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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

der TVöD, da erfahrene Fach- <strong>und</strong> Ergänzungskräfte<br />

seltener ihren Arbeitgeber wechseln.<br />

Die Gemeinde Grasbrunn beschäftigt aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

zwei Springer/innen <strong>und</strong> investiert verstärkt in die Ausbildung,<br />

um dem empfohlenen Anstellungsschlüssel<br />

möglichst nahe zu kommen.<br />

Anregung:<br />

Die Fachakademien sollten angehalten werden, ihre<br />

Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Derzeit bestehen<br />

Wartezeiten zwischen 6 bis 8 Semestern <strong>für</strong> qualifizierte<br />

Bewerber/innen.<br />

Siehe Frage 15 bis 17 der CSU-Fraktion zur Veränderung<br />

der Personalplanung, zum Anstellungsschlüssel<br />

<strong>und</strong> zur Weiterentwicklung der pädagogischen Rahmenbedingungen<br />

Siehe Fragenkomplex 4.3 <strong>und</strong> 4.5 der Fraktion Bündnis<br />

90/Die Grünen zum Basiswert <strong>und</strong> zur Situation Personal<br />

Wenn kostendeckend gearbeitet werden soll, reduzieren<br />

sich die Möglichkeiten der Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung erheblich,<br />

obwohl die Umsetzung des BEP eine stärkere<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung notwendig machen würde.<br />

Fortbildungen wirken sich ebenfalls auf den Anstellungsschlüssel<br />

aus, obwohl der BEP ausdrücklich Qualifizierungsmaßnahmen<br />

vorsieht. Hier ist ein Widerspruch<br />

zwischen BEP <strong>und</strong> BayKiBiG festzustellen. Im Extremfall<br />

kann sich bei gleichzeitiger Erkrankung <strong>und</strong> längerer<br />

Qualifizierung die Förderung anteilig reduzieren, sofern<br />

keine Ersatzkraft gef<strong>und</strong>en werden kann.<br />

Siehe Frage 3.1 der SPD-Fraktion zur Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung,<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Siehe Fragenkomplex 4 der SPD-Fraktion zur Finanzierung<br />

3. Integrative Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsarbeit<br />

Im Kindergarten Harthausen wurde frühzeitig eine Einzelintegration<br />

<strong>und</strong> später eine Integrationsgruppe verwirklicht.<br />

Dieses Engagement besteht ungeachtet der<br />

gesetzlichen Änderungen mit dem BayKiBiG <strong>für</strong> die Gemeinde<br />

Grasbrunn fort, da in der Integration von behinderten<br />

<strong>und</strong> von Behinderung bedrohten Kindern eine<br />

wichtige soziale Aufgabe gesehen wird.<br />

Die Aufnahme von Integrationskindern hat sich durch<br />

das BayKiBiG insofern erschwert, da man nunmehr Kinder<br />

aus anderen Gemeinden nur noch mit Einverständnis<br />

der Heimatgemeinde aufnehmen kann (Gastkinderregelung).<br />

Eine kostendeckende Betreuung, Bildung <strong>und</strong> Förderung<br />

ist mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 nicht<br />

möglich, da über diesen Gewichtungsfaktur nur die Reduzierung<br />

der Gruppenstärke finanziert werden kann.<br />

Nicht abgedeckt sind die Kosten <strong>für</strong> die in den meisten<br />

Fällen zwingend notwendige Frühförderung <strong>und</strong> heilpä-<br />

159<br />

dagogische Einzelförderung. Hinzu kommt, dass die<br />

Förderung auf max. 50 St<strong>und</strong>en im Betreuungsjahr <strong>und</strong><br />

40 2 / Betreuungsst<strong>und</strong>e begrenzt ist. Die zeitliche Begrenzung<br />

reicht nicht aus, um eine nachhaltige Förderung<br />

zu erreichen. Für 40 2 / Betreuungsst<strong>und</strong>e konnte<br />

die Gemeinde bisher keinen Anbieter finden <strong>und</strong> muss<br />

das Defizit selber tragen. Es besteht die Gefahr, dass<br />

Träger, die diese Zusatzkosten nicht schultern können,<br />

eine geringere Bereitschaft zeigen könnten, Integrationskinder<br />

aufzunehmen.<br />

Anregung:<br />

Die Obergrenzen <strong>für</strong> die nach dem BEP <strong>und</strong> aus pädagogischen<br />

Gründen sinnvolle Frühförderung <strong>und</strong> heilpädagogische<br />

Einzelförderung sollte überdacht werden.<br />

Siehe Frage 6 CSU-Fraktion zur Bereitschaft Integrationskinder<br />

aufzunehmen<br />

Die Vereinbarung <strong>für</strong> die Anerkennung der Integration<br />

wird mit dem Bezirk verhandelt <strong>und</strong> abgeschlossen. Die<br />

Abrechnung erfolgt über das Landratsamt. Beide Partner<br />

waren sehr kompetent <strong>und</strong> kooperativ. Jedoch entsteht<br />

durch dieses Verfahren <strong>für</strong> alle Beteiligten ein zusätzlicher<br />

Verwaltungs- <strong>und</strong> Abstimmungsaufwand.<br />

Anregung:<br />

Die Zuständigkeit sollte nochmals überdacht werden.<br />

Positiv wird von der Gemeinde Grasbrunn gesehen,<br />

dass eine Erhöhung des Förderfaktors möglich ist, um<br />

die örtlichen Rahmenbedingungen bei der Integration<br />

abbilden zu können.<br />

Im Betreuungsjahr hatte die Gemeinde Grasbrunn z. B.:<br />

einen Förderfaktor von 7,61.<br />

Der Förderfaktor 4,5 + x ist im voraus <strong>für</strong> das Betreuungsjahr<br />

zu beantragen <strong>und</strong> wird durch eine Vereinbarung<br />

festgeschrieben. Das BayKiBiG sieht eine Flexibilität<br />

in der Betreuung vor, so dass sich zu Lasten des<br />

Trägers Verschiebungen ergeben können (z. B. Wegzug<br />

von Integrationskindern im Betreuungsjahr).<br />

Siehe Frage 10 der CSU-Fraktion zur Unterstützung der<br />

Integrationskindergärten<br />

Siehe Frage 4.4.1 der SPD-Fraktion zum Genehmigungsverfahren<br />

Siehe Fragen 4,7 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

4. Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen<br />

mit den Eltern<br />

Leider gibt es aus Sicht der Eltern, der Einrichtung <strong>und</strong><br />

dem Träger im BayKiBiG keine klaren Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Elternarbeit (z. B. <strong>für</strong> die Elternbeiratswahl, Anzahl der<br />

mind. / max. zu wählenden Elternbeiräte, Festlegung<br />

der Mitwirkungsbereiche). In der Praxis halten sich die<br />

Kindertageseinrichtungen an das alte Kindergartengesetz<br />

<strong>und</strong> entsprechende Durchführungsverordnungen,<br />

was dem BayKiBiG widerspricht.

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