Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
1. Hat sich der Verwaltungsaufwand seit Einführung des BayKiBiG in den<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. beim Träger verändert?<br />
Der Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen wie auch beim Träger hat seit der<br />
Einführung des BayKiBiG zugenommen.<br />
Beim Träger:<br />
Insbesondere zu Beginn <strong>und</strong> am Ende eines Bildungsjahres.<br />
Früher machte man eine Personalkostenendabrechnung gegenüber dem<br />
zuständigen Jugendamt, aufgr<strong>und</strong> deren die Abschlagszahlungen <strong>für</strong> das nächste<br />
Jahr berechnet wurden.<br />
Jetzt gibt es eine kfa <strong>und</strong> eine kfr jeweils an das Jugendamt <strong>und</strong> die zuständigen<br />
Kommunen, diese sowohl elektronisch wie auch als Ausdruck.<br />
Beispiel: Früher 3 Anträge an 2 Ansprechpartner, jetzt 31 Anträge an 12<br />
Ansprechpartner.<br />
Beispiel Gastkinder: Antragstellung durch den Träger, Bescheide oft nur <strong>für</strong> 1 Jahr<br />
gültig, im Folgejahr erneuter Antrag.<br />
In den Einrichtungen:<br />
Um Abrechnungen zu ermöglichen, müssen Daten <strong>und</strong> Buchungen eingestellt,<br />
umgestellt, kontrolliert werden. Die Personalplanung ist aufwändiger geworden <strong>und</strong><br />
Buchungsgespräche mit den Eltern benötigen viel Zeit <strong>und</strong> Erklärungsarbeit.<br />
Beispiel Hortbuchung: verschiedene Buchungen von Schul- <strong>und</strong> Ferienzeit sind ein<br />
großer Aufwand<br />
2. Werden das BayKiBiG <strong>und</strong> die kindbezogene Förderung den Kindern gerecht,<br />
die mehr Aufmerksamkeit als andere benötigen (Entwicklungsverzögerungen,<br />
ADHS, Verhaltensauffälligkeiten,…)?<br />
Kinder mit einem erhöhtem Förderbedarf werden nicht mit einem erhöhten Faktor<br />
berücksichtigt, es sei denn es liegt ihnen ein Eingliederungshilfebescheid des<br />
zuständigen <strong>Sozial</strong>hilfeträgers vor. Eine intensivere Förderung der Kinder ist<br />
dadurch oft nicht gegeben. Unstrittig ist jedoch, dass diese Kinder einen erhöhten<br />
Betreuungsaufwand haben.<br />
Gleichzeit beobachten wir eine steigende Anzahl der Kinder, die eine spezielle<br />
Förderung benötigen.<br />
Viele Kinder „laufen“ in den Einrichtungen mit, ohne eine spezielle Förderung<br />
bekommen zu können. Dies geht zu Lasten der betroffenen Kinder, der anderen<br />
Kinder <strong>und</strong> der Mitarbeiter. Diesen Kindern kann man ohne einen erhöhten Faktor<br />
oder eine Senkung des Anstellungsschlüssels nicht gerecht werden.<br />
3. Halten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die<br />
Gewichtungsfaktoren diesbezüglich (s. Ziff 2.) <strong>für</strong> praxisgerecht <strong>und</strong><br />
ausreichend?<br />
Faktor 1,3 <strong>für</strong> Migrantenkinder:<br />
Die Gewichtungsfaktoren decken nur einen sehr geringen Teil der Kinder mit<br />
erhöhtem Förderbedarf ab. In einigen Einrichtungen werden beispielsweise sehr<br />
viele zweisprachige Kinder betreut, die zum größten Teil besondere<br />
107