Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode<br />
Anhörung<br />
gem. § 173 der Geschäftsordnung <strong>für</strong> den Bayerischen Landtag<br />
zum Thema:<br />
27. 09. 2007<br />
Wortprotokoll<br />
Vom Redner nicht autorisiert<br />
Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz (BayKiBiG)<br />
<strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
82. Sitzung<br />
Donnerstag, 27. September 2007, 09.20 Uhr bis 14.00 Uhr<br />
Den Vorsitz führt Abg. Joachim Wahnschaffe (SPD)<br />
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung <strong>und</strong> der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.<br />
landtag.de – Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht<br />
zur Verfügung.
2<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Expertenverzeichnis . ...................... 3<br />
Fragenkatalog . ........................... 5<br />
Anlagenverzeichnis . ....................... 10<br />
Anhörung zum Thema<br />
Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz<br />
(BayKiBiG) ......................... 11
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Expertenverzeichnis<br />
Kommunale Spitzenverbände in Bayern<br />
Bayerischer Städtetag<br />
Herr Reiner Prölß<br />
(Stadtrat Nürnberg)<br />
Prannerstr. 7<br />
80333 München<br />
Bayerischer Landkreistag<br />
Herr Dr. Klaus Schulenburg<br />
Kardinal-Döpfner-Str. 8<br />
80333 München<br />
AWO-Landesverband Bayern<br />
Referent<br />
Herr Joachim Feichtl<br />
Edelsbergerstr. 10<br />
80686 München<br />
Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />
bayerischer Kindertageseinrichtungen e. V. (ABK)<br />
1. Vorsitzender<br />
Herr Horst Fleck<br />
Virchowstraße 16<br />
85521 Ottobrunn<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband Bayern e. V.<br />
Bezirksverband Oberbayern<br />
Herr Andreas Görres<br />
Düsseldorfer Str. 22<br />
80804 München<br />
Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband<br />
(BLLV) e. V.<br />
Forum „Kindertagesstätten“<br />
Frau Sigrid Hepting<br />
Bavariaring 37<br />
80336 München<br />
Caritas-Kindergarten Irschenberg<br />
Leitung<br />
Frau Anita Leikert<br />
Miesbacher Str. 19<br />
83737 Irschenberg<br />
Bayerisches Rotes Kreuz<br />
Landesverband Bayern<br />
Herr Hans Schrödinger<br />
Volkart Str. 83<br />
80636 München<br />
Bayerischer Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> Tagespflege <strong>für</strong> Kinder e. V.<br />
Herr Diakon Ludwig Selzam<br />
Vestnertorgraben 1<br />
90408 Nürnberg<br />
Bayerischer Landesverband kath. Tageseinrichtungen<br />
<strong>für</strong> Kinder e. V.<br />
Geschäftsführerin<br />
Frau Gabriele Stengel<br />
Herr Professor Dr. Dr. Peter Beer<br />
Maistraße 5<br />
80337 München<br />
Freie Universität Bozen<br />
Fakultät <strong>für</strong> Bildungswissenschaften<br />
Herr Professor Dr. Dr. Wassilios Fthenakis<br />
Dantestr. 4<br />
39042 Brixen<br />
ITALIEN<br />
Zentrum <strong>für</strong> kindliche Mehrsprachigkeit e. V.<br />
– ZKM e. V.<br />
Frau Anna Maria Grimm<br />
Bergmannstr. 46<br />
80339 München<br />
Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />
e. V.<br />
Herr Norbert Rühle<br />
Herr Rechtsanwalt Arne Schwemer (GAST)<br />
Ruckäckerweg 31<br />
93055 Regensburg<br />
Gewerkschaft Erziehung <strong>und</strong> Wissenschaft GEW<br />
Bayern<br />
Sprecherin<br />
Frau Jutta Materna<br />
Schwanthalerstr. 64<br />
80336 München<br />
Deutscher Familienverband – DFV<br />
Ortsverein München <strong>und</strong> Umland<br />
Frau Sabine Engel<br />
Ungererstr. 42<br />
80802 München<br />
Elternverein der Horte Bayerns e. V.<br />
Vorsitzende<br />
Frau Gertraud Moderegger-Rifesser<br />
Kurt-Eisner-Str. 4<br />
81735 München<br />
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.<br />
Referentin <strong>für</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
Frau Tanja Strack<br />
Max-Joseph-Str. 5<br />
80333 München<br />
3
4<br />
Deutsches Jugendinstitut e. V.<br />
Abteilung Kinder <strong>und</strong> Kinderbetreuung<br />
Frau Dr. Regine Schelle<br />
Nockherstr. 2<br />
81541 München<br />
Katholische Erziehergemeinschaft (KEG)<br />
<strong>Sozial</strong>pädagogische Referentin<br />
Frau Birgit Stoppelkamp<br />
Herzogspitalstraße 13/IV<br />
80331 München<br />
Kinderwelt Grasbrunn<br />
Haus <strong>für</strong> Kinder<br />
Geschäftsleitende Beamtin der Gemeinde Grasbrunn<br />
Frau Evelyn Leibfarth<br />
Birkenstraße 10<br />
85630 Grasbrunn<br />
Gemeinde Gröbenzell<br />
Bürgermeister<br />
Herr Dieter Rubenbauer<br />
Rathausstr. 4<br />
82194 Gröbenzell<br />
Stadt Nürnberg,<br />
Referat <strong>für</strong> Jugend, Familie <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>es<br />
<strong>Sozial</strong>referent Stadt Nürnberg<br />
Herr Stadtrat Reiner Prölß<br />
(Vertreter Bayer. Städtetag)<br />
Hauptmarkt 18<br />
90403 Nürnberg<br />
Institut <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>e <strong>und</strong> Kulturelle Arbeit (ISKA)<br />
pgGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
Herr Dipl.-Psych. Günter Krauß<br />
Gostenhofer Hauptstr. 61<br />
90443 Nürnberg<br />
Firma MEKRA Lang GmbH & Co. KG<br />
Leiterin der PR & Marketing Abteilung<br />
Frau Elisabeth Döbler-Scholl<br />
Buchheimer Str. 4<br />
91465 Ergersheim<br />
Stadtjugendamt Erlangen<br />
Leiterin des Stadtjugendamtes Erlangen<br />
Frau Edeltraud Höllerer<br />
Rathausplatz 1<br />
91052 Erlangen<br />
Herr Stephan Mahlert<br />
Flurgrenzstr. 31a<br />
82205 Gilching<br />
Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />
Gemeinde Hafenlohr<br />
Bürgermeister<br />
Herr Alfred Ritter<br />
Hauptstr. 29<br />
97840 Hafenlohr<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Landratsamt Regensburg<br />
Kreisjugendamt<br />
Frau Petra Grimm<br />
Altmühlstraße 3<br />
93059 Regensburg<br />
Stadt Germering<br />
Herr Bruno Didrichsons<br />
Planegger Straße 9<br />
82110 Germering<br />
Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün<br />
Frau Ines Strobel<br />
Kirchweg 10<br />
95179 Geroldsgrün<br />
Landeshauptstadt München<br />
<strong>Sozial</strong>referat/Stadtjugendamt<br />
Abteilung Kindertagesbetreuung<br />
Abteilungsleiterin<br />
Frau Dr. Susanne Herrmann<br />
St.-Martin-Straße 34a<br />
81541 München<br />
Schul- <strong>und</strong> Kulturreferat, Fachabteilung 5<br />
Frau Dr. Eleonore Hartl-Grötsch<br />
Neuhauser Str. 39<br />
80331 München<br />
ver.di Landesbezirk Bayern<br />
Herr Peter Erlbeck<br />
Schwanthalerst. 64<br />
80336 München<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong><br />
<strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
Leiterin Abt. VI Familie <strong>und</strong> Jugend<br />
Frau MDirig Johanna Huber<br />
Redner ohne Einladung als Experten<br />
Elterninitiative Ehingen<br />
Frau Bianka Bauer<br />
Ohne Verband:<br />
Dipl. Soz. Päd<br />
Frau Silvia Kottek<br />
Kita St. Jakobus<br />
Frau Monika Woitun<br />
Quiddestr. 35<br />
81735 München<br />
Bayerischer Gemeindetag übersandte ein Statement<br />
<strong>Sozial</strong>referent<br />
Herr Gerhard Dix<br />
Dreschstr. 8<br />
80805 München
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Fragenkatalog<br />
Fragenteil der CSU Fraktion:<br />
1. Welche positiven Entwicklungen <strong>und</strong> Erfahrungen<br />
sind seit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs-<br />
<strong>und</strong> -betreuungsgesetzes festzustellen?<br />
2. Welche Erfahrungen wurden insbesondere mit der<br />
qualifizierten Bedarfsplanung gemacht? Wurde<br />
erstmals durch die Gemeinde eine genaue Analyse<br />
des örtlichen Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> der Tagespflege durchgeführt?<br />
Führte die Bedarfsplanung zu konkreten Ausbauplänen?<br />
Wird seitens der Gemeinde akzeptiert,<br />
dass nach dem BayKiBiG wie dem SGB VIII auch<br />
eine Trägervielfalt vorgeschrieben ist, wenn Eltern<br />
dies wünschen?<br />
3. Welche negativen Entwicklungen werden festgestellt,<br />
insbesondere, in welchen Bereichen wird<br />
das Gesetz nicht richtig angewendet? In welchen<br />
Bereichen besteht noch Beratungsbedarf?<br />
4. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine<br />
Änderung beim Buchungsverhalten der Eltern<br />
feststellen? Eltern haben nun schon zum zweiten<br />
Mal gebucht, hat sich bereits eine gewisse Routine<br />
eingestellt?<br />
5. Wie haben sich die Öffnungszeiten in den Einrichtungen<br />
entwickelt?<br />
6. Wie hat sich die Bereitschaft seit Inkrafttreten des<br />
BayKiBiG entwickelt, Kinder mit (drohender) Behinderung,<br />
unter drei Jahren oder Schulkinder in<br />
die Kindergärten aufzunehmen?<br />
7. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan bewertet<br />
<strong>und</strong> wie wird er in der Praxis umgesetzt?<br />
Inwieweit wird der Plan in den Kommunen diskutiert?<br />
Hat der Plan den Trägern <strong>und</strong> dem pädagogischen<br />
Personal die Argumentation erleichtert,<br />
bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung<br />
von den Gemeinden finanziert zu bekommen?<br />
8. Wie wirkt sich die Umstellung des Finanzierungssystems<br />
aus? In welchem Umfang haben sich die<br />
großen freigemeinnützigen Träger aus der Finanzierung<br />
ihrer Einrichtungen zurückgezogen? Inwieweit<br />
wird die Bereitschaft der Gemeinden eingeschätzt<br />
Defizitverträge (Kooperationsvereinbarung)<br />
abzuschließen, führten diese ggf. zu einer<br />
höheren kommunalen Förderung?<br />
9. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Gastkinderregelung<br />
gemacht worden? Inwieweit <strong>und</strong><br />
mit welchem Inhalt wurden Kooperationen zwischen<br />
den Gemeinden beschlossen?<br />
10. Wie kann die Arbeit der Integrationskindergärten<br />
(integrative Gruppen <strong>und</strong> Einzelintegration) unter-<br />
stützt werden? Was empfehlen Sie, um das Verfahren,<br />
unterschieden nach sozialhilferechtlichem<br />
Verfahren <strong>und</strong> Abrechnungsverfahren nach BayKi-<br />
BiG, zu optimieren? Wie wird die Kooperationsbereitschaft<br />
der Bezirke bewertet?<br />
11. Welche Entwicklungstendenzen bei Kindertageseinrichtungen<br />
im ländlichen Raum sind bemerkbar?<br />
Konnte das Angebot weiter differenziert werden,<br />
wurden weitere Maßnahmen der Vernetzung<br />
zwischen den Einrichtungen ergriffen? Inwieweit<br />
wurden nun auch Spielgruppen in die Förderung<br />
einbezogen?<br />
12. Welche Maßnahmen haben die Träger ergriffen,<br />
um das pädagogische Personal weitgehend von<br />
Verwaltungsarbeiten zu entlasten? Welche Maßnahmen<br />
zur Sicherung der Trägerqualität wurden<br />
eingeleitet?<br />
13. Inwieweit hat das BayKiBiG zum Ausbau der Tagespflege<br />
beigetragen? Welche Erfahrungen haben<br />
Sie zur Großtagespflege gewonnen? Inwieweit<br />
nehmen pädagogische Kräfte die Möglichkeit<br />
wahr, in Kindertageseinrichtungen Randzeitenbetreuung<br />
zu übernehmen?<br />
14. Wie wird die Beratung <strong>und</strong> Information durch die<br />
Landratsämter, die Regierungen <strong>und</strong> das Bayerische<br />
Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen bewertet? Welche weitergehenden<br />
Beratungsangebote oder auch Fortbildungsangebote<br />
zum BayKiBiG <strong>und</strong> v.a. auch zu<br />
welchen Regelungsbereichen des BayKiBiG würden<br />
Sie sich wünschen?<br />
15. Wie hat sich die Personalplanung verändert? Wurden<br />
Trägerverbünde gebildet, um einen Pool von<br />
Springerkräften zu bilden oder Personal trägerübergreifend<br />
einsetzen zu können? Inwieweit machen<br />
die Träger Gebrauch von den arbeitsrechtlichen<br />
Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu flexibilisieren<br />
(Jahresarbeitszeitmodelle, Modelle nach dem<br />
Teilzeitbeschäftigungsgesetz)?<br />
16. Wie beurteilen Sie das Instrument des Anstellungsschlüssels<br />
als Hilfsmittel <strong>für</strong> die Personalplanung?<br />
Worin sehen sie die Gründe, weshalb zahlreiche<br />
Gemeinden bzw. Träger nicht den empfohlenen<br />
Anstellungsschlüssel anstreben, vielmehr<br />
eine Vielzahl von Einrichtungen Anstellungsschlüssel<br />
am Rande der Förderfähigkeit aufweisen?<br />
17. Welche Weiterentwicklungen der pädagogischen<br />
Rahmenbedingungen halten Sie <strong>für</strong> besonders<br />
dringend?<br />
18. Wie beurteilen Sie die Kooperation vor Ort von<br />
Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule? Hat sich in diesem<br />
Bereich in den letzten zwei Jahren eine Ver-<br />
5
6<br />
besserung ergeben? Können Sie gelungene Beispiele<br />
<strong>für</strong> Kooperation benennen?<br />
19. Welche Erfahrungen, Anregungen haben Sie zu<br />
den Vorkursen <strong>für</strong> Migrantenkinder in Kooperation<br />
des Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />
Fragenteil der SPD-Fraktion<br />
1. Allgemeines<br />
1.1. Wie beurteilen Sie einen Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle<br />
Kinder auf Ganztagsbetreuung vom 1. Geburtstag<br />
bis zum Schuleintritt?<br />
1.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf<br />
das Betreuungsangebot im ländlichen Raum aus?<br />
2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />
2.1. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />
nach zwei Jahren Praxis- Erfahrung beurteilt?<br />
2.2. Ist es möglich den BEP unter den derzeitigen Rahmenbedingungen<br />
des BayKiBiG in der Praxis umzusetzen?<br />
Wie müssten diese verändert werden,<br />
damit eine Umsetzung des BEP besser erfolgen<br />
kann? Wie müsste das Erzieher / Kind Verhältnis<br />
sein, wie groß sollten die Gruppen sein?<br />
2.2.1. Welche Qualifizierung sollten Erzieher / Leitung<br />
vorweisen? Reichen Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
aus?<br />
2.3. Wird die Weiterentwicklung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans<br />
<strong>für</strong> unter 3-jährige <strong>und</strong> über 6-jährige<br />
<strong>für</strong> notwendig erachtet? Ist die Weiterentwicklung<br />
<strong>für</strong> über 6-jährige insbesondere unter dem<br />
Aspekt der Zusammenarbeit von Kindergarten<br />
<strong>und</strong> Schule erforderlich?<br />
3. Ausbildung / Erzieher<br />
3.1. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die<br />
Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher,<br />
insbesondere auf die Möglichkeiten der Vor<strong>und</strong><br />
Nachbereitung, der Umsetzung des Erziehungs-<br />
<strong>und</strong> Bildungsplans, der Gestaltung des<br />
pädagogischen Alltags <strong>und</strong> der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />
aus?<br />
3.2. Welche Ausbildungs-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskonzepte<br />
<strong>für</strong> die Erzieherinnen werden im Hinblick<br />
auf die Einführung eines neuen Kindertagesstättengesetzes<br />
mit neuem Finanzierungskonzept sowie<br />
dem Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan <strong>für</strong> notwendig<br />
gehalten?<br />
3.3. Welche Änderungen in der Ausbildungskonzeption<br />
<strong>für</strong> Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>schullehrerinnen<br />
<strong>und</strong> –lehrer muss es geben, um<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen<br />
Kindertagesstätten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule zu gewährleisten?<br />
3.4. Wie hat sich der Verwaltungsaufwand seit Einführung<br />
des BayKiBiG in den Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
entwickelt?<br />
4. Finanzierung<br />
4.1. Wie wirkt sich die kindbezogene Finanzierung auf<br />
die Kinderbetreuungseinrichtung <strong>und</strong> insbesondere<br />
die Umsetzung des BEP auf Personalplanung<br />
<strong>und</strong> -ausstattung aus?<br />
4.2. Lassen die Rahmenbedingungen, die sich aus der<br />
kindbezogenen Förderung ergeben, eine optimale<br />
Umsetzung des BEP zu? Wo liegen die Hauptprobleme?<br />
4.3. Welche pädagogischen Auswirkungen haben die<br />
Gewichtungsfaktoren bei der kindbezogenen Förderung<br />
auf die Gruppenarbeit in Kindertagesstätten?<br />
4.4. Sind im Hinblick auf die Gewichtungsfaktoren die<br />
Finanzierung <strong>und</strong> die daraus resultierenden Rahmenbedingungen<br />
insbesondere in Kinderkrippen,<br />
Horten <strong>und</strong> integrativen Betreuungseinrichtungen<br />
ausreichend? Reicht der Faktor 4,5 <strong>für</strong> behinderte<br />
Kinder in ihren Einrichtungen aus, um die Rahmenbedingungen<br />
von integrativen Gruppen (15<br />
Kinder zusätzliche Heilpädagogische Kraft) zu halten,<br />
bzw. zu verbessern? Bietet die Regelung Anreize<br />
mehr integrative Einrichtungen zu schaffen?<br />
4.4.1. Welche Erfahrungen liegen vor beim Genehmigungsverfahren<br />
<strong>für</strong> neu beantragte integrative Kindergärten-<br />
gruppen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Einzelintegration. In<br />
welcher Weise beteiligen sich die Bezirke an der<br />
Finanzierung?<br />
4.5. Wird das BayKiBiG <strong>und</strong> die kindbezogene Förderung<br />
Kindern gerecht, die mehr Aufmerksamkeit<br />
als andere benötigen (Entwicklungsverzögerung,<br />
ADHS, Verhaltensauffälligkeit…). Halten Sie die<br />
neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die<br />
Gewichtungsfaktoren, diesbezüglich <strong>für</strong> praxisgerecht<br />
<strong>und</strong> ausreichend?<br />
4.6. Ist die derzeitige Finanzierung ausreichend <strong>für</strong> die<br />
Ausstattung <strong>und</strong> die Qualifizierung des Personals?<br />
4.7. Glauben Sie, dass durch das neue Gesetz Verfügungszeiten<br />
genügend abgesichert sind?<br />
4.8. Gehen Sie davon aus, dass das neue Gesetz Auswirkungen<br />
auf die Arbeitsverträge der in Kindertagesstätten<br />
Beschäftigten hat? Zeigen Sie die Entwicklung<br />
anhand von Beispielen auf.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
4.9. Was ist Ihrer Meinung nach an gesetzlichen <strong>und</strong><br />
anderen Maßnahmen notwendig, damit mehr<br />
Männer in Kindertagesstätten arbeiten?<br />
4.10. Ist die Finanzierung der Sprachförderung von Kindern<br />
mit Sprachdefiziten nach dem BayKiBiG ausreichend?<br />
5. Gastkinderregelung / Elternrechte<br />
5.1. Gewährleistet das neue Kindertagesstättengesetz<br />
das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern auf eine<br />
freie Wahl der pädagogischen Ausrichtung der Betreuungseinrichtung<br />
<strong>und</strong> des Ortes der Betreuungseinrichtung?<br />
Wie schätzen Sie die Gastkinderregelung<br />
aus Sicht der Kommune ein?<br />
5.2. Ist die vorgesehene Gastkinderregelung ausreichend<br />
<strong>und</strong> berücksichtigt sie ausreichend die Bedürfnisse<br />
von Familien, insbesondere die Vereinbarkeit<br />
von Familie <strong>und</strong> Beruf?<br />
5.3. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Rechte der<br />
Eltern im neuen Gesetz ausreichend abgesichert<br />
sind?<br />
5.4. Welche Probleme ergeben sich aus der Anwendung<br />
der Gastkinderregelung <strong>für</strong> die Gemeinden?<br />
6. Zusammenarbeit Gr<strong>und</strong>schule – Kindergarten<br />
6.1. Hat sich seit Einführung des BayKiBiG die Zusammenarbeit<br />
von Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> Kindergarten verbessert?<br />
Was wäre zu tun, um weitere Verbesserungen<br />
zu erreichen?<br />
6.2. Sind der BEP <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>schullehrplan aufeinander<br />
abgestimmt?<br />
6.3. Welche Erfahrungen gibt es mit der Kooperation<br />
zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule, bei der<br />
Gestaltung des Übergangs?<br />
7. Begleitung / Supervision<br />
Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die<br />
Möglichkeit der unterstützenden Begleitung bei<br />
der Umsetzung des BEP´s, insbesondere bei der<br />
Qualitätssicherung <strong>und</strong> Supervision <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter, aus?<br />
8. Verschiedenes<br />
8.1. Wie bewerten Sie den im Gesetz vorgesehenen<br />
Stellenwert der Tagespflege?<br />
8.2. Wie schätzen Sie die Stärkung der Kommunen in<br />
Sachen Bedarfsfestlegung ein? Sehen Sie die Gefahr,<br />
dass der Bedarf nicht ausreichend gedeckt<br />
wird, da hier verschiedene Interessen der Kommu-<br />
nen kollidieren – z. B. die Kommune ist Finanzier<br />
<strong>und</strong> Auftraggeber?<br />
8.3. Wie bewerten Sie die durchgeführten Bedarfsfestlegungen<br />
der Kommunen? Erfolgt die Bedarfsplanung<br />
hinreichend exakt <strong>und</strong> bildet sie den tatsächlichen<br />
Bedarf vor Ort ab?<br />
Fragenteil Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
1. Offene Fragen zum BayKiBiG<br />
1.1. Welches sind Ihrer Ansicht nach die drei dringendsten<br />
Veränderungsbedarfe am BayKiBiG?<br />
1.2. Wo werden mittelfristig die größten Probleme auftauchen?<br />
1.3. Welche Probleme sehen Sie langfristig?<br />
1.4. Sind diese Schwierigkeiten „Geburtswehen“, die<br />
lediglich mit der Einführung des BayKiBiG zusammenhängen<br />
verb<strong>und</strong>en oder Fehlern im System<br />
geschuldet?<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />
2.1. Inwieweit kann das BayKiBiG in seiner aktuell gültigen<br />
Form die Gr<strong>und</strong>sätze mehr Fördergerechtigkeit<br />
<strong>für</strong> die Träger, mehr pädagogische Qualität <strong>für</strong><br />
die Kinder, verbesserte Vereinbarkeit von Familie<br />
<strong>und</strong> Beruf <strong>für</strong> die Eltern einlösen?<br />
2.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Bezuschussung<br />
auf die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />
aus? Welche Vor- bzw. Nachteile sehen<br />
Sie?<br />
3. Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />
3.1. Lassen die Rahmenbedingungen eine f<strong>und</strong>ierte<br />
Umsetzung des BEP zu?<br />
3.2. Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?<br />
3.3. Wie kann die Einhaltung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele<br />
nach dem BEP gewährleistet werden?<br />
4. Finanzierung<br />
4.1. Wie wirkt sich das Gebot der Kostenneutralität bei<br />
der Umsetzung der kindbezogenen Förderung auf<br />
die Qualität der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungseinrichtungen<br />
aus?<br />
4.2. Gewichtungsfaktoren<br />
4.2.1. Halten Sie das Finanzierungsmodell über Gewichtungsfaktoren<br />
<strong>für</strong> sinnvoll?<br />
7
8<br />
4.2.2.Was sind Stärken, was sind Schwächen?<br />
4.2.3. Welche konkreten Veränderungsbedarfe sehen<br />
Sie?<br />
4.2.4. Sind <strong>für</strong> alle Kinder, die besondere Zuwendung<br />
benötigen,Gewichtungsfaktoreninausreichendem<br />
Maße eingeplant?<br />
4.2.5. Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internationalem<br />
Niveau gewährleistet werden?<br />
4.3. Basiswert<br />
4.3.1. Ist der Basiswert ausreichend ausgestattet? (auch<br />
im Hinblick auf Verfügungszeiten, Krankheits- <strong>und</strong><br />
Urlaubsvertretungen, Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung pädagogischer<br />
Angebote, Umsetzung des BEP, Elternarbeit,<br />
Verwaltungsaufgaben)<br />
4.3.2.Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internat<br />
ionalem Niveau gewährleistet werden?<br />
4.4. Buchungsmodell<br />
4.4.1. Ist das Buchungsmodell in der gültigen Fassung<br />
praktikabel?<br />
4.4.2. Welches sind die Folgen in den Einrichtungen <strong>für</strong><br />
pädagogisches Personal <strong>und</strong> Träger?<br />
4.4.3.Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />
4.5. Situation des Personals<br />
4.5.1. Wie hat sich die Situation des pädagogischen Personals<br />
in den Einrichtungen durch das BayKiBiG<br />
verändert (in Bezug auf Sicherheit des Anstellungsverhältnisses,<br />
zu leistender Arbeitsumfang,<br />
Planbarkeit, Gehalt)?<br />
4.5.2. Welche Änderungen im BayKiBiG sind notwendig,<br />
um <strong>für</strong> das Personal sichere Arbeitsbedingungen<br />
<strong>und</strong> das Anbieten von hochqualitativen pädagogischen<br />
Angeboten zu ermöglichen?<br />
4.6. Betreuungsschlüssel<br />
4.6.1. Halten Sie den empfohlenen Betreuungsschlüssel<br />
von 12,5:1 <strong>für</strong> ausreichend um international konkurrenzfähige<br />
Kinderbildung <strong>und</strong> -betreuung zu<br />
gewährleisten?<br />
4.6.2. Halten Sie den <strong>für</strong> U3 per Gewichtungsfaktor erhöhten<br />
Betreuungsschlüssel <strong>für</strong> ausreichend um<br />
international konkurrenzfähige Kinderbildung <strong>und</strong><br />
-betreuung zu gewährleisten?<br />
4.6.3. Welche Betreuungsschlüssel wären Ihrer Ansicht<br />
nach <strong>für</strong><br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
4.6.3.1. KiTas<br />
4.6.3.2. Krippen<br />
4.6.3.3. Horte<br />
4.6.3.4. Tagespflege<br />
notwendig um qualitativ hochwertige pädagogische<br />
Arbeit anbieten zu können?<br />
4.7. Integration von Kindern mit Behinderung<br />
4.7.1. Können alle Kinder mit Behinderung angemessen<br />
gefördert werden?<br />
4.7.2.Ist Integration möglich?<br />
4.7.3. Wie ist die Aufteilung der Leistungen <strong>und</strong> Kosten<br />
zwischen Kommunen <strong>und</strong> Bezirken verbindlich zu<br />
regeln?<br />
4.7.4.Wo sehen Sie Verbesserungsbedarfe?<br />
4.8. Sprachförderung<br />
4.8.1. Sind die im BayKiBiG vorgegebenen Rahmenbedingungen<br />
ausreichend um Sprachförderung <strong>für</strong><br />
alle Kinder, die diese benötigen, zu gewährleisten?<br />
4.8.2.Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />
4.9. Landkindergartenregelung<br />
4.9.1. Besteht bezüglich der Landkindergartenregelung<br />
Änderungsbedarf?<br />
4.9.2. Welches sind die Probleme in Zusammenhang mit<br />
der Landkindergartenregelung?<br />
4.9.3. Wie können diese Ihrer Ansicht nach gelöst werden?<br />
5. Bedarfsplanung<br />
5.1. Wie bewerten Sie die geltende Regelung zur Bedarfsplanung<br />
in Bezug auf<br />
5.1.1. Bedarfsdeckung des Angebotes insbesondere im<br />
Bereich U3 <strong>und</strong> Horte, wobei die Öffnungszeit zu<br />
berücksichtigen ist?<br />
5.1.2. die Rolle der Tagespflege <strong>und</strong> der altersgeöffneten<br />
Einrichtungen auch unter Qualitätsgesichtspunkten?<br />
5.1.3. Welche Stellung sollte der Tagespflege zukommen?<br />
5.1.4. Welche Probleme entstehen durch die Altersöffnung<br />
bestehender Einrichtungen?
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
5.2. Gastkinderregelung<br />
5.2.1. Kollidiert die Gastkinderregelung in ihrer jetzigen<br />
Ausgestaltung mit dem b<strong>und</strong>esgesetzlich festgeschriebenen<br />
Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern in<br />
Bezug auf pädagogisches Konzept <strong>und</strong> Betreuungszeit?<br />
5.2.2. Handhaben die Kommunen Bayerns die Ausgestaltung<br />
der Gastkinderregelung unterschiedlich?<br />
5.2.3. Wenn ja, wie können diese Probleme Ihrer Ansicht<br />
nach gelöst werden?<br />
6. Qualität des Angebotes in Horten<br />
6.1. Welche Problemstellungen gibt es im Zusammenhang<br />
mit Öffnungszeiten <strong>und</strong> Buchungsmodell?<br />
6.2. Sind ausreichend Ressourcen vorhanden, um<br />
hochwertige pädagogische Angebote machen zu<br />
können?<br />
6.3. Ist der Betreuungsschlüssel ausreichend?<br />
6.4. Was müsste sich aus ihrer Sicht ändern?<br />
7. Betriebskindertagesstätten<br />
7.1. Inwieweit befördert oder behindert das BaykiBiG<br />
das Entstehen von betrieblichen Bildungs- <strong>und</strong><br />
Betreuungsangeboten?<br />
7.2. Was müsste sich aus Ihrer Sicht ändern?<br />
8. Early Excellence Center<br />
Bietet das BayKiBiG Rahmenbedingungen, innerhalb<br />
derer der Aufbau von Early Excellence Centern<br />
befördert wird? Welche Probleme gibt es?<br />
9. Elternmitbestimmung<br />
9.1. Sind die Elternbeiräte ausreichend gesetzlich verankert?<br />
9.2. Ist Mitsprache <strong>und</strong> Mitbestimmung der Eltern unter<br />
den gesetzlichen Gegebenheiten in zufrieden<br />
stellendem Maße möglich?<br />
9.3. Ist Elternarbeit im notwendigen, ausreichenden,<br />
zufrieden stellenden oder gutem Maße möglich?<br />
10. Übergang Kita Gr<strong>und</strong>schule<br />
10.1. Bietet das BayKiBiG in der aktuell gültigen Fassung<br />
die Rahmenbedingungen um eine enge Zusammenarbeit<br />
zwischen KiTa <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule zu<br />
gewährleisten?<br />
10.2. Wo sehen Sie Handlungsbedarfe?<br />
11. Informationspolitik<br />
11.1. Wie bewerten Sie die Praxis der Staatsregierung,<br />
zentrale Informationen zur Ausgestaltung des Bay-<br />
KiBiG in unregelmäßigen Abständen <strong>und</strong> unstrukturierter<br />
Weise an die Einrichtungen zu schicken<br />
11.2. <strong>und</strong> dies nur an registrierte Einrichtungen?<br />
9
10<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Anlage 1<br />
Stellungnahme<br />
Bayerischer Landkreistag .................... 53<br />
Anlage 2<br />
Stellungnahme<br />
AWO-Landesverband Bayern ................. 57<br />
Anlage 3<br />
Stellungnahme<br />
Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />
bayerischer Kindertageseinrihtungen e. V. (ABK) . 65<br />
Anlage 4<br />
Stellungnahme<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband Bayern e. V.<br />
Bezirksverband Oberbayern ................. 77<br />
Anlage 5<br />
Stellungnahme<br />
Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband<br />
(BLLV) e. V. – Forum „Kindertagesstätten“ ....... 81<br />
Anlage 6<br />
Stellungnahme<br />
Caritas-Kindergarten Irschenberg ............. 103<br />
Anlage 7<br />
Stellungnahme<br />
Bayerisches Rotes Kreuz<br />
Landesverband Bayern ..................... 105<br />
Anlage 8<br />
Stellungnahme<br />
Bayerischer Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> Tagespflege <strong>für</strong> Kinder e. V. . . . 113<br />
Anlage 9<br />
Stellungnahme<br />
Bayerischer Landesverband kath. Tageseinrichttungen<br />
<strong>für</strong> Kinder e. V. ...................... 115<br />
Anlage 10<br />
Stellungnahme<br />
Zentrum <strong>für</strong> kindliche Mehrsprachigkeit e. V.<br />
ZKM e. V. ................................ 123<br />
Anlage 11<br />
Stellungnahme<br />
Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />
e. V. ............................... 125<br />
Anlage 12<br />
Stellungnahme<br />
Deutscher Familienverband – DFV<br />
Ortsverein München <strong>und</strong> Umland ............. 127<br />
Anlage 13<br />
Stellungnahme<br />
Elternverein der Horte Bayerns e. V. ........... 131<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Anlage 14<br />
Stellungnahme<br />
Forschungsverb<strong>und</strong> Deutsches Jugendinstitut<br />
Universität Dortm<strong>und</strong> ....................... 133<br />
Anlage 15<br />
Stellungnahme<br />
Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) ....... 151<br />
Anlage 16<br />
Stellungnahme<br />
Kinderwelt Grasbrunn – Haus <strong>für</strong> Kinder ........ 155<br />
Anlage 17<br />
Stellungnahme<br />
Gemeinde Gröbenzell ...................... 163<br />
Anlage 18<br />
Stellungnahme<br />
Institut <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>e <strong>und</strong> Kulturelle Arbeit (ISKA) . . . 167<br />
Anlage 19<br />
Stellungnahme<br />
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ............... 169<br />
Anlage 20a<br />
Stellungnahme<br />
Stephan Mahlert .......................... 171<br />
Anlage 20b<br />
Stellungnahme<br />
Stephan Mahlert ........................... 175<br />
Anlage 20c<br />
Stellungnahme<br />
Stephan Mahlert ........................... 201<br />
Anlage 21<br />
Stellungnahme<br />
Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />
Gemeinde Hafenlohr ....................... 235<br />
Anlage 22<br />
Stellungnahme<br />
Landratsamt Regensburg – Kreisjugendamt ..... 241<br />
Anlage 23<br />
Stellungnahme<br />
Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün .... 249<br />
Anlage 24<br />
Stellungnahme<br />
ver.di Landesbezirk Bayern .................. 251<br />
Anlage 25<br />
Umfrage<br />
Bayerischer Gemeindetag ................... 253<br />
Anlage 26<br />
Nachgereichte Stellungnahme<br />
B<strong>und</strong>esverband Evangelischer Erzieherinnen <strong>und</strong><br />
<strong>Sozial</strong>pädagoginnen e.V. Landesgruppe Bayern . 263
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Guten<br />
Morgen, meine Damen <strong>und</strong> Herren, ich darf Sie im Bayerischen<br />
Landtag herzlich willkommen heißen. Mein<br />
Kollege Unterländer <strong>und</strong> ich – <strong>und</strong> natürlich auch die<br />
übrigen <strong>Ausschuss</strong>kollegen – freuen sich, dass diese<br />
Anhörung bei Ihnen auf so regen Zuspruch gestoßen<br />
ist.<br />
Ich darf mich vorab da<strong>für</strong> bedanken, dass Sie unserer<br />
Bitte, uns Ihre Stellungnahmen vorab schriftlich zu schicken,<br />
so rege entsprochen haben. Bis heute Morgen, 9<br />
Uhr, waren – glaube ich – 22 Stellungnahmen eingegangen.<br />
Ich weiß nicht, ob draußen noch genügend Exemplare<br />
ausliegen. Sie brauchen jedoch nicht besorgt<br />
zu sein, diese nicht in aller Ruhe nachlesen zu können.<br />
Wir sichern Ihnen zu, dass alle Statements dem Protokoll<br />
der heutigen Anhörung als Anlage beigefügt <strong>und</strong> an<br />
Sie versandt werden, sofern Sie sich in eine Liste eintragen,<br />
die vorne ausliegt. Teilen Sie uns bitte mit, wohin<br />
wir das Protokoll schicken sollen. Wenn Sie also nur<br />
Ihren Namen eintragen <strong>und</strong> diesen noch dazu nicht leserlich<br />
schreiben, wird es schwierig werden. Also seien<br />
Sie bitte so nett <strong>und</strong> schreiben Sie Ihren Namen <strong>und</strong> Ihre<br />
Adresse deutlich. Dies wäre sehr hilfreich.<br />
Zum technischen Ablauf darf ich Folgendes sagen: Wir<br />
haben uns vorab – auch mit Blick auf die schriftlichen<br />
Stellungnahmen – darauf verständigt, die heutige Anhörung<br />
zeitlich zu befristen. Ich nehme an, dies ist auch in<br />
Ihrem Interesse. Ich bitte Sie, sich darauf einzurichten,<br />
dass wir diese Anhörung gegen 14 Uhr beenden. Also<br />
lautet unsere herzliche Bitte: Fassen Sie Ihre mündlichen<br />
Statements so, dass auch diejenigen, die nach Ihnen an<br />
der Reihe sind, noch Gelegenheit haben, sich zu<br />
äußern.<br />
Außerdem darf ich Sie bitten, dass Sie, wenn Sie aufgerufen<br />
werden, Ihren Namen <strong>und</strong> – wenn möglich – auch<br />
die Institution, die Sie vertreten, nennen. Denn wir führen<br />
heute ein Wortprotokoll; das heißt, alle Ihre Äußerungen<br />
werden im Protokoll festgehalten. Wenn Sie namentlich<br />
erscheinen wollen, müssten Sie bitte auch Ihren Namen<br />
nennen.<br />
Nun zur Sache: Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> -<br />
betreuungsgesetz, abgekürzt BayKiBiG, ist so kontrovers<br />
wie kaum ein anderes Gesetz, das wir im Bayerischen<br />
Landtag verabschiedet haben, in der Öffentlichkeit,<br />
aber auch im Landtag diskutiert worden. Das zeigt<br />
sich schon daran, dass wir im Vorfeld dieses Gesetzes<br />
zwei Anhörungen durchgeführt haben. Viele von Ihnen<br />
haben an diesen Anhörungen teilgenommen.<br />
Am 1. August 2005 hat dieses Gesetz das Licht der Welt<br />
erblickt; das heißt, es ist in Kraft getreten. Scharf gestellt<br />
wurde es allerdings erst am 1. September 2006. Seither<br />
ist es der Rahmen <strong>für</strong> die Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />
von Kindern in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> -<br />
tagespflege. Das wissen Sie alle. Aber <strong>für</strong> diejenigen,<br />
die heute als Zuhörer anwesend sind, darf ich es nochmals<br />
erwähnen.<br />
Heute wollen wir mit Ihnen gemeinsam eine erste Bilanz<br />
ziehen. Die Lektüre der schriftlichen Stellungnahmen<br />
verspricht eine kontroverse Diskussion, wie nicht anders<br />
zu erwarten war. Wir würden Ihnen vonseiten des <strong>Ausschuss</strong>es<br />
vorschlagen, dass wir den umfangreichen<br />
Fragenkatalog, den wir Ihnen zugesandt haben, heute<br />
nicht einzeln abarbeiten. Das haben Sie dankenswerterweise<br />
teilweise ja schon in Ihren schriftlichen Stellungnahmen<br />
gemacht. Vielmehr würden wir die Diskussion<br />
gerne in zwei große Blöcke unterteilen <strong>und</strong> uns im ersten<br />
Teil mit den Schwachstellen, Defiziten <strong>und</strong> Stärken<br />
dieses Gesetzes befassen. Im zweiten Teil würden wir<br />
uns gerne der Zukunft zuwenden. Ich gehe davon aus,<br />
dass Änderungsbedarf besteht. Dass auch die CSU<br />
einen Änderungsbedarf sieht, konnte man heute in einer<br />
großen Zeitung nachlesen. Deshalb sollten wir auch ein<br />
bisschen zukunftsorientiert diskutieren <strong>und</strong> nicht ausschließlich<br />
in der Vergangenheit verharren. Wir sollten<br />
versuchen, den Blick in die Zukunft zu richten in der<br />
Hoffnung, das Bestmögliche <strong>für</strong> die Erziehung unserer<br />
Kinder zu erreichen.<br />
Das BayKiBiG steht in folgendem Rahmen: Wie Sie<br />
wissen, hat der B<strong>und</strong> – auch wenn dies verfassungsrechtlich<br />
so natürlich nicht in Ordnung ist – gemeinsam<br />
mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung mit sehr<br />
hohen Zielsetzungen, vor allen Dingen <strong>für</strong> die Kinder<br />
unter drei Jahren, getroffen <strong>und</strong> ist auch bereit, sich finanziell<br />
zu beteiligen. Das muss man im Hinterkopf behalten.<br />
Dann gibt es noch b<strong>und</strong>esgesetzliche Regelungen<br />
– sei es das HAG, sei es das SGB VIII oder seien<br />
es andere einschlägige Bestimmungen –, die gewisse<br />
Vorgaben enthalten, die durch Landesrecht nicht außer<br />
Kraft gesetzt werden können. Das muss man im Hinterkopf<br />
behalten.<br />
Zur Technik ist Folgendes zu sagen: Ich hoffe, Sie haben<br />
alle ein Mikrophon in der Nähe. Wenn nicht, so müssten<br />
Sie sich so platzieren, dass Sie an ein Mikrophon<br />
kommen. Dieses Mikrophon drücken Sie bitte. Der<br />
Computer entscheidet dann, wann Sie dran sind. Die<br />
Reihenfolge der Worterteilungen ist also keine Willkür<br />
meinerseits, sondern wird ausschließlich vom Computer<br />
bestimmt. Ich darf Sie nun bitten, Ihre Wortmeldungen<br />
vorzunehmen.<br />
Abg. Joachim Unterländer (CSU): Erlauben Sie mir –<br />
auch im Sinne des Aufwärmens der Diskussion – einige<br />
gr<strong>und</strong>sätzliche Bemerkungen zur Bestandsaufnahme<br />
sowie zu den Ausführungen, die Kollege Wahnschaffe in<br />
seiner Einführung gemacht hat. Ich denke, wir müssen<br />
uns bei der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> der Bewertung des<br />
Gesetzes über die Ziele, die mit den Gesetzesberatungen<br />
verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> waren, im Klaren sein, nämlich<br />
eine Lösung zu finden, wie aufgr<strong>und</strong> der demografischen<br />
Entwicklung der Rückgang an Kindern aufgefangen<br />
werden kann, ohne dass Einrichtungen nicht<br />
mehr existieren können. Wir müssen sehen, dass es<br />
dringend erforderlich war, eine Förderung – <strong>und</strong> das ist<br />
mit diesem Gesetz erreicht worden – <strong>für</strong> alle Betreuungsformen<br />
von null bis zwölf Jahren erstmals zu erreichen.<br />
Wir müssen sehen, dass mit diesem Gesetz auch<br />
das Ziel verb<strong>und</strong>en war <strong>und</strong> ist, die Qualität in den Ein-<br />
11
12<br />
richtungen zu sichern <strong>und</strong> auszubauen sowie insgesamt<br />
den Bedarf, der vorhanden ist, nachfragegerecht abzudecken.<br />
Dies ist ein Prozess, der ins Laufen kommt.<br />
Allein <strong>für</strong> die unter Dreijährigen sind die staatlichen<br />
Haushaltsmittel um 90 %, die Zahl der betreuten Kinder<br />
um 70 % <strong>und</strong> der Versorgungsgrad um 77 % erhöht<br />
worden. Dass es weiteren Handlungsbedarf gibt, ist<br />
klar.<br />
Wenn man die Bestandsaufnahme sieht, dann gehört in<br />
diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan allgemein begrüßt <strong>und</strong><br />
unterstützt wird. Ohne dass die wertvolle pädagogische<br />
Arbeit der Einrichtungen in der Vergangenheit damit<br />
klein geredet werden soll, mache ich darauf aufmerksam,<br />
dass dieser Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan auch flächendeckend<br />
eingeführt werden konnte.<br />
Die Öffnungszeiten sind erweitert worden. Ein bedarfsgerechtes<br />
Angebot ist in 62 % aller Gemeinden erreicht<br />
worden, wie auch die Umfrage des Bayerischen Gemeindetags<br />
ergeben hat.<br />
Fast 90 % der Gemeinden haben eine Bedarfsplanung<br />
durchgeführt. Diese Bedarfsplanung ist aus unserer<br />
Sicht – <strong>und</strong> dies ist auch das Ziel des Gesetzes – der<br />
Schlüssel da<strong>für</strong>, dass Plätze bedarfsgerecht angeboten<br />
werden können. Ich denke, wir sollten an dieser Stelle<br />
aber auch an die Kommunen appellieren, dies auch entsprechend<br />
den Wünschen <strong>und</strong> Vorstellungen der Eltern<br />
zu tun. Zum Beispiel lässt sich das Thema „Gastkinderregelung“,<br />
das eines der wesentlichen <strong>und</strong> problematischen<br />
ist, was den Vollzug anbelangt, auch in den Griff<br />
bekommen, wenn man eine gemeinsame Bedarfsplanung<br />
zwischen den Kommunen durchführt, wie es in<br />
vielen Fällen schon praktiziert worden ist. Wir ermuntern<br />
die Kommunen, diese positiven Beispiele aufzugreifen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des erhöhten Gewichtungsfaktors ist die Integration<br />
von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong> besser<br />
<strong>und</strong> intensiver möglich geworden. Ich weiß nicht, ob es<br />
schon bekannt ist, dass es dank der Initiative der Staatsministerin<br />
<strong>und</strong> des Ministeriums mithilfe eines R<strong>und</strong>en<br />
Tisches gelungen ist, gemeinsam mit den Einrichtungsträgern<br />
<strong>und</strong> den Kostenträgern zu einer Lösung bei den<br />
Integrationskindergärten zu kommen. Dies ist höchste<br />
Zeit geworden. Wir wissen, dass der Faktor 4,5 alleine<br />
nicht ausreichend ist. Vielmehr waren das „plus x“ <strong>und</strong><br />
der Faktor 1 im Rahmen der Eingliederungshilfe zwingend<br />
erforderlich. Hier ist mit dem Abschluss der Rahmenleistungsvereinbarung<br />
der richtige Weg erreicht<br />
worden.<br />
Was den Verwaltungsaufwand anbelangt, so wissen wir,<br />
dass im ersten Jahr viele Probleme aufgetaucht sind,<br />
die im zweiten Jahr – wie die Einrichtungen uns zum Teil<br />
sagen – nicht mehr in dieser Weise vorhanden sind.<br />
Nichtsdestotrotz müssen wir hier genau hinsehen. Außerdem<br />
müssen wir natürlich sehen, dass Probleme<br />
hinsichtlich der Rahmenbedingungen – Sie haben dies<br />
ja schon angesprochen – weiterentwickelt <strong>und</strong> verbessert<br />
werden können.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Insgesamt bietet dieses Gesetz – auf die Perspektiven<br />
gehen wir in einem zweiten Block ein – eine große<br />
Chance zu Flexibilität, wenn die Rahmenbedingungen<br />
stimmen. Wir sind der Meinung, dass man mit diesem<br />
Gesetz in den Einrichtungen arbeiten kann. Die Flexibilität<br />
im Interesse der Eltern sowie die Konzentration der<br />
Zuständigkeit in den Kommunen sind zwei wichtige Ansatzpunkte.<br />
Wir laden Sie dazu ein, dieses Gesetz als Chance <strong>und</strong><br />
nicht als Bedrohung zu sehen. Die Öffnung bringt natürlich<br />
eine Umstellung mit verschiedenen Umstellungsproblemen<br />
mit sich. Aber diese sollten wir gemeinsam<br />
lösen. Es ist <strong>für</strong> uns wichtig, dass diese Anhörung dazu<br />
genutzt wird. Wir werden Ihre Erkenntnisse in unsere<br />
weiteren Beratungen einbeziehen.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Jetzt<br />
sollen vor allen Dingen Sie das Wort erhalten. Ich habe<br />
die erste Wortmeldung.<br />
Frau Bianka Bauer (Elterninitiative Ehingen): Mein<br />
Name ist Bianka Bauer. Ich komme aus dem kleinen Ort<br />
Ehingen im Landkreis Ansbach. Ich bin selbst Mutter<br />
von drei Kindern. In dem Kindergarten, in dem mein<br />
jüngstes Kind untergebracht ist, damit ich arbeiten<br />
gehen kann, konnte ich feststellen, dass sich die Zustände<br />
<strong>für</strong> mein Kind <strong>und</strong> die Kinder, die dort in den Kindergarten<br />
gehen, deutlich verschlechtert haben. Ich<br />
habe an Familienministerin Christa Stewens einen Brief<br />
geschrieben. Zu Ihrem Verständnis würde ich diesen<br />
gerne kurz vorlesen, weil er genau die Kritikpunkte enthält,<br />
um die es hier geht:<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren der Regierung, sehr<br />
verehrte Frau Stewens,<br />
Ich als Mutter einer Tochter, die halbtags den Ehinger<br />
Kindergarten in unserer Nähe besucht, wende mich<br />
heute an Sie, um auf die verheerenden Auswirkungen<br />
des neuen Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetzes<br />
hinzuweisen <strong>und</strong> eine sofortige Überarbeitung<br />
zu fordern. Als Mutter <strong>und</strong> Gründerin der Ehinger<br />
Elterninitiative habe ich festgestellt, dass sich seit zwei<br />
Jahren die Bedingungen <strong>für</strong> mein Kind <strong>und</strong> die anderen<br />
Kindergartenkinder deutlich verschlechtert haben. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong> habe ich eine Elterninitiative ins Leben<br />
gerufen <strong>und</strong> vorerst nur 31 Kindergärten – 220 haben<br />
wir in Mittelfranken – die Möglichkeit angeboten, sich an<br />
dieser Aktion zu beteiligen. Das Interesse der Eltern war<br />
riesig <strong>und</strong> die Freude der Leiterinnen groß, dass dieses<br />
leidige Thema endlich angepackt wird. Gerade die<br />
mehrgruppigen Kindergärten auf dem Land haben massive<br />
Probleme, <strong>und</strong> einige davon kämpfen sogar ums<br />
Überleben.<br />
Alle 31 Kindergärten haben die Eltern über die jetzige<br />
Lage informiert <strong>und</strong> auf die Entwicklungen <strong>und</strong> Auswirkungen<br />
des neuen Gesetzes hingewiesen. Alle befragten<br />
Eltern sprachen sich gegen Personaleinsparungen,<br />
gegen ein ständig sinkendes Bildungsniveau <strong>und</strong> gegen<br />
fehlenden sozialen Umgang mit- <strong>und</strong> untereinander aus.<br />
Somit haben wir in acht Wochen – in einer sehr kurzen
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Zeit – 1262 Unterschriften gesammelt, die sich gegen<br />
eine Aufbewahrungsstätte – <strong>und</strong> dahin entwickelt sich<br />
der Kindergarten in den nächsten Jahren, wenn das<br />
Gesetz nicht überarbeitet wird – ausgesprochen haben.<br />
Ich muss Ihnen sagen, so haben wir uns das als Eltern<br />
unserer Kinder nicht vorgestellt.<br />
Wir, die Eltern der Kinder, die den Kindergarten besuchen,<br />
fordern aus diesem Gr<strong>und</strong> ganz klar eine sofortige<br />
Überarbeitung des bestehenden Kindergartengesetzes<br />
<strong>und</strong> eine Korrektur der bereits entstandenen Auswirkungen.<br />
Es kann nicht sein, dass uns vorgeschrieben<br />
wird, wie unsere Kinder sein müssen, damit sie in ein<br />
finanzielles Raster oder in irgendwelche finanziellen Vorstellungen<br />
passen. Ich finde, die Pläne sind unausgereift.<br />
Es ist nicht viel Platz <strong>für</strong> Kinder mit Lern- <strong>und</strong> Verhaltensstörungen<br />
oder -schwierigkeiten vorgesehen,<br />
geschweige denn – <strong>und</strong> der Anteil derer ist auch sehr<br />
groß – die Kinder von alleinerziehenden Eltern, die<br />
darauf angewiesen sind, einen vernünftigen Kindergartenplatz<br />
zu bekommen oder einen Platz <strong>für</strong> Hausaufgabenbetreuung,<br />
die wirklich auch stattfindet.<br />
Die wichtigsten Kritikpunkte am bayerischen Kindergartengesetz<br />
haben wir zusammengefasst:<br />
Erstens. Wir fordern die Möglichkeit einer längerfristigen<br />
Planung <strong>und</strong> die Sicherstellung der Finanzierung.<br />
Die Kindergartenplätze müssen sehr früh gebucht<br />
werden, um das künftige Kindergartenjahr planen <strong>und</strong><br />
finanzieren zu können. Die Eltern wissen oft nicht, wann<br />
sie einen Platz brauchen <strong>und</strong> wie viele St<strong>und</strong>en sie benötigen.<br />
Zweitens. Wir fordern eine h<strong>und</strong>ertprozentige Abdeckung<br />
der Kosten <strong>und</strong> nicht die Option der Abhängigkeit,<br />
wie viel eine Kommune in der Lage oder bereit ist<br />
zu investieren.<br />
Zahlreiche Elternversammlungen, Kirchenvorstandssitzungen,<br />
Gemeinderatssitzungen usw. sind notwendig,<br />
weil jedes Jahr aufs Neue die Finanzierung der Einrichtung<br />
verhandelt werden muss. Der Verwaltungsaufwand<br />
steigt ins Unermessliche <strong>und</strong> ist eigentlich auch unnötig.<br />
Drittens. Wir fordern auch auf dem Land ganztägige Öffnungszeiten<br />
der Einrichtungen <strong>und</strong> ein Betreuungsangebot,<br />
das vom Kleinkind bis zum Schulkind reicht. Außerdem<br />
müssen die längere Öffnungszeit <strong>und</strong> das Betreuungsangebot<br />
dieser Altersstufen zusätzlich in der<br />
Finanzierung berücksichtigt werden.<br />
Die Eltern wissen nie genau, ob der Kindergarten auch<br />
im nächsten Kindergartenjahr noch die gleichen Öffnungszeiten<br />
hat <strong>und</strong> das gleiche Betreuungsangebot<br />
anbieten bzw. halten kann. Berufstätige <strong>und</strong> alleinerziehende<br />
Mütter können demzufolge nicht vorausschauend<br />
ihre Zukunft planen <strong>und</strong> bangen um ihren Arbeitsplatz.<br />
Viertens. Wir fordern mehr Personal, um ausreichende<br />
Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsarbeit erwarten zu können.<br />
Der Kindergarten kann nur bedingt den Bildungsplan<br />
umsetzen, da Kleingruppenarbeit bei geringem Personalaufwand<br />
nicht mehr möglich ist. Wie soll sich die<br />
Pisa-Studie je verbessern, wenn schon im Kleinkindalter<br />
angefangen wird, an der Bildung zu sparen?<br />
Fünftens. Wir fordern, den Basiswert um mindestens<br />
30 % heraufzusetzen. Mit dem neuen Gesetz wurden<br />
Kosten von Staat <strong>und</strong> Kommune auf die Eltern abgewälzt.<br />
(Abg. Joachim Unterländer (CSU): Das ist doch<br />
überhaupt nicht wahr! Das stimmt doch nicht!)<br />
Die Eltern müssen vielerorts höhere Beiträge zahlen, um<br />
halbwegs die Lücken des Gesetzes zu schließen.<br />
(Abg. Joachim Unterländer (CSU): So ein Unsinn!)<br />
Lassen Sie mich bitte zu Ende lesen. Danke!<br />
Der festgelegte Basiswert ist viel zu niedrig angesetzt.<br />
Den Trägern wurden sämtliche Risiken – Krankheitsrisiko,<br />
Wechsel der Kinderzahlen in der Gemeinde – auferlegt,<br />
ohne durch die verbesserte Förderung auch die<br />
wirtschaftlichen Möglichkeiten zu schaffen.<br />
Sechstens. Wir fordern einen höheren Finanzierungsfaktor<br />
<strong>für</strong> Kinder bis zum zweiten Lebensjahr.<br />
In den Kleinkindgruppen – Alter: ein bis drei Jahre –<br />
muss unbedingt noch mehr berücksichtigt werden, ob<br />
die Kinder erst ein oder zwei Jahre alt sind. Warum?<br />
Einjährige Kinder brauchen wesentlich mehr Zuwendung<br />
<strong>und</strong> Pflege durch die Erzieherin. Dies fängt schon<br />
innerhalb der Bringzeiten früh am Morgen an.<br />
Siebtens. Wir fordern, dass jede Gemeinde <strong>und</strong> der<br />
Staat verpflichtet werden, den Zuschuss zu zahlen,<br />
auch wenn die Einrichtung außerhalb der Gemeindegrenzen<br />
liegt.<br />
Die Gastkindregelung schränkt uns Eltern gerade auf<br />
dem Lande sehr ein. Überall wird Wettbewerb propagiert.<br />
Gute Kindergärten sind auf die Kinderzahlen aus<br />
ihrem Ort beschränkt. Wie sollen Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit<br />
gefördert werden, wenn vielleicht gerade<br />
der Kindergarten in ihrem Ort aufgr<strong>und</strong> geringer Kinderzahlen<br />
nur noch vormittags öffnet.<br />
Achtens. Wir fordern eine zusätzliche Erzieherin oder<br />
Verwaltungskraft, die sich mit den Aufgaben der Kindergartenleiterin<br />
befasst.<br />
Die Leiterinnen der Kindergärten sind zum großen Teil<br />
damit beschäftigt, den Verwaltungsaufgaben nachzukommen<br />
anstatt ihre Kompetenz den Kindern zu<br />
widmen. Das muss aufhören. Diese Arbeiten muss<br />
jemand anderes erledigen. Wir wollen keine Aufbewahrungsstätte,<br />
sondern pädagogisch wertvolle <strong>und</strong> soziale<br />
13
14<br />
Bildungsarbeit <strong>für</strong> unsere Kinder. Denn unsere Kinder<br />
sind unser größtes Gut, nicht nur vor den Wahlen.<br />
Wir hoffen zum Reagieren ermutigt <strong>und</strong> zum Kämpfen<br />
angeregt zu haben. Es wäre schön, wenn wir der Presse,<br />
die uns begleitet, über einen positiven Ausgang berichten<br />
könnten. Im Interesse unserer Kinder grüßen wir<br />
aus dem Landkreis Ansbach.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Frau<br />
Bauer, darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen.<br />
Frau Bianka Bauer (Elterninitiative Ehingen): Ja, ich<br />
möchte nur noch kurz abschließend etwas sagen. Ich<br />
habe diesen Brief an sechs Abgeordnete verschickt. Wir<br />
hoffen <strong>und</strong> warten natürlich auf eine Reaktion Ihrerseits.<br />
Der Ehinger Kindergarten hat massive Probleme, den<br />
Bildungsplan mit wenig Personal umzusetzen. Wie Sie<br />
sehen konnten, sind uns von den 31 Kindergärten<br />
26 Kommentare zugeschickt worden, die unaufgefordert<br />
geschrieben wurden. Diese kann ich gerne dalassen.<br />
Was dort geschrieben steht, beweist ganz klar,<br />
dass es nicht nur unserem Kindergarten so geht <strong>und</strong> vor<br />
allen Dingen, dass die anderen auch Probleme haben.<br />
Für mich wäre ganz wichtig, dass schnell etwas passiert.<br />
Denn auch ich dulde <strong>für</strong> mein Kind keinen Platz in<br />
der zweiten Reihe. Ich denke, dies tut auch kein anderer.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Das war<br />
ziemlich viel auf einmal. Ich darf nur eine Bitte an Sie alle<br />
richten. Wir haben zu dieser Anhörung Experten eingeladen.<br />
Ich bitte um Verständnis da<strong>für</strong>, dass wir diese bei<br />
den Wortmeldungen vorrangig berücksichtigen. Ich<br />
weiß, dass noch andere Besucher anwesend sind, die<br />
gerne etwas sagen möchten. Aber wir haben hier bestimmte<br />
Regularien. Ich bitte darum, diese zu beachten.<br />
Abg. Renate Dodell (CSU): Ich verzichte zugunsten<br />
von Experten auf meinen Wortbeitrag.<br />
SV Reiner Prölß (Bayerischer Städtetag/Stadtrat Nürnberg):<br />
Mein Name ist Reiner Prölß. Ich bin berufsmäßiger<br />
Stadtrat <strong>für</strong> Jugend, Familie <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>es der Stadt<br />
Nürnberg <strong>und</strong> in dieser Eigenschaft auch Mitglied des<br />
<strong>Sozial</strong>ausschusses des Bayerischen Städtetags. Aus<br />
Sicht einer Großstadt wie Nürnberg hat sich das Bayerische<br />
Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz bewährt,<br />
wobei ich die Beobachtung mache, dass offensichtlich<br />
proportional zur Größe der Städte die Akzeptanz größer<br />
ist. Ich will auch deutlich sagen, dass die Frage der Veränderung<br />
von Trägerlandschaften, die man gelegentlich<br />
hört, bei uns nicht zutrifft. Wir haben eine große, bunte<br />
<strong>und</strong> vielfältige Trägerlandschaft. Diese hat sich auch<br />
durch das BayKiBiG nicht verändert.<br />
Wir stellen fest, dass die Diskussion um die Umsetzung<br />
des BayKiBiG in der Öffentlichkeit <strong>und</strong> Fachöffentlichkeit<br />
durchaus einen gewissen Schub erreicht hat, was<br />
den weiteren Ausbau anbelangt. Ich sage aber auch an<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
dieser Stelle mit etwas Sorge, dass mit der gut gemeinten<br />
Verwaltungsvereinbarung <strong>für</strong> die Investitionskosten<br />
bezüglich des Ausbaus der unter Dreijährigenbetreuung<br />
momentan die Gefahr besteht, dass die Prozesse,<br />
die angeleiert wurden, stoppen bzw. so lange<br />
stoppen, bis die entsprechenden Bestimmungen auf<br />
Landesebene geregelt werden. Meine Bitte wäre, was<br />
die Investitionskostenförderung anbelangt, möglichst<br />
rasch <strong>und</strong> zügig deutlich zu machen, dass Baumaßnahmen,<br />
die jetzt begonnen werden können oder in Planung<br />
sind, keine förderschädlichen Auswirkungen<br />
haben, bis die Ausführung in Bayern geregelt ist.<br />
Bei der Bedarfsplanung stelle ich fest, dass diese sicherlich<br />
in den Großstädten kein Problem darstellt, dass<br />
es aber hinsichtlich der Frage der Planungen in kleineren<br />
Bereichen durchaus zu Schwierigkeiten kommt. Deswegen<br />
sollte noch einmal nachgedacht werden, inwieweit<br />
Bedarfsplanungsstandards vorgegeben werden<br />
können. Bezüglich des immer wieder diskutierten Verwaltungsaufwands<br />
muss man sagen, dass dieser natürlich<br />
<strong>für</strong> die einzelnen Kindertageseinrichtungen wie auch<br />
<strong>für</strong> die Jugendämter wesentlich größer ist. Diesem Verwaltungsaufwand<br />
steht aber auch die Frage der Gerechtigkeit<br />
gegenüber. Ich möchte daher etwas salopp<br />
sagen, dass dieses Mehr an Verwaltungsaufwand der<br />
Preis <strong>für</strong> mehr Gerechtigkeit ist. Ich gehe davon aus,<br />
dass gewisse Routinen eintreten werden, sodass dies<br />
auch vertretbar ist.<br />
Die Gastkinderregelung ist nach unseren Beobachtungen<br />
furchtbar bürokratisch <strong>und</strong> bedarf dringend einer<br />
Nachbesserung. Allerdings haben wir in Nürnberg es so<br />
geregelt, dass wir im Rahmen der Städteachse mit den<br />
Städten Erlangen, Fürth, Schwabach <strong>und</strong> mit etlichen<br />
Gemeinden im Umkreis sozusagen auf die gegenseitige<br />
Verrechnung verzichten <strong>und</strong> dies entsprechend deutlich<br />
machen.<br />
Bei den Buchungszeiten zeichnet sich der Trend bei uns<br />
ab, dass nach anfänglichem Zögern die Buchungszeiten<br />
zunehmen.<br />
Einige Anmerkungen zur Frage der pädagogischen<br />
Qualität: Dies ist einer der Punkte, die auch die Großstädte<br />
betreffen. Der Personalschlüssel, der Migranten,<br />
die Öffnungszeiten <strong>und</strong> auch den Integrationsfaktor berücksichtigt,<br />
wurde durch das<br />
BayKiBiG in Nürnberg bei den kommunalen Einrichtungen,<br />
aber auch bei den meisten Einrichtungen der<br />
freien Träger wesentlich verbessert. Allerdings will ich an<br />
dieser Stelle deutlich sagen, dass man über manche<br />
dieser Gewichtungsfaktoren intensiver diskutieren sollte,<br />
insbesondere wenn es um die U3-Gewichtungsfaktoren<br />
<strong>und</strong> das Problem der Integration geht. Auch die Formel<br />
4,5 plus x, die jetzt als Kompromiss gef<strong>und</strong>en wurde, ist<br />
letztendlich nicht optimal, höchstens suboptimal, weil<br />
viele auch den Gang zur Eingliederungshilfe infrage<br />
stellen <strong>und</strong> weil insgesamt die Zugangsvoraussetzungen<br />
noch einmal auf das Tablett kommen müssen.<br />
Der Bayerische Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) hat<br />
fachlich gesehen durchaus zu einem Diskurs <strong>und</strong> zu
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
einer Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen<br />
Trägern <strong>und</strong> Fachdiensten in Nürnberg geführt. An<br />
dieser Stelle muss allerdings angemerkt werden, dass<br />
bei der Umsetzung dieses differenzierten Plans der örtliche<br />
Träger der Jugendhilfe natürlich gewisser Strukturen<br />
<strong>und</strong> Fachlichkeiten bedarf, die in Zukunft noch viel<br />
mehr an personeller Qualität, an Beratungsqualität, an<br />
Koordination <strong>und</strong> Kommunikationsqualität erfordern. Insofern<br />
ist dies natürlich auch <strong>für</strong> die Kommunen eine<br />
immense Belastung. Man muss daher auch einmal darüber<br />
nachdenken, inwieweit hier eine entsprechende<br />
Unterstützung erfolgen könnte.<br />
Insbesondere fällt auf, dass aus dem BEP natürlich auch<br />
noch abzuleiten ist, dass wir verstärkt über Konzepte<br />
<strong>und</strong> Ansätze der Krippenpädagogik nachdenken<br />
müssen. Nachdem verkündet wurde, dass es keine<br />
Ganztagsgr<strong>und</strong>schule in Bayern geben soll, sollte auch<br />
intensiv über die Frage des Zusammenspiels von Schule<br />
<strong>und</strong> Hort im Sinne einer integrierten Ganztagesbildung,<br />
die die Mittagsbetreuung mit einbezieht, nachgedacht<br />
werden. Ich bin der Meinung, dass Jugendhilfe gerade<br />
in Gr<strong>und</strong>schulen – <strong>und</strong> der Standort ist letztendlich auch<br />
der Hort – eine viel wichtigere Rolle spielen muss, auch<br />
wenn dann Ganztagesschulen kommen. Denn letztendlich<br />
öffnet Jugendhilfe auch die Systeme zu individuellen<br />
allgemeinen Förderangeboten mit anderen Handlungsfeldern<br />
der Jugendhilfe.<br />
Wenn wir über die Qualität nachdenken, beispielsweise<br />
im Bereich der sprachlichen Qualifizierung, der naturwissenschaftlich-technischen<br />
Bildung oder der musisch-kulturellen<br />
Bildung, dann darf das nicht so angelegt<br />
sein, dass sozusagen der Doktor mit seinem Köfferchen<br />
eingeflogen wird <strong>und</strong> dass dann à la St<strong>und</strong>enplan<br />
in einer curricularen Form praktiziert wird. Vielmehr ist<br />
das A <strong>und</strong> O darauf zu legen, dass die entsprechenden<br />
Fachkräfte in den Einrichtungen qualifiziert werden.<br />
Wenn wir weiterhin wollen, was ja auch fachlich immer<br />
wieder diskutiert wird, dass sich Kindertageseinrichtungen<br />
als Orte <strong>für</strong> Familien bis hin zu Familienzentren<br />
entwickeln, dann muss man, denke ich, diesen Ansprüchen<br />
letztendlich auch fördertechnisch gerecht<br />
werden.<br />
An diesem Punkt komme ich zum pädagogischen Personal.<br />
Ich finde, man muss in diesem Zusammenhang<br />
intensiver über das Fachkräftegebot, das heißt zwei<br />
Fachkräfte, nachdenken. Man muss über die Qualifikationsebenen<br />
nachdenken, das heißt, dass größere Einrichtungen<br />
auch Leitungen mit Fachhochschulniveau<br />
haben sollten, bei denen – <strong>und</strong> das ist auch ein Dilemma<br />
der Finanzierung – die Leitungs-, Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeit<br />
stärker berücksichtigt werden.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass mit den bereitgestellten<br />
Mitteln der empfohlene Faktor 1:10 nicht finanzierbar<br />
ist. Das heißt, wenn wir Qualität mit dem Faktor 1:10<br />
wollen, wie es formuliert ist, dann muss an diesem Punkt<br />
nachgebessert <strong>und</strong> nachgelegt werden.<br />
Ich möchte auch deutlich machen, dass wir uns intensiver<br />
um die Ausbildung des Fachpersonals kümmern<br />
müssen. Die Ausbildung der Erzieherinnen <strong>und</strong> leider<br />
ganz wenigen Erzieher ist unzulänglich. Die Ausbildungssituation<br />
<strong>und</strong> Ausbildungszeit stehen in keinem<br />
Verhältnis dazu, was letztendlich an Qualifikation herauskommt.<br />
Ich denke, hier ist aufgr<strong>und</strong> des Bologna-<br />
Prozesses <strong>und</strong> der Veränderung zur Bachelor- <strong>und</strong> Masterausbildung<br />
eine intensive Beschäftigung in der<br />
nächsten Zeit angesagt.<br />
Das Thema „Kinderpflegerinnen“ muss an dieser Stelle<br />
ebenfalls angedacht werden. Ich denke, es muss eine<br />
Offensive der Weiterqualifizierung von Kinderpflegerinnen<br />
zu Erzieherinnen stattfinden. Denn ich bin der<br />
Meinung, dass wir auch in den Krippen – <strong>und</strong> hier muss<br />
man beobachten wie sich das Elterngeld auf die Situation<br />
<strong>und</strong> Entwicklung in den Krippen auswirkt – künftig<br />
mehr pädagogisches Personal benötigen, weil es auch<br />
hier darum geht, Lernen <strong>und</strong> Bildung von Anfang zu ermöglichen.<br />
Gerade im Krippenalter ist die Zusammenarbeit<br />
mit Eltern im Sinne von Stärkung der Erziehungsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> Erziehungssicherheit notwendig.<br />
Fazit: Ich glaube, dass der Weg des BayKiBiG <strong>und</strong> des<br />
BEP ein Weg in die richtige Richtung war <strong>und</strong> dass es in<br />
der Tat jetzt sinnvoll ist, innezuhalten <strong>und</strong> zu sehen, wo<br />
Nachbesserungen erforderlich sind.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr Prölß,<br />
wenn ich das richtig verstehe, vertreten Sie heute den<br />
Bayerischen Städtetag. Darum gestatten Sie mir zwei<br />
Nachfragen. Zum einen haben Sie von der Gastkinderregelung<br />
im Raum Nürnberg gesprochen. Sie haben<br />
von größeren Städten, mit denen Sie eine Kooperation<br />
haben, gesprochen. Wie sieht denn das im Nürnberger<br />
Umland aus, also im Verhältnis zu den kleineren Gemeinden?<br />
Vielleicht können Sie dazu kurz etwas sagen.<br />
Dann haben Sie den Faktor 1:10 angesprochen <strong>und</strong> formuliert,<br />
dieser müsse nachgebessert werden. Nun sieht<br />
die Finanzierung im Augenblick eine hälftige Finanzierung<br />
zwischen Kommune <strong>und</strong> Staat vor. Bedeuten Ihre<br />
Ausführungen, dass Sie heute ein Petitum <strong>für</strong> eine Ausweitung<br />
dieser Finanzierung abgeben wollen mit der<br />
Folge, dass der Staat <strong>und</strong> die Kommunen sich finanziell<br />
verstärkt einbringen müssen, oder wie darf ich das verstehen?<br />
SV Reiner Prölß (Bayerischer Städtetag/Stadtrat Nürnberg):<br />
Wenn die Bayerische Staatsregierung <strong>und</strong> der<br />
Freistaat einen Schlüssel von 1:10 empfehlen, dann bin<br />
ich der Meinung, dass die Mittel, die erforderlich sind,<br />
um diesen Schlüssel erreichen zu können, letztendlich<br />
auch seitens des Staates finanziert werden müssen.<br />
Dies möchte ich ausdrücklich betonen. Denn ansonsten<br />
stellt sich natürlich die Frage, inwieweit Empfehlungen<br />
<strong>und</strong> Vorgaben auch konnexitätsverträglich sind. Man<br />
kann sicherlich über bestimmte Fragen der Modalitäten<br />
diskutieren. Aber ich denke, dass die Zeche bezahlt<br />
werden muss, wenn man solche Empfehlungen gibt<br />
<strong>und</strong> wenn die Anforderungen da sind.<br />
15
16<br />
Der zweite Punkt ist folgender: Wir werden heute Nachmittag<br />
dem Jugendhilfeausschuss in Nürnberg – deswegen<br />
muss ich auch bis spätestens 13 Uhr gehen – ein<br />
Konzept vorlegen, wonach wir in den Stadtteilen mit besonderem<br />
Entwicklungsbedarf anhand von <strong>Sozial</strong>indikatoren<br />
genau diesen Schlüssel von 1:10 durchziehen<br />
wollen. Das heißt aber auch, dass wir hier in kommunale<br />
Leistung eintreten. Wir haben in Nürnberg ungefähr ein<br />
Drittel der Kindertageseinrichtungen in kommunaler<br />
Trägerschaft. Momentan liegt der Schlüssel im Durchschnitt<br />
bei ungefähr 1:11,1 bis 11,2. Dies heißt natürlich<br />
auch, wenn kleinere freie Träger, die sich mit dem Bay-<br />
KiBiG sowieso härter tun, diesen umsetzen wollen, dann<br />
brauchen sie zusätzliche Förderung, sofern sie in diesen<br />
Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf sind.<br />
Hier muss also entsprechend aufgebessert werden.<br />
Zur Frage bezüglich der Gastkinderregelung: Die genannten<br />
vier großen Städte <strong>und</strong> einige der umliegenden<br />
Gemeinden haben vereinbart, dass wir keine gegenseitige<br />
Berechnung vornehmen, sondern statistisch beobachten<br />
<strong>und</strong> uns dann zusammensetzen, weil sich das<br />
ungefähr egalisiert. Wenn es um Gemeinden geht, die<br />
weiter draußen liegen, so ist dies von unserem Jugendamt<br />
aus keine Schwierigkeit. Wir erleben aber zunehmend,<br />
dass es <strong>für</strong> Umlandgemeinden, von denen<br />
Kinder in Nürnberg untergebracht werden sollen,<br />
schwierig wird <strong>und</strong> mit sehr viel Aufwand verb<strong>und</strong>en ist,<br />
die Gelder <strong>und</strong> Mittel letztendlich zu bekommen. Auch<br />
in dem Fall sollte man noch einmal überlegen, ob man<br />
eine schlauere Lösung findet.<br />
SVe Birgit Stoppelkamp (Katholische Erziehergemeinschaft):<br />
Herr Unterländer, Sie haben vorhin die Qualität<br />
<strong>und</strong> vor allen Dingen den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />
so hervorgehoben. Da habe ich mich gleich aufgerufen<br />
gefühlt, etwas dazu zu sagen. Ich denke, alle pädagogischen<br />
Fachkräfte <strong>und</strong> Ergänzungskräfte in den Einrichtungen<br />
begrüßen den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan.<br />
Allerdings steht die Frage im Raum, inwieweit er<br />
umzusetzen ist oder inwieweit man ihn umsetzen kann.<br />
Mein Vorredner hat gerade die Ausbildung angesprochen.<br />
Ich denke, diesbezüglich brauche ich nicht mehr<br />
nachzuhaken. Für uns wäre es noch einmal interessant<br />
nachzufragen, wie es denn mit der Personalsituation in<br />
den Einrichtungen, insbesondere mit der Vorbereitungszeit<br />
ausschaut. Wie kann das Personal letzten Endes<br />
den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umsetzen?<br />
Die weitere Frage, die sich stellt <strong>und</strong> die <strong>für</strong> meine Begriffe<br />
im Moment desaströs ist, ist, dass der Beruf, den<br />
wir aufwerten wollen, aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG zum Teilzeitjob<br />
wird. Eine Umfrage der Katholischen Erziehergemeinschaft<br />
hat ergeben, dass die Frauen zu einem<br />
St<strong>und</strong>enmaß von durchschnittlich ungefähr 33 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
angestellt sind, also nicht mehr vollzeitbeschäftigt<br />
sind, egal ob es sich um 38,5 oder 40 St<strong>und</strong>en handelt.<br />
In der Folge verändert sich auch jedes Jahr das<br />
Anstellungsverhältnis. Das heißt, der Berufsstand ist<br />
konfrontiert mit jährlichen Änderungskündigungen, mit<br />
einer unglaublichen Unsicherheit, soll aber gleichzeitig<br />
in den Einrichtungen Sicherheit vermitteln <strong>und</strong> natürlich<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umsetzen. Da frage<br />
ich mich: Wie soll das funktionieren? Wie soll das gelingen?<br />
Insofern die dringende Forderung: Wir brauchen eine<br />
Personalkostensäule – wie auch immer diese geartet<br />
sein mag –, um eine Sicherheit <strong>für</strong> die Träger herzustellen<br />
<strong>und</strong> um die Personalkosten aufzufangen. Es besteht<br />
also die dringende Forderung, die Personalkosten<br />
durch eine gesonderte Säule abzufangen, um ein gesichertes<br />
Arbeitsverhältnis <strong>und</strong> eine vernünftige Umsetzung<br />
– zumindest von der Voraussetzung her – im Hinblick<br />
auf den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan zu gewährleisten.<br />
Abg. Joachim Unterländer (CSU): Frau Stoppelkamp,<br />
Sie haben von dieser Umfrage mit den 33 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
im Schnitt gesprochen. Haben Sie auch Erkenntnisse,<br />
wie lange die Arbeitszeiten vor Einführung<br />
des BayKiBiG gewesen sind? Meines Wissens ist es so,<br />
dass bei den Erzieherinnen sehr häufig unabhängig von<br />
der Rechtslage Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse gegeben<br />
<strong>und</strong> zum Teil auch gewünscht sind.<br />
SVe Birgit Stoppelkamp (Katholische Erziehergemeinschaft):<br />
Danke der Nachfrage. Wir haben in dieser Umfrage<br />
natürlich den Betreuungszeitraum vor <strong>und</strong> nach<br />
der Einführung des Finanzierungsmodells in Relation<br />
zueinander gesetzt. Denn wir wollten wissen, ob sich<br />
etwas verändert hat oder ob man einfach mit einer bestimmten<br />
Sichtweise an das Ganze herangeht. Wir<br />
hatten hier folglich keinen blinden Fleck. Die Anstellungsverhältnisse<br />
haben sich verschlechtert <strong>und</strong> verändert;<br />
das heißt, die Bedingungen sind im Zeitraum<br />
2006/2007 verglichen mit 2005/2006 schlechter geworden.<br />
SVe Gabriele Stengel (Bayerischer Landesverband katholischer<br />
Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder e.V.): Mein<br />
Name ist Gabriele Stengel. Ich vertrete den Bayerischen<br />
Landesverband katholischer Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />
Kinder <strong>und</strong> den Landes-Caritasverband. Ich möchte auf<br />
unsere ausführliche Stellungnahme hinweisen. Ich muss<br />
diese jetzt nicht zitieren. Ich möchte nur auf ein paar<br />
Punkte aufmerksam machen.<br />
Herr Unterländer, auch ich möchte anknüpfen an das,<br />
was Sie zuerst gesagt haben, nämlich dass Sie Flexibilität<br />
wollten. Dies ist natürlich auch <strong>für</strong> uns aus Trägersicht<br />
sehr wichtig. Auch wir wollen Flexibilität. Aber Sie<br />
sagten auch: „… wenn die Rahmenbedingungen<br />
stimmen.“ Wir müssen jetzt feststellen, dass die Rahmenbedingungen<br />
nicht stimmen.<br />
Auch unser Verband hat eine Befragung durchgeführt.<br />
Wir haben von über 2000 Einrichtungen einen Rücklauf<br />
von 25 % erhalten. Das ist sehr viel. Vier von fünf Einrichtungen<br />
haben angegeben, sie hätten keine Planungssicherheit.<br />
Dies ist genau der Punkt, den wir bereits<br />
im Vorfeld immer angemahnt haben <strong>und</strong> der sich<br />
jetzt auch bestätigt hat.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Sie wissen alle, die katholische Kirche ist auch ein Flächenanbieter.<br />
Wir wollen auch auf den Dörfern <strong>für</strong> die<br />
Einrichtungen unsere Infrastruktur erhalten. Ich denke,<br />
dies ist auch ganz in Ihrem Sinn. Aber Sie wissen auch,<br />
dass diese Einrichtungen in einer ganz besonders<br />
starken Art <strong>und</strong> Weise den Schwankungen ausgesetzt<br />
sind. Da sie diesen starken Schwankungen ausgesetzt<br />
sind, die diese Einrichtungen aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe in<br />
einem ganz besonderen Maße treffen, ist nicht nur die<br />
Existenz der Einrichtungen bedroht. Vielmehr mussten<br />
wir auch schon Einrichtungen schließen. Es schrieben<br />
uns auch Träger bei der Befragung, dass sie die Trägerschaften<br />
abgeben werden, wenn das so weitergeht.<br />
Folglich muss man wirklich davor warnen, wie es mit<br />
der Existenz dieser Einrichtungen weitergeht, wenn<br />
diese Entwicklung sich fortsetzt.<br />
Neben der Existenz ist aber auch die Qualität in den Einrichtungen<br />
sehr gefährdet. Denn wir haben hier einen<br />
Anstellungsschlüssel von 1:12,5 insgesamt. Mit diesem<br />
Anstellungsschlüssel können wir den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />
nicht so umsetzen wie wir denken, dass<br />
wir ihn umsetzen sollten <strong>und</strong> auch gerne möchten. Vielmehr<br />
sind aufgr<strong>und</strong> dieser Situation auch die ländlichen<br />
Einrichtungen sehr in der Qualität gefährdet. Wir wissen,<br />
das Personal – darauf hat auch die KEG hingewiesen –<br />
tut das Bestmögliche. Dennoch kann man hier sagen,<br />
dass die Qualität, insbesondere im ländlichen Raum,<br />
besonders gefährdet ist, weil uns hier die Flexibilität<br />
fehlt. Diese ist dort nicht gegeben. Der Basiswert reicht<br />
nicht aus, um diese Bedingungen entsprechend abzusichern.<br />
Ich möchte nur noch einen Satz sagen. Es ist auch das<br />
Thema „Qualifizierung des pädagogischen Personals“<br />
angesprochen worden. Auch wir denken, dass wir gut<br />
qualifiziertes Personal brauchen. Es gibt jetzt auch die<br />
neuen Bachelorstudiengänge, die wir unterstützen. Aber<br />
können die Träger dann die Absolventen dieser Bachelorstudiengänge<br />
auch anstellen? Das ist unsere große<br />
Sorge.<br />
Noch ein Hinweis: 87 % unserer Einrichtungen haben<br />
uns eine starke Zunahme desVerwaltungsaufwandes<br />
mitgeteilt.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich kann<br />
Ihnen eine Nachfrage nicht ersparen. Herr Prölß hat <strong>für</strong><br />
die großen Städte gesprochen <strong>und</strong> ausgeführt, dass es<br />
dort unter dem Strich Gewinner, insbesondere bei<br />
großen Einrichtungen, gibt. Sie haben gerade die Landkindergärten<br />
angesprochen. Hierzu ist mir eine Umfrage<br />
zugegangen, die in der Diözese Würzburg durchgeführt<br />
worden ist. Darin ist besonders darauf hingewiesen<br />
worden, dass die jetzige Regelung im BayKiBiG zwar<br />
sagt, wir fördern die Landkindergärten mit diesem besonderen<br />
Schlüssel, diese sich in der Praxis aber gegenteilig<br />
auswirkt. Können Sie dazu noch etwas sagen,<br />
wenn Sie das auch so sehen?<br />
SVe Gabriele Stengel (Bayerischer Landesverband katholischer<br />
Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder e.V.): Die Landkindergartenregelung<br />
kann dieses Problem aus zwei<br />
Gründen nicht in diesem Maße lösen. Einmal handelt es<br />
sich um einen Verwaltungsmehraufwand. Denn ich<br />
muss ja immer prüfen, ob ich die Landkindergartenregelung<br />
oder das normale Förderrecht mit den Gewichtungsfaktoren<br />
anwende. Bei der Landkindergartenregelung<br />
kann ich zwar von einer fiktiven Zahl von 22 Kindern<br />
ausgehen. Da<strong>für</strong> habe ich aber keine Gewichtungsfaktoren,<br />
die ich in Anrechnung bringen kann.<br />
Auch in einem Großteil der ländlichen Kindergärten befinden<br />
sich Kinder unter drei Jahren oder behinderte<br />
Kinder. Hier hätten wir dann auch den Anspruch auf den<br />
Gewichtungsfaktor. Nachdem die Gewichtungsfaktoren<br />
nicht zum Tragen kommen, ist die Landkindergartenregelung<br />
<strong>für</strong> diese Einrichtungen keine besonders große<br />
Hilfe.<br />
Einen anderen Punkt im ländlichen Raum stellt natürlich<br />
auch die Verhandlung mit den Kommunen bezüglich der<br />
Gastkinderregelung dar, die das Ganze noch erschwert.<br />
Gleiches gilt <strong>für</strong> den schleppenden Verwaltungsvollzug.<br />
Denn die Jugendämter führen den Verwaltungsvollzug<br />
ganz unterschiedlich durch. Dies erschwert den ländlichen<br />
Einrichtungen auch noch einmal ihre Existenz.<br />
Abg. Renate Dodell (CSU): Frau Stengel, ich hätte eine<br />
Nachfrage. Mich würde aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen vor<br />
Ort interessieren, in welchem Umfang Sie als Trägerverb<strong>und</strong><br />
die Möglichkeit wahrnehmen <strong>und</strong> ausschöpfen,<br />
Ihre Kindergartenleiterinnen auf die veränderten Leitungsaufgaben<br />
vorzubereiten <strong>und</strong> sie mit der entsprechenden<br />
Weiterbildung begleitend zu unterstützen, zum<br />
Beispiel hinsichtlich der Frage „Handhabung von Buchungszeiten<br />
<strong>und</strong> Personalplanung“. Inwieweit sind Sie<br />
auf Ihre Leiterinnen zugegangen <strong>und</strong> haben sie in diesen<br />
Fragen gebildet <strong>und</strong> unterstützt, damit diese die Möglichkeit<br />
ausschöpfen können, die Buchungszeiten mit<br />
den Eltern auf ein halbes oder ein Jahr festzulegen <strong>und</strong><br />
damit eine erleichterte Personalplanung zu ermöglichen?<br />
Abg. Hermann Imhof (CSU): ich habe mich schon vor<br />
längerer Zeit gemeldet, aber wahrscheinlich ist das nicht<br />
registriert worden.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Das wird<br />
hier alles registriert. Der Computer unterschlägt nichts.<br />
Das müssten Sie eigentlich wissen.<br />
Abg. Hermann Imhof (CSU): Ich habe konkrete Nachfragen<br />
zu den Ausführungen von Herrn Prölß <strong>und</strong> auch<br />
von Frau Stengel. Ich bin dankbar da<strong>für</strong>, dass wir hier<br />
hinsichtlich der Frage „Wohin mündet dieses Gesetz in<br />
Richtung Qualität <strong>und</strong> Bedarfsgerechtigkeit?“ hellwach<br />
zuhören dürfen. Ich sage es ganz konkret: Ich bin heute<br />
als Abgeordneter hier, um wach hinzuhören, wo Sie Unzufriedenheiten<br />
feststellen.<br />
Herr Prölß, mich würde interessieren, worauf Sie diese<br />
Steigerungen der Buchungszeiten zurückführen. Sie<br />
hatten dies in Ihrem Beitrag ja erwähnt. Sie hatten auch<br />
erwähnt, dass der Personalschlüssel in Nürnberg verbessert<br />
worden ist. Worauf kann man dies zurückführen?<br />
17
18<br />
Liebe Frau Stengel, ich würde gerne differenzierter<br />
wissen, worauf der Verwaltungsaufwand beruht. Bitte<br />
stellen Sie uns diesen differenzierter dar. Ich kenne Sie<br />
als Pädagogin. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass es<br />
nicht darum gehen kann, das als Verwaltungsaufwand<br />
zu bezeichnen, was die Dokumentation der Kinder betrifft.<br />
Sie meinen sicher andere Dinge. Diese hätte ich<br />
gerne an dieser Stelle nochmals erfahren. Denn der<br />
pauschale Vorwurf, der Verwaltungsaufwand sei erhöht,<br />
ist mir zu wenig.<br />
Dann würde ich aufgr<strong>und</strong> meiner Erfahrungen in der Diözese<br />
Bamberg ganz klar Folgendes dazu sagen: Hier in<br />
Nürnberg – Herr Vorsitzender, das muss ich einfach<br />
sagen – sehe ich auch manchmal, wenn ich mit Erzieherinnen<br />
– <strong>und</strong> zwar mit vielen – im Gespräch bin, dass<br />
diese sich ein Stück weit alleingelassen fühlen, weil eine<br />
Overhead-Diözese sie im Management nicht ausreichend<br />
unterstützt. Deswegen hätte ich schon gerne<br />
eine differenzierte Aussage.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr Kollege<br />
Imhof, Sie bringen mich jetzt etwas in Schwierigkeiten,<br />
weil Sie auch eine Nachfrage an Herrn Prölß gestellt<br />
haben. Können wir uns darauf verständigen, dass<br />
wir jetzt erst einmal die Nachfragen von Ihnen <strong>und</strong> Frau<br />
Dodell an Frau Stengel abarbeiten? Ich nehme an, Herr<br />
Prölß wird sich im Laufe des Vormittags sicher nochmals<br />
zu Wort melden. Wenn Sie diese Frage bitte registrieren.<br />
Ich werde das später noch einmal aufrufen,<br />
damit wir die anderen Wortmeldungen nicht zu sehr in<br />
den Hintergr<strong>und</strong> drängen.<br />
SVe Gabriele Stengel (Bayerischer Landesverband katholischer<br />
Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder e.V.): Frau<br />
Dodell, ich antworte gerne auf Ihre Frage. Denn wir qualifizieren<br />
Leiterinnen schon sehr lange <strong>und</strong> nicht erst seit<br />
der Einführung des neuen Gesetzes. Vielmehr haben wir<br />
auch im kirchlichen Bereich eine sogenannte Selbstverpflichtung.<br />
Das heißt, bei uns kann nur Leiterin werden,<br />
wer einen sogenannten Qualifizierungskurs absolviert<br />
hat. Dieser Kurs ist landesweit mit allen Diözesen abgestimmt.<br />
Wir haben ein gleiches Konzept, sodass einer<br />
Leiterin die gleichen Kursinhalte vermittelt werden <strong>und</strong><br />
zwar von Würzburg bis Lindau. Hierbei handelt es sich<br />
um Kurse bestehend aus vier Wochenblöcken. Diese<br />
schließen ab mit der sogenannten qualifizierten Leiterin.<br />
Selbstverständlich ist der Bereich der Betriebswirtschaft<br />
ein ganz wichtiger Kursblock im Rahmen dieses Qualifizierungsangebotes.<br />
Was die Buchungszeiten anbelangt, so haben wir im<br />
kirchlichen Bereich eine ganz besondere Software entwickelt,<br />
nämlich Adebis. Dies ist dem Ministerium bekannt.<br />
Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass<br />
dennoch Verwaltungsmehraufwand <strong>für</strong> die Leitungen<br />
besteht. Denn ich muss diese ganzen Daten ja auch einpflegen.<br />
Natürlich sollen wir auch Dokumentationen erstellen.<br />
Aber dies betrifft den pädagogischen Bereich.<br />
Wir hoffen, dass aufgr<strong>und</strong> des verwaltungstechnischen<br />
Aufwands überhaupt noch Zeit da<strong>für</strong> bleibt, die Elternbefragungen<br />
qualitativ durchzuführen, qualitativ auszu-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
werten <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Pädagogik zu verwenden <strong>und</strong> nicht<br />
<strong>für</strong> einen verwaltungstechnischen Mehraufwand zu benutzen.<br />
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass wir innerhalb<br />
unserer kirchlichen Strukturen auch sehr viel Ehrenamtlichkeit<br />
haben, was Sie sicherlich wissen. Ehrenamtliche<br />
Kräfte sind mit diesem Verwaltungsaufwand<br />
überfordert, sodass wir hier zusätzliche Kräfte benötigen<br />
würden, die diese Verwaltungsaufgaben durchführen.<br />
Nur stellt sich dann die Frage, wer finanziert<br />
diese zusätzlichen Kräfte?<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich darf<br />
Sie alle in diesem Zusammenhang darauf hinweisen,<br />
dass auch eine „Zwischenbilanz BayKiBiG“ des Deutschen<br />
Jugendinstitutes ausliegt. Darin findet sich auch<br />
eine Aussage zur Qualifizierung des pädagogischen<br />
Personals in Bayern, die ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit<br />
anempfehle.<br />
SV Bürgermeister Alfred Ritter (Gemeinde Hafenlohr):<br />
Bürgermeister Ritter, aus Hafenlohr, einer kleiner Landgemeinde<br />
mit 1800 Einwohnern bei Marktheidenfeld.<br />
Die Gemeinde Hafenlohr hat einen Kindergarten mit<br />
zwei Gruppen <strong>und</strong> eine Kinderkrippe. Diese Kinderkrippe<br />
ist entstanden, weil wir eine Gruppe mangels<br />
Kinder auflösen mussten. Unser Problem ist, dass wir<br />
mit der Gastkinderregelung nicht zurecht- kommen. Wir<br />
liegen neben der Stadt Marktheidenfeld, einem Mittelzentrum.<br />
Die Stadt Marktheidenfeld hat einen Waldkindergarten<br />
anerkannt. Nun gehen Kinder in den Waldkindergarten,<br />
<strong>und</strong> wir sollen das mitfinanzieren. Dabei tun<br />
wir uns schwer, auch deshalb, weil die Stadt umgekehrt,<br />
wenn ein Kind nach Hafenlohr in den Gemeindekindergarten<br />
kommt, nichts zahlen muss. Ich sehe darin eine<br />
ungleiche Behandlung. Dies war das Eine.<br />
Zum Zweiten: Herr Unterländer, Sie haben vorhin von<br />
einer Bedrohung gesprochen. Ich sehe hier eine Bedrohung<br />
des ländlichen Raumes. Je mehr Kinder in die Mittelzentren<br />
weggehen, desto mehr an Qualität verlieren<br />
wir. Die Vorrednerin hat es gesagt. Die Strukturen brechen<br />
weg. Das beginnt im Kindergarten <strong>und</strong> endet in<br />
der Schule. Ich glaube, hier ist die Politik gefordert, darüber<br />
nachzudenken, ob es das wirklich sein kann, dass<br />
man den ländlichen Raum über dieses Gesetz schwächt.<br />
Das ist meine Meinung dazu.<br />
Als Bürgermeister erhält man ja oft Broschüren, denen<br />
zufolge der ländliche Raum gestärkt werden muss. Und<br />
dann kommen solche Gesetze, bei denen wir im ländlichen<br />
Raum das Nachsehen haben. Das möchte ich<br />
ganz deutlich machen. Junge Familien kommen nur<br />
dann in einen Ort, wenn es auch Angebote gibt, speziell<br />
Kindergarten <strong>und</strong> Schule.<br />
SVe Ines Strobel (Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün):<br />
Mein Name ist Ines Strobel. Ich bin Erzieherin<br />
<strong>und</strong> Leiterin einer dreigruppigen Tageseinrichtung<br />
in Hochfranken <strong>und</strong> vertrete heute auch meine Kolleginnen<br />
in den Dekanaten Naila <strong>und</strong> Münchberg. Ich
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
habe immer wieder den Eindruck, dass die politischen<br />
Entscheidungsträger keine Erfahrungen mit der Komplexität<br />
der Bildungs-, Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsprozesse<br />
in den Tageseinrichtungen haben. Deshalb<br />
möchte ich Ihnen eine kurze Schilderung einer Tagessequenz<br />
aus einer Tageseinrichtung in Bayern geben.<br />
Für Bildungsarbeit muss es Vorüberlegungen geben,<br />
beispielsweise <strong>für</strong> die Freispielzeit unter Berücksichtigung<br />
des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans. Meine sind<br />
wie folgt:<br />
– Sibel (3,5 Jahre): Sismik-Bogen zur Sprachstandserhebung<br />
durchführen<br />
– Beobachtung der Interaktion in der Gruppe als Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> die Planung weiterer zukünftiger Bildungsangebote<br />
mit Sebastian, Daniel <strong>und</strong> Stefan<br />
– Angebot der Wiederholung der naturwissenschaftlichen<br />
Experimente mit Feuer vom Vortag <strong>für</strong> die Vorschulkinder<br />
im Sinne der Ko-Konstruktion (Eine Weiterentwicklung<br />
ist geplant.)<br />
– Beobachtung von Steven in Bezug auf die Handigkeit<br />
– Gestaltung eines Fensterschmucks zur Förderung<br />
der ästhetischen, kreativen <strong>und</strong> feinmotorischen Fähigkeiten<br />
– Konzentrationsförderung mit anderen weiteren Kindern<br />
– Ein Kind, von Behinderung bedroht, ist in die Kleingruppen<br />
zu integrieren.<br />
Morgens um 8.30 Uhr in einem bayerischen Kindergarten:<br />
– 25Kinder sind anwesend.<br />
– Alter:2,5 bis sechs Jahre<br />
– Freispielzeit,das heißt, die Kinder wählen in der Regel<br />
ihr Spielmaterial <strong>und</strong> ihren Spielplatz im Gruppenraum<br />
selbst aus.<br />
– anwesend:die Leiterin – Erzieherin – <strong>und</strong> die Ergänzungskraft<br />
Ich fördere die Konzentration von Tobias <strong>und</strong> Stefanie<br />
mit Minilük. Zur selben Zeit beobachte ich Antonia, die<br />
sich Geometriematerial wählt <strong>und</strong> es umgehend aber<br />
wieder wegräumt. Eine Mutter steht in der Tür <strong>und</strong><br />
möchte die Buchungszeit kurzfristig zum nächsten<br />
Monat ändern. Ich verlasse den Gruppenraum, begleite<br />
sie ins Büro <strong>und</strong> erläutere Kosten, Fristen, Modalitäten<br />
<strong>und</strong> lasse die Buchungsänderung unterschreiben.<br />
Die Kinderpflegerin hat den weinenden Adrian auf den<br />
Beinen <strong>und</strong> tröstet ihn. Kerim, nicht deutschsprachig,<br />
beginnt zu weinen, nässt ein <strong>und</strong> steht in einer Pfütze.<br />
Die Kinderpflegerin wechselt die Wäsche. Ich verlasse<br />
den Gruppenraum, um Reinigungsmittel zu holen, be-<br />
gegne einer Mutter <strong>und</strong> erinnere diese an die noch ausstehenden<br />
Elternbeiträge <strong>für</strong> die vergangenen zwei<br />
Monate. Julian, 2,5 Jahre, wirft die Bügelperlen herunter.<br />
Die Kinderpflegerin ermuntert die anderen Kinder zu<br />
helfen. Drei der zukünftigen Schulanfänger möchten –<br />
wie vereinbart – die Experimente wiederholen.<br />
Das Telefon läutet. Ich verlasse den Gruppenraum. Am<br />
Apparat ist eine Mutter, die mir mitteilt, dass ihre Kinder<br />
in der vergangenen Nacht kaum geschlafen haben. Vereinbarung:<br />
Elterngespräch am Nachmittag.<br />
Zurück im Gruppenraum: Anton, 4,2 Jahre, zerstört im<br />
Vorbeigehen die Holzbahnanlage, worauf sich die Kindergruppe<br />
lautstark beschwert, was mich veranlasst,<br />
die Kinder bei der Problemlösung zu beobachten <strong>und</strong><br />
zu unterstützen. Emma möchte die Puppe angezogen<br />
haben; die Kinderpflegerin hilft ihr, es selbst zu tun. Ich<br />
gebe Hilfestellung beim Gestalten des Fensterschmucks.<br />
Das Telefon läutet. Ich verlasse den Gruppenraum. Das<br />
Landratsamt bittet um Mitteilung der Anzahl der schulpflichtigen<br />
Kinder <strong>für</strong> 2008/2009. Der Fachdienst der<br />
Frühförderung kommt ins Haus, Übergabe der betreffenden<br />
Kinder, kurzes Gespräch wegen Terminplanung,<br />
kurzer Austausch zum beobachteten Entwicklungsverlauf<br />
<strong>und</strong> so weiter <strong>und</strong> so weiter. Dazwischen fällt noch<br />
die Teekanne auf dem Tisch um <strong>und</strong> die Personalstelle<br />
in der Gesamtkirchenverwaltung fragt nach der Krankmeldung<br />
einer Mitarbeiterin.<br />
Statt meiner Beobachtung notiere ich in meiner Reflexion<br />
nur noch spontane Wahrnehmungen. Ich konnte<br />
Bildungsangebote, Experimente <strong>und</strong> den Sismikbogen<br />
nicht oder nur zum Teil realisieren. Ein kontinuierliches<br />
<strong>und</strong> professionelles Begleiten <strong>und</strong> Unterstützen der<br />
Kinder in den Interaktions- <strong>und</strong> Bildungsprozessen in<br />
der Einrichtung in Verbindung mit einem k<strong>und</strong>enorientierten<br />
Handeln, wie es von einem Dienstleistungsunternehmen<br />
wie einer Kita gefordert wird, ist mit der derzeitigen<br />
personellen Ausstattung nicht zu bewältigen. Die<br />
Grenzen einer weiteren Prozessoptimierung sind meiner<br />
Ansicht nach <strong>und</strong> der meiner Kolleginnen erreicht.<br />
Ich muss in Bezug auf die Qualifikation, in Bezug auf<br />
Managementaufgaben auch sagen: Ich habe eine Weiterbildung<br />
zur Fachwirtin im <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen<br />
absolviert, bin Betriebswirtin (IHK) <strong>und</strong> weiß<br />
nicht, wie ich die pädagogische Arbeit zu 100 % <strong>und</strong> die<br />
Managementaufgaben zu 100 % bewältigen soll. Und<br />
meinen Kolleginnen geht es nicht anders. Wenn die politischen<br />
Entscheidungsträger Interesse an einer realen<br />
Umsetzung des BEP haben, muss eine entsprechende<br />
Anzahl qualifizierten Personals zur Verfügung stehen, –<br />
mindestens 1:10– , <strong>und</strong> die Freistellung der Leiterin <strong>für</strong><br />
diese Managementaufgaben, die nicht nur Verwaltungsaufgaben<br />
sind, geregelt <strong>und</strong> gewährleistet sein.<br />
In einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums<br />
<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
19
20<br />
schreibt Herr Dunkl im Auftrag von Frau Staatsministerin<br />
Stewens:<br />
„Mit dem Basiswert von 768,71 Euro lässt sich ein<br />
gewichteter Anstellungsschlüssel zwischen 1:10,4<br />
bis 1:10,8 finanzieren. Dies setzt voraus, dass die<br />
Förderung nach dem BayKiBiG ausschließlich <strong>für</strong><br />
das pädagogische Personal verwendet wird. Im<br />
Übrigen haben die Gemeinden die Verpflichtung,<br />
Betriebskosten auszugleichen.“<br />
In der Realität wird die Förderung als Gesamtbudget <strong>für</strong><br />
Personal- wie auch Betriebskosten eingesetzt. Da die<br />
Betriebskosten als Fixkosten – Heizung, Strom usw. –<br />
feststehen, besteht nur die Möglichkeit, im Bereich des<br />
Personals zu konsolidieren, was im Rahmen des Bay-<br />
KiBiG in unserem Bereich auch umgesetzt wird; das<br />
heißt, der Anstellungsschlüssel bewegt sich in vielen<br />
Einrichtungen bis zur Grenze 1:12,5. Ich habe mich in<br />
der Gesamtkirchenverwaltung Hof k<strong>und</strong>ig gemacht. Die<br />
Gesamtkirchenverwaltung Hof betreut auf dem Land<br />
<strong>und</strong> im Stadtbereich Hof fünf Dekanate.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Können<br />
Sie den Schlüssel noch einmal wiederholen. Ich habe<br />
ihn aus akustischen Gründen nicht verstanden.<br />
SVe Ines Strobel (Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün):<br />
Es geht an die Grenze von 1:12,5.<br />
Im Sinne einer Chancengleichheit <strong>und</strong> Gleichbehandlung<br />
fordere ich daher Sie als politische Entscheidungsträger<br />
auf, allgemeingültig abzuklären, <strong>für</strong> welche Kosten<br />
der Basiswert eingesetzt werden muss, welche Kosten<br />
mit dem Basiswert zu decken sind <strong>und</strong> wie Finanzierungslücken<br />
zu schließen sind.<br />
SV Norbert Rühle (Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />
e.V.): Mein Name ist Norbert Rühle. Ich<br />
vertrete die Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten.<br />
Ich möchte Stellung nehmen zu den Erfahrungen<br />
mit der Gastkinderregelung, von der wir in unseren Kindergärten<br />
ganz stark betroffen sind. Wir haben die Erfahrung<br />
gemacht, dass die Gastkinderregelung weitgehend<br />
ins Leere läuft. Wir haben in unseren Einrichtungen<br />
von Juli bis September eine Unfrage gemacht, wie die<br />
Gastkinderregelung gehandhabt wird. Dabei hat sich<br />
herausgestellt, dass über die Bedarfsplanung - Art. 7<br />
BayKiBiG – lediglich 18 % der Gastkinderplätze gefördert<br />
werden. 41 % werden über Art. 23 BayKiBiG gefördert,<br />
wobei über die Hälfte davon jeweils mit hohen Zuzahlungen<br />
der Eltern verb<strong>und</strong>en sind. Gar keine Anerkennung<br />
– weder bei der Bedarfsanerkennung noch bei<br />
der Bedarfsfeststellung – gab es <strong>für</strong> 41 % der Gastkinderplätze,<br />
die jetzt nicht in die Übergangsregelung reinfallen.<br />
Das heißt, dies sind alles Plätze, die jetzt von Kindern<br />
neu belegt wurden.<br />
Wir beobachten, dass das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht stark<br />
beschnitten worden ist. Die Elternrechte sind stark beschnitten<br />
worden. In der Umsetzung werden die kommunalen<br />
Rechte sehr stark überbetont. Die Chancen-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
gleichheit von Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber den Kommunen<br />
hat sich sehr stark verschlechtert.<br />
Wir stellen leider fest, dass in der Praxis oft sehr viel<br />
Willkür stattfindet. Es findet eine Einschüchterungspraxis<br />
den Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber statt, wo man<br />
versucht, Gastkinderanträge möglichst ins Leere laufen<br />
zu lassen. Das geht so weit, dass Eltern auf absurde<br />
Weise unter Druck gesetzt werden, ihre Anträge wieder<br />
zurückzunehmen.<br />
Wir stellen fest, dass es in den einzelnen Gemeinden<br />
sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In einigen Gemeinden<br />
funktioniert es ganz gut. In anderen Gemeinden<br />
funktioniert es überhaupt nicht. Wir haben den Eindruck,<br />
jeder macht, wie er kann <strong>und</strong> wie er will.<br />
Wir haben sehr viele Anträge über Art. 23 Abs. 4 Bay-<br />
KiBiG, wo die Eltern pauschal zu 50 % Zuzahlung verpflichtet<br />
werden, ohne die finanziellen Verhältnisse der<br />
Eltern vorher zu klären. Die Bescheide werden in der<br />
Regel jährlich befristet; das heißt, der Verwaltungsaufwand<br />
<strong>für</strong> die Träger, aber auch <strong>für</strong> die Eltern ist enorm.<br />
Viele Träger sind noch damit beschäftigt, ihre Anträge<br />
vom letzten Jahr auf- <strong>und</strong> abzuarbeiten <strong>und</strong> müssen<br />
jetzt schon die neuen Anträge <strong>für</strong> das laufende Kindergartenjahr<br />
stellen. Wir arbeiten zurzeit folglich in zwei<br />
Jahrgängen.<br />
Man muss sehen, dass der Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> Ehrenamtliche<br />
in dem Bereich kaum zu stemmen ist; das<br />
heißt, diesen in seiner Freizeit zu erledigen, was in unseren<br />
Kindergärten die Regel ist.<br />
Wir stellen fest, dass es sehr viele Klagen vor den Verwaltungsgerichten<br />
gibt. Meines Erachtens ist das Ziel,<br />
mit der Gastkinderregelung eine Regelung zu schaffen,<br />
die den Klageaufwand minimiert, zunächst nicht erreicht<br />
worden. Nach unserer Erfahrung sind die Klagen eher<br />
angestiegen.<br />
Was man im Hinterkopf behalten muss, ist, dass die<br />
Übergangsregelung 2008 ausläuft. Das heißt, die ganzen<br />
Probleme, die jetzt aufgetreten sind, betreffen lediglich<br />
die neuen Kinder, die jetzt in die Einrichtung gekommen<br />
sind. Wenn die Übergangsregelung wegfällt, müssen <strong>für</strong><br />
25 000 bis 30 000 Gastkinder die ganzen Gastkindverhältnisse<br />
neu geregelt werden. Die ganz große Antragsflut<br />
wird folglich erst 2008 kommen.<br />
Ich möchte kurz das Wort an unseren Kollegen<br />
Schwemer abgeben, der Ihnen einen kurzen Überblick<br />
geben kann, wie die Situation bei den Klagen vor den<br />
Verwaltungsgerichten momentan aussieht.<br />
SV Arne Schwemer (Internat. Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />
e. V.): Mein Name ist Rechtsanwalt<br />
Schwemer. Ich bin Rechtsanwalt <strong>und</strong> Fachanwalt <strong>für</strong><br />
Verwaltungsrecht in München, berate seit mehreren<br />
Jahren große freie Trägerverbände im Rahmen des Bay-<br />
KiBiG genauso wie auch Einrichtungsträger, Eltern <strong>und</strong>
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Kommunen. Mir ist also die Sicht aller am Verfahren Beteiligten<br />
bestens bekannt.<br />
Ganz kurz: Ich meine, dass das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />
im Hinblick auf die pädagogische Ausrichtung der Betreuungseinrichtungen<br />
oftmals leider dort aufhört, wo<br />
die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung außerhalb<br />
der Aufenthaltsgemeinde erfolgen soll. Das stellt<br />
meiner Ansicht nach einen Verstoß gegen das b<strong>und</strong>esrechtlich<br />
garantierte Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht aus § 5<br />
SGB VIII dar, das räumlich nicht beschränkt ist. Es gibt<br />
kein Territorialprinzip im Rahmen der Jugendhilfe in der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Das hat das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />
mehrfach festgestellt. Das sagen auch<br />
alle b<strong>und</strong>esrechtlichen Kommentare.<br />
Der Landesgesetzgeber kann das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />
auch räumlich nicht einschränken, wenn er die<br />
Planung auf die Kommunen überträgt. Das ist in<br />
§ 69 Abs. 5 SGB VIII eindeutig <strong>und</strong> klipp <strong>und</strong> klar festgelegt.<br />
Es gibt mehrere Gastkinderregelungen, die das im<br />
BayKiBiG auffangen sollen. Diese sind zum Teil auch<br />
vernünftig <strong>und</strong> richtig <strong>und</strong> gut. Wir beobachten jedoch<br />
die Rechtsprechung seit einem Jahr. 80 % aller Fälle,<br />
die die Verwaltungsgerichte in den letzten 12 Monaten<br />
entschieden haben, gingen ausschließlich um die Gastkinderregelung.<br />
Es zeigt sich, dass die Gastkinderregelung<br />
in Teilen doch nicht ganz das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />
auffangen kann.<br />
Ich will das ganz kurz darstellen: Bei der örtlichen Bedarfsplanung<br />
gibt es eine Gastkinderregelung nach<br />
Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayKiBiG. Diese setzt aber voraus,<br />
dass die Nachfrage, der Bedarf, der dort <strong>für</strong> eine Betreuung<br />
in einer anderen Gemeinde planerisch bewältigt<br />
werden soll, so erheblich ist, dass ich ihn quasi zwingend<br />
mit einer Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit<br />
in der Bedarfsplanung als Gemeinde berücksichtigen<br />
muss. Das setzt voraus, dass es mehrere Kinder sind,<br />
die in einer Nachbargemeinde oder woanders eine Einrichtung<br />
besuchen. Die Gerichte haben bisher entschieden,<br />
dass es sich bei drei bis fünf Kindern jeweils<br />
um einen Einzelfall handelt. Selbst bei kleinen Gemeinden,<br />
die im Altersbereich von drei bis sechs Jahren<br />
nur 100 bis 150 Kinder in einer Gemeinde haben, reichen<br />
drei bis fünf Kinder nicht aus, um das Planungsermessen<br />
so zu beschränken, dass die Gemeinde diese<br />
Kinder in die örtliche Bedarfsplanung als bedarfsnotwendig<br />
aufnehmen müsste. Das bedeutet deswegen zu<br />
Recht – dies entspricht auch der Rechtsprechung des<br />
B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts <strong>und</strong> der bayerischen Verwaltungsgerichte<br />
-, dass ich als Gemeinde Einzelfälle<br />
planerisch nicht in der örtlichen Bedarfsplanung berücksichtigen<br />
muss. Einzelfälle gehören eben auch nicht<br />
in eine Planung, die notwendigerweise grobmaschig<br />
ist.<br />
Dann gibt es Einzelfallregelungen nach Art. 23 Abs. 1<br />
BayKiBiG. Danach sind Plätze auswärts zu fördern,<br />
wenn vor Ort kein ausreichendes Betreuungsangebot<br />
vorhanden ist. Das kann man qualitativ auslegen. Dies<br />
sagen auch die Verwaltungsgerichte; das heißt, wenn<br />
die qualitativ gewünschte Montessori- oder Waldorfpä-<br />
dagogik nicht vorhanden ist. Das Problem ist nur, dass<br />
in Art. 23 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 BayKiBiG Ausschlussgründe genannt<br />
sind. Diese Ausschlussgründe greifen unabhängig<br />
davon, ob das gewünschte Angebot vorhanden ist oder<br />
nicht. Diese sagen einfach, wenn vor Ort beispielsweise<br />
ein freier Platz von sechs St<strong>und</strong>en nachgewiesen<br />
werden kann, dann ist der Anspruch nach Art. 23 Abs. 1<br />
BayKiBiG immer ausgeschlossen, auch wenn die Eltern<br />
möglicherweise ein anderes Angebot wünschen, das es<br />
vor Ort nicht gibt. Dies bedeutet, dass das Wunsch- <strong>und</strong><br />
Wahlrecht dann ausgeschlossen wird. Dass Klagen in<br />
diesem Fall in den letzten fünf Monaten erfolgreich<br />
waren, lag ausschließlich daran, dass die Gemeinden<br />
keine örtlichen Bedarfsplanungen durchgeführt hatten<br />
oder dass die örtlichen Bedarfsplanungen nicht ordnungsgemäß<br />
waren. Dies wird sich aber demnächst<br />
ändern, weil natürlich alle in diesem Prozess lernen <strong>und</strong><br />
Anfangsfehler gemacht werden.<br />
Die zweite Einzelfallregelung, die Art. 23 BayKiBiG vorsieht,<br />
ist in Absatz 4 dieser Vorschrift. Danach kann bei<br />
einem zwingenden persönlichen Ausnahmegr<strong>und</strong> gefördert<br />
werden. Ein zwingender persönlicher Ausnahmegr<strong>und</strong><br />
ist vom Wortlaut her sehr eng gefasst <strong>und</strong> eine<br />
hohe Hürde. Die Gesetzesbegründung sagt, dies solle<br />
§ 5 SGB VIII unterstützen. Das Verwaltungsgericht Regensburg<br />
hat entschieden, dass der Wortlaut so eng<br />
gefasst ist, dass das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht nicht darunter<br />
fallen kann. Ein zwingender persönlicher Gr<strong>und</strong><br />
ist eben ein sehr besonderer Ausnahmegr<strong>und</strong>. Die<br />
Rechtsprechung des VGH geht auch in diese Richtung.<br />
Das Ministerium hat sich in diesem Musterprozess geäußert<br />
<strong>und</strong> ist auch der Auffassung, dass § 5 SGB VIII<br />
keinen Ausnahmegr<strong>und</strong> im Sinne von Art. 23 Abs. 4<br />
BayKiBiG darstellt.<br />
Bleibt noch als letzte Einzelfallausnahmeregelung die<br />
Förderung durch die Landkreise nach Art. 7 Abs. 3 Bay-<br />
KiBiG. Hier<strong>für</strong> ist allerdings Voraussetzung, dass die<br />
Einrichtung mit ihren Plätzen dem gesamten Landkreis<br />
zugute kommt. Wir haben gerade einen Musterprozess<br />
geführt <strong>und</strong> in erster Instanz gegen einen Landkreis gewonnen,<br />
der hier heute auch vertreten ist <strong>und</strong> sicherlich<br />
etwas dazu sagen wird. Dies war natürlich ein spezieller<br />
Fall. Es war bei der Einrichtung unstreitig, dass mehr als<br />
50 % aller Gemeinden Kinder in den letzten Jahren in<br />
diese Einrichtung geschickt hatten. Das ist aber ein<br />
ganz seltener Fall. Der normale, klassische Fall sieht ja<br />
so aus, dass eine Einrichtung etwa 20 bis 50 % Gastkinder<br />
hat, die aber aus fünf bis zehn Gemeinden<br />
kommen. Dies ist folglich <strong>für</strong> den gesamten Landkreis<br />
nicht so erheblich, dass dieser dort einspringen<br />
müsste.<br />
Was ist also das Problem? Wir haben keine Möglichkeiten,<br />
um das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht tatsächlich einzeln<br />
durchzusetzen. Auf planerischer Ebene kann ich<br />
das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht einschränken. Dies sagt<br />
auch das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht. Aber nach § 5<br />
SGB VIII – im Einzelfall – kann ich dies eben nicht. Da<br />
sehe ich ein Problem. Es wäre beispielsweise möglich,<br />
entweder Art. 23 BayKiBiG im Wortlaut zu ändern, das<br />
heißt, den Wortlaut weiter zu fassen oder – wie andere<br />
21
22<br />
moderne Betreuungsgesetze in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
dies vorsehen – eine Vorschrift aufzunehmen, in der<br />
man klipp <strong>und</strong> klar darstellt, dass das Wunsch- <strong>und</strong><br />
Wahlrecht auch in räumlicher Hinsicht gesichert <strong>und</strong><br />
nicht eingeschränkt wird. Dann hätte man all diese Probleme<br />
gelöst.<br />
Ich meine, letztlich geht es hier um einen Wettstreit von<br />
mehreren Bewerbern am Markt. Es geht ja auch um Einzelfälle.<br />
Die Planung ist das eine. Darüber regle ich vielleicht<br />
90 %. Die anderen 10 % sind eben Einzelfälle.<br />
Diese lassen sich planerisch nicht bewältigen. Da muss<br />
ich dann andere Lösungen finden.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Vielen<br />
Dank <strong>für</strong> das Seminar über die Gastkinderregelung. Ich<br />
weiß nicht, ob Sie den Bayerischen Verfassungsgerichtshof<br />
schon angerufen haben. Es wäre interessant,<br />
diese Abwägung zu ziehen.<br />
Ich darf nur noch einen Hinweis geben. Sie können die<br />
schriftlichen Stellungnahmen noch nicht alle gelesen<br />
haben. Es findet sich darin auch ein origineller Vorschlag,<br />
nämlich die Kindertagesstätten mit besonderer<br />
pädagogischer Prägung, wie zum Beispiel Waldorfoder<br />
Montessori-Kindergärten, nicht über die Kommunen,<br />
sondern über die Landkreise zu finanzieren.<br />
(Zuruf: Das wäre am einfachsten!)<br />
Ich finde, das ist ein interessanter Gedanke, den man<br />
zumindest mal auf seine Praktikabilität hin untersuchen<br />
sollte. Ich <strong>für</strong>chte, er wird im Dschungel der Förderpraxis<br />
hängen bleiben.<br />
Abg. Dr. Simone Strohmayr (SPD): Bei uns hat es<br />
vorhin Verwicklungen gegeben. Wir wussten nicht so<br />
richtig, wie wir mit dieser Maschine umgehen müssen.<br />
(Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Sie als<br />
Parlamentarierin sollten langsam Erfahrung damit<br />
haben.)<br />
Ich möchte nur anmelden, dass nach mir noch Frau<br />
Ackermann mit dem gleichen Mikrophon sprechen<br />
möchte.<br />
Wenn man sich sowohl die mündlichen als auch die<br />
schriftlichen Statements anhört bzw. liest, dann komme<br />
ich zu folgendem Schluss: Die wesentlichen zwei Ziele,<br />
die dieses Gesetz erreichen wollte, nämlich der quantitative<br />
Ausbau, insbesondere der Kinderbetreuung <strong>für</strong><br />
unter Dreijährige, sowie die qualitative Verbesserung<br />
der Kinderbetreuungseinrichtungen, wurden mit diesem<br />
Gesetz nicht bewerkstelligt.<br />
Zum quantitativen Ausbau möchte ich insbesondere<br />
das richtig stellen, was Herr Unterländer vorhin gesagt<br />
hat. Mir liegen die Zahlen des Deutschen Jugendinstituts<br />
vor. Diese besagen, dass sich 36 % der Eltern von<br />
unter Dreijährigen hier in Bayern Betreuung wünschen.<br />
Nur 8,2 % der Eltern können sich diesen Wunsch ver-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
wirklichen, indem sie eine Kindertageseinrichtung<br />
finden, die ihnen einen Platz zur Verfügung stellt. Man<br />
sieht also, das Gesetz bleibt weit hinter seinen Zielen<br />
zurück. Man kann bei weitem nicht von einer Deckung<br />
sprechen. Um die b<strong>und</strong>espolitischen Vorgaben, die Sie,<br />
Herr Vorsitzender, schon angesprochen haben, zu erreichen,<br />
nämlich 35 % der Versorgung, müssten die Betreuungsplätze<br />
<strong>für</strong> unter Dreijährige in Bayern vervierfacht<br />
werden. Da bleibt wirklich noch viel Arbeit <strong>für</strong> die<br />
kommenden Jahre.<br />
Man muss sagen, in Bayern haben sich die Betreuungsangebote<br />
<strong>für</strong> unter Dreijährige in den letzten drei Jahren<br />
sicherlich verbessert. Aber der Ausbau ist fast ausschließlich<br />
über den Weg der Altersöffnung in den Kindergärten<br />
erfolgt. Auch das geht aus der Stellungnahme<br />
des Deutschen Jugendinstituts hervor. Es wurden folglich<br />
wesentlich weniger zusätzliche Krippen geschaffen<br />
als Kindergärten altersgeöffnet wurden, sodass beispielsweise<br />
auch Zweijährige jetzt in den Kindergarten<br />
mit aufgenommen werden können.<br />
Ich halte dies <strong>für</strong> äußerst bedenklich, gerade im Hinblick<br />
auf die Qualität. Wir haben dies vorhin w<strong>und</strong>erbar<br />
gehört, als uns geschildert wurde, wie ein Alltag in einem<br />
Kindergarten ausschaut, gerade wenn kleinere Kinder<br />
da sind, die auch noch der Kinderpflege bedürfen, die<br />
vielleicht noch nicht sauber sind. Dies ist einfach ein erheblicher<br />
zusätzlicher Aufwand. Die Qualität leidet letztendlich<br />
erheblich, wenn die Gruppen zu groß sind.<br />
Bayern hinkt den Vereinbarungen auf B<strong>und</strong>esebene<br />
meilenweit hinterher. Es müssen wirklich massivste Anstrengungen<br />
unternommen werden. Es müssen wesentlich<br />
mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um<br />
diese Ziele in nächster Zeit zu erreichen. So viel zum<br />
quantitativen Ausbau.<br />
Was mir noch viel wichtiger ist, ist die qualitative Verbesserung.<br />
Auch da kommen einem erhebliche Bedenken,<br />
wenn man sich die Statements anschaut. Der<br />
Gemeindetag hat in seiner Umfrage gefragt: „Hat sich<br />
die Qualität in den Einrichtungen verbessert?“ 56 % der<br />
Kommunen sagen: „Nein.“ Dies halte ich <strong>für</strong> äußerst bedenklich.<br />
Auch die Caritas äußert sich ähnlich. Hier heißt<br />
es: „Die Chancengleichheit von Kindern <strong>und</strong> ihren Familien<br />
ist in Bayern im gesamtgesellschaftlichen System<br />
nicht flächendeckend gewährleistet.“ Auch das weist<br />
darauf hin, dass wir erhebliche qualitative Probleme<br />
haben. Wenn ich die Statements zusammenfasse, so<br />
liegt die Ursache vor allen Dingen darin, dass der Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Erziehungsplan, den man sicherlich positiv<br />
bewerten kann, nicht umgesetzt werden kann, weil die<br />
Voraussetzungen vor Ort fehlen. Eine Erzieherin in bayerischen<br />
Einrichtungen hat einfach viel zu viele Kinder.<br />
Wir haben vorhin gehört, dass in vielen Einrichtungen<br />
der Schlüssel 1:12,5 die Regel ist. Das ist einfach viel zu<br />
viel. Da kann Bildungsarbeit nicht mehr verfolgt<br />
werden.<br />
In Bayern besteht auch ein erheblicher Nachholbedarf<br />
bei der Qualifizierung von pädagogischen Kräften. Auch<br />
das geht w<strong>und</strong>erbar aus der Stellungnahme des Deut-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
schen Jugendinstituts hervor, in der festgestellt wird,<br />
dass der Anteil der Beschäftigten mit Ausbildungsabschlüssen<br />
unterhalb des Erzieherinnenniveaus in Bayern<br />
von allen B<strong>und</strong>esländern am höchsten ist. Dies halte ich<br />
<strong>für</strong> sehr bedenklich. Es zeigt auf, dass hier dringend<br />
etwas getan werden muss.<br />
Die Verfügungszeiten <strong>und</strong> die Vorbereitungszeiten sind<br />
im Gesetz nicht vorgeschrieben <strong>und</strong> können teilweise<br />
von den Trägern nicht ausreichend gewährt werden,<br />
weil nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ich<br />
glaube, es ist dringend erforderlich, diese Qualitätsmerkmale<br />
endlich ins Gesetz mit aufzunehmen. Ich<br />
meine, es ist wenig hilfreich – auch wenn es erst einmal<br />
positiv bewertet werden muss <strong>und</strong> die Qualität steigern<br />
wird -, dass jetzt im Rahmen der Sprachförderung zusätzliche<br />
Sprachtrainer in die Einrichtungen geschickt<br />
werden sollen. Aber ich denke, dass es wenig nützt, auf<br />
Verwaltungsebene herumzudoktern. Es wäre aus meiner<br />
Sicht weitaus sinnvoller, zusätzliches Geld ins System<br />
zu stecken, um die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern.<br />
Die weiteren Probleme dieses Gesetzes wurden alle angesprochen.<br />
Es ist ein bürokratisches Monster. Ich<br />
glaube nicht, dass sich das mit der Zeit regeln wird. Es<br />
wurde sehr schön ausgeführt, dass viel bürokratischer<br />
Aufwand bestehen bleiben wird, weil die Daten natürlich<br />
immer wieder eingepflegt werden müssen.<br />
Letztendlich glaube ich, dass die kindbezogene Förderung<br />
sich nicht bewährt hat. Die Faktoren wirken stigmatisierend.<br />
Viele Kinder sind nicht erfasst, zum Beispiel<br />
ADHS-Kinder. Die Probleme bei der Integration wurden<br />
heute angesprochen. Herr Prölß aus Nürnberg, der eigentlich<br />
mit dem Gesetz zufrieden ist, hat diese angesprochen.<br />
Aber selbst er hat festgestellt, dass die Regelungen<br />
mit dem Faktor 4,5 plus x suboptimal sind. Ich<br />
glaube, dies beschreibt das Problem w<strong>und</strong>erbar.<br />
Auch die Finanzierung der Horte <strong>und</strong> Kinderkrippen ist<br />
nicht ausreichend. Ich glaube, man kommt einfach nicht<br />
darum herum, wesentlich mehr Finanzmittel ins System<br />
