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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Bürgermeister Alfred Ritter<br />

Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld<br />

Gemeinde Hafenlohr<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong><br />

am Donnerstag, den 27. September 2007<br />

Fragenkatalog<br />

Antworten<br />

zum Thema<br />

„BayKiBiG“<br />

Die Antworten wurden von der Verwaltungsgemeinschaft<br />

97828 Marktheidenfeld (zuständig <strong>für</strong> insgesamt<br />

14 kleinere (je 20 bis 95 Kinder) Einrichtungen, in Zusammenarbeit<br />

mit der Mitgliedsgemeinde 97828 Hafenlohr,<br />

vertr. d. deren Kindergartenleiterin zusammengestellt.<br />

Fragenteil CSU<br />

1. DieKindergärten öffnen sich zunehmend <strong>für</strong> alle<br />

Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Vor allem entstehen<br />

verstärkt Kleinkindgruppen.<br />

2.1 Hoher Bürokratischer Aufwand. Kleine Gemeinden<br />

wissen um die Bedürfnisse Ihrer Einwohner.<br />

2.2 Ja<br />

2.2 Ausbaupläne sind nicht notwendig, da in unserem<br />

Bereich vor allem im ländlichen Raum Plätze<br />

vorhanden <strong>und</strong> frei sind. Jeder Bürgermeister versucht<br />

möglichst viele Einrichtungen in seiner Gemeinde<br />

zu halten. Jede Gemeinde, teilweise auch<br />

die Ortsteile haben noch einen Kindergarten. Dadurch<br />

werden auch keine Angebote außerhalb<br />

des Gemeindegebietes anerkannt, da es sich<br />

meistens um Einzelfälle handelt, <strong>für</strong> die kein dauerhafter<br />

Bedarf festgestellt werden kann. Die kleinen<br />

örtlichen Kindergärten sind auf jedes Kind<br />

angewiesen. Wenig Einsicht herrscht dann, wenn<br />

Anlage 21<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

genügend freie Plätze im eigenen Kindergarten<br />

frei sind <strong>und</strong> die Eltern ihr Kind trotzdem in eine<br />

auswärtige Einrichtung geben. Die kleinen Einrichtungen<br />

im Ort werden dadurch noch mehr geschwächt<br />

<strong>und</strong> können mit den Einrichtungen in<br />

Kleinstädten <strong>und</strong> Mittelzentren weder in Öffnungszeiten<br />

<strong>und</strong> päd. Angebot noch in der Gebührenhöhe<br />

konkurrieren.<br />

2.3 Nicht,wenn eigener Kindergarten nicht ausgelastet<br />

<strong>und</strong> damit in seiner Existenz gefährdet ist.<br />

2. Negative Entwicklungen durch die Wahlfreiheit<br />

der Eltern entstehen <strong>für</strong> kleine Gemeinde mit nur<br />

1 bis 2 Einrichtungen.<br />

3. Keine Veränderung feststellbar. Eine gewisse<br />

Routine hat sich eingestellt.<br />

4. DieÖffnungszeiten wurden teilweise ausgedehnt.<br />

Die Mittagsbetreuung wurde selbstverständlich.<br />

Die Schließtage (Ferien) wurden reduziert.<br />

Eltern fällt es schwer <strong>für</strong> 1 Jahr im Voraus zu buchen.<br />

Sie buchen während des Jahres meist<br />

nochmals 1-2 x um, weil sich die Familiensituation<br />

geändert hat.<br />

5. DieÖffnungszeiten von 10 Std, werden von wenigen<br />

aus genützt. Die Randzeiten von 7 Uhr <strong>und</strong><br />

bis 17 Uhr werden nur vereinzelt benötigt, aber<br />

trotzdem muss Personal zur Verfügung gestellt<br />

werden. Da wir vor dem Buchungssystem schon<br />

durchgehend geöffnet hatten waren unsere Öffnungszeiten<br />

nicht soviel anders wie jetzt.<br />

6. Unsere Einrichtungen nahmen vor dem neuen<br />

Gesetzt schon Kinder mit Behinderung auf, wenn<br />

dies möglich war, genauso handhabenden wir es<br />

mit Kindern unter 3 Jahren

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