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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />

Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />

gekündigt. Rahmenbedingungen der Strukturqualität wurden abgesenkt, z.B. <strong>für</strong> die<br />

Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Ausbildungsvergütung von<br />

Praktikantinnen oder <strong>für</strong> die Bereitstellung eines Mittagessens <strong>für</strong> die Kinder.<br />

Die Qualität der Kindertagesbetreuung ist von der Kassenlage oder Einsichtsfähigkeit<br />

der jeweiligen bayerischen Kommune <strong>und</strong> ihrem Gemeinderat mehr den je abhängig<br />

geworden. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des dreifachen volkswirtschaftlichen Gewinns bei<br />

Investitionen in Bildung ist eine rückläufige Entwicklung in verschiedenen Kommunen<br />

skandalös.<br />

Die AWO fordert verlässliche Rahmenbedingungen, um die Qualität der Kindertagesbetreuung<br />

zu verbessern <strong>und</strong> Leistungsanreize zu schaffen.<br />

Die AWO fordert zur Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen:<br />

� die Verbesserung des Anstellungsschlüssels, der durch die Erhöhung<br />

des Basiswerts finanziert wird.<br />

� die Einführung eines Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> Risikokinder 2<br />

� die Einführung eines erhöhten Gewichtungsfaktors <strong>für</strong> die Betreuung der<br />

unter- Einjährigen. 3<br />

Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />

§ 17 Abs. 1 AVBayKiBiG: Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,5 (statt 1:12,5) <strong>und</strong><br />

ein empfohlener Anstellungsschlüssel von 1:9 (statt 1:10).<br />

Art. 21 Abs. 5 neu: „1,5 <strong>für</strong> sog. Risikokinder“<br />

Art. 21 Abs. 5 neu: „3,0 <strong>für</strong> Kinder unter einem Jahr“<br />

Zur Sprachförderung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen wird derzeit ein Landesprogramm<br />

vorbereitet.<br />

Die AWO anerkennt die Bemühung des Freistaats, die Sprachförderung aller<br />

Kinder flächendeckend zu verbessern.<br />

Die AWO fordert, die Sprachförderung als zusätzliche Regelleistung in das<br />

BayKiBiG aufzunehmen.<br />

2 Risikokinder sind keine behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder im Sinne von § 53 SGB XII, haben jedoch einen deutlich<br />

erhöhten Förderbedarf gegenüber den sog. Regelkindern. Zu den Kindern mit (überprüfbarem) erhöhtem Förderbedarf zählen Kinder mit<br />

Störungen<br />

� Der Sinneswahrnehmung,<br />

� der Aufmerksamkeit, Konzentration (ADHS),<br />

� der Motorik <strong>und</strong> Sensormotorik,<br />

� im <strong>Sozial</strong>verhalten,<br />

� der Bewegungsplanung,<br />

� der Sprachentwicklung <strong>und</strong> Lautbildung,<br />

� im emotionalen Bereich,<br />

sowie Kinder<br />

� aus armen <strong>und</strong> benachteiligenden Lebensverhältnissen <strong>und</strong> Wohngebieten,<br />

� mit Allergien <strong>und</strong> chronischen Erkrankungen,<br />

� mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten („hochbegabte Kinder“).<br />

Die genannten Kinder benötigen eine zusätzliche, gezielte pädagogische Förderung, damit sie in ihrer momentanen Lebenssituation unterstützt<br />

werden <strong>und</strong> den späteren Eintritt in die Schule <strong>und</strong> ihre Entwicklung gut bewältigen. Es geht um eine Verbesserung der Lebenschancen <strong>für</strong> diese<br />

Kinder.<br />

3 Der Betreuungsaufwand ist bei Kindern unter einem Jahr deutlich höher als bei Kindern z.B. mit knapp drei Jahren,

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