Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
58<br />
3. Gastkinder<br />
Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
Das BayKiBiG ermöglicht es den Kommunen, die Nachfrage von Eltern zur Kindertagesbetreuung<br />
abzuwehren, einzuschränken bzw. unzureichende Betreuungsangeboten<br />
zu decken.<br />
Die AWO fordert:<br />
� Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht der Eltern deutlich stärken,<br />
� Vereinbarkeit Familie <strong>und</strong> Beruf ohne Hindernisse ermöglichen,<br />
� Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (ab 2013) gesetzlich garantieren.<br />
4. Verwaltungsaufwand<br />
Mit Einführung des BayKiBiG wurde der Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Umsetzung der<br />
kindbezogenen Förderung den Kommunen, Trägern <strong>und</strong> Einrichtungen aufgebürdet.<br />
Die AWO fordert:<br />
Reduzierung der überbordenden Verwaltungsaufgaben bei Leistungsträgern<br />
<strong>und</strong> Leistungserbringern.<br />
Zu 1. Finanzierung<br />
Die Einführung der kindbezogenen Förderung in Verbindung mit der Buchungsmöglichkeit<br />
der Eltern fördert noch keine Chancengleichheit <strong>für</strong> alle Kinder.<br />
Der Zugang zu Bildung in Kindertageseinrichtungen ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
der Eltern abhängig:<br />
� Ärmere Eltern buchen <strong>für</strong> ihre Kinder (insbesondere im Hort) zu geringe<br />
Nutzungszeiten, um den Elternbeitrag so gering als möglich zu halten. Ebenso<br />
wird aus finanziellen Gründen die Früheinschulung der Kinder angestrebt.<br />
� Reichere Eltern buchen lange Nutzungszeiten <strong>und</strong> ermöglichen ihren<br />
Kindern zusätzlich die Teilnahme an Parallelangeboten im Freizeit- <strong>und</strong><br />
Bildungsbereich.<br />
Eine Mitfinanzierung von bis zu 50% des Förderanteils der Kommune<br />
(Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG).bei der Wahl einer Wunscheinrichtung ist <strong>für</strong><br />
reichere Eltern durchaus leistbar.<br />
Erforderliche Änderung im BayKiBiG:<br />
Art 5 Abs. 1 streichen: „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“<br />
Art. 19 Ziffer 4 streichen: Staffelung der Elternbeiträge<br />
Art. 23 Abs. 4 Satz 2 streichen<br />
Es gibt keine Fördergerechtigkeit zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern.