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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

noch benötigt wird. Außerdem ist festzustellen,<br />

dass zu Beginn des Bildungsjahres in der Regel<br />

weniger Kinder angemeldet sind. Erst während<br />

des Jahres wird die Kinderzahl durch neue Anmeldungen<br />

aufgestockt. Hier reagieren Träger<br />

sehr unsicher. Sie reduzieren Personal zu<br />

Beginn des Bildungsjahres <strong>und</strong> müssen es<br />

dann zum Teil aufstocken bzw. die Einrichtungen<br />

haben am Ende des Abrechnungsjahres<br />

einen sehr schlechten Anstellungsschlüssel.<br />

4.2 Bei einem Anstellungsschlüssel um 1:10ist<br />

die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />

wohl möglich.<br />

4.3 Die Gewichtungsfaktoren haben insofern Auswirkungen,<br />

dass vermehrt Anträge auf Behindertenintegration<br />

gestellt werden <strong>und</strong> Kinder<br />

unter drei Jahren in den Einrichtungen aufgenommen<br />

werden. Zum Teil ist bei der Aufnahme<br />

dieser Kinder den Einrichtungen noch nicht bewusst,<br />

welche besonderen Bedürfnisse diese<br />

Kinder haben <strong>und</strong> dass sie zum Teil diesen Bedürfnissen<br />

unter den sonstigen Rahmenbedingungen<br />

nicht gerecht werden können. Einige<br />

Träger drängen darauf, möglichst viele Einnahmen<br />

zu haben, während andere sehr verantwortungsvoll<br />

mit den Aufgaben umgehen.<br />

4.4 Für Kinderkrippen sollten <strong>für</strong> zwölf Kinder zwei<br />

Fachkräfte <strong>und</strong> eine Ergänzungskraft finanzierbar<br />

sein. Bei Horten ist ein <strong>Sozial</strong>pädagoge<br />

<strong>und</strong> eine Erzieherin erforderlich. Zur Finanzierung<br />

dieses Personalbedarfs reichen die Gewichtungsfaktoren<br />

nicht aus. Zum Teil übernehmen<br />

die Gemeinden höhere Defizite, damit<br />

den Bedürfnissen der Kinder entsprochen<br />

werden kann. Dies ist auf Dauer nicht möglich.<br />

Durch die neuen Regelungen zum Faktor X<br />

dürften die Bedürfnisse der integrativen Gruppe<br />

gut gedeckt werden können.<br />

Diese Regelungen bieten einen echten Anreiz,<br />

integrative Einrichtungen zu schaffen.<br />

4.4.1 Dazu kann keine Aussage getroffen<br />

werden, da es diesbezüglich im Landkreis<br />

Regensburg keine Erfahrungen gibt.<br />

4.5 Über den Gewichtungsfaktor 4,5 können auch<br />

Kinder, die Entwicklungsverzögerungen, ADHS<br />

<strong>und</strong> Verhaltensauffälligkeiten im extremen Maße<br />

haben, gefördert werden, wenn entsprechende<br />

Bestätigungen vorliegen. Die Einführung eines<br />

extra Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Entwicklungsverzögerung,<br />

ADHS, Verhaltensauffälligkeiten, etc.<br />

erscheint in der Praxis kaum umsetzbar, da die<br />

Feststellung einen sehr hohen Verwaltungsaufwand<br />

bedarf. Da diese Kinder inzwischen in<br />

jeder Gruppe vertreten sein dürften, sollte lieber<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die Personalausstattung in den<br />

Einrichtungen verbessert werden. Zum Beispiel<br />

durch Fachdienste, die nach Kinderzahl be-<br />

245<br />

stimmte St<strong>und</strong>en in der Einrichtung verbringen<br />

(vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion).<br />

4.7 Die Verfügungszeiten sind durch das neue<br />

Gesetz in keiner Weise abgesichert. Es liegt in<br />

der Entscheidung des Träger, in welchem Maße<br />

er Verfügungszeiten zubilligt.<br />

4.8 Das Gesetz hat natürlich Auswirkungen auf die<br />

Arbeitsverträge der Beschäftigten. Viele Beschäftigte<br />

erhalten zeitlich befristete Arbeitsverträge<br />

bzw. die Arbeitszeiten werden flexibel<br />

festgelegt.<br />

4.9 Die Bezahlung ist offensichtlich <strong>für</strong> Männer im<br />

Kindertagesstättenbereich zu schlecht. Erzieher<br />

arbeiten lieber in Heimen, da sie hier Nachtzuschläge,<br />

etc. erhalten.<br />

4.10 Hier wird auf 4.5 verwiesen. Diese Kinder sind<br />

inzwischen in jeder Gruppe vorhanden. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> ist es wenig sinnvoll, einen speziellen<br />

Zuschuss <strong>für</strong> diese Kinder zu geben.<br />

Lieber sollte die generelle Personalausstattung<br />

in den Einrichtungen verbessert werden.<br />

5. Gastkinderregelung / Elternrechte<br />

5.1 Das neue Kindertagesstättenrecht gewährleistet<br />

nicht das freie Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der<br />

Eltern auf eine freie Wahl der pädagogischen<br />

Ausrichtung der Betreuungseinrichtung <strong>und</strong><br />

des Ortes der Betreuungseinrichtung. Dies war<br />

aber auch nicht Intension des Gesetzgebers.<br />

Für die Kommunen ist die Gastkinderregelung<br />

eine Möglichkeit, steuernd auf die Inanspruchnahme<br />

der verschiedenen Plätze einzuwirken.<br />

5.2 Die Bedürfnisse der Familie bezüglich Vereinbarkeit<br />

von Familie <strong>und</strong> Beruf wird durch die<br />

Gastkinderregelung ausreichend berücksichtigt.<br />

5.3 Die Rechte der Eltern sind durch das neue<br />

Gesetz eingeschränkt.<br />

5.4 Die Gemeinden müssen Einzelfallentscheidungen<br />

vornehmen. Die Eltern müssen detailliert<br />

ihre Gründe <strong>und</strong> damit auch ihre persönlichen<br />

Verhältnisse <strong>und</strong> Probleme vorlegen,<br />

damit die Gemeinden über die Vorlage der Voraussetzungen<br />

des Art. 23 BayKiBiG entscheiden<br />

können. Dies ist sehr zeitaufwendig.<br />

Außerdem werden in Gemeinderatssitzungen<br />

zum Teil persönliche Verhältnisse der Familien<br />

behandelt. Probleme geben sich bei den Gemeinden<br />

bei dem Ablauf des Förderverfahrens<br />

(vgl. Antwort zu Frage 9 der CSU-Fraktion).<br />

6. Zusammenarbeit Gr<strong>und</strong>schule/Kindergarten<br />

Die Zusammenarbeit hat sich seit Einführung des<br />

BayKiBiG sehr verbessert. Gemeinsame Fortbil-

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