Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Wortprotokoll – vom Redner nicht autorisiert<br />
hingewiesen, dass die freigemeinnützigen Träger bei<br />
den Bedarfsfeststellungen in der Regel nicht einbezogen<br />
seien, obwohl ein Rechtsanspruch bestünde. Gehe ich<br />
recht in der Annahme, dass Sie diesen Rechtsanspruch<br />
mit dem SGB VIII begründen? In dem Zusammenhang<br />
habe ich auch die Frage, wie dies idealtypisch aus Ihrer<br />
Sicht aussehen sollte <strong>und</strong> wie die Einbeziehung der freigemeinnützigen<br />
Träger erfolgen könnte.<br />
Zweitens. Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie<br />
hier ganz offen sagen würden, welche Bezirke diese<br />
Ausführungen getroffen haben, dass eine Förderung im<br />
Rahmen der Frühförderung nicht mehr möglich ist, wenn<br />
eine Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe in<br />
Integrationskindergärten erfolgt. Ich halte es wirklich <strong>für</strong><br />
wichtig, dass man dies transparent macht, weil es so<br />
nicht sein darf.<br />
SV Andreas Görres (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />
Bayern e.V., Bezirksverband Oberbayern): Herr Unterländer,<br />
bezüglich Ihrer ersten Frage habe ich mich auf<br />
Art. 4 BayKiBiG bezogen, in dem es heißt:<br />
(3) Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen<br />
geeigneter Weise wie von einem kommunalen<br />
Träger auch von freigemeinnützigen Trägern<br />
betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen<br />
werden können, sollen die Gemeinden <strong>und</strong> Träger<br />
der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen<br />
absehen.<br />
Dies setzt im Gr<strong>und</strong>e auch voraus, dass die Träger überhaupt<br />
wissen, dass eine Bedarfserhebung durchgeführt<br />
wird <strong>und</strong> aufgefordert werden, ihre Wartelisten vorzulegen.<br />
Ich wollte nicht sagen, dass das nirgendwo passiert<br />
ist. Mir ist aber immer wieder von Trägern mitgeteilt<br />
worden, dass eine Bedarfserhebung in deren Gemeinde<br />
oder Gebiet durchgeführt worden ist <strong>und</strong> sie dies nur<br />
von Eltern erfahren haben.<br />
Den zweiten Punkt würde ich gerne an Herrn Selzam<br />
weitergeben. Dieser kann das konkreter beantworten.<br />
SV Joachim Feichtl (AWO-Landesverband Bayern):<br />
Mein Name ist Joachim Feichtl, Arbeiterwohlfahrt-Landesverband<br />
Bayern. Die AWO-Stellungnahme lag vorher<br />
nicht aus. Da hat es eine kleine Schwierigkeit gegeben.<br />
Aber mittlerweile liegt die Stellungnahme auch vor. Ich<br />
bitte, diese zu Protokoll zu nehmen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist <strong>für</strong> uns erfreulich, dass Bewegung in<br />
die Diskussion hineinkommt, das Gesetz zu ändern.<br />
Viele Beiträge gehen jetzt in diese Richtung. Ich erinnere<br />
mich an die Anhörung, die vor drei Jahren im Oktober<br />
2004 stattgef<strong>und</strong>en hat. Wir haben damals schon<br />
gesagt, welche Eckpunkte dringend erforderlich sind. In<br />
dem weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige<br />
Änderungsvorschläge nicht aufgenommen. Ich<br />
möchte jetzt im Einzelnen zu den Schwachstellen, Defiziten<br />
<strong>und</strong> auch Stärken dieses Gesetzes kurz Stellung<br />
nehmen.<br />
Vielleicht die Stärken vorneweg. Der quantitative Ausbau<br />
ist wirklich erheblich. Bayern ist nicht mehr Schlusslicht.<br />
Der quantitative Ausbau ist trotz der demografischen<br />
