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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

mit Krippe, Kindergarten <strong>und</strong> Hort unter einem Dach –<br />

<strong>und</strong> 300 Einrichtungen von freigemeinnützigen Trägern,<br />

<strong>für</strong> die die Landeshauptstadt München als Aufsichtsbehörde<br />

<strong>und</strong> zuschussgebende Stelle zuständig ist.<br />

Ich möchte zu einigen Punkten, die heute schon diskutiert<br />

wurden, Stellung nehmen. Ich möchte den weiteren<br />

Aspekt in die Diskussionsr<strong>und</strong>e bringen, dass die Umsetzung<br />

des BayKiBiG weitere Folgen ausgelöst hat, die<br />

nicht dem Gesetz zuzuschreiben sind, die aber jetzt innerhalb<br />

des Zeitraums abgewickelt werden müssen. Ich<br />

nenne hier einmal die Einführung der EDV in den Kindergärten<br />

<strong>und</strong> den Horten. Vor vier oder fünf Jahren war es<br />

im Kindergartenbereich noch keineswegs selbstverständlich,<br />

dass irgendwelche Buchungen oder Verwaltungsarbeiten<br />

am PC abgewickelt wurden, jedenfalls<br />

nicht flächendeckend, vielleicht punktuell.<br />

So hat uns die Einführung des BayKiBiG dazu gezwungen,<br />

die Verwaltung in Kindertagesstätten neu zu<br />

strukturieren. In den Kindertageseinrichtungen wurde<br />

bis dato viel zu wenig auf Logistik <strong>und</strong> Verwaltung Wert<br />

gelegt; die Erzieherinnen wurden <strong>für</strong> Verwaltungsarbeiten<br />

missbraucht, auch jetzt. Keiner Lehrerin in der<br />

Gr<strong>und</strong>schule käme es in den Sinn, sich in das Schulsekretariat<br />

zu setzen <strong>und</strong> abgemeldete Kinder in Strichlisten<br />

zu erfassen oder irgendwelche Bestelllisten auszufüllen.<br />

Es käme auch keinem Arzt in den Sinn, Verwaltungstätigkeiten<br />

selbst zu erledigen, die er delegieren<br />

kann. Wenn wir das von den Erzieherinnen verlangen<br />

<strong>und</strong> dazu noch von Vorbereitungszeit oder Verfügungszeit<br />

sprechen, dann wirft das ein schräges Licht auf das<br />

Ganze.<br />

Wir müssen neu darüber diskutieren, was wir innerhalb<br />

der Verfügungszeit brauchen, was da hinein gehört. Da<br />

ist zum einen die Verwaltungstätigkeit, die nichts mit der<br />

Elternarbeit an sich zu tun hat. Allenfalls sucht man <strong>für</strong><br />

Gespräche mit den Eltern irgendwelche Unterlagen<br />

heraus. Dann hat man die Vorbereitungszeit im Zusammenhang<br />

mit den Kindern, <strong>und</strong> dann natürlich ein erweitertes<br />

Angebot, wenn es um Elternberatung <strong>und</strong> Elternarbeit<br />

geht.<br />

Auch hier hat uns das BayKiBiG einen Weg aufgezeigt<br />

mit Unterstützung der Elternbefragung, dass nicht die<br />

Beschwerdemacht der Einzelnen über das Wohl der<br />

Einrichtung bestimmt, sondern dass es immer noch<br />

eine Mehrheitsmeinung gibt. Die Elternbefragung hat<br />

nämlich dazu beigetragen, dass ein breites Bild von<br />

allen Eltern erstellt wird, dass innerhalb einer Einrichtung<br />

endlich darüber diskutiert werden kann, was viele<br />

wollen. Damit kann nicht mehr ein einzelner Beschwerdeführer<br />

etwas umsetzen, weil er zufällig in einer sprechenden<br />

Position ist. Das hat auch dazu verholfen, dass<br />

die Eltern, die etwas wollen, ihre Meinung still <strong>und</strong> unerkannt<br />

