einrichtungen zu schaffen.<br />

4.4.1 Dazu kann keine Aussage getroffen<br />

werden, da es diesbezüglich im Landkreis<br />

Regensburg keine Erfahrungen gibt.<br />

4.5 Über den Gewichtungsfaktor 4,5 können auch<br />

Kinder, die Entwicklungsverzögerungen, ADHS<br />

<strong>und</strong> Verhaltensauffälligkeiten im extremen Maße<br />

haben, gefördert werden, wenn entsprechende<br />

Bestätigungen vorliegen. Die Einführung eines<br />

extra Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Entwicklungsverzögerung,<br />

ADHS, Verhaltensauffälligkeiten, etc.<br />

erscheint in der Praxis kaum umsetzbar, da die<br />

Feststellung einen sehr hohen Verwaltungsaufwand<br />

bedarf. Da diese Kinder inzwischen in<br />

jeder Gruppe vertreten sein dürften, sollte lieber<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die Personalausstattung in den<br />

Einrichtungen verbessert werden. Zum Beispiel<br />

durch Fachdienste, die nach Kinderzahl be-<br />

245<br />

stimmte St<strong>und</strong>en in der Einrichtung verbringen<br />

(vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion).<br />

4.7 Die Verfügungszeiten sind durch das neue<br />

Gesetz in keiner Weise abgesichert. Es liegt in<br />

der Entscheidung des Träger, in welchem Maße<br />

er Verfügungszeiten zubilligt.<br />

4.8 Das Gesetz hat natürlich Auswirkungen auf die<br />

Arbeitsverträge der Beschäftigten. Viele Beschäftigte<br />

erhalten zeitlich befristete Arbeitsverträge<br />

bzw. die Arbeitszeiten werden flexibel<br />

festgelegt.<br />

4.9 Die Bezahlung ist offensichtlich <strong>für</strong> Männer im<br />

Kindertagesstättenbereich zu schlecht. Erzieher<br />

arbeiten lieber in Heimen, da sie hier Nachtzuschläge,<br />

etc. erhalten.<br />

4.10 Hier wird auf 4.5 verwiesen. Diese Kinder sind<br />

inzwischen in jeder Gruppe vorhanden. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> ist es wenig sinnvoll, einen speziellen<br />

Zuschuss <strong>für</strong> diese Kinder zu geben.<br />

Lieber sollte die generelle Personalausstattung<br />

in den Einrichtungen verbessert werden.<br />

5. Gastkinderregelung / Elternrechte<br />

5.1 Das neue Kindertagesstättenrecht gewährleistet<br />

nicht das freie Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der<br />

Eltern auf eine freie Wahl der pädagogischen<br />

Ausrichtung der Betreuungseinrichtung <strong>und</strong><br />

des Ortes der Betreuungseinrichtung. Dies war<br />

aber auch nicht Intension des Gesetzgebers.<br />

Für die Kommunen ist die Gastkinderregelung<br />

eine Möglichkeit, steuernd auf die Inanspruchnahme<br />

der verschiedenen Plätze einzuwirken.<br />

5.2 Die Bedürfnisse der Familie bezüglich Vereinbarkeit<br />

von Familie <strong>und</strong> Beruf wird durch die<br />

Gastkinderregelung ausreichend berücksichtigt.<br />

5.3 Die Rechte der Eltern sind durch das neue<br />

Gesetz eingeschränkt.<br />

5.4 Die Gemeinden müssen Einzelfallentscheidungen<br />

vornehmen. Die Eltern müssen detailliert<br />

ihre Gründe <strong>und</strong> damit auch ihre persönlichen<br />

Verhältnisse <strong>und</strong> Probleme vorlegen,<br />

damit die Gemeinden über die Vorlage der Voraussetzungen<br />

des Art. 23 BayKiBiG entscheiden<br />

können. Dies ist sehr zeitaufwendig.<br />

Außerdem werden in Gemeinderatssitzungen<br />

zum Teil persönliche Verhältnisse der Familien<br />

behandelt. Probleme geben sich bei den Gemeinden<br />

bei dem Ablauf des Förderverfahrens<br />

(vgl. Antwort zu Frage 9 der CSU-Fraktion).<br />

6. Zusammenarbeit Gr<strong>und</strong>schule/Kindergarten<br />

Die Zusammenarbeit hat sich seit Einführung des<br />

BayKiBiG sehr verbessert. Gemeinsame Fortbil-


246<br />

dungen, die derzeit auch vom <strong>Sozial</strong>ministerium<br />

bezahlt werden, helfen dazu, sie weiter zu verbessern.<br />

Wichtig ist, dass gemeinsame Aufgaben vorhanden<br />

sind <strong>für</strong> die Zusammenarbeit. Im Landkreis<br />

Regensburg wird das Programm „Hören,<br />

Lauschen, Lernen“ zur Vorbeugung von Lese- <strong>und</strong><br />

Rechtschreibstörungen in allen Kindergärten<br />

durchgeführt. Vor der Durchführung kommen<br />

Lehrer in die Kindergärten <strong>und</strong> es werden im<br />

Rahmen eines Gruppentestverfahrens die Vorschulkinder<br />

von einer Lehrkraft <strong>und</strong> einer Erzieherin<br />

gemeinsam getestet. Nachfolgend fördert<br />

der Kindergarten die Kinder nach dem Programm<br />

„Hören, Lauschen, Lernen“. Zu Beginn des nächsten<br />

Jahres werden die Risikokinder in der Schule<br />

nochmals nachgetestet <strong>und</strong> es folgt wieder ein<br />

Austausch zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Schule.<br />

Auch durch das Programm Vorkurs 160 hat sich<br />

die Kooperation zwischen Kindergarten <strong>und</strong><br />

Schule verbessert.<br />

7. Dazu können keine Aussagen gemacht werden.<br />

Kindertageseinrichtungen können nach wie vor, je<br />

nach Entscheidung des Trägers, Supervision <strong>und</strong><br />

Fortbildungen in Anspruch nehmen.<br />

8. Verschiedenes<br />

1.1 Ich bewerte den Stellenwert der Tagespflege<br />

im Gesetz als sehr gut. Die Umsetzung<br />

im Landkreis Regensburg kommt gut<br />

voran <strong>und</strong> auch die Akzeptanz sowohl bei<br />

den Eltern als auch bei den Gemeinden <strong>und</strong><br />

Tagesmüttern ist gut. Problematisch ist die<br />

Besteuerung des Tagespflegegeldes Januar<br />

2008 <strong>und</strong> der damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen<br />

Folgen. Wenn das<br />

Tagespflegegeld besteuert wird, fallen <strong>für</strong><br />

das Tagespflegegeld auch <strong>Sozial</strong>versicherungsbeiträge:<br />

Kranken- <strong>und</strong> Rentenversicherungsbeiträge<br />

an. Dies hat zur Folge,<br />

dass sich das Einkommen der Tagesmütter/<br />

väter (St<strong>und</strong>ensatz von 2,38 2 je Kinde)<br />

weiter verringert. Damit wird die Tagespflege<br />

<strong>für</strong> viele Tagesmütter/väter uninteressant.<br />

Die Jugendämter werden Problem<br />

bekommen, genügend qualifizierte Tagesmütter<br />

zu finden. Es wird sich im Bereich der<br />

Tagespflege die „Schwarzarbeit“ wieder erhöhen<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig die Qualifikation der<br />

