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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />

hingewiesen, dass die freigemeinnützigen Träger bei<br />

den Bedarfsfeststellungen in der Regel nicht einbezogen<br />

seien, obwohl ein Rechtsanspruch bestünde. Gehe ich<br />

recht in der Annahme, dass Sie diesen Rechtsanspruch<br />

mit dem SGB VIII begründen? In dem Zusammenhang<br />

habe ich auch die Frage, wie dies idealtypisch aus Ihrer<br />

Sicht aussehen sollte <strong>und</strong> wie die Einbeziehung der freigemeinnützigen<br />

Träger erfolgen könnte.<br />

Zweitens. Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie<br />

hier ganz offen sagen würden, welche Bezirke diese<br />

Ausführungen getroffen haben, dass eine Förderung im<br />

Rahmen der Frühförderung nicht mehr möglich ist, wenn<br />

eine Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe in<br />

Integrationskindergärten erfolgt. Ich halte es wirklich <strong>für</strong><br />

wichtig, dass man dies transparent macht, weil es so<br />

nicht sein darf.<br />

SV Andreas Görres (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

Bayern e.V., Bezirksverband Oberbayern): Herr Unterländer,<br />

bezüglich Ihrer ersten Frage habe ich mich auf<br />

Art. 4 BayKiBiG bezogen, in dem es heißt:<br />

(3) Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen<br />

geeigneter Weise wie von einem kommunalen<br />

Träger auch von freigemeinnützigen Trägern<br />

betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen<br />

werden können, sollen die Gemeinden <strong>und</strong> Träger<br />

der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen<br />

absehen.<br />

Dies setzt im Gr<strong>und</strong>e auch voraus, dass die Träger überhaupt<br />

wissen, dass eine Bedarfserhebung durchgeführt<br />

wird <strong>und</strong> aufgefordert werden, ihre Wartelisten vorzulegen.<br />

Ich wollte nicht sagen, dass das nirgendwo passiert<br />

ist. Mir ist aber immer wieder von Trägern mitgeteilt<br />

worden, dass eine Bedarfserhebung in deren Gemeinde<br />

oder Gebiet durchgeführt worden ist <strong>und</strong> sie dies nur<br />

von Eltern erfahren haben.<br />

Den zweiten Punkt würde ich gerne an Herrn Selzam<br />

weitergeben. Dieser kann das konkreter beantworten.<br />

SV Joachim Feichtl (AWO-Landesverband Bayern):<br />

Mein Name ist Joachim Feichtl, Arbeiterwohlfahrt-Landesverband<br />

Bayern. Die AWO-Stellungnahme lag vorher<br />

nicht aus. Da hat es eine kleine Schwierigkeit gegeben.<br />

Aber mittlerweile liegt die Stellungnahme auch vor. Ich<br />

bitte, diese zu Protokoll zu nehmen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist <strong>für</strong> uns erfreulich, dass Bewegung in<br />