Entwicklung entstanden. Sogar Leuchttürme wie Unterfranken,<br />
die Überkapazitäten mit unter Dreijährigen aufgefüllt<br />
haben, haben aus quantitativen Gesichtspunkten<br />
erfreuliche Entwicklungen.<br />
Mein Vorredner hat schon von Webfehlern im Gesetz<br />
gesprochen. Ich möchte zunächst auf folgenden Punkt<br />
hinweisen: Im 11. Kinder- <strong>und</strong> Jugendbericht wird als<br />
Motto <strong>für</strong> die Jugendhilfe „Ausgaben sollen den Aufgaben<br />
folgen“ genannt. In dieser Richtung lese ich auch<br />
den „SZ“-Artikel, dass man zur Verbesserung von Qualität<br />
durchaus bereit ist, mehr Geld in die Hand zu<br />
nehmen. Wir hatten das BayKiBiG vor zweieinhalb<br />
Jahren ein Spargesetz genannt. Wenn nun mehr Geld in<br />
die Hand genommen wird, entweder paritätisch von<br />
Kommune <strong>und</strong> Land oder eben einseitig vom Land,<br />
dann ist es sicher vernünftig, wenn dieses zur Förderung<br />
der Qualität in den Einrichtungen verwendet wird.<br />
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, <strong>für</strong> das Aufwachsen<br />
der Kinder in öffentlicher Verantwortung in qualitativ<br />
guten Kindertageseinrichtungen zu sorgen. Jetzt ist das<br />
Problem des Gesetzes aber, dass es weder der Legislative<br />
noch dem beauftragten Fachministerium Steuerungsrechte<br />
in die Hand gegeben hat, diese Qualität in<br />
Kindertageseinrichtungen zu sichern. Die AWO fordert<br />
deswegen, die Qualitätsstandards überhaupt zu verbessern<br />
<strong>und</strong> auch zu sichern.<br />
Damit es nicht beim allgemeinen Beschreiben bleibt,<br />
möchte ich auch ganz konkrete Hinweise geben. Zunächst<br />
erlauben Sie mir ein konkretes Beispiel aus<br />
einem schwäbischen Landkreis. Dort hatte das Landratsamt<br />
eingeladen. Ähnlich wie hier war das Landratsamt<br />
auf dem Podium vertreten. Vor der Vertreterin<br />
des Landratsamtes lagen drei Stapel von Konzeptionen.<br />
Sie sagte auch: „Das sind die Guten, die Mittleren <strong>und</strong><br />
die Schlechten.“ Die anwesenden Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen<br />
wurden aufgefordert, in einem<br />
Zeitraum von vier bis sechs Wochen die Konzeptionen<br />
nachzubessern <strong>und</strong> in die Konzeptionen die Begrifflichkeiten<br />
aus der Ausführungsverordnung BayKiBiG hineinzuschreiben,<br />
die aber dann nicht exakt zitiert gewesen<br />
ist. Zu diesem Zweck wurde auch eine Checkliste<br />
ausgegeben. Dies führte dazu, dass unter großen<br />
Zeitdruck – das war alles im Juni – die Leiterinnen dieser<br />
Aufforderung auch nachgekommen sind. Ich frage: Ist<br />
die Qualität dadurch wirklich in den Kindertageseinrichtungen<br />
gesteigert worden?<br />
Die Arbeiterwohlfahrt fordert ganz konkret die Verbesserung<br />
des Anstellungsschlüssels, der auch durch die<br />
Erhöhung des Basiswertes finanziert werden muss. Es<br />
ist durch die Untersuchung des <strong>Sozial</strong>ministeriums ja<br />
deutlich geworden, dass viele <strong>und</strong> zu viele Einrichtungen<br />
sich bei einem Anstellungsschlüssel von 1:12 bis 1:12,5<br />
bewegen. Dies ist aus unserer Sicht unverantwortlich.<br />
Die Abgrenzung zur Gefährdung des Kindeswohls sollte<br />
deutlich angehoben werden. Wir schlagen einen Mindestanstellungsschlüssel<br />
von 1:11,5 vor. Dementsprechend<br />
müsste auch der empfohlene Anstellungs-<br />
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