Tagespflege verschlechtern.<br />

8.2 Die Bedarfsplanung durch die Kommunen ist<br />

ein wichtiger Bestandteil des BayKiBiG. Die<br />

Gemeinden nehmen diese Bedarfsfestlegung<br />

auch sehr ernst <strong>und</strong> orientieren sich hierbei<br />

an den tatsächlichen Wünschen der Eltern. Es<br />

besteht nicht der Eindruck, dass hier verschiedene<br />

Interessen der Kommunen kollidieren.<br />

1.2 Die Bedarfsplanungen im Landkreis Regensburg<br />

wurden qualifiziert durchgeführt <strong>und</strong> bildeten<br />

den Bedarf vor Ort ab. Die Bedarfsplanungen<br />

müssen laufend angepasst werden.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Fragenteil der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“:<br />

1. Offene Fragen zum BayKiBiG<br />

1.1 vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion<br />

1.2 bis 1.4 Die kleineren Einrichtungen mit bis zu<br />

50 Plätzen müssten zusätzliche Leistungen erhalten,<br />

damit ihr Bestand gesichert wird.<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

2.1 Es ist festzustellen, dass Einrichtungen mit Migrantenkindern<br />

<strong>und</strong> guter Auslastung mehr Personal<br />

einstellen können. Hierdurch hat sich eine<br />

erhebliche Verbesserung der Qualität ergeben.<br />

Durch die kindbezogene Förderung werden die<br />

Träger besser angehalten, sich an die Bedürfnisse<br />

der Familien anzupassen.<br />

3. Wurde bereits bei anderen Fragen beantwortet.<br />

4. Finanzierung<br />

4.1 Durch den Gr<strong>und</strong>satz der Kostenneutralität<br />

wurde eine Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />

in den Betreuungseinrichtungen verhindert.<br />

4.2 Gr<strong>und</strong>sätzlich halte ich das Finanzierungsmodell<br />

über Gewichtungsfaktoren <strong>für</strong> sinnvoll. Es<br />

sollte allerdings die Gr<strong>und</strong>zuwendung erhöht<br />

werden, damit der Fachkräfteschlüssel verbessert<br />

werden kann. Weitere Ausführungen<br />

vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion <strong>und</strong><br />

Antwort zu 4.5 der SPD-Fraktion.<br />

4.3 Die Arbeitgeber erhalten die Kosten <strong>für</strong> Mutterschaftsgeld<br />

<strong>und</strong> Beschäftigungsverbot von<br />

den Krankenkassen zurückerstattet. Die Einrichtungen<br />

dürfen 30 Tage im Jahr geschlossen<br />

sein. Damit dürfte in der Regel der Urlaubsanspruch<br />

des Personals abgegolten sein. Im<br />

Hinblick auf Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung pädagogischer<br />

Angebote, Umsetzung des BEP, Elternarbeit,<br />

Kooperation <strong>und</strong> Vernetzung müssen<br />

Fachkräfte genügend Verfügungszeit haben.<br />

Deshalb sollte der Basiswert erhöht <strong>und</strong> der<br />

vorgeschriebene Anstellungsschlüssel verringert<br />

werden.<br />

4.4 Buchungsmodell<br />

Das Buchungsmodell ist <strong>für</strong> Eltern sehr günstig.<br />

Sie können die Zeiten buchen, die sie benötigen.<br />

Dies bedeutet aber <strong>für</strong> die Einrichtungen<br />

einen großen Verwaltungsaufwand.<br />

4.5 Situation des Personals<br />

Die Sicherheit des Personals in Bezug auf<br />

Anstellungsverhältnis, zu leistender Arbeitsumfang,<br />

Planbarkeit <strong>und</strong> Gehalt hat sich ver-


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

schlechtert. Die Arbeitszeit ist nicht mehr sicher<br />

<strong>und</strong> somit auch nicht mehr das Gehalt.<br />

4.6 Vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion.<br />

4.7 Durch die neuen Regelungen zur Behindertenintegration<br />

erscheint dieser Bereich derzeit gut<br />

gelöst.<br />

4.8 Vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion <strong>und</strong><br />

Antwort zu Frage 4.5 <strong>und</strong> 4.10 der SPD-Fraktion.<br />

4.9 Im Landkreis Regensburg gibt es keine Landkindergartenregelung.<br />

5. Bedarfsplanung<br />

5.1 Die Bedarfsplanung ist ein sehr gutes Instrument,<br />

um die Bedürfnisse der Eltern zu eruieren<br />

<strong>und</strong> zukünftige Planungen der Gemeinden festzulegen.<br />

Die Rolle der Tagespflege hat sich im<br />

Landkreis Regensburg bewährt. Für altersgemischte<br />

Einrichtungen ist es schwierig, allen<br />

Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.<br />

Für ein gutes Gelingen sind geringere Gruppengrößen<br />

als derzeit üblich, erforderlich. Für<br />

die Kinder unter drei Jahren sollte der Gewichtungsfaktor<br />

deshalb mindestens auf drei erhöht<br />

werden.<br />

5.2. Gastkinderregelung<br />

Die Gemeinden gehen mit der Gastkinderregelung<br />

sehr unterschiedlich um. Es gibt großzügigere<br />

<strong>und</strong> weniger großzügige Gemeinden.<br />

Eltern haben nicht immer die Möglichkeit, den<br />

von ihnen gewünschten Platz in Anspruch zu<br />

nehmen. Dies war allerdings die Intension des<br />

Gesetzgebers zugunsten der Gemeinden.<br />

6. Horte<br />

In Horten ist dringend höherqualifiziertes Personal erforderlich.<br />

Um dies zu finanzieren, muss der Gewichtungsfaktor<br />

geändert werden.<br />

7. Betriebskindertagesstätten<br />

Firmen, mit einem größeren Einzugsbereich, müssen in<br />

der Regel den Bau selbst finanzieren, da sie nicht nachweisen<br />

können, aus welchen Gemeinden sie Kinder<br />

aufnehmen werden.<br />

Gemeinden sind in der Regel nicht bereit, auswärts<br />

Plätze zu fördern, wenn sie vor Ort ein ausreichendes<br />

<strong>und</strong> plurales Angebot haben. Somit entsteht eine Finanzierungs-unsicherheit<br />

<strong>für</strong> die Firmen.<br />

Es ist fraglich, ob Betriebskindertagesstätten das Mittel<br />

der Wahl sind. Firmen können über die Kindertagesstätten<br />

sehr großen Einfluss auf die Familien nehmen.<br />

Sie können z. B. von Arbeitnehmern fordern, ganztags<br />

247<br />

berufstätig zu sein oder zu Zeiten, die nicht familienfre<strong>und</strong>lich<br />

sind.<br />

Die Firmen verfolgen ihre Interessen, die nicht immer<br />

den Interessen der Kinder entsprechen.<br />

Beispiele:<br />

� Eine Betriebskrippe öffnet um 5.45 Uhr, weil die<br />

Schicht um 6.00 Uhr beginnt. Dies hat zur Folge,<br />

dass Kinder möglicherweise bereits um 5.00 Uhr aufstehen<br />

müssen, damit die Eltern ihrer Berufstätigkeit<br />

nachgehen können.<br />

� Ein/e Vater/Mutter möchte wegen Kinderbetreuung<br />

teilzeit arbeiten. Die Firma erklärt, dass sie Ganztagsbetreuung<br />

<strong>für</strong> das Kind anbietet <strong>und</strong> stellt den/<br />

die Vater/Mutter vor die Wahl, entweder ganztags zu<br />

arbeiten oder sich einen anderen Arbeitsplatz suchen<br />

zu müssen.<br />

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, das Betreuungsangebot<br />

