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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

1. Hat sich der Verwaltungsaufwand seit Einführung des BayKiBiG in den<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. beim Träger verändert?<br />

Der Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen wie auch beim Träger hat seit der<br />

Einführung des BayKiBiG zugenommen.<br />

Beim Träger:<br />

Insbesondere zu Beginn <strong>und</strong> am Ende eines Bildungsjahres.<br />

Früher machte man eine Personalkostenendabrechnung gegenüber dem<br />

zuständigen Jugendamt, aufgr<strong>und</strong> deren die Abschlagszahlungen <strong>für</strong> das nächste<br />

Jahr berechnet wurden.<br />

Jetzt gibt es eine kfa <strong>und</strong> eine kfr jeweils an das Jugendamt <strong>und</strong> die zuständigen<br />

Kommunen, diese sowohl elektronisch wie auch als Ausdruck.<br />

Beispiel: Früher 3 Anträge an 2 Ansprechpartner, jetzt 31 Anträge an 12<br />

Ansprechpartner.<br />

Beispiel Gastkinder: Antragstellung durch den Träger, Bescheide oft nur <strong>für</strong> 1 Jahr<br />

gültig, im Folgejahr erneuter Antrag.<br />

In den Einrichtungen:<br />

Um Abrechnungen zu ermöglichen, müssen Daten <strong>und</strong> Buchungen eingestellt,<br />

umgestellt, kontrolliert werden. Die Personalplanung ist aufwändiger geworden <strong>und</strong><br />

Buchungsgespräche mit den Eltern benötigen viel Zeit <strong>und</strong> Erklärungsarbeit.<br />

Beispiel Hortbuchung: verschiedene Buchungen von Schul- <strong>und</strong> Ferienzeit sind ein<br />

großer Aufwand<br />

2. Werden das BayKiBiG <strong>und</strong> die kindbezogene Förderung den Kindern gerecht,<br />

die mehr Aufmerksamkeit als andere benötigen (Entwicklungsverzögerungen,<br />

ADHS, Verhaltensauffälligkeiten,…)?<br />

Kinder mit einem erhöhtem Förderbedarf werden nicht mit einem erhöhten Faktor<br />

berücksichtigt, es sei denn es liegt ihnen ein Eingliederungshilfebescheid des<br />

zuständigen <strong>Sozial</strong>hilfeträgers vor. Eine intensivere Förderung der Kinder ist<br />

dadurch oft nicht gegeben. Unstrittig ist jedoch, dass diese Kinder einen erhöhten<br />

Betreuungsaufwand haben.<br />

Gleichzeit beobachten wir eine steigende Anzahl der Kinder, die eine spezielle<br />

Förderung benötigen.<br />

Viele Kinder „laufen“ in den Einrichtungen mit, ohne eine spezielle Förderung<br />

bekommen zu können. Dies geht zu Lasten der betroffenen Kinder, der anderen<br />

Kinder <strong>und</strong> der Mitarbeiter. Diesen Kindern kann man ohne einen erhöhten Faktor<br />

oder eine Senkung des Anstellungsschlüssels nicht gerecht werden.<br />

3. Halten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die<br />

Gewichtungsfaktoren diesbezüglich (s. Ziff 2.) <strong>für</strong> praxisgerecht <strong>und</strong><br />

ausreichend?<br />

Faktor 1,3 <strong>für</strong> Migrantenkinder:<br />

Die Gewichtungsfaktoren decken nur einen sehr geringen Teil der Kinder mit<br />

erhöhtem Förderbedarf ab. In einigen Einrichtungen werden beispielsweise sehr<br />

viele zweisprachige Kinder betreut, die zum größten Teil besondere<br />

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