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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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<strong>und</strong> eine sehr vielfältige Kinderbetreuungslandschaft<br />

mit einer Vielzahl von freien Trägern, ob das nun eine<br />

Elternvereinigung ist, die einen Integrationskindergarten<br />

betreibt oder ein Waldorfverein, der einen Kindergarten<br />

betreibt. Insofern haben wir mit sämtlichen Spezialitäten<br />

des BayKiBiG relativ reichhaltige Erfahrungen gemacht.<br />

Im Vorfeld der Umsetzung des Gesetzes haben wir uns<br />

deshalb frühzeitig mit allen Trägern zusammengetan<br />

<strong>und</strong> miteinander einige Vereinbarungen getroffen, die<br />

uns heute sehr zugutekommen. So ist es Eltern in manch<br />

anderen Gemeinden möglich, unter dem Kindergartenjahr<br />

eine Umbuchung vorzunehmen, zum Beispiel von<br />

sieben bis acht St<strong>und</strong>en auf vier bis fünf St<strong>und</strong>en. Wir<br />

hingegen haben vereinbart, dass das jeweils nur in besonderen<br />

Fällen möglich ist, zum Beispiel wenn sich die<br />

familiäre oder berufliche Situation entscheidend ändert.<br />

Unsere Erfahrung ist allerdings, dass die Buchungszeiten<br />

stabil sind. Wir stellen sogar fest, dass die Eltern<br />

nach einem Monat, wenn wir eine Umbuchung zulassen,<br />

etwas mehr buchen wollen, wo man normalerweise in<br />

die höhere Buchungskategorie rutscht.<br />

In den gemeindlichen Kindertagesstätten, die wir betreiben,<br />

verbleiben etwa 90 % der Kinder zum Mittagessen.<br />

Das ist eine neue Realität, die wir vor kurzer Zeit<br />

noch nicht hatten. Da ist die Flexibilität des BayKiBiG<br />

gleichzeitig ein Hemmschuh; denn wenn man die pädagogische<br />

Ausrichtung in den Vordergr<strong>und</strong> stellt, dann<br />

müsste es nach dem Mittagessen eine Ruhezeit geben,<br />

<strong>und</strong> in der Zeit kann keine Abholung durch die Eltern<br />

erfolgen. Da bekommen wir dann von unserer Kommunalaufsicht<br />

ein Schreiben, in dem es heißt, ihr müsst<br />

aber in dem Kindergarten auch diese oder jene Buchungszeit<br />

anbieten, die durch das Gr<strong>und</strong>ruhen nach<br />

dem Mittagessen eigentlich ausgeschlossen ist. Das<br />

heißt, wir vereinbaren mit den Eltern Kernzeiten, <strong>und</strong><br />

dann muss das Kind entweder sehr viel früher gebracht<br />

oder entsprechend später abgeholt werden. Da ist eine<br />

kleine Diskrepanz im Gesetz drin.<br />

Wir als Gemeinde Gröbenzell, so behaupte ich, haben<br />

unsere Hausaufgaben gemacht. Wir bieten vor Ort genügend<br />

Kindergartenplätze an. Insofern kann ich einer<br />

Aussetzung der Gastkinderregelung relativ wenig abgewinnen.<br />

Wir haben mit einem Millionenaufwand unsere<br />

Kindertagesstätten erstellt. Diejenigen, die ihre Hausaufgaben<br />

vielleicht nicht so gemacht haben, würden<br />

davon profitieren, dass sie ihre Kinder weiterhin bei uns<br />

betreuen lassen können <strong>für</strong> wenig bis gar keine Kostenbeteiligung.<br />

Der Vertreter der AWO hat eine Verwaltungsvereinfachung<br />

dergestalt vorgeschlagen, dass die<br />

Gemeinden das mit der jeweiligen Nachbargemeinde<br />

selbst ausmachen sollen. Ich möchte mir gar nicht vorstellen,<br />

was <strong>für</strong> Folgen das <strong>für</strong> die Gemeinden hätte,<br />

wenn die Gemeinden die Gastkinderbetreuungsverhältnisse<br />

jeweils am Grünen Tisch aushandeln müssten,<br />

zum Beispiel mit der großen Landeshauptstadt München<br />

oder mit einer kleinen Gemeinde aus dem westlichen<br />

Teil unseres Landkreises. Das ist vollkommen<br />

unpraktikabel, <strong>und</strong> ich bitte, davon Abstand zu<br />

nehmen.<br />

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />

Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Gestatten<br />

Sie eine Zwischenfrage? – Beim Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilferecht<br />