vor Ort auszubauen, damit gerade<br />

Kleinstkinder so wenig Einrichtungswechsel, Betreuungspersonen-wechsel,<br />

Kinderwechsel wie möglich<br />

erleben müssen. Gerade Kinder brauchen Kontinuität.<br />

Es ist <strong>für</strong> einen Erwachsenen schon schwierig,<br />

sich bei einem neuen Arbeitgeber oder an einem<br />

neuen Wohnort zurechtzufinden. Um wie viel schwieriger<br />

mag das dann <strong>für</strong> Kinder sein. Kinder können in<br />

Einrichtungen vor Ort „Wurzeln schlagen“, Fre<strong>und</strong>e<br />

finden, die sie dann über mehrere Jahre hinweg sogar<br />

in der Schulzeit begleiten.<br />

8. Early Excellence Center<br />

Es müssten neben der BayKiBiG-Förderung den Einrichtungen<br />

von staatlicher Seite Fachkräfte zur Verfügung<br />

gestellt werden (vgl. Antwort zu Frage 17 der<br />

CSU-Fraktion).<br />

Ansonsten müssten den Einrichtungen erheblich mehr<br />

Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Leistungen<br />

der Early Excellence Center zu erbringen.<br />

9. Elternmitbestimmung<br />

Aus meiner Sicht sind die Regelungen ausreichend.<br />

10. Übergang Kita/Gr<strong>und</strong>schule<br />

Vgl. Antwort zu Frage 18 der CSU-Fraktion <strong>und</strong> 6 der<br />

SPD-Fraktion.<br />

11. Informationspolitik<br />

Vgl. Antwort zu Frage 14 der CSU-Fraktion. Im übrigen<br />

kann sich jede Einrichtung registrieren lassen <strong>und</strong> damit<br />

die Informationen der Newsletter erhalten.


248<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Zusammenfassung:<br />

Meiner Ansicht nach wurden mit dem BayKiBiG die<br />

richtigen Weichen gestellt.<br />

Es ist festzustellen, dass das BayKiBiG viele positive<br />

Veränderungen in Gang gebracht hat, z. B. Bedarfsplanung<br />

in den Gemeinden, Ausbau der Betreuungsangebote<br />

<strong>für</strong> Kinder unter drei Jahre <strong>und</strong><br />

Schulkinder, Erweiterung der Öffnungszeiten der<br />

Einrichtungen, Aufbau der qualifizierten Tagespflege<br />

<strong>und</strong> mehr. Die Quantität der Bildungs- <strong>und</strong><br />

Betreuungsangebote wurde <strong>und</strong> wird enorm vorangetrieben.<br />

Es geht in Zukunft nun vor allem darum, die Qualität<br />

der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebote zu verbessern<br />

indem da<strong>für</strong> die notwendigen Rahmenbedingungen<br />

geschaffen werden.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Grimm<br />

Amtfrau


Ines Strobel<br />

Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün<br />

Geroldsgrün, den 21.09.2007<br />

Sehr geehrter Herr Wahnschaffe,<br />

anlässlich der Anhörung im Bayerischen Landtag am<br />

27.September 2007 erhalten Sie mein schriftliches<br />

Statement, das ich auch im Namen der Kolleginnen<br />

in den Dekanaten Naila <strong>und</strong> Münchberg verfasst<br />

habe.<br />

Als Erzieherin <strong>und</strong> Leiterin einer Tageseinrichtung <strong>für</strong><br />

Kinder habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Komplexität<br />

der Bildungs-, Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsprozesse<br />

den politischen Entscheidungsträgern kaum<br />

bekannt sind.<br />

Deshalb lade ich Sie ein, eine Sequenz aus der Gruppensituation<br />

in der Gruppe der Leiterin zu erleben.<br />

(Alle Namen der Kinder sind frei erf<strong>und</strong>en, die Schilderung<br />

orientiert sich aber an der Realität der Abläufe im<br />

Kindergarten):<br />

Meine Vorüberlegungen <strong>für</strong> die Bildungsarbeit während<br />

der Freispielzeit unter Berücksichtigung des BEP:<br />

� Sibel (3,5) Sismik-Bogen zur Sprachstandserhebung<br />

durchführen<br />

� Beobachtung der Interaktion in der Gruppe als<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Planung weiterer zukünftiger<br />

Bildungsangebote (Sebastian 5,3/Daniel 5,3/Stefan<br />

4,8)<br />

� Angebot der Wiederholung der naturwissenschaftlichen<br />

Experimente mit Feuer mit den schulpflichtigen<br />

Kindern <strong>und</strong> gemeinsame Weiterentwicklung der<br />

Experimente im Sinne der Ko-Konstruktion<br />

� Beobachtung von Steven (5,5 Jahre) bezüglich Feststellung<br />

der Händigkeit<br />

Anlage 23<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

� Gestaltung eines Fensterschmucks u.a. zur Förderung<br />

der ästhetischen, kreativen <strong>und</strong> feinmotorischen<br />

Fähigkeiten<br />

� Konzentrationsförderung <strong>und</strong> Förderung des logischen<br />

Denkens mit Tobias <strong>und</strong> Stefanie<br />

� Mitteilung von Beobachtungen zum Entwicklungsverlauf<br />

von Tanja, Saskia, Matthias <strong>und</strong> Svenja an die<br />

Frühförderung<br />

� Kind mit mutmaßlicher Hochbegabung (Vermutung<br />

der Eltern) neues Mathematik-Material vorstellen <strong>und</strong><br />

den Verlauf <strong>und</strong> die Entwicklung des Lernprozesses<br />

beobachten <strong>und</strong> begleiten<br />

� Kind, von Behinderung bedroht, in Kleingruppen integrieren<br />

Morgens 8.30 Uhr in einem bayerischen Kindergarten:<br />

� 25 Kinder sind anwesend<br />

� Alter: 2,5 bis 6 Jahre<br />

� Freispielzeit, d.h. die Kinder wählen in der Regel<br />

Spielmaterial <strong>und</strong> Spielplatz im Gruppenraum<br />

selbst aus.<br />

� Anwesend: die Leiterin (Erzieherin) <strong>und</strong> Ergänzungskraft<br />

(Kinderpflegerin).<br />

� Ich fördere die Konzentration von Tobias <strong>und</strong> Stefanie<br />

(5 Jahre <strong>und</strong> 5,5 Jahre) mit Minilük.<br />

� Zur selben Zeitbeobachte ich Antonia (5,4), die sich<br />

Geometriematerial wählt <strong>und</strong> es umgehend wieder<br />

wegräumt.<br />

� Eine Mutter steht in der Tür <strong>und</strong> möchte die Buchungszeit<br />

kurzfristig zum nächsten Monat ändern,<br />

ich verlasse den Gruppenraum, begleite sie ins Büro<br />

<strong>und</strong> erläutere Kosten, Fristen, Modalitäten <strong>und</strong> lasse<br />

die Buchungsänderung unterschreiben.