zu stecken. Das <strong>Sozial</strong>ministerium – das geht aus einer<br />
Stellungnahme der KEG hervor – hat ausgerechnet,<br />
dass 70 Millionen Euro zusätzlich notwendig wären, um<br />
den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 zu gewährleisten.<br />
Ich glaube, letztendlich ist dieses Gesetz kein zukunftsfähiges<br />
Gesetz. Auf B<strong>und</strong>esebene ist der Rechtsanspruch<br />
auf einen Kinderbetreuungsplatz auch <strong>für</strong> Kinder<br />
unter drei Jahren längst beschlossen worden. Hier in<br />
Bayern ärgern wir uns noch mit der Bedarfsfeststellung,<br />
mit der Gastkinderregelung, zu der wir gerade einen<br />
w<strong>und</strong>erbaren Vortrag gehört haben, herum. Ich fand<br />
auch die Stellungnahme w<strong>und</strong>erbar, dass es andere<br />
moderne Gesetze gibt, die wesentlich offener mit diesen<br />
Problemen umgehen. Ich denke, die Mehrheitspartei<br />
sollte endlich den Mut haben, dieses Gesetz zu ändern.<br />
Es reicht auch nicht aus, wie es heute so schön in der<br />
„Süddeutschen Zeitung“ heißt – Frau Dodell hat dies<br />
gesagt -: „Doch an den kleinen Schrauben müssen wir<br />
noch justieren <strong>und</strong> nachdrehen.“ Ich glaube, Sie müssen<br />
hier Reformen an Kopf <strong>und</strong> Gliedern einleiten. Es werden<br />
sicherlich mehrere Reformen notwendig sein, um diese<br />
Probleme in den Griff zu bekommen.<br />
MDirigin. Huber (<strong>Sozial</strong>ministerium): Ich wollte auf zwei<br />
Anmerkungen eingehen. Sie haben die Untersuchung<br />
des Gemeindetags zitiert im Hinblick auf die Verbesserung<br />
der Qualität <strong>und</strong> darauf hingewiesen, dass danach<br />
56 % angemerkt hätten, die Qualität habe sich nicht<br />
verbessert. Das würde aber immerhin heißen, dass sich<br />
die Qualität bei 44 % aller Einrichtungen verbessert hat.<br />
Das ist ja immerhin auch ein großer Prozentsatz, nämlich<br />
beinahe die Hälfte.<br />
Darüber hinaus wurde gerade bei dieser Pressekonferenz<br />
auch ausgeführt, dass einige Gemeinden deswegen<br />
gesagt hätten, es habe sich nichts verbessert,<br />
weil die Einrichtungen der Meinung waren, sie wären<br />
auch schon vorher sehr gut gewesen, sodass sich hier<br />
keine deutliche Steigerung mehr verzeichnen ließe.<br />
Weiterhin wurde die Regelung der Verfügungszeiten im<br />
Gesetz angemahnt. Ich würde doch herzlich darum<br />
bitten, mir ein anderes Gesetz zu nennen, in dem die<br />
Verfügungszeiten geregelt sind <strong>und</strong> damit doch sehr,<br />
sehr weitgehend in die Trägerbefugnis eingegriffen<br />
würde. Man muss sich das auch einmal vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
des ständig beklagten Verwaltungsaufwands vorstellen,<br />
wenn man hier Vorgaben gesetzlicher Art zu Verfügungszeiten<br />
machen würde. Das ist der eine Punkt.<br />
Dann hätte ich gerne noch etwas zur gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Diskussion bezüglich der Gastkinderregelung gesagt.<br />
Ich glaube, es ist auch in der heutigen Diskussion wieder<br />
sehr deutlich geworden, wie groß hier von vorne herein<br />
der Interessenkonflikt ist. Der Herr Bürgermeister hat<br />
sich im Hinblick auf die Schwierigkeiten der kleinen Gemeinden<br />
des ländlichen Raums geäußert. Bayern ist<br />
nun einmal ein Flächenstaat <strong>und</strong> hat viele kleine Gemeinden.<br />
Uns ist es doch sehr wichtig, dass gerade die<br />
kleinen Gemeinden dazu bereit sind, das entsprechende<br />
Angebot vorzuhalten. Wenn nun hier von vorne herein<br />
eine völlige Freigabe erfolgt <strong>und</strong> die Kommunen – auch<br />
die kleinen Kommunen – jeden Platz woanders mitfinanzieren<br />
müssen, ohne dass überhaupt geprüft wird,<br />
was diese Gemeinde selbst mit allergrößten Anstrengungen<br />
anbietet, dann muss man doch diese Interessen<br />
gerecht gegeneinander abwägen. Ich denke, die Diskussion<br />
zeigt immer wieder, dass dies weitestgehend<br />
gelungen ist. Man wird hier nie alle miteinander glücklich<br />
machen. Denn der Interessenkonflikt ist einfach riesengroß.<br />
Ich denke, das Gesetz hat so viele Stellschrauben<br />
gemacht, um hier eine einigermaßen befriedigende<br />
Lösung zu finden sowohl <strong>für</strong> die Eltern als auch<br />
<strong>für</strong> die Kommunen, die in der Pflicht <strong>für</strong> den weiteren<br />
Ausbau stehen.<br />
Ein Hinweis bezüglich des Beklagens der Altersöffnung,<br />
das heißt, dass die meisten Plätze mit der Altersöffnung<br />
geschaffen wurden: Dies gehört im Übrigen genau in<br />
diesen Kontext. Kleine Gemeinden haben jetzt schon<br />
Plätze freistehen. Wir hatten im vergangenen Jahr<br />
23
24<br />
104 000 Geburten in Bayern. Vor 15 Jahren waren es<br />
noch über 130 000 Geburten. Wenn man dies mit 3,5<br />
multipliziert, dann weiß man, wie stark der Geburtenrückgang<br />
in diesem Land war <strong>und</strong> wie dieser auch in<br />
den Einrichtungen zu Buche schlägt. Ich denke, dann ist<br />
es doch sinnvoll, die Altersmischung durchzuführen.<br />
(Abg. Dr. Simone Strohmayr (SPD): Wenn man den<br />
Personalschlüssel angleicht!)<br />
Der Personalschlüssel drückt sich doch im Gewichtungsfaktor<br />
aus. Es ist doch vom Personalschlüssel her<br />
völlig egal, ob der Platz in der Krippe oder in der altersgemischten<br />
Einrichtung gefördert wird. Denn der Gewichtungsfaktor<br />
ist in jedem Fall zwei, also auch die altersgemischte<br />
Einrichtung erhält dann mehr Personal.<br />
Aber auch aus pädagogischen Gründen gibt es namhafte<br />
Träger, die schon lange vor dem BayKiBiG ausschließlich<br />
mit der Altersöffnung gearbeitet haben.<br />
(Abg. Renate Ackermann (GRÜNE): Mit ausreichend<br />
Personal!)<br />
Mit ausreichend Personal, wie gesagt, weil der Schlüssel<br />
in der altersgemischten Einrichtung derselbe ist. Aber<br />
auch aus pädagogischen Gründen ist es sehr sinnvoll,<br />
insbesondere die Übergänge zu bewältigen. Wir beklagen<br />
alle bei den Sechsjährigen, wie schwierig der<br />
Übergang vom Kindergarten in die Schule ist. Niemand<br />
denkt daran, wenn sie so sehr auf die Krippe setzen <strong>und</strong><br />
die Altersmischung ablehnen, dass sie den Kindern mit<br />
drei Jahren schon den ersten Übergang zumuten. Sie<br />
wollen das Kind unbedingt in einer eigenen Einrichtung<br />
haben. Es ist vielleicht erst seit einem oder eineinhalb<br />
Jahren in der Krippe, hat sich dort eingewöhnt <strong>und</strong> soll<br />
dann mit drei Jahren in den Kindergarten wechseln.<br />
Mir hat ein Träger gesagt – ich will hier keine Reklame<br />
machen -: „Bei uns sind die Kinder meistens vom<br />
zweiten Lebensjahr bis hin zu zwölf Jahren.“ Diese Einrichtung<br />
ist dann wirklich eine familienergänzende Einrichtung.<br />
Die Kinder werden begleitet. Hier gibt es keine<br />
zusätzlichen Übergänge mehr. In diesen Einrichtungen<br />
klappt im Übrigen auch die Vernetzung mit den anderen<br />
Bereichen w<strong>und</strong>erbar. Insbesondere sind auch die Eltern<br />
glücklich, weil sie immer nur die gleichen Einrichtungen<br />
<strong>für</strong> alle ihre Kinder haben, weil die Geschwisterkinder<br />
gleichzeitig in der Einrichtung sein können.<br />
Aus pädagogischen Gründen ist die Altersmischung auf<br />
jeden Fall sehr zu empfehlen. Kleine Kinder lernen von<br />
den großen Kindern. Auch das ist bekannt. Große Kinder<br />
lernen noch mehr, weil sie reflektieren, wenn sie den jüngeren<br />
Kindern etwas erklären.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Nur so<br />
viel: Ich glaube, wenn alles so w<strong>und</strong>erbar wäre, säßen<br />
wir heute nicht hier.<br />
Abg. Renate Ackermann (GRÜNE): Da kann ich mich<br />
gleich anschließen. Ich freue mich sehr über die heutige<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Anhörung. Es ist einfach wichtig, dass nach zwei Jahren<br />
BayKiBiG ein Resümee gezogen wird, wie es ankommt.<br />
Die Wortmeldungen, die bisher kamen, haben eindrucksvoll<br />
bestätigt, dass die Be<strong>für</strong>chtungen im Vorfeld<br />
<strong>und</strong> die Kritik nach Verabschiedung des Gesetzes tatsächlich<br />
berechtigt waren.<br />
Wir GRÜNEN haben auch zwei Studien angefertigt, in<br />
denen wir sowohl die Träger als auch die Erzieherinnen<br />
gefragt haben. Einer der Hauptkritikpunkte, die in diesen<br />
beiden Studien als Rückmeldung kamen, war die Gastkinderregelung.<br />
Wie Sie richtig ausgeführt haben, Frau<br />
Huber, ist Bayern ein Flächenland. Die Probleme zeigen<br />
sich in den Landkommunen. Dort gibt es erhebliche<br />
Probleme. Wenn es heißt, die interkommunale Zusammenarbeit<br />
wäre so wertvoll, dann muss ich sagen: Das<br />
finde ich auch. Aber diese interkommunale Zusammenarbeit<br />
ist aus der Not geboren. Das ist keine Stärke,<br />
sondern das müssen die Kommunen tun, um <strong>für</strong> ihre<br />
Kinder diese Kindergartenplätze, die dem Wunsch- <strong>und</strong><br />
Wahlrecht der Eltern entsprechen, überhaupt noch<br />
schaffen zu können.<br />
Neben der Gastkinderregelung waren auch die Gewichtungsfaktoren<br />
ein wichtiger Kritikpunkt in den Rückmeldungen.<br />
Die Gewichtungsfaktoren sind nicht treffsicher.<br />
Zum Beispiel wird Sprachförderung <strong>für</strong> Kinder gewährt,<br />
die zwei ausländische Eltern haben. Es gibt aber auch<br />
Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine ausländischen<br />
Eltern haben. Diese werden davon nicht erfasst.<br />
Ebenso wenig erfasst werden von den Gewichtungsfaktoren<br />
verhaltensauffällige Kinder, wie zum Beispiel<br />
Kinder mit dem ADHS-Syndrom, die nach Aussage von<br />
Erzieherinnen extrem aufwendig in der Betreuung sind.<br />
Diese Kinder brauchen besonders viel Zuwendung. Für<br />
sie gibt es keine Gewichtungsfaktoren, obwohl sie mittlerweile<br />
leider einen hohen Prozentsatz der Kinder ausmachen.<br />
Ebenso wenig sinnvoll ist die Gewichtung bei<br />
behinderten Kindern, weil sie zu einer viel zu frühen<br />
Stigmatisierung dieser Kinder führen muss.<br />
Ein wahnsinnig wichtiger Kritikpunkt aus Sicht der Erzieherinnen<br />
war die Arbeitsplatz- <strong>und</strong> Planungsunsicherheit.<br />
Es ist einfach so: Wenn immer wieder neu gebucht<br />
werden kann, dann werden auch immer wieder<br />
andere Kinder <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren zur Anwendung<br />
kommen. Das bedeutet dann auch, dass man mit<br />
dem Personal herauf- oder herunterfahren muss. Es gibt<br />
sehr viele Erzieherinnen, die eine Familie mit oder allein<br />
ernähren müssen. Für diese ist es eine unglaubliche Belastung,<br />
von Jahr zu Jahr darum bangen zu müssen, ob<br />
ihr Arbeitsvertrag überhaupt verlängert oder ob er, wenn<br />
er nicht verlängert wird, gekürzt wird. Das kann man den<br />
Erzieherinnen, die sehr wertvolle Arbeit leisten, nicht zumuten.<br />
Weiterhin hat sich bei unseren Studien ein großes Stadt-<br />
/Landgefälle herausgestellt. In Großstädten – <strong>und</strong> dies<br />
unterstreicht, was Herr Prölß gesagt hat – ist es einfacher.<br />
Da ist die Flexibilität viel größer. Da sind die Variationsmöglichkeiten<br />
vorhanden, aber nicht auf dem<br />
Land. Deshalb ist das Land – <strong>und</strong> wir haben ein Flä-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
chenland – der absolute Verlierer dieses Gesetzes. Wir<br />
wollen immer die Attraktivität des ländlichen Bereichs<br />
stärken. Aber mit diesem Gesetz haben wir haargenau<br />
das Gegenteil getan.<br />
Zusammenfassend kann man sagen: In diesem Gesetz<br />
<strong>und</strong> seiner Verwirklichung klaffen Theorie <strong>und</strong> Praxis<br />
massiv auseinander. Was Sie als Vorteil preisen, erweist<br />
sich in der Praxis als Nachteil. Davon betroffen sind die<br />
Eltern, die Kinder <strong>und</strong> die Erzieherinnen. Wenn ein<br />
Staatssekretär Heike mir sagt, dass die Eltern klagen<br />
sollen, wenn ich ihn auf Härtefälle hinweise, dann sage<br />
ich Ihnen, dass mit einem Gesetz, das so ausgestaltet<br />
ist, dass Eltern klagen müssen, um ihr Recht zu bekommen,<br />
unter Umständen etwas nicht stimmt. Darüber<br />
sollten Sie nach dieser Anhörung nachdenken. Es würde<br />
mich sehr freuen, wenn sich an diesem Gesetz etwas<br />
bewegen würde.<br />
(Vereinzelter Beifall)<br />
SV Andreas Görres (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />
Bayern e.V., Bezirksverband Oberbayern): Mein Name<br />
ist Andreas Görres. Ich vertrete den Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />
Landesverband Bayern <strong>und</strong> damit auch<br />
eine Vielzahl von gemeinnützigen Organisationen <strong>und</strong><br />
Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen, die<br />
in Bayern an vielen Stellen <strong>für</strong> eine Pluralität des Angebots<br />
in der Kindertagesbetreuung sorgen, natürlich<br />
neben anderen auch. Ich möchte vorab bemerken, dass<br />
der Kollege Achim Feichtl von der Arbeiterwohlfahrt sich<br />
gleichzeitig mit mir melden wollte. Ich bitte, diese Meldung<br />
auch zu berücksichtigen.<br />
Es sind ja schon sehr viele gr<strong>und</strong>sätzliche Aussagen zu<br />
diesem Gesetz getroffen worden. Ich möchte an das,<br />
was heute in der „Süddeutschen Zeitung“ als Stellungnahme<br />
der CSU zu diesem Gesetz steht, anknüpfen, wo<br />
es heißt: „Wir brauchen mehr Geld <strong>für</strong> Kinder.“ Das war<br />
eine Zielsetzung des Gesetzes, die der paritätische<br />
Wohlfahrtsverband von Anfang an unterstützt hat. Wir<br />
freuen uns jetzt besonders darüber, feststellen zu<br />
können, dass es auch in der b<strong>und</strong>espolitischen Diskussion<br />
ins Bewusstsein der Bevölkerung gedrungen ist,<br />
dass wir mehr Geld <strong>für</strong> Kinder brauchen <strong>und</strong> zwar mehr<br />
Geld in der Fläche, in quantitativer Hinsicht, aber auch<br />
<strong>für</strong> Qualität <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern. Insofern<br />
haben wir von Anfang an gesagt, dass wir die kindbezogene<br />
Förderung, die das Kind in den Mittelpunkt der<br />
Förderung stellt, gr<strong>und</strong>sätzlich begrüßen. Wir unterstützen<br />
auch durchaus die Flexibilisierungsbemühungen,<br />
die dem neuen Gesetz anzumerken sind. Denn<br />
wir gehen davon aus, dass eine kindbezogene Förderung<br />
die Grenze zwischen den verschiedenen Einrichtungsformen<br />
möglichst weitgehend aufheben soll, damit<br />
die Kinder zum Beispiel die ersten Jahre ihres Lebens in<br />
einer Gemeinschaft verbringen können <strong>und</strong> nicht schon<br />
frühzeitig mit verschiedenen Einrichtungswechseln konfrontiert<br />
werden, die dann möglicherweise auch deshalb<br />
erfolgen, weil es unterschiedliche Finanzierungsformen<br />
<strong>für</strong> die unterschiedlichen Einrichtungstypen gibt.<br />
Generell sehen wir aber – ähnlich wie die CSU – bei dem<br />
neuen Gesetz noch einiges an Nachbesserungsbedarf,<br />
den ich nicht im Detail, aber an einigen Punkten erläutern<br />
will. Wir gehen immer noch davon aus, dass dem<br />
Ausbau der Betreuungsangebote auf den Stand, der<br />
derzeit verhandelt wird <strong>und</strong> im Raum steht, mit diesem<br />
Gesetz nicht nachzukommen ist. Vielmehr bedarf es<br />
dazu einiger Änderungen. Insbesondere müssen zum<br />
Beispiel die kindbezogenen Faktoren gr<strong>und</strong>sätzlich angehoben<br />
werden. Um den empfohlenen Anstellungsschlüssel<br />
von 1:10 zu erreichen, müsste der Basiswert<br />
generell angehoben werden.<br />
Wir sehen auch einen besonderen Handlungsbedarf bei<br />
den ganz kleinen Kindern, die in Krippen untergebracht<br />
sind. Da wurde in unseren Augen bei der Planung des<br />
Gesetzes nicht mit dem Ausbau gerechnet, den wir jetzt<br />
erleben <strong>und</strong> bewältigen müssen. Da wurde das Augenmerk<br />
nicht so stark auf die null bis einjährigen Kinder<br />
gelegt; sondern es wurde einfach versucht, das was wir<br />
bisher in der Krippenlandschaft hatten, mit dem zu vergleichen,<br />
was wir in der Kindertagesbetreuung in den<br />
Kindertagesstätten hatten. Dann wurde der Faktor <strong>für</strong><br />
die unter dreijährigen Kinder einfach verdoppelt. Das ist<br />
aber <strong>für</strong> die ganz kleinen Kinder in unseren Augen <strong>und</strong><br />
nach den ersten Erfahrungen laut vieler Rückmeldungen<br />
auch aus der Stadt München nicht realistisch <strong>für</strong> den<br />
erhöhten Betreuungsbedarf, den insbesondere ganz<br />
kleine Kinder benötigen.<br />
Gleiche Bildungschancen <strong>für</strong> Kinder im frühen Lebensalter<br />
setzen natürlich auch voraus, dass es gleiche Zugangsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> Kinder zu den Einrichtungen<br />
gibt. Da hat der Paritätische Wohlfahrtsverband schon<br />
immer gesagt, dass die Gastkinderregelung dieser Zielsetzung<br />
des BayKiBiG überhaupt nicht gerecht wird.<br />
Dass die Zugangsvoraussetzungen in einem vereinten<br />
Europa an Gemeindegrenzen scheitern sollen, ist in<br />
meinen Augen geradezu absurd. Dass das Wunsch<strong>und</strong><br />
Wahlrecht an vielen Stellen eingegrenzt wird, ist<br />
vom Kollegen Rühle schon ausführlich erläutert<br />
worden.<br />
Es ist vorher schon mehrfach davon gesprochen<br />
worden, dass die Bedarfsplanung mittlerweile von einem<br />
Großteil der Gemeinden durchgeführt wurde. Wir als<br />
Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege haben bei der Bedarfsplanung<br />
die Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege<br />
häufig vermisst. Es war in vielen Fällen so, dass<br />
die Träger der Freien Wohlfahrtspflege nicht entsprechend<br />
berücksichtigt wurden, so wie es das Gesetz vorsieht.<br />
Auch der Subsidiaritätsgedanke war <strong>für</strong> mich in<br />
der Umsetzungspraxis, beim Ausbau von neuen Kinderbetreuungsmodellen<br />
in Bayern nicht sehr oft sichtbar,<br />
nämlich dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />
von eigenen Maßnahmen absehen sollen, wenn dies ein<br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege machen kann. Wir<br />
haben in letzter Zeit sehr wohl Angebote <strong>für</strong> einzelne<br />
Einrichtungsbetriebsträgerschaften erhalten, zum Beispiel<br />
in der Landeshauptstadt München. Aber es ist<br />
noch nicht so, dass dies flächendeckend umgesetzt<br />
wurde.<br />
25
26<br />
Vorhin ist noch einmal nach einer Konkretisierung des<br />
erhöhten Verwaltungsaufwands, der von allen Seiten<br />
festgestellt wurde, gefragt worden. Ich möchte hierzu<br />
ein ganz konkretes Beispiel nennen, <strong>und</strong> zwar aus einer<br />
Public Private Partnership in München. Hier hat ein<br />
großer gemeinnütziger Träger eine Betriebsträgerschaft<br />
<strong>für</strong> ein großes Unternehmen übernommen. Die Einrichtung<br />
liegt am Stadtrand von München mit mehr als h<strong>und</strong>ert<br />
Plätzen. Von diesen h<strong>und</strong>ert Plätzen werden gerade<br />
mal vier aus dem direkten Gemeindegebiet besetzt.<br />
Obwohl schon großzügige Regelungen seitens der<br />
Stadt München getroffen wurden, gibt es dennoch eine<br />
Vielzahl von Einzelanträgen. Jedes Kind muss gesondert<br />
per Antrag abgerechnet werden. Da kann man natürlich<br />
nicht mehr von einer Verwaltungsvereinfachung<br />
sprechen, wie es das Gesetz ursprünglich beabsichtigt<br />
hatte.<br />
Wir haben immer begrüßt, dass die Eltern bedarfsgerecht<br />
buchen können. Das soll auch zu einer Flexibilität<br />
unterjährig führen. Wir als Träger unterstützen dies ausdrücklich.<br />
Wir sagen, wenn sich bei Eltern die berufliche<br />
oder private Situation verändert, dann müssen sie die<br />
Möglichkeit haben, beim Träger vorstellig werden <strong>und</strong><br />
sagen zu können: „Könnte ich nicht andere Betreuungszeiten<br />
haben, weil mein Arbeitsort sich verändert hat<br />
oder ein Geschwisterkind dazugekommen ist.“ So<br />
etwas sollte nicht jeden Tag passieren, jedoch mindestens<br />
ein bis zwei Mal unterjährig möglich sein. Aber<br />
dies führt aufgr<strong>und</strong> der Abrechnungsmodalitäten natürlich<br />
auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, der<br />
zu berücksichtigen ist <strong>und</strong> möglicherweise in der Förderung<br />
relevant werden sollte.<br />
Es ist vorhin schon einmal ausdrücklich darauf hingewiesen<br />
worden, dass das pädagogische Personal durch<br />
diese Buchungszeitflexibilisierung zu einer Flexibilisierung<br />
seiner Arbeitszeit geradezu gezwungen wird. Das<br />
muss ich aus Trägersicht bestätigen. Sehr viele Träger,<br />
wir auch, erwarten von dem Personal mehr Flexibilität;<br />
das heißt, dass dieses häufiger mit befristeten Anstellungsverträgen<br />
konfrontiert wird, in denen man sich<br />
offen hält, die Arbeitszeiten zu reduzieren, wenn sich<br />
das Buchungsverhalten deutlich ändert. Die Praxis ist<br />
aber so, dass die Buchungszeitflexibilisierung in der<br />
Regel zumindest im großstädtischen Raum zu mehr Buchungszeiten<br />
geführt hat. Dies können wir auch bestätigen.<br />
Im Moment fangen wir aufgr<strong>und</strong> des Ausbaus von<br />
Kindertagesbetreuungseinrichtungen insbesondere in<br />
München schon an, über Personalkräftemangel zu<br />
klagen. Es fällt uns schwer, geeignete Kräfte <strong>für</strong> dieses<br />
Feld zu gewinnen. Denn es ist kein Geheimnis, dass die<br />
Bezahlung <strong>für</strong> die Fachkräfte in der pädagogischen<br />
Arbeit, in der Elementarpädagogik nicht gerade positiv<br />
ist.<br />
Wenn wir also dem zusätzlichen Betreuungsbedarf b<strong>und</strong>esweit<br />
<strong>und</strong> auch in Bayern gerecht werden wollen,<br />
dann müssen wir mehr in die Ausbildung von Fachkräften,<br />
aber auch in die Bezahlung investieren <strong>und</strong> angemessene<br />
<strong>und</strong> attraktive Arbeitsplätze bieten. Dazu<br />
müssen wir auch mehr Geld in das System als Ganzes<br />
investieren. Und nun bin ich wieder am Anfang <strong>und</strong> bei<br />
dem, was die CSU fordert.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Lassen Sie mich abschließend noch zu zwei Punkten<br />
sehr kurz Stellung nehmen. Das eine ist, dass die nach<br />
zwei Jahren Verhandlungen mit den verschiedenen Kostenträgern<br />
<strong>und</strong> der Freien Wohlfahrtspflege erfolgte<br />
Einigung zur Integration in meinen Augen ein Kompromiss<br />
ist. Sie, Frau Huber, haben gesagt, es gebe verschiedene<br />
Interessen. Mir ist es in der Diskussion bezüglich<br />
der Integration leider zu selten um die Interessen<br />
der behinderten Kinder <strong>und</strong> ihrer Angehörigen gegangen<br />
<strong>und</strong> zu sehr um die finanziellen Interessen der verschiedenen<br />
Kostenträger. Wir haben jetzt eine Einigung gef<strong>und</strong>en.<br />
Ich möchte die Gelegenheit heute aber dazu<br />
nutzen, darauf hinzuweisen, dass wir diese noch nicht in<br />
der Praxis erproben konnten. Es kann also sein, dass<br />
das, was wir als Mindestanstellungsschlüssel zur Anwendung<br />
des Faktors x formuliert haben, nämlich den<br />
Anstellungsschlüssel von 1:11, in der Praxis <strong>und</strong> in einzelnen<br />
Einrichtungen nicht zum Stichtag zu erreichen<br />
ist. Ich bitte einfach um Verständnis von allen Beteiligten<br />
da<strong>für</strong>, dass wir da gegebenenfalls noch mal an der einen<br />
oder anderen Stelle nachbessern.<br />
Es zeigt sich aber auch ein Webfehler bei dem bisherigen<br />
Gesetz, nämlich dass dieses die Regelung der Integration<br />
nicht klar genug festgelegt hat. Das wird ja<br />
schon durch diesen sehr unspezifischen Faktor x deutlich<br />
ausgedrückt. Da wäre es sicher hilfreich, wenn wir<br />
<strong>für</strong> die Zukunft noch eine Präzisierung erhalten würden,<br />
die alle beteiligten Kostenträger klar zu den von ihnen zu<br />
leistenden Beiträgen verpflichtet. Auch dazu ist noch zu<br />
ergänzen, dass nach unserem Verständnis natürlich die<br />
Unterbringung in einer Einrichtung zur Integration nicht<br />
die Frühförderung <strong>für</strong> die einzelnen Kinder ausschließt.<br />
Nach dem, was ich gehört habe, ist das mittlerweile von<br />
einzelnen Bezirksverwaltungen schon anders interpretiert<br />
worden. Da wurde gesagt, es könnte keine Finanzierung<br />
<strong>für</strong> die Unterbringung in einer Integrationseinrichtung<br />
geben, wenn das Kind von einer Frühförderstätte<br />
betreut würde. Das kann ich Ihnen gerne auch<br />
belegen.<br />
(Abg. Joachim Unterländer (CSU): Nein, nein, ich<br />
habe das nicht bezweifelt.)<br />
Ein Punkt, der im Forum „<strong>Sozial</strong>es Bayern“ kürzlich diskutiert<br />
wurde <strong>und</strong> den ich bei dieser Gelegenheit noch<br />
erwähnen wollte, ist das Thema „Bürgerschaftliches Engagement“.<br />
Wir würden großen Wert darauf legen, wenn<br />
bei einer Novellierung des Gesetzes oder bei einer Neufassung<br />
von einzelnen Durchführungsverordnungen<br />
bürgerschaftliches Engagement in Kindertagesbetreuungseinrichtungen<br />
dergestalt ermöglicht würde, dass<br />
engagierte Eltern, Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in den Einrichtungen<br />
vor Ort auch tätig sein können, zum Beispiel<br />
ihr Spezialwissen dort einbringen können. Dies sollte<br />
nicht förderschädlich sein, sondern möglicherweise bei<br />
der Förderung auch angemessen berücksichtigt werden.<br />
Über andere Mittel sollte es auch eine Unterstützung<br />
dieses bürgerschaftlichen Engagements <strong>und</strong> Schulung<br />
<strong>für</strong> die Menschen geben, die sich in diesem wichtigen<br />
Bereich engagieren wollen.<br />
Abg. Joachim Unterländer (CSU): Ich habe zwei Nachfragen:<br />
Erstens. Herr Görres, Sie hatten eingangs darauf
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
hingewiesen, dass die freigemeinnützigen Träger bei<br />
den Bedarfsfeststellungen in der Regel nicht einbezogen<br />
seien, obwohl ein Rechtsanspruch bestünde. Gehe ich<br />
recht in der Annahme, dass Sie diesen Rechtsanspruch<br />
mit dem SGB VIII begründen? In dem Zusammenhang<br />
habe ich auch die Frage, wie dies idealtypisch aus Ihrer<br />
Sicht aussehen sollte <strong>und</strong> wie die Einbeziehung der freigemeinnützigen<br />
Träger erfolgen könnte.<br />
Zweitens. Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie<br />
hier ganz offen sagen würden, welche Bezirke diese<br />
Ausführungen getroffen haben, dass eine Förderung im<br />
Rahmen der Frühförderung nicht mehr möglich ist, wenn<br />
eine Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe in<br />
Integrationskindergärten erfolgt. Ich halte es wirklich <strong>für</strong><br />
wichtig, dass man dies transparent macht, weil es so<br />
nicht sein darf.<br />
SV Andreas Görres (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />
Bayern e.V., Bezirksverband Oberbayern): Herr Unterländer,<br />
bezüglich Ihrer ersten Frage habe ich mich auf<br />
Art. 4 BayKiBiG bezogen, in dem es heißt:<br />
(3) Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen<br />
geeigneter Weise wie von einem kommunalen<br />
Träger auch von freigemeinnützigen Trägern<br />
betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen<br />
werden können, sollen die Gemeinden <strong>und</strong> Träger<br />
der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen<br />
absehen.<br />
Dies setzt im Gr<strong>und</strong>e auch voraus, dass die Träger überhaupt<br />
wissen, dass eine Bedarfserhebung durchgeführt<br />
wird <strong>und</strong> aufgefordert werden, ihre Wartelisten vorzulegen.<br />
Ich wollte nicht sagen, dass das nirgendwo passiert<br />
ist. Mir ist aber immer wieder von Trägern mitgeteilt<br />
worden, dass eine Bedarfserhebung in deren Gemeinde<br />
oder Gebiet durchgeführt worden ist <strong>und</strong> sie dies nur<br />
von Eltern erfahren haben.<br />
Den zweiten Punkt würde ich gerne an Herrn Selzam<br />
weitergeben. Dieser kann das konkreter beantworten.<br />
SV Joachim Feichtl (AWO-Landesverband Bayern):<br />
Mein Name ist Joachim Feichtl, Arbeiterwohlfahrt-Landesverband<br />
Bayern. Die AWO-Stellungnahme lag vorher<br />
nicht aus. Da hat es eine kleine Schwierigkeit gegeben.<br />
Aber mittlerweile liegt die Stellungnahme auch vor. Ich<br />
bitte, diese zu Protokoll zu nehmen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist <strong>für</strong> uns erfreulich, dass Bewegung in<br />
die Diskussion hineinkommt, das Gesetz zu ändern.<br />
Viele Beiträge gehen jetzt in diese Richtung. Ich erinnere<br />
mich an die Anhörung, die vor drei Jahren im Oktober<br />
2004 stattgef<strong>und</strong>en hat. Wir haben damals schon<br />
gesagt, welche Eckpunkte dringend erforderlich sind. In<br />
dem weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige<br />
Änderungsvorschläge nicht aufgenommen. Ich<br />
möchte jetzt im Einzelnen zu den Schwachstellen, Defiziten<br />
<strong>und</strong> auch Stärken dieses Gesetzes kurz Stellung<br />
nehmen.<br />
Vielleicht die Stärken vorneweg. Der quantitative Ausbau<br />
ist wirklich erheblich. Bayern ist nicht mehr Schlusslicht.<br />
Der quantitative Ausbau ist trotz der demografischen<br />
Entwicklung entstanden. Sogar Leuchttürme wie Unterfranken,<br />
die Überkapazitäten mit unter Dreijährigen aufgefüllt<br />
haben, haben aus quantitativen Gesichtspunkten<br />
erfreuliche Entwicklungen.<br />
Mein Vorredner hat schon von Webfehlern im Gesetz<br />
gesprochen. Ich möchte zunächst auf folgenden Punkt<br />
hinweisen: Im 11. Kinder- <strong>und</strong> Jugendbericht wird als<br />
Motto <strong>für</strong> die Jugendhilfe „Ausgaben sollen den Aufgaben<br />
folgen“ genannt. In dieser Richtung lese ich auch<br />
den „SZ“-Artikel, dass man zur Verbesserung von Qualität<br />
durchaus bereit ist, mehr Geld in die Hand zu<br />
nehmen. Wir hatten das BayKiBiG vor zweieinhalb<br />
Jahren ein Spargesetz genannt. Wenn nun mehr Geld in<br />
die Hand genommen wird, entweder paritätisch von<br />
Kommune <strong>und</strong> Land oder eben einseitig vom Land,<br />
dann ist es sicher vernünftig, wenn dieses zur Förderung<br />
der Qualität in den Einrichtungen verwendet wird.<br />
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, <strong>für</strong> das Aufwachsen<br />
der Kinder in öffentlicher Verantwortung in qualitativ<br />
guten Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Jetzt ist das<br />
Problem des Gesetzes aber, dass es weder der Legislative<br />
noch dem beauftragten Fachministerium Steuerungsrechte<br />
in die Hand gegeben hat, diese Qualität in<br />
Kindertageseinrichtungen zu sichern. Die AWO fordert<br />
deswegen, die Qualitätsstandards überhaupt zu verbessern<br />
<strong>und</strong> auch zu sichern.<br />
Damit es nicht beim allgemeinen Beschreiben bleibt,<br />
möchte ich auch ganz konkrete Hinweise geben. Zunächst<br />
erlauben Sie mir ein konkretes Beispiel aus<br />
einem schwäbischen Landkreis. Dort hatte das Landratsamt<br />
eingeladen. Ähnlich wie hier war das Landratsamt<br />
auf dem Podium vertreten. Vor der Vertreterin<br />
des Landratsamtes lagen drei Stapel von Konzeptionen.<br />
Sie sagte auch: „Das sind die Guten, die Mittleren <strong>und</strong><br />
die Schlechten.“ Die anwesenden Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen<br />
wurden aufgefordert, in einem<br />
Zeitraum von vier bis sechs Wochen die Konzeptionen<br />
nachzubessern <strong>und</strong> in die Konzeptionen die Begrifflichkeiten<br />
aus der Ausführungsverordnung BayKiBiG hineinzuschreiben,<br />
die aber dann nicht exakt zitiert gewesen<br />
ist. Zu diesem Zweck wurde auch eine Checkliste<br />
ausgegeben. Dies führte dazu, dass unter großen<br />
Zeitdruck – das war alles im Juni – die Leiterinnen dieser<br />
Aufforderung auch nachgekommen sind. Ich frage: Ist<br />
die Qualität dadurch wirklich in den Kindertageseinrichtungen<br />
gesteigert worden?<br />
Die Arbeiterwohlfahrt fordert ganz konkret die Verbesserung<br />
des Anstellungsschlüssels, der auch durch die<br />
Erhöhung des Basiswertes finanziert werden muss. Es<br />
ist durch die Untersuchung des <strong>Sozial</strong>ministeriums ja<br />
deutlich geworden, dass viele <strong>und</strong> zu viele Einrichtungen<br />
sich bei einem Anstellungsschlüssel von 1:12 bis 1:12,5<br />
bewegen. Dies ist aus unserer Sicht unverantwortlich.<br />
Die Abgrenzung zur Gefährdung des Kindeswohls sollte<br />
deutlich angehoben werden. Wir schlagen einen Mindestanstellungsschlüssel<br />
von 1:11,5 vor. Dementsprechend<br />
müsste auch der empfohlene Anstellungs-<br />
27
28<br />
schlüssel, der derzeit noch im Gesetz mit 1:10 steht, auf<br />
1:9 angehoben werden.<br />
Weitere Aspekte zum Thema „Weiterentwicklung der<br />
Qualität in Kindertageseinrichtungen“: Wir führen schon<br />
seit Jahren die Debatte an <strong>und</strong> fordern einen Gewichtungsfaktor<br />
<strong>für</strong> Risikokinder. Es sind hier schon mehrfach<br />
die ADHS-Kinder genannt worden. Aber es handelt<br />
sich nicht nur um diese. Es handelt sich um Kinder, die<br />
Störungen der Sinneswahrnehmung haben, in der Motorik,<br />
Sensomotorik, im <strong>Sozial</strong>verhalten, in der Bewegungsplanung,<br />
Sprachentwicklung <strong>und</strong> im emotionalen<br />
Bereich. Aber ich möchte auch das Thema „Kinderarmut“<br />
hier ansprechen oder Kinder, die Allergien haben,<br />
chronische Erkrankungen, sogar Kinder mit überdurchschnittlichen<br />
Fähigkeiten – sogenannte hochbegabte<br />
Kinder. Diese erfordern eine besondere <strong>und</strong> erhöhte pädagogische<br />
Betreuung. Diese ist durch das Gesetz nicht<br />
vorgesehen, da es nur zwischen Regelkindern <strong>und</strong> Kindern<br />
mit Behinderung unterscheidet. Wie lange es gedauert<br />
hat, bis man überhaupt <strong>für</strong> die Kinder mit Behinderungen<br />
eine noch außerhalb des Gesetzes stehende<br />
Regelung gef<strong>und</strong>en hat, die im Moment noch nicht<br />
einmal daraufhin geprüft ist, ob sie zukunftstauglich<br />
oder praxistauglich ist, hat mein Vorredner schon angeführt.<br />
Ebenso hat mein Vorredner angeführt – <strong>und</strong> auch die<br />
Arbeiterwohlfahrt sieht dies als dringend erforderlich<br />
an -, den Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> die Betreuung der unter<br />
Einjährigen zu erhöhen.<br />
Eines hatte ich noch vergessen: Für die Einführung eines<br />
Gewichtungsfaktors „Risikokinder“ schlagen wir 1:1,5<br />
vor.<br />
Zur Einführung eines erhöhten Gewichtungsfaktors <strong>für</strong><br />
die Betreuung der unter Einjährigen: Es ist so, dass es<br />
einen qualitativ wesentlichen Unterschied in der Betreuung<br />
der Kinder macht, ob ein Kind zweieinhalb Jahre<br />
ist <strong>und</strong> in den Kindergarten aufgenommen wird oder ob<br />
es sich um ein unter einjähriges Kind handelt. Dieser<br />
erhöhte Betreuungsaufwand muss <strong>für</strong> den Träger refinanziert<br />
werden. Es kann nicht sein, dass nur zwei- bis<br />
dreijährige Kinder als Zählkinder zum Auffüllen von Kindern,<br />
die aufgr<strong>und</strong> demografischer Entwicklung nicht<br />
mehr so nachgefragt sind, genommen werden. Vielmehr<br />
muss es eine pädagogisch-konzeptionelle Überlegung<br />
sein, sich diesen Kindern zu öffnen, die weite Altersöffnung<br />
nach unten auch ernst zu nehmen. Wenn Eltern<br />
einen Bedarf haben, ihr Kind, das unter einjährig ist, in<br />
einer Kindertageseinrichtung, vielleicht in einem Kinderhaus,<br />
das die Kinder über einen längeren Zeitraum betreut,<br />
unterzubringen, so ist dies durchaus begrüßenswert.<br />
Ein Faktor von 3,0 wird hier als sinnvoll angesehen.<br />
Ein weiterer Punkt zum Thema „Qualität“: Es gibt jetzt<br />
außerhalb des Gesetzes Bestrebungen, ein Landesprogramm<br />
aufzulegen <strong>und</strong> mit erheblichen finanziellen Mitteln<br />
auszustatten. Insofern noch Folgendes zu dem,<br />
was Frau Ackermann vorhin gesagt hatte: Wir anerkennen<br />
erst einmal die Bemühungen des Freistaates,<br />
die Sprachförderung allen Kindern flächendeckend zu<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
ermöglichen <strong>und</strong> nicht nur denen, die Sprachdefizite<br />
haben. Aber wenn es sich um eine Regelleistung handelt,<br />
sollte diese auch in das Gesetz geschrieben werden<br />
bzw. entsprechend darauf hingewiesen werden.<br />
Ein weiterer Punkt zur Qualität: Leider ist im damaligen<br />
Gesetzgebungsverfahren ein wichtiges Instrument aus<br />
dem Gesetz herausgefallen. Das ist die Dokumentation.<br />
Die Dokumentation der Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsprozesse<br />
von Kindern ist ein geeignetes Instrument, auch<br />
der Selbstevaluation, <strong>und</strong> dient der kontinuierlichen Verbesserung<br />
der Qualität in Kindertageseinrichtungen. Ich<br />
nenne mal als Schlagwort „Doku statt Deko“. Das geistert<br />
momentan in der pädagogischen Praxis so herum.<br />
Das beschreibt vielleicht in etwa die Richtung, in die es<br />
eben gehen könnte. Wir fordern die Wiederaufnahme<br />
der Verpflichtung zur Dokumentation in das Gesetz.<br />
Hier müsste in der Diskussion auch noch deutlich gemacht<br />
werden, dass es sich nicht um eine Dokumentation<br />
handelt, wie wir sie aus dem Pflegebereich der Altenhilfe<br />
kennen. Das ist etwas völlig anderes. Es geht<br />
nicht um den Minutentakt in der Altenhilfe, sondern um<br />
die Förderung des reflektierenden Verhaltens <strong>und</strong> der<br />
Verbesserung der pädagogischen Qualität in der Einrichtung.<br />
Der letzte Punkt zur Verbesserung der Qualität wäre bei<br />
mir folgender: Die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele im Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Erziehungsplan sind hier gelobt worden.<br />
Aber es ist schon relativ absurd, einerseits in dem<br />
Gesetz eine Finanzierung <strong>für</strong> alle möglichen Kindertageseinrichtungen<br />
mit einer breiten Altersspanne zu ermöglichen,<br />
andererseits aber den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />
bei der Einschulung enden zu lassen. Hier sollte<br />
dringend der vom Staatsinstitut <strong>für</strong> Frühpädagogik <strong>für</strong><br />
Hessen entwickelte Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan nach<br />
Bayern reimportiert werden. Das wäre eine Forderung<br />
oder ein Vorschlag von uns, um endlich auch im Schulbereich<br />
einen deutlichen Anstoß in der Diskussion zu<br />
geben. Warum sollte einmal nicht die Schule vom Bereich<br />
der Kindertageseinrichtungen lernen?<br />
Frau Huber, Sie hatten vorhin kurz gefragt, wo es das<br />
denn gibt, dass Verfügungszeiten in einem Gesetz angesprochen<br />
sind. Im Schulbereich gibt es das. Dort wird<br />
wesentliche Arbeitszeit zuhause geleistet <strong>und</strong> steht den<br />
Lehrkräften auch als Vorbereitung <strong>für</strong> den Unterricht zur<br />
Verfügung. Nur im Kita-Bereich ist es eben anders beschrieben.<br />
Aber ich spreche jetzt nicht <strong>für</strong> die Festlegung<br />
von bestimmten Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeiten.<br />
Es muss jedoch klar sein, dass die pädagogische Qualität<br />
in den Einrichtungen gewährleistet sein muss. Das<br />
sind die Forderungen zum Thema „Qualität“.<br />
Aber was nutzt eine Forderung nach einer Qualitätsbeschreibung,<br />
wenn nicht auch die Finanzierung funktioniert.<br />
Wie sieht die Finanzierung momentan aus? Das<br />
BayKiBiG, so sehen wir es, fördert soziale Ungerechtigkeit.<br />
Der Zugang zu frühkindlicher Bildung ist von der<br />
finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig. Wir<br />
haben vorhin die sehr langen Ausführungen zum Thema<br />
„Gastkinder“ gehört. Bedenken Sie hierzu bitte folgende<br />
Situation: Wir beobachten, dass Eltern ärmerer Kinder
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
eher dazu neigen, kurz zu buchen. Reichere Eltern<br />
können es sich leisten, länger zu buchen. Ärmere Eltern<br />
neigen auch dazu, ihr Kind möglichst früh zur Einschulung<br />
anzumelden. Sie sparen sich dann ein ganzes Jahr<br />
Kita-Beiträge. Reichere Eltern haben durchaus die Möglichkeit,<br />
lange zu buchen. Sie zahlen den erforderlichen<br />
Beitrag <strong>und</strong> nutzen die Freizeit- <strong>und</strong> kulturellen Möglichkeiten,<br />
die es parallel zu den Kindertageseinrichtungen<br />
noch gibt wie Musikschulen, Begegnung mit Pferden<br />
usw. Das ist eine Ungerechtigkeit. Frühkindliche Bildung<br />
müsste kostenfrei sein. Wir sagen, Bildung muss <strong>für</strong> alle<br />
Kinder kostenfrei sein. Daher fordern wir beitragsfreie<br />
Kindertageseinrichtungen – jetzt kommt der Einschub,<br />
weil ich weiß, dass man nicht von null auf dreih<strong>und</strong>ert<br />
beschleunigen kann -, zumindest in den letzten drei<br />
Jahren vor der Einschulung.<br />
Zur Finanzierung gibt es natürlich auch Eckpunkte <strong>und</strong><br />
Knackpunkte, die an dieser Stelle noch genannt werden<br />
müssen. Die Einführung der kindbezogenen Förderung<br />
in Verbindung mit der Buchungsmöglichkeit der Eltern<br />
fördert noch keine Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Kinder.<br />
Von mir ist hierzu das Beispiel der ärmeren <strong>und</strong> reicheren<br />
Eltern angeführt worden. Aber es gibt auch einen Punkt,<br />
der sich zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern<br />
bewegt. Für die freien Träger, die in Personalunion<br />
sowohl Aufsichtsbehörde als auch Träger eigener Einrichtungen<br />
sind, wird es möglicherweise in den Kommunen,<br />
in denen es Schw<strong>und</strong> gibt, in denen nicht zugewandert<br />
wird, durchaus zu Schwierigkeiten kommen.<br />
Mein Vorredner hat das Thema „Subsidiarität“ angesprochen.<br />
Im Moment befinden wir uns in Zeiten des<br />
quantitativen Ausbaus. Da mag dieses Thema nicht so<br />
virulent sein. Aber das BayKiBiG soll ja zukunftsfähig<br />
<strong>und</strong> länger als fünf oder zehn Jahre gültig sein. Die Aushebelung<br />
des Subsidiaritätsprinzips – sei es nun im Planungsbereich,<br />
wie mein Vorredner gesagt hat, oder in<br />
anderen Bereichen – ist deutlich erkennbar. Das Subsidiaritätsprinzip<br />
wird ja auch de facto ausgehebelt. Die<br />
erforderliche Änderung im BayKiBiG, die wir sehen, ist,<br />
dass die Rolle der Kreisjugendämter <strong>für</strong> das Thema<br />
„Bedarfsplanung <strong>und</strong> Bedarfsanerkennung“, also Verwaltung,<br />
Kita-Aufsicht <strong>und</strong> Jugendhilfeausschuss, eindeutig<br />
definiert werden muss, damit es, zum Beispiel<br />
bei auslaufender Übergangsregelung, nicht zu Interessenskollisionen<br />
mit den Kommunen kommt, die die<br />
eigene Kita lieber erhalten wollen.<br />
Der erste Bereich war „Qualität“, der zweite „Finanzierung“.<br />
Der dritte Bereich betrifft das Thema „Gastkinder“.<br />
Der vierte Bereich wird das Thema „Verwaltungsaufwand“<br />
betreffen.<br />
Zum Thema der 25 000 bis 30 000 Gastkinder: Herr<br />
Rühle hat schon auf die zahlreichen Klagen vor dem<br />
Verwaltungsgericht hingewiesen. Wir haben eine hervorragende<br />
Bewertung der rechtlichen Situation bekommen.<br />
Auch Herr Prölß hat interessant dargestellt,<br />
wie sich die sogenannten SENF-Bereiche, also Schwabach,<br />
Erlangen, Nürnberg <strong>und</strong> Fürth darauf geeinigt<br />
haben, die Gastkinderregelung vollständig auszuhebeln.<br />
Das ist eine vollständige Aushebelung der rechtlichen<br />
Gr<strong>und</strong>lage, weil die Kommunen sich darauf geeinigt<br />
haben, nur statistisch zu beobachten <strong>und</strong> nicht zu be-<br />
werten oder sich gegenseitig kleinlich vorzurechnen,<br />
wie viel von den 768,71 Euro <strong>für</strong> einen vierstündigen<br />
Platz im Jahr zurückgefordert werden.<br />
Die AWO fordert, Art. 23 BayKiBiG – Gastkinder – komplett<br />
zu streichen <strong>und</strong> an einer geeigneten Stelle neu<br />
einzufügen:<br />
Eltern wählen einen Kita-Platz <strong>für</strong> ihr Kind. Die beteiligten<br />
Gemeinden regeln unter sich die finanzielle<br />
Beteiligung.<br />
Wir fordern ganz deutlich eine Stärkung des Wunsch<strong>und</strong><br />
Wahlrechts der Eltern. Wir fordern auch, dass die<br />
Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf ohne Hindernisse<br />
ermöglicht wird. Ich nenne an dieser Stelle nur folgendes<br />
Beispiel, von dem wir vorhin gesprochen haben <strong>und</strong> das<br />
mittlerweile öffentlich geworden ist. Vor den Toren Münchens<br />
hat die Firma „Infinion“ 120 Kinderbetreuungsplätze.<br />
108 Kinder kommen nicht aus der Gemeinde<br />
Neubiberg. Der Verwaltungsaufwand ist immens. Sie<br />
können natürlich sagen, dass es sich um einen Einzelfall<br />
handelt, weil es nicht überall so große Betriebskindertagesstätten<br />
gibt. Das mag schon sein. Wir betrachten es<br />
aber als einen Webfehler des Gesetzes, das Engagement<br />
von Firmen, Betriebskindertagesstättenplätze mit<br />
zu schaffen <strong>und</strong> zu finanzieren, so zu behindern.<br />
Der dritte Punkt ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-<br />
Platz. Diesbezüglich wird das Jahr 2013 genannt. Auch<br />
das muss gesetzlich geregelt werden. Wir meinen, dies<br />
muss an geeigneter Stelle auch in das BayKiBiG hineingeschrieben<br />
werden.<br />
Der vierte <strong>und</strong> letzte Punkt betrifft das leidige Thema<br />
des Verwaltungsaufwands. Hier geht es ja immer mehr<br />
um die Umsetzung eines Gesetzes <strong>und</strong> nicht so sehr<br />
darum, was in dem Gesetz drinsteht. Fragt man Herrn<br />
Dunkl, so bekommt man Antworten, wie etwas ganz<br />
einfach <strong>und</strong> pragmatisch zu handhaben ist. Wenn man<br />
schaut, was von den Kommunen an Verwaltung in der<br />
Umsetzung des BayKiBiG erf<strong>und</strong>en wird <strong>und</strong> unterschiedlichst<br />
erf<strong>und</strong>en wird, kann man über deutsche<br />
Gründlichkeit nur staunen <strong>und</strong> darüber, was alles regelbar<br />
erscheint.<br />
Die Arbeiterwohlfahrt fordert die Reduzierung der überbordenden<br />
Verwaltungsaufgaben bei Leistungsträgern<br />
<strong>und</strong> Leistungserbringern. Vorhin ist gefragt worden –<br />
<strong>und</strong> ich möchte dem auch gerne nachkommen -, was<br />
denn nun eigentlich die Verwaltungsaufgaben bei Trägern<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen sind. Ich will Ihnen die Aufstellung<br />
geben, die auch schon bei der Anhörung im April<br />
2005 vorgelegen ist. Es handelt sich um folgende Aufgaben:<br />
– Finanzmonitoring<br />
Natürlich muss geschaut werden, wie viel Geld eingeht,<br />
wie hoch der staatliche Anspruch ist, wie<br />
hoch der kommunale Anspruch ist.<br />
– Buchung, Umbuchung, Controlling<br />
Je bedarfsgerechter ein Angebot ist, desto häufiger<br />
29
30<br />
können Eltern auch innerhalb eines Jahres umbuchen.<br />
Das erfordert <strong>und</strong> zieht Verwaltungsaufwand<br />
nach sich.<br />
– Personalmanagement<br />
Laufende Anpassung von Dienstplänen <strong>und</strong> auch<br />
von Arbeitsverträgen. Die Arbeitsverträge sind mittlerweile<br />
Sockelarbeitsverträge, die hinsichtlich der<br />
eingetragenen Zeit um 20 % unterschritten oder<br />
überschritten werden können. Es sind auf alle Fälle<br />
Teilzeitarbeitsverträge. Das ist eine Alternative<br />
- möglicherweise die einzig mögliche <strong>und</strong> sinnvolle<br />
Alternative – zur Befristung von Arbeitsverträgen.<br />
Wenn wir das nicht wollen, müssen wir Sockelarbeitsverträge<br />
haben. Das heißt aber auch, dass<br />
diese laufend angepasst werden müssen, weil die<br />
Arbeitszeit vom Buchungsverhalten der Eltern abhängig<br />
ist.<br />
– Organisation der Interessen von Eltern <strong>und</strong> Kindern<br />
in Abhängigkeit zur Finanzierung<br />
Das ist der Punkt, den ich eben schon angesprochen<br />
habe. Es muss sehr wohl austariert werden,<br />
wer welche Interessen hat <strong>und</strong> wie sich das auf die<br />
Finanzierung auswirkt. Kann ich mein Angebot bedarfsgerecht<br />
<strong>für</strong> die Elterninteressen <strong>und</strong> Kinderwünsche<br />
öffnen oder muss ich dann mit finanziellen<br />
Einbußen rechnen, weil ich nicht mehr ein kompaktes<br />
Angebot mit drei Buchungszeiten habe, die<br />
vorgegeben werden?<br />
– Mittler <strong>und</strong> Vermittler zwischen Kommune <strong>und</strong><br />
Eltern sein<br />
Das betrifft das große Thema „Gastkinderregelung“.<br />
– Veränderte Kontrakte, Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarungen<br />
mit den Kommunen<br />
Darüber haben wir überhaupt noch nicht gesprochen.<br />
Es handelt sich um die Defizitverträge, in<br />
denen ursprünglich – viele sind gekündigt – vereinbart<br />
war, welche Qualität zusätzlich finanziert wird,<br />
weil sie ins Gesetz nicht aufgenommen wurde. Das<br />
betrifft zum Beispiel die Fortbildung von pädagogischen<br />
Fachkräften. Es betrifft zum Beispiel die<br />
Regelung des Mittagessens <strong>für</strong> Kinder.<br />
– Mehr Abstimmungsbedarf mit den Eltern durch<br />
Stärkung der Mitbestimmungsrechte<br />
Hier sind dem Elternbeirat – wohlgemerkt nicht<br />
allen Eltern – über Art. 14 BayKiBiG erhebliche<br />
Rechte eingeräumt worden. Diese Rechte müssen<br />
gepflegt, umgesetzt <strong>und</strong> beachtet werden. Dies erfordert<br />
auch Verwaltungsaufwand.<br />
Es gibt den Vorwurf, dass die Träger Verwaltungsaufgaben<br />
unsachgemäß an die Einrichtungen delegieren<br />
würden. Dem möchte ich entgegnen: Es gibt verschiedene<br />
Aufgaben, die nur <strong>und</strong> ausschließlich in den Einrichtungen<br />
erledigt werden können wie Buchungsberatung<br />
der Eltern, Eingabe von konkreter Buchung oder<br />
geänderten Buchungsst<strong>und</strong>en, Dokumentation des Zugangs<br />
oder Wegzugs von Kindern, Anpassung der<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Dienstpläne <strong>und</strong> der Einsatzplanung etc. etc. Wir<br />
könnten hier einige Dinge aufführen, die mit der Einführung<br />
des Gesetzes natürlich in den Einrichtungen geleistet<br />
werden müssen.<br />
Wir hoffen sehr, dass durch die Expertenanhörung <strong>und</strong><br />
auch durch die Signale, die es mittlerweile gibt, die Bewegung<br />
im System dazu genutzt wird, dass das Gesetz<br />
an entscheidenden Stellen, an entscheidenden Stellschrauben<br />
geändert wird.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr<br />
Feichtl, ich habe drei Nachfragen. Herr Imhof, Frau<br />
Dodell <strong>und</strong> ich haben Nachfragen.<br />
Abg. Hermann Imhof (CSU): Herr Feichtl, ganz konkret<br />
zu Ihren Ausführungen: Als der Gesetzgeber seinerzeit<br />
den Gewichtungsfaktor 4,5 festgelegt hat, hat er dies<br />
natürlich nicht willkürlich getan. Können Sie mir sagen,<br />
wie wir objektiv <strong>und</strong> ohne enormen Verwaltungsaufwand,<br />
den Sie ja beklagen, Kriterien festlegen können<br />
– Sie nannten ja mit Recht ges<strong>und</strong>heitliche Einschränkungen,<br />
ADHS, Entwicklungsverzögerungen -, um den<br />
Kindern, aber auch den pädagogischen Fachkräften<br />
<strong>und</strong> den Eltern in der Einrichtung gerecht zu werden?<br />
Die Ausführungen zum Thema „Chancengleichheit“<br />
sind mir schon ein bisschen allzu pauschal gewesen –<br />
Stichwort: Arme haben keine Möglichkeit länger zu<br />
buchen. Darauf muss ich Ihnen antworten: Arme haben<br />
im Sinne von Teilhabe schon die Chance über die Jugendhilfe.<br />
Diese bekommen dort nämlich finanziell bis<br />
zu 100 % ersetzt.<br />
Ein Drittes. Ihre Forderung nach Trägerautonomie beinhaltet<br />
natürlich auch die Selbstverantwortung. Wenn Sie<br />
die Frage stellen „Wie kommen wir mit Verfügungszeiten,<br />
also den sogenannten Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeiten,<br />
zurecht?“, könnte ich Ihnen etliche Beispiele,<br />
auch aus meiner Heimatstadt, nennen, wie zum Beispiel<br />
die Einrichtungen MIKRO oder MOMO in Nürnberg.<br />
Diese befähigen ihre Mitarbeiter wirklich, ein Dienstplanmanagement<br />
mit allen dazugehörigen Fragen gut<br />
zu bewältigen. Das hängt auch mit der Autonomie der<br />
Träger zusammen, also mit der Frage der Selbstverantwortung.<br />
Abg. Renate Dodell (CSU): Ich habe mich <strong>für</strong> ein Statement<br />
gemeldet. Die Nachfragen hat Kollege Imhof gestellt.<br />
Ich warte gerne, bis ich dran bin.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Dann<br />
würde ich Sie bitten, gleich wieder zu drücken, damit<br />
Sie wieder in den Kreislauf kommen.<br />
Herr Feichtl, Sie haben davon gesprochen, dass es<br />
Eltern <strong>und</strong> damit auch Kinder gibt, die darunter leiden,<br />
dass sie nicht alle Angebote von Kindergärten wahrnehmen<br />
können, weil es an den finanziellen Ressourcen<br />
mangelt. Frau Stengel, das ist auch eine Frage an Sie,<br />
weil ich aus der Stellungnahme der Caritas zitieren will,
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
die ja auf einem ganz breiten Umfrageergebnis basiert.<br />
Darin steht der Satz:<br />
Es besteht die Gefahr ungleicher Teilhabe an Bildung<br />
<strong>für</strong> Kinder aus bildungsfernen <strong>und</strong> kinderreichen<br />
Familien.<br />
Diese These wird untermauert mit folgender Erfahrung,<br />
die hier wiedergegeben wird <strong>und</strong> die Herr Imhof abfragen<br />
wollte:<br />
Das Auffangen von familiären Notlagen wird erschwert,<br />
da einige Jugendämter lediglich die Übernahme<br />
des Elternbeitrags <strong>für</strong> die Mindestbuchungszeit<br />
gewähren, ohne die Problemlagen der Familien<br />
zu beachten.<br />
Dies würde sich ja mit Ihrer Aussage decken, die Sie<br />
vorhin getätigt haben. Frage: Ist das auch Ihre Erfahrung<br />
oder haben Sie anderweitige Erfahrungen?<br />
Als Zweites wollte ich Folgendes nachfragen: Sie haben<br />
das Beispiel „Infineon“ in München genannt. Ich kenne<br />
andere Beispiele aus meiner Region Regensburg, wo<br />
sich eine Vielzahl von Firmen – man muss inzwischen<br />
wirklich von Vielzahl sprechen – da<strong>für</strong> entschieden hat,<br />
Betriebskindergärten oder Betriebskrippen einzurichten<br />
<strong>und</strong> das Problem der Gastkinderregelung dadurch zu<br />
umschiffen, indem sie selbst den kommunalen Anteil<br />
übernehmen <strong>und</strong> damit natürlich Kommunen entlasten.<br />
Aber meine Nachfrage hat ergeben, dass die Bereitschaft<br />
von Firmen, solche Betriebskindergärten oder –<br />
krippen zu gründen, noch größer wäre, wenn sie mit<br />
dem Problem der Gastkinderregelung überhaupt nicht<br />
konfrontiert wären. Frage: Deckt sich das auch mit Ihren<br />
Erfahrungen?<br />
SV Joachim Feichtl (AWO-Landesverband Bayern):<br />
Wenn Herr Imhof einverstanden ist, würde ich gerne mit<br />
der zweiten Frage in Verbindung mit Ihrer Frage beginnen.<br />
Diese betrifft das Thema „Arme Kinder – Verbesserung<br />
der Chancengleichheit“. Es ist völlig richtig,<br />
auf die Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe hinzuweisen.<br />
Das ist völlig korrekt. Nur würde ich sagen,<br />
dass es auch hier unterschiedliche Bedingungen gibt.<br />
Es ist richtig, dass im Zuge von Hartz IV Kosten <strong>für</strong> die<br />
Kindertagesbetreuung von der wirtschaftlichen Jugendhilfe<br />
übernommen werden. Das ist völlig korrekt. Unser<br />
Ansatz geht weiter. Wir sagen: Es gibt an dieser Grenze<br />
auch Eltern, die so exakt mit ihren Euros im Portemonnaie<br />
rechnen müssen, dass sie ganz knapp kalkulieren<br />
<strong>und</strong> sagen: „Dies ist das Minimum, was unser Kind<br />
braucht, <strong>und</strong> das ist das Maximum, was wir uns leisten<br />
können.“ Dies ist eine soziale <strong>und</strong> strukturelle Ungerechtigkeit<br />
des Gesetzes. Hier gibt es Eltern, die den<br />
Geldbeutel aufmachen <strong>und</strong> <strong>für</strong> die es kein Problem ist,<br />
den Kita-Beitrag zu bezahlen. Ich möchte noch eines<br />
ergänzen. Diese Eltern werden ihre Wunscheinrichtung<br />
in der Nachbargemeinde oder noch weiter weg auch<br />
buchen können, wenn die Heimatgemeinde 50 % des<br />
kommunalen Beitrags von ihnen zurückfordert. Auch<br />
das wird diese Familie nicht ruinieren. Um diese Ungleichbehandlung<br />
geht es. Deswegen ist unsere Forde-<br />
rung, dass Bildung <strong>für</strong> alle Kinder kostenfrei sein muss<br />
<strong>und</strong> zwar nicht erst mit dem Beginn der Schule. Das ist<br />
der eine Punkt.<br />
Herr Wahnschaffe, wir machen auch die Beobachtung,<br />
dass die wirtschaftliche Jugendhilfe knausert, dass sie<br />
vier St<strong>und</strong>en als ausreichend ansieht. Dies kann nicht<br />
der Weg sein. Sondern ist die Mindestbuchungszeit, um<br />
den anspruchsvollen Bildungszielen im Bildungs- <strong>und</strong><br />
Erziehungsplan bzw. in der Ausführungsverordnung<br />
überhaupt gerecht werden zu können.<br />
Zu den Ausführungen von Herrn Imhof, dass der Gewichtungsfaktor<br />
4,5 im Gesetzgebungsverfahren nicht<br />
willkürlich festgelegt worden sei: Herr Günter Krauß vom<br />
ISKA-Institut ist hier im Raum. Er hat bestätigt, dass der<br />
Faktor 4,5 damals in der Modellkommission „Finanzierung<br />
Kindergärten/Horte“ willkürlich in die Diskussion<br />
hineingegeben worden ist. Dieser Faktor 4,5 war anschließend<br />
wie betoniert. Hinter diese Zahl konnte man<br />
nicht mehr zurückgehen. Nach großen <strong>und</strong> mühsamen<br />
Verhandlungen wurde das im Gesetzestext noch insofern<br />
verändert, dass ein plus x dazugefügt worden ist.<br />
Die Folge davon sehen wir jetzt, nämlich eine jahrelange<br />
Diskussion, um das zu definieren.<br />
Herr Imhof, was Sie fordern, macht es schwierig. Es<br />
handelt sich um eine heterogene Gruppe. Es wäre so<br />
schön einfach, wenn alle einen Bescheid nach § 53<br />
SGB XII hätten. Das ist schwierig bei der Gruppe, die<br />
ich beschrieben habe <strong>und</strong> die das IFP, namentlich Toni<br />
Mayr, mit ca. 20 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen<br />
wissenschaftlich erforscht hat. Denn es handelt<br />
sich um eine heterogene Gruppe. Aber ich halte es <strong>für</strong><br />
durchaus lohnend, sinnvoll <strong>und</strong> denkbar, dass die Experten<br />
sich hier zu einer Lösung durchringen bzw. eine<br />
Lösung finden, die nicht in einem Gutachterstreit endet.<br />
Vielmehr müssen wir klare Bedingungen festlegen, um<br />
die Zielgruppe der sogenannten Risikokinder oder<br />
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf näher <strong>und</strong> zweifelsfrei<br />
zu beschreiben.<br />
Herr Imhof, der nächste <strong>und</strong> letzte Punkt von Ihnen<br />
beruht meines Erachtens auf einem Missverständnis<br />
zum Thema „Verfügungszeiten“. Es ist nicht so, dass<br />
die AWO bzw. ihre Einrichtungen mit dem Thema „Verfügungszeiten“<br />
nicht zurande kämen. Es war nur ein<br />
Hinweis auf die unterschiedliche gesetzliche Situation<br />
zum einen beim Berufsstand der Erzieherinnen <strong>und</strong> zum<br />
anderen beim Berufsstand der Lehrkräfte. Ich weiß<br />
nicht, ob die Antwort <strong>für</strong> Sie ausreichend war.<br />
Abg. Sylvia Stierstorfer (CSU): Es ist natürlich so, dass<br />
gerade das, was die Buchungszeiten betrifft, eine kommunale<br />
Entscheidung ist. Aber Folgendes ist ganz interessant:<br />
Es gibt ja eine repräsentative Umfrage des Bayerischen<br />
Gemeindetages. Hier wird genau festgestellt,<br />
dass die Be<strong>für</strong>chtung nicht eingetroffen ist, dass Eltern<br />
ihre Kinder aus Kostengründen früher aus der Tagesstätte<br />
abholen würden. Über 56 % der Gemeinden<br />
nahmen an dieser Umfrage teil. Tatsache ist, dass viele<br />
Eltern ihre Kleinen jetzt sogar länger in der Tagesbetreuung<br />
oder in der Tagesstätte betreuen lassen.<br />
31
32<br />
Ich habe auch konkrete Zahlen. In der Oberpfalz entschieden<br />
sich die Eltern in 75 % aller Gemeinden <strong>für</strong><br />
längere Buchungszeiten. Durch das Bayerische Kinderbildungs-<br />
<strong>und</strong> -betreuungsgesetz sind zudem in 69 %<br />
aller Gemeinden neue Betreuungsplätze <strong>für</strong> Kinder unter<br />
drei Jahren <strong>und</strong> <strong>für</strong> Schulkinder entstanden. 62 % der<br />
Gemeinden geben an, dass die Öffnungszeiten ihrer<br />
Kindertageseinrichtungen durch das neue Gesetz flexibler<br />
geworden sind.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Das war<br />
ein Beitrag <strong>und</strong> keine Frage.<br />
Abg. Sylvia Stierstorfer (CSU): Das war ein Beitrag.<br />
SV Diakon Ludwig Selzam (Bayerischer Landesverband<br />
Evangelischer Tageseinrichtungen <strong>und</strong> Tagespflege<br />
<strong>für</strong> Kinder e.V.): Ich darf mich vorstellen. Mein<br />
Name ist Ludwig Selzam. Ich bin Geschäftsführer des<br />
Bayerischen Landesverbandes Evangelischer Tageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> Tagespflege <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> vertrete<br />
hiermit die evangelischen Einrichtungen in kirchlicher<br />
<strong>und</strong> diakonischer Trägerschaft. Ich bin derzeit Vorsitzender<br />
des Fachausschusses „Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />
Kinder“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien<br />
Wohlfahrtspflege in Bayern.<br />
Zunächst einmal ist sicher zu begrüßen, dass wir nun<br />
ein Gesetz haben, das alle Altersgruppen mit einbindet.<br />
Es ist auch zu begrüßen, dass hier eine Sicherstellungsverpflichtung<br />
<strong>für</strong> die Gemeinden zur Sicherstellung des<br />
Bedarfs <strong>für</strong> alle Altersgruppen festgelegt ist, wenn gleich<br />
wir dann in der Umsetzung auf erhebliche Schwierigkeiten<br />
stoßen, wenn es um Subsidiaritätsfragen geht,<br />
wenn es um Fragen der Bedarfsplanung geht. Ich will<br />
nicht alles, was heute schon gesagt worden ist, noch<br />
einmal wiederholen.<br />
Klar ist auch, dass die gesetzliche Finanzierung schon<br />
früher nicht ausgereicht hat <strong>und</strong> auch jetzt nicht ausreicht,<br />
um den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zu<br />
finanzieren. Es sind Elternbeiträge – bislang jedenfalls –<br />
<strong>und</strong> weitere kommunale Beteiligungen notwendig. Wenn<br />
hier das Wort „Defizitvereinbarung“ fällt, dann bekomme<br />
ich ein bisschen Bauchschmerzen. Denn es geht nicht<br />
um ein Defizit. Vielmehr ist in der Struktur mit angelegt,<br />
dass das Gesetz nur einen Teil der Kosten mit trägt. Das<br />
heißt, hier sind weitere kommunale Mittel strukturell notwendig.<br />
Das haben wir ja auch in vielen Gemeinden.<br />
Zur Anmerkung, dass die Öffnungszeiten besser geworden<br />
sind: Wie gesagt, in der Umfrage des Gemeindetags<br />
heißt es, dass sie flexibler geworden sind. Natürlich.<br />
Das Gesetz schreibt ja vor, dass wir nicht nur eine<br />
Öffnungszeit <strong>für</strong> einen Ganztagesplatz haben, sondern<br />
staffeln müssen. Das ist ja auch gemacht worden. Da ist<br />
Flexibilität passiert.<br />
Was auch passiert ist: Wir haben ein ganz, ganz großes<br />
Engagement der freien Träger <strong>und</strong> der Mitarbeiter in den<br />
Einrichtungen. Es ist unglaublich, wie diese versuchen,<br />
sich inhaltlich, aber auch strukturell einzubringen.<br />
Gerade anfangs war in vielen Einrichtungen zu beo-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
bachten, dass diese die Gelegenheit nutzten <strong>und</strong> sogar<br />
ihre Öffnungszeit verlängerten. Wir haben jetzt die ersten<br />
Einrichtungen, die ihre Öffnungszeit wieder kürzen<br />
müssen. Ich habe vorhin mit einer Kindergartenleiterin,<br />
die hier im Raum ist, gesprochen, bei der dies konkret<br />
der Fall ist. Wenn es nur zwei bis drei Kinder gibt, <strong>für</strong> die<br />
am Nachmittag Betreuungsbedarf besteht, dann ist dies<br />
in einer ein- bis zweigruppigen Einrichtung auf dem<br />
Lande nicht zu leisten. Wir stellen fest, dass wir gerade<br />
da die Schwierigkeit haben, diese Bemühungen in Richtung<br />
struktureller Qualitätssteigerung aufrecht zu erhalten.<br />
Ein zweites Beispiel sind die Schließtage. Viele Einrichtungen<br />
haben die Schließtage reduziert. Diese müssen<br />
jetzt wieder mehr Schließtage machen, um nicht das<br />
Risiko einzugehen, dass sie den Mindestanstellungsschlüssel<br />
nicht erfüllen aufgr<strong>und</strong> von Fehlzeiten. Da gibt<br />
es ganz betriebswirtschaftliche Überlegungen. Da<br />
haben wir im Gesetz einen Steuerungsmechanismus in<br />
Bezug auf den wir einmal schauen müssen, wie wir ihn<br />
verändern können, damit so etwas nicht passiert. Von<br />
daher glaube ich, dass es zum einen sehr wohl Veränderungsbedarf<br />
innerhalb der Struktur des Gesetzes<br />
gibt, weil ich keine andere Möglichkeit sehe, zum anderen<br />
aber auch durchaus auf dem Verwaltungswege.<br />
Zunächst noch weiter zu den strukturellen Dingen im<br />
Gesetz: Die Gastkinderregelung wurde genannt. Hierzu<br />
muss ich keine umfangreichen Ausführungen machen.<br />
Wir haben von Anfang an gesagt, dass dem Wunsch<strong>und</strong><br />
Wahlrecht der Eltern über die kommunalen Grenzen<br />
hinweg zu entsprechen ist. Letztendlich führt dies <strong>für</strong><br />
die einzelne Kommune auch nicht zu Mehrkosten, sondern<br />
es verteilt sich.<br />
Wir brauchen Nachbesserung im Bereich der Verwaltung.<br />
Es wurden vorhin die vielen, vielen Gemeinden,<br />
die zuständig sind, angesprochen. Im Gesetz ist ja<br />
strukturell verankert, dass der freie Träger den Antrag<br />
bei der Gemeinde stellt, aus der das Kind kommt. Das<br />
heißt, wenn sie Kinder aus 20 Gemeinden haben,<br />
müssen sie 20 Anträge stellen. Vorher müssen sie<br />
schauen, dass der Bedarf zwanzig Mal anerkannt ist,<br />
dass sie zwanzig Mal eine Abschlagszahlung erhalten,<br />
dass sie zwanzig Mal die Abrechnung bekommen.<br />
Wenn man Verwaltungsvereinfachung will, dann muss<br />
es hier ganz klar eine andere Regelung geben, nämlich:<br />
Zuständig <strong>für</strong> den Antrag bei freien Trägern ist die<br />
Gemeinde, in der die Tageseinrichtung ist.<br />
Wir brauchen dann auch, um Bürgermeister Ritter zu<br />
schützen, eine Regelung, wie Kommunen untereinander<br />
den Ausgleich zu erstatten haben. Aber das sollen die<br />
Kommunen untereinander machen. Das muss sicher<br />
auch gesetzlich geregelt werden, um da keinen erneuten<br />
Verwaltungsaufwand zu schaffen. Wir haben den Verwaltungsaufwand<br />
im Moment. Er lastet auf den Trägern<br />
<strong>und</strong> kostet enorm viel Zeit. Das ist strukturell, Herr Imhof,<br />
<strong>und</strong> keine Sache, die auf dem Verwaltungsweg geändert<br />
werden kann.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Zum Strukturellen gehört auch noch der Bereich der Finanzierung.<br />
Dieser hat sehr viel mit Qualität zu tun. Herr<br />
Unterländer, Sie haben vorhin die Ziele noch einmal genannt.<br />
Sie haben gesagt: „Wir haben das Ziel ‚bessere<br />
Bildung’, wir haben das Ziel ‚Vereinbarkeit von Familie<br />
<strong>und</strong> Beruf’.“ Das war in der Gesetzesbegründung auch<br />
so genannt. Wenn man bessere Bildung will, dann ist<br />
ganz klar, dass dieser Mindestanstellungsschlüssel<br />
nicht ausreicht. Das geht nicht. Was heißt denn Bildung?<br />
Kompetenzstärkung der Kinder. Ich muss den Tagesablauf,<br />
der heute schon einmal so eindrücklich im Stenogrammstil<br />
geschildert wurde, nicht noch einmal wiederholen.<br />
Dokumentation, Elternarbeit, dies sind alles<br />
Zeiten - - Vorhin wurden die Verfügungszeiten genannt.<br />
Auch dieses Wort löst bei mir Unbehagen aus, weil es ja<br />
nicht darum geht, dass Erzieherinnen Verfügung <strong>für</strong> sich<br />
bekommen, sondern darum, dass es außer der direkten<br />
Arbeit mit dem Kind noch andere Arbeit gibt, die notwendig<br />
<strong>für</strong> die Bildung ist. Elternarbeit ist sehr, sehr notwendig.<br />
Wenn man Bildung will – <strong>und</strong> ich glaube, dass man das<br />
will -, dann muss strukturell mehr Geld in die Hand genommen<br />
werden. Herzlichen Dank auch, dass Sie das<br />
gestern so deutlich geäußert haben.<br />
Die Frage der unter Zweijährigen war am Anfang nicht<br />
berücksichtigt. Auch hier unterstreiche ich noch einmal,<br />
dass dies mit dem Faktor 2,0, das heißt mit der Personalintensität,<br />
so nicht geleistet werden kann. Bei den<br />
unter Zweijährigen brauchen wir eine stärkere Personalintensität.<br />
Gerade angesichts des Ausbaus, der jetzt auf<br />
uns zukommt, muss man noch einmal darüber nachdenken,<br />
was notwendig ist <strong>und</strong> wie hoch dann der<br />
Faktor sein muss. 2,0 reicht nicht.<br />
Zur Integration von Kindern mit Behinderung: Ich bin<br />
sehr froh, dass wir diese Vereinbarungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
jetzt geschafft haben. Wir haben zwei Jahre miteinander<br />
verhandelt. Daran sehen Sie schon, wie<br />
schwierig dies aus struktureller Sicht ist. Für mich ist<br />
klar geworden, dass bei einer Überprüfung des Gesetzes<br />
noch einmal auf Formulierungen zu achten ist.<br />
Denn gerade der Gesetzesaufbau im SGB XIII ist ein anderer<br />
als im BayKiBiG. Das hat uns an viele, viele<br />
Grenzen geführt, wo die Bezirke gesagt haben, dies sei<br />
nicht ihre Sache. Da hat es viel Übersetzungsbedarf gegeben.<br />
Hier wird man noch einmal strukturell schauen<br />
müssen.<br />
Das andere ist die Forderung nach einer stärkeren strukturellen<br />
Absicherung dieses zusätzlichen Faktors x,<br />
damit wir nicht zu diesen Verhandlungen kommen. Ich<br />
hoffe, dass die Empfehlungen ein ganzes Stück weiterhelfen<br />
werden. Aber wie gesagt: Wir haben noch keine<br />
Erfahrung.<br />
Zum Weltkindertag hatten wir den Abschluss eines Projektes<br />
zum Thema „Migration“, nämlich „Vielfalt leben –<br />
Fre<strong>und</strong>e finden über Grenzen“. Dazu hatten wir in ganz<br />
Bayern Multiplikatoreneinrichtungen, die noch einmal<br />
ganz genau hingeschaut haben, wie die Integration von<br />
Migrantenkindern funktioniert. Wir haben am 20. Sep-<br />
tember 2007 in Schweinfurt einen großen Abschluss<br />
gemacht. Hierzu liegt eine Pressemeldung von uns<br />
hinten aus. Deutlich wurde: In Schweinfurt hat Integration<br />
sehr, sehr gut funktioniert, weil zusätzliche Elternarbeit<br />
möglich war. Diese war aber nicht aufgr<strong>und</strong> der<br />
strukturellen Bedingungen des BayKiBiG möglich. Diese<br />
war möglich, weil die Kommune noch einmal zusätzlich<br />
eine Stelle <strong>für</strong> Elternarbeit gezahlt hat. Daraufhin konnte<br />
ein Elterntreff eingerichtet werden. Was hier passiert ist,<br />
war dann wirklich nachhaltig. Wenn man Integration will,<br />
reicht an dieser Stelle der Faktor 1,2 nicht, zumal dieser<br />
auch nur <strong>für</strong> Sprachförderung ist.<br />
Ich möchte auch noch einmal die Sicherung der wirtschaftlichen<br />
Jugendhilfe betonen. Es ist nämlich ein<br />
ganz großes Problem, dass Kinder nur vier bis fünf<br />
St<strong>und</strong>en die Einrichtung besuchen können, weil die<br />
wirtschaftliche Jugendhilfe begrenzt ist. Hier brauchen<br />
wir eine gesetzliche Regelung. Es darf nicht sein, dass<br />
irgendein Kind die Betreuungszeit, die es braucht, nicht<br />
in Anspruch nehmen kann. Im Moment haben wir diese<br />
Situation noch. Dies ist sehr, sehr unbefriedigend. Man<br />
versucht teilweise, so etwas mit Spendenaktionen aufzufangen.<br />
Aber das kann strukturell natürlich nicht der<br />
Weg sein.<br />
Zur Landkinderregelung wurde heute auch schon einmal<br />
etwas gesagt. Dies wird gr<strong>und</strong>sätzlich auch von uns begrüßt.<br />
Hier wird an Beispielen deutlich, dass man noch<br />
einmal überlegen muss, die konkreten zusätzlichen Förderfaktoren,<br />
die in der Landkinderregelung keine Berücksichtigung<br />
finden, Berücksichtigung finden zu<br />
lassen. Eine Einrichtung hatte am 16. September beispielsweise<br />
16 Kinder <strong>und</strong> hat mehr Geld erhalten als im<br />
Februar, als sie 21 Kinder hatte. Bei den 21 Kindern<br />
waren unter dreijährige Kinder dabei. Damit ist die<br />
durchschnittliche Buchungszeit um eine St<strong>und</strong>e zurückgegangen.<br />
Deswegen war mit 21 Kindern plötzlich weniger<br />
Geld da als mit 16 Kindern. Das sind Dinge, bei<br />
denen man noch einmal nachsteuern muss. Soweit zum<br />
strukturellen Veränderungsbedarf.<br />
Zum Thema „Verwaltungsvollzug“: Hier geht es auch<br />
noch einmal um die Integration. Zum einen haben wir<br />
die Erfahrung gemacht, dass die Genehmigungen nach<br />
§ 53 SGB XII oft sehr, sehr lange dauern. Das Kind<br />
konnte den Platz im September nicht wahrnehmen oder<br />
nicht in der Form, in der es ihn gebraucht hätte. Denn<br />
wenn der Bescheid erst im Februar da ist, gibt es auch<br />
erst dann die Zuschüsse. Wer trägt das finanzielle<br />
Risiko? Da muss noch etwas passieren, damit die Verwaltung<br />
schneller funktioniert.<br />
Das andere war vorhin die Frage nach dem Ausschluss<br />
von Frühförderung <strong>und</strong> Fachdiensten in integrativen<br />
Einrichtungen. Das betrifft nicht die Bezirke, sondern<br />
die Landkreise. Hier gibt es – Herr Schulenburg wird<br />
dies bestätigen – ein Schreiben von ihm vom August<br />
2007, in dem er an die Landkreise schreibt: Keine Doppelförderung,<br />
das schließt sich aus.<br />
(SV Dr. Klaus Schulenburg: Das stimmt so nicht!)<br />
33
34<br />
Wir haben das bei uns inzwischen rechtlich prüfen<br />
lassen <strong>und</strong> sind rechtlich klar zu dem Schluss gekommen,<br />
dass das eine Falschaussage ist <strong>und</strong> so nicht<br />
sein kann. Sie müssten dazu bereits ein Schreiben von<br />
der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrt erhalten<br />
haben oder zumindest in den nächsten Tagen<br />
erhalten. Das ist natürlich etwas, das strukturell nicht<br />
sein kann. Das ist im Sinne unserer Kinder eigentlich<br />
nicht hinnehmbar. Das sind zwei völlig unterschiedliche<br />
Leistungen.<br />
Ein weiterer, letzter Veränderungsbedarf: Ich habe dies<br />
auch noch einmal schriftlich erwähnt. Es handelt sich<br />
um eine Veränderung bei den Abschlagszahlungen. Hier<br />
müsste man darüber nachdenken, wie man das noch<br />
besser <strong>und</strong> verlässlicher tun kann. Ein Beispiel: Eine<br />
Verwaltungsangestellte, die die Verwaltung <strong>für</strong> 39 Einrichtungen<br />
macht, hat zum Stichtag 01.09. 7,5 Millionen<br />
Euro <strong>für</strong> diese 39 Einrichtungen beantragt. Ausbezahlt<br />
wurden 7,2 Millionen Euro. Nun gibt es im Laufe des<br />
Jahres ständig Veränderungen. Es waren dann wesentlich<br />
mehr Kinder da. Die Endabrechnung ergab 7,9 Millionen<br />
Euro, sodass der Träger über das Jahr hin mit<br />
700 000 Euro in Vorleistung gehen musste. Ich muss<br />
sagen: Respekt vor dieser Verwaltungsleiterin, die es<br />
schafft, das Personal trotzdem zu zahlen. Diese kann<br />
gut wirtschaften. Aber das kann ja nicht die Lösung<br />
sein. Um dieses Risiko abzumindern, muss man noch<br />
weitere Lösungen finden.<br />
SVe Sigrid Hepting (Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband<br />
e.V., Forum „Kindertagesstätten“): Ich<br />
möchte mich <strong>für</strong> die Möglichkeit bedanken, hier sprechen<br />
zu dürfen. Wir sind uns ja schon öfters begegnet<br />
seit dem Gesetzgebungsprozess, auch in der Modellkommission.<br />
Ich höre heute auch von Trägerseite Feststellungen,<br />
die von unserer Seite als Vermutung, als Be<strong>für</strong>chtung<br />
im Gesetzgebungsprozess geäußert worden<br />
sind. Ich möchte nicht unsere vergangenen Stellungnahmen,<br />
die immer noch stimmen, hernehmen. Vielmehr<br />
habe ich mich hingesetzt <strong>und</strong> eine sehr umfangreiche<br />
Stellungnahme zu Ihren Fragen geschrieben.<br />
Danke <strong>für</strong> den anregenden Fragenkatalog. Jetzt will ich<br />
nur diejenigen Fragen herausgreifen <strong>und</strong> vertiefen, die<br />
noch nicht vorgekommen sind.<br />
Ich kann mich Vielem, Vielem anschließen, zum Beispiel<br />
hinsichtlich der Öffnungszeiten. Es stimmt. Die Öffnungszeiten<br />
haben zugenommen. Dies ist im Sinne der<br />
Eltern auch durchaus zu begrüßen. Im Schulbereich<br />
läuft es so, dass es auch die Möglichkeit einer Kantine<br />
gibt, wenn aus einer Halbtagsschule eine Ganztagsschule<br />
wird. Im Kindergartenbereich läuft es ganz<br />
anders. Viele Einrichtungen wurden <strong>für</strong> Vormittagsgruppen<br />
gebaut, das heißt ohne Küche, kein Mehrzweckraum,<br />
zwei Gruppenräume, ein Nebenraum. Jetzt<br />
haben wir die Altersöffnung. Von den Räumlichkeiten<br />
her besteht überhaupt keine Möglichkeit, eine Binnendifferenzierung<br />
vorzunehmen.<br />
Herr Dunkl hat schon einmal vorgeschlagen, wir sollten<br />
die Kinder doch auf dem Flur spielen lassen <strong>und</strong> dort<br />
Ecken einrichten. Das kann man leider nicht. Denn wir<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
müssen nicht nur das BayKiBiG, sondern auch die<br />
Brandschutzbestimmungen einhalten. Danach dürfen<br />
keinerlei geschlossene <strong>und</strong> brennbare Materialien im<br />
Flur stehen. Zudem – <strong>und</strong> da spreche ich aus eigener<br />
Erfahrung – kommt die Lebensmittelüberwachung ins<br />
Haus. Diese möchte, dass die Nahrungsmittel entsprechend<br />
zubereitet <strong>und</strong> dann auch Proben genommen<br />
<strong>und</strong> zehn Tage aufgehoben werden usw. Dies sind zusätzliche<br />
Arbeiten, die überhaupt nicht bedacht worden<br />
sind.<br />
Dann muss der Gruppenraum öfters umgeräumt werden.<br />
Wenn wir Mittagessen anbieten, müssen sich die Kinder<br />
zum Essen irgendwo hinsetzen können. Zum Spielen<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> Angebote <strong>für</strong> kleinere Gruppen sah der Gruppenraum<br />
vorher vielleicht ganz anders aus.<br />
Zudem brauchen wir die Möglichkeit, dass die kleinen<br />
Kinder schlafen können. Dass wir Kinder auf den Bauteppich<br />
legen <strong>und</strong> dass bei einer weiten Altersöffnung<br />
daneben Schulaufgaben mit älteren Kindern gemacht<br />
werden, sehen wir als nicht pädagogisch wertvoll an.<br />
Auch glaube ich nicht, dass Kleine schlafen können,<br />
wenn die Großen daneben so interessante Sachen<br />
machen wie in Hefte schreiben.<br />
Wir sind also von den Räumlichkeiten her nicht wirklich<br />
auf eine Altersöffnung <strong>und</strong> längere Öffnungszeiten vorbereitet.<br />
Die Zeit, die Erzieherinnen im Kindergarten herumturnen<br />
<strong>und</strong> Möbel verschieben, entgeht den Kindern.<br />
Zum Zweiten muss ganz klar sein, dass es zulasten der<br />
Verfügungszeiten gegangen ist, wenn die Öffnungszeiten<br />
<strong>und</strong> gleichzeitig auch Teilzeitverträge zugenommen<br />
haben. Das ist völlig klar <strong>und</strong> eine Schlussfolgerung,<br />
<strong>für</strong> die man keine Statistik hernehmen muss.<br />
Ich möchte das am Beispiel der Leitung aufmachen.<br />
Früher hatte ich als Kindertagesstättenleitung einer eingruppigen<br />
Einrichtung einen Arbeitsvertrag von<br />
38,5 St<strong>und</strong>en. Die Kinder waren sechs St<strong>und</strong>en in der<br />
Einrichtung. Diese haben wir auch voll bekommen. Ich<br />
hatte zehn St<strong>und</strong>en Verfügungszeit, zwei mehr als meine<br />
Kolleginnen <strong>für</strong> Leitungstätigkeit. Die Leitungstätigkeit<br />
hat heute durch den Verwaltungsaufwand immens zugenommen.<br />
Gleichzeitig ist aber die Verfügungszeit der<br />
Leitungen zurückgegangen.<br />
Ich möchte ein bisschen näher darauf eingehen, was<br />
diese Frau zu leisten hat. Diese sieht nämlich ganz<br />
genau am Anstellungsschlüssel, ob sie Personal reduzieren<br />
oder noch eine Vierst<strong>und</strong>enkraft bzw. Fünfst<strong>und</strong>enkraft<br />
einstellen muss. Was das <strong>für</strong> eine seelische<br />
Belastung ist, vor allem wenn es um Reduzierungen<br />
geht, können Sie sich vorstellen. Diejenige, die <strong>für</strong> das<br />
Personal verantwortlich ist, die das Personal führt, die<br />
mit dem Personal plant, die auch den Rahmen plant,<br />
also die Bildungsarbeit über längere Zeit hinaus planen<br />
möchte, sitzt am Computer <strong>und</strong> sieht sofort, wo sie reduzieren<br />
muss <strong>und</strong> wem sie das beibringen muss. Das<br />
grenzt an Selbstkasteiung.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass mit der Teilzeitbeschäftigung<br />
natürlich auch der Verdienst zurückgeht.<br />
Dies hat Herr Görres dankenswerterweise angesprochen.<br />
Ich habe die Arbeitsbedingungen in der Großtagespflege<br />
verglichen mit den Arbeitsbedingungen in<br />
der Kindertagesstätte <strong>und</strong> in der Krippe. Das können<br />
Sie in meiner umfangreichen Stellungnahme sehen.<br />
Dieser Vergleich macht deutlich, dass selbst eine Erzieherin<br />
mit einem vollen Arbeitsvertrag je nach steuerlichem<br />
Abzug unter Umständen weniger verdient als<br />
eine Tagesmutter, die eine Großtagespflege anbietet.<br />
Eine Erzieherin ist nicht ausgenommen von normalen<br />
weiblichen Schicksalen <strong>und</strong> bleibt ihr Leben lang verheiratet<br />
usw. Vielmehr kann es auch passieren, dass ihr der<br />
Mann wegläuft.<br />
(Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Dazu<br />
findet heute allerdings keine Anhörung statt.)<br />
Ja, genau. Das ist auch besser so. Ich will mich jetzt<br />
Frau Pauli nicht anschließen.<br />
(Heiterkeit)<br />
Dennoch ist es sehr bedenklich, dass wiederum Frauen<br />
stark von Armut betroffen sein werden, genauso deren<br />
Kinder, also Kinder von Erzieherinnen, die an der wichtigsten<br />
Stelle in der Gesellschaft arbeiten. Schaut man<br />
sich die Rente an, die diese Frauen zu erwarten haben,<br />
kann man sagen: Wer in der Kindertagesstätte arbeitet,<br />
läuft Gefahr, in die Armutsfalle zu geraten.<br />
(Vereinzelter Beifall)<br />
Dann möchte ich noch die Flexibilität hinsichtlich der<br />
Altersöffnung ansprechen. Große Einrichtungen, wie sie<br />
vor allem in Städten möglich sind, können in ihren Kindertagesstätten<br />
natürlich Kleingruppen mit Kleinkindern<br />
bilden. Von der Möglichkeit, unter Dreijährige in die Regelgruppe<br />
zu integrieren, machen vor allen Dingen Kindertagesstätten<br />
im ländlichen Raum Gebrauch, weil<br />
diese viel stärker von dem demoskopischen Wandel bedroht<br />
sind. Diese tun das entgegen ihrer pädagogischen<br />
Überzeugung.<br />
Sie haben heute die unter Zweijährigen angesprochen.<br />
Aber ich möchte die unter Dreijährigen einschließen. Ich<br />
glaube nicht, dass es einen Sinn hat, unter Dreijährige in<br />
Großgruppen zu integrieren. Es geht sogar so weit, dass<br />
die Konkurrenz im ländlichen Raum so groß ist, dass<br />
von drei Einrichtungen jede ein bis zwei unter Dreijährige<br />
aufnimmt, anstatt sich zusammenzutun <strong>und</strong> eine<br />
Kleingruppe zu bilden, wie es den unter Dreijährigen<br />
entsprechen würde. Stattdessen schnappt sich jeder<br />
diese Kinder, <strong>für</strong> die die Bedingungen sehr schlecht<br />
sind. Ich bezweifle sehr, dass es unter den Bedingungen<br />
– hierzu möchte ich eine Expertin zitieren, die das Staatsinstitut<br />
<strong>für</strong> Frühpädagogik leitet – möglich ist, „die Signale<br />
eines Kindes wahrzunehmen, diese richtig zu interpretieren<br />
<strong>und</strong> prompt sowie angemessen darauf zu<br />
reagieren <strong>und</strong> gleichzeitig sein Bedürfnis nach Selbstregulation<br />
<strong>und</strong> Selbstbestimmung zu respektieren“. Ich<br />
zitiere noch mal Frau Dr. Fabienne Becker-Stoll, die<br />
sagt: „Sichere Erzieherinnen-Kind-Bindungen entstehen<br />
in Kindergruppen, in denen die Gruppenatmosphäre<br />
durch ein empathisches Erzieherinnenverhalten bestimmt<br />
wird, das gruppenbezogen ausgerichtet ist <strong>und</strong><br />
die Dynamik in der Gruppensituation reguliert.“ Dieses<br />
Erzieherinnenverhalten, also dieses empathische Erzieherinnenverhalten,<br />
bildet sich besonders in kleinen stabilen<br />
Gruppen. Das brauchen die unter Dreijährigen. Wir<br />
können hier nicht von kleinen stabilen Gruppen sprechen,<br />
die uns zur Verfügung stehen <strong>und</strong> auch nicht von<br />
irgendeiner sicheren Perspektive, die Erzieherinnen<br />
hätten.<br />
Dann möchte ich auf die Gewichtungsfaktoren eingehen.<br />
Es ist tatsächlich ein Problem, dass nicht alle<br />
Kinder <strong>für</strong> alles einen Gewichtungsfaktor bekommen.<br />
Ich halte die Gewichtungsfaktoren <strong>für</strong> ungerecht. Man<br />
macht sie nicht gerechter, indem man neue schafft. Vielmehr<br />
sollte – das wurde auch schon angesprochen – der<br />
Anstellungsschlüssel zurückgehen. Wenn eine Personalkraft<br />
<strong>für</strong> acht Kinder zwischen drei bis sechs Jahren<br />
zuständig wäre, könnten die Gewichtungsfaktoren einfach<br />
entfallen, weil man allen Bedingungen gerecht<br />
werden könnte. Lediglich <strong>für</strong> Integration bräuchten wir<br />
dann noch Gewichtungsfaktoren. Für alle anderen Voraussetzungen<br />
bräuchten wir keine mehr, sei es, dass<br />
ein Kind nicht deutsch kann, in der Sprachentwicklung<br />
zurück ist oder die Mutter des Kindes Krebs bekommen<br />
hat, die Oma gestorben ist, ein Geschwisterchen geboren<br />
wurde, das Kind in die Schule geht oder zwei<br />
Jahre alt ist, wobei diese Altersgruppe andere Bedingungen<br />
braucht. Ich glaube, wir sollten davon wegkommen,<br />
Kinder in diese Kategorien zu stecken. Vielmehr<br />
haben alle Kinder ein Recht auf Integration, <strong>und</strong><br />
jedes Kind ist anders. Deshalb brauchen wir einen besseren<br />
Anstellungsschlüssel.<br />
Allerdings bildet der Anstellungsschlüssel nicht ab, wie<br />
viel Personal <strong>für</strong> die Kinder in der Gruppe zur Verfügung<br />
steht. Das ist schlecht. Denn wenn die Verfügungszeiten<br />
zurückgehen, müssen Dokumentation, Beobachtung,<br />
Elterngespräche <strong>und</strong> alles, was in einer Vorbereitungszeit<br />
oder der sogenannten Verfügungszeit getan wird,<br />
während der Zeit, in der Kinder da sind, getan werden.<br />
Es werden zum Teil Kinderpflegerinnen – das habe ich<br />
auf den Seiten des Ministeriums im Internet-Chat nachlesen<br />
dürfen – vier Wochen in der Gruppe alleine gelassen,<br />
ohne dass jemand krank ist, sondern weil die<br />
Leitung die Daten einpflegen muss. Da frage ich mich:<br />
Wie soll hier noch irgendein Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziel<br />
umgesetzt werden? Wie soll da Qualität erreicht<br />
werden? Dies ist schlichtweg nicht möglich.<br />
Hier schließe ich an die erste Rednerin an. Es besteht<br />
die Gefahr, dass wir unter diesen Bedingungen zu Aufbewahrungsstätten<br />
werden. Das kann es nicht sein,<br />
auch wenn es sich nur um vier Wochen handelt. Es darf<br />
keinen Tag passieren.<br />
Genauso verhält es sich, wenn eine Kollegin die Sprachförderung<br />
macht <strong>und</strong> mit sechs Kindern aus der Gruppe<br />
geht. Dann sind immer noch 19 Kinder da, die auch ein<br />
Recht auf Bildung haben, die auch ein Recht haben in-<br />
35
36<br />
dividuell gesehen zu werden, die noch kein Schulkind,<br />
sondern drei Jahre alt sind <strong>und</strong> einen Nachholbedarf in<br />
ihrer Entwicklung haben, weil sie aus einer bildungsfernen<br />
Familie stammen. Dem können wir dann nicht<br />
gerecht werden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann man sage, dass die Qualität, die Sie<br />
angesprochen haben <strong>und</strong> von der die Gemeinden in<br />
ihrer Umfrage berichtet haben, dem hohen Einsatz der<br />
Träger, der Eltern <strong>und</strong> des Personals geschuldet ist.<br />
Keine einzige Erzieherin <strong>und</strong> keine Kinderpflegerin<br />
wollen, dass ihre Einrichtung schlecht dasteht oder<br />
wollen, dass es den Kindern <strong>und</strong> den Eltern schlecht<br />
geht. Diese sind heute ja auch gezwungen, wirklich gut<br />
zu sein, sonst kommen die Eltern nämlich nicht, sondern<br />
gehen zur Nachbareinrichtung. Die Qualität, die<br />
bisher erreicht wurde, ist meistens deren Einsatz – oft<br />
über die Arbeitszeit hinaus – geschuldet. Die Erzieherinnen<br />
<strong>und</strong> Kinderpflegerinnen opfern sich auf <strong>und</strong><br />
stellen jetzt, nachdem sie die Hoffnung hatten, dass sie<br />
einen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan haben, mit dem sie<br />
gerne arbeiten würden, fest, dass sie es nicht können.<br />
Stellen Sie sich den Frust vor. Ich habe die Bedingungen<br />
geschildert. Sie können den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />
unter diesen Rahmenbedingungen nicht umsetzen.<br />
Sie brauchen bitte ein Hoffnungssignal von Ihnen. Ich<br />
höre, da ist etwas in Planung, damit sie das dürfen <strong>und</strong><br />
ihnen die dazugehörigen Rahmenbedingungen zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Denn wir haben jetzt einen quantitativen Ausbau erlebt,<br />
der weitergehen wird bei dem Bedarf <strong>für</strong> die unter Dreijährigen.<br />
Ich be<strong>für</strong>chte sehr stark, dass die Qualitätsoffensive<br />
lediglich in Empfehlungen stecken bleibt <strong>und</strong> in<br />
Broschüren <strong>für</strong> Eltern, die sozusagen denken, wir wären<br />
eine Dienstleistungseinrichtung <strong>für</strong> die Bildungs- <strong>und</strong><br />
Erziehungsziele des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans, zu<br />
der sie gehen <strong>und</strong> sagen könnten: „Bekomme ich bitte<br />
auch naturwissenschaftlich-technische Bildung. Wo ist<br />
das?“<br />
Die Erzieherinnen stehen vor Ort unter einem massiven<br />
Druck. Ich bitte Sie dringend, diesen Druck herauszunehmen<br />
<strong>und</strong> deren Arbeitsplätze <strong>und</strong> -zeiten zu sichern<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> Krankheitsvertretung zu sorgen. In der Großtagespflege<br />
haben wir sofort Krankheitsvertretung. Eine<br />
Erzieherin, die wesentlich mehr Kinder zu betreuen hat,<br />
erhält erst nach vier Wochen eine Vertretung.<br />
Ich schieße jetzt <strong>und</strong> bitte Sie, wenn Sie sich eingehender<br />
mit unserer Stellungnahme beschäftigen<br />
möchten, diese nachzulesen.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich darf<br />
Sie nochmals an meine Eingangsbitte erinnern, sich bei<br />
Ihrer Wortmeldung möglichst kurz zu fassen. Ich darf<br />
Ihnen sagen, wir haben jetzt noch knapp zwei St<strong>und</strong>en<br />
Zeit. Aber ich habe noch 17 Wortmeldungen abzuarbeiten.<br />
SV Hans Schrödinger (Bayerisches Rotes Kreuz):<br />
Schrödinger, Bayerisches Rotes Kreuz. Meine Wortmeldung<br />
ist gleich erledigt. Ich halte nichts davon, Positi-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
onen, die ich teile, neu formuliert zu wiederholen. Von<br />
daher kann ich mich gr<strong>und</strong>sätzlich dem, was die Kollegen<br />
von der Freien Wohlfahrtspflege ausgeführt haben,<br />
anschließen.<br />
SVe Elisabeth Döbler-Scholl (Firma MEKRA Lang<br />
GmbH & Co. KG): Elisabeth Döbler-Scholl ist mein Name<br />
von der Firma MEKRA Lang in Ergersheim. Wir haben<br />
einen Betriebskindergarten, der mittlerweile allerdings<br />
als gemeinnützige Einrichtung allen offen steht. Ich<br />
möchte zu einigen Dingen Stellung nahmen. Herr Feichtl<br />
hat gesagt, er stelle fest, dass wohlhabende Eltern ihre<br />
Kinder länger in die Einrichtung geben als Familien, die<br />
weniger Einkommen haben. Hier können wir genau das<br />
Gegenteil feststellen. Wohlhabende Eltern holen ihre<br />
Kinder in der Regel mittags ab. Unsere Schichtarbeiterinnen<br />
sind froh, wenn ihre Kinder den ganzen Tag untergebracht<br />
werden können.<br />
Wir haben einen Anstellungsschlüssel von 1:8. Ich<br />
denke, daraus geht jetzt schon hervor, wie stark das Engagement<br />
des Unternehmens ist. Was uns dann allerdings<br />
schon sehr nervt, ist, dass wir mit der Gastkinderregelung<br />
immer noch zu tun haben. Das führt zum Beispiel<br />
dazu, dass eine Mutter, die in einer Nachbargemeinde<br />
keinen Krippenplatz bekommen hat, ihr Kind bei<br />
uns eingewöhnt hat. Nach acht Wochen war ein Krippenplatz<br />
frei. Dann fand man es zumutbar, dass sie ihr<br />
Kind in eine andere Krippe gibt.<br />
Wir bekommen den Bedarf in der Regel nur <strong>für</strong> ein Jahr<br />
anerkannt. Das heißt, der Verwaltungsaufwand ist bei<br />
uns sehr hoch. Kurz gesagt: Die Gastkinderregelung ist<br />
<strong>für</strong> uns eine große Belastung. Diese hätten wir gerne<br />
anders geregelt, vielleicht landkreisweit. Wir würden<br />
auch an den Bayerischen Städtetag appellieren, sich in<br />
dieser Richtung ein bisschen mehr zu bewegen.<br />
Noch eine Sache: Es wurde angesprochen, dass man<br />
den Unternehmen vielleicht zumuten könnte, die Beiträge<br />
zu übernehmen. Ich denke, da ist dann wirklich<br />
die Grenze auch bei uns erreicht. Die Einkommensteuer<br />
zum Beispiel, die die Eltern in ihren Heimatgemeinden<br />
einbringen können, wird ja auch nicht der Gemeinde, in<br />
der der Betriebskindergarten ist, zugeschlagen. Also,<br />
diesen Einwand verstehe ich nicht.<br />
Die Förderung <strong>für</strong> Kinder unter zwei Jahren halte ich<br />
auch <strong>für</strong> nicht angemessen. Wir haben jetzt zwei acht<br />
Monate alte Kinder. Diese benötigen doch sehr viel Betreuung<br />
<strong>und</strong> müssen praktisch ständig auf dem Arm<br />
sein. Ich denke, da<strong>für</strong> wäre schon noch ein höherer<br />
Faktor nötig.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich habe<br />
mich vorhin zu diesen Betriebskindergärten geäußert.<br />
Ich habe das nicht so verstanden wissen wollen, dass<br />
das den Unternehmen zugemutet werden soll. Ich sage<br />
nur: Viele Unternehmen leisten einen eigenen Beitrag,<br />
um die Probleme der Gastkinderregelung, wie Sie sie<br />
geschildert haben, zu umgehen. Das ist natürlich sehr<br />
zu begrüßen. Aber das dürfte nicht die Regel sein. Denn
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
damit gibt es eine gewisse Privilegierung, die andere<br />
nicht haben.<br />
SVe Elisabeth Döbler-Scholl (Firma MEKRA Lang<br />
GmbH & Co. KG): Wir haben auch ein Problem bei einer<br />
Mutter, die das Kind bei uns gelassen hat. Diese wird<br />
jetzt natürlich zur Kasse gebeten. Dadurch entsteht<br />
auch eine Zweiklassengesellschaft. Die Mutter hat sich<br />
aufgr<strong>und</strong> der Qualität, die wir bieten, <strong>und</strong> auch des Anstellungsschlüssels<br />
da<strong>für</strong> entschieden, ihr Kind in der<br />
Einrichtung zu belassen. Sie zahlt jetzt eben monatlich.<br />
Ich denke, das ist auch keine gute Lösung, wenn man<br />
sagt, dass Qualität im Vordergr<strong>und</strong> stehen <strong>und</strong> das<br />
Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht Gültigkeit behalten solle.<br />
SV Bruno Didrichsons (Stadt Germering): Mein Name<br />
ist Bruno Didrichsons. Ich komme aus der großen Kreisstadt<br />
Germering am westlichen Stadtrand von München,<br />
37 000 Einwohner. Ich bin in der Stadtverwaltung<br />
zuständig <strong>für</strong> den Bereich „Jugend, Familie, <strong>Sozial</strong>es<br />
<strong>und</strong> Schulen“. Ich versuche, mich kurz zu halten.<br />
Zunächst die Punkte, die aus unserer Sicht im Rahmen<br />
des neuen Gesetzes gut erscheinen: Zum einen sind wir<br />
der Meinung, dass die kommunale Selbstverwaltung,<br />
insbesondere im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden,<br />
durch das Gesetz gestärkt wurde. Ferner ist<br />
eindeutig mehr Fördergerechtigkeit eingetreten. Ich erinnere<br />
hier an die alte Regelung mit den Sechsst<strong>und</strong>engruppen<br />
<strong>und</strong> den Ganztagesgruppen. In unserer Kommune<br />
hat sich gezeigt, dass die Öffnungszeiten sich<br />
durchgehend verlängert haben. Sie wurden auch flexibler.<br />
Das Buchungsverhalten war so, dass die Eltern<br />
im Schnitt mehr gebucht haben.<br />
Für uns ist auch positiv, dass aufgr<strong>und</strong> des neuen Gesetzes<br />
im Bereich der Krippen <strong>und</strong> Horte nun eher eine<br />
Platzteilung möglich ist. Das heißt, ich kann einen Platz<br />
in dem Sinn mit zwei Tagen <strong>und</strong> drei Tagen belegen, was<br />
zum einen dem Wunsch vieler Eltern gerade im Krippen<strong>und</strong><br />
Hortbereich entspricht, <strong>und</strong> zum anderen <strong>für</strong> die<br />
Kommunen im Bereich der Investition <strong>und</strong> der Betriebskosten<br />
eine Kostenentlastung bedeutet.<br />
Ich möchte nicht verhehlen, dass in diesem Punkt von<br />
manchen Leitungen im Vorfeld pädagogische Bedenken<br />
geäußert wurden, ob dies sinnvoll <strong>und</strong> machbar ist.<br />
Unsere zweijährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass<br />
diese Be<strong>für</strong>chtungen nicht in der Schärfe eingetreten<br />
sind. Es hat sich insgesamt bewährt, <strong>und</strong> es lässt sich<br />
gut handeln.<br />
Ein sehr positiver Punkt im neuen Gesetz war <strong>und</strong> ist,<br />
dass hier Aspekte eines Qualitätsmanagements eingeführt<br />
wurden. Ich erinnere an die Pflicht zur Erstellung<br />
eines Konzeptes. Es gab früher viele Einrichtungen, die<br />
das schlichtweg nicht hatten.<br />
Ich darf an die Elternbefragungen erinnern. Ich finde es<br />
gut, dass diese eingeführt wurden. Wir hatten diese<br />
Dinge vorher auch schon in unseren Einrichtungen eingeführt.<br />
Ich meine, die Elternbefragungen zeigen deutlich,<br />
dass sich hier etwas bewegt <strong>und</strong> dass man im<br />
Sinne einer guten Entwicklung in den Einrichtungen einiges<br />
erreichen kann, wenn man diese sinnvoll auswertet.<br />
Auch eine gute Neuerung war die Feststellung des Anstellungsschlüssels<br />
generell. Ich meine, mithilfe des Anstellungsschlüssels<br />
kann man die Einrichtungen jetzt<br />
wirklich transparent vergleichen. Das war vorher sehr<br />
schwer möglich. Dies ist wirklich ein guter Maßstab <strong>und</strong><br />
ein guter Anhaltspunkt <strong>für</strong> alle Beteiligten, um die Personalausstattung<br />
einer Einrichtung zu beurteilen. Da gab<br />
es vorher doch sehr große Unklarheiten.<br />
Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan kann im Gr<strong>und</strong>e nur<br />
begrüßt werden. Dieser ist eine sehr gute Sache. Ich<br />
meine jedoch – das wurde mehrfach schon gesagt -,<br />
dass er sich mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzen<br />
lässt.<br />
Jetzt komme ich zu einigen Punkten, bei denen es unserer<br />
Meinung nach Probleme gibt. Diese haben wir<br />
auch im Vorfeld schon gesehen <strong>und</strong> immer wieder<br />
unsere Bedenken vorgebracht. Wir sind Träger von<br />
sieben Einrichtungen, die die Kommune selbst betreibt.<br />
Es gibt weitere 12 Einrichtungen in freier Trägerschaft in<br />
unserer Gemeinde. Wir haben traditionell eine sehr gute<br />
Versorgung im Bereich der Kinderbetreuung <strong>und</strong> -förderung.<br />
Insbesondere in der Umstellungsphase gab es sehr<br />
große Verunsicherung beim Personal, die auch noch<br />
anhält. Die Gründe wurden genannt: Arbeitsverträge,<br />
Unsicherheit hinsichtlich der gebuchten Zeit usw. Diese<br />
Unruhe, diese Unzufriedenheit hält leider noch an, hat<br />
sich aber etwas gebessert, nachdem wir jetzt festgestellt<br />
haben, dass sich die Buchungszeiten nach oben<br />
<strong>und</strong> nicht nach unten entwickelt haben.<br />
Stichwort „Gastkinderregelung“: Ich meine, das ist der<br />
Punkt, der insbesondere auch <strong>für</strong> die Kommunen einen<br />
sehr hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.<br />
Das ist wirklich ein Monstrum. Ich bin auch <strong>für</strong> den Bereich<br />
„Schulen“ zuständig. Es war seinerzeit sehr hilfreich,<br />
als die Gastschulbeiträge <strong>für</strong> bestimmte Gastschulanträge<br />
abgeschafft wurden. Ich weiß nicht, ob<br />
das hier ein Weg ist. Ich habe mich hiermit nicht so ausführlich<br />
beschäftigt. Aber ich meine, man könnte zumindest<br />
in die Richtung denken, dass man hier ähnliche<br />
Wege geht, wenn die Gastkinderanzahl nicht über ein<br />
bestimmtes Quantum hinausgeht. Für Betriebskindergärten,<br />
bei denen das tatsächlich nicht möglich ist,<br />
könnte man eine Sonderregelung finden. Ich habe<br />
einmal kurz das ausgewertet, was wir bezahlen <strong>und</strong> was<br />
wir bekommen. Das hält sich in etwa die Waage. Dieser<br />
ganze Aufwand führt in dem Punkt eigentlich zu nichts.<br />
Zum Bereich „Risikokinder“ kann ich meinen Vorrednern<br />
zustimmen. Wir hatten vor dem neuen Gesetz diese Regelung<br />
in der 3. Durchführungsverordnung <strong>für</strong> zusätzliches<br />
Personal, wenn besondere Probleme in einer Einrichtung<br />
im Zuge der Struktur der Kinder, der Einwohner<br />
vorhanden waren. Ich meine, es ist hier durch diesen<br />
Faktor 1,3 ein kleiner Ausgleich <strong>für</strong> Einrichtungen ge-<br />
37
38<br />
kommen, in denen Kinder mit Sprachproblemen <strong>und</strong><br />
Migrationshintergr<strong>und</strong> sind. Aber die übrigen Faktoren<br />
im Bereich der Risikokinder, die ja auch schon genannt<br />
wurden, werden durch die neue Regelung nicht berücksichtigt.<br />
Diese Kinder müssen jetzt mit dem Schlüssel<br />
1,0 in Gruppen mit 25 Kindern gefördert werden. Das ist<br />
sehr häufig nicht oder nicht ausreichend möglich.<br />
Ein Bereich, bei dem wir im Vorfeld Probleme gesehen<br />
haben, die sich auch so eingestellt haben, waren Einrichtungen<br />
mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil<br />
an älterem Personal. Durch die neue Regelung ist die<br />
Förderung hier zurückgegangen. Früher bekam man <strong>für</strong><br />
älteres Personal eine höhere Förderung. Mit dem neuen<br />
Faktor ist das vereinheitlicht worden. Wir haben dann<br />
auch das Problem bekommen, dass Einrichtungen in<br />
freier Trägerschaft, die hier Mindereinnahmen zu verzeichnen<br />
hatten, sich unmittelbar an den Träger <strong>und</strong> die<br />
Kommune gewandt <strong>und</strong> um Ausgleich gebeten haben.<br />
Das ist dann schon eine Sache, wo die kreisangehörigen<br />
Gemeinden mehr als früher gefordert werden.<br />
Noch eine Anmerkung zum Bereich „Schulkindergärten“:<br />
Das war ein Punkt, den wir im Vorfeld öfters<br />
eingebracht haben. Wir haben immer darum gebeten,<br />
dass es hier möglich sein sollte, einen zusätzlichen<br />
Faktor einzuführen. Dieser ist dann nicht gekommen.<br />
Meines Wissens sind daraufhin sehr viele dieser Schulkindergärten<br />
abgeschafft worden. Wir haben einen<br />
Schulkindergarten <strong>und</strong> betreiben diesen auch weiter.<br />
Dankenswerterweise hat der Stadtrat beschlossen,<br />
hier<strong>für</strong> zusätzliche Mittel bereitzustellen. Wir finden es<br />
schade, dass es hier keinen Weg gegeben hat. Gerade<br />
im Hinblick auf die neue Entwicklung hin zu einer frühen<br />
Einschulung ist der Bedarf an dieser Förderung eigentlich<br />
enorm angestiegen, weil wir jetzt eine sehr große<br />
Anzahl an Rückstellern haben. Ich kann nur von unserer<br />
Einrichtung sprechen. Diese arbeitet hervorragend. Wir<br />
haben eine Erfolgsquote von an die 100 %; das heißt,<br />
fast alle Kinder, die diese Einrichtung besucht haben,<br />
können nachher die Regelschule besuchen. Die Alternative<br />
zu einer solchen Betreuungsform sind Integrationsgruppen<br />
oder HPTs. Ich meine, dass diese letztendlich<br />
<strong>für</strong> den Staat <strong>und</strong> die Kommunen zum einen teurer<br />
sind. Zum anderen erreichen diese Einrichtungen viele<br />
Eltern sicher nicht. Es ist ein sehr langwieriges Antragsverfahren<br />
mit Genehmigungen von verschiedensten<br />
Stellen notwendig. Ich glaube, viele Eltern haben auch<br />
Angst vor einer Stigmatisierung ihrer Kinder <strong>und</strong> denken:<br />
„Wenn ich diese Genehmigung bekomme, habe ich es<br />
amtlich, dass mein Kind behindert oder von Behinderung<br />
bedroht ist.“ Dies war vorher nicht der Fall.<br />
Noch einen Hinweis zur Zusammenarbeit zwischen Hort<br />
<strong>und</strong> Schule <strong>und</strong> zur Aufnahme des Hortes in die Regelungen<br />
des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes: Ich meine,<br />
dies wäre notwendig <strong>und</strong> wünschenswert. Wir würden<br />
uns auch eine noch bessere Zusammenarbeit der Horte<br />
mit den Schulen wünschen. Wir sind hier im Gespräch.<br />
Leider gestaltet sich das nicht ganz so, wie wir uns dies<br />
wünschen. Wenn wir <strong>für</strong> diese Zusammenarbeit werben,<br />
wird uns von den Schulen gesagt: „Ja, was sollen wir<br />
noch alles machen. Wir haben hier<strong>für</strong> keine St<strong>und</strong>en.“<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Ich bin nicht Experte <strong>für</strong> die Lehrerst<strong>und</strong>en. Aber ich<br />
meine, es wäre doch zu überlegen, dass man im Bereich<br />
der Schulen <strong>und</strong> Lehrkräfte darüber nachdenkt,<br />
Kooperationsst<strong>und</strong>en zur Verfügung zu stellen, wenn<br />
Horte sich in oder an Schulen befinden.<br />
Zum Anstellungsschlüssel insgesamt: Wir fahren einen<br />
Anstellungsschlüsselkorridor von 1:10,0 bis 1:10,5. Aus<br />
der Praxis kann ich sagen, dass das mit Sicherheit kein<br />
Luxusanstellungsschlüssel ist. Ich meine, man muss<br />
wirklich darüber nachdenken, hier Verbesserungen<br />
durchzuführen. Das wird ja erfreulicherweise auch gemacht.<br />
Aber ich möchte doch da<strong>für</strong> appellieren, dass<br />
diese Regelungen nicht zulasten der Kommunen gehen,<br />
sondern der Freistaat seiner Verpflichtung nachkommt.<br />
Ich denke, die Kommunen sind wirklich ausreichend<br />
damit belastet, zukünftig diese zusätzlichen Plätze zur<br />
Verfügung zu stellen. Für einen verbesserten Personalschlüssel<br />
sollte wirklich der Freistaat einspringen.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Herr Didrichsons,<br />
darf ich noch auf eine Bemerkung zurückkommen,<br />
die Sie bezüglich der Gastkinderregelung gemacht<br />
haben? Sie vertreten hier eine Stadtrandgemeinde. Sie<br />
haben, wie andere auch, die Schwierigkeiten der Gastkinderregelung<br />
dargestellt. Nun ist die jetzige Regelung<br />
im Gesetz nicht zuletzt auf Wunsch der kommunalen<br />
Spitzenverbände so zustande gekommen. Könnten Sie<br />
sich aus der Sicht Ihrer Kommune eine andere Gastkinderregelung<br />
vorstellen?<br />
SV Bruno Didrichsons (Stadt Germering): Die Auffassung,<br />
die ich jetzt hier darlege, ist meine Erfahrung aus<br />
der Praxis. Diese Forderung ist politisch vom Stadtrat<br />
nicht abgesichert.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD):Gut, dann<br />
wollen wir es dabei belassen.<br />
SVe Tanja Strack (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft<br />
e. V.): Ich wollte auch noch das Thema „Gastkinderregelung“<br />
ansprechen. Wir haben dazu schon<br />
Verschiedenstes gehört, insbesondere was die betriebliche<br />
Kinderbetreuung betrifft. Ich kann Frau Döbler-<br />
Scholl nur darin zustimmen, dass das gerade <strong>für</strong> kleine<br />
<strong>und</strong> mittlere Unternehmen schwierig ist, die sich wirklich<br />
vermehrt in diesem Bereich engagieren wollen, weil<br />
die Unternehmen viel stärker mit dem Problem konfrontiert<br />
sind, dass sie enorm viele Mitarbeiter aus anderen<br />
Gemeinden haben. Dadurch multipliziert sich das Problem.<br />
Herr Wahnschaffe, Sie hatten vorhin danach gefragt, ob<br />
aus unserer Sicht Unternehmen davon abgeschreckt<br />
werden, sich in der Kinderbetreuung zu betätigen. Das<br />
ist nach unserer Erfahrung tatsächlich der Fall. Den Unternehmen<br />
fehlt da einfach die Planungssicherheit. Wir<br />
hatten ein Kooperationsprojekt, das sich explizit mit der<br />
Beratung der Firmen in diesem Bereich befasst hat.<br />
Dabei kam immer wieder zur Sprache, wenn es um die<br />
Zahl der Plätze ging, die geplant werden sollten, dass<br />
die Firmen dann eher wieder abspringen. Sie sagen, das
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
sei zu viel Aufwand, <strong>und</strong> das könnten sie nicht bewältigen.<br />
Als Zweites wollte ich noch das Thema „Bedarfsdeckung“<br />
ansprechen. Wir sind da jetzt einen ganzen<br />
Schritt weitergekommen. Es wird viel gemacht beim<br />
Krippenausbau. Man muss auf jeden Fall bei den Kindergärten<br />
weitermachen <strong>und</strong> das Ganztagsangebot<br />
verstärken. Auch im Hortbereich muss man deutlich aktiver<br />
werden, weil da das Angebot nach wie vor sehr<br />
gering ist. Für Eltern, die berufstätig sind, ist es einfach<br />
sehr, sehr wichtig, dass die Übergänge gesichert sind.<br />
Es nützt niemandem etwas, wenn er zwar sein Kind in<br />
der Krippe hat, aber nachher im Kindergarten wieder vor<br />
dem Problem steht, dass er nur eine vierstündige Betreuung<br />
zur Verfügung hat.<br />
Ich möchte noch einen Randaspekt zu diesem Punkt<br />
erwähnen, der <strong>für</strong> die Eltern aber doch sehr, sehr wichtig<br />
ist. Das ist das Thema „Ferienbetreuung“. Gerade in<br />
den Ferien müssen die Eltern einen Spagat zwischen<br />
Arbeit <strong>und</strong> Betreuung machen, weil nach wie vor viele<br />
Einrichtungen schließen. Wir haben in diesem Sommer<br />
in Regensburg die Erfahrung gemacht, dass das Kinderferienbetreuungsprogramm,<br />
das wir selbst gemeinsam<br />
mit Regensburger Firmen angeboten haben,<br />
unheimlich gut angenommen wurde. Die Eltern haben<br />
uns immer wieder bestätigt, dass der Kraftakt, den sie in<br />
den langen Sommerferien bewältigen müssen, wahnsinnig<br />
anstrengend <strong>und</strong> kaum zu bewältigen ist. Die<br />
Eltern müssen tatsächlich eine Art Urlaubssplitting vornehmen,<br />
damit die Betreuung in den Ferien gewährleistet<br />
ist. Diesen Punkt sollte man in der ganzen Diskussion,<br />
auch bei der Bedarfsdeckung, noch stärker betonen,<br />
dass also eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung<br />
über das ganze Jahr hinweg gewährleistet sein muss.<br />
SVe Gertraud Moderegger-Rifesser (Elternverein der<br />
Horte Bayerns e. V.): Als Vorsitzende des Elternvereins<br />
der Horte Bayerns e. V. bedanke ich mich herzlich <strong>für</strong><br />
die Einladung <strong>und</strong> die Möglichkeit, hier zu sprechen.<br />
Das Thema „Horte“ ist meines Erachtens hier noch viel<br />
zu wenig angesprochen worden. Es mag sein, dass sich<br />
die Öffnungszeiten in den Kindergärten verbessert<br />
haben. An den Horten haben sie sich definitiv verschlechtert.<br />
Alle Horte, die unmittelbar an eine Schule<br />
angegliedert sind, machen jetzt keine Frühöffnung mehr.<br />
Jeder weiß, dass wir die „verlässliche Halbtagsschule“<br />
nicht haben. Bei Horten, bei denen Kindergärten dabei<br />
sind, springen die Kindergärten ein <strong>und</strong> nehmen die<br />
Kinder in der ersten St<strong>und</strong>e. Ich kenne eine Einrichtung,<br />
an der <strong>für</strong> die Frühöffnung im Kindergarten neun Kinder<br />
angemeldet sind <strong>und</strong> de facto mehr als 30 Kinder da<br />
sind. Diese zusätzlichen Kinder kommen aus dem Hort<br />
<strong>und</strong> werden stillschweigend aufgenommen, weil der<br />
Hort keine Frühöffnung mehr hat. Für diese Kinder bekommt<br />
die Einrichtung aber keinen einzigen Euro an Zuschuss.<br />
Die jammern natürlich über diesen wahnsinnigen<br />
Aufwand, der hier betrieben wird <strong>und</strong> den sie auffangen.<br />
Die Kinder waren aber zum Teil schon in dem<br />
Kindergarten, <strong>und</strong> deswegen dürfen sie da weiter hingehen.<br />
Mehrfach wurde das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern<br />
angesprochen. Dieses Recht ist gerade durch die Gastkinderregelung<br />
im Hortbereich extrem beschnitten<br />
worden. Auf dem Land gibt es des Öfteren keinen Hort.<br />
Dann nehmen die Eltern ihre Kinder dorthin mit, wo sie<br />
ihre Arbeitsstätte haben. In der Schule ist es überhaupt<br />
kein Problem, die Gastkinderregelung durchzubekommen;<br />
in dem dazugehörigen Hort ist das dann aber<br />
oftmals so gut wie nicht möglich. Das krasseste Beispiel,<br />
das uns zugetragen wurde, stammt aus einer sehr<br />
kleinen Gemeinde in der Nähe von Augsburg. Die Mutter<br />
wollte ihr Kind in einen Hort in Augsburg tun. Sie hat<br />
eine Ablehnung bekommen mit der Begründung, sie<br />
habe am Vormittag <strong>für</strong> sechs St<strong>und</strong>en einen Platz im<br />
Kindergarten <strong>für</strong> das Kind, deswegen werde die Gastkinderregelung<br />
nicht genehmigt. Wenn das solche<br />
Blüten treibt, muss da mit Sicherheit nachgebessert<br />
werden.<br />
Bei der Gastkinderregelung an Horten fällt immer wieder<br />
auf, dass die Gemeinden, wo der Antrag gestellt wird,<br />
zwar keine Einwände dagegen haben, dass die Kinder<br />
in eine andere Einrichtung gehen, aber nichts zahlen<br />
wollen. Eine Befragung, die der Elternverein der Horte<br />
Bayerns e. V. durchgeführt hat in einem Bereich, wo<br />
extrem mit Gastkindern gearbeitet wird, hat ergeben,<br />
dass 40 % der Eltern mehr als 300 Euro <strong>für</strong> einen Hortplatz<br />
zahlen, weil sie alles bezahlen müssen: Sie müssen<br />
den Teil der Kommune, den Teil des Landes Bayern <strong>und</strong><br />
ihren eigenen Teil bezahlen. Das kann’s nicht sein. An<br />
den Horten gibt es mit der Gastkinderregelung immense<br />
Probleme.<br />
Im Hortbereich beobachtet man eines immer wieder; ich<br />
hoffe, dass sich das mit der Eingewöhnung in das Buchungsmodell<br />
irgendwann gibt: Wenn die Mutter einen<br />
Platz <strong>für</strong> ein Kind von mittags bis Ende der Hortzeit benötigt<br />
– das wären im Extremfall sechs St<strong>und</strong>en –, sagt<br />
der Hort: Es tut mir sehr leid, aber damit ich meine Bezuschussung<br />
bekomme, habe ich nur noch drei St<strong>und</strong>en<br />
frei. Die Mutter darf also nur drei St<strong>und</strong>en buchen,<br />
obwohl sie sechs St<strong>und</strong>en brauchen würde. Das ist an<br />
Horten verstärkt zu beobachten <strong>und</strong> hilft den Eltern gar<br />
nichts; denn die restlichen drei St<strong>und</strong>en steht das Kind<br />
auf der Straße.<br />
Mir ist im Fragebogen die Frage aufgefallen, ob denn<br />
die Bedarfsdeckung ausreichend ist. Ich halte diese<br />
Frage <strong>für</strong> den Hortbereich <strong>für</strong> leicht zynisch.<br />
Sie haben eingangs angeregt, wir sollten die Stärken<br />
<strong>und</strong> die Schwächen des BayKiBiG aufzählen. Die ganz<br />
große Stärke des BayKiBiG liegt darin, dass es endlich<br />
ein Gesetz <strong>für</strong> Kinder von 0 bis 14 Jahren gibt. Das ist<br />
andererseits die Schwäche des BayKiBiG. Herr Unterländer,<br />
Sie wissen ganz genau, was ich meine.<br />
Dann wurde immer wieder die demografische Entwicklung<br />
angeführt. Das ist jetzt meine ganz private Meinung:<br />
Warum kommt man immer wieder mit der demografischen<br />
Entwicklung? Man muss sich doch überlegen:<br />
Was will ich? Will ich mehr Kinder, oder will ich<br />
die Plätze wegen der demografischen Entwicklung ab-<br />
39
40<br />
bauen? Es gibt da nur ein Entweder–oder. Ich bin schon<br />
der Meinung, dass wir uns eher <strong>für</strong> das „oder“ <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />
das Geld entscheiden sollten.<br />
SVe Jutta Materna (GEW Bayern): Ich spreche <strong>für</strong> die<br />
Gewerkschaft Erziehung <strong>und</strong> Wissenschaft. Ihnen liegt<br />
jetzt keine schriftliche Stellungnahme vor; das habe ich<br />
