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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

� Die parallele Gewährung von Frühförder- <strong>und</strong> Eingliederungshilfeleistungen im Bereich<br />

von Integration müssen weiterhin möglich sein, da es sich um unterschiedliche<br />

Leistungen im Bereich von Integration handelt, die einander ergänzen <strong>und</strong> nicht ersetzen.<br />

2. Forderung<br />

Landesweit die Bildungsqualität erhalten <strong>und</strong> weiterentwickeln<br />

Zum Erhalt der Bildungsqualität <strong>und</strong> deren Weiterentwicklung müssen auch ausreichende<br />

Ressourcen an Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeit zur Sicherung des Bildungsniveaus geschaffen<br />

werden. Dies kann durch eine generelle Anhebung des Basiswertes erreicht<br />

werden, damit eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels auf 1:10 als Mindestanstellungsschlüssel<br />

erfolgen kann.<br />

Begründung<br />

Unterschiedliche Entwicklung der Bildungsqualität in der Stadt <strong>und</strong> auf dem Land<br />

Die Verbesserung des Anstellungsschlüssels ist die Gr<strong>und</strong>voraussetzung, um die<br />

Bildungsqualität in allen Regionen, insbesondere im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten<br />

<strong>und</strong> weiterzuentwickeln, damit Bildungschancen <strong>für</strong> alle Kinder gesichert werden können.<br />

Es wird eine Benachteiligung der Bildungsqualität im ländlichen Raum be<strong>für</strong>chtet, da die<br />

Bildungsqualität durch zum Beispiel knappe Ressourcen in der Verfügungszeit, kurze<br />

Buchungszeiten <strong>und</strong> weiter zurückgehende Kinderzahlen (demografische Entwicklung) gefährdet<br />

ist. Darüber hinaus ist es im ländlichen Bereich ungleich schwerer mit den<br />

Schwankungen in der Belegungs- <strong>und</strong> Buchungszeit umzugehen, da dies große finanzielle<br />

Auswirkungen hat.<br />

Im ländlichen Bereich ist in den Einrichtungen die Altersspanne der Kinder größer, was<br />

Auswirkungen auf die konzeptionelle Weiterentwicklung <strong>und</strong> qualitative Bildung hat, denen<br />

Rechnung getragen werden muss.<br />

3. Forderung<br />

Gleichbehandlung im Gewichtungsfaktor <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />

Eine Gleichbehandlung in der Anerkennung des Gewichtungsfaktors 2,0 in der Krippe <strong>und</strong><br />

in der Kindertageseinrichtung – d. h., die Gewährung bis zum Ende des<br />

Kindergartenjahres ist erforderlich.<br />

Begründung<br />

Gleichwertige Betreuungsqualität <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren<br />

Dem Betreuungsmehraufwand in der altersgemischten Gruppe als auch in der Krippe<br />

muss Rechnung getragen werden, weil die Qualität der Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />

<strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren in beiden Institutionen gesichert sein muss. Aus der frühkindlichen<br />

Entwicklungsforschung besteht Konsens darüber, dass insbesondere in den ersten<br />

Lebensjahren der Beziehungsqualität eine sehr große Bedeutung zukommt, die im Gewichtungsfaktor<br />

Berücksichtigung finden muss.

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