250<br />

� Die Kinderpflegerin hat den weinenden Adrian (2,6)<br />

auf den Beinen, tröstet ihn <strong>und</strong> integriert ihn mit Hilfe<br />

eines Bilderbuches in eine Kleingruppe.<br />

� Kerim (nicht deutschsprachig, 3,2 Jahre) beginnt zu<br />

weinen, nässt ein <strong>und</strong> steht in einer Pfütze. Die Kinderpflegerin<br />

wechselt die Wäsche.<br />

� Während ich den Gruppenraum verlasse, um Reinigungsmittel<br />

zu holen, begegne ich einer Mutter <strong>und</strong><br />

erinnere diese an die noch ausstehenden Elternbeiträge<br />

<strong>für</strong> die vergangenen 2 Monate<br />

� Julien (2,5 Jahre) wirft die Bügelperlen herunter, die<br />

Kinderpflegerin ermuntert die Kinder beim Aufsammeln<br />

mitzuhelfen.<br />

� Drei der zukünftigen Schulanfänger möchten wie vereinbart<br />

die Experimente wiederholen.<br />

� Das Telefon läutet, ich verlasse den Gruppenraum:<br />

Am Apparat eine Mutter, die mir völlig kaum geschlafen<br />

haben; Vereinbarung: Elterngespräch am Nachmittag<br />

� Zurück im Gruppenraum: Anton (4,2) zerstört im vorbeigehen<br />

die Holzbahnanlage, worauf sich die Kindergruppe<br />

lautstark beschwert, was mich veranlasst,<br />

die Kinder bei der Problemlösung zu beobachten <strong>und</strong><br />

zu unterstützen<br />

� Emma (2,5 Jahre) möchte die große Puppe angezogen<br />

haben, die Kinderpflegerin hilft ihr, es selbst zu<br />

tun.<br />

� Ich gebe Hilfestellung bei der Gestaltung des neuen<br />

Fensterschmucks, helfe beim Schneiden, kleben.<br />

� Das Telefon läutet, ich verlasse den Gruppenraum:<br />

Das Landratsamt (Abteilung <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen) bittet<br />

um Mitteilung der Anzahl der schulpflichtigen Kinder<br />

2008/2009<br />

� Der Fachdienst der Frühförderung kommt ins Haus;<br />

Übergabe der betreffenden Kinder, kurzes Gespräch<br />

wegen Terminplanung, kurzer Austausch zum beobachteten<br />

Entwicklungsverlauf der betreffenden Kinder<br />

in der Kita<br />

� Manuel, der von der Puppenecke kommt, überlegt<br />

mit mir, was er spielen könnte, mag sich beim Puzzle<br />

das Sarah schon begonnen hat beteiligen. Ich gebe<br />

Hilfestellung <strong>und</strong> Manuel äußert: „Ich kann ja schon<br />

ein Puzzle“! Kurzes Gespräch zur Unterstützung der<br />

lernmethodischen Kompetenz<br />

� Tee auf dem Esstisch verschüttet<br />

� Lukas verschmiert den Kleber auf dem Tisch, zwischen<br />

Papier, Stiften <strong>und</strong> Werkstücken von Kindern<br />

� Das Telefon läutet, ich verlasse den Gruppenraum:<br />

Personalstelle in der Gesamtkirchenverwaltung fragt<br />

nach der Krankmeldung einer Mitarbeiterin<br />

� Emilia wäscht die Tafelkreide im Waschbecken, während<br />

Tom mit .....<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

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Statt der Bobachtung notiere ich später meine spontanen<br />

Wahrnehmungen:<br />

Zur Händigkeit, Interaktion, Verlauf von Lernprozessen<br />

usw.<br />

Bildungsangebote, Experimente, Sismik-Bogen, etc.<br />

konnten wegen der vielfältigen unplanbaren Prozesse<br />

nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden.<br />

Fazit:<br />

Kontinuierliches, professionelles begleiten <strong>und</strong> unterstützen<br />

der Interaktions- <strong>und</strong> Bildungsprozesse in Verbindung<br />

mit k<strong>und</strong>enorientiertem Handeln, wie es von<br />

einem Dienstleistungsunternehmen erwartet wird, ist mit<br />

der derzeitigen personellen Ausstattung nicht zu bewältigen.<br />

Die Grenzen einer weiteren Prozessoptimierung<br />

sind erreicht!<br />

Die Umsetzung des BEP scheitert an den Rahmenbedingungen.<br />

Ich muss die Zielsetzungen des BEP dem<br />

komplexen <strong>und</strong> nicht vorhersehbaren Tagesgeschehen<br />

unterordnen. Das umso mehr, wenn Personal wegen<br />

Krankheit oder Fortbildung fehlt.<br />

Wenn die politischen Entscheidungsträger Interesse an<br />

einer realen Umsetzung des BEP haben, muss die<br />

entsprechende Anzahl qualifizierten Personals mindestens<br />

(1:10) zur Verfügung stehen.<br />

Eine teilweise Freistellung der Leiterin <strong>für</strong> Managementaufgaben<br />

muss ebenfalls gewährleistet sein.<br />

In einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

schreibt Herr Dunkl im Auftag von Frau Staatsministerin<br />

Stewens:<br />

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In der Realität wird die Förderung als Budget <strong>für</strong> die<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Personalkosten eingesetzt. Da die Betriebskosten<br />

als Fixkosten feststehen, besteht nur die<br />

Möglichkeit im Bereich des Personals zu konsolidieren,<br />

was im Rahmen des BayKiBiG auch umgesetzt wird,<br />

d.h. der Anstellungsschlüssel bewegt sich in vielen Einrichtungen<br />

bis zur Grenze 1:12,5.<br />

Im Sinne der Chancengleichheit <strong>und</strong> Gleichbehandlung<br />

fordere ich die politischen Entscheidungsträger<br />

auf, allgemeingültig abzuklären, welche Kosten<br />

durch den Basiswert zu decken <strong>und</strong> wie Finanzierungslücken<br />

zu schließen sind.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichem Gruß<br />

Ines Strobel<br />

(Leiterin, Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün)


ver.di Landesbezirk Bayern<br />

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Anlage 24<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

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252<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

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Bayerischer Gemeindetag<br />

Umfrage des Bayerischen Gemeindetags<br />

Erste kommunale Zwischenbilanz zum BayKiBiG<br />

Anlage 25<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Am 1. August 2005 ist das neue Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz<br />

(BayKiBiG) in Kraft getreten. Die Absicht des Gesetzgebers war es, die bisherige<br />

pauschale Finanzierung <strong>für</strong> die Einrichtungen auf eine kind- <strong>und</strong> buchungszeitbezogene<br />

Förderung umzustellen. Der Freistaat verpflichtete sich erstmals auf gesetzlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage, Betreuungsplätze in Krippen <strong>und</strong> Horte mit zu finanzieren. Darüber<br />

hinaus sollte mit dem neuen Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan die bisherige<br />

pädagogische Qualität weiterentwickelt <strong>und</strong> verbessert werden. Aus der Sicht der<br />

kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden war die nunmehr vom Gesetzgeber<br />

geschaffene Möglichkeit, auf der örtlichen Ebene eine eigene Bedarfsplanung durchzuführen<br />

<strong>und</strong> die bedarfsnotwendigen Betreuungsplätze in eigener Verantwortung<br />

anzuerkennen, völliges Neuland. Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde<br />

festgestellt, dass im Rahmen der Deregulierungsbemühungen des Staats von den<br />

bisher geltenden sechs Durchführungsverordnungen lediglich eine übrig bleiben<br />

sollte.<br />

Bei so vielen Neuerungen entstanden bei vielen Beteiligten Unsicherheiten <strong>und</strong><br />