die Diskussion hineinkommt, das Gesetz zu ändern.<br />

Viele Beiträge gehen jetzt in diese Richtung. Ich erinnere<br />

mich an die Anhörung, die vor drei Jahren im Oktober<br />

2004 stattgef<strong>und</strong>en hat. Wir haben damals schon<br />

gesagt, welche Eckpunkte dringend erforderlich sind. In<br />

dem weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige<br />

Änderungsvorschläge nicht aufgenommen. Ich<br />

möchte jetzt im Einzelnen zu den Schwachstellen, Defiziten<br />

<strong>und</strong> auch Stärken dieses Gesetzes kurz Stellung<br />

nehmen.<br />

Vielleicht die Stärken vorneweg. Der quantitative Ausbau<br />

ist wirklich erheblich. Bayern ist nicht mehr Schlusslicht.<br />

Der quantitative Ausbau ist trotz der demografischen<br />

Entwicklung entstanden. Sogar Leuchttürme wie Unterfranken,<br />

die Überkapazitäten mit unter Dreijährigen aufgefüllt<br />

haben, haben aus quantitativen Gesichtspunkten<br />

erfreuliche Entwicklungen.<br />

Mein Vorredner hat schon von Webfehlern im Gesetz<br />

gesprochen. Ich möchte zunächst auf folgenden Punkt<br />

hinweisen: Im 11. Kinder- <strong>und</strong> Jugendbericht wird als<br />

Motto <strong>für</strong> die Jugendhilfe „Ausgaben sollen den Aufgaben<br />

folgen“ genannt. In dieser Richtung lese ich auch<br />

den „SZ“-Artikel, dass man zur Verbesserung von Qualität<br />

durchaus bereit ist, mehr Geld in die Hand zu<br />

nehmen. Wir hatten das BayKiBiG vor zweieinhalb<br />

Jahren ein Spargesetz genannt. Wenn nun mehr Geld in<br />

die Hand genommen wird, entweder paritätisch von<br />

Kommune <strong>und</strong> Land oder eben einseitig vom Land,<br />

dann ist es sicher vernünftig, wenn dieses zur Förderung<br />

der Qualität in den Einrichtungen verwendet wird.<br />

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, <strong>für</strong> das Aufwachsen<br />

der Kinder in öffentlicher Verantwortung in qualitativ<br />

guten Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Jetzt ist das<br />

Problem des Gesetzes aber, dass es weder der Legislative<br />

noch dem beauftragten Fachministerium Steuerungsrechte<br />

in die Hand gegeben hat, diese Qualität in<br />

Kindertageseinrichtungen zu sichern. Die AWO fordert<br />

deswegen, die Qualitätsstandards überhaupt zu verbessern<br />

<strong>und</strong> auch zu sichern.<br />

Damit es nicht beim allgemeinen Beschreiben bleibt,<br />

möchte ich auch ganz konkrete Hinweise geben. Zunächst<br />

erlauben Sie mir ein konkretes Beispiel aus<br />

einem schwäbischen Landkreis. Dort hatte das Landratsamt<br />

eingeladen. Ähnlich wie hier war das Landratsamt<br />

auf dem Podium vertreten. Vor der Vertreterin<br />

des Landratsamtes lagen drei Stapel von Konzeptionen.<br />

Sie sagte auch: „Das sind die Guten, die Mittleren <strong>und</strong><br />

die Schlechten.“ Die anwesenden Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen<br />

wurden aufgefordert, in einem<br />

Zeitraum von vier bis sechs Wochen die Konzeptionen<br />

nachzubessern <strong>und</strong> in die Konzeptionen die Begrifflichkeiten<br />

aus der Ausführungsverordnung BayKiBiG hineinzuschreiben,<br />

die aber dann nicht exakt zitiert gewesen<br />

ist. Zu diesem Zweck wurde auch eine Checkliste<br />

ausgegeben. Dies führte dazu, dass unter großen<br />

Zeitdruck – das war alles im Juni – die Leiterinnen dieser<br />

Aufforderung auch nachgekommen sind. Ich frage: Ist<br />

die Qualität dadurch wirklich in den Kindertageseinrichtungen<br />

gesteigert worden?<br />

Die Arbeiterwohlfahrt fordert ganz konkret die Verbesserung<br />

des Anstellungsschlüssels, der auch durch die<br />

Erhöhung des Basiswertes finanziert werden muss. Es<br />

ist durch die Untersuchung des <strong>Sozial</strong>ministeriums ja<br />

deutlich geworden, dass viele <strong>und</strong> zu viele Einrichtungen<br />

sich bei einem Anstellungsschlüssel von 1:12 bis 1:12,5<br />

bewegen. Dies ist aus unserer Sicht unverantwortlich.<br />

Die Abgrenzung zur Gefährdung des Kindeswohls sollte<br />

deutlich angehoben werden. Wir schlagen einen Mindestanstellungsschlüssel<br />

von 1:11,5 vor. Dementsprechend<br />

müsste auch der empfohlene Anstellungs-<br />

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