leider im Vorfeld versäumt. Ich bin heute zum ersten Mal<br />
bei einer solchen Anhörung. Ich bin ganz überrascht<br />
davon, wie sehr hier ins Detail gegangen wird, was ich<br />
<strong>für</strong> gut <strong>und</strong> richtig finde. Ich erspare Ihnen das aber in<br />
meinem Beitrag, weil schon sehr viele Argumente vorgetragen<br />
wurden.<br />
In der Praktikabilität lässt dieses Gesetz sehr zu wünschen<br />
übrig. Alle Bedenken, die wir schon in der Zeit der<br />
Entstehung des Gesetzes geäußert haben, haben sich<br />
in der Realität bestätigt. Die Redebeiträge haben gezeigt,<br />
dass in der Fachöffentlichkeit einhellig die Meinung<br />
herrscht, dieses Gesetz fördere nicht die Bildungsqualität.<br />
Das möchten wir als Bildungsgewerkschaft<br />
unterstreichen.<br />
Warum ist das so? – Um einen gerechten Zugang zu<br />
Bildung, auch zukunftsweisend, <strong>für</strong> die Kinder, deren<br />
Zahl immer weiter zurückgeht, möglich zu machen,<br />
bräuchte man eine Kindertagesbetreuung, die allen Bevölkerungsgruppierungen<br />
die Hürden, um Kinder an Bildung<br />
teilhaben zu lassen, aus dem Weg räumt. So, wie<br />
das Gesetz jetzt aussieht, ist das Gegenteil der Fall.<br />
Man wollte mehr Fördergerechtigkeit. Mittlerweile hängt<br />
es vom zufälligen Kassenstand der Kommunen ab, wie<br />
die Qualität in den Einrichtungen ausschaut, ob man<br />
sich Verfügungszeiten leisten kann, ob man sich eine<br />
personelle Ausstattung leisten kann, die den Bedürfnissen<br />
der Kinder entspricht. Es wird ums Geld gestritten,<br />
aber es wird nicht beim Bemühen angesetzt,<br />
Stigmatisierungen zurückzufahren. So wäre es eine<br />
Selbstverständlichkeit, Kinder mit Sprachschwierigkeiten<br />
oder Verhaltensauffälligkeiten ins Boot zu holen,<br />
ohne ihnen vorher attestieren zu müssen: Du bist ein<br />
ganz besonderes Kind, mit dir müssen wir erst einen<br />
erhöhten Verwaltungsaufwand betreiben.<br />
Dazu brauchen wir natürlich ohnehin einen wesentlich<br />
besseren Anstellungsschlüssel als das, was auch hier<br />
diskutiert wird. Stellen sie sich ein Kind von unter<br />
drei Jahren in einer sozialen Gruppe vor, welche die Personenanzahl<br />
von zehn überschreitet. Würden Sie ihr<br />
Kind in eine Gruppe geben, in der es mehr als zehn<br />
Kinder gibt plus zwei Erwachsene, die das Kind am<br />
Anfang überhaupt nicht kennt? Dieses Kind wird sich<br />
nur an höchstens zwei Personen halten können. Das ist<br />
doch keine zukunftsweisende pädagogische Form!<br />
Ich möchte noch einen Vergleich mit Zwergschulen<br />
ziehen. Stellen Sie sich eine Zwergschule vor, deren Existenz<br />
davon abhängt, wie viele Kinder pro Jahr angemeldet<br />
werden <strong>und</strong> die Werbung betreiben müsste, um<br />
die Klassen voll zu halten, damit die Lehrer nicht abgebaut<br />
werden. Wo bleibt denn da die Bildungsqualität?<br />
So etwas wäre unvorstellbar.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Wir sollen diesen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umsetzen<br />
<strong>und</strong> wollen das auch, weil er sehr hoch angesiedelt<br />
ist. Da<strong>für</strong> bräuchte man durchgängig mindestens<br />
30 St<strong>und</strong>en Zeit pro Woche, in der die Kinder als Gruppe<br />
kreativ <strong>und</strong> schöpferisch ihre eigene Bildungsarbeit tätigen<br />
können. Wie will man das unter den bereits sehr<br />
deutlich ausgeführten Umständen bewerkstelligen?<br />
Frau Hepting hat es ganz deutlich gemacht: Der Alltag in<br />
der Kindertagesstätte ist nicht so, dass wir die gewünschte<br />
Qualität sichern können. Es muss sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
etwas ändern. Wir von der GEW plädieren <strong>für</strong><br />
den kostenfreien Zugang zu Kindertageseinrichtungen.<br />
Wenn man allein den Verwaltungsaufwand einsparen<br />
würde, den diese neue Regelung mit sich bringt, könnte<br />
man das vielleicht mit einer geringen Erhöhung der Bezuschussung<br />
schaffen. Wir fordern einen kostenfreien<br />
Zugang <strong>für</strong> alle Kinder im Vorschulbereich <strong>und</strong> selbstverständlich<br />
eine Sprachförderung <strong>für</strong> alle Kinder in<br />
einer Gruppe. Die Förderung soll nicht so geschehen,<br />
wie es derzeit der Fall ist, dass man nämlich Kinder herauspickt,<br />
an die zuständige Gr<strong>und</strong>schule karrt <strong>und</strong> sie<br />
dort von extra Sprachtherapeuten behandeln lässt.<br />
Würde man das Personal in der Kindertageseinrichtung<br />
aufstocken, hätte man einen wesentlich besseren<br />
Erfolg.<br />
Wir halten dieses Medikament „BayKiBiG“, das auf den<br />
Markt gekommen ist, <strong>für</strong> nicht ausreichend getestet <strong>und</strong><br />
sogar <strong>für</strong> schädlich, da es Nebenwirkungen entfaltet,<br />
die nicht mehr zu „handeln“ sind.<br />
SVe Dr. Susanne Herrmann (<strong>Sozial</strong>referat/Stadtjugendamt<br />
München): Es ist sehr viel gesagt worden. Ich<br />
freue mich, dass die Aussagen dieses Expertengremiums<br />
sehr homogen sind, <strong>und</strong> hoffe, dass sie Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die Kinder<br />
unter drei Jahren beschränken, weil das auch der Bereich<br />
ist, den wir in unserer Abteilung vorrangig versorgen.<br />
Ich freue mich außerordentlich, dass jetzt, zumindest<br />
seit einem Jahr, die gesellschaftliche Anerkennung<br />
da ist; denn das haben die Eltern schon immer<br />
gefordert. Ich möchte dazu ganz klar sagen – das zeigt<br />
auch die DJI-Studie –, dass die Eltern knapp das<br />
buchen, was sie wirklich brauchen. Es gibt keine Eltern,<br />
die ihre Kinder abschieben wollen, im Gegenteil: Man<br />
will die Kinder aus bestimmten Gründen – dazu komme<br />
ich noch – in die Einrichtung geben, <strong>und</strong> das sollte honoriert<br />
werden.<br />
Es hängt nicht nur von der Berufstätigkeit der Eltern ab<br />
– da stimmen unsere Erfahrungen mit der DJI-Studie<br />
überein –, ob sie die Kinder versorgen lassen wollen.<br />
Auch die nicht berufstätigen Mütter haben genauso den<br />
Wunsch – das macht ein paar Prozent aus –, ihre Kinder<br />
versorgen zu lassen. In der Gesellschaft besteht also<br />
der Wunsch, zum einen den Kindern soziale Kontakte<br />
zu ermöglichen <strong>und</strong> zum anderen die frühkindliche Bildung<br />
wahrzunehmen.<br />
Bei den Kindern unter drei Jahren muss man in Bezug<br />
auf die frühkindliche Bildung einfach die Defizite des
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Gesetzes sehen. Es ist schon einige Male angesprochen<br />
worden, dass der Faktor <strong>für</strong> die Kinder unter drei Jahren<br />
nicht ausreicht; das wurde noch spezifiziert, ob das Kind<br />
unter einem Jahr oder unter zwei Jahren ist. Schauen<br />
Sie sich das Spezielle bei den Kinder unter drei oder<br />
unter zwei Jahren an: Es geht nicht nur darum, mehr<br />
Erzieherinnen zu haben, sondern auch darum, dass die<br />
Kinder bekannte Erzieherinnen oder Betreuungskräfte in<br />
ihrem Umfeld wollen. Das heißt, dass Vertretungen nicht<br />
so einfach möglich sind. Es ist notwendig, dass in der<br />
Nähe der Kindern bekannte <strong>und</strong> gewohnte Erzieherinnen<br />
sind, an die sie eine Bindung haben. Das ist mit<br />
einem solchen Schlüssel nicht leistbar.<br />
Der Migrationsfaktor gibt <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />
nichts her; denn der doppelte Faktor ist höher als der<br />
Migrationsfaktor. Für Kinder unter drei Jahren ist natürlich<br />
eine Sprachförderung notwendig, völlig unabhängig<br />
davon – was hier schon angesprochen wurde –, ob das<br />
Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong> sein müssen oder<br />
nicht. Dieser Faktor kommt wegen der Spezialität des<br />
BayKiBiG <strong>für</strong> sämtliche Kinder unter drei Jahren gar<br />
nicht zur Anwendung. Das Gleiche gilt bei dem Faktor<br />
4,5. Auch hier haben wir nicht „mal 4,5“ wie bei den<br />
Kinder ab drei Jahren, sondern wir haben nur den 4,5fachen<br />
Faktor. Auch hier kommt also dieser Faktor <strong>für</strong><br />
die Kinder unter drei Jahren nur zur Hälfte zum Tragen.<br />
Völlig außer Betracht – auch das ist schon angesprochen<br />
worden – bleiben die sonstigen Risikokinder. Ich<br />
denke vor allem an die Hilfeplan-Kinder. Unsere Erfahrung<br />
ist, dass wir in jeder Gruppe ungefähr ein Hilfeplan-<br />
Kind in den Kinderkrippen haben, wo ganz besondere<br />
Pädagogik, Nähe <strong>und</strong> Fürsorge nicht nur den Kindern<br />
gegenüber, sondern auch gegenüber den Eltern erforderlich<br />
ist, um diese Kinder vernünftig zu versorgen.<br />
Ich habe gerade vergessen, zu den Kindern unter<br />
einem Jahr zu sagen: Wir haben eine Abfrage gemacht,<br />
wie der Bedarf ist. Er ist nicht zurückgegangen, auch<br />
nicht mit der Einführung des Elterngeldes, zumindest<br />
nicht in der Großstadt München. Zehn Prozent der<br />
Kinder in den Krippen sind unter einem Jahr. Das heißt,<br />
wir haben ein Kind oder zwei Kinder unter einem Jahr in<br />
jeder Krippengruppe. Das wollte ich nachschicken zu<br />
dem, was ich vorher schon zu den Kleinen gesagt<br />
habe.<br />
Ein Problem ist noch nicht angesprochen worden, das<br />
ich sehe, nämlich die Marktöffnung auf den privaten<br />
Sektor. Ich möchte ausdrücklich sagen: Ich begrüße es<br />
sehr, dass es die Möglichkeit gibt, sich im privaten Bereich<br />
zu engagieren. Wir haben aber noch keinen Markt.<br />
Es wird lange dauern, bis wir einen echten Markt in der<br />
Versorgung der Kinder unter drei Jahren haben. Das bedeutet,<br />
die normalen Marktregularien – die Eltern gehen<br />
nicht in schlechte Kinderkrippen – greifen noch nicht in<br />
diesem Bereich. Das heißt, es gibt Träger – das sind<br />
selbstverständlich nicht alle, <strong>und</strong> das sind nicht die meisten<br />
–, die nur Geld verdienen wollen. Da macht es uns<br />
zu schaffen, dass wir keine allgemeinen Standards<br />
haben, zum Beispiel <strong>für</strong> Betriebserlaubnisse, Raumgrößen,<br />
Gruppengrößen etc. Wir sind bayernweit noch<br />
nicht so weit gekommen, uns solche Standards gemeinsam<br />
zu überlegen. In der Stadt München gibt es<br />
schon die ersten Pleiten von privaten Trägern, die mit<br />
sehr viel Arbeit <strong>und</strong> vor allem natürlich mit großen Problemen<br />
<strong>für</strong> die Eltern <strong>und</strong> Kinder verb<strong>und</strong>en sind, die<br />
aufgr<strong>und</strong> der Mangelversorgung keine Möglichkeit<br />
haben, sehr schnell neue Plätze zu finden.<br />
Ich möchte hier noch eine Sorge vortragen; das ist<br />
schon angeklungen, nämlich die Öffnung der Kindergärten<br />
<strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren. Ich begrüße ausdrücklich<br />
altersgemischte Konzepte; denn das ist die<br />
Zukunft der Kindertagesbetreuung. Ich sehe aber sehr,<br />
sehr pessimistisch die Auffüllung von Kindergärten mit<br />
Unter-Dreijährigen. Zwar haben wir – da haben Sie recht,<br />
Frau Huber – dann einen anderen Faktor, aber die<br />
Raumgrößen, die Einrichtungen, die Räumlichkeiten<br />
<strong>und</strong> vor allem die Gruppengrößen sind darauf nicht eingestellt.<br />
Das ist das Problem. Wenn wir altersgemischte<br />
Öffnungen machen, dann nur mit Konzepten, die das<br />
pädagogisch untermauern <strong>und</strong> die all dem Rechnung<br />
tragen. Bevor Sie mich fragen, wer den besseren Anstellungsschlüssel<br />
finanzieren soll, sage ich gleich: Wir<br />
als Kommune sind natürlich der Meinung, dass das vom<br />
Freistaat kommen müsste. Ich sehe – <strong>und</strong> das wurde<br />
hier auch angesprochen – das ganz große Problem,<br />
dass man sich vom Finanzvolumen der Kommunen abhängig<br />
macht oder auch von der politischen oder gesellschaftlichen<br />
Ausrichtung, wo man gerade Geld investiert.<br />
Wir sollten zu einer bayernweit einheitlichen Versorgung<br />
der Kinder kommen.<br />
Es wurde noch etwas hinsichtlich der Planungsunsicherheiten<br />
angesprochen durch Buchungszeiten, wie<br />
viel Personal befristete Verträge erhält etc. Wir als großer<br />
Träger haben den Vorteil, dass wir nicht zu betriebsbedingten<br />
Kündigungen kommen müssen. Ich möchte<br />
aber auch hier noch einmal die Sicht auf die Kinder<br />
lenken. Es geht nicht nur darum, ob eine Erzieherin<br />
einen Arbeitsplatz verliert beziehungsweise St<strong>und</strong>en reduzieren<br />
muss, sondern es geht darum, dass die Kinder<br />
gerade in der sensiblen Phase von unter drei Jahren mit<br />
neuem Betreuungspersonal konfrontiert werden. Es<br />
wurden Bindungen aufgebaut, <strong>und</strong> die Erzieherinnen<br />
sind dann vielleicht nicht mehr so lange da oder gar<br />
nicht mehr da. Das ist nicht nur etwas, das kleinere<br />
Träger trifft, sondern es ist aus der Sicht der Kinder eine<br />
Problematik, wenn der Personalstand in den Einrichtungen<br />
jährlich oder halbjährlich wechselt.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Bitte gestatten<br />
Sie mir eine kurze Bemerkung zum Thema Finanzierung:<br />
Durch die Verwaltungsvereinbarung haben<br />
wir nun die Situation, dass der B<strong>und</strong>, der nicht zuständig<br />
ist, jetzt etwas dazu gibt, nämlich vier Milliarden. Nun<br />
reden wir hier von Bildung. Wer ist eigentlich in Bayern<br />
<strong>für</strong> Bildung zuständig? Diese Frage gebe ich an Sie<br />
weiter. – Nun fahren wir in der Rednerliste fort.<br />
SV Dieter Rubenbauer (Gemeinde Gröbenzell): Ich bin<br />
erster Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell, ebenso<br />
wie die Gemeinde Germering im westlichen Speckgürtel<br />
Münchens gelegen. Wir haben etwa 20 000 Einwohner<br />
41
42<br />
<strong>und</strong> eine sehr vielfältige Kinderbetreuungslandschaft<br />
mit einer Vielzahl von freien Trägern, ob das nun eine<br />
Elternvereinigung ist, die einen Integrationskindergarten<br />
betreibt oder ein Waldorfverein, der einen Kindergarten<br />
betreibt. Insofern haben wir mit sämtlichen Spezialitäten<br />
des BayKiBiG relativ reichhaltige Erfahrungen gemacht.<br />
Im Vorfeld der Umsetzung des Gesetzes haben wir uns<br />
deshalb frühzeitig mit allen Trägern zusammengetan<br />
<strong>und</strong> miteinander einige Vereinbarungen getroffen, die<br />
uns heute sehr zugutekommen. So ist es Eltern in manch<br />
anderen Gemeinden möglich, unter dem Kindergartenjahr<br />
eine Umbuchung vorzunehmen, zum Beispiel von<br />
sieben bis acht St<strong>und</strong>en auf vier bis fünf St<strong>und</strong>en. Wir<br />
hingegen haben vereinbart, dass das jeweils nur in besonderen<br />
Fällen möglich ist, zum Beispiel wenn sich die<br />
familiäre oder berufliche Situation entscheidend ändert.<br />
Unsere Erfahrung ist allerdings, dass die Buchungszeiten<br />
stabil sind. Wir stellen sogar fest, dass die Eltern<br />
nach einem Monat, wenn wir eine Umbuchung zulassen,<br />
etwas mehr buchen wollen, wo man normalerweise in<br />
die höhere Buchungskategorie rutscht.<br />
In den gemeindlichen Kindertagesstätten, die wir betreiben,<br />
verbleiben etwa 90 % der Kinder zum Mittagessen.<br />
Das ist eine neue Realität, die wir vor kurzer Zeit<br />
noch nicht hatten. Da ist die Flexibilität des BayKiBiG<br />
gleichzeitig ein Hemmschuh; denn wenn man die pädagogische<br />
Ausrichtung in den Vordergr<strong>und</strong> stellt, dann<br />
müsste es nach dem Mittagessen eine Ruhezeit geben,<br />
<strong>und</strong> in der Zeit kann keine Abholung durch die Eltern<br />
erfolgen. Da bekommen wir dann von unserer Kommunalaufsicht<br />
ein Schreiben, in dem es heißt, ihr müsst<br />
aber in dem Kindergarten auch diese oder jene Buchungszeit<br />
anbieten, die durch das Gr<strong>und</strong>ruhen nach<br />
dem Mittagessen eigentlich ausgeschlossen ist. Das<br />
heißt, wir vereinbaren mit den Eltern Kernzeiten, <strong>und</strong><br />
dann muss das Kind entweder sehr viel früher gebracht<br />
oder entsprechend später abgeholt werden. Da ist eine<br />
kleine Diskrepanz im Gesetz drin.<br />
Wir als Gemeinde Gröbenzell, so behaupte ich, haben<br />
unsere Hausaufgaben gemacht. Wir bieten vor Ort genügend<br />
Kindergartenplätze an. Insofern kann ich einer<br />
Aussetzung der Gastkinderregelung relativ wenig abgewinnen.<br />
Wir haben mit einem Millionenaufwand unsere<br />
Kindertagesstätten erstellt. Diejenigen, die ihre Hausaufgaben<br />
vielleicht nicht so gemacht haben, würden<br />
davon profitieren, dass sie ihre Kinder weiterhin bei uns<br />
betreuen lassen können <strong>für</strong> wenig bis gar keine Kostenbeteiligung.<br />
Der Vertreter der AWO hat eine Verwaltungsvereinfachung<br />
dergestalt vorgeschlagen, dass die<br />
Gemeinden das mit der jeweiligen Nachbargemeinde<br />
selbst ausmachen sollen. Ich möchte mir gar nicht vorstellen,<br />
was <strong>für</strong> Folgen das <strong>für</strong> die Gemeinden hätte,<br />
wenn die Gemeinden die Gastkinderbetreuungsverhältnisse<br />
jeweils am Grünen Tisch aushandeln müssten,<br />
zum Beispiel mit der großen Landeshauptstadt München<br />
oder mit einer kleinen Gemeinde aus dem westlichen<br />
Teil unseres Landkreises. Das ist vollkommen<br />
unpraktikabel, <strong>und</strong> ich bitte, davon Abstand zu<br />
nehmen.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Gestatten<br />
Sie eine Zwischenfrage? – Beim Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilferecht<br />
haben wir aber doch diese Regelung.<br />
SV Dieter Rubenbauer (Gemeinde Gröbenzell): Das ist<br />
richtig. Wenn ich aber jedes Gastkinderverhältnis <strong>für</strong><br />
jeden Hortplatz, den es in einem Landschulheim gibt,<br />
wo es noch eine spezielle Form des Hortes gibt, mit der<br />
jeweiligen Sitzgemeinde auszuhandeln habe, ist das<br />
nicht praktikabel. Ich rede nicht von Pauschalsätzen,<br />
sondern es ist vorgeschlagen worden, man soll das<br />
aushandeln. Dann muss ich meine Verwaltung aufblähen<br />
<strong>und</strong> brauche wesentlich mehr Personal.<br />
Die Gastkinderregelung ist insgesamt sehr problematisch,<br />
weil wir zum Beispiel mit unserer Waldorfeinrichtung<br />
in Gröbenzell 50 Plätze in der ersten R<strong>und</strong>e anerkannt<br />
haben. Wir können aber nachweisen, dass seit<br />
des Beginns der Einrichtung davon nur etwa 35 Plätze<br />
von Gröbenzeller Kindern belegt sind. Mit welchem<br />
Recht sollte ich also in Zukunft nochmals 50 Plätze anerkennen?<br />
Ich bekomme die Gemeinden, die rings um<br />
uns herum sind, <strong>und</strong> auch die Landeshauptstadt München<br />
nicht dazu, dass sie in unserer Einrichtung vor Ort<br />
Plätze anerkennen. Das hat eine Unsicherheit <strong>für</strong> die<br />
Träger zur Folge. Herr Vorsitzender, Sie haben vorhin<br />
meinen Vorschlag im Gremium k<strong>und</strong>getan, dass man<br />
vielleicht Einrichtungen mit einer besonderen pädagogischen<br />
Ausrichtung auf die Landkreisebene hebt <strong>und</strong><br />
diese Einrichtungen über die Kreisumlage betreibt. Das<br />
wäre <strong>für</strong> uns als Sitzgemeinde gewiss eine erhebliche<br />
Vereinfachung, <strong>für</strong> die Träger erst recht.<br />
Ich habe noch eine Bitte zum Thema Vorbereitungszeit<br />
<strong>und</strong> Verfügungszeit des Personals. Ebenso wie Germering<br />
haben wir einen Anstellungsschlüssel in einem Korridor<br />
von 10,0 bis 10,5 festgelegt <strong>und</strong> kommen zur Erkenntnis,<br />
dass das bestimmt kein Luxus ist. Das ist aber<br />
eine relativ gute Ausstattung. Nichtsdestoweniger wäre<br />
es vonnöten, dass man außerhalb des BayKiBiG in irgendeiner<br />
Form zu einer Fördermöglichkeit der Vorbereitungszeiten<br />
finden <strong>und</strong> dort eine verbindliche Regelung<br />
festschreiben könnte.<br />
SV Günter Krauß (ISKA pgGmbH): Ich nehme aus drei<br />
sehr unterschiedlichen Perspektiven Stellung. Die eine<br />
Perspektive: Von 1999 bis 2004 habe ich das Bayerische<br />
<strong>Sozial</strong>ministerium bei der Entwicklung der kindbezogenen<br />
Förderung beraten, <strong>und</strong> sehr viele der<br />
Gr<strong>und</strong>lagen sind später ins BayKiBiG eingeflossen.<br />
Die zweite Perspektive ist die, dass ich seit dem letzten<br />
Jahr die Landeshauptstadt München dabei berate, wiederum<br />
die kommunale KiTa-Finanzierung zu reformieren.<br />
Ich denke also gewissermaßen auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Landesgesetzgebung in den kommunalen Bereich<br />
weiter. Es ist sehr interessant, was hier an Konzepten<br />
gerade am Entstehen ist.<br />
Die dritte Perspektive ist die, dass wir selbst zwei, demnächst<br />
drei Einrichtungen in Nürnberg betreiben <strong>und</strong><br />
damit sozusagen als Endverbraucher in Selbsterfahrung<br />
die von uns in anderer Funktion mitgestalteten Systeme
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
erleben. Es ist durchaus interessant, aus diesen verschiedenen<br />
Perspektiven die gleiche Fragestellung<br />
manchmal unterschiedlich zu beantworten.<br />
Mir fällt aus der Gesamtsystemsicht am BayKiBiG auf,<br />
dass das Thema der Fördergerechtigkeit einen ganz<br />
großen Sprung nach vorn getan hat. Die Förderung verläuft<br />
jetzt nicht nur nach sehr eingängigen <strong>und</strong> transparenten<br />
Kriterien, sondern nun wird auch noch eine Disparität<br />
nivelliert, die in dem alten System gewachsen<br />
war <strong>und</strong> niemandem richtig aufgefallen war, nämlich<br />
eine durchaus schichtspezifische Disparität: In den bayerischen<br />
Kindertageseinrichtungen gab es in sozialen<br />
Brennpunkten mehr Kinder mit längerer Zeit als Kinder<br />
in Einrichtungen in typischen Mittelschichtregionen.<br />
Dieser Effekt hat gerade in den Großstädten eine ganz<br />
große Rolle gespielt. Sie hatten regelmäßig die<br />
schlechten Anstellungsschlüssel in den Brennpunktsstadtvierteln,<br />
<strong>und</strong> sie hatten den guten Anstellungsschlüssel<br />
in den Stadtvierteln, in denen eine größere<br />
Lobbyarbeit <strong>für</strong> diese Einrichtungen betrieben wurde.<br />
Diese Entwicklung novelliert sich mit dem BayKiBiG.<br />
Das geschieht sehr still, da werden leider keine Schlagzeilen<br />
produziert; es werden leider keine Elterninitiativen<br />
dann sagen: Schaut her, was hier passiert. Das geschieht<br />
im Stillen. Man sieht ein paar Highlights, wenn<br />
man darüber nachdenkt, was es bedeutet, dass große<br />
Träger, zum Beispiel die Stadt Nürnberg <strong>und</strong> die Stadt<br />
München als Träger, die sehr stark in benachteiligten<br />
Regionen tätig sind, ganz erheblich Erzieherinnen einstellen.<br />
In der Stadt Nürnberg wurden, so glaube ich,<br />
um die 60 Erzieherinnen neu eingestellt. Frau Hartl-<br />
Grötsch wird vielleicht später noch die Zahlen von München<br />
sagen. Das heißt, hier finden Qualitätsverbesserungen<br />
statt, die sich auf eine ganz andere Art <strong>und</strong> Weise<br />
äußern, wie es in dieser Anhörung bisher im Raum<br />
stand. Das sind Qualitätsverbesserungen an einer Stelle,<br />
wo man sagen muss: Hier wird etwas nachgeholt. Das<br />
hätte man vielleicht vorher auch tun können, aber es ist<br />
ganz wichtig, dass hier ein Ausgleich stattfindet, der<br />
sehr wenig öffentlichkeitsrelevant ist. Das führt zu einer<br />
ganz erheblich besseren Fördergerechtigkeit.<br />
Das kann man übrigens auch ganz stark an der Entwicklung<br />
des Anteils an Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
in den Einrichtungen beobachten. Eine Art Systemkrankheit<br />
fast aller Kindertageseinrichtungssysteme,<br />
nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland,<br />
ist es, dass es in aller Regel Einrichtungen mit<br />
einem ganz geringen Anteil von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
in unmittelbarer Nachbarschaft zu Einrichtungen<br />
gibt, die einen Anteil von 60 bis 90 % von Kindern<br />
mit Migrationshintergr<strong>und</strong> haben. Dieser Entwicklung<br />
steuert das BayKiBiG ganz erheblich entgegen. Ich<br />
sehe mit großer Freude, dass sich diese große Spanne<br />
gerade in den großen Städten sehr stark nivelliert.<br />
Das weist über dieses Thema hinaus: Was sollen denn<br />
diese Faktoren eigentlich? Ich erlebe immer wieder in<br />
Fachdiskussionen an dieser Stelle: Man muss einen<br />
Faktor definieren, damit man mehr Geld bekommt, <strong>für</strong><br />
bestimmte Kindertypen oder wo<strong>für</strong> auch immer. Diese<br />
Faktoren sind aber in erster Linie ein Instrument der Integration.<br />
Man greift also steuernd in das System mit<br />
dem sehr plumpen Mittel der Ökonomie ein <strong>und</strong> nimmt<br />
eine Bevölkerungsgruppe, die vielleicht ansonsten<br />
etwas benachteiligt wäre, stärker in den Fokus. Genau<br />
das hat bei den Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong> funktioniert,<br />
<strong>und</strong> genau so sollte man die Debatte weiterführen.<br />
Deswegen ist es aus meiner Sicht auch falsch, Kindergruppen,<br />
die überall vorkommen <strong>und</strong> bei denen keine<br />
Gefahr der Ausgrenzung besteht, jetzt da hineinzunehmen.<br />
Es ist zwar tausendmal gerechtfertigt, mehr<br />
Geld <strong>für</strong> Kinder mit einem besonderen Förderbedarf<br />
haben zu wollen, aber bitte nicht über den Faktor, sondern<br />
über eine Erhöhung des Basiswerts. Das ist ein<br />
ganz wichtiger Unterschied. Damit wären Sie an dieser<br />
Stelle auch das Thema der Verwaltung los. Wenn man<br />
darauf reagieren möchte, dass wir eine gesellschaftliche<br />
Entwicklung haben, in der es mehr Problemkinder gibt,<br />
dann muss man das mit den Mitteln des Basiswerts tun;<br />
dann muss der Anstellungsschlüssel insgesamt verbessert<br />
werden. Bitte nicht mit einem Faktor; denn mit<br />
jedem Faktor haben Sie wieder ein Verwaltungselement!<br />
Ich bin sehr angetan von den Möglichkeiten, die sich<br />
jetzt durch das BayKiBiG auf kommunaler Ebene ergeben.<br />
In München hat sich eine ganz spannende Fachdiskussion<br />
zu dem Thema entwickelt, welche Akzente<br />
man als Landeshauptstadt München setzen möchte,<br />
um das BayKiBiG jetzt kommunalpolitisch zu ergänzen.<br />
Ein Beispiel sei genannt: Es gab eine sehr spannende<br />
Diskussion zum Thema der kompensatorischen Bildung.<br />
Ich habe vorhin schon gesagt, dass das BayKiBiG<br />
gewachsene Disparitäten nivelliert. Jetzt ist in der Diskussion,<br />
das Ganze in die andere Richtung zu schieben<br />
<strong>und</strong> zu sagen: Wir reagieren jetzt auf die uns mit der<br />
Pisa- <strong>und</strong> der OECD-Studie x-mal um die Ohren gehauene<br />
Disparität im Bildungswesen <strong>und</strong> investieren<br />
speziell in Krippen <strong>und</strong> Kindergärten in Problemzonen,<br />
von denen man weiß, dass hier bildungspolitischer<br />
Handlungsbedarf besteht. Das ist ein Gedanke, der jetzt<br />
in der Diskussion ist. Man weiß nicht, wie er in der weiteren<br />
Beschlussfassung eine Rolle spielen wird. Ich<br />
möchte nur andeuten, dass es sehr gut möglich ist, auf<br />
das BayKiBiG als Gr<strong>und</strong>lage weitere Dinge draufzusetzen.<br />
Das ist übrigens eine Diskussion, die man auch<br />
auf Landesebene führen könnte.<br />
Die dritte Perspektive, zwar die kleinste, aber <strong>für</strong> mich<br />
persönlich eine sehr wichtige: Für mich ist es sehr<br />
wichtig, wie sich das BayKiBiG <strong>für</strong> mich als Träger entwickelt.<br />
Wir betreiben schon seit über zehn Jahren eine<br />
Einrichtung in Nürnberg-Gostenhofen. Eine zweite<br />
haben wir gerade während der Vorbereitung des Bay-<br />
KiBiG neu gebaut in Kooperation mit einer Firma. In der<br />
Vorplanungszeit war <strong>für</strong> mich die größte Planungsunsicherheit,<br />
ob das BayKiBiG beziehungsweise die kindbezogene<br />
Förderung nicht im letzten Moment wieder<br />
abgebogen wird. Die größte Planungsunsicherheit, in<br />
der ich mich im Moment befinde, ist die Überlegung,<br />
43
44<br />
dass womöglich eine Umsteuerung in diese Richtung<br />
käme.<br />
Ich habe es als absoluten Befreiungsschlag empf<strong>und</strong>en,<br />
dass ich als Träger nun die Ärmel aufkrempeln <strong>und</strong><br />
sagen kann: Jetzt mache ich mit diesen sehr einfachen<br />
Vorgaben der Finanzierung eine Einrichtung vor Ort so,<br />
wie wir sie uns vorstellen, wie wir sie <strong>für</strong> qualitativ gut<br />
halten. Das ist uns mit den Instrumenten, die uns das<br />
BayKiBiG vorgibt, absolut gelungen. Ich kann jeden nur<br />
einladen, unsere Einrichtung zu besuchen, um zu sehen,<br />
wie wir diese Dinge regeln bei absoluter Ruhe <strong>für</strong> das<br />
Personal <strong>und</strong> einer Minimierung des Verwaltungsaufwandes.<br />
Wir haben nicht den Ehrgeiz, Verwaltungsaufwand<br />
abzuspecken, wie das offensichtlich sehr viele<br />
Träger tun, sondern wir lassen den Verwaltungsaufwand,<br />
der nötig ist, laufen. Eltern können bei uns zu<br />
jedem Zeitpunkt <strong>und</strong> tatsächlich täglich Änderungen<br />
vornehmen. „Täglich“ heißt, dass eine Änderung der<br />
Buchungszeit im Folgemonat zum Tragen kommt. Wenn<br />
eine Familie aber sagt, ab morgen brauchen wir eine<br />
andere Zeit, dann realisieren wir diese Zeit. Wir haben<br />
kein Problem damit, weder in pädagogischer noch in<br />
verwaltungstechnischer noch in sonstiger Hinsicht. Das<br />
lässt sich ganz einfach regulieren.<br />
Andere Dinge – damit komme ich zu Tendenzen, die ich<br />
durchaus mit Sorge betrachte – lassen sich nicht so einfach<br />
regulieren. Gerade aus der Perspektive einer betriebsnahen<br />
Kindergarteneinrichtung, die wir jetzt auch<br />
betreiben, ist es absolut misslich, wenn man sich mit<br />
mehreren Gemeinden über die Finanzierung auseinandersetzen<br />
muss. Da gibt es durchaus viele Gutwillige,<br />
auch viele, die das in ihrem Rahmen vernünftig betreiben,<br />
aber das multipliziert einfach den Vorgang. Es<br />
ist nicht nur erforderlich, die Datei <strong>und</strong> die Papiervorgänge<br />
abzuschicken, sondern man muss auch telefonieren,<br />
man hat Irrtümer, Eltern ziehen ihre Bewerbung<br />
zurück, man hat einen Riesenaufwand, die Eltern<br />
müssen irgendwo vorsprechen, man muss das kommunizieren,<br />
man hat mit x Leuten zu tun, <strong>und</strong> es gibt Missverständnisse.<br />
Hier entsteht eine Unmenge an kleinteiliger<br />
Arbeit. Das ließe sich mit einer anderen Systemkonstruktion,<br />
indem man die Gastkindergeschichte<br />
anders regelt, beheben. Hier sehe ich aus meiner Sicht<br />
den größten Handlungsbedarf: Die Gastkindergeschichte<br />
muss entscheidend geändert werden.<br />
Was man aus meiner Sicht auch tun sollte <strong>und</strong> könnte,<br />
wäre eine Anhebung des Mindestanstellungsschlüssels,<br />
also eine Verbesserung. In Kenntnis der alten Berechnungen<br />
sage ich, auch mit 1 : 11,5 müsste das durchaus<br />
möglich sein.<br />
Aufwendige Verwaltungsfolgen entstehen durch einen<br />
ganz harmlos aussehenden Absatz eines Paragraphen<br />
in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG, durch<br />
§ 17 Absatz 4. Da wird von der Logik des Anstellungsschlüssels<br />
abgewichen <strong>und</strong> auf eine Anwesenheit des<br />
Personals rekurriert. Ich will das jetzt nicht zu sehr ausweiten;<br />
das ist eine sehr kniffelige Geschichte. Es entstehen<br />
an dieser Stelle ganz erhebliche <strong>und</strong> ganz missliche<br />
Verwaltungsfolgen in der Abrechnungstechnik. Die<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
könnte man sich sparen, wenn man konsequent beim<br />
Anstellungsschlüssel bliebe <strong>und</strong> die Anwesenheit aus<br />
dem Spiel ließe. Ich weiß, dass Be<strong>für</strong>chtungen vorhanden<br />
sind, dass dann irgendwelche Missbräuche<br />
stattfinden, aber ich glaube, den Aufwand, den man hier<br />
verursacht, der bis hinein in diffizile Softwareprobleme<br />
geht, könnte man aus meiner Sicht sehr einfach durch<br />
eine kleine Korrektur regulieren.<br />
Aus meiner Sicht wäre es auch sinnvoll, in einem<br />
weiteren Schritt zu überlegen, wie man mit Schließtagen<br />
umgeht. Das ist ein Problem, das alle Einrichtungen<br />
haben. Bisher werden bis zu 30 Schließtage zugestanden.<br />
Es gibt viele Einrichtungen – wir gehören<br />
dazu –, die das nicht in Anspruch nehmen, sondern die<br />
sagen, wir wollen im Interesse der Familien keinen einzigen<br />
Schließtag. Das halten wir auch durch, aber nur<br />
um den Preis von sehr vielen finanziellen Verrenkungen.<br />
Es ist sehr, sehr schwer, das durchzuhalten. Es wäre<br />
schön, wenn das honoriert würde. Das kostet aber mehr<br />
Geld. Das kann man auf keinen Fall durch irgendwelche<br />
internen Umschichtungen abdecken.<br />
Beim Faktor 4,5 plus x sei noch einmal daran erinnert,<br />
dass das eine missliche Geschichte ist, die sich aus der<br />
Modellzeit nahtlos in die jetzigen Jahre fortgepflanzt hat.<br />
Es ist schon damals nicht gelungen, einen festen Faktor<br />
zu formulieren, was das Beste wäre, auch wenn das<br />
viele Brüche produzieren würde. Wenn man denn, wie<br />
es im Moment der Fall ist, eine Kostenerstattung machen<br />
möchte, dann doch bitte nicht durch eine Umrechnung<br />
der Kostenerstattung in einen Faktor! Dann sollte man<br />
so ehrlich sein zu sagen: Wir machen einen Systembruch<br />
<strong>und</strong> machen eine Kostenerstattung <strong>für</strong> eine Kraft,<br />
anstatt das durch eine Regelung von 4,5 plus x durch<br />
sehr umständliche Mechanismen hereinzurechnen. Da<br />
wären viel einfachere Mechanismen denkbar.<br />
Man sollte darüber nachdenken, ob die Kernzeitregelung<br />
sinnvoll ist, mit der man im Moment antritt <strong>und</strong> die<br />
es erlaubt, eine Mindestbuchungszeit bei vier bis fünf<br />
St<strong>und</strong>en anzusetzen. Das stellt eigentlich eine Brüskierung<br />
der Einrichtungen dar, die das nicht tun, die im Interesse<br />
der Flexibilität jede Buchungszeit zulassen. Auf<br />
diese Weise wird ein nur rechentechnisch zum Tragen<br />
kommender Unterschied honoriert. Das ist eine sehr differenzierte<br />
Angelegenheit. Vielleicht sollte man darüber<br />
bei Bedarf in einem anderen Kontext diskutieren.<br />
Fazit: Mit dem BayKiBiG ist ein Schritt in die richtige<br />
Richtung getan worden. Viele Dinge sind passiert, die in<br />
die richtige Richtung gehen. Die genannten Punkte –<br />
viele von denen sind auch in anderen Statements heute<br />
schon angesprochen worden – sollten berücksichtigt<br />
werden.<br />
SVe Dr. Eleonore Hartl-Grötsch (Landeshauptstadt<br />
München – Schul- <strong>und</strong> Kulturreferat): Ich komme von<br />
der Landeshauptstadt München <strong>und</strong> bin im Schulreferat<br />
<strong>für</strong> die Kindertageseinrichtungen zuständig. Das sind<br />
r<strong>und</strong> 390 Kindergärten <strong>und</strong> Horte in eigener Trägerschaft<br />
der Landeshauptstadt München. Dann gibt es noch<br />
20 Kooperationseinrichtungen – das sind Einrichtungen
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82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
mit Krippe, Kindergarten <strong>und</strong> Hort unter einem Dach –<br />
<strong>und</strong> 300 Einrichtungen von freigemeinnützigen Trägern,<br />
<strong>für</strong> die die Landeshauptstadt München als Aufsichtsbehörde<br />
<strong>und</strong> zuschussgebende Stelle zuständig ist.<br />
Ich möchte zu einigen Punkten, die heute schon diskutiert<br />
wurden, Stellung nehmen. Ich möchte den weiteren<br />
Aspekt in die Diskussionsr<strong>und</strong>e bringen, dass die Umsetzung<br />
des BayKiBiG weitere Folgen ausgelöst hat, die<br />
nicht dem Gesetz zuzuschreiben sind, die aber jetzt innerhalb<br />
des Zeitraums abgewickelt werden müssen. Ich<br />
nenne hier einmal die Einführung der EDV in den Kindergärten<br />
<strong>und</strong> den Horten. Vor vier oder fünf Jahren war es<br />
im Kindergartenbereich noch keineswegs selbstverständlich,<br />
dass irgendwelche Buchungen oder Verwaltungsarbeiten<br />
am PC abgewickelt wurden, jedenfalls<br />
nicht flächendeckend, vielleicht punktuell.<br />
So hat uns die Einführung des BayKiBiG dazu gezwungen,<br />
die Verwaltung in Kindertagesstätten neu zu<br />
strukturieren. In den Kindertageseinrichtungen wurde<br />
bis dato viel zu wenig auf Logistik <strong>und</strong> Verwaltung Wert<br />
gelegt; die Erzieherinnen wurden <strong>für</strong> Verwaltungsarbeiten<br />
missbraucht, auch jetzt. Keiner Lehrerin in der<br />
Gr<strong>und</strong>schule käme es in den Sinn, sich in das Schulsekretariat<br />
zu setzen <strong>und</strong> abgemeldete Kinder in Strichlisten<br />
zu erfassen oder irgendwelche Bestelllisten auszufüllen.<br />
Es käme auch keinem Arzt in den Sinn, Verwaltungstätigkeiten<br />
selbst zu erledigen, die er delegieren<br />
kann. Wenn wir das von den Erzieherinnen verlangen<br />
<strong>und</strong> dazu noch von Vorbereitungszeit oder Verfügungszeit<br />
sprechen, dann wirft das ein schräges Licht auf das<br />
Ganze.<br />
Wir müssen neu darüber diskutieren, was wir innerhalb<br />
der Verfügungszeit brauchen, was da hinein gehört. Da<br />
ist zum einen die Verwaltungstätigkeit, die nichts mit der<br />
Elternarbeit an sich zu tun hat. Allenfalls sucht man <strong>für</strong><br />
Gespräche mit den Eltern irgendwelche Unterlagen<br />
heraus. Dann hat man die Vorbereitungszeit im Zusammenhang<br />
mit den Kindern, <strong>und</strong> dann natürlich ein erweitertes<br />
Angebot, wenn es um Elternberatung <strong>und</strong> Elternarbeit<br />
geht.<br />
Auch hier hat uns das BayKiBiG einen Weg aufgezeigt<br />
mit Unterstützung der Elternbefragung, dass nicht die<br />
Beschwerdemacht der Einzelnen über das Wohl der<br />
Einrichtung bestimmt, sondern dass es immer noch<br />
eine Mehrheitsmeinung gibt. Die Elternbefragung hat<br />
nämlich dazu beigetragen, dass ein breites Bild von<br />
allen Eltern erstellt wird, dass innerhalb einer Einrichtung<br />
endlich darüber diskutiert werden kann, was viele<br />
wollen. Damit kann nicht mehr ein einzelner Beschwerdeführer<br />
etwas umsetzen, weil er zufällig in einer sprechenden<br />
Position ist. Das hat auch dazu verholfen, dass<br />
die Eltern, die etwas wollen, ihre Meinung still <strong>und</strong> unerkannt<br />
abgeben können. Deshalb empfinde ich das als<br />
sehr gutes Instrument.<br />
Zu den Gebühren <strong>und</strong> den Nutzungszeiten: Wir beobachten<br />
in München seit der Einführung der Buchungsst<strong>und</strong>en<br />
eine ganz deutliche Nutzung der Buchungszeit<br />
von vier bis sechs St<strong>und</strong>en von den einkommensstarken<br />
Gruppen. Eltern, die es sich leisten können, gönnen sich<br />
auch Zeit mit ihrem Kind <strong>und</strong> nutzen vier bis sechs<br />
St<strong>und</strong>en in einer Einrichtung. Eltern, die wenig Einkommen<br />
haben <strong>und</strong> oftmals noch zu einer einkommensschwachen<br />
Gruppe gehören – viele St<strong>und</strong>en zu<br />
arbeiten, bedeutet nicht automatisch, reich zu sein –,<br />
brauchen lange Öffnungszeiten.<br />
Wir haben das genau aufgedröselt; bei 42 000 Gebührenbescheiden<br />
bekommt man da schon einen Überblick.<br />
In der Buchungskategorie von über neun St<strong>und</strong>en<br />
– in München können die Einrichtungen bis zu elf<br />
St<strong>und</strong>en genutzt werden – haben wir gerade einmal<br />
28 Eltern von über 40 000, die als Vollzahler in der Einkommensgruppe<br />
von über 60 000 Euro anrechenbares<br />
Einkommen pro Jahr erscheinen. Hier scheint ein enger<br />
Zusammenhang zwischen Wohlstand der Eltern <strong>und</strong><br />
Nutzung der Einrichtungen zu bestehen. Wir gönnen in<br />
München allen Kindern, deren Eltern ein schwaches<br />
Einkommen haben, eine lange Nutzungszeit in unseren<br />
Einrichtungen, weil wir die als qualitativ sehr wertvoll<br />
betrachten.<br />
Ich sage noch etwas zu den Buchungs- <strong>und</strong> Kernzeiten.<br />
Je geringer der Anstellungsschlüssel ist – wenn er sich<br />
in Richtung 12,5 bewegt –, um so stärker muss ein<br />
Träger sein Augenmerk darauf richten, dass möglichst<br />
viele Kinder gleichzeitig anwesend sind. Das heißt, er<br />
muss eine Kernzeit vorgeben. Das mag vielleicht nicht<br />
eltern- <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>lich ausschauen, aber bei<br />
einem Anstellungsschlüssel in der Nähe von 12,5, also<br />
zwischen 11 <strong>und</strong> 12,5, ist eine Kernzeit nahezu zwingend<br />
erforderlich, weil man ansonsten die Anwesenheiten<br />
mit der dünnen Personaldecke nicht abdecken<br />
könnte.<br />
In München hat die Einführung des BayKiBiG im Kindergarten-<br />
<strong>und</strong> Hortbereich in über 90 Einrichtungen zu<br />
einer Nachbesserung, zu St<strong>und</strong>enaufstockungen geführt.<br />
Wir hatten hier vorher blinde Flecke. Die Einrichtungen,<br />
die zehn St<strong>und</strong>en bei 15 Schließtagen pro Jahr<br />
offen hatten – wechselseitiges Besuchsrecht der Eltern<br />
in diesen Schließtagen –, kamen vorher mit dem Personal<br />
nicht gut hin. Sie kommen auch jetzt mit dem Anstellungsschlüssel,<br />
der im Moment im Durchschnitt<br />
10,6 beträgt, nicht hin. Das reicht uns nicht aus.<br />
Wir haben ausgerechnet, die Streichung eines Schließtags<br />
würde uns in eigener Trägerschaft pro Jahr 22 Planstellen<br />
kosten. Das ist eine einfache Rechnung.<br />
30 Schließtage sind etwas mehr als ein Zwölftel, also<br />
ein bisschen mehr als acht Prozent, schätzungsweise<br />
neun Prozent. Das würde eine Serienschließung kosten.<br />
Da brauche ich keine Einzelerhebung zu machen, es<br />
genügt, wenn ich die Tage umlege. Wenn wir den Eltern<br />
das Angebot machen wollen, ist das der Preis da<strong>für</strong>.<br />
Ich sage noch etwas zu den Gewichtungsfaktoren <strong>und</strong><br />
den Folgen. Wir haben in München ein sehr gutes Verhältnis<br />
– das behaupte ich einmal – zu den freien Trägern,<br />
weil die freien Träger die Verantwortung als Ganzes<br />
mittragen. Dennoch ist Fakt, dass sich durch die Einführung<br />
des Gewichtungsfaktors 1,3 bei den Kindern nicht<br />
45
46<br />
deutschsprachiger Herkunft das Aufnahmeverhalten bei<br />
vielen, vielen Trägern urplötzlich geändert hat. Diese<br />
Kinder erscheinen zumindest in der Statistik jetzt häufiger<br />
als vorher. Ich kann das drehen <strong>und</strong> wenden wie<br />
ich will, Fakt ist: Die Einführung des Faktors 1,3 hat in<br />
München zu einer erheblich besseren Durchmischung<br />
der unterschiedlichen Bevölkerungsbereiche geführt.<br />
Ich gebe ihnen ein Beispiel: Wir wollten vor drei Jahren<br />
an einem EU-Projekt teilnehmen. Es hieß, da<strong>für</strong> brauche<br />
man ungefähr zwei Drittel ausländische Kinder <strong>und</strong> ungefähr<br />
ein Drittel deutsche Kinder. Unsere städtischen<br />
Einrichtungen haben sich sehr bemüht <strong>und</strong> sich darum<br />
beworben. Einrichtungen wurden abgelehnt, weil sie<br />
98 % ausländische <strong>und</strong> 2 % deutsche Kinder hatten.<br />
Die Nachbareinrichtung hat sich auch beworben. Da<br />
war es genau umgekehrt. Das hat sich nun ausgeglichen,<br />
<strong>und</strong> darüber bin ich sehr froh.<br />
Noch etwas zum BayKiBiG: Das hat die verschiedenen<br />
Ebenen miteinander ins Gespräch gebracht. Wenn<br />
jemand heute sagt, er verstehe die Verwaltung r<strong>und</strong> um<br />
das BayKiBiG nicht, dann stelle ich die Frage: Wurde<br />
denn die Verwaltung r<strong>und</strong> um das Bayerische Kindergartengesetz<br />
verstanden? Wussten denn Träger <strong>und</strong><br />
Einrichtungsleitungen vorher wirklich, wo<strong>für</strong> sie welches<br />
Geld bekamen? Für mich ist Tatsache, dass die jetzt am<br />
Kind orientierte Bezuschussung das Kind in den Mittelpunkt<br />
stellt. Natürlich wollen wir die Kinder nicht mit einzelnen<br />
Belastungsfaktoren stigmatisieren. Mir fällt aber<br />
auch nichts Besseres ein, wie wir mehr Gerechtigkeit ins<br />
System reinbringen würden, wenn wir nicht die Dinge<br />
so, wie sie sind, beim Namen nennen. Wir leben in einer<br />
Zeit, in der man Dinge gerne umschreibt <strong>und</strong> nicht stigmatisieren<br />
möchte. Gleichzeitig brauchen wir aber, um<br />
in den Kindergärten konkret Abhilfe zu schaffen, eine<br />
klare Sprache. Wir alle miteinander müssen den Mut<br />
haben, die Fakten auch klarer zu benennen, vorausgesetzt,<br />
wir wissen, um welche Fakten es sich handelt.<br />
SVe Sabine Engel (Deutscher Familienverband): Ich<br />
möchte hier die Position der Eltern darlegen. Seit zwei<br />
Jahren sind wir an dem BayKiBiG mit dran. Unsere<br />
Hauptkritikpunkte sind die Wunsch- <strong>und</strong> Wahlfreiheit<br />
der Eltern – wir sagen nicht „Recht“, sondern „Freiheit“<br />
– <strong>und</strong> die Beitragsentwicklung, Buchungszeiten <strong>und</strong> die<br />
Gruppenstärke.<br />
Ich möchte jetzt nicht auf die Wunsch- <strong>und</strong> Wahlfreiheit,<br />
die natürlich mit der Gastkinderregelung zusammenhängt,<br />
nicht näher eingehen, weil dazu schon genügend<br />
gesagt worden ist. Es gibt noch einige andere Einschränkungen<br />
der Wunsch- <strong>und</strong> Wahlfreiheit, <strong>und</strong> zwar<br />
im Zusammenwirken mit den Buchungszeiten <strong>und</strong> dem<br />
Anstellungsschlüssel. Wenn Eltern im Laufe des Jahres<br />
ihre Buchungszeiten erhöhen möchten, hat eine Kindertagesstätte,<br />
die, wie Frau Stewens so schön sagt, auf<br />
Kante fährt, keine Möglichkeit, eine höhere Buchungszeit<br />
zu bieten. Da fällt der Wunsch der Eltern einfach<br />
hinten runter. Uns sind auch Fälle bekannt, dass Eltern<br />
von Kindertagesstätten gebeten wurden – das war in<br />
kleineren Orten um München –, ihr Kind <strong>für</strong> einen Monat<br />
abzumelden, damit der Anstellungsschlüssel einge-<br />
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halten werden kann. Das kann sich natürlich nicht jeder<br />
leisten, sondern das können sich nur Eltern leisten, die<br />
ihre Kinder privat betreuen lassen können.<br />
Hier wurde überhaupt noch nicht auf die Beitragsentwicklung<br />
<strong>für</strong> die Eltern eingegangen. Die Beiträge haben<br />
sich sehr erhöht, teilweise sogar bis um 40 %. Der<br />
Zwang zur zehnprozentigen Erhöhung zwischen den<br />
einzelnen Buchungen führt zu hohen Buchungszeiten,<br />
vielleicht nicht bei den städtischen Trägern, aber bei den<br />
freien Trägern. Ich selbst arbeite <strong>für</strong> einen freien Träger,<br />
der einen viergruppigen Kindergarten hat. Da gibt es<br />
teilweise Erhöhungen bis zu 40 %. Das hängt auch mit<br />
der Nutzung der Buchungszeit zusammen, dem Anstellungsschlüssel,<br />
der drohenden Zuschusskürzung bei<br />
Verfehlung des Anstellungsschlüssels, mit den fehlenden<br />
Zuschüsse bei der Krankheitsvertretung <strong>und</strong> mit<br />
der Planungsunsicherheit durch die St<strong>und</strong>enbuchung.<br />
Dadurch entsteht die Erhöhung der Elternbeiträge. Das<br />
hatten wir von Anfang an be<strong>für</strong>chtet.<br />
Ich freue mich, dass die Erzieher <strong>und</strong> Träger <strong>für</strong> die<br />
Eltern sehr viel fordern, aber Kinder <strong>und</strong> Eltern sind das<br />
letzte Glied in der Kette. Von daher bin ich dankbar <strong>für</strong><br />
alle Forderungen, die Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher, Träger<br />
<strong>und</strong> Gewerkschaften <strong>für</strong> die Eltern erheben.<br />
Das BayKiBiG verhindert auch eine Verbesserung der<br />
Gruppenstärke. Zwar steht bei der Finanzierung das<br />
Kind im Vordergr<strong>und</strong>, aber das BayKiBiG verhindert aufgr<strong>und</strong><br />
dieser Finanzierung eine Verminderung der Gruppenstärke.<br />
Wir sind auch der Meinung, dass das BayKiBiG die<br />
Zweiklassengesellschaft in der Kinderbetreuung fördert.<br />
Eltern, die viel Geld haben, können sich eine bessere<br />
Betreuungs- <strong>und</strong> Bildungszeit leisten <strong>und</strong> Eltern mit weniger<br />
Geld eben weniger. Die Bildung hört im Kindergarten<br />
aber nicht nach vier St<strong>und</strong>en Kernzeit auf; die<br />
Bildung geht weiter. Da müssten einige Veränderungen<br />
sein.<br />
Das BayKiBiG ist in unseren Augen nicht unbedingt ein<br />
familienfre<strong>und</strong>liches Gesetz. Wir sind der Meinung, dass<br />
die Gastkinderregelung <strong>und</strong> Buchungszeiten Eltern<br />
daran hindern, auf Veränderungen im persönlichen<br />
Umfeld sofort zu reagieren. Das Gesetz erschwert nach<br />
unserer Meinung die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong><br />
Beruf. Wir fordern vom Gesetzgeber, das BayKiBiG auf<br />
Familienverträglichkeit zu prüfen <strong>und</strong> Änderungen vorzunehmen.<br />
Wir fordern auch, die Finanzierung der Kindertagesstätten<br />
so zu sichern, dass diese ihren Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Erziehungsauftrag erfüllen können, das<br />
heißt: Erhöhung des Förderbeitrags <strong>und</strong> eine Übernahme<br />
von Betriebskosten.<br />
Frau Stewens hat vor 14 Tagen eine Pressekonferenz in<br />
einer Kindertagesstätte gegeben, die einen Anstellungsschlüssel<br />
von 9,x hat. Da sind 18 Kinder in einer Gruppe.<br />
Bei der Frage, wie sie das schaffen, kam heraus, dass<br />
sie einen Defizitausgleich haben. Es ist ganz wichtig,<br />
dass bei Kindertagesstätten Betriebskosten übernommen<br />
werden.
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Die Gastkinderregelung ist zu streichen. Die Wunsch<strong>und</strong><br />
Wahlfreiheit der Eltern ist auszubauen. Das kostet<br />
natürlich alles viel mehr Geld. Wir fordern trotzdem weiterhin<br />
den Ausbau der Kinderbetreuung <strong>für</strong> Kinder von<br />
0 bis 3 Jahren <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Schulkinder.<br />
SV Horst Fleck (Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />
bayerischer Kindertageseinrichtungen): Einen<br />
Kompromiss zu schließen zwischen dem Qualitätsanspruch<br />
einer frühen Bildung <strong>und</strong> der vom bayerischen<br />
Bürger mehrheitlich gewollten Konnexität ist wahrlich<br />
ein Drahtseilakt höchster Güte. Wir als Landeselternverband<br />
akzeptieren das neue KiTa-Gesetz als diesen<br />
Kompromiss. Naturgemäß sind bei allen Beteiligten<br />
Wünsche offen geblieben, so auch bei uns Eltern als<br />
zahlende K<strong>und</strong>en. Wir haben jetzt zwei Jahre Klagemauer<br />
gespielt mit dem Ergebnis, dass sich über drei<br />
Viertel der bei uns in dieser Zeit eingegangenen Beschwerden<br />
bei näherer Betrachtung als Missverständnisse<br />
herausgestellt haben, teilweise aus Unwissenheit,<br />
teilweise aber auch durch absichtliche Fehlinterpretationen.<br />
Wir haben auch festgestellt, dass in den Begründungen<br />
<strong>für</strong> Beitragserhöhungen teilweise Missbrauch getrieben<br />
wurde. In fast allen Fällen hatte eine Beitragserhöhung<br />
nichts mit dem BayKiBiG oder mit der Neufinanzierung<br />
zu tun. Selbst die Landeshauptstadt München musste<br />
diese Begründung, die zunächst in eine Pressemitteilung<br />
hineingerutscht war, wieder zurücknehmen.<br />
Die Auswertung der restlichen aufgetretenen Probleme<br />
steht heute hier zur Diskussion. Wir haben versucht,<br />
diese weitestgehend über den ausgelegten Fragebogen<br />
zu beantworten. Ich möchte einige positive Merkmale<br />
nennen, auch vonseiten der Eltern, damit Sie sehen,<br />
dass wir nicht nur destruktiv arbeiten. Wir haben die<br />
Verstärkung des Angebotes an Krippen- <strong>und</strong> Hortplätzen<br />
festgestellt. Wir haben flexiblere Öffnungszeiten<br />
beobachtet; wir haben eine erhebliche Steigerung des<br />
Angebots <strong>für</strong> behinderte oder von Behinderung bedrohter<br />
Kinder festgestellt, <strong>und</strong> die Öffnung der Einrichtung<br />
<strong>für</strong> Unter-Dreijährige <strong>und</strong> Schulkinder hat sich sehr<br />
positiv ausgewirkt. Ich möchte an dieser Stelle betonen,<br />
dass das eine wesentliche Leistung des Fachpersonals<br />
war. Ich möchte mich auch im Namen der Elternschaft<br />
ganz herzlich <strong>für</strong> diese enorme Leistung bedanken, die<br />
das Fachpersonal im Rahmen dieser Umstellung erbracht<br />
hat.<br />
Als wichtige Probleme aus Elternsicht sind nur noch drei<br />
geblieben. Ich möchte doch noch einmal den Anstellungsschlüssel<br />
nennen, damit Sie sehen, dass sich auch<br />
Eltern damit beschäftigen, obwohl das nicht unser<br />
Thema ist. Ich will noch einmal die Mindestbuchungszeit<br />
<strong>für</strong> Horte ansprechen <strong>und</strong> die Würdigung der Elternarbeit.<br />
Zum Anstellungsschlüssel: Wir sehen an unseren Kinder<br />
deutlich, dass eine sinnvolle Pädagogik unter Ausnutzung<br />
unter der allzu oft praktizierten Maximalgrenze von<br />
1:12,5 unmöglich ist. Wir schließen uns daher der Forderung<br />
nach einer Änderung des zulässigen Anstel-<br />
lungsschlüssels von 1:12,5 auf 1:10 an. Als Kaufmann<br />
würde ich sagen: Ich fordere 1:8, um 1:10 am Ende zu<br />
erreichen. Gleichzeitig fordern wir, in der AV die Empfehlung<br />
1:8 aufzunehmen.<br />
Zur Mindestbuchungszeit <strong>für</strong> Horte ist zu sagen, dass<br />
Schüler in der Regel den Hort deutlich unter vier St<strong>und</strong>en<br />
täglich besuchen, sodass die 20 St<strong>und</strong>en nicht zu halten<br />
sind. Hier fordern wir eine flexiblere Lösung in der AV<br />
zum BayKiBiG.<br />
Zur Elternarbeit selbst: Sofern es um ein pädagogisches<br />
Konzept, die jährliche Befragung <strong>und</strong> die Verwendung<br />
einer Elternkasse geht, hat sich die Elternarbeit natürlich<br />
wesentlich verbessert. In einigen praktischen Alltagsfragen<br />
ist jedoch eher ein Rückschritt zu beobachten.<br />
Beispiele finden sich in unserem Antwortbogen. Das<br />
Anhörungsrecht wurde leider fortgesetzt wie bisher in<br />
Artikel 12 BayKiBiG. Daher wird Elternarbeit immer<br />
dann versagen, wenn zwischen den Erziehungspartnern<br />
Konflikte entstehen. So haben wir das festgestellt. Ich<br />
beobachte die Szene nun schon seit über 33 Jahren.<br />
Wir beantragen eine stimmberechtigte Beteiligung des<br />
Elternbeirats an wichtigen Entscheidungen gemäß Artikel<br />
14 BayKiBiG. Wir beantragen weiterhin eine gesicherte<br />
finanzielle Würdigung der Elternbeiratsarbeit im<br />
Sinne einer Portokasse, oder wie immer man so etwas<br />
nennen will.<br />
Unsere Position zu weiteren Themen wie Gastkinder,<br />
Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern, Übergang vom Kindergarten<br />
zur Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> so weiter bitte ich, dem<br />
Antwortbogen zu entnehmen. Hier ist heute sehr viel<br />
gesagt worden. Meinen Dank an Herrn Feichtl <strong>für</strong> den<br />
Nullkostenvorschlag; Sie haben heute Vormittag einen<br />
R<strong>und</strong>umschlag <strong>für</strong> Eltern gemacht. Herzlichen Dank!<br />
Wir meinen, dass so etwas vielleicht ab dem fünften Lebensjahr<br />
anzudenken wäre. Wir Eltern fragen uns auch<br />
immer, ob die Kosten <strong>für</strong> die ganzen Berechnungen<br />
nicht dadurch ausgeglichen werden könnten, indem<br />
man die Berechnungsgeschichten einfach wegfallen<br />
lässt.<br />
Einen BEP von 0 bis 14 haben wir schon des Öfteren<br />
beantragt. Hier ist Gott sei Dank Bewegung zu spüren.<br />
An die Landespolitik <strong>und</strong> die Bayerische Staatsregierung<br />
habe ich die Bitte, sich ungeachtet der im Gesetz<br />
nicht gesicherten Zielvorstellungen – so etwas wird man<br />
auch nie erreichen – <strong>für</strong> eine bestmögliche Weiterentwicklung<br />
der Kinderbildung <strong>und</strong> –betreuung einzusetzen.<br />
Als Maßstab nenne ich 50 % männliche Erzieher<br />
in diesem Berufszweig; dann haben wir das Ziel erreicht.<br />
SVe Silvia Kottek: Ich bin <strong>Sozial</strong>pädagogin <strong>und</strong> Familientherapeutin.<br />
Ich bin Expertin in der praktischen Arbeit<br />
mit Kindern <strong>und</strong> in der Elternarbeit <strong>und</strong> vertrete hier sozusagen<br />
die Arbeit suchenden hochqualifizierten Fachkräfte.<br />
Ich möchte mich kurz halten, weil ich nicht zu<br />
den totalen Experten gehöre. Ich möchte mich auf ein<br />
Zitat von Frau Strohmayr beziehen in einem Bericht darüber,<br />
dass auf die Sprachförderung viel Gewicht gelegt<br />
47
48<br />
wird. Da hieß es, dass mit 25 Kindern gezielte Sprachförderung<br />
nicht möglich ist.<br />
Meiner Meinung nach ist mit 25 Kindern nur sehr wenig<br />
möglich. Es geht nicht nur darum, den Schlüssel zu erhöhen,<br />
sondern auch darum, die Gruppen zu verkleinern.<br />
Ich habe bisher ausschließlich in kleinen Gruppen<br />
mit höchstens 15 Kindern gearbeitet, im heilpädagogischen<br />
Bereich mit Gruppen von sieben bis neun Kindern.<br />
Die kleinen Gruppen schaffen einen guten Rahmen<br />
da<strong>für</strong>, dass man gut arbeiten kann. Den Bildungsplan<br />
gibt es seit einiger Zeit. Vorher wurde in kleinen Gruppen<br />
schon so intensiv gearbeitet. Die Betreuerinnen in den<br />
Regelkindergärten – – Das geht einfach nicht mit den<br />
Kindern. Wenn jetzt ein Schlüssel von 1:10 gefordert<br />
wird, dann wage ich zu behaupten, dass das nicht viel<br />
nützt, wenn nicht gleichzeitig die Gruppen verkleinert<br />
werden. Ich fordere sozusagen einen Schlüssel von<br />
3:15.<br />
SV Monika Woitun: Ich leite eine Kindertageseinrichtung<br />
in katholischer Trägerschaft im Münchner Osten<br />
mit vier Gruppen. Ich möchte nur kurz drei Praxisbeispiele<br />
erwähnen, weil schon ganz viel angesprochen<br />
worden ist.<br />
Das BayKiBiG hat unser Berufsbild in der Gesellschaft<br />
kaum verändert. Wir haben bei der Einführung gedacht,<br />
dass sich endlich etwas bewegt. Für uns als Erzieher<br />
hat sich aber nicht viel verändert. Ich denke dabei an<br />
das, was Frau Hepting vorher geäußert hat: Wo bleibt<br />
die längst überfällige leistungsgerechte Bezahlung <strong>für</strong><br />
uns? Eine Leitungsfunktion könnte mit der Ebene des<br />
mittleren Managements verglichen werden <strong>und</strong> bedeutet<br />
wirklich harte Arbeit. Es gibt viele männliche Kollegen,<br />
die <strong>für</strong> diesen Beruf zwar geeignet wären, ihn<br />
aber nicht ergreifen, weil es bei unserem Gehalt<br />
schlichtweg unmöglich ist, eine Familie zu ernähren. Ich<br />
nenne Ihnen eine Zahl: Ich verdiene bei Lohnsteuerklasse<br />
V netto 1500 Euro in einer viergruppigen Einrichtung.<br />
Zum Thema Ausbildung: Unsere Ausbildung finde ich<br />
sehr gut. Wer sich engagiert <strong>und</strong> sich darum bemüht,<br />
sich weiterzubilden, hat viele Chancen. Wir haben die<br />
Chancen genützt, die der Landesverband der Caritas<br />
bietet. Wir haben in unserer Einrichtung ein Qualitätsmanagement<br />
<strong>für</strong> katholische KiTas gemacht, haben die<br />
qualifizierte Leiterinnenbildung, <strong>und</strong> trotzdem ist es offiziell<br />
nicht möglich, zum Beispiel eine Freistellung der<br />
Leitung in dieser Einrichtung zu bekommen. Was hilft<br />
unsere gute Ausbildung, wenn die Rahmenbedingungen<br />
nicht stimmen? Wir sollten uns nicht nur Gedanken über<br />
eine gute Ausbildung machen, sondern auch darüber,<br />
woher das pädagogische Personal in Zukunft kommen<br />
soll. Wir müssen jetzt schon Zeitarbeitsfirmen einschalten,<br />
um Krankheitshilfen einzustellen, wenn die so<br />
genannte Fehldatendatei ab vier Wochen greift. Dann<br />
gibt es keine Möglichkeit mehr, eine pädagogische Kraft<br />
daraufhin auszusuchen, ob sie ausreichend qualifiziert<br />
ist, sondern wir müssen einfach den Bedarf decken.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Ich nenne ein Beispiel <strong>für</strong> die erhöhten Verwaltungsaufgaben.<br />
Telweise werden wir zu einer Behörde umfunktioniert.<br />
Ich muss alle Pässe der Eltern mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
kopieren. Der eine Teil der Eltern bringt mir<br />
abgelaufene Pässe; der andere bringt gar keine Pässe;<br />
wieder andere bringen einen ungültigen Pass oder einen<br />
Pass von jemand ganz anderem. Zwar wurde im „Newsletter“<br />
mitgeteilt, dass es inzwischen ausreicht niederzuschreiben,<br />
dass ich keinen Pass von den Eltern bekommen<br />
habe; trotzdem ist das ein erhöhter Verwaltungsaufwand.<br />
Ansonsten gibt es sehr wohl auch Schwierigkeiten mit<br />
der Kooperation von Schule <strong>und</strong> Sprachförderung.<br />
Diese St<strong>und</strong>en sind hier noch nicht angesprochen<br />
worden. Es ist schwierig, die Umsetzung eines Gesetzes<br />
zu organisieren, wenn es von zwei unterschiedlichen<br />
Ministerien gehandhabt wird. Die Schule untersteht dem<br />
Bildungsministerium <strong>und</strong> wir dem <strong>Sozial</strong>ministerium.<br />
Abg. Renate Dodell (CSU): Ich freue mich sehr, dass<br />
sich sehr viele der eingeladenen Experten sehr differenziert<br />
mit der Entwicklung des BayKiBiG auseinandersetzen<br />
<strong>und</strong> dass nicht alles nur negativ beurteilt wird,<br />
sondern dass auch sehr viele positive Aspekte aufgezeigt<br />
wurden. Wir werden das sehr ernst nehmen <strong>und</strong><br />
sorgfältig auswerten.<br />
Mir fällt auch in dieser Anhörung auf, dass die Handhabung<br />
vor Ort, in den unterschiedlichen Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Kommunen, nach wie vor sehr unterschiedlich ist.<br />
Aus unserer Sicht hat das Gesetz auch dazu geführt,<br />
dass das Thema „Kinder“, <strong>und</strong> zwar nicht nur die Betreuung,<br />
sondern auch die Bildung <strong>und</strong> Erziehung im<br />
frühkindlichen Alter, in vielen gesellschaftlichen <strong>und</strong> politischen<br />
Gruppierungen generell nun sehr viel stärker im<br />
Blickpunkt steht. So wurde sehr eindrucksvoll geschildert,<br />
dass sich Kommunen sehr ernsthaft mit der<br />
Situation der Familien in der Gemeinde auseinandersetzen<br />
<strong>und</strong> auseinandersetzen müssen. Wir haben gute<br />
Beispiele gehört, <strong>und</strong> auch das finde ich sehr positiv.<br />
Es wurde mehrfach aus dem Artikel in der heutigen SZ,<br />
Stichwort Stellschrauben, zitiert. Ich will das in Relation<br />
zu den hier geforderten Gesetzesänderungen setzen.<br />
Das Gesetz ist jetzt gerade erst ein Jahr in der Praxis.<br />
Der Zeitraum ist <strong>für</strong> viele Erfahrungen vielleicht einfach<br />
noch zu kurz. Ich bin mir auch dessen sicher, dass sich<br />
manches nach mehr Erfahrung <strong>und</strong> mehr Erfahrungsaustausch<br />
noch einspielen wird. Uns ist völlig klar, dass<br />
solch ein neues Gesetz am Anfang allen Beteiligten viel<br />
Mühe macht. Es gibt aus unserer Sicht aber ganz viele<br />
ermutigende Beispiele. Solche Beispiele müssen in der<br />
Fläche noch mehr werden. Hinsichtlich einer Gesetzesänderung<br />
würde ich eher zur Vorsicht raten. Wir sehen<br />
dazu im Augenblick keine Notwendigkeiten. Es gilt,<br />
andere Möglichkeiten auszuschöpfen, einiges zu glätten<br />
<strong>und</strong> Stellschrauben zu drehen. Ich will aus der ganzen<br />
Fülle nur ein Beispiel herausgreifen. Eine bessere Hilfestellung<br />
bei der Bedarfsplanung in einigen Gemeinden<br />
wäre da <strong>und</strong> dort schon hilfreich.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Wir als CSU-Fraktion wollen <strong>und</strong> werden Schritte in die<br />
richtige Richtung tun. Erste <strong>und</strong> Oberste Priorität hat bei<br />
uns die Verbesserung der Qualität. Qualität stützt sich<br />
zum einen auf die Inhalte <strong>und</strong> deren Umsetzung. Auch<br />
hier brauchen wir Zeit <strong>für</strong> einen Bewusstseinswandel; es<br />
bedarf eines neuen Bildungsverständnisses von Anfang<br />
an. Qualität stützt sich auch auf die Zahl des Personals<br />
<strong>und</strong> dessen Qualifizierung. Priorität hat <strong>für</strong> uns eine<br />
Qualitätsverbesserung <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern<br />
unter zwei <strong>und</strong> drei Jahren. Es gibt unterschiedliche<br />
Auffassungen, wie das geschehen könnte. Damit werden<br />
wir uns auseinandersetzen müssen. Mit einem Schnellschuss<br />
ist niemandem gedient, sondern man muss sich<br />
damit sorgfältig auseinandersetzen. Mehr Personal<br />
würde aber auch bedeuten – das sage ich ganz deutlich<br />
–, dass das dann eine gemeinsame Verantwortung von<br />
Staat <strong>und</strong> Kommune wäre.<br />
In diesem Zusammenhang liegt uns auch sehr daran,<br />
die Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung des Personals mit<br />
hoher Priorität zu versehen. Wir haben dazu schon im<br />
Februar dieses Jahres Landtagsbeschlüsse gefasst. Wir<br />
werden dieses Thema noch stärker in unseren Fokus<br />
nehmen müssen, weil viele der Beteiligten noch nicht<br />
verinnerlicht haben, dass der hohe Anspruch an die<br />
Qualität der Betreuung von Kindern in diesem Alter hohe<br />
Anforderungen an die Qualifikation bedeutet. Meine<br />
Bürgermeister vor Ort werfen mir vor, dass ich studierte<br />
Erzieherinnen wollte. Ja, ich will sie in einigen Bereichen,<br />
weil das notwendig ist. Daran müssen wir arbeiten.<br />
Die Sprachförderung ist uns ganz wichtig. Wir haben<br />
gefordert, die Sprachförderung <strong>für</strong> alle Kinder zu intensivieren<br />
<strong>und</strong> eine Sprachstands– <strong>und</strong> –entwicklungsdiagnose<br />
generell einzuführen. Wir wollen, dass Kinder<br />
ohne Migrationshintergr<strong>und</strong>, die Probleme haben, gesondert<br />
gefördert werden. Wir wollen auch ein Sprachtraining<br />
<strong>für</strong> alle Kinder, <strong>für</strong> Eltern <strong>und</strong> Erzieher betreiben<br />
mit entsprechend qualifiziertem Personal. Das wäre ein<br />
erster wichtiger Schritt hin zur Verbesserung des Personalschlüssels.<br />
Hier sehen wir eine gemeinsame Verantwortung<br />
von Staat <strong>und</strong> Kommunen. Der Freistaat Bayern<br />
hat durch Sondermittel aus dem Programm 20:20, die<br />
wir als Fraktion <strong>für</strong> diese Qualitätsverbesserung eingefordert<br />
<strong>und</strong> auch erreicht haben, einen wichtigen Schritt<br />
getan.<br />
Wenn wir das Kind im Mittelpunkt sehen, was unser gemeinsames<br />
Anliegen ist – deshalb ist der Anstellungsschlüssel<br />
schon Elternsache, weil sie natürlich auch<br />
Anwälte der Kinder sind –, müssen wir Brüche in der<br />
Bildungsbiografie von Kindern vermeiden. Deshalb wird<br />
es unsere Aufgabe sein, den Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />
weiterzuentwickeln. Ich sehe gute Chancen da<strong>für</strong><br />
– ich habe mir das einen Tag lang in Hessen sehr genau<br />
angeschaut –, dass wir mit einem Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />
<strong>für</strong> das Alter von 0 bis 12 einen guten Schritt<br />
in die richtige Richtung tun. – Insgesamt freue ich mich<br />
darüber, dass hier so viele positive Rückmeldungen gekommen<br />
sind.<br />
SV Prof. Dr. Dr. Wassilios Fthenakis (Freie Universität<br />
Bozen): Dass ein Jahr nach dem In-Kraft-treten ein<br />
Gesetz zur Diskussion gestellt wird, zeugt von der Bereitschaft<br />
zur Weiterentwicklung <strong>und</strong>, wenn es sein<br />
muss, auch zur Korrektur.<br />
Man muss das Gesetz unter zwei Perspektiven reflektieren.<br />
Die eine ist die regulierende Perspektive, die<br />
da<strong>für</strong> sorgt, dass ein Bildungssystem gut funktioniert.<br />
Dazu habe ich heute eine Fülle von Anregungen <strong>und</strong><br />
Beiträgen gehört, die exakt in diese Richtung gehen.<br />
Der Beitrag von Frau Dodell hat die zweite Perspektive<br />
angedeutet, die ein Gesetz im Auge behalten muss,<br />
nämlich die Frage, inwieweit eine gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
nicht nur zur Regulierung <strong>und</strong> zu Verwaltung führt, sondern<br />
auch dazu beiträgt, dass dieser Bildungsbereich<br />
weiterentwickelt wird. Ich möchte meine Ausführungen<br />
auf diesen zweiten Aspekt beschränken, weil das, was<br />
schon gesagt wurde, nicht von jedem wiederholt werden<br />
muss.<br />
Das Land Bayern war seit Anfang der 70er Jahre dadurch<br />
an der Spitze der Bewegung, dass es wie kaum<br />
ein anderes Land den vorschulischen Bereich dem Bildungsbereich<br />
zugeordnet hat. Ich meine das jetzt nicht<br />
in administrativer Hinsicht, sondern das Gesetz war von<br />
Anfang an ein Bildungsgesetz. Sie knüpfen an diese<br />
schöne Tradition an, <strong>und</strong> ich möchte Sie dazu ermuntern,<br />
diese Tradition weiterzuführen.<br />
Das Land Bayern war das erste Land in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland, das einen Bildungsplan initiiert hat,<br />
um nicht nur eine gesetzliche, sondern gleichzeitig eine<br />
konzeptionelle Gr<strong>und</strong>lage da<strong>für</strong> zu liefern, dass das politische<br />
Ziel der höchsten Bildungsqualität <strong>für</strong> die Kinder<br />
in allen Einrichtungen erreicht wird. Ich denke, dass wir<br />
uns alle miteinander daran messen lassen müssen, inwieweit<br />
wir dieses Ziel erreichen <strong>und</strong> wo noch Verbesserungs-<br />
<strong>und</strong> Optimierungsbedarf besteht.<br />
Der Bildungsplan in Bayern war im Gr<strong>und</strong>e genommen<br />
lange Zeit der Orientierungsplan <strong>für</strong> andere Länder. Wir<br />
dürfen dabei aber nicht übersehen, dass inzwischen<br />
auch andere B<strong>und</strong>esländer erhebliche Anstrengungen<br />
eingeleitet haben, die uns ein bisschen zurücklassen,<br />
was die konzeptionelle Gr<strong>und</strong>lage dieser Instrumente<br />
betrifft. Frau Dodell hat auf den hessischen Bildungsplan<br />
hingewiesen. Man kann auch auf den Bildungsplan<br />
in Thüringen hinweisen.<br />
Die Zeit, in der wir Bildungspläne <strong>für</strong> eine Stufe des Bildungssystems<br />
entwickelt haben, gehört unwiderruflich<br />
der Vergangenheit an. Wir müssen dazu übergehen, Bildungspläne<br />
zu entwerfen, die institutionenübergreifender<br />
Natur sind <strong>und</strong> die lernorientiert sind. Wenn heute<br />
das Hauptziel der Bildung darin besteht, kindliche Entwicklung<br />
zu stärken <strong>und</strong> die kindlichen Kompetenzen zu<br />
fördern, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass<br />
dies nicht allein in Bildungsinstitutionen erfolgt, sondern<br />
auch an anderen Lernorten. Moderne Bildungspläne integrieren<br />
diese Beiträge in einen Gesamtbildungsplan,<br />
damit dann auch eine sinnvolle Kooperation zwischen<br />
der Institution Familie <strong>und</strong> den anderen Bildungsorten<br />
zustande kommt. Die weitere Entwicklung muss also in<br />
49
50<br />
die Richtung hin zu institutionenübergreifenden Bildungsplänen<br />
gehen <strong>und</strong> nicht in die Richtung hin zu solchen,<br />
welche die Struktur des Systems mit neuer Qualität<br />
verstärken.<br />
Insbesondere beunruhigt mich die Entwicklung, die generell<br />
in der B<strong>und</strong>esrepublik, nicht in Bayern, eingeleitet<br />
wurde <strong>und</strong> die mich an den Ausbau der außerschulischen<br />
Betreuung durch die frühere B<strong>und</strong>esregierung<br />
erinnert. Man setzt sehr schnell auf strukturelle Entwicklungen,<br />
verfolgt aber nicht gleichzeitig <strong>und</strong> nicht mit<br />
dem gleichen Engagement die Frage nach der Qualität<br />
dessen, was dort vermittelt wird. Man beantwortet nicht<br />
gleichzeitig die Frage, wie die Qualifizierung dieser<br />
Fachkräfte erfolgen muss, damit sie bereits zu Beginn<br />
dieses Ausbaus zur Verfügung stehen. Ich denke, dass<br />
wir hier nicht mit der nötigen Sensibilität handeln. Es ist<br />
geboten, speziell bei den Unter-Dreijährigen die höchste<br />
Stufe an Qualität mit den am besten ausgebildeten Pädagogen<br />
bereitzustellen. Wir können der Verantwortung<br />
den Kindern dieses Staates gegenüber nicht anders gerecht<br />
werden.<br />
Das Bildungssystem ist in der B<strong>und</strong>esrepublik so wie in<br />
manchen anderen Ländern auch aufgebaut. Es ist im<br />
Gr<strong>und</strong>e genommen ein sequenzielles System, das ein<br />
Hochhaus darstellt, bei dessen Entstehung unterschiedliche<br />
Architekten beschäftigt wurden <strong>und</strong> nicht auch <strong>für</strong><br />
Treppen in den Stockwerken Sorge getragen wurde,<br />
damit Kommunikation erfolgt. Die Erziehung eines<br />
Kindes im Kindergarten unterliegt völlig anderen theoretischen<br />
<strong>und</strong> philosophischen Gr<strong>und</strong>lagen als die Erziehung<br />
des Kindes in der Gr<strong>und</strong>schule. Das Ergebnis ist,<br />
dass wir die Kinder von einer Philosophie in die andere<br />
werfen. Da<strong>für</strong> gibt es heute keine fachliche Begründung.<br />
Es gibt eine historische Rechtfertigung, die sich daraus<br />
ableitet, dass sich die Bildungsinstitutionen geschichtlich<br />
unterschiedlich entwickelt haben. Wenn man diesen<br />
institutionellen Denkansatz weiterverfolgt, neigt man<br />
dazu, auch diese Unterschiede zu betonen, damit sie<br />
ihre Existenzberechtigung im System haben.<br />
Dies hat sich <strong>für</strong> die B<strong>und</strong>esrepublik als das größte Hindernis<br />
da<strong>für</strong> erwiesen, Konsistenz in den Bildungsverlauf<br />
zu bringen, <strong>und</strong> dies erzeugt hohe Kosten, die momentan<br />
durch zahlreiche empirische Studien aus der<br />
Bildungsforschung belegt werden.<br />
Die Verlierer der Übergänge sind die jüngeren Kinder,<br />
Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kinder aus bildungsfernen<br />
Familien. Die Bildungsforschung bestätigt<br />
noch einen zweiten Bef<strong>und</strong>: Diese Gruppen lassen sich<br />
bereits identifizieren, wenn die Kinder die Familie verlassen<br />
<strong>und</strong> in eine Bildungsinstitution gehen, in die<br />
Krippe oder in den Kindergarten. Bei Beobachtung der<br />
darauf folgenden Übergänge stellt sich heraus, dass es<br />
keine Veränderungen gibt. Es sind immer wieder dieselben<br />
Kinder, die Verlierer des Übergangs sind.<br />
Wir wissen aus der Forschung: Ein nicht gut bewältigter<br />
Übergang hat zur Folge, dass beim nächsten Übergang<br />
die Effekte weiter verstärkt werden. Wer schon Probleme<br />
beim Übergang vom Kindergarten in die Gr<strong>und</strong>-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
schule hat, hat noch größere Probleme beim Übergang<br />
von der Gr<strong>und</strong>schule in die weiterführenden Schulen.<br />
Wenn man dieses Bildungssystem so belässt, bedeutet<br />
das heute nachweislich, dass man damit einen aktiven<br />
Beitrag zur Erhöhung des Risikos bei Kindern der genannten<br />
Gruppen leistet. Wir sollten darüber nachdenken,<br />
wo es konkrete Ansätze gibt, um das zu verändern.<br />
Ein weiterer Punkt ist die pädagogische Qualität. Alle<br />
Studien attestieren der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland –<br />
nicht Bayern, sondern der ganzen B<strong>und</strong>esrepublik –,<br />
dass wir keine angemessenen strukturellen Rahmenbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Bildung unserer Kinder bieten, obwohl<br />
wir zu den reichsten Ländern zählen. Wir investieren in<br />
diesen Bereich nicht einmal die Hälfte dessen, was die<br />
OECD empfiehlt, viermal weniger als die Schweden,<br />
etwa 50 % weniger als die Franzosen.<br />
Es ist höchste Zeit, sich diesem Thema politisch zu<br />
stellen, weil es um die Zukunft von immer weniger werdenden<br />
Kindern geht. Wir sollten dabei die Vorteile, die<br />
anderen Chancen des demografischen Faktors systematisch<br />
nutzen, um hier die Investitionen mit der Zeit zu<br />
erhöhen, anstatt zu reduzieren. Dies ist eine politische<br />
Herausforderung. Wir sollten dabei auch bedenken,<br />
dass strukturelle Merkmale allein keine hohe Bildungsqualität<br />
garantieren. Gruppengröße, Personalschlüssel<br />
etc. sind wichtig, aber sie allein garantieren noch keine<br />
hohe Bildungsqualität. Der Schlüssel zu einer hohen Bildungsqualität<br />
ist die Moderierung der Interaktion von<br />
Fachkraft <strong>und</strong> Kind, die Befähigung der Fachkraft, die<br />
Bildungsprozesse, die zwischen Kindern laufen, als<br />
solche zu identifizieren, nicht zu unterbrechen, sondern<br />
zu stärken. Da<strong>für</strong> braucht sie eine andere Qualifizierung.<br />
Wir wissen heute, dass in der Gruppe an einem Tag<br />
etwa 1000 Interaktionen dieser Art stattfinden. Unsere<br />
Fachkräfte müssen in die Lage versetzt werden, diese<br />
1000 Interaktionen systematisch zur Stärkung der Bildungsqualität<br />
zu nutzen. Da<strong>für</strong> brauchen sie eine andere<br />
Kompetenz.<br />
Deswegen plädiere ich da<strong>für</strong>, ein umfassendes Professionalisierungsprogramm<br />
<strong>für</strong> die Fachkräfte in diesem<br />
Land aufzulegen <strong>und</strong> die Fortbildungsmittel massiv aufzustocken,<br />
damit die Verantwortlichen in diesem Bereich<br />
diese Aufgabe angemessen wahrnehmen können.<br />
Wir werden nicht um die Frage umhinkommen: Wie viel<br />
sind uns unsere Kinder in diesem Land wert? Wir brauchen<br />
eine öffentliche Debatte darüber, damit manche<br />
Bevölkerungsschichten da<strong>für</strong> sensibilisiert werden, wie<br />
notwendig <strong>für</strong> die Zukunft des Landes, auch <strong>für</strong> die Zukunft<br />
eines jeden Kindes es ist, dass wir uns gesamtgesellschaftlich<br />
<strong>für</strong> die Belange dieser Kinder einsetzen.<br />
Das ist nicht nur allein eine Frage der Bildungspolitik der<br />
Ministerien <strong>und</strong> des Landtags, sondern eine gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe. Es ist höchste Zeit, diese als<br />
solche zu präsentieren <strong>und</strong> auch die anderen Bereiche<br />
der Gesellschaft in diese Verantwortung einzubeziehen.<br />
Wir wollen, dass das hochgesteckte Ziel einer hohen<br />
Bildungsqualität <strong>für</strong> alle Kinder in diesem Land gesichert<br />
wird.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Im engeren Sinne muss sich auch ein Gesetz hinterfragen<br />
lassen – <strong>und</strong> das ist der Sinn der Begegnung –,<br />
inwieweit es solche Entwicklungen begünstigt, ignoriert<br />
oder gar verhindert. Das ist die Herausforderung.<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Meine<br />
Damen <strong>und</strong> Herren, dann sind wir am Ende dieser Anhörung.<br />
Ich möchte hier kein Resümee ziehen, weil die<br />
Vorträge sehr komplex waren <strong>und</strong> die große Breite an<br />
Meldungen auch eine große Meinungsvielfalt widergespiegelt<br />
hat. Ich darf mich bei Ihnen <strong>für</strong> die rege Beteiligung<br />
bedanken. Ich glaube, alle Meinungsäußerungen<br />
haben gezeigt – Herr Prof. Fthenakis hat das sehr schön<br />
dargestellt –, dass es darum gehen muss, immer weniger<br />
Kindern eine höchstmögliche Förderung angedeihen<br />
zu lassen.<br />
Es gibt im politischen Raum unterschiedliche Vorstellungen<br />
darüber, welche Wege wir dazu beschreiten<br />
können oder müssen. Eines ist aber heute doch deutlich<br />
geworden, <strong>und</strong> deswegen appelliere ich an die CSU,<br />
nicht von vornherein zu sagen, wir verschließen uns jetzt<br />
einer Reform des Gesetzes <strong>und</strong> verschieben sie auf<br />
später: An einer Reihe von Punkten ist heute klar geworden,<br />
wo aus der Sicht der Fachleute Reformbedarf<br />
besteht. Ich brauche sie jetzt nicht im Einzelnen noch<br />
einmal zu benennen. Sie haben die Schwächen sehr<br />
deutlich zum Ausdruck gebracht, auch die Stärken des<br />
Gesetzes. Wir müssen auf diesem Weg weitergehen.<br />
Eines aber ist ganz wichtig. Wir haben jetzt drei Anhörungen<br />
durchgeführt. Eine Fülle von Anregungen ist gesammelt<br />
worden, die nach Möglichkeiten nicht in den<br />
Protokollen verschwinden, sondern in der praktischen<br />
Politik Widerhall finden sollten. Dazu sind alle hier im<br />
Landtag vertretenen Fraktionen aufgerufen. Ich will das<br />
<strong>für</strong> die SPD-Fraktion nicht noch eigens sagen. Frau Dr.<br />
Strohmayr hat das schon klar gemacht. Wir werden an<br />
dem Thema weiterarbeiten. Sie können dann aus der<br />
weiteren Arbeit in dieser Legislaturperiode ersehen, in<br />
welche Richtung der Bayerische Landtag geht. Ich<br />
hoffe, dass wir uns allgemein zugunsten <strong>und</strong> zum Nutzen<br />
der Kinder fortbewegen.<br />
In diesem Sinne: Herzlichen Dank <strong>für</strong> Ihre Teilnahme <strong>und</strong><br />
<strong>für</strong> Ihre Beiträge! Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.<br />
(Schluss der Sitzung)<br />
51
Herrn Vorsitzenden<br />
des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- u. <strong>Familienpolitik</strong><br />
im Bayerischen Landtag<br />
Herrn Joachim Wahnschaffe, MdL<br />
Maximilianeum<br />
81627 München<br />
Postfachadresse<br />
Postfach 34 02 63<br />
80099 München<br />
Telefon:<br />
Vermittlung<br />
(089) 28 66 15-0<br />
Telefax:<br />
(089) 28 28 21<br />
Internet <strong>und</strong> e-mail-Adressen:<br />
www.bay-landkreistag.de<br />
info@bay-landkreistag.de<br />
Anlage 1<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
BAYERISCHER<br />
LANDKREISTAG<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
21. September 2007<br />
AZ. V-423-0/br<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im<br />
Bayerischen Landtag am Donnerstag, 27. September 2007, zum Thema „Bayerisches<br />
Kinderbetreuungs– <strong>und</strong> –bildungsgesetz“<br />
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wahnschaffe,<br />
wir danken Ihnen <strong>für</strong> die Einladung zu oben genannter Anhörung zum Thema „Bayerisches<br />
Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz“ (BayKiBiG), an der <strong>für</strong> den Bayerischen<br />
Landkreistag (Geschäftsstelle) der Unterzeichner teilnehmen wird. Da die Anhörung<br />
voraussichtlich auf breites Interesse der Verbände <strong>und</strong> Experten stoßen wird, erlauben<br />
wir uns bereits im Vorfeld – wenn auch sehr kurzfristig – Stellung zu nehmen.<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>fragen beim Bayerischen Landkreistag hat<br />
sich in seiner Sitzung am 20. September 2007 da<strong>für</strong> ausgesprochen, die Stellungnahme<br />
des Verbandes losgelöst vom Fragekatalog der Landtagsfraktionen zu beantworten, da<br />
die Landkreise in ihrer Rolle als örtlicher Träger der Jugendhilfe bzw. die Landratsämter<br />
in ihrer Rolle als Fachaufsicht <strong>für</strong> Kindertageseinrichtungen von einer ganzen Reihe von<br />
Fragen nur mittelbar betroffen sind.<br />
Aus der spezifischen Sicht der Landkreise kann die Umsetzung des BayKiBiG als anfänglich<br />
außerordentlich schwierig, mittlerweile aber als in der landesweiten Perspektive<br />
weitgehend unproblematisch eingeschätzt werden. Letzteres gilt insbesondere dann,<br />
wenn die kreisangehörigen Gemeinden ihre örtliche Planungsverantwortung sowie ihren<br />
Sicherstellungsauftrag ernst nehmen sowie das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern anerkennen.<br />
Neben dem sicherlich erhöhten Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> die Gemeinden – der sich allerdings aus den Zielsetzungen des BayKiBiG zwangläufig<br />
ergibt – wird der Vollzug des BayKiBiG weiterhin durch die mit den Neuregelungen<br />
geschaffenen Rechtsunsicherheiten belastet, die durch verschiedentlich geänderte<br />
<strong>und</strong> auch widersprüchliche Rechtsauslegung durch die Aufsichtsbehörden zusätzlich<br />
verschärft wurden. Die Kindergartenaufsichten bei den Landratsämtern sind durch im<br />
Vorfeld nicht oder nicht rechtzeitig abgestimmte Verlautbarungen der Aufsichtsbehör-<br />
Hausadresse:<br />
Kardinal-Döpfner-Str. 8<br />
80333 München
54<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
den zu konkreten Rechtsfragen vor Ort wiederholt in die Kritik geraten, ohne da<strong>für</strong> die<br />
Verantwortung zu tragen.<br />
Die örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG stellt sich in den Landkreisen sehr<br />
unterschiedlich dar. Während in vielen Landkreisen die kreisangehörigen Gemeinden<br />
zum Teil selbstständig, zum Teil mit Unterstützung des Landkreises ihre örtliche Bedarfsplanung<br />
sehr frühzeitig auf den Weg gebracht haben, werden aus anderen Landkreisen<br />
zum Teil erhebliche Probleme berichtet. Insbesondere kleinere Gemeinden in<br />
ländlichen Regionen haben Schwierigkeiten, die Trägervielfalt <strong>und</strong> das Wunsch- <strong>und</strong><br />
Wahlrecht der Eltern anzuerkennen <strong>und</strong> bei der Bedarfsplanung entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Erschwerend kommt <strong>für</strong> Gemeinden mit kleineren Einrichtungen hinzu,<br />
dass diese weitgehend überfordert sind, den sich zum Teil sehr schnell ändernden Bedürfnissen<br />
der Eltern gerecht zu werden.<br />
Auch insgesamt zeigen sich bei der Umsetzung des BayKiBiG in ländlichen Regionen<br />
größere Defizite als in Landkreisen, die an größere Städte angrenzen. Das im BayKiBiG<br />
angelegte höhere Maß an Flexibilität bei den Öffnungszeiten stellt gerade kleinere Einrichtungen<br />
vor nahezu unlösbare Probleme. Dies führt u.a. dazu, dass die Öffnungszeiten<br />
nicht in der Weise wie vorgesehen flexibilisiert werden. Auch die Personalentwicklung<br />
<strong>und</strong> Planungssicherheit leidet bei kleinen Einrichtungen dadurch zwangsläufig.<br />
Um eine ausreichende Organisation aufrecht zu erhalten, ist daher ein erhöhter finanzieller<br />
Aufwand zu leisten, der von dem <strong>für</strong> den ländlichen Raum zu niedrig angesetzten<br />
Basiswert im Art. 21 Abs. 3 BayKiBiG nicht aufgefangen wird. Auch die Gewichtungsfaktoren<br />
nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG werden der Größe der Einrichtungen in ländlichen<br />
Regionen <strong>und</strong> der Altersmischung der Kinder nicht ausreichend gerecht. Zudem<br />
fallen Kinder, die mehr Aufmerksamkeit als andere benötigen, aber nicht den priviligierten<br />
Gruppen des Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG zugeordnet werden können, durchs Raster.<br />
Da auch die zeitlichen Ressourcen des Personals (Verfügungszeiten) weniger geworden<br />
sind, bestehen gerade <strong>für</strong> kleinere Einrichtungen erhebliche Probleme, auffällige<br />
Kinder in stärkerem Maße zu betreuen. Aus den vorgenannten Gründen leidet auch<br />
die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bemühungen der kleineren Gemeinden,<br />
„ihren Kindergarten“ zu erhalten, nicht ausreichend honoriert werden. Im Finanzierungssystem<br />
kommen kleinere Einrichtungen in ländlichen Regionen <strong>und</strong> ihre Bildungsarbeit<br />
zu kurz.<br />
Die Bereitschaft, seit In-Kraft-Treten des BayKiBiG Kinder mit (drohender) Behinderung<br />
in Kindergärten aufzunehmen, ist nach den uns vorliegenden Hinweisen gleich geblieben<br />
oder hat sich verbessert. Als problematisch wird eingeschätzt, dass dabei der Einzelintegration<br />
ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als der Gruppenintegration. Das<br />
Verfahren zur Genehmigung des erhöhten Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Kinder mit Behinderung<br />
bzw. drohender Behinderung wird als zu verwaltungsaufwändig eingeschätzt. Das<br />
Abstellen auf den teilstationären Eingliederungshilfebescheid des Bezirks hat in der<br />
ersten Umsetzungsphase des BayKiBiG zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit <strong>und</strong><br />
so auch Frustration vor Ort geführt. Es sollte in Erwägung gezogen werden, das Verfahren<br />
im Wege der Delegation der Erteilung des teilstationären Eingliederungsbescheides<br />
(in einigen Bezirken bereits Praxis) sowie der Bereitstellung der Mittel <strong>für</strong> Eingliederungshilfemaßnahmen<br />
in Kindertageseinrichtungen auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe<br />
zu bündeln.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Der höhere Stellenwert in der Tagespflege durch das BayKiBiG ist generell als positiv<br />
einzuschätzen. Durch die Qualifizierung <strong>und</strong> jugendamtlichen Kontrollinstrumente ist die<br />
Aufwertung der Kindertagespflege als ein gleichwertiges Angebot in der Kinderbetreuung<br />
vollzogen. Die Tagespflege komplettiert das Kinderbetreuungsangebot im Land als<br />
qualitativ aufgewertete <strong>und</strong> sehr flexible Ergänzung des Kinderbetreuungsangebotes <strong>für</strong><br />
Kinder jeder Altersklasse <strong>und</strong> als sehr familiennahe, familienähnliche Betreuungsform,<br />
vor allem <strong>für</strong> unter Dreijährige. Als problematisch <strong>für</strong> die Jugendämter in ländlichen Regionen<br />
stellen sich allerdings die überzogenen Anforderungen der Qualifizierung nach<br />
dem BayKiBiG dar. Aus verschiedenen Landkreisen wird berichtet, dass aufgr<strong>und</strong> der<br />
erhöhten Qualifizierungs-Anforderungen in Verbindung mit den Vorstößen auf B<strong>und</strong>esebene,<br />
die Tagespflege als einkommensteuer- <strong>und</strong> sozialversicherungspflichtig zu behandeln,<br />
die Bereitschaft der Tagesmütter zur Übernahme entsprechender Pflegeverhältnisse<br />
drastisch gesunken ist. Für Großtagespflegestellen wird in ländlichen Regionen<br />
ein eher geringer Bedarf gemeldet. Die Randzeitenbetreuung durch die Tagespflege<br />
wird zwar vom Gr<strong>und</strong>satz her positiv eingeschätzt, jedoch wird auf die problematische<br />
Finanzierung nach der geltenden Rechtslage verwiesen. Eltern können sich in<br />
seltenen Fällen zwei Elternbeiträge einmal <strong>für</strong> die Kindertagespflege <strong>und</strong> zum anderen<br />
<strong>für</strong> die Tagespflege leisten. Insoweit verw<strong>und</strong>ert es nicht, wenn in ländlichen Regionen<br />
eine Randzeitenbetreuung eher die Ausnahme darstellt.<br />
Im Zusammenhang mit der Tagespflege regen wir von Seiten der Kreisjugendämter als<br />
weitergehenden Vorschlag an, auf die Betriebs- <strong>und</strong> Pflegeerlaubnis nach Art. 9 BayKi-<br />
BiG <strong>für</strong> Tagespflegeangebote in solchen Fällen zu verzichten, in denen sie von freien<br />
Trägern erbracht werden, die mit dem Jugendamt bereits zu anderen Leistungen Vereinbarungen<br />
getroffen haben. Einer gesonderten Erlaubnis i.S.d. § 43 SGB VIII bedarf<br />
es in diesen Fällen nicht, weshalb der damit verb<strong>und</strong>ene Verwaltungsaufwand entbehrlich<br />
ist.<br />
Trotz der zwischenzeitlich weitgehend eingetretenen Routine beim Vollzug des BayKi-<br />
BiG <strong>und</strong> der Klärung offener Rechtsfragen durch die Rechtsprechung ist als Gesamtfazit<br />
festzuhalten, dass die Kindertagesbetreuung im ländlichen Raum vom BayKiBiG weit<br />
weniger profitiert als in städtischen Regionen. Sollte der Gesetzgeber eine Anpassung<br />
des BayKiBiG in Erwägung ziehen, wäre nach Auffassung des Bayerischen Landkreistags<br />
darauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Für entsprechende Vorschläge zu<br />
Detailregelungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
gez. Dr. Schulenburg<br />
55
AWO Landesverband Bayern<br />
AWO-Stellungnahme<br />
zur Anhörung<br />
des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
am Donnerstag, den 27. September 2007<br />
zum Thema „BayKiBiG“<br />
Anlage 2<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Die bayerische Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert seit der ersten Anhörung im SoPo<br />
am 14.10.2004 1 eine deutliche Korrektur des BayKiBiG.<br />
Eine Änderung der gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage bei den Themen Finanzierung, Qualität,<br />
Gastkinder <strong>und</strong> Verwaltungsaufwand ist dringend erforderlich.<br />
1. Finanzierung<br />
Das BayKiBiG fördert soziale Ungerechtigkeit: Der Zugang zu (früh)kindlicher Bildung<br />
ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig.<br />
Die AWO fordert:<br />
Bildung muss <strong>für</strong> (alle) Kinder kostenfrei sein. Daher fordern wir beitragsfreie<br />
Kindertageseinrichtungen – zumindest in den letzten drei Jahren vor der Einschulung.<br />
2. Qualität<br />
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, <strong>für</strong> das Aufwachsen der Kinder in öffentlicher Verantwortung<br />
in qualitativ guten Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Freistaat Bayern<br />
<strong>und</strong> Fachministerium haben bislang gemäß BayKiBiG keinerlei Steuerungsrechte,<br />
um Qualität in Kindertageseinrichtungen zu sichern.<br />
Die AWO fordert:<br />
Qualitätsstandards verbessern <strong>und</strong> sichern.<br />
1 1. Anhörung zum Thema „Kindertagesstätten“ im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong> am 14.10.2004<br />
� AWO-Stellungnahme „40 Fragen – 40 Antworten“ vom 04.10.2004<br />
� AWO-Stellungnahme „Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung“ vom 13.10.2004<br />
� AWO-Stellungnahme zu dem Entwurf eines bayer. Kindertagesstättengesetzes (Stand 23.09.2004) vom 20.10.2004<br />
2. Anhörung von Expertinnen <strong>und</strong> Experten im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong> am 14.04.2005 zum Gesetzentwurf vom 19.01.2005<br />
� AWO-Stellungnahme vom 14.04.2005<br />
3. AWO-Stellungnahme zur Ausführungsverordnung BayKiBiGV vom 11.08.2005<br />
4. AWO kommentiert Schreiben der Staatsministerin Christa Stewens vom 16.08.2005 an alle bayer. Kindertageseinrichtungen am 16.09.2005<br />
5. AWO-Pressemitteilungen:<br />
� 11.08.2005 „BayKiBiG – AWO fordert Nachbesserungen“<br />
� 28.06.2006 „Ein Jahr BayKiBiG – Spargesetz zu Lasten von Kindern, Eltern <strong>und</strong> Erzieherinnen“<br />
� 29.06.2007 „BayKiBiG muss dringend renoviert <strong>und</strong> modernisiert werden“
58<br />
3. Gastkinder<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Das BayKiBiG ermöglicht es den Kommunen, die Nachfrage von Eltern zur Kindertagesbetreuung<br />
abzuwehren, einzuschränken bzw. unzureichende Betreuungsangeboten<br />
zu decken.<br />
Die AWO fordert:<br />
� Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern deutlich stärken,<br />
� Vereinbarkeit Familie <strong>und</strong> Beruf ohne Hindernisse ermöglichen,<br />
� Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (ab 2013) gesetzlich garantieren.<br />
4. Verwaltungsaufwand<br />
Mit Einführung des BayKiBiG wurde der Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Umsetzung der<br />
kindbezogenen Förderung den Kommunen, Trägern <strong>und</strong> Einrichtungen aufgebürdet.<br />
Die AWO fordert:<br />
Reduzierung der überbordenden Verwaltungsaufgaben bei Leistungsträgern<br />
<strong>und</strong> Leistungserbringern.<br />
Zu 1. Finanzierung<br />
Die Einführung der kindbezogenen Förderung in Verbindung mit der Buchungsmöglichkeit<br />
der Eltern fördert noch keine Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Kinder.<br />
Der Zugang zu Bildung in Kindertageseinrichtungen ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
der Eltern abhängig:<br />
� Ärmere Eltern buchen <strong>für</strong> ihre Kinder (insbesondere im Hort) zu geringe<br />
Nutzungszeiten, um den Elternbeitrag so gering als möglich zu halten. Ebenso<br />
wird aus finanziellen Gründen die Früheinschulung der Kinder angestrebt.<br />
� Reichere Eltern buchen lange Nutzungszeiten <strong>und</strong> ermöglichen ihren<br />
Kindern zusätzlich die Teilnahme an Parallelangeboten im Freizeit- <strong>und</strong><br />
Bildungsbereich.<br />
Eine Mitfinanzierung von bis zu 50% des Förderanteils der Kommune<br />
(Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG).bei der Wahl einer Wunscheinrichtung ist <strong>für</strong><br />
reichere Eltern durchaus leistbar.<br />
Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />
Art 5 Abs. 1 streichen: „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“<br />
Art. 19 Ziffer 4 streichen: Staffelung der Elternbeiträge<br />
Art. 23 Abs. 4 Satz 2 streichen<br />
Es gibt keine Fördergerechtigkeit zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Freie Träger schultern allein das unternehmerische Risiko. Kommunale Träger sind<br />
dem gegenüber als Teil der öffentlichen Hand im Vorteil. Die Arbeitsbedingungen in<br />
kommunalen Kindertageseinrichtungen sind häufig besser als bei Kindertageseinrichtungen<br />
in freier Trägerschaft: Leiterinnen werden freigestellt, freie Plätze werden<br />
nicht belegt, maximale Schließzeiten werden vereinbart, Öffnungszeiten werden nicht<br />
bedarfsorientiert erweitert etc.<br />
Die Kommune hat in ihrer Doppelfunktion zum einen als Planungsverantwortliche<br />
<strong>und</strong> zum anderen als Träger von eigenen Einrichtungen deutliche Wettbewerbsvorteile<br />
gegenüber freien Trägern.<br />
Das BayKiBiG erweiterte die Befugnisse der Kommunen enorm. Zusätzlich haben<br />
kommunale Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen in den letzten 15 Jahren<br />
deutlich zugenommen. Deren Anteil gegenüber den freien Trägern hat ca. ein Drittel<br />
erreicht.<br />
Das Subsidiaritätsprinzip (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) ist in der Praxis de facto ausgehebelt<br />
<strong>und</strong> Eltern- bzw. Bürgerrechte wurden eingeschränkt.<br />
Bei einem Rückgang von Kinderzahlen <strong>und</strong> dem erforderlichen Abbau von Plätzen<br />
kommt es zwangsläufig zu einer Interessenkollision der Kommune in ihrer Rolle als<br />
Planungsverantwortliche sowie als Träger von eigenen Einrichtungen.<br />
Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />
Bei Bedarfsplanung <strong>und</strong> Bedarfanerkennung muss die Rolle von Kreisjugendämtern<br />
(Verwaltung Kita-Aufsicht <strong>und</strong> Jugendhilfeausschuss) eindeutig definiert werden,<br />
damit es bei Auslaufen der Übergangsregelung nicht zur Interessenskollision bei den<br />
Kommunen führt, die die eigene Kita erhalten möchten.<br />
Zu 2. Qualität<br />
Neben den Verpflichtungen, die pädagogische Konzeption in geeigneter Weise zu<br />
veröffentlichen, sowie jährlich eine Elternbefragung durchzuführen (Art. 19 Ziffer 2)<br />
gibt es <strong>für</strong> Kindertageseinrichtungen keine weiteren verpflichtenden Maßnahmen, die<br />
Qualität der pädagogischen Arbeit zu sichern. Diese Vorgaben allein sind absolut<br />
ungenügend. Freistaat Bayern <strong>und</strong> zuständiges Fachministerium haben darüber hinaus<br />
aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG keinerlei Einfluss auf die Qualität der bayerischen Kindertageseinrichtungen,<br />
da in dem Gesetz keine Steuerungsrechte definiert wurden.<br />
Die Legislative trägt jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich die Verantwortung da<strong>für</strong>, die Chancengleichheit<br />
<strong>und</strong> Bildungsqualität aller Kinder in Bayern zu sichern (siehe AWO-<br />
Forderung „Beitragsfreiheit“).<br />
Seit Inkrafttreten des BayKiBiG wird immer deutlicher, wie unterschiedlich die Qualität<br />
der Kitas als Bildungseinrichtungen in den Kommunen gefördert wird.<br />
Leistungsverträge (sog. Defizitverträge), in denen präzise Qualitätsstandards mit den<br />
freien Trägern vereinbart waren, wurden in diesem Zeitraum von vielen Kommunen<br />
59
60<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
gekündigt. Rahmenbedingungen der Strukturqualität wurden abgesenkt, z.B. <strong>für</strong> die<br />
Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Ausbildungsvergütung von<br />
Praktikantinnen oder <strong>für</strong> die Bereitstellung eines Mittagessens <strong>für</strong> die Kinder.<br />
Die Qualität der Kindertagesbetreuung ist von der Kassenlage oder Einsichtsfähigkeit<br />
der jeweiligen bayerischen Kommune <strong>und</strong> ihrem Gemeinderat mehr den je abhängig<br />
geworden. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des dreifachen volkswirtschaftlichen Gewinns bei<br />
Investitionen in Bildung ist eine rückläufige Entwicklung in verschiedenen Kommunen<br />
skandalös.<br />
Die AWO fordert verlässliche Rahmenbedingungen, um die Qualität der Kindertagesbetreuung<br />
zu verbessern <strong>und</strong> Leistungsanreize zu schaffen.<br />
Die AWO fordert zur Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen:<br />
� die Verbesserung des Anstellungsschlüssels, der durch die Erhöhung<br />
des Basiswerts finanziert wird.<br />
� die Einführung eines Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Risikokinder 2<br />
� die Einführung eines erhöhten Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> die Betreuung der<br />
unter- Einjährigen. 3<br />
Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />
§ 17 Abs. 1 AVBayKiBiG: Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,5 (statt 1:12,5) <strong>und</strong><br />
ein empfohlener Anstellungsschlüssel von 1:9 (statt 1:10).<br />
Art. 21 Abs. 5 neu: „1,5 <strong>für</strong> sog. Risikokinder“<br />
Art. 21 Abs. 5 neu: „3,0 <strong>für</strong> Kinder unter einem Jahr“<br />
Zur Sprachförderung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen wird derzeit ein Landesprogramm<br />
vorbereitet.<br />
Die AWO anerkennt die Bemühung des Freistaats, die Sprachförderung aller<br />
Kinder flächendeckend zu verbessern.<br />
Die AWO fordert, die Sprachförderung als zusätzliche Regelleistung in das<br />
BayKiBiG aufzunehmen.<br />
2 Risikokinder sind keine behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder im Sinne von § 53 SGB XII, haben jedoch einen deutlich<br />
erhöhten Förderbedarf gegenüber den sog. Regelkindern. Zu den Kindern mit (überprüfbarem) erhöhtem Förderbedarf zählen Kinder mit<br />
Störungen<br />
� Der Sinneswahrnehmung,<br />
� der Aufmerksamkeit, Konzentration (ADHS),<br />
� der Motorik <strong>und</strong> Sensormotorik,<br />
� im <strong>Sozial</strong>verhalten,<br />
� der Bewegungsplanung,<br />
� der Sprachentwicklung <strong>und</strong> Lautbildung,<br />
� im emotionalen Bereich,<br />
sowie Kinder<br />
� aus armen <strong>und</strong> benachteiligenden Lebensverhältnissen <strong>und</strong> Wohngebieten,<br />
� mit Allergien <strong>und</strong> chronischen Erkrankungen,<br />
� mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten („hochbegabte Kinder“).<br />
Die genannten Kinder benötigen eine zusätzliche, gezielte pädagogische Förderung, damit sie in ihrer momentanen Lebenssituation unterstützt<br />
werden <strong>und</strong> den späteren Eintritt in die Schule <strong>und</strong> ihre Entwicklung gut bewältigen. Es geht um eine Verbesserung der Lebenschancen <strong>für</strong> diese<br />
Kinder.<br />
3 Der Betreuungsaufwand ist bei Kindern unter einem Jahr deutlich höher als bei Kindern z.B. mit knapp drei Jahren,
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Erforderliche Änderungen im BayKiBiG:<br />
Art. 12 Satz 2 ändern: „sowie <strong>für</strong> alle Kinder ist Sprachförderung sicherzustellen“.<br />
(statt : „ sowie <strong>für</strong> Kinder mit sonstigem Sprachförderbedarf ist eine besondere<br />
Sprachförderung sicherzustellen.“)<br />
Art. 12 Satz 3 neu: „hierzu werden Kita-Fachberatung sog. Sprachtrainer über Landesmittel<br />
gefördert“.<br />
§ 5 AV BayKiBiG ist entsprechend anzupassen.<br />
Die Dokumentation der Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsprozesse von Kindern ist ein geeignetes<br />
Instrument der Selbstevaluation <strong>und</strong> dient der kontinuierlichen Verbesserung<br />
der Qualität in Kindertageseinrichtungen („Doku statt Deko“).<br />
Die AWO fordert die (Wieder-)Aufnahme der Verpflichtung zur Dokumentation<br />
in das Gesetz.<br />
Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />
§ 1 Abs. 2 Satz 2 AVBayKiBiG neu: „es begleitet, beobachtet <strong>und</strong> dokumentiert sie in<br />
ihrem Entwicklungsverlauf“ (statt: „ es begleitet <strong>und</strong> beobachtet sie in ihrem Entwicklungsverlauf.“)<br />
Art. 13 Abs. 2 Satz 2 neu: „Der Entwicklungsverlauf des Kindes ist zu dokumentieren.“<br />
(statt: „Der Entwicklungsverlauf des Kindes ist zu beachten.“)<br />
Es ist kaum nachvollziehbar, dass das BayKiBiG zum einen die Finanzierung von<br />
allen Kindertageseinrichtungen also auch der Kinderhäuser <strong>und</strong> Horte <strong>für</strong> Schulkinder<br />
beschreibt <strong>und</strong> zum anderen sich maßgeblich auf die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele<br />
im BayBEP abstützt, der jedoch nur bis zur Einschulung gilt.<br />
Die AWO fordert die Fortschreibung des BayBEP <strong>für</strong> die Altersgruppe der<br />
Gr<strong>und</strong>schulkinder <strong>und</strong> die Orientierung des Gr<strong>und</strong>schullehrplans an den Inhalten<br />
des BayBEP. Der Hessische Bildungsplan, der vom Staatsinstitut <strong>für</strong> Frühpädagogik<br />
<strong>für</strong> 0-10jährige verfasst wurde, könnte wieder nach Bayern reimportiert<br />
werden.<br />
Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />
§ 14 Abs. 2 AVBayKiBiG ist entsprechend anzupassen.<br />
61
62<br />
Zu 3. Gastkinder<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Das BayKiBiG erschwert die – politisch gewollte – Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf.<br />
Durch das BayKiBiG wird das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern 4 massiv eingeschränkt.<br />
Die AWO fordert die Stärkung des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechts der Eltern <strong>und</strong> die<br />
Aufnahme des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz (im Hinblick auf 2013) in<br />
das Gesetz.<br />
Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />
Art. 7: Beteiligungsrechte von Eltern <strong>und</strong> Trägern bei der örtlichen Bedarfsplanung<br />
definieren.<br />
Art. 23 „Gastkinderregelung“ streichen <strong>und</strong> an geeigneter Stelle Art. neu einfügen: „<br />
Eltern wählen einen Kitaplatz <strong>für</strong> ihr Kind. Die beteiligten Gemeinden regeln unter<br />
sich die finanzielle Beteiligung.“<br />
Örtliche Bedarfsplanung führt in den Kommunen, die eigene kommunale Einrichtungen<br />
betreiben, immer zu einer Interessenkollision. Der Gr<strong>und</strong>satz der Subsidiarität<br />
(Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) führt in der Praxis in der Regel nicht dazu, dass kommunale<br />
Plätze zuerst abgebaut werden 5 . In den Gemeinden, in denen es keine eigenen<br />
kommunalen Einrichtungen gibt, ist beobachtbar, dass die Übernahme der Kosten<br />
von Gastkindern in aller Regel kein Problem darstellt.<br />
Die Gastkinderregelung konterkariert das politische Versprechen, der <strong>Familienpolitik</strong><br />
in Bayern oberste Priorität einzuräumen. Die Gastkinderregelung ist kinder- <strong>und</strong> familienfeindlich<br />
6 .<br />
Eltern, Kinder <strong>und</strong> freie Träger wurden mit der Einführung des BayKiBiG in ihren<br />
Rechten <strong>und</strong> Möglichkeiten erheblich geschwächt. 7<br />
4 Aus der Gesetzesbegründug zu Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG (sog. Härteklausel) vom 19.01.2005:<br />
„Die Härtefallklausel füllt das elterliche Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht aus. Inhalt <strong>und</strong> Grenzen sind in Übereinstimmung mit § 5 SGB VIII zu bestimmen.<br />
§ 5 Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (B<strong>und</strong>esgesetz SGB VIII) „Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht“<br />
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten verschiedener Träger zu wählen <strong>und</strong> Wünsche<br />
hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.<br />
(2) Der Wahl <strong>und</strong> den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verb<strong>und</strong>en ist…“<br />
5 Ein wichtiger Aspekt ist die erforderliche Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, das zunehmend ausgehöhlt wird. Als Indiz hier<strong>für</strong> kann angeführt<br />
werden, dass der Anteil der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Bayern am Gesamtangebot in den letzten 10 Jahren kontinuierlich stieg.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch die in anderen Bereichen relevante Frage berechtigt: Wie nimmt der Kostenträger die Kontrolle der eigenen<br />
(kommunalen) Einrichtungen wahr“<br />
Interessenkollisionen dieser Art sind am ehesten durch weitgehende <strong>und</strong> konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips vermeidbar. (aus:<br />
AWO-Stellungnahme Anhörung im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong> am 14.10.2004)<br />
6 Ministerpräsident Edm<strong>und</strong> Stoiber erklärt noch in seiner Regierungserklärung am 06. November 2003 im Hinblick auf ein künftiges Kindertagesstättengesetz:<br />
„… Wir wollen mehr <strong>und</strong> bessere Möglichkeiten <strong>für</strong> die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf. Oberster Gr<strong>und</strong>satz ist die Wahlfreiheit<br />
der Eltern.“<br />
7 Mit dem Konnexitätsprinzip, dem die bayerischen Bürger bei der Landtagswahl im September 2003 zugestimmt haben, mit dem vereinbarten<br />
Konsultationsverfahren, mit dem kommunalen Entlassungsgesetz im sozialen Bereich (AEG) sowie mit der Gastkinderregelung im BayKiBiG<br />
wurden die Kommunen in einer Weise gestärkt, wie dies bislang nicht der Fall war.<br />
„In einem 6stufigen, exakt festgelegten Konsultationsverfahren, das mehrere Monate in Anspruch nahm, wurden zwischen dem Bayerischen<br />
<strong>Sozial</strong>ministerium <strong>und</strong> den kommunalen Spitzenverbänden die Eckpunkte <strong>für</strong> ein neues bayerisches Kita-Gesetz festgelegt. Diese Eckpunkte<br />
bildeten die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Beschluss des Kabinetts am 20.09.2004.<br />
Der Freien Wohlfahrtspflege <strong>und</strong> anderen gesellschaftlichen Gruppierungen wird hingegen nur eine knapp 4wöchige Anhörungsfrist eingeräumt“.<br />
(aus: AWO-Stellungnahme Anhörung sozialpolitischer <strong>Ausschuss</strong> 14.10.2004)
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Zu 4. Verwaltungsaufwand<br />
Die Verwaltungsaufgaben bei Trägern <strong>und</strong> Einrichtungen haben mit Einführung des<br />
BayKiBiG enorm zugenommen.<br />
� Finanzmonitoring,<br />
� Buchung, Umbuchung, Controlling<br />
� Personalmanagement (laufende Anpassung von Dienstplänen, Arbeitsverträgen),<br />
� Organisation der Interessen von Eltern <strong>und</strong> Kindern in Abhängigkeit zur Finanzierung,<br />
� Mittler <strong>und</strong> Vermittler zwischen Kommune <strong>und</strong> Eltern (Gastkinderregelung),<br />
� veränderte Kontrakte (Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarungen) mit den<br />
Kommunen,<br />
� mehr Abstimmungsbedarf mit den Eltern durch Stärkung der Mitbestimmungsrechte.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Träger <strong>für</strong> die Leistung dieser Verwaltungsaufgaben<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich keine Refinanzierung erhalten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG entstehen neue Verwaltungsaufgaben, die ausschließlich<br />
(durch die Leitungen) in den Einrichtungen erledigt werden müssen: Buchungsberatung<br />
der Eltern, Eingabe von konkreter Buchung oder geänderten Buchungsst<strong>und</strong>en,<br />
Dokumentation des Zugangs oder Wegzugs von Kindern, Anpassung der Dienstpläne<br />
<strong>und</strong> der Einsatzplanung etc..<br />
Die AWO fordert, dass der Verwaltungsaufwand bayernweit vereinheitlicht wird<br />
(verschiedene Kommunen verlangen unterschiedlichste Leistungen von Trägern<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen) <strong>und</strong> deutlich reduziert wird. 8<br />
8 Im Vorblatt des Gesetzentwurfes (Seite 2) vom 19.01.2005 steht hierzu u.a. „Das BayKiBiG zeichnet sich dadurch aus, dass es …. die rechtlichen<br />
Vorgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung durch die Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen dereguliert.“<br />
Und auf Seite 8 des o.g. Vorblattes (III Kostenauswirkungen auf die Träger):<br />
„Für die Träger insgesamt führt das BayKiBiG zu keinen Mehrbelastungen, da der Wechsel des Fördersystems nur einen anderen Modus <strong>für</strong> die<br />
Ausreichung der staatlichen Mittel darstellt, die Umsetzung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele mit den vorhanden Ressourcen erfolgen kann <strong>und</strong><br />
die Teilnahme an den diesbezüglichen Fortbildungsveranstaltungen kostenlos ist“.<br />
63
A rbeitsgemeinschaft der Elternverbände<br />
B ayerischer<br />
K indertageseinrichtungen e.V.<br />
Stellungnahme<br />
zum<br />
Fragenkatalog der Landtagsfraktionen<br />
anlässlich der Anhörung<br />
des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
am 27. September 2007<br />
im Bayerischen Landtag<br />
zum<br />
BayKiBiG<br />
(Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz)<br />
Anlage 3<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Registergericht München Nr.: VR 17516 Kto. Nr. 10349470, BLZ 702 501 50 Kreissparkasse München<br />
Starnberg<br />
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Horst Helmut Fleck Heike Maas Irmengard Kurzeder Ingeborg Ruml Claudia Finkel Helmut Wordel<br />
Virchowstraße 16 Salmeringer Weg 2 Heidenreichstraße 8 Grandlstraße 59 Stephanskirchner Straße 12 Holzwiesenstraße 31 b<br />
85521 Ottobrunn 83139 Söchtenau 81735 München 81245 München 81735 München 81737 München<br />
Tel. 089 609 6408 Auto 0175 1665001 Tel. 08053 798106 Tel. 089 68890957 Tel. 089 884514 Tel. 089 686887 Tel. 089 95 6469<br />
Tfx. 089 608 56607 Tfx. 08053 799547 Tfx. 089 89691089 Tfx. 089 686873<br />
Eltern.Kindergarten.Bayern@t-online.de h.maas@maas-projekt.de irmi.kurzeder@t-online.de sis.ruml@t-online.de claudia_finkel@web.de wordel@gate.fogra.org
66<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
Erläuterung<br />
Gr<strong>und</strong>lage der folgenden Stellungnahme ist der vom <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag bereitgestellte Fragenkatalog der Landtagsfraktionen. Zur<br />
Beantwortung kommen nur die Fragen, die die Eltern unmittelbar ansprechen <strong>und</strong> somit aus Sicht<br />
unseres Kita-Landeselternverbandes zweifelsfrei zu beantworten sind. Sowohl die Gliederung nach<br />
Landtagsfraktionen wie auch die Nummerierung wurde im folgenden beibehalten.<br />
Fragenteil der CSU Fraktion:<br />
1. Welche positiven Entwicklungen <strong>und</strong> Erfahrungen sind seit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -<br />
betreuungsgesetzes festzustellen?<br />
- Verstärkung des Angebotes an Krippen- <strong>und</strong> Hortplätzen<br />
- flexiblere Öffnungszeiten<br />
- erhebliche Steigerung des Angebotes <strong>für</strong> behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder<br />
- Öffnung der Einrichtungen <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder<br />
2. Welche Erfahrungen wurden insbesondere mit der qualifizierten Bedarfsplanung gemacht? Wurde erstmals durch die<br />
Gemeinde eine genaue Analyse des örtlichen Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der Tagespflege<br />
durchgeführt? Führte die Bedarfsplanung zu konkreten Ausbauplänen? Wird seitens der Gemeinde akzeptiert, dass<br />
nach dem BayKiBiG wie dem SGB VIII auch eine Trägervielfalt vorgeschrieben ist, wenn Eltern dies wünschen?<br />
Eine nachteilige Änderung gegenüber der bisherigen Trägervielfalt ist von Elternseite nicht zu<br />
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Gemeindehomepage einer Münchner Umlandgemeinde werden nur die kommunalen, jedoch<br />
