Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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<strong>und</strong> eine sehr vielfältige Kinderbetreuungslandschaft<br />
mit einer Vielzahl von freien Trägern, ob das nun eine<br />
Elternvereinigung ist, die einen Integrationskindergarten<br />
betreibt oder ein Waldorfverein, der einen Kindergarten<br />
betreibt. Insofern haben wir mit sämtlichen Spezialitäten<br />
des BayKiBiG relativ reichhaltige Erfahrungen gemacht.<br />
Im Vorfeld der Umsetzung des Gesetzes haben wir uns<br />
deshalb frühzeitig mit allen Trägern zusammengetan<br />
<strong>und</strong> miteinander einige Vereinbarungen getroffen, die<br />
uns heute sehr zugutekommen. So ist es Eltern in manch<br />
anderen Gemeinden möglich, unter dem Kindergartenjahr<br />
eine Umbuchung vorzunehmen, zum Beispiel von<br />
sieben bis acht St<strong>und</strong>en auf vier bis fünf St<strong>und</strong>en. Wir<br />
hingegen haben vereinbart, dass das jeweils nur in besonderen<br />
Fällen möglich ist, zum Beispiel wenn sich die<br />
familiäre oder berufliche Situation entscheidend ändert.<br />
Unsere Erfahrung ist allerdings, dass die Buchungszeiten<br />
stabil sind. Wir stellen sogar fest, dass die Eltern<br />
nach einem Monat, wenn wir eine Umbuchung zulassen,<br />
etwas mehr buchen wollen, wo man normalerweise in<br />
die höhere Buchungskategorie rutscht.<br />
In den gemeindlichen Kindertagesstätten, die wir betreiben,<br />
verbleiben etwa 90 % der Kinder zum Mittagessen.<br />
Das ist eine neue Realität, die wir vor kurzer Zeit<br />
noch nicht hatten. Da ist die Flexibilität des BayKiBiG<br />
gleichzeitig ein Hemmschuh; denn wenn man die pädagogische<br />
Ausrichtung in den Vordergr<strong>und</strong> stellt, dann<br />
müsste es nach dem Mittagessen eine Ruhezeit geben,<br />
<strong>und</strong> in der Zeit kann keine Abholung durch die Eltern<br />
erfolgen. Da bekommen wir dann von unserer Kommunalaufsicht<br />
ein Schreiben, in dem es heißt, ihr müsst<br />
aber in dem Kindergarten auch diese oder jene Buchungszeit<br />
anbieten, die durch das Gr<strong>und</strong>ruhen nach<br />
dem Mittagessen eigentlich ausgeschlossen ist. Das<br />
heißt, wir vereinbaren mit den Eltern Kernzeiten, <strong>und</strong><br />
dann muss das Kind entweder sehr viel früher gebracht<br />
oder entsprechend später abgeholt werden. Da ist eine<br />
kleine Diskrepanz im Gesetz drin.<br />
Wir als Gemeinde Gröbenzell, so behaupte ich, haben<br />
unsere Hausaufgaben gemacht. Wir bieten vor Ort genügend<br />
Kindergartenplätze an. Insofern kann ich einer<br />
Aussetzung der Gastkinderregelung relativ wenig abgewinnen.<br />
Wir haben mit einem Millionenaufwand unsere<br />
Kindertagesstätten erstellt. Diejenigen, die ihre Hausaufgaben<br />
vielleicht nicht so gemacht haben, würden<br />
davon profitieren, dass sie ihre Kinder weiterhin bei uns<br />
betreuen lassen können <strong>für</strong> wenig bis gar keine Kostenbeteiligung.<br />
Der Vertreter der AWO hat eine Verwaltungsvereinfachung<br />
dergestalt vorgeschlagen, dass die<br />
Gemeinden das mit der jeweiligen Nachbargemeinde<br />
selbst ausmachen sollen. Ich möchte mir gar nicht vorstellen,<br />
was <strong>für</strong> Folgen das <strong>für</strong> die Gemeinden hätte,<br />
wenn die Gemeinden die Gastkinderbetreuungsverhältnisse<br />
jeweils am Grünen Tisch aushandeln müssten,<br />
zum Beispiel mit der großen Landeshauptstadt München<br />
oder mit einer kleinen Gemeinde aus dem westlichen<br />
Teil unseres Landkreises. Das ist vollkommen<br />