Skepsis. Hoher Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheiten bei der Finanzierung von<br />

sogenannten Gastkindern bis hin zu Schwierigkeiten der Träger beim Personaleinsatz,<br />

die Liste der Kritikpunkte schien kein Ende zu nehmen.<br />

Der Bayerische Gemeindetag hat zwei Jahre nach Inkrafttreten des BayKiBiG seine<br />

Mitglieder dazu aufgerufen, eine erste Zwischenbilanz aus kommunaler Sicht zu ziehen.<br />

Von den 2.011 kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden haben 1.127<br />

Kommunen geantwortet. Dies entspricht einem Rücklauf von 56%. Die gewonnenen<br />

Ergebnisse dürfen somit als durchaus repräsentativ betrachtet werden.<br />

Trägerpluralität<br />

Die antwortenden Kommunen geben an, dass sie insgesamt 2.998 Kindertageseinrichtungen<br />

vor Ort haben. Da in der jüngsten Rechtsprechung im Zusammenhang mit<br />

dem im B<strong>und</strong>esrecht normierten Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII)<br />

darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinden diese Wahlmöglichkeiten, die Eltern<br />

auch konkret nachfragen, unterstützen müssen <strong>und</strong> daher mindestens zwei Angebote<br />

notwendig sind ( BayVGH 23.08.06, 12 CE 06.1468), ist von großem Interesse,<br />

wie es denn um diese Trägerpluralität bestellt ist. 55% aller Gemeinden geben an,<br />

lediglich einen Kindertageseinrichtungsträger vor Ort zu haben (siehe Grafik 1).


254<br />

Grafik 1<br />

163; 14%<br />

233; 20%<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Anzahl der Kindergartenträger pro Gemeinde<br />

48; 4% 35; 3% 44; 4%<br />

1 Träger 2 Träger<br />

3 Träger 4 Träger<br />

5 Träger 6 <strong>und</strong> mehr Träger<br />

648; 55%<br />

In Schwaben haben 73% der Gemeinden lediglich einen Träger, in der Oberpfalz<br />

69%, in Niederbayern 65%, in Unterfranken 60%, in Oberfranken 55%, in Mittelfranken<br />

52 % <strong>und</strong> in Oberbayern 39 %. Diese Gemeinden sind aufgefordert, sofern Eltern<br />

dies wünschen, interkommunal stärker zusammen zu arbeiten. Da dies zur Folge<br />

hat, dass zahlreiche Einrichtungen vor Ort ein noch größeres Betriebsdefizit erwirtschaften<br />

<strong>und</strong> einige Kommunen gar um den Fortbestand der gesamten Einrichtung<br />

<strong>für</strong>chten, ist die Kritik an diesem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern <strong>und</strong> der<br />

daraus resultierenden Gastkinderregelung auf der kommunalen Seite besonders<br />

groß.<br />

Entwicklung des Betreuungsbedarfs<br />

Aufgr<strong>und</strong> des gesellschaftlichen Wandels stellen 69% der bayerischen Gemeinden<br />

einen erhöhten Betreuungsbedarf bei unter 3-Jährigen <strong>und</strong> 51% bei Schulkindern<br />

fest. Auffällig sind hier regional unterschiedliche Entwicklungen. In Unterfranken wird<br />

ein erhöhter Betreuungsbedarf <strong>für</strong> unter dreijährige Kinder mit 80% angegeben, in<br />

der Oberpfalz dagegen mit 49% (Oberbayern 74%, Niederbayern 56%, Oberfranken<br />

77%, Mittelfranken 79% <strong>und</strong> Schwaben 62%). Bei den Schulkindern ergibt sich ein<br />

weniger stark auseinander gehendes Ergebnis: Oberbayern 58%, Niederbayern<br />

38%, Oberpfalz 35%, Oberfranken 57%, Mittelfranken 57%, Unterfranken 56% <strong>und</strong><br />

Schwaben 47%.<br />

Seit Inkrafttreten des BayKiBiG sind in 69% aller Gemeinden neue Betreuungsplätze<br />

<strong>für</strong> die Kinder in diesen beiden Altersgruppen entstanden. An der Spitze liegen die<br />

mittelfränkischen Gemeinden mit 79%, gefolgt von den Gemeinden in Oberbayern<br />

(72%), Oberfranken (71%), Niederbayern (70%), Unterfranken (67%), Schwaben<br />

(66%) <strong>und</strong> der Oberpfalz (56%). Diese neuen Betreuungsplätze wurden in 10% aller


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Fälle durch die Errichtung von Horten, in 13% mit Tagespflegeplätzen, in 20% durch<br />

die Errichtung von Krippen <strong>und</strong> in 57% durch die Altersöffnung des bestehenden<br />

Kindergartens geschaffen (siehe Grafik 2).<br />

Grafik 2<br />

112; 9,8%<br />

230; 20,2%<br />

Neue Betreuungsplätze seit 01.08.2005<br />

147; 12,9%<br />

Neue Betreuungsplätze in Form von Altersöffnung der Kita<br />

Neue Betreuungsplätze in Form von Errichtung einer Krippe<br />

Neue Betreuungsplätze in Form von Errichtung eines Horts<br />

652; 57,1%<br />

Neue Betreuungsplätze durch Schaffung von Tagespflegeplätzen<br />

74% der unterfränkischen Gemeinden haben eine Altersöffnung ihrer Kindergärten<br />

gemeldet, in 29% der oberfränkischen Gemeinden wurden neue Betreuungsplätze in<br />

einer Krippe geschaffen, 13% der oberbayerischen Gemeinden haben neue Hortplätze<br />

eingerichtet <strong>und</strong> im Rahmen der Tagespflege konnten in Oberbayern in 19%<br />

sowie in Niederbayern in 18% aller Gemeinden neue Betreuungsplätze angeboten<br />

werden. Diese Zahlen drücken einen unterschiedlichen einrichtungsbezogenen <strong>und</strong><br />

regionalen Nachholbedarf aus.<br />

Buchungsverhalten der Eltern <strong>und</strong> Öffnungszeiten<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Neuregelung, der zu Folge Eltern seit 01.08.2005 die Betreuungszeit<br />

<strong>für</strong> ihre Kinder st<strong>und</strong>enweise buchen müssen <strong>und</strong> sich dementsprechend auch die<br />

Elternbeiträge bemessen, kam die Be<strong>für</strong>chtung auf, dass die Kinder aus Kostengründen<br />

künftig kürzere Zeiten in den Einrichtungen anwesend sind. Diese Be<strong>für</strong>chtung<br />

hat sich nicht bewahrheitet. 56% aller Gemeinden teilen mit, dass sich zwar die<br />

Buchungszeiten der Eltern geändert haben, allerdings buchen 53% der Eltern längere<br />

Buchungszeiten als bisher. Auffällig sind in diesem Zusammenhang die Rückmeldungen<br />

aus Franken. 75% der unterfränkischen, 70% der oberfränkischen <strong>und</strong> 61%<br />

der mittelfränkischen Kommunen berichten über kürzere Betreuungszeiten. Dies<br />

kann damit zusammen hängen, dass dort zahlreiche Träger bisher nur Halb- oder<br />

