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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />

82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />

Kaum verändert ist die finanzielle Situation bei den Gemeinden in der Oberpfalz<br />

(32%) <strong>und</strong> Mittelfranken (29%). Bei der Bewertung dieses Ergebnisses muss die<br />

Frage gestellt werden, ob die angegebenen finanziellen Mehrbelastungen tatsächlich<br />

nur durch die Umstellung des Finanzierungssystems zu begründen sind oder ob ein<br />

starker Anstieg des Betreuungsbedarfs <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder hier ebenfalls<br />

eine Rolle spielt.<br />

Darüber hinaus sind die bayerischen Gemeinden gefragt worden, ob eine Kooperationsvereinbarung<br />

zur Deckung der ungedeckten Betriebskosten mit freigemeinnützigen<br />

Kindertageseinrichtungsträgern vor Ort abgeschlossen wurden. Dies ist in 58%<br />

der Kommunen der Fall. Besonders viele Gemeinden haben solche Kooperationsvereinbarungen<br />

in der Oberpfalz (70%) <strong>und</strong> in Niederbayern 64%). Deutlich seltener<br />

existieren diese Vereinbarungen in Unterfranken (37%).<br />

Gastkinderregelung<br />

Wie bereits weiter oben angeführt wird durch das immer öfter eingeforderte Wunsch<strong>und</strong><br />

Wahlrecht der Eltern eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit notwendig.<br />

So berichten 85% aller Gemeinden, dass bei ihnen Fälle der Gastkinderregelung<br />

vorliegen. Prozentual liegen hier die meisten Fälle in Mittelfranken (93%) <strong>und</strong> Oberfranken<br />

(91%) vor, die wenigsten in Schwaben (78%). In diesem Zusammenhang ist<br />

allerdings ein Blick in die Größenordnung der Gemeinden von Bedeutung. So berichten<br />

458 von insgesamt 550 Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern von<br />

Anträgen <strong>für</strong> eine auswärtige Betreuung der Kinder. In den Gemeinden mit bis zu<br />

5.000 Einwohnern sind dies 219 von 255 <strong>und</strong> in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern<br />

168 von 192. Hier lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Größe einer<br />

Gemeinde, der nicht vorhandenen Trägerpluralität sowie der Zahl der Gastkinderanträge<br />

herstellen.<br />

Wie begegnen nun die Gemeinden diesen vorgetragenen Wünschen der Eltern?<br />

68% der Kommunen teilen mit, dass sie interkommunal zusammenarbeiten <strong>und</strong> auswärtige<br />

Plätze anerkennen. 32% geben an, dass sie eine Mitfinanzierung auswärtiger<br />

Betreuungsplätze ablehnen. Bei dieser Antwort bleibt allerdings offen, ob eine solche<br />

Ablehnung zu Recht aufgr<strong>und</strong> der gegebenen Trägervielfalt vor Ort <strong>und</strong> einer bereits<br />

durchgeführten Bedarfsplanung erfolgt oder nicht. Ein Blick in die Größenordnung<br />

der Gemeinden kann da etwas weiter helfen. Bei den Kommunen mit bis zu 3.000<br />

Einwohnern lehnen 30% eine Mitfinanzierung auswärtiger Plätze ab. Dieser Prozentsatz<br />

steigt mit der Größe der Gemeinden an (bis 5.000 Einwohner 32%, bis 10.000<br />

Einwohner 37% <strong>und</strong> bis 20.000 Einwohner 42%), was auf eine gegebene Trägervielfalt<br />

vor Ort schließen lässt.<br />

Regional verteilt ergibt sich folgendes Bild: Die größte Bereitschaft zur interkommunalen<br />

Zusammenarbeit zeigt sich in der Oberpfalz (78%), in Niederbayern (74%) <strong>und</strong><br />

in Mittelfranken (71%). In Unterfranken liegt diese bei 57%.<br />

Existenzsicherung eingruppiger Kindertageseinrichtungen<br />

Zurück gehende Kinderzahlen <strong>und</strong> die Umstellung auf eine Kind bezogene Finanzierung<br />

ließen in vielen kleinen Einrichtungen im ländlichen Raum die Sorge aufkommen,<br />

ob diese überhaupt noch finanziell überlebensfähig sind. Daher hat der Ge-<br />

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