keine weiteren Kitas anderer Träger aufgeführt.<br />
Nach Art. 14 BayKiBiG ist der Elternbeirat bedauerlicherweise nicht in die Bedarfsplanung<br />
einbezogen. Entsprechend kann diese Frage von Elternseite nicht näher beantwortet werden.<br />
3. Welche negativen Entwicklungen werden festgestellt, insbesondere, in welchen Bereichen wird das Gesetz nicht<br />
richtig angewendet? In welchen Bereichen besteht noch Beratungsbedarf?<br />
In vielen Fällen wird von Trägerseite die Einrichtung eines Elternbeirates als nicht mehr<br />
erforderlich erachtet, da sein Zustandekommen nicht mehr förderrelevant ist.<br />
4. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine Änderung beim Buchungsverhalten der Eltern feststellen? Eltern<br />
haben nun schon zum zweiten Mal gebucht, hat sich bereits eine gewisse Routine eingestellt?<br />
Von Eltern wird lediglich des öfteren eine zu kleinliche Behandlung der Buchungszeiten in<br />
situationsbedingten Abweichungen bei Bring- oder Holzeiten festgestellt. Insgesamt scheint das<br />
Buchungszeitverfahren eher von Trägern kompliziert behandelt zu werden als von Elternseite.<br />
5. Wie haben sich die Öffnungszeiten in den Einrichtungen entwickelt?<br />
Aus Elternsicht hat sich die Situation mit erhöhtem Angebot längerer Öffnungszeiten positiv<br />
entwickelt. Manche Träger haben jedoch das Gesetz dahingehend ausgelegt, nunmehr Abgabe-<br />
<strong>und</strong> Abholzeiten <strong>für</strong> die Kinder in bis zu 5-Minuten-Schritten vorzuschreiben <strong>und</strong> bei<br />
Überschreitung die Buchungszeit <strong>für</strong> den Rest des Jahres um entsprechend eine St<strong>und</strong>e zu<br />
erhöhen. Eine verbesserte Kommentierung des Gesetzes erscheint dringend geboten.<br />
6. Wie hat sich die Bereitschaft seit Inkrafttreten des BayKiBiG entwickelt, Kinder mit (drohender) Behinderung, unter<br />
drei Jahren oder Schulkinder in die Kindergärten aufzunehmen?<br />
Während unter dem früheren BayKiG die Aufnahme solcher Kinder eine Ausnahme war, hat sich<br />
die Einführung von Förderfaktoren in diesem Fall bestens bewährt. Die Zahlen sind sprunghaft<br />
gestiegen <strong>und</strong> in manchen Fällen mussten wir von ABK-Seite auf den Aufnahme-Grenzwert<br />
hinweisen. Trotzdem ist dieses Thema <strong>für</strong> viele Einrichtungen Neuland. Der Beratungsbedarf ist<br />
hier sehr hoch, Informationen dazu aber nicht leicht zu bekommen.<br />
7. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan bewertet <strong>und</strong> wie wird er in der Praxis umgesetzt? Inwieweit wird der<br />
Plan in den Kommunen diskutiert? Hat der Plan den Trägern <strong>und</strong> dem pädagogischen Personal die Argumentation<br />
erleichtert, bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung von den Gemeinden finanziert zu bekommen?<br />
Unsere Kita-Landeselternschaft, vor allem die Elternvertretungen aus den beiden Bereichen<br />
Krippe <strong>und</strong> Kindergarten, haben diesen Schritt der bayerischen Staatsregierung zur
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
Beschreibung des Bildungsansatzes im Bereich der Frühpädagogik von Beginn an begrüßt. Im<br />
Hinblick auf das neue BayKiBiG war dies ein unerlässlicher Schritt zur Sicherstellung von<br />
pädagogischen Qualitätsmerkmalen, die zwar vielfach auch bisher geleistet worden waren,<br />
jedoch in Zukunft aus verschiedenen Gründen nicht mehr sichergestellt gewesen wären (z.B.<br />
große Unterschiede in der Wertung von Kitas vor dem Hintergr<strong>und</strong> des neuen Konnexität-<br />
Ansatzes).<br />
Wiederholt stellen wir den Antrag auf Ergänzung der AVBayKiBiG <strong>für</strong> eine ��������������<br />
�������������, förderrelevanter ������������� auf der Basis des BayBEP einschließlich der<br />
hierzu erforderlichen Rahmenbedingungen (siehe auch CSU-Antrag 15/6331 v. 26.09.06). Unser<br />
Vorschlag zur Sicherstellung über Rückkoppelung aus der Basis: Bildung eines Qualitätszirkels<br />
����������������������������������������������������������������������������������������<br />
�����������������������������������������������������������������������������������<br />
Der BayBEP als Argumentationshilfe <strong>für</strong> eine Verbesserung von Rahmenbedingungen ist aus<br />
Elternsicht bisher nur ansatzweise erkennbar. Vor allem Kinder unter 3 Jahren sind, von der<br />
landesweiten Bedarfsdeckung bis zur Ausstattung der Einrichtung, immer noch viel zu sehr<br />
benachteiligt.<br />
�������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
(Kontakt: Angelika Simeth, Tel. 089-233 22479).<br />
8. Wie wirkt sich die Umstellung des Finanzierungssystems aus? In welchem Umfang haben sich die großen<br />
freigemeinnützigen Träger aus der Finanzierung ihrer Einrichtungen zurückgezogen? Inwieweit wird die<br />
Bereitschaft der Gemeinden eingeschätzt Defizitverträge (Kooperationsvereinbarung) abzuschließen, führten diese<br />
ggf. zu einer höheren kommunalen Förderung?<br />
Für Eltern wurde <strong>und</strong> wird bisher fälschlicher weise immer wieder die Neufinanzierung als<br />
Begründung <strong>für</strong> Beitragserhöhungen genannt. Dies legt aus Elternsicht den Rückschluß nahe,<br />
dass die neue Finanzierungspraxis eher gewinnorientierte Denkanstöße vermittelt oder aber nur<br />
schleppend in die Gänge kommt. Ein Beispiel seltsamer Interpretationen des BayKiBiG:<br />
kommunale Einrichtungen geben ihr pädagogisches Konzept nur gegen eine Schutzgebühr an<br />
��������������������������������������������������������������������������������<br />
9. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Gastkinderregelung gemacht worden? Inwieweit <strong>und</strong> mit welchem Inhalt<br />
wurden Kooperationen zwischen den Gemeinden beschlossen?<br />
Bisher gute Einzelbeispiele werden landesweit nur schleppend umgesetzt. Wir rechnen eher mit<br />
��������������������������������������������������������������������������������������������<br />
ohne Aufnahme einer verpflichtenden Regelung in der AVBayKiBiG. Nach Aussage von Frau<br />
����������������������������������������������������������������������������������������������<br />
die Gastkinderregelung.<br />
Unser ����������-Korrekturantrag zu BayKiBiG Art. 23 (3): ��������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������������������.<br />
10. Wie kann die Arbeit der Integrationskindergärten (integrative Gruppen <strong>und</strong> Einzelintegration) unterstützt werden?<br />
Was empfehlen Sie, um das Verfahren, unterschieden nach sozialhilferechtlichem Verfahren <strong>und</strong><br />
Abrechnungsverfahren nach BayKiBiG, zu optimieren? Wie wird die Kooperationsbereitschaft der Bezirke bewertet?<br />
Trägerspezifische Fragestellung<br />
11. Welche Entwicklungstendenzen bei Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum sind bemerkbar? Konnte das<br />
Angebot weiter differenziert werden, wurden weitere Maßnahmen der Vernetzung zwischen den Einrichtungen<br />
ergriffen? Inwieweit wurden nun auch Spielgruppen in die Förderung einbezogen?<br />
Trägerspezifische Fragestellung<br />
12. Welche Maßnahmen haben die Träger ergriffen, um das pädagogische Personal weitgehend von Verwaltungsarbeiten<br />
zu entlasten? Welche Maßnahmen zur Sicherung der Trägerqualität wurden eingeleitet?<br />
������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������������<br />
13. Inwieweit hat das BayKiBiG zum Ausbau der Tagespflege beigetragen? Welche Erfahrungen haben Sie zur<br />
Großtagespflege gewonnen? Inwieweit nehmen pädagogische Kräfte die Möglichkeit wahr, in<br />
Kindertageseinrichtungen Randzeitenbetreuung zu übernehmen?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
67
68<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
14. Wie wird die Beratung <strong>und</strong> Information durch die Landratsämter, die Regierungen <strong>und</strong> das Bayerische<br />
Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen bewertet? Welche weitergehenden<br />
Beratungsangebote oder auch Fortbildungsangebote zum BayKiBiG <strong>und</strong> v.a. auch zu welchen Regelungsbereichen<br />
des BayKiBiG würden Sie sich wünschen?<br />
Neben der, erfreulicherweise bereits in Arbeit befindlichen Kurzfassung des Bildungs- <strong>und</strong><br />
Erziehungsplanes (als Pflichtlektüre <strong>für</strong>Träger wie Eltern) wäre eine zentrale Beratungsstelle,<br />
��������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������������<br />
bereinigter Form als Sammelband bereit zu stellen.<br />
�������������������������������������������������������������������������������<br />
Ausbildungsetat von 20 % erreicht werden. Dieser Anteil lag 2004 unter 1 % (Dr. D. v. Derschau,<br />
München).<br />
15. Wie hat sich die Personalplanung verändert? Wurden Trägerverbünde gebildet, um einen Pool von Springerkräften<br />
zu bilden oder Personal trägerübergreifend einsetzen zu können? Inwieweit machen die Träger Gebrauch von den<br />
arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu flexibilisieren (Jahresarbeitszeitmodelle, Modelle nach dem<br />
Teilzeitbeschäftigungsgesetz)?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
16. Wie beurteilen Sie das Instrument des Anstellungsschlüssels als Hilfsmittel <strong>für</strong> die Personalplanung? Worin sehen<br />
sie die Gründe, weshalb zahlreiche Gemeinden bzw. Träger nicht den empfohlenen Anstellungsschlüssel anstreben,<br />
vielmehr eine Vielzahl von Einrichtungen Anstellungsschlüssel am Rande der Förderfähigkeit aufweisen?<br />
Der Anstellungsschlüssel ist u.E. ein geeignetes Bemessungs- <strong>und</strong> Kontrollinstrument. Vor dem<br />
vielzitierten Sparzwang der Kommunen hatten wir jedoch von Beginn an die volle Ausschöpfung<br />
dieses Grenzwertes erwartet <strong>und</strong> sie ist vielfach eingetreten. Für die Chance einer sinnvollen<br />
Pädagogik nach BayBEP lautet unsere Forderung: Änderung der Vorgabe in der AVBayKiBiG:<br />
������������������������<br />
17. Welche Weiterentwicklungen der pädagogischen Rahmenbedingungen halten Sie <strong>für</strong> besonders dringend?<br />
� Änderung des Mindest-Anstellungsschlüssels in: 1:10<br />
� Entlastung des pädagogischen Fachpersonals über die Beistellung einer Teilzeit-<br />
Buchhaltungskraft <strong>für</strong> das Buchungs- <strong>und</strong> Abrechnungsverfahren<br />
18. Wie beurteilen Sie die Kooperation vor Ort von Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule? Hat sich in diesem Bereich in den<br />
letzten zwei Jahren eine Verbesserung ergeben? Können Sie gelungene Beispiele <strong>für</strong> Kooperation benennen?<br />
Eine Verbesserung ist ist aus Elternsicht kaum erkennbar, da die Bemühungen aus der Kita von<br />
der Schule nur selten erwidert werden. Selbstverständlich von hervorragenden Beispielen dank<br />
freiwilliger Leistung persönlich interessierter Lehrkräfte abgesehen. Hilfreich wäre eine<br />
���������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
festgelegten St<strong>und</strong>enkontingentes <strong>für</strong> Lehrer <strong>für</strong> die Kommunikation zwischen den beiden<br />
Bildungsbereichen. Die bisher üblichen Bekanntmachungen des Staatsministeriums <strong>für</strong><br />
������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������<br />
einzubinden. Der gemeinsame Auftrag der Schule <strong>und</strong> des Hortes zur Bildung <strong>und</strong> Erziehung<br />
von Kindern erfordert eine enge Zusammenarbeit <strong>und</strong> Absprache beider Lebensbereiche. Diese<br />
���������������������������������������������������������������<br />
19. Welche Erfahrungen, Anregungen haben Sie zu den Vorkursen <strong>für</strong> Migrantenkinder in Kooperation des<br />
Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
Fragenteil der SPD-Fraktion<br />
1. Allgemeines<br />
1.1. Wie beurteilen Sie einen Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle Kinder auf Ganztagsbetreuung vom 1. Geburtstag bis zum<br />
Schuleintritt?
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
Dieser Rechtsanspruch wäre insofern zu begüßen, als familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitgeber<br />
solange eine Ausnahme bleiben werden, solange Arbeitnehmer ohne Familie der<br />
Gewinnmaximierung dienlicher sind als Väter <strong>und</strong> Mütter.<br />
1.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf das Betreuungsangebot im ländlichen Raum aus?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />
2.1. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) nach zwei Jahren Praxis- Erfahrung beurteilt?<br />
Im Hinblick auf das neue BayKiBiG war der BayBEP ein unerlässlicher Schritt zur<br />
Sicherstellung von pädagogischen Qualitätsmerkmalen, die zwar in der Regel auch bisher<br />
geleistet worden waren, jedoch in Zukunft aus verschiedenen Gründen nicht mehr<br />
sichergestellt gewesen wären (z.B. Zunahme Schwieriger Kinder, große Unterschiede in der<br />
kommunalen Wertung von Kitas vor dem Hintergr<strong>und</strong> des neuen Konnexität-Ansatzes).<br />
Der BayBEP als Argumentationshilfe <strong>für</strong> eine Verbesserung von Rahmenbedingungen ist<br />
aus Elternsicht bisher nur ansatzweise erkennbar. Vor allem Kinder unter 3 Jahren sind, von<br />
der landesweiten Bedarfsdeckung bis zur Ausstattung der Einrichtung, immer noch viel zu<br />
sehr benachteiligt.<br />
Hinweis: im <strong>Sozial</strong>referat der LH München liegt ein detailiert ausgearbeitetes<br />
Krippenkonzept auf (Kontakt: Angelika Simeth, Tel. 089-233 22479).<br />
2.2. Ist es möglich den BEP unter den derzeitigen Rahmenbedingungen des BayKiBiG in der Praxis umzusetzen?<br />
Wie müssten diese verändert werden, damit eine Umsetzung des BEP besser erfolgen kann? Wie müsste das<br />
Erzieher / Kind Verhältnis sein, wie groß sollten die Gruppen sein?<br />
Eine sinnvolle Pädagogik war bereits vor dem neuen BayKiBiG nur noch unter persönlichem<br />
Höchsteinsatz der Kita-Fachkräfte möglich. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer deutlichen Zunahme<br />
����������������������������������������������������������������������������������������<br />
(Konnexität) usw. stellt das Gesetz langfristig nur mangelhafte Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die<br />
������������������������������������������������������<br />
Unsere Forderung: <strong>für</strong> maximal je 10 Buchungszeitst<strong>und</strong>en der angemeldeten Kinder ist<br />
jeweils mindestens eine Arbeitsst<strong>und</strong>e des pädagogischen Personals anzusetzen<br />
(Anstellungsschlüssel von 1 : 10) bei gleichzeitiger Empfehlung eines Anstellungsschlüssels<br />
von 1 : 8.<br />
2.2.1. Welche Qualifizierung sollten Erzieher / Leitung vorweisen? Reichen Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
aus?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
2.3. Wird die Weiterentwicklung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans <strong>für</strong> unter 3-jährige <strong>und</strong> über 6-jährige <strong>für</strong><br />
notwendig erachtet? Ist die Weiterentwicklung <strong>für</strong> über 6-jährige insbesondere unter dem Aspekt der<br />
Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Schule erforderlich?<br />
Anträge hierzu wurden von uns vor zwei Jahren in der BEP-Kommission gestellt. Nach<br />
unserem Kenntnisstand ist das IFP bereits mit beiden Themen beauftragt.<br />
3. Ausbildung / Erzieher<br />
3.1. Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher,<br />
insbesondere auf die Möglichkeiten der Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung, der Umsetzung des Erziehungs- <strong>und</strong><br />
Bildungsplans, der Gestaltung des pädagogischen Alltags <strong>und</strong> der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />
aus?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
3.2. Welche Ausbildungs-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskonzepte <strong>für</strong> die Erzieherinnen werden im Hinblick auf die<br />
Einführung eines neuen Kindertagesstättengesetzes mit neuem Finanzierungskonzept sowie dem Bildungs- <strong>und</strong><br />
Erziehungsplan <strong>für</strong> notwendig gehalten?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
69
70<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
3.3. Welche Änderungen in der Ausbildungskonzeption <strong>für</strong> Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher <strong>und</strong> der<br />
����������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�����������������������������������������������������<br />
Schul- / Kita-personalspezifische Fragestellung<br />
3.4. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�����������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4. ������������<br />
4.1. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.2. ��������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�����������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.3. ����������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�����������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.4. ��������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
��������������������������������������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.4.1. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
���� �����������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
���������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.6. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.7. ������������������������������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.8. ����������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�������������������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.9. �������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
�����������������������������<br />
Verbesserung beruflicher Perspektiven <strong>und</strong> Angleich der Bezahlung an europäisches<br />
Niveau.<br />
4.10. ���������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
�� ���������������������������������<br />
���� �������������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������<br />
Bisher gute Einzelbeispiele werden landesweit viel zu langsam umgesetzt. Wir rechnen<br />
�������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������<br />
Unser ������������������������������������������������������������������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
den Eltern gewünschte Angebot in der Aufenthaltsgemeinde nicht anbieten kann, dessen<br />
Bedarf jedoch vom überörtlichen Träger durch verbindliche Anmeldungen nachgewiesen<br />
������������.<br />
5.2. Ist die vorgesehene Gastkinderregelung ausreichend <strong>und</strong> berücksichtigt sie ausreichend die Bedürfnisse von<br />
Familien, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf?<br />
Bedürfnisse der Familien werden nur dort berücksichtigt, wo Bürgermeister <strong>und</strong><br />
Gemeinderäte Familien als Zukunftspotential ernst nehmen. Ebenso unterliegen<br />
Arbeitgeber diesem Zufallsprinzip.<br />
5.3. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Rechte der Eltern im neuen Gesetz ausreichend abgesichert sind?<br />
Ja, sofern es um das pädagogische Konzept, die jährliche Befragung <strong>und</strong> die Verwendung<br />
�����������������������������������������������������������������������������������������������<br />
zu beobachten.<br />
Beispiel 1: Art. 14 (4) BayKiBiG: Eine Elternbeirats-Beratung zur Höhe der Elternbeiträge ist<br />
auch künftig ohne Haushalts-Einsicht nicht möglich. Diese wird unter Berufung auf Art. 14<br />
���������������������������������������������������������������������������������������<br />
folgendem Zusatz im BayKiBiG Art. 14 (4) oder entsprechend in der AVBayKiBiG<br />
klargestellt werden: ��������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������<br />
Beispiel 2: Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer verstärkten Familienorientierung (BayBEP) sollte von<br />
���������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Konnexität ist ein funktionierender Elternbeirat mit Einflussmöglichkeit ein unverzichtbares<br />
�����������������������������������������������������������������������������������<br />
bisher im Art. 12 BayKiG wird Elternarbeit immer dann versagen, wenn es zwischen den<br />
�����������������������������������������<br />
Darüber hinaus beantragt die ABK eine Ergänzung der AVBayKiBiG mit der Benennung der<br />
����������������������������� als ����������������������� bei Kita - Anhörungen in<br />
Landesausschüssen des StMAS (siehe auch ABK-Ministergespräch vom 16.05.02 /<br />
����������������������������������������������������������������������������������������<br />
���������������������������������������������<br />
�������: Als eine spezifische Zielvorgabe zur Qualitätssicherung in Einrichtungen <strong>für</strong> kleine<br />
Kinder benennt bereits 2002 die Europäische Kommission in ihrem Pflichtenkatalog die<br />
����������������������������������������������������������������� zwischen<br />
Einrichtungen <strong>und</strong>�����������������������������������<br />
5.4. Welche Probleme ergeben sich aus der Anwendung der Gastkinderregelung <strong>für</strong> die Gemeinden?<br />
Trägerspezifische Fragestellung<br />
6. �����������������������������������������<br />
6.1. ������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Was wäre zu tun, um weitere Verbesserungen zu erreichen?<br />
Eine Verbesserung ist ist aus Elternsicht kaum erkennbar, da die Bemühungen aus der Kita<br />
von der Schule nur selten erwidert werden. Selbstverständlich von hervorragenden<br />
Beispielen dank freiwilliger Leistung persönlich interessierter Lehrkräfte abgesehen.<br />
Hilfreich wäre eine verpflichtende Behandlung des Übergangsthemas in der Aus-, Fort- <strong>und</strong><br />
Weiterbildung der Lehrkräfte.<br />
6.2. Sind der BEP <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>schullehrplan aufeinander abgestimmt?<br />
���������������������������������������������������������������������������������������<br />
konzeptionell mitgearbeitet. Problem ist, dass <strong>für</strong> Lehrkräfte weder ein Zeitkontingent noch<br />
in der Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung diese Zusammenarbeit verpflichtend vorgegeben ist.<br />
6.3. ���������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
des Übergangs?<br />
Personalspezifische Fragestellung<br />
71
72<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
7. Begleitung / Supervision<br />
Wie wirkt sich die kindbezogene Förderung auf die Möglichkeit der unterstützenden Begleitung bei der Umsetzung<br />
des BEP´s, insbesondere bei der Qualitätssicherung <strong>und</strong> Supervision <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, aus?<br />
Personalspezifische Fragestellung<br />
8. Verschiedenes<br />
8.1. Wie bewerten Sie den im Gesetz vorgesehenen Stellenwert der Tagespflege?<br />
Die neue Förderung der Tagespflege schließt in flexibler Weise Lücken überall dort, wo kein<br />
Platzangebot in Kindertageseinrichtungen besteht. Die Qualität eines Kindergartens als<br />
Bildungseinrichtung wird jedoch in einer Tagespflege unter 8 Kindern keinesfalls<br />
sichergestellt sein.<br />
8.2. Wie schätzen Sie die Stärkung der Kommunen in Sachen Bedarfsfestlegung ein? Sehen Sie die Gefahr, dass der<br />
������������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Kommune ist Finanzier <strong>und</strong> Auftraggeber?<br />
Nach unseren Beobachtungen wird hier noch vielfach mit großer Unsicherheit<br />
experimentiert, beispielsweise Eltern 2-Jahresbuchungen nahegelegt, um die<br />
Planungssicherheit des Trägers zu erhöhen. Als eigentliches Problem sehen wir nicht die<br />
Konnexität, sondern vielmehr die immer noch vorherrschende Meinung in so manchem<br />
��������������������������������������������������������������������������������<br />
Kompetenzen-Gr<strong>und</strong>steinlegung <strong>für</strong> das weitere Leben nichts zu tun.<br />
8.3. Wie bewerten Sie die durchgeführten Bedarfsfestlegungen der Kommunen? Erfolgt die Bedarfsplanung<br />
hinreichend exakt <strong>und</strong> bildet sie den tatsächlichen Bedarf vor Ort ab?<br />
Zur Beantwortung dieser Frage liegen uns zu wenig Erfahrungswerte vor. Das vielfach<br />
be<strong>für</strong>chtete Chaos ist jedoch ausgeblieben.<br />
�����������������������������������������<br />
1. Offene Fragen zum BayKiBiG<br />
1.1. Welches sind Ihrer Ansicht nach die drei dringendsten Veränderungsbedarfe am BayKiBiG?<br />
- Änderung des Anstellungsschlüssels in 1 : 10 (mit Empfehlung 1 : 8)<br />
- Aufhebung der Mindestbuchung von 20 St<strong>und</strong>en pro Woche <strong>für</strong> Hortkinder<br />
��������������������������������������������������������������������������������������<br />
1.2. Wo werden mittelfristig die größten Probleme auftauchen?<br />
In dem Erhalt kleiner Einrichtungen <strong>und</strong> von Einrichtungen mit besonderer pädagogischer<br />
Ausrichtung.<br />
1.3. Welche Probleme sehen Sie langfristig?<br />
Die flächendeckende Sicherstellung der im BayBEP vorgelegten Qualitätsstandards<br />
(Konnexität, Zeit- <strong>und</strong> Personalmangel in den Aufsichtsbehörden, fehlende Rückkoppelung<br />
aus der Basis, ....).<br />
1.4. ��������������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
verb<strong>und</strong>en oder Fehlern im System geschuldet?<br />
Den größten Aufwand zieht bisher die Umstellung auf Neufinanzierung (Software-Schulung<br />
usw. ) sowie die Konzept-Pflicht einschließlich jährlicher Elternbefragung nach sich. Trotz<br />
ausreichend technischer Unterstützung schlagen wir die zeitweise Beistellung einer<br />
Buchhaltungskraft <strong>für</strong> sinnvoll, um die pädagogische Fachkraft wieder vermehrt der Arbeit<br />
am Kind zuzuführen.<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />
2.1. Inwieweit kann das BayKiBiG in seiner aktuell gültigen Form die Gr<strong>und</strong>sätze mehr Fördergerechtigkeit <strong>für</strong> die<br />
Träger, mehr pädagogische Qualität <strong>für</strong> die Kinder, verbesserte Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf <strong>für</strong> die<br />
Eltern einlösen?
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
Einige wichtige Zielvorstellungen <strong>für</strong> die Schaffung dieser Merkmale entziehen sich einer<br />
gesetzlichen Regelung. Wir fordern die Landesregierung auf, sich dessen ungeachtet <strong>für</strong> die<br />
Weiterentwicklung der Kinderbildung- <strong>und</strong> betreuung einzusetzen (siehe unsere<br />
Einzelforderungen).<br />
2.2. Wie wirkt sich die kindbezogene Bezuschussung auf die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes aus?<br />
Welche Vor- bzw. Nachteile sehen Sie?<br />
Personalspezifische Fragestellung<br />
3. Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />
3.1. Lassen die Rahmenbedingungen eine f<strong>und</strong>ierte Umsetzung des BEP zu?<br />
3.2. Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?<br />
3.3. Wie kann die Einhaltung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele nach dem BEP gewährleistet werden?<br />
Personalspezifische Fragestellungen<br />
4. Finanzierung<br />
4.1. Wie wirkt sich das Gebot der Kostenneutralität bei der Umsetzung der kindbezogenen Förderung auf die<br />
Qualität der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungseinrichtungen aus?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.2. Gewichtungsfaktoren<br />
4.2.1. Halten Sie das Finanzierungsmodell über Gewichtungsfaktoren <strong>für</strong> sinnvoll?<br />
4.2.2. Was sind Stärken, was sind Schwächen?<br />
4.2.3. Welche konkreten Veränderungsbedarfe sehen Sie?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
4.2.4. Sind <strong>für</strong> alle Kinder, die besondere Zuwendung benötigen, Gewichtungsfaktoren in ausreichendem Maße<br />
eingeplant?<br />
�����������������������������������������������������������������������������������������<br />
4.2.5. Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internationalem Niveau gewährleistet werden?<br />
Die personelle Ausstattung entspricht europäischem Niveau. Das Problem wird sein,<br />
ausreichend Personal sicherzustellen ohne gesellschaftspolitische Aufwertung der<br />
���������������������������������������������<br />
4.3. Basiswert<br />
4.3.1. Ist der Basiswert ausreichend ausgestattet? (auch im Hinblick auf Verfügungszeiten, Krankheits- <strong>und</strong><br />
Urlaubsvertretungen, Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung pädagogischer Angebote, Umsetzung des BEP, Elternarbeit,<br />
Verwaltungsaufgaben)<br />
Über das Kita-Gesamtbudget gerechnet ist hier gegenüber der alten Finanzierung kein<br />
Mangel nachvollziehbar.<br />
4.3.2. Kann mit dieser Ausstattung Kinderbildung auf internationalem Niveau gewährleistet werden?<br />
Qualifizierte Antwort nur über das IFP möglich<br />
4.4. Buchungsmodell<br />
4.4.1. Ist das Buchungsmodell in der gültigen Fassung praktikabel?<br />
4.4.2. Welches sind die Folgen in den Einrichtungen <strong>für</strong> pädagogisches Personal <strong>und</strong> Träger?<br />
4.4.3. Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
4.5. Situation des Personals<br />
4.5.1. Wie hat sich die Situation des pädagogischen Personals in den Einrichtungen durch das BayKiBiG<br />
verändert (in Bezug auf Sicherheit des Anstellungsverhältnisses, zu leistender Arbeitsumfang, Planbarkeit,<br />
Gehalt)?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
4.5.2. Welche Änderungen im BayKiBiG sind notwendig, um <strong>für</strong> das Personal sichere Arbeitsbedingungen <strong>und</strong><br />
das Anbieten von hochqualitativen pädagogischen Angeboten zu ermöglichen?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
73
74<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
4.6. Betreuungsschlüssel<br />
4.6.1. Halten Sie den empfohlenen Betreuungsschlüssel von 12,5:1 <strong>für</strong> ausreichend um international<br />
konkurrenzfähige Kinderbildung <strong>und</strong> -betreuung zu gewährleisten?<br />
Der Anstellungsschlüssel ist durchaus ein geeignetes Bemessungs- <strong>und</strong><br />
Kontrollinstrument. Vor dem vielzitierten Sparzwang der Kommunen hatten wir jedoch von<br />
Beginn an die volle Ausschöpfung dieses Grenzwertes erwartet. Für die Chance einer<br />
sinnvollen Pädagogik nach BayBEP lautet unsere Forderung: Änderung der Vorgabe in der<br />
AVBayKiBiG: 1:12,5 in den Wert 1:10.<br />
4.6.2. Halten Sie den <strong>für</strong> U3 per Gewichtungsfaktor erhöhten Betreuungsschlüssel <strong>für</strong> ausreichend um<br />
international konkurrenzfähige Kinderbildung <strong>und</strong> -betreuung zu gewährleisten?<br />
Für eine qualifizierte Aussage ist vermutlich der Erfahrungszeitraum noch zu kurz.<br />
4.6.3. Welche Betreuungsschlüssel wären Ihrer Ansicht nach <strong>für</strong><br />
4.6.3.1. KiTas<br />
4.6.3.2. Krippen<br />
4.6.3.3. Horte<br />
4.6.3.4. Tagespflege<br />
notwendig um qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit anbieten zu können?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellung<br />
4.7. Integration von Kindern mit Behinderung<br />
4.7.1. Können alle Kinder mit Behinderung angemessen gefördert werden?<br />
4.7.2. Ist Integration möglich?<br />
4.7.3. Wie ist die Aufteilung der Leistungen <strong>und</strong> Kosten zwischen Kommunen <strong>und</strong> Bezirken verbindlich zu<br />
regeln?<br />
4.7.4. Wo sehen Sie Verbesserungsbedarfe?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
4.8. Sprachförderung<br />
4.8.1. Sind die im BayKiBiG vorgegebenen Rahmenbedingungen ausreichend um Sprachförderung <strong>für</strong> alle<br />
Kinder, die diese benötigen, zu gewährleisten?<br />
4.8.2. Welche Novellierungsbedarfe sehen Sie?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
4.9. Landkindergartenregelung<br />
4.9.1. Besteht bezüglich der Landkindergartenregelung Änderungsbedarf?<br />
4.9.2. Welches sind die Probleme in Zusammenhang mit der Landkindergartenregelung?<br />
4.9.3. Wie können diese Ihrer Ansicht nach gelöst werden?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
5. Bedarfsplanung<br />
5.1. Wie bewerten Sie die geltende Regelung zur Bedarfsplanung in Bezug auf<br />
5.1.1. Bedarfsdeckung des Angebotes insbesondere im Bereich U3 <strong>und</strong> Horte, wobei die Öffnungszeit zu<br />
berücksichtigen ist?<br />
5.1.2. die Rolle der Tagespflege <strong>und</strong> der altersgeöffneten Einrichtungen auch unter Qualitätsgesichtspunkten?<br />
5.1.3. Welche Stellung sollte der Tagespflege zukommen?<br />
5.1.4. Welche Probleme entstehen durch die Altersöffnung bestehender Einrichtungen?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
5.2. Gastkinderregelung<br />
5.2.1. Kollidiert die Gastkinderregelung in ihrer jetzigen Ausgestaltung mit dem b<strong>und</strong>esgesetzlich<br />
festgeschriebenen Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern in Bezug auf pädagogisches Konzept <strong>und</strong><br />
Betreuungszeit?<br />
Bisher gute Einzelbeispiele werden landesweit nur schleppend umgesetzt. Wir rechnen<br />
�����������������������������������������������������������������������������������������<br />
���������������������������������������������������������������������������<br />
5.2.2. Handhaben die Kommunen Bayerns die Ausgestaltung der Gastkinderregelung unterschiedlich?<br />
Ja, je nach familienpoltischer Einstellung des Gemeinderates.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
5.2.3. Wenn ja, wie können diese Probleme Ihrer Ansicht nach gelöst werden?<br />
Unser ����������-Korrekturantrag zu BayKiBiG Art. 23 (3): ����������������������������<br />
������������������������������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������������������������������<br />
�����������������������������������������������������������������������������<br />
�������������������������.<br />
6. Qualität des Angebotes in Horten<br />
6.1. Welche Problemstellungen gibt es im Zusammenhang mit Öffnungszeiten <strong>und</strong> Buchungsmodell?<br />
Schüler besuchen den Hort in der Regel deutlich unter 4 St<strong>und</strong>en täglich<br />
(Verbandsaktivitäten usw.).<br />
6.2. Sind ausreichend Ressourcen vorhanden, um hochwertige pädagogische Angebote machen zu können?<br />
6.3. Ist der Betreuungsschlüssel ausreichend?<br />
Personalspezifische Fragestellung<br />
6.4. Was müsste sich aus ihrer Sicht ändern?<br />
Aufhebung der Mindestbuchung von 20 St<strong>und</strong>en pro Woche <strong>für</strong> Hortkinder<br />
7. Betriebskindertagesstätten<br />
7.1. Inwieweit befördert oder behindert das BayKiBiG das Entstehen von betrieblichen Bildungs- <strong>und</strong><br />
Betreuungsangeboten?<br />
Aus unserer Sicht birgt das neue BayKiBiG hier<strong>für</strong> keine Veränderungen.<br />
7.2. Was müsste sich aus Ihrer Sicht ändern?<br />
8. Early Excellence Center<br />
Bietet das BayKiBiG Rahmenbedingungen, innerhalb derer der Aufbau von Early Excellence Centern befördert<br />
wird? Welche Probleme gibt es?<br />
Träger- / personalspezifische Fragestellungen<br />
9. Elternmitbestimmung<br />
9.1. Sind die Elternbeiräte ausreichend gesetzlich verankert?<br />
Ja, sofern es um das pädagogische Konzept, die jährliche Befragung <strong>und</strong> die Verwendung<br />
�����������������������������������������������������������������������������������������������<br />
zu beobachten.<br />
Beispiel 1: Art. 14 (4) BayKiBiG: Eine Elternbeirats-Beratung zur Höhe der Elternbeiträge ist<br />
auch künftig ohne Haushalts-Einsicht nicht möglich. Diese wird unter Berufung auf Art. 14<br />
���������������������������������������������������������������������������������������<br />
folgendem Zusatz im BayKiBiG Art. 14 (4) oder entsprechend in der AVBayKiBiG<br />
klargestellt werden: ��������������������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������<br />
Beispiel 2: Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer verstärkten Familienorientierung (BayBEP) sollte von<br />
���������������������������������������������������������������������������������������������<br />
Konnexität ist ein funktionierender Elternbeirat mit Einflussmöglichkeit ein unverzichtbares<br />
�����������������������������������������������������������������������������������<br />
bisher im Art. 12 BayKiG wird Elternarbeit immer dann versagen, wenn es zwischen den<br />
�����������������������������������������<br />
Darüber hinaus beantragt die ABK eine Ergänzung der AVBayKiBiG mit der Benennung der<br />
����������������������������� als ����������������������� bei Kita - Anhörungen in<br />
Landesausschüssen des StMAS (siehe auch ABK-Ministergespräch vom 16.05.02 /<br />
11.11.03 sowie MinRat Dunkl vom 28.01.03). Langjährig bewährte Beispiele finden sich in<br />
anderen B<strong>und</strong>esländern, z.B. Rheinland-Pfalz.<br />
�������: Als eine spezifische Zielvorgabe zur Qualitätssicherung in Einrichtungen <strong>für</strong> kleine<br />
Kinder benennt bereits 2002 die Europäische Kommission in ihrem Pflichtenkatalog die<br />
����������������������������������������������������������������� zwischen<br />
Einrichtungen <strong>und</strong>�����������������������������������������������������������������������<br />
Fällen wird von Trägerseite die Einrichtung eines Elternbeirates als nicht mehr erforderlich<br />
erachtet, da sein Zustandekommen nicht mehr förderrelevant ist.<br />
75
76<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
9.2. Ist Mitsprache <strong>und</strong> Mitbestimmung der Eltern unter den gesetzlichen Gegebenheiten in zufrieden stellendem<br />
Maße möglich?<br />
Anhörung ist keine Mitbestimmung, als unveränderter Rechtsstatus des EB (wie Art. 12<br />
BayKiG).<br />
9.3. Ist Elternarbeit im notwendigen, ausreichenden, zufrieden stellenden oder gutem Maße möglich?<br />
Bedingt, solange keine Konfliktsituation eintritt.<br />
10. Übergang Kita Gr<strong>und</strong>schule<br />
10.1. Bietet das BayKiBiG in der aktuell gültigen Fassung die Rahmenbedingungen um eine enge Zusammenarbeit<br />
zwischen KiTa <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule zu gewährleisten?<br />
Im BayBEP sind sehr gute Lösungsansätze <strong>für</strong> die Schnittstelle Kindergarten / Schule<br />
vorgegeben. An Wissen <strong>und</strong> Zeit, oft auch an Einsicht, fehlt es hierzu jedoch auf der<br />
Schulseite.<br />
10.2. Wo sehen Sie Handlungsbedarfe?<br />
Änderung der ASchO bzw. der Lehrpläne <strong>für</strong> die ersten Gr<strong>und</strong>schulklassen.<br />
11. Informationspolitik<br />
11.1. Wie bewerten Sie die Praxis der Staatsregierung, zentrale Informationen zur Ausgestaltung des BayKiBiG in<br />
unregelmäßigen Abständen <strong>und</strong> unstrukturierter Weise an die Einrichtungen zu schicken<br />
�������������������������������������������������������������������������������������������������<br />
��������������������������������������������������������������������������������������������<br />
als Sammelband bereit zu stellen.<br />
11.2. <strong>und</strong> dies nur an registrierte Einrichtungen?<br />
Diese Praxis ist uns unbekannt.<br />
Ottobrunn, 26. September 2007<br />
��������������������������������������<br />
����������������������������������<br />
������������������������������������<br />
E-Mail: Eltern.Kindergarten.Bayern@t-online.de
ANDREAS GÖRRES<br />
Anlage 4<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Landesverband Bayern<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert deutliche Nachbesserungen<br />
beim BayKiBiG München, 25.09.07<br />
Stellungnahme des PARITÄTISCHEN zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> am Donnerstag, den 27. September 2007 zum<br />
Thema „BayKiBiG“<br />
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern wird die Bayerische<br />
Staatsregierung im Rahmen der Landtagsanhörung am 27.09.07 auffordern, gr<strong>und</strong>legende<br />
Änderungen am Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz (Bay-<br />
KiBiG) vorzunehmen. In der seit dem 01.08.2005 vorliegenden Form konnte das Gesetz<br />
zuwenig Akzeptanz bei der Umsetzung unter den vom PARITÄTISCHEN vertretenden<br />
Trägern von Kindertageseinrichtungen finden.<br />
Öffnung <strong>für</strong> verschiedene Altersgruppen<br />
Die einheitliche gesetzliche Regelung zur Förderung aller Altersgruppen bis zehn<br />
Jahren in Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder findet gr<strong>und</strong>sätzlich die Zustimmung des<br />
PARITÄTISCHEN, weil damit die Notwendigkeit des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen<br />
<strong>für</strong> Kinder unter drei <strong>und</strong> über sechs Jahren anerkannt wurde <strong>und</strong> die bisherige<br />
Mangelsituation beseitigt werden soll.<br />
Auch das Bestreben der Bayerischen Staatsregierung, die Aufwendungen <strong>für</strong> die frühe<br />
Bildung von Kindern <strong>und</strong> zur Unterstützung ihrer Familien zu erhöhen, wird vom<br />
Paritätischen Wohlfahrtsverband ausdrücklich gewürdigt.<br />
Ausbau der Betreuungsangebote<br />
Das BayKiBiG kann jedoch der b<strong>und</strong>espolitischen Zielsetzung eines zügigen Ausbaus<br />
der Betreuungsangebote <strong>für</strong> unter Dreijährige <strong>und</strong> dem <strong>für</strong> 2013 geplanten<br />
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nur gerecht werden, wenn auch der<br />
Freistaat Bayern mehr Geld als bisher zur Verfügung stellt <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Änderungen<br />
am Gesetzestext vornimmt. Auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der demographischen<br />
Entwicklung ist es unabdingbar, dass das Angebot der Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />
weiter flexibilisiert <strong>und</strong> ausgebaut werden muss. Die gr<strong>und</strong>sätzliche Kostenfreiheit<br />
der Kindertagesbetreuung wird diesen Erfordernissen eher gerecht, als der bereits<br />
als "Herdprämie" bezeichnete Vorschlag eines Betreuungsgeldes <strong>für</strong> die Eltern, die<br />
ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Einrichtung geben wollen.<br />
Frühe Bildungschancen<br />
Alle Kinder müssen den gleichen Zugang zur Bildung erhalten. Der Bayerische Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) ist gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet, Bildungsprozesse in<br />
der Elementarpädagogik zu begleiten. Das BayKiBiG wird dem hohen Bildungsanspruch<br />
des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes aber nicht gerecht, weil die personellen<br />
Voraussetzungen da<strong>für</strong> in den Kindertageseinrichtungen mit der bisherigen Finanzierung<br />
nicht leistbar sind (z. B. Mindestanstellungsschlüssel 1:12.5, Kinder unter einem<br />
Jahr) <strong>und</strong> der BEP auf die Bildung <strong>und</strong> Erziehung von 3-6 jährigen Kindern fokussiert<br />
ist.
78<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Kindbezogene Förderung<br />
Das BayKiBiG schreibt als Fördersystematik die so genannte kindbezogene Förderung<br />
fest. Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten nicht mehr pauschal pro Gruppe,<br />
sondern je nach Anwesenheitszeit der einzelnen Kinder gefördert werden. Die<br />
kindbezogene Finanzierung ist gr<strong>und</strong>sätzlich dazu geeignet, die Gerechtigkeit <strong>und</strong><br />
die Zielgenauigkeit der Förderung zu erhöhen. Die ersten Auswirkungen dieser Fördersystematik<br />
haben aber auch zu einer Fülle von zusätzlichen Verwaltungsvorschriften<br />
(z. B. 60 Newsletter) <strong>und</strong> zusätzlichen Verwaltungsabläufen geführt. Einzelne<br />
Träger müssen <strong>für</strong> bis zu einem Drittel aller von Ihnen betreuten Kindern jeweils einzelne<br />
Jahresabrechnungen an Dutzende verschiedene Gemeindeverwaltungen stellen.<br />
Verwaltungsaufwand<br />
Die Verwaltungsaufgaben bei Trägern <strong>und</strong> Einrichtungen haben mit Einführung des<br />
BayKiBiG enorm zugenommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Träger <strong>für</strong> die<br />
Verwaltungsaufgaben gr<strong>und</strong>sätzlich keine direkte Förderung erhalten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des BayKiBiG sind neue <strong>und</strong> zusätzliche Verwaltungsaufgaben entstanden,<br />
die ausschließlich in den Einrichtungen erbracht werden müssen. Der Verwaltungsaufwand<br />
ist bayernweit zu vereinheitlichten <strong>und</strong> deutlich zu reduzieren, um dem Anspruch<br />
der Input-Steuerung gerecht zu werden <strong>und</strong> mehr Mittel <strong>für</strong> die direkte<br />
Betreuung der Kinder zu gewährleisten.<br />
Beteiligung an der Bedarfsplanung<br />
Nachbesserungsbedarf sieht die PARITÄTISCHE weiterhin bei der Sicherstellung<br />
<strong>und</strong> Planung aller Betreuungsangebote <strong>für</strong> Kinder, die mit dem BayKiBiG allein in die<br />
Entscheidungsbefugnis der Kommunen gelegt wurden. Die gesetzlich festgelegte<br />
Beteiligung der Wohlfahrtsverbände an der Bedarfsplanung <strong>für</strong> Kindertagesstätten<br />
vor Ort wurde bisher nur unzureichend realisiert. Die einseitige Bevorzugung der<br />
Kommunen hat die politisch gewollte Vielfalt des Angebotes <strong>für</strong> Eltern <strong>und</strong> Kinder<br />
reduziert. Das elterliche Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht wird vom Bayrischen Gemeindetag<br />
als ein "Hauptproblem" bezeichnet <strong>und</strong> die der in Artikel 4 unter Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />
formulierte Subsidiaritätsgedanke: "Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen<br />
geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen<br />
Trägern betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können,<br />
sollen die Gemeinden <strong>und</strong> die Träger der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen<br />
absehen.", findet in der politischen Praxis vor Ort keine Aufmerksamkeit. Es<br />
widerspricht dem Prinzip der kindbezogenen Förderung, wenn die Finanzierung auf<br />
von der Gemeinde als bedarfsnotwendig festgestellte Plätze reduziert wird.<br />
Gastkinderregelung<br />
Bisher konnten Eltern wählen, in welche Einrichtung sie ihr Kind geben wollten. Dies<br />
bedeutete auch eine Wahlmöglichkeit unter verschiedenen pädagogischen <strong>und</strong> wertorientierten<br />
Angeboten, wie z.B. konfessionelle Kindertagesstätten oder Einrichtungen<br />
mit Waldorf-Pädagogik. Das hat sich mit dem BayKiBiG gr<strong>und</strong>legend geändert.<br />
Dadurch wird Zielsetzung der Bayerischen Staatsregierung, die Vereinbarkeit von<br />
Familie <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit zu verbessern, permanent konterkariert. Eltern können<br />
nicht mehr ohne Zustimmung ihrer Wohnsitzgemeinde einen Platz in einer betriebsnahen<br />
Betreuungseinrichtung am Arbeitsplatz eines Elternteils erhalten, wenn dieser<br />
sich außerhalb der Wohnsitzgemeinde befindet:
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Der PARITÄTISCHE fordert daher erneut, dass <strong>für</strong> die finanzielle Förderung aller<br />
Plätze in einer Kindertagesstätte jeweils der örtliche Träger zuständig ist <strong>und</strong> die<br />
Kommunen die Erstattung der Betreuungskosten <strong>für</strong> Kinder aus den Nachbargemeinden<br />
untereinander regeln.<br />
Integration<br />
Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes war absehbar, dass der vorgesehene<br />
Erhöhungsfaktor zur Integration von behinderten Kindern nicht ausreicht, um den<br />
erreichten qualitativen Standard zu halten. Hier waren zweijährige zähe Verhandlungen<br />
mit den verschiedenen Kostenträgern erforderlich, damit die gesetzlich gewünschten<br />
Integrationsaufgaben von den Trägern wahrgenommen werden konnten<br />
<strong>und</strong> Kinder mit Behinderungen nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden<br />
mussten. Die Leidtragenden waren neben vielen Kindern mit Behinderungen <strong>und</strong><br />
deren Eltern auch die freien Träger, die zwei Jahre mit einer rechtlich ungeklärten<br />
Situation <strong>und</strong> mit finanziellen Unwägbarkeiten zu leben hatten.<br />
Pädagogisches Personal<br />
Der vom Gesetzgeber gewünschte Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten <strong>für</strong> unter<br />
Dreijährige <strong>und</strong> der <strong>für</strong> 2013 geplante Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />
ist nur mit einer Qualifizierungsoffensive <strong>für</strong> das pädagogische Personal, der Schaffung<br />
von weiteren Ausbildungsmöglichkeiten <strong>und</strong> höherwertigen Ausbildungsabschlüssen<br />
zu begegnen. Dazu sind aber auch die Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> die Bezahlung<br />
der Fachkräfte spürbar zu verbessern. Die Umsetzung von qualitativen<br />
Standards in der Elementarpädagogik, wie sie der BEP formuliert, ist nur durch eine<br />
Verbesserung des kindbezogenen Anstellungsschlüssels in allen Einrichtungen der<br />
Kindertagesbetreuung zu erreichen.<br />
Bürgerschaftliches Engagement<br />
Die flächendeckende Implementierung des Bürgerschaftlichen Engagements in Kindertagesbetreuungseinrichtungen<br />
ist anzustreben. Dazu muss es dem Personenkreis<br />
engagierter Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern ermöglicht werden, Ihre Kompetenzen auch<br />
direkt in den Einrichtungen mit den Kindern einzubringen, ohne dabei die Aufgaben<br />
des hauptberuflichen Personals zu übernehmen. Bürgerschaftliches Engagement in<br />
der Kindertagesbetreuung ist zu fördern <strong>und</strong> zu belohnen, die Ehrenamtlichen sind<br />
<strong>für</strong> besondere Aufgaben in den Einrichtungen bei Bedarf angemessen <strong>und</strong> unentgeltlich<br />
zu schulen.<br />
79
Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband (BLLV) e. V.<br />
Forum „Kindertagesstätten“<br />
Stellungnahme<br />
des Forum Kindertagesstätten im BLLV<br />
anlässlich der Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong><br />
<strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
am Donnerstag, den 27. September 2007<br />
zum Thema „BayKiBiG“<br />
Bayerischer Lehrer- <strong>und</strong> Lehrerinnenverband e. V. � Bavariaring 37 � 80336 München<br />
Tel. 089 721001-0 � Fax 089 7250324 � www.bllv.de<br />
Anlage 5<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Sigrid Hepting im August 2007
82<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Forderungen<br />
� Eine dem Bindungsbedürfnis <strong>und</strong> Alter der Kinder entsprechende<br />
Personal:Kind-Relation, beginnend mit 1:8 im Kindergarten <strong>und</strong> 3-5:10<br />
in der Krippe<br />
� Abschaffung der Gewichtungsfaktoren, außer <strong>für</strong> die Integration<br />
� Ausreichende Räumlichkeiten <strong>für</strong> Kleingruppenarbeit / Mittagsschlaf<br />
/Mahlzeiten/ Hausaufgaben (mehrere zusätzliche kleine Räume)<br />
� Eine Kernzeit von mind. sechs St<strong>und</strong>en<br />
� 2/3 Arbeitszeit am Kind; 1/3 Vorbereitungszeit <strong>für</strong> Beobachtung,<br />
Dokumentation, Elterngespräche, Teamgespräche, externe <strong>und</strong> interne<br />
Fortbildung gegeben ist<br />
� Teilweise Freistellung der Leitung (zur Vorbereitung von<br />
Teambesprechungen, Verwaltungstätigkeiten; <strong>für</strong> Vernetzung <strong>und</strong><br />
Zusammenarbeit mit der Schule oder Institutionen der<br />
Jugendhilfe/<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen/Beratungsstellen) / ab 4 Gruppen<br />
Freistellung<br />
� Umwandlung der Erzieherinnenausbildung durch die Aufnahme eines<br />
Bachelor-/Master-Studienganges in das Hochschulrahmengesetz <strong>und</strong><br />
berufsbegleitende Weiterqualifizierung der im Beruf stehenden<br />
Erzieherinnen<br />
� Krankheitsvertretung ab einer Woche<br />
� Je nach Alter der Kinder entsprechende Zusatzqualifikation des<br />
Personals<br />
� Sichere Arbeitsplätze <strong>und</strong> -zeiten<br />
Seite 2
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Vorbemerkung<br />
Seite 3<br />
Seit dem Jahr 2000 hatten wir Gelegenheit am Gesetzgebungsprozess mitzuwirken <strong>und</strong> zu<br />
dessen Evaluation beizutragen. Dies erfolgte zeitweilig mit einem Sitz in der örtlichen<br />
Modellkommission in Landsberg/Lech, in der Modellkommission, über Stellungnahmen zum<br />
Gesetz, zur Ausführungsverordnung, zum Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan, sowie mit<br />
zwei Anhörungen/schriftlichen Stellungnahmen im <strong>Sozial</strong>ausschuss des Bayerischen Landtages.<br />
Das als ergebnisoffen titulierte Beratungsverfahren zum Gesetz ließ die Experten <strong>und</strong><br />
Expertinnen, Vertreter/innen der Träger, der Eltern, des Personals <strong>und</strong> der Wissenschaft hoffen,<br />
dass ihre Einwände jedenfalls teilweise gehört <strong>und</strong> entsprechende Maßnahmen <strong>und</strong> Änderungen<br />
ergriffen <strong>und</strong> eingearbeitet werden würden. Das von allen Beteiligten gezeigte hohe<br />
Engagement, Kenntnisreichtum <strong>und</strong> Fähigkeiten blieben leider wirkungslos. Lediglich die<br />
Belange der Kommunen fanden mit der Gastkinderregelung Berücksichtigung.<br />
Zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes muss festgestellt werden, dass sich die Vorhersagen,<br />
Bedenken <strong>und</strong> Be<strong>für</strong>chtungen sämtlich bewahrheiteten <strong>und</strong> z. T. noch von der Realität<br />
übertroffen werden.<br />
Dass nach wie vor in Kindertagesstätten gute Arbeit geleistet wird, dass die Kinder gerne in ihre<br />
Einrichtung gehen <strong>und</strong> Eltern ihre Kinder dort gerne abgeben, ist ausschließlich der Motivation,<br />
dem weit bis ins Privatleben hineinreichenden aufopfernden Tätigkeit <strong>und</strong> ein bis zur<br />
Selbstausbeutung betriebenen hohen Engagement des Personals <strong>und</strong> der Anpassungsfähigkeit<br />
der Kinder geschuldet. In keinem Berufsfeld findet sich eine derart hohe Berufsbindung, wie bei<br />
Erzieherinnen (aus: Mitarbeiterinnen in Kitas zu Veränderungswünschen im Berufsfeld <strong>und</strong><br />
Erwartungen an einen Berufsverband, Befragung des BLLV Februar 2004, von Dr. Gerhard<br />
Hüfner <strong>und</strong> Sigrid Hepting)<br />
Beim Ausbau qualitativer Gesichtspunkte hauptsächlich auf die Belastbarkeit der vornehmlich<br />
weiblichen Beschäftigen zu setzen, ist schlichtweg nicht mehr legitim.<br />
Zum wiederholten Mal ist die Landesregierung gefragt die im Nachfolgenden beschriebenen<br />
Veränderungen herbeizuführen <strong>und</strong> die frühkindliche Bildung, sowie die Ausbildung der im<br />
Berufsfeld Tätigen auf internationales Niveau anzuheben <strong>und</strong> ihrem Auftrag, fern aller Lippenbekenntnisse,<br />
gerecht zu werden. Es ist schon allzu viel Zeit vergangen.<br />
83
84<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
1. Zur positiven Entwicklungen seit Einführung des BayKiBiG<br />
Zu Frage 1 der CSU-Fraktion<br />
Seite 4<br />
Große Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong>, langen<br />
Öffnungszeiten <strong>und</strong> einer breiten Altersmischung sowie solche, die bis zu 30 Kindern in einer<br />
Gruppe betreuten, konnten durch den Anstellungsschlüssel <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren ihren<br />
Personalstand aufstocken.<br />
Die Bereitschaft der Kommunen Plätze <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder anzubieten hat<br />
sich durch die Finanzierungsmöglichkeiten über die Landesmittel erhöht.<br />
Im Zuge des Erhalts von Arbeitsplätzen <strong>und</strong> Einrichtungen ist der Anteil der Plätze <strong>für</strong> Kinder<br />
unter drei Jahren in Kindergärten <strong>und</strong> Horten gestiegen, allerdings unter Bedingungen, die<br />
aus entwicklungspsychologischer Sicht, fragwürdig sind. Die Öffnungszeiten wurden<br />
ausgedehnt; attraktive Bildungs- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten werden am Nachmittag, bei Horten<br />
am frühen Abend angeboten, um die Existenz der Einrichtungen zu sichern.<br />
Die Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule wurde ins öffentliche Bewusstsein<br />
gerückt <strong>und</strong> mancherorts intensiviert.<br />
Durch die Einführung des Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes wurde der Aspekt<br />
der frühkindlichen Bildung betont <strong>und</strong> löste eine breite öffentliche Diskussion aus, die bis<br />
heute andauert. Dabei spielen v. a. Prozess- Struktur- <strong>und</strong> Personalqualität eine große Rolle.<br />
Forderungen nach einer altersadäquaten Personal-Kind-Relation, konstanten Beziehungen,<br />
einer universitären Ausbildung des Personals in Kindertagesstätten,<br />
Forschungseinrichtungen etc. werden in Tageszeitungen, Studien, Fachveröffentlichungen<br />
<strong>und</strong> –diskussionen gestellt.<br />
2. Zur negativen Entwicklungen/Beratungsbedarf<br />
Zu Frage 2 <strong>und</strong> 3 der CSU-Fraktion<br />
Die negativen Entwicklungen (s. u.) sind nicht auf eine falsche Anwendung des Gesetzes<br />
zurück zu führen, sondern auf die Beratungsresistenz des Gesetzgebers, der umfassend<br />
informiert wurde: in zwei Anhörungen (Oktober 2004/April 2005) <strong>und</strong> in der Modelkommission,<br />
sowie den Auswertungen des Institutes <strong>für</strong> soziale <strong>und</strong> kulturelle Arbeit (ISKA)<br />
an den Modellstandorten Landsberg/Lech <strong>und</strong> Bayreuth <strong>und</strong> den Auswertungen nach der<br />
Modellphase zum BEP (Erprobung des Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans/-<br />
Wissenschaftliche Begleitung/Sitzung der Fachkommission am 13.12.04/ Handout zu:<br />
Überblick über die wissenschaftlich begleitete Erprobung im Kindergartenjahr 2003/04 <strong>und</strong><br />
deren Auswertung, Eva Reichert Garschhammer), der Personalbefragung des BLLV am<br />
Modellstandort Landsberg im Oktober 2004 <strong>und</strong> der SPD-Fraktion im Februar 2007 sowie<br />
der Stellungnahme des BLLV zum Entwurf der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen<br />
Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetzes (BayKiBiGV) vom 11.08.2005
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
3. Zur Änderung beim Buchungsverhalten der Eltern /Routine<br />
Zu Frage 4 der CSU-Fraktion<br />
Beim Umgang mit den Buchungszeiten hat sich sowohl auf Seiten des Personals, wie auf<br />
Seiten der Eltern eine gewisse Routine eingestellt. Die Eltern buchen von sich aus länger. In<br />
ländlichen Regionen <strong>und</strong> außerhalb von Ballungsräumen wird versucht Eltern zu längeren<br />
Buchungszeiten zu überreden <strong>und</strong> zusätzliche Angebote in die Randzeiten zu legen, damit<br />
das Personal gehalten werden kann. Der Verwaltungsaufwand ist bei den Neueinschreibungen<br />
im März/April <strong>und</strong> zu Beginn des Kindergartenjahres, wo es häufig zu<br />
Umbuchungen kommt, jedoch immer noch sehr hoch. Je bedarfsgerechter <strong>und</strong> flexibler ein<br />
Träger auf die Bedürfnisse der Eltern eingeht, umso höher ist der Verwaltungsaufwand.<br />
3.1 Zur Erweiterung der Öffnungszeiten<br />
Zu Frage 5 der CSU Fraktion<br />
Seite 5<br />
Zwar wurden die Öffnungszeiten erweitert, entsprechende Räumlichkeiten, z.B.<br />
Vergrößerung <strong>und</strong> Ausstattung der Küche <strong>und</strong> Essräume oder Ruheräume/Mittagsschlaf<br />
kamen nicht hinzu. Dies betrifft vor allem ältere Einrichtungen <strong>und</strong> kleine Einrichtungen, die<br />
baulich auf eine vier- bis sechsstündige tägliche Betreuungszeit hin errichtet worden waren.<br />
Sie weisen weder eine den Hygiene- <strong>und</strong> Lebensmittelbestimmungen gerechte Küche auf,<br />
noch sind sie mit z. B. zwei Gruppenräumen <strong>und</strong> einem Gruppennebenraum mit<br />
ausreichenden Ruhemöglichkeiten ausgestattet. Für die gemeinsame Mittagsmahlzeit <strong>und</strong><br />
einer Ruhephase <strong>für</strong> die jüngeren Kinder werden täglich massive Auf- <strong>und</strong> Umräumaktivitäten<br />
in Kauf genommen, deren Zeitaufwand <strong>für</strong> die eigentliche pädagogische Arbeit<br />
verloren geht. Für die Kinder führen längere Buchungszeiten oftmals zu einem Gruppen- <strong>und</strong><br />
Bezugspersonenwechsel, da sie u. U. aus ihrer Stammgruppe in die Mittagsgruppe wechseln<br />
müssen <strong>und</strong> noch einmal am Nachmittag in die Gruppe, deren Kinder lange da bleiben, bzw.<br />
erst am Nachmittag kommen. Je kleiner eine Einrichtung <strong>und</strong> je weniger Kinder im<br />
Einzugsgebiet vorhanden sind, desto massiver besteht dieses Problem. Große Einrichtungen<br />
können Bezugssysteme leichter an den Buchungszeiten der Eltern ausrichten.<br />
Je nach zeitlicher Auslastung einer Einrichtung, die stark vom aktuellen Buchungsverhalten<br />
der Eltern abhängt, müssen Dienstpläne immer wieder neu angepasst werden. Zum einen<br />
erfordert dies einen zeitlichen Mehraufwand <strong>für</strong> Leitungskräfte, zum anderen muss sich das<br />
Personal äußerst flexibel zeigen <strong>und</strong> die persönliche Lebensgestaltung immer wieder den<br />
Erfordernissen der Arbeitsstelle anpassen. Die Einhaltung von Arbeitspausen ist kaum noch<br />
möglich. Kommt es zu krankheitsbedingten Ausfällen, so ist es besonders schwierig die<br />
Nachmittagsst<strong>und</strong>en abzudecken.<br />
4. Zu Gewichtungsfaktoren<br />
Zu den Fragen<br />
4, 6, 10 <strong>und</strong> 19 der CSU Fraktion;<br />
4.3 bis 4.5, 4.8 <strong>und</strong> 4.10 der SPD Fraktion;<br />
4.2, 4.7, 4.8, 5.1.4 <strong>und</strong> 6 Bündnis 90/Die Grünen<br />
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86<br />
4.1 Kinder mit (drohender) Behinderung<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Die Aufnahme von Kindern mit (drohender) Behinderung gestaltet sich durch den massiven<br />
Mehraufwand <strong>für</strong> die Antragsstellung/Leistungsbeschreibung beim Bezirk als äußerst<br />
schwierig. Zudem benötigt das Genehmigungsverfahren so viel Zeit, dass den Eltern dieser<br />
Kinder keine verlässlichen Zusagen gemacht werden können. Ausreichendes Personal kann<br />
ohne Genehmigung nicht einfach vorgehalten werden. Die Unsicherheit bezüglich der<br />
Genehmigung lässt Träger eher vor dieser Entscheidung zurückschrecken. Zudem ist die<br />
Kooperationsbereitschaft der Bezirke sehr mangelhaft.<br />
Seite 6<br />
Bis der Nachweis über „Störungsbilder“, z.B. Entwicklungsverzögerungen im motorischen<br />
<strong>und</strong> sprachlichen Bereich, der Verhaltensauffälligkeiten, emotionaler Störungen, ADHS <strong>und</strong><br />
Wahrnehmungsdefizite, erbracht ist, vergeht viel Zeit: Zeit, um Eltern mit den Beobachtungen<br />
des Fachpersonals vertraut zu machen, Wartezeit auf die diagnostische Abklärung, Zeit <strong>für</strong><br />
die Antragstellung <strong>und</strong> Bewilligung von Integration. Oft hat ein Kind das Schulalter bereits<br />
erreicht bis diese Vorgänge abgeschlossen sind.<br />
Trotz der massiven Schwierigkeiten hat sich das Angebot an integrativen Plätzen nur<br />
marginal erweitert. Dies ist dem ganz besonders intensiven Einsatz von Kommunen <strong>und</strong><br />
Tagesstättenleitungen zu verdanken.<br />
Ein Gewichtungsfaktor von 4,5 <strong>für</strong> behinderte Kinder reicht bei weitem nicht aus um den<br />
derzeitigen Standard zu halten. Berechnungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege<br />
sehen einen Faktor von 6 als realistisch an.<br />
4.2 Kinder aus Familien mit Migrationshintergr<strong>und</strong> / Vorkurse<br />
Dass der Integration von Kindern mit Migrationshintergr<strong>und</strong> ein besonderer Stellenwert<br />
beigemessen wird, ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen. Vor allem Kindertagesstätten in Stadt- <strong>und</strong><br />
Ortsteilen mit einem hohen Migrantenanteil profitieren davon.<br />
Vorkurse werden dort angeboten, wo sich aus der Anzahl der betroffenen Kinder Kleingruppen<br />
bilden lassen. Schwierigkeiten bereitet jedoch das Bringen <strong>und</strong> Abholen der Kinder<br />
in <strong>und</strong> von der Schule/andere Einrichtung. Fällt diese Aufgabe der Lehrerin zu, so wird dies<br />
nicht auf ihre St<strong>und</strong>entafel angerechnet. Wird eine Fachkraft damit betraut, fehlt sie in der<br />
Einrichtung, die Personal:Kind-Relation verschlechtert sich. Bei krankheitsbedingten<br />
Personalausfällen ist der Bring- <strong>und</strong> Holservice nicht zu leisten. Übernehmen die Eltern<br />
selbst diese Aufgabe, so setzt dies voraus, dass sie zu dieser Zeit nicht arbeiten, keinen<br />
Säugling zu betreuen haben, etc.<br />
4.3 Kinder unter 3 Jahren/Schulkinder in Kindergärten<br />
Trotz massiver pädagogischer Bedenken werden vor allem unter 3Jährige in Kindergärten<br />
aufgenommen, oftmals durch Druck von Seiten des Trägers, der dadurch die Auslastung der<br />
Einrichtung sichert. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass in den meisten Einrichtungen die<br />
Räumlichkeiten, Einrichtung <strong>und</strong> das Spielmaterial da<strong>für</strong> völlig ungeeignet sind.<br />
Ergonomische <strong>und</strong> sicherheitsrelevante Gesichtspunkte, z.B. Spielmaterial, das weder<br />
geschluckt noch abgelutscht werden sollte, bleiben völlig unberücksichtigt. Dringend
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
erforderlich wäre eine verpflichtende Fortbildung derjenigen Teams, die mit einer erweiterten<br />
Altersmischung arbeiten. Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinderpflegerinnen werden in ihrer Ausbildung<br />
nicht ausreichend <strong>für</strong> ihre pädagogische Tätigkeit mit Kleinkinder/Säuglingen <strong>und</strong> Schulkindern<br />
ausgebildet. Eine Umsetzung des BEP ist unter den Bedingungen einer breiten<br />
Altersmischung schlichtweg unmöglich.<br />
Derart große Unterschiede in der Entwicklung existieren in den späteren Lebensjahren nicht<br />
mehr, wie sie die Lebensalter von 0 -12 Jahren aufweisen.<br />
Der Aufwand an Pflege <strong>und</strong> die sehr enge Bindung, die Kleinkinder <strong>und</strong> Säuglinge als<br />
unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong> ihre Selbstbildungsprozesse benötigen, ist auch bei der im<br />
Modell vorgesehen Reduzierung der Berechnung von 25 Kindern um jeweils einen Platz in<br />
keiner Weise zu leisten. Die Pflege dieser Kinder erfordert nachgewiesener Maßen so viel<br />
Zeit, dass den Anforderungen, die Kinder zwischen drei <strong>und</strong> sechs Jahren an das<br />
Fachpersonal stellen, nicht zuletzt zur Vorbereitung auf die Schule, nur in völlig<br />
unzureichender Weise nachgekommen werden kann. (weitere Ausführungen s. unsere<br />
Stellungnahme vom 14. April 2005 anlässlich der Anhörung im <strong>Sozial</strong>ausschuss des<br />
Bayerischen Landtages). Ausführungen zu Bindung <strong>und</strong> Lernen in der frühen Kindheit, wie<br />
sie im nächsten Punkt (4.4) angeführt werden, gelten <strong>für</strong> Kleinkinder in Kindergartengruppen<br />
ebenso. Allerdings sind die negativen Auswirken als weitaus stärker anzusehen.<br />
4.4 Kinderkrippen<br />
Waren vor Einführung des BayKiBiG eine Erzieherin <strong>und</strong> eine Kinderpflegerin <strong>für</strong> 12<br />
Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder zuständig, so ist es heute möglich, dass bis zu 20 Kinder zu<br />
unterschiedlichen Zeiten von diesen gefördert <strong>und</strong> gepflegt werden müssen. Dabei beträgt<br />
deren Arbeitstag meist acht St<strong>und</strong>en, den sie mit den Kindern zubringen. Verfügungszeiten<br />
sind massiv gekürzt worden oder entfallen vollständig. Elterngespräche, Vorbereitung der<br />
Arbeit, Konzepterstellung, Vernetzungstätigkeiten, etc. müssen in der Freizeit oder während<br />
der Anwesenheit der Kinder durchgeführt werden.<br />
Kindern unter diesen Bedingungen eine sichere Bindung <strong>und</strong> eine konstante Kindergruppe<br />
zu ermöglichen, sowie ihre Fähigkeiten individuell <strong>und</strong> angemessen zu fördern, kann nicht<br />
erwartet werden.<br />
Dass unter diesen Umständen das Fachpersonal in der Lage ist<br />
� „die Signale des Kindes wahrzunehmen“<br />
� „richtig zu interpretieren <strong>und</strong>“<br />
� „prompt sowie“<br />
� „angemessen darauf zu reagieren <strong>und</strong> gleichzeitig“<br />
� „sein Bedürfnis nach Selbstregulation <strong>und</strong> Selbstbestimmung zu respektieren“<br />
muss bezweifelt werden. (Mary Ainsworth aus „Früheste Kindheit: Schutz- <strong>und</strong><br />
Risikofaktoren <strong>für</strong> die Entwicklung“ von Fabienne Becker-Stoll in „Zukunftshandbuch<br />
Kindertagesstätten“, Hrsg. Hildegrad Rieder-Aigner)<br />
Fabienne Becker-Stoll schreibt in demselben Fachbeitrag: „Sichere ErzierIn-Kind-Bindungen<br />
entstehen in Kindergruppen, in denen die Gruppenatmosphäre durch ein emphatisches<br />
ErziehrInnenverhalten bestimmt wird, das gruppenbezogen ausgerichtet ist <strong>und</strong> die die<br />
Seite 7<br />
87
88<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Dynamik der Gruppensituation reguliert. Dieses ErzieherInnenverhalten bildet sich<br />
besonders in kleinen <strong>und</strong> stabilen Gruppen.“<br />
Die kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogene Förderung sowie der viel zu geringe Basiswert nehmen<br />
in Kauf, dass die wichtigsten Gr<strong>und</strong>bedürfnisse von Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern unbeachtet<br />
bleiben müssen. Dies wird Auswirkungen auf die persönliche Bildungsbiographie, die<br />
Fähigkeit ein Leben lang zu lernen, die Verdienstmöglichkeiten eines jeden Kindes haben<br />
<strong>und</strong> den Staat steuerlich belasten, anstatt Steuereinnahmen zu generieren, denn: „Die<br />
Qualität des emotionalen Umfeldes <strong>und</strong> der Grad der frühkindlichen geistigen Förderung<br />
beeinflussen die späteren intellektuellen <strong>und</strong> sozioemotionalen Fähigkeiten.“ (ebd.)<br />
Die Bedingungen <strong>für</strong> Eltern, Kinder <strong>und</strong> Personal in Tagespflege oder Großtagespflege sind<br />
hier weitaus besser <strong>und</strong> <strong>für</strong> Kinderkrippen wünschenswert (s. u.).<br />
4.5 Schulkinder<br />
Die Mindestbuchungszeit von 20 St<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Schulkinder in Horten ist nicht einfach zu<br />
erreichen. Ein früherer, als vom St<strong>und</strong>enplan vorgesehener, Unterrichtsschluss kommt<br />
häufiger vor durch Hitzefrei, Lehrerausfall, etc., so dass die Kinder oft länger in der<br />
Einrichtung sind, als über die gebuchten Zeiten abgedeckt ist. Der St<strong>und</strong>enplan ist immer<br />
erst zum neuen Schuljahr bekannt, ebenso Trainingszeiten bei Sportvereinen, privater<br />
Musikunterricht u. Ä. So kommt es im September immer wieder zu Umbuchungen. Wie oben<br />
beschrieben, ist ein Einfluss auf die Buchungszeiten möglich, indem attraktive Spiel- <strong>und</strong><br />
Freizeitangebote nach der Hausaufgabenzeit am frühen Abend angeboten werden. In<br />
einigen Einrichtungen wird dies praktiziert.<br />
4.6 Zu ausreichenden Gewichtungsfaktoren<br />
Seite 8<br />
Gegen eine weitere Ausdifferenzierung der Gewichtungsfaktoren nach bestimmten<br />
Auffälligkeiten, z.B. Sprachdefizite, Verdacht auf ADHS, aggressives Verhalten, derzeitige<br />
Krise in der Familie, Kinder aus armen Verhältnissen (zur Wahrung der Bildungsgerechtigkeit),<br />
spricht der damit verb<strong>und</strong>ene hohe Verwaltungsaufwand. Gewichtungsfaktoren<br />
können den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder <strong>und</strong> ihrer Unterschiedlichkeit nicht gerecht<br />
werden: Jedes Kind, auch das Regelkind, hat einen Bedarf an individueller Zuwendung,<br />
Beobachtung <strong>und</strong> Entwicklungsbegleitung. Schließlich können Kinder <strong>und</strong> ihre Familien<br />
durch z.B. die Geburt eines Geschwisterchens, die Trennung der Eltern, den Tod eines<br />
Familienmitgliedes, Arbeitslosigkeit etc. in Krisen geraten, die nicht mit Gewichtungsfaktoren<br />
erfasst werden können <strong>und</strong> dennoch besonderer Beachtung bedürfen.<br />
Würde der Personal:Kind-Schlüssel im Kindergarten angehoben, sodass eine Fachkraft <strong>und</strong><br />
eine Kinderpflegerin z.B. 15 Kinder von drei bis sechs Jahren im Kindergarten <strong>und</strong> 6 bis 10<br />
Kinder in der Krippe in ihrer Entwicklung zu begleiten <strong>und</strong> anzuregen hätten, könnten<br />
Gewichtungsfaktoren, außer der <strong>für</strong> die Integration behinderter Kinder, vollständig entfallen.<br />
Kleinere Gruppen, bzw. ein besserer Personal:Kind-Schlüssel würde anerkennen, dass jedes<br />
Kind besonders ist <strong>und</strong> ein Recht hat seiner Bezugsperson in der Kindertagesstätte<br />
„aufzufallen“. Der Integrationsgedanke sollte sich deshalb auf jedes Kind beziehen, sei es
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
von Armut betroffen, traurig, unausgeschlafen, unruhig, schüchtern, leicht ablenkbar,<br />
eifersüchtig, lernbegierig, hochbegabt, aus dem Ausland, klein, ein Schulkind, etc.<br />
(s. Schlussbemerkung).<br />
5. Zum Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan<br />
Zu den Fragen:<br />
4, 7 <strong>und</strong> 17 der CSU-Fraktion<br />
2 <strong>und</strong> 4.2 der SPD-Fraktion<br />
2.2 <strong>und</strong> 3 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Der Bayerische Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird von der Praxis als sehr, hilfreich,<br />
anregend <strong>und</strong> positiv bewertet. Seine Umsetzung jedoch hängt jedoch unmittelbar von den<br />
Rahmenbedingungen ab:<br />
Erforderliche Rahmenbedingungen sind:<br />
� der Anstellungsschlüssel beträgt weniger als 1:10 /Erzieherin:Kind-Relation 1:8 im<br />
Kindergarten<br />
� ausreichende Räumlichkeiten (mehrere zusätzliche kleine Räume)<br />
� eine Kernzeit von mind. sechs St<strong>und</strong>en<br />
� Zeit <strong>für</strong> Beobachtung, Dokumentation, Elterngespräche, Teamgespräche, externe <strong>und</strong><br />
interne Fortbildung gegeben ist (2/3 Arbeitszeit am Kind; 1/3 Verfügungszeit)<br />
� teilweise Freistellung der Leitung (zur Vorbereitung von Teambesprechungen,<br />
Verwaltungstätigkeiten; <strong>für</strong> Vernetzung <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit der Schule oder<br />
Institutionen der Jugendhilfe/<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen/Beratungsstellen)<br />
� Krankheitsvertretung ist gesichert<br />
� bei einer breiten Altersmischung kann eine Binnendifferenzierung vorgenommen<br />
werden (Räume!)<br />
� je nach Alter der Kinder entsprechende Zusatzqualifikation des Personal<br />
� dass das Personal über sichere Arbeitsplätze <strong>und</strong> -zeiten verfügt<br />
� dass das Team „eingespielt“ ist <strong>und</strong> wenig fluktuiert<br />
� ein Raum <strong>für</strong> Teambesprechungen/Vorbereitung der Arbeit, Elterngespräche,<br />
Mitarbeitergespräche <strong>und</strong> Leitungstätigkeiten zur Verfügung steht<br />
� ein PC zur Dokumentation, zur Internetrecherche, zur Medienpädagogik etc,<br />
<strong>für</strong> das Personal zur Verfügung steht.<br />
Diese Bedingungen sind eine absolute Ausnahme. Vereinzelt schaffen finanziell<br />
prosperierende Gemeinden diese Bedingungen (z.B. Eching am Ammersee). Allerdings<br />
hängt dies auch vom Verhandlungsgeschick <strong>und</strong> Einsatz der Leitung <strong>und</strong> der Qualität der<br />
Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister ab. Meist hat sich diese über Jahre erst gebildet<br />
<strong>und</strong> weist eine hohe Verantwortungsbereitschaft <strong>und</strong> personelle Konstanz auf beiden Seiten<br />
auf.<br />
Die Umsetzung des BEP ist nicht möglich:<br />
� Bei einem Anstellungsschlüssel von 1:12,5<br />
� Bei einer breiten Altersmischung<br />
� Bei einer Kernzeit von vier St<strong>und</strong>en<br />
� Bei herkömmlichen Räumlichkeiten (Spielräume auf dem Flur zu schaffen, wie des<br />
Öfteren vorgeschlagen, ist wegen brandschutzrechtlicher Vorgaben schlichtweg<br />
untersagt.)<br />
Seite 9<br />
89
90<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Seite 10<br />
� Bei Krankheit einer Kollegin<br />
� Bei unzureichenden oder nicht vorhandenen Verfügungszeiten <strong>für</strong> Gruppenpersonal <strong>und</strong><br />
Leitungstätigkeiten, wie sie derzeit existieren<br />
� Bei einer geringen Verfügungszeit der Leitung, die z.B. deshalb vom Gruppendienst<br />
fernbleiben muss, weil Verwaltungstätigkeiten zu erledigen sind, oder Termine<br />
wahrgenommen werden müssen<br />
� Bei mangelnden internen <strong>und</strong> externen Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
<strong>und</strong> -zeiten<br />
� Bei Personalfluktuation <strong>und</strong> Arbeitsplatzunsicherheit<br />
Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan hat die Argumentation <strong>für</strong> bessere Rahmenbedingungen<br />
gegenüber den Kommunen keinesfalls erleichtert: Da<strong>für</strong> zu sorgen ist Aufgabe des<br />
Gesetzgebers, der die Umsetzung im BayKiBiG vorschreibt (Konnexitätsprinzip).<br />
Eine Weiterentwicklung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans ist äußerst wünschenswert,<br />
besonders was die Spezifizierung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele <strong>und</strong> Kompetenzen <strong>für</strong><br />
entsprechende Alters-, bzw. Entwicklungsstufen anbelangt.<br />
Unter dem Aspekt der Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> gleitender<br />
Übergänge (Transitionen) wäre eine Weiterführung des Blindungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes bis<br />
ins 4. Schuljahr <strong>für</strong> alle am Bildungsprozess Beteiligten mehr als sinnvoll.<br />
6. Zu Kindertagesstätten im ländlichen Raum<br />
Zu den Fragen<br />
4 <strong>und</strong> 11 der CSU-Fraktion<br />
1.2 der SPD-Fraktion<br />
Das Angebot von Kindertagesstätten im ländlichen Raum wurde hinsichtlich der Öffnungszeiten<br />
<strong>und</strong> Altersmischung, wie oben beschrieben, weiter differenziert. Statt einer Vernetzung<br />
stellen wir eher eine höhere Konkurrenz fest: Aus Angst eine Gruppe schließen zu müssen,<br />
werden in allen Einrichtungen z.B. unter 3Jährige aufgenommen, (zu den Problemen dazu:<br />
s. 4.3) anstatt das Angebot der einzelnen Einrichtungen zu differenzieren, eine Krippengruppe<br />
zu eröffnen, Kindergartenkinder abzugeben <strong>und</strong> Personal zu denselben Bedingungen<br />
zu übernehmen.<br />
In ländlichen Regionen <strong>und</strong> außerhalb von Ballungsräumen wird versucht Eltern zu längeren<br />
Buchungszeiten zu überreden <strong>und</strong> zusätzliche Angebote in die Randzeiten zu legen, damit<br />
das Personal gehalten werden kann.<br />
Einzelne Gruppen <strong>und</strong> kleine Einrichtungen mit einem besonderen Angebot, die bisher von<br />
Kindern anderer Gemeinden besucht werden konnten mussten schließen oder sind von<br />
Schließung bedroht. Dies ist zum einen dem geringen Basiswert geschuldet, der zur<br />
Kostendeckung einen Anstellungsschlüssel von 12,5, bzw. 25 Kinder benötigt. Bei der<br />
gruppenbezogenen Förderung reichten 15 Kinder zur Personalkostenfinanzierung aus; es<br />
fehlten lediglich die entsprechenden Elternbeiträge. Der höhere Geburtenrückgang in<br />
ländlichen Regionen trägt zu dieser Entwicklung bei. Die Chance der Finanzierung über<br />
Gewichtungsfaktoren ist gering, da z.B. Migrantenfamilien zahlreicher in Ballungsräumen<br />
anzutreffen sind <strong>und</strong> Schulkinder auf die Betreuung am Schulstandort angewiesen sind.<br />
Lediglich die Aufnahme unter 3Jähriger kann die Finanzierung kurzfristig sichern, wobei der<br />
Bedarf an ländlichen Standorten meist so gering ist, dass diese in die Großgruppe integriert
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
werden müssen. Zu den Entwicklungsrisiken <strong>für</strong> diese Altersstufe bei einer derartigen<br />
Unterbringung s. unter Punkt 4.<br />
Einrichtungen mit einem besonderen pädagogischen Angebot müssen wegen der Gastkinderregelung<br />
auf Kinder verzichten.<br />
7. Zum Verwaltungsaufwand<br />
Zu den Fragen<br />
4 <strong>und</strong> 12 der CSU-Fraktion<br />
3.4 der SPD-Fraktion<br />
Das ausgewiesene Ziel der Verwaltungsvereinfachung bei den Behörden führte zur<br />
Verlagerung dieser Tätigkeiten auf den Träger <strong>und</strong> die Kommunen. Meist wurden die<br />
Verwaltungsarbeiten den Leitungen übertragen. Leider wurden die aus der Verwaltungsvereinfachung<br />
eingesparten Steuermittel nicht in den Basiswert eingerechnet. Personalkosten<br />
<strong>für</strong> Verwaltungskräfte sind im Basiswert nicht vorgesehen.<br />
Seite 11<br />
Der Verwaltungsaufwand ist bei den Neueinschreibungen im März/April <strong>und</strong> zu Beginn des<br />
Kindergartenjahres, wo es häufig zu Umbuchungen kommt, sehr hoch. Im Hort führen<br />
Änderungen des St<strong>und</strong>enplans, der Trainingszeiten bei Vereinen, des Privatunterrichts oder<br />
neue Interessen der Kinder sowohl im September, als auch unterm Jahr zu Umbuchungen.<br />
Dabei führt jede Umbuchung zu einer Veränderung des Anstellungsschlüssels. Liegt dieser,<br />
wie in den meisten Einrichtungen üblich, bei 1:12,5 , so hat dies nicht nur Folgen <strong>für</strong> die<br />
Arbeitszeit der Angestellten, sondern auch auf die Dienstplangestaltung. Wird weniger<br />
gebucht als vorgesehen, müssen Arbeitszeiten gekürzt werden. Diese Kürzungen werden in<br />
der Regel zu Lasten der Verfügungszeiten vorgenommen, so dass z.B. Besprechungszeiten<br />
verringert werden, oder Vorbereitungszeit wegfällt. Wird mehr gebucht, als vorgesehen <strong>und</strong><br />
geplant war, müssen St<strong>und</strong>en heraufgesetzt, oder Personal st<strong>und</strong>enweise <strong>und</strong> u. U. befristet<br />
eingestellt werden.<br />
Meist müssen zusätzliche Listen, wie tatsächliche Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten der Kinder,<br />
Anmeldung zum Mittagessen, tatsächliche Teilnahme am Essen, Abmeldung eines Essens<br />
bei Abwesenheit/Krankheit eines Kindes, etc. geführt werden.<br />
Wird Einzelintegration oder die Aufnahme mehrer Kinder mit (drohender) Behinderung<br />
angestrebt, müssen ein Leistungsbeschreibung formuliert <strong>und</strong>, bei Zustandekommen einer<br />
Leistungsvereinbarung, Förderpläne <strong>und</strong> Entwicklungsberichte verfasst werden.<br />
Dieses zusätzliche Arbeitsaufkommen führte nicht zu einer Ausweitung der Verfügungszeiten.<br />
In einigen Fällen wurden diese sogar verkürzt. (45% der Leitungen (33) bei der<br />
Befragung des BLLV „Erzieherinnen zur kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogenen Finanzierung“ am<br />
Modellstandort Landsberg im Oktober 2004; 36,1% der Leitungen bei der Befragung der<br />
SPD-Fraktion „Auf den Anfang kommt es an“ im Februar 2007)<br />
Die Erledigung der Verwaltungsarbeiten geht in den meisten Fällen zu Lasten der Arbeit in<br />
der Gruppe. So müssen die Kolleginnen in der Leitungsgruppe in arbeitsintensiven Zeiten oft<br />
alleine in der Gruppe arbeiten. (Zu den Auswirkungen auf die Umsetzungsmöglichkeiten des<br />
BEP s. Punkt 5.) Zu einem erheblichen Mehraufwand führen dabei nicht funktionierende PC-<br />
Programme, oder solche, die auf Besonderheiten, z.B. den Hort, nicht zugeschnitten sind.<br />
91
92<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Wenn Maßnahmen zur Sicherung der Trägerqualität eingeleitet wurden, so erfolgte dies<br />
schon vor Einführung des BayKiBiG, vor ca. sechs Jahren, als die Qualitätsdiskussion von<br />
Seiten des Staatsministeriums eröffnet worden ist, bspw. beim Caritasverband.<br />
8. Zur Tagespflege/Großtagespflege<br />
Zu den Fragen:<br />
13 der CSU Fraktion<br />
8.1 der SPD Fraktion<br />
5.1.2 <strong>und</strong> 5.1.3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Das BayKiBiG hat maßgeblich zum Ausbau der Tagespflege beigetragen. Vielerorts<br />
kümmern sich Vereine oder Kommunen um die Vermittlung von Tagespflegestellen <strong>und</strong><br />
Unterstützung von Großtagespflegestellen.<br />
Gerade Großtagespflegestellen sind auf den ersten Blick eine <strong>für</strong> Eltern, Kinder <strong>und</strong><br />
Fachpersonal attraktive Alternative zur Kinderkrippe oder zum Kindergarten:<br />
Großtagespflege Krippe Kindergarten<br />
Der Betreuungsschlüssel<br />
beträgt<br />
1: max. 5<br />
Die Raumgröße<br />
(Gruppenraum/Nebenraum)<br />
wird mit 5,5 qm pro Kind<br />
festgelegt<br />
Bis 8 Kinder: keine<br />
Ausbildung nötig<br />
Ab dem 9. Kind muss eine<br />
Fachkraft mitarbeiten<br />
Es muss ein Arbeitsplatz<br />
mit 6-8 qm <strong>für</strong> die<br />
Tagesmutter ausgewiesen<br />
werden<br />
Für Krankheitsvertretung ist<br />
gesorgt/besteht die Pflicht<br />
von Seiten der Kommune<br />
Qualifizierungsmaßnahme<br />
vor Aufnahme von ca. 100<br />
Std.<br />
Betreuungsschlüssel: 1:6,<br />
wobei 20 Kinder zu unterschiedlichen<br />
Zeiten die Krippe/Gruppe besuchen<br />
können.<br />
(Der Anstellungs-schlüssel bildet nicht die<br />
tatsächliche Personal:Kind-Relation ab)<br />
Betreuungsschlüssel<br />
ca. 1:12,5/1:10,<br />
wobei durch<br />
unterschiedliche<br />
Nutzungszeiten eine<br />
Erzieherin/Kinderpfle<br />
gerin <strong>für</strong> mehr als 12<br />
bis 13 Kinder<br />
zuständig sein kann<br />
Keine Vorgaben mehr Keine Vorgaben<br />
Mind. 50 % der Arbeitszeit muss von einer<br />
Fachkraft ausgeübt werden<br />
Keine Vorgaben mehr<br />
(ehemaliges<br />
Leitungszimmer/Besprechungszimmer<br />
wird oft als Nebenraum genutzt)<br />
Krankheitsvertretung nach vier Wochen<br />
Pflicht<br />
s. Krippe<br />
s. Krippe<br />
s. Krippe<br />
Gesamtdauer der Berufsausbildung: 5 s. Krippe<br />
Jahre<br />
Ausbildungsdauer Ergänzungskraft: 2<br />
Jahre<br />
Keine gesetzliche Pflicht s. Krippe<br />
Fortbildungspflicht von 15<br />
Std./Jahr<br />
Fortbildungszuschüsse Keine gesetzliche Pflicht/ je nach Träger<br />
unterschiedlich<br />
s. Krippe<br />
Qualifizierungszuschlag Keine gesetzliche Pflicht/ Ist unüblich s. Krippe<br />
BEP ist Gr<strong>und</strong>lage der BEP ist Gr<strong>und</strong>lage der Arbeit<br />
s. Krippe<br />
Arbeit,<br />
Keine Fortbildungspflicht<br />
Seite 12
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Fortbildungsverpflichtung<br />
dazu<br />
Teilweise Zuschüsse zur<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Zuschüsse zur<br />
Krankenversicherung,<br />
wenn keine<br />
Familienversicherung<br />
vorhanden<br />
Zuschüsse zur<br />
Altersvorsorge<br />
Zuschuss zu Mietkosten<br />
(Stadt München) von 800 �<br />
je Tagespflegeperson<br />
Steuerfreier Verdienst<br />
(Öffentliche Gelder):<br />
Stadt München bei 5<br />
Kindern <strong>und</strong><br />
durchschnittlicher<br />
Betreuung/Tag von 6<br />
St<strong>und</strong>en (exkl. Miete,<br />
Versicherungen,<br />
Fortbildungszuschüsse,<br />
etc.):<br />
� 1451, 55<br />
Musterberechnung<br />
StmAS bei ganztägiger<br />
Betreuung von drei Kindern<br />
(inkl.):<br />
� 1665,50<br />
Unsicherer Arbeitsplatz, da<br />
Auflösung, wenn Bedarf<br />
über Kindertagesstätten<br />
gedeckt ist<br />
Muss privat erbracht werden s. Krippe<br />
Wird vom Arbeitgeber vom Bruttolohn<br />
abgezogen<br />
s. Krippe<br />
Gesetzlich rentenversichert s. Krippe<br />
In der Bezuschussung nicht enthalten<br />
erbringen der Träger/Eltern<br />
Zu versteuerndes Bruttogehalt einer<br />
Erzieherin bei Vollbeschäftigung:<br />
TVÖD Entgeltgruppe 8, Stufe 4 (nach 6<br />
Jahren in der Einrichtung): � 2330.-<br />
Minus 1/3 Steueraufkommen <strong>und</strong><br />
Abgaben:� 1553,34<br />
Minus _ Steueraufkommen <strong>und</strong> Abgaben:<br />
� 1156.-<br />
TVÖD Entgeltgruppe 8, Stufe 1 (Nach<br />
Arbeitsstellenwechsel/Beginn der<br />
Berufstätigkeit): � 1926.-<br />
Minus 1/3 Steueraufkommen <strong>und</strong><br />
Abgaben: � 1284.-<br />
Minus _ Steueraufkommen <strong>und</strong> Abgaben:<br />
� 963.-<br />
Relativ sicherer Arbeitsplatz, wenn nicht<br />
wegen Gruppenschließung<br />
betriebsbedingt gekündigt werden muss<br />
s. Krippe<br />
s. Krippe<br />
s. Krippe<br />
Seite 13<br />
Bei der Gegenüberstellung wird deutlich, wie mangelhaft die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Kinder<br />
<strong>und</strong> Personal in institutionellen Betreuungsformen sind. Trotz einer langen Ausbildungszeit,<br />
der weitaus größeren Arbeitsbelastung <strong>und</strong> gestiegenen Erwartungen/Anforderungen an<br />
professionelle Kindertagesbetreuung kann die Verdienstmöglichkeit <strong>für</strong> Kinderpflegerinnen<br />
<strong>und</strong> Erzieherinnen unter das Niveau einer Tagesmutter fallen.<br />
Die Gleichstellung von Tagespflege mit institutioneller Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung <strong>und</strong><br />
die oben beschriebenen sehr günstigen Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Verdienstmöglichkeiten<br />
führen zu einer massiven Entprofessionalisierung des Berufsstandes der sozialpädagogischen<br />
Berufe. Dies mag der Gr<strong>und</strong> da<strong>für</strong> sein, dass Erzieherinnen oder Ergänzungskräfte<br />
Kinder nicht in Randzeiten in Tagespflege in ihrer Einrichtung betreuen. Sie ziehen andere<br />
Nebenverdienstmöglichkeiten vor.<br />
Tagespflege <strong>und</strong> Großtagespflege werden nur dort finanziert <strong>und</strong> angeboten, wo der Bedarf<br />
an Krippen- Kindergraten- <strong>und</strong> Hortplätzen nicht gedeckt werden kann. Sobald eine<br />
Bedarfdeckung über die institutionalisierte Kindertagesbetreuung gegeben ist, muss diese<br />
93
94<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
wieder aufgegeben werden. In vielen Orten wird Großtagespflege deshalb eine<br />
vorübergehende Randerscheinung bleiben.<br />
9. Beratung <strong>und</strong> Information durch die Landratsämter, die Regierungen <strong>und</strong> das<br />
Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
Zu den Fragen<br />
14 der CSU-Fraktion<br />
11 Bündnis 90/Die Grünen<br />
Seite 14<br />
Die Beratungsqualität der Landratsämter, sowie deren Informationsstand erweist sich als<br />
äußerst unterschiedlich. Freie Träger/Elterninitiativen müssen, vor allem in den Großstädten,<br />
des Öfteren die Erfahrung machen, dass lediglich die kommunalen Einrichtungen beraten<br />
<strong>und</strong> informiert werden.<br />
Der in losen Zeitabständen versendete Newsletter des StmAS reicht als Information bei<br />
weitem nicht aus. Zudem haben nur registrierte Einrichtungen Zugang. Eine Informationspolitik,<br />
die alle Einrichtungen erreichen soll, ist dies nicht.<br />
10. Zur Personalplanung, Arbeitsbedingungen, Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Zu den Fragen<br />
15, 16 <strong>und</strong> 17 der CSU-Fraktion<br />
bis 3.3 <strong>und</strong> 4.6 bis 4.9 der SPD-Fraktion<br />
4.3.1 <strong>und</strong> 4.5.1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
10.1 Personalplanung/Ausgestaltung der Arbeitsverträge<br />
Die Personalplanung ist wesentlich diffiziler geworden: wurden unter den früheren<br />
Bestimmungen die tatsächlichen Personalkosten bezuschusst, so erfolgt dies heute<br />
pauschal kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogen über den Basiswert <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren.<br />
Werden die Kinder <strong>für</strong> das neue Kindergartenjahr aufgenommen <strong>und</strong> mit den entsprechenden<br />
Nutzungszeiten <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren in die Datei eingepflegt, wird über die<br />
Veränderungen des Anstellungsschlüssels sofort deutlich, ob Personal eingestellt/ausgestellt<br />
werden muss, oder St<strong>und</strong>en heraufgesetzt/gekürzt werden müssen. Dies führt zu einer<br />
erheblichen emotionalen Belastung derer, die diese Eingaben vornimmt, meist der Leitung.<br />
Verlassen Kinder im Laufe des Jahres den Kindergarten, z.B. durch Umzug, werden<br />
Umbuchungen vorgenommen, vollendet ein unter 3Jähriges sein 3. Lebensjahr, so hat dies<br />
unmittelbare finanzielle Folgen <strong>für</strong> den Träger <strong>und</strong> dies schlägt sich wiederum in der<br />
Arbeitzeit des Personals nieder. (Dass das pädagogische Personal dennoch eine<br />
partnerschaftliche Haltung den Eltern gegenüber einnimmt, die auf den ersten Blick<br />
verantwortlich <strong>für</strong> die Buchungen sind, ist dessen Professionalität zu danken.) Die Personalplanung<br />
kann ausschließlich nur über den Anstellungsschlüssel vorgenommen werden <strong>und</strong><br />
ist deshalb nicht als Hilfsmittel anzusehen.<br />
In einer Vielzahl von Einrichtungen wird der Anstellungsschlüssel bis zur Grenze der<br />
Förderschädlichkeit ausgedehnt, weil anders z.B. älteres Fachpersonal <strong>und</strong> ein Midestmaß<br />
an Verfügungszeiten nicht zu finanzieren ist.<br />
Personalplanung in Kindertagesstätten gleicht heute der Just-in-Time-Produktion von<br />
Autoherstellern: je mehr Autos/Kind/Gewichtungsfaktor/Zeit nachgefragt werden, desto mehr<br />
Arbeiter/pädagogisches Personal wird benötigt. Flexible Arbeitszeitmodelle <strong>und</strong> Arbeits-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Seite 15<br />
verträge sind deshalb unabdingbar. Heute sind flexible Teilzeitverträge <strong>für</strong> das pädagogische<br />
Personal die Regel. Neueinstellungen werden größtenteils nur noch befristet vorgenommen.<br />
So waren im August 2007 13 von 17 Stellen im Umkreis von 200km um Landsberg/Lech in<br />
der Jobbörse der Arbeitsagentur Teilzeitstellen von 20 bis 34 St<strong>und</strong>en. Eine der vier<br />
Vollzeitstellen beinhaltete bei 40 Wochenst<strong>und</strong>en die Arbeit am Vormittag im Kindergarten<br />
<strong>und</strong> am Nachmittag im Hort. 15 Stellen waren auf einen Monat bis 1 Jahr befristet, zur Hälfte<br />
ohne Übernahmemöglichkeit. Um vom Teilzeitverdienst leben zu können braucht eine<br />
Pädagogin einen solventen Lebenspartner. Die Anstellung in einer Kindertagesstätte wird <strong>für</strong><br />
diese, sollte sie Kinder haben, geschieden werden oder der Partner von Arbeitslosigkeit<br />
betroffen werden, zur Armutsfalle.<br />
Diese Form der Personalplanung <strong>und</strong> des Personaleinsatzes wird weder dem<br />
Bildungsauftrag, noch der Professionalität des Personals gerecht: Bildungsprozesse sind vor<br />
allem Anderen soziale Prozesse. Lernen erfolgt im Dialog mit der Umwelt <strong>und</strong> Mitmenschen<br />
<strong>und</strong> benötigt, je mehr, desto jünger die Kinder sind, verlässliche Beziehungen zu Gleichaltrigen<br />
<strong>und</strong> zu wahrnehmenden, fragenden, unterstützenden, freilassenden <strong>und</strong> anregenden<br />
Erwachsenen. Damit diese so gearteten Beziehungen zu Kindern aufzunehmen <strong>und</strong><br />
anzubieten in der Lage sind, benötigen sie unabdingbar Sicherheit, Verlässlichkeit, auch in<br />
finanzieller Hinsicht, <strong>und</strong> die Möglichkeit diese dauerhaft gestalten zu können. Das BayKiBiG<br />
lässt dies, wie oben beschrieben, jedoch nicht zu. Die Erwartungen von Öffentlichkeit,<br />
Lehrer/innen <strong>und</strong> Eltern, die mit der Einführung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes <strong>und</strong> den<br />
Pressemitteilungen aus dem StmAS geschürt worden sind, üben einen massiven Druck auf<br />
die in den bayerischen Kindertagesstätten Tätigen aus. Dieser Druck, der einher geht mit<br />
einer systematischen Entprofessionalisierung des Berufsstandes, wirkt sich unmittelbar<br />
negativ auf die Attraktivität des Berufs <strong>Sozial</strong>pädagoge/in, Erzieher/in <strong>und</strong> Kinderpfleger/in<br />
aus: Wer nicht angewiesen ist auf einen ausreichenden Verdienst wird diese Berufe als<br />
Hobby ausführen können. Zukunftsperspektiven <strong>und</strong> persönliche Absicherung liegen in<br />
anderen Berufsfeldern.<br />
Zur Vertretung bei Krankheit oder Urlaub wurden keine Pools gebildet. So kann es<br />
vorkommen, dass eine pädagogische Kraft über vier Wochen alleine bis zu 25 Kinder<br />
betreut. In einer solchen Situation ist lediglich Betreuung durch stringentes Gruppenmanagement<br />
möglich. Die individuellen Bedürfnisse der Kinder müssen außer acht bleiben,<br />
an die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes ist schlichtweg nicht zu denken.<br />
10.2 Verfügungszeiten<br />
Die Ausdehnung der Öffnungszeiten erfolgte in den meisten Fällen zu Lasten der<br />
Verfügungszeiten. Die Verwirklichung des Gr<strong>und</strong>satzes der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong><br />
Beruf geht zu Lasten der Vorbereitung der Bildungsarbeit, der Absprachen im Gruppenteam,<br />
der Entwicklungsdokumentation, Teamgespräche, der Möglichkeit Aufgaben der Zusammenarbeit<br />
<strong>und</strong> Vernetzung mit anderen Institutionen, etc. nachkommen zu können <strong>und</strong> der<br />
Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Viele Kinderpflegerinnen/Ergänzungskräfte müssen<br />
auf Verfügungszeit ganz verzichten. In unserer Befragung am Modellstandort Landsberg<br />
2004 (s. o.) <strong>und</strong> in der Befragung der SPD-Fraktion vom Februar diesen Jahres wird dies<br />
deutlich. Eine Internetrecherche bei der Arbeitsagentur bestätigt diese Aussage: Die<br />
gleichzeitige Erweiterung der Öffnungszeiten <strong>und</strong> die Zunahme von Teilzeitverträgen lassen<br />
ebenso den Schluss zu, dass die Verfügungszeiten abgenommen haben müssen. Dies ist<br />
95
96<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
keinesfalls einem unverantwortlichen oder raffgierigen Umgang der Kommunen oder Träger<br />
mit den öffentlichen Geldern geschuldet, sondern ausschließlich deren Mangelfinanzierung.<br />
Seite 16<br />
Die Staatsausgaben <strong>für</strong> den Bereich der Kindertagesbetreuung sind nur unwesentlich<br />
gestiegen. Das fast gleiche Budget, das vor Einführung des BayKiBiG <strong>für</strong> Kindergärten zur<br />
Verfügung stand, müssen sich nun die Anbieter von Krippen, Kindergärten, Horten <strong>und</strong><br />
Tagesspflege teilen. Die Erweiterung des Platzangebotes <strong>für</strong> unter 3-Jährige von 2,8 % im<br />
Jahr 2002 auf fast 7 % 2007 ging zu Lasten der Qualität in allen Bereichen der Kindertagesbetreuung.<br />
Lediglich die Tagespflege, das unprofessionelle Angebot, konnte profitieren.<br />
Der quantitative Ausbau ging zu Lasten der Qualität der elementaren <strong>und</strong> außerschulischen<br />
Bildungseinrichtungen. Dass gleichzeitig die Anforderungen an die Arbeit in den Kindertagesstätten<br />
durch die Einführung des Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans per<br />
Gesetz gestiegen sind, erscheint schlichtweg zynisch.<br />
10.3 Aus- Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Zwar werden vom Staatsinstitut <strong>für</strong> Frühpädagogik Fortbildungen zum Bildungs- <strong>und</strong><br />
Erziehungsplan angeboten, <strong>und</strong> in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium gemeinsame<br />
Fortbildungen mit Lehrer/innen zum Übergang Kindergarten-Gr<strong>und</strong>schule, diese reichen<br />
jedoch bei weitem nicht aus, dem Bildungsverständnis des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />
<strong>und</strong> der Aufgabe der Gestaltung des Überganges gerecht zu werden: Zum einen können viel<br />
zu wenig Leitungen von den Fortbildungen profitieren <strong>und</strong> zum anderen fehlt die Zeit diese in<br />
internen Schulungen im Team zu implementieren. Hinzu kommen die oben erwähnten<br />
systemimmanenten Schwierigkeiten. Es wurde lediglich ein Anfang gemacht. Für eine auf<br />
Kontinuität angelegte Implementierung sind das derzeitige Finanzierungssystem <strong>und</strong> das<br />
Ausbildungsniveau der Erzieherinnen nicht geeignet.<br />
Dringend erforderlich sind folgende Schritte:<br />
� Umwandlung der Erzieherinnenausbildung durch die Aufnahme eines Bachelor-<br />
Studienganges in das Hochschulrahmengesetz<br />
� Erweiterung des Studienganges zum Master-Abschluss<br />
� Gemeinsame Ausbildungsmodule mit Lehrer/innen<br />
� Anerkennung der Ausbildung an Fachakademien <strong>und</strong> Fachschulen der bisher Tätigen<br />
als Gr<strong>und</strong>module im modularen Ausbildungssystem<br />
� Höherqualifizierung der bisher Tätigen durch die Vergabe von Credits <strong>für</strong> Fort- <strong>und</strong><br />
Weiterbildungen an Fachakademien, Hochschulen <strong>und</strong> Weiterbildungseinrichtungen,<br />
die zu einem Bachelor führen
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Begründung:<br />
Die Anforderungen an die pädagogische Arbeit mit Kindern sind sehr hoch. Im Hinblick auf<br />
die Altersspanne von 0-12 Jahren beziehen diese sich auf ein außerordentlich hohes <strong>und</strong><br />
breites Entwicklungsspektrum.<br />
Frühe Bildung (Pflege, Zuwendung, Beziehung) ist aufwendig <strong>und</strong> kostet Zeit. Individuelle<br />
Förderung <strong>und</strong> Bildung <strong>und</strong> zugleich ein Ausgleich von sozialen, geschlechtlichen,<br />
ethnischen <strong>und</strong> körperlichen Benachteiligungen ist zwingend in vorschulischen <strong>und</strong><br />
schulergänzenden Einrichtungen zu leisten.<br />
Die zunehmende Individualisierung der Lebensverhältnisse, die wachsende Heterogenität<br />
der Klientel, ökonomische <strong>und</strong> Beziehungsbrüche in den Familien, erfordern inhaltliche <strong>und</strong><br />
strukturelle Veränderungen, der die bisherige Ausbildung nicht gerecht werden kann.<br />
Seite 17<br />
Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, deren Beratung auch hinsichtlich der<br />
Erziehungskompetenz wird in Zukunft immer stärker nachgefragt werden <strong>und</strong> hier bedarf es<br />
dringend der gesellschaftlichen <strong>und</strong> fachlichen Aufwertung des Erzieherberufes.<br />
Die Kooperation von Jugendhilfe <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule, die von Erzieherinnen mit den universitär<br />
ausgebildeten Gr<strong>und</strong>schullehrerinnen, erfordert eine Gleichwertigkeit in der partnerschaftlichen<br />
Zusammenarbeit der beiden Bildungsbereiche.<br />
Die Angleichung der Erzieherinnenausbildung auf europäisches Niveau garantiert die<br />
Konkurrenzfähigkeit des elementaren Bildungsbereichs <strong>und</strong> die freie berufliche Entfaltung im<br />
europäischen Ausland <strong>für</strong> Erzieherinnen.<br />
Der Bedarf an Erzieherinnen, durch die Überalterung der im Beruf stehenden <strong>und</strong> den<br />
geplanten Ausbau von Horten, anderen schulergänzenden Einrichtungen <strong>und</strong> besonders der<br />
Kinderkrippen, wird steigen.<br />
Die Konkurrenzfähigkeit von Erzieherinnen mit den universitär oder fachhochschul-<br />
Ausgebildeten sozialpädagogischen Fachkräfte in der Jugend- <strong>und</strong> Behindertenarbeit sowie<br />
im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung ist zu verbessern.<br />
Durch die Gleichstellung der Frauenberufe kann dem Gleichstellungsauftrag der EU <strong>für</strong> alle<br />
gesellschaftlichen Bereiche <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene gesellschaftliche <strong>und</strong> ökonomische<br />
Aufwertung eines Arbeitsfeldes, das alle weiteren Bildungs- <strong>und</strong> Entwicklungswege zugr<strong>und</strong>e<br />
legt, entsprochen werden.<br />
Die Öffnung <strong>und</strong> Flexibilisierung der bisherigen Ausbildung, die in der Sackgasse endet, hin<br />
zu mehr Aufstiegschancen in andere soziale Berufsfelder oder in Forschung <strong>und</strong> Lehre<br />
eröffnet Erzieherinnen die Chance zu lebenslangem Lernen.<br />
Qualitätsmanagement <strong>und</strong> Effektivität werden zunehmend auch von den Einrichtungen der<br />
öffentlichen <strong>und</strong> privaten Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe gefordert. Da<strong>für</strong> ist die zweijährige<br />
schulische Ausbildung der Erzieherinnen bei weitem nicht ausreichend.<br />
97
98<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Seite 18<br />
„Man schätzt bei einer Ausbildungskapazität von etwa 10.000 Absolventen pro Jahr, was als<br />
sehr hoch anzusehen ist, eine Transformationszeit von 40 Jahren“ (gerechnet <strong>für</strong> die<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland; aus „Bildung neu konzeptualisiert; zu (längst) fälligen Reform<br />
der frühkindlichen Bildung“ von Wassilios E. Fthenakis in „Kinder in besten Händen:<br />
frühkindliche Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Erziehung in Deutschland, Hrsg.: Christine Henry-<br />
Huthmacher; Konrad Adenauer Stiftung, August 2007)<br />
11. Kooperation Kindergarten-Gr<strong>und</strong>schule<br />
Zu den Fragen<br />
17 <strong>und</strong> 18 der CSU-Fraktion<br />
6 der SPD-Fraktion<br />
10 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
Die Zusammenarbeit Kindergarten-Gr<strong>und</strong>schule ist zum wiederholten Male ins Bewusstsein<br />
gerückt worden. Diese bedient sich ähnlicher Formen wie in den 80iger Jahren, z.B.<br />
gegenseitige Hospitation/Besuche, persönlicher Austausch, gemeinsame Veranstaltungen.<br />
Es wird erwartet, dass Erzieherinnen <strong>und</strong> Lehrerinnen sich über die in den Bereichen<br />
unterschiedlichen Bildungsphilosophien <strong>und</strong> Lernkulturen austauschen <strong>und</strong> ihr Handeln bei<br />
der Gestaltung des Übergangs anpassen.<br />
Wie oben beschrieben stehen beiden Professionen kaum ausreichende Zeiten zur<br />
Verfügung, in denen sich die gemeinsamen Aktivitäten planen <strong>und</strong> durchführen lassen.<br />
Strukturelle Probleme verhindern vielerorts eine kontinuierliche Zusammenarbeit: Eltern<br />
richten sich beider Wahl ihres Kindergartens nicht nach dem Schulsprengel <strong>und</strong> so sehen<br />
sich viele Fachkräfte mit der Tatsache konfrontiert u. U. mit drei Schulen zusammen arbeiten<br />
zu müssen. Gleichzeitig müssen Schulen mit einer Vielzahl von Einrichtungen kooperieren.<br />
Dies gelingt, je nach ehrenamtlichem Engagement von Lehrer/innen <strong>und</strong> Erzieher/innen mit<br />
der einen Schule/Kindertagesstätte/Schule besser oder schlechter. Außerdem sind<br />
Motivation <strong>und</strong> Engagement nachgewiesenermaßen abhängig von der Zufriedenheit, der<br />
Wertschätzung <strong>für</strong> die Tätigkeit <strong>und</strong> dem Gefühl Handlungsspielräume zu besitzen <strong>und</strong> damit<br />
derzeit äußerst labil.<br />
Ein gemeinsames Verständnis kindlicher Entwicklung <strong>und</strong> altersspezifische Lerndispositionen<br />
von Elementar- <strong>und</strong> Primarbereich fehlen gänzlich. Die Unterschiede bei der<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Zugangsvoraussetzung <strong>für</strong> den Erzieherinnen- <strong>und</strong> Lehrerberuf <strong>und</strong> bei der<br />
Bezahlung <strong>für</strong> die Tätigkeit sorgen <strong>für</strong> Missverständnisse, Vorbehalte <strong>und</strong> behindern die<br />
Kommunikation auf gleicher Augenhöhe. Die Zuordnung zu unterschiedlichen Ministerien<br />
verhindert den gemeinsamen Blick auf die Lernbiographien der Kinder. Sich geradezu<br />
widersprechende Modellversuche <strong>und</strong> Verordnungen sind die Folge. Ein gemeinsamer<br />
neurowissenschaftlicher <strong>und</strong> entwicklungspsychologischer Blick auf die gesamte Kinder- <strong>und</strong><br />
Jugendzeit <strong>und</strong> die Entwicklung eines übergreifenden Curriculums ist unmöglich, gibt es<br />
doch nur drei Lehrstühle <strong>für</strong> Elementarpädagogik. Eine verbindlich festgelegte Arbeitszeit <strong>für</strong><br />
den Austausch, <strong>für</strong> gegenseitige Hospitation <strong>und</strong> Mitarbeit, <strong>für</strong> die Entwicklung<br />
übergreifender Konzepte, die Zusammenarbeit mit den Eltern, <strong>für</strong> Beobachtung <strong>und</strong><br />
Dokumentation individueller Bildungsprozesse fehlt auf Seiten der Gr<strong>und</strong>schule genauso wie<br />
auf Seiten der Kindertageseinrichtungen vollständig. Bildungspläne <strong>und</strong> Kooperationsverordnungen<br />
bleiben, solange keine strukturelle Verbindlichkeit <strong>und</strong> Verbindung geschaffen<br />
wird, im Bereich der „Wolkenkuckucksheime“. Die Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen müssen in
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Seite 19<br />
die Entwicklung von übergreifenden Curricula <strong>und</strong> Kooperationsformen einbezogen werden,<br />
damit tragfähige Ansätze, gegenseitiges Verständnis <strong>und</strong> ein gemeinsames Vorgehen<br />
überhaupt erst entstehen. Der Weg zu einer kontinuierlichen <strong>und</strong> <strong>für</strong> alle Seiten verlässlichen<br />
Zusammenarbeit, vor allem zum Wohl der Kinder, ist noch lang.<br />
Ein gemeinsames Gr<strong>und</strong>studium von Lehrerinnen <strong>und</strong> Kindertagesstätten-Pädagoginnen,<br />
sowie ein gemeinsames Bildungsverständnis, das sich in einem weiterführenden<br />
Bildungsplan äußert <strong>und</strong> an entwicklungspsychologischen sowie den Erkenntnissen der<br />
Hirnforschung <strong>und</strong> Neurologie ausrichtet; ein gemeinsames Ressort, das tragfähige<br />
Strukturen, <strong>und</strong> Rahmenvorgaben schafft, könnte der bisherigen systemimmanenten<br />
Beliebigkeit Abhilfe schaffen.<br />
12. Weitere Veränderungsbedarfe <strong>für</strong> mehr Qualität <strong>und</strong> eine<br />
entwicklungsangemessene Pädagogik<br />
Zu den Fragen<br />
17 der CSU-Fraktion<br />
4.6 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
In den elementaren Bildungseinrichtungen werden die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Chancen unserer<br />
Gesellschaft in der Zukunft gelegt.<br />
Armut, drohender sozialer Abstieg <strong>und</strong> Migration bedeuten in Bayern Bildungsarmut.<br />
Chancengleichheit fängt schon mit der Geburt an. Was im frühen Kindesalter versäumt wird,<br />
kann weder in der Gr<strong>und</strong>- noch in der Hauptschule aufgefangen <strong>und</strong> nachgeholt werden.<br />
Deshalb müssen Veränderungen an der marktorientierten kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogenen<br />
Finanzierung vorgenommen werden <strong>und</strong> dem quantitativen Ausbau eine Qualitätsoffensive<br />
folgen. Diese kann nicht kostenneutral erfolgen, sonder erfordert den Mut des Gesetzgebers<br />
in Zusammenarbeit mit dem B<strong>und</strong> <strong>für</strong> eine da<strong>für</strong> notwendige Finanzierung zu sorgen.<br />
12.1 Umressortierung zum Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht <strong>und</strong> Kultus<br />
In Kindertageseinrichtungen wird die Trias Bildung/Erziehung/Betreuung umgesetzt. Dabei<br />
ist diese nicht in Einzelaufgaben zu trennen: Betreuungssituationen sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
geprägt von dialogischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsprozessen. Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
sind aus diesem Gr<strong>und</strong> per se Bildungsinstitutionen <strong>und</strong> als solche<br />
gleichbedeutend mit der Schule.<br />
Die bisherige Zuordnung dieses Bereiches zum <strong>Sozial</strong>ministerium betont den Betreuungsaspekt<br />
<strong>und</strong> wird der Bedeutung der Bildung von Anfang an nicht gerecht. Von allen<br />
Bildungseinrichtungen ist die elementare Bildungsstufe die entscheidende <strong>für</strong> alle weiteren<br />
Entwicklungen <strong>und</strong> Lernschritte im Leben eines Menschen. Um den Bildungsaspekt<br />
institutioneller Kindertagesbereuung ins Gesamtsystem zu integrieren, müssen<br />
Kindertagesstätten dem Kultusministerium als Elementarstufe eingegliedert werden.<br />
12.2 vom Anstellungsschlüssel zur Personal:Kind-Relation<br />
Die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsziele des BayKiBiG <strong>und</strong> der zugr<strong>und</strong>e liegende Bildungs- <strong>und</strong><br />
Erziehungsplan werfen per se die Frage auf, ob der im Gesetz empfohlene<br />
Anstellungsschlüssel von 1:10 (maximal 1:12,5), <strong>für</strong> die Umsetzung ausreicht. Schon in der<br />
99
100<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Erprobungsphase wurde deutlich, dass dies nicht der Fall ist. „Bildung erfordert individuelle<br />
Förderung, wahrnehmende Beobachtung <strong>und</strong> zwischenmenschliche Beziehungen.<br />
Großgruppen erschweren Bindung <strong>und</strong> Bildung“ (Markus Kotte im „Zukunftshandbuch<br />
Kindertagesseinrichtungen“ Hrsg. Hildegard Rieder-Aigner, Walhalla Fachverlag).<br />
Anstellungsschlüssel, Betreuungs- <strong>und</strong> Personalschlüssel sind lediglich rechnerische<br />
Maßeinheiten von Personalstellen zur Anzahl der angemeldeten Kinder <strong>und</strong> gebuchten<br />
St<strong>und</strong>en. Sie bilden nicht die tatsächliche Betreuungssituation ab, d.h. wie viel Personal <strong>für</strong><br />
die Kinder anwesend <strong>und</strong> verfügbar ist.<br />
Seite 20<br />
Dies kann nur die Erzieherin:Kind-Relation. Diese ist meist höher, als der Schlüssel<br />
vermuten lässt. Werden doch die Kolleginnen, vor allem unter den derzeitigen Bedingungen,<br />
häufig krank, müssen mit Eltern sprechen, Telefonate erledigen, mit Kleingruppen arbeiten,<br />
Verwaltungsarbeiten erledigen oder die Vertretung in der Nachbargruppe übernehmen. Über<br />
Gewichtungsfaktoren soll den Bedürfnissen bestimmter Altersstufen oder Besonderheiten<br />
Rechnung getragen werden. Allerdings sind diese, was das Alter der Kinder betrifft (unter<br />
drei <strong>und</strong> Schulkinder), sehr grob.<br />
Der weltweit größte Verband von Fachkräften des frühpädagogischen Bereichs, The National<br />
Association for the Education of Young Children (NAEYC), hat Richtlinien zur<br />
Erzieherin:Kind-Relation <strong>und</strong> Gruppengröße entwickelt. Diese wurden von der US-Regierung<br />
modifiziert <strong>und</strong> als Standards (hier: Zieldefinitionen) übernommen <strong>und</strong> von einigen Staaten<br />
als Rechtsvorschrift eingeführt.<br />
US-Amerikanische Standards:<br />
Alter Erz.-Kind-Rel. Gruppengröße<br />
0-12 Monate 1:3 6<br />
13-30 Monate 1:4 8<br />
31-35 Monate 1:5 10<br />
3 Jahre 1:7 14<br />
4-5 Jahre 1:8 16<br />
6-8 Jahre 1:10 20<br />
9-12 Jahre 1:12 24<br />
(Quelle, Marcus Kotte, s.o.)<br />
Wolfgang Tietze hatte in seiner Studie „Wie gut sind unsere Kindergärten“ schon 1998 auf<br />
dem Zusammenhang von Struktur- <strong>und</strong> Prozessqualität (Aktivitäten, deren Dauer, Häufigkeit,<br />
Intensität zwischen dem Personal <strong>und</strong> den Kindern) hingewiesen. Als entscheidender<br />
Indikator <strong>für</strong> Qualität sollten in Zukunft die Personal-Kind-Relationen gemessen werden.<br />
12.3 Beitragsfreiheit<br />
In Analogie zu allen weiteren Stufen im Bildungssystem ist der Besuch einer<br />
Kindertagesstätte gr<strong>und</strong>sätzlich beitragsfrei zu stellen. Jedes Kind hat dasselbe Recht auf<br />
Bildung <strong>und</strong> auf gleiche Chancen, unabhängig vom elterlichen Einkommen <strong>und</strong> als Ausgleich<br />
zu einigen einkommensabhängigen familienpolitischen Leistungen wie dem Elterngeld.<br />
Immerhin werden 23 % der Kosten über Gebühren <strong>und</strong> damit überwiegend von den Eltern<br />
finanziert. (Im OECD-Durchschnitt sind dies nur 12 %.)