Ganztags-, manche sogar nur Ganztagsbuchungen zugelassen hatten. In der Oberpfalz<br />

fragen die Eltern in 75% aller Gemeinden längere Buchungszeiten nach, gefolgt<br />

von den Eltern aus Oberbayern (67%), Niederbayern (63%) <strong>und</strong> Schwaben (62%).<br />

255


256<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Durch die gesetzlichen Neuregelungen wurden Erwartungen an eine größere Flexibilität<br />

bei den Öffnungszeiten in den Einrichtungen gestellt, um insbesondere der Vereinbarkeit<br />

von Familie <strong>und</strong> Beruf gerechter zu werden. 62% aller bayerischen Gemeinden<br />

geben an, dass die Öffnungszeiten in ihren örtlichen Kindertageseinrichtungen<br />

tatsächlich flexibler geworden sind. Am meisten Bewegung ist diesbezüglich in<br />

Niederbayern festzustellen. 71% der Kommunen in diesem Regierungsbezirk berichten<br />

über eine größere Flexibilität, gefolgt von schwäbischen (66%) <strong>und</strong> oberbayerischen<br />

(65%) Einrichtungen. In Oberfranken hat sich in 41% aller Gemeinden diesbezüglich<br />

etwas geändert.<br />

Änderungen im Buchungsverhalten der Eltern <strong>und</strong> flexiblere Öffnungszeiten<br />

stellen besondere Anforderungen an das Personal in den Einrichtungen. So stellen<br />

54% aller bayerischen Gemeinden bei den Kindertageseinrichtungsträgern Schwierigkeiten<br />

in der Personalbewirtschaftung fest. Hier ist ein Blick in die Regierungsbezirke<br />

besonders interessant. Berichten 70% der unterfränkischen Gemeinden von<br />

diesen Schwierigkeiten, so sind es in der Oberpfalz lediglich 37%. Dieses Ergebnis<br />

korrespondiert mit dem geänderten Buchungsverhalten der Eltern.<br />

Bedarfsplanung<br />

In 87 % aller bayerischen Gemeinden ist die Bedarfsplanung bereits durchgeführt.<br />

An der Spitze liegen die oberpfälzischen Kommunen (95%), gefolgt von den oberbayerischen<br />

<strong>und</strong> schwäbischen (90%). Der größte Nachholbedarf besteht in Oberfranken.<br />

Dort sind erst in 70% aller Gemeinden Bedarfsplanungen durchgeführt. In<br />

den meisten Fällen hat die Gemeinde die Bedarfsplanung alleine durchgeführt (siehe<br />

Grafik 3).<br />

Grafik 3<br />

65; 6,7%<br />

218; 22,5%<br />

Wer hat diese Bedarfsplanung durchgeführt?<br />

Gemeinde/Stadt Landkreis beide zusammen<br />

684; 70,7%<br />

In diesem Zusammenhang gibt es regionale Auffälligkeiten. In Oberbayern führten<br />

82% aller Gemeinden die Bedarfsplanung selbst durch, in Schwaben waren es 47%.<br />

Die größte Kooperation zwischen Gemeinden <strong>und</strong> Landkreisen gab es mit 36% in der<br />

Oberpfalz <strong>und</strong> in Schwaben.


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Die aus den Elternbefragungen gewonnenen Erkenntnisse werden sehr unterschiedlich<br />

bewertet. 12% der Gemeinden halten diese <strong>für</strong> sehr gering, 36% <strong>für</strong> gering, 34%<br />

<strong>für</strong> vertretbar, 16% <strong>für</strong> hoch <strong>und</strong> 2% <strong>für</strong> sehr hoch. Am geringsten sind diese Erkenntnisse<br />

in schwäbischen <strong>und</strong> oberfränkischen Gemeinden (mit jeweils 59%). Dagegen<br />

melden die Kommunen aus der Oberpfalz einen hohen bzw. vertretbaren Erkenntnisgewinn<br />

(64%).<br />

Verwaltungsaufwand<br />

Ein seit Beginn des Inkrafttretens des BayKiBiG von Kommunen, Trägern <strong>und</strong> Personal<br />

gleichermaßen vorgebrachter Kritikpunkt liegt in der Zunahme des entstandenen<br />

Verwaltungsaufwands. Dies wird in dieser Umfrage bestätigt. 63% der Gemeinden<br />

halten den Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> hoch bzw. sehr hoch (siehe Grafik 4)<br />

Grafik 4<br />

Wie wird der entstandene Verwaltungsaufwand<br />

eingeschätzt?<br />

272; 27,8%<br />

4; 0,4% 22; 2,2%<br />

345; 35,2%<br />

337; 34,4%<br />

sehr hoch hoch vertretbar gering sehr gering<br />

257


258<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Halten 16% der mittelfränkischen Gemeinden den Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> sehr<br />

hoch, so sind dies in Oberbayern 34%. Begründet wird dieser Mehraufwand insbesondere<br />

mit der erstmaligen Durchführung der Bedarfsplanung, der Erfassung aller<br />

betreuten Kinder in den jeweiligen Exceldateien sowie in der Bearbeitung einer Vielzahl<br />

von Gastkinderanträgen.<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Die neue kind- <strong>und</strong> buchungszeitbezogene Finanzierung hat bereits im Vorfeld des<br />

Gesetzgebungsverfahrens zu heftigen Diskussionen geführt. Die Einrichtungsträger<br />

be<strong>für</strong>chteten durch die Umstellung des Fördersystems höhere Belastungen. Die Gemeinden<br />

äußerten die Sorge, dass diese Belastungen auf sie abgewälzt würden. Über<br />

die Frage einer größeren Finanzierungsgerechtigkeit herrscht bei den bayerischen<br />

Kommunen Uneinigkeit. 35% der Gemeinden meinen, dass mit dem BayKiBiG<br />

eine größere Finanzierungsgerechtigkeit erreicht wurde, 33% halten dieses Ziel <strong>für</strong><br />

nicht erreicht <strong>und</strong> 32% können dies derzeit noch nicht einschätzen. In der Oberpfalz<br />

sehen 43% der Gemeinden eine größere Finanzierungsgerechtigkeit, gefolgt von<br />

Schwaben (39%) <strong>und</strong> Mittelfranken (37%). Am skeptischsten wird die neue Förderung<br />

in Niederbayern (40%) <strong>und</strong> in Unterfranken (37%) gesehen. Die finanziellen<br />

Auswirkungen auf die Gemeinden werden bayernweit als hoch betrachtet (50%).<br />

23% der Gemeinden sehen keine finanziellen Auswirkungen gegenüber dem alten<br />

Fördersystem (siehe Grafik 5).<br />

Grafik 5<br />

248; 22,6%<br />

Wie groß ist die finanzielle Auswirkung durch die<br />

Umstellung des Finanzierungssystems <strong>für</strong> die<br />

Gemeinde / Stadt?<br />

240; 21,9%<br />

58; 5,3%<br />

549; 50,1%<br />

hoch gering kaum verändert noch nicht bekannt<br />

Besonders hohe finanzielle Auswirkungen sehen die oberbayerischen Gemeinden<br />

(56%), gefolgt von den Gemeinden aus Niederbayern (55%) <strong>und</strong> Schwaben (52%).