abgeben können. Deshalb empfinde ich das als<br />

sehr gutes Instrument.<br />

Zu den Gebühren <strong>und</strong> den Nutzungszeiten: Wir beobachten<br />

in München seit der Einführung der Buchungsst<strong>und</strong>en<br />

eine ganz deutliche Nutzung der Buchungszeit<br />

von vier bis sechs St<strong>und</strong>en von den einkommensstarken<br />

Gruppen. Eltern, die es sich leisten können, gönnen sich<br />

auch Zeit mit ihrem Kind <strong>und</strong> nutzen vier bis sechs<br />

St<strong>und</strong>en in einer Einrichtung. Eltern, die wenig Einkommen<br />

haben <strong>und</strong> oftmals noch zu einer einkommensschwachen<br />

Gruppe gehören – viele St<strong>und</strong>en zu<br />

arbeiten, bedeutet nicht automatisch, reich zu sein –,<br />

brauchen lange Öffnungszeiten.<br />

Wir haben das genau aufgedröselt; bei 42 000 Gebührenbescheiden<br />

bekommt man da schon einen Überblick.<br />

In der Buchungskategorie von über neun St<strong>und</strong>en<br />

– in München können die Einrichtungen bis zu elf<br />

St<strong>und</strong>en genutzt werden – haben wir gerade einmal<br />

28 Eltern von über 40 000, die als Vollzahler in der Einkommensgruppe<br />

von über 60 000 Euro anrechenbares<br />

Einkommen pro Jahr erscheinen. Hier scheint ein enger<br />

Zusammenhang zwischen Wohlstand der Eltern <strong>und</strong><br />

Nutzung der Einrichtungen zu bestehen. Wir gönnen in<br />

München allen Kindern, deren Eltern ein schwaches<br />

Einkommen haben, eine lange Nutzungszeit in unseren<br />

Einrichtungen, weil wir die als qualitativ sehr wertvoll<br />

betrachten.<br />

Ich sage noch etwas zu den Buchungs- <strong>und</strong> Kernzeiten.<br />

Je geringer der Anstellungsschlüssel ist – wenn er sich<br />

in Richtung 12,5 bewegt –, um so stärker muss ein<br />

Träger sein Augenmerk darauf richten, dass möglichst<br />

viele Kinder gleichzeitig anwesend sind. Das heißt, er<br />

muss eine Kernzeit vorgeben. Das mag vielleicht nicht<br />

eltern- <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>lich ausschauen, aber bei<br />

einem Anstellungsschlüssel in der Nähe von 12,5, also<br />

zwischen 11 <strong>und</strong> 12,5, ist eine Kernzeit nahezu zwingend<br />

erforderlich, weil man ansonsten die Anwesenheiten<br />

mit der dünnen Personaldecke nicht abdecken<br />

könnte.<br />

In München hat die Einführung des BayKiBiG im Kindergarten-<br />

<strong>und</strong> Hortbereich in über 90 Einrichtungen zu<br />

einer Nachbesserung, zu St<strong>und</strong>enaufstockungen geführt.<br />

Wir hatten hier vorher blinde Flecke. Die Einrichtungen,<br />

die zehn St<strong>und</strong>en bei 15 Schließtagen pro Jahr<br />

offen hatten – wechselseitiges Besuchsrecht der Eltern<br />

in diesen Schließtagen –, kamen vorher mit dem Personal<br />

nicht gut hin. Sie kommen auch jetzt mit dem Anstellungsschlüssel,<br />

der im Moment im Durchschnitt<br />

10,6 beträgt, nicht hin. Das reicht uns nicht aus.<br />

Wir haben ausgerechnet, die Streichung eines Schließtags<br />

würde uns in eigener Trägerschaft pro Jahr 22 Planstellen<br />

kosten. Das ist eine einfache Rechnung.<br />

30 Schließtage sind etwas mehr als ein Zwölftel, also<br />

ein bisschen mehr als acht Prozent, schätzungsweise<br />

neun Prozent. Das würde eine Serienschließung kosten.<br />

Da brauche ich keine Einzelerhebung zu machen, es<br />

genügt, wenn ich die Tage umlege. Wenn wir den Eltern<br />

das Angebot machen wollen, ist das der Preis da<strong>für</strong>.<br />

Ich sage noch etwas zu den Gewichtungsfaktoren <strong>und</strong><br />

den Folgen. Wir haben in München ein sehr gutes Verhältnis<br />

– das behaupte ich einmal – zu den freien Trägern,<br />

weil die freien Träger die Verantwortung als Ganzes<br />

mittragen. Dennoch ist Fakt, dass sich durch die Einführung<br />

des Gewichtungsfaktors 1,3 bei den Kindern nicht<br />

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