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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Internationale Vereinigung der Waldorfkindergäerten e. V.<br />

Arbeitskreis der Einrichtungen mit besonderer<br />

Pädagogik<br />

(Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten)<br />

Stellungnahme<br />

Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Familienpolitik</strong><br />

am 27.09.2007<br />

Gastkinderregelung läuft ins Leere<br />

Landkreise <strong>und</strong> Gemeinden erkennen<br />

Gastkinderanträge meist nicht an<br />

A. Bedarfsanerkennung<br />

Umfrage unter Waldorf-, Montessori- <strong>und</strong> Waldkindergärten<br />

(Juli – September 2007)<br />

Belegte Gastkindplätze ohne Übergangsregelung:<br />

a. Anerkennung durch die Gemeinden<br />

nach Art. 7 Abs. 2: 13 %<br />

b. Anerkennung durch die Landkreise<br />

nach Art. 7 Abs. 3: 5%<br />

c. Anerkennung durch die Gemeinden<br />

nach Art. 23 Abs. 1: 13 %<br />

d. Anerkennung durch die Gemeinden<br />

nach Art. 23 Abs. 4: 28 %<br />

� davon mit Zuzahlung der Eltern 50 %<br />

e. Keine Anerkennung: 41 %<br />

B. Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht<br />

Anlage 11<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Die Elternrechte sind stark beschnitten, das Wunsch-<br />

Und Wahlrecht ist weitgehend ausgehebelt.<br />

Die kommunalen Rechte sind überbetont.<br />

Das Gesetz ist in der Umsetzung zu kommunallastig.<br />

Keine Chancengleichheit von Eltern <strong>und</strong> Trägern gegenüber<br />

den Kommunen.<br />

C. Anwendung der Gastkinderregelung<br />

Häufig findet Willkür der Kommunen gegenüber den Eltern<br />

statt.<br />

Einschüchterungspraxis gegenüber den Eltern <strong>und</strong> Trägern.<br />

Absurde Praxis (Kontrolle der Mülltonnen, um Aufenthalt<br />

der Kinder festzustellen; Drohungen; Nötigung zur<br />

Rücknahme von Gastkindanträgen; Intimste Details der<br />

Eltern in öffentlichen Gemeinderatssitzungen).<br />

Unterschiedliche Handhabung bei der Umsetzung des<br />

Gesetzes in den Gemeinden (häufig Kompetenzprobleme<br />

in den Gemeinden, Jeder macht wie er „kann“<br />

oder „will“).<br />

Viele pauschale 50 % Zuzahlungen der Eltern bei Art. 23<br />

Abs. 4, ohne Prüfung der finanziellen Verhältnisse der<br />

Eltern.<br />

Die Bescheide werden meist jährlich befristet � Verwaltungsaufwand<br />

Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die ehrenamtlichen kaum zu<br />

erledigen.<br />

Viele Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

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