Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Anhörung<br />
Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten 82. S0, 27. 09. 2007<br />
SoPo-Expertenanhörung am 27.09.2007 ABK<br />
Erläuterung<br />
Gr<strong>und</strong>lage der folgenden Stellungnahme ist der vom <strong>Ausschuss</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozial</strong>-, <strong>Ges<strong>und</strong>heits</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Familienpolitik</strong> im Bayerischen Landtag bereitgestellte Fragenkatalog der Landtagsfraktionen. Zur<br />
Beantwortung kommen nur die Fragen, die die Eltern unmittelbar ansprechen <strong>und</strong> somit aus Sicht<br />
unseres Kita-Landeselternverbandes zweifelsfrei zu beantworten sind. Sowohl die Gliederung nach<br />
Landtagsfraktionen wie auch die Nummerierung wurde im folgenden beibehalten.<br />
Fragenteil der CSU Fraktion:<br />
1. Welche positiven Entwicklungen <strong>und</strong> Erfahrungen sind seit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- <strong>und</strong> -<br />
betreuungsgesetzes festzustellen?<br />
- Verstärkung des Angebotes an Krippen- <strong>und</strong> Hortplätzen<br />
- flexiblere Öffnungszeiten<br />
- erhebliche Steigerung des Angebotes <strong>für</strong> behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder<br />
- Öffnung der Einrichtungen <strong>für</strong> unter 3-Jährige <strong>und</strong> Schulkinder<br />
2. Welche Erfahrungen wurden insbesondere mit der qualifizierten Bedarfsplanung gemacht? Wurde erstmals durch die<br />
Gemeinde eine genaue Analyse des örtlichen Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der Tagespflege<br />
durchgeführt? Führte die Bedarfsplanung zu konkreten Ausbauplänen? Wird seitens der Gemeinde akzeptiert, dass<br />
nach dem BayKiBiG wie dem SGB VIII auch eine Trägervielfalt vorgeschrieben ist, wenn Eltern dies wünschen?<br />
Eine nachteilige Änderung gegenüber der bisherigen Trägervielfalt ist von Elternseite nicht zu<br />
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Gemeindehomepage einer Münchner Umlandgemeinde werden nur die kommunalen, jedoch<br />
keine weiteren Kitas anderer Träger aufgeführt.<br />
Nach Art. 14 BayKiBiG ist der Elternbeirat bedauerlicherweise nicht in die Bedarfsplanung<br />
einbezogen. Entsprechend kann diese Frage von Elternseite nicht näher beantwortet werden.<br />
3. Welche negativen Entwicklungen werden festgestellt, insbesondere, in welchen Bereichen wird das Gesetz nicht<br />
richtig angewendet? In welchen Bereichen besteht noch Beratungsbedarf?<br />
In vielen Fällen wird von Trägerseite die Einrichtung eines Elternbeirates als nicht mehr<br />
erforderlich erachtet, da sein Zustandekommen nicht mehr förderrelevant ist.<br />
4. Können Sie nach Inkrafttreten des BayKiBiG eine Änderung beim Buchungsverhalten der Eltern feststellen? Eltern<br />
haben nun schon zum zweiten Mal gebucht, hat sich bereits eine gewisse Routine eingestellt?<br />
Von Eltern wird lediglich des öfteren eine zu kleinliche Behandlung der Buchungszeiten in<br />
situationsbedingten Abweichungen bei Bring- oder Holzeiten festgestellt. Insgesamt scheint das<br />
Buchungszeitverfahren eher von Trägern kompliziert behandelt zu werden als von Elternseite.<br />
5. Wie haben sich die Öffnungszeiten in den Einrichtungen entwickelt?<br />
Aus Elternsicht hat sich die Situation mit erhöhtem Angebot längerer Öffnungszeiten positiv<br />
entwickelt. Manche Träger haben jedoch das Gesetz dahingehend ausgelegt, nunmehr Abgabe-<br />
<strong>und</strong> Abholzeiten <strong>für</strong> die Kinder in bis zu 5-Minuten-Schritten vorzuschreiben <strong>und</strong> bei<br />
Überschreitung die Buchungszeit <strong>für</strong> den Rest des Jahres um entsprechend eine St<strong>und</strong>e zu<br />
erhöhen. Eine verbesserte Kommentierung des Gesetzes erscheint dringend geboten.<br />
6. Wie hat sich die Bereitschaft seit Inkrafttreten des BayKiBiG entwickelt, Kinder mit (drohender) Behinderung, unter<br />
drei Jahren oder Schulkinder in die Kindergärten aufzunehmen?<br />
Während unter dem früheren BayKiG die Aufnahme solcher Kinder eine Ausnahme war, hat sich<br />
die Einführung von Förderfaktoren in diesem Fall bestens bewährt. Die Zahlen sind sprunghaft<br />
gestiegen <strong>und</strong> in manchen Fällen mussten wir von ABK-Seite auf den Aufnahme-Grenzwert<br />
hinweisen. Trotzdem ist dieses Thema <strong>für</strong> viele Einrichtungen Neuland. Der Beratungsbedarf ist<br />
hier sehr hoch, Informationen dazu aber nicht leicht zu bekommen.<br />
7. Wie wird der Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan bewertet <strong>und</strong> wie wird er in der Praxis umgesetzt? Inwieweit wird der<br />
Plan in den Kommunen diskutiert? Hat der Plan den Trägern <strong>und</strong> dem pädagogischen Personal die Argumentation<br />
erleichtert, bessere Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Umsetzung von den Gemeinden finanziert zu bekommen?<br />
Unsere Kita-Landeselternschaft, vor allem die Elternvertretungen aus den beiden Bereichen<br />
Krippe <strong>und</strong> Kindergarten, haben diesen Schritt der bayerischen Staatsregierung zur