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Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik

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ANDREAS GÖRRES<br />

Anlage 4<br />

27. 09. 2007<br />

Anlage zum Wortprotokoll<br />

Stellungnahme der Experten<br />

Landesverband Bayern<br />

Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert deutliche Nachbesserungen<br />

beim BayKiBiG München, 25.09.07<br />

Stellungnahme des PARITÄTISCHEN zur Anhörung des <strong>Ausschuss</strong>es <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-,<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienpolitik</strong> am Donnerstag, den 27. September 2007 zum<br />

Thema „BayKiBiG“<br />

Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern wird die Bayerische<br />

Staatsregierung im Rahmen der Landtagsanhörung am 27.09.07 auffordern, gr<strong>und</strong>legende<br />

Änderungen am Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -betreuungsgesetz (Bay-<br />

KiBiG) vorzunehmen. In der seit dem 01.08.2005 vorliegenden Form konnte das Gesetz<br />

zuwenig Akzeptanz bei der Umsetzung unter den vom PARITÄTISCHEN vertretenden<br />

Trägern von Kindertageseinrichtungen finden.<br />

Öffnung <strong>für</strong> verschiedene Altersgruppen<br />

Die einheitliche gesetzliche Regelung zur Förderung aller Altersgruppen bis zehn<br />

Jahren in Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder findet gr<strong>und</strong>sätzlich die Zustimmung des<br />

PARITÄTISCHEN, weil damit die Notwendigkeit des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Kinder unter drei <strong>und</strong> über sechs Jahren anerkannt wurde <strong>und</strong> die bisherige<br />

Mangelsituation beseitigt werden soll.<br />

Auch das Bestreben der Bayerischen Staatsregierung, die Aufwendungen <strong>für</strong> die frühe<br />

Bildung von Kindern <strong>und</strong> zur Unterstützung ihrer Familien zu erhöhen, wird vom<br />

Paritätischen Wohlfahrtsverband ausdrücklich gewürdigt.<br />

Ausbau der Betreuungsangebote<br />

Das BayKiBiG kann jedoch der b<strong>und</strong>espolitischen Zielsetzung eines zügigen Ausbaus<br />

der Betreuungsangebote <strong>für</strong> unter Dreijährige <strong>und</strong> dem <strong>für</strong> 2013 geplanten<br />

Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nur gerecht werden, wenn auch der<br />

Freistaat Bayern mehr Geld als bisher zur Verfügung stellt <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Änderungen<br />

am Gesetzestext vornimmt. Auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der demographischen<br />

Entwicklung ist es unabdingbar, dass das Angebot der Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />

weiter flexibilisiert <strong>und</strong> ausgebaut werden muss. Die gr<strong>und</strong>sätzliche Kostenfreiheit<br />

der Kindertagesbetreuung wird diesen Erfordernissen eher gerecht, als der bereits<br />

als "Herdprämie" bezeichnete Vorschlag eines Betreuungsgeldes <strong>für</strong> die Eltern, die<br />

ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Einrichtung geben wollen.<br />

Frühe Bildungschancen<br />

Alle Kinder müssen den gleichen Zugang zur Bildung erhalten. Der Bayerische Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Erziehungsplan (BEP) ist gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet, Bildungsprozesse in<br />

der Elementarpädagogik zu begleiten. Das BayKiBiG wird dem hohen Bildungsanspruch<br />

des Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplanes aber nicht gerecht, weil die personellen<br />

Voraussetzungen da<strong>für</strong> in den Kindertageseinrichtungen mit der bisherigen Finanzierung<br />

nicht leistbar sind (z. B. Mindestanstellungsschlüssel 1:12.5, Kinder unter einem<br />

Jahr) <strong>und</strong> der BEP auf die Bildung <strong>und</strong> Erziehung von 3-6 jährigen Kindern fokussiert<br />

ist.

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