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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

chenland – der absolute Verlierer dieses Gesetzes. Wir<br />

wollen immer die Attraktivität des ländlichen Bereichs<br />

stärken. Aber mit diesem Gesetz haben wir haargenau<br />

das Gegenteil getan.<br />

Zusammenfassend kann man sagen: In diesem Gesetz<br />

<strong>und</strong> seiner Verwirklichung klaffen Theorie <strong>und</strong> Praxis<br />

massiv auseinander. Was Sie als Vorteil preisen, erweist<br />

sich in der Praxis als Nachteil. Davon betroffen sind die<br />

Eltern, die Kinder <strong>und</strong> die Erzieherinnen. Wenn ein<br />

Staatssekretär Heike mir sagt, dass die Eltern klagen<br />

sollen, wenn ich ihn auf Härtefälle hinweise, dann sage<br />

ich Ihnen, dass mit einem Gesetz, das so ausgestaltet<br />

ist, dass Eltern klagen müssen, um ihr Recht zu bekommen,<br />

unter Umständen etwas nicht stimmt. Darüber<br />

sollten Sie nach dieser Anhörung nachdenken. Es würde<br />

mich sehr freuen, wenn sich an diesem Gesetz etwas<br />

bewegen würde.<br />

(Vereinzelter Beifall)<br />

SV Andreas Görres (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

Bayern e.V., Bezirksverband Oberbayern): Mein Name<br />

ist Andreas Görres. Ich vertrete den Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />

Landesverband Bayern <strong>und</strong> damit auch<br />

eine Vielzahl von gemeinnützigen Organisationen <strong>und</strong><br />

Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen, die<br />

in Bayern an vielen Stellen <strong>für</strong> eine Pluralität des Angebots<br />

in der Kindertagesbetreuung sorgen, natürlich<br />

neben anderen auch. Ich möchte vorab bemerken, dass<br />

der Kollege Achim Feichtl von der Arbeiterwohlfahrt sich<br />

gleichzeitig mit mir melden wollte. Ich bitte, diese Meldung<br />

auch zu berücksichtigen.<br />

Es sind ja schon sehr viele gr<strong>und</strong>sätzliche Aussagen zu<br />

diesem Gesetz getroffen worden. Ich möchte an das,<br />

was heute in der „Süddeutschen Zeitung“ als Stellungnahme<br />

der CSU zu diesem Gesetz steht, anknüpfen, wo<br />

es heißt: „Wir brauchen mehr Geld <strong>für</strong> Kinder.“ Das war<br />

eine Zielsetzung des Gesetzes, die der paritätische<br />

Wohlfahrtsverband von Anfang an unterstützt hat. Wir<br />

freuen uns jetzt besonders darüber, feststellen zu<br />

können, dass es auch in der b<strong>und</strong>espolitischen Diskussion<br />

ins Bewusstsein der Bevölkerung gedrungen ist,<br />

dass wir mehr Geld <strong>für</strong> Kinder brauchen <strong>und</strong> zwar mehr<br />

Geld in der Fläche, in quantitativer Hinsicht, aber auch<br />

<strong>für</strong> Qualität <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern. Insofern<br />

haben wir von Anfang an gesagt, dass wir die kindbezogene<br />

Förderung, die das Kind in den Mittelpunkt der<br />

Förderung stellt, gr<strong>und</strong>sätzlich begrüßen. Wir unterstützen<br />