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Seite 21<br />
Das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen ist schwierig, da sich vorgezogene<br />
Einschulung <strong>und</strong> auch Rückstellungen erst zum Ende des Kindergartenjahres entscheiden.<br />
Ein erster Schritt in diese Richtung wäre ein von den Eltern frei wählbares Bildungsjahr <strong>für</strong><br />
Kinder von 0 bis 6 Jahren. Kindern aus benachteiligten Familien wird so die Möglichkeit<br />
eröffnet an Bildungsangeboten teilzuhaben, zu denen sie, z.B. aus Unkenntnis über<br />
<strong>Sozial</strong>leistungen, sonst keinen Zugang haben. Zudem hätte das Fachpersonal in<br />
Kindertagesstätten Zugang zu belastenden Familienverhältnissen. Über diese Form der<br />
sozialen Kontrolle könnte Kindesmisshandlung <strong>und</strong> Missbrauch z. B. durch das Einschalten<br />
der entsprechenden Stellen wie Jugendämter <strong>und</strong> Kinderärzte frühzeitig zum Schutz der<br />
Kinder Einhalt geboten werden.<br />
Das beitragsfreie Bildungsjahr wäre ein wichtiger familienpolitischer Beitrag, denn er trüge<br />
den vielfältigen Anforderungen, Belastungen <strong>und</strong> Problemen, denen sich Väter <strong>und</strong> Mütter in<br />
zunehmendem Maße ausgesetzt sehen, Rechnung. Wird dieses Angebot vor dem letzten<br />
Kindergartenjahr in Anspruch genommen, so besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass<br />
Kinder im Bildungssystem verbleiben.<br />
12.4 Kostenverteilung<br />
Die Kosten <strong>für</strong> das sozialpädagogische Fach- <strong>und</strong> Ergänzungspersonal sind zu 100 % vom<br />
Bildungshaushalt zu tragen. Elternbeiträge können lediglich <strong>für</strong> Sachmittel, wie Spiel- <strong>und</strong><br />
Gestaltungsmaterial <strong>und</strong> <strong>für</strong> Mahlzeiten erhoben werden. Die kommunale Förderung trägt<br />
lediglich den Sachaufwand.<br />
101
102<br />
Quellen:<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Aus dem Internet die Seiten<br />
der Arbeitsagentur,<br />
des Staatsministeriums <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Frauen <strong>und</strong> Familien,<br />
der Gemeinde Ottobrunn,<br />
der Gemeinde Ismaning,<br />
der Stadt München<br />
B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend (Hrsg.) „Auf den Anfang kommt es an;<br />
Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder in Deutschland“, Beltz<br />
Verlag 2003<br />
Bertelsmann Stiftung; „Jedes Kind zählt – Bildungsgerechtigkeit <strong>für</strong> alle Kinder als zukunftsweisende Aufgabe<br />
einer vorsorgenden Gesellschaftspolitik“; erstellt von Dr. Uta Meier-Gräwe, Gütersloh 2006<br />
Seite 22<br />
Christine Henry-Huthmacher, (Hrsg.) „Kinder in besten Händen; frühkindliche Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Erziehung<br />
in Deutschland“, Konrad-Adenauer-Stiftung, August 2007)<br />
Fabienne Becker-Stoll „Früheste Kindheit: Schutz- <strong>und</strong> Risikofaktoren <strong>für</strong> die Entwicklung“ in „Zukunftshandbuch<br />
Kindertagesstätten“, Hrsg. Hildegrad Rieder-Aigner, Walhalla Fachverlag<br />
Mary Ainsworth ebd.<br />
Dr. Gerhard Hüfner <strong>und</strong> Sigrid Hepting „Erzieherinnen zur kind- <strong>und</strong> nutzungszeitbezogenen Finanzierung“ am<br />
Modellstandort Landsberg“ Befragung des Forum Kindertagesstätten im BLLV, Oktober 2004;<br />
Dr. Gerhard Hüfner <strong>und</strong> Sigrid Hepting „Mitarbeiterinnen in Kitas zu Veränderungswünschen im<br />
Berufsfeld <strong>und</strong> Erwartungen an einen Berufsverband“, Befragung des Forum Kindertagesstätten im<br />
BLLV Februar 2004<br />
Markus Kotte in „Zukunftshandbuch Kindertagesseinrichtungen“ Hrsg. Hildegard Rieder-Aigner,<br />
Walhalla Fachverlag<br />
Wolfgang Tietze, Hrsg.: „Wie gut sind unsere Kindergärten? : eine Untersuchung zur pädagogischen<br />
Qualität in deutschen Kindergärten“, Neuwied; Berlin 1998<br />
BayernSPD Landtagsfraktion „Auf den Anfang kommt es an“, Institut <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>planung, Jugend- <strong>und</strong><br />
Altenhilfe, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>forschung <strong>und</strong> Statistik (SAGS) im Februar 2007<br />
Eigene Gesprächsnotizen, unveröffentlichte Protokolle von Träger- <strong>und</strong> Leitungskonferenzen auf<br />
regionaler Ebene
Anita Leikert<br />
Caritas Kindergarten Irschenberg<br />
Statement zur Anhörung zum BayKiBiG<br />
am 27. 09. 07 im Bayerischen Landtag<br />
Vorstellung der Einrichtung:<br />
Der Caritas Kindergarten in Irschenberg hat 75 Regelplätze.<br />
Die tatsächlich belegten Plätze reduzieren sich durch<br />
die 10 aufgenommenen<br />
Integrationskinder, die in diesem Jahr aus 5 verschiedenen<br />
Gemeinden kommen.<br />
Unsere Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht. Wir haben<br />
an 3 Nachmittagen geöffnet. An diesen Nachmittagen<br />
gibt es verschiedene feste Angebote. Die Integrationskinder<br />
werden durch 2 zusätzliche Fachkräfte betreut.<br />
Auch wenn die Finanzierung insgesamt gerechter geregelt<br />
ist, gibt es in der Praxis sehr viele Beispiele, wo<br />
dringend nachgebessert werden muss. Zu folgenden<br />
Stichpunkten möchte ich Stellung nehmen:<br />
Qualität<br />
Qualität, <strong>für</strong> die ich als Leitung in dieser Einrichtung stehe,<br />
wird drastisch eingeschränkt, durch die Kürzung der<br />
Finanzen, sowohl von den Gemeinden, als auch durch<br />
den Bezirk.<br />
Qualität ist in Zukunft nur zu halten, wenn es eine verlässliche<br />
Finanzierung gibt.<br />
Risiko durch Integration<br />
Bisher ist den Gemeinden völlig freigestellt, sich, über<br />
den gesetzlich festgeschriebenen Faktor hinaus, finanziell<br />
zu beteiligen.<br />
Zudem steigt das Risiko der Einrichtung <strong>und</strong> des Trägers<br />
mit jedem Integrationskind um das 5fache an.<br />
Wenn nur ein Integrationskind ausfällt, sinkt die Gesamtförderung<br />
um 7 000 bis 10 000 �.<br />
Anlage 6<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Das Entgeld des Bezirks errechnet sich nach den Buchungszeiten<br />
des Integrationskindes. Wie soll die Förderung<br />
nach den Buchungszeiten gestaltet werden? Es<br />
ist unmöglich, zu sagen, dieses Integrationskind erhält<br />
eine Fördereinheit, oder die Mutter ein Elterngespräch<br />
weniger, als ein anderes Kind <strong>und</strong> deren Eltern.<br />
Skandalöse Faktorberechnung<br />
Diese derzeitige Berechnung des Faktors x halten wir<br />
<strong>für</strong> nicht legal.<br />
Je höher die Buchungszeiten der Regelkinder, desto geringer<br />
ist Faktor x <strong>für</strong> die Integrationskinder.<br />
Eine Mischung von Regelkindern <strong>und</strong> Integrationskindern<br />
wirkt sich derzeit benachteiligend in der Finanzierung<br />
aus.<br />
Denn bei der Berechung des Faktors x wird immer die<br />
Buchungszeit der Kinder insgesamt mit einbezogen. - =<br />
Buchungszeitfaktor<br />
So wird jeder Kindergarten bestraft, der bedarfsorientiert<br />
<strong>und</strong> wirtschaftlich handelt.<br />
Die Berechnung des Faktors x ist <strong>für</strong> die Praxis ein fast<br />
unmögliches Prozedere, wenn ständige neue Tabellen<br />
herausgegeben werden, die letzte im Newsletter 59, bei<br />
der die Umsetzung unklar ist <strong>und</strong> st<strong>und</strong>enlang dauert.<br />
Insgesamt ist die Vorgehensweise zwischen Bezirk <strong>und</strong><br />
Regierung uneinheitlich. Die Verwaltung in der Praxis<br />
wird dadurch extrem belastet.<br />
Integrationskindergärten werden bestraft, obwohl sie<br />
der Gesellschaft viele Millionen Euro sparen <strong>und</strong> die<br />
Kinder optimaler fördern, als jede spätere Einrichtung<br />
das könnte.<br />
Keine Planungssicherheit<br />
Das heißt: Die Gemeinden eines Gast - Integrationskindes<br />
sparen auf Kosten des Trägers. Und zum Schaden<br />
des Kindergartens. Wenn kein Defizitvertrag vorhanden
104<br />
ist, bleibt dieses gesamt beim Träger. Der Träger kann<br />
<strong>und</strong> wird in diesen Fällen Festanstellungen möglichst<br />
lange vermeiden. Die Planungssicherheit ist <strong>für</strong> den Träger<br />
ein Problem.<br />
Für das Personal heißt das, es ist keine Arbeitsplatzsicherheit<br />
vorhanden.<br />
Da sich die Arbeitsst<strong>und</strong>en des gesamten Personals<br />
nach den Buchungszeiten richten, ändern sich auch<br />
jährlich die Dauer der Arbeitszeiten der Mitarbeiter.<br />
Besonders die Landkindergärten sind hier betroffen. Oft<br />
ist den Eltern der Kindergarten nicht wert genug. Mütter<br />
sind hier teilweise zu Hause <strong>und</strong> schicken die Kinder nur<br />
1 bis 2 Jahre <strong>und</strong> mit weniger St<strong>und</strong>en in den Kindergarten.<br />
Die Landkinder haben also nicht die gleichen Voraussetzungen<br />
zur Bildung wie Stadtkinder.<br />
Es ist kein W<strong>und</strong>er, dass Erzieherinnen inzwischen<br />
schwer zu finden sind. Dass sich immer weniger Menschen<br />
<strong>für</strong> diesen Beruf entscheiden wird sich in einigen<br />
Jahren gravierend bemerkbar machen.<br />
Personal<br />
Für eine gute Bildung in unserem Land brauchen wir<br />
sehr gut ausgebildetes <strong>und</strong> erfahrenes Personal. Es<br />
reicht nicht, Betreuungsplätze <strong>für</strong> Kinder unter 3 Jahren<br />
bereitzustellen, das Personal muss <strong>für</strong> diese spezielle<br />
Aufgabenstellung auch ausgebildet sein, sonst werden<br />
wir die Folgen in einigen Jahren teuer bezahlen. In vielen<br />
wirklich ernst zu nehmenden Studien können wir deutlich<br />
lesen, dass sich Verhaltensauffälligkeiten, Suchtgefahr,<br />
psychische, emotionale Störungen nur vermeiden<br />
lassen, wenn wir genügend <strong>und</strong> gut ausgebildetes Personal<br />
haben.<br />
Statt dessen stehen Leitungen unter dem extremen<br />
Druck, jüngeres Personal finden <strong>und</strong> einarbeiten zu<br />
müssen, um die Kosten im Rahmen zu halten.<br />
Gestiegener Verwaltungsaufwand<br />
Freistellung der Leitungen<br />
Der Verwaltungsaufwand vor allem in Integrationskindergärten<br />
ist immens gestiegen.<br />
Hier einige Beispiele: Verhandlungen mit der Gemeinde<br />
<strong>und</strong> den Gastkind Gemeinden, Bewilligungsanträge<br />
beim Landratsamt, Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong> Entgeldverhandlungen<br />
beim Bezirk, Rechnungsstellungen,<br />
Fachdienstverträge aushandeln <strong>und</strong> schließen.<br />
Haarsträubend ist, dass die gesamte Verwaltungstätigkeit<br />
der Leitung in den Erzieher – Kind- Schlüssel mit<br />
einfließen, da auch in Integrationskindergärten keine<br />
Freistellung der Leitung vorgesehen ist.<br />
Hier ist dringender Handlungsbedarf.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Folgende Änderungen sind aus Sicht der Praxis<br />
nötig:<br />
�� Die bisherige Faktorberechnung muss geändert<br />
werden. Es kann nicht sein, dass hohe Buchungszeiten<br />
der Regelkinder zu einem niedrigeren Faktor<br />
x führen.<br />
�� Der Faktor x, den die Gemeinden zahlen muss mit<br />
einem kleinen Spielraum festgelegt werden.<br />
�� Die Förderung <strong>und</strong> Bildung der behinderten <strong>und</strong><br />
von Behinderung bedrohten Kinder darf nicht vom<br />
Wohlwollen der Gemeinden, des Bürgermeisters<br />
abhängen.<br />
�� Einrichtungen mit Integrationsgruppen <strong>und</strong> die Einzelintegration<br />
dürfen nicht gleich finanziert werden.<br />
Der höhere Personalaufwand in integrativen Einrichtungen<br />
muss viel stärker mit berücksichtiget<br />
werden.<br />
�� Bei allen Leitungen müssen Verwaltungsst<strong>und</strong>en<br />
aus dem Anstellungsschlüssel herausgenommen<br />
werden, weil sie nicht, wie im Gesetz gedacht, der<br />
Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Erziehung dienen.<br />
�� Es ist diskriminierend, dass ältere Mitarbeiterinnen<br />
zum Risiko <strong>für</strong> die Einrichtung werden, weil sie zu<br />
teuer sind.<br />
�� Bildung darf nicht weiterhin auf Sparflamme gekocht<br />
werden.<br />
�� Der Anstellungsschlüssel muss über den Basiswert<br />
bei 1: 10 gesichert werden, oder noch besser wie<br />
bei den Tagesmüttern bei 1: 8.<br />
�� Bildung in frühem Kindesalter muss zur Staatssache<br />
werden<br />
�� Deshalb halte ich die Umresortierung ins Kultusministerium<br />
<strong>für</strong> dringend erforderlich, zumindest muss<br />
eine bessere Vernetzung von früher Bildung <strong>und</strong><br />
schulischer Bildung sichergestellt werden.<br />
�� Kindergartenplätze müssen zur Entlastung der<br />
Familien kostenfrei sein.<br />
�� Bessere Ausbildung des Erzieherpersonal <strong>und</strong> damit<br />
bessere Entlohnung. Denn das ist immer noch<br />
die günstigste Variante, um zu höherer Bildung in<br />
unserem Lande zu kommen.<br />
�� Das Zuschusssystem <strong>für</strong> Landkindergärten, nicht<br />
nur <strong>für</strong> eingruppige Einrichtungen, muss dringend<br />
geändert werden, durch Erhöhung des Basiswertes,<br />
da sonst wegen der rückläufigen Kinderzahlen <strong>und</strong><br />
Buchungszeiten die Planungssicherheit <strong>für</strong> die Einrichtung<br />
völlig verloren geht. Dies bedeutet eine Benachteiligung<br />
der Landbevölkerung.<br />
Die bayerische Regierung, die von der Bevölkerung<br />
mehrheitlich gewählt wurde, hat die Verantwortung, jetzt<br />
Missstände auszuräumen <strong>und</strong> zu ändern.<br />
Sie muss sich auf ihr C = christlich; ihr S = sozial; besinnen,<br />
<strong>und</strong> zum Wohle der Gesellschaft jetzt handeln.
Bayerisches Rotes Kreuz<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
Ina- Laura Weber<br />
Team Kindertagesbetreuung<br />
Stellungnahme zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag am<br />
Donnerstag, 27. September 2007<br />
Anlage 7<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Die nachfolgende Stellungnahme ist anhand einer Befragung der Träger <strong>und</strong><br />
Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes erarbeitet worden. Im<br />
Anhang finden Sie eine differenzierte Auswertung einzelner Fragen des vorgelegten<br />
Fragenkatalogs. Diese folgt ihm aber nicht unmittelbar <strong>und</strong> es besteht kein Anspruch<br />
auf Vollständigkeit.<br />
Einige Punkte vorweg:<br />
zum Thema „BayKiBiG“<br />
1. Qualität: Mit Sicherheit ist durch das BayKiBiG erreicht worden, dass Eltern<br />
nunmehr entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen Betreuungszeiten<br />
buchen können, sofern die Träger diese Flexibilität im Sinne einer<br />
K<strong>und</strong>enorientierung zugestehen. Doch in der Konsequenz geht die Flexibilität<br />
zu Lasten der Mitarbeiterinnen. Der Träger gibt – aus seiner Sicht verständlich<br />
<strong>und</strong> begründbar – die Planungsunsicherheit durch befristete<br />
Teilzeitarbeitsverträge mit Dehnklauseln an die Mitarbeiterinnen weiter. Dies<br />
führt zu erhöhter Belastung der Mitarbeiter, zu größerer Unzufriedenheit, mehr<br />
Fluktuation des Personals <strong>und</strong> dadurch häufiger wechselnden<br />
Bezugspersonen <strong>für</strong> die Kinder <strong>und</strong> hat somit Auswirkungen auf die Qualität<br />
der Arbeit in den Einrichtungen.<br />
2. Verwaltungsaufwand: Es lässt sich deutlich erkennen, dass sich <strong>für</strong> die<br />
Träger wie auch die Einrichtungen der Verwaltungsaufwand seit Einführung<br />
des BayKiBiG deutlich erhöht hat <strong>und</strong> daran wird auch eine gewisse Routine<br />
nichts ändern. Wo es bisher z.B. <strong>für</strong> eine Einrichtung einen Ansprechpartner<br />
bzgl. der Personalkostenendabrechnung gab, gibt es jetzt 7 Ansprechpartner<br />
<strong>und</strong> 14 Anträge als kfa <strong>und</strong> kfr. Dazu kommen die Gastkinderanträge <strong>und</strong> die<br />
damit verb<strong>und</strong>enen finanziellen Risiken. Nicht selten werden Anträge erst<br />
innerhalb des laufenden Kitajahres anerkannt oder abgelehnt.<br />
3. Gastkinder: Eine restriktive Bedarfsanerkennung nur innerhalb eigener<br />
Gemeindegrenzen <strong>und</strong> keine ausreichende Einbindung der freien Träger in<br />
das Planungsverfahren führen in leider immer noch zu vielen Fällen zu<br />
Ablehnungen von Gastkinderanträgen, zu langwierigen Verhandlungen <strong>und</strong><br />
letztendlich zu juristischen Klagen. Kinder müssen Einrichtungen verlassen<br />
oder können nicht aufgenommen werden, was zu einer Belastung der Träger,<br />
der Einrichtungen, der Eltern <strong>und</strong> vor allem der Kinder führt.
106<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
4. Finanzierung: Unter anderem führen die in den Punkten 1-3 aufgeführten<br />
Unzulänglichkeiten zu einer erheblichen Planungsunsicherheit <strong>für</strong> Träger <strong>und</strong><br />
Einrichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass Defizitvereinbarungen<br />
gekündigt oder mit Klauseln (z.B. einem bestimmten Anstellungsschlüssel)<br />
versehen werden. Ohne eine ausreichende, gesicherte finanzielle Ausstattung<br />
ist die Qualität in unseren Einrichtungen nicht aufrecht zu halten, oder gar<br />
weiter auszubauen <strong>und</strong> eine qualifizierte Umsetzung des BayBEP <strong>und</strong> der<br />
Hortrichtlinien sehen wir dadurch gefährdet.<br />
Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre veranlassen uns als Bayerisches Rotes<br />
Kreuz eine Nachbesserung des Bayerischen Kinder- Bildungs- <strong>und</strong><br />
Betreuungsgesetzes besonders in folgenden Punkten anzuregen:<br />
� entsprechend dem unterschiedlichen Aufwand aufgr<strong>und</strong> des Alters eine<br />
Differenzierung des Gewichtungsfaktors, nicht einfach nur den<br />
zweifachen Faktor <strong>für</strong> Kinder unter 3<br />
� Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungsqualität <strong>für</strong> alle Kinder (Chancengleichheit)<br />
<strong>und</strong> kein finanzielles Risiko <strong>für</strong> Träger, wenn Kinder mit besonderen<br />
Bedürfnissen aufgenommen werden (erhöhten Faktor <strong>für</strong> diese Kinder)<br />
� Berücksichtigung aller Kinder die zweisprachig aufwachsen oder einer<br />
Sprachförderung bedürfen, nicht nur von Kinder mit beiden Elternteilen<br />
nichtdeutschsprachiger Herkunft<br />
� Veränderung der Gastkinderregelung, so dass Eltern tatsächlich<br />
wählen können, welche Einrichtung ihr Kind besucht<br />
� Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf (Wunsch <strong>und</strong>-<br />
Wahlrecht)<br />
� Erhöhung des Basiswertes <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en die Verbesserung des<br />
Anstellungsschlüssels auf 1:10<br />
Im Zuge der, auch durch das Forum <strong>Sozial</strong>e Bayern angestrebten Deregulierung <strong>und</strong><br />
Entbürokratisierung erscheint hier eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes<br />
dringend geboten.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
1. Hat sich der Verwaltungsaufwand seit Einführung des BayKiBiG in den<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. beim Träger verändert?<br />
Der Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen wie auch beim Träger hat seit der<br />
Einführung des BayKiBiG zugenommen.<br />
Beim Träger:<br />
Insbesondere zu Beginn <strong>und</strong> am Ende eines Bildungsjahres.<br />
Früher machte man eine Personalkostenendabrechnung gegenüber dem<br />
zuständigen Jugendamt, aufgr<strong>und</strong> deren die Abschlagszahlungen <strong>für</strong> das nächste<br />
Jahr berechnet wurden.<br />
Jetzt gibt es eine kfa <strong>und</strong> eine kfr jeweils an das Jugendamt <strong>und</strong> die zuständigen<br />
Kommunen, diese sowohl elektronisch wie auch als Ausdruck.<br />
Beispiel: Früher 3 Anträge an 2 Ansprechpartner, jetzt 31 Anträge an 12<br />
Ansprechpartner.<br />
Beispiel Gastkinder: Antragstellung durch den Träger, Bescheide oft nur <strong>für</strong> 1 Jahr<br />
gültig, im Folgejahr erneuter Antrag.<br />
In den Einrichtungen:<br />
Um Abrechnungen zu ermöglichen, müssen Daten <strong>und</strong> Buchungen eingestellt,<br />
umgestellt, kontrolliert werden. Die Personalplanung ist aufwändiger geworden <strong>und</strong><br />
Buchungsgespräche mit den Eltern benötigen viel Zeit <strong>und</strong> Erklärungsarbeit.<br />
Beispiel Hortbuchung: verschiedene Buchungen von Schul- <strong>und</strong> Ferienzeit sind ein<br />
großer Aufwand<br />
2. Werden das BayKiBiG <strong>und</strong> die kindbezogene Förderung den Kindern gerecht,<br />
die mehr Aufmerksamkeit als andere benötigen (Entwicklungsverzögerungen,<br />
ADHS, Verhaltensauffälligkeiten,…)?<br />
Kinder mit einem erhöhtem Förderbedarf werden nicht mit einem erhöhten Faktor<br />
berücksichtigt, es sei denn es liegt ihnen ein Eingliederungshilfebescheid des<br />
zuständigen <strong>Sozial</strong>hilfeträgers vor. Eine intensivere Förderung der Kinder ist<br />
dadurch oft nicht gegeben. Unstrittig ist jedoch, dass diese Kinder einen erhöhten<br />
Betreuungsaufwand haben.<br />
Gleichzeit beobachten wir eine steigende Anzahl der Kinder, die eine spezielle<br />
Förderung benötigen.<br />
Viele Kinder „laufen“ in den Einrichtungen mit, ohne eine spezielle Förderung<br />
bekommen zu können. Dies geht zu Lasten der betroffenen Kinder, der anderen<br />
Kinder <strong>und</strong> der Mitarbeiter. Diesen Kindern kann man ohne einen erhöhten Faktor<br />
oder eine Senkung des Anstellungsschlüssels nicht gerecht werden.<br />
3. Halten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die<br />
Gewichtungsfaktoren diesbezüglich (s. Ziff 2.) <strong>für</strong> praxisgerecht <strong>und</strong><br />
ausreichend?<br />
Faktor 1,3 <strong>für</strong> Migrantenkinder:<br />
Die Gewichtungsfaktoren decken nur einen sehr geringen Teil der Kinder mit<br />
erhöhtem Förderbedarf ab. In einigen Einrichtungen werden beispielsweise sehr<br />
viele zweisprachige Kinder betreut, die zum größten Teil besondere<br />
107
108<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Sprachförderung benötigen. Diese sind in den Gewichtungsfaktoren gar nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Faktor 2,0 <strong>für</strong> Kinder unter Drei:<br />
Hierbei ist nicht genügend berücksichtigt, dass Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren<br />
eine intensivere Betreuung <strong>und</strong> Aufmerksamkeit benötigen als Kinder zwischen 2<br />
<strong>und</strong> 3 Jahren. Der Faktor steht in keinem Verhältnis zum Aufwand <strong>und</strong> sollte noch<br />
weiter gestaffelt werden.<br />
4. Wie hat sich die Bereitschaft der Kitas entwickelt, Kinder mit (drohender)<br />
Behinderung, unter drei Jahren oder Schulkinder in Kindergärten<br />
aufzunehmen?<br />
Generell muss zwischen echter Bereitschaft <strong>und</strong> der finanziellen Absicherung durch<br />
einen höheren Gewichtungsfaktor unterschieden werden.<br />
Integration:<br />
Die Bereitschaft war stets vorhanden, ist jedoch mit den neuen Regelungen nur<br />
unter größeren Schwierigkeiten <strong>und</strong> mit zusätzlichem Engagement des Personals<br />
möglich. Die ungeklärte Situation im Bereich der Integration hat in den letzten zwei<br />
Jahren zu großen Unsicherheiten bei Trägern, Personal <strong>und</strong> Eltern geführt.<br />
Wir hoffen durch die seit diesem Jahr bestehende einheitliche Regelung <strong>für</strong> die<br />
Finanzierung die Aufnahme <strong>und</strong> Integration von behinderten oder von Behinderung<br />
bedrohten Kindern zu vereinfachen <strong>und</strong> weiter zu verstärken.<br />
Unter drei/ Schulkinder:<br />
Die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren oder Schulkindern hat sich in den<br />
vergangenen zwei Jahren erhöht. Gründe da<strong>für</strong> sind oft rückläufige Kinderzahlen in<br />
den Einrichtungen, nicht ausreichende Buchungsst<strong>und</strong>en, um das Personal weiter<br />
zu beschäftigen oder die Einrichtung „am Leben“ zu halten.<br />
Eine große Gefahr <strong>für</strong> die Qualität der Arbeit sehen wir allerdings dann, wenn die<br />
Einrichtung sich vorher nicht intensiv mit der Erweiterung ihres Angebotes<br />
auseinander setzt <strong>und</strong> sich darauf vorbereitet (Konzeption, Ausstattung,<br />
Qualifikation des Personals, etc.). Eine reine Erweiterung des Angebotes aufgr<strong>und</strong><br />
finanzieller Schwierigkeiten ist nicht zielführend.<br />
5. Ist das Buchungsmodell in der gültigen Fassung praktikabel? Bitte nennen<br />
Sie Beispiele oder evt. Verbesserungsvorschläge.<br />
Ein Vorteil liegt sicherlich bei den Eltern, die flexiblere Zeiten nach ihren<br />
Bedürfnissen buchen können. Ein Nachteil liegt bei den Erzieherinnen <strong>und</strong> in der<br />
Arbeit mit den Kindern, da es durch die verschiedenen Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten<br />
immer wieder im Tagesablauf zu empfindlichen Störungen kommt.<br />
Erschwerend ist auch, dass es bis heute noch keine schriftlichen mehrsprachigen<br />
Erklärungen gibt, die das Buchungsmodell den Eltern vorstellen. Auch die<br />
aufwändigen Verträge müssen den ausländisch sprechenden Eltern zeitaufwendig<br />
<strong>und</strong> mit durch das Personal organisierten Dolmetschern erklärt werden.<br />
Generell wird festgestellt, dass es einen erhöhten Verwaltungsaufwand gibt <strong>und</strong> es<br />
einer intensiven Aufklärung der Eltern bedarf. Das Buchungsmodell ist <strong>für</strong> viele<br />
Eltern nicht einfach verständlich.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
6. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine Änderung beim<br />
Buchungsverhalten der Eltern feststellen?<br />
Generell lässt sich feststellen, dass sich das Buchungsverhalten der Eltern<br />
weitgehend geändert hat. In vielen Fällen wird berichtet, dass Eltern exakter planen,<br />
genauer kalkulieren <strong>und</strong> oft die günstigste Variante wählen.<br />
Oft wird zu Beginn eine geringere Buchungszeiten gewählt <strong>und</strong> es Bedarf<br />
Aufklärungsarbeit, um den Eltern bewusst zu machen, dass ihre Flexibilität dadurch<br />
eingeschränkt wird.<br />
Buchungen werden häufig nach den Kosten nicht nach dem Bedarf gemacht. Der<br />
Kostenfaktor tritt in den Vordergr<strong>und</strong>, die Förderung <strong>und</strong> Bildung in den Hintergr<strong>und</strong>.<br />
In einzelnen Einrichtungen werden aber auch höhere Buchungen verzeichnet.<br />
Fazit: Zeiten werden knapper bemessen <strong>und</strong> im direkten Gegensatz dazu würden<br />
viele Eltern gerne die max. St<strong>und</strong>en buchen, um sich Flexibilität zu kaufen.<br />
7. Was empfehlen Sie, um das Abrechnungsverfahren (kfa- <strong>und</strong> kfr-Dateien) zu<br />
optimieren?<br />
Anregung:<br />
Die Kinderliste sollte alphabetisch sortierbar sein oder es sollten die verbleibenden<br />
Kinder aus dem Vorjahr ins Folgejahr kopierbar sein.<br />
8. Haben Sie im letzen KiTa-Jahr Schwierigkeiten mit der „Gastkinderregelung“<br />
gehabt?<br />
Eine restriktive Bedarfsanerkennung nur innerhalb eigener Gemeindegrenzen, keine<br />
ausreichende Einbindung der freien Träger in das Planungsverfahren führen in<br />
leider immer noch zu vielen Fällen zu Ablehnungen von Gastkinderanträgen, zu<br />
langwierigen Verhandlungen <strong>und</strong> juristischen Klagen. Kinder müssen Einrichtungen<br />
verlassen oder können nicht aufgenommen werden, was zu einer Belastung der<br />
Träger, der Einrichtungen (bis hin zur Gefährdung des Bestandes), der Eltern <strong>und</strong><br />
nicht zuletzt der Kinder führt.<br />
Die Probleme treten sowohl im städtischen <strong>und</strong> hier in besonderem Maße bei<br />
betriebsnahen Einrichtungen, als auch im ländlichen Bereich auf.<br />
Durch Abklärung, ob eine Förderung erfolgt, bereits vor Aufnahme des Kindes <strong>und</strong><br />
durch die Antragsstellung an viele zuständige Gemeinden <strong>für</strong> eine Einrichtung, da<br />
der Antrag immer an die Gemeinde zu stellen ist, aus der das jeweilige Kind kommt,<br />
entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die freien Träger.<br />
Die Entscheidung ob einem Antrag zugestimmt wird oder nicht, wird durch die<br />
Kommunen oft nicht aufgr<strong>und</strong> des Bedarfs der Eltern (Ort, pädagogische/<br />
wertorientierte Ausrichtung, Öffnungszeiten), sondern der finanziellen<br />
Leistungsfähigkeit entschieden. Das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern ist dadurch<br />
erheblich eingeschränkt.<br />
9. Hatte oder hat das neue Gesetz Auswirkungen auf die Arbeitsverträge oder<br />
Beschäftigungsverhältnisse der in Kindertageseinrichtungen Beschäftigten<br />
(Vertragsgestaltung, Befristung, Arbeitszeit, etc.)? Zeigen Sie die Entwicklung<br />
anhand von Beispielen auf.<br />
Die Erfahrungen zeigen, dass es im Bereich der Kindertageseinrichtungen seit<br />
109
110<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Einführung des BayKiBiG vermehrt befristete Arbeitsverträge gibt. Darüber hinaus<br />
handelt es sich oft um Dehnungsverträge, die den Buchungsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der<br />
Kinderanzahl sofort angepasst werden können. Die Zahl der Teilzeitkräfte in den<br />
Einrichtungen ist gestiegen.<br />
Bei Vollzeitkräften werden St<strong>und</strong>enreduzierung vorgenommen oder Teilzeitkräfte<br />
eingestellt, um somit flexibler handeln zu können.<br />
Einige Einrichtungen berichten auch von einer Zunahme des Personals aufgr<strong>und</strong><br />
von guten Buchungszeiten <strong>und</strong> Kinderzahlen (Gewichtungsfaktoren). Dies erhöht <strong>für</strong><br />
diesen, meist begrenzten Zeitraum die Arbeitsqualität in der Einrichtung.<br />
Gründe <strong>für</strong> die Veränderung:<br />
- Schwankungen in den Kinderzahlen <strong>und</strong> Buchungszeiten bedürfen flexibler<br />
Arbeitsverträge<br />
- Keine Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum<br />
Auswirkungen:<br />
- Unzufriedenheit/ Belastung bei den Mitarbeitern<br />
- Personalwechsel, Wechseln von Bezugspersonen<br />
- Kurzfristige Bekanntgabe der St<strong>und</strong>enanzahl <strong>für</strong> den nächsten Monat �<br />
sinkende Motivation<br />
- Mehr Aufwand in der Personalplanung<br />
10. Glauben Sie, dass durch das neue Gesetz Verfügungszeiten genügend<br />
abgesichert sind?<br />
Nein, die Verfügungszeiten sind mit dem neuen Gesetz nicht hinreichend<br />
abgesichert. Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte stehen oft im Vordergr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
überlagern fachliche Belange, sodass vieles dem Zufall oder einzelnen Trägern<br />
bzw. Mitarbeitern/innen überlassen bleibt.<br />
Es handelt sich oft um individuelle Lösungen der Einrichtungen, die von den<br />
Öffnungs- <strong>und</strong> Buchungszeiten sowie des Anstellungsschlüssels abhängen.<br />
11. Reichen die Qualifizierungen/ Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen aus?<br />
Aufgr<strong>und</strong> der finanziellen Unsicherheiten gehen die Anmeldungen der Fortbildungen<br />
zurück, obwohl der Bedarf <strong>und</strong> die Bereitschaft der Mitarbeiter vorhanden ist, sich<br />
weiter zu qualifizieren.<br />
12. Wie beurteilen Sie die Kooperation vor Ort von Kindergarten <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>schule, bzw. von Hort <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule? Hat sich hier in den letzten<br />
zwei Jahren eine Veränderung (besser oder schlechter) ergeben? Können Sie<br />
Beispiele <strong>für</strong> eine gelungene Kooperation nennen?<br />
In vielen Einrichtungen hat sich die Kooperation verbessert oder ist intensiver<br />
geworden. Selten wird als Gr<strong>und</strong> da<strong>für</strong> das BayKiBiG gesehen, sondern nach wie<br />
vor das persönliche Engagement der einzelnen Personen in Schule <strong>und</strong><br />
Kindertageseinrichtung. Zeitliche Engpässe, weite Wege, Kooperation mit mehreren<br />
Schulen (teilweise bis zu 10 Stück) erschweren eine intensive Kooperation.<br />
In vielen Bereichen besteht eine gelungen Kooperation, ein intensiver Austausch<br />
<strong>und</strong> dadurch ein wachsendes gegenseitiges Vertrauen.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
13. Welche Erfahrungen bzw. Anregungen haben Sie zu den Vorkursen <strong>für</strong><br />
Migrantenkinder in Kooperation des Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />
Die vorgeschriebenen Vorkurse bieten eine Möglichkeit mit den Gr<strong>und</strong>schulen in<br />
Kontakt zu treten. Erfahrungen zeigen, dass dort, wo es bereits eine gelungene<br />
Kooperation gibt, auch die Vorkurse gelingen. In den anderen Fällen gestaltet sich<br />
auch das eher schwierig.<br />
Nach wie vor liegen die Schwierigkeiten in folgenden Punkten:<br />
- Gr<strong>und</strong>schule betreut Migrantenkinder im Vorkurs nur, wenn sie erhebliche<br />
Probleme in der dt. Sprache haben, „leichtere Fälle“ werden wegen<br />
Personenmangels nicht betreut. Oftmals können die Schulen nur sehr wenige<br />
Kinder aufnehmen, nur die mit den größten Defiziten� das Programm sollte<br />
<strong>für</strong> alle Kinder mit Sprachdefiziten angeboten werden.<br />
- Kein gegenseitiger Austausch bzw. Rückmeldung<br />
- Bringen <strong>und</strong> Holen zur Schule ist problematisch (Berufstätige Eltern erleben<br />
Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber, Transport Elternhaus- Schule-<br />
Unterbrechung Arbeitszeit-Transport Schule- Kindergarten).<br />
- Lehrer sollten mehr Zeit bekommen, um die Kinder in den Kindergärten zu<br />
betreuen. (Fahrtzeiten von der Schule zum Kindergarten gehen von der<br />
Unterrichtszeit ab!)<br />
14. Ist es möglich den BEP unter den derzeitigen Rahmenbedingungen des<br />
BayKiBiG in der Praxis umzusetzen? Wie müssten diese verändert werden,<br />
damit eine Umsetzung des BEP erfolgen kann?<br />
Zur Umsetzung qualifizierter Bildungsprozesse, wie sie durch den BEP vorgesehen<br />
sind, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen.<br />
Um die wesentlichen Punkte des BEP umzusetzen braucht es<br />
- einen verbesserten Anstellungsschlüssel (empfohlener Anstellungsschlüssel<br />
von 1:10 sollte zum Mindestanstellungsschlüssel werden)<br />
- geregelte Verfügungszeiten<br />
- festgelegte Kernzeiten<br />
- qualifiziertes Personal<br />
Einrichtungen berichten, dass der BEP die Arbeit in den Einrichtung bereichert hat,<br />
es jedoch Verständnisschwierigkeiten bei manchen Mitarbeitern gibt. Eine einfacher<br />
geschriebene Version <strong>für</strong> diese Mitarbeiter <strong>und</strong> auch <strong>für</strong> Eltern wäre sinnvoll.<br />
111
Diakon Ludwig Selzam<br />
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Anlage 8<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
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Vorbemerkung<br />
Stellungnahme <strong>für</strong> die Landtagsanhörung<br />
im sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong><br />
zur Umsetzung des BayKiBiG am 27. September 2007<br />
Anlage 9<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Seit dem 1. September 2006 ist das BayKiBiG einschließlich eines neuen Finanzierungskonzeptes<br />
der kindbezogenen Förderung, auch <strong>für</strong> bestehende Einrichtungen, in Kraft getreten.<br />
Seit diesem Zeitpunkt können Erfahrungen gesammelt <strong>und</strong> festgestellt werden, ob<br />
die von uns im Vorfeld beschriebenen Be<strong>für</strong>chtungen sich bestätigen <strong>und</strong> inwieweit neue<br />
Fragen <strong>und</strong> Probleme auftreten.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Fragen <strong>und</strong> Problemanzeigen beruhen seitens des<br />
Bayerischen Landesverbandes katholischer Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder auf schriftliche<br />
<strong>und</strong> mündliche Mitgliederbefragungen <strong>und</strong> aus Rückmeldungen von den 7 bayerischen<br />
(Erz-)Diözesen.<br />
Mit 2.690 katholischen Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder sind fast 50 % der Einrichtungen in<br />
der Trägerschaft der katholischen Kirche. R<strong>und</strong> 175.000 Kinder besuchen eine katholische<br />
Kindertagesstätte, über 18.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter sind darin<br />
beschäftigt.<br />
Die Entwicklung des neuen Gesetzes einschließlich Finanzierung wurde von uns ständig<br />
kritisch begleitet. Handlungsleitend <strong>für</strong> unsere Einschätzung <strong>und</strong> Bewertung im Rahmen<br />
dieser Begleitung war stets das Wohl des Kindes <strong>und</strong> seiner Familie. Eine hohe Qualität<br />
der Bildung <strong>und</strong> Erziehung, das Recht jeden Kindes auf Bildung <strong>und</strong> Orientierung von Anfang<br />
an ist <strong>für</strong> die Zukunft eines Landes eine wichtige Ressource. Die Förderung aller<br />
Kinder <strong>und</strong> die Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung von Familien ist eine unerlässliche <strong>und</strong><br />
gesamtgesellschaftliche Aufgabe.<br />
Diese Ziele sind nach unserer Einschätzung nur dann zu erreichen, wenn alle Anstrengungen<br />
unternommen werden, die Bedingungen, unter denen entsprechende<br />
Bildungsprozesse organisiert <strong>und</strong> allen Kindern zugänglich gemacht, optimiert werden.<br />
Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass der Erfolg einer guten Bildung, Erziehung <strong>und</strong><br />
Betreuung in Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder von guten Rahmenbedingungen abhängt.<br />
Dies sind in erster Linie kleinere Gruppen beziehungsweise ein günstiger Betreuer-Kind-<br />
Schlüssel <strong>und</strong> ein gutes Qualifikationsniveau der Erzieher/innen.<br />
In unserer Bewertung kommen wir zusammenfassend zu der Einschätzung, dass diese<br />
Ziele durch das BayKiBiG nur dann erreicht werden können, wenn der Anstellungsschlüssel<br />
deutlich verbessert <strong>und</strong> der Basiswert entsprechend erhöht wird, damit ein<br />
günstigerer Kind-Erzieher-Schlüssel <strong>und</strong> gut qualifiziertes pädagogisches Personal<br />
finanziert werden kann.
116<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Dies benötigen die Träger, um ein flächendeckendes <strong>und</strong> qualitativ hochwertiges Angebot,<br />
auch im ländlichen Raum, anbieten zu können. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass<br />
die Bildungsqualität durch die Deregulierung <strong>und</strong> Verlagerung auf die Kommunen nicht<br />
von deren Willkür <strong>und</strong> Finanzkraft abhängen darf.<br />
Problemanzeigen <strong>und</strong> Nachbesserungsbedarf zum BayKiBiG<br />
Werfen wir einen systemischen Blick auf das gesamtgesellschaftliche System von Kindertageseinrichtungen,<br />
dann wird offensichtlich, welche Wechselwirkung die einzelnen<br />
Systeme <strong>und</strong> deren Personenkreis auf die Bedeutung <strong>und</strong> Auswirkung von Bildung, Erziehung<br />
<strong>und</strong> Betreuung <strong>für</strong> alle Kinder <strong>und</strong> deren Familien im Kontext des BayKiBiG hat.<br />
System der Auswirkungen des BayKiBiG<br />
A) Auswirkungen auf Familien in B) Auswirkungen auf Kinder in<br />
Bayern<br />
Bayern<br />
C) Auswirkungen auf katholische D) Auswirkungen auf<br />
Träger<br />
pädagogisches Personal<br />
A) Auswirkungen auf Familien in Bayern<br />
1. Forderung<br />
Bildungsqualität <strong>für</strong> alle Kinder durch Erhöhung des Basiswertes<br />
<strong>und</strong> Verbesserung des Anstellungsschlüssels sicherstellen<br />
Um weiterhin eine qualitative Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen gewährleisten<br />
zu können, ist die Erhöhung des Basiswertes in Verbindung mit dem Anstellungsschlüssel<br />
dringend notwendig.<br />
Begründung<br />
Geringere Spielräume <strong>für</strong> familienfre<strong>und</strong>liche <strong>und</strong> sozialverträgliche Lösungen insbesondere<br />
<strong>für</strong> Kinder aus belasteten Familien<br />
Es besteht die Gefahr ungleicher Teilhabe an Bildung <strong>für</strong> Kinder aus bildungsfernen <strong>und</strong><br />
kinderreichen Familien.<br />
Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder müssen aufgr<strong>und</strong> ihrer Niedrigschwelligkeit in der Lage<br />
sein, familiäre Notlagen aufzufangen – beispielsweise durch das Gewähren eines Geschwisterrabattes<br />
oder des Angebotes einer längeren Betreuungszeit <strong>für</strong> Kinder aus belasteten<br />
Familien.<br />
Das Auffangen von familiären Notlagen wird erschwert, da einige Jugendämter lediglich<br />
die Übernahme des Elternbeitrages <strong>für</strong> die Mindestbuchungszeit gewähren, ohne die<br />
Problemlagen der Familien zu beachten. Die Verantwortung der Jugendämter bezüglich<br />
der wirtschaftlichen Jugendhilfe muss hier gewährleistet werden, damit auch Kindern aus<br />
sozialschwachen Familien eine längere Betreuungszeit gewährt wird.<br />
Aus der OECD-Studie kann belegt werden, dass Kinder aus bildungsfernen Familien<br />
geringere Bildungschancen haben. Dies kann weiterhin auch zu einer Chancenungleichheit<br />
<strong>für</strong> kinderreiche Familien führen, da es den Einrichtungen finanziell erschwert wird,<br />
z. B. eine Geschwisterermäßigung anzubieten, denn insbesondere Familien mit mehreren<br />
Kindern brauchen in jeder Form Entlastung <strong>und</strong> Unterstützung.<br />
Höhere Elternbeiträge führen (insbesondere in strukturschwachen Regionen) zu<br />
niedrigeren Buchungszeiten.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
2. Forderung<br />
Änderung der Gastkinderregelung <strong>und</strong> Beteiligung der Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege an der Bedarfsplanung<br />
Die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf muss verbessert werden, insbesondere durch die<br />
Veränderung der „Gastkinderregelung“. Ein Auswahlkriterium <strong>für</strong> Familien muss dabei eine<br />
werteorientierte Erziehung sein.<br />
Die Bedarfsfeststellung darf nicht nach der Finanzlage der Kommunen erfolgen. Es wird<br />
vorgeschlagen, dass bei der Bedarfsfeststellung die anerkannten Träger der Freien Wohlfahrtspflege,<br />
die hierbei über große Erfahrung verfügen, beteiligt werden.<br />
Begründung<br />
Das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes <strong>für</strong> Familien wird nicht eingelöst<br />
Familien mit Kindern wird es erschwert, eine Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf<br />
herzustellen, da die „Gastkinderregelung“ dem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Familien<br />
gegenübersteht.<br />
In einer Multioptionsgesellschaft werden außerdem verbindliche Werte verstärkt notwendig,<br />
um Gewissheit <strong>und</strong> Sicherheit in der Lebensplanung von Familien gewährleisten<br />
zu können. Eine werteorientierte Erziehung wird als Auswahlkriterium von den Kommunen<br />
nicht anerkannt.<br />
Die Bedarfsfeststellung erfolgt allein durch die Entscheidung der jeweiligen Kommunen.<br />
Die Gastkinderregelung kann zu einer Benachteiligung an gleicher Bildungsteilhabe der<br />
Kinder im ländlichen Raum führen, da eine wohnortnahe Infrastruktur <strong>für</strong> Familien nötig ist,<br />
um flächendeckend allen Kindern gleiche Bildungschancen anzubieten.<br />
B) Auswirkungen auf Kinder in Bayern<br />
1. Forderung<br />
Ermöglichung von Integration <strong>für</strong> behinderte bzw. von<br />
Behinderung bedrohte Kinder<br />
� Ausreichende finanzielle Absicherung der Einrichtungen <strong>für</strong> die Aufnahme behinderter<br />
Kinder seitens der Bezirke durch eine einheitliche Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarung.<br />
� Anerkennung des Faktors + x von den Kommunen laut Berechnungen des StMAS.<br />
Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen darf nicht mit einem<br />
finanziellen Risiko <strong>für</strong> die Träger verb<strong>und</strong>en sein.<br />
� Die Kostenübernahme <strong>für</strong> Frühförderung ist auch beim Besuch einer Kindertageseinrichtung<br />
fortzuführen.<br />
Begründung<br />
� Es gibt weiterhin keine Absicherung seitens der Bezirke durch die einheitliche Umsetzung<br />
einer landesweiten Rahmenleistungsvereinbarung.<br />
� Die Anerkennung des Faktors + x aufgr<strong>und</strong> des Newsletter 59 erfordert <strong>für</strong> die Träger<br />
Neuverhandlungen mit den Kommunen.<br />
117
118<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
� Die parallele Gewährung von Frühförder- <strong>und</strong> Eingliederungshilfeleistungen im Bereich<br />
von Integration müssen weiterhin möglich sein, da es sich um unterschiedliche<br />
Leistungen im Bereich von Integration handelt, die einander ergänzen <strong>und</strong> nicht ersetzen.<br />
2. Forderung<br />
Landesweit die Bildungsqualität erhalten <strong>und</strong> weiterentwickeln<br />
Zum Erhalt der Bildungsqualität <strong>und</strong> deren Weiterentwicklung müssen auch ausreichende<br />
Ressourcen an Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeit zur Sicherung des Bildungsniveaus geschaffen<br />
werden. Dies kann durch eine generelle Anhebung des Basiswertes erreicht<br />
werden, damit eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels auf 1:10 als Mindestanstellungsschlüssel<br />
erfolgen kann.<br />
Begründung<br />
Unterschiedliche Entwicklung der Bildungsqualität in der Stadt <strong>und</strong> auf dem Land<br />
Die Verbesserung des Anstellungsschlüssels ist die Gr<strong>und</strong>voraussetzung, um die<br />
Bildungsqualität in allen Regionen, insbesondere im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten<br />
<strong>und</strong> weiterzuentwickeln, damit Bildungschancen <strong>für</strong> alle Kinder gesichert werden können.<br />
Es wird eine Benachteiligung der Bildungsqualität im ländlichen Raum be<strong>für</strong>chtet, da die<br />
Bildungsqualität durch zum Beispiel knappe Ressourcen in der Verfügungszeit, kurze<br />
Buchungszeiten <strong>und</strong> weiter zurückgehende Kinderzahlen (demografische Entwicklung) gefährdet<br />
ist. Darüber hinaus ist es im ländlichen Bereich ungleich schwerer mit den<br />
Schwankungen in der Belegungs- <strong>und</strong> Buchungszeit umzugehen, da dies große finanzielle<br />
Auswirkungen hat.<br />
Im ländlichen Bereich ist in den Einrichtungen die Altersspanne der Kinder größer, was<br />
Auswirkungen auf die konzeptionelle Weiterentwicklung <strong>und</strong> qualitative Bildung hat, denen<br />
Rechnung getragen werden muss.<br />
3. Forderung<br />
Gleichbehandlung im Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />
Eine Gleichbehandlung in der Anerkennung des Gewichtungsfaktors 2,0 in der Krippe <strong>und</strong><br />
in der Kindertageseinrichtung – d. h., die Gewährung bis zum Ende des<br />
Kindergartenjahres ist erforderlich.<br />
Begründung<br />
Gleichwertige Betreuungsqualität <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />
Dem Betreuungsmehraufwand in der altersgemischten Gruppe als auch in der Krippe<br />
muss Rechnung getragen werden, weil die Qualität der Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />
<strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren in beiden Institutionen gesichert sein muss. Aus der frühkindlichen<br />
Entwicklungsforschung besteht Konsens darüber, dass insbesondere in den ersten<br />
Lebensjahren der Beziehungsqualität eine sehr große Bedeutung zukommt, die im Gewichtungsfaktor<br />
Berücksichtigung finden muss.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
4. Forderung<br />
Eine Existenzsicherung <strong>für</strong> Horte durch Neuregelung ist notwendig<br />
Die Existenz der Horte ist zukünftig abzusichern, um die Bildungs-, Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsqualität<br />
nicht zu gefährden. Eine Neuregelung <strong>für</strong> Horte ist in Abstimmung mit<br />
dem Kultusministerium dahingehend erforderlich, als schulische Bildung <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />
vernetzt werden müssen.<br />
Begründung<br />
Qualitative Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung von Schulkindern<br />
Die Finanzierungsregelung <strong>für</strong> Horte ist existenzgefährdend. Der Verwaltungsvollzug des<br />
BayKiBiG ist <strong>für</strong> Horte in dieser Form nicht realisierbar.<br />
Schulkinder brauchen flexible Entwicklungsräume, die ihrem Alter entsprechen <strong>und</strong> ihre<br />
gesamte Entwicklung fördern <strong>und</strong> dahingehend unterstützen, damit sie zu demokratischen<br />
Mitgliedern dieser Gesellschaft heranwachsen können.<br />
C) Auswirkungen auf katholische Träger<br />
1. Forderung<br />
Träger brauchen Planungssicherheit<br />
� Der Basiswert muss erhöht werden, bei gleichzeitiger Verbesserung des Mindestanstellungsschlüssels<br />
auf 1 : 10.<br />
� Ein standardisierter Verwaltungsvollzug ist von allen Jugendämter zu gewährleisten.<br />
� Verbindliche Kriterien <strong>für</strong> die Bedarfserhebung <strong>und</strong> Beteiligung der freien Träger sind<br />
erforderlich, um eine quantitative <strong>und</strong> qualitative Bedarfsplanung zu ermöglichen.<br />
� Der durch das BayKiBiG verursachte erhebliche Verwaltungsmehraufwand muss in<br />
der Finanzierung Berücksichtigung finden.<br />
Begründungen<br />
Bereitstellung ausreichender finanzielle Ressourcen zur Umsetzung des Bildungs-,<br />
Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsauftrages<br />
� Die finanzielle Absicherung, unabhängig von der Größe der Einrichtung muss gewährleistet<br />
werden. Insbesondere kleine Einrichtungen brauchen existentielle Absicherung.<br />
� Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen kann nicht mit einem<br />
finanziellen Risiko <strong>für</strong> die Träger verb<strong>und</strong>en sein.<br />
� Gleichzeitig ist <strong>für</strong> die Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft die<br />
finanzielle Absicherung <strong>für</strong> die Personalplanung <strong>und</strong> -bereitstellung zu gewährleisten.<br />
Fehl- <strong>und</strong> Krankheitszeiten des pädagogischen Personals müssen derzeit vom<br />
Träger finanziert <strong>und</strong> durch Personal- <strong>und</strong> Dienstplangestaltung ausgeglichen<br />
werden.<br />
� Der Verwaltungsvollzug durch die Jugendämter ist aufgr<strong>und</strong> der Deregulierung sehr<br />
uneinheitlich.<br />
� Durch die Deregulierung sind die Kommunen in der Lage, die Erhebung <strong>und</strong> die<br />
Deckung des Bedarfs zu steuern. Das Subsidiaritätsprinzip ist dadurch gefährdet.<br />
119
120<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
� Insbesondere durch das Buchungsverfahren, die Gastkinderregelung, die Bedarfsanerkennung<br />
<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Verhandlungen mit verschiedenen Kostenträgern<br />
haben die Träger einen erheblich erhöhten Verwaltungsmehraufwand.<br />
D) Auswirkungen auf pädagogisches Personal<br />
1. Forderung<br />
Weiterentwicklung der KITA ist erforderlich, um im internationalen Vergleich<br />
mithalten zu können<br />
Im Vergleich mit anderen OECD Ländern ist eine noch verstärktere Investition in Bildung<br />
notwendig. Zahlen belegen, dass das kindliche Wohlergehen maßgeblich von der Teilhabe<br />
an frühkindlicher Bildung abhängt. Der Wert von Bildung muss <strong>für</strong> alle Kinder im gesamtgesellschaftlichen<br />
System Anerkennung finden <strong>und</strong> diesem Rechnung getragen werden,<br />
um das zukünftige Bildungspotential unserer Gesellschaft zu sichern.<br />
Begründung<br />
Hohe Anforderungen im frühkindlichen Bereich erfordern qualifiziertes<br />
pädagogisches Personal<br />
Aufgabe von Kindertageseinrichtungen ist es, die fragmentierte Lebenswelt von Kindern<br />
<strong>und</strong> ihren Familien aufgr<strong>und</strong> einer unterschiedlichen Herkunft <strong>und</strong> multioptionalen<br />
Rahmenbedingungen als Bildungsort in einen inneren Zusammenhang zu bringen <strong>und</strong><br />
eventuelle Bildungsnachteile auszugleichen. Um diese Anforderungen in Form einer<br />
qualitativen Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung zu gewährleisten, ist ausreichendes <strong>und</strong><br />
qualifiziertes Personal erforderlich.<br />
2. Forderung<br />
Qualifizierung des pädagogischen Personals sicherstellen<br />
Die Qualifizierung des pädagogischen Personals durch ein qualifiziertes <strong>und</strong> abgestimmtes<br />
Konzept von Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung muss verbessert werden.<br />
Es müssen ausreichende Rahmenbedingungen in der Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung -geschaffen<br />
werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse unter anderem aus der Transitionsforschung<br />
<strong>und</strong> der frühkindlichen Bildung <strong>und</strong> Entwicklung umzusetzen.<br />
Dabei sollte die Bildung multiprofessioneller Teams (Einbeziehen von z. B. Heilpädagogen,<br />
Sprachtherapeuten, Absolventen von Bachelor-Studiengängen) berücksichtigt<br />
werden (vgl. Positionierung des BayLVkTK zur Ausbildung, Mitglieder-Info 3/06, S. 31).<br />
Um Bildung <strong>für</strong> alle Kinder zu gewährleisten, braucht es einheitliche Standards in einem<br />
transparentem Gesamtkonzept, die verbindlich umgesetzt werden.<br />
Begründung<br />
Auftrag der Sicherung von Bildungs- <strong>und</strong> betreuungsqualität<br />
Für die Umsetzung des BayBEP sind bessere Rahmenbedingungen erforderlich! Eine<br />
geringe Verfügungszeit kann entsprechend eine Gefährdung <strong>für</strong> die Qualität in der<br />
Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung der Kinder nach sich ziehen.<br />
Die Kooperation mit der Gr<strong>und</strong>schule ist zu verstärken <strong>und</strong> die Übergänge sind zu verbessern<br />
– beispielsweise durch Abstimmung der Philosophie des BEP <strong>und</strong> des Lehrplans<br />
<strong>für</strong> die Gr<strong>und</strong>schule.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Ein vermehrter Fortbildungsbedarf, insbesondere <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern mit erhöhtem<br />
Förderbedarf <strong>und</strong> zur Umsetzung des BEP ist erforderlich.<br />
Mindeststandards <strong>für</strong> Konzeptionen <strong>und</strong> bildungsspezifische Schwerpunkte (Integration,<br />
unter dreijährige Kinder, Schulkinder, Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong>, Sprachförderung<br />
<strong>für</strong> alle Kinder) müssen entwickelt <strong>und</strong> deren Umsetzung finanziell abgesichert werden.<br />
3. Forderung<br />
Verbesserung der Rahmenbedingungen <strong>für</strong> das Berufsfeld der<br />
pädagogischen Mitarbeiterinnen erforderlich<br />
Hohe Anforderungen in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der weitere geplante Ausbau<br />
machen es erforderlich, dass das Berufsfeld des pädagogischen Personals <strong>für</strong> die Zukunft<br />
attraktiver werden muss. Dazu gehören verbesserte Rahmenbedingungen, wie angemessene<br />
Verfügungszeiten, verbesserte Bedingungen im Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsbereich<br />
sowie sichere <strong>und</strong> verlässliche Arbeitsbedingungen.<br />
Begründung<br />
Unsichere Rahmenbedingungen vermehren Belastungen der pädagogischen Mitarbeiter/innen<br />
Unsichere Arbeitsbedingungen aufgr<strong>und</strong> befristeter Arbeitsverhältnisse, geringe Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> ältere Mitarbeiterinnen sowie verschlechterte Rahmenbedingungen<br />
vermehren die Belastungen <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen im pädagogischen Berufsfeld.<br />
Eine schwindende Attraktivität der Zukunftsperspektiven des Berufsfeldes ist die Folge.<br />
Zusammenfassung:<br />
Die Chancengleichheit von Kindern <strong>und</strong> ihren Familien ist in Bayern im gesamtgesellschaftlichen<br />
System nicht flächendeckend gewährleistet.<br />
Eine hohe Bildungs-, Erziehungs-, <strong>und</strong> Betreuungsqualität ist <strong>für</strong> alle Kinder in<br />
Bayern flächendeckend zu gewährleisten. Für die Umsetzung des BayBEP <strong>und</strong> der<br />
da<strong>für</strong> erforderlichen Rahmenbedingungen sind von allen Beteiligten (Staat, Bezirke<br />
<strong>und</strong> Kommunen) die tatsächlich nötigen Ressourcen vor Ort zur Verfügung zu<br />
stellen. Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Kinder <strong>und</strong> Familien in Bayern muss hergestellt<br />
werden.<br />
Wir fordern mehr finanzielle Mittel, damit ein Mindestanstellungsschlüssel in Höhe<br />
von 1:10 verbindlich festgeschrieben werden kann <strong>und</strong> die Erhöhung des Basiswertes.<br />
Die Bayerische Staatsregierung ist aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
zur konzeptionellen <strong>und</strong> qualitativen Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen <strong>für</strong><br />
Kinder in Bayern zu schaffen.<br />
München, den 25.09.07<br />
Prälat Karl-Heinz Zerrle Gabriele Stengel<br />
Landescaritasdirektor Geschäftsführerin<br />
1. Vorsitzender<br />
121
Zentrum <strong>für</strong> kindliche Mehrsprachigkeit e. V. (ZKM)<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag<br />
am Donnerstag, 27. September 2007 zum Thema<br />
„BayKiBiG“<br />
Statement des Zentrums <strong>für</strong> kindliche<br />
Mehrsprachigkeit e.V. (ZKM)<br />
Bergmannstr. 46, 80339 München, Tel 089-50 80 88 23,<br />
Fax 089-50 80 88 19<br />
Verfasst von: Dr. Edgardis Garlin (Vorstandsmitglied<br />
ZKM, Programmleitung KIKUS-Sprachförderung) <strong>und</strong><br />
Anna-Maria Grimm (Mitglied ZKM, Dipl. <strong>Sozial</strong>pädagogin,<br />
<strong>Sozial</strong>therapeutin (STR), Leitung KITZ Gubestraße<br />
– Arbeiterwohlfahrt)<br />
Wir danken dem <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> die Einladung, zu dem<br />
Thema als Gesprächspartner teilzunehmen, <strong>und</strong> hoffen,<br />
mit unseren Erfahrungen <strong>und</strong> Kompetenzen zur Beantwortung<br />
der Fragen beitragen zu können.<br />
Das ZKM ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit<br />
2002 mit dem KIKUS-Programm aktiv <strong>für</strong> die Sprachförderung<br />
Deutsch (+ Erstsprachen) von Kindern im Vor<strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>schulalter einsetzt (das KIKUS-Programm<br />
selbst gibt es seit 1998). Der Schwerpunkt unserer Arbeit<br />
liegt dabei auf der Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung von pädagogischen<br />
Fachkräften <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schullehrkräften. Die<br />
Anbindung an Kinderbetreuungseinrichtungen in München<br />
<strong>und</strong> dem Umland (bisher ca. 70) ist dabei konzeptionell<br />
sehr eng. Einzigartig ist das Programm in der Einbeziehung<br />
der Erstsprachen der Kinder durch eine angeleitete<br />
Eltern-Kind-Zusammenarbeit.<br />
Weiterhin führen wir deutschlandweit Fortbildungen im<br />
Bereich Sprachförderung durch; dadurch sind wir kontinuierlich<br />
mit pädagogischen Fachkräften in Bayern <strong>und</strong><br />
anderen B<strong>und</strong>esländern im Gespräch. Das ZKM steht<br />
darüber hinaus Eltern <strong>und</strong> Multiplikatoren in allen Fragen<br />
r<strong>und</strong> um die kindliche Mehrsprachigkeit zur Verfügung.<br />
Anlage 10<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Das ZKM wurde <strong>für</strong> seine Arbeit bereits mehrfach ausgezeichnet.<br />
Darüber hinaus waren wir an der Erarbeitung<br />
des Nationalen Integrationsplans in der Arbeitsgruppe<br />
2 „Von Anfang an deutsche Sprache fördern“<br />
aktiv beteiligt.<br />
In dieser Kompetenz möchten wir zu ausgewählten<br />
Punkten des Fragenkatallogs Stellung nehmen, nämlich<br />
1. Sind die im BayKiBiG vorgegebenen Rahmenbedingungen<br />
ausreichend, um Sprachförderung<br />
<strong>für</strong> alle Kinder, die diese benötigen, zu gewährleisten?<br />
2. Welche Erfahrungen gibt es in Bezug auf die<br />
Vorkurse <strong>für</strong> Migrantenkinder in der Kooperation<br />
des Kindergartens mit der Gr<strong>und</strong>schule?<br />
3. WelcheÄnderungen in der Ausbildungskonzeption<br />
<strong>für</strong> Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher <strong>und</strong> der<br />
Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte sollte es geben, um eine<br />
partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gewährleisten?<br />
Zu Punkt 1)<br />
Die vorgegebenen Rahmenbedingungen sind nicht ausreichend,<br />
um die Sprachförderung <strong>für</strong> alle bedürftigen<br />
Kinder zu gewährleisten, denn<br />
– dervorgegebene Faktor von 1,3 ist zu niedrig angesetzt;<br />
er deckt den Handlungsbedarf nicht ab.<br />
– auchviele Kinder mit dem Deutschen als Erstsprache<br />
haben heute einen erhöhten Sprachförderbedarf, was<br />
kaum berücksichtigt wird.<br />
– bei den Krippenkindern findet die Sprachförderung<br />
mit dem Faktor 2,0 keinerlei Berücksichtigung. Eine<br />
Schulung des Krippenpersonals in Bezug auf dieses<br />
Thema ist u.E. unerlässlich.
124<br />
Zu Punkt 2)<br />
Wir haben mit pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schullehrkräften sehr viele Gespräche<br />
<strong>und</strong> Diskussionen zum Thema Vorkurse<br />
(Deutsch 160) im Allgemeinen <strong>und</strong> zur Kooperation zwischen<br />
Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule im Speziellen geführt.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten:<br />
– Die durch die Vorkurse vorgegebene Sprachförderung<br />
im letzten Jahr vor der Einschulung setzt viel zu<br />
spät an. Die Differenz in der Sprachkompetenz der<br />
Kinder kann nicht innerhalb eines Jahres aufgeholt<br />
werden. Eine spielerische, aber systematische <strong>und</strong><br />
kompetente (!) Förderung ab dem Alter von 3 Jahren<br />
wäre bei gleicher St<strong>und</strong>enzahl wesentlich effektiver,<br />
denn: Spracherwerb braucht Zeit. Nur so kann man<br />
zu einer Chancengleichheit zum Zeitpunkt der Einschulung<br />
kommen.<br />
– SowohlErzieher/innen als auch Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte<br />
fühlen sich häufig durch die Aufgabe der Sprachförderung<br />
überfordert. Beide Seiten klagen über eigene<br />
fehlende Kompetenzen in Bezug auf das Deutsche<br />
als Zweitsprache (DaZ) mit noch nicht alphabetisierten<br />
Kindern. Materialschulungen gibt es zwar, aber an<br />
Kompetenzschulungen fehlt es. Eine gute Sprachförderung<br />
setzt ein hohes Maß an sprachlicher Bewusstheit<br />
auf Seiten der Förderkräfte voraus. Wenn diese<br />
nicht gegeben ist, beschränkt sich die Sprachförderung<br />
häufig auf ein Wortschatztraining – das ist zu wenig.<br />
– Die Kooperation zwischen Kindertagesstätten <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>schulen hat sich durch das BayKiBiG gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
verbessert, weil es sie vorher systematisch<br />
gar nicht gab (von engagierten Ausnahmen abgesehen).<br />
Es gibt mehr <strong>Sozial</strong>arbeit <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>schule<br />
hat im Vorfeld mehr Wissen über die Kinder, die sie im<br />
nächsten Schuljahr aufnimmt. Im Gegenzug lernen<br />
die Kinder das Umfeld Schule schon vor der Einschulung<br />
kennen. Hier geraten dann allerdings die deutschsprachigen<br />
Kinder ohne Sprachförderbedarf ins Hintertreffen.<br />
– InBezug auf die Inhalte <strong>und</strong> die Organisation der Vorkurse<br />
in der Kooperation beider Seiten sprechen die<br />
Fachkräfte noch von erheblichem Verbesserungsbedarf.<br />
In manchen Fällen funktioniert die Zusammenarbeit<br />
sehr gut, in vielen Fällen nicht. Gründe:<br />
• Die Organisation der Beförderung (Weg vom Kindergarten<br />
in die Schule <strong>und</strong> zurück) ist häufig sehr<br />
schwierig.<br />
• DieVorkurse in den Schulen liegen oft zu ungünstigen<br />
Zeiten.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
• DieGruppen der Vorkurse in den Schulen sind zu<br />
groß.<br />
• Viele Erzieher/innen beklagen, dass Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte<br />
die Kooperation „bestimmen“ <strong>und</strong> somit<br />
von einer echten Zusammenarbeit nicht die Rede<br />
sein kann. Konkrete Absprachen über Sprachförderkonzepte,<br />
-inhalte <strong>und</strong> –materialien fehlen.<br />
• Durch den im BayKiBiG festgelegten Buchungsschlüssel<br />
fehlen Verfügungszeiten auf Seiten der<br />
Erzieher/innen, was den Austausch erheblich erschwert,<br />
wenn nicht unmöglich macht.<br />
– Die gängigen Testverfahren (z.B. SISMIK) können<br />
nicht professionell durchgeführt <strong>und</strong> ausgewertet<br />
werden.<br />
– BisherigeAngebote der Gr<strong>und</strong>schulen <strong>für</strong> Kinder mit<br />
Sprachförderbedarf werden zu Gunsten der Vorkurse<br />
eingestellt.<br />
Zu Punkt 3)<br />
Um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen<br />
Erzieher/innen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schullehrkräften zu gewährleisten,<br />
wäre (mindestens) im Bereich der Vermittlung des<br />
Deutschen als Zweitsprache eine Vereinheitlichung in<br />
der Aus- oder Weiterbildung anzustreben. Denn – wie<br />
bereits erwähnt – sehen sich beide Seiten mit den gleichen<br />
Schwierigkeiten konfrontiert <strong>und</strong> fühlen sich häufig<br />
überfordert. Spracherwerb ist ein kontinuierlicher Prozess,<br />
den es kontinuierlich zu beobachten <strong>und</strong> zu unterstützen<br />
gilt. Der Sprachförderbedarf ist keinesfalls mit<br />
dem Schuleintritt abgeschlossen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist erforderlich,<br />
– diepädagogischen Kompetenzen beider Seiten anzugleichen<br />
– <strong>für</strong>den bewussten Umgang mit Sprache zu sensibilisieren;<br />
Wissen über Sprache aufzubauen (Wenn jemand<br />
eine Sprache spricht, bedeutet dies nicht automatisch,<br />
dass er sie auch vermitteln kann)<br />
– dasWechselverhältnis zwische Theorie <strong>und</strong> Praxis zu<br />
verbessern (Reflexion)<br />
– <strong>für</strong>Qualitätssicherung zu sorgen<br />
– inBezug auf Sprachstandserhebungsverfahren (Tests)<br />
zu schulen<br />
– regelmäßigeWeiterbidungen anzubieten
Internationale Vereinigung der Waldorfkindergäerten e. V.<br />
Arbeitskreis der Einrichtungen mit besonderer<br />
Pädagogik<br />
(Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten)<br />
Stellungnahme<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Familienpolitik</strong><br />
am 27.09.2007<br />
Gastkinderregelung läuft ins Leere<br />
Landkreise <strong>und</strong> Gemeinden erkennen<br />
Gastkinderanträge meist nicht an<br />
A. Bedarfsanerkennung<br />
Umfrage unter Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten<br />
(Juli – September 2007)<br />
Belegte Gastkindplätze ohne Übergangsregelung:<br />
a. Anerkennung durch die Gemeinden<br />
nach Art. 7 Abs. 2: 13 %<br />
b. Anerkennung durch die Landkreise<br />
nach Art. 7 Abs. 3: 5%<br />
c. Anerkennung durch die Gemeinden<br />
nach Art. 23 Abs. 1: 13 %<br />
d. Anerkennung durch die Gemeinden<br />
nach Art. 23 Abs. 4: 28 %<br />
� davon mit Zuzahlung der Eltern 50 %<br />
e. Keine Anerkennung: 41 %<br />
B. Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />
Anlage 11<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Die Elternrechte sind stark beschnitten, das Wunsch-<br />
Und Wahlrecht ist weitgehend ausgehebelt.<br />
Die kommunalen Rechte sind überbetont.<br />
Das Gesetz ist in der Umsetzung zu kommunallastig.<br />
Keine Chancengleichheit von Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber<br />
den Kommunen.<br />
C. Anwendung der Gastkinderregelung<br />
Häufig findet Willkür der Kommunen gegenüber den Eltern<br />
statt.<br />
Einschüchterungspraxis gegenüber den Eltern <strong>und</strong> Trägern.<br />
Absurde Praxis (Kontrolle der Mülltonnen, um Aufenthalt<br />
der Kinder festzustellen; Drohungen; Nötigung zur<br />
Rücknahme von Gastkindanträgen; Intimste Details der<br />
Eltern in öffentlichen Gemeinderatssitzungen).<br />
Unterschiedliche Handhabung bei der Umsetzung des<br />
Gesetzes in den Gemeinden (häufig Kompetenzprobleme<br />
in den Gemeinden, Jeder macht wie er „kann“<br />
oder „will“).<br />
Viele pauschale 50 % Zuzahlungen der Eltern bei Art. 23<br />
Abs. 4, ohne Prüfung der finanziellen Verhältnisse der<br />
Eltern.<br />
Die Bescheide werden meist jährlich befristet � Verwaltungsaufwand<br />
Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die ehrenamtlichen kaum zu<br />
erledigen.<br />
Viele Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
126<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Mehr Personal in den Einrichtungen? � Ja – aber keine<br />
Erzieherinnen, sondern Verwaltungskräfte, um die<br />
Antragsflut abzuarbeiten<br />
Verwaltungsaufwand wurde minimiert? � Ja – im <strong>Sozial</strong>ministerium!<br />
D. Übergangsregelung<br />
Oben dargestellte Probleme sind keine Umstellungsprobleme.<br />
Wenn die Übergangsregeklung am 31.8.2008 entfällt,<br />
kommen bis zu 30.000 Gastkinder, die dann neu ausgehandelt<br />
werden müssen.<br />
Die große Antragsflut kommt also 2008/2009 erst<br />
noch.<br />
� Sündenböcke sind die Träger<br />
� Leidtragende sind die Kinder <strong>und</strong> Eltern<br />
___________________________<br />
Arbeitskreis der Einrichtungen mit besonderer Pädagogik<br />
Im Arbeitskreis haben sich die bayerischen Träger von<br />
Einrichtungen mit besonderer pädagogischer Ausrichtung<br />
(Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Wald-Kindertagesstätten)<br />
zusammengeschlossen.<br />
Kontaktadresse:<br />
Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten<br />
Landesregion Bayern<br />
Norbert Rühle<br />
Ruckäckerweg 31<br />
93055 Regensburg<br />
0941-706 700<br />
0170-80 24 652<br />
norbert.ruehle@t-online.de
Anlage 12<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
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128<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
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129
Gertraud Moderegger-Rifesser<br />
Elternverein der Horte Bayerns e. V.<br />
Expertenanhörung im Bayerischen Landtag zum<br />
BayKiBiG<br />
<strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
Donnerstag 27.09.2007<br />
Stellungnahme des EVHB e.V.<br />
Elternverein der Horte Bayerns<br />
Bereits vor Verabschiedung des BayKiBiG, also noch in<br />
der Erprobungsphase, wiesen wir auf verschiedene<br />
Punkte im Gesetz hin, die einer Nachbesserung – um<br />
nicht zum Nachteil der Eltern zu gereichen – bedürfen.<br />
Heute nun sind alle unsere Be<strong>für</strong>chtungen eingetreten.<br />
Um auf den uns vorgelegten Fragenkatalog zu reagieren<br />
ist aus Elternsicht ganz global zu sagen:<br />
Obwohl in allen Kommentaren immer wieder gesagt<br />
<strong>und</strong> geschrieben wird, dass das BayKiBiG gerade <strong>für</strong><br />
die Eltern in Kraft getreten <strong>und</strong> dadurch <strong>für</strong> die Eltern es<br />
besser wird, scheint es sich dabei nur um „Lippenbekenntnisse“<br />
zu handeln.<br />
Denn aus Sicht des Hortbereiches findet in der uns vorgelegten<br />
Fragestellung nur die Partei der Grünen 5 Fragen<br />
zum Hort, insgesamt 17 Fragen die im ureigensten<br />
Interesse der Eltern liegen. Bei der CSU oder der SPD<br />
findet sich zu dem Thema überhaupt keine Frage.<br />
Aus Sicht von uns Eltern kommen die Fragen die zu diesem<br />
Komplex tatsächlich Eltern betreffen zu Kurz – <strong>für</strong><br />
den Hortbereich so gut wie überhaupt nicht.<br />
Wenn man sich „den Spaß“ erlaubt <strong>und</strong> dies prozentual<br />
umrechnet sieht es folgendermaßen aus:<br />
CSU<br />
19 Fragen<br />
3 Elternfragen<br />
15,78 % 0 den Hort betreffend<br />
Anlage 13<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
SPD<br />
32 Fragen<br />
4 Elternfragen<br />
12,50 % 0 den Hort betreffend<br />
Grüne<br />
56 Fragen<br />
17 Elternfragen<br />
36,95 % 5 den Hort betreffend 8,92 %<br />
Was vorher problemlos ging schafft mit dem neuen Gesetz<br />
Unsicherheit sowohl auf Seiten der Erzieherinnen<br />
als auch auf Seiten der Eltern.<br />
Für den Hortbereich sei anzumerken:<br />
a) dieÖffnungszeiten haben sich stark verschlechtert<br />
– vielerorts fehlt die „Frühöffnung“<br />
b) DasWunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht wird durch das BayKi-<br />
BiG unterlaufen, bedingt durch die Gastkinderregelung<br />
c) DieKommunen behandeln die Gastkinderregelung<br />
sehr unterschiedlich – grassestes Beispiel: ein<br />
Hortplatz in Nähe der Arbeit war gewünscht, Antrag<br />
abgelehnt weil Kindergarten-Vormittagplatz zur<br />
Verfügung stünde!<br />
Zudem kommt noch, dass nun Kommunen dem<br />
Antrag bedingt zustimmen, die anfallenden Kosten<br />
jedoch nicht übernehmen – die Eltern bleiben an<br />
den Kosten hängen.<br />
d) VereinbarkeitFamilie <strong>und</strong> Beruf sind nicht gegeben<br />
e) DieRechte der Eltern sind im neuen BayKiBiG verankert,<br />
jedoch nicht ausreichend abgesichert<br />
f) Das Buchungsmodell <strong>und</strong> damit zusammenhängend<br />
die Bezuschussung ist aus Elternsicht nicht<br />
praktikabel – denn wir Eltern werden mehr oder weniger<br />
gezwungen die Zeiten zu buchen, die die Ein-
132<br />
richtung gerade frei hat <strong>und</strong> nicht die die wir benötigen.<br />
(z.B. der Wunsch nach einem Platz <strong>für</strong> 6<br />
St<strong>und</strong>en wird ausgesprochen, dem kann nicht<br />
stattgegeben werden weil nur 3 St<strong>und</strong>en frei sonst<br />
würde man die Bezuschussung riskieren)<br />
g) Integrationsowie eine angemessene Förderung bei<br />
Behinderung ist mit dem derzeit praktizierten<br />
Schlüssel nicht mehr möglich<br />
h) Essind nicht ausreichend Ressourcen vorhanden<br />
um hochwertige pädagogische Angebote im Hort<br />
machen zu können<br />
i) DieFrage nach einer Bedarfsdeckung im Hortbereich<br />
hört sich doch recht zynisch an, denn es sind<br />
Bayernweit viel zu wenig Plätze vorhanden.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
O-Ton einer Leiterin einer katholischen Einrichtung<br />
„Jetzt sind wir schon eine soziale Einrichtung <strong>und</strong> dann<br />
legt man uns solche Fesseln an“ zur Thematik Buchungszeiten.<br />
Praxisbeispiel aus einer Einrichtung in freier Trägerschaft<br />
Unabhängig von der Buchungszeit können die Kinder<br />
gebracht <strong>und</strong> abgeholt werden, wie es den Eltern beliebt<br />
– als Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten werden immer die gebuchten<br />
Zeiten eingetragen! Um den Schlüssel nicht zu<br />
gefährden. Jede Einrichtung handhabt das etwas anders<br />
– die „schlaueren“ kommen gut zurecht – die ehrlichen<br />
schaffen sich Verwaltungsaufwand <strong>und</strong> Nachteile!
