Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
noch benötigt wird. Außerdem ist festzustellen,<br />
dass zu Beginn des Bildungsjahres in der Regel<br />
weniger Kinder angemeldet sind. Erst während<br />
des Jahres wird die Kinderzahl durch neue Anmeldungen<br />
aufgestockt. Hier reagieren Träger<br />
sehr unsicher. Sie reduzieren Personal zu<br />
Beginn des Bildungsjahres <strong>und</strong> müssen es<br />
dann zum Teil aufstocken bzw. die Einrichtungen<br />
haben am Ende des Abrechnungsjahres<br />
einen sehr schlechten Anstellungsschlüssel.<br />
4.2 Bei einem Anstellungsschlüssel um 1:10ist<br />
die Umsetzung des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes<br />
wohl möglich.<br />
4.3 Die Gewichtungsfaktoren haben insofern Auswirkungen,<br />
dass vermehrt Anträge auf Behindertenintegration<br />
gestellt werden <strong>und</strong> Kinder<br />
unter drei Jahren in den Einrichtungen aufgenommen<br />
werden. Zum Teil ist bei der Aufnahme<br />
dieser Kinder den Einrichtungen noch nicht bewusst,<br />
welche besonderen Bedürfnisse diese<br />
Kinder haben <strong>und</strong> dass sie zum Teil diesen Bedürfnissen<br />
unter den sonstigen Rahmenbedingungen<br />
nicht gerecht werden können. Einige<br />
Träger drängen darauf, möglichst viele Einnahmen<br />
zu haben, während andere sehr verantwortungsvoll<br />
mit den Aufgaben umgehen.<br />
4.4 Für Kinderkrippen sollten <strong>für</strong> zwölf Kinder zwei<br />
Fachkräfte <strong>und</strong> eine Ergänzungskraft finanzierbar<br />
sein. Bei Horten ist ein <strong>Sozial</strong>pädagoge<br />
<strong>und</strong> eine Erzieherin erforderlich. Zur Finanzierung<br />
dieses Personalbedarfs reichen die Gewichtungsfaktoren<br />
nicht aus. Zum Teil übernehmen<br />
die Gemeinden höhere Defizite, damit<br />
den Bedürfnissen der Kinder entsprochen<br />
werden kann. Dies ist auf Dauer nicht möglich.<br />
Durch die neuen Regelungen zum Faktor X<br />
dürften die Bedürfnisse der integrativen Gruppe<br />
gut gedeckt werden können.<br />
Diese Regelungen bieten einen echten Anreiz,<br />
integrative Einrichtungen zu schaffen.<br />
4.4.1 Dazu kann keine Aussage getroffen<br />
werden, da es diesbezüglich im Landkreis<br />
Regensburg keine Erfahrungen gibt.<br />
4.5 Über den Gewichtungsfaktor 4,5 können auch<br />
Kinder, die Entwicklungsverzögerungen, ADHS<br />
<strong>und</strong> Verhaltensauffälligkeiten im extremen Maße<br />
haben, gefördert werden, wenn entsprechende<br />
Bestätigungen vorliegen. Die Einführung eines<br />
extra Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Entwicklungsverzögerung,<br />
ADHS, Verhaltensauffälligkeiten, etc.<br />
erscheint in der Praxis kaum umsetzbar, da die<br />
Feststellung einen sehr hohen Verwaltungsaufwand<br />
bedarf. Da diese Kinder inzwischen in<br />
jeder Gruppe vertreten sein dürften, sollte lieber<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich die Personalausstattung in den<br />
Einrichtungen verbessert werden. Zum Beispiel<br />
durch Fachdienste, die nach Kinderzahl be-<br />
245<br />
stimmte St<strong>und</strong>en in der Einrichtung verbringen<br />
(vgl. Antwort zu Frage 17 der CSU-Fraktion).<br />
4.7 Die Verfügungszeiten sind durch das neue<br />
Gesetz in keiner Weise abgesichert. Es liegt in<br />
der Entscheidung des Träger, in welchem Maße<br />
er Verfügungszeiten zubilligt.<br />
4.8 Das Gesetz hat natürlich Auswirkungen auf die<br />
Arbeitsverträge der Beschäftigten. Viele Beschäftigte<br />
erhalten zeitlich befristete Arbeitsverträge<br />
bzw. die Arbeitszeiten werden flexibel<br />
festgelegt.<br />
4.9 Die Bezahlung ist offensichtlich <strong>für</strong> Männer im<br />
Kindertagesstättenbereich zu schlecht. Erzieher<br />
arbeiten lieber in Heimen, da sie hier Nachtzuschläge,<br />
etc. erhalten.<br />
4.10 Hier wird auf 4.5 verwiesen. Diese Kinder sind<br />
inzwischen in jeder Gruppe vorhanden. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong> ist es wenig sinnvoll, einen speziellen<br />
Zuschuss <strong>für</strong> diese Kinder zu geben.<br />
Lieber sollte die generelle Personalausstattung<br />
in den Einrichtungen verbessert werden.<br />
5. Gastkinderregelung / Elternrechte<br />
5.1 Das neue Kindertagesstättenrecht gewährleistet<br />
nicht das freie Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der<br />
Eltern auf eine freie Wahl der pädagogischen<br />
Ausrichtung der Betreuungseinrichtung <strong>und</strong><br />
des Ortes der Betreuungseinrichtung. Dies war<br />
aber auch nicht Intension des Gesetzgebers.<br />
Für die Kommunen ist die Gastkinderregelung<br />
eine Möglichkeit, steuernd auf die Inanspruchnahme<br />
der verschiedenen Plätze einzuwirken.<br />
5.2 Die Bedürfnisse der Familie bezüglich Vereinbarkeit<br />
von Familie <strong>und</strong> Beruf wird durch die<br />
Gastkinderregelung ausreichend berücksichtigt.<br />
5.3 Die Rechte der Eltern sind durch das neue<br />
Gesetz eingeschränkt.<br />
5.4 Die Gemeinden müssen Einzelfallentscheidungen<br />
vornehmen. Die Eltern müssen detailliert<br />
ihre Gründe <strong>und</strong> damit auch ihre persönlichen<br />
Verhältnisse <strong>und</strong> Probleme vorlegen,<br />
damit die Gemeinden über die Vorlage der Voraussetzungen<br />
des Art. 23 BayKiBiG entscheiden<br />
können. Dies ist sehr zeitaufwendig.<br />
Außerdem werden in Gemeinderatssitzungen<br />
zum Teil persönliche Verhältnisse der Familien<br />
behandelt. Probleme geben sich bei den Gemeinden<br />
bei dem Ablauf des Förderverfahrens<br />
(vgl. Antwort zu Frage 9 der CSU-Fraktion).<br />
6. Zusammenarbeit Gr<strong>und</strong>schule/Kindergarten<br />
Die Zusammenarbeit hat sich seit Einführung des<br />
BayKiBiG sehr verbessert. Gemeinsame Fortbil-