auch durchaus die Flexibilisierungsbemühungen,<br />

die dem neuen Gesetz anzumerken sind. Denn<br />

wir gehen davon aus, dass eine kindbezogene Förderung<br />

die Grenze zwischen den verschiedenen Einrichtungsformen<br />

möglichst weitgehend aufheben soll, damit<br />

die Kinder zum Beispiel die ersten Jahre ihres Lebens in<br />

einer Gemeinschaft verbringen können <strong>und</strong> nicht schon<br />

frühzeitig mit verschiedenen Einrichtungswechseln konfrontiert<br />

werden, die dann möglicherweise auch deshalb<br />

erfolgen, weil es unterschiedliche Finanzierungsformen<br />

<strong>für</strong> die unterschiedlichen Einrichtungstypen gibt.<br />

Generell sehen wir aber – ähnlich wie die CSU – bei dem<br />

neuen Gesetz noch einiges an Nachbesserungsbedarf,<br />

den ich nicht im Detail, aber an einigen Punkten erläutern<br />

will. Wir gehen immer noch davon aus, dass dem<br />

Ausbau der Betreuungsangebote auf den Stand, der<br />

derzeit verhandelt wird <strong>und</strong> im Raum steht, mit diesem<br />

Gesetz nicht nachzukommen ist. Vielmehr bedarf es<br />

dazu einiger Änderungen. Insbesondere müssen zum<br />

Beispiel die kindbezogenen Faktoren gr<strong>und</strong>sätzlich angehoben<br />

werden. Um den empfohlenen Anstellungsschlüssel<br />

von 1:10 zu erreichen, müsste der Basiswert<br />

generell angehoben werden.<br />

Wir sehen auch einen besonderen Handlungsbedarf bei<br />

den ganz kleinen Kindern, die in Krippen untergebracht<br />

sind. Da wurde in unseren Augen bei der Planung des<br />

Gesetzes nicht mit dem Ausbau gerechnet, den wir jetzt<br />

erleben <strong>und</strong> bewältigen müssen. Da wurde das Augenmerk<br />

nicht so stark auf die null bis einjährigen Kinder<br />

gelegt; sondern es wurde einfach versucht, das was wir<br />

bisher in der Krippenlandschaft hatten, mit dem zu vergleichen,<br />

was wir in der Kindertagesbetreuung in den<br />

Kindertagesstätten hatten. Dann wurde der Faktor <strong>für</strong><br />

die unter dreijährigen Kinder einfach verdoppelt. Das ist<br />

aber <strong>für</strong> die ganz kleinen Kinder in unseren Augen <strong>und</strong><br />

nach den ersten Erfahrungen laut vieler Rückmeldungen<br />

auch aus der Stadt München nicht realistisch <strong>für</strong> den<br />

erhöhten Betreuungsbedarf, den insbesondere ganz<br />

kleine Kinder benötigen.<br />

Gleiche Bildungschancen <strong>für</strong> Kinder im frühen Lebensalter<br />

setzen natürlich auch voraus, dass es gleiche Zugangsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Kinder zu den Einrichtungen<br />

gibt. Da hat der Paritätische Wohlfahrtsverband schon<br />

immer gesagt, dass die Gastkinderregelung dieser Zielsetzung<br />

des BayKiBiG überhaupt nicht gerecht wird.<br />

Dass die Zugangsvoraussetzungen in einem vereinten<br />

Europa an Gemeindegrenzen scheitern sollen, ist in<br />

meinen Augen geradezu absurd. Dass das Wunsch<strong>und</strong><br />

Wahlrecht an vielen Stellen eingegrenzt wird, ist<br />

vom Kollegen Rühle schon ausführlich erläutert<br />

worden.<br />

Es ist vorher schon mehrfach davon gesprochen<br />

worden, dass die Bedarfsplanung mittlerweile von einem<br />

Großteil der Gemeinden durchgeführt wurde. Wir als<br />

Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege haben bei der Bedarfsplanung<br />

die Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege<br />

häufig vermisst. Es war in vielen Fällen so, dass<br />

die Träger der Freien Wohlfahrtspflege nicht entsprechend<br />

berücksichtigt wurden, so wie es das Gesetz vorsieht.<br />

Auch der Subsidiaritätsgedanke war <strong>für</strong> mich in<br />

der Umsetzungspraxis, beim Ausbau von neuen Kinderbetreuungsmodellen<br />

in Bayern nicht sehr oft sichtbar,<br />

nämlich dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

von eigenen Maßnahmen absehen sollen, wenn dies ein<br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege machen kann. Wir<br />

haben in letzter Zeit sehr wohl Angebote <strong>für</strong> einzelne<br />

Einrichtungsbetriebsträgerschaften erhalten, zum Beispiel<br />

in der Landeshauptstadt München. Aber es ist<br />

noch nicht so, dass dies flächendeckend umgesetzt<br />

wurde.<br />

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