Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
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Anhörung Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode<br />
82. S0, 27. 09. 2007 Anlage zum Wortprotokoll – Stellungnahme der Experten<br />
4. Forderung<br />
Eine Existenzsicherung <strong>für</strong> Horte durch Neuregelung ist notwendig<br />
Die Existenz der Horte ist zukünftig abzusichern, um die Bildungs-, Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsqualität<br />
nicht zu gefährden. Eine Neuregelung <strong>für</strong> Horte ist in Abstimmung mit<br />
dem Kultusministerium dahingehend erforderlich, als schulische Bildung <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />
vernetzt werden müssen.<br />
Begründung<br />
Qualitative Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung von Schulkindern<br />
Die Finanzierungsregelung <strong>für</strong> Horte ist existenzgefährdend. Der Verwaltungsvollzug des<br />
BayKiBiG ist <strong>für</strong> Horte in dieser Form nicht realisierbar.<br />
Schulkinder brauchen flexible Entwicklungsräume, die ihrem Alter entsprechen <strong>und</strong> ihre<br />
gesamte Entwicklung fördern <strong>und</strong> dahingehend unterstützen, damit sie zu demokratischen<br />
Mitgliedern dieser Gesellschaft heranwachsen können.<br />
C) Auswirkungen auf katholische Träger<br />
1. Forderung<br />
Träger brauchen Planungssicherheit<br />
� Der Basiswert muss erhöht werden, bei gleichzeitiger Verbesserung des Mindestanstellungsschlüssels<br />
auf 1 : 10.<br />
� Ein standardisierter Verwaltungsvollzug ist von allen Jugendämter zu gewährleisten.<br />
� Verbindliche Kriterien <strong>für</strong> die Bedarfserhebung <strong>und</strong> Beteiligung der freien Träger sind<br />
erforderlich, um eine quantitative <strong>und</strong> qualitative Bedarfsplanung zu ermöglichen.<br />
� Der durch das BayKiBiG verursachte erhebliche Verwaltungsmehraufwand muss in<br />
der Finanzierung Berücksichtigung finden.<br />
Begründungen<br />
Bereitstellung ausreichender finanzielle Ressourcen zur Umsetzung des Bildungs-,<br />
Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsauftrages<br />
� Die finanzielle Absicherung, unabhängig von der Größe der Einrichtung muss gewährleistet<br />
werden. Insbesondere kleine Einrichtungen brauchen existentielle Absicherung.<br />
� Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen kann nicht mit einem<br />
finanziellen Risiko <strong>für</strong> die Träger verb<strong>und</strong>en sein.<br />
� Gleichzeitig ist <strong>für</strong> die Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft die<br />
finanzielle Absicherung <strong>für</strong> die Personalplanung <strong>und</strong> -bereitstellung zu gewährleisten.<br />
Fehl- <strong>und</strong> Krankheitszeiten des pädagogischen Personals müssen derzeit vom<br />
Träger finanziert <strong>und</strong> durch Personal- <strong>und</strong> Dienstplangestaltung ausgeglichen<br />
werden.<br />
� Der Verwaltungsvollzug durch die Jugendämter ist aufgr<strong>und</strong> der Deregulierung sehr<br />
uneinheitlich.<br />
� Durch die Deregulierung sind die Kommunen in der Lage, die Erhebung <strong>und</strong> die<br />
Deckung des Bedarfs zu steuern. Das Subsidiaritätsprinzip ist dadurch gefährdet.<br />
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