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Kaum verändert ist die finanzielle Situation bei den Gemeinden in der Oberpfalz<br />

(32%) <strong>und</strong> Mittelfranken (29%). Bei der Bewertung dieses Ergebnisses muss die<br />

Frage gestellt werden, ob die angegebenen finanziellen Mehrbelastungen tatsächlich<br />

nur durch die Umstellung des Finanzierungssystems zu begründen sind oder ob ein<br />

starker Anstieg des Betreuungsbedarfs <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder hier ebenfalls<br />

eine Rolle spielt.<br />

Darüber hinaus sind die bayerischen Gemeinden gefragt worden, ob eine Kooperationsvereinbarung<br />

zur Deckung der ungedeckten Betriebskosten mit freigemeinnützigen<br />

Kindertageseinrichtungsträgern vor Ort abgeschlossen wurden. Dies ist in 58%<br />

der Kommunen der Fall. Besonders viele Gemeinden haben solche Kooperationsvereinbarungen<br />

in der Oberpfalz (70%) <strong>und</strong> in Niederbayern 64%). Deutlich seltener<br />

existieren diese Vereinbarungen in Unterfranken (37%).<br />

Gastkinderregelung<br />

Wie bereits weiter oben angeführt wird durch das immer öfter eingeforderte Wunsch<strong>und</strong><br />

Wahlrecht der Eltern eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit notwendig.<br />

So berichten 85% aller Gemeinden, dass bei ihnen Fälle der Gastkinderregelung<br />

vorliegen. Prozentual liegen hier die meisten Fälle in Mittelfranken (93%) <strong>und</strong> Oberfranken<br />

(91%) vor, die wenigsten in Schwaben (78%). In diesem Zusammenhang ist<br />

allerdings ein Blick in die Größenordnung der Gemeinden von Bedeutung. So berichten<br />

458 von insgesamt 550 Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern von<br />

Anträgen <strong>für</strong> eine auswärtige Betreuung der Kinder. In den Gemeinden mit bis zu<br />

5.000 Einwohnern sind dies 219 von 255 <strong>und</strong> in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern<br />

168 von 192. Hier lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Größe einer<br />

Gemeinde, der nicht vorhandenen Trägerpluralität sowie der Zahl der Gastkinderanträge<br />

herstellen.<br />

Wie begegnen nun die Gemeinden diesen vorgetragenen Wünschen der Eltern?<br />

68% der Kommunen teilen mit, dass sie interkommunal zusammenarbeiten <strong>und</strong> auswärtige<br />

Plätze anerkennen. 32% geben an, dass sie eine Mitfinanzierung auswärtiger<br />

Betreuungsplätze ablehnen. Bei dieser Antwort bleibt allerdings offen, ob eine solche<br />

Ablehnung zu Recht aufgr<strong>und</strong> der gegebenen Trägervielfalt vor Ort <strong>und</strong> einer bereits<br />

durchgeführten Bedarfsplanung erfolgt oder nicht. Ein Blick in die Größenordnung<br />

der Gemeinden kann da etwas weiter helfen. Bei den Kommunen mit bis zu 3.000<br />

Einwohnern lehnen 30% eine Mitfinanzierung auswärtiger Plätze ab. Dieser Prozentsatz<br />

steigt mit der Größe der Gemeinden an (bis 5.000 Einwohner 32%, bis 10.000<br />

Einwohner 37% <strong>und</strong> bis 20.000 Einwohner 42%), was auf eine gegebene Trägervielfalt<br />

vor Ort schließen lässt.<br />

Regional verteilt ergibt sich folgendes Bild: Die größte Bereitschaft zur interkommunalen<br />

Zusammenarbeit zeigt sich in der Oberpfalz (78%), in Niederbayern (74%) <strong>und</strong><br />

in Mittelfranken (71%). In Unterfranken liegt diese bei 57%.<br />

Existenzsicherung eingruppiger Kindertageseinrichtungen<br />

Zurück gehende Kinderzahlen <strong>und</strong> die Umstellung auf eine Kind bezogene Finanzierung<br />

ließen in vielen kleinen Einrichtungen im ländlichen Raum die Sorge aufkommen,<br />

ob diese überhaupt noch finanziell überlebensfähig sind. Daher hat der Ge-<br />

259


260<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

setzgeber im Art. 24 BayKiBiG in besonders definierten Fällen eine Sonderfinanzierung<br />

vorgesehen. Von dieser Regelung machen bayernweit 15% der Gemeinden<br />

Gebrauch. In Unterfranken liegt der prozentuale Anteil der Gemeinden mit 25% am<br />

höchsten, in Niederbayern <strong>und</strong> in der Oberpfalz mit 6% am niedrigsten.<br />

Pädagogische Qualität<br />

Die bayerischen Gemeinden sind auch über die Weiterentwicklung der pädagogischen<br />

Qualität in den Kindertageseinrichtungen gefragt worden. 56% der Kommunen<br />

sind der Meinung, dass durch die Umsetzung des BayKiBiG die pädagogische Qualität<br />

nicht verbessert wurde. Am skeptischsten sind diesbezügliche die niederbayerischen<br />

(63%) <strong>und</strong> unterfränkischen (62%) Gemeinden. Ausgeglichen ist auf diese<br />

Frage dagegen die Antwort in der Oberpfalz.<br />

Fazit<br />

Nach Darstellung aller bisherigen Einzelaspekte bleibt letztendlich die Frage offen,<br />

inwieweit sich das neue BayKiBiG aus der Sicht der bayerischen Gemeinden insgesamt<br />

bewährt hat. Hier kommen 61% der Kommunen zu dem Ergebnis, dass<br />

sich das neue Recht gut bzw. zufriedenstellend bewährt hat (siehe Grafik 6).<br />

Grafik 6<br />

417; 38,9%<br />

Wie hat sich das BayKiBiG bewährt?<br />

43; 4,0%<br />

611; 57,0%<br />

gut bewährt zufriedenstellend bewährt nicht bewährt<br />

Die größte Zustimmung erhält das neue Gesetz von den oberpfälzischen (75%), die<br />

geringste von den schwäbischen Gemeinden (57%). Interessant ist bei dieser Beurteilung<br />

auch ein Blick in die Größenordnung der Gemeinden. Denn je mehr Einwohner<br />

eine Gemeinde hat, umso mehr hat sich das BayKiBiG nach deren Einschätzung<br />

gut bzw. zufriedenstellend bewährt: bis 3.000 Einwohner 56%, bis 5.000 Einwohner


Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

58%, bis 10.000 Einwohner 71%, bis 20.000 Einwohner 74% <strong>und</strong> über 20.000 Einwohner<br />

85%.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Ausbau bedarfsgerechter<br />

Betreuungsplätze insbesondere <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder zügig voranschreitet.<br />

Die bayerischen Gemeinden haben hier einen gewaltigen finanziellen <strong>und</strong><br />

personellen Kraftakt geleistet. Durch eine größere Flexibilität der Öffnungszeiten ist<br />

ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf erfolgt.<br />

Die zur Feststellung der bedarfsnotwendigen Betreuungsplätze vor Ort notwendige<br />

Bedarfsplanung ist größtenteils erfolgt, stellt allerdings die Gemeinden vor einen enormen<br />

Verwaltungsaufwand. Auch die Einzelerfassung der Kinder in den da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />

Dateien, die immer wieder notwendigen Änderungen der Daten <strong>und</strong> das<br />

