Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Bürgermeister Alfred Ritter<br />
Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />
Gemeinde Hafenlohr<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />
am Donnerstag, den 27. September 2007<br />
Fragenkatalog<br />
Antworten<br />
zum Thema<br />
„BayKiBiG“<br />
Die Antworten wurden von der Verwaltungsgemeinschaft<br />
97828 Marktheidenfeld (zuständig <strong>für</strong> insgesamt<br />
14 kleinere (je 20 bis 95 Kinder) Einrichtungen, in Zusammenarbeit<br />
mit der Mitgliedsgemeinde 97828 Hafenlohr,<br />
vertr. d. deren Kindergartenleiterin zusammengestellt.<br />
Fragenteil CSU<br />
1. DieKindergärten öffnen sich zunehmend <strong>für</strong> alle<br />
Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Vor allem entstehen<br />
verstärkt Kleinkindgruppen.<br />
2.1 Hoher Bürokratischer Aufwand. Kleine Gemeinden<br />
wissen um die Bedürfnisse Ihrer Einwohner.<br />
2.2 Ja<br />
2.2 Ausbaupläne sind nicht notwendig, da in unserem<br />
Bereich vor allem im ländlichen Raum Plätze<br />
vorhanden <strong>und</strong> frei sind. Jeder Bürgermeister versucht<br />
möglichst viele Einrichtungen in seiner Gemeinde<br />
zu halten. Jede Gemeinde, teilweise auch<br />
die Ortsteile haben noch einen Kindergarten. Dadurch<br />
werden auch keine Angebote außerhalb<br />
des Gemeindegebietes anerkannt, da es sich<br />
meistens um Einzelfälle handelt, <strong>für</strong> die kein dauerhafter<br />
Bedarf festgestellt werden kann. Die kleinen<br />
örtlichen Kindergärten sind auf jedes Kind<br />
angewiesen. Wenig Einsicht herrscht dann, wenn<br />
Anlage 21<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
genügend freie Plätze im eigenen Kindergarten<br />
frei sind <strong>und</strong> die Eltern ihr Kind trotzdem in eine<br />
auswärtige Einrichtung geben. Die kleinen Einrichtungen<br />
im Ort werden dadurch noch mehr geschwächt<br />
<strong>und</strong> können mit den Einrichtungen in<br />
Kleinstädten <strong>und</strong> Mittelzentren weder in Öffnungszeiten<br />
<strong>und</strong> päd. Angebot noch in der Gebührenhöhe<br />
konkurrieren.<br />
2.3 Nicht,wenn eigener Kindergarten nicht ausgelastet<br />
<strong>und</strong> damit in seiner Existenz gefährdet ist.<br />
2. Negative Entwicklungen durch die Wahlfreiheit<br />
der Eltern entstehen <strong>für</strong> kleine Gemeinde mit nur<br />
1 bis 2 Einrichtungen.<br />
3. Keine Veränderung feststellbar. Eine gewisse<br />
Routine hat sich eingestellt.<br />
4. DieÖffnungszeiten wurden teilweise ausgedehnt.<br />
Die Mittagsbetreuung wurde selbstverständlich.<br />
Die Schließtage (Ferien) wurden reduziert.<br />
Eltern fällt es schwer <strong>für</strong> 1 Jahr im Voraus zu buchen.<br />
Sie buchen während des Jahres meist<br />
nochmals 1-2 x um, weil sich die Familiensituation<br />
geändert hat.<br />
5. DieÖffnungszeiten von 10 Std, werden von wenigen<br />
aus genützt. Die Randzeiten von 7 Uhr <strong>und</strong><br />
bis 17 Uhr werden nur vereinzelt benötigt, aber<br />
trotzdem muss Personal zur Verfügung gestellt<br />
werden. Da wir vor dem Buchungssystem schon<br />
durchgehend geöffnet hatten waren unsere Öffnungszeiten<br />
nicht soviel anders wie jetzt.<br />
6. Unsere Einrichtungen nahmen vor dem neuen<br />
Gesetzt schon Kinder mit Behinderung auf, wenn<br />
dies möglich war, genauso handhabenden wir es<br />
mit Kindern unter 3 Jahren