haben wir aber doch diese Regelung.<br />

SV Dieter Rubenbauer (Gemeinde Gröbenzell): Das ist<br />

richtig. Wenn ich aber jedes Gastkinderverhältnis <strong>für</strong><br />

jeden Hortplatz, den es in einem Landschulheim gibt,<br />

wo es noch eine spezielle Form des Hortes gibt, mit der<br />

jeweiligen Sitzgemeinde auszuhandeln habe, ist das<br />

nicht praktikabel. Ich rede nicht von Pauschalsätzen,<br />

sondern es ist vorgeschlagen worden, man soll das<br />

aushandeln. Dann muss ich meine Verwaltung aufblähen<br />

<strong>und</strong> brauche wesentlich mehr Personal.<br />

Die Gastkinderregelung ist insgesamt sehr problematisch,<br />

weil wir zum Beispiel mit unserer Waldorfeinrichtung<br />

in Gröbenzell 50 Plätze in der ersten R<strong>und</strong>e anerkannt<br />

haben. Wir können aber nachweisen, dass seit<br />

des Beginns der Einrichtung davon nur etwa 35 Plätze<br />

von Gröbenzeller Kindern belegt sind. Mit welchem<br />

Recht sollte ich also in Zukunft nochmals 50 Plätze anerkennen?<br />

Ich bekomme die Gemeinden, die rings um<br />

uns herum sind, <strong>und</strong> auch die Landeshauptstadt München<br />

nicht dazu, dass sie in unserer Einrichtung vor Ort<br />

Plätze anerkennen. Das hat eine Unsicherheit <strong>für</strong> die<br />

Träger zur Folge. Herr Vorsitzender, Sie haben vorhin<br />

meinen Vorschlag im Gremium k<strong>und</strong>getan, dass man<br />

vielleicht Einrichtungen mit einer besonderen pädagogischen<br />

Ausrichtung auf die Landkreisebene hebt <strong>und</strong><br />

diese Einrichtungen über die Kreisumlage betreibt. Das<br />

wäre <strong>für</strong> uns als Sitzgemeinde gewiss eine erhebliche<br />

Vereinfachung, <strong>für</strong> die Träger erst recht.<br />

Ich habe noch eine Bitte zum Thema Vorbereitungszeit<br />

<strong>und</strong> Verfügungszeit des Personals. Ebenso wie Germering<br />

haben wir einen Anstellungsschlüssel in einem Korridor<br />

von 10,0 bis 10,5 festgelegt <strong>und</strong> kommen zur Erkenntnis,<br />

dass das bestimmt kein Luxus ist. Das ist aber<br />

eine relativ gute Ausstattung. Nichtsdestoweniger wäre<br />

es vonnöten, dass man außerhalb des BayKiBiG in irgendeiner<br />

Form zu einer Fördermöglichkeit der Vorbereitungszeiten<br />

finden <strong>und</strong> dort eine verbindliche Regelung<br />

festschreiben könnte.<br />

SV Günter Krauß (ISKA pgGmbH): Ich nehme aus drei<br />

sehr unterschiedlichen Perspektiven Stellung. Die eine<br />

Perspektive: Von 1999 bis 2004 habe ich das Bayerische<br />

<strong>Sozial</strong>ministerium bei der Entwicklung der kindbezogenen<br />

Förderung beraten, <strong>und</strong> sehr viele der<br />

Gr<strong>und</strong>lagen sind später ins BayKiBiG eingeflossen.<br />

Die zweite Perspektive ist die, dass ich seit dem letzten<br />

Jahr die Landeshauptstadt München dabei berate, wiederum<br />

die kommunale KiTa-Finanzierung zu reformieren.<br />

Ich denke also gewissermaßen auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Landesgesetzgebung in den kommunalen Bereich<br />

weiter. Es ist sehr interessant, was hier an Konzepten<br />

gerade am Entstehen ist.<br />

Die dritte Perspektive ist die, dass wir selbst zwei, demnächst<br />

drei Einrichtungen in Nürnberg betreiben <strong>und</strong><br />

damit sozusagen als Endverbraucher in Selbsterfahrung<br />

die von uns in anderer Funktion mitgestalteten Systeme

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