Anlage 14<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Zwischenbilanz BayKiBiG – Einige Hintergr<strong>und</strong>daten aus<br />
der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfestatistik<br />
1. Inanspruchnahme über alle Altersjahrgänge<br />
2. Betreuung unter Dreijähriger<br />
3. Qualifizierung des pädagogischen Personals in<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
4. Betreuungszeiten<br />
5. Flexibilisierung des Personaleinsatzes<br />
Birgit Riedel 24.09.2007
134<br />
1. Inanspruchnahme über alle Altersstufen<br />
Inanspruchnahme öffentlicher Kindertagesbetreuung in den B<strong>und</strong>esländern 2006 (Einrichtungen <strong>und</strong> Kindertagespflege); in Prozent des Altersjahrgangs<br />
Inanspruchnahme in Prozent<br />
B<strong>und</strong>esland 0-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Baden-Württ. 1,4 5,5 19,1 89,7 96,2 95,3<br />
Bayern 1,8 5,4 17,1 70,4 91,3 92,6<br />
Berlin 5,2 37,6 72,1 86,4 91,0 87,9<br />
Brandenburg 7,9 43,4 68,7 90,4 91,5 92,0<br />
Bremen 1,4 7,1 19,2 67,5 91,3 94,9<br />
Hamburg 5,7 21,2 37,0 74,0 87,6 74,4<br />
Hessen 1,4 6,9 18,7 80,7 93,0 92,5<br />
Mecklenburg-Vorp. 8,2 43,7 76,2 89,5 91,9 93,7<br />
Niedersachsen 0,6 3,1 11,4 60,1 86,2 90,8<br />
NRW 1,5 4,6 13,2 68,6 91,7 90,5<br />
Rheinland-Pfalz 1,1 3,7 22,9 89,6 96,3 95,3<br />
Saarland 1,1 5,7 23,8 89,2 96,0 96,6<br />
Sachsen 3,8 33,9 63,1 90,1 93,4 94,7<br />
Sachsen-Anhalt 8,9 57,4 85,0 88,3 92,7 92,5<br />
Schleswig-Holstein 1,2 4,8 16,1 65,5 88,0 88,4<br />
Thüringen 3,4 30,0 80,0 93,6 96,1 94,9<br />
Neue Länder (o. BE) 6,0 40,4 72,6 90,4 93,2 93,7<br />
Westliche Länder (o.<br />
BE) 1,5 5,4 16,7 74,0 91,9 91,9<br />
Deutschland<br />
2,3 11,6 26,6 76,7 92,0 92,0
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
� Auch wenn heute der Blick vorrangig auf die unter Dreijährigen gerichtet wird, verdient gerade die Altersgruppe der<br />
Dreijährigen Beachtung, bei denen die Inanspruchnahme sehr unterschiedlich ausfällt. In Bayern liegt die Inanspruchnahme<br />
öffentlicher Kindertagesbetreuung bei den 3 bis 4-Jährigen mit 70% unter dem Durchschnitt der westlichen B<strong>und</strong>esländer.<br />
Es ist zu vermuten, dass viele Kinder nach wie vor nicht mit dem dritten Geburtstag, sondern erst mit Beginn eines neuen<br />
Kindergartenjahres einen Platz erhalten.<br />
135
136<br />
2. Betreuung unter Dreijähriger<br />
Inanspruchnahme öffentlicher Kindertagesbetreuung <strong>für</strong> unter Dreijährige 2006, Bayern (Einrichtungen <strong>und</strong> Kindertagespflege);<br />
absolut <strong>und</strong> in Prozent des Altersjahrgangs<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Kinder in<br />
Tagespflege<br />
Kinder in<br />
Einrichtungen<br />
Kinder in<br />
Einrichtungen oder<br />
Tagespflege<br />
Alter der<br />
Kinder<br />
436<br />
absolut<br />
0-1 1.945 1.509<br />
1-2 6.021 4.667 1.354<br />
2-3 19.342 18.115 1.227<br />
3.017<br />
Insgesamt 0 -3 27.308 24.291<br />
0,4<br />
In Prozent des Altersjahrgangs<br />
1,2<br />
0-1 1,8 1,4<br />
1,1<br />
1-2 5,4 4,2<br />
0,9<br />
2-3 17,1 16,0<br />
Insgesamt 0 -3 8,2 7,3<br />
*Kinder unter 3 Jahren insgesamt: 332.754
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Inanspruchnahme öffentlicher Kindertagesbetreuung <strong>für</strong> unter Dreijährige insgesamt 2006, alle B<strong>und</strong>esländer (Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Kindertagespflege); absolut <strong>und</strong> in Prozent<br />
Inanspruchnahme absolut Inanspruchnahme in Prozent<br />
Kinder in<br />
Tagespflege<br />
Kinder in<br />
Einrichtungen<br />
Kinder in<br />
Einrichtungen<br />
oder<br />
Tagespflege<br />
Kinder in<br />
Tagespflege<br />
Kinder in<br />
Einrichtungen<br />
B<strong>und</strong>esland Kinder in<br />
Einrichtungen<br />
oder<br />
Tagespflege<br />
Baden-Württ. 25.605 21.193 4.412 8,8 7,3 1,5<br />
Bayern 27.308 24.291 3.017 8,2 7,3 0,9<br />
Berlin 32.445 29.437 3.008 37,9 34,4 3,5<br />
Brandenburg 22.488 19.902 2.586 40,5 35,8 4,7<br />
Bremen 1.488 1.198 290 9,2 7,4 1,8<br />
Hamburg 9.798 7.705 2.093 21,1 16,6 4,5<br />
Hessen 14.602 12.515 2.087 9,0 7,7 1,3<br />
Mecklenburg-Vorp. 16.507 12.960 3.547 43,1 33,9 9,3<br />
Niedersachsen 10.750 9.406 1.344 5,1 4,5 0,6<br />
NRW 30.710 24.925 5.785 6,5 5,3 1,2<br />
Rheinland-Pfalz 9.567 8.949 618 9,4 8,8 0,6<br />
Saarland 2.335 2.253 82 10,2 9,9 0,4<br />
Sachsen 32.795 30.632 2.163 33,5 31,3 2,2<br />
Sachsen-Anhalt 25.735 25.568 167 50,2 49,9 0,3<br />
Schleswig-Holstein 5.504 4.263 1.241 7,6 5,9 1,7<br />
Thüringen 19.268 18.697 571 37,9 36,8 1,1<br />
Östliche Länder (o.<br />
BE) 116.793 107.759 9.034 39,7 36,7 3,1<br />
Westliche Länder (o.<br />
BE) 137.667 116.698 20.969 8,0 6,8 1,2<br />
Deutschland 286.905 253.894 33.011 13,6 12,1 1,6<br />
137
138<br />
Veränderungen der Inanspruchnahme 2002 – 2006 (Westliche B<strong>und</strong>esländer; absolut <strong>und</strong> in Prozent)*<br />
Zuwachs<br />
(ger<strong>und</strong>et)<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Genutzte Plätze 2006<br />
(Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Tagespflege)<br />
B<strong>und</strong>esland Vorhandene Plätze 2002<br />
(Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Tagespflege**)<br />
Abs. In % Abs. In % Abs.<br />
Baden-Württ. 10.339 3,3 25.605 8,8 15.300<br />
Bayern 11.084 3,1 27.308 8,2 16.200<br />
Bremen 1.877 11,0 1.488 9,2 -400<br />
Hamburg 6.542 14,1 9.798 21,1 3.200<br />
Hessen 8.012 4,7 14.602 9,0 6.600<br />
Niedersachsen 7.638 3,3 10.750 5,1 3.100<br />
NRW 15.430 3,0 30.710 6,5 15.300<br />
Rheinland-Pf. 4.067 3,7 9.567 9,4 5.500<br />
Saarland 1.428 5,8 2.335 10,2 900<br />
Schleswig-H. 2.883 3,6 5.504 7,6 2.600<br />
Westliche<br />
Länder (o.<br />
BE) 69.298 3,7 137.667 8,0 68.300<br />
* Eine strikte Vergleichbarkeit ist aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Bezugsgrößen nicht gegeben.<br />
** Die Tagespflege wurde analog zur TAG-Modellrechnung auf 1% geschätzt.<br />
� Bayern hat in den letzten drei Jahren die Plätze <strong>für</strong> unter Dreijährige ausgeweitet. Um allerdings die Vorgaben des TAG zu<br />
erfüllen (Plätze <strong>für</strong> 17% der unter Dreijährigen), müsste das derzeitige Angebot verdoppelt werden.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach Art der Einrichtung, Bayern 2006 (absolut <strong>und</strong> in Prozent)<br />
absolut In Prozent<br />
2.133 8,8<br />
6.611 27,2<br />
990 4,1<br />
5.646 23,2<br />
8.911 36,7<br />
Einrichtungen mit Kindern von 0-3<br />
Jahren „Krippe“<br />
Einrichtungen mit Kindern von 3-7<br />
Jahren „Kindergarten“<br />
Einrichtungen mit alterseinheitlichen<br />
Gruppen<br />
Einrichtungen mit altersgemischten<br />
Gruppen<br />
Einrichtungen mit altersgemischten <strong>und</strong><br />
alterseinheitlichen Gruppen<br />
Kinder insgesamt 24.291 100,0<br />
� Der Platzausbau ist hauptsächlich auf dem Weg über die Aufnahme Zweijähriger in den Kindergarten realisiert worden.<br />
� Mehr als ein Viertel (27,2%) der öffentlich betreuten Zweijährigen besuchen einen Kindergarten.<br />
� Die Bedeutung von reinen Krippeneinrichtungen ist gering. Unter dreijährige Kinder werden häufiger in Tagespflege betreut als<br />
in einer Kinderkrippe.<br />
139
140<br />
Verteilung der unter dreijährigen Kinder nach Einrichtungsarten (alle B<strong>und</strong>esländer; in Prozent)<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
B<strong>und</strong>esland Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen Insge-<br />
mit Kindern von mit Kindern von mit alterseinheit- mit<br />
mit beiden samt<br />
0-3 Jahren 3-7 Jahren lichen Gruppen altersgemisch- Gruppenarten<br />
„Krippe“ „Kindergarten“<br />
ten Gruppen<br />
Baden-Württ. 11,6 39,6 9,2 13,1 26,4 100<br />
Bayern 8,8 27,2 4,1 23,2 36,7 100<br />
Berlin 1,0 7,5 10,1 36,8 44,6 100<br />
Brandenburg 0,9 3,1 44,2 17,1 34,7 100<br />
Bremen 8,3 21,4 15,3 29,7 25,3 100<br />
Hamburg 2,7 4,4 12,4 33,0 47,6 100<br />
Hessen 12,3 25,9 12,1 18,9 30,8 100<br />
Mecklenburg-Vor. 0,1 1,8 66,1 4,7 27,3 100<br />
Niedersachsen 4,7 30,3 12,8 15,5 36,6 100<br />
NRW 3,9 31,7 4,1 16,1 44,2 100<br />
Rheinland-Pfalz 4,1 48,6 9,1 7,9 30,3 100<br />
Saarland 4,5 33,3 15,3 6,8 40,0 100<br />
Sachsen 2,1 3,5 62,0 3,3 29,1 100<br />
Sachsen-Anhalt 5,2 2,3 52,7 10,4 29,4 100<br />
Schleswig-H. 1,5 36,4 9,9 12,3 39,9 100<br />
Thüringen 2,2 15,6 42,8 4,6 34,8 100<br />
Östliche Länder<br />
(o. BE) 2,4 5,0 53,7 7,9 31,0 100<br />
Westliche Länder<br />
(o. BE) 7,2 31,1 8,1 17,6 36,0 100<br />
Deutschland 4,4 17,3 27,7 15,7 34,9 100
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Betreuungswünsche in den ersten drei Lebensjahren <strong>und</strong> daraus resultierender Platzbedarf nach B<strong>und</strong>esländern<br />
Land Betreuungswünsche <strong>für</strong> unter Dreijährige*<br />
Errechneter<br />
Platzbedarf<br />
2013***<br />
(ger<strong>und</strong>et)<br />
zusammen Erwartbar<br />
umgesetzte<br />
Wünsche**<br />
In<br />
Tagespflege<br />
In<br />
Einrichtungen<br />
Schleswig-H. 27 19 46 39 27.300<br />
Hamburg 36 14 50 43 19.000<br />
Niedersachsen 28 11 39 34 65.000<br />
Bremen 41 8 49 42 7.000<br />
NRW 26 11 37 32 144.000<br />
Hessen 29 13 42 36 52.300<br />
Rheinland-Pf. 28 8 36 31 30.800<br />
Baden-Württ. 30 9 39 34 97.500<br />
Bayern 27 9 36 31 100.500<br />
Saarland 32 7 39 33 7.600<br />
Berlin 44 10 54 47 37.100<br />
Brandenburg 44 11 55 48 25.000<br />
Mecklenburg-<br />
59 15 74 64 25.000<br />
Vorp.<br />
Sachsen 47 5 52 45 42.000<br />
Sachsen-Anh. 65 5 70 60 31.300<br />
Thüringen 59 1 60 51 29.300<br />
Östl. Länder 50 8 57 50 189.500<br />
Westl. Länder 28 11 39 33 550.500<br />
Deutschland 30 10 41 35 740.000<br />
141
142<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
* nach Ergebnissen der DJI-Kinderbetreuungsstudie<br />
** zwischen Wünschen <strong>und</strong> Umsetzung lässt sich gr<strong>und</strong>sätzlich eine Differenz feststellen; hier wurde auf Basis der Ergebnisse<br />
der DJI-Kinderbetreuungsstudie geschätzt, dass bei den unter Dreijährigen 86% der Betreuungswünsche bei vorhandenem<br />
Angebot umgesetzt würden.<br />
*** auf Basis der prognostizierten Zahl unter Dreijähriger im Jahr 2013<br />
Legt man die Betreuungswünsche der DJI-Kinderbetreuungsstudie zugr<strong>und</strong>e, ergibt sich <strong>für</strong> Bayern ein Gesamtbedarf an gut<br />
100.000 Betreuungsplätzen <strong>für</strong> unter Dreijährige, davon wird ein Viertel in Kindertagespflege gewünscht.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
3. Qualifizierung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen<br />
Anteil von sozialpädagogischen Akademiker/-innen <strong>und</strong> Erzieher/-innen am pädagogischen Personal* nach B<strong>und</strong>esländern 2006 (in<br />
Prozent)**<br />
Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Statistiken der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe – Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Kinder<br />
in Tageseinrichtungen 2006 <strong>und</strong> 2002, eigene Berechnungen<br />
143<br />
* Mit einbezogen sind auch die gruppenübergreifend <strong>und</strong> in der Betreuung behinderter Kinder eingesetzten Beschäftigten.<br />
** Die Prozentwerte beziehen sich auf die Summe beider Ausbildungskategorien
144<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
� Deutlich wird ein Nachholbedarf bei der Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in Bayern. Der Anteil der Beschäftigten<br />
mit Ausbildungsabschlüssen unterhalb des Erzieher/-innenniveaus ist in Bayern von allen B<strong>und</strong>esländern am höchsten.<br />
� Dabei lässt sich ausschließen, dass dieser Effekt auf einen höheren Einsatz von Zweit- oder Ergänzungskräften<br />
zurückzuführen ist; das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Gruppenleitungen <strong>und</strong> Zweitkräften liegt in Bayern im Durchschnitt<br />
der westlichen B<strong>und</strong>esländer.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
4. Betreuungszeiten<br />
Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach täglicher Betreuungszeit <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esländern (Angaben absolut <strong>und</strong> in<br />
Prozent)<br />
B<strong>und</strong>esland Betreuungszeit (Kinder absolut) Betreuungszeit (Verteilung in %)<br />
Vor- <strong>und</strong><br />
Vor- <strong>und</strong><br />
mehr als 5<br />
Nachmittag<br />
mehr als 5<br />
Nachmittag<br />
Kinder bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne<br />
insgesamt St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr. St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr.<br />
Baden-Württemberg 21.193 6.524 6.818 4.968 2.883 30,8 32,2 23,4 13,6<br />
Bayern 24.291 9.267 8.108 6.340 576 38,1 33,4 26,1 2,4<br />
Berlin 29.437 4.175 8.651 16.611 0 14,2 29,4 56,4 0,0<br />
Brandenburg 19.902 1.311 6.278 12.297 16 6,6 31,5 61,8 0,1<br />
Bremen 1.198 436 302 436 24 36,4 25,2 36,4 2,0<br />
Hamburg 7.705 961 2.615 4.129 0 12,5 33,9 53,6 0,0<br />
Hessen 12.515 3.943 3.625 4.654 293 31,5 29,0 37,2 2,3<br />
Mecklenburg-Vorpommern 12.960 1.551 4.466 6.937 6 12,0 34,5 53,5 0,0<br />
Niedersachsen 9.406 4.604 2.071 2.668 63 48,9 22,0 28,4 0,7<br />
Nordrhein-Westfalen 24.925 6.479 4.868 11.171 2.407 26,0 19,5 44,8 9,7<br />
Rheinland-Pfalz 8.949 2.448 2.320 2.664 1.517 27,4 25,9 29,8 17,0<br />
Saarland 2.253 466 783 859 145 20,7 34,8 38,1 6,4<br />
Sachsen 30.632 4.041 6.923 19.646 22 13,2 22,6 64,1 0,1<br />
Sachsen-Anhalt 25.568 11.064 975 13.513 16 43,3 3,8 52,9 0,1<br />
Schleswig-Holstein 4.263 2.231 821 1.207 4 52,3 19,3 28,3 0,1<br />
Thüringen 18.697 2.284 965 15.436 12 12,2 5,2 82,6 0,1<br />
Neue Länder (ohne Berlin) 107.759 20.251 19.607 67.829 72 18,8 18,2 62,9 0,1<br />
Früheres B<strong>und</strong>esgebiet (ohne<br />
Berlin) 116.698 37.359 32.331 39.096 7.912 32,0 27,7 33,5 6,8<br />
145<br />
Deutschland 253.894 61.785 60.589 123.536 7.984 24,3 23,9 48,7 3,1
146<br />
Nichtschulkinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach täglicher Betreuungszeit <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esländern (Angaben absolut <strong>und</strong><br />
in Prozent)<br />
B<strong>und</strong>esland Betreuungszeit (Kinder absolut) Betreuungszeit (Verteilung in %)<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Vor- <strong>und</strong><br />
Vor- <strong>und</strong><br />
mehr als 5<br />
Nachmittag<br />
mehr als 5<br />
Nachmittag<br />
Kinder bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne bis zu 5 bis zu 7 mehr als 7 ohne<br />
insgesamt St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en St<strong>und</strong>en Mittagsbetr<br />
Baden-Württemberg 344.763 42.716 146.346 25.020 130.681 12,4 42,4 7,3 37,9<br />
Bayern 366.085 127.615 151.884 72.602 13.984 34,9 41,5 19,8 3,8<br />
Berlin 76.062 6.764 25.224 44.068 6 8,9 33,2 57,9 0,0<br />
Brandenburg 62.368 4.678 28.053 29.588 49 7,5 45,0 47,4 0,1<br />
Bremen 16.645 6.318 6.640 3.652 35 38,0 39,9 21,9 0,2<br />
Hamburg 38.882 19.731 6.157 12.988 6 50,7 15,8 33,4 0,0<br />
Hessen 183.410 76.697 44.942 46.160 15.611 41,8 24,5 25,2 8,5<br />
Mecklenburg-Vorpommern 42.885 4.528 16.590 21.744 23 10,6 38,7 50,7 0,1<br />
Niedersachsen 230.541 176.754 28.901 22.753 2.133 76,7 12,5 9,9 0,9<br />
Nordrhein-Westfalen 519.358 99.726 136.392 118.552 164.688 19,2 26,3 22,8 31,7<br />
Rheinland-Pfalz 127.115 26.133 40.074 25.001 35.907 20,6 31,5 19,7 28,2<br />
Saarland 28.642 7.425 11.466 4.531 5.220 25,9 40,0 15,8 18,2<br />
Sachsen 108.637 13.044 25.614 69.946 33 12,0 23,6 64,4 0,0<br />
Sachsen-Anhalt 59.428 24.078 2.267 33.033 50 40,5 3,8 55,6 0,1<br />
Schleswig-Holstein 80.220 53.306 16.955 9.874 85 66,4 21,1 12,3 0,1<br />
Thüringen 59.103 4.568 2.309 52.198 28 7,7 3,9 88,3 0,0<br />
Neue Länder (ohne Berlin) 332.421 50.896 74.833 206.509 183 15,3 22,5 62,1 0,1<br />
Früheres B<strong>und</strong>esgebiet (ohne Berlin) 1.935.661 636.421 589.757 341.133 368.350 32,9 30,5 17,6 19,0<br />
Deutschland 2.344.144 694.081 689.814 591.710 368.539 29,6 29,4 25,2 15,7
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
� Bei den unter Dreijährigen liegen in Bayern die Betreuungszeiten niedriger als im Durchschnitt der westlichen B<strong>und</strong>esländer.<br />
So wird in Bayern nur ein Viertel (26,1%) der unter Dreijährigen, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, mehr als 7 St<strong>und</strong>en<br />
täglich betreut, im Durchschnitt der westlichen B<strong>und</strong>esländer dagegen ein Drittel (33,5%).<br />
� Anders stellt sich dies bei den Kindergartenkindern dar: Hier sind im Vergleich der westlichen B<strong>und</strong>esländer die<br />
Betreuungszeiten in Bayern überdurchschnittlich hoch. Der höchste Anteil (41,5%) entfällt dabei auf Betreuungszeiten zwischen<br />
5 <strong>und</strong> 7 St<strong>und</strong>en; mehr als 7 St<strong>und</strong>en wird immerhin jedes fünfte Kind betreut (19,8%). Nur noch eine geringe Rolle spielt die<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachmittagsbetreuung mit Mittagsschließung (3,8%).<br />
� In diesem Bereich dürften sich gegenüber der letzten Erhebung die stärksten Veränderungen ergeben haben: Ende 2002<br />
wurden noch 30,5% der Plätze <strong>für</strong> Kindergartenkinder in Bayern als Vor- <strong>und</strong> Nachmittagsplätze ohne Mittagessen angeboten.<br />
147
148<br />
5. Flexibilisierung des Personaleinsatzes<br />
Pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen nach Beschäftigungsumfang <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esländern (in Prozent)<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Nebenberuflich<br />
Tätige (unter<br />
20 St<strong>und</strong>en)<br />
Teilzeittätige<br />
unter 21<br />
St<strong>und</strong>en<br />
Teilzeittätige<br />
21 bis unter<br />
32 St<strong>und</strong>en<br />
Teilzeittätige<br />
32 bis unter<br />
38,5 St<strong>und</strong>en<br />
Vollzeittätige<br />
(38,5 <strong>und</strong> mehr<br />
St<strong>und</strong>en)<br />
B<strong>und</strong>esland Insgesamt<br />
Baden-Württemberg 46.355 52,3 6,4 18,4 17,1 5,8<br />
Bayern 44.792 51,9 12,0 22,5 11,7 1,9<br />
Berlin 15.987 34,6 30,2 24,3 9,4 1,5<br />
Brandenburg 12.530 15,7 42,8 33,7 6,4 1,4<br />
Bremen 3.329 32,1 17,7 32,6 13,3 4,4<br />
Hamburg 8.281 31,3 10,8 30,5 15,6 11,8<br />
Hessen 30.019 34,7 9,9 35,7 15,8 3,9<br />
Mecklenburg-Vorpommern 8.068 20,0 28,9 42,4 7,4 1,3<br />
Niedersachsen 30.597 21,0 17,0 50,8 8,2 2,9<br />
Nordrhein-Westfalen 73.957 58,9 9,1 16,2 11,4 4,3<br />
Rheinland-Pfalz 19.444 47,9 4,3 32,0 14,3 1,4<br />
Saarland 4.110 45,3 6,6 36,0 11,4 0,7<br />
Sachsen 20.941 18,8 36,8 37,8 5,6 0,9<br />
Sachsen-Anhalt 12.820 12,2 22,2 55,8 9,1 0,6<br />
Schleswig-Holstein 11.230 25,9 13,0 39,4 12,5 9,2<br />
Thüringen 10.311 25,1 41,4 25,9 7,4 0,2<br />
Neue Länder (ohne Berlin) 64.670 18,1 34,8 39,3 7,0 0,9<br />
Früheres B<strong>und</strong>esgebiet<br />
(ohne Berlin) 272.114 46,2 10,0 26,7 13,0 4,1<br />
Deutschland 352.771 40,5 15,5 28,9 11,7 3,4
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
� Hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs des pädagogischen Personals ist seit Jahrzehnten ein Trend zu mehr Teilzeittätigkeit<br />
festzustellen. Im Ländervergleich zeigt sich, dass Bayern mit 51,9% noch einen relativ hohen Anteil an Vollzeitstellen aufweist.<br />
Nur in drei B<strong>und</strong>esländern insgesamt arbeitet mehr als die Hälfte des Personals in Vollzeit.<br />
� Da das Finanzierungskonzept der kindbezogenen Förderung erst mit 1. September 2006 auch <strong>für</strong> die bestehenden<br />
Einrichtungen in Kraft getreten ist, können hier noch keine Aussagen über mögliche Auswirkungen auf die Art der<br />
Beschäftigung getroffen werden.<br />
149
Anlage 15<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />
Stellungnahme anlässlich der Anhörung des sozialpolitischen <strong>Ausschuss</strong>es<br />
am 27.09.2007 zum BayKiBiG im Bayerischen Landtag<br />
Ausbildung:<br />
Gesellschaftliche Anforderungen <strong>und</strong> die Implementierung des Bayerischen Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Erziehungsplans (BEP) erfordern eine Weiterentwicklung von Aus-, Fort- <strong>und</strong><br />
Weiterbildung <strong>für</strong> sozialpädagogische Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte. Die KEG begrüßt<br />
ausdrücklich die innovativen Entwicklungen der ErzieherInnenausbildung an den<br />
Fachakademien <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>pädagogik. Die Weiterqualifizierungsmöglichkeit von<br />
ErzieherInnen durch die neuen Bachelorstudiengänge an den Fachhochschulen in<br />
Bayern ist ein entscheidender weiterer Schritt. Diese neuen Anforderungen bedürfen<br />
einer intensiveren Anleitung <strong>und</strong> Auseinandersetzung in den Praxisstellen.<br />
Die KEG fordert dringend die Funktionsstelle Praxisanleitung. Sie muss<br />
entsprechend den Herausforderungen ausgestattet sein. Verfügungszeit,<br />
Fortbildungstage, Kooperation mit anderen Ausbildungsstellen usw. müssen<br />
gewährleistet sein.<br />
Es bedarf einer einheitlichen Regelung im Hinblick auf die Fortbildungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> sozialpädagogische Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte. Der Umfang als auch die<br />
Inhalte der Fortbildungen sind sorgfältig zu prüfen. Wir fordern daher ein<br />
umfassendes Qualitätsmanagement im Bereich der staatlich anerkannten<br />
Fortbildungsträger <strong>und</strong> -inhalte.<br />
Die KEG fordert daher eine Akkreditierung der staatlich anerkannten<br />
Fortbildungsträger.<br />
Gesetzgebung:<br />
Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz (BayKiBiG) bezieht sich im<br />
Artikel 21 Absatz 5 auf die unterschiedliche Förderung der unter 3jährigen<br />
entsprechend der Einrichtungsart. Seit Beginn des Betreuungsjahres 2007/08 ist es,<br />
im Einverständnis mit der Kommune, möglich, dass die unter 3jährigen den<br />
Förderfaktor 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres, unabhängig der<br />
Betreuungseinrichtung, auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres behalten<br />
können.<br />
Die KEG fordert aus Gründen der Rechtssicherheit <strong>und</strong> Gleichheit in ganz<br />
Bayern, eine gesetzliche Festschreibung des Förderfaktors 2,0 <strong>für</strong> alle unter<br />
3jährigen unabhängig von der Betreuungseinrichtung im Artikel 21 Absatz 5.<br />
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152<br />
Finanzierung:<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />
Die kindbezogene Finanzierung sorgt <strong>für</strong> große Unsicherheit in den Einrichtungen.<br />
Der Verwaltungsaufwand ist <strong>für</strong> die Träger <strong>und</strong> LeiterInnen erheblich gestiegen. In<br />
einer Umfrage zur Verfügungszeit der KEG (durchgeführt von April bis Juli 2007)<br />
gaben die LeiterInnen an, dass 30% ihrer Verfügungszeit die Verwaltungsarbeit in<br />
Anspruch nimmt. Selbst die ErzieherInnen gaben an, dass sie mit mehr als 13% ihrer<br />
Verfügungszeit mit Verwaltungstätigkeit belastet sind. Verwaltungstätigkeit ist die<br />
primäre Aufgabe der Träger, so ließ jüngst <strong>Sozial</strong>ministerin Stewens verlauten.<br />
Die KEG fordert eine klare Zuweisung der Verwaltungstätigkeit auf Trägerebene<br />
<strong>und</strong> eine Vereinfachung der Verwaltung.<br />
Während führende Nationen wie Frankreich 0,7%, Dänemark 0,8% <strong>und</strong> Norwegen<br />
1,0% ihres Bruttosozialprodukts in den Elementarbereich investieren liegen die<br />
Investitionen in Deutschland in Höhe von 0,5% des Bruttosozialprodukts (BSP).<br />
Deutschland ist somit weit von der OECD-Empfehlung in Höhe von 1,0% des<br />
Bruttosozialprodukts entfernt. Eine Anfrage zu diesem Thema bei der bayerischen<br />
<strong>Sozial</strong>ministerin ergab, dass Bayern im Jahr 2005 nicht einmal 0,2% des<br />
Bruttoinlandprodukts <strong>für</strong> die frühkindliche Kinderbetreuung ausgegeben hat. Alleine<br />
um den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 zu erreichen, müsste Bayern 70<br />
Mio. Euro jährlich zusätzlich investieren.<br />
Die KEG fordert daher die Erhöhung des Investitionsvolumens in die<br />
frühkindliche Bildung. Die KEG fordert die Erhöhung des Basiswerts.<br />
Zur Umsetzung des bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans sind bessere<br />
Rahmenbedingungen, wie etwa die Festschreibung der Verfügungszeit, notwendig.<br />
Laut der KEG-Umfrage gaben die Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte an, im Betreuungsjahr<br />
2006/07 im Schnitt 4,06 St<strong>und</strong>en pro Woche zur Verfügung zu haben. Im Kita-Jahr<br />
2005/06 gaben sie an durchschnittlich 4,36 St<strong>und</strong>en/Woche Verfügungszeit zu<br />
haben. 16,5% der Befragten hatten im Jahr 2006/07 keine Verfügungszeit im<br />
Gegensatz dazu hatten im Betreuungsjahr 2005/06 17,3% keine Verfügungszeit.<br />
Demgegenüber steht die Aussage des bayerischen <strong>Sozial</strong>ministeriums, das<br />
angegeben hat im Basiswert eine durchschnittliche Verfügungszeit von 5,6<br />
St<strong>und</strong>en/Woche/pädagogischer Kraft einberechnet zu haben.<br />
Die KEG fordert zur Umsetzung <strong>und</strong> Implementierung des bayerischen<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplans eine Festschreibung der Verfügungszeit in<br />
Höhe von 30% der Arbeitszeit der sozialpädagogischen Kräfte.<br />
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />
Tagespflegepersonen bereichern die Betreuungslandschaft. Sie sind in der Lage, im<br />
Gegensatz zu Kindertagesstätten, weitaus flexibler reagieren zu können.<br />
Tagespflegepersonen können keinesfalls staatlich anerkannte Einrichtungen<br />
ersetzen.<br />
Die KEG fordert eine bessere Qualifizierung <strong>und</strong> Überprüfung von<br />
Tagespflegepersonen. Wir fordern die Möglichkeit der Verzahnung mit den<br />
Tagesstätten.<br />
Die kindbezogene Förderung bringt große, wenigstens jährliche,<br />
Buchungsschwankung mit sich. Dies führt zu unsicheren Anstellungsverhältnissen<br />
<strong>und</strong> Änderungsverträgen in den Einrichtungen. Die KEG-Umfrage hat ergeben, dass<br />
der Beruf der sozialpädagogischen Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskraft zum<br />
Teilzeitarbeitsplatz geworden ist. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit betrug<br />
32,43 St<strong>und</strong>en im Kita-Jahr 2005/06; im Gegensatz dazu betrug die durchschnittliche<br />
Wochenarbeitszeit im Kita-Jahr 2006/07 32,28 St<strong>und</strong>en. Der Trend, das<br />
sozialpädagogische Personal nur <strong>für</strong> die Arbeit am Kind einzustellen <strong>und</strong> keine oder<br />
geringe Verfügungszeiten zu gewähren, hält an. In Ermangelung von Defizitverträgen<br />
der freien <strong>und</strong> freigemeinnützigen Träger verschärft sich die Situation vor Ort. Viele<br />
Träger sind institutionell nicht in der Lage, sich <strong>für</strong> krankheitsbedingte Ausfälle des<br />
Personals abzusichern. Ein weiterer Umstand, der dazu beiträgt keine<br />
Verfügungszeit zu gewähren.<br />
Die KEG fordert eine gesicherte Finanzierung des sozialpädagogischen<br />
Personals in den Einrichtungen. Sie benötigen dazu eine gesonderte<br />
Personalkostenerstattung.<br />
Bayerischer Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP):<br />
104 Einrichtungen in Bayern haben den BEP erprobt. Viele dieser Einrichtungen sind<br />
heute federführend in der Umsetzung <strong>und</strong> werden als vorbildhaft bezeichnet. Das<br />
Engagement des sozialpädagogischen Personals in diesen <strong>und</strong> vielen anderen<br />
Einrichtungen ist besonders zu würdigen. Ein Großteil der Erprobungseinrichtungen<br />
wird von Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräften anderer Einrichtungen konsultiert, um direkt<br />
aus den Praxiserfahrungen der KollegInnen lernen zu können. Diese Bereitschaft <strong>und</strong><br />
der zusätzliche Aufwand werden bisher nicht finanziert. Konsultationseinrichtungen<br />
brauchen wissenschaftliche Begleitung, vor allem im Sinne der Etablierung von best<br />
practice-Beispielen.<br />
Die KEG fordert die Etablierung von 25 Konsultationskindertagesstätten<br />
spätestens zum Jahresbeginn 2009 in Bayern. Eine gesicherte Finanzierung<br />
des zusätzlichen Arbeitsaufwands im Rahmen eines Projektes ist hierzu<br />
zwingend notwendig. Die KEG spricht sich <strong>für</strong> eine lang- bzw. mittelfristige<br />
Etablierung aus.<br />
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153
154<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Referat <strong>Sozial</strong>pädagogik<br />
Die Einrichtungen brauchen Unterstützung in Form von bayernweiten<br />
Fortbildungskampagnen <strong>für</strong> alle sozialpädagogischen Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte.<br />
Die KEG begrüßt die bayernweiten Kampagnen des bayerischen <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />
zu den Themenbereichen Sprache <strong>und</strong> zur Kooperation zwischen Kindertagesstätte<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule. Diese Kampagnen müssen von Experten ausgewertet <strong>und</strong> <strong>für</strong> alle<br />
zugänglich gemacht werden.<br />
Die KEG fordert bayernweite Kampagnen zur Implementierung des BEP <strong>für</strong> alle<br />
sozialpädagogischen Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte <strong>und</strong> eine Auswertung der<br />
durchgeführten Kampagnen.<br />
Der BEP wird von der KEG als Gewinn <strong>für</strong> die pädagogische Arbeit gewertet. Er<br />
muss jedoch weiter fortgeschrieben werden <strong>und</strong> sollte sich stets auf den neuesten<br />
Stand der Forschung befinden.<br />
Die KEG fordert eine Fortschreibung der Bildungsinhalte des BEP vor allem in<br />
der Altersspanne 0 – 3 Jahre <strong>und</strong> 6 – 10 Jahre. Die KEG fordert zudem eine<br />
fortschreitende Evaluierung der Implementierung des BEP in den<br />
Einrichtungen durch ein unabhängiges Institut.<br />
Für die Umsetzung des BEP, gerade in den Schnittstellenbereichen bedarf es im<br />
Sinne der Resilienzförderung besonderer Zeitressourcen.<br />
Die KEG fordert die verstärkte Zusammenarbeit des <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong><br />
Kultusministeriums. Die KEG fordert des Weiteren Anrechnungsst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> die<br />
Lehrkräfte <strong>und</strong> Verfügungszeit <strong>für</strong> die ErzieherInnen zur Wahrnehmung der<br />
Kooperation.<br />
München im September 2007<br />
Jürgen Pache Brigitte Netta<br />
Landesvorsitzender stellv. Landesvorsitzende
Gemeinde Grasbrunn<br />
Grasbrunn � Neukeferloh � Harthausen � Keferloh � Möschenfeld<br />
Gesprächspartnerin:<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong><br />
<strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
im Bayerischen Landtag<br />
Evelyn Leibfarth, Geschäftsleitende Beamtin<br />
am Donnerstag, 27.09.2007<br />
zum Thema „BayKiBiG“<br />
Ansprechpartnerin <strong>für</strong> folgende kommunale Kindertageseinrichtungen:<br />
- Kinderwelt Grasbrunn (Haus <strong>für</strong> Kinder)<br />
- Kindergarten Honigblume Grasbrunn (Regelkindergarten)<br />
- Kindergarten Harthausen (Integrationskindergarten)<br />
Anlage 16<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Postanschrift Dienstgebäude Parteiverkehr Bankverbindungen:<br />
Postfach 31 Neukeferloh Rathaus Neukeferloh Kreissparkasse Neukeferloh (BLZ 702 501 50) 270 320 187<br />
Neukeferloh Lerchenstraße 1 Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr Raiffeisenbank Zorneding, (BLZ 701 696 19) 900 800<br />
85630 Grasbrunn Telefon (089) 46 10 02–0 Di. 16.00 – 19.00 Uhr Raiffeisenbank Zorneding, (BLZ 701 696 19) 1200 550<br />
www.grasbrunn.de Telefax (089) 46 10 02 33 Mittwoch kein Parteiverkehr Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 309 33 – 802
156<br />
Die Gemeinde Grasbrunn (Landkreis München) zählt<br />
über 6.000 Einwohner <strong>und</strong> versteht sich als moderne<br />
Gemeinde im Grünen – leistungsfähig <strong>und</strong> liebenswert.<br />
Auf Basis einer hohen Steuerkraft <strong>und</strong> soliden Haushaltslage<br />
wird seit 2002 sehr stark in die bildende Betreuung<br />
investiert. Die Gebühren sind sozial verträglich<br />
gestaltet.<br />
Neben dem kontinuierlichen Ausbau an Betreuungsplätzen<br />
wird Wert darauf gelegt, die Qualität <strong>und</strong> Vielfalt<br />
der pädagogischen Angebote weiterzuentwickeln. Die<br />
Einrichtungen, insbesondere die Kindertageseinrichtungen,<br />
die Volksschule Neukeferloh <strong>und</strong> die Gemeindebücherei<br />
sind vernetzt <strong>und</strong> haben gemeinsam neue<br />
Wege in der ganzheitlichen Bildung, Betreuung <strong>und</strong> Förderung<br />
der Kinder eingeschlagen. Mit der Volksschule<br />
Neukeferloh <strong>und</strong> der Kinderwelt Grasbrunn gibt es zwei<br />
Modelleinrichtungen in der Gemeinde. Die Bücherei<br />
wurde 2006 <strong>für</strong> die herausragende Leseförderung von<br />
Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen unter die zehn besten Büchereien<br />
im Freistaat Bayern nominiert.<br />
In der Gemeinde gibt es den Kath. Kindergarten St.<br />
Christophorus mit 75 Betreuungsplätzen. In kommunaler<br />
Trägerschaft werden drei Kindertageseinrichtungen<br />
in den Gemeindeteilen Grasbrunn, Harthausen<br />
<strong>und</strong> Neukeferloh betrieben:<br />
– KindergartenHonigblume Grasbrunn mit 75 Betreuungsplätzen<br />
(Regelkindergarten)<br />
– Kindergarten Harthausen mit 65 Betreuungsplätzen<br />
(Kindergarten mit Schwerpunkt Integration (derzeit<br />
sechs Betreuungsplätze <strong>und</strong> Montessoripädagogik)<br />
– KinderweltGrasbrunn (Haus <strong>für</strong> Kinder mit 257 Betreuungsplätzen<br />
in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten<br />
<strong>und</strong> Hort an der Schule sowie einer Schülermittagsbetreuung<br />
mit weiteren 70 Plätzen)<br />
2006 hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum<br />
München eine Bedarfsermittlung erstellt. Im b<strong>und</strong>esweiten<br />
Vergleich zeigt die Gemeinde Grasbrunn bereits<br />
jetzt einen deutlich höheren Versorgungsgrad, insbesondere<br />
im Krippen- <strong>und</strong> Hortbereich.<br />
Derzeit wohnen 888 Kinder im Alter von 1 bis 11 Jahren<br />
in der Gemeinde Grasbrunn.<br />
Im Betreuungsjahr 2007/2008 gibt es in der Gemeinde<br />
insgesamt 542 Betreuungsplätze (davon werden neun<br />
auswärtige Kinder im Rahmen der Gastkinderregelung<br />
betreut).<br />
Sechs Kinder, die in der Gemeinde Grasbrunn wohnen,<br />
besuchen als Gastkinder Kindertageseinrichtungen in<br />
den umliegenden Kommunen.<br />
In den letzten fünf Jahren wurden im Durchschnitt jährlich<br />
r<strong>und</strong> 75 Betreuungsplätze neu geschaffen. Weitere<br />
Krippenplätze sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
im Gemeindeteil Harthausen mit staatlichen Zuschüssen<br />
verwirklicht werden. Die Gemeinde Grasbrunn hofft<br />
auf eine zeitnahe Unterstützung. Aufgr<strong>und</strong> gesellschaftlicher<br />
Veränderungen geht die Gemeinde Grasbrunn außerdem<br />
von einem steigenden Bedarf in der Ganztagesbetreuung<br />
von Schülern/innen der Volksschule Neukeferloh<br />
aus.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> bringt die Gemeinde Grasbrunn<br />
sehr gern ihre bisherigen Erfahrungen <strong>und</strong> Anregungen<br />
bei der Weiterentwicklung des BayKiBiG ein.<br />
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen<br />
(Art. 1 bis 4 BayKiBiG)<br />
1. Mindestbuchungszeit von durchschnittlich 20<br />
St<strong>und</strong>en pro Woche<br />
Die Mindestbuchungszeit von durchschnittlich 20 St<strong>und</strong>en<br />
pro Woche ist <strong>für</strong> Eltern von Hortkindern nicht immer<br />
nachvollziehbar. Insbesondere wenn der Unterricht<br />
an der Schule später endet, Angebote in örtlichen Vereinen,<br />
an der Musikschule / Volkshochschule,<br />
in Arbeitsgemeinschaften an der Schule wahrgenommen<br />
werden sollen oder die Eltern bewusst eine gemeinsame<br />
Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten,<br />
lässt sich eine Mindestbuchungszeit von durchschnittlich<br />
20 St<strong>und</strong>en pro Wochen teilweise schwer umsetzen.<br />
Dabei soll die Kindertageseinrichtung gerade eine<br />
familienergänzende <strong>und</strong> keine familienersetzende Funktion<br />
wahrnehmen.<br />
siehe Frage 6.1 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen<br />
2. Träger von Kindertageseinrichtungen<br />
Die Umstellung des Finanzierungssystems hat zu einem<br />
höheren Defizit beim kirchlichen Träger geführt. Da die<br />
Gemeinde Grasbrunn bereit war, einen höheren Zuschuss<br />
zu gewähren, konnte eine Gebührenerhöhung<br />
vermieden werden. So wurde sichergestellt,<br />
dass die Gebühren <strong>für</strong> alle Kindertageseinrichtungen im<br />
Gemeindegebiet annähernd gleich niedrig geblieben<br />
sind. Auch sonst unterstützt die Gemeinde Grasbrunn<br />
den kirchlichen Träger (z. B. gemeinsames Anmeldeverfahren,<br />
regelmäßiger Erfahrungsaustausch).<br />
siehe Frage 8 der CSU-Fraktion zur Finanzierung freigemeinnütziger<br />
Träger<br />
2. Teil: Sicherstellung <strong>und</strong> Planung<br />
(Art. 5 bis 8 BayKiBiG)<br />
Positiv wird in der Gemeinde Grasbrunn die im BayKi-<br />
BiG verankerte Bedarfsplanung gesehen. Sie wurde in<br />
der Gemeinde Grasbrunn im Jahr 2006 durch den Äußeren<br />
Planungsverband München durchgeführt. Das<br />
Gutachten ist eine wertvolle Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die mittelfristige<br />
Bedarfseinschätzung <strong>und</strong> Basis <strong>für</strong> konkrete Ausbaupläne.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
Das BayKiBiG betont die Trägervielfalt. Damit werden<br />
automatisch unterschiedliche Träger mit unterschiedlichen<br />
pädagogischen Ausrichtungen gleichgesetzt.<br />
Anregung:<br />
Sinnvoller wäre es <strong>für</strong> die Kommunen, allein auf eine<br />
Vielfalt in der bildenden Betreuung abzuzielen. Unerheblich<br />
sollte sein, wer diese Pluralität sicherstellt. Im<br />
Hinblick auf das Elternwahlrecht <strong>und</strong> die Gastkinderregelung<br />
würde durch eine Modifizierung der bisherigen<br />
Regelung eine stärkere Planungssicherheit erwachsen,<br />
zumal sich in kleineren Gemeinden nicht alle pädagogischen<br />
Richtungen <strong>und</strong> Elternwünsche umsetzen lassen.<br />
siehe Frage 2 der CSU-Fraktion zur Bedarfsplanung <strong>und</strong><br />
Trägervielfalt<br />
siehe Fragen 8.1 bis 8.3 der SPD-Fraktion zur Bedarfsfestlegung<br />
4. Teil: Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit<br />
(Art. 10 bis 17 BayKiBiG)<br />
1. Bayerischer Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP)<br />
Positiv werden die im BayKiBiG verbindlich festgeschriebenen<br />
Bildungsinhalte, die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Konzeption<br />
<strong>und</strong> die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen<br />
sind, beurteilt. Entsprechendes gilt <strong>für</strong><br />
die verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />
Der BEP bietet im Bereich Kindergarten eine gute Möglichkeiten,<br />
wie flächendeckend eine gemeinsame Basis<br />
in der pädagogischen Arbeit <strong>und</strong> damit eine Chancengleichheit<br />
in der bildenden Betreuung verwirklicht werden<br />
kann.<br />
Siehe Frage 1 der CSU-Fraktion zu den positiven Erfahrungen<br />
mit dem BayKiBiG<br />
Der BEP ist in die Fortschreibung der Konzeptionen eingeflossen,<br />
die auch im Gemeinderat der Gemeinde<br />
Grasbrunn intensiv beraten wurden. Das pädagogische<br />
Personal wurde entsprechend geschult <strong>und</strong> wird regelmäßig<br />
durch Mentoren fachlich begleitet, die Bildungsinhalte<br />
weiterzuentwickeln <strong>und</strong> in der täglichen Arbeit<br />
umzusetzen. Die Inhalte des BEP wurden den Eltern in<br />
den gut besuchten Elternabenden erläutert <strong>und</strong> anhand<br />
von Beispielen verdeutlicht.<br />
Neben den Konzeptionen hat die Gemeinde Grasbrunn<br />
bisher schwerpunktmäßig die Zusammenarbeit mit der<br />
Gr<strong>und</strong>schule ausgebaut (z. B. Vorbereitung <strong>und</strong> Begleitung<br />
des Schulübertritts, Abstimmung der Hausaufgaben,<br />
gegenseitige Hospitationen <strong>und</strong> Erfahrungsaustausch,<br />
Kooperationsbeauftragte Schule), die Kleingruppen-/Projektarbeit<br />
gestärkt sowie die Sprachförderung<br />
(z. B. Vorkurs Deutsch, Würzburger Sprachmodell)<br />
vertieft.<br />
In der Gemeinde Grasbrunn wurden die entsprechenden<br />
Rahmenbedingungen vom Träger geschaffen <strong>und</strong> finan-<br />
157<br />
ziert (z. B. zusätzliche Frühförderung <strong>und</strong> heilpädagogische<br />
Förderung der Integrationskinder, Praktikanten/<br />
innen, Finanzierung Supervision <strong>und</strong> Coaching, zusätzliche<br />
Ausstattung <strong>und</strong> Materialien).<br />
Siehe Frage 7 der CSU-Fraktion zur Bewertung <strong>und</strong><br />
Umsetzung des BEP in der Praxis<br />
Eine Weiterentwicklung des BEP <strong>für</strong> den Bereich Kinderkrippe<br />
<strong>und</strong> Hort wird <strong>für</strong> notwendig erachtet, da sich<br />
die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit schwerpunktmäßig<br />
auf den Bereich Kindergarten bezieht.<br />
Siehe Frage 2.3 der SPD-Fraktion zur Weiterentwicklung<br />
BEP<br />
Um sinnvoll Projekte durchführen zu können (einschließlich<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung sowie Dokumentation),<br />
müsste der Personalschlüssel erhöht werden. Ideal<br />
wäre eine pädagogische Fachkraft <strong>und</strong> eine pädagogische<br />
Ergänzungskraft <strong>für</strong> die Kleingruppe (max. 15<br />
Kinder). Für die Restgruppe (bis zu 10 Kinder) wäre eine<br />
weitere pädagogische Fachkraft ideal. Nur durch Praktikanten/innen,<br />
das Freiwillige <strong>Sozial</strong>e Jahr (werden ausschließlich<br />
vom Träger finanziert) <strong>und</strong> durch zusätzliches<br />
Engagement der Mitarbeiter/innen können derzeit viele<br />
Projekte durchgeführt werden.<br />
Den zunehmenden Beratungsbedarf <strong>für</strong> Elterngespräche<br />
berücksichtigt das BayKiBiG leider nicht. Anzuraten<br />
wäre aus Sicht der Gemeinde Grasbrunn, externe<br />
Beratungsstellen stärker an die Kindertageseinrichtungen<br />
anzubinden (z. B. Hebammen, Frühförderstellen,<br />
Psychologen, Erziehungsberatungsstellen). Entsprechende<br />
Angebote wurden <strong>und</strong> werden bereits verwirklicht,<br />
finanziell aber ausschließlich durch die Gemeinde<br />
Grasbrunn getragen.<br />
In der Finanzierung müssten die Freistellung <strong>für</strong> die Leitung,<br />
die stv. Leitung <strong>und</strong> die Vorbereitungsst<strong>und</strong>en <strong>für</strong><br />
das pädagogische Personal festgeschrieben <strong>und</strong> bei<br />
der Finanzierung berücksichtigt werden. Die empfohlene<br />
Freistellung <strong>für</strong> die Leitung hat noch nie ausgereicht,<br />
um die Verwaltungsarbeiten zu erledigen. Durch das<br />
BayKiBiG hat sich die Situation verschlechtert. In der<br />
Leitungsgruppe sind nach Erfahrungen der Gemeinde<br />
Grasbrunn drei Kräfte zwingend erforderlich.<br />
Nachteilig bei größeren Einrichtungen (z. B. Haus <strong>für</strong><br />
Kinder) ist, dass freigestellte <strong>und</strong> teilfreigestellte Leitungen<br />
sowie hauswirtschaftliche Fachkräfte (z. B. Köche/Köchinnen,<br />
Hauswirtschafter/innen) nicht finanziert<br />
werden. Pädagogische Ergänzungskräfte würden gefördert<br />
werden, sind <strong>für</strong> diese Aufgaben aber nicht die<br />
ideale Personalbesetzung.<br />
Bei einem Haus <strong>für</strong> Kinder ist ein zusätzlicher Personalbedarf<br />
<strong>für</strong> die Koordination der verschiedenen Bereiche<br />
notwendig. Eine Förderung erfolgt hier<strong>für</strong> nicht. Nicht<br />
gefördert werden außerdem Supervision, Coaching sowie<br />
kollegiale Beratungstätigkeiten (z. B. Hospitationen<br />
in anderen Gruppen oder der Gr<strong>und</strong>schule).
158<br />
Anregung:<br />
Förderung einer teil-/freigestellten Leitung, Stv. Leitung,<br />
den hauswirtschaftlichen Kräften sowie angemessene<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungsst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> die päd. Fach-/Ergänzungskräfte<br />
Siehe Frage 2 der SPD-Fraktion zum BEP <strong>und</strong> den Rahmenbedingungen<br />
Siehe Frage 7 der SPD-Fraktion zur Begleitung / Supervision<br />
Siehe Fragen 3.1 bis 3.3 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />
Grünen<br />
2. Ausreichendes <strong>und</strong> qualifiziertes Personal<br />
Aus Sicht der Gemeinde Grasbrunn sind ausreichend<br />
Ressourcen im Hort vorhanden,<br />
um hochwertige pädagogische Angebote unterbreiten<br />
zu können. Durch den geringeren Buchungsbedarf im<br />
Hort würden gr<strong>und</strong>sätzlich Teilzeitkräfte ausreichen, die<br />
allerdings am Arbeitsmarkt nicht bzw. kaum zu finden<br />
sind.<br />
Um qualifizierte Vollbeschäftigte einstellen zu können<br />
<strong>und</strong> einen flexiblen, wirtschaftlichen Personaleinsatz sicher<br />
zu stellen, waren in Grasbrunn organisatorische<br />
Änderungen („Haus <strong>für</strong> Kinder“ anstelle von drei eigenständigen<br />
Kindertageseinrichtungen) erforderlich. Die<br />
Mitarbeiter/innen übernehmen außerdem verstärkt Projektarbeit<br />
in allen Altersgruppen bzw. <strong>für</strong> das gesamte<br />
Haus, kümmern sich intensiv um die Zusammenarbeit<br />
mit der Volksschule Neukeferloh, erledigen administrative<br />
Aufgaben <strong>und</strong> decken Randzeiten (Bring- <strong>und</strong> Abholzeiten<br />
<strong>für</strong> Krippen-, Kindergarten- <strong>und</strong> Hortkinder)<br />
ab. Ferner werden zweimal jährlich Wochenendfreizeiten<br />
mit den Kindern angeboten.<br />
Schwerpunkt der Tätigkeit im Hort ist die Hausaufgabenbetreuung,<br />
die vorwiegend von den pädagogischen<br />
Fachkräften (staatlich anerkannten Erzieher/innen)<br />
wahrgenommen wird. Hieraus ergibt sich, dass die sonstigen<br />
pädagogischen Angebote (finden z. T. parallel<br />
statt) verstärkt von den pädagogischen Ergänzungskräften<br />
(staatlich geprüfte Kinderpfleger/innen) durchgeführt<br />
werden müssen (z. B. Basteln, Spielen, Lesen<br />
mit den Kindern). Ohne entsprechende Zusatzqualifizierung<br />
der Mitarbeiter/innen (bisher allein vom Träger zu<br />
finanzieren) sind solche Angebote nicht zu verwirklichen.<br />
Siehe Frage 6.2 bis 6.4 der Fraktion Bündnis 90 / Die<br />
Grünen<br />
Der Träger hat das pädagogische Personal soweit wie<br />
möglich von Verwaltungsarbeiten entlastet, indem sich<br />
zwei Sachbearbeiter/innen im Rathaus um die Verwaltung<br />
(z. B. Beratung bei der Anmeldung, Organisation<br />
von Informationsveranstaltungen <strong>und</strong> Herausgabe von<br />
Publikationen, Zusagen, Abrechnung der Gebühren <strong>und</strong><br />
Zuschüsse) kümmern. Durch ein einheitliches Anmeldeformular<br />
müssen sich die Eltern nur einmal anmelden<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
<strong>und</strong> legen eine Reihenfolge fest, in welche Einrichtung<br />
sie aufgenommen werden möchten.<br />
Um die Verwaltungsaufgaben entsprechend BayKiBiG<br />
überhaupt abwickeln zu können, war die Einführung einer<br />
Software <strong>für</strong> die Verwaltung der Kindertageseinrichtungen<br />
erforderlich. Diese Kosten hatte allein der Träger<br />
zu zahlen. Insgesamt zeigt sich, dass durch das BayKi-<br />
BiG der Verwaltungsaufwand in den Kindertageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> beim Träger zugenommen hat.<br />
Siehe Frage 12 der CSU-Fraktion zu den Verwaltungsarbeiten<br />
Siehe Frage 3.4 der SPD-Fraktion zum Verwaltungsaufwand<br />
Die Personalplanung <strong>und</strong> das Personalmanagement hat<br />
sich mit Einführung des BayKiBiG sehr stark verändert,<br />
da sich Fehlzeiten (z. B. längerer Urlaub, Arbeitsunfähigkeit<br />
<strong>und</strong> Fortbildungen) ggf. auf den Personalschlüssel<br />
<strong>und</strong> die Betriebskostenförderung auswirken. Dies erfordert<br />
eine regelmäßige Koordination zwischen Mitarbeiter/innen,<br />
der Leitung der Kindertageseinrichtung <strong>und</strong><br />
dem Träger.<br />
Um Personalengpässe aufzufangen, hat die Gemeinde<br />
Grasbrunn zwei Springer/innen eingestellt <strong>und</strong> arbeitet<br />
verstärkt mit Personalvermittlungsagenturen zusammen.<br />
Modelle, die Arbeitszeit zu flexibilisieren (z. B. Jobsharing)<br />
haben sich nicht bewährt. Im Rahmen der Bindungserfahrung<br />
sollten die Kinder möglichst von konstanten<br />
Bezugspersonen betreut werden, was mit Teilzeitmodellen<br />
schwieriger möglich ist.<br />
Der Personalschlüssel ist als Hilfsmittel <strong>für</strong> die Personalplanung<br />
geeignet. Ohne zusätzliche Software ist die Berechnung<br />
allerdings sehr zeitaufwendig.<br />
Der empfohlene Personalschlüssel ist aufgr<strong>und</strong> der angestrebten<br />
Buchungsflexibilität teilweise schwierig zu<br />
verwirklichen, vor allem wenn im Laufe des Betreuungsjahres<br />
Personalveränderungen stattfinden oder längerfristige<br />
Fehlzeiten vorhanden sein sollten.<br />
Die Buchungsflexibilität führt außerdem dazu, dass der<br />
Träger gezwungen ist, verstärkt befristete Arbeitsverträge<br />
abzuschließen.<br />
Die Betreuungsst<strong>und</strong>en sind zu Beginn geringer als am<br />
Ende eines Betreuungsjahres, da die Eltern im Laufe<br />
des Betreuungsjahres mehr St<strong>und</strong>en buchen. Die Buchungsflexibilität<br />
der Eltern darf aus Gründen der Personal<strong>für</strong>sorge<br />
aber nicht zu Lasten der Mitarbeiter/innen<br />
gehen, indem zu Beginn des Betreuungsjahres weniger<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> am Ende max. St<strong>und</strong>en zu leisten sind.<br />
Unterjährig ist die Personalgewinnung noch schwieriger<br />
als zu Beginn des Betreuungsjahres. Staatlich anerkannten<br />
Erzieher/innen <strong>und</strong> staatlich geprüften Kinderpfleger/innen<br />
sind bereits jetzt Mangelberufe <strong>und</strong> qualifizierte<br />
Kräfte werden im Großraum München händeringend<br />
gesucht. Große Schwierigkeiten bereitet zudem
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
der TVöD, da erfahrene Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte<br />
seltener ihren Arbeitgeber wechseln.<br />
Die Gemeinde Grasbrunn beschäftigt aus diesem Gr<strong>und</strong><br />
zwei Springer/innen <strong>und</strong> investiert verstärkt in die Ausbildung,<br />
um dem empfohlenen Anstellungsschlüssel<br />
möglichst nahe zu kommen.<br />
Anregung:<br />
Die Fachakademien sollten angehalten werden, ihre<br />
Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Derzeit bestehen<br />
Wartezeiten zwischen 6 bis 8 Semestern <strong>für</strong> qualifizierte<br />
Bewerber/innen.<br />
Siehe Frage 15 bis 17 der CSU-Fraktion zur Veränderung<br />
der Personalplanung, zum Anstellungsschlüssel<br />
<strong>und</strong> zur Weiterentwicklung der pädagogischen Rahmenbedingungen<br />
Siehe Fragenkomplex 4.3 <strong>und</strong> 4.5 der Fraktion Bündnis<br />
90/Die Grünen zum Basiswert <strong>und</strong> zur Situation Personal<br />
Wenn kostendeckend gearbeitet werden soll, reduzieren<br />
sich die Möglichkeiten der Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung erheblich,<br />
obwohl die Umsetzung des BEP eine stärkere<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung notwendig machen würde.<br />
Fortbildungen wirken sich ebenfalls auf den Anstellungsschlüssel<br />
aus, obwohl der BEP ausdrücklich Qualifizierungsmaßnahmen<br />
vorsieht. Hier ist ein Widerspruch<br />
zwischen BEP <strong>und</strong> BayKiBiG festzustellen. Im Extremfall<br />
kann sich bei gleichzeitiger Erkrankung <strong>und</strong> längerer<br />
Qualifizierung die Förderung anteilig reduzieren, sofern<br />
keine Ersatzkraft gef<strong>und</strong>en werden kann.<br />
Siehe Frage 3.1 der SPD-Fraktion zur Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung,<br />
Qualifizierungsmaßnahmen<br />
Siehe Fragenkomplex 4 der SPD-Fraktion zur Finanzierung<br />
3. Integrative Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit<br />
Im Kindergarten Harthausen wurde frühzeitig eine Einzelintegration<br />
<strong>und</strong> später eine Integrationsgruppe verwirklicht.<br />
Dieses Engagement besteht ungeachtet der<br />
gesetzlichen Änderungen mit dem BayKiBiG <strong>für</strong> die Gemeinde<br />
Grasbrunn fort, da in der Integration von behinderten<br />
<strong>und</strong> von Behinderung bedrohten Kindern eine<br />
wichtige soziale Aufgabe gesehen wird.<br />
Die Aufnahme von Integrationskindern hat sich durch<br />
das BayKiBiG insofern erschwert, da man nunmehr Kinder<br />
aus anderen Gemeinden nur noch mit Einverständnis<br />
der Heimatgemeinde aufnehmen kann (Gastkinderregelung).<br />
Eine kostendeckende Betreuung, Bildung <strong>und</strong> Förderung<br />
ist mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 nicht<br />
möglich, da über diesen Gewichtungsfaktur nur die Reduzierung<br />
der Gruppenstärke finanziert werden kann.<br />
Nicht abgedeckt sind die Kosten <strong>für</strong> die in den meisten<br />
Fällen zwingend notwendige Frühförderung <strong>und</strong> heilpä-<br />
159<br />
dagogische Einzelförderung. Hinzu kommt, dass die<br />
Förderung auf max. 50 St<strong>und</strong>en im Betreuungsjahr <strong>und</strong><br />
40 2 / Betreuungsst<strong>und</strong>e begrenzt ist. Die zeitliche Begrenzung<br />
reicht nicht aus, um eine nachhaltige Förderung<br />
zu erreichen. Für 40 2 / Betreuungsst<strong>und</strong>e konnte<br />
die Gemeinde bisher keinen Anbieter finden <strong>und</strong> muss<br />
das Defizit selber tragen. Es besteht die Gefahr, dass<br />
Träger, die diese Zusatzkosten nicht schultern können,<br />
eine geringere Bereitschaft zeigen könnten, Integrationskinder<br />
aufzunehmen.<br />
Anregung:<br />
Die Obergrenzen <strong>für</strong> die nach dem BEP <strong>und</strong> aus pädagogischen<br />
Gründen sinnvolle Frühförderung <strong>und</strong> heilpädagogische<br />
Einzelförderung sollte überdacht werden.<br />
Siehe Frage 6 CSU-Fraktion zur Bereitschaft Integrationskinder<br />
aufzunehmen<br />
Die Vereinbarung <strong>für</strong> die Anerkennung der Integration<br />
wird mit dem Bezirk verhandelt <strong>und</strong> abgeschlossen. Die<br />
Abrechnung erfolgt über das Landratsamt. Beide Partner<br />
waren sehr kompetent <strong>und</strong> kooperativ. Jedoch entsteht<br />
durch dieses Verfahren <strong>für</strong> alle Beteiligten ein zusätzlicher<br />
Verwaltungs- <strong>und</strong> Abstimmungsaufwand.<br />
Anregung:<br />
Die Zuständigkeit sollte nochmals überdacht werden.<br />
Positiv wird von der Gemeinde Grasbrunn gesehen,<br />
dass eine Erhöhung des Förderfaktors möglich ist, um<br />
die örtlichen Rahmenbedingungen bei der Integration<br />
abbilden zu können.<br />
Im Betreuungsjahr hatte die Gemeinde Grasbrunn z. B.:<br />
einen Förderfaktor von 7,61.<br />
Der Förderfaktor 4,5 + x ist im voraus <strong>für</strong> das Betreuungsjahr<br />
zu beantragen <strong>und</strong> wird durch eine Vereinbarung<br />
festgeschrieben. Das BayKiBiG sieht eine Flexibilität<br />
in der Betreuung vor, so dass sich zu Lasten des<br />
Trägers Verschiebungen ergeben können (z. B. Wegzug<br />
von Integrationskindern im Betreuungsjahr).<br />
Siehe Frage 10 der CSU-Fraktion zur Unterstützung der<br />
Integrationskindergärten<br />
Siehe Frage 4.4.1 der SPD-Fraktion zum Genehmigungsverfahren<br />
Siehe Fragen 4,7 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
4. Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen<br />
mit den Eltern<br />
Leider gibt es aus Sicht der Eltern, der Einrichtung <strong>und</strong><br />
dem Träger im BayKiBiG keine klaren Vorgaben <strong>für</strong> die<br />
Elternarbeit (z. B. <strong>für</strong> die Elternbeiratswahl, Anzahl der<br />
mind. / max. zu wählenden Elternbeiräte, Festlegung<br />
der Mitwirkungsbereiche). In der Praxis halten sich die<br />
Kindertageseinrichtungen an das alte Kindergartengesetz<br />
<strong>und</strong> entsprechende Durchführungsverordnungen,<br />
was dem BayKiBiG widerspricht.
160<br />
Da im Zuge des BayKiBiG zunehmend Kinderhäuser<br />
gebaut werden, kann bei größeren Einrichtungen nicht<br />
auf altes Recht zurückgegriffen werden.<br />
Siehe Frage 5.3 der SPD-Fraktion zur Elternarbeit<br />
Siehe Fragenkomplex 9 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />
Grünen<br />
Die Wahlfreiheit wird von manchen Eltern missverstanden,<br />
indem sie den Pädagoginnen detaillierte Vorgaben<br />
<strong>für</strong> die pädagogische Arbeit geben. Im BEP wird von<br />
einem situationsorientierten pädagogischen Ansatz <strong>und</strong><br />
einer ganzheitlichen Förderung ausgegangen. Die Eltern<br />
stellen sich teilweise konkrete terminierte Bildungsinhalte<br />
vor, die sich nicht mit den individuellen Entwicklungsphasen<br />
der Kinder decken. Dadurch entsteht ein<br />
erhöhter Bedarf an Elternarbeit.<br />
Siehe auch Frage 9 CSU-Fraktion zu Erfahrungen mit<br />
Gastkinderregelung<br />
5. Zusammenarbeit mit der Gr<strong>und</strong>schule<br />
In der Gemeinde Grasbrunn gibt es eine Kooperation<br />
zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule sowie zwischen<br />
Hort <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule.<br />
Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut <strong>und</strong> wird in<br />
der Gemeinde Grasbrunn weiter ausgebaut. Es gibt regelmäßige<br />
Treffen der Leitungen mit der Rektorin der<br />
Gr<strong>und</strong>schule. Auch zwischen den Pädagogen/innen<br />
<strong>und</strong> Lehrern/innen finden regelmäßige Besprechungen<br />
(z. B. Hausaufgabenbetreuung im Hort) sowie Hospitationen<br />
statt.<br />
Ferner gibt es eine Kooperationsbeauftragte Schule. Sie<br />
ist schwerpunktmäßig <strong>für</strong> die Kleingruppenarbeit bzw.<br />
Schulung der Mitarbeiter/innen verantwortlich ist. Sie<br />
sorgt außerdem da<strong>für</strong>, die Kinder auf den Übertritt in die<br />
Gr<strong>und</strong>schule vorzubereiten <strong>und</strong> zu unterstützen. In enger<br />
Abstimmung mit der Gr<strong>und</strong>schule koordiniert sie<br />
auch den Vorkurs Deutsch.<br />
Im jeweiligen Betreuungsjahr gibt es <strong>für</strong> alle Kindergartenkinder,<br />
die in die Schule übertreten, drei Besuche in<br />
der Gr<strong>und</strong>schule. In der Gemeinde Grasbrunn wurde ein<br />
Arbeitskreis Kooperation Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> Kindergarten<br />
eingerichtet, der sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch<br />
trifft.<br />
Siehe Frage 18 der CSU-Fraktion zur Kooperation Kindergarten<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />
Siehe Fragen 6.1 bis 6.3 der SPD-Fraktion zur Zusammenarbeit<br />
Gr<strong>und</strong>schule – Kindergarten<br />
Siehe Fragenkomplex 10 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />
Grünen<br />
Kinder, die am Vorkurs Deutsch teilnehmen, machen erkennbar<br />
Fortschritte. Je besser die Eltern in die Sprachförderung<br />
eingeb<strong>und</strong>en werden können, um so größer<br />
ist dabei der Lernerfolg.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Die Gemeinde Grasbrunn ist eine Flächengemeinde. Eltern<br />
haben zum Teil Schwierigkeiten <strong>für</strong> eine St<strong>und</strong>e<br />
zum Vorkurs Deutsch an die Gr<strong>und</strong>schule zu fahren (Organisation<br />
<strong>und</strong> Kosten). Sind nur wenige Migrantenkinder<br />
zu betreuen, sollte die Förderung in der jeweiligen<br />
Kindertageseinrichtung stattfinden. Hier fehlt die Finanzierung<br />
einer zusätzlichen Kraft,<br />
es sei denn der Träger finanziert dies aus eigenen Finanzmitteln.<br />
Anregung:<br />
Der Vorkurs Deutsch sollte auch <strong>für</strong> Kinder der 1. Gr<strong>und</strong>schulklasse<br />
fortgesetzt werden können, wenn weiterhin<br />
eine zusätzliche Sprachförderung benötigt wird.<br />
Damit ein regelmäßiges Üben gewährleistet ist, sollte<br />
der Unterricht insgesamt vier St<strong>und</strong>en/wöchentlich (bisher<br />
zwei St<strong>und</strong>en/wöchentlich) angeboten werden. Ideal<br />
wäre es, wenn max. eine St<strong>und</strong>e pro Tag geübt wird.<br />
Siehe Frage 19 der CSU-Fraktion zum Vorkurs <strong>für</strong> Migrantenkinder<br />
Siehe Fragenkomplex 4.8 der Fraktion Bündnis 90/Die<br />
Grünen<br />
5. Teil Förderung (Art. 18 bis 26 BayKiBiG)<br />
1. Betriebskostenförderung <strong>und</strong> Gewichtungsfaktoren<br />
In der Gemeinde Grasbrunn gab es vor der Einführung<br />
des BayKiBiG eine höhere Flexibilität, die Kinder zu<br />
bringen <strong>und</strong> abzuholen. Die Eltern empfinden die Buchungszeiten<br />
nicht als Verbesserung ihrer Flexibilität.<br />
Die kindbezogene Förderung führt zu einem wesentlich<br />
höheren Verwaltungsaufwand in der Kindertageseinrichtung<br />
<strong>und</strong> beim Träger. Hinzu kommen Investitionen<br />
in der Software-Beschaffung, um die Kindergartenverwaltung<br />
<strong>und</strong> Abrechnung der Zuschüsse überhaupt erledigen<br />
zu können. Diese Kosten sind bisher allein vom<br />
Träger zu zahlen.<br />
Die Festlegung der Buchungszeiten im voraus steht im<br />
Widerspruch zu einer Flexibilisierung der Arbeitswelt.<br />
Eltern sind häufig in der Rechtfertigungsposition gegenüber<br />
Arbeitgeber <strong>und</strong> Kindertageseinrichtung, wenn Sie<br />
ihr Kind zu einem anderen Zeitpunkt als gebucht abholen.<br />
Die Randbereiche bei den Öffnungszeiten können personell<br />
schwierig kostendeckend abgedeckt werden. Es<br />
sind z. T. nur wenige Kinder in der Einrichtung <strong>und</strong> es<br />
würde eine Kraft ausreichen. Aus Fürsorgegründen dem<br />
Personal gegenüber sind aber zwei Kräfte erforderlich.<br />
Siehe Frage 3 CSU-Fraktion zum Beratungsbedarf<br />
Gravierende Veränderungen gegenüber der bisherigen<br />
Belegung sind in der Gemeinde Grasbrunn nicht festzustellen.<br />
Durch flexiblere Buchungsmöglichkeiten werden<br />
zu Beginn des Betreuungsjahres geringere Buchungsst<strong>und</strong>en<br />
beantragt. Nach entsprechender Eingewöh-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
nung werden im Laufe des Betreuungsjahres die St<strong>und</strong>en<br />
kontinuierlich erhöht. Dies führt allerdings zu einem<br />
steigenden Personalbedarf im Laufe des Betreuungsjahres.<br />
Siehe Frage 4 CSU-Fraktion zum Buchungsverhalten<br />
In der Kinderwelt Grasbrunn hat das BayKiBiG ab dem<br />
Betreuungsjahr 2006/2007 zu<br />
einer Erweiterung der Öffnungszeit in Randbereichen<br />
um täglich eine St<strong>und</strong>e geführt. Die Öffnungszeiten im<br />
Regelkindergarten <strong>und</strong> Integrationskindergarten blieben<br />
unverändert.<br />
Siehe Frage 5 CSU-Fraktion zu den Öffnungszeiten<br />
Ohne ergänzende Informationen (R<strong>und</strong>schreiben des<br />
Staatministeriums, Auskünfte des Bezirks <strong>und</strong> des<br />
Landratsamtes) wäre eine Beantragung <strong>und</strong> Abrechnung<br />
der Zuschüsse allein auf Basis des BayKiBiG nicht<br />
möglich.<br />
Siehe Frage 14 der CSU-Fraktion zur Beratung <strong>und</strong> Information<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Ergebnisse der Bindungsforschung be<strong>für</strong>wortet<br />
die Gemeinde Grasbrunn keinen Rechtsanspruch<br />
auf einen Ganztagesplatz ab dem 1. Lebensjahr. Unabhängig<br />
hiervon ist derzeit keine kostendeckende Finanzierung<br />
erkennbar. Alternativ sollten Modelle entwickelt<br />
werden, Familien bei der Förderung <strong>und</strong> Betreuung der<br />
Kinder stärker zu unterstützen (insbesondere Beratung<br />
<strong>und</strong> Finanzierung)<br />
Derzeit beobachtet die Gemeinde Grasbrunn den Trend,<br />
Kindergartenkinder spätestens ab 2,5 Jahren <strong>für</strong> den<br />
Kindergarten anzumelden. Dadurch soll die Eingewöhnungsphase<br />
vor Beendigung der Elternzeit (3. Geburtstag)<br />
abgeschlossen sein. Für die Träger erhöht sich dadurch<br />
die Planungsunsicherheit, welche Kinder unterjährig<br />
mit 2,5 bis 3 Jahren <strong>für</strong> den Kindergarten angemeldet<br />
werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass<br />
jüngere Kinder eine erhöhte pädagogische Betreuung<br />
benötigen.<br />
161<br />
Siehe Frage 1.1 der SPD-Fraktion zum Rechtsanspruch<br />
auf Betreuungsplatz ab 1. Jahr<br />
Der Gewichtungsfaktor von 2,0 <strong>für</strong> 2 bis 3jährige Kinder<br />
reicht <strong>für</strong> eine pädagogische Betreuung <strong>und</strong> Förderung<br />
aus. Für Kinder unter 2 Jahren wäre ein höherer Gewichtungsfaktor<br />
sinnvoll.<br />
Der Gewichtungsfaktor von 1,2 <strong>für</strong> Hortkinder reicht <strong>für</strong><br />
eine pädagogische Betreuung <strong>und</strong> Förderung aus. Bei<br />
Verhaltensauffälligkeiten <strong>und</strong> Lernschwierigkeiten wäre<br />
ein höherer Gewichtungsfaktor sinnvoll.<br />
Siehe Frage 4.4 der SPD-Fraktion zum Gewichtungsfaktor<br />
Siehe Fragenkomplex der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
2. Gastkinderreglung<br />
Es besteht im BayKiBiG ein gewisser Widerspruch, vor<br />
Ort Betreuungsplätze zu schaffen <strong>und</strong> gleichzeitig eine<br />
Trägervielfalt zu gewährleisten. Insbesondere kleinere<br />
Gemeinden können die vielfältigen Wünsche der Eltern<br />
nicht verwirklichen.<br />
Mit Sorge sieht die Gemeinde Grasbrunn, dass Eltern<br />
zunehmend bereit sind, auch den Gerichtsweg zu beschreiten,<br />
um ihre Elternwünsche <strong>und</strong> individuellen pädagogischen<br />
Vorstellungen im Rahmen der Gastkinderregelung<br />
(z. B. Elterninitiativen) durchzusetzen.<br />
Siehe Frage 9 CSU-Fraktion zu Erfahrungen mit Gastkinderregelung<br />
Anregung:<br />
Es sollte eine volle Kostenbeteiligung überlegt werden,<br />
wenn die Heimatgemeinde den Gastkinderantrag ablehnt<br />
<strong>und</strong> die Eltern im Rahmen ihrer Wahlfreiheit die<br />
Gastkinderregelung nutzen wollen.<br />
Siehe Fragen 5.1, 5.2 <strong>und</strong> 5.4 zur Gastkindregelung
Gemeinde<br />
Gröbenzell<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag<br />
am Donnerstag, 27. September 2007 zum Thema<br />
„BayKiBiG“<br />
1. Sachstandsdarstellung <strong>für</strong> die Kinderbetreuungseinrichtung<br />
innerhalb der Gemeinde Gröbenzell<br />
Gröbenzell, vor den Toren Münchens gelegen, bietet<br />
mit ca. 35 Krippen-, 570 Kindergarten- <strong>und</strong> nahezu<br />
150 Hortplätzen <strong>für</strong> junge Familien optimale<br />
Rahmenbedingungen Familie <strong>und</strong> Beruf optimal<br />
miteinander zu verbinden. Deshalb war es der Gemeinde<br />
ein großes Anliegen, rechtzeitig mit allen<br />
Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen zusammen<br />
die Umsetzung des neuen BayKiBiG‘s anzugehen.<br />
Hierzu fanden frühzeitig rege Austausche<br />
mit allen vor Ort tätigen Trägern (Katholische Kirchenstiftung,<br />
Evangelische Zachäus-Gemeinde,<br />
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Oberbayern, Elternvereinigung<br />
„Villa Kunterbunt“ <strong>und</strong> Waldorfverein) statt. In<br />
diesen Rahmengesprächen konnten wir vor Ort die<br />
Kinderbetreuungslandschaft entsprechend den<br />
Wünschen der Eltern so gestalten, dass ein ausgewogenes<br />
Miteinander der Interessen von Eltern,<br />
Trägern <strong>und</strong> Gemeinde möglich wurde. Entscheidend<br />
war, dass das BayKiBiG mit seinen Rahmenbedingungen<br />
es ermöglicht, den neuen Bildungs<strong>und</strong><br />
Erziehungsplan <strong>für</strong> die Kindertagesstätten optimal<br />
umzusetzen. Entsprechend wurde der Anstellungsschlüssel<br />
in den Einrichtungen auf einem<br />
Korridor von 1 : 10,0 bis 1 : 10,5 vom Gemeinderat<br />
festgesetzt. Dieser Korridor stellt die Untergrenze<br />
mit dem Wert 1 : 10,0 dar bis zu welchem die Gemeinde<br />
Gröbenzell sich an der Personalkostenförderung<br />
beteiligt. Bessere Anstellungsschlüssel<br />
können im Ausnahmefall möglich sein, bedürfen jedoch<br />
der Zustimmung der kommunalen Gremien,<br />
damit weiterhin die Förderung erfolgt.<br />
In Gröbenzell gibt es drei Integrationsgruppen mit<br />
insgesamt 15 Integrationsplätzen – damit nimmt die<br />
Anlage 17<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck<br />
hinsichtlich der Anzahl der Plätze einen Spitzenplatz<br />
ein. Dazu wurde auch die Möglichkeit von<br />
Einzelintegrationsplätzen in den Einrichtungen geschaffen,<br />
so dass in der Spitze bis zu maximal 17<br />
Integrationskinder gleichzeitig in Gröbenzeller Einrichtungen<br />
betreut werden.<br />
Mit dem Waldorfkindergarten wird auch eine Sonderform<br />
der Pädagogik seit ca. 15 Jahren innerhalb<br />
der Gemeinde angeboten. Viele Eltern aus den umliegenden<br />
Gemeinden haben in der Vergangenheit<br />
<strong>und</strong> auch nach dem Inkrafttreten des BayKiBiG’s<br />
dieses mit 50 Plätzen reichhaltig bemessene Angebot<br />
angenommen.<br />
2. Umsetzung des BayKiBiG<br />
Die Gestaltung der Umsetzung des BayKiBiG’s liegt<br />
logischerweise vor allem in Trägerhand bzw. in den<br />
Einrichtungen. Einige Träger haben den Start des<br />
BayKiBiG’s hinsichtlich der finanziellen Bindungen<br />
zum 1. September 2006 dazu genutzt, die eigenen<br />
Defizitdeckungszusagen gegenüber ihren örtlichen<br />
Trägern zu verändern. Daraus resultierten teilweise<br />
starke Gebührensteigerungen, die jedoch mit der<br />
Ausgestaltung des Gesetzes in keinem Zusammenhang<br />
stehen. Seitens der Eltern ist dies jedoch vorbehaltlos<br />
akzeptiert worden. Mit dem Personal der<br />
gemeindlichen Kindereinrichtungen (eine Kinderkrippe<br />
<strong>und</strong> drei Kindergärten) wurden frühzeitig Gespräche<br />
geführt <strong>und</strong> die reibungslose Umsetzung<br />
des BayKiBiG’s war <strong>für</strong> alle Beteiligten eine Herzensangelegenheit.<br />
Hinsichtlich der Altersöffung<br />
die das BayKiBiG vorgibt, konnte die Gemeinde<br />
Gröbenzell in einem Kindergarten bereits mit dem<br />
Beginn der Kindergartenjahres 2005/2006 diesbezüglich<br />
Erfahrung sammeln, dass dort eine altersgemischte<br />
Gruppe, in der Kinder zwischen1½Jahren<br />
<strong>und</strong> dem Schuleintritt betreut werden, eingerichtet<br />
wurde. Entsprechend dem später geltenden<br />
Schlüssel von 1 : 2 (Kindergartenkind/Krippenkind)<br />
wurden hier Kindergartenplätze in Krippenplätze
164<br />
umgewandelt. Von diesen Erfahrungen haben wir<br />
insofern profitiert, als wir in dem jetzt begonnenen<br />
Kindergartenjahr eine zweite solche Mischgruppe<br />
haben einrichten können.<br />
Mit der Nachbargemeinde Puchheim, in der es eine<br />
Montessori-Einrichtung gibt, konnte die Gemeinde<br />
Gröbenzell eine wechselweise Anerkennung von<br />
Plätzen vereinbaren, so dass <strong>für</strong> Gröbenzell acht<br />
Plätze in der Puchheimer Montessori-Einrichtung<br />
zur Verfügung stehen, bzw. in dortigen Integrationseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> die Gemeinde Puchheim im<br />
Gegenzug acht Plätze in der Gröbenzeller Waldorfeinrichtung<br />
anerkannt hat. Leider war es nicht<br />
möglich, mit anderen Gemeinden zu einer solchen<br />
Zusammenarbeit zu gelangen, so dass die Betreuung<br />
der Kinder aus diesen Gemeinden im Waldorfkindergarten<br />
aufgr<strong>und</strong> der Gastkindregelung, also<br />
mit einer Einzelfallbetrachtung erfolgt.<br />
Die Anerkennung der in Gröbenzell vorhandenen<br />
Plätze in den Kindereinrichtungen wurde <strong>für</strong> die<br />
Dauer von drei Jahren vorgenommen, so dass zum<br />
31. August 2008 eine Neubewertung zu erfolgen<br />
hat. Wir planen hierzu dies wiederum <strong>für</strong> die Dauer<br />
von drei Jahren vorzunehmen. Als Gr<strong>und</strong>lage dazu<br />
dient uns die Geburtsstatistik <strong>für</strong> Gröbenzell sowie<br />
sicherlich auch das Anmeldeverhalten der Eltern in<br />
den einzelnen Einrichtungen. Besonders hinsichtlich<br />
der Waldorfeinrichtung ergibt sich hier die Problematik,<br />
dass von den 50 vorhandenen Plätzen<br />
seit etwa 10 Jahren dauerhaft nur 30 – 35 Plätze<br />
durch Gröbenzeller Kinder belegt sind <strong>und</strong> wir uns<br />
so gezwungen sehen, mit der neuen Bedarfsplanung<br />
2008 bis 2011 die von uns anerkannte Zahl<br />
der Kinderbetreuungsplätze im Waldorfkindergarten<br />
zu verringern.<br />
Besonders bei der Betreuung der jüngsten Gröbenzellerinnen<br />
<strong>und</strong> Gröbenzeller stellt sich <strong>für</strong> uns eine<br />
flexible Handhabung der Tageselternbetreuungsverhältnisse<br />
als vorteilhaft dar. Neben einem sich<br />
ständig verändernden Bedarf an Krippenplätzen,<br />
gibt ein Betreuungsverhältnis bei einer Tagesmutter<br />
oder einem Tagesvater der Gemeinde Gröbenzell<br />
die Möglichkeit, schnell <strong>und</strong> unkompliziert auf den<br />
Bedarf der Eltern <strong>und</strong> Kinder zu reagieren. Für den<br />
Landkreis Fürstenfeldbruck ist hier<strong>für</strong> der Tageselternservice<br />
in der Stadt Germering zuständig, der<br />
den Eltern, nachdem die Gemeinde Gröbenzell die<br />
Notwendigkeit der Betreuung anerkannt hat, einen<br />
Betreuungsplatz bei Tageseltern vermittelt.<br />
3. Verbesserungsvorschlägezur Handhabung des<br />
Gesetzes<br />
Trotz eines vergleichsweise „guten“ Anstellungsschlüssels<br />
wäre es <strong>für</strong> das Personal in den Kindereinrichtungen<br />
hilfreich, wenn die früher üblichen –<br />
jedoch nie gesetzlich verankerten – Vorbereitungszeiten<br />
der Erzieherinnen in gleich welcher Form<br />
außerhalb des Anstellungsschlüssels berücksichtigt<br />
werden könnten. Nur so ist eine optimale kindge-<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
rechte Betreuung <strong>und</strong> ein Gestalten der Angebote<br />
sowie die Absprachen der Teams möglich. Hierzu<br />
wäre es angebracht, wenn eine solche Regelung,<br />
die Vorbereitungszeiten ohne Anrechnung auf den<br />
Anstellungsschlüssel berücksichtigt, im BayKiBiG<br />
verankert werden könnten.<br />
Besonders <strong>für</strong> spezielle Formen der Pädagogik, wie<br />
Waldorf oder Montessori, die in der Vergangenheit<br />
stets einen überörtlichen Charakter hinsichtlich der<br />
Herkunft der Kinder besessen haben, wäre es vorteilhaft,<br />
wenn auf einfachen Antrag hin die Verantwortung<br />
von der jeweiligen Sitzgemeinde auf den<br />
Landkreis überginge <strong>und</strong> diese Einrichtung als<br />
überörtliche Einrichtungen, die sich dann aus der<br />
Kreisumlage aller Kommunen des Landkreises finanzieren,<br />
anerkannt würde. Dieser Vorschlag ergibt<br />
sich aus der Problemstellung, dass wenn auch<br />
nur eine einzige Kommune im Landkreis die Anerkennung<br />
von Plätzen in der jeweiligen Einrichtung<br />
einer anderen Gemeinde verweigert, einzig <strong>und</strong> allein<br />
über die Gastkinderregelung ein Betreuungsverhältnis<br />
in den Einrichtung zu Stande kommen<br />
wird, da die meisten Kommunen vor der Verpflichtung,<br />
die sich aus der Anerkennung von Plätzen<br />
hinsichtlich der Investitionstätigkeit ergeben, zurückschrecken.<br />
In unserem Fall (Landkreis Fürstenfeldbruck)<br />
vertritt unsere Nachbargemeinde Olching<br />
die Auffassung, dass sie durch die Pluralität ihres<br />
Angebotes (z. B. durch eine Montessori-Einrichtung)<br />
keine Notwendigkeit sieht, Plätze in einer<br />
Gröbenzeller Waldorfeinrichtung anzuerkennen,<br />
obwohl nachweislich seit vielen Jahren immer wieder<br />
Olchinger Kinder in unserem Kindergarten mit<br />
betreut werden. Durch ein Anheben eines solchen<br />
überörtlich tätigen Kindergartens auf die Landkreisebene<br />
könnte dem Problem entgegengewirkt<br />
werden <strong>und</strong> den Trägern der Einrichtung, vor allem<br />
hinsichtlich der Anerkennung der Plätze <strong>und</strong> der<br />
daraus resultierenden Zusagen <strong>für</strong> Investitionstätigkeiten,<br />
mehr Sicherheit gegeben werden.<br />
Die beiden in Gröbenzell eingeführten altersgemischten<br />
Gruppen stellen vor allem hinsichtlich des<br />
auch in unserem Bereich langsam einsetzenden<br />
demographischen Wandels eine guten Ausblick in<br />
die Zukunft dar. Für die Einrichtungen jedoch ist es<br />
teilweise ein schwieriges Arbeiten, ist doch ein großer<br />
Teil des Personals auf den Kindergartenbereich<br />
spezialisiert <strong>und</strong> hat im Krippenbereich seit der eigenen<br />
Ausbildungszeit kaum gearbeitet. Auch kann<br />
eine solche Gruppe logischerweise von der Anzahl<br />
der dort betreuten Kinder nicht mehr mit einer regulären<br />
Gruppe eines Kindergartens, in die in der Regel<br />
immer noch 25 Kinder gehen werden, verglichen<br />
werden. Vor allem die freien Träger in der Gemeinde<br />
Gröbenzell haben <strong>für</strong> sich selbst festgelegt, dass<br />
die Kinder beim Eintritt in ihre Einrichtung mindestens<br />
drei Jahre alt sein müssen. In Wirklichkeit hat<br />
sich die Betreuungslandschaft <strong>und</strong> der Bedarf der<br />
Eltern jedoch dahingehend verändert, dass in der<br />
Regel bereits heute 2 ½ jährige Kinder st<strong>und</strong>enweise<br />
in den Kinderbetreuungseinrichtungen betreut<br />
werden <strong>und</strong> so das Eintrittsalter in den Kindergar-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
ten abgesenkt wurde. Für uns als kommunaler Träger,<br />
der eine solche Restriktion selbstverständlich<br />
nicht vorgeben wird, bedeutet dies, dass die überwiegende<br />
Mehrzahl der neu in den Kindergarten<br />
kommenden Kinder unter 3 Jahren alt ist. Entsprechend<br />
intensiver muss die Beschäftigung mit den<br />
Kindern dort erfolgen, um die Umsetzung des BEP<br />
zu garantieren. Hierzu könnte über die Ausführungsbestimmungen<br />
des BayKiBiG erreicht werden,<br />
dass generell eine Verpflichtung aller Träger zu<br />
altersgemischten Gruppen oder einer Öffnung des<br />
Eintrittsalters zu 2 ½ Jahren hin verpflichtend ist.<br />
Besonders bei der Betreuung der Kleinkinder zeigt<br />
sich, dass einzig die Tageselternplätze mit der durch<br />
die gewonnenen Flexibilität als Puffer wirken. Häufig<br />
haben Eltern auch während des dreijährigen Erziehungsurlaubs<br />
die Möglichkeit oder den Wunsch,<br />
einige St<strong>und</strong>en in der Woche berufstätig zu sein.<br />
Die Kinderbetreuung <strong>für</strong> ein solches beispielsweise<br />
10- oder 12-St<strong>und</strong>en-Arbeitsverhältnis kann jedoch<br />
165<br />
nicht in einer Krippeneinrichtung erfolgen, da Krippen<br />
ebenso wie Kindergärten an die mindestens<br />
vierstündige Besuchszeit (damit 20 St<strong>und</strong>en pro<br />
Woche) geb<strong>und</strong>en sind. Die berufliche Realität der<br />
Eltern seht jedoch häufig so aus, dass sie Betreuung<br />
nur an gewissen Tagen benötigen <strong>und</strong> auch<br />
dort nur wenige St<strong>und</strong>en. Hierzu gilt es selbstverständlich<br />
die Balance in einer Krippeneinrichtung<br />
zu finden zwischen dem festen Gefüge einer Gruppe,<br />
das sich herausbilden muss, um den Kindern<br />
die nötige Sicherheit <strong>und</strong> den Mut zum Lernen <strong>und</strong><br />
Erleben zu geben <strong>und</strong> andererseits dem Betreuungsbedarf<br />
der Eltern. Jedoch ist mittelfristig davon<br />
auszugehen, dass durch die in der Regel wenigen<br />
zur Verfügung stehenden Krippenplätze diese<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich voll ausgebucht sein werden, dem<br />
tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern jedoch<br />
nicht nachgekommen werden kann.<br />
Dieter Rubenbauer<br />
1. Bürgermeister
Anlage 18<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
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168<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
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Mekra Lang GmbH & Co KG<br />
i.V. Elisabeth Döbler-Scholl<br />
Head of Marketing and PR<br />
Buchheimer Str. 4<br />
91465 Ergersheim<br />
Zu den Fragen 2. <strong>und</strong> 9. der CSU Fraktion <strong>und</strong> 5.2 sowie<br />
5.3 der SPD-Fraktion<br />
Mit der eigenen Gemeinde Ergersheim gibt es keine<br />
Schwierigkeiten, obwohl uns selbst keine qualifizierte<br />
Bedarfsplanung vorliegt. Da wir als größter Arbeitgeber<br />
in einem Flächenlandkreis aber auch Kinder aus<br />
anderen Gemeinden in unserer Einrichtung haben, erleben<br />
wir immer wieder, dass Eltern, die unser zweisprachiges<br />
Montessori-Konzept <strong>und</strong> unsere großzügigen<br />
Öffnungszeiten (von 5.30 bis 18.00 Uhr täglich,<br />
auch in den Ferienzeiten) wählen, von den jeweiligen<br />
Heimatgemeinden zur Kasse gebeten werden oder der<br />
Bedarf nicht anerkannt wird. Diese Entwicklung ist<br />
mehr als ärgerlich <strong>und</strong> fördert gleichzeitig eine 2-Klassengesellschaft<br />
bei der Kinderbetreuung, weil sich<br />
nicht jede Familie eine Zuzahlung von bis zu 50% des<br />
Förderbeitrags leisten kann.<br />
So haben wir es z.B. erlebt, dass ein Kind (1 Jahr alt),<br />
bei uns in die Krippe eingewöhnt wurde, weil am Heimatort<br />
kein Krippenplatz vorhanden war <strong>und</strong> nach 8<br />
Wochen dann (weil dann ein Krippenplatz frei wurde) in<br />
die Krippe des Heimatortes „umgewöhnt“ werden<br />
sollte. Die Gemeinde Rothenburg o.d.Tauber befand<br />
dies als absolut „zumutbar“, wo das Kindeswohl dabei<br />
bleibt, das laut Gesetzestext im Vordergr<strong>und</strong> stehen<br />
sollte, darf jeder <strong>für</strong> sich selbst beantworten.<br />
Ein weiteres Problem stellt sich, wenn Kinder, die in<br />
unserer Einrichtung als Krippenkinder aufgenommen<br />
werden <strong>und</strong> sich in der Gemeinschaft eingelebt haben,<br />
mit Vollendung des 3. Lebensjahres (oder zum folgenden<br />
Kindergarten-Jahresende) in eine andere Ein-<br />
Anlage 19<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
richtung wechseln sollen, weil <strong>für</strong> Kinder im Kindergartenalter<br />
in der Heimatgemeinde noch Plätze frei sind.<br />
Auch hier stehen Elternwille <strong>und</strong> Kindeswohl kaum an<br />
erster Stelle.<br />
Natürlich versuchen Gemeinden, ihre eigenen Kindergärten<br />
zu halten (z.T. auch weil unkündbare Verträge<br />
bei Erzieherinnen bestehen), doch darf gefragt werden,<br />
inwieweit der qualitative Anspruch der Landesregierung<br />
(<strong>und</strong> der Eltern!) damit erfüllt wird.<br />
Die Bedürfnisse von Familien, insbesondere bei der<br />
Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> Familie werden somit sicherlich<br />
nicht ausreichend berücksichtigt. Die Rechte<br />
der Eltern, die eigentlich gestärkt werden sollten, sehen<br />
wir damit als nicht genügend abgesichert an.<br />
Den größten Handlungsbedarf sehen wir daher bei der<br />
Gastkinderregelung.<br />
Es sollte den Eltern möglich sein, wenigstens innerhalb<br />
eines Landkreises oder in einem Umkreis von ca. 30<br />
km die Kindertagesstätte/den Kindergarten zu wählen,<br />
die/der den eigenen pädagogischen Wünschen <strong>und</strong><br />
Vorstellungen am Besten entspricht.<br />
Wir wären sehr dankbar, wenn in diesem Bereich entsprechend<br />
auf die Gemeinden <strong>und</strong> Träger eingewirkt<br />
werden würde.<br />
Elisabeth Döbler-Scholl<br />
i.V. von Susanne Lang, Geschäftsführerin MEKRA Lang<br />
GmbH & Co. KG
Stephan Mahlert – Flurgrenzstr. 31a – 82205 Gilching<br />
-Statement zum Fragenkatalog BayKiBiG -<br />
Gilching, den 22.09.2007<br />
Anlage 20a<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> des Bayer. Landtags zum<br />
Thema BayKiBiG am 27.09.2007<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
als Privatperson <strong>und</strong> als selbständiger Unternehmer habe ich mich in mehreren Gemeinden<br />
intensiv mit den Auswirkungen des BayKiBiG befasst.<br />
Der Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung einer zusammenhängenden Übersicht über die<br />
Kinderbetreuung in den jeweiligen Gemeinden <strong>und</strong> deren Finanzierung. Hierzu wurden<br />
umfassende Analysen erarbeitet (z.B <strong>für</strong> die Kigas in Gilching mit 19.000 Einwohnern <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />
alle Einrichtungen – von Krippe bis Hort- in Pöcking mit 5.600 Einwohnern. Die Studien<br />
liegen diesem Schreiben bei.<br />
Aus dieser Erfahrung nehme ich zu folgenden Fragen wie folgt Stellung:<br />
Stephan Mahlert<br />
Flurgrenzstr. 31a<br />
82205 Gilching<br />
Tel. 0172-8321919<br />
Fax. 08105-7799-41<br />
Zu 1 <strong>und</strong> 2 CSU, 8.3 SPD.<br />
Durch die Erstellung der Analysen (z.B <strong>für</strong> Gilching mit 19.000 Einwohnern <strong>und</strong> Pöcking mit<br />
5.600 Einwohnern) konnte ich beobachten, wie das BayKiBiG die Gemeinden, Gemeinderäte<br />
<strong>und</strong> Betreuungsinstitutionen gezwungen bzw. aufgefordert hat<br />
- sich mit der Kinderbetreuungssituation im Gesamten <strong>und</strong> durchgängig zu befassen<br />
(von der Geburt bis hin zum Jugendhaus),<br />
- Lücken in der Betreuung zu erkennen,<br />
- fehlende Bedarfe zu decken, bzw. auf den Weg zu bringen,<br />
- zukunftsweisende Konzepte zu erarbeiten,<br />
- Qualität der Betreuung nicht nur an der Anzahl der Betreuer festzumachen,<br />
- Kinderbetreuung nicht mehr zu verwalten, sondern zu managen/gestalten,<br />
- einen politischen Willen zu formulieren (z.B. bis hin zu einer Orientierung an einem<br />
anzustrebenden Anstellungsschlüssel von 1:8).<br />
Die konkrete Bedarfsplanung wurde auf Seiten der Kigas durchgeführt. Für<br />
Tagespflegebedarf, Kinderkrippen, Mittags- <strong>und</strong> Hortbetreuung sowie weiterführende
172<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Jugendbetreuung ist eine Bedarfsplanung noch nicht ausgereift, um die Zusammenhänge<br />
darzustellen.<br />
Die konkrete Bedarfsanalyse lässt sich auch nur aus einer umfassenden Analyse der<br />
demographischen Zahlen <strong>und</strong> der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung ableiten,<br />
aufgeteilt nach<br />
- Kindern gem. BayKiBiG – Migrationskinder,Regelkinder etc.,<br />
- den bestehenden Betreuungseinrichtungen – von Gemeinde Kiga, kirchl.-<br />
Einrichtungen, externen Trägern, Montessorihäuser etc.,<br />
- den geplanten Aktivitäten der Gemeinden (z.B. Gilchinger Bauvorhaben <strong>für</strong> ca. 1.500<br />
Personen, Erweiterung/Neubau der Schulen, Planungen zur Ganztagsschule usw.)<br />
ableiten.<br />
Die qualifizierte „gesamtheitliche“ Bedarfsplanung kann deutlich verbessert werden.<br />
Verwaltungstaugliche Werkzeuge bzw. qualifizierte Unterstützung von den Landratsämtern<br />
ist hierzu nötig; bzw. der Mut der Gemeindeverwaltungen Unterstützung zu einer<br />
„gesamtheitlichen Analyse“ anzufordern oder zu beauftragen.<br />
Im Rahmen der BayKiBiG-Analyse <strong>und</strong> der nachfolgenden Diskussionen, wurden z.B. in<br />
Gilching in 2006/2007<br />
- die Krippenplätze um 26 erweitert (zusammen mit einem priv. Träger),<br />
- 50 weitere Mittagsbetreuungsplätze geschaffen (im Einvernehmen mit den<br />
Gr<strong>und</strong>schulen),<br />
- eine Vorschul-Kiga Gruppe gesichert (zusammen mit einem priv. Träger),<br />
- der Beschluß zum Ausbau der Hortplätze gefasst.<br />
Gemeinden, wie z.B. Pöcking, die bereits vor dem Inkrafttreten des BayKiBiG die<br />
Kinderbetreuung (vom 1.Geburtstag bis zur Hortbetreuung) als Gesamtes betrachtet haben,<br />
können die zusätzlichen Möglichkeiten des Gesetzes nutzen, Ihre Betreuungssituation zu<br />
verbessern (siehe hierzu die Ergebnisse der Analyse).<br />
Zu 4 CSU.<br />
Anfängliche Defizite in der Anwendung der Buchungszeiten <strong>und</strong> deren Auswirkungen auf die<br />
jeweilige Betreuungssituation <strong>und</strong> Finanzierung einzelner Kigas (in Gilching), führten zu<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Solidaritätsbuchungen. Während der Gilchinger Analyse wurde die<br />
durchschnittliche Buchungszeit im Zeitraum der Bedarfsanalyse im Mai 2006 bis zum<br />
September 2007 um 0,5 Std./Tag pro Kind nach unten korrigiert <strong>und</strong> ist seitdem konstant.<br />
Die durchschnittliche ungewichtete Buchungszeit pro Kind/Tag beträgt z.B. in Gilching 6,54<br />
Std., in Pöcking 5,6 Std. (siehe hierzu die beiden Studien).<br />
Zu 5 CSU.<br />
Die Öffnungszeiten haben sich deutlich nach oben verändert.<br />
Neue Angebote haben in Gilching zu einer Verlängerung der Öffnungszeiten um insg. 25,5<br />
Std. der 5 GemeindeKigas geführt (2005 im Vergleich zu 2006).<br />
Zu 6 CSU.<br />
Es wird intensiver darüber nachgedacht (Gemeindeverwaltung mit den Einrichtungen), in<br />
welcher Einrichtung (wenn mehrere vorhanden) die Betreuung am sinnvollsten erscheint <strong>und</strong><br />
wie diese dauerhaft gesichert finanziert werden kann.<br />
Zu 8 CSU u. 4.6 SPD.<br />
Vielen Gemeinden ist die derzeitige IST- Finanzierungssituation nicht bekannt.<br />
Sowohl in der Gemeinde Gilching, als auch in Pöcking ist das Gesamtdefizit (alte Regelung<br />
vs.BayKIBiG) nahezu identisch. Allerdings gibt es große Unterschiede <strong>für</strong> einzelne<br />
Einrichtungen.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
durchgeführt haben, verlieren aufgr<strong>und</strong> der geringeren Buchungszeiten einerseits an<br />
Einnahmen, andererseits an Förderung (siehe hierzu detailliert in den jeweiligen Analysen).<br />
Die Bereitschaft, Defizitverträge einzugehen wurde in Pöcking <strong>und</strong> in Gilching genutzt.<br />
Durch eine genaue Analyse wurde z.B. in Gilching eine dauerhaft bessere Finanzierung<br />
einer Krippenbetreuung errechnet, als wenn die Gemeinde mit einem reduzierten Angebot<br />
selber als Träger fungiert hätte.<br />
Zu 14 CSU u. SPD 3.2.<br />
Ein Grossteil der Leitungen der Einrichtungen sind mit der Anwendung der zusätzlichen<br />
„neuen“ Werkzeugen überfordert. Zum Einen lag <strong>und</strong> liegt der Schwerpunkt Ihrer Aufgaben<br />
in der Kinderbetreuung, mit wenig Spielraum <strong>für</strong> administrative Aufgaben, zum Anderen sind<br />
die EDV-Gr<strong>und</strong>kenntnisse nicht ausreichend. Der Umgang mit den<br />
Finanzierungswerkzeugen muss geübt <strong>und</strong> verstanden werden, bevor Entscheidungen<br />
getroffen werden. (Fehler beim Ausfüllen führen schnell zu Personalfehlplanungen;<br />
eingeführte 4 Augenkontrolle ist somit doppelte Arbeit, bei der Leitung <strong>und</strong> in der<br />
Verwaltung)<br />
Wie bereits angeführt sollte den Verwaltungen das Angebot einer gemeindebezogenen<br />
Analyse der Gesamtbetreuungssituation angeboten werden, in deren Rahmen auch die<br />
Leitungen lernen das BayKiBiG als „positives“ <strong>und</strong> „sehr nützliches“ Steuerungs- <strong>und</strong><br />
Kontrollinstrument zu verwenden. Auf diese Weise werden auch die Verwaltungen in die<br />
Lage des dienstleistungsorientierten „Managen“ versetzt <strong>und</strong> effiziente Prozesse angeregt.<br />
Zu 15 CSU.<br />
Die Personalplanung erfolgt buchungszeitorientierter. Allerdings ist die Flexibilität bei<br />
Gemeindeeinrichtungen, bei denen die Gemeinde der Träger ist, eingeschränkt. Neue<br />
Arbeitszeitflexibilisierungen sind <strong>für</strong> die Verwaltungen leider ein ungeschriebenes Blatt <strong>und</strong><br />
Bedürfen einer Erklärung an konkreten Beispielen. Eine Poolbildung von Personal<br />
übergreifend scheitert leider meistens an der über Jahre aufgebauten Konkurrenzsituation<br />
einzelner Einrichtungen <strong>und</strong> dem Willen einzelner Betreuer.<br />
Externe Träger, die verschiedenste Betreuungssparten (Krippe, Mittagsbetreuung, Kiga etc.)<br />
in einer Gemeinde betreuen, sind hier wesentlich bedarfsorientierter <strong>und</strong> können auch<br />
kurzfristige Bedarfe anbieten <strong>und</strong> unterschiedlichste Erfahrungen der Mitarbeiter in den<br />
Erziehungsplan einfließen lassen.<br />
Zu 16 CSU.<br />
Der Anstellungsschlüssel ist ein gutes Instrument, einen Überblick über die Kind-<br />
Betreuerverhältnisse zu bekommen; jedoch bedarf es einer detaillierten Betrachtung der<br />
Einrichtung. Bei bestimmten Verhältnissen von Migrationskindern, unter 3-jährigen <strong>und</strong><br />
Regelkindern kann z.B. ein Anstellungsschlüssel von 1:9 nicht ausreichend sein, eine<br />
qualitative Betreuung sicherzustellen <strong>und</strong> auch die Finanzierung zu gewährleisten (siehe<br />
hierzu auch beispielhaft die beiden Analysen).<br />
Zu 1.1 SPD.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein „visionäres Ziel“, deren konsequente<br />
Weiterverfolgung wünschenswert ist. Das BayKiBiG ist ein erster Baustein in diese Richtung,<br />
indem zum ersten Mal eine Klammer <strong>für</strong> Betreuungsmöglichkeiten mit deren<br />
Finanzierungsmöglichkeiten vom 1.Lebensjahr bis in die Jugend gebildet wird.<br />
3 -Statement zum Fragenkatalog BayKiBiG - Stephan Mahlert<br />
173
174<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Allerdings macht ein Ausbau der Krippenplätze mit Rechtsanspruch <strong>und</strong> weiterführend im<br />
Kiga nur dann Sinn, wenn dieser bis in Hortplätze, bzw. Ganztagsschulangebote<br />
weitergeführt wird. Vielen Gespräche mit Eltern (aller sozialen Schichten) zeigten, dass diese<br />
eine durchgehende Betreuung von Anfang an wollen bzw. benötigen.<br />
Zu 3.1,. 3.4 u. 4.7 SPD.<br />
Wenn die Werkzeuge des BaykiBiG ausreichend in deren Anwendung erklärt werden,<br />
reduziert sich sogar der Aufwand <strong>für</strong> die Leitung einer Einrichtung. In Absprach mit den<br />
Verwaltungen reduziert sich der Aufwand in Einrichtungen mit der Gemeinde als Träger auf<br />
wenige Arbeitsprozesse, die nicht am Kind erbracht werden.<br />
Ein scheinbarer Nachteil der Aufgabe von Verwendungszeiten kann schnell ins Positive<br />
umschlagen:<br />
- Einsatzzeiten werden flexibler geplant <strong>und</strong> genutzt;<br />
- Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungen werden mehr <strong>und</strong> mehr in der Einrichtung erbracht;<br />
- Historisch bedingte „Zwänge“ (ungeschriebene Gesetze einer Einrichtung) einzelner<br />
Betreuer, werden neutral dargestellt <strong>und</strong> führen zu positiven Ergebnissen <strong>für</strong> alle<br />
Betreuer<br />
Da genauere Anwendungsbeispiele personenbezogen sind, können diese gerne auf Anfrage<br />
<strong>und</strong> bei Einverständnis gegeben werden.<br />
Voraussetzung ist jedoch eine detaillierte Analyse jeder Einrichtung, um kompetente<br />
Aussagen geben zu können. Verwaltungstaugliche Werkzeuge bzw. qualifizierte<br />
Unterstützung von den Landratsämtern ist hierzu nötig; bzw. der Mut der<br />
Gemeindeverwaltungen, Unterstützung zu einer „gesamtheitlichen Analyse“ anzufordern<br />
oder zu beauftragen.<br />
Zu 4.8 SPD<br />
Neue Arbeitsverträge können flexibler gestaltet werden. Z. B. kann ein bestimmter Pool von<br />
Betreuern abhängig von der jeweiligen Bedarfsplanung rechtzeitig geplant werden.<br />
Unterstützt durch eine langfristige Planung (3-5 Jahresprognose aus gesicherten<br />
demographischen Untersuchungen) werden Kontingentverträge möglich.<br />
Wenn z.B. eine Erzieherin durch fehlende Buchungszeitst<strong>und</strong>en am Nachmittag EINE<br />
Randst<strong>und</strong>e weder als Verfügungszeit noch in der Betreuung am Kind erbringen kann,<br />
können diese St<strong>und</strong>en bei sich ändernden Buchungszeiten kurzfristig oder im nächsten<br />
Betreuungsjahr mit anderen Betreuungsst<strong>und</strong>en nachgeholt werden.<br />
Auch hier gilt, weitere konkrete Beispiele sind personenbezogen <strong>und</strong> können bei Nachfrage<br />
<strong>und</strong> Einverständnis des Trägers <strong>und</strong> der Person gegeben werden.
Analyse<br />
KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Dokumentversion 3.1 vom 26.11.2006<br />
1. Revision Vs. 2.0 vom 3.02.2007<br />
2. Revision Vs. 3.0 vom 19.02.2007<br />
STEPHAN MAHLERT, FLURGRENZSTR. 31A, 82205 GILCHING<br />
TEL. 0172-8321919; E-MAIL: SML@MUC-CONSULTING.DE<br />
Anlage 20b<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten
176<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Allgemeines<br />
1.1 Zweck des Dokumentes<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Die Auftragsanalyse beinhaltet die Dokumentation der Ist-Aufnahme <strong>und</strong> beschreibt die Abhängigkeiten der<br />
erfassten Rahmendaten bei der Umsetzung auf das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz<br />
(BayKiBiG) sowie durch diese identifizierten Chancen <strong>und</strong> ihr Risikopotential.<br />
1.2 Informationen zum Dokument<br />
Ablage: C://Analyse KiGa Gemeinde Gilching BayKiBiG Vs. 3.1<br />
Autor(en): Stephan Mahlert Tel.: 0172-8321919<br />
Flurgrenzstr. 31a<br />
82205 Gilching<br />
Mail :sml@muc-consulting.de<br />
Kosten: werden vom Autor persönlich getragen<br />
freigegeben am: 26.11.06/ 1. Rev. am 03.02.2007<br />
1.3 Verteiler<br />
Name, Vorname Stellenbez. Postanschrift, E-Mail<br />
Amon, Stefan Geschäftsleitung<br />
1.4 Abkürzungen <strong>und</strong> Definitionen<br />
Abkürzungen / Glossar<br />
Abkürzung Bedeutung<br />
KiGa Kindergarten<br />
Rathausstr. 2<br />
82205 Gilching<br />
BayKiBiG Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz mit Ausführungsverordnung<br />
KiKr Kinderkrippe
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
2 Ziel <strong>und</strong> Umfang der Analyse<br />
Hintergr<strong>und</strong><br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
177<br />
Stephan Mahlert<br />
Aus dem Vorwort des BayKiBiG von Frau Christa Stewens (Bayerische Staatsministerin <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen) ergibt sich die Aufgabenstellung: „Es ist ein Gesetz <strong>für</strong> unsere Kinder <strong>und</strong><br />
Familien, denn es stärkt den Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen sowie die Vereinbarkeit von Familie<br />
<strong>und</strong> Erwerbstätigkeit. ...es ist aber auch die Antwort auf die demographische Entwicklung. Bis 2009 ....wird<br />
die Geburtenzahl in Bayern auf rd. 105.000 sinken....r<strong>und</strong> 3.800 Gruppen <strong>und</strong> bis zu 8.900 Arbeitsplätze<br />
gehen unwiederbringlich verloren....“ Die staatlichen Zuschüsse orientieren sich jetzt nicht mehr nach Anzahl<br />
der Gruppen, sondern nach dem individuellen Betreuungsbedarf des Kindes. Die Finanzmittel sollen so noch<br />
effektiver eingesetzt werden. „Ein verlässlicher <strong>und</strong> bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung ist<br />
jedoch nur gemeinsam mit den Kommunen möglich. Planungs- <strong>und</strong> Finanzierungsverantwortung wurden<br />
deshalb in ihre Hand gelegt;..“<br />
Ziel<br />
Die Analyse soll aufzeigen, welche Auswirkungen diese Umstellung auf Gilching- eine der kinderreichsten<br />
Gemeinden Bayerns – sowie deren zukünftig notwendigen Parameter hat.<br />
Die Ergebnisse sollen der Verwaltung <strong>und</strong> dem Gemeinderat als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> zukünftiges Handeln dienen.<br />
Mit Hilfe der errechneten Parameter lässt sich jede Form bestehender <strong>und</strong> zukünftiger Kinderbetreuung mit<br />
den jeweiligen finanziellen Abhängigkeiten darstellen.<br />
Gegenstand der Untersuchung<br />
In der Gemeinde Gilching gibt es 8 Kindergärten mit insgesamt 590 genehmigten Betreuungsplätzen (2005)<br />
<strong>und</strong> eine Kinderkrippe mit 12 genehmigten Betreuungsplätzen. Davon befinden sich 377 Betreuungsplätze in<br />
durch die Gemeinde betriebenen Kindereinrichtungen.<br />
In die Analyse gehen die Zahlen <strong>und</strong> Faktoren der durch die Gemeinde betriebenen Kindereinrichtungen ein<br />
• Kindergarten an der Waldstrasse<br />
• Kindergarten Geisenbrunn<br />
• Kindergarten Wichtelhaus (Rathausstrasse)<br />
• Montessori Kindergarten (Schulstrasse)<br />
• Kindergarten „Kinderfarm“ (Frauenwiesenweg)<br />
• Kinderkrippe im kath. Kindergarten (Schergenamtsweg)<br />
Nicht Gegenstand der Untersuchung<br />
Nicht Gegenstand der Untersuchung sind die Einrichtungen des<br />
• B.I.V. Kindergartens (Melchior-Fanger-Str.)<br />
• Kindergartens St. Johannes (ev.) (Karolingerstr.)<br />
• Kindergartens St. Sebastian (kath.) (Schergenamtsweg)<br />
• Kindergartens Peterchens Mondfahrt<br />
Auf eine detaillierte Erläuterung des sehr umfangreichen Gesetzes wird verzichtet. Die Analyse erfolgt Anhand<br />
der Fakten <strong>und</strong> der daraus sich ergebenden Ergebnissen.
178<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Zum Inkrafttreten des BayKiBiG bestehende Kindergarten- <strong>und</strong> Hortgruppen wurden bis zum 31. August<br />
2006 wie bisher personalkostenbezogen gefördert. Die Umstellung auf die kindbezogene Förderung erfolgte<br />
zum 1. September 2006 (Betreuungsjahr 2006/2007).<br />
Plätze in bei Inkrafttreten des BayKiBiG anerkannten Kindergärten werden bis zum 31. August 2008 zur<br />
Begründung des Anspruchs auf die kindbezogene Förderung als bedarfsnotwendig fingiert.<br />
Für Kinder in Kindergärten mit einem faktischen, überörtlichen Einzugsbereich (Stichtag: 1. September 2005)<br />
ist sichergestellt, dass Kinder bis zum Schuleintritt im bisherigen Kindergarten verbleiben können <strong>und</strong> die<br />
Gemeinde, die insoweit wie bisher finanziert. Das bedeutet, dass spätestens ab dem 1. September 2008<br />
(Betreuungsjahr 2007/2008) die Förderung gemäß des BayKiBiG greift.<br />
Mit Hilfe der nachfolgenden Ist-Analyse werden die finanziellen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die<br />
Einrichtungen der durch die Gemeinde betriebenen Kindereinrichtungen aufgezeigt. Hierzu werden die Ist-<br />
Zahlen (Stand Oktober/November 2006) herangezogen <strong>und</strong> eine Gegenüberstellung gemäß BayKiBiG <strong>für</strong><br />
das Betreuungsjahr 2006/2007 simuliert <strong>und</strong> durchgeführt.<br />
Hauptsächlich gilt es, folgenden Änderungen bzw. Anforderungen gerecht zu werden:<br />
• Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen<br />
Fördersystems, sondern von der demographischen Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung<br />
abhängig.<br />
• Die Anpassung der bestehenden Ausgaben (Personal- <strong>und</strong> Sachausgaben) an die neue gesetzliche<br />
Förderung bedarf Erfahrungswerte, um die Qualität der Kinderbetreuung optimal zu gestalten.<br />
• Auch die Einnahmenseite wird sich verändern (Gebühren <strong>und</strong> Förderbetrag des Landes) <strong>und</strong> ist abhängig<br />
von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren jährlichen Schwankungen.<br />
• Die Fördermittel zur Einzelintegration von behinderten oder von einer Behinderung bedrohter Kinder<br />
erfolgt anhand eines festen Faktors. Mögliche höhere Faktoren müssen neu bestimmt werden. Auch hier<br />
bedarf es Erfahrungswerte.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
179<br />
Stephan Mahlert<br />
3 Auftragsbezogene Ist-Aufnahme <strong>und</strong> Ist-Analyse der relevanten Daten <strong>für</strong> die<br />
Effizienzbetrachtung<br />
In Kapitel 3.1 <strong>und</strong> 3.2 werden hautsächlich die Fakten dargestellt, eine Analyse bzw. die Bewertung erfolgt<br />
im Kapitel 3.3.<br />
3.1 Allgemeine Rahmendaten<br />
Die allgemeinen Rahmendaten sollen einen Überblick über den Untersuchungsgegenstand geben.<br />
3.1.1 Allg. Kennzahlen <strong>und</strong> demographische Größen<br />
Gemäß der Untersuchung der Firma StratCon hat Gilching folgenden Bevölkerungsanteil von Kindern im<br />
Kindergartenalter von 3-6 Jahren: Abb. 1.<br />
Anzahl Kinder<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-50<br />
-100<br />
494<br />
Anzahl KiGa-Kinder (3-6 Jahre)<br />
in Gilching gem. Bevölkerungsstatistik<br />
Dr. Gottwald<br />
451<br />
-43<br />
448<br />
-46<br />
440<br />
-54<br />
436<br />
-58<br />
in 2006 in 2007 in 2010 in 2015 in 2020<br />
vgl. zu 2006<br />
Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />
Bevölkerungsstatistik (3-6<br />
Jahre)<br />
Die Entwicklung der KiGa-Kinder in den nächsten Jahren entwickelt sich nach einem Einbruch in 2007 konstant.<br />
Der Einbruch kommt zum Einen durch die vorgezogene Einschulungsaltersgrenze zustande, zum<br />
Anderen durch tatsächlich weniger Geburten im Jahr 2003 (146), in 2002 waren es noch 174.
