Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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ANDREAS GÖRRES<br />
Anlage 4<br />
27. 09. 2007<br />
Anlage zum Wortprotokoll<br />
Stellungnahme der Experten<br />
Landesverband Bayern<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert deutliche Nachbesserungen<br />
beim BayKiBiG München, 25.09.07<br />
Stellungnahme des PARITÄTISCHEN zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> am Donnerstag, den 27. September 2007 zum<br />
Thema „BayKiBiG“<br />
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern wird die Bayerische<br />
Staatsregierung im Rahmen der Landtagsanhörung am 27.09.07 auffordern, gr<strong>und</strong>legende<br />
Änderungen am Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz (Bay-<br />
KiBiG) vorzunehmen. In der seit dem 01.08.2005 vorliegenden Form konnte das Gesetz<br />
zuwenig Akzeptanz bei der Umsetzung unter den vom PARITÄTISCHEN vertretenden<br />
Trägern von Kindertageseinrichtungen finden.<br />
Öffnung <strong>für</strong> verschiedene Altersgruppen<br />
Die einheitliche gesetzliche Regelung zur Förderung aller Altersgruppen bis zehn<br />
Jahren in Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder findet gr<strong>und</strong>sätzlich die Zustimmung des<br />
PARITÄTISCHEN, weil damit die Notwendigkeit des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen<br />
<strong>für</strong> Kinder unter drei <strong>und</strong> über sechs Jahren anerkannt wurde <strong>und</strong> die bisherige<br />
Mangelsituation beseitigt werden soll.<br />
Auch das Bestreben der Bayerischen Staatsregierung, die Aufwendungen <strong>für</strong> die frühe<br />
Bildung von Kindern <strong>und</strong> zur Unterstützung ihrer Familien zu erhöhen, wird vom<br />
Paritätischen Wohlfahrtsverband ausdrücklich gewürdigt.<br />
Ausbau der Betreuungsangebote<br />
Das BayKiBiG kann jedoch der b<strong>und</strong>espolitischen Zielsetzung eines zügigen Ausbaus<br />
der Betreuungsangebote <strong>für</strong> unter Dreijährige <strong>und</strong> dem <strong>für</strong> 2013 geplanten<br />
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nur gerecht werden, wenn auch der<br />
Freistaat Bayern mehr Geld als bisher zur Verfügung stellt <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Änderungen<br />
am Gesetzestext vornimmt. Auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der demographischen<br />
Entwicklung ist es unabdingbar, dass das Angebot der Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />
weiter flexibilisiert <strong>und</strong> ausgebaut werden muss. Die gr<strong>und</strong>sätzliche Kostenfreiheit<br />
der Kindertagesbetreuung wird diesen Erfordernissen eher gerecht, als der bereits<br />
als "Herdprämie" bezeichnete Vorschlag eines Betreuungsgeldes <strong>für</strong> die Eltern, die<br />
ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Einrichtung geben wollen.<br />
Frühe Bildungschancen<br />
Alle Kinder müssen den gleichen Zugang zur Bildung erhalten. Der Bayerische Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) ist gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet, Bildungsprozesse in<br />
der Elementarpädagogik zu begleiten. Das BayKiBiG wird dem hohen Bildungsanspruch<br />
des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes aber nicht gerecht, weil die personellen<br />
Voraussetzungen da<strong>für</strong> in den Kindertageseinrichtungen mit der bisherigen Finanzierung<br />
nicht leistbar sind (z. B. Mindestanstellungsschlüssel 1:12.5, Kinder unter einem<br />
Jahr) <strong>und</strong> der BEP auf die Bildung <strong>und</strong> Erziehung von 3-6 jährigen Kindern fokussiert<br />
ist.