über die Gemeinden laufende Abrechnungsverfahren werden als zu großen Verwaltungsaufwand<br />

kritisiert. Ein weiterer Aufwand entsteht durch die zahlreichen Gastkinderanträge,<br />

die insbesondere in kleineren Gemeinden zu heftigen auch politischen<br />

Diskussionen führen.<br />

Die finanziellen Auswirkungen des neuen Fördersystems auf die Gemeinden sind<br />

noch nicht endgültig zu beurteilen. Auf jeden Fall kommen auf die Kommunen durch<br />

den Ausbau der Betreuungsplätze <strong>für</strong> Krippen <strong>und</strong> Horte immense Kosten zu.<br />

Die Einschätzung über die Weiterentwicklung <strong>und</strong> Verbesserung der pädagogischen<br />

Qualität wird von den bayerischen Gemeinden eher zurückhaltend bewertet. Aus<br />

Einzelaussagen ist zu entnehmen, dass die Qualität in den Einrichtungen schon bisher<br />

als sehr gut zu bezeichnen ist.<br />

Zwei Jahre Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz. Zahlreiche Stolpersteine<br />

konnten in der Vergangenheit aus dem Weg geräumt oder zumindest überschritten<br />

werden. Dennoch werden die Diskussionen weiter gehen. Der Bayerische<br />

Gemeindetag wird sich auch künftig als Vertreter der kreisangehörigen Städte,<br />

Märkte <strong>und</strong> Gemeinden konstruktiv in den Weiterentwicklungsprozess zur Verbesserung<br />

der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungssituation <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche einbringen.<br />

Zur optimalen Umsetzung dieser gesellschaftlichen <strong>und</strong> familienpolitisch so wichtigen<br />

Aufgabe brauchen die Kommunen eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Darüber<br />

hinaus muss da<strong>für</strong> Sorge getragen werden, dass deutliche Schritte zur Verminderung<br />

des Verwaltungsaufwands vorgenommen werden. Beim Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />

der Eltern <strong>und</strong> der damit entstehenden finanziellen Mehrbelastung insbesondere<br />

<strong>für</strong> kleinere Gemeinden ist auf der B<strong>und</strong>es- bzw. Landesebene eine bessere Lösung<br />

zu finden.<br />

Gerhard Dix<br />

Bayerischer Gemeindetag<br />

München im September 2007<br />

261


Elisabeth Oberhammer<br />

Sehr geehrter Herr Wahnschaffe,<br />

Sehr geehrter Herr Unterländer,<br />

der B<strong>und</strong>esverband Evangelischer Erzieherinnen <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>pädagoginnen e.V. kann auf eine fast 90 –<br />

jährige Verbandsgeschichte zurückblicken. Seit Jahrzehnten engagieren sich Frauen über ihre<br />

berufliche Tätigkeit hinaus ehrenamtlich <strong>für</strong> die Interessen des Berufstandes <strong>und</strong> damit auch <strong>für</strong> die<br />

Interessen der Kinder <strong>und</strong> ihrer Familien.<br />

Leider wurde unser Verband bei der Einladung zur Anhörung am 27. September nicht berücksichtigt.<br />

Wir würden uns freuen, bei nächster Gelegenheit berücksichtigt zu werden <strong>und</strong> damit die Chance zu<br />

erhalten, die Positionen unseres Verbandes entsprechend präsentieren können.<br />

In Ergänzung zur Anhörung möchten wir besonders die alarmierenden Entwicklungen <strong>für</strong> den<br />

Berufstand der Erzieherin in den Blick nehmen:<br />

Anlage 26<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

B<strong>und</strong>esverband<br />

Evangelischer Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>pädagoginnen e.V.<br />

Landesgruppe Bayern<br />

Geschäftsstelle<br />

Anja Abeska-Mai<br />

Traubweg 8<br />

96120 Bischberg<br />

Tel. 0951/ 69 833<br />

e-mail: geschaeftsstelle@e-s-bayern.de<br />

www.b<strong>und</strong>esverband-e-<strong>und</strong>-s.de<br />

10. Oktober 2007<br />

Entwicklung des Berufsbildes<br />

Wie aus der Studie des DJI hervorgeht entwickelt sich unser Berufsbild zunehmend zu einem<br />

Teilzeitberuf. Wenn wir auch in Bayern im b<strong>und</strong>esweiten Vergleich noch ganz gut abschneiden, kann<br />

ein Beruf, der eine fünfjährige Ausbildung voraussetzt, nicht per se zum Teilzeitberuf erklärt werden. Mit<br />

diesem zunehmend an Attraktivität verlierenden Berufsbild werden wir nicht mehr die jungen Menschen<br />

<strong>für</strong> diesen Beruf gewinnen, die wir in diesem anspruchsvollen Arbeitsfeld brauchen.<br />

Dieses Problem ist aus unsrer Sicht lösbar, wenn der Bildungsauftrag der Einrichtungen ernst<br />

genommen <strong>und</strong> die Mitarbeiterinnen Arbeitsbedingungen analog zu den Lehrkräften erhalten.<br />

Im Moment scheint es, als ob das Problem zwischen Ministerium <strong>und</strong> Arbeitgebern hin <strong>und</strong> her<br />

geschoben wird. Die Arbeitgeber sehen sich außerstande ausreichende Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeiten<br />

zu finanzieren <strong>und</strong> das Ministerium will keine verbindlichen Regelungen treffen.


264<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

In der Anhörung wurde seitens der Verbände ausführlich kritisch Stellung genommen. Wir möchten<br />

deshalb nur zwei Punkte ergänzen, die aus unserer Sicht noch zu wenig beachtet wurden:<br />

Bildung als Konsumgut<br />

Seit der Einführung des Buchungszeiten sehen wir uns besonders im Hortbereich mit einer Vielzahl an<br />

differenzierten Anfragen bezüglich der Nutzungszeiten konfrontiert. Die Möglichkeit der<br />

unterschiedlichen Buchungen weckt in Eltern die Erwartung: nur was ich tatsächlich brauche bezahle<br />

ich – aber was ich brauche, muss auch angeboten werden.<br />

Die Flexibilisierung der Arbeitswelt macht es Eltern oft schwer, Berufstätigkeit <strong>und</strong> Familie zu<br />

vereinbaren <strong>und</strong> die Einrichtungen stoßen trotz größtmöglicher Flexibilität an ihre Grenzen. Zumal es<br />

auch immer abzuwägen gilt: wie viel Flexibilität wie viel unterschiedliche Betreuungszeiten sind <strong>für</strong> die<br />

Entwicklung der Kinder zuträglich?<br />

Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />

Wirtschaftliche Jugendhilfe – das Problem der Kostenübernahme möchten wir gerne um einen weiteren<br />

wichtigen Punkt ergänzen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe greift nicht bei Kindern unter drei Jahren <strong>und</strong><br />

bei Hortkindern, bei denen mindestens ein Elternteil nicht berufstätig ist. Beide Einrichtungen werden in<br />

der Argumentation auf den Betreuungsaspekt reduziert <strong>und</strong> Kindern von Hartz IV Empfängern wichtige<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Integrationschancen verwehrt.<br />

Erzieherinnen stehen bei diesen tief greifenden Veränderungen im Mittelpunkt des Geschehens <strong>und</strong> viel<br />

Energie, Umsicht <strong>und</strong> Engagement sind <strong>und</strong> waren bisher notwendig, um diese Veränderungen in den<br />

Einrichtungen zu bewältigen.<br />

Sie sollten bei der Weiterentwicklung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsangebote <strong>für</strong> Familien nicht auf<br />

unsere Kompetenz in diesem Bereich verzichten.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Elsbeth Oberhammer<br />

Vorsitzende<br />

e+s Landesgruppe Bayern

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