180<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Für eine spätere, detaillierte Betrachtung der KiGa´s <strong>und</strong> einer Berechnung nach dem neuen BayKiBiG ist<br />
die Verteilung der betreuten Kinder auf die einzelnen Gemeindekindergärten notwendig.<br />
Abb. 2 zeigt die Gesamtverteilung der Kinder auf die KiGa´s,<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
-20<br />
KIGA Kinderfarm<br />
100<br />
89<br />
-11,60<br />
KIGA Montessori<br />
65<br />
59<br />
-12,70<br />
KIGAGeisenbrunn<br />
50<br />
40<br />
5,80<br />
KIGAWaldstrasse<br />
100<br />
91<br />
-4,20<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
50<br />
46<br />
1,80<br />
Abb. 3 zeigt die Verteilung nach Art der betreuten Kinder:<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
0<br />
14<br />
33<br />
41<br />
50<br />
68<br />
4 3<br />
68<br />
41<br />
4<br />
5<br />
KIKR kath. KiGA<br />
12<br />
14<br />
-2,00<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />
Anzahl Kinder<br />
Anzahl Kinder je Katgorie: insgesamt 339 Kinder<br />
14<br />
12<br />
4<br />
9<br />
5<br />
Anzahl Kinderbetreuungsplätze<br />
Anzahl Kinder<br />
in Gemeinde- KiGa 2006<br />
tatsächliche Anzahl freie<br />
plätze nach BayKiBiG<br />
+ = freie Plätze<br />
- = Überbelegung<br />
KiGA<br />
Regelkinder<br />
KIGA<br />
Migrationskinder<br />
KIGA<br />
Integrationskinder<br />
KIGR<br />
unter 3 Jahre<br />
KIGA<br />
unter 3 Jahre
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
181<br />
Stephan Mahlert<br />
Die Art der Kinder ist <strong>für</strong> die spätere Berechnung des Zuschusses <strong>und</strong> der nach Gesetzt tatsächlich in Anspruch<br />
genommenen KiGa-Plätzen (siehe Abb. 2) notwendig:<br />
- Regelkinder werden mit dem Faktor 1,0 gewertet<br />
- Migrationskinder mit dem Faktor 1,3<br />
- Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0<br />
- Integrationkinder mit dem Faktor 4,5 oder im Einzelfall höher<br />
Die verbleibenden 3-6 jährigen Kinder (495 – 327= 168 Kinder) , die nicht in den Gemeindekindergärten<br />
betreut werden, werden in den anderen oben aufgeführten Institutionen betreut, außerhalb der Gemeinde<br />
Gilching oder zu Hause (eine detaillierte Aufteilung in Zahlen liegt nicht vor). Die Gastkindregelung des Bay-<br />
KiBiG bleibt unberücksichtigt.<br />
Mit dem BayKiBiG können erstmals auch Kinder unter 3 Jahren in den KiGa´s betreut werden. Die Anzahl<br />
der unter 3-jährigen (2-jährige, die im Verlauf des Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden können) entwickelt<br />
sich ebenfalls konstant: Abb. 4:<br />
Anzahl Kinder<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
143<br />
Anzahl KiGa-Kinder (2 Jahre)<br />
in Gilching gem. Bevölkerungsstatistik<br />
Dr. Gottwald<br />
146<br />
3<br />
153<br />
10<br />
146<br />
3<br />
148<br />
in 2006 in 2007 in 2010 in 2015 in 2020<br />
5<br />
Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />
Bevölkerungsstatistik (2<br />
Jahre)<br />
vgl. zu 2006<br />
Die Anzahl der Kinder, die potentiell <strong>für</strong> eine KiKr in Frage kommen (1 <strong>und</strong> 2 Jahre alt), sind in Abb. 5 aufgeführt.<br />
Die Gemeinde Gilching betreibt derzeit eine KiKr im kath. KiGa mit 12 Plätzen.<br />
AnzahlKinder<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Anzahl potentieller KiKr-Kinder (1-2 Jahre)<br />
in Gilching gem. Bevölkerungsstatistik<br />
293<br />
304<br />
11<br />
309<br />
16<br />
Dr. Gottwald<br />
295<br />
2<br />
301<br />
in 2006 in 2007 in 2010 in 2015 in 2020<br />
8<br />
Anzahl potentieller KiKr-<br />
Kinder gem.<br />
Bevölkerungsstatistik (1-2<br />
Jahre)<br />
vgl. zu 2006
182<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Eine weitere Kennzahl <strong>für</strong> die spätere Betrachtung ist die Entwicklung der Öffnungszeiten der KiGas/KiKr<br />
vom Betreuungsjahr 2005/2006 nach 2006/2007 (Abb. 6):<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
35,0<br />
35,0<br />
38,5<br />
32,5<br />
43,5<br />
32,5<br />
38,5<br />
32,5<br />
36,5<br />
32,5<br />
37,0<br />
32,5<br />
0 10 20 30 40 50<br />
St<strong>und</strong>en<br />
Im neuen Gesetz wird nach Fachkräften <strong>und</strong> Ergänzungskräften unterschieden.<br />
Ein Überblick über die Anzahl der Betreuer gibt Abb. 7:<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
9,7<br />
KIGA Kinderfarm<br />
4,7<br />
5<br />
7,53<br />
KIGAMontessori<br />
4,53<br />
3<br />
5<br />
KIGAGeisenbrunn<br />
2<br />
3<br />
KIGAWaldstrasse<br />
8,6<br />
4<br />
4,6<br />
5<br />
KIGAWichtelhaus<br />
2<br />
3<br />
3<br />
KIKR kath. KiGA<br />
2<br />
1<br />
Wochenöffnugszeit/Std.<br />
2006<br />
Wochenöffnungszeit/Std.<br />
2005<br />
Anzahl Stellen<br />
Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte<br />
(normiert auf 38,5 Std./Woche)<br />
Anzahl Stellen<br />
Fachkräfte<br />
(normiert auf 38,5 Std./Woche)<br />
Anzahl Stellen<br />
Ergänzungskräfte<br />
(normiert auf 38,5 Std./Woche)
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
183<br />
Stephan Mahlert<br />
Auch die durchschnittlichen Buchungszeiten der Kinder sind <strong>für</strong> die spätere Berechnung von ausschlaggebender<br />
Bedeutung. Abb. 8 zeigt die gebuchten Zeiten, Stand Oktober/November 2006.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, je länger die Buchung, desto höher die Förderung. Die ungewichteten St<strong>und</strong>en entsprechen<br />
den durchschnittlichen Nettobuchungen pro Kind am Tag.<br />
Buchungsst<strong>und</strong>en<br />
3.1.2 Die finanzielle Situation gemäß Haushaltsplan 2006<br />
In Abb. 9 ist das derzeitige im Haushaltsplan 2006 ausgewiesene Defizit in Höhe von 977.300,- Euro<br />
verteilt auf die Gemeinde-KiGa´s/KiKr dargestellt:<br />
-234.950 €<br />
14,0<br />
12,0<br />
10,0<br />
8,0<br />
6,0<br />
4,0<br />
2,0<br />
0,0<br />
KIGA Kinderfarm<br />
-210.250 €<br />
-213.050 €<br />
6,55<br />
8,19<br />
KIGA Montessori<br />
5,83<br />
7,67<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
7,30<br />
8,06<br />
KIGA Waldstrasse<br />
Haushaltsplan 2006<br />
Gesamtdefizit 977.300,- Euro<br />
-146.900 €<br />
6,78<br />
7,74<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
-125.450 €<br />
-46.700 €<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
-250.000 € -200.000 € -150.000 € -100.000 € -50.000 € 0 €<br />
6,35<br />
6,67<br />
KIKR kath. KiGA<br />
6,43<br />
12,86<br />
Buchungszeiten<br />
ungewichtet/Std./Kind/Tag<br />
Buchungszeiten<br />
gewichtet/Std./Kind/Tag<br />
10,00<br />
8,00<br />
6,00<br />
4,00<br />
2,00<br />
0,00<br />
6,54<br />
8,53<br />
Gilching Durchschnitt
184<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Die Einnahmen gemäß Haushaltsplan 2006 ergeben sich aus den Gebühren <strong>und</strong> Pflegesätzen <strong>für</strong> Integrationsgruppen<br />
<strong>und</strong> dem Personalkostenzuschuss (Abb. 10 <strong>und</strong> 11):<br />
Abb. 10<br />
Abb. 11<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
50.000 €<br />
99.000 €<br />
98.000 €<br />
183.000 €<br />
186.000 €<br />
206.500 €<br />
0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000<br />
0€<br />
Gilching gesamt<br />
0 100.00<br />
0<br />
200.00<br />
0<br />
25.000 € 25.000<br />
39.000 €<br />
36.000 €<br />
300.00<br />
0<br />
822.500 €<br />
400.00<br />
0<br />
500.00<br />
0<br />
600.00<br />
0<br />
700.00<br />
0<br />
800.00 900.00<br />
0 0<br />
Einnahmen gem. Haushaltsplan 2006<br />
78.000 €<br />
89.000 €<br />
81.500 €<br />
50.000 €<br />
60.000<br />
62.000<br />
Gilching gesamt<br />
100.000 €<br />
0 100.00<br />
0<br />
200.00<br />
0<br />
300.00<br />
0<br />
105.000<br />
97.000<br />
125.000<br />
150.000 €<br />
822.500 €<br />
400.00<br />
0<br />
500.00<br />
0<br />
600.00<br />
0<br />
700.00<br />
0<br />
200.000 €<br />
800.00 900.00<br />
0 0<br />
250.000 €<br />
Gesamteinnahmen aus<br />
Gebühren,<br />
Pflegesatz <strong>und</strong><br />
Personalkostenzuschuß<br />
Summe aus<br />
Gebühren <strong>und</strong> Pflegesatz<br />
Personalkostenzuschuß<br />
alte Regelung
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BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Die Ausgaben ergeben sich aus den allgemeinen Kosten <strong>und</strong> den Personalkosten (Abb. 12):<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
105.400,00<br />
Ausgaben<br />
(Personalkosten <strong>und</strong> allg. Kosten)<br />
224.450,00<br />
244.900,00<br />
396.250,00<br />
417.950,00<br />
419.000,00<br />
0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 € 200.000 € 250.000 € 300.000 € 350.000 € 400.000 € 450.000 €<br />
Gesamtausgaben<br />
1.807.950 €<br />
Gilching gesamt Gesamtausgaben<br />
0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000<br />
185<br />
Stephan Mahlert
186<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Die Personalkosten betragen ca. 66% der Gesamtausgaben (Abb. 13):<br />
450.000,00<br />
400.000,00<br />
350.000,00<br />
300.000,00<br />
250.000,00<br />
200.000,00<br />
150.000,00<br />
100.000,00<br />
50.000,00<br />
0,00<br />
419.000,00<br />
302.000,00<br />
KIGA<br />
Kinderfarm<br />
Kosten<br />
Anteil der Personalkosten (lila) an den Gesamtkosten (blau)<br />
396.250,00<br />
264.500,00<br />
KIGA<br />
Montessori<br />
2.000.000,00<br />
1.500.000,00<br />
1.000.000,00<br />
500.000,00<br />
0,00<br />
244.900,00<br />
145.000,00<br />
KIGA<br />
Geisenbrunn<br />
417.950,00<br />
271.000,00<br />
KIGA<br />
Waldstrasse<br />
ca. 66% der Gesamtausgaben sind<br />
Personalkosten<br />
1.807.950<br />
1.190.500<br />
Gilching gesamt<br />
Gesamtausgaben<br />
Vergütung netto<br />
gesamt/Jahr<br />
224.450,00<br />
146.000,00<br />
KIGA<br />
Wichtelhaus<br />
105.400,00<br />
62.000,00<br />
KIKR kath.<br />
KiGA<br />
Stephan Mahlert
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
187<br />
Stephan Mahlert<br />
3.2 Gegenüberstellung Haushaltsplan 2006 (Altberechnung) mit Abrechnung gemäß<br />
BayKiBiG<br />
Im folgenden werden die aktuellen Zahlen (Stand Oktober/November 2006) <strong>für</strong> die Berechnung gemäß Bay-<br />
KiBiG herangezogen <strong>und</strong> mit den Werten des Haushaltsplans 2006 verglichen.<br />
Um eine valide Vergleichbarkeit mit dem statischen Haushaltsplan herbeizuführen, werden in folgenden<br />
Berechnungen die Ausgaben als konstant angenommen.<br />
Für eine Aufstellung des Haushaltplans im Betreuungsjahr 2007/2008 ist - aus der Betrachtung der Haushaltsplan-Durchschnittswerte<br />
der letzten 3-Jahre - mit einer Gesamtkostensteigerung von ca. 5% zu rec hnen.<br />
Hierzu bedarf es allerdings einer genaueren Betrachtung der Arbeitsverträge <strong>und</strong> der individuellen Situation<br />
der Betreuer. Auch die sonstigen Ausgaben wie Reparaturen, Heizkosten, Anschaffungen etc. sind als<br />
konstant angenommen; auch hier zeigt der 3-Jahresplan leicht steigende Kosten.<br />
3.2.1 Gesamtüberschuß/-defizit<br />
Berechnet man den Überschuß bzw. das Defizit mit neuer Gebührensatzung (21.03.2006) <strong>und</strong> der Förderung<br />
gemäß BayKiBiG, ergibt sich folgende Situation (Abb. 14) .<br />
Abb. 14<br />
Gesamtzu-/überschuß in Euro<br />
Vergleich HP2006 mit Abrechnung gem. BayKiBiG<br />
-950.976 €<br />
-977.300 €<br />
26.323,72 €<br />
Differenz<br />
nach BayKiBiG<br />
ohne BayKiBiG HP 2006<br />
Verteilt auf die einzelnen Gemeinde-KiGas sieht dieses wie folgt aus (Abb. 15):<br />
KIGA Waldstrasse<br />
39.088,17 €<br />
Zu-/Überschuß je KIGA im Vergleich zu HP2006 mit neuer<br />
Gebührensatzung <strong>und</strong> Förderung nach BayKiBiG<br />
KIKR kath. KiGA<br />
9.419,33 €<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
3.473,18 €<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
2.997,25 €<br />
KIGA Kinderfarm<br />
17.193,68 €<br />
KIGA Montessori<br />
-45.847,89 €<br />
KIGA Kinderfarm<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIKR kath. KiGA
188<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Allerdings Bedarf es einer genaueren Betrachtung des Zustandekommens einzelnen Größen, um die Abhängigkeiten,<br />
Chancen <strong>und</strong> Risiken aufzuzeigen.<br />
3.2.2 Einnahmen<br />
3.2.2.1 Gebühren<br />
Wie bereits erwähnt besteht eine Abhängig von den jeweiligen Buchungszeiten <strong>und</strong> den Betreuungsgraden<br />
jedes einzelnen Kindes. Die Gebühreneinnahmen (Zahlungen der Eltern) haben sich demnach im Vergleich<br />
zu den alten Gebührensatzungen geändert (Abb. 16) <strong>und</strong> (Abb. 17). Der Anteil an Geschwisterkindern, die<br />
reduzierte Gebühren zahlen ist nicht berücksichtigt (liegen nicht vor).<br />
Abb. 16<br />
450.000 €<br />
400.000 €<br />
350.000 €<br />
300.000 €<br />
250.000 €<br />
200.000 €<br />
150.000 €<br />
100.000 €<br />
50.000 €<br />
0 €<br />
KIGA Kinderfarm<br />
81.500,00<br />
94.721,00<br />
76.054,00<br />
Gebühreneinnahmen HP2006 vs. BayKiBiG mit Satzung vom 26.07.2005 <strong>und</strong> 21.03.2006<br />
89.000,00<br />
KIGA Montessori<br />
60.456,00<br />
54.516,00<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
36.000,00<br />
44.220,00<br />
39.160,00<br />
KIGA Waldstrasse<br />
78.000,00<br />
97.999,00<br />
88.066,00<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
39.000,00<br />
48.444,00<br />
43.164,00<br />
KIKR kath. KiGA<br />
25.000,00<br />
36.410,00<br />
39.270,00<br />
348.500,00<br />
382.250,00<br />
340.230,00<br />
Gebühren gemäß Haushaltsplan 2006<br />
Gebühren neu mit<br />
Gebührensatzung vom 21.03.2006<br />
Gebühren neu mit<br />
Gebührensatzung vom 26.07.2005<br />
Gebühren Mehr-/Mindereinnahmen<br />
mit<br />
BayKiBiG(Gebührensatzung 21.3.2006)<br />
40.000,00<br />
30.000,00<br />
20.000,00<br />
10.000,00<br />
0,00<br />
33.750 €<br />
Gilching gesamt
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Abb. 17<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
9.444,00 €<br />
KIGA Waldstrasse<br />
19.999,00 €<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Gebühren Mehr-/Mindereinnahmen<br />
mit BayKiBiG <strong>und</strong> Gebührensatzung vom 21.3.2006<br />
KIKR kath. KiGA<br />
11.410,00 €<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
8.220,00 €<br />
KIGA Kinderfarm<br />
13.221,00 €<br />
KIGA Montessori<br />
-28.544,00 €<br />
KIGA Kinderfarm<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIKR kath. KiGA<br />
189<br />
Stephan Mahlert<br />
Ferner ist anzuführen, das alle Kinder im Durchschnitt länger als 20Std./Woche im KiGa/KiKr gebucht sind.<br />
Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass „...die überwiegende Zahl der Kinder .....die Kindertageseinrichtung<br />
durchschnittlich mindestes 20 St<strong>und</strong>en pro Woche besucht; bei Kindern unter 3 Jahren ist insbesondere<br />
in der Eingewöhnungsphase eine Unterschreitung bis zu einer Grenze von 10 St<strong>und</strong>en zulässig."<br />
Die mangelnde Anwendungserklärung des Gesetzgebers bei der Bedarfserfassung im Mai, führte bei den<br />
Kiga’s <strong>und</strong> den Eltern zu größerer Unsicherheit, Solidaritätsbuchungen <strong>und</strong> Sicherheitsdenken. Aus der ersten<br />
Voraberhebung der potentiellen Buchungszeiten im Mai bis zur derzeitigen Buchung haben schon erste<br />
Korrekturen stattgef<strong>und</strong>en.<br />
3.2.2.2 Förderung des Landes<br />
Die Höhe der Förderung des Landes ist abhängig von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> Ihrem Betreuungsaufwand<br />
<strong>und</strong> somit direkt vom Angebot der KiGas/KiKr mit Ihrer Ausgestaltung <strong>und</strong> Umsetzung des<br />
„Pädagogischen Konzeptes“ <strong>und</strong> der daraus resultierenden Nachfrage. Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen<br />
<strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen Fördersystems, sondern von der demographischen<br />
Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung abhängig.<br />
Der Förderbetrag ersetzt damit die bisherige Personalkostenförderung. In Abb. 18 ist der Vergleich mit einer<br />
Abrechung durch das BayKiBiG <strong>und</strong> dem Haushaltsplan 2006 dargestellt; in Abb. 19 die Verteilung auf die<br />
einzelnen KiGa´s/KiKr.
190<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Abb. 18<br />
570.000 €<br />
470.000 €<br />
370.000 €<br />
270.000 €<br />
170.000 €<br />
70.000 €<br />
-30.000 €<br />
Abb. 19<br />
Euro<br />
140.000 €<br />
120.000 €<br />
100.000 €<br />
80.000 €<br />
60.000 €<br />
40.000 €<br />
20.000 €<br />
0€<br />
-20.000 €<br />
-40.000 €<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Alte Förderung (Personalkostenzuschuß)<br />
vs. BayKiBiG<br />
474.000,00<br />
474.723,72<br />
723,72<br />
Gilching gesamt<br />
79.120,62<br />
Personalkostenzuschuß<br />
alte Regelung<br />
Förderung gemäß<br />
BayKiBiG<br />
Land<br />
Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />
Überschuß -/Defizit<br />
Pers.kostenzuschuß alt<br />
vs. Förderung neu<br />
+ = mehr<br />
- = weniger<br />
durch Förderung neu<br />
Gilching Durchschnitt<br />
Förderung Alt (Personalkostenzuschuß) vs.<br />
BayKiBiG<br />
125.000,00<br />
KIGA Kinderfarm<br />
128.422,68<br />
3.422,68<br />
KIGA Montessori<br />
97.000,00<br />
79.696,11<br />
-17.303,89<br />
62.000,00<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
56.777,25<br />
-5.222,75<br />
KIGAWaldstrasse<br />
105.000,00<br />
124.089,17<br />
19.089,17<br />
60.000,00<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
54.029,18<br />
-5.970,82<br />
25.000,00<br />
KIKRkath.KiGA<br />
31.709,33<br />
6.709,33<br />
Personalkostenzuschuß<br />
alte Regelung<br />
Förderung gemäß<br />
BayKiBiG<br />
Land<br />
Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />
Überschuß-/Defizit<br />
Pers.kostenzuschuß alt<br />
vs. Förderung neu<br />
+ = mehr<br />
- = weniger<br />
durch Förderung neu<br />
Stephan Mahlert<br />
Das Defizit im Montessori-KiGa lässt sich erklären durch die nicht auf jeden Einzelfall anwendbare „ausreichende“<br />
Förderung des Landes <strong>für</strong> Integrationskinder mit dem Faktor 4,5. Es muss geprüft werden, ob hier<br />
nicht höhere Sätze beantragt werden können.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
191<br />
Stephan Mahlert<br />
Die Förderbeiträge kommen überwiegend durch die Buchungszeiten zustande (siehe Abb. 8), sowie durch<br />
einen ausgeprägten Mix über alle Betreuungskategorien (Regelkind bis Integrationskind). (Abb. 20):<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
Durchschnittliche Buchungszeiten<br />
6,00<br />
6,27<br />
5,80<br />
5,75<br />
5,84<br />
6,43<br />
7,00<br />
6,44<br />
6,78<br />
6,50<br />
6,67<br />
6,20<br />
6,56<br />
7,25<br />
7,75<br />
7,00<br />
7,27<br />
0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00<br />
St<strong>und</strong>en/Tag<br />
KIGR<br />
unter 3 Jahre<br />
KIGA<br />
Integrationskinder<br />
KIGA<br />
Migrationskinder<br />
KIGA<br />
unter 3 Jahre<br />
KiGA<br />
Regelkinder<br />
Die Auswirkungen von z.B. niedrigeren Buchungszeiten, weniger Kindern etc. wird exemplarisch in Kapitel<br />
3.3. betrachtet.<br />
3.2.3 Ausgaben/Kosten<br />
In Abb. 12 ist die Gesamtkostenverteilung auf die KiGa´s/KiKr ersichtlich.<br />
3.2.3.1 Allg. Kosten<br />
Wie bereits unter 3.2 aufgeführt, werden die allgemeinen Ausgaben/Kosten als konstant angenommen. Die<br />
ca. 5%-tige Steigerung innerhalb 3 Jahren ist in die Berechnung 2006 gemäß BayKiBiG nicht mit eingerec hnet,<br />
jedoch in den Folgejahren im Haushaltsplan zu berücksichtigen (Abb. 21):<br />
160.000,00<br />
140.000,00<br />
120.000,00<br />
100.000,00<br />
80.000,00<br />
60.000,00<br />
40.000,00<br />
20.000,00<br />
0,00<br />
KIGAKinderfarm<br />
117.000,00<br />
KIGAMontessori<br />
131.750,00<br />
KIGAGeisenbrunn<br />
allg. Kosten<br />
Haushaltsplan 2006<br />
99.900,00<br />
KIGAWaldstrasse<br />
146.950,00<br />
KIGAWichtelhaus<br />
78.450,00<br />
KIKRkath.KiGA<br />
43.400,00<br />
allg. Kosten
192<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
3.2.3.2 Personalkosten<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben ist in Abb. 13 <strong>und</strong> Abb. 22 mit der Verteilung auf<br />
die Gemeindeeinrichtungen dargestellt.<br />
Abb. 22<br />
450.000,00<br />
400.000,00<br />
350.000,00<br />
300.000,00<br />
250.000,00<br />
200.000,00<br />
150.000,00<br />
100.000,00<br />
50.000,00<br />
0,00<br />
KIGA Kinderfarm<br />
302.000,00<br />
419.000,00<br />
KIGA Montessori<br />
264.500,00<br />
396.250,00<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
Vergütung <strong>und</strong> allg. Kosten<br />
145.000,00<br />
244.900,00<br />
KIGAWaldstrasse<br />
271.000,00<br />
417.950,00<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
146.000,00<br />
224.450,00<br />
62.000,00<br />
KIKR kath. KiGA<br />
105.400,00<br />
Vergütung netto<br />
gesamt/Jahr<br />
Gesamtausgaben<br />
Die indirekte Personalförderung des BayKiBiG ergibt sich aus bestimmten Verhältnissen von gewichteten<br />
Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren Betreuungsaufwand <strong>und</strong> somit am errechneten Bedarf an Fach- <strong>und</strong><br />
Ergänzungskräften.<br />
Das BayKiBiG unterscheidet nach Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräften (Abb. 7 <strong>und</strong> Abb. 23).<br />
Abb. 23<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
KIGAKinderfarm<br />
4,7<br />
5<br />
KIGAMontessori<br />
4,53<br />
3<br />
KIGAGeisenbrunn<br />
Anzahl Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte<br />
normiert auf 38,5 Std./Woche - Stellen<br />
2<br />
3<br />
KIGAWaldstrasse<br />
4<br />
4,6<br />
KIGAWichtelhaus<br />
2<br />
3<br />
KIKR kath. KiGA<br />
2<br />
1<br />
Anzahl Stellen<br />
Fachkräfte<br />
(normiert auf 38,5 Std./Woche)<br />
Anzahl Stellen<br />
Ergänzungskräfte<br />
(normiert auf 38,5 Std./Woche)
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Die durchschnittlichen Arbeitszeiten, normiert aus 38,5 Std./Woche – Stellen, sind in Abb. 24 dargestellt:<br />
50,00<br />
45,00<br />
40,00<br />
35,00<br />
30,00<br />
25,00<br />
20,00<br />
15,00<br />
10,00<br />
5,00<br />
0,00<br />
KIGA Kinderfarm<br />
38,51<br />
38,50<br />
37<br />
38,51<br />
KIGA Montessori<br />
38,52<br />
38,50<br />
36,5<br />
38,51<br />
KIGAGeisenbrunn<br />
38,50<br />
38,50<br />
38,5<br />
38,5<br />
38,50<br />
38,70<br />
KIGA Waldstrasse<br />
43,50<br />
38,60<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
38,50<br />
38,50<br />
38,50<br />
38,50<br />
KIKR kath. KiGA<br />
38,50<br />
38,50<br />
35,00<br />
38,50<br />
Die durchschnittlichen Personalkosten pro Betreuer stellen sich wie folgt dar (Abb. 24a):<br />
40.000,00<br />
35.000,00<br />
30.000,00<br />
25.000,00<br />
20.000,00<br />
15.000,00<br />
10.000,00<br />
5.000,00<br />
0,00<br />
KIGA Kinderfarm<br />
Durchschnittliche Vergütung netto<br />
je Betreuerstelle (38,5 Std./Woche) pro Jahr<br />
31.134,02 €<br />
KIGA Montessori<br />
35.126,16 €<br />
(Fach- u. Ergänzungskräfte)<br />
KIGAGeisenbrunn<br />
29.000,00 €<br />
KIGA Waldstrasse<br />
31.511,63 €<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
193<br />
Stephan Mahlert<br />
Durchschnittliche<br />
Wochenarbseitszeit/<br />
Fachkraft<br />
Durchschnittliche<br />
Wochenarbseitszeit/<br />
Ergänzungskraft<br />
Wochenöffnugszeit/Std.<br />
2006<br />
Durchschnittliche<br />
Wochenarbseitszeit/<br />
Betreuer (Fach- u. Erg.Kraft<br />
29.200,00 €<br />
KIKR kath. KiGA<br />
20.666,67 €
194<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Der Qualifizierungsschlüssel nach BayKiBiG definiert sich wie folgt: Mindestens 50% der erforderlichen<br />
Arbeitszeit (ausgehend vom Mindestanstellungsschlüssel 1:12,5; siehe unten) des pädagogischem Pers onals<br />
ist von pädagogischem Fachkräften zu leisten. In andern Worten: Die Betreuung von 50% der gewicht eten<br />
Buchungszeitst<strong>und</strong>en (der Kinder) müssen durch Fachkräfte geleistet werden. Päd. Fachkräfte sind im<br />
Regelfall <strong>Sozial</strong>pädagoge/in, Erzieher/in; nicht mehr Berufspraktikannt/in.<br />
Die Ist-Situation ist in Abb. 25 ersichtlich. Zum derzeitigen Stand haben alle Kindergärten den Qualifizierungsschlüssel<br />
erfüllt:<br />
200,00<br />
180,00<br />
160,00<br />
140,00<br />
120,00<br />
100,00<br />
80,00<br />
60,00<br />
40,00<br />
20,00<br />
0,00<br />
KIGA Kinderfarm<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Waldstrasse<br />
Qualifizierungsschlüssel<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIKRkath.KiGA<br />
Fachkräfte<br />
in geleisteten Wochenst<strong>und</strong>en<br />
Rechnerische Mindestzeit<br />
Fachkräfte/Woche<br />
50%-Wert<br />
Gemäß Gesetz könnte die übrige Betreuungszeit durch Ergänzungskräfte erbracht werden. Die zur Verfügung<br />
stehende Betreuungszeit durch die Fachkräfte erhöht (gemäß Definition Qualität im Sinne des BayKi-<br />
BiG) einerseits die Qualität <strong>und</strong> ermöglicht andererseits die Aufnahme weiterer Kinder (Personalvorhaltung,<br />
um durch weitere Aufnahme von Kindern den Qualifizierungsschlüssel zu erfüllen). Auch eine vernünftige<br />
Vorbereitungszeit ist einzuplanen, zumal die Leitung einer Einrichtung eine Fachkraft zu sein hat, die immer<br />
mehr administrative Aufgaben erfüllen muss).<br />
Rein rechnerisch könnten noch folgende Kinder aufgenommen werden, ohne den Qualifizierungsschlüssel<br />
zu gefährden (Abb. 26):<br />
35,00<br />
30,00<br />
25,00<br />
20,00<br />
15,00<br />
10,00<br />
5,00<br />
0,00<br />
Qualifizierungsschlüssel<br />
50% der gewichteten Buchungszeiten durch Fachkräfte<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätlich durch Fachkräfte betreut werden könnten<br />
15,65<br />
KIGAKinderfarm<br />
12,52<br />
11,27<br />
KIGAMontessori<br />
30,57<br />
24,46<br />
22,01<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
3,68<br />
2,94<br />
2,65<br />
3,85<br />
KIGAWaldstrasse<br />
3,08<br />
2,77<br />
4,59<br />
KIGAWichtelhaus<br />
3,67<br />
3,30<br />
12,02<br />
KIKR kath. KiGA<br />
9,61<br />
8,65<br />
+/- Kinder<br />
bei Mindestschlüssel 1:12,5<br />
+/- Kinder<br />
bei empfohlenen<br />
Schlüssel 1:10<br />
+/- Kinder<br />
bei empfohlenen<br />
Schlüssel 1:9
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
195<br />
Stephan Mahlert<br />
Der ca. 40%-tige Personalkostenzuschuss aus der alten Förderung entspricht mit derzeitigem Buchungsverhalten<br />
nahezu dem nach neuer Berechnung gemäß BayKiBiG (Abb. 18).<br />
Das BayKiBiG schreibt ferner einen Mindestanstellungsschlüssel von 1:12,5 vor, was soviel bedeutet,<br />
dass auf 12,5 Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en (gewichtet) eine Betreuungskraftst<strong>und</strong>e (Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />
kommen muss. Zur Arbeitszeit des pädagogischen Personals gehören die Zeiten der pädagogischen<br />
Arbeit mit den Kindern sowie angemessene Verfügungszeiten. Diese St<strong>und</strong>e ist somit indirekt gefördert.<br />
Abb. 27 zeigt die gesetzliche Mindesterfüllung (1:12,5) der Gemeindeeinrichtungen:<br />
12,50<br />
10,50<br />
8,50<br />
6,50<br />
4,50<br />
2,50<br />
0,50<br />
-1,50<br />
KIGAKinderfarm<br />
9,76<br />
KIGAMontessori<br />
Anstellungsschlüssel<br />
mind. 1:12,5<br />
7,80<br />
KIGAGeisenbrunn<br />
8,37<br />
KIGAWaldstrasse<br />
10,61<br />
KIGAWichtelhaus<br />
7,97 7,79<br />
KIKRkath.KiGA<br />
Der Anstellungsschlüssel aller Einrichtungen ist 8,75 im Durchschnitt.<br />
Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlicher Mindesterfüllung<br />
mit den bestehenden Betreuern noch betreut werden können (Abb. 28):<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA<br />
Wichtelhaus<br />
KIGA<br />
Waldstrasse<br />
KIGA<br />
Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA<br />
Kinderfarm<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätzlich durch<br />
Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />
-5,00 5,00 15,00 25,00 35,00 45,00<br />
+/- Kinder<br />
bei Mindestschlüssel 1:12,5
196<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Der Gesetzgeber empfiehlt den Faktor 1:10 (<strong>für</strong> 10 gewichtete Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en eine Betreuerst<strong>und</strong>e),<br />
um den Betreuern mehr Zeit zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes zu geben, Verfügungszeiten<br />
realisieren zu können, bzw. weniger Kinder (kleinere Gruppen) zur Betreuung zu ermöglichen.<br />
Das ist die Definition von Qualität im Sinne des Gesetzgebers. Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder<br />
(gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlich empfohlenen Anstellungsschlüssel mit den bestehenden<br />
Betreuern noch betreut werden können (Abb. 29):<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätzlich durch<br />
Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
-10,00 -5,00 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00<br />
+/- Kinder<br />
bei empfohlenen<br />
Schlüssel 1:10<br />
Nach letzten Erkenntnissen aus den Pilotgemeinden wird eine deutlich bessere Qualität bei einem Faktor 1:9<br />
(auf 9 gewichtete Kinderbuchungszeits<strong>und</strong>en kommt eine Betreuerst<strong>und</strong>e) erreicht. Daraus ergibt sich dann<br />
die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die mit den bestehenden Betreuern noch betreut werden können<br />
(Abb. 30): Gemäß Abb. 27 liegen nahezu alle Gemeinde-KiGas beim Faktor 1:9.<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je KiGA), die rechnerisch zusätzlich durch<br />
Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
-15,00 -10,00 -5,00 0,00 5,00 10,00 15,00<br />
+/- Kinder<br />
bei<br />
Schlüssel 1:9
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
3.3 Ergebnisse, Modellierungen <strong>und</strong> Schwankungsfaktoren<br />
197<br />
Stephan Mahlert<br />
Mit den oben dargestellten <strong>und</strong> errechneten Größen, lässt sich jede zukünftige Variante abbilden, Abhängigkeiten<br />
ermitteln, Finanzierungen <strong>und</strong> Planungen durchführen. Nach der Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
wir dies exemplarisch dargestellt.<br />
3.3.1 Ergebnisse <strong>und</strong> generelle Aussagen aus 3.1 <strong>und</strong> 3.2<br />
- In den Gemeinde KiGas mit Krippe werden derzeit 339 Kinder betreut<br />
- Jedes Kindergartenkind in Gilching bekommt einen KiGa – Platz<br />
- Jedes Kind wird im Schnitt 6,54 Std./Tag im Kindergarten betreut<br />
- Das Defizit i.H. v. -970.300 EURO gem. Haushaltsplan 2006 reduziert sich durch die Abrechung nach<br />
dem BayKiBiG (-953.616,28 Euro) um ca. 23.500 EURO<br />
- Die Gebühreneinnahmen mit der neuen Gebührensatzung vom 21.03.2006 im Vergleich zur alten<br />
Regelung erhöhen sich um ca. 11% (ca. + 39.500 EURO), zum Haushaltsplan 2006 um 31.100 Euro<br />
- Mit einem Anstellungsschlüssel von 1:9 erfüllen nahezu alle Gemeinde-KiGas die höchste gemäß<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen definierte Qualität<br />
- Das Personal ist ausgelastet, einige KiGas sind beim Faktor 1:9 sogar unterbesetzt<br />
- Die Angebotszeiten (Öffnungszeiten) <strong>und</strong> das Angebot der KiGas haben sich im Betreuungsjahr<br />
2006/2007 um 25,5 St<strong>und</strong>en/Woche zum Vorjahr erhöht<br />
- Die hohen Buchungszeiten ermöglichen nicht nur höhere Gebühreneinnahmen, sondern sorgen <strong>für</strong><br />
ein zum Personalkostenzuschuss der alten Regelung (474.000 Euro) gleichen Förderbeitrag nach<br />
BayKiBiG 474.723,72 Euro<br />
- Die Personalkosten haben einen großen Anteil an den Gesamtkosten (ca. 66%)<br />
-AbBetreuungsjahr 2007/2008 sind voraussichtlich ca. 40-50 Kinder (3-6 Jahre) weniger zu<br />
betreuen<br />
- Die Anzahl der potentiellen KiKR-Kinder (1-3 Jahre) bleibt konstant<br />
- Jedes KiGa/KiKr-Kind in Gilching wird durch die Gemeinde bezuschusst (Abb. 31)<br />
Abb. 31<br />
3.000,00<br />
2.500,00<br />
2.000,00<br />
1.500,00<br />
1.000,00<br />
500,00<br />
0,00<br />
2.525,32€<br />
2.491,49 €<br />
Zuschuß (Defizit) pro Kind<br />
Haushaltsplan 2006<br />
BayKiBiG<br />
- Bei einer Betrachtung des Defizits aus betriebswirtschaftlicher Sicht, werden nicht nur die 50% Fördereinnahmen<br />
durch das LRA-Starnberg betrachtet, sondern auch die möglichen 50%-<br />
Förderausgaben der Gemeinde an die jeweilige Einrichtung (Bilanzierung der Kindergärten)<br />
(Abb. 32):
198<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
Abb. 33<br />
-130.554<br />
-110.861<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Betriebswirtschaftliche Betrachtung<br />
Gesamtdefizit 510.010,35- Euro<br />
-90.123<br />
-84.627<br />
-71.421<br />
-14.991<br />
KIKR kath. KiGA<br />
KIGA Wichtelhaus<br />
KIGA Waldstrasse<br />
KIGA Geisenbrunn<br />
KIGA Montessori<br />
KIGA Kinderfarm<br />
-140.000 -120.000 -100.000 -80.000 -60.000 -40.000 -20.000 0<br />
Zu-/Überschuß<br />
BWL-Sicht<br />
Stephan Mahlert<br />
zzgl. Anteil Gemeinde<br />
BayKiBi 2006<br />
- Der Faktor-Unterschied (von 1:12,5 zu 1:10 <strong>und</strong> 1:9 mit gewichteten Buchungszeiten der Kinder)<br />
bewertet an der Qualität gemäß Gesetz lässt sich in Kosten wie folgt ausdrücken (Abb. 33): d.h.,<br />
das vorhandene Gesamtdefizit lässt sich bei rein gesetzlicher Mindesterfüllung (1:12,5), gesetzlich<br />
empfohlenem Faktor 1:10 <strong>und</strong> Erfahrungsgemäß „Bester Qualität“ mit Faktor 1:9, um den jeweiligen<br />
Betrag reduzieren. Die Summen basieren auf den Kosten aus dem durch das Gesetz nicht geförderten<br />
Personalüberhang.<br />
350.000,00<br />
300.000,00<br />
250.000,00<br />
200.000,00<br />
150.000,00<br />
100.000,00<br />
50.000,00<br />
0,00<br />
-50.000,00<br />
Faktorunterschied in Euro/Jahr<br />
über alle Gemeinde-Einrichtungen<br />
Anteil der zu finanzierenden Summe mit vorhandenem Personalschlüssel am Gesamtdefizit<br />
-849,15<br />
113.564,74<br />
319.509,73<br />
1:9 1:10 1:12,5<br />
In anderen Worten: „Mit Erfüllung der „Besten Qualität“, besteht kein Personalüberhang mehr, der es<br />
erlaubt zusätzliche Kinder in der „Besten Qualität “ aufzunehmen. Das Gesamtdefizit bleibt davon<br />
unberührt.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
3.3.2 Demographische <strong>und</strong> verhaltensabhängige Entwicklung<br />
199<br />
Stephan Mahlert<br />
Durch die sinkenden Kinderzahlen im Betreuungsjahr 2007 (voraussichtlich ca. 40-50 Kinder (3-6 Jahre)),<br />
bietet das BayKiBiG die Chance, zusätzliche qualitativ hochwertige Angebote anzubieten, bzw. bestehende<br />
Bedarfe abzudecken.<br />
50 Kinder weniger bedeuten gemäß BayKiBiG, der derzeitigen Gebührensatzung, Personalkosten <strong>und</strong><br />
dem bestehendem Personalschlüssel<br />
- ca. 56.000 Euro weniger Gebühreneinnahmen<br />
- mit gleich bleibendem Personalschlüssel ca. 70.000 Euro weniger Förderung<br />
- ca. 11.500 Betreuerst<strong>und</strong>en/Jahr des Personals, dass anders eingesetzt werden kann<br />
- gleich bleibende Allgemeinkosten<br />
- gleich bleibende Personalkosten bei gleichem Personalschlüssel; das entspricht ca. 170.000 Euro<br />
Personalkostenanteil am Gesamtdefizit<br />
jährliche Gesamtdefizit erhöht sich um ca. 126.000 Euro auf ca. 1.080.000 Euro bei einer<br />
Abrechnung nach BayKiBiG.<br />
Bei gleich bleibend hoher Betreuungsqualität können die „freien Personalressourcen“ z.B.<br />
o mittelfristig eingespart werden<br />
o in zusätzliche Angebote aufgehen, wie z.B. der Krippenbetreuung <strong>und</strong> Aufnahme von unter<br />
3-jährigen Kindern im KiGa, die im laufendem Betreuungsjahr 3 Jahre alt werden<br />
o Betreuungsbedarfe decken, die mit weniger als 4 Std./Tag oder 20 Std./Woche Buchungszeiten<br />
gewünscht werden<br />
o usw.<br />
Aus den obigen Ergebnissen folgt also zwingend, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die vorhandenen,<br />
freiwerdende Personalressourcen bedarfsgerecht einzusetzen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bedeutet jedes weiterführende Angebot eine Reduktion des Defizits, bzw. eine optimale<br />
Auslastung des Personals.<br />
Aus den Ergebnissen der Analyse lassen sich jetzt die verschiedensten Möglichkeiten an den Bedarfen<br />
oder Ereignissen analysieren.<br />
3.3.2.1 Bebauung der Glatze<br />
Die Gemeinde Gilching plant die „Glatze“ in den nächsten Jahren, gemäß der Ergebnisse des städt ebaulichen<br />
Wettbewerbes, zu bebauen. Erste grobe Hochrechnungen ergeben in der Endausbaustufe ca.<br />
1500 zusätzliche Personen in Gilching. Daraus lassen sich gemäß der sehr genauen Bevölkerungsentwicklungsanalyse<br />
der Firma StratCon ca. 40-50 zusätzliche KiGa-Kinder ableiten.<br />
Wie wir unter 3.3.2 gelernt haben, kompensiert das langfristig (abhängig vom Umsetzungszeitplan der<br />
Glatzenbebauung) das derzeit entstehende zusätzliche Defizit aus dem Rückgang der KiGa-Kinder Anzahl.<br />
Die 40-50 Kinder weniger im Betreuungsjahr 2007/2008 werden genau um die Anzahl mit der Bebauung<br />
der Glatze wieder wachsen.<br />
Im ersten Augenschein besteht also keine Notwendigkeit, einen neuen zusätzlichen Kindergarten zu planen.<br />
Das Defizit aus weniger Gebühreneinnahmen <strong>und</strong> weniger Förderbeiträgen reduziert jedoch nicht<br />
die Personalkosten <strong>und</strong> erhöht die verfügbaren Personleinsatzst<strong>und</strong>en. Es sollte jedoch rechtzeitig darüber<br />
nachgedacht werden, wie <strong>und</strong> wo die zusätzlichen Kinder im Laufe der Bebauung betreut werden<br />
können.<br />
Folglich sollte nach kurzfristigeren Chancen/Methoden gesucht werden, mit dem vorhandenen „Beste<br />
Qualität“ Ansatz die freiwerdenden Personalressourcen in zusätzliche Angebote umzuwandeln.
200<br />
Analyse KiGa Gemeinde Gilching<br />
BayKiBiG<br />
3.3.3 Änderung der Buchungs- <strong>und</strong> Betreuungszeiten<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
November 2006<br />
Rev. 1. – Feb 2007<br />
Rev. 2 – Feb 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
Derzeit beträgt die durchschnittliche Buchungszeit eines Kindes in den Gemeindeeinrichtungen ungewichtet<br />
6,54 St<strong>und</strong>en am Tag, bzw. 32,7 Std./Woche.<br />
Wie bereits oben erwähnt, führte die mangelnde Anwendungserklärung des Gesetzgebers bei der Bedarfserfassung<br />
im Mai, bei den Kiga’s <strong>und</strong> den Eltern zu größerer Unsicherheit, Solidaritätsbuchungen <strong>und</strong> Sicherheitsdenken.<br />
Aus der ersten Voraberhebung der potentiellen Buchungszeiten im Mai bis zur derzeitigen Buchung<br />
haben schon erste Korrekturen stattgef<strong>und</strong>en. (Bei der ersten Bedarfserhebung im Mai 2006, lag die<br />
durchschnittliche Buchungszeit pro Kind ca. 0,3 St<strong>und</strong>en höher).<br />
Um die Schwankungsbreite des Defizits aufzuzeigen hier einige Kalkulationsgrößen <strong>für</strong> die Gemeindeeinrichtungen<br />
(anhand der kalkulierten Durchschnittswerte):<br />
o 1 Std./Kind/Tag pro Woche mehr/weniger Buchungszeit bedeuten:<br />
(=der Gesamtdurchschnitt reduziert/erhöht sich um eine Buchungszeitst<strong>und</strong>e pro Kind/Tag pro Woche)<br />
• ca. +/- 147 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr<br />
• ca. +/ - 50.000 Euro Gebühreneinnahmen bei derzeit 339 Kindern<br />
• ca. +/- 1.200 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr<br />
• ca. +/- 70.000 Euro Fördereinnahmen bei derzeit 339 Kindern<br />
• ca. +/-100.000 gewichtete förderfähige Buchungszeitst<strong>und</strong>en im Jahr (11Monate)<br />
• ca. +/- 11.000 Std. Personaleinsatz im Jahr beim Faktor 1:9 (11 Monate)<br />
• usw.<br />
3.3.4 Betrachtung KiKR<br />
Gemäß Untersuchung des Jugendamtes im Landratsamt Starnberg gibt es im Kreis 144 Krippenplätze, benötigt<br />
werden weitere 449. Nach Aussagen der Gilchinger Krippenleitung gibt es eine „größere“ Warteliste.<br />
Bei derzeit 46 Kindern auf der Warteliste besteht <strong>für</strong> 17 Kinder ein akuter Bedarf (Gemeinderatsantrag vom<br />
3. November 2006). Auch die Tatsache, dass in den KiGa´s vermehrt Kinder unter 3 Jahren aufgenommen<br />
werden zeigt ein mögliches Defizit an Krippenbetreuungsplätzen.<br />
Bei der Berechnung der Finanzierungsmöglichkeiten sind folgende Alternativen zu betrachten:<br />
1. Reduzierung der Anzahl der Kinder im Kindergarten <strong>und</strong> Betreuung der Kinder im KiGa:<br />
Freie Personalressourcen werden dann zur Betreuung von Kindern herangezogen. Im KiGa<br />
selber können dann zusätzlich Kinder betreut werden, die 2 Jahre alt sind <strong>und</strong> im Laufe des<br />
Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden.<br />
2. Reduzierung der Anzahl der Kinder im Kindergarten <strong>und</strong> Betreuung der Kinder in separaten<br />
da<strong>für</strong> ausgestatteten Räumlichkeiten im KiGa oder angrenzenden Gebäuden:<br />
Im KiGa kann dann eine KiKr eingerichtet werden, die durch freie da<strong>für</strong> ausgebildete Ressourcen betreut<br />
werden können.<br />
3. Unmittelbares bedienen des bestehenden Bedarfes <strong>und</strong> weitergehender Einsatz des vorhandenen<br />
Personals in weiterführenden Angeboten. Bei Personalressourcenüberschuss der KiGas,<br />
lässt sich dieses während des Betreuungsjahres optimal mit einbeziehen.<br />
4. Jegliche weitere Mischform um den Bedarf zeitgerecht mit Angeboten zu decken<br />
Die finanziellen Modelle, Voraussetzungen <strong>und</strong> Abhängigkeiten können aus obigen Daten abgeleitet werden.<br />
Sie könnten gerne durch den Autor bei der Präsentation der Analyse im Gemeinderat aufgezeigt werden .<br />
-ENDE-
Anlage 20c<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Analyse<br />
Kinderbetreuung nach BayKiBiG<br />
Gemeinde Pöcking<br />
Dokumentversion 2.0 vom 10.08.2007<br />
STEPHAN MAHLERT, FLURGRENZSTR. 31A, 82205 GILCHING<br />
TEL. 0172-8321919; E-MAIL: SML@MUC-CONSULTING.DE
202<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Allgemeines<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
1.1 Zweck des Dokumentes<br />
Die Auftragsanalyse beinhaltet die Dokumentation der Ist-Aufnahme <strong>und</strong> beschreibt die Abhängigkeiten der<br />
erfassten Rahmendaten bei der Umsetzung auf das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz<br />
(BayKiBiG) sowie durch diese identifizierten Chancen <strong>und</strong> ihr Risikopotential.<br />
1.2 Informationen zum Dokument<br />
Ablage: C://Analyse BayKiBiG Gemeinde Pöcking Vs. 2.00<br />
Autor(en): Stephan Mahlert Tel.: 0172-8321919<br />
Flurgrenzstr. 31a<br />
82205 Gilching<br />
e-Mail :sml@muc-consulting.de<br />
Kosten: gemäß Auftrag der Gemeinde Pöcking vom 1. Juni 2007<br />
freigegeben am: 10.08.2007<br />
1.3 Verteiler<br />
Name, Vorname Stellenbez. Postanschrift, E-Mail<br />
Schnitzler, Rainer Erster Bürgermeister<br />
1.4 Abkürzungen <strong>und</strong> Definitionen<br />
Abkürzungen / Glossar<br />
Abkürzung Bedeutung<br />
KiGa Kindergarten<br />
Feldafinger Strasse 4<br />
82343 Pöcking<br />
BayKiBiG Das Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> Betreuungsgesetz mit Ausführungsverordnung<br />
KiKr Kinderkrippe<br />
BJ Betreuungsjahr<br />
LRA Landratsamt<br />
HHP Haushaltsplan<br />
FortSchritt FortSchritt ; Konduktives Förderzentrum; gemeinnützige GmbH
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
2 Ziel <strong>und</strong> Umfang der Analyse<br />
Hintergr<strong>und</strong><br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Aus dem Vorwort des BayKiBiG von Frau Christa Stewens (Bayerische Staatsministerin <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen) ergibt sich die Aufgabenstellung: „Es ist ein Gesetz <strong>für</strong> unsere Kinder <strong>und</strong><br />
Familien, .... es stärkt den Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen sowie die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong><br />
Erwerbstätigkeit. ...es ist aber auch die Antwort auf die demographische Entwicklung. Bis 2009 ....wird die<br />
Geburtenzahl in Bayern auf rd. 105.000 sinken....r<strong>und</strong> 3.800 Gruppen <strong>und</strong> bis zu 8.900 Arbeitsplätze gehen<br />
unwiederbringlich verloren....“ Die staatlichen Zuschüsse orientieren sich jetzt nicht mehr nach Anzahl der<br />
Gruppen, sondern nach dem individuellen Betreuungsbedarf des Kindes. Die Finanzmittel sollen so noch<br />
effektiver eingesetzt werden. „Ein verlässlicher <strong>und</strong> bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung ist<br />
jedoch nur gemeinsam mit den Kommunen möglich. Planungs- <strong>und</strong> Finanzierungsverantwortung wurden<br />
deshalb in ihre Hand gelegt;..“<br />
Ziel<br />
Die Analyse soll aufzeigen, welche Auswirkungen die Anwendung des BayKiBiG <strong>für</strong> Pöcking hat <strong>und</strong> wie<br />
sich notwendige Parameter/Kennzahlen ändern, bzw. entwickeln.<br />
Die Ergebnisse sollen der Verwaltung <strong>und</strong> dem Gemeinderat als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> zukünftiges Handeln dienen.<br />
Mit Hilfe der errechneten Parameter lässt sich jede Form bestehender <strong>und</strong> zukünftiger Kinderbetreuung mit<br />
den jeweiligen finanziellen Abhängigkeiten darstellen.<br />
Gegenstand der Untersuchung<br />
In der Gemeinde Pöcking gibt es derzeit 2 Kindergärten mit insgesamt 175 genehmigten Betreuungsplätzen<br />
(BJ 2006/2007), eine KinderKrippe in Niederpöcking mit einer Regelgruppe <strong>und</strong> einer Montessorigruppe mit<br />
insgesamt 25 genehmigten Betreuungsplätzen (BJ 2006/2007) <strong>und</strong> einen Hort in der Gr<strong>und</strong>schule mit derzeit<br />
55 genehmigten Plätzen.<br />
In die Analyse gehen die Zahlen <strong>und</strong> Faktoren folgender Kindereinrichtungen (Träger) ein:<br />
• Gemeinde Kindergarten (Gemeinde)<br />
• Katholischer Kindergarten St. Pius (kath. Kirche mit 80%-Defizitausgleich durch die Gemeinde)<br />
• Kinderkrippe „Pöckinger Purzler“ (FortSchritt)<br />
• Hort in der Gr<strong>und</strong>schule (FortSchritt)<br />
Nicht Gegenstand der Untersuchung<br />
Nicht Gegenstand der Untersuchung sind<br />
• private Tagesmuttereinrichtungen<br />
• sonstige Formen der Kinderbetreuung<br />
Auf eine detaillierte Erläuterung des sehr umfangreichen Gesetzes wird verzichtet. Die Analyse erfolgt Anhand<br />
der Fakten <strong>und</strong> der daraus sich ergebenden Ergebnissen.<br />
Der Gesetzestext <strong>und</strong> die dazugehörige Anwendungsverordnung ist unter http://www.stmas.bayern.de/ als<br />
Download verfügbar.<br />
203
204<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Zum Inkrafttreten des BayKiBiG bestehende Kindergarten- <strong>und</strong> Hortgruppen wurden bis zum 31. August<br />
2006 wie bisher personalkostenbezogen gefördert. Die Umstellung auf die kindbezogene Förderung erfolgte<br />
zum 1. September 2006 (Betreuungsjahr 2006/2007).<br />
Plätze in bei Inkrafttreten des BayKiBiG anerkannten Kindergärten werden bis zum 31. August 2008 zur<br />
Begründung des Anspruchs auf die kindbezogene Förderung als bedarfsnotwendig fingiert.<br />
Für Kinder in Kindergärten mit einem faktischen, überörtlichen Einzugsbereich (Stichtag: 1. September 2005)<br />
ist sichergestellt, dass Kinder bis zum Schuleintritt im bisherigen Kindergarten verbleiben können <strong>und</strong> die<br />
Gemeinde die insoweit wie bisher finanziert. Das bedeutet, dass spätestens ab dem 1. September 2008<br />
(Betreuungsjahr 2007/2008) die Förderung gemäß des BayKiBiG endgültig greift.<br />
Mit Hilfe der nachfolgenden Ist-Analyse werden u.a. die finanziellen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf<br />
die Einrichtungen <strong>und</strong> auf die Gemeinde aufgezeigt. Hierzu werden die Ist-Zahlen (Stand Juni/Juli 2007)<br />
herangezogen <strong>und</strong> eine Gegenüberstellung gemäß BayKiBiG <strong>für</strong> das Betreuungsjahr 2007/2008 simuliert<br />
<strong>und</strong> durchgeführt.<br />
Hauptsächlich gilt es, folgenden Änderungen bzw. Anforderungen gerecht zu werden:<br />
• Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen<br />
Fördersystems, sondern von der demographischen Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung<br />
abhängig.<br />
• Die Anpassung der bestehenden Ausgaben (Personal- <strong>und</strong> Sachausgaben) an die neue gesetzliche<br />
Förderung bedarf Erfahrungswerte, um die Qualität der Kinderbetreuung optimal zu gestalten.<br />
• Auch die Einnahmenseite wird sich verändern (Gebühren <strong>und</strong> Förderbetrag des Landes) <strong>und</strong> ist abhängig<br />
von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren jährlichen Schwankungen.<br />
• Die Fördermittel zur Einzelintegration von behinderten oder von einer Behinderung bedrohter Kinder<br />
erfolgt anhand eines festen Faktors. Mögliche höhere Faktoren müssen neu bestimmt werden. Auch hier<br />
bedarf es Erfahrungswerte.<br />
• Ein lückenloses Kinderbetreuungskonzept kann zukünftig ausschließlich über das BayKiBiG abgebildet<br />
werden.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
3 Auftragsbezogene Ist-Aufnahme <strong>und</strong> Ist-Analyse der relevanten Daten <strong>für</strong> die<br />
Effizienzbetrachtung<br />
In Kapitel 3.1 <strong>und</strong> 3.2 werden überwiegend die Fakten dargestellt, eine Analyse bzw. die Bewertung erfolgt<br />
im Kapitel 3.3.<br />
3.1 Allgemeine Rahmendaten<br />
Die allgemeinen Rahmendaten sollen einen Überblick über den Untersuchungsgegenstand geben.<br />
Die Gastkindregelung des BayKiBiG (Kinder, die in Pöckinger Einrichtungen betreut werden <strong>und</strong> nicht in<br />
Pöcking wohnen) wird bei der Betrachtung der allgemeinen Rahmendaten mit berücksichtigt, genauso wie<br />
die Auswirkung der Geschwisterkinder.<br />
3.1.1 Allg. Kennzahlen <strong>und</strong> demographische Größen<br />
Gemäß der Untersuchung der Firma StratCon entwickelt sich der Anteil der Kinder/Jugendlichen<br />
(1 bis 14 Jahre), die generell unter das BayKiBiG fallen, in Pöcking wie folgt: Abb. 1<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
-200<br />
-400<br />
766<br />
-5<br />
14%<br />
in 2000<br />
Anzahl Kinder (1-14 Jahre alt) gemäß<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
Dr. Gottwald<br />
771<br />
14%<br />
in 2007<br />
748<br />
-23<br />
14%<br />
in 2010<br />
647<br />
-124<br />
12%<br />
in 2015<br />
574<br />
-197<br />
10%<br />
in 2020<br />
Anzahl Kinder 1 bis<br />
14 Jahre alt<br />
(gem.<br />
Bevölkerungsstatistik)<br />
vgl. zu 2007<br />
%-Anteil an Gesamtbevölkerung<br />
Pöcking<br />
205
206<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Für den Untersuchungsgegenstand ist der Bevölkerungsanteil von Kindern im Kindergartenalter von 3-6<br />
Jahren wichtig: Abb. 2.<br />
Anzahl Kinder (3-5 Jahre alt)<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-50<br />
-100<br />
-150<br />
Anzahl KiGa Kinder gem. Bevölkerungsstatistik<br />
Dr. Gottwald<br />
in 2000<br />
149 149<br />
0<br />
in 2007<br />
in 2010<br />
135<br />
-14<br />
in 2015<br />
114 112<br />
-35<br />
in 2020<br />
-37<br />
Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
(3-5 Jahre)<br />
vgl. zu 2007<br />
Ohne weitere überdurchschnittlich hohe Zuzüge von Familien mit Kleinkindern <strong>und</strong> ohne steigende Geburtenraten<br />
entwickelt sich die Anzahl der KiGa-Kinder wie oben dargestellt.<br />
In den nächsten Jahren wird die Zahl der Regelkindergarten Kinder (3-5 Jahre alt) zurückgehen, trotz konstanter<br />
Geburtenraten (ca. 43 Geburten pro Jahr in 2000 bis 2007). Die konstante Anzahl der Kindergartenkinder<br />
bis 2007 kommt im wesentlichen durch die vorgezogene Einschulungsaltersgrenze zustande, sowie<br />
durch mehr Zuzüge von Familien mit Kindern (siehe hierzu auch Demographiebericht der Bertelsmannstiftung:<br />
http://www.wegweiserdemographie.de/ ).<br />
Für eine spätere, detaillierte Betrachtung der Einrichtungen <strong>und</strong> einer Berechnung nach dem neuen BayKi-<br />
BiG ist die Verteilung der betreuten Kinder auf die einzelnen Einrichtungen notwendig. Abb. 3 zeigt die Gesamtverteilung<br />
der Kinder auf die Einrichtungen:<br />
Abb. 3<br />
120,00<br />
100,00<br />
80,00<br />
60,00<br />
40,00<br />
20,00<br />
0,00<br />
-20,00<br />
-40,00<br />
100,00<br />
87,00<br />
87,00<br />
1,60<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
75,00<br />
59,00<br />
52,00<br />
2,90<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
24,00<br />
25,00<br />
16,00<br />
0,00<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
55,00<br />
80,00<br />
80,00<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
-25,00<br />
Anzahl Kinderbetreuungsplätze<br />
Anzahl Kinder<br />
in der Einrichtung<br />
(Alle Kinder)<br />
Anzahl Kinder<br />
in der Einrichtung<br />
(nur Pöckinger<br />
Kinder)<br />
tatsächliche Anzahl freie Plätze nach<br />
BayKiBiG<br />
(Alle Kinder)<br />
+ = frei<br />
- = überbelegt
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Abb. 4 zeigt die Verteilung nach Art der betreuten Kinder:<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Kiga kath. Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Aufteilung der verschiedenen Kinderarten auf die<br />
Betreuungseinrichtungen<br />
15 1<br />
47<br />
76<br />
81<br />
9 2 1<br />
4<br />
0 3 3<br />
0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00<br />
Anzahl Kinder<br />
Anzahl Kinder je Kategorie:<br />
Insgesamt befinden sich 251 Kinder in den Einrichtungen.<br />
Davon 235 Kinder aus Pöcking.<br />
KiGA<br />
Regelkinder<br />
Schulkinder<br />
KIGA<br />
Kinder unter 3 Jahre<br />
KIGA/Hort<br />
Migrationskinder<br />
KIGA<br />
Integrationskinder<br />
KIKR<br />
unter 3 Jahre<br />
KIKR<br />
Integrationskinder<br />
Stephan Mahlert<br />
Die Art der Kinder ist <strong>für</strong> die spätere Berechnung des Zuschusses <strong>und</strong> der nach Gesetzt tatsächlich in Anspruch<br />
genommenen KiGa-Plätze (siehe Abb. 3) notwendig:<br />
- Regelkinder werden mit dem Faktor 1,0 gewertet<br />
- Migrationskinder mit dem Faktor 1,3<br />
- Kinder unter 3 Jahren mit dem Faktor 2,0<br />
- Integrationskinder mit dem Faktor 4,5 oder im Einzelfall höher<br />
Mit dem BayKiBiG können erstmals auch Kinder unter 3 Jahren in den KiGa´s betreut werden. Die Anzahl<br />
der unter 3-jährigen (2-jährige, die im Verlauf des Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden können) entwickelt<br />
sich ebenfalls konstant: Abb. 5:<br />
Anzahl Kinder<br />
(2 Jahre alt)<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
-10<br />
-20<br />
Anzahl KiGa-Kinder gem. Bevölkerungsstatistik<br />
58<br />
in 2000<br />
11<br />
47<br />
in 2007<br />
in 2010<br />
Dr. Gottwald<br />
40 37 37<br />
-7<br />
in 2015<br />
-10<br />
in 2020<br />
-10<br />
Anzahl KiGa-Kinder gem.<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
(2 Jahre)<br />
vgl. zu 2007<br />
207
208<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Die Anzahl der Kinder, die potentiell <strong>für</strong> eine KiKr in Frage kommen (1 <strong>und</strong> 2 Jahre alt), sind in Abb. 6 aufgeführt.<br />
FortSchritt betreibt derzeit eine KiKr <strong>für</strong> Pöckinger Kinder in Niederpöcking mit bisher 24 Plätzen. Davon<br />
kommen derzeit 16 Kinder aus Pöcking.<br />
Anzahl Kinder<br />
(1 <strong>und</strong> 2 Jahre alt)<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
-20<br />
-40<br />
in 2000<br />
110<br />
Anzahl potentieller KiKr-Kinder gem.<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
Dr. Gottw ald<br />
15<br />
95<br />
in 2007<br />
80<br />
in 2010<br />
-15<br />
in 2015<br />
74 74<br />
-21<br />
in 2020<br />
-21<br />
Anzahl potentieller KiKr-<br />
Kinder gem.<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
(1-2 Jahre)<br />
vgl. zu 2007<br />
Eine weitere Kennzahl <strong>für</strong> die spätere Betrachtung ist die Entwicklung der Öffnungszeiten der Einrichtungen<br />
vom Betreuungsjahr 2005/2006 nach 2007/2008 (Abb. 7):<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
Entwicklung der Wochenöffnungszeiten<br />
35,00<br />
35,00<br />
35,00<br />
47<br />
44,5<br />
42,5<br />
47<br />
44,5<br />
42,5<br />
42,5<br />
42,5<br />
42,5<br />
0 10 20 30 40 50<br />
Wochenst<strong>und</strong>en<br />
Voraussichtliche<br />
Wochenöffnugszeit/Std.<br />
2007/2008<br />
Wochenöffnungszeit/Std.<br />
2006/2007<br />
Wochenöffnungszeit/Std.<br />
2005/2006
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Im neuen Gesetz wird nach Fachkräften <strong>und</strong> Ergänzungskräften unterschieden.<br />
Ein Überblick über die Anzahl der Betreuer gibt Abb. 8:<br />
9,00<br />
8,00<br />
7,00<br />
6,00<br />
5,00<br />
4,00<br />
3,00<br />
2,00<br />
1,00<br />
0,00<br />
7,84<br />
4,31<br />
3,53<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
6,88<br />
3,00<br />
3,88<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
Anzahl Stellen<br />
(Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />
4,60<br />
1,90<br />
2,70<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
5,48<br />
3,79<br />
1,69<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
Anzahl Stellen<br />
Fach- <strong>und</strong><br />
Ergänzungskräfte<br />
(normiert auf 38,5<br />
Std./Woche)<br />
Anzahl Stellen<br />
Fachkräfte<br />
(normiert auf 38,5<br />
Std./Woche)<br />
Anzahl Stellen<br />
Ergänzungskräfte<br />
(normiert auf 38,5<br />
Std./Woche)<br />
Stephan Mahlert<br />
Auch die durchschnittlichen Buchungszeiten der Kinder sind <strong>für</strong> die spätere Berechnung von ausschlaggebender<br />
Bedeutung. Abb. 9 zeigt die gebuchten Zeiten, Stand Juni/Juli 2007.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, je länger die Buchung, desto höher die Förderung. Die ungewichteten St<strong>und</strong>en entsprechen<br />
den durchschnittlichen Nettobuchungen pro Kind am Tag.<br />
St<strong>und</strong>en<br />
14,00<br />
12,00<br />
10,00<br />
8,00<br />
6,00<br />
4,00<br />
2,00<br />
0,00<br />
5,80<br />
6,47<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
Durchschnittliche Buchungszeiten pro Kind/Tag<br />
6,53<br />
7,91<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
5,96<br />
12,42<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
4,35<br />
5,24<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
Buchungszeiten<br />
ungewichtet/Std./Kind/Tag<br />
Buchungszeiten<br />
gewichtet/Std./Kind/Tag<br />
9,00<br />
8,00<br />
7,00<br />
6,00<br />
5,00<br />
4,00<br />
3,00<br />
2,00<br />
1,00<br />
0,00<br />
5,66<br />
8,01<br />
Pöcking<br />
Durchschnitt<br />
209
210<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
3.1.2 Die finanzielle Situation gemäß Haushaltsplan 2007<br />
3.1.2.1 Gesamtdefizit gemäß Haushaltsplan 2007<br />
Stephan Mahlert<br />
In Abb. 10a ist das derzeitige im Haushaltsplan 2007 ausgewiesene Defizit in Höhe von 605.000,- Euro<br />
verteilt auf die gesamte Kinder- <strong>und</strong> Jugendeinrichtungen dargestellt, sowie deren Entwicklung der letzten<br />
Jahre. Das Defizit in 2007 entspricht ca. 2,5 % des Verwaltungshaushaltes in 2007 (24.510.100,- €).<br />
-295.524,17<br />
-303.200,00<br />
-294.200,00<br />
Defizitentwicklung gemäß Haushaltspläne<br />
-102.800,00<br />
-165.731,47<br />
-127.600,00<br />
-123.700,00<br />
-55.000,00<br />
-38.431,91<br />
-49.200,00<br />
KiHort<br />
KiKr<br />
-29.500,00<br />
FortSchritt<br />
auswertige<br />
KiGa<br />
Kath. KiGa<br />
Gemeinde<br />
KiGa<br />
Kinder Jugend<br />
Spielplätze<br />
-350.000 -300.000 -250.000 -200.000 -150.000 -100.000 -50.000 0<br />
-12.098,67<br />
-8.468,53<br />
-5.000,00<br />
-5.000,00<br />
-11.702,17<br />
-24.100,00<br />
-24.300,00<br />
HHP2005 15.02.05<br />
HHP2006 20.03.06<br />
HHP2007 17.04.07<br />
Die jeweiligen Anteile verteilt auf die Einrichtungen des Untersuchungsgegenstandes, sind in Abb. 10b ersichtlich.<br />
Das Defizit des Untersuchungsgegenstandes beträgt 575.700,- Euro.<br />
Abb. 10b<br />
-294.200,00<br />
Haushaltsplan 2007<br />
Gesamtdefizit 575.700 €<br />
-102.800,00<br />
-55.000,00<br />
-123.700,00<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Kiga kath. Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
-350.000,00 -300.000,00 -250.000,00 -200.000,00 -150.000,00 -100.000,00 -50.000,00 0,00<br />
Zu-/Überschuß<br />
aus Sicht der<br />
Gemeinde
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
3.1.2.2 Einnahmen gemäß Haushaltsplan 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Die <strong>für</strong> die weitere Bewertung notwendige Einnahmenbetrachtung gemäß Haushaltsplan 2007, ergeben sich<br />
- aus den Gebühren <strong>und</strong> Pflegesätzen <strong>für</strong> Integrationsgruppen <strong>und</strong> dem Personalkostenzuschuss<br />
(Gemeindekindergarten) Abb. 11<br />
- den Zahlungen des LRA <strong>für</strong> den 50%-Anteil des BayKiBiG-Zuschußes (kath. KiGa St. Pius, KiKr<br />
<strong>und</strong> Hort)) Abb. 12; (Anmerkung: die Fördersumme des Staates werden über die Gemeinden ausgezahlt.)<br />
Abb. 11<br />
Kiga Gemeinde<br />
Abb. 12<br />
110.000 76.500<br />
HHP 2007 Einnahmen<br />
Kiga Gemeinde 198.000,- € gesamt<br />
0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 € 200.000 € 250.000 €<br />
Hort Fortschritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
kath. Kiga St. Pius<br />
11.500<br />
Personalkostenzuschuß<br />
alte Regelung<br />
(entspricht ca. 40% der<br />
Nettolohnkosten)<br />
Einnahmen<br />
Summe aus<br />
Gebühren <strong>und</strong><br />
Pflegesatz<br />
Mittagsmahlzeiten<br />
HHP 2007 Einnahmen<br />
50 % Anteil des BayKiBiG-zuschußes<br />
(die Gemeinde zahlt den Förderbeitrag des Landes an die<br />
Einrichtungen aus)<br />
55.000 €<br />
76.000 €<br />
82.000 €<br />
50%-Anteil<br />
BayKiBiG<br />
nach HHP 2007<br />
0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000<br />
211
212<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
3.1.2.3 Ausgaben gemäß Haushaltsplan 2007<br />
Die Ausgaben (Abb. 13) ergeben sich aus<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
(Abb. 13a):<br />
- den allgemeinen Kosten (Betriebskosten, Arbeiterlöhne <strong>und</strong> Lohnnebenkosten) <strong>und</strong> den Personalkosten<br />
(Betreuer/-innen <strong>und</strong> Erziehe/-innen) (Gemeinde KiGa).<br />
(Abb. 13b aus Sicht der Gemeinde):<br />
- den Zahlungen des 50% Anteil des BayKiBiG-zuschußes (kath. KiGa St. Pius, KiKr <strong>und</strong> Hort)<br />
- den vertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss (kath. KiGa St. Pius, Hort)<br />
- den vertraglich geregelten Defizitausgleich (80%) (kath. KiGa St. Pius)<br />
(Abb. 13c aus Sicht der Gemeinde <strong>und</strong> zum Vergleich aus Sicht der kath. Kirche KiGa St. Pius):<br />
Abb. 13a:<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
232.200<br />
Gesamtausgaben<br />
(Personalkosten <strong>und</strong> allg. Kosten)<br />
260.000<br />
0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € 600.000 €<br />
allg. Kosten<br />
Vergütung netto<br />
gesamt/Jahr<br />
Die Personalkosten betragen ca. 53% der Gesamtausgaben beim Gemeinde-KiGa (<strong>für</strong> 100 Betreuungsplätze)<br />
; zum Vergleich: die Personalausgaben beim kath. KiGa betragen ca. 59% der Gesamtausgaben(<strong>für</strong> 75<br />
Betreuungsplätze)<br />
Aus Sicht der Gemeinde ist die Personalkostenbetrachtung <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die KiKr insofern nicht relevant,<br />
da die Förderung ausschließlich indirekt über den 50%-Anteil nach BayKiBiG erfolgt. Der Zuschuss ist nur<br />
noch abhängig von der Höhe der Buchungszeiten der Kinder in den Einrichtungen, deren Betreuungsgrad<br />
(Regelkind, Migrationskind etc.) <strong>und</strong> der staatlich festgesetzten Fördersumme pro Kind, die jährlich neu festgelegt<br />
wird. Ein Personalkostenvergleich <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die Krippe mit den anderen Einrichtungen kann<br />
leider nicht Durchgeführt werden aufgr<strong>und</strong> nicht vorhandener Daten.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Abb. 13b:<br />
Hort<br />
Fortschritt<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
kath. Kiga<br />
St. Pius<br />
Abb. 13c<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Ausgaben<br />
aus Sicht der Gemeinde nach HHP2007<br />
(ohne Anteil staatl. Förderung, die nur durchgereicht wird)<br />
(siehe Einnahmen Abb. 12b)<br />
55.000<br />
76.000<br />
82.000<br />
26.800<br />
30.000<br />
11.700<br />
0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000<br />
Kiga kath. Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
Gesamtausgaben (inkl. 50%-staatl. Förderung)<br />
aus Sicht<br />
- Kiga Gemeinde= Gemeinde<br />
- Kiga kath, Kirche= kath. Kirche<br />
296.500,00<br />
492.200,00<br />
50%-Anteil<br />
BayKiBiG<br />
Gemeinde<br />
vertragl. geregelter<br />
Betriebskostenzuschuss<br />
Schätzung HHP2007<br />
zuzüglich Rest zu<br />
Defizitausgleich<br />
(derzeit 80%)<br />
Schätzung HHP2007<br />
0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € 600.000 €<br />
Stephan Mahlert<br />
213
214<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
3.2 Gegenüberstellung Haushaltsplan 2007 (Altberechnung) mit Abrechnung gemäß<br />
BayKiBiG bei den KiGas, bzw. Entwicklung bei Hort <strong>und</strong> KiKr<br />
Im folgenden werden die aktuellen Zahlen (Stand Juni/Juli 2007) <strong>für</strong> die Berechnung gemäß BayKiBiG herangezogen<br />
<strong>und</strong> mit den Werten des Haushaltsplans 2007 verglichen.<br />
Um eine valide Vergleichbarkeit mit dem statischen Haushaltsplan herbeizuführen, werden in folgenden<br />
Berechnungen die allgemeinen Ausgaben als konstant angenommen.<br />
Auch die sonstigen Ausgaben wie Reparaturen, Heizkosten, Anschaffungen etc. sind als konstant angenommen;<br />
hier zeigt der 3-Jahresplan aufgr<strong>und</strong> der Durchschnittswerte leicht steigende Kosten.<br />
3.2.1 Gesamtüberschuss/-defizit<br />
Berechnet man den Überschuss bzw. das Defizit mit der Anwendung der neuen Gebührensatzung (KiGas<br />
19.10.2006), <strong>und</strong> der Förderung gemäß BayKiBiG (alle Einrichtungen), ergibt sich folgende Situation (Abb.<br />
14) .<br />
Abb. 14<br />
mit BayKiBiG mit Zahlen<br />
Juni/Juli 07<br />
ohne BayKiBiG nach HHP<br />
2007<br />
Differenz<br />
Gesamtzu-/überschuß in Euro<br />
Vergleich HP2007 mit Abrechnung gem. BayKiBiG<br />
-581.007 €<br />
-575.700 €<br />
1,00<br />
-5.307<br />
-700.000 -600.000 -500.000 -400.000 -300.000 -200.000 -100.000 0<br />
Das Defizit erscheint auf dem ersten Blick unerheblich, jedoch ergeben sich bei genauerer Betrachtung der<br />
einzelnen Betreuungseinrichtungen verschieden große Änderungen.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Verteilt auf die einzelnen Einrichtungen sieht dieses wie folgt aus (Abb. 15):<br />
KiKr FortSchritt;<br />
16.084,03<br />
Hort FortSchritt;<br />
-4.618,50<br />
Zu-/Übersschuß je Kiga im Vergleich<br />
BayKiBiG vs. Altberechnung<br />
bzw. HHP-Ansatz 2007<br />
Kiga kath. Kirche ;<br />
6.250,49<br />
Kiga Gemeinde;<br />
-23.023,01<br />
Kiga Gemeinde<br />
Kiga kath. Kirche<br />
KiKr FortSchritt<br />
Hort FortSchritt<br />
Stephan Mahlert<br />
Es Bedarf einer genaueren Betrachtung des Zustandekommens einzelnen Größen bei den Einnahmen <strong>und</strong><br />
Ausgaben, um die Abhängigkeiten, Chancen <strong>und</strong> Risiken aufzuzeigen.<br />
3.2.2 Einnahmen<br />
3.2.2.1 Gebühren<br />
Wie bereits erwähnt besteht eine Abhängig von den jeweiligen Buchungszeiten <strong>und</strong> den Betreuungsgraden<br />
jedes einzelnen Kindes. Die Gebühreneinnahmen (Zahlungen der Eltern) haben sich demnach im Vergleich<br />
zu den alten Gebührensatzungen geändert (Abb. 16a) <strong>und</strong> (Abb. 16b). Der Anteil an Geschwisterkindern,<br />
die reduzierte Gebühren zahlen wird <strong>für</strong> die KiGas separat betrachtet (Abb. 16c). Bei der KiKr ist die Reduzierung<br />
um 10% ab der 21. Buchungsst<strong>und</strong>e bereits bei der Darstellung berücksichtigt.<br />
Abb. 16a<br />
160.000,00<br />
140.000,00<br />
120.000,00<br />
100.000,00<br />
80.000,00<br />
60.000,00<br />
40.000,00<br />
20.000,00<br />
0,00<br />
Gebühreneinnahmen HP2007 vs. BayKiBiG mit Satzung vom 01.01.2002 <strong>und</strong> 19.10.2006 <strong>für</strong><br />
die Kigas <strong>und</strong> mit der aktuellen Gebührensatzung bei FortSchritt<br />
76.500,00<br />
64.262,00<br />
59.130,50<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
57.568,00<br />
51.568,00<br />
45.188,00<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
0,00 €<br />
-10.000,00 €<br />
-20.000,00 €<br />
Gebühren<br />
Mehr-/Mindereinnahmen<br />
Vgl. HP2007 - BayKiBiG<br />
-18.238<br />
24.312,00<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
41.760,00<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
134.068,00<br />
115.830,00<br />
104.318,50<br />
Alle Kiga<br />
Pöcking<br />
Gebühren gemäß HHP 2007<br />
bzw. errechnet<br />
Gebühren neu mit<br />
Gebührensatzung vom<br />
19.10.2006 Kigas/<br />
FortSchritt aktuell<br />
Gebühren BayKiBiG<br />
mit Gebührensatzung<br />
vom 01.01.2002 <strong>für</strong> Kigas<br />
215
216<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Abb. 16b<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Gebühren Mehr-/Mindereinnahmen<br />
mit BayKiBiG <strong>und</strong> Gebührensatzung vom 19.10.2006 Kigas gegenüber<br />
HHP 2007 bzw. errechnetem Wert aus G+V kath. Kiga<br />
( <strong>für</strong> die Einrichtungen von FortSchritt liegen keine Vergleichswerte vor)<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
-6.000,00 €<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
-12.238,00 €<br />
Stephan Mahlert<br />
Ferner ist anzuführen, das (bis auf 1 Kind: Eingewöhnungsphase KiKr) alle Kinder im Durchschnitt länger als<br />
20Std./Woche im KiGa/KiKr gebucht sind. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass „...die überwiegende<br />
Zahl der Kinder .....die Kindertageseinrichtung durchschnittlich mindestes 20 St<strong>und</strong>en pro Woche besucht;<br />
bei Kindern unter 3 Jahren ist insbesondere in der Eingewöhnungsphase eine Unterschreitung bis zu<br />
einer Grenze von 10 St<strong>und</strong>en zulässig."<br />
Abb. 16c: Die Werte sind in Abb. 16a nicht berücksichtigt, da hier Vergleichswerte fehlen; sollen jedoch ein<br />
Gefühl <strong>für</strong> die Dimension geben.<br />
0,00<br />
-500,00<br />
-1.000,00<br />
-1.500,00<br />
-2.000,00<br />
-2.500,00<br />
-3.000,00<br />
Gebührenreduzierung durch Geschwisterkinder<br />
Kiga-Kinder (Stand Juni/Juli <strong>für</strong> BJ 2007/2008)<br />
Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />
-2.437,52<br />
-524,42<br />
Gebührenreduzierung<br />
durch Geschwisterkinder
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
3.2.2.2 Förderung des Landes<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Die Höhe der Förderung des Landes ist abhängig von den Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> Ihrem Betreuungsaufwand<br />
<strong>und</strong> somit direkt vom Angebot der KiGas/KiKr mit Ihrer Ausgestaltung <strong>und</strong> Umsetzung des<br />
„Pädagogischen Konzeptes“ <strong>und</strong> der daraus resultierenden Nachfrage. Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen<br />
<strong>und</strong> Kinderpflegerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen Fördersystems, sondern von der demographischen<br />
Entwicklung <strong>und</strong> dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung abhängig.<br />
Der Förderbetrag ersetzt damit die bisherige Personalkostenförderung. In Abb. 17 ist der Vergleich mit einer<br />
Abrechung durch das BayKiBiG <strong>und</strong> dem Haushaltsplan 2007 <strong>für</strong> die KiGas dargestellt;, auch wenn die Gemeinde<br />
nicht <strong>für</strong> die Personalkosten des kath. KiGas verantwortlich ist.<br />
Abb.17<br />
200.000,00<br />
180.000,00<br />
160.000,00<br />
140.000,00<br />
120.000,00<br />
100.000,00<br />
80.000,00<br />
60.000,00<br />
40.000,00<br />
20.000,00<br />
0,00<br />
Alte Förderung (Personalkostenzuschuß) vs. BayKiBiG<br />
der Kigas<br />
180.000,00 €<br />
181.465,49 €<br />
Alle Kiga Pöcking<br />
1.465,49 €<br />
Personalkostenzuschuß<br />
alte Regelung<br />
(entspricht ca. 40% der<br />
Nettolohnkosten)<br />
Förderung gemäß<br />
BayKiBiG Gemeindeanteil<br />
Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />
Überschuß-/Defizit<br />
Pers.kostenzuschuß alt<br />
vs. Förderung neu<br />
+ = mehr<br />
- = weniger<br />
durch Förderung neu<br />
Der ca. 40%-tige Personalkostenzuschuss aus der alten Förderung entspricht mit derzeitigem Buchungsverhalten<br />
nahezu dem nach neuer Berechnung gemäß BayKiBiG. Es bedarf einer weiteren tiefer gehenden<br />
Analyse, ob es sich hier um einen Zufall handelt, oder ob weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.<br />
Abb. 18 zeigt alle Förderungen des Landes (50%-Anteil des Landes nach BayKiBiG) mit den Veränderungen<br />
bei den KiGas; Vergleichswerte <strong>für</strong> Einrichtungen von FortSchritt liegen nicht vor <strong>und</strong> zeigen lediglich<br />
den derzeitigen Anteil am Gesamtzuschuss:<br />
120.000,00<br />
100.000,00<br />
80.000,00<br />
60.000,00<br />
40.000,00<br />
20.000,00<br />
0,00<br />
-20.000,00<br />
110.000,00 €<br />
Förderung Alt (Personalkostenzuschuß) vs. BayKiBiG<br />
99.215,00 €<br />
-10.785,01 €<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
70.000,00 €<br />
82.250,49 €<br />
12.250,49 €<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
59.671,15 €<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
80.618,50 €<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
Personalkostenzuschuß<br />
alte Regelung<br />
(entspricht ca. 40% der<br />
Nettolohnkosten)<br />
Förderung gemäß<br />
BayKiBiG Gemeindeanteil<br />
Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />
Überschuß-/Defizit<br />
Pers.kostenzuschuß alt<br />
vs. Förderung neu<br />
+ = mehr<br />
- = weniger<br />
durch Förderung neu<br />
217
218<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Es wird sofort ersichtlich, das es einen Gewinner <strong>und</strong> einen Verlierer gibt. Die Bewertung erfolgt später unter<br />
Kapitel 3.3.<br />
Die Förderbeiträge kommen überwiegend durch die Buchungszeiten zustande (siehe Abb. 9), sowie durch<br />
den Mix über alle Betreuungskategorien (Regelkind bis Integrationskind). (Abb. 19):<br />
Abb. 19<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
Durchschnittliche Buchungzeiten in Std./Tag<br />
(Nettobuchungszeiten)<br />
4,75<br />
4,33<br />
5,00<br />
6,00<br />
7,00<br />
5,78<br />
6,55<br />
5,00<br />
6,33<br />
5,81<br />
9,00<br />
0 2 4 6 8 10<br />
KIKR<br />
Integrationskinder<br />
KIKR<br />
unter 3 Jahre<br />
KIGA<br />
Integrationskinder<br />
KIGA/Hort<br />
Migrationskinder<br />
KIGA<br />
Kinder unter 3 Jahre<br />
Schulkinder<br />
KiGA<br />
Regelkinder<br />
Die Auswirkungen von z.B. niedrigeren Buchungszeiten, weniger Kindern etc. wird exemplarisch in Kapitel<br />
3.3.2.2. betrachtet.<br />
3.2.3 Ausgaben/Kosten<br />
In Abb. 13a-c (siehe oben) ist die Gesamtkostenverteilung auf die Einrichtungen abgebildet .<br />
3.2.3.1 Allg. Kosten<br />
Wie bereits unter 3.2 aufgeführt, werden die allgemeinen Ausgaben/Kosten als konstant angenommen. Die<br />
leichte Steigerung innerhalb 3 Jahren ist in die Berechnung 2007 gemäß BayKiBiG nicht mit eingerechnet,<br />
jedoch in den Folgejahren im Haushaltsplan zu berücksichtigen (Abb. 20). In den allgemeinen Kosten werden<br />
alle Kosten dargestellt, die nicht direkt mit dem BayKiBiG zu tun haben. D. h. in den allg. Kosten sind die<br />
Personalnebenkosten (soweit zu zahlen, z.B. Gemeinde KiGa), Versicherungen, Arbeiterlöhne, Betriebskostenvereinbarungen<br />
(z.B. beim Hort <strong>und</strong> bei der Kirche), etc. Anders ausgedrückt sind das alle Kosten ohne<br />
die Personalnettokosten bzw. dem 50%-anteiligen BayKiBiG-Zuschuss.<br />
Abb. 20:<br />
250.000,00<br />
200.000,00<br />
150.000,00<br />
100.000,00<br />
50.000,00<br />
0,00<br />
232.200,00 €<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
Haushaltsplan nur 2007 "allg. Kosten"<br />
41.700,00 €<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
0,00 €<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
26.800,00 €<br />
Hort<br />
FortSchritt
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
3.2.3.2 Personalkosten <strong>und</strong> Arbeitszeiten<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben ist in Abb. 21a <strong>und</strong> Abb. 21b mit der Verteilung auf<br />
die beiden KiGas dargestellt, auch wenn die Gemeinde nicht <strong>für</strong> die Personalkosten des kath. KiGas direkt<br />
aufkommt. Für die KiKr <strong>und</strong> den Hort liegen diese Daten nicht vor.<br />
Abb. 21a. Das untere Bild verzerrt die Situation, da die Gemeinde im HHP die vollen Personalkosten trägt,<br />
während beim kath. KiGa nur der anteilig abgerechnete Zuschuss dargestellt wird. Um eine Vergleichbarkeit<br />
herzustellen, muss die Betrachtung aus Sicht de jeweiligen Trägers erfolgen (HHP 2007 Gemeinde KiGa,<br />
G+V des kath. KiGas) siehe Abb 21b unten.<br />
600.000,00<br />
500.000,00<br />
400.000,00<br />
300.000,00<br />
200.000,00<br />
100.000,00<br />
0,00<br />
492.200,00 €<br />
Vergütung <strong>und</strong> allg. Kosten<br />
aus Sicht Gemeinde HHP2007<br />
260.000,00 €<br />
205.700,00 €<br />
175.000,00 €<br />
Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />
Gesamtausgaben<br />
(aus Sicht der<br />
Gemeinde)<br />
Vergütung netto<br />
gesamt/Jahr<br />
Abb. 21b: hier die Darstellung aus Sicht der jeweiligen Einrichtung. Ist der Anteil der Nettopersonalkosten<br />
ca. 53% der Gesamtausgaben, beträgt dieser ca. 59% beim kath. KiGa.<br />
600.000,00<br />
500.000,00<br />
400.000,00<br />
300.000,00<br />
200.000,00<br />
100.000,00<br />
0,00<br />
492.200,00 €<br />
Vergütung <strong>und</strong> allg. Kosten<br />
aus Sicht Gemeinde HHP2007 Kiga Gemeinde<br />
aus Sicht Kiga St. Pius aus Sicht kath. Kirche<br />
260.000,00 €<br />
296.500,00 €<br />
175.000,00 €<br />
Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />
Gesamtausgaben<br />
(aus Sicht<br />
- Kiga Gemeinde= Gemeinde<br />
- Kiga kath, Kirche= kath. Kirche<br />
- KiKr <strong>und</strong> Hort= Gemeinde)<br />
Vergütung netto<br />
gesamt/Jahr<br />
Die indirekte Personalförderung des BayKiBiG ergibt sich aus bestimmten Verhältnissen von gewichteten<br />
Buchungszeiten der Kinder <strong>und</strong> deren Betreuungsaufwand <strong>und</strong> somit am errechneten Bedarf an Fach- <strong>und</strong><br />
Ergänzungskräften.<br />
219
220<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Das BayKiBiG unterscheidet nach Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräften (siehe Abb. 8).<br />
Stephan Mahlert<br />
Die durchschnittlichen Arbeitszeiten, normiert aus 38,5 Std./Woche – Stellen, im Verhältnis zu den Öffnungszeiten<br />
sind in Abb. 22 dargestellt:<br />
50,00<br />
45,00<br />
40,00<br />
35,00<br />
30,00<br />
25,00<br />
20,00<br />
15,00<br />
10,00<br />
5,00<br />
0,00<br />
Übersicht Öffnungszeiten <strong>und</strong> durchschnittliche Arbeitszeiten pro Stelle<br />
33,20<br />
34,00<br />
42,50<br />
33,56<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
38,50<br />
37,38<br />
47,00<br />
37,86<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
36,50<br />
26,00<br />
47,00<br />
29,50<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
29,20<br />
32,50<br />
35,00<br />
30,14<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
Durchschnittliche<br />
Wochenarbseitszeit/<br />
Fachkraft<br />
Durchschnittliche<br />
Wochenarbseitszeit/<br />
Ergänzungskraft<br />
Voraussichtliche<br />
Wochenöffnugszeit/Std.<br />
2007/2008<br />
Durchschnittliche<br />
Wochenarbseitszeit/<br />
Betreuer (Fach- u. Erg.Kraft<br />
Die durchschnittlichen Personalkosten pro Betreuer (KiGas) stellen sich wie folgt dar (Abb. 23a <strong>und</strong> b):<br />
Die Daten <strong>für</strong> die KiKr <strong>und</strong> den Hort liegen nicht vor.<br />
35.000,00<br />
30.000,00<br />
25.000,00<br />
20.000,00<br />
15.000,00<br />
10.000,00<br />
5.000,00<br />
0,00<br />
Durchschnittliche Vergütung netto<br />
je Betreuerstelle (38,5 Std./Woche) pro Jahr<br />
33.145,70 €<br />
(Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />
25.424,53 €<br />
Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />
Vergütung netto<br />
je Betreuerstelle (38,5<br />
Std./Woche)<br />
pro Jahr
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Abb. 23b<br />
20,00<br />
18,00<br />
16,00<br />
14,00<br />
12,00<br />
10,00<br />
8,00<br />
6,00<br />
4,00<br />
2,00<br />
0,00<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Durchschnittliche Vergütung netto<br />
je Betreuerstelle (38,5 Std./Woche) pro Wochenst<strong>und</strong>e<br />
(Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />
19,00 €<br />
12,92 €<br />
Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche<br />
3.2.4 Der Qualifizierungs- <strong>und</strong> Anstellungsschlüssel<br />
Vergütung netto<br />
je Betreuerstelle/<br />
Wochenst<strong>und</strong>e<br />
Stephan Mahlert<br />
Der Qualifizierungsschlüssel nach BayKiBiG definiert sich wie folgt:<br />
Mindestens 50% der erforderlichen Arbeitszeit (ausgehend vom Mindestanstellungsschlüssel 1:12,5; siehe<br />
unten) des pädagogischem Personals ist von pädagogischem Fachkräften zu leisten.<br />
In andern Worten: Die Betreuung von 50% der gewichteten Buchungszeitst<strong>und</strong>en (der Kinder) müssen durch<br />
Fachkräfte geleistet werden. Päd. Fachkräfte sind im Regelfall <strong>Sozial</strong>pädagoge/in, Erzieher/in; nicht mehr<br />
Berufspraktikannt/in.<br />
Die Ist-Situation ist in Abb. 24 ersichtlich. Zum derzeitigen Stand haben alle Einrichtungen den Qualifizierungsschlüssel<br />
deutlich erfüllt:<br />
Abb. 24<br />
180,00<br />
160,00<br />
140,00<br />
120,00<br />
100,00<br />
80,00<br />
60,00<br />
40,00<br />
20,00<br />
0,00<br />
166,00<br />
102,14<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
115,50<br />
88,48<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
Qualifizierungsschlüssel<br />
73,00<br />
58,60<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
146,00<br />
83,90<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
Fachkräfte<br />
in geleisteten Wochenst<strong>und</strong>en<br />
Rechnerische Mindestzeit<br />
Fachkräfte/Woche<br />
50%-Wert<br />
221
222<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Gemäß Gesetz könnte die übrige Betreuungszeit durch Ergänzungskräfte erbracht werden. Die zur Verfügung<br />
stehende Betreuungszeit durch die Fachkräfte erhöht (gemäß Definition Qualität im Sinne des BayKi-<br />
BiG) einerseits die Qualität <strong>und</strong> ermöglicht andererseits die Aufnahme weiterer Kinder (Personalvorhaltung,<br />
um durch weitere Aufnahme von Kindern den Qualifizierungsschlüssel zu erfüllen). Auch eine vernünftige<br />
Vorbereitungszeit ist einzuplanen, zumal die Leitung einer Einrichtung eine Fachkraft zu sein hat, die immer<br />
mehr administrative Aufgaben erfüllen muss).<br />
Rein rechnerisch könnten noch folgende Kinder zusätzlich betreut werden, ohne den Qualifizierungsschlüssel<br />
zu gefährden (Abb. 25):<br />
35,00<br />
30,00<br />
25,00<br />
20,00<br />
15,00<br />
10,00<br />
5,00<br />
0,00<br />
Qualifizierungsschlüssel<br />
50% der gewichteten Buchungszeiten durch Fachkräfte<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt(je KiGA), die rechnerisch zusätlich durch Fachkräfte betreut werden könnten<br />
24,66<br />
19,73<br />
15,78<br />
8,54<br />
6,83<br />
5,46<br />
Kiga Gemeinde Kiga kath.<br />
Kirche<br />
2,90<br />
2,32<br />
1,86<br />
29,61<br />
23,69<br />
18,95<br />
KiKr FortSchritt Hort FortSchritt<br />
+/- Kinder<br />
bei Mindestschlüssel 1:12,5<br />
+/- Kinder<br />
bei empfohlenen<br />
Schlüssel 1:10<br />
+/- Kinder<br />
bei<br />
Schlüssel 1:8<br />
Das BayKiBiG schreibt ferner einen Mindestanstellungsschlüssel von 1:12,5 vor, was soviel bedeutet,<br />
dass auf 12,5 Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en (gewichtet) eine Betreuungskraftst<strong>und</strong>e (Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte)<br />
kommen muss. Zur Arbeitszeit des pädagogischen Personals gehören die Zeiten der pädagogischen<br />
Arbeit mit den Kindern sowie angemessene Verfügungszeiten. Diese St<strong>und</strong>e ist somit indirekt gefördert.<br />
Abb. 26 zeigt die gesetzliche Mindesterfüllung (1:12,5) der Einrichtungen:<br />
10,20<br />
10,00<br />
9,80<br />
9,60<br />
9,40<br />
9,20<br />
9,00<br />
8,80<br />
8,60<br />
8,40<br />
8,20<br />
8,00<br />
9,32<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
Anstellungsschlüssel<br />
mind. 1:12,5 notwendig zur Erfüllung des BayKiBiG<br />
8,81 8,77<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
9,94<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
Anstellungsschlüssel<br />
mind. 1:12,5<br />
empfohlen 1:10<br />
Der Anstellungsschlüssel aller Einrichtungen ist 9,21 im Durchschnitt.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlicher Mindesterfüllung<br />
mit den bestehenden Betreuern noch betreut werden können (Abb. 27):<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />
durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
2,90<br />
8,54<br />
24,66<br />
29,61<br />
0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00<br />
+/- Kinder<br />
bei Mindestschlüssel 1:12,5<br />
Der Gesetzgeber empfiehlt den Faktor 1:10 (<strong>für</strong> 10 gewichtete Kinderbuchungszeitst<strong>und</strong>en eine Betreuerst<strong>und</strong>e),<br />
um den Betreuern mehr Zeit zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes zu geben, Verfügungszeiten<br />
realisieren zu können, bzw. weniger Kinder (kleinere Gruppen) zur Betreuung zu ermöglichen.<br />
Das ist die Definition von Qualität im Sinne des Gesetzgebers. Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder<br />
(gewichteter Durchschnitt), die bei gesetzlich empfohlenen Anstellungsschlüssel mit den bestehenden<br />
Betreuern noch betreut werden können (Abb. 28):<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />
durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Kiga kath. Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
2,32<br />
6,83<br />
19,73<br />
23,69<br />
0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00<br />
+/- Kinder<br />
bei empfohlenen<br />
Schlüssel 1:10<br />
Nach letzten Erkenntnissen aus den Pilotgemeinden wird eine deutlich bessere Qualität bei einem Faktor 1:9<br />
(auf 9 gewichtete Kinderbuchungszeits<strong>und</strong>en kommt eine Betreuerst<strong>und</strong>e) erreicht. Dem Verfasser bekannte<br />
Gemeinden, die ein durchgängiges Kinderbetreuungskonzept erarbeiten planen derzeit mit einem Schlüssel<br />
von 1:8, um eine optimale Betreuungssituation jederzeit sicherstellen zu können.<br />
223
224<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Daraus ergibt sich dann die Anzahl Kinder (gewichteter Durchschnitt), die mit den bestehenden Betreuern<br />
noch betreut werden können (Abb. 29) Schlüssel 1:9<br />
Abb. 29<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />
durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Kiga kath. Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
Abb. 30 Schlüssel 1:8<br />
2,09<br />
6,15<br />
17,76<br />
21,32<br />
0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00<br />
Anzahl Kinder mit<br />
gewichtetem Schnitt (je Einrichtung), die rechnerisch zusätzlich<br />
durch Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte betreut werden können<br />
Hort FortSchritt<br />
KiKr FortSchritt<br />
Kiga kath. Kirche<br />
Kiga Gemeinde<br />
1,86<br />
5,46<br />
15,78<br />
+/- Kinder<br />
bei<br />
Schlüssel 1:9<br />
18,95<br />
0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 16,00 18,00 20,00<br />
+/- Kinder<br />
bei<br />
Schlüssel 1:8
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
3.3 Ergebnisse, Modellierungen <strong>und</strong> Schwankungsfaktoren<br />
Stephan Mahlert<br />
Mit den oben dargestellten <strong>und</strong> errechneten Größen, lässt sich jede zukünftige Variante abbilden, Abhängigkeiten<br />
ermitteln, Finanzierungen <strong>und</strong> Planungen durchführen. Nach der Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
wird dies exemplarisch dargestellt.<br />
3.3.1 Ergebnisse <strong>und</strong> generelle Aussagen aus 3.1 <strong>und</strong> 3.2<br />
Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass die Gemeinde Pöcking eine vorbildliche Basisabdeckung<br />
an Betreuungsplätzen hat, von der Betreuung ab dem 1. Lebensjahr bis zur Betreuungssituation<br />
<strong>für</strong> Kinder der 4. Gr<strong>und</strong>schulklasse ! Dennoch sind einige Faktoren im Detail zu betrachten um<br />
möglichen Entwicklungen entgegenzuwirken.<br />
• Insgesamt befinden sich 251 Kinder in den Einrichtungen. Davon 235 Kinder aus Pöcking.<br />
• Derzeit werden in den beiden KiGas der Gemeinde mit 175 möglichen Betreuungsplätzen 146<br />
Kinder betreut, davon 139 Kinder aus Pöcking, von 149 möglichen Regel-KiGa-Kindern in Pöcking.<br />
D. h. jedes KiGa-Kind in Pöcking bekommt einen KiGa-Platz.<br />
• Die Analytik des BayKiBiG spricht von 175 Regel-KiGa-plätzen; je nach Gewichtung des Betreuungsaufwandes<br />
reduziert sich die Anzahl der Plätze.<br />
• In den nächsten 3-5 Jahren wird die Zahl der Regelkindergartenkinder (3-5 Jahre alt) um ca. 25<br />
zurückgehen, trotz konstanter Geburtenraten (ca. 43 Geburten pro Jahr in 2000 bis 2007).<br />
• Die konstante Anzahl der Kindergartenkinder bis 2007 kam im wesentlichen durch die vorgezogene<br />
Einschulungsaltersgrenze zustande, zum Anderen durch mehr Zuzüge von Familien mit Kindern.<br />
• In die KiKr gehen derzeit 16 Pöckinger Kinder von 95 potentiell möglichen (Quote: 17%). Die Anzahl<br />
der potentiellen KiKR-Kinder (1-3 Jahre) nimmt in den nächsten Jahren um ca. 25-30% (15-<br />
20 Kinder) ab. Bei erhöhtem Angebot im Landkreis Starnberg zeigt sich allerdings auch eine steigende<br />
Bereuungsquote. Bis 2013 soll die b<strong>und</strong>esweite Quote bei 40% liegen.<br />
• Von den 25 Betreuungsplätzen in der KiKr werden derzeit 16 Plätze durch Pöckinger Kinder belegt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des geschlossenen Vertrages mit FortSchritt ist darauf zu achten, dass bei der Bearbeitung<br />
der Warteliste (derzeit insgesamt 10 Kinder (Stand Juni/Juli 2007) zuerst Pöckinger Kinder<br />
berücksichtigt werden. Alternativ sollte darüber nachgedacht werden, wie Kinder die im Betreuungsjahr<br />
2007/2008 3-Jahre alt werden bereits in den KiGas betreut werden können. Der kath. KiGa bietet<br />
diese Möglichkeit; der Gemeinde-KiGa bietet diese Möglichkeit derzeit nicht. Die Erfahrung in anderen<br />
Gemeinden hat gezeigt, dass zumindest die Möglichkeit <strong>für</strong> unter 3-jährige Geschwisterkinder<br />
in den KiGas pädagogisch sinnvoll/vertretbar erscheint.<br />
• Die Anzahl 2-jähriger Pöckinger, die im Betreuungsjahr 2007/2008 potentiell in die Krippe oder<br />
in den KiGa gehen könnten beträgt ca. 47.<br />
• In der/dem kombinierten Mittagsbetreuung/Hort werden derzeit 80 Kinder betreut, bei 55 genehmigten<br />
Plätzen. Die Erweiterung ist bereits in Erarbeitung.<br />
• Bei der dargestellten Bevölkerungsentwicklung ohne außerordentliche Entwicklung oder größere<br />
Eingriffe der Gemeinde (z.B. massive Ausweisung von Bauland) ist die Basis-Deckung an Betreuungsplätzen<br />
dauerhaft gegeben.<br />
• Durchschnittlich bleibt ein Kind 5,66 Std./Tag in einer Betreuungseinrichtung.<br />
• Die KiKr hat die Öffnungszeiten seit 2005 bis heute um ca. 1 Std./Tag erweitert.<br />
• Das Angebot der Öffnungszeiten hat sich von 2005 bis heute im kath. KiGa um ca. 1 Sd./Tag erweitert,<br />
im Gemeinde KiGa sind die Öffnungszeiten konstant geblieben. Die durchschnittlichen<br />
Netto-Buchungszeiten liegen dadurch mittlerweile um ca. 45Minuten/Kind am Tag höher im KiGa der<br />
kath. Kirche, im Vergleich zu 2005.. Die sich durch das BayKiBiG ergebende Bruttobuchungszeit,<br />
liegt beim KiGa der kath. Kirche um 90min/Kind am Tag höher als beim Gemeinde-KiGa.<br />
• Der Hort hält die Öffnungszeiten konstant. Durchschnittlich verbleibt ein Hortkind 4,35 Std./Tag in<br />
der Einrichtung.<br />
• Das Gesamtdefizit der Gemeinde Pöcking <strong>für</strong> alle Einrichtungen <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugend beträgt<br />
605.000€ gemäß HHP 2007. Das entspricht ca. 2,5% des Verwaltungshaushaltes <strong>und</strong> liegt<br />
damit im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig. (Der mir genannte Mittelwert liegt bei 5-<br />
15%, je nach Größe der Gemeinde).<br />
• Die KiKr, der Hort <strong>und</strong> die beiden KiGas beanspruchen vom Gesamtdefizit 575.000,- Euro.<br />
225
226<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
• Die Personalkosten betragen ca. 53% der Gesamtausgaben beim Gemeinde-KiGa; beim KiGa der<br />
kath. Kirche betragen diese 59%.<br />
• Aus Sicht der Gemeinde ist die Personalkostenbetrachtung <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die KiKr insofern nicht<br />
relevant, da die Förderung ausschließlich indirekt über den 50%-Anteil nach BayKiBiG erfolgt. Der<br />
Zuschuss ist nur noch abhängig von der Höhe der Buchungszeiten der Kinder in den Einrichtungen,<br />
deren Betreuungsgrad (Regelkind, Migrationskind etc.) <strong>und</strong> der staatlich festgesetzten Fördersumme<br />
pro Kind, die jährlich neu festgelegt wird. Ein Personalkostenvergleich <strong>für</strong> den Hort <strong>und</strong> die Krippe<br />
mit den anderen Einrichtungen kann leider, aufgr<strong>und</strong> nicht vorhandener Daten, nicht Durchgeführt<br />
werden.<br />
• Rechnet die Gemeinde alle Einrichtungen nach BayKiBiG ab, erhöht sich - bei derzeitigem Buchungsverhalten<br />
<strong>und</strong> Aufteilung der Kinder (Stand Juni/Juli), das Defizit insgesamt um ca. 5.500,-<br />
Euro.<br />
• Bei einer Einzelbetrachtung der Einrichtungen, reduziert sich das Defizit beim kath. KiGa um<br />
ca. 6.000,- Euro <strong>und</strong> bei der KiKr um 16.000,- Euro. Beim Gemeinde-KiGa erhöht sich das Defizit<br />
um ca. 23.000,- Euro <strong>und</strong> um ca. 4.500,- beim Hort.<br />
• Die Begründung liegt einerseits in den reduzierten Gebühreneinnahmen <strong>und</strong> andererseits (dazu später)<br />
am Betreuungsaufwand der Kinder (Faktorunterschiede: 1,0 <strong>für</strong> ein Regelkind bis 4,5 <strong>für</strong> ein interationskind).<br />
Sind es beim kath. KiGa ca. 6.000,- Euro weniger Gebühreneinnahmen, so sind<br />
es beim Gemeinde-KiGa ca. 12.000,- Euro. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt wie beschrieben: je länger die Buchungszeiten<br />
der Kinder, um so höher die Gebühr (siehe Buchungszeiten <strong>und</strong> Öffnungszeiten).<br />
• Unter Berücksichtigung der reduzierten Geschwisterbeiträge, reduzieren sich die Gebühreneinnahmen<br />
beim Gemeinde-KiGa um ca. weitere 2.500,- Euro auf insgesamt 14.500,- Euro <strong>und</strong> beim<br />
kath. KiGa um ca. weitere 500,- Euro auf insgesamt 6.500,- Euro.<br />
• Die Gebühreneinnahmen mit der neuen Gebührensatzung vom 19.10.2006 im Vergleich zur alten<br />
Regelung vom 1.1.2002 erhöhen sich um ca. 11% (ca. + 10.000 EURO), fallen zum Haushaltsplan<br />
2007 allerdings um ca. 17% niedriger aus (ca. -18.000 Euro)<br />
• Trotz niedrigerer Gebühreneinnahmen fällt der Personalkostenzuschuss der alten Regelung bei<br />
den KiGas (180.000,- Euro) gegen über dem Förderbeitrag nach BayKiBiG 181.500,- Euro nahezu<br />
gleich aus.<br />
• Auffällig ist, dass bei Gültigkeit der gleichen Gebührensatzung <strong>für</strong> den Gemeinde-KiGa <strong>und</strong> dem<br />
KiGa der kath. Kirche unterschiedliche Gebühren erhoben werden. Das flexiblere Buchungsangebot<br />
des Gemeinde-KiGas ist je Buchungsst<strong>und</strong>e im Vergleich 8€ günstiger. Anzumerken ist<br />
noch, dass im Gesetz zur Anrechnung der Förderkosten immer volle St<strong>und</strong>en gerechnet werden;<br />
d.h. z. B. das ein Kind das 4,2 St<strong>und</strong>en (21 Std. in der Woche) bucht im Gemeinde-KiGa 682,- Euro<br />
<strong>für</strong> 11-Monate kostet, in St. Pius 770,- Euro <strong>für</strong> 11-Monate. Die Förderung ist jedoch <strong>für</strong> beide<br />
gleich.<br />
Gemeinde-KiGa<br />
Kostensatzung neu (19.10.2006) monatlich 11 Monate<br />
bis 4,5 Std. 57,50 632,50<br />
4,5 -5,0 Std. 62,00 682,00<br />
5,0 - 5,5 Std. 66,50 731,50<br />
5,5 - 6,0 Std. 70,00 770,00<br />
6,0 - 6,5 Std. 73,00 803,00<br />
6,5 - 7,0 Std. 76,00 836,00<br />
7,0 -7,5 Std. 79,00 869,00<br />
7,5- 8,0 Std. 81,50 896,50<br />
8,0 - 8,5 Std. 84,00 924,00<br />
KiGa kath. Kirche St. Pius<br />
Kostensatzung neu (19.10.2006) monatlich 11 Monate<br />
4,0 - 5,0 70,00 770,00<br />
5,0 - 6,0 78,00 858,00<br />
6,0 - 7,0 84,00 924,00<br />
7,0 -8,0 88,00 968,00<br />
8,0 - 9,5 90,00 990,00<br />
Spielgeld 3,50 38,50
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
227<br />
Stephan Mahlert<br />
• Die höheren Buchungszeiten beim KiGa der kath. Kirche <strong>und</strong> die Aufnahme von unter 3-jährigen<br />
führen zu einer Zunahme der Förderkosten um ca. 12.000,- Euro. Der Gemeinde-KiGa ohne unter<br />
3-jährige mit konstanter Öffnungszeit erhält ein gegenüber der Altberechnung um ca. 11.000,-<br />
Euro reduzierten Förderbetrag.<br />
• Jedes KiGa/KiKr-Kind in Pöcking wird durch das Land bezuschusst (Abb. 31d)<br />
Abb. 31d<br />
-4.000,00<br />
-3.500,00<br />
-3.000,00<br />
-2.500,00<br />
-2.000,00<br />
-1.500,00<br />
-1.000,00<br />
3.000,00<br />
2.500,00<br />
2.000,00<br />
1.500,00<br />
1.000,00<br />
500,00<br />
0,00<br />
Kiga Gemeinde<br />
992,15<br />
1.140,40<br />
Kiga kath. Kirche<br />
1.096,67<br />
1.394,08<br />
KiKr FortSchritt<br />
2.486,30<br />
2.386,85<br />
Hort FortSchritt<br />
1.465,79<br />
1.007,73<br />
Pöcking Durchschnitt<br />
1.510,23<br />
1.482,26<br />
Förderung gemäß<br />
BayKiBiG Land<br />
pro Betreuungsplatz<br />
Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />
Förderung gemäß<br />
BayKiBiG Land<br />
pro Kind in der Einrichtung<br />
Fördertabelle 2006 (768,71=1)<br />
• Jedes KiGa/KiKr-Kind in Pöcking wird durch die Gemeinde bezuschusst, bzw. erwirtschaftet folgendes<br />
Defizit (Abb. 31d)<br />
Abb. 31d<br />
-500,00<br />
0,00<br />
-3.381,61<br />
-3.646,24<br />
-2.942,00<br />
-3.172,23<br />
-2.096,61<br />
-1.990,67<br />
-1.649,33<br />
-1.565,99<br />
-2.200,00<br />
-1.556,64<br />
-2.291,67<br />
-1.621,50<br />
-1.285,00<br />
-1.342,73<br />
-1.869,09<br />
-1.953,06<br />
-2.240,80<br />
-2.134,07<br />
-2.188,02<br />
-2.078,20<br />
Kiga Gemeinde Kiga kath. Kirche KiKr FortSchritt Hort FortSchritt Pöcking<br />
Durchschnitt<br />
Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />
pro Kind<br />
nach Haushaltsplan<br />
Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />
pro Kind<br />
nach BayKiBiG<br />
Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />
pro Betreuungsplatz<br />
nach Haushaltsplan<br />
Zuschuß (Defizit) der Gemeinde<br />
pro Betreungsplatz<br />
nach BayKiBiG<br />
• Mit einem Anstellungsschlüssel von durchschnittlich 1 : 9,21 erfüllen alle Einrichtung eine gemäß<br />
Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen definierte hohe<br />
Qualität.