unpraktikabel, <strong>und</strong> ich bitte, davon Abstand zu<br />
nehmen.<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD): Gestatten<br />
Sie eine Zwischenfrage? – Beim Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilferecht<br />
haben wir aber doch diese Regelung.<br />
SV Dieter Rubenbauer (Gemeinde Gröbenzell): Das ist<br />
richtig. Wenn ich aber jedes Gastkinderverhältnis <strong>für</strong><br />
jeden Hortplatz, den es in einem Landschulheim gibt,<br />
wo es noch eine spezielle Form des Hortes gibt, mit der<br />
jeweiligen Sitzgemeinde auszuhandeln habe, ist das<br />
nicht praktikabel. Ich rede nicht von Pauschalsätzen,<br />
sondern es ist vorgeschlagen worden, man soll das<br />
aushandeln. Dann muss ich meine Verwaltung aufblähen<br />
<strong>und</strong> brauche wesentlich mehr Personal.<br />
Die Gastkinderregelung ist insgesamt sehr problematisch,<br />
weil wir zum Beispiel mit unserer Waldorfeinrichtung<br />
in Gröbenzell 50 Plätze in der ersten R<strong>und</strong>e anerkannt<br />
haben. Wir können aber nachweisen, dass seit<br />
des Beginns der Einrichtung davon nur etwa 35 Plätze<br />
von Gröbenzeller Kindern belegt sind. Mit welchem<br />
Recht sollte ich also in Zukunft nochmals 50 Plätze anerkennen?<br />
Ich bekomme die Gemeinden, die rings um<br />
uns herum sind, <strong>und</strong> auch die Landeshauptstadt München<br />
nicht dazu, dass sie in unserer Einrichtung vor Ort<br />
Plätze anerkennen. Das hat eine Unsicherheit <strong>für</strong> die<br />
Träger zur Folge. Herr Vorsitzender, Sie haben vorhin<br />
meinen Vorschlag im Gremium k<strong>und</strong>getan, dass man<br />
vielleicht Einrichtungen mit einer besonderen pädagogischen<br />
Ausrichtung auf die Landkreisebene hebt <strong>und</strong><br />
diese Einrichtungen über die Kreisumlage betreibt. Das<br />
wäre <strong>für</strong> uns als Sitzgemeinde gewiss eine erhebliche<br />
Vereinfachung, <strong>für</strong> die Träger erst recht.<br />
Ich habe noch eine Bitte zum Thema Vorbereitungszeit<br />
<strong>und</strong> Verfügungszeit des Personals. Ebenso wie Germering<br />
haben wir einen Anstellungsschlüssel in einem Korridor<br />
von 10,0 bis 10,5 festgelegt <strong>und</strong> kommen zur Erkenntnis,<br />
dass das bestimmt kein Luxus ist. Das ist aber<br />
eine relativ gute Ausstattung. Nichtsdestoweniger wäre<br />
es vonnöten, dass man außerhalb des BayKiBiG in irgendeiner<br />
Form zu einer Fördermöglichkeit der Vorbereitungszeiten<br />
finden <strong>und</strong> dort eine verbindliche Regelung<br />
festschreiben könnte.<br />
SV Günter Krauß (ISKA pgGmbH): Ich nehme aus drei<br />
sehr unterschiedlichen Perspektiven Stellung. Die eine<br />
Perspektive: Von 1999 bis 2004 habe ich das Bayerische<br />
<strong>Sozial</strong>ministerium bei der Entwicklung der kindbezogenen<br />
Förderung beraten, <strong>und</strong> sehr viele der<br />
Gr<strong>und</strong>lagen sind später ins BayKiBiG eingeflossen.<br />
Die zweite Perspektive ist die, dass ich seit dem letzten<br />
Jahr die Landeshauptstadt München dabei berate, wiederum<br />
die kommunale KiTa-Finanzierung zu reformieren.<br />
Ich denke also gewissermaßen auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Landesgesetzgebung in den kommunalen Bereich<br />
weiter. Es ist sehr interessant, was hier an Konzepten<br />
gerade am Entstehen ist.<br />
Die dritte Perspektive ist die, dass wir selbst zwei, demnächst<br />
drei Einrichtungen in Nürnberg betreiben <strong>und</strong><br />
damit sozusagen als Endverbraucher in Selbsterfahrung<br />
die von uns in anderer Funktion mitgestalteten Systeme