Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Internationale Vereinigung der Waldorfkindergäerten e. V.<br />
Arbeitskreis der Einrichtungen mit besonderer<br />
Pädagogik<br />
(Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten)<br />
Stellungnahme<br />
Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Familienpolitik</strong><br />
am 27.09.2007<br />
Gastkinderregelung läuft ins Leere<br />
Landkreise <strong>und</strong> Gemeinden erkennen<br />
Gastkinderanträge meist nicht an<br />
A. Bedarfsanerkennung<br />
Umfrage unter Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten<br />
(Juli – September 2007)<br />
Belegte Gastkindplätze ohne Übergangsregelung:<br />
a. Anerkennung durch die Gemeinden<br />
nach Art. 7 Abs. 2: 13 %<br />
b. Anerkennung durch die Landkreise<br />
nach Art. 7 Abs. 3: 5%<br />
c. Anerkennung durch die Gemeinden<br />
nach Art. 23 Abs. 1: 13 %<br />
d. Anerkennung durch die Gemeinden<br />
nach Art. 23 Abs. 4: 28 %<br />
� davon mit Zuzahlung der Eltern 50 %<br />
e. Keine Anerkennung: 41 %<br />
B. Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />
Anlage 11<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Die Elternrechte sind stark beschnitten, das Wunsch-<br />
Und Wahlrecht ist weitgehend ausgehebelt.<br />
Die kommunalen Rechte sind überbetont.<br />
Das Gesetz ist in der Umsetzung zu kommunallastig.<br />
Keine Chancengleichheit von Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber<br />
den Kommunen.<br />
C. Anwendung der Gastkinderregelung<br />
Häufig findet Willkür der Kommunen gegenüber den Eltern<br />
statt.<br />
Einschüchterungspraxis gegenüber den Eltern <strong>und</strong> Trägern.<br />
Absurde Praxis (Kontrolle der Mülltonnen, um Aufenthalt<br />
der Kinder festzustellen; Drohungen; Nötigung zur<br />
Rücknahme von Gastkindanträgen; Intimste Details der<br />
Eltern in öffentlichen Gemeinderatssitzungen).<br />
Unterschiedliche Handhabung bei der Umsetzung des<br />
Gesetzes in den Gemeinden (häufig Kompetenzprobleme<br />
in den Gemeinden, Jeder macht wie er „kann“<br />
oder „will“).<br />
Viele pauschale 50 % Zuzahlungen der Eltern bei Art. 23<br />
Abs. 4, ohne Prüfung der finanziellen Verhältnisse der<br />
Eltern.<br />
Die Bescheide werden meist jährlich befristet � Verwaltungsaufwand<br />
Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die ehrenamtlichen kaum zu<br />
erledigen.<br />
Viele Klagen vor den Verwaltungsgerichten.