228<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
• Das Personal der KiGas ist gemäß BayKiBiG bei einem Faktor von 1:9 ausgelastet. Personalengpässe<br />
durch z.B. Krankheit sind nur schwer abbildbar, trotz nach Gesetz errechenbarer freier<br />
Kapazitäten zur Kinderbetreuung.<br />
• Der Faktor-Unterschied (von 1:12,5 zu 1:10 bis 1:8 mit gewichteten Buchungszeiten der Kinder)<br />
bewertet an der Qualität gemäß Gesetz lässt sich in Kosten <strong>für</strong> den Gemeinde-KiGa wie folgt ausdrücken<br />
(Abb. 32):d. h. das vorhandene Gesamtdefizit lässt sich bei rein gesetzlicher Mindesterfüllung<br />
(1:12,5), gesetzlich empfohlenem Faktor 1:10 <strong>und</strong> Erfahrungsgemäß „Bester Qualität“ mit Faktor<br />
1:8, um den jeweiligen Betrag reduzieren. Die Summen basieren im wesentlichen auf den Kosten<br />
aus dem durch das Gesetz nicht geförderten Personalüberhang. Abb. 32a:<br />
100.000,00<br />
80.000,00<br />
60.000,00<br />
40.000,00<br />
20.000,00<br />
-20.000,00<br />
-40.000,00<br />
-60.000,00<br />
Faktorunterschied in Euro/Jahr<br />
nur GemeindeKiga<br />
Anteil der zu finanzierenden Summe mit vorhandenem Personalschlüssel<br />
am Gesamtdefizit<br />
0,00<br />
-49.389,28 €<br />
-2.990,72 €<br />
20.150,83 €<br />
75.782,91 €<br />
1:8<br />
1:9<br />
1:10<br />
1:12,5<br />
In anderen Worten: Besteht der politische Wille, eine Betreuung mit der „Besten Qualität“ (Faktor<br />
1:8) anzubieten, ist mit den derzeitigen Personalkosten pro Betreuer ein weiterer Betrag i.H.v.<br />
49.389,- Euro notwendig. Das entspricht ca. 1,5 Personalstellen des Gemeinde KiGas. Um die<br />
Qualität von 1:9 zu garantieren, besteht kein Personalüberhang, der es erlaubt zusätzliche Kinder in<br />
der „Besten Qualität“ aufzunehmen. Auch hier müsste leicht aufgestockt werden.<br />
• Bei einem „politischem Willen“, im KiGa der kath. Kirche den Faktor 1:8 zu realisieren, würde die<br />
Gemeinde anteilige Kosten (derzeit 80% des Defizits), also hier zusätzliche 14.400,- Euro finanzieren.<br />
. Das entspricht ca. 1,4 Personalstellen des kath. KiGas Abb. 32b:<br />
60.000,00<br />
50.000,00<br />
40.000,00<br />
30.000,00<br />
20.000,00<br />
10.000,00<br />
0,00<br />
-10.000,00<br />
-20.000,00<br />
-30.000,00<br />
Faktorunterschied in Euro/Jahr<br />
nur Kiga kath. Kirche<br />
Anteil der zu finanzierenden Summe aus Sicht des Trägers mit<br />
vorhandenem Personalschlüssel am bei 100%-tigem Defizitausgleich<br />
-18.007,04 €<br />
857,15 €<br />
21.188,71 €<br />
52.545,30 €<br />
1:8<br />
1:9<br />
1:10<br />
1:12,5<br />
• Eine „politische Forderung“ oder „vertragliche Vereinbarung“ bei den Pöckinger-FortSchritt-<br />
Einrichtungen hätte keine direkte Auswirkung auf das Defizit (Förderkosten der Gemeinde), da die<br />
Personal-Bezuschussung ausschließlich über die Buchungszeiten <strong>und</strong> Betreuungsgrade der Kinder<br />
zustande kommt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass FortSchritt als gGmbH auf eine höhere Bezuschussung<br />
der anfallenden Personalausgaben angewiesen ist, wenn keine erhöhten Elternbeiträge<br />
erhoben werden sollen.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
• Der Unterschied zwischen einem Defizitausgleich des kath. KiGas mit 80% <strong>und</strong> 100% beträgt<br />
nach vorliegenden Unterlagen <strong>und</strong> dem voraussichtlichen Buchungszeiten <strong>für</strong> 2007/2008 (Stand Juni/Juli)<br />
insgesamt zusätzliche ca. 9.000,- Euro in 2007. Ausgehend von keiner Überschussverbuchung<br />
(Gewinnvortrag) ins Neue Buchungsjahr; bzw. deren Berücksichtigung bei den<br />
überjährigen Teilauszahlungen<br />
Abb. 33<br />
Defizitberechnung kath. Kiga aus Sicht der Gemeinde<br />
kath. Kiga<br />
St. Pius<br />
8.831,90<br />
44.159,52<br />
82.250,49<br />
117.578,10<br />
126.410,01<br />
0 € 50.000 € 100.000 € 150.000 €<br />
Voraussichtliches Defizit<br />
Schätzung HHP2007<br />
aus G+V kath. Kirche<br />
50%-Anteil<br />
BayKiBiG<br />
Gemeinde<br />
Reihe4<br />
Differenz 80%zu 100%<br />
Gesamt 80%<br />
Gesamt 100%<br />
• Die Mittagsmahlzeiten werden in den KiGas aktiv angenommen. Daten <strong>für</strong> FortSchritt liegen nicht<br />
vor.<br />
Abb. 34<br />
18.000<br />
16.000<br />
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
Mittagessen in den Kigas<br />
Kosten pro Essen 3,10€<br />
16.000<br />
5.161<br />
Kiga<br />
kath. Kirche<br />
11.500<br />
3.710<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
Einnahmen<br />
Mitagsmahlzeiten<br />
(gem HHP2007 bzw.<br />
G+V kath. Kirche <strong>für</strong> 2007<br />
geschätzt)<br />
Anzahl geschätzter Essen<br />
229
230<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
• Insgesamt gibt es in den 4 Betreuungseinrichtungen 16 Gastkinder <strong>und</strong> 15 Geschwisterkinder.<br />
Ein Gastkind kostet der Gemeinde im Durchschnitt 2.134,07 Euro. Die <strong>für</strong> die Gastkindregelung<br />
anzusetzenden Kosten sind durchschnittlich derzeit 1.482,26 Euro/Kind. Ohne Vereinbarungen<br />
mit den Gemeinden, in denen die Kinder leben, kann die Gemeinde „derzeit noch freiwillig“ die Kosten<br />
übernehmen. Diese Kosten fallen nur an, in denen die Gemeinde Pöcking selber der Träger ist.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die über die Gemeinde abrechnenden Träger nur Pöckinger Kinder<br />
veranschlagen. Aus der unteren Grafik geht hervor, dass derzeit die Gemeinde (Gemeinde KiGa)<br />
keine Gastkinder abrechnen muss, jedoch Vereinbarungen mit den Trägern der anderen Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> den betroffenen Gemeinden treffen sollte.<br />
Abb. 35<br />
12,00<br />
10,00<br />
8,00<br />
6,00<br />
4,00<br />
2,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
11,00<br />
Kiga<br />
Gemeinde<br />
Anzahl Gast- <strong>und</strong> Geschwisterkinder<br />
7,00<br />
2,00<br />
Kiga kath.<br />
Kirche<br />
9,00<br />
2,00<br />
KiKr<br />
FortSchritt<br />
Hort<br />
FortSchritt<br />
Anzahl Gastkinder<br />
Anzahl Geschwisterkinder
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
3.3.2 Demographische <strong>und</strong> verhaltensabhängige Entwicklung<br />
3.3.2.1 Demographische Änderungen<br />
Stephan Mahlert<br />
Durch die sinkenden Kinderzahlen in den Betreuungsjahren 2007-2012 (voraussichtlich ca. 25-35 Kinder<br />
(3-5 Jahre <strong>und</strong> 15-20 KiKr-Kinder), bietet das BayKiBiG die Chance, trotz bereits breit aufgestelltem Angebot<br />
in Pöcking, zusätzliche qualitativ hochwertige zusätzliche Angebote anzubieten, bzw. bestehende<br />
Bedarfe abzudecken.<br />
35 KiGa-Kinder bzw. 20 FortSchritt-Kinder weniger bedeuten gemäß BayKiBiG, der derzeitigen<br />
Gebührensatzung, Personalkosten <strong>und</strong> dem bestehendem Personalschlüssel<br />
- ca. 28.000 Euro weniger Gebühreneinnahmen bei den KiGas<br />
- ca. 15.000 Euro weniger Gebühreneinnahmen <strong>für</strong> FortSchritt<br />
- mit gleich bleibendem Personalschlüssel ca. 44.500 Euro weniger Förderung bei den KiGas<br />
- mit gleich bleibendem Personalschlüssel ca. 34.000 Euro weniger Förderung <strong>für</strong> FortSchritt<br />
- ca. 6.000 Betreuerst<strong>und</strong>en/Jahr des KiGa-Personals, dass anders eingesetzt werden kann<br />
- gleich bleibende Allgemeinkosten<br />
- gleich bleibende Personalkosten bei gleichem Personalschlüssel; das entspricht ca. 96.000 Euro<br />
Personalkostenanteil am Gesamtdefizit<br />
Das jährliche Gesamtdefizit erhöht sich um ca. 72.500 Euro bei einer Abrechnung nach BayKiBiG <strong>für</strong><br />
die KiGas.<br />
Bei gleich bleibend hoher Betreuungsqualität können die dann „freien Personalressourcen“ bei den<br />
KiGas<br />
o mittelfristig eingespart werden<br />
o in zusätzliche Angebote aufgehen, wie z.B. der Aufnahme von unter 3-jährigen in den Ki-<br />
Gas, Erweiterung der Betreuungszeiten, Vorschul-KiGa-gruppe etc.<br />
o Betreuungsbedarfe decken, die mit weniger als 4 Std./Tag oder 20 Std./Woche Buchungszeiten<br />
gewünscht werden<br />
o usw.<br />
Aus den obigen Ergebnissen folgt also zwingend, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die vorhandenen,<br />
freiwerdende Personalressourcen bedarfsgerecht einzusetzen.<br />
Bei den Einrichtungen von FortSchritt reduziert sich aus Sicht der Gemeinde der Förderbetrag. Allerdings<br />
ist zu berücksichtigen, dass je transparenter die durchgehende Betreuung von der Krippe bis zur<br />
Betreuung der 4.-Klässler im Hort, desto höher wird der Bedarf an Betreuungsplätzen schon im frühesten<br />
Betreuungsalter. Die Entwicklung in Pöcking der letzten Jahre hat dies deutlich gezeigt.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bedeutet jedes weiterführende Angebot eine Reduktion des Defizits, bzw. eine optimale<br />
Auslastung des Personals.<br />
Aus den Ergebnissen der Analyse lassen sich die verschiedensten Möglichkeiten an den Bedarfen oder<br />
zukünftigen Ereignissen analysieren.<br />
231
232<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
3.3.2.2 Änderung der Buchungs- <strong>und</strong> Betreuungszeiten<br />
Stephan Mahlert<br />
Derzeit beträgt die durchschnittliche Buchungszeit eines Kindes in den Pöckinger Betreuungseinrichtungen<br />
ungewichtet 5,66 St<strong>und</strong>en am Tag, bzw. 28,3 Std./Woche.<br />
Um die Schwankungsbreite des Defizits aufzuzeigen hier einige Kalkulationsgrößen <strong>für</strong> die Betreuungseinrichtungen<br />
(anhand der kalkulierten Durchschnittswerte der einzelnen Einrichtungen):<br />
o 1 Std./Kind/Tag pro Woche mehr/weniger Buchungszeit bedeuten:<br />
(=der Gesamtdurchschnitt reduziert/erhöht sich um eine Buchungszeitst<strong>und</strong>e pro Kind/Tag pro Woche)<br />
• ca. +/- 127 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr beim Gemeinde KiGa<br />
• ca. +/- 134 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr beim KiGa St. Pius<br />
• ca. +/- 163 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr bei der KiKr<br />
• ca. +/- 120 Euro Gebühreneinnahmen pro Kind/Jahr beim Hort<br />
• ca. +/ - 30.000 Euro Gebühreneinnahmen bei derzeit 235 Pöckinger Kindern<br />
• ca. +/- 199 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr beim Gemeinde KiGa<br />
• ca. +/- 215 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr beim KiGa St. Pius<br />
• ca. +/- 654 Euro Fördereinnahmen pro Kind/Jahr bei der KiKr<br />
• ein Delta beim Hort lässt sich nicht errechnen, da weniger als 50% der Kinder nicht<br />
über 20 Std. in der Woche kommen würden <strong>und</strong> damit keine Förderung nach Bay-<br />
KiBiG möglich ist<br />
• ca. +/- 39.000 Euro Fördereinnahmen bei derzeit 155 Kindern (ohne Hortkinder)<br />
• ca. +/- 18.700 gewichtete förderfähige Buchungszeitst<strong>und</strong>en im Jahr<br />
(11Monate bei KiGas <strong>und</strong> Hort/ 12 Monate bei KiKr)<br />
• ca. +/- 8.500 Std. Personaleinsatz im Jahr beim Faktor 1:8<br />
(11Monate bei KiGas <strong>und</strong> Hort/ 12 Monate bei KiKr)<br />
• usw.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
3.3.3 Gesetzliche Bestrebungen auf garantierte Krippenplätze <strong>und</strong> Ganztagsschulen<br />
3.3.3.1 Gesetzliche Garantie auf Krippenplätze ab 2013 ?<br />
Stephan Mahlert<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung plant, die Zahl der Betreuungsplätze <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren bis 2013 b<strong>und</strong>esweit<br />
auf r<strong>und</strong> 750.000 zu verdreifachen. Ab 2010 will die Regierung damit einen Rechtsanspruch auf<br />
Kinderbetreuung vom zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung verwirklichen. Das entspricht einer Quote<br />
von ca. 40%.<br />
In Pöcking wären das dann ca. 30-35 KiKr-Kinder insgesamt bzw. 10 KiKr-Plätze mehr als zur<br />
Zeit. Die Gemeinde Pöcking arbeitet erfolgreich mit FortSchritt zusammen, die bereits im Landkreis diverse<br />
Krippeneinrichtungen betreibt. Bei regelmäßiger Absprache lässt sich sowohl <strong>für</strong> die derzeitige<br />
Betreuungssituation (siehe oben) als auch <strong>für</strong> die zukünftigen Bedarfe verträgliche Lösungen <strong>für</strong> alle Beteiligte<br />
finden.<br />
Je nach Anmeldungen bzw. Warteliste (derzeit 10 Kinder), lassen sich z. B.<br />
o die momentan noch nicht durch Pöckinger KiKr-Kinder genutzten Plätze auffüllen (derzeit 16<br />
Pöckinger Kinder bei 25 bestehenden Plätzen)<br />
o eine Verlagerung von Kindern, die im neuen Betreuungsjahr 3-Jahre alt werden auf den<br />
kath. KiGa legen, die bereits ein solches Angebot haben bzw.<br />
o im Gemeinde-KiGa unter 3-Jährige Geschwisterkinder aufnehmen um Engpässe abzufangen<br />
o mit FortSchritt zusammen die Platzkapazität erweitern<br />
o etc.<br />
Ein KiKr-Kind wird derzeit mit ca. 1.600,- Euro von der Gemeinde bezuschusst. Bleibt es nur beim Zuschuss,<br />
ohne weitere Kostenübernahme der Gemeinde Pöcking <strong>für</strong> die Betreuung, ist ein Finanzierungsvolumen<br />
von ca. 16.000,- Euro einzuplanen.<br />
3.3.3.2 Gesetzliche Garantie auf kostenloses Betreuungsjahr vor der Einschulung ?<br />
Um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung verwirklichen<br />
zu können, wird genauso darüber nachgedacht, dass letzte Betreuungsjahr vor der Einschulung<br />
kostenlos anzubieten. Das „Kostenlos“ bezieht sich hier vor Allem auf die Elterngebühren-Seite bzw. um<br />
einen „wie auch immer gearteten Zuschuss“, den die Gemeinden abwickeln <strong>und</strong> zum Teil finanzieren<br />
sollen.<br />
Die Finanzierung dieses Bestrebens ist noch nicht definiert, jedoch lassen sich einige Größen bereits<br />
heute nennen, um ein Gefühl <strong>für</strong> die zukünftige Situation zu bekommen.<br />
Allein die Elterngebühren <strong>für</strong> dieses kostenlose 3. Jahr belaufen sich (mit heutiger Gebührensatzung)<br />
:<br />
- beim Gemeinde-KiGa auf ca. 21.000,- Euro <strong>und</strong><br />
- beim Kath. KiGa auf ca. 17.000,- Euro, die über den Defizitausgleich durch die Gemeinde getragen<br />
werden müssen<br />
Betrachtet man eine Finanzierung über den Gemeindezuschuss pro Kind, mit ca. 45 Kindern in 2010<br />
im 3. Betreuungsjahr, finanziert die Gemeinde mindestens zusätzlich diesen Anteil in Höhe von (gerechnet<br />
mit dem heutigen Defizit/Kind) ca. 130.000,- Euro.<br />
233
234<br />
Analyse Kinderbetreuung<br />
nach BayKiBiG Gemeinde Pöcking<br />
3.3.3.3 Ganztagsschulenansatz der Landesregierung ?<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
August 2007<br />
Vers. 2.0<br />
Stephan Mahlert<br />
Galt bis zum Jahr 2000 in Bayern die Ganztagsschule eher als Ausnahme, die vor allem im Bereich der<br />
kirchlichen Privatschulen umgesetzt wurde, so setzt nun auch der Freistaat Bayern die Ganztagsschule<br />
zügig um. Es wird davon ausgegangen, dass die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulen <strong>und</strong> die Gymnasien die<br />
Schwerpunkte bei der Umsetzung der Ganztagsschule darstellen werden.<br />
Der jetzige durch FortSchritt betriebene Hort in der Gr<strong>und</strong>schule würde damit obsolet; bzw. kann in ein<br />
pädagogisch wertvolles Gesamtkonzept zusammen mit den Bestrebungen aufgehen.<br />
Die Gemeinde Pöcking hat momentan eine Lösung gef<strong>und</strong>en, die stark wachsende Hortbetreuung in<br />
den Räumen der Gr<strong>und</strong>schule bzw. ehemaligen Bücherei unterzubringen. Kurzfristige Auslagerungen<br />
oder neue Bautätigkeiten sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn die jetzige Platzsituation nicht<br />
ausreichend ist.<br />
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die kath. Kirche Bayern ab de Betreuungsjahr<br />
2007/208 gr<strong>und</strong>sätzlich bei freien Kapazitäten Ihrer Einrichtungen Ihr Hortangebot ausbaut.<br />
Mögliche unvorhergesehene Engpässe könnten auf diese Weise abgefangen werden.<br />
Derzeit befinden sich 80 Kinder von ca. 230-240 Pöckinger Schulkindern in der Hortbetreuung.<br />
In 2010 wird gemäß Statistik Dr. Gottwald mit ca. 210 Schulkindern gerechnet; bei der gleichen Quote<br />
entspricht das ca. 10 Kinder weniger in der Betreuung. Wird hingegen die positive Annahme der Betreuung<br />
der letzten Jahre betrachtet, ist eher mit einer Zunahme der betreuten Kinder zu rechnen.<br />
3.3.4 Zukünftige Bautätigkeiten <strong>und</strong> weitere gesellschaftliche Planungen<br />
Die Gemeinde Pöcking plant in den nächsten Jahren weitere Baufläche auszuweisen.<br />
Bis 2015 sollen ca. 30-40 Wohnhäuser entstehen. Bei heutigem Bevölkerungs-Mix entspräche das ca. 5<br />
Kinder im Betreuungsalter von 2-9 Jahren. Da es sich jedoch um Neubauten handelt ist von einer höheren<br />
Kleinkinderanzahl auszugehen <strong>und</strong> eher mit 15-20 Kindern im Betreuungsalter zu rechnen.<br />
Die Anzahl der potentiellen Kinder ist jedoch sehr ungewiss, entspricht den abnehmenden Kinderzahlen<br />
<strong>und</strong> kompensiert diese nur zum Teil (siehe Zahlen weiter oben). Da die Ausweisung im Rahmen eines<br />
städtebaulichen Wettbewerbs stattfinden soll, ist darauf zu achten die Rahmendaten als Vorgabe den<br />
Planern mitzugeben.<br />
Die unter 3.3.2.1 diskutierten Aspekte ermöglichen eine langfristige Planung der Gesamtbetreuungssituation<br />
<strong>für</strong> Pöcking in Abhängigkeit der in den nächsten Monaten/Jahren getroffenen gesetzlichen Vorgaben.<br />
Die Basisversorgung ist in Pöcking bereits sehr gut ausgeprägt <strong>und</strong> vielen Gemeinden im Landkreis<br />
voraus. So besteht z. B. die Chance, die Planung eines Mehrgenerationenhauses in Zusammenarbeit<br />
mit den örtlichen Kinder-Betreuungseinrichtungen (Gemeinde als Träger zusammen mit den Kirchen <strong>und</strong><br />
externen Dienstleistern) so auszurichten, dass zukünftige Betreuungsformen in einem kombinierten Kinderhaus<br />
stattfinden können. Dauerhaft (30-Jahres Horizont) wird sich nur bei einer „Gesamtintegrierten<br />
Betreuung“ kostengerecht <strong>für</strong> Betreiber <strong>und</strong> Nachfrager eine hohe Qualität finanzieren lassen.<br />
Unter zukünftiger, integrierter Betreuungsform ist ein durchgängiges Konzept von der Krabbelgruppe<br />
über Mutter/Kind Gruppen, Krippe, Tagesmutter, Ganztagsschule, Jugendhaus zusammen mit den Ideen<br />
eines Mehrgenerationenhauses (Soziastationen, Tagespflege, Altenbetreuung etc.) zu verstehen<br />
<strong>für</strong> alle Altersgruppen <strong>und</strong> pflegebedürftige Personen.<br />
Die finanziellen Modelle, Voraussetzungen <strong>und</strong> Abhängigkeiten können aus obigen Daten abgeleitet werden.<br />
Sie könnten gerne durch den Autor bei der Präsentation der Analyse im Gemeinderat aufgezeigt werden .<br />
-ENDE-
Bürgermeister Alfred Ritter<br />
Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />
Gemeinde Hafenlohr<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
am Donnerstag, den 27. September 2007<br />
Fragenkatalog<br />
Antworten<br />
zum Thema<br />
„BayKiBiG“<br />
Die Antworten wurden von der Verwaltungsgemeinschaft<br />
97828 Marktheidenfeld (zuständig <strong>für</strong> insgesamt<br />
14 kleinere (je 20 bis 95 Kinder) Einrichtungen, in Zusammenarbeit<br />
mit der Mitgliedsgemeinde 97828 Hafenlohr,<br />
vertr. d. deren Kindergartenleiterin zusammengestellt.<br />
Fragenteil CSU<br />
1. DieKindergärten öffnen sich zunehmend <strong>für</strong> alle<br />
Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Vor allem entstehen<br />
verstärkt Kleinkindgruppen.<br />
2.1 Hoher Bürokratischer Aufwand. Kleine Gemeinden<br />
wissen um die Bedürfnisse Ihrer Einwohner.<br />
2.2 Ja<br />
2.2 Ausbaupläne sind nicht notwendig, da in unserem<br />
Bereich vor allem im ländlichen Raum Plätze<br />
vorhanden <strong>und</strong> frei sind. Jeder Bürgermeister versucht<br />
möglichst viele Einrichtungen in seiner Gemeinde<br />
zu halten. Jede Gemeinde, teilweise auch<br />
die Ortsteile haben noch einen Kindergarten. Dadurch<br />
werden auch keine Angebote außerhalb<br />
des Gemeindegebietes anerkannt, da es sich<br />
meistens um Einzelfälle handelt, <strong>für</strong> die kein dauerhafter<br />
Bedarf festgestellt werden kann. Die kleinen<br />
örtlichen Kindergärten sind auf jedes Kind<br />
angewiesen. Wenig Einsicht herrscht dann, wenn<br />
Anlage 21<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
genügend freie Plätze im eigenen Kindergarten<br />
frei sind <strong>und</strong> die Eltern ihr Kind trotzdem in eine<br />
auswärtige Einrichtung geben. Die kleinen Einrichtungen<br />
im Ort werden dadurch noch mehr geschwächt<br />
<strong>und</strong> können mit den Einrichtungen in<br />
Kleinstädten <strong>und</strong> Mittelzentren weder in Öffnungszeiten<br />
<strong>und</strong> päd. Angebot noch in der Gebührenhöhe<br />
konkurrieren.<br />
2.3 Nicht,wenn eigener Kindergarten nicht ausgelastet<br />
<strong>und</strong> damit in seiner Existenz gefährdet ist.<br />
2. Negative Entwicklungen durch die Wahlfreiheit<br />
der Eltern entstehen <strong>für</strong> kleine Gemeinde mit nur<br />
1 bis 2 Einrichtungen.<br />
3. Keine Veränderung feststellbar. Eine gewisse<br />
Routine hat sich eingestellt.<br />
4. DieÖffnungszeiten wurden teilweise ausgedehnt.<br />
Die Mittagsbetreuung wurde selbstverständlich.<br />
Die Schließtage (Ferien) wurden reduziert.<br />
Eltern fällt es schwer <strong>für</strong> 1 Jahr im Voraus zu buchen.<br />
Sie buchen während des Jahres meist<br />
nochmals 1-2 x um, weil sich die Familiensituation<br />
geändert hat.<br />
5. DieÖffnungszeiten von 10 Std, werden von wenigen<br />
aus genützt. Die Randzeiten von 7 Uhr <strong>und</strong><br />
bis 17 Uhr werden nur vereinzelt benötigt, aber<br />
trotzdem muss Personal zur Verfügung gestellt<br />
werden. Da wir vor dem Buchungssystem schon<br />
durchgehend geöffnet hatten waren unsere Öffnungszeiten<br />
nicht soviel anders wie jetzt.<br />
6. Unsere Einrichtungen nahmen vor dem neuen<br />
Gesetzt schon Kinder mit Behinderung auf, wenn<br />
dies möglich war, genauso handhabenden wir es<br />
mit Kindern unter 3 Jahren
236<br />
7. In kleinen Schritten bemühen wir uns den BEP<br />
umzusetzen<br />
8.1 Esgibt bei der Finanzierung Gewinner <strong>und</strong> Verlierer,<br />
wobei das System allgemein als gerechter<br />
empf<strong>und</strong>en wird. Allgemein keine großen Änderungen<br />
bei der Finanzierungshöhe.<br />
8.2 Beiden Betriebskosten erfolgt nach wie vor keine<br />
Finanzierung durch die großen freigemeinnützigen<br />
Träger. Bei Investitionen (1/3) hat sich keine Änderung<br />
ergeben.<br />
8.3 Esbesteht keine Bereitschaft Defizitverträge abzuschliessen<br />
(erfolgt dann jeweils über Gemeinderatsbeschluss,<br />
wenn Gründe dies rechtfertigen).<br />
9.1 Kleine Gemeinden mit nur einer oder zwei Einrichtungen,<br />
die dem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern<br />
ausgeliefert sind, empfinden diese Regelung<br />
als Zumutung.<br />
9.2 Kooperation mit insgesamt neun Gemeinden einer<br />
Verwaltungsgemeinschaft (insg. 14 Einrichtungen<br />
im Verb<strong>und</strong>) teilweise eingeführt.<br />
10. –<br />
11.1 DieEntwicklungstendenz bei Kindertageseinrichtungen<br />
im ländlichen Raum ist dahingehend, dass<br />
weniger Angebote gemacht werden können. Das<br />
BayKiBiG ermöglicht den Eltern Ihr Kind im oder<br />
zum Ort der Arbeitsstätte betreuen zu lassen. Dadurch<br />
wird der kleine Kindergarten im ländlichen<br />
Raum noch unflexibler.<br />
11.2 Es wurden Maßnahmen zur Vernetzung ergriffen<br />
11.3 –<br />
12.1 Information <strong>und</strong> Betreuung<br />
12.2 –<br />
13. –<br />
14. Weitergehende Betreuungsangebote müssen<br />
sich verstärkt auf die Bereitstellung von guten Abrechnungsprogrammen<br />
beziehen. Der Wust an<br />
Newsletter, Ausführungsverordnungen, Schreiben<br />
des StMAS, Leitfäden muss darin vereint <strong>und</strong> vereinheitlicht<br />
sein.<br />
15.1 Die Personalplanung richtet sich nach dem Anstellungsschlüssel<br />
aus. Dadurch wird fast immer<br />
mit befristeten Arbeitsverträgen gearbeitet.<br />
15.2 Eshaben sich keine Trägerverbünde gebildet, um<br />
eine Pool von Springerkräften zu bilden.<br />
16.1 Verleitet dazu seinen Anstellungsschlüssel am<br />
Rande der Förderfähigkeit zu fahren.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
16.2 Dadie meisten Einrichtungen in unserem Bereich<br />
nur so einen ausgeglichenen Haushalt erreichen.<br />
17. Den Anstellungsschlüssel senken, damit mehr<br />
Personal eingestellt werden kann. Denn wenn<br />
man gerade so in den Anstellungsschlüssel hineinfällt<br />
<strong>und</strong> es wird nach dem Schlüssel nicht<br />
mehr Personal gebraucht ist es <strong>für</strong> die Mitarbeiter<br />
schon ein Spagat den sie vollbringen müssen.<br />
Gruppenstärken vermindern damit man leichter<br />
den verschiedenen Altersgruppe gerecht werden<br />
kann. Verfügungszeit des Personals fest schreiben.<br />
18. Wir kooperierten mit der Gr<strong>und</strong>schule hier vor Ort<br />
schon immer. Wir stellten allerdings fest, dass die<br />
Kooperation sehr Personen abhängig ist. Deshalb<br />
stellten wir nach einem Personalwechsel an der<br />
Schule eine Verbesserung der Kooperation im<br />
Sinne von gegenseitiger Anerkennung <strong>und</strong> Wahrnehmung<br />
fest. Z.B. gemeinsame Veranstaltungen<br />
wie Erntedankfest, oder gemeinsamer Besuch<br />
von kulturellen Veranstaltungen, gegenseitige Besuche<br />
von Lehrern <strong>und</strong> Erziehern in Kiga bzw.<br />
Schule.<br />
19. Da wir zu wenig Migrantenkinder haben, hat noch<br />
keines unserer Kinder an den Vorkursen teilgenommen.<br />
Fragenteil SPD<br />
1.1 Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinden<br />
die notwendigen finanziellen Mittel zugewiesen<br />
bekommen – gut.<br />
1.2 SchwächtGemeinden mit nur einer kleinen (1-3<br />
Gruppen) Kindertageseinrichtung. „2 bis 3 gruppige“<br />
Kindergärten sollten höher finanziert werden.<br />
Die Landkindergartenregelung reicht nicht<br />
aus.<br />
2.1 Eigentlich ganz gut, da nun manche Standards<br />
festgeschrieben sind. Nur die Umsetzung wird<br />
noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Da auf<br />
Gr<strong>und</strong> des neuen BayKiBiG die Zeit fehlt sich so<br />
intensiv damit auseinander zu setzen wie es nötig<br />
wäre.<br />
2.2. Gruppenstärke sollte kleiner sein, oder der Anstellungsschlüssel<br />
sollte nach unten korrigiert<br />
werden. Denn einiges scheitert an den Rahmenbedingungen,<br />
wie Räume, Verlust der Verfügungszeit<br />
.<br />
2.2.1 In Zukunft sollten Leiterinnen auf ihre Aufgaben in<br />
einer Einrichtung vorbereitet werden, so wie Personalführung,<br />
EDV Verwaltung, entweder sollte<br />
dies ein Teil der Ausbildung in der FAKS sein oder<br />
dass man Zusatzqualifikationen erwerben kann,<br />
um <strong>für</strong> eine Leiterinnentätigkeit befähigt zu werden.<br />
Aber eine Universitätsausbildung halte ich nicht<br />
<strong>für</strong> unbedingt notwendig.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
3.1 Vorallem die Kindergartenleiterinnen <strong>und</strong> Kindergartensachbearbeiter<br />
klagen über die Bürokratie,<br />
die das neue Gesetz mit sich gebracht hat. Für<br />
die Arbeit am Kind (einschl. Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung)<br />
bleibt zu wenig Zeit.<br />
3.2 Da Öffnungszeit gleich Arbeitszeit ist, ist es sehr<br />
schwierig die Vor-<strong>und</strong> Nachbereitungszeit im Alltag<br />
unterzubringen. Es sind immer Kinder da auch<br />
in den Randzeiten, die sowieso nur von einer Person<br />
abgedeckt werden. Vor-<strong>und</strong> Nachbereitungszeit,<br />
sowie Anleitergespräche können nur von<br />
dem Dienst am Kind abgezweigt werden.<br />
Bei uns ist durch die langen Öffnungszeiten ein<br />
Schichtbetrieb entstanden, <strong>und</strong> es ist immer ein<br />
großer Aufwand Fehlzeiten auszugleichen egal<br />
welcher Art.<br />
Aus finanziellen Gründen können Fortbildungsveranstaltungen<br />
vom Jugendamt nicht alle Kindergärten<br />
in einem Jahr fortbilden. Beispiel um<br />
eine Veranstaltung <strong>für</strong> die die Qualitätssicherung<br />
(BEP) durchführen zu können waren 3 Jahre nötig,<br />
um alle Kindergärten fortzubilden. Auch wenn<br />
alle Kigas den BEP als Buch vorliegen haben,<br />
reicht dies <strong>für</strong> die Umsetzung alleine nicht aus.<br />
Alle Leiterinnen sollten eine umfassende Fort-<strong>und</strong><br />
Weiterbildung in Hinblick auf die Änderungen im<br />
Kindertagesstättengesetz erhalten. Vielleicht<br />
sollten alle Jahre einmal eine Veranstaltung in dieser<br />
Richtung sein. Außerdem sollten Fortbildungen<br />
<strong>für</strong> die Umsetzung des Bildungsplanes in<br />
genügender Anzahl angeboten werden, von den<br />
Jugendämtern.<br />
3.3. In die Ausbildungskonzepte gehörten gegenseitige<br />
Hospitationen angehender Lehrer im Kiga<br />
<strong>und</strong> Erzieher in der Schule. Somit jeder erhält jeder<br />
Einblick in den Arbeitsbereich des anderen.<br />
3.4 starkzugenommen. Hat allerdings auch mit der<br />
durchaus gewünschten stärkeren Verantwortung<br />
der Gemeinden zutun.<br />
4.1 --<br />
4.2 –<br />
4.3 –<br />
4.4.1 Wir haben gute Erfahrungen mit der Einzelintegration<br />
in unseren Kindergärten gemacht. Die Zusammenarbeit<br />
funktioniert. Mit der unterfränkischen<br />
Fördersystematik sind wir zufrieden. Das<br />
neu propagierte System der bayerischen Rahmenvereinbarung<br />
lehnen wir jedoch ab.<br />
4.5 –<br />
4.6 Diederzeitige Finanzierung ist <strong>für</strong> die Ausstattung<br />
der Einrichtung nicht ausreichend. Die Gemein-<br />
4.7 –<br />
237<br />
den müssen nun Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren<br />
betreuen. Die Kindergärten sind auf die Gruppe<br />
der Klein- <strong>und</strong> Schulkinder baulich sowie mit<br />
Einrichtungsgegenständen nicht vorbereitet.<br />
4.8 Das neue Gesetz zeigt jetzt schon Auswirkung<br />
auf die Arbeitsverträge. Es werden mehr Zeitverträge<br />
geschlossen.<br />
4.9 –<br />
4.10 –<br />
5.1 DieGastkindregelung ist aus der Sicht kleiner Gemeinden<br />
mit nur einer oder zwei Einrichtungen<br />
nicht zu be<strong>für</strong>worten.<br />
5.2 Wird als ausreichend erachtet.<br />
5.3 Ja<br />
5.4 Schwächung des ländlichen Raumes<br />
Fragenteil Bündnis 90/Die Grünen<br />
1. Monatlicher Anstellungsschlüssel (Auswirkung)<br />
Aktueller Stand:<br />
Wird der monatliche Mindest-Anstellungsschlüssel<br />
1/12,5 unterschritten, wird die Förderung <strong>für</strong><br />
diesen Monat komplett gestrichen.<br />
Ein Monat Verlust der Förderung bedeutet <strong>für</strong><br />
z.B. einen Kindergarten mit ca. 90 Kindern ca.<br />
20.000 � weniger Zuschuss!!!<br />
Änderungsvorschlag:<br />
Bei Unterschreitung des Anstellungsschlüssels ist nur<br />
eine anteilmäßige Kürzung der Förderung in der Höhe<br />
der überschrittenen Buchungszeiten akzeptabel.<br />
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb diese Unterschreitung<br />
entstehen könnte:<br />
– z.B. gegen Ende des Kiga-Jahres, oder aufgr<strong>und</strong> der<br />
Eintritte von Kindern, die noch keine 3 Jahre alt sind,<br />
aber bald dieses Alter erreichen. Der Träger muss vor<br />
Ort, entsprechend der jeweiligen konkreten Situation<br />
entscheiden können, ob zusätzliches Personal <strong>für</strong> kurze<br />
Zeit benötigt wird bzw. sinnvoll ist.<br />
– evtl. Übertragungsfehler bei der Eingabe der Kinder<strong>und</strong><br />
Personaldaten in das Verwaltungsprogramm oder<br />
anderer Planungsunterlagen würden sich nicht katastrophal<br />
auswirken.<br />
Jährlicher Anstellungsschlüssel<br />
Aktueller Stand:<br />
Der jährlich Anstellungsschlüssel spielt nur eine untergeordnete<br />
Rolle bei den Ferienzeiten. (Ursprünglich hatte<br />
dieser Schlüssel größere Auswirkung.)
238<br />
Änderungsvorschlag:<br />
Dieser kann als Regulativ zum monatl. Anstellungsschlüssel<br />
angesetzt werden.<br />
Wenn der jährliche Anstellungsschlüssel eingehalten ist,<br />
sollten z.B. 4 Monate Überschreitung möglich sein. Begründung:<br />
Jeder Kindergarten hat die Problematik, dass<br />
zu Beginn des Kiga-Jahres wesentlich weniger Kinder<br />
im Kiga sind, als gegen Ende des Kiga-Jahres (siehe<br />
auch Punkt 5).<br />
Empfohlener Anstellungsschlüssel 1/10<br />
Um diesen Anstellungsschlüssel in die Wirklichkeit umsetzen<br />
zu können, muss entweder der Basiswert erheblich<br />
erhöht werden, oder die Eltern müssen entsprechend<br />
hohe Elternbeiträge zahlen.<br />
Welcher Elternbeitrag wird den Eltern zugemutet?<br />
Hier ist eine eindeutige politische Positionierung erforderlich.<br />
Die ggf. notwendigen erheblichen Erhöhungen<br />
dürfen das Ehrenamt nicht als „Sündenbock“<br />
erscheinen lassen.<br />
Fehlzeiten-Anstellungsschlüssel<br />
Aktueller Stand:<br />
Es werden die Fehlzeiten verschiedener Mitarbeiter als<br />
eine gesamte Fehlzeit bewertet.<br />
Zur Zeit gilt nach meinem Kenntnisstand: Sind 20 Arbeitstage<br />
(summierte Fehltage aller Mitarbeiter) überschritten,<br />
wird ab dem 21. Tag <strong>für</strong> diesen <strong>und</strong> <strong>für</strong> jeden<br />
weiteren Tag die Jahresförderung gemindert um 1/220<br />
(220 Arbeitstage im Jahr).<br />
D.h. <strong>für</strong> diese Tage bekommt der Kiga keinen<br />
Cent!!!<br />
Zudem fordern Eltern <strong>und</strong> Gemeinden, dass die Einrichtungen<br />
möglichst keine Schließtage mehr haben<br />
sollen. Kommt man dieser Forderung nach, müssen<br />
dann natürlich Überst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Urlaub während<br />
des normalten Betriebes abgebaut werden. Hier ist<br />
dann die Gefahr gross die Fehlzeitenregelung zu<br />
verletzen. Einrichtungen die zum Wohl von Familie<br />
<strong>und</strong> Beruf arbeiten werden quasi auch noch da<strong>für</strong><br />
bestraft.<br />
Änderungsvorschlag:<br />
Auch hier kann nur eine Kürzung entsprechend der<br />
überschrittenen Buchungszeiten (siehe Punkt 1) vertretbar<br />
sein.<br />
Es sollte auch berücksichtigt werden, ob es sich um<br />
verschiedene Mitarbeiter handelt.<br />
Wenig Schließzeiten sollten honoriert werden.<br />
Wirtschaftliche Situation<br />
Aus organisatorischen <strong>und</strong> pädagogischen Gründen<br />
muss es möglich sein, den Dienstplan, die Öffnungszeiten,<br />
besondere Angebote <strong>und</strong> sonstige Serviceleistungen<br />
des Kindergartens über ein Kiga-Jahr entsprechend<br />
der Konzeption konstant halten zu können. Hierzu<br />
ist ein Mindestmaß an Personalst<strong>und</strong>en nötig!<br />
Jeder Kiga hat die Problematik, dass zu Beginn des<br />
Kiga-Jahres wesentlich weniger Kinder im Kiga sind<br />
(Einschulung im Sept.), als gegen Ende des Kiga-Jahres.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Eine Unterschreitung der Mindest-Personalst<strong>und</strong>en<br />
führt dazu, dass die geforderte Qualität des Erziehungs<strong>und</strong><br />
Bildungsplans auf der Strecke bleibt!<br />
Die „wirtschaftliche Situation“ muss gerade <strong>für</strong> die<br />
ersten Monate des Kiga-Jahres wesentlich verbessert<br />
werden, damit kein Personalabbau zwischenzeitlich<br />
notwendig wird.<br />
Die bisher aufgemachte Rechnung ist zu einfach: Proportionalität<br />
= benötigtes Fachpersonal / Kinder!!<br />
Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> „verhaltensauffällige <strong>und</strong><br />
schwierige Kinder“<br />
Aktueller Stand:<br />
Die Gruppe der „verhaltensauffälligen <strong>und</strong> schwierigen<br />
Kinder“ bleiben bezüglich des Gewichtungsfaktors unberücksichtigt.<br />
Gemeint sind Kinder, die aus verschiedenen<br />
Gründen wesentlich mehr Zuneigung, Anerkennung<br />
<strong>und</strong> gezielte Förderung benötigen.<br />
Änderungsvorschlag:<br />
Es muss möglich sein, in Absprache mit dem Jugendamt<br />
solche Kinder z.B. mit dem „Gewichtungsfaktor 2“<br />
zu führen oder entsprechende Zusatzzahlungen einzuführen.<br />
Elternfre<strong>und</strong>lichkeit<br />
Eltern müssen in der heutigen Zeit flexibel sein, um den<br />
Spagat zwischen Familie <strong>und</strong> Beruf zu meistern. Eltern<br />
wissen nicht Jahre vor dem „Tag X“ welche Buchungszeit<br />
sie wann benötigen. Junge Eltern sind überfordert!<br />
Der Trägerverein benötigt aber nach den Vorgaben des<br />
neuen Gesetzes genau diese Informationen, um den<br />
Personaleinsatz <strong>und</strong> die Finanzierung regelgerecht planen<br />
zu können.<br />
2.1 Meiner Meinung nach hatten die Eltern mehr Freiheiten<br />
als die Förderung noch Gruppen bezogen<br />
war. Sie konnten ihr Kind den ganzen Tag in den<br />
Kindergarten bringen ohne sich auf eine bestimmte<br />
Zeit festzulegen. Wenn der Kindergarten<br />
sich streng an die Vorgaben hält, geht den Eltern<br />
jede Flexibilität verloren, da sie nicht mehr St<strong>und</strong>en<br />
buchen können als sie tatsächlich brauchen.<br />
Die Qualität der pädagogischen Arbeit geht in sofern<br />
verloren, dass die Vorbereitungszeit nicht fest<br />
vorgeschrieben ist <strong>und</strong> somit wiederum von der<br />
Zeit der Kinder abgeht. Denn wenn Arbeitszeit,<br />
gleich Öffnungszeit ist muss die Verfügungszeit<br />
zu Vorbereiten der pädagogischen Arbeit irgendwo<br />
abgezwackt werden, also an der Zeit am<br />
Kind.<br />
4.2.1 Nein, da es auch immer mehr nicht Migrantenkinder<br />
gibt die einer sprachlichen Förderung bedürfen<br />
oder verhaltensauffällige Kinder, <strong>für</strong> diese<br />
Kinder erhält man keinen erhöhten Gewichtungsfaktor<br />
aber man braucht <strong>für</strong> die Förderung dieser<br />
Kinder mehr Zeitaufwand <strong>für</strong> Beobachtung, Förderplanerstellung<br />
usw.<br />
4.4.1 Schwer <strong>für</strong> die Eltern, da sich an der Familiensituation<br />
sich doch im laufe eines Jahres vieles än-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
dern kann. Fürs Personal fehlt die Planungssicherheit,<br />
da man nicht weis ob man im kommenden<br />
Kindergartenjahr den gleichen Personalschlüssel<br />
hat wie im laufenden Jahr. Falls die Eltern<br />
anders buchen sollten.<br />
4.4.3 Anstellungsschlüssel senken, festschreiben der<br />
Vor-<strong>und</strong> Nachbereitungszeit<br />
4.5.1 Es ist <strong>für</strong> das Personal Jahr <strong>für</strong> Jahr unsicher, ob<br />
der Arbeitsplatz erhalten bleibt, welche Arbeitszeiten<br />
sie haben, ob Vollzeit oder Teilzeit, oder<br />
St<strong>und</strong>enreduziert. Wenn die Arbeitszeiten gekürzt<br />
werden müssen, wird automatisch auch das Gehalt<br />
gekürzt.<br />
4.6.3.1 1:10<br />
4.7.1 Integration ist möglich, aber nur wenn es vielleicht<br />
1-2 Kinder mit Handycabs ,wenige unter 3 Jahren<br />
239<br />
<strong>und</strong> die überwiegende Zahl der Kinder ohne Behinderung<br />
ist. In einer Gruppe von vielleicht 20<br />
Kindern.<br />
4.8.1 Da es eine Mindestbegrenzung gibt, ist es auf<br />
dem Land so gut wie nicht möglich Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
in einen Sprachförderkurs<br />
unter zubringen. Die Sprachförderung muss dann<br />
vor Ort im Kiga durchgeführt werden.<br />
11.1 Es wäre empfehlenswert, wenn es <strong>für</strong> Kommunale<br />
Kindergärten eine Fachberatung installiert<br />
würde, die 3x im Jahr alle Leitungen einlädt um<br />
über die neusten Entwicklungen vom BAYKIBIG<br />
zu informieren, ähnlich wie andere Fachverbände<br />
die auch haben siehe Caritasverband. Für Kommunale<br />
Kindergärten ist zwar das Jugendamt zuständig,<br />
aber die Aufgaben des Jugendamtes<br />
sind so vielfältig, dass <strong>für</strong> eine solche Beratung<br />
keine Zeit bleibt.
Petra Grimm<br />
Landratsamt Regensburg<br />
Kreisjugendamt<br />
Statement zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong><br />
<strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> am Donnerstag,<br />
den 27. September 2007, zum Thema Bay-<br />
KiBiG<br />
Fragenteil der CSU-Fraktion:<br />
1. Positive Auswirkungen des BayKiBiG<br />
Seit Einführung des BayKiBiG befassen sich die<br />
Gemeinden intensiv mit dem Betreuungsbedarf der<br />
Kinder vor Ort.<br />
Es besteht mehr Kontakt zwischen den Kindertageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> den Gemeinden.<br />
Die Gemeinden haben ein sehr großes Interesse<br />
daran, dass die Einrichtungen vor Ort die Bedürfnisse<br />
der Eltern abdecken können <strong>und</strong> sind deshalb<br />
bereit, diese in vielfältiger Weise zu unterstützen.<br />
Das Betreuungsangebot <strong>für</strong> die Kinder wurde <strong>und</strong><br />
wird ausgebaut.<br />
Die Sprachförderung der Migrantenkinder wurde<br />
intensiviert. Es wurde in Einrichtungen mit vielen<br />
Migrantenkindern zusätzliches Personal angestellt.<br />
Große Einrichtungen konnten ebenfalls zusätzliches<br />
Personal anstellen.<br />
Die Einrichtungen erstellten Konzeptionen <strong>und</strong><br />
zeigen dadurch ihre Leistungen transparent nach<br />
außen auf.<br />
Die Kindertagesstätten setzen sich mit den Bedürfnissen<br />
vor Ort auseinander, passen ihre Öffnungszeiten<br />
entsprechend an <strong>und</strong> öffnen sich <strong>für</strong> Kinder<br />
anderer Altersgruppen.<br />
Das Abrechnungsverfahren ist einfacher geworden.<br />
Allerdings ist es durch die Gastkinderregelung genauso<br />
zeitintensiv wie das Personalkostenzuschussverfahren.<br />
Anlage 22<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bewerte ich das BayKiBiG als positiv.<br />
Es gibt allerdings in einzelnen Bereichen noch<br />
Nachbesserungsbedarf.<br />
2. Die Gemeinden benötigen <strong>für</strong> die Durchführung<br />
einer qualifizierten Bedarfsplanung die Unterstützung<br />
durch die übergeordneten Behörden. Es ist<br />
sehr aufwendig, wenn sich jede einzelne Gemeinde<br />
selbst um eine qualifizierte Bedarfsplanung bemühen<br />
muss, da der Vollzug des BayKiBiG in den<br />
Gemeinden ein Aufgabenbereich von vielen ist.<br />
Der vom <strong>Sozial</strong>ministerium zur Verfügung gestellte<br />
Elternfragebogen wird aus meiner Sicht <strong>für</strong> ungeeignet<br />
gehalten, da er viel zu umfangreich <strong>und</strong><br />
schlecht auszuwerten ist. Hier sollte das Ministerium<br />
einen „Profi“ beauftragen <strong>und</strong> einen Musterfragebogen<br />
mit Auswertungsprogramm <strong>für</strong> ganz<br />
Bayern erstellen.<br />
Die Bedarfsplanungen führen im Landkreis Regensburg<br />
zu konkreten Ausbauplänen.<br />
Es wird zur Zeit festgestellt, dass bei Umfragen geringere<br />
Wünsche nach Betreuungsbedarf <strong>für</strong> Kinder<br />
unter drei Jahren <strong>und</strong> Schulkinder angegeben<br />
werden als nach Eröffnung einer Einrichtung vorhanden<br />
sind.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird es von den Gemeinden akzeptiert,<br />
dass die Eltern eine Auswahlmöglichkeit zwischen<br />
verschiedenen Trägern haben. Allerdings<br />
haben die Gemeinden sehr großes Interesse daran,<br />
dass die Eltern die Einrichtungen vor Ort besuchen,<br />
die von den Gemeinden in der Regel mit großem<br />
finanziellen Aufwand betrieben bzw. unterstützt<br />
werden.<br />
3. Im Bereich der Bedarfsplanungen <strong>und</strong> der Gastkinderregelungen<br />
besteht bei den Gemeinden großer<br />
Beratungsbedarf.
242<br />
4. Von Seiten der Einrichtung wird an das Landratsamt<br />
zurückgemeldet, dass die Eltern sehr viele Umbuchungen<br />
vornehmen. Zum Teil haben Träger begonnen,<br />
Umbuchungsgebühren zu erheben bzw.<br />
Fristen <strong>für</strong> die Umbuchungen festzulegen, damit<br />
der Verwaltungsaufwand nicht ins Unermessliche<br />
steigt.<br />
5. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen haben sich<br />
verlängert.<br />
6. Die Bereitschaft der Einrichtung ist gestiegen,<br />
Kinder mit drohender Behinderung, Kinder unter<br />
drei Jahren <strong>und</strong> Schulkinder aufzunehmen. Allerdings<br />
muss festgestellt werden, dass sich die Einrichtungen<br />
im Vorfeld nicht genügend Gedanken<br />
über die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder<br />
machen. Vielfach wurden die Kinder aufgenommen,<br />
um an die erhöhte Förderung zu kommen. Hierdurch<br />
ist zur Qualitätssicherung ein erheblicher erhöhter<br />
Beratungsbedarf von Seiten der Aufsichtsbehörden<br />
entstanden.<br />
7. Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird als gut bewertet<br />
<strong>und</strong> in der Praxis auch umgesetzt. Die derzeit<br />
anlaufende Kampagne des <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />
„Dialog Bildung“ wird sehr positiv aufgenommen.<br />
Kindergartenteams können durch diese Kampagne<br />
viertägige kostenlose Fortbildungen zum Bildungs<strong>und</strong><br />
Erziehungsplan erhalten. Es besteht noch Beratungsbedarf<br />
in den Einrichtungen.<br />
Der Plan wird in den Kommunen kaum diskutiert. Er<br />
erleichtert auch die Argumentation der Träger nicht,<br />
bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung<br />
von den Gemeinden zu erhalten.<br />
Die Gemeinden müssen neben ihrem kommunalen<br />
Anteil in der Regel einen sehr hohen Anteil vom Defizit<br />
übernehmen. Deshalb sind sie sehr darauf bedacht,<br />
dass sich das Defizit im Rahmen hält. Dies<br />
ist am leichtesten durch die Senkung der Personalkosten<br />
möglich.<br />
Nach internen Auskünften des <strong>Sozial</strong>ministeriums<br />
scheint der Basissatz nicht <strong>für</strong> die Finanzierung des<br />
vom <strong>Sozial</strong>ministerium empfohlenen Anstellungsschlüssels<br />
von 1:10auszureichen. Wenn die Gemeinden<br />
<strong>und</strong> die Träger einen Anstellungsschlüssel<br />
um1:10realisieren möchten, bedeutet dies einen<br />
erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand<br />
sowohl <strong>für</strong> die Träger als auch <strong>für</strong> die Gemeinden.<br />
Hier wäre eine Anpassung des Basissatzes wünschenswert.<br />
8. Bisher haben sich Träger nicht von Kindertageseinrichtungen<br />
zurückgezogen. Die Gemeinden<br />
schlossen bei uns im Landkreis Regensburg bereits<br />
vor Einführung des BayKiBiG nahezu mit jeder Einrichtung<br />
einen Defizitvertrag ab. Die Defizite haben<br />
sich zum Teil erhöht <strong>und</strong> zum Teil verringert. Es ist<br />
aber eine Tendenz erkennbar, dass sich die Defizite<br />
kleinerer Gemeinden erhöhen.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
9. Die Gastkinderregelungen führen zu einem erheblichen<br />
Verwaltungsaufwand. Die Anträge werden<br />
zum Teil in den Gemeinderatssitzungen behandelt<br />
<strong>und</strong> müssen somit auf die Tagesordnung gesetzt<br />
werden. Es müssen Bescheide erlassen, Abschlagszahlungen<br />
angewiesen <strong>und</strong> die Endabrechnung<br />
vorgenommen werden.<br />
10. Die gemeinsamen Empfehlungen zur Gewährung<br />
des Faktors 4,5 plus X bei der Betreuung behinderter<br />
Kinder in Integrativen Kindertageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> die Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung<br />
<strong>für</strong> den Leistungstyp: Teilstationäre Angebote<br />
zur Tagesbetreuung <strong>für</strong> behinderte oder von<br />
Behinderung bedrohter Kinder im Sinne des § 53<br />
SGB XII in Kindertageseinrichtungen im Sinne des<br />
Artikel 2 Abs. 1 BayKiBiG haben die Situation der<br />
integrativen Gruppen sehr verbessert. Mit diesen<br />
Regelungen können gute pädagogische Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> Integration geschaffen werden. Die Kooperationsbereitschaft<br />
mit dem Bezirk Oberpfalz ist<br />
als sehr gut zu bewerten.<br />
Bei der Einzelintegration ergeben sich vielfach Probleme,<br />
da die Träger zum Teil nicht bereit oder in<br />
der Lage sind, die Gruppenstärke zu reduzieren<br />
oder zusätzliches Personal einzustellen. Hier ist intensiver<br />
Unterstützungs- <strong>und</strong> Beratungsbedarf<br />
durch die Aufsichtsbehörden notwendig.<br />
11. Für kleinere Einrichtungen in kleinen Gemeinden ist<br />
die Sicherstellung der Finanzierung sehr schwierig.<br />
Kleinere Einrichtungen haben nur beschränkt Personal<br />
zur Verfügung. Es ist schwer, die Betreuung<br />
der Kinder in Randzeiten anzubieten, da diese nur<br />
sehr wenig Kinder benötigen. Andererseits müssen<br />
die Einrichtungen diese Randzeiten anbieten, da sie<br />
ansonsten <strong>für</strong> die Eltern noch unattraktiver werden.<br />
Es ist festzustellen, dass gerade kleinere Einrichtungen<br />
einen Spagat zwischen Öffnungszeiten,<br />
guter pädagogischer Arbeit <strong>und</strong> Finanzierbarkeit<br />
machen müssen. Zum Teil müssen gerade kleinere<br />
Gemeinden erheblich größere Defizite in Kauf<br />
nehmen, um das Angebot vor Ort weiter aufrecht<br />
erhalten zu können. Dies trifft die kleineren Gemeinden<br />
besonders hart, da diesen in der Regel<br />
weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen.<br />
Im Landkreis Regensburg wurden bisher keine<br />
Spielgruppen in die Förderung mit einbezogen.<br />
12. Als großes Problem stellt sich derzeit heraus, dass<br />
Träger, die Verwaltungsaufgaben noch mehr als<br />
früher auf die Einrichtungsleitungen übertragen.<br />
Vielfach sind die Trägervertreter mit dem neuen<br />
EDV-Verfahren überfordert. Viele Träger werden von<br />
privaten ehrenamtlichen Personen vertreten, die<br />
sich sowohl im Bereich der EDV als auch inhaltlich<br />
mit dem Abrechnungsverfahren überfordert fühlen.<br />
Deshalb übergeben sie die Verantwortung an die<br />
Leitungen, die dadurch noch wesentlich mehr Zeit<br />
als bisher im Büro verbringen. Besonders ist zu bemerken,<br />
dass alle die Gefahr der möglichen Förderkürzung<br />
auf Gr<strong>und</strong> Nichteinhaltung des Anstel-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
lungsschlüssels, des Qualifikationsschlüssels <strong>und</strong><br />
der Vierwochenfrist <strong>für</strong>chten. Diese Verantwortung<br />
möchte niemand übernehmen. Es ist von Seiten der<br />
Aufsichtsbehörden deshalb sehr wichtig, immer<br />
wieder die Träger an ihre Pflichten zu erinnern <strong>und</strong><br />
da<strong>für</strong> einzutreten, dass den Leitungen entsprechende<br />
zusätzliche Arbeitszeit zugebilligt wird,<br />
wenn diese Aufgaben der Träger übernehmen.<br />
13. Das BayKiBiG hat im Landkreis Regensburg enorm<br />
zum Ausbau der Tagespflege beigetragen. Wir<br />
setzen diesbezüglich die Vorgaben des BayKiBiG<br />
vollständig um <strong>und</strong> haben inzwischen ca. 60 Tagesmütter<br />
qualifiziert. Großtagespflege wird im Landkreis<br />
Regensburg derzeit noch nicht angeboten.<br />
Gegenwärtig ist dem Kreisjugendamt nichts bekannt,<br />
dass pädagogische Kräfte die Möglichkeit<br />
wahrnehmen, in Kindertageseinrichtungen Randzeiten<br />
zu betreuen. In der Regel ist der St<strong>und</strong>ensatz,<br />
den sie da<strong>für</strong> vom Jugendamt erhalten, zu<br />
gering.<br />
Im Bereich der Tagespflege hat sich das BayKiBiG<br />
sehr bewährt.<br />
Ein großes Problem ergibt sich zur Zeit mit der ab<br />
01.01.2008 vorgesehenen Besteuerung des Tagespflegegeldes<br />
<strong>und</strong> den damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen<br />
Regelungen.<br />
14. Die Beratungen <strong>und</strong> Informationen durch das Bayerische<br />
Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen wird als gut bewertet. Allerdings<br />
ist es sicherlich aufgr<strong>und</strong> der enormen Arbeitsbelastung<br />
im <strong>Sozial</strong>ministerium nicht immer<br />
möglich, alle Informationen fristgerecht <strong>und</strong> umfassend<br />
an alle Beteiligten weiter zu geben. Trotzdem<br />
muss herausgestellt werden, dass man bei Anrufen<br />
immer sofort kompetente Antwort erhält. Es muss<br />
anerkannt werden, unter welchem zeitlichen <strong>und</strong><br />
politischen Druck die Mitarbeiter im <strong>Sozial</strong>ministerium<br />
arbeiten müssen. Die von Seiten der Landratsämter<br />
gewünschten regelmäßigen Dienstbesprechungen<br />
werden vom <strong>Sozial</strong>ministerium angeboten.<br />
15. Die Personalplanungen haben sich derzeit noch<br />
nicht verändert. Die Trägerverbände beginnen nun<br />
darüber nachzudenken, Springerkräfte einzustellen<br />
<strong>und</strong> diese trägerübergreifend einzusetzen. Die<br />
Träger machen von den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten,<br />
die Arbeitszeit zu flexibilisieren, Gebrauch.<br />
16. Der Anstellungsschlüssel ist nur zum Teil aussagekräftig.<br />
Gerade in Krippen kann sehr schwer nachvollzogen<br />
werden, ob die genehmigte Platzzahl eingehalten<br />
wird. Wenn in Randzeiten weniger Kinder<br />
anwesend sind, können theoretisch in den Hauptzeiten<br />
diese Zeiten durch die Aufnahme von mehr<br />
Kindern als erlaubt ausgeglichen werden, ohne<br />
dass es im Anstellungsschlüssel auffällt. Hier<br />
müssen sich die Aufsichtsbehörden bei einigen wenigen<br />
Trägern bezüglich der Überprüfbarkeit der<br />
243<br />
Einhaltung der Betriebserlaubnis noch Gedanken<br />
machen.<br />
Sowohl Träger als auch Gemeinden, die einen<br />
hohen Anstellungsschlüssel haben, streben diesen<br />
aus finanziellen Gründen an.<br />
17. Kinder unter drei Jahren sollten mit mindestens<br />
dem dreifachen Gewichtungsfaktor gefördert<br />
werden.<br />
Der Anstellungsschlüssel sollte auf max. 1:10 herabgesetzt<br />
werden. Empfohlen sollten 1:8 werden.<br />
Außerdem sollte der Anteil der pädagogischen<br />
Fachkräfte erhöht werden.<br />
In Horten sollten ausschließlich pädagogische<br />
Fachkräfte (<strong>Sozial</strong>pädagogen/innen, Erzieher/innen)<br />
arbeiten.<br />
Zudem wäre es wichtig, dass jede Einrichtung einen<br />
festen Fachdienst (<strong>Sozial</strong>pädagogen, Psychologen,<br />
Heilpädagogen, etc.) abhängig von der Kinderzahl<br />
erhält, um sie bei schwierigen Kindern <strong>und</strong> Eltern<br />
konkret zu unterstützen.<br />
Der Basissatz muss soweit erhöht werden, dass der<br />
empfohlene Anstellungsschlüssel finanziert werden<br />
kann.<br />
18. Die Kooperation zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />
ist unterschiedlich. Allerdings ist festzustellen,<br />
dass sie in den letzten Jahren erheblich verbessert<br />
<strong>und</strong> intensiviert wurde. Sowohl von Seiten<br />
der Schulen als auch von Seiten der Einrichtungen<br />
besteht im Landkreis Regensburg gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
großes Interesse an der Zusammenarbeit.<br />
19. Die Erfahrungen zu den Vorkursen <strong>für</strong> Migrantenkindern<br />
sind sehr gut. Betroffene Eltern betrachten<br />
diese Kurse inzwischen als positiv. Bei Einführung<br />
der Kurse bestand bei den Eltern oftmals die Angst<br />
vor Selektierung.<br />
Allerdings wäre es wünschenswert, dass sowohl<br />
die Schulen als auch die Einrichtungen gemeinsam<br />
Fortbildungen erhalten, um Informationen zu bekommen,<br />
wie sie die Kinder fördern können. Es<br />
sollte da<strong>für</strong> ein Konzept entwickelt werden. Vielfach<br />
sind sowohl Erzieherinnen als auch Lehrkräfte mit<br />
den neuen Aufgaben überfordert <strong>und</strong> vollkommen<br />
auf sich gestellt. Im Landkreis Regensburg <strong>und</strong> in<br />
der Stadt Regensburg gibt es seit mehreren Jahren<br />
spezielle Fortbildungen <strong>für</strong> Erzieher <strong>und</strong> Lehrkräfte,<br />
die Vorkurse durchführen. Diese Kosten werden<br />
vom Landratsamt Regensburg, der Stadt Regensburg<br />
<strong>und</strong> dem Schulamt anteilmäßig bezahlt.<br />
Hierbei können auch Absprachen über die tatsächliche<br />
Umsetzung des Konzepts erfolgen. Wichtig<br />
ist, dass die Förderung in den Kindergärten <strong>und</strong> in<br />
den Schulen aufeinander angepasst ist. Hier ist<br />
noch eine inhaltliche Unterstützung erforderlich.
244<br />
Fragenteil der SPD-Fraktion<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Den Rechtsanspruch <strong>für</strong> alle Kinder auf<br />
Ganztagsbetreuung vom ersten Geburtstag<br />
bis zum Schuleintritt be<strong>für</strong>worte ich, wenn<br />
die Qualität sichergestellt ist. Bei einem Gewichtungsfaktor<br />
von „2“ <strong>für</strong> Kinder unter drei<br />
Jahren <strong>und</strong> damit bei zwei Kräften <strong>für</strong> zwölf<br />
Kinder ist <strong>für</strong> mich auf Gr<strong>und</strong> der besonderen<br />
Bedürfnisse dieser kleinen Kinder die Qualität<br />
nicht gesichert.<br />
1.2 Siehe Ausführungen zu Frage 11 der CSU-<br />
Fraktion.<br />
2. Bayerischer Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsplan<br />
2.1 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan wird nach<br />
zwei Jahren Praxiserfahrungen sehr gut beurteilt.<br />
2.2 Es ist zum Teil sehr schwierig unter den derzeitigen<br />
Rahmenbedingungen des BayKiBiG den<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan umzusetzen.<br />
Das Erzieher-Kind-Verhältnis dürfte maximal 1 :<br />
10 sein <strong>und</strong> die Gruppen sollten maximal 20<br />
Kinder betragen. Bei Aufnahme von Kindern<br />
unter drei Jahren sollten maximal 15 bis 17<br />
Kinder in der Gruppe aufgenommen werden<br />
dürfen. Ebenso sollte bei Behindertenintegration<br />
die Kinderzahl reduziert werden.<br />
2.2.1<br />
Leitungen sollten einen Zusatzkurs bezüglich<br />
„Leitung“ vorweisen können. Gr<strong>und</strong>sätzlich reichen<br />
Qualifizierung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
aus. Die Leitungen benötigen auf Gr<strong>und</strong> der<br />
vielfältigen Aufgaben mehr Zeit außerhalb ihres<br />
„Dienstes am Kind“. Bei großen Einrichtungen<br />
ab 125 Kindern sollte die Leitung freigestellt<br />
werden.<br />
2.3 Der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan <strong>für</strong> unter<br />
Dreijährige könnte besser ausgearbeitet<br />
werden. Die Gr<strong>und</strong>sätze sind allerdings enthalten.<br />
Eine Weiterentwicklung <strong>für</strong> über Sechsjährige,<br />
insbesondere unter dem Aspekt der<br />
Zusammenarbeit von Kindergarten <strong>und</strong> Hort<br />
wird nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten. Hier finden<br />
bereits Kontakte statt.<br />
3. Ausbildung/Erzieher<br />
1.1 Die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen <strong>und</strong><br />
Erzieher haben sich verschlechtert. Durch die<br />
Möglichkeit der Eltern, bestimmte Öffnungszeiten<br />
nach ihrem Bedarf zu buchen, gibt es<br />
kaum noch Randzeiten, in denen weniger<br />
Kinder vorhanden sind. Dadurch hat sich die<br />
Verfügungszeit des Personals erheblich verringert.<br />
Auch kommen immer mehr zusätzliche<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Aufgaben auf das Personal zu, z. B. Zusammenarbeit<br />
Schule, Vorkurse, Elterngespräche,<br />
Dokumentation, Kooperation mit anderen<br />
Stellen, so dass es <strong>für</strong> das Personal sehr<br />
schwierig ist, in der zur Verfügung stehenden<br />
Arbeitszeit die Aufgaben zu bewältigen <strong>und</strong><br />
sich darauf vorzubereiten. In der Regel kann<br />
das Personal an den gewünschten Fortbildungsveranstaltungen<br />
teilnehmen. Außerdem<br />
steigen die Anforderungen durch die Senkung<br />
des durchschnittlichen Alters der Kinder, die Altersmischung<br />
<strong>und</strong> die Behindertenintegration.<br />
Bei Einführung des Kindergartengesetzes 1972<br />
besuchten max. 25 – 28 Kinder in der Regel im<br />
Alter von vier bis sechs Jahren die Kindergärten,<br />
weil es damals üblich war, die Kinder max. zwei<br />
Jahre in den Kindergarten zu schicken. In den<br />
letzten Jahren wurden im September die Kinder<br />
aufgenommen, die im Laufe des vorangegangenen<br />
Jahres drei Jahre alt geworden waren.<br />
Die jüngsten Kinder waren somit im September<br />
um 3,5 Jahre alt. Nun werden Kinder bereits vor<br />
ihrem dritten Geburtstag aufgenommen. Wenn<br />
die Kinder drei Jahre alt werden, werden die frei<br />
werdenden Plätze (Wegfall der Doppelzählung<br />
der Kinder unter drei Jahren bei der lt. Betriebserlaubnis<br />
zugelassenen Plätze) mit anderen<br />
Kindern wieder belegt. Dies hat zur Folge, dass<br />
die Arbeitsbelastung erheblich gestiegen ist.<br />
Es ist festzustellen, dass Einrichtungen, die besonders<br />
gute Arbeit leisten, dazu ein erhebliches<br />
zusätzliches ehrenamtliches Engagement<br />
aufbringen. Ohne dieses Engagement könnten<br />
sie diese gute Leistung nicht erbringen, an dem<br />
andere Einrichtungen messen lassen müssen.<br />
Dieses ehrenamtliche Engagement kann allerdings<br />
nicht von allen verlangt <strong>und</strong> erwartet<br />
werden.<br />
3.2 Dringend erforderlich sind Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen<br />
<strong>für</strong> Erzieherinnen im Bereich der Aufnahme<br />
von Kindern unter drei Jahren.<br />
3.3 Gr<strong>und</strong>schullehrkräfte müssen derzeit mehrere<br />
Wochen Praktikum absolvieren, bevor sie ihr<br />
Studium beginnen. Einen Teil dieses Praktikums<br />
sollten Lehrkräfte in Kindertageseinrichtungen<br />
verbringen müssen. Im Bereich Regensburg<br />
gibt es diesbezüglich bereits Verhandlungen<br />
mit der Universität Regensburg. Ebenso sollten<br />
Erzieher <strong>und</strong> Erzieherinnen in ihrer Ausbildung<br />
ein Praktikum an einer Gr<strong>und</strong>schule ableisten.<br />
3.4 Nach Rückmeldung der Einrichtungsleitungen<br />
hat sich der Verwaltungs-aufwand durch Umbuchungen<br />
<strong>und</strong> vor allem das Abrechnungsverfahren<br />
erheblich erhöht.<br />
4. Finanzierung<br />
4.1 Die kindbezogene Förderung führt zu jährlichen<br />
Unsicherheiten, welches Personal zukünftig
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
noch benötigt wird. Außerdem ist festzustellen,<br />
dass zu Beginn des Bildungsjahres in der Regel<br />
weniger Kinder angemeldet sind. Erst während<br />
des Jahres wird die Kinderzahl durch neue Anmeldungen<br />
aufgestockt. Hier reagieren Träger<br />
sehr unsicher. Sie reduzieren Personal zu<br />
Beginn des Bildungsjahres <strong>und</strong> müssen es<br />
dann zum Teil aufstocken bzw. die Einrichtungen<br />
haben am Ende des Abrechnungsjahres<br />
einen sehr schlechten Anstellungsschlüssel.<br />
4.2 Bei einem Anstellungsschlüssel um 1:10ist<br />
die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />
wohl möglich.<br />
4.3 Die Gewichtungsfaktoren haben insofern Auswirkungen,<br />
dass vermehrt Anträge auf Behindertenintegration<br />
gestellt werden <strong>und</strong> Kinder<br />
unter drei Jahren in den Einrichtungen aufgenommen<br />
werden. Zum Teil ist bei der Aufnahme<br />
dieser Kinder den Einrichtungen noch nicht bewusst,<br />
welche besonderen Bedürfnisse diese<br />
Kinder haben <strong>und</strong> dass sie zum Teil diesen Bedürfnissen<br />
unter den sonstigen Rahmenbedingungen<br />
nicht gerecht werden können. Einige<br />
Träger drängen darauf, möglichst viele Einnahmen<br />
zu haben, während andere sehr verantwortungsvoll<br />
mit den Aufgaben umgehen.<br />
4.4 Für Kinderkrippen sollten <strong>für</strong> zwölf Kinder zwei<br />
Fachkräfte <strong>und</strong> eine Ergänzungskraft finanzierbar<br />
sein. Bei Horten ist ein <strong>Sozial</strong>pädagoge<br />
<strong>und</strong> eine Erzieherin erforderlich. Zur Finanzierung<br />
dieses Personalbedarfs reichen die Gewichtungsfaktoren<br />
nicht aus. Zum Teil übernehmen<br />
die Gemeinden höhere Defizite, damit<br />
den Bedürfnissen der Kinder entsprochen<br />
werden kann. Dies ist auf Dauer nicht möglich.<br />
Durch die neuen Regelungen zum Faktor X<br />
dürften die Bedürfnisse der integrativen Gruppe<br />
gut gedeckt werden können.<br />
Diese Regelungen bieten einen echten Anreiz,<br />
integrative Einrichtungen zu schaffen.<br />
4.4.1 Dazu kann keine Aussage getroffen<br />
werden, da es diesbezüglich im Landkreis<br />
Regensburg keine Erfahrungen gibt.<br />
4.5 Über den Gewichtungsfaktor 4,5 können auch<br />
Kinder, die Entwicklungsverzögerungen, ADHS<br />
<strong>und</strong> Verhaltensauffälligkeiten im extremen Maße<br />
haben, gefördert werden, wenn entsprechende<br />
Bestätigungen vorliegen. Die Einführung eines<br />
extra Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Entwicklungsverzögerung,<br />
ADHS, Verhaltensauffälligkeiten, etc.<br />
erscheint in der Praxis kaum umsetzbar, da die<br />
Feststellung einen sehr hohen Verwaltungsaufwand<br />
bedarf. Da diese Kinder inzwischen in<br />
jeder Gruppe vertreten sein dürften, sollte lieber<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich die Personalausstattung in den<br />
Einrichtungen verbessert werden. Zum Beispiel<br />
durch Fachdienste, die nach Kinderzahl be-<br />
245<br />
stimmte St<strong>und</strong>en in der Einrichtung verbringen<br />
(vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion).<br />
4.7 Die Verfügungszeiten sind durch das neue<br />
Gesetz in keiner Weise abgesichert. Es liegt in<br />
der Entscheidung des Träger, in welchem Maße<br />
er Verfügungszeiten zubilligt.<br />
4.8 Das Gesetz hat natürlich Auswirkungen auf die<br />
Arbeitsverträge der Beschäftigten. Viele Beschäftigte<br />
erhalten zeitlich befristete Arbeitsverträge<br />
bzw. die Arbeitszeiten werden flexibel<br />
festgelegt.<br />
4.9 Die Bezahlung ist offensichtlich <strong>für</strong> Männer im<br />
Kindertagesstättenbereich zu schlecht. Erzieher<br />
arbeiten lieber in Heimen, da sie hier Nachtzuschläge,<br />
etc. erhalten.<br />
4.10 Hier wird auf 4.5 verwiesen. Diese Kinder sind<br />
inzwischen in jeder Gruppe vorhanden. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong> ist es wenig sinnvoll, einen speziellen<br />
Zuschuss <strong>für</strong> diese Kinder zu geben.<br />
Lieber sollte die generelle Personalausstattung<br />
in den Einrichtungen verbessert werden.<br />
5. Gastkinderregelung / Elternrechte<br />
5.1 Das neue Kindertagesstättenrecht gewährleistet<br />
nicht das freie Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der<br />
Eltern auf eine freie Wahl der pädagogischen<br />
Ausrichtung der Betreuungseinrichtung <strong>und</strong><br />
des Ortes der Betreuungseinrichtung. Dies war<br />
aber auch nicht Intension des Gesetzgebers.<br />
Für die Kommunen ist die Gastkinderregelung<br />
eine Möglichkeit, steuernd auf die Inanspruchnahme<br />
der verschiedenen Plätze einzuwirken.<br />
5.2 Die Bedürfnisse der Familie bezüglich Vereinbarkeit<br />
von Familie <strong>und</strong> Beruf wird durch die<br />
Gastkinderregelung ausreichend berücksichtigt.<br />
5.3 Die Rechte der Eltern sind durch das neue<br />
Gesetz eingeschränkt.<br />
5.4 Die Gemeinden müssen Einzelfallentscheidungen<br />
vornehmen. Die Eltern müssen detailliert<br />
ihre Gründe <strong>und</strong> damit auch ihre persönlichen<br />
Verhältnisse <strong>und</strong> Probleme vorlegen,<br />
damit die Gemeinden über die Vorlage der Voraussetzungen<br />
des Art. 23 BayKiBiG entscheiden<br />
können. Dies ist sehr zeitaufwendig.<br />
Außerdem werden in Gemeinderatssitzungen<br />
zum Teil persönliche Verhältnisse der Familien<br />
behandelt. Probleme geben sich bei den Gemeinden<br />
bei dem Ablauf des Förderverfahrens<br />
(vgl. Antwort zu Frage 9 der CSU-Fraktion).<br />
6. Zusammenarbeit Gr<strong>und</strong>schule/Kindergarten<br />
Die Zusammenarbeit hat sich seit Einführung des<br />
BayKiBiG sehr verbessert. Gemeinsame Fortbil-
246<br />
dungen, die derzeit auch vom <strong>Sozial</strong>ministerium<br />
bezahlt werden, helfen dazu, sie weiter zu verbessern.<br />
Wichtig ist, dass gemeinsame Aufgaben vorhanden<br />
sind <strong>für</strong> die Zusammenarbeit. Im Landkreis<br />
Regensburg wird das Programm „Hören,<br />
Lauschen, Lernen“ zur Vorbeugung von Lese- <strong>und</strong><br />
Rechtschreibstörungen in allen Kindergärten<br />
durchgeführt. Vor der Durchführung kommen<br />
Lehrer in die Kindergärten <strong>und</strong> es werden im<br />
Rahmen eines Gruppentestverfahrens die Vorschulkinder<br />
von einer Lehrkraft <strong>und</strong> einer Erzieherin<br />
gemeinsam getestet. Nachfolgend fördert<br />
der Kindergarten die Kinder nach dem Programm<br />
„Hören, Lauschen, Lernen“. Zu Beginn des nächsten<br />
Jahres werden die Risikokinder in der Schule<br />
nochmals nachgetestet <strong>und</strong> es folgt wieder ein<br />
Austausch zwischen Kindergarten <strong>und</strong> Schule.<br />
Auch durch das Programm Vorkurs 160 hat sich<br />
die Kooperation zwischen Kindergarten <strong>und</strong><br />
Schule verbessert.<br />
7. Dazu können keine Aussagen gemacht werden.<br />
Kindertageseinrichtungen können nach wie vor, je<br />
nach Entscheidung des Trägers, Supervision <strong>und</strong><br />
Fortbildungen in Anspruch nehmen.<br />
8. Verschiedenes<br />
1.1 Ich bewerte den Stellenwert der Tagespflege<br />
im Gesetz als sehr gut. Die Umsetzung<br />
im Landkreis Regensburg kommt gut<br />
voran <strong>und</strong> auch die Akzeptanz sowohl bei<br />
den Eltern als auch bei den Gemeinden <strong>und</strong><br />
Tagesmüttern ist gut. Problematisch ist die<br />
Besteuerung des Tagespflegegeldes Januar<br />
2008 <strong>und</strong> der damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen<br />
Folgen. Wenn das<br />
Tagespflegegeld besteuert wird, fallen <strong>für</strong><br />
das Tagespflegegeld auch <strong>Sozial</strong>versicherungsbeiträge:<br />
Kranken- <strong>und</strong> Rentenversicherungsbeiträge<br />
an. Dies hat zur Folge,<br />
dass sich das Einkommen der Tagesmütter/<br />
väter (St<strong>und</strong>ensatz von 2,38 2 je Kinde)<br />
weiter verringert. Damit wird die Tagespflege<br />
<strong>für</strong> viele Tagesmütter/väter uninteressant.<br />
Die Jugendämter werden Problem<br />
bekommen, genügend qualifizierte Tagesmütter<br />
zu finden. Es wird sich im Bereich der<br />
Tagespflege die „Schwarzarbeit“ wieder erhöhen<br />
<strong>und</strong> gleichzeitig die Qualifikation der<br />
Tagespflege verschlechtern.<br />
8.2 Die Bedarfsplanung durch die Kommunen ist<br />
ein wichtiger Bestandteil des BayKiBiG. Die<br />
Gemeinden nehmen diese Bedarfsfestlegung<br />
auch sehr ernst <strong>und</strong> orientieren sich hierbei<br />
an den tatsächlichen Wünschen der Eltern. Es<br />
besteht nicht der Eindruck, dass hier verschiedene<br />
Interessen der Kommunen kollidieren.<br />
1.2 Die Bedarfsplanungen im Landkreis Regensburg<br />
wurden qualifiziert durchgeführt <strong>und</strong> bildeten<br />
den Bedarf vor Ort ab. Die Bedarfsplanungen<br />
müssen laufend angepasst werden.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Fragenteil der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“:<br />
1. Offene Fragen zum BayKiBiG<br />
1.1 vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion<br />
1.2 bis 1.4 Die kleineren Einrichtungen mit bis zu<br />
50 Plätzen müssten zusätzliche Leistungen erhalten,<br />
damit ihr Bestand gesichert wird.<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />
2.1 Es ist festzustellen, dass Einrichtungen mit Migrantenkindern<br />
<strong>und</strong> guter Auslastung mehr Personal<br />
einstellen können. Hierdurch hat sich eine<br />
erhebliche Verbesserung der Qualität ergeben.<br />
Durch die kindbezogene Förderung werden die<br />
Träger besser angehalten, sich an die Bedürfnisse<br />
der Familien anzupassen.<br />
3. Wurde bereits bei anderen Fragen beantwortet.<br />
4. Finanzierung<br />
4.1 Durch den Gr<strong>und</strong>satz der Kostenneutralität<br />
wurde eine Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />
in den Betreuungseinrichtungen verhindert.<br />
4.2 Gr<strong>und</strong>sätzlich halte ich das Finanzierungsmodell<br />
über Gewichtungsfaktoren <strong>für</strong> sinnvoll. Es<br />
sollte allerdings die Gr<strong>und</strong>zuwendung erhöht<br />
werden, damit der Fachkräfteschlüssel verbessert<br />
werden kann. Weitere Ausführungen<br />
vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion <strong>und</strong><br />
Antwort zu 4.5 der SPD-Fraktion.<br />
4.3 Die Arbeitgeber erhalten die Kosten <strong>für</strong> Mutterschaftsgeld<br />
<strong>und</strong> Beschäftigungsverbot von<br />
den Krankenkassen zurückerstattet. Die Einrichtungen<br />
dürfen 30 Tage im Jahr geschlossen<br />
sein. Damit dürfte in der Regel der Urlaubsanspruch<br />
des Personals abgegolten sein. Im<br />
Hinblick auf Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung pädagogischer<br />
Angebote, Umsetzung des BEP, Elternarbeit,<br />
Kooperation <strong>und</strong> Vernetzung müssen<br />
Fachkräfte genügend Verfügungszeit haben.<br />
Deshalb sollte der Basiswert erhöht <strong>und</strong> der<br />
vorgeschriebene Anstellungsschlüssel verringert<br />
werden.<br />
4.4 Buchungsmodell<br />
Das Buchungsmodell ist <strong>für</strong> Eltern sehr günstig.<br />
Sie können die Zeiten buchen, die sie benötigen.<br />
Dies bedeutet aber <strong>für</strong> die Einrichtungen<br />
einen großen Verwaltungsaufwand.<br />
4.5 Situation des Personals<br />
Die Sicherheit des Personals in Bezug auf<br />
Anstellungsverhältnis, zu leistender Arbeitsumfang,<br />
Planbarkeit <strong>und</strong> Gehalt hat sich ver-
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
schlechtert. Die Arbeitszeit ist nicht mehr sicher<br />
<strong>und</strong> somit auch nicht mehr das Gehalt.<br />
4.6 Vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion.<br />
4.7 Durch die neuen Regelungen zur Behindertenintegration<br />
erscheint dieser Bereich derzeit gut<br />
gelöst.<br />
4.8 Vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion <strong>und</strong><br />
Antwort zu Frage 4.5 <strong>und</strong> 4.10 der SPD-Fraktion.<br />
4.9 Im Landkreis Regensburg gibt es keine Landkindergartenregelung.<br />
5. Bedarfsplanung<br />
5.1 Die Bedarfsplanung ist ein sehr gutes Instrument,<br />
um die Bedürfnisse der Eltern zu eruieren<br />
<strong>und</strong> zukünftige Planungen der Gemeinden festzulegen.<br />
Die Rolle der Tagespflege hat sich im<br />
Landkreis Regensburg bewährt. Für altersgemischte<br />
Einrichtungen ist es schwierig, allen<br />
Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.<br />
Für ein gutes Gelingen sind geringere Gruppengrößen<br />
als derzeit üblich, erforderlich. Für<br />
die Kinder unter drei Jahren sollte der Gewichtungsfaktor<br />
deshalb mindestens auf drei erhöht<br />
werden.<br />
5.2. Gastkinderregelung<br />
Die Gemeinden gehen mit der Gastkinderregelung<br />
sehr unterschiedlich um. Es gibt großzügigere<br />
<strong>und</strong> weniger großzügige Gemeinden.<br />
Eltern haben nicht immer die Möglichkeit, den<br />
von ihnen gewünschten Platz in Anspruch zu<br />
nehmen. Dies war allerdings die Intension des<br />
Gesetzgebers zugunsten der Gemeinden.<br />
6. Horte<br />
In Horten ist dringend höherqualifiziertes Personal erforderlich.<br />
Um dies zu finanzieren, muss der Gewichtungsfaktor<br />
geändert werden.<br />
7. Betriebskindertagesstätten<br />
Firmen, mit einem größeren Einzugsbereich, müssen in<br />
der Regel den Bau selbst finanzieren, da sie nicht nachweisen<br />
können, aus welchen Gemeinden sie Kinder<br />
aufnehmen werden.<br />
Gemeinden sind in der Regel nicht bereit, auswärts<br />
Plätze zu fördern, wenn sie vor Ort ein ausreichendes<br />
<strong>und</strong> plurales Angebot haben. Somit entsteht eine Finanzierungs-unsicherheit<br />
<strong>für</strong> die Firmen.<br />
Es ist fraglich, ob Betriebskindertagesstätten das Mittel<br />
der Wahl sind. Firmen können über die Kindertagesstätten<br />
sehr großen Einfluss auf die Familien nehmen.<br />
Sie können z. B. von Arbeitnehmern fordern, ganztags<br />
247<br />
berufstätig zu sein oder zu Zeiten, die nicht familienfre<strong>und</strong>lich<br />
sind.<br />
Die Firmen verfolgen ihre Interessen, die nicht immer<br />
den Interessen der Kinder entsprechen.<br />
Beispiele:<br />
� Eine Betriebskrippe öffnet um 5.45 Uhr, weil die<br />
Schicht um 6.00 Uhr beginnt. Dies hat zur Folge,<br />
dass Kinder möglicherweise bereits um 5.00 Uhr aufstehen<br />
müssen, damit die Eltern ihrer Berufstätigkeit<br />
nachgehen können.<br />
� Ein/e Vater/Mutter möchte wegen Kinderbetreuung<br />
teilzeit arbeiten. Die Firma erklärt, dass sie Ganztagsbetreuung<br />
<strong>für</strong> das Kind anbietet <strong>und</strong> stellt den/<br />
die Vater/Mutter vor die Wahl, entweder ganztags zu<br />
arbeiten oder sich einen anderen Arbeitsplatz suchen<br />
zu müssen.<br />
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, das Betreuungsangebot<br />
vor Ort auszubauen, damit gerade<br />
Kleinstkinder so wenig Einrichtungswechsel, Betreuungspersonen-wechsel,<br />
Kinderwechsel wie möglich<br />
erleben müssen. Gerade Kinder brauchen Kontinuität.<br />
Es ist <strong>für</strong> einen Erwachsenen schon schwierig,<br />
sich bei einem neuen Arbeitgeber oder an einem<br />
neuen Wohnort zurechtzufinden. Um wie viel schwieriger<br />
mag das dann <strong>für</strong> Kinder sein. Kinder können in<br />
Einrichtungen vor Ort „Wurzeln schlagen“, Fre<strong>und</strong>e<br />
finden, die sie dann über mehrere Jahre hinweg sogar<br />
in der Schulzeit begleiten.<br />
8. Early Excellence Center<br />
Es müssten neben der BayKiBiG-Förderung den Einrichtungen<br />
von staatlicher Seite Fachkräfte zur Verfügung<br />
gestellt werden (vgl. Antwort zu Frage 17 der<br />
CSU-Fraktion).<br />
Ansonsten müssten den Einrichtungen erheblich mehr<br />
Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Leistungen<br />
der Early Excellence Center zu erbringen.<br />
9. Elternmitbestimmung<br />
Aus meiner Sicht sind die Regelungen ausreichend.<br />
10. Übergang Kita/Gr<strong>und</strong>schule<br />
Vgl. Antwort zu Frage 18 der CSU-Fraktion <strong>und</strong> 6 der<br />
SPD-Fraktion.<br />
11. Informationspolitik<br />
Vgl. Antwort zu Frage 14 der CSU-Fraktion. Im übrigen<br />
kann sich jede Einrichtung registrieren lassen <strong>und</strong> damit<br />
die Informationen der Newsletter erhalten.
248<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Zusammenfassung:<br />
Meiner Ansicht nach wurden mit dem BayKiBiG die<br />
richtigen Weichen gestellt.<br />
Es ist festzustellen, dass das BayKiBiG viele positive<br />
Veränderungen in Gang gebracht hat, z. B. Bedarfsplanung<br />
in den Gemeinden, Ausbau der Betreuungsangebote<br />
<strong>für</strong> Kinder unter drei Jahre <strong>und</strong><br />
Schulkinder, Erweiterung der Öffnungszeiten der<br />
Einrichtungen, Aufbau der qualifizierten Tagespflege<br />
<strong>und</strong> mehr. Die Quantität der Bildungs- <strong>und</strong><br />
Betreuungsangebote wurde <strong>und</strong> wird enorm vorangetrieben.<br />
Es geht in Zukunft nun vor allem darum, die Qualität<br />
der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebote zu verbessern<br />
indem da<strong>für</strong> die notwendigen Rahmenbedingungen<br />
geschaffen werden.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Grimm<br />
Amtfrau
Ines Strobel<br />
Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün<br />
Geroldsgrün, den 21.09.2007<br />
Sehr geehrter Herr Wahnschaffe,<br />
anlässlich der Anhörung im Bayerischen Landtag am<br />
27.September 2007 erhalten Sie mein schriftliches<br />
Statement, das ich auch im Namen der Kolleginnen<br />
in den Dekanaten Naila <strong>und</strong> Münchberg verfasst<br />
habe.<br />
Als Erzieherin <strong>und</strong> Leiterin einer Tageseinrichtung <strong>für</strong><br />
Kinder habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Komplexität<br />
der Bildungs-, Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsprozesse<br />
den politischen Entscheidungsträgern kaum<br />
bekannt sind.<br />
Deshalb lade ich Sie ein, eine Sequenz aus der Gruppensituation<br />
in der Gruppe der Leiterin zu erleben.<br />
(Alle Namen der Kinder sind frei erf<strong>und</strong>en, die Schilderung<br />
orientiert sich aber an der Realität der Abläufe im<br />
Kindergarten):<br />
Meine Vorüberlegungen <strong>für</strong> die Bildungsarbeit während<br />
der Freispielzeit unter Berücksichtigung des BEP:<br />
� Sibel (3,5) Sismik-Bogen zur Sprachstandserhebung<br />
durchführen<br />
� Beobachtung der Interaktion in der Gruppe als<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Planung weiterer zukünftiger<br />
Bildungsangebote (Sebastian 5,3/Daniel 5,3/Stefan<br />
4,8)<br />
� Angebot der Wiederholung der naturwissenschaftlichen<br />
Experimente mit Feuer mit den schulpflichtigen<br />
Kindern <strong>und</strong> gemeinsame Weiterentwicklung der<br />
Experimente im Sinne der Ko-Konstruktion<br />
� Beobachtung von Steven (5,5 Jahre) bezüglich Feststellung<br />
der Händigkeit<br />
Anlage 23<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
� Gestaltung eines Fensterschmucks u.a. zur Förderung<br />
der ästhetischen, kreativen <strong>und</strong> feinmotorischen<br />
Fähigkeiten<br />
� Konzentrationsförderung <strong>und</strong> Förderung des logischen<br />
Denkens mit Tobias <strong>und</strong> Stefanie<br />
� Mitteilung von Beobachtungen zum Entwicklungsverlauf<br />
von Tanja, Saskia, Matthias <strong>und</strong> Svenja an die<br />
Frühförderung<br />
� Kind mit mutmaßlicher Hochbegabung (Vermutung<br />
der Eltern) neues Mathematik-Material vorstellen <strong>und</strong><br />
den Verlauf <strong>und</strong> die Entwicklung des Lernprozesses<br />
beobachten <strong>und</strong> begleiten<br />
� Kind, von Behinderung bedroht, in Kleingruppen integrieren<br />
Morgens 8.30 Uhr in einem bayerischen Kindergarten:<br />
� 25 Kinder sind anwesend<br />
� Alter: 2,5 bis 6 Jahre<br />
� Freispielzeit, d.h. die Kinder wählen in der Regel<br />
Spielmaterial <strong>und</strong> Spielplatz im Gruppenraum<br />
selbst aus.<br />
� Anwesend: die Leiterin (Erzieherin) <strong>und</strong> Ergänzungskraft<br />
(Kinderpflegerin).<br />
� Ich fördere die Konzentration von Tobias <strong>und</strong> Stefanie<br />
(5 Jahre <strong>und</strong> 5,5 Jahre) mit Minilük.<br />
� Zur selben Zeitbeobachte ich Antonia (5,4), die sich<br />
Geometriematerial wählt <strong>und</strong> es umgehend wieder<br />
wegräumt.<br />
� Eine Mutter steht in der Tür <strong>und</strong> möchte die Buchungszeit<br />
kurzfristig zum nächsten Monat ändern,<br />
ich verlasse den Gruppenraum, begleite sie ins Büro<br />
<strong>und</strong> erläutere Kosten, Fristen, Modalitäten <strong>und</strong> lasse<br />
die Buchungsänderung unterschreiben.
250<br />
� Die Kinderpflegerin hat den weinenden Adrian (2,6)<br />
auf den Beinen, tröstet ihn <strong>und</strong> integriert ihn mit Hilfe<br />
eines Bilderbuches in eine Kleingruppe.<br />
� Kerim (nicht deutschsprachig, 3,2 Jahre) beginnt zu<br />
weinen, nässt ein <strong>und</strong> steht in einer Pfütze. Die Kinderpflegerin<br />
wechselt die Wäsche.<br />
� Während ich den Gruppenraum verlasse, um Reinigungsmittel<br />
zu holen, begegne ich einer Mutter <strong>und</strong><br />
erinnere diese an die noch ausstehenden Elternbeiträge<br />
<strong>für</strong> die vergangenen 2 Monate<br />
� Julien (2,5 Jahre) wirft die Bügelperlen herunter, die<br />
Kinderpflegerin ermuntert die Kinder beim Aufsammeln<br />
mitzuhelfen.<br />
� Drei der zukünftigen Schulanfänger möchten wie vereinbart<br />
die Experimente wiederholen.<br />
� Das Telefon läutet, ich verlasse den Gruppenraum:<br />
Am Apparat eine Mutter, die mir völlig kaum geschlafen<br />
haben; Vereinbarung: Elterngespräch am Nachmittag<br />
� Zurück im Gruppenraum: Anton (4,2) zerstört im vorbeigehen<br />
die Holzbahnanlage, worauf sich die Kindergruppe<br />
lautstark beschwert, was mich veranlasst,<br />
die Kinder bei der Problemlösung zu beobachten <strong>und</strong><br />
zu unterstützen<br />
� Emma (2,5 Jahre) möchte die große Puppe angezogen<br />
haben, die Kinderpflegerin hilft ihr, es selbst zu<br />
tun.<br />
� Ich gebe Hilfestellung bei der Gestaltung des neuen<br />
Fensterschmucks, helfe beim Schneiden, kleben.<br />
� Das Telefon läutet, ich verlasse den Gruppenraum:<br />
Das Landratsamt (Abteilung <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>wesen) bittet<br />
um Mitteilung der Anzahl der schulpflichtigen Kinder<br />
2008/2009<br />
� Der Fachdienst der Frühförderung kommt ins Haus;<br />
Übergabe der betreffenden Kinder, kurzes Gespräch<br />
wegen Terminplanung, kurzer Austausch zum beobachteten<br />
Entwicklungsverlauf der betreffenden Kinder<br />
in der Kita<br />
� Manuel, der von der Puppenecke kommt, überlegt<br />
mit mir, was er spielen könnte, mag sich beim Puzzle<br />
das Sarah schon begonnen hat beteiligen. Ich gebe<br />
Hilfestellung <strong>und</strong> Manuel äußert: „Ich kann ja schon<br />
ein Puzzle“! Kurzes Gespräch zur Unterstützung der<br />
lernmethodischen Kompetenz<br />
� Tee auf dem Esstisch verschüttet<br />
� Lukas verschmiert den Kleber auf dem Tisch, zwischen<br />
Papier, Stiften <strong>und</strong> Werkstücken von Kindern<br />
� Das Telefon läutet, ich verlasse den Gruppenraum:<br />
Personalstelle in der Gesamtkirchenverwaltung fragt<br />
nach der Krankmeldung einer Mitarbeiterin<br />
� Emilia wäscht die Tafelkreide im Waschbecken, während<br />
Tom mit .....<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
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Statt der Bobachtung notiere ich später meine spontanen<br />
Wahrnehmungen:<br />
Zur Händigkeit, Interaktion, Verlauf von Lernprozessen<br />
usw.<br />
Bildungsangebote, Experimente, Sismik-Bogen, etc.<br />
konnten wegen der vielfältigen unplanbaren Prozesse<br />
nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden.<br />
Fazit:<br />
Kontinuierliches, professionelles begleiten <strong>und</strong> unterstützen<br />
der Interaktions- <strong>und</strong> Bildungsprozesse in Verbindung<br />
mit k<strong>und</strong>enorientiertem Handeln, wie es von<br />
einem Dienstleistungsunternehmen erwartet wird, ist mit<br />
der derzeitigen personellen Ausstattung nicht zu bewältigen.<br />
Die Grenzen einer weiteren Prozessoptimierung<br />
sind erreicht!<br />
Die Umsetzung des BEP scheitert an den Rahmenbedingungen.<br />
Ich muss die Zielsetzungen des BEP dem<br />
komplexen <strong>und</strong> nicht vorhersehbaren Tagesgeschehen<br />
unterordnen. Das umso mehr, wenn Personal wegen<br />
Krankheit oder Fortbildung fehlt.<br />
Wenn die politischen Entscheidungsträger Interesse an<br />
einer realen Umsetzung des BEP haben, muss die<br />
entsprechende Anzahl qualifizierten Personals mindestens<br />
(1:10) zur Verfügung stehen.<br />
Eine teilweise Freistellung der Leiterin <strong>für</strong> Managementaufgaben<br />
muss ebenfalls gewährleistet sein.<br />
In einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium<br />
<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>ordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
schreibt Herr Dunkl im Auftag von Frau Staatsministerin<br />
Stewens:<br />
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In der Realität wird die Förderung als Budget <strong>für</strong> die<br />
Betriebs- <strong>und</strong> Personalkosten eingesetzt. Da die Betriebskosten<br />
als Fixkosten feststehen, besteht nur die<br />
Möglichkeit im Bereich des Personals zu konsolidieren,<br />
was im Rahmen des BayKiBiG auch umgesetzt wird,<br />
d.h. der Anstellungsschlüssel bewegt sich in vielen Einrichtungen<br />
bis zur Grenze 1:12,5.<br />
Im Sinne der Chancengleichheit <strong>und</strong> Gleichbehandlung<br />
fordere ich die politischen Entscheidungsträger<br />
auf, allgemeingültig abzuklären, welche Kosten<br />
durch den Basiswert zu decken <strong>und</strong> wie Finanzierungslücken<br />
zu schließen sind.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichem Gruß<br />
Ines Strobel<br />
(Leiterin, Evangelische Kindertagesstätte Geroldsgrün)
ver.di Landesbezirk Bayern<br />
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Anlage 24<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
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252<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
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Bayerischer Gemeindetag<br />
Umfrage des Bayerischen Gemeindetags<br />
Erste kommunale Zwischenbilanz zum BayKiBiG<br />
Anlage 25<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Am 1. August 2005 ist das neue Bayerische Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz<br />
(BayKiBiG) in Kraft getreten. Die Absicht des Gesetzgebers war es, die bisherige<br />
pauschale Finanzierung <strong>für</strong> die Einrichtungen auf eine kind- <strong>und</strong> buchungszeitbezogene<br />
Förderung umzustellen. Der Freistaat verpflichtete sich erstmals auf gesetzlicher<br />
Gr<strong>und</strong>lage, Betreuungsplätze in Krippen <strong>und</strong> Horte mit zu finanzieren. Darüber<br />
hinaus sollte mit dem neuen Bayerischen Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan die bisherige<br />
pädagogische Qualität weiterentwickelt <strong>und</strong> verbessert werden. Aus der Sicht der<br />
kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden war die nunmehr vom Gesetzgeber<br />
geschaffene Möglichkeit, auf der örtlichen Ebene eine eigene Bedarfsplanung durchzuführen<br />
<strong>und</strong> die bedarfsnotwendigen Betreuungsplätze in eigener Verantwortung<br />
anzuerkennen, völliges Neuland. Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde<br />
festgestellt, dass im Rahmen der Deregulierungsbemühungen des Staats von den<br />
bisher geltenden sechs Durchführungsverordnungen lediglich eine übrig bleiben<br />
sollte.<br />
Bei so vielen Neuerungen entstanden bei vielen Beteiligten Unsicherheiten <strong>und</strong><br />
Skepsis. Hoher Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheiten bei der Finanzierung von<br />
sogenannten Gastkindern bis hin zu Schwierigkeiten der Träger beim Personaleinsatz,<br />
die Liste der Kritikpunkte schien kein Ende zu nehmen.<br />
Der Bayerische Gemeindetag hat zwei Jahre nach Inkrafttreten des BayKiBiG seine<br />
Mitglieder dazu aufgerufen, eine erste Zwischenbilanz aus kommunaler Sicht zu ziehen.<br />
Von den 2.011 kreisangehörigen Städte, Märkte <strong>und</strong> Gemeinden haben 1.127<br />
Kommunen geantwortet. Dies entspricht einem Rücklauf von 56%. Die gewonnenen<br />
Ergebnisse dürfen somit als durchaus repräsentativ betrachtet werden.<br />
Trägerpluralität<br />
Die antwortenden Kommunen geben an, dass sie insgesamt 2.998 Kindertageseinrichtungen<br />
vor Ort haben. Da in der jüngsten Rechtsprechung im Zusammenhang mit<br />
dem im B<strong>und</strong>esrecht normierten Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII)<br />
darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinden diese Wahlmöglichkeiten, die Eltern<br />
auch konkret nachfragen, unterstützen müssen <strong>und</strong> daher mindestens zwei Angebote<br />
notwendig sind ( BayVGH 23.08.06, 12 CE 06.1468), ist von großem Interesse,<br />
wie es denn um diese Trägerpluralität bestellt ist. 55% aller Gemeinden geben an,<br />
lediglich einen Kindertageseinrichtungsträger vor Ort zu haben (siehe Grafik 1).
254<br />
Grafik 1<br />
163; 14%<br />
233; 20%<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Anzahl der Kindergartenträger pro Gemeinde<br />
48; 4% 35; 3% 44; 4%<br />
1 Träger 2 Träger<br />
3 Träger 4 Träger<br />
5 Träger 6 <strong>und</strong> mehr Träger<br />
648; 55%<br />
In Schwaben haben 73% der Gemeinden lediglich einen Träger, in der Oberpfalz<br />
69%, in Niederbayern 65%, in Unterfranken 60%, in Oberfranken 55%, in Mittelfranken<br />
52 % <strong>und</strong> in Oberbayern 39 %. Diese Gemeinden sind aufgefordert, sofern Eltern<br />
dies wünschen, interkommunal stärker zusammen zu arbeiten. Da dies zur Folge<br />
hat, dass zahlreiche Einrichtungen vor Ort ein noch größeres Betriebsdefizit erwirtschaften<br />
<strong>und</strong> einige Kommunen gar um den Fortbestand der gesamten Einrichtung<br />
<strong>für</strong>chten, ist die Kritik an diesem Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern <strong>und</strong> der<br />
daraus resultierenden Gastkinderregelung auf der kommunalen Seite besonders<br />
groß.<br />
Entwicklung des Betreuungsbedarfs<br />
Aufgr<strong>und</strong> des gesellschaftlichen Wandels stellen 69% der bayerischen Gemeinden<br />
einen erhöhten Betreuungsbedarf bei unter 3-Jährigen <strong>und</strong> 51% bei Schulkindern<br />
fest. Auffällig sind hier regional unterschiedliche Entwicklungen. In Unterfranken wird<br />
ein erhöhter Betreuungsbedarf <strong>für</strong> unter dreijährige Kinder mit 80% angegeben, in<br />
der Oberpfalz dagegen mit 49% (Oberbayern 74%, Niederbayern 56%, Oberfranken<br />
77%, Mittelfranken 79% <strong>und</strong> Schwaben 62%). Bei den Schulkindern ergibt sich ein<br />
weniger stark auseinander gehendes Ergebnis: Oberbayern 58%, Niederbayern<br />
38%, Oberpfalz 35%, Oberfranken 57%, Mittelfranken 57%, Unterfranken 56% <strong>und</strong><br />
Schwaben 47%.<br />
Seit Inkrafttreten des BayKiBiG sind in 69% aller Gemeinden neue Betreuungsplätze<br />
<strong>für</strong> die Kinder in diesen beiden Altersgruppen entstanden. An der Spitze liegen die<br />
mittelfränkischen Gemeinden mit 79%, gefolgt von den Gemeinden in Oberbayern<br />
(72%), Oberfranken (71%), Niederbayern (70%), Unterfranken (67%), Schwaben<br />
(66%) <strong>und</strong> der Oberpfalz (56%). Diese neuen Betreuungsplätze wurden in 10% aller
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Fälle durch die Errichtung von Horten, in 13% mit Tagespflegeplätzen, in 20% durch<br />
die Errichtung von Krippen <strong>und</strong> in 57% durch die Altersöffnung des bestehenden<br />
Kindergartens geschaffen (siehe Grafik 2).<br />
Grafik 2<br />
112; 9,8%<br />
230; 20,2%<br />
Neue Betreuungsplätze seit 01.08.2005<br />
147; 12,9%<br />
Neue Betreuungsplätze in Form von Altersöffnung der Kita<br />
Neue Betreuungsplätze in Form von Errichtung einer Krippe<br />
Neue Betreuungsplätze in Form von Errichtung eines Horts<br />
652; 57,1%<br />
Neue Betreuungsplätze durch Schaffung von Tagespflegeplätzen<br />
74% der unterfränkischen Gemeinden haben eine Altersöffnung ihrer Kindergärten<br />
gemeldet, in 29% der oberfränkischen Gemeinden wurden neue Betreuungsplätze in<br />
einer Krippe geschaffen, 13% der oberbayerischen Gemeinden haben neue Hortplätze<br />
eingerichtet <strong>und</strong> im Rahmen der Tagespflege konnten in Oberbayern in 19%<br />
sowie in Niederbayern in 18% aller Gemeinden neue Betreuungsplätze angeboten<br />
werden. Diese Zahlen drücken einen unterschiedlichen einrichtungsbezogenen <strong>und</strong><br />
regionalen Nachholbedarf aus.<br />
Buchungsverhalten der Eltern <strong>und</strong> Öffnungszeiten<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Neuregelung, der zu Folge Eltern seit 01.08.2005 die Betreuungszeit<br />
<strong>für</strong> ihre Kinder st<strong>und</strong>enweise buchen müssen <strong>und</strong> sich dementsprechend auch die<br />
Elternbeiträge bemessen, kam die Be<strong>für</strong>chtung auf, dass die Kinder aus Kostengründen<br />
künftig kürzere Zeiten in den Einrichtungen anwesend sind. Diese Be<strong>für</strong>chtung<br />
hat sich nicht bewahrheitet. 56% aller Gemeinden teilen mit, dass sich zwar die<br />
Buchungszeiten der Eltern geändert haben, allerdings buchen 53% der Eltern längere<br />
Buchungszeiten als bisher. Auffällig sind in diesem Zusammenhang die Rückmeldungen<br />
aus Franken. 75% der unterfränkischen, 70% der oberfränkischen <strong>und</strong> 61%<br />
der mittelfränkischen Kommunen berichten über kürzere Betreuungszeiten. Dies<br />
kann damit zusammen hängen, dass dort zahlreiche Träger bisher nur Halb- oder<br />
Ganztags-, manche sogar nur Ganztagsbuchungen zugelassen hatten. In der Oberpfalz<br />
fragen die Eltern in 75% aller Gemeinden längere Buchungszeiten nach, gefolgt<br />
von den Eltern aus Oberbayern (67%), Niederbayern (63%) <strong>und</strong> Schwaben (62%).<br />
255
256<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Durch die gesetzlichen Neuregelungen wurden Erwartungen an eine größere Flexibilität<br />
bei den Öffnungszeiten in den Einrichtungen gestellt, um insbesondere der Vereinbarkeit<br />
von Familie <strong>und</strong> Beruf gerechter zu werden. 62% aller bayerischen Gemeinden<br />
geben an, dass die Öffnungszeiten in ihren örtlichen Kindertageseinrichtungen<br />
tatsächlich flexibler geworden sind. Am meisten Bewegung ist diesbezüglich in<br />
Niederbayern festzustellen. 71% der Kommunen in diesem Regierungsbezirk berichten<br />
über eine größere Flexibilität, gefolgt von schwäbischen (66%) <strong>und</strong> oberbayerischen<br />
(65%) Einrichtungen. In Oberfranken hat sich in 41% aller Gemeinden diesbezüglich<br />
etwas geändert.<br />
Änderungen im Buchungsverhalten der Eltern <strong>und</strong> flexiblere Öffnungszeiten<br />
stellen besondere Anforderungen an das Personal in den Einrichtungen. So stellen<br />
54% aller bayerischen Gemeinden bei den Kindertageseinrichtungsträgern Schwierigkeiten<br />
in der Personalbewirtschaftung fest. Hier ist ein Blick in die Regierungsbezirke<br />
besonders interessant. Berichten 70% der unterfränkischen Gemeinden von<br />
diesen Schwierigkeiten, so sind es in der Oberpfalz lediglich 37%. Dieses Ergebnis<br />
korrespondiert mit dem geänderten Buchungsverhalten der Eltern.<br />
Bedarfsplanung<br />
In 87 % aller bayerischen Gemeinden ist die Bedarfsplanung bereits durchgeführt.<br />
An der Spitze liegen die oberpfälzischen Kommunen (95%), gefolgt von den oberbayerischen<br />
<strong>und</strong> schwäbischen (90%). Der größte Nachholbedarf besteht in Oberfranken.<br />
Dort sind erst in 70% aller Gemeinden Bedarfsplanungen durchgeführt. In<br />
den meisten Fällen hat die Gemeinde die Bedarfsplanung alleine durchgeführt (siehe<br />
Grafik 3).<br />
Grafik 3<br />
65; 6,7%<br />
218; 22,5%<br />
Wer hat diese Bedarfsplanung durchgeführt?<br />
Gemeinde/Stadt Landkreis beide zusammen<br />
684; 70,7%<br />
In diesem Zusammenhang gibt es regionale Auffälligkeiten. In Oberbayern führten<br />
82% aller Gemeinden die Bedarfsplanung selbst durch, in Schwaben waren es 47%.<br />
Die größte Kooperation zwischen Gemeinden <strong>und</strong> Landkreisen gab es mit 36% in der<br />
Oberpfalz <strong>und</strong> in Schwaben.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Die aus den Elternbefragungen gewonnenen Erkenntnisse werden sehr unterschiedlich<br />
bewertet. 12% der Gemeinden halten diese <strong>für</strong> sehr gering, 36% <strong>für</strong> gering, 34%<br />
<strong>für</strong> vertretbar, 16% <strong>für</strong> hoch <strong>und</strong> 2% <strong>für</strong> sehr hoch. Am geringsten sind diese Erkenntnisse<br />
in schwäbischen <strong>und</strong> oberfränkischen Gemeinden (mit jeweils 59%). Dagegen<br />
melden die Kommunen aus der Oberpfalz einen hohen bzw. vertretbaren Erkenntnisgewinn<br />
(64%).<br />
Verwaltungsaufwand<br />
Ein seit Beginn des Inkrafttretens des BayKiBiG von Kommunen, Trägern <strong>und</strong> Personal<br />
gleichermaßen vorgebrachter Kritikpunkt liegt in der Zunahme des entstandenen<br />
Verwaltungsaufwands. Dies wird in dieser Umfrage bestätigt. 63% der Gemeinden<br />
halten den Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> hoch bzw. sehr hoch (siehe Grafik 4)<br />
Grafik 4<br />
Wie wird der entstandene Verwaltungsaufwand<br />
eingeschätzt?<br />
272; 27,8%<br />
4; 0,4% 22; 2,2%<br />
345; 35,2%<br />
337; 34,4%<br />
sehr hoch hoch vertretbar gering sehr gering<br />
257
258<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Halten 16% der mittelfränkischen Gemeinden den Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> sehr<br />
hoch, so sind dies in Oberbayern 34%. Begründet wird dieser Mehraufwand insbesondere<br />
mit der erstmaligen Durchführung der Bedarfsplanung, der Erfassung aller<br />
betreuten Kinder in den jeweiligen Exceldateien sowie in der Bearbeitung einer Vielzahl<br />
von Gastkinderanträgen.<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
Die neue kind- <strong>und</strong> buchungszeitbezogene Finanzierung hat bereits im Vorfeld des<br />
Gesetzgebungsverfahrens zu heftigen Diskussionen geführt. Die Einrichtungsträger<br />
be<strong>für</strong>chteten durch die Umstellung des Fördersystems höhere Belastungen. Die Gemeinden<br />
äußerten die Sorge, dass diese Belastungen auf sie abgewälzt würden. Über<br />
die Frage einer größeren Finanzierungsgerechtigkeit herrscht bei den bayerischen<br />
Kommunen Uneinigkeit. 35% der Gemeinden meinen, dass mit dem BayKiBiG<br />
eine größere Finanzierungsgerechtigkeit erreicht wurde, 33% halten dieses Ziel <strong>für</strong><br />
nicht erreicht <strong>und</strong> 32% können dies derzeit noch nicht einschätzen. In der Oberpfalz<br />
sehen 43% der Gemeinden eine größere Finanzierungsgerechtigkeit, gefolgt von<br />
Schwaben (39%) <strong>und</strong> Mittelfranken (37%). Am skeptischsten wird die neue Förderung<br />
in Niederbayern (40%) <strong>und</strong> in Unterfranken (37%) gesehen. Die finanziellen<br />
Auswirkungen auf die Gemeinden werden bayernweit als hoch betrachtet (50%).<br />
23% der Gemeinden sehen keine finanziellen Auswirkungen gegenüber dem alten<br />
Fördersystem (siehe Grafik 5).<br />
Grafik 5<br />
248; 22,6%<br />
Wie groß ist die finanzielle Auswirkung durch die<br />
Umstellung des Finanzierungssystems <strong>für</strong> die<br />
Gemeinde / Stadt?<br />
240; 21,9%<br />
58; 5,3%<br />
549; 50,1%<br />
hoch gering kaum verändert noch nicht bekannt<br />
Besonders hohe finanzielle Auswirkungen sehen die oberbayerischen Gemeinden<br />
(56%), gefolgt von den Gemeinden aus Niederbayern (55%) <strong>und</strong> Schwaben (52%).
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
Kaum verändert ist die finanzielle Situation bei den Gemeinden in der Oberpfalz<br />
(32%) <strong>und</strong> Mittelfranken (29%). Bei der Bewertung dieses Ergebnisses muss die<br />
Frage gestellt werden, ob die angegebenen finanziellen Mehrbelastungen tatsächlich<br />
nur durch die Umstellung des Finanzierungssystems zu begründen sind oder ob ein<br />
starker Anstieg des Betreuungsbedarfs <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder hier ebenfalls<br />
eine Rolle spielt.<br />
Darüber hinaus sind die bayerischen Gemeinden gefragt worden, ob eine Kooperationsvereinbarung<br />
zur Deckung der ungedeckten Betriebskosten mit freigemeinnützigen<br />
Kindertageseinrichtungsträgern vor Ort abgeschlossen wurden. Dies ist in 58%<br />
der Kommunen der Fall. Besonders viele Gemeinden haben solche Kooperationsvereinbarungen<br />
in der Oberpfalz (70%) <strong>und</strong> in Niederbayern 64%). Deutlich seltener<br />
existieren diese Vereinbarungen in Unterfranken (37%).<br />
Gastkinderregelung<br />
Wie bereits weiter oben angeführt wird durch das immer öfter eingeforderte Wunsch<strong>und</strong><br />
Wahlrecht der Eltern eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit notwendig.<br />
So berichten 85% aller Gemeinden, dass bei ihnen Fälle der Gastkinderregelung<br />
vorliegen. Prozentual liegen hier die meisten Fälle in Mittelfranken (93%) <strong>und</strong> Oberfranken<br />
(91%) vor, die wenigsten in Schwaben (78%). In diesem Zusammenhang ist<br />
allerdings ein Blick in die Größenordnung der Gemeinden von Bedeutung. So berichten<br />
458 von insgesamt 550 Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern von<br />
Anträgen <strong>für</strong> eine auswärtige Betreuung der Kinder. In den Gemeinden mit bis zu<br />
5.000 Einwohnern sind dies 219 von 255 <strong>und</strong> in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern<br />
168 von 192. Hier lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Größe einer<br />
Gemeinde, der nicht vorhandenen Trägerpluralität sowie der Zahl der Gastkinderanträge<br />
herstellen.<br />
Wie begegnen nun die Gemeinden diesen vorgetragenen Wünschen der Eltern?<br />
68% der Kommunen teilen mit, dass sie interkommunal zusammenarbeiten <strong>und</strong> auswärtige<br />
Plätze anerkennen. 32% geben an, dass sie eine Mitfinanzierung auswärtiger<br />
Betreuungsplätze ablehnen. Bei dieser Antwort bleibt allerdings offen, ob eine solche<br />
Ablehnung zu Recht aufgr<strong>und</strong> der gegebenen Trägervielfalt vor Ort <strong>und</strong> einer bereits<br />
durchgeführten Bedarfsplanung erfolgt oder nicht. Ein Blick in die Größenordnung<br />
der Gemeinden kann da etwas weiter helfen. Bei den Kommunen mit bis zu 3.000<br />
Einwohnern lehnen 30% eine Mitfinanzierung auswärtiger Plätze ab. Dieser Prozentsatz<br />
steigt mit der Größe der Gemeinden an (bis 5.000 Einwohner 32%, bis 10.000<br />
Einwohner 37% <strong>und</strong> bis 20.000 Einwohner 42%), was auf eine gegebene Trägervielfalt<br />
vor Ort schließen lässt.<br />
Regional verteilt ergibt sich folgendes Bild: Die größte Bereitschaft zur interkommunalen<br />
Zusammenarbeit zeigt sich in der Oberpfalz (78%), in Niederbayern (74%) <strong>und</strong><br />
in Mittelfranken (71%). In Unterfranken liegt diese bei 57%.<br />
Existenzsicherung eingruppiger Kindertageseinrichtungen<br />
Zurück gehende Kinderzahlen <strong>und</strong> die Umstellung auf eine Kind bezogene Finanzierung<br />
ließen in vielen kleinen Einrichtungen im ländlichen Raum die Sorge aufkommen,<br />
ob diese überhaupt noch finanziell überlebensfähig sind. Daher hat der Ge-<br />
259
260<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
setzgeber im Art. 24 BayKiBiG in besonders definierten Fällen eine Sonderfinanzierung<br />
vorgesehen. Von dieser Regelung machen bayernweit 15% der Gemeinden<br />
Gebrauch. In Unterfranken liegt der prozentuale Anteil der Gemeinden mit 25% am<br />
höchsten, in Niederbayern <strong>und</strong> in der Oberpfalz mit 6% am niedrigsten.<br />
Pädagogische Qualität<br />
Die bayerischen Gemeinden sind auch über die Weiterentwicklung der pädagogischen<br />
Qualität in den Kindertageseinrichtungen gefragt worden. 56% der Kommunen<br />
sind der Meinung, dass durch die Umsetzung des BayKiBiG die pädagogische Qualität<br />
nicht verbessert wurde. Am skeptischsten sind diesbezügliche die niederbayerischen<br />
(63%) <strong>und</strong> unterfränkischen (62%) Gemeinden. Ausgeglichen ist auf diese<br />
Frage dagegen die Antwort in der Oberpfalz.<br />
Fazit<br />
Nach Darstellung aller bisherigen Einzelaspekte bleibt letztendlich die Frage offen,<br />
inwieweit sich das neue BayKiBiG aus der Sicht der bayerischen Gemeinden insgesamt<br />
bewährt hat. Hier kommen 61% der Kommunen zu dem Ergebnis, dass<br />
sich das neue Recht gut bzw. zufriedenstellend bewährt hat (siehe Grafik 6).<br />
Grafik 6<br />
417; 38,9%<br />
Wie hat sich das BayKiBiG bewährt?<br />
43; 4,0%<br />
611; 57,0%<br />
gut bewährt zufriedenstellend bewährt nicht bewährt<br />
Die größte Zustimmung erhält das neue Gesetz von den oberpfälzischen (75%), die<br />
geringste von den schwäbischen Gemeinden (57%). Interessant ist bei dieser Beurteilung<br />
auch ein Blick in die Größenordnung der Gemeinden. Denn je mehr Einwohner<br />
eine Gemeinde hat, umso mehr hat sich das BayKiBiG nach deren Einschätzung<br />
gut bzw. zufriedenstellend bewährt: bis 3.000 Einwohner 56%, bis 5.000 Einwohner
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
58%, bis 10.000 Einwohner 71%, bis 20.000 Einwohner 74% <strong>und</strong> über 20.000 Einwohner<br />
85%.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Ausbau bedarfsgerechter<br />
Betreuungsplätze insbesondere <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder zügig voranschreitet.<br />
Die bayerischen Gemeinden haben hier einen gewaltigen finanziellen <strong>und</strong><br />
personellen Kraftakt geleistet. Durch eine größere Flexibilität der Öffnungszeiten ist<br />
ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf erfolgt.<br />
Die zur Feststellung der bedarfsnotwendigen Betreuungsplätze vor Ort notwendige<br />
Bedarfsplanung ist größtenteils erfolgt, stellt allerdings die Gemeinden vor einen enormen<br />
Verwaltungsaufwand. Auch die Einzelerfassung der Kinder in den da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />
Dateien, die immer wieder notwendigen Änderungen der Daten <strong>und</strong> das<br />
über die Gemeinden laufende Abrechnungsverfahren werden als zu großen Verwaltungsaufwand<br />
kritisiert. Ein weiterer Aufwand entsteht durch die zahlreichen Gastkinderanträge,<br />
die insbesondere in kleineren Gemeinden zu heftigen auch politischen<br />
Diskussionen führen.<br />
Die finanziellen Auswirkungen des neuen Fördersystems auf die Gemeinden sind<br />
noch nicht endgültig zu beurteilen. Auf jeden Fall kommen auf die Kommunen durch<br />
den Ausbau der Betreuungsplätze <strong>für</strong> Krippen <strong>und</strong> Horte immense Kosten zu.<br />
Die Einschätzung über die Weiterentwicklung <strong>und</strong> Verbesserung der pädagogischen<br />
Qualität wird von den bayerischen Gemeinden eher zurückhaltend bewertet. Aus<br />
Einzelaussagen ist zu entnehmen, dass die Qualität in den Einrichtungen schon bisher<br />
als sehr gut zu bezeichnen ist.<br />
Zwei Jahre Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong> –betreuungsgesetz. Zahlreiche Stolpersteine<br />
konnten in der Vergangenheit aus dem Weg geräumt oder zumindest überschritten<br />
werden. Dennoch werden die Diskussionen weiter gehen. Der Bayerische<br />
Gemeindetag wird sich auch künftig als Vertreter der kreisangehörigen Städte,<br />
Märkte <strong>und</strong> Gemeinden konstruktiv in den Weiterentwicklungsprozess zur Verbesserung<br />
der Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungssituation <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche einbringen.<br />
Zur optimalen Umsetzung dieser gesellschaftlichen <strong>und</strong> familienpolitisch so wichtigen<br />
Aufgabe brauchen die Kommunen eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Darüber<br />
hinaus muss da<strong>für</strong> Sorge getragen werden, dass deutliche Schritte zur Verminderung<br />
des Verwaltungsaufwands vorgenommen werden. Beim Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />
der Eltern <strong>und</strong> der damit entstehenden finanziellen Mehrbelastung insbesondere<br />
<strong>für</strong> kleinere Gemeinden ist auf der B<strong>und</strong>es- bzw. Landesebene eine bessere Lösung<br />
zu finden.<br />
Gerhard Dix<br />
Bayerischer Gemeindetag<br />
München im September 2007<br />
261
Elisabeth Oberhammer<br />
Sehr geehrter Herr Wahnschaffe,<br />
Sehr geehrter Herr Unterländer,<br />
der B<strong>und</strong>esverband Evangelischer Erzieherinnen <strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>pädagoginnen e.V. kann auf eine fast 90 –<br />
jährige Verbandsgeschichte zurückblicken. Seit Jahrzehnten engagieren sich Frauen über ihre<br />
berufliche Tätigkeit hinaus ehrenamtlich <strong>für</strong> die Interessen des Berufstandes <strong>und</strong> damit auch <strong>für</strong> die<br />
Interessen der Kinder <strong>und</strong> ihrer Familien.<br />
Leider wurde unser Verband bei der Einladung zur Anhörung am 27. September nicht berücksichtigt.<br />
Wir würden uns freuen, bei nächster Gelegenheit berücksichtigt zu werden <strong>und</strong> damit die Chance zu<br />
erhalten, die Positionen unseres Verbandes entsprechend präsentieren können.<br />
In Ergänzung zur Anhörung möchten wir besonders die alarmierenden Entwicklungen <strong>für</strong> den<br />
Berufstand der Erzieherin in den Blick nehmen:<br />
Anlage 26<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
B<strong>und</strong>esverband<br />
Evangelischer Erzieherinnen<br />
<strong>und</strong> <strong>Sozial</strong>pädagoginnen e.V.<br />
Landesgruppe Bayern<br />
Geschäftsstelle<br />
Anja Abeska-Mai<br />
Traubweg 8<br />
96120 Bischberg<br />
Tel. 0951/ 69 833<br />
e-mail: geschaeftsstelle@e-s-bayern.de<br />
www.b<strong>und</strong>esverband-e-<strong>und</strong>-s.de<br />
10. Oktober 2007<br />
Entwicklung des Berufsbildes<br />
Wie aus der Studie des DJI hervorgeht entwickelt sich unser Berufsbild zunehmend zu einem<br />
Teilzeitberuf. Wenn wir auch in Bayern im b<strong>und</strong>esweiten Vergleich noch ganz gut abschneiden, kann<br />
ein Beruf, der eine fünfjährige Ausbildung voraussetzt, nicht per se zum Teilzeitberuf erklärt werden. Mit<br />
diesem zunehmend an Attraktivität verlierenden Berufsbild werden wir nicht mehr die jungen Menschen<br />
<strong>für</strong> diesen Beruf gewinnen, die wir in diesem anspruchsvollen Arbeitsfeld brauchen.<br />
Dieses Problem ist aus unsrer Sicht lösbar, wenn der Bildungsauftrag der Einrichtungen ernst<br />
genommen <strong>und</strong> die Mitarbeiterinnen Arbeitsbedingungen analog zu den Lehrkräften erhalten.<br />
Im Moment scheint es, als ob das Problem zwischen Ministerium <strong>und</strong> Arbeitgebern hin <strong>und</strong> her<br />
geschoben wird. Die Arbeitgeber sehen sich außerstande ausreichende Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeiten<br />
zu finanzieren <strong>und</strong> das Ministerium will keine verbindlichen Regelungen treffen.
264<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
In der Anhörung wurde seitens der Verbände ausführlich kritisch Stellung genommen. Wir möchten<br />
deshalb nur zwei Punkte ergänzen, die aus unserer Sicht noch zu wenig beachtet wurden:<br />
Bildung als Konsumgut<br />
Seit der Einführung des Buchungszeiten sehen wir uns besonders im Hortbereich mit einer Vielzahl an<br />
differenzierten Anfragen bezüglich der Nutzungszeiten konfrontiert. Die Möglichkeit der<br />
unterschiedlichen Buchungen weckt in Eltern die Erwartung: nur was ich tatsächlich brauche bezahle<br />
ich – aber was ich brauche, muss auch angeboten werden.<br />
Die Flexibilisierung der Arbeitswelt macht es Eltern oft schwer, Berufstätigkeit <strong>und</strong> Familie zu<br />
vereinbaren <strong>und</strong> die Einrichtungen stoßen trotz größtmöglicher Flexibilität an ihre Grenzen. Zumal es<br />
auch immer abzuwägen gilt: wie viel Flexibilität wie viel unterschiedliche Betreuungszeiten sind <strong>für</strong> die<br />
Entwicklung der Kinder zuträglich?<br />
Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />
Wirtschaftliche Jugendhilfe – das Problem der Kostenübernahme möchten wir gerne um einen weiteren<br />
wichtigen Punkt ergänzen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe greift nicht bei Kindern unter drei Jahren <strong>und</strong><br />
bei Hortkindern, bei denen mindestens ein Elternteil nicht berufstätig ist. Beide Einrichtungen werden in<br />
der Argumentation auf den Betreuungsaspekt reduziert <strong>und</strong> Kindern von Hartz IV Empfängern wichtige<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Integrationschancen verwehrt.<br />
Erzieherinnen stehen bei diesen tief greifenden Veränderungen im Mittelpunkt des Geschehens <strong>und</strong> viel<br />
Energie, Umsicht <strong>und</strong> Engagement sind <strong>und</strong> waren bisher notwendig, um diese Veränderungen in den<br />
Einrichtungen zu bewältigen.<br />
Sie sollten bei der Weiterentwicklung der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsangebote <strong>für</strong> Familien nicht auf<br />
unsere Kompetenz in diesem Bereich verzichten.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Elsbeth Oberhammer<br />
Vorsitzende<br />
e+s